Revision des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk und des Mediengesetzes) (Nr. 79/2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 31: Revision des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk und des Mediengesetzes).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 79/2015, er steht zur Diskussion.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Revision des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk hat der Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer eine Vorlage erarbeitet, die es dem Liechtensteinischen Rundfunk mit dem Sender Radio L künftig erlaubt, marktwirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben und weiterhin seine Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Sender politisch neutral wahrnehmen zu können. Ich begrüsse es, dass in der Gesetzesvorlage das im Vorfeld analysierte und diskutierte Modell der Gebührenerhebung keinen Einzug in den Bericht und Antrag gefunden hat. Dieses Modell hätte zu vermehrtem administrativen Aufwand geführt, dessen Vermeidung mir sehr wichtig ist. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten wurde in Art. 15 Abs. 1 auch eine gute Lösung für die Alkoholwerbung im staatlichen Rundfunk gefunden, welche die Werbemöglichkeit wohl nicht massgebend, aber dennoch erhöhen kann und gleichzeitig den Schutz von Minderjährigen berücksichtigt. Es wurde hier lediglich eine Anpassung an die Regelung vorgenommen, wie sie auch für andere Medien gilt. Diese Werbemöglichkeit besteht für alle Medien, ausser dem Radio, bereits heute.Überzeugt hat mich beim Studium des Berichtes und Antrages auch die neue Lösung zur Bestellung des Publikumsrates. Nicht das Los soll entscheiden, wer die Stimme des Volkes im Liechtensteinischen Rundfunk vertritt. Der Publikumsrat soll ein Gremium sein, in dem unterschiedliche Bereiche unserer Gesellschaft vertreten sind. Ich bin überzeugt, dass die Regierung jeweils sieben Personen aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Sport, Familie und Soziales, Jugend und Senioren finden wird, die wichtige Inputs für die Radio-L-Verantwortlichen einbringen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Man kann es nur immer wieder wiederholen: Der Selbstfinanzierungsgrad von Radio L ist mit circa 50% erstaunlich. So sagt es auch die Regierung. Dennoch muss Radio L sehr schlank, gar zu schlank, durch. In der Vergangenheit resultierten immer wieder kleinere Verluste, die das Eigenkapital schrumpfen liessen. Mittels einer Schönheitsoperation soll dieser Makel nun behoben werden. Kurzerhand wird das Dotationskapital von CHF 1,5 Mio. auf CHF 800'000 reduziert und somit der Verlustvortrag eliminiert. Schön anzusehen, nur substanziell ändert sich gar nichts. Radio L ist damit kaum geholfen. Die Aufhebung des Alkoholwerbeverbots scheint dabei nicht mehr als zynisch. Was hier fehlt sind handfeste Verbesserungsvorschläge. Die Regierung lässt einiges vermissen. Radio L könnte eine viel prominentere Rolle in der Medienlandschaft Liechtensteins spielen. Als eines der wenigen unabhängigen und neutralen Medien käme Radio L eine zentrale Rolle in der politischen Meinungsbildung zu. Beim Vorschlag handelt es sich aber weiterhin um ein Flickwerk. Weiterhin verfügt Radio L über zu wenige Mittel zum Überleben und über zu viele Mittel um zu sterben. Auch Printmedien haben zu kämpfen, weil sich der Werbemarkt auf andere Kanäle verlagert und schlicht einbricht. Der Medienmarkt hat sich durch digitale Medien und Gratisblätter komplett verändert. Antworten auf diese Veränderung gibt es in Liechtenstein bisher kaum. Die Freie Liste hat schon oft darauf hingewiesen, dass das Mediengesetz und auch die Unterstützung für Radio L überarbeitet werden muss. Journalisten brauchen Zeit und Unabhängigkeit, um ihre für eine Demokratie so wichtige Arbeit gut zu machen. Wenn sich Journalisten zu einem Grossteil ihres Pensums für von der Wirtschaft bezahlte Schönwetter-Geschichten einspannen lassen müssen, ist dies für ein Medium schädlich. Dass die Regierung über den staatlichen Sender als Notnagel nun etwas fördert, was der Staat eigentlich sonst in Kampagnen bekämpft - nämlich den Konsum von Alkohol - zeigt, wie kurzsichtig an der Finanzierung der Medien geschraubt wird. In anderen Demokratien gibt es Medienfonds aus Steuern für Werbung, die unabhängigem Journalismus zugutekommen. Die Regierung hatte aber bisher nicht den Mut, die Medienförderung und das System der Medien umzukrempeln und mehr für unabhängigen, soliden Journalismus zu tun. «Für Liechtenstein ist ein politisch unabhängiger und neutraler Radiosender sehr wichtig und wertvoll.» So heisst es auf Seite 8. Man ist fast versucht zu sagen, so lange das mit der Unabhängigkeit und Neutralität im vorgegebenen Rahmen bleibt. Die Mittel für eine Berichterstattung sowie eingehende politische Diskussion sind knapp. Von der Schnapsidee, Radio L über Rundfunkgebühren zu finanzieren, sind wir nun bei der Idee angekommen, Radio L mit Alkoholwerbung in eine rosige Zukunft zu führen. Radio L braucht ein entschiedenes Commitment, Radio L braucht endlich ehrliche Rückendeckung, denn unabhängige Medien, die in diesem Land so rar sind, stellen den vierten Pfeiler der Demokratie dar. Diese Vorlage schlägt leider ein weiteres Mal nur kosmetische Korrekturen vor. Die eigentlichen Herausforderungen werden erfolgreich ignoriert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Vor genau zwei Jahren haben wir das Massnahmenpaket III zur Sanierung des Landeshaushalts diskutiert. Die Debatte dieses Traktandums dauerte von 9 Uhr morgens bis 9 Uhr abends und die Diskussion, ob der Liechtensteinische Rundfunk über Gebühren finanziert werden solle oder nicht, füllt einige Seiten im Protokoll dieser Sitzung. Die Mehrheit der Abgeordneten, die damals das Wort ergriffen, stellten Radio L ein gutes Zeugnis aus. Damit bestätigt sich die Aussage, die wir auf der Seite 12 des Berichts und Antrags finden: Mit einer Hörerquote von 43% in Liechtenstein sowie Hörerzahlen in der Schweiz von 29'000 ist der LRF sehr gut positioniert und diese Einschätzung teile ich. Im vor uns liegenden Bericht und Antrag möchte ich auf drei Bereiche eingehen: Die Finanzen, die Werbung und der Publikumsrat. Zu den Finanzen: Die Regierung schlägt auf Seite 24 vor, das Dotationskapital von CHF 1,5 Mio. auf CHF 800'000 zu reduzieren, damit der Verlustvortrag beseitigt werden kann. Der Abg. Thomas Lageder hat schon darauf hingewiesen. Nun - sind damit die finanziellen Probleme damit gelöst? Leider nein. Auch auf der Seite 24 kann nachgelesen werden, dass die Investitionen in den nächsten Jahren zu zwei Dritteln vom Land übernommen werden müssen. Hier bitte ich die Regierung um genauere Angaben. Mit welchen Beträgen oder mit welchen Investitionen muss das Land, müssen wir, in den nächsten Jahren rechnen? War es möglich, diese Beträge schon in die Finanzplanung aufzunehmen? Das würde mich sehr interessieren. Auf den Seiten 24 und 25 findet man weitere Aussagen zu den Finanzen: «... die Höhe des Landesbeitrags in Bezug auf ausreichende Finanzierung für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags allenfalls geprüft werden muss.» Also das heisst, dass der Betrag, den wir jetzt sprechen, später noch einmal geprüft werden muss, weil es anscheinend knapp werden könnte. Und auf der Seite 25 steht dann: «Der Regierung ist damit bewusst, dass es sich bei der Herabsetzung des Dotationskapitals lediglich um eine vorläufige Massnahme handelt. Weitere Anstrengungen zur finanziellen Genesung des LRF liegen nun in erster Linie im Verantwortungsbereich des LRF und können erst in zweiter Linie auf politischer Ebene gelöst werden.» Da stimme ich schon zu, aber ich muss ganz ehrlich sagen, ich traue den Verantwortlichen von Radio L sehr viel zu, aber diese Aussagen, die ich auf den Seiten 24 und 25 lese, stimmen mich nicht sehr zuversichtlich. Die Regierung geht auf sieben Seiten der Frage nach, ob das Radio durch einen Staatsbeitrag wie bisher oder durch Rundfunkgebühren finanziert werden soll. Das war ja auch die Frage, die wir im September 2013 diskutiert haben. Auf der Seite 17 führt sie sehr detailliert und vorbildlich aus, dass fünf Varianten geprüft wurden und schliesslich kommt die Regierung zum Schluss, dass mit der Erhebung von Gebühren ein unverhältnismässig hoher finanzieller Aufwand verbunden wäre. Es wird also vorgeschlagen, dass wir beim Modell Staatsbeitrag von CHF 1,5 Mio. bleiben. Meine Frage ist einfach: Muss das Radio wirklich gratis sein? Auch die LIEmobil war früher gratis und noch heute leiden wir darunter. Ich persönlich - und ich spreche hier nur für mich persönlich - ich wäre bereit, einen Betrag zu bezahlen. So wie es auch die Bevölkerung in der Schweiz oder in Österreich tut. Wir wissen seit dieser Abstimmung im April 2013 in der Schweiz, dass der Radioempfang in der Schweiz jährlich CHF 165 kostet, der Fernsehempfang CHF 286, gesamthaft bezahlt ein Schweizer CHF 451 für Radio und Fernsehen. In Vorarlberg ist es so, dass die Radiogebühren EUR 5,78 pro Monat betragen, Fernsehgebühren würden EUR 19,78 betragen. In Wien - dort zahlt man am meisten - da zahlt man EUR 7,18. Es ist dort eine Selbstverständlichkeit, dass man bezahlt, bei uns scheint das nicht möglich zu sein. An dieser Stelle möchte ich kurz anfügen, dass der Betrag von CHF 59 für TV/Radio und Datendienste, den wir auf der Telecom-Rechnung finden, nichts mit Radiogebühren zu tun hat. Das ist der Betrag, den wir für die Benutzung des Netzes bezahlen. Dort ist es also möglich, einen Betrag einzuheben. Kommen wir zur Werbung: Die Regierung schlägt vor, das Werbeverbot für alkoholische Getränke zu lockern. Wobei Werbung für gebrannte Wasser und beispielsweise Alcopops nach wie vor verboten bleiben. Die Regierung möchte Radio L damit die gleichen Rahmenbedingungen wie in der Schweiz oder Österreich geben. Ich muss gestehen, dass ich am Anfang sehr skeptisch war, aber ich unterstütze den Vorschlag der Regierung. