Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes (Nr. 78/2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 78/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Die im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Änderungen im Landwirtschaftsgesetz sind zu befürworten aus unserer Sicht. Es handelt sich dabei zum einen um das Formulieren einer praxistauglichen Übergangsregelung bei Betriebsübergaben an Nachfolger, wenn diese die Ausbildungsanforderungen noch nicht erfüllen. Die vorgeschlagene Übergangsregelung mit teilweisem Rückbehalten der Fördermittel, bis die Nachfolgerin oder der Nachfolger die Ausbildung abgeschlossen hat, ist plausibel erklärt und nachvollziehbar. Sie scheint in dieser dargelegten Form angemessen.
Des Weiteren läuft die Anerkennung des landwirtschaftlichen Betriebes nach Erreichen des AHV-Alters am Ende des Kalenderjahres aus. Dies wurde in der Praxis bereits so gehandhabt. Das Gesetz muss aber dementsprechend angepasst werden. Dass gewisse Kosten der Lehrlingsausbildung auf alle landwirtschaftlichen Betriebe aufgeteilt werden sollen, ist aus Gründen der Solidarität gegenüber jenen Betrieben, die diese wichtige Aufgabe übernehmen, sehr sinnvoll. Es handelt sich dabei um geringe Beiträge der Grössenordnung von CHF 30 bis CHF 50 pro Betrieb und Jahr. Daher ist es, wie im Bericht und Antrag erläutert, sinnvoll, diese Beträge gleichmässig auf alle Betriebe aufzuteilen, um das Entstehen eines nicht im Verhältnis stehenden administrativen Aufwandes zu vermeiden. Die Verrechnung mit den jeweils Ende Jahres auszuzahlenden Fördermitteln bietet sich an.
Weiters schlägt die Regierung vor, die Möglichkeiten zum Fördern eines ökologischen Ausgleichs auf Ackerland analog zur Schweiz zu erweitern. Die Vereinigung Bäuerlicher Organisationen VBO und der Liechtensteiner Imkerverein begrüssen diese Änderungen ausdrücklich. Der ökologische Ausgleich ist in der Landwirtschaft ein bewährtes Mittel zur Förderung der Biodiversität. Die vom Menschen geschaffene Kulturlandschaft ist sehr artenreich. Viele verschiedene Lebensräume, von denen Pflanzen und Tiere profitieren, wurden durch die Bewirtschaftung überhaupt erst geschaffen. In den letzten 70 Jahren änderte sich jedoch das Bild der Landwirtschaft. Diese wurde immer stärker intensiviert. Dadurch setzte bedauernswerterweise gleichzeitig auch eine Abnahme der Artenvielfalt an Fauna und Flora ein. Ein Beispiel dafür ist die gezielte Bekämpfung von Ackerunkräutern. Die Landwirtschaft wurde und wird zwar dadurch immer produktiver, aber leider auf Kosten der Biodiversität. So sind heute landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen relativ uniforme Strukturen und stellen deshalb nur für wenige Organismen einen geeigneten Lebensraum dar. Viele biologische Arten, die in der Kulturlandschaft vorkommen, stehen deshalb auf der roten Liste der gefährdeten Arten. Der ökologische Ausgleich, sprich das Anlegen von sogenannten Biodiversitätsförderflächen, schafft hier einen Gegenpol zu unserer ausgeräumten, eintönigen Landschaft und Landwirtschaft, die ausschliesslich der Produktion von Nahrungsmitteln dient. Mit dem Anlegen von Biodiversi-tätsförderflächen werden verschiedenartige, vielseitige Flächen geschaffen werden, wodurch für diverse Tiere und Pflanzen wieder ein Lebensraum entsteht. Im Ackerbau war bis anhin nur die Buntbrache gesetzlich gefördert. Buntbrachen, also ackerbauliche Flächen, auf denen nach Nutzungsaufgabe eine Mischung aus einheimischen Wildkräutern und Leguminosen angesät wurden, fördern die Erholung des Bodens, aber es entsteht auch eine Einschränkung der Nutzung. Sinnvollerweise ist dies zu entschädigen. Durch die vorgeschlagene Änderung können nun auch alle anderen Massnahmen zur Steigerung der Biodiversität oder zur Vernetzung von Biotopen gefördert werden. Dies können zum Beispiel