Abänderung des Rechtshilfegesetzes (Nr. 67/2015); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geeehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Bevor wir mit den Beratungen fortfahren, möchte ich eine Absenzmeldung bekannt geben. Der Abg. Harry Quaderer wird durch den stv. Abg. Thomas Rehak ersetzt. Wir kommen zu Traktandum 30: Abänderung des Rechtshilfegesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 67/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Die gegenständliche Vorlage dient der Rechtssicherheit in Bezug auf eine spezifische Fragestellung im Bereich der internationalen Amtsrechtshilfe. Im Wesentlichen handelt es sich um die formelle Präzisierung der Verfahren im Zusammenhang mit eingehenden Fahndungen, die von einem Mitgliedstaat zur Festnahme und zur Auslieferung von Personen, die in Liechtenstein vermutet werden, erfolgt ist.Die Prozesse dieser Fahndungen, Festnahmen und Auslieferungen sind im Schengener Informationssystem (SIS) und Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) geregelt. Somit kann festgestellt werden, dass es sich hier um eine technische Schengen-Materie handelt.Dass in Zukunft die Verfahren zur Festnahme respektive Auslieferung von Personen aufgrund einer elektronischen Aufforderung durch einen Mitgliedstaat des Schengener Abkommens den formellen legalen Vorgaben entsprechen, ist eine Ergänzung im Rechtshilfegesetz und Rechtsverfahren notwendig und vorzunehmen.Die Ergänzung im Rechtshilfegesetz soll klarstellen, dass solche auf elektronischem Wege bei der Landespolizei eingehenden Fahndungen zur Entscheidung über eine allfällige Auslieferung direkt dem Landgericht zu übermitteln sind. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass diese Vorlage für die bereits heute angewandte Praxis Rechtssicherheit im Bereich der internationalen Amts- beziehungsweise Rechtshilfe schaffen soll. Diese Ergänzung des Rechtshilfeverfahrens verursacht keinen zusätzlichen personellen, finanziellen oder organisatorischen Aufwand, also keine Mehrkosten. Ich spreche mich für Eintreten aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank. Wie meine Vorrednerin bereits erläuterte, geht es in dieser Vorlage um eine Ergänzung beziehungsweise um eine Klarstellung im Rechtshilfegesetz. Oder konkreter, es geht um das Zusammenspiel - vielleicht besser, um das Zusammenwirken - von Landespolizei und Landgericht und Staatsanwaltschaft bei den internationalen Fahndungen nach Personen, welche seit Inkrafttreten des Schengen-Agreements nicht mehr über Interpol, sondern über das Schengener Informationssystem verbreitet werden. Die Zuständigkeit für das Schengener Informationssystem (SIS) liegt bei der Landespolizei. Ich möchte niemandem zu nahe treten, aber die Erläuterungen unter Punkt 5 lesen sich wie ein kleines Zuständigkeitsgerangel, ein juristisches Pingpong beziehungsweise ein Abschieben, Zuteilen, Neuverteilen von Verantwortung und Arbeit. Und vielleicht kann der Herr Justizminister hierzu noch ein paar Ausführungen machen. Nun, mit der Änderung beziehungsweise der Präzisierung des Wortlauts von Art. 27 Abs. 2 des Rechtshilfegesetzes, basierend auf der Rezeptionsvorlage aus Österreich, schafft die Vorlage beziehungsweise eben die Regierung in dieser Frage Klarheit. Eintreten ist unbestritten, und sollten in der 1. Lesung keine grundsätzlichen Fragen auftauchen, werde ich Antrag auf gleichzeitige 2. Lesung stellen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Meine Vorredner haben das sehr gut ausgeführt, dem gibt es eigentlich nichts mehr anzufügen. Es handelt sich nur um eine Präzisierung beziehungsweise Klarstellung. Für mich ist diese Vorlage völlig unproblematisch. Ich bin daher ebenfalls für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen für die Eintrittsvoten, die diese Vorlage begrüssen. Es ist in der Tat eine technische, relativ unproblematische Vorlage, die einfach Klarheit schaffen soll. Vielleicht noch zum Zuständigkeitspingpong, das der Abg. Wolfgang Marxer erwähnt hat: Es ist in der Tat so, dass es unklar war oder umstritten war, ob es zulässig ist, dass das Landgericht diese Massnahmen vornimmt. Das Landgericht wollte einfach nicht ohne klare gesetzliche Vorgabe dem Obergericht vorgreifen. Ich habe für diese Haltung Verständnis, habe aber auch Verständnis gehabt für die Haltung der Landespolizei, die gesagt hat: Wir brauchen klare Vorgaben, damit wir das möglichst speditiv erledigen können. Und damit das geändert werden konnte und diese Frage geklärt werden konnte, brauchte es diese kleine Anpassung im Gesetz. Also insofern war es kein Pingpong, sondern eine unterschiedliche Meinung. Und das Landgericht wollte Klarheit. Ich denke, das ist sicher zulässig. Insofern, denke ich, sollte das Problem mit dieser Anpassung dann gelöst sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 27 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
Abg. Wolfgang Marxer
Verfahrensgerecht möchte ich nun Antrag stellen, dass wir diese Vorlage gleichzeitig, jetzt, auch in 2. Lesung behandeln. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Der Abg. Wolfgang Marxer stellt Antrag auf abschliessende Behandlung. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Wir können die 2. Lesung vornehmen. Art. 27 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident für das Wort. In diesem Artikel hat es noch einen Buchstaben zu viel - vermute ich. Das wollte ich auf die 2. Lesung korrigieren. Das ist in der vierten Zeile, beim Wort «Ersuchens» müsste das «s» weg nach meinem Verständnis. «Die Befassung des Landgerichtes mit einem ... Ersuchens», das ist jetzt wahrscheinlich noch ein Genitiv zu viel. Also der Buchstabe «s» müsste gestrichen werden. Und an dieser Stelle möchte ich gerade noch das Inkrafttretensdatum auch bekannt geben in II.: Das wäre dann der 1. Januar 2016. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Damit haben wir die Gesetzesvorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Rechsthilfegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 30 erledigt. -ooOoo-