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ORF hinweisen. Auf der Seite 3 finden sich wichtige Beschränkungen für Alkoholwerbung. Meine Frage an die Regierung ist: Wird es bei uns auch Einschränkungen für Alkoholwerbung geben? Falls nein, dann denke ich sollte dies nachgeholt werden. Hier wird sehr detailliert aufgeführt, was möglich ist und was nicht möglich ist, damit auch die Jugendlichen, die Kinder geschützt sind und sie nicht auf falsche Fährten gelockt oder falsche Erwartungen geweckt werden. Das scheint mir ein wichtiges Thema, das wir auch aufnehmen sollten, wenn wir dieser Lockerung zustimmen.Schliesslich noch eine Bemerkung zum Publikumsrat, der hier sehr viel Platz einnimmt. Für mich stellt sich die Frage, ob der Publikumsrat wirklich so wichtig ist. Ich habe ihn in den letzten Jahren nicht wirklich wahrgenommen. Die Regierung schlägt vor, dass die Mitglieder des Publikumsrates nicht mehr ausgelost werden, sondern von der Regierung bestimmt. Auf der Seite 34 ist das Vorgehen sehr gut be-schrieben. Das heisst, die Mitglieder des Publikumsrates sollen künftig von der Regierung mit Vorschlagsrecht der Interessensvertreter aus sieben unterschiedlichen Bereichen bestellt werden, namentlich Wirtschaft, Kultur, Bildung, Sport, Familie und Soziales, Jugend und Senioren. Dadurch soll eine möglichst ausgewogene und repräsentative Zusammensetzung des Publikumsrates erreicht werden. Ich denke, diese Idee ist sehr gut und ich werde diese Vorlage auch unterstützen, aber noch einmal: Brauchen wir heute wirklich einen Publikumsrat? Ist das wirklich notwendig? Ich möchte das einfach in den Raum gestellt lassen. Zum Schluss möchte ich noch sagen, den Radiomacherinnen und Radiomachern von Radio L wünsche ich wirklich alles Gute und hoffe, dass es ihnen gelingt, die neuen Rahmenbedingungen voll auszuschöpfen, damit die Erwartungen auch erfüllt werden. Ansonsten werden wir uns bald wieder hier mit der Finanzierung von Radio L befassen, denke ich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Guten Morgen. Gleich vorweg, ich kann mich mit der grundsätzlichen Stossrichtung dieses Berichts und Antrags einverstanden erklären, habe aber doch einige Anmerkungen zu einzelnen Punkten. Der erste Punkt bezüglich Leistungsauftrag: Auf Seite 12 wird erwähnt, dass der gesetzlich geforderte Leistungsauftrag zur Programmgestaltung in allen gesellschaftlichen Bereichen mit den heutigen, personellen Ressourcen nur in Schwerpunktthemen erfüllt werden kann, also nur in Schwerpunktthemen. Als regelmässiger Radio-L-Hörer - ich schätze diesen Sender auch sehr - muss ich allerdings sagen, dass mein persönlicher Informationsbedarf sehr gut abgedeckt wird heute über das Radio, und das Radio macht bereits einen sehr guten Job und ich denke auch nicht, dass jetzt hier ein weiterer Ausbau auch notwendig wäre.Dann der zweite Punkt: Zur Streichung des Art. 39, welcher der Regierung die Möglichkeit einräumt, Rundfunkgebühren zu erheben, also die Möglichkeit, eine Kann-Bestimmung, meines Erachtens besteht keine Notwendigkeit, diese zu streichen. Diese Flexibilität kann man doch genau so gut auch beibehalten, auch wenn eine Gebührenerhebung derzeit oder bis auf Weiteres nicht geplant ist. Vielleicht ist das dann auch wieder einmal anders. Also meines Erachtens gibt es keinen Zwang hier, diesen Artikel aufzuheben. Dann der dritte Punkt: Zur Lockerung der Werbeeinschränkungen. Hier befürworte ich diese vorgeschlagene Gleichbehandlung mit Privatradios und anderen Medien in Bezug auf Alkoholwerbung und diese Alkoholwerbung ist ja, wie im Bericht und Antrag auch ausgeführt wird, auch eingeschränkt, nämlich eingeschränkt im Rahmen des schweizerischen Alkoholgesetzes und des Jugendschutzgesetzes. Und von dem her finde ich hier gleich lange Spiesse kein Problem. Ich würde persönlich hier sogar noch weitergehen, ich wäre auch bezüglich politischer Werbung bei Sachabstimmungen liberaler, als wie es hier jetzt eben weiterhin eingeschränkt werden soll oder so vorgeschlagen wird, unter klaren Rahmenbedingungen. Ich bin mir sehr bewusst, dass politische Werbung auch besonders sensibel ist bezüglich Unabhängigkeit des Mediums, aber unter gewissen Rahmenbedingungen wäre ich hier für eine Liberalisierung zu haben.Dann hat es Eugen Nägele schon erwähnt, auf Seite 24 wird ja erwähnt, dass auch in Zukunft neben diesem Staatsbeitrag, der hier ja weiterhin aufrechterhalten werden soll, auch in Zukunft damit zu rechnen sein wird, dass zwei Drittel der Investitionen vom Land übernommen werden müssen. Und hier würde mich auch interessieren, was kommt hier noch auf das Land zu oder in welchem Umfang, von welchen Summen reden wir hier und in welchem Zeitrahmen?Und dann hat Eugen Nägele ja die Frage gestellt: Brauchen wir wirklich einen Publikumsrat? Und ich für mich kann diese Frage ganz klar beantworten: Nein, wir brauchen keinen Publikumsrat. Radio L erhält heute bereits von verschiedensten Seiten sehr umfassendes Feedback. Einmal, denke ich, sicher durch die Regierung in ihrer Oberaufsichtsfunktion. Dann sicher auch vom Landtag, nachdem wir den Geschäftsbericht hier jährlich behandeln, erhält das Medium ein Feedback. Dann natürlich vom Verwaltungsrat, dann aber sicher auch direktes Feedback von Werbekunden. Dann aber sicher auch direktes Feedback von Hörern und ich glaube nicht, dass hier ein weiteres Gremium, nämlich ein Publikumsrat, wirklich notwendig ist. Das hat man einfach übernommen vom Ausland. Wir sind in anderen Stellen ja immer dabei, Kommissionen zu streichen und so weiter, und meiner Meinung nach können wir hier das auch tun - umso mehr, als offensichtlich die Sitzungsteilnahme in der Vergangenheit dieses Gremiums sehr zu wünschen übrig gelassen hat. Also offensichtlich waren die bisherigen Mitglieder des Publikumsrates nicht alle sehr engagiert. Dann, wenn man sich auch die behandelten Themen anschaut im 2014, die im Geschäftsbericht aufgeführt sind, dann sind das nicht sehr überzeugende Themen meines Erachtens für den Publikumsrat. Meines Erachtens ist auch jede Auswahl von einer handvoll Personen immer nie wirklich repräsentativ für die Gesamtbevölkerung. Also das ist auch eine gewisse Gefahr, dass es ein Jekami-Gremium ist am Schluss, und am Schluss werden sicher auch gewisse Kosten anfallen. Und nachdem offensichtlich hier sich der Sender auch sehr stark nach der Decke strecken muss von den Kosten her, könnte man auch dieses Geld getrost einsparen. Also ich würde mich ganz klar dafür stark machen, dass wir dieses Gremium eben auflösen oder nicht mehr brauchen in Zukunft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ja, zur Reduzierung des Staatsdefizites wurde ja schon erwähnt, dass die Regierung im Massnahmenpaket III die Einführung einer Radiogebühr vorgeschlagen hat, um die CHF 1,5 Mio., die das Land seit dem Jahr 2003 jährlich in das Staatsradio steckt, direkt bei den Bürgern einzuerheben. Im Bericht und Antrag Nr. 45/2013 schreibt dann die Regierung, dass bei unseren 15'000 Haushaltungen eine Gebühr von CHF 100 bereits ausreichen würde, um den Staatsbeitrag auszugleichen. In dem nun vorliegenden Bericht und Antrag kann man aber lesen, dass die einzuziehende Gebühr bei CHF 1,7 Mio.bis CHF 1,8 Mio. liegen müsste. Dies würde pro Haushalt nicht CHF 100, sondern CHF 120 an Radiogebühr ausmachen. Nun ist man zum Glück davon abgekommen, dem Bürger diese Zwangssteuer abzuverlangen. Trotzdem finde ich es schade, dass der Sparwille im Bereich Radio sehr schnell wieder verflogen ist. Dies lässt sich einfach dadurch erkennen, wie wenig ausführlich die Regierung sich mit der Privatisierung und dem Verkauf des Radiosenders auseinandergesetzt hat. Ich bin überzeugt, dass auch beim Radio der Sparhebel anzusetzen wäre. Am einfachsten ginge das, meiner Ansicht nach, mit einem Verkauf des Senders. Dazu müsste eine entsprechende Ausschreibung gemacht werden, damit alle Interessenten ein Angebot abgeben könnten. Es wäre dann auch ein Leichtes, mit dem neuen, privaten Eigentümer eine Leistungsvereinbarung mit den Anforderungen für die Krisenkommunikation abzuschliessen, vor allem dann, wenn diese Leistungsvereinbarung entsprechend bezahlt wäre.Mit diesem Vorgehen könnten leicht bis zu einer Million Franken eingespart werden. Natürlich würde sich der Sender verändern, vielleicht wäre er weniger professionell - wer weiss. Ich jedenfalls sehe keine stichhaltigen Gründe, das Radio in staatlicher Hand beizubehalten, obwohl auch ich mit der heutigen Qualität des Radios zufrieden bin. Trotzdem meine ich, dass es keine Staatsaufgabe ist, einen Radiosender zu unterhalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Guten Morgen. Ich bin auch überzeugt, dass der eingeschlagene Weg für das Radio richtig ist. Radio L hat heute eine konstante Hörerschaft und einen Selbstfinanzierungsgrad von circa 50%. Das Radio L ist aus meiner Sicht also sehr gut etabliert. Der Verzicht auf ein Gebührenmodell, finde ich, ist durchaus eine praktikable Lösung; auch der Aufwand, der mit einem Gebührenmodell verbunden ist, wäre aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Auch einem Verkauf des Radio L würde ich ablehnend gegenüberstehen. Wie wir vom Abg. Lageder schon gehört haben, ist Radio L sogar ein Pfeiler der Demokratie, da würde ich einen Verkauf nicht befürworten. Ich denke, wir müssen uns im Klaren sein, wir haben einen Landessender, wir brauchen einen für gewisse Notfälle oder generell für unsere Kultur - und das hat halt eben seinen Preis. Und diese Kosten sollen - wir haben es gehört - so tief wie möglich gehalten werden. Ob nun die Anpassung des Gesetzes für die Zulassung von mehr Werbung im Bereich wie Alkohol so viel Mehreinnahmen für das Radio L generieren wird, ich weiss es nicht, das kann ich nicht so nachvollziehen. Ich denke, der Abg. Elfried Hasler hat es auch schon angesprochen, wenn noch Potenziale vorhanden sind, wie zum Beispiel Werbung für politische Sachthemen zu machen, um mehr Einnahmen zu generieren, dann sollten diese auch erschlossen werden können.Dann zum Publikumsrat, der wurde auch öfters angesprochen: Ich denke auch, dies sollte überdacht werden. Ich finde diesen nicht mehr zeitgemäss. Heute ist die Reaktion aus dem Hörerkreis sofort ins Internet gepostet. Hier noch einen Publikumsrat zu haben, der das beurteilt, finde ich, ist nicht mehr zeitgemäss. Dann habe ich noch eine Frage zu Seite 24, da steht, «dass der LRF den kleinen Werbemarkt (circa 1,4 bis maximal 1,45 Mio. Hörer) möglichst vollständig ausschöpft». Das heisst, dass Radio L 1,4 bis 1,45 Mio. Zuhörer hat. Wie kommt dieser Bericht und Antrag auf einen kleinen Werbemarkt von circa 1,4 bis 1,45 Mio. Zuhörer? Das kann ich noch nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht kann mir die Regierung dazu eine Antwort geben? Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich kann mich den Voten weitgehend anschliessen, die gemacht worden sind. Unter dem Strich geht es um die nachhaltige Finanzierung des Rundfunks und insbesondere wurde die Frage geklärt betreffend den Gebühren. Das war der Ausgangspunkt, dass die Gebühren, die vor rund 15 Jahren unnötigerweise abgeschafft wurden, fehlen würden, wenn der Staat keinen Beitrag leisten würde. Mit dieser Vorlage wird nun der Vorschlag gebracht, dass der Staat weiterhin - wie bisher - CHF 1,5 Mio. beiträgt. Ich bin nicht der Meinung wie der Abg. Thomas Lageder, dass, wenn der Staat mehr finanzieren würde, dass dann die Unabhängigkeit oder die freie Meinungsäusserung oder die Neutralität von Radio Liechtenstein sich steigern würde, weil auch der Staat ist ein Sponsor und irgendwo im Hinterkopf ist da die Meinungsäusserung auch ein bisschen beeinflusst, aber es ist nicht spürbar. Radio Liechtenstein bemüht sich und macht das auch wirklich so, dass sie sehr ausgewogen, sehr neutral, sehr unabhängig agieren, was ich auch sehr schätze. Dann zum Leistungsauftrag: Ich habe es da ähnlich wie der Abg. Elfried Hasler. Ich finde, Radio Liechtenstein macht ein sehr gutes Radio, sie decken viele Geschichten ab, viele Bereiche ab und sie erfüllen meiner Ansicht nach den Leistungsauftrag sehr gut. Man muss nicht das Gefühl haben, dass man da bis in jedes Detail alles abdecken muss, was auf dem Papier steht. Ich denke, dass mit diesem Personalbestand Radio Liechtenstein diesen Leistungsauftrag auch in Zukunft erfüllen kann und erfüllen wird. Dann zum Publikumsrat, den brauche ich auch nicht. Er nimmt auch bei dieser Abänderungsgesetzesvorlage die meisten Seiten ein. Es ist sehr detailliert da beschrieben, geregelt, aufgezeichnet. Also aus meiner Sicht ist dies nicht notwendig. Den Publikumsrat könnte man von mir aus auch ohne Weiteres streichen oder auf ihn verzichten. Was unter dem Strich für Radio Liechtenstein aus der Abänderungsvorlage resultiert, ist eigentlich lediglich dann noch die Werbeöffnung für alkoholische Getränke. Auch da bin ich der Meinung, dass man da mit den übrigen Medien und auch in der Medienlandschaft in der Region gleichzieht, da habe ich kein Problem. Da habe ich nur eine Detailfrage. Seite 28 heisst es: «Mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag bleibt der Kinder- und Jugendschutz unangetastet; es erfolgt lediglich eine Gleichstellung mit den übrigen Medien». Wenn es eine Gleichstellung mit den übrigen Medien bedeutet, heisst dies jedoch nicht im Umkehrschluss, dass das Kinder- und Jugendgesetz unangetastet bleibt. Ich denke, mit dieser Öffnung von alkoholischen Getränken, also nicht die Hartgetränke, wird das Kinder- und Jugendschutzgesetz schon angetastet. Das wird auch in der Stellungnahme von tätigen Organisationen ausgedrückt. Deshalb sind sie auch eher skeptisch da gegenüber eingestellt. Es heisst sicherlich nicht, dass jetzt das Kinder- und Jugendschutzgesetz keine Gültigkeit mehr haben würde, aber dass es unangetastet bleibt, das Wort «unagetastet», das ist wahrscheinlich zu weit gegriffen. Aber wirklich, das ist ein Detail und hat auch keinen Einfluss auf meine Meinung, dass das der richtige Weg ist.
Ich wäre auch dafür, dass man bei politischen Sachthemen die Möglichkeit gibt, dort Werbung zu machen. Ich finde es unverfänglicher, politische Sachthemen aufzunehmen als alkoholische Getränke, im Grundsatz. Also ich hätte jetzt eher, wenn ich abwägen müsste, die politischen Positionen bei Sachabstimmungen bevorzugt vor der Freigabe von alkoholischen Getränken. Also diese Beweggründe, weshalb das nicht möglich sein sollte, unterstütze ich hier nicht, das wäre für mich ein gangbarer Weg. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen alle zusammen. Zuerst einmal einen Dank an die Radiomacher. Ich glaube sie leisten konstant gute Arbeit und auch unabhängige Arbeit, und ich glaube, das kann man nicht hoch genug schätzen. Ich persönlich bin froh, dass das Radio nicht an Private verkauft worden ist, oder dass man das nicht möchte, weil ich glaube, die Unabhängigkeit bleibt besser gewahrt, wenn es beim Staat ist.Zum Publikumsrat, da möchte ich noch vom zuständigen Minister wissen: Ist wirklich kein grosser Mehrwert da vom Publikumsrat? Sonst, meine ich auch, brauchen wir den nicht, aber das möchte ich zuerst hören.Dann reden wir immer vom Kostensparen beim Staat. Das Radio sollte mehr Einnahmen generieren, aber eigentlich geben wir wenig Spielraum. Und da schliesse ich mich meinem Vorredner an. Ich glaube auch, wir sollten eine Öffnung machen bezüglich politischer Werbung zu Sachthemen, weil die Zeitungen dürfen das ja auch machen. Ich verstehe die Angst, dass die Unabhängigkeit verloren geht vom Radio, dass man vielleicht auf die Journalisten Einfluss nehmen möchte, aber da habe ich es auch mit dem Kollegen Elfried Hasler, man muss halt klare Parameter machen, unter welchen Bedingungen das möglich ist, was die Rahmenbedingungen sind, und dann, meine ich, sollten wir hier auch eine Öffnung machen. Das würde dem Radio mehr Spielraum, mehr Einnahmen geben und dem Staat vielleicht den Druck ein bisschen wegnehmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, guten Morgen allerseits. Ich kann mich hier den Ausführungen meiner Kollegin Judith Oehri und auch dem Vorredner Johannes Kaiser vollumfänglich anschliessen, vor allem auch was die politische Berichterstattung oder Auseinandersetzung zu Abstimmungen anbelangt. Ich habe nur noch eine kurze Anmerkung zur der Lockerung des Werbeverbots: Ich denke, man kann hier dafür sein. Allerdings, denke ich, bei der Umsetzung muss das Radio L eine gewisse Sensibilität erkennen lassen, vor allem was die Platzierung dieser Werbespots oder den Zeitpunkt der Ausstrahlung dieser Werbespots anbelangt. Was mir zur Zeit auffällt, ist, dass eine Präventionskampagne der Kommission für Unfallverhütung der Landespolizei läuft. Es wird hier vor allem an die Autofahrer appelliert, dass jetzt Schulbeginn ist und dass man aufpassen soll, und direkt anschliessend kommt eine Maserati-Werbung. Da hört man dann, wie ein Maserati beschleunigt, ich glaube, auf eine Geschwindigkeit, wie man sie nur auf den deutschen Autobahnen fahren darf. Also hier habe ich dann Mühe. Und ich denke, eine gewisse Sensibilität bei der Platzierung oder zum Zeitpunkt der Ausstrahlung muss Radio L dann schon an den Tag legen, wenn man für eine Lockerung des Werbeverbots für alkoholische Getränke ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen allerseits. Ich finde es grundsätzlich bedauerlich, dass die Regierung nicht den Mut aufgebracht hat, entweder eine Rundfunkgebühr einzuführen, was gemäss Gesetz in der Kompetenz der Regierung ja gelegen hätte; das Gesetz wurde ursprünglich genau deshalb so redigiert. Oder - was eben auch noch eine Alternative wäre - eine Privatisierung des jetzigen Staatsradios in das Auge zu fassen. Wie wir wissen, ist Liechtenstein zu diesem Radio gekommen, wie die Jungfrau zum Kind. Zuerst wurde von privater Seite ein Radiosender aufgebaut, wohl mit dem Ziel, über kurz oder lang auch Geld damit zu verdienen. Nachdem dieses Ziel auch nach ein paar Jahren nicht erreicht wurde und es dem Gründer zu blöde wurde, dauernd Geld in diesen Sender einzuschiessen, wurde der Radiosender dem Land für zwei, drei Millionen Franken verkauft. Seither berappt der Steuerzahler dieses Defizit und das Land hat seit der Übernahme des Senders wohl mindestens 20 Millionen Franken dafür ausgegeben. Nachdem aber der Staatsbeitrag von jeweils CHF 1,5 Mio. für den Betrieb des Senders immer noch nicht ausreicht, beschliesst die Regierung nun, das Werbeverbot für Alkohol zu lockern; in der Hoffnung wohl, dass sich das Radio mit Alkoholwerbung das fehlende Geld einspielen kann. Ich bin diesbezüglich skeptisch, dass dies gelingen mag. Grundsätzlich bin ich gegen eine Lockerung des Alkoholwerbeverbots, weil damit Kinder und Jugendliche eine positive Einstellung zu Alkohol erlangen. Zu erinnern ist auch, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO sich gegen Werbung für Alkohol und Tabak stellt. Ich finde also, dass dieser eingeschlagene Weg grundsätzlich falsch ist. Im Übrigen bin ich auch der Ansicht, dass mit dieser Vorlage keine Probleme gelöst werden, sondern lediglich Strukuren zementiert werden und zwar in einem Bereich, im Medienbereich, der einem sehr starken Wandel unterworfen ist. Ich denke, dass dieses Gesetz in einem Gesamtzu-sammenhang revidiert werden sollte, und zwar zusammen mit dem Medienförderungsgesetz, und dass es dabei auch ein grösseres Einsparpotenzial für den Staat gäbe. Ich werde diese Vorlage in dieser Form nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte bei den Ausführungen des Abg. Kaisers anknüpfen. Bezüglich Neutralität oder Unabhängigkeit kann man trefflich unterschiedlicher Meinung sein, ob das mit mehr Geld des Staates erreicht wird oder mit einer Privatisierung, das möchte ich eigentlich offenlassen. Was er gesagt hat, ist eigentlich: An dieser Vorlage bleibt nicht mehr viel übrig, wenn wir uns über den Publikumsrat einig sind, auch sehen, dass die finanziellen Transaktionen, die vorgesehen werden, keine