Blühstreifen, Ackerschonstreifen oder Säume sein. Dadurch wird künftig eine vielfältige Ackerbegleitflora gefördert, und Bestäuber sowie andere kulturspezifische Nützlinge werden davon profitieren. Der Liechtensteiner Imkerverein hat in seinem Schreiben zur Gesetzesvorlage auf den wichtigen Umstand hingewiesen, dass in Liechtenstein heutzutage die Bienen sogar in den Sommermonaten schon teils unter Futtermangel leiden, weil nach der Obstblüte nicht genügend Blütenpflanzen vorhanden sind, sondern stattdessen zu viele grüne Monokulturen. Wie die Regierung, orte auch ich Handlungsbedarf und sehe die grosse Chance durch die Gesetzesänderung in Art. 46 Abs. 2 und 3 des Landwirtschaftsgesetzes mehr Nahrung, Schutz und Lebensraum für viele verschiedene Tierarten, wie Bestäuber, Kleinsäuger oder bodenbrütende Vögel, entstehen lassen zu können. Für die Bauern könnten dadurch Ertragsausfälle entstehen. Schädlinge, wie Mäuse oder Schnecken oder auch Problemunkräuter, könnten auftreten. Ich hoffe, dass die Bauern die Chance dennoch ergreifen. Die heutigen Bauern haben neben der Produktion von Nahrungsmitteln auch die Aufgabe, unsere Kulturlandschaft mit ihrem Artenreichtum zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern. Sie verspüren aber den Druck, wirtschaftlich arbeiten zu müssen, daher ist nur gerecht, wenn diese für die genannten Massnahmen Förder- oder Ausgleichsleistungen vom Staat, also der Allgemeinheit, erhalten. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch an die zuständige Ministerin Amann-Marxer für die Ausarbeitung dieser Vorlage, welche ich unterstützen kann. Ich möchte mich einem speziellen Aspekt annehmen und dabei noch einmal auf den Bezug zur Bienengesundheit herstellen. Die Vorlage sieht vor, dass die Möglichkeit zum ökologischen Ausgleich auf Ackerland erweitert werden kann, indem weitere Elemente, wie zum Beispiel Blühstreifen, gefördert werden. Ich begrüsse diese Anpassung sehr und möchte wie angekündigt auf ein Problem bezüglich mangelnder Tracht für Insekten und Honigbienen hinweisen. Die Nahrungsgrundlagen für Bienen und andere Insekten haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten aus verschiedenen Gründen verschlechtert. Dies sind vor allem Monokulturen und Spritzmittel, die verwendet werden, Dünger und die Zersiedelung, welche dafür verantwortlich sind. In unseren Tallagen herrscht während den Sommermonaten oft Futtermangel. Den Insekten stehen oft nur wenig nutzbare grüne Flächen oder blühende Pflanzen zur Verfügung. Die Insekten und Bienen brauchen aber während der ganzen Vegetationszeit blühende Pflanzen. Bienen und andere Insekten können sich bekanntlich nicht bemerkbar machen, wenn sie Hunger leiden und eingehen. Die Stadtvegetation bietet heute teils bessere Bedingungen als ländliche Regionen, da in den Städten keine intensive Landwirtschaft betrieben wird und es oft ein grösseres Angebot an blühenden Pflanzen gibt. In den Städten finden sich oft viele blühende Pflanzen, welche von der öffentlichen Hand und von Privaten in Parks, Alleen, Friedhöfen und auch Dachterrassen bis Ende September gepflegt werden. Bienen und natürlich andere Insekten sind abhängig von einer Vielzahl blühender Pflanzen. Einerseits als Nektarspender, was die Grundlage für Honig ist, und andererseits als Blütenpollenspender. Eine gute Pollenversorgung ist für die Aufzucht der nächsten Generation und somit den Fortbestand eines Bienenvolks sowie für die Robustheit und Langlebigkeit der Einzelbiene unbedingt notwendig. Bei uns im Land haben die Bienen in Tallagen ab circa Mitte Juni, nachdem die extensiven Landwirtschaftsflächen im Tal gemäht und geerntet sind, sehr grosse Mühe, genügend Futter zu finden. Mit einer ungenügenden Versorgung von Nektar und Pollen reduzieren die Völker deren Bruttätigkeit und schwächen dadurch das Bienenvolk. In ganz schwerwiegenden Situationen kann es gar so weit kommen, dass ein Volk praktisch verhungert. Das Problem des sehr schlechten Futterangebots im Talboden ist weit verbreitet und kumuliert sich zusätzlich zu den Varroamilbenproblemen, welche dann schlechte Voraussetzungen für die Bienengesundheit hervorbringen. Ich möchte die Regierung einladen, auf die 2. Lesung zu prüfen, mit welchen weiteren Massnahmen das Nahrungsangebot für Insekten im Tal verbessert werden könnte. Die Massnahmen sollen vor allem auf die Zeit nach Mitte Juni zielen. Heute werden 538 Hektar extensiv genutzte Wiesen mit CHF 1,3 Mio. pro Jahr gefördert. Mit dem heutigen Konzept werden diese Wiesen Mitte Juni geschnitten. Danach verschlechtert sich, wie ausgeführt, das Nahrungsangebot für die Insekten und die Bienen erheblich. Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, dass es grundsätzlich falsch ist, diese Wiesen im Juni zu ernten, vielmehr möchte ich, dass dafür gesorgt wird, dass auch nach der Ernte von extensiven Wiesen noch Nahrung für die Insekten vorhanden ist. Hierzu wäre zu prüfen, ob das Förderkonzept für extensive Flächen entsprechend angepasst und erweitert werden kann. Weiters wäre es auch prüfenswert, in wiefern das Land und die Gemeinden bei der Bepflanzung von Rabatten, Kreiseln und so weiter entsprechend einheimische und blühende Trachtpflanzen verwenden können. Die entsprechend wertvollen Pflanzen finden Sie einfach im Internet unter dem Suchbegriff Bienenweide. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Mit der Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes werden vier Schwachstellen ausgemerzt. Zu zweien möchte ich kurz etwas sagen: Zum einen soll erleichtert werden, dass die Bewirtschafter, die bei der Betriebsübernahme die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben, trotzdem Subventionen erhalten können, insofern sie mit der Ausbildung begonnen haben. Allerdings soll jährlich bis zum Abschluss der Ausbildung ein Betrag von bis zu CHF 20'000 zurückbehalten werden. Dies, da die betroffenen Betriebsleiter es verpasst hätten, die Ausbildung rechtzeitig abzuschliessen. Ich kenne einen Fall, wo der Vater im März 64 Jahre alt wurde, der Sohn zuerst eine nicht-landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hat. Er macht nun die Ausbildung zum Landwirt; diese schliesst er im Frühjahr 2016 ab. Er wird die Landwirtschaft also weiterführen. Soll er dafür bestraft werden, dass er nun doch den Bauernhof weiterführen will? Dass dieses Versäumnis mit CHF 20'000 jährlich Rückbehalt bestraft wird, ist für mich fragwürdig. Der Hinweis, dass dies nach erfolgter Ausbildung ausbezahlt wird, macht es nicht besser, und ich bin überzeugt, dass das Geld im Nachhinein ein Problem für viele ist, denn gebraucht wird es vermutlich vorher. Oder hat ein Bauer in der Regel CHF 20'000 zu viel? Wäre nicht gut und ich kann das auch nicht glauben. Der zweite Punkt betrifft die Betriebsaberkennung bei Erreichen des AHV-Alters bis Ende des laufenden Jahres. Neu muss ein Betreiber seinen Betrieb nicht mehr am Tag, an dem er das AHV-Alter erreicht hat, einstellen, er soll nur noch bis Ende des Jahres die Direktzahlungen an Abgeltungen bekommen. So soll die gelebte Praxis im Gesetz Einzug halten. Dass es angepasst wird, ist gut, aber, dass es aber bis jetzt so gelebt wurde, stimmt nicht. Ich könnte dazu auch konkrete Fälle aufzählen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ja, danke. Ich möchte mich in dieser Eintretensdebatte nur kurz melden. Die zu regelnden Bereiche wurden aufgezählt, das muss ich nicht wiederholen. Es geht generell um Regelungsdefizite, die zum Teil in der Praxis zwar schon gemacht wurden, aber einer formellen Regelung bedürfen. Ich möchte auch vorschlagen, weil es ganz bestimmte Punkte sind, dass man sich dann anlässlich der 1. Lesung gezielt darüber unterhält. Insbesondere habe ich dann auch noch