Wirkung irgendwelcher Art haben, und ich habe aus mehreren Gründen natürlich starke Zweifel, ob die Öffnung der Alkoholwerbung irgendein Problem löst. Es bleibt an dieser Vorlage eigentlich nichts, womit ich eine positive Veränderung beim Radio L sehen würde. Die Kernprobleme werden ganz sicher nicht gelöst und für die Fraktion der Freien Liste gibt es deshalb keinen Grund, auf diese Vorlage einzutreten, wie auch mein Vorredner Hasler erwähnt hat. Hier ist nichts drin, was ein Problem von Radio L löst, und das wurde, wie hat das der Abg. Lageder gesagt, clever umschifft und deshalb nochmals, an dieser Vorlage gibt es nichts Positives für das Radio L und für die Freie-Liste-Fraktion ist Eintreten nicht angezeigt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich denke, ich kann nicht sehr viel beitragen zu dieser Diskussion, aber vielleicht einen kleinen Kontrapunkt setzen. Ich gehöre zu den Leuten, die praktisch nie Radio L hören. Nicht, weil mir Radio L nicht gefällt, sondern weil ich DRS 3 höre, das mittlerweile auch schon wieder anders heisst, was ich auch nicht begrüsst habe, dass der Name geändert wurde, aber ich bin halt seit jungen Jahren auf DRS 3 fixiert. Trotzdem würde ich niemals sagen, dass Radio L keine Berechtigung hat. Ich weiss, dass Radio L sehr beliebt ist in der Bevölkerung und auch recht gute Arbeit macht. Die Kosten für diese Arbeit sind allerdings hoch und da stellt sich mir dann schon die Frage, im Vergleich zum jüngeren Fernsehsender 1FLTV, der ist auch recht beliebt und kann seine Leistungen erbringen - meines Wissens bisher ohne Zustupf des Staates und mit weniger Mitteln. Also da hat Radio L sicher eine gewisse Aufgabe, wie man kostengünstiger werden könnte. Auch wenn ich selber nicht zu den Hörern von Radio L gehöre, wäre ich bereit, eine Gebühr zu entrichten, eine gewisse; man müsste darüber diskutieren, ob man wirklich auf ein Gebührensystem umsteigen möchte. Persönlich wäre ich durchaus bereit, auch eine gewisse Gebühr zu entrichten. Anders als meine Kollegen, auch in meiner eigenen Fraktion, denke ich, dass es dem Staat nicht schadet, wenn er ein staatliches Radio hat. Da stellen sich dann immer wieder Fragen: Ist dieses staatliche Medium dann wirklich ausgewogener, weniger parteilastig, wie die Zeitungen sicher bei uns parteilastig sind? Aber ich denke, so ein Medium, wie es eben die Schweiz auch kennt seit sehr langem, mit diesem Gedanken des Service publique, den finde ich grundsätzlich nicht falsch. Dann noch ein Wort zur Werbung: Ich bin dagegen, dass man Alkoholwerbung bewilligt. Der Einwand, dass eben staatliche Sender keine Alkoholwerbung machen sollen, den finde ich berechtigt. Wenn man das lockert, dann würde ich ganz klar lockern, dass die politische Werbung auch bei Wahlen - nicht nur bei Sachabstimmungen - möglich wird. Politische Werbung kann man ja durchaus auch so interpretieren, dass sie einen gewissen Informationswert hat. Selbstverständlich wäre es dann politische Werbung gefärbt von einer Partei, einem Kandidaten meinetwegen, in einer Wahl zum Beispiel, aber es hätte einen gewissen, gesellschaftspolitischen, sozialen Wert, während ich bei Werbung für Alkohol - Alkohol ist eine Droge - keinen Wert sehen kann. Deshalb ist Alkoholwerbung auch nicht einzuführen. Dann hatte ich noch einen weiteren Punkt, aber den habe ich inzwischen vergessen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich das Wort an die Regierung.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich hoffe, dass ich dann nichts vergessen habe von ihren Voten - wir werden sehen. Auch für diesen Bericht und Antrag möchte ich zuerst ein paar einleitende Ausführungen machen, werde dann versuchen, auf einzelne Themen aus der Eintretensdebatte einzugehen. Anlass für diesen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk waren die Massnahmen des Landes zur Sanierung des Staatshaushalts. Während der Behandlung des Jahresberichts des Liechtensteinischen Rundfunks im Mai dieses Jahres hat einer der Abgeordneten die Radiogebühr als «Schreckgespenst» bezeichnet. Ja, das sei mit der Vernehmlassung ja wohl vom Tisch, hat er damals gesagt, und heute kann man, hoffe ich, auch feststellen, ja, dieses Schreckgespenst ist vom Tisch und auch die eingegangenen Stellungnahmen zur Vernehmlassung haben diesen Vorschlag der Regierung ausdrücklich unterstützt. Also in der Vernehmlassung wurde das Absehen von einer Rundfunkgebühr breit von verschiedensten Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Die Einhebung von Radiogebühren hätte zudem auch bedeutet, neue administrative Strukturen und Abläufe zu schaffen, das würde den Bestrebungen der Regierung zuwiderlaufen, Bürokratie zugunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft abzubauen und nicht neue Bürokratie zu schaffen. Die Frage der zukünftigen Finanzierung des Liechtensteinischen Rundfunks ist noch nicht vom Tisch. Der LRF wird weiterhin über einen Jahresbeitrag finanziert. Mit der vorliegenden Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk soll der Spielraum des LRF erweitert werden; einerseits bei der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und andererseits, um durch eine Lockerung des Werbeverbots zusätzliche Werbeeinnahmen generieren zu können.Der Werbemarkt ist jedoch beschränkt und auch die momentan eher schwierige wirtschaftliche Situation beeinflusst natürlich die Werbeeinnahmen. Durch die Aufhebung des Verbots für Alkoholwerbung soll der LRF die gleich langen Spiesse wie die übrigen Medien in Liechtenstein erhalten. Keinesfalls soll damit aber der Kinder- und Jugendschutz ausgehebelt werden. Die Bestimmungen über den Kinder- und Jugendschutz bleiben unangetastet. Dieses Wort wurde bereits vom Abg. Johannes Kaiser erwähnt und ich werde vielleicht auf die 2. Lesung dann ein besseres Wort finden als «unangetastet», wir werden sehen. Das schweizerische Alkoholgesetz ist aufgrund des Zollvertrags auch in Liechtenstein anwendbar, sodass die Werbung von gebrannten Wassern in jeglicher Form - also auch von Alcopops - weiterhin verboten bleibt. Die Regierung hat zudem die Lockerung des Verbots der politischen Werbung betrachtet, da sich dadurch weiteres Potenzial zur Erzielung von Mehreinnahmen ergeben hätte. Deutschland und Österreich kennen kein solches Verbot, in der Schweiz gibt es ein teilweises Verbot, wie es im Bericht und Antrag ja erläutert wird. 2001 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das damals in der Schweiz geltende, generelle Verbot der politischen Werbung als unvereinbar mit dem Menschenrecht der Meinungsäusserung eingestuft - einfach als Randbemerkung.Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile ist die Regierung zum Schluss gekommen, auf eine Lockerung des Verbots der politischen Werbung für den LRF zu verzichten, um die neutrale Berichterstattung und die Unabhängigkeit des Senders nicht zu gefährden. Wir werden diesen Aspekt aber aufgrund der Voten der heutigen Debatte sicher auf die 2. Lesung noch einmal prüfen.Der LRF verspricht sich zudem von der Umstellung auf DAB+, und damit einem grösseren Sendegebiet und auch einem grösseren Werbemarkt natürlich, weitere Werbeeinnahmen. Um den Verlustvortrag zu beseitigen, schlägt die Regierung im vorliegenden Bericht und Antrag eine Reduktion des Dotationskapitals vor, wie das bereits im Jahr 2010 einmal gemacht wurde. Künftig sollen keine Verluste mehr anfallen, auch das ist eine klare Vorgabe der Regierung an den LRF, ich werde dazu noch kurz ein paar Ausführungen machen. Alle diese Massnahmen sind sozusagen Puzzleteile, die noch nicht das ganze Bild ergeben. Um Radio L auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen, sind weitere Massnahmen notwendig, da gebe ich Ihnen recht. Radio L rechnet gemäss Vierjahresplanung von 2016 bis 2019 mit einer schwarzen Null. Sollten die budgetierten Einnahmen nicht erreicht werden, so sollen verschiedene, mögliche Sparmassnahmen zum Tragen kommen. So schlank wie Radio L aufgestellt ist, werden jedoch alle Sparmassnahmen zwingend zur Reduktion von Leistungen führen, das ist uns auch bewusst. Generell hat die Regierung den Verwaltungsrat angehalten, mögliche Effizienzsteigerungen aufzuzeigen und intern zu prüfen, wie die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben möglichst optimal und kostenschonend umgesetzt werden kann. Der Verwaltungsrat hat in der Folge zusammen mit allen Mitarbeitenden von Radio L Ideen gesammelt und mögliche Massnahmen werden vom LRF nun laufend umgesetzt. Es handelt sich dabei um über 100 Ideen in rund zehn Handlungsfeldern, die gesammelt wurden und die jetzt teilweise umgesetzt und geprüft werden. Trotz der angespannten finanziellen Situation macht das Team von Radio L einen hervorragenden, hochprofessionellen Job und es freut mich, dass Sie im Landtag hier heute das weitgehend auch so sehen. Radio L konnte am Staatsfeiertag seinen zwanzigsten Geburtstag feiern. Die Regierung ist überzeugt, es liegt im Interesse des Landes, dass Radio L auf einer gesicherten, finanziellen Basis noch viele weitere Geburtstage feiern wird können.Und damit komme ich zu Ihren Voten in der Eintretensdebatte, die ich kursorisch versuche zu beantworten und eventuell dann auch auf die 2. Lesung noch vertieft beantworten kann. Ich fasse vielleicht die Frage «Publikumsrat» zusammen. Es waren mehreren Voten betreffend Publikumsrat gekommen und ich möchte hier nicht vorwegnehmen, wie die Regierung sich auf die 2. Lesung entscheiden wird, aber es war sicher sehr hilfreich, dass Sie von Ihrer Seite grossmehrheitlich eine Abschaffung des Publikumsrats empfohlen haben, damit habe ich ein - wie hiess es bei der Debatte über die Alpenrheinzukunft - Stimmungsbild, und das werden wir auf die 2. Lesung sicher auch prüfen und mitnehmen. Und die Abg. Judith Oehri hat mich gefragt, wie der Mehrwert des Publikumsrats aussehe und was die Regierung davon halte. Das ist eine schwierige Frage, ich kann mich selbst natürlich auf die Rückmeldungen einfach verlassen und