Anmerkungen zum ganzen Themenkreis «Bewirtschafter, die zum Zeitpunkt der Betriebsübernahme die Ausbildungsanforderungen noch nicht erfüllen». Im Grundsatz bin ich dafür, dass diese Bereiche hier geregelt werden, aber es gibt bestimmte Modalitäten, die zumindest noch zu diskutieren sind von meiner Seite aus, aber grundsätzlich Eintreten ist unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Die vier vorgeschlagenen Anpassungen und Abänderungen kann ich vollumfänglich unterstützen. Mir stellt sich nur eine Frage, die aus dem Schreiben der VBO aus kommt, und zwar geht es hier um den Rückbehalt von den 30%. Die VBO schreibt, dass die 30% maximal mit CHF 9'400 die Rückhalteprämie wären. Im Bericht und Antrag auf Seite 14 sind die CHF 20'000 von der Regierung vorgeschlagen. Jetzt stellt sich mir die Frage: Das ist eine Verordnung, wir können hier Ihnen auf den Weg geben, dass es CHF 9'450 seien sollen, aber die Regierung kann das ja nachher nachträglich dann wieder ändern. Das ist mein Verständnis, da bitte ich um eine Erklärung. Dann habe ich noch Art. 66a: Das sind die Kosten für die Aus- und Weiterbildung. Da schreiben Sie im Gesetz: «die anerkannten Landwirtschaftsbetriebe». Die anerkannten Landwirtschaftsbetriebe sind Vollerwerbsbetriebe, Haupterwerbsbetriebe und Nebenerwerbsbetriebe. Es geht hier nicht um hohe Kosten, aber werden hier die Kosten noch separat aufgeteilt, weil die Betriebe unterschiedliche Anzahl Stunden im Jahr haben? Das wäre die zweite Frage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte mich auch ganz kurz fassen. Zu Art. 46: Wir haben das über die Bienen schon gehört. Mir geht es hier darum: Hier steht «ökologische Ausgleichsflächen auf Ackerflächen». Wir reden hier nur von Ackerflächen. Ich meine, heute ist es so, dass ja der grösste Teil des Talgrundes, dass da sehr viel Wiesen stehen, die ja mehrfach im Jahr abgeerntet werden, was den Bienen auch nicht zugutekommt. Können auch hier Wiesen dann, ich sage jetzt mal, als Ackerflächen bezeichnet werden und dann eben als ökologische Ausgleichsflächen dann definiert werden oder wie muss ich das sehen? Das Zweite ist: Was wird das Ganze kosten? Gibt es hier schon eine Idee oder gibt es hier Zahlen aus der Vergangenheit, was diese Einschränkung dem Staat kosten wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur zwei kurze Anmerkungen oder Fragen zu zwei Punkten dieser Vorlage. Der erste Punkt betrifft eben die Bewirtschafter, die zum Zeitpunkt der Betriebsübernahme die Ausbildungsanforderungen noch nicht erfüllen. Da steht im Bericht und Antrag, es sei schon mehrmals vorgekommen, dass dann eben die Beiträge nicht überwiesen werden hätten können, wenn eben die entsprechende Ausbildung noch nicht vorgelegen hat, und es wird dann auf der gleichen Seite auch darauf hingewiesen, dass es sich da um Versäumnisse handelt. Ich bin da froh, wenn die Frau Ministerin sagen kann, was das heisst «mehrmals». Gibt es da eine Zahl, wie häufig das vorgekommen ist? Und dann, was ist genau oder konkreter unter «Versäumnis» zu verstehen? Ist es wirklich so, jetzt vielleicht etwas überspitz gesagt, dass jemand die Ausbildung verpasst hat oder sich zu spät zu einer solchen Ausbildung entschieden hat? Oder, was gibt es da für Gründe, dass diese notwendige Ausbildung noch nicht vorliegt? Könnte es auch sein, dass der Nachfolger einfach noch zu jung ist.Dann, der nächste Punkt, der mir aber wichtiger ist, dass das Landwirtschaftsgesetz angepasst werden soll bezüglich der Förderleistungen für Ackerflächen, die dann für Buntbrachen ausgerichtet werden können, oder eben neu für Blühstreifen und Ackersäume. Das ist für mich ein Punkt, den man jetzt eigentlich nicht behandeln sollte, weil der Agrarbericht noch nicht vorliegt. Wir flicken jetzt, das tönt auch abschätziger, als ich es meine, wir flicken jetzt am Landwirtschaftsgesetz herum. Wir ändern eine Förderleistung ab und kommen dann vielleicht, ich hoffe möglichst bald, in den Besitz des Agrarberichts und werden dann vielleicht aufgrund dieses Agrarberichts zum Schluss kommen, dass wir die Förderleistungen künftig noch einmal ganz anders umbauen möchten. Also an dieser Stelle noch einmal mein Appell an die Frau Ministerin, ich kann es nicht erwarten, diesen Agrarbericht zu bekommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Entschuldigen Sie, dass ich mich nochmals kurz melde. Ich möchte nur das Votum des Abg. Rehak unterstützen. Er hat angeregt, dass die Regierung Ausführungen macht, wie man eben diese blühenden Pflanzen während der ganzen Vegetationsperiode, ja wie man das verstärken könnte, und das möchte ich ausdrücklich unterstützen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass wieder einmal eine Kampagne gestartet wird, die auch auf die Privaten zielt, und aber eben die Gemeinden möchte ich auch mit ins Boot nehmen, weil man sieht überall schön bepflanzte Rabatten, aber keine Bienen. Dann noch etwas zu dieser landwirtschaftlichen Grundsatzdebatte: Ja, ich freue mich auch darauf. Aber ich denke, also ich kann mir kaum vorstellen, dass wir diese Stossrichtung hier, dass wir mit positiven Anreizen die Biodiversität fördern, verlassen. Das kann ich mir fast nicht vorstellen und deshalb passt das für mich so. Aber ich denke auch, es ist jetzt an der Zeit, diese Debatte dann einmal zu führen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum. Damit darf ich das Wort an die Regierung übergeben. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich zuallererst für die positive Aufnahme des Berichtes und Antrages und ihre wohlwollenden Voten bedanken, bevor ich auf die einzelnen eingehe.Ich habe das Anliegen des Abg. Thomas Rehak und der Abg. Helen Konzett Bargetze aufgenommen in Bezug auf die Blüher, auf die Verstärkung oder Verlängerung der Periode und auch auf die Anregung, Gemeinden und Private und auch das Land anzuhalten, öffentliche Flächen auch mit solchen Blühern, die als Futterpflanzen für die Bienen dienen, das zu verstärken. Es ist der Regierung ein Anliegen, dass das Angebot für die Bienen gut ist und bleibt, und wir werden auf die 2. Lesung hin die Möglichkeiten innerhalb des Förderkonzepts für extensive Flächen überprüfen. Zum Abg. Christoph Beck, hier ging es um die Betriebsübergabe und den Rückbehalt. Sie haben von einer Bestrafung gesprochen, wenn ein Rückbehalt vom Land festgelegt wird bei der Betriebsübergabe, bei der der neue Betriebsinhaber die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat. Ich würde das nicht eine Bestrafung nennen. Es ist, wie Sie selbst gesagt haben, ein Rückbehalt und kein Abzug von den Förderleistungen. Der Rückbehalt wird nach Abschluss der Ausbildung zur Gänze zurückbezahlt. Es trifft sicher zu, dass durch diesen Rückbehalt der Landwirt eine einschneidende Veränderung in seinem Einkommen verspürt, aber gerade das ist ja das Ziel des Rückbehalts. Es soll ja eine Förderung sein, ein Ansporn auch, dass die Ausbildung im schnellstmöglichen Zeitraum abgeschlossen wird. Der Rückbehalt ist so ausgelegt, dass er von den Betrieben verkraftet werden kann. Er bezieht sich ja auch nicht auf die ganzen gesamten Förderleistungen, sondern auf den Betriebsbeitrag, und der soll nach Betriebsgrösse festgelegt werden. Zum Abg. Frank Konrad, zum selben Thema: Ja, Verordnungen können von der Regierung geändert werden. Wir haben hier dargelegt, wie die Verordnung aussehen soll, damit das auch diskutiert werden kann im Landtag, aber Verordnungen unterliegen ja den Entscheidungen der Regierung und sie können festgelegt werden ohne Zutun des Landtags. Sie haben eine Frage gestellt zum Art. 66a, zu den anerkannten landwirtschaftlichen Betrieben: Die Anerkennung hängt von mehreren Voraussetzungen ab gemäss Art. 6 Landwirtschaftsgesetz. Dieser