ich muss sagen betreffend Publikumsrat habe ich praktisch keine Rückmeldung gehabt aus dem Verwaltungsrat oder sonst wo her. Also ich habe dazu keine gefestigte Meinung oder keine klare Meinung, dass es ihn braucht oder nicht braucht. Ich habe die Worte und Voten heute gehört und ich werde das mitnehmen auf die 2. Lesung. Grundsätzlich sind wir ja dabei, wo es geht, Strukturen zu verschlanken und einfacher zu werden. Das wäre natürlich eine Möglichkeit, hier etwas zu vereinfachen und ich bin froh, dass Sie das so klar mitgeteilt haben.Dann zu den Voten betreffend die Werbung und die Alkoholwerbung, aber auch die politische Werbung. Auch hier möchte ich eher zusammenfassend festhalten, die Regierung wird auch hier auf die 2. Lesung sich noch einmal Gedanken machen. Ich habe es, glaube ich, richtig mitbekommen, dass die Mehrheit der Voten dahin tendierte, die politische Werbung - zumindest für Sachabstimmungen - zuzulassen. Ich glaube, der Abg. Schurti war der einzige, der eine totale Öffnung auch für Wahlwerbung propagiert hat. Und insofern denke ich, würde der Zug eher in Richtung Öffnung für Sachabstimmungen, für politische Sachfragen, ziehen und wir werden das noch einmal prüfen und dann in der Regierung für die 2. Lesung eine Lösung vorschlagen.Zur Alkoholwerbung werden wir auch noch einmal Ausführungen machen. Insbesondere werden wir bei der Wortwahl sehr vorsichtig sein, das kann ich dem Abg. Johannes Kaiser auch versprechen. Der Kinder- und Jugendschutz ist wichtig und es war ja klar die Idee hier, den Kinder- und Jugendschutz eben nicht aufzuweichen, vielleicht ist das das bessere Wort. Wir wollten ihn nicht aufweichen. Natürlich ist mit jedem Medium, das zusätzlich auf den Markt kommt und Alkoholwerbung macht - auch wenn es nur für sanften Alkohol ist -, der Kinder- und Jugendschutz betroffen, da haben Sie wahrscheinlich recht mit dieser kritischen Bemerkung. Also es geht darum, den Kinder- und Jugendschutz nicht aufzuweichen, aber er bleibt nicht völlig unangetastet in Ihrem Sinn Ihres Votums. Wir werden dazu auch noch einmal etwas ausführen auf die 2. Lesung. So viel zur Werbung. Dann vielleicht zu dieser ganzen Diskussion, die die Freie Liste und auch die DU-Fraktion gebracht hat, dass sie mit dieser Vorlage so nicht einverstanden seien, weil es quasi ein Flickwerk sei, dass es quasi eine clevere Umschiffung sei eines Problems. Das sehe ich komplett anders. Ich bin der Überzeugung, Radio L ist gut unterwegs, hat einen hohen Standard in Liechtenstein, ist anerkannt und auch die Finanzierung bewegt sich knapp im negativen Bereich. Radio L ist nicht hoch defizitär, Radio L hat einen extrem hohen Selbstfinanzierungsgrad und es fehlen jedes Jahr rund CHF 100'000 bis CHF 150'000. Und die Regierung - und das kann ich hier auch sagen - hat für die Budgetplanung und auch für die Finanzplanung der nächsten Jahre im Sinne eines Gesamtpakets beschlossen, auf der einen Seite Radio L mehr Möglichkeiten zu geben, sprich Werbung, sprich DAB+, grösserer Markt für Werbung, sprich weniger hohe Anforderungen auf dem gesetzlichen Leistungsauftrag, auf der anderen Seite einen Schritt entgegenzukommen und das Budget auf CHF 1,6 Mio. zu erhöhen. Das heisst, wir haben vorgesehen ab nächstem Jahr, dass Radio L einen Landesbeitrag von CHF 1,6 Mio. bekommt. Zusammen mit diesen Massnahmen, die Radio L selbst ergreifen soll, sollte damit die Finanzierung eigentlich sichergestellt sein und sollte Radio L in eine stabile Situation kommen.Und wenn der Abg. Eugen Nägele sagt, Radio L sei gratis, das kann ich natürlich so nicht unterstützen. Radio L ist nicht gratis, jeder Steuerzahler finanziert Radio L über seine Steuern natürlich mit. Und die Aussage war einfach, dass eine zusätzliche Steuer, eine zusätzliche Gebühreneinhebung mehr kosten würde, weil eben nicht nur die Gebühr dazukommt, sondern eben auch der Aufwand, diese Gebühr einzuheben, der Aufwand, die ganzen Forderungen durchzusetzen, und glauben Sie mir, das Beispiel «Billag» in der Schweiz zeigt, dass es ein Riesenaufwand ist. Wir haben hier eher konservativ gerechnet mit dem Aufwand, den diese ganzen Einforderungen von Radiogebühren, die ganzen Betreibungen, was das alles auslösen würde an Bürokratie, da waren wir eher konservativ - und alleine diese konservative Berechung hat zu Aufwand von geschätzten rund CHF 200'000 geführt und das kommt dann ja noch dazu. Ich möchte einfach noch einmal sagen, Radio L ist nicht gratis für den Hörer. Jeder Hörer bezahlt das mit seinen Steuern mit. Wir finden, und das hat eine ganz knappe Minderheit der Schweiz ja auch so gesehen bei der Volksabstimmung - ohne die Auslandschweizer wäre es anders herausgekommen, hat ja auch der Abg. Elfried Hasler auch richtig festgestellt, hätte vielleicht sogar die Mehrheit der Schweizer das so gesehen -, dass eine Gebühr eben nicht die optimale Lösung ist, sondern dass es besser über eine Steuerlösung auch in der Schweiz zu lösen wäre. Das war eine ganz knappe Abstimmung und ich glaube, die Schweiz eignet sich daher nicht mehr als Paradebeispiel für eine unumstrittene Gebührenlösung, sondern das ist sehr umstritten und wurde sehr knapp entschieden.
Die Regierung möchte darum an dieser Variante festhalten, möchte keine Gebühr einführen, und dass wir die Gebühr aus dem Gesetz herausstreichen wollen, hat eigentlich damit zu tun auch, dass wir klare Verhältnisse schaffen wollen und wir wollen auch sicherstellen, dass, wenn eine Gebühr eben wieder eingeführt werden sollte, dass der Landtag dann die Gelegenheit bekommt, sich dazu zu äussern, ob eine solche zusätzliche Abgabe wirklich Sinn macht oder nicht. Wenn es nämlich im Gesetz bleibt, dann ist es praktisch, dann bleibt die Verantwortung bei der Regierung; die Regierung kann sich dann im Landtag die Kritik abholen. Und wenn wir es herausstreichen und wenn wir dann trotzdem wieder eine Gebühr wollen, wird der Landtag Gelegenheit haben, sich zu äussern, weil es dann wieder in das Gesetz rein muss. Also hier wollten wir einfach Klarheit schaffen und diese Gebührendiskussion damit eigentlich beenden und damit dem Landtag für die Zukunft auch die Chance geben, sich dann auch zu äussern. Ich habe die meisten Themen, glaube ich, schon angetönt. Es wurde noch gefragt, ob es Einschränkungen geben könnte analog zum ORF betreffend die Alkoholwerbung. Das ist eine gute Anregung, wir werden das prüfen, ich denke, das könnte eine Lösung sein, dass wir hier gewisse Vorgaben machen zu diesem Punkt. Ich bin dankbar für diesen Hinweis. Dann die Reduktion des Dotationskapitals. Der Abg. Lageder hat das als «Schönheitsoperation» bezeichnet. Ob Schönheitsoperationen gut oder schlecht sind, möchte ich hier nicht beurteilen, das kann ja auch etwas Gutes sein, denke ich; es gibt Leute, die das machen. Wir sind der Überzeugung, dass diese Lösung mit der Kürzung des Dotationskapitals eine pragmatische Lösung ist. Natürlich könnte man auch sagen, wir schiessen staatliche Gelder ein, wir erhöhen das Kapital von Radio L und lösen das Problem mit zusätzlichen staatlichen Geldern. Aber angesichts unserer Situation betreffend Staatshaushalt wollte die Regierung diesen Weg nicht gehen. Wir wollten keine zusätzlichen Mittel aus dem Landesvermögen verschieben in das Vermögen von Radio Liechtenstein und daher das Dotationskapital belassen und anders das Thema lösen, sondern diese Reduktion erschien uns - weil es auch schon einmal geprüft wurde von ein paar Jahren und dort auch rechtlich funktioniert hat - der richtige Ansatz, um dieses Problem elegant, natürlich elegant, weil es keine grossen Komplikationen dadurch gibt, zu lösen. Aber Sie haben sicher recht, wenn Sie sagen, mit dieser Halbierung des Dotationskapitals ist das Problem nicht gelöst. Das Problem wird gelöst, indem Radio L einen vernünftigen Staatsbeitrag bekommt und Radio L mehr Chancen bekommt, Selbsteinnahmen zu generieren. Sollte das nicht reichen, hat Radio L auch viele Ideen aufgezeigt, wie sie in Zukunft ihren Sender noch besser und vielleicht auch effizienter machen können. Das ist nicht einfach, weil Radio L heute schon sehr effizient und sehr schlank aufgestellt ist.Publikumsrat habe ich bereits ausgeführt. Dann komme ich noch zu den Investitionen, die erwähnt wurden vom Abg. Elfried Hasler, auf Seite 24: Was kommt da? Da kann ich Ihnen sagen, es kommt die Abschaffung des UKWs. Die Schweiz plant die Abschaffung des UKWs, stattdessen werden im Jahr 2020 oder 2022 alle Sender nur noch digital unterwegs sein. Das bedeutet für die Radiosender Investitionen für diese Digitalisierung und diese Investitionen werden sie nicht aus der laufenden Rechnung finanzieren können, zumindest nicht ganz. Und deshalb planen wir, Radio L bei diesen Investitionen zu unterstützen mit zwei Drittel der Investitionen. Den Rest muss Radio L selbst aufbauen und dann finanzieren.Der Abg. Thomas Rehak hat behauptet, der Sparwille sei verflogen und beim Radio L müsse man den Sparhebel ansetzen. Das sehe ich nicht so. Auch die Verkaufsvoten der DU-Fraktion - teilweise - kann ich nicht unterstützen. Ich bin überzeugt, dass Radio L, so wie es heute aufgestellt ist, als unabhängig, öffentlich-rechtlicher Sender, gut aufgestellt ist, und ich frage mich, ob Sie die Argumente im Bericht und Antrag nicht gelesen haben. Wir profitieren vom öffentlich-rechtlichen Status dadurch, dass wir Zugang zu Schweizer Sendeanlagen erhalten, die wir sonst nicht bekommen würden, und es gibt noch weitere Aspekte, die sind alle ausgeführt im Bericht und Antrag, die klar dafür sprechen, dass wir Radio L eben nicht privatisieren sollten, sondern als öffentlich-rechtlichen Sender behalten sollten. Und ich freue mich, dass der Abg. Pio Schurti unabhängig ist von seiner eigenen Fraktion und hier sozusagen einen Verkauf auch nicht befürwortet, das hat mich gefreut.Dann weiter bei den Voten: Der Abg. Peter Büchel hat noch gefragt, woher diese 1,4 Millionen kommen. Das ist dieser Werbemarkt Ostschweiz. Ich denke, diese 1,4 bis 1,45 Millionen, das ist dieser Markt, der sich aufgrund von DAB+ ergibt. Das ist dieser neue Layer DAB+, auf dem sogenannten Regionallayer 3 ist Radio Liechtenstein unterwegs. Und dieser Regionallayer von DAB+ erreicht einen recht grossen Raum in der Ostschweiz, das führt zu diesen rund 1,45 Millionen Hörern. Wir können dazu auch auf die 2. Lesung noch etwas genauer ausführen, wie sich das mit DAB+ und dem Markt und so weiter verhält. Das ist sicher auch relevant für die Werbeeinnahmen, weil das ja eben genau die Chance darstellt; man erreicht einen grösseren Markt und kann dadurch auch mehr potenzielle Unternehmer ansprechen, die vielleicht Werbung auf Radio L schalten könnten.Zur politischen Werbung habe ich mich bereits geäussert, auch zu den Vorgaben betreffend politische Werbung, das hat die Abg. Judith Oehri auch noch einmal betont, dass hier klare Parameter zu geben wären. Das ist ein wichtiger Punkt, den werde ich gerne mitnehmen. Ich glaube, ich habe das weitgehend abgehandelt und denke, ansonsten können Sie bei der Lesung dann noch einmal konkrete Fragen stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn wir jetzt in eine zweite Diskussionsrunde steigen, möchte ich Sie ersuchen, Ihre Anliegen zielstrebig vorzubringen, die Voten eher kurz und prägnant zu halten. Ich glaube nicht, dass damit Qualitätseinbussen verbunden sind. Ich sage dies vor dem Hintergrund, dass das Richterauswahlgremium heute Nachmittag noch tagen möchte. Dies einfach so zur Information.Abg. Wolfgang Marxer
Herr Regierungschef-Stellvertreter, in einigen Punkten scheinen Sie uns missverstanden haben zu wollen. In keinem Punkt haben wir die Leistungen von Radio L heute kritisiert. Wir haben auch den Selbstfinanzierungsgrad explizit lobend erwähnt. All die Ausführungen, die Sie gemacht haben, bestätigen mich eigentlich. Nicht nur verbessert sich nichts, es ändert sich nichts. Und - in dem Punkt, wo Sie sagen, das kann Chancen bieten, punkto Öffnung im Bereich Alkoholwerbung, kamen sowohl vom Abg. Kaiser wie auch von der Landtagsvizepräsidentin gewichtige Argumente, die das allenfalls mit einem Bauchweh sehen würden, - höchstens mit einem Bauchweh sehen würden. Ich bleibe dabei, auch der Punkt, den Sie erwähnen, dass das Budget erhöht wird- allenfalls die Absicht der Regierung-, ist in dieser Vorlage nicht drin, ist heute nicht zu entscheiden; dies hat nichts mit dieser Vorlage per se zu tun, und ich bleibe dabei: Wenn man Alkoholwerbung nicht will, gibt es keinen Grund, auf diese Vorlage einzutreten. Und das ist die Haltung der Freien Liste.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Herr Regierungschef-Stellvertreter, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Nur eine Verständnisfrage: Habe ich das jetzt richtig verstanden, die Regierung plant, den derzeitigen Staatsbeitrag von CHF 1,5 Mio. auf CHF 1,6 Mio. zu erhöhen und zusätzlich zwei Drittel der Investitionskosten zu übernehmen oder ist diese Erhöhung um CHF 100'000 dann für diese Übernahme von zwei Dritteln der Investitionskosten in den nächsten Jahren zu verstehen? Also das würde mich interessieren, das ist die erste Frage. Und die zweite Frage in diesem Zusammenhang: Sollte es so sein, dass diese zwei Drittel Investitionskosten zusätzlich zu den CHF 1,6 Mio. übernommen werden sollen, dann würde mich interessieren, mit was für Investitionsbeträgen hier zu rechnen ist? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich mache es wirklich sehr kurz. Ich hatte identisch genau die gleichen Fragen wie der Abg. Elfried Hasler. Es geht mir darum, wie sieht der Staatsbeitrag jetzt wirklich aus und welche Investitionen werden wirklich übernommen, und damit schliesse ich schon. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Ich komme genau zum gleichen Punkt wie der Abg. Elfried Hasler und der Abg. Eugen Nägele. Auf Seite 39, Punkt 7, steht, es entstehen keine finanziellen Konsequenzen und deshalb hat unter anderem auch die Finanzkommission diesen Bericht und Antrag nicht vorbesprochen. Nun höre ich hier, man spricht von CHF 1,6 Mio. Staatsbeitrag pro Jahr. Da ist die Antwort auf die Frage zentral. Sind da eben diese Investitionen beinhaltet oder sprechen wir von CHF 1,6 Mio. plus diese zusätzlichen Investitionen, die hier finanziert werden sollen? Wenn man beabsichtigt, diesen Staatsbeitrag auf CHF 1,6 Mio. zu erhöhen, dann frage ich mich schon, wieso in Punkt 7 nichts nachzulesen ist. Das hätte nach meinem Dafürhalten dann schon in diesen Bericht und Antrag gehört. Ansonsten muss ich sagen, bin ich sehr glücklich über Radio L. Ich finde, die Informationen sehr interessant, gerade die Nachrichten, diese höre ich sehr gerne, entsprechend stehe ich sehr wohl hinter Radio L.Betreffend die Öffnung des Werbeverbots für politische Werbung in Sachthemen, da würde mich doch interessieren, sollte die Regierung hier mitunter diese Idee in die 2. Lesung mitnehmen, darf man dann auch davon ausgehen, dass auch die Regierung Werbung machen wird für ihre Vorlagen? Nehmen wir als Beispiel KVG: Sollte es hier zu einer Abstimmung kommen und dieses Werbeverbot wäre geöffnet - wird es nicht sein bis zu dieser Abstimmung, aber nur, dass das dem Landtag bewusst ist -, entstehen mitunter dann dort auch entsprechende Kosten für die Regierung. Und ich gehe davon aus, auch die Regierung würde diese Werbeplattform nutzen für ihre Vorlagen. Es sind ja dann primär Ihre Gesetze, die mitunter vom Volk ein wenig anders gesehen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich war jetzt auch überrascht und kann hier an die Vorredner anschliessen, dass eigentlich eine der zentralen Fragen so nebenbei aufgekommen ist und nicht zentral im Bericht abgehandelt wird, das mit dem Staatsbeitrag und was hier angedacht ist. Hier ist natürlich jetzt die Regierung schon gefordert, etwas genauere Ausführungen zu machen. Dann Ihre Erklärung bezüglich der Einhebung der Rundfunkgebühren. Diese Möglichkeit ist jetzt schon vorgesehen und hier möchte man, nach Ihren Aussagen, klare Verhältnisse schaffen und eine Diskussion beenden. Mir scheint jetzt das doch ein wenig, ich sage einmal, die Verantwortung abzuschieben. Ich spreche mich auch dafür aus, dass diese Möglichkeit, die jetzt schon besteht, weiterhin im Gesetz behalten werden soll. Es ist ja nicht für die Zukunft auszuschliessen, dass hier irgendwann einmal wieder diese Diskussion kommt, und dann ist es meiner Ansicht nach einfacher, wenn das jetzt drinbleibt, als dann später wieder alles grundlegend neu zu lancieren, und zumindest muss man aufhorchen, wenn eine Be-hörde von sich aus freiwillig Kompetenzen abgibt. Aus welchem Grund? Ich würde mich dafür aussprechen, dass diese Möglichkeit weiterhin besteht, wie das bisher der Fall war.Dann nur kurz zum Publikumsrat. Selbst die Regierung hat hier keinen klaren Mehrwert aufgezeigt, deshalb scheint mir das für die 2. Lesung klar zu sein, wie die Richtung hier weitergeht, dass wir das, glaube ich, nicht unbedingt im Gesetz brauchen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich möchte mich auch noch äussern. Wir haben uns nicht despektierlich über Radio L geäussert. Ich weiss nicht, wo Sie das gehört haben. Ich habe jedenfalls gesagt, dass auch ich mit der heutigen Qualität des Radios zufrieden bin. Sie können das nachlesen und ich weiss nicht, woher Sie das haben. Trotzdem, ich möchte das korrigiert haben, uns geht es darum, uns hier drinnen zu fragen: Ist ein Radiosender eine Staatsaufgabe? Und da haben wir eine klare Meinung, zumindest ich und einige unserer Fraktion, vielleicht nicht alle. Aber hier meinen wir, dass der Radiosender keine Staatsaufgabe ist, und das ist eine Meinung, die kann man vertreten, und ich bin überzeugt, dass auch noch andere in diesem Land diese Meinung vertreten. Das hat nichts mit der Qualität des bestehenden Radios zu tun. Auch ein Privatsender kann bestimmte Qualität liefern, vielleicht zu weniger Geld. Er muss natürlich dann schauen, dass er mit einem kleineren Staatsbeitrag zu Rande kommt, weil man dann vielleicht nur noch bestimmte Leistungen zu zahlen hätte, sprich die der Krisenkommunikation. Das ist ein Ansatz, den man prüfen hätte können, das ist zumindest meine Ansicht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Meine Ansicht ist, es soll beim Staat bleiben; das zu dem Punkt. Aber ich wollte noch auf die Alkoholwerbung eingehen. Ich habe weniger Mühe damit, dass man hier eine Öffnung macht, aber auch da bin ich einfach dafür, dass es Parameter gibt. Ich glaube, es gibt Zeiten, wo die Kinder in der Schule sind, dann stört das weniger und dann muss man es nicht unbedingt am Mittwochnachmittag senden. Also es ist auch die Sensibilisierung, die meine Kollegin angesprochen hat. Und ich glaube, auch der Abg. Nägele wollte in diese Richtung gehen. Also es ist immer die Frage des Wie und nicht des Was. Und sonst müssen wir jede Plakatwerbung verbieten, weil das finde ich viel offensichtlicher für die Kinder als irgendwelche Radiospots, die zu Zeiten laufen, wo die Kinder in der Schule sein sollten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Das Votum des Abg. Thomas Rehak kann ich sehr unterstützen. Ich habe eigentlich das Gefühl, dass die Regierung bei dieser Vorlage die altbekannte Salamitaktik an-wendet. Zuerst bringt man hier eine Vorlage, möchte die durch den Landtag bringen, und dann kommt als nächstes eine Erhöhung des Staatsbeitrages und dann haben wir es dann noch zu guter Letzt mit unbekannten Investitionskosten zu tun. Ich kann also dieses Vorgehen nicht goutieren. Was die Öffnung für politische Werbung angeht, so kann ich dieses Anliegen grundsätzlich unterstützen, ich hätte allerdings gerne gewusst - die Regierung macht ja eine Leistungsvereinbarung mit dem Radio L ab -, und was wäre in einem Fall einer Sachabstimmung, wäre dann die Werbung im Namen der Regierung gratis für das Land oder wäre das in der Leistungsvereinbarung dann damit abgegolten? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich mache es kurz, ich habe drei Punkte. Betreffend das Ansinnen einer Erhöhung des Staatsbeitrages, da wäre es schon angesagt, dass das der Finanzkommission vorgelegt werden würde, und dies müsste dann auch in Punkt 7, Seite 39, der Fall gewesen sein, wenn das so wäre. Also wenn es in diese Richtung geht, für das haben wir auch die Finanzkommission des Liechtensteiner Landtages.Dann Art. 39 kommt für mich nicht in Frage, dass man den aufhebt, so wie das jetzt zur Sprache gekommen ist. Und betreffend den politischen Werbungen eröffnen sich durch die Frage vom Abg. Wendelin Lampert natürlich interessante Aspekte. Wenn die Regierung, was dann natürlich auch für die Regierung gelten würde, dass sie bei Sachthemen politische Werbung machen kann, hat sie natürlich ungleich lange finanzielle Spiesse wie andere Sachthementeilnehmer. Das muss man sich gut überlegen und das wäre eine zusätzliche Subvention von Radio Liechtenstein, wenn die Regierung dann auch via Werbung nochmals subventionieren würde. Also diese Frage muss auch unter diesem Fokus angeschaut werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich erlaube mir noch kurz etwas zu bemerken, das jetzt nicht in dieses Traktandum gehört, und beziehe mich auf eine Äusserung von Ihnen. Sie haben gesagt, dass um 14 Uhr ein Meeting stattfinden wird des Richterauswahlgremiums. Ich denke, der Landtag geht vor. Also wenn wir hier fertig werden, werden wir fertig und sonst eben nicht. Und im übrigen warten wir noch auf eine wichtige Information des Parlamentsdienstes beziehungsweise des Landtagspräsidenten, das auch im Zusammenhang steht mit dieser Thematik. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Da bin ich ganz Ihrer Meinung, dass der Landtag vorgeht. Aber ich glaube, wir haben jetzt ein paar sehr, sehr gute Beispiele gehört, wie man auch kurz und prägnant ein Anliegen vortragen kann. Dafür bin ich sehr, sehr dankbar.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Auch ganz kurz von mir: Mir ist es klar, dass, wenn man die politische Werbung lockert oder zulässt, die staatlichen Institutionen, die Regierung, der Landtag, die Gerichte, wer auch immer, die können dann keine Werbung machen. Das ist für Parteien, Komitees, was auch immer, aber dass die Regierung dann offiziell auftritt «dies ist eine Botschaft/Werbung der Regierung», das kann ich mir nicht vorstellen. Das habe ich auch noch nie irgendwo gesehen oder gehört, glaube ich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Da muss man sich dann schon grundsätzlich überlegen, wenn man sagt, man kann sich das bei Sachabstimmungen vorstellen. Was ist eine Sachabstimmung? Es gibt ein Referendum als Beispiel und dann ist auf der einen Seite die Regierung oder der Landtag und auf der anderen Seite ein Referendumskomitee und dann darf nur das Referendumskomitee etwas sagen nach Ihrer Meinung? Aber die Regierung wird das grundsätzlich prüfen. Also so einfach ist das dann auch nicht, das nur zum Überlegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte kurz eine Replik geben zum Abg. Pio Schurti. Also ich kenne jetzt die schweizerische Radio- und Fernsehwerbung nicht auswendig, aber ich kann mich erinnern, dass ich schon Botschaften vom Bundesrat gehört habe zu einer Abstimmung. Also ich glaube nicht, dass das so ist, wie Sie das sagen. Aber das ist eine Einschätzung, die ich jetzt nicht belegen kann, aber ich bin sicher, dass ich schon offizielle Botschaften gehört habe zu Abstimmungen. Das ist sicher ein Thema, das man noch aufgreifen muss. Und wenn ich jetzt schon dran bin, dann noch eine Bemerkung zum Wort «gratis». Es war mir schon bewusst, dass es nicht gratis ist, weil irgendwo her müssen ja die CHF 1,5 Mio. kommen. Es ist aber etwas anderes, wenn man aus einem allgemeinen Steuertopf etwas bezahlt oder wenn man monatlich eine Gebühr entrichten muss. Deshalb habe ich ja auch den Vergleich zur LIEmobil gewählt. Es war einmal gratis, dann hatten wir mühsam uns dazu durchgerungen, die Kosten zu erhöhen von einmal CHF 20, CHF 80 auf jetzt CHF 360. Und ich denke, das ist ein Problem, wenn man einmal das Gefühl hat, das ist gratis, dann auf eine Rundfunkgebühr umzustellen, das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Und das war eigentlich der Hintergrund, warum ich das gesagt habe. Ein Busabo auf der gleichen Länge mit dem gleichen Angebot kostet in der Schweiz ungefähr CHF 1'500, bei uns CHF 360, und da haben wir Mühe, das den Leuten klarzumachen, dass das ein vernünftiger Preis ist. Aber wenn es einmal gratis war, dann ist das natürlich eine unglaubliche Steigerung und deshalb diese Bemerkung. Aber Sie haben natürlich recht, es ist nicht gratis. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort. Ja, ich möchte bestätigen, was der Abg. Eugen Nägele sagt. Wenn einmal die Erbschaftssteuer abgeschafft ist - sinnloserweise, ist es fast unmöglich, sie wieder einzuführen, das wäre so ein anderes Beispiel.Dann noch einige kleine Ausführungen zur der ganzen Geschichte um die Werbeverbote oder eben Nicht-Verbote. Es scheint jetzt eben so, dass man dann ein riesiges Reglement aufziehen müsste. Wann darf man Alkoholwerbung machen, unter welchen Umständen, nach welcher anderen Werbung? Und für die politische Werbung gilt genau dasselbe: Diese schon, das andere dann nicht, aber nur dann, wenn bezüglich, deshalb, darum - und deshalb würde ich es einfach sein lassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Da bin ich gerade anderer Meinung als mein Vorredner. Ich denke, die Regierung wird hier sicher einen konstruktiven Vorschlag machen, wie politische Werbung ausschauen könnte oder sollte oder dürfte. Aber ich denke, wenn das Potenzial da ist, sollte man es durchaus auch in Betracht ziehen zu erschliessen. DankeLandtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, Herr Kollege Nägele, Sie haben Botschaften gehört des Bundesrates, das habe ich auch schon. Ich habe auch schon von unseren staatlichen Behörden Botschaften gehört. Es gibt auch Entscheide, Urteile unseres Staatsgerichtshofs, zum Beispiel im Zusammenhang mit der EWR-Abstimmung, was die Regierung machen kann. Das war sehr kontrovers und da hat der Staatsgerichtshof unmissverständlich darauf hingewiesen, dass sich die Regierung auch in Botschaften, Mitteilungen, Interviews, Podiumssendungen und so weiter eigentlich neutral verhalten sollte. Sie kann natürlich ihren Standpunkt festhalten und den auch vertreten, aber sie hat sich - weil sie eben ein staatliches Organ ist - insoweit neutral zu verhalten. Was nicht geht, das scheint mir völlig klar, dass die Regierung ganz einseitige Werbung macht und mit Pauken und Trompeten beziehungsweise Jingles ihre Botschaft den Leuten einpauken möchte, so etwas habe ich noch nie gehört. Vielleicht gibt es das in Nordkorea, aber in unseren Breitengraden wohl nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich spreche mich hier für Eintreten aus, aber aus den zwei folgenden Gründen. Zum Ersten erachte ich es nicht als sehr zielführend, diesen Publikumsrat weiterzuführen. Die Aussage vom Kollegen Peter Büchel hat mir gefallen, das geht heute schneller mit einem «Post» oder einem E-Mail und dann wissen die Leute beim Radio auch, was Sache ist. Und zum Zweiten erhoffe ich mir von der 2. Lesung, dass man das Werbeverbot für Alkohol abschafft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke. Ganz kurz eine Replik auf den Abg. Schurti. Ich denke, es ist sehr wohl üblich und man sieht das ja regelmässig in der Schweiz. Bei jeder Volksabstimmung gibt der Bundesrat eine Abstimmungsempfehlung ab, eine klare Abstimmungsempfehlung, und das müsste meines Erachtens dann auch in Liechtenstein möglich sein, sollte man dann hier lockern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Das war ein Versprecher, ich möchte natürlich, dass die Regierung die Lockerung überdenkt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kann ich das Wort zurück an die Regierung geben.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, vielleicht zuerst zu dieser politischen Werbungsfrage. Also das werden wir sicher auf die 2. Lesung auch noch darstellen, ich bin aber schon persönlich jetzt der Meinung - und ich weiss, dass das auch meine Regierungskollegen so sehen - dass, wenn in einer Sachabstimmung ein Referendumskomitee Radiowerbung schaltet und Argumente bringt, die aus Sicht der Regierung nicht richtig sind, und damit Behauptungen aufgestellt werden, die nicht korrekt sind, es möglich sein muss, dass auch die Regierung in irgendeiner Form ihre Position darstellen kann. Dass das dann nicht gratis sein kann, nur weil das ein öffentlich-rechtlicher Sender ist, da denke ich, da teile ich die Ansicht des Abg. Pio Schurti. Aber dass die Regierung auch die Möglichkeit haben muss, die Öffentlichkeit zu informieren über die sachlichen Argumente, die für eine Vorlage sprechen, denke ich, das wäre sicher gegeben. Und es ist mir schon klar, dass in einer so ähnlichen Situation, wenn dann eben - und das ist genau ein Punkt, der in der Regierung eben heftig diskutiert wurde - wenn dann in so einer Situation eine sachliche Korrektur oder eine Gegendarstellung vonseiten der Regierung kommen würde in einem Radiospot, dass das dann natürlich sofort den Einwurf auslösen würde, ja jetzt macht die Regierung mit staatlichen Geldern, mit Steuergeldern Abstimmungswerbung. Das ist ein heikles Spannungsfeld, das ist uns bewusst. Und diese Diskussion haben wir in der Regierung in der Diskussion schon antizipiert. Das war mit ein Grund, warum wir sehr vorsichtig waren betreffend diese Öffnung für politische Werbung. Also wir haben da gezögert, weil wir eben genau dieses Dilemma gesehen haben. Wir wussten, dass wir uns dann sofort den Vorwurf gefallen lassen müssten, dass wir mit Steuergeldern Propaganda betreiben, um das überspitzt zu sagen. Und dieses Problem stellt sich dann halt und darum haben wir gezögert. Aber wir werden uns das noch einmal überlegen und auf die 2. Lesung darstellen, zu welcher Entscheidung wir gekommen sind.
Dann zu dieser Budgetfrage: Also ich möchte schon betonen, der Regierung ist vollständig bewusst, dass die Finanzkommission ihre Kompetenzen hat und in welchen Fällen die Finanzkommission auch begrüsst wird und so weiter. Es ist auch klar, dass die finanziellen Konsequenzen in einem Bericht und Antrag korrekt abgeschätzt werden müssen. Ich möchte einfach betonen, als dieser Bericht und Antrag verabschiedet worden ist, ist noch von einem Budget von CHF 1,5 Mio. ausgegangen worden. Das ist jetzt vielleicht mein Fehler, dass ich das vorhin ein bisschen verkürzt dargestellt habe. Der Entscheid, das Budget auf nächstes Jahr auf CHF 1,6 Mio. zu erhöhen, ist im Rahmen der üblichen Budgetgespräche - auch mit dem Verwaltungsrat von Radio Liechtenstein - passiert. Wurde dann von der Regierung bei der Budgetverabschiedung so gutgeheissen. Es waren verschiedene Argumente des Verwaltungsrates, die die Regierung, das zuständige Ministerium, dazu gebracht haben, für nächstes Jahr diese CHF 1,6 Mio. einzustellen. Es ging insbesondere um die Frage der Förderung von Nachwuchsjournalisten aus Liechtenstein. Es ging um die Frage, wie der Internetauftritt, Facebook und so weiter, wie diese neuen Medien besser genutzt werden können, und Radio Liechtenstein hat dargestellt, dass sie mit dem aktuellen Staatsbeitrag bei diesen Themen keinen Schritt vorwärts machen können. Darum hat man dann im Rahmen der Budgetgespräche entschieden, diese CHF 100'000 mehr einzustellen, und das heisst aber nicht, dass das auf alle Ewigkeit so sein muss. Wir hoffen natürlich, dass mit der Öffnung und so weiter, vielleicht auch mit dieser DAB+ Öffnung, dass dann die Einnahmen deutlich grösser werden - Werbeeinnahmen -, und dadurch vielleicht auch eine Budgetreduktion wieder möglich sein wird. Aber es ist ja kein gesetzlicher Betrag vorgesehen, fix, und das ist im Rahmen der Budgetgespräche - wie bei allen staatlichen Institutionen wird jedes Jahr im Rahmen des Budget geschaut, wo man hinkommt. Kritisch ist sicher die Sache mit der Finanzplanung. Dort hat man aus dieser Budgetentscheidung heraus aus Sicherheitsgründen gesagt, ja gut, wenn wir für nächstes Jahr diese CHF 1,6 Mio. vorsehen, dann stellen wir das in den nächsten Finanzplanungsjahren auch so ein. Aber das heisst für mich nicht, dass wir dann - und der Landtag hat ja die Budgethoheit - in Zukunft vielleicht auch einmal das Budget wieder kürzen können. Also das ist von dem her nicht in Stein gemeisselt. Und der Entscheid ist gefallen, nachdem der Bericht und Antrag eben verabschiedet worden ist, der definitive Budgetentscheid. Und daher war es eben nicht so aufgeführt. Wir werden aber auf die 2. Lesung diese Frage auch noch einmal ausführen.Zu den Investitionen: Es ist bereits heute so, dass die Investitionen für Infrastruktur bei Radio L separat über die Investitionsrechnung gebucht wurden, zum grossen Teil mit wenigen Ausnahmen war das immer in der Investitionsrechnung. Und wir gehen für die Investitionen im Bereich Digitalisierung von CHF 50'000 bis CHF 100'000 pro Jahr die nächsten Jahre aus. Irgendwann wird dieser Prozess auch abgeschlossen sein, diese Umstellung auf diese ganze digitalen, neuen Geräte. Das ist die Investitionsrechnung, solche Grössenordnungen hatten wir auch in den vergangenen Jahren für Studiotechnik etc., das ist Investitionsrechnung, ist jedes Jahr ebenfalls im Budget eingestellt und ist separat. Es ist aber keine Neuentwicklung, es sind keine neuen, zusätzlichen Grössenordnungen, sondern jetzt kommt diese Digitalisierungsthematik, vorher waren es Fragen im Bereich Studiotechnik oder andere Investitionen. Radio L hatte auch früher immer wieder Investitionen in dieser Grössenordnung, und das ist halt, wenn man eine Unternehmung, auch im technischen Bereich führt, gibt es halt immer wieder Dinge, die auch investiert werden müssen. Also insofern denke ich, ändert sich hier nichts und darum ist es auch nicht speziell ausgeführt worden. Wir werden diese Investitionsthematik auch auf die 2. Lesung noch genauer darstellen, insbesondere die Frage, welche Investitionen durch die Digitalisierung nötig werden in nächsten drei, vier, fünf Jahren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur zwei Anmerkungen noch geben. Also ich bin an und für sich für den Status quo, für die Besitzstandswahrung von CHF 1,5 Mio. als Staatsbeitrag. Wenn daran gerüttelt werden würde oder dieser erhöht werden würde, dann habe ich es mit dem Abg. Erich Hasler, dass man die gesamte Medienförderungsgeschichte, auch bei den Printmedien, auch einmal überdenkt und ein Gesamtkonzept dort wieder einmal überlegt, ob die Zielrichtung noch stimmt, dass man das dann im Gesamtkontext anschaut. Und das Zweite ist, ich habe mich positiv geäussert zur Möglichkeit, Werbung zu öffnen für politische Sachabstimmungen, habe dabei nicht gedacht, dass auch die Regierung, was für mich logisch ist, dass die Regierung dann auch politische Werbung machen kann bei Sachabstimmungen. Aber man muss sich dann schon vorstellen, dass die Regierung ungleich hohe, grosse Spiesse hat gegenüber einem Initiativkomitee, das unter Umständen dann kein Geld hat. Also da kann dann eine sehr starke Verzerrung sein und in diesem Kontext relativiere ich meine anfängliche Sympathie zu der Möglichkeit von Werbung für Sachabstimmungen. Dass das auch noch einmal bei der Aufarbeitung der 2. Lesung bemerkt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Betreffend diese politische Werbung, ich denke mir, da hat der Abg. Erich Hasler noch einen interessanten Aspekt eingebracht. Er hat gesagt, ist diese Werbung, die die Regierung dann machen würde, inkludiert in diesen CHF 1,6 Mio. oder nicht? Dazu habe ich keine Antwort vernommen. Ihrem Nicht-Nicken entnehme ich, dass Sie sagen, nein, das würde zusätzlich dazu kommen. Und ich bin schon auch der Meinung, dass die Regierung die Chance haben sollte, um Ihre Positionen darzulegen, sprich, es würde dann eben auch eine Werbung der Regierung geben für ihre Position. Das sehe ich durchaus auch so. Aber wie gesagt: Wer bezahlt das? Und wie es tönt, wären das dann eben zusätzliche Ausgaben aufseiten der Regierung. Dann nur kurz betreffend Art. 39, den würde ich auch in der Vorlage lassen, den würde ich nicht streichen. Ich denke mir, es ist eine Kann-Option und diese Kann-Option ist mitunter in Zukunft noch von Nutzen. Das für die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte nicht noch ein weiteres Feld an Diskussionen, was die politische Werbung anbetrifft, öffnen, jedoch anmerken, dass ein Referendum - und die Beispiele wurden hier in diesem Sinne genannt - immer gegen einen Entscheid des Landtags ist. Und ich weiss nicht, wieso automatisch gesagt wird: «die Regierung ...» - «ihre Position ...». Es ist die Position des Landtags, und es wäre am Landtag, sich in puncto Kommunikation Gedanken zu machen - grundsätzlich. Aber ich möchte diesen Punkt explizit nicht öffnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Das mag vielleicht formell richtig sein, aber in der Praxis ist es natürlich so, dass dann die Regierung die Positionen in der Regel vertritt, und beispielsweise bei der PVS-Abstimmung, da hat ja nicht nur der Landtag dagegen Position eingenommen. Aber grundsätzlich ist das Problem nicht neu. Es liegt in der Natur der Sache, wenn jemand ein Referendum ergreift, dass man die Gegenposition halt immer so darstellt, dass da übertrieben wird- auf beiden Seiten -, dass jeweils gesagt wird, die andere Position ist unlauter, das liegt in der Natur der Sache. Aber was hier hinzukommt, ist sicher, wenn man das jetzt für Sachab-stimmungen öffnen würde, dass man das Radio da einspannt. Da kann sich keiner entziehen, dann wird diese Grundproblematik insofern verstärkt. Es kann ja nicht einer sagen, ja der andere macht da Werbung, dann ist man automatisch auf beiden Seiten gezwungen, da mitzumachen. Und dann kommt wohl oder übel der Vorwurf, dass die Regierung oder der Landtag sowieso mehr Mittel hat, mehr Ressourcen, mehr Kapazitäten. Dieser Vorwurf wird dann quasi verstärkt zu hören sein. Das ist, glaube ich, die Grundproblematik. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich habe eben auch noch gerade eine Anmerkung zum vorangegangenen Votum. Ich meine, man muss ja auch die Grenze ziehen zwischen objektiver Information und Werbung. Und, wie gesagt, das ist für mich auch noch nicht klar, wo diese dann liegen soll. Abgesehen davon bin ich natürlich der Meinung, dass es nicht angehen kann, wenn zum Beispiel die Regierung längere Spiesse hat als ein Referendums- oder Initiativkomitee. Das heisst also, beide Seiten müssten dann genau gleiche Werbezeiten zur Verfügung haben. Ansonsten haben wir natürlich eine Ungleichbehandlung und das kann nicht angehen. Ich erinnere daran, dass es ja auch in der Vergangenheit schon Abstimmungen gab, wo, sei es jetzt ein Referendumskomitee, das Gefühl hatte, dass es ihre Botschaft nicht im gleichen Umfang in den Abstimmungsunterlagen wiedergeben konnte. Und solche Situationen möchte ich persönlich nicht haben in Zukunft.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ja, objektive Information ist ganz eindeutig eine Stärke der DU-Partei, das sehe ich auch so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vielleicht noch kurz zum Votum des Abg. Johannes Kaiser. Ich möchte einfach noch darauf hinweisen, dass Radio L ja keine Medienförderung bekommt, weil es ein öffentlich-rechtlicher Sender ist. Also insofern kann man das nicht als Finanzquelle für den Radio-L-Sender verwenden, das ist ein Unterschied zu den anderen, zu den Privaten. Also Radio L bekommt keine Medienförderung. Und es ist für mich klar, wenn die Regierung oder der Landtag einen solchen politischen Werbespot oder eine öffentliche Information, so sachlich wie möglich, schalten würde, müsste man für das bezahlen. Das hat nichts mit dem Budget von Radio L zu tun, sondern das würde in das Budget des Abstimmungskampfes, wofür die Regierung ein normales Budget hat, das würde dort zu Lasten gehen und das müsste man Radio L sicher genau so wie das Referendumskommittee aus diesem Budgetposten heraus dann bezahlen. Ob sie ein Inserat in der Zeitung schaltet oder ob sie einen Radiospot schalten lässt, das ist von der Vorgehensweise her dasselbe. Also das einfach zur Klarstellung: Es geht nicht darum, dass man irgendwo über den Staatsbeitrag ein Recht bekommen würde, gratis politische Statements von der Regierungsseite über den Radiosender zu bringen. Das wäre natürlich nicht denkbar. Also ich glaube, das kann man auf die 2. Lesung auch noch einmal genauer ausführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Eine Entgegnung an das Votum des Abg. Lageder: Ich weiss nicht genau, was Sie mit Ihrer polemisierenden Äusserung überhaupt wollen. Und in dieser Art muss ich diesen Vorwurf ganz vehement zurückweisen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, werden wir jetzt über Eintreten befinden.Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 17 Stimmen Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes über den «Liechtensteinischen Rundfunk» durch Artikelaufruf vor. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 4 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 4 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 1 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Ich möchte nur noch zu Art. 29, Art. 30 sagen, dass ich von der Regierung erwarte, wie weit sie dann den Publikumsrat auflöst auf die 2. Lesung oder nicht. Ich denke, man muss hier nicht auf jeden einzelnen Artikel dann eingehen, speziell den aufzulösen, sondern ich nehme an, dass die Regierung dann einen kreativen Vorschlag bringt über die Auflösung des Publikumsrates. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wir lesen weiter.Art. 30a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Abs. 1 Bst. a, 2, 2a und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 Bst. a, 2, 2a und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Getzes über den Liechtensteinischen Rundfunk in 1. Lesung beraten und kommen zur nächsten Vorlage.
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gesetz über die Abänderung des mediengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Mediengesetzes.Art. 2 Abs. 1 Ziff. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Mediengesetzes in 1. Lesung beraten und wir haben gleichzeitig Traktandum 31 erledigt. Wir machen jetzt eine zwanzigminütige Pause.
Die Sitzung ist unterbrochen (10:45 bis 12:30 Uhr).
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