verweist auf die Begriffs- und Anerkennungsverordnung. Und in dieser wiederum wird unterschieden zwischen Vollerwerbsbetrieben, die sind definiert mit 2'700 Arbeitskraftstunden, dann gibt es die zweite Kategorie der Haupterwerbsbetriebe mit 1'350 Arbeitsstunden und Nebenerwerbsbetriebe sind definiert mit mindestens 1'080 Arbeitskraftstunden, das entspricht einem 40-Prozent-Pensum. Betriebe, die unter einem 40-Prozent-Pensum liegen, werden nicht anerkannt. Die Anerkennung führt zu Förderleistungen und somit können sogenannte Hobbybetriebe, die nicht auf die Stundenanzahl kommen, keine Förderung erhalten. Sie müssen sich aber auch nicht, was dann später noch zum Thema wird, bei den Ausbildungskosten beteiligen. Der Abg. Peter Büchel hat den Ackerflächen nachgefragt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollten Sie eine Definition, was denn eine Ackerfläche sein soll gemäss diesem Gesetz. Wir sprechen hier von bebauten Ackerflächen und wenn hier eine andere Aussaat erfolgte, also wenn hier ökologische Förderung betrieben werden soll, dann geht dem Landwirt ein Ertrag verloren, was bei den Wiesen nicht der Fall ist. Wir sprechen hier von bebauten Ackerflächen und das haben Sie vielleicht auch in der Gesetzesvorlage gesehen, dass es nur Talbetriebe betrifft, und das weist ja auch darauf hin, dass es bebaute Flächen sind. Sie haben auch noch, Herr Abg. Peter Büchel, den Kosten der Veränderung nachgefragt. Es findet ja innerhalb derselben Gruppe von Förderungen statt, also ökologische Förderungen, und es ist innerhalb des Budgets machbar, indem leichte Verschiebungen bei der Art der Förderung stattfinden müssen. Zum Abg. Pio Schurti: Mit Versäumnis meinen wir, wenn ein Landwirt das 64. Altersjahr erreicht, dann weiss er ja einige Jahre vorher, was mit seinem Betrieb passieren soll, oder zumindest wird er darüber nachdenken, und wenn es dann beim Erreichen des 64. Altersjahr noch keine Lösung gibt, dann kann man vielleicht schon von einem Versäumnis sprechen. Es soll aber bei der Übergabe oder bei der zu späten Organisation der Übergabe keine Bestrafung erfolgen, das habe ich schon ausgeführt. Auch Sie haben den Förderleistungen nachgefragt, ob das kostenneutral sein kann: Ja, das ist kostenneutral.Und die Agrardebatte, die Sie erwarten, die wird in Bälde stattfinden. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir bei einer Agrardebatte - das ist ja eine Grundsatzdebatte, die auch von der VBO beziehungsweise von den Betrieben gewünscht wird -, und das soll einerseits ein Aufzeigen sein über die Situation und die Bedingungen, die die Landwirtschaft in diesem Land hat. Es soll einmal pro Legislatur stattfinden, auch auf Wunsch hin der VBO, und ich erachte das als sehr sinnvoll, denn es ist gleichzeitig auch eine Zustimmung und Legitimation, dass die Landwirtschaft so, wie sie hier aufgezogen ist, weiterhin so bleiben soll.Das ist eine Anerkennung auch an die Landwirte und die landwirtschaftlichen Betriebe oder aber, es wird die Ausrichtung infrage gestellt und sie wird neu definiert. In diesem Sinn soll die agrarpolitische Debatte alle vier Jahre eine Ausrichtungsdebatte sein, eine übergeordnete Debatte, und ich denke nicht, dass wir innerhalb dieser einzelne Förderleistungen in einem einzelnen Bereich debattieren, ob wir sie ein bisschen mehr nach links oder nach rechts schieben. Wir werden über die Bereiche diskutieren, ob die Stossrichtungen stimmen, ob die Bereiche richtig definiert sind, ob biologischer Landbau, ob Ökologie gefördert werden soll oder Intensivlandwirtschaft. Ich denke aber nicht, dass diese Debatte soweit führen kann, dass man innerhalb der Ökobeiträge kleine Verschiebungen, die nicht budgetwirksam sind, wirklich in dieser Debatte behandeln müsste. Dass Sie keine grossen Veränderungen im Landwirtschaftsgesetz haben möchten, kurz bevor diese Debatte stattfindet, das ist nachvollziehbar, das kann ich verstehen. Hier machen wir aber nur ein paar Erleichterungen, die nicht wirklich die Ausrichtung der Landwirtschaft wesentlich verändern. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 6 Abs. 4 bis 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 4 bis 6 stehen zur Diskussion.
Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Ich habe zum Art. 6 ebenfalls einige konkrete Fragen, wie bereits meine Vorredner. Ich möchte die Frage des Abg. Schurti wiederholen, nämlich wie oft es zu solchen Verzögerungen gekommen ist in der Vergangenheit und wie oft die entsprechenden Förderleistungen nicht umfassend ausgerichtet worden sind. Hier vielleicht eine kleine Anmerkung: Ich persönlich habe mich sehr am Ausdruck auf Seite 7 dieses Berichts und Antrags gestossen, wo die Begründung des Rückbehalts damit beschrieben wird, dass sonst der Leidensdruck zu gering wäre. Also ich finde, wenn ein Betrieb weitergeführt werden soll, das hört sich so an, als wie wenn die kein Interesse hätten, die Ausbildung abzuschliessen, wenn man denen nicht das Geld vorenthält. Also das ist für mich so ein latenter Vorwurf: Du machst deine Schule sowieso nicht zu Ende, wenn ich dir dein Taschengeld nicht streichen würde. Es war für mich sehr tendenziös. Ich habe die Nachricht verstanden, die Sie übermitteln wollten, und hier genau noch eine konkrete Frage dazu: Könnten Sie sich erkundigen, ob es andere Förderleistungen gibt, möglicherweise jetzt nicht unbedingt nur im Bereich der Landwirtschaft, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind? Das heisst, ob es auch in anderen vergleichbaren Fördersituationen solche Rückbehalte gibt oder ob es dort anders gelöst ist. Mein eher pragmatischer Ansatz wäre nun gewesen, diesen Rückbehalt nicht durchzuführen, sondern mehr an die Bedingung zu knüpfen, falls du in den nächsten fünf Jahren diese Ausbildungsvoraussetzungen nicht hast, bist du zu einer Rückzahlung verpflichtet. Also das wäre auch noch eine Variante, gerade weil ich eben denke, dass die CHF 20'000, auch wenn es nur den Grundbeitrag betrifft und vielleicht nur die grösseren Betriebe, doch eigentlich einen wesentlichen Teil des Einkommens ausmachen. Und ich glaube nicht, dass sich das ein junger Landwirt wirklich erlauben kann, in Summe CHF 500'000 nicht zu haben. Natürlich bekommt er sie, aber es ist eine Liquiditätsfrage. Deswegen vielleicht keine Sonderlösung für die Landwirtschaft, wenn sie einen vergleichbaren Bereich haben, wo auch solche Förderungsleistungen an Qualifikationen geknüpft sind, dass man einfach auch eine einheitliche Lösung versucht umzusetzen. Das Gleiche gilt auch beim Punkt des AHV-Alters. Auch hier bin ich persönlich zwar grundsätzlich der Meinung, man sollte es so belassen, wie es ist, alleine um die Zusatzkosten zu vermeiden, Zwischenabschlüsse, Übergaben zu machen. Auch ist mir bekannt, dass das Amt für Umwelt aktuell durch das Jahr Akontozahlungen ausführt und erst Ende des Jahres abrechnet mit den ganzen Formularen, die dann angeknüpft sind. Also eine zwischenjährige oder unterjährige Übergabe beim Amt für Umwelt würde sicherlich, sowohl landesverwaltungsintern als auch bei den entsprechenden Betrieben, für Zusatzaufwände sorgen, die auch ganz konkret Kostenfolgen hätten. Aber damit wir hier uns nicht den Vorwurf machen lassen müssen, dass wir solche, die dann im Dezember auf die Welt gekommen sind, quasi benachteiligen im Vergleich zu solchen, die im Januar auf die Welt gekommen sind; nämlich der eine, der darf nur noch einen Monat quasi Betriebsleiter sein, und der andere noch ein ganzes Jahr, obwohl er eigentlich sein Alter schon erreicht hat. Also dieser Vorwurf stand latent auch einmal zur Diskussion. Dass wir hier einfach vielleicht auch vergleichbare Lösungen haben: Wie sieht es in anderen Berufen aus, die eben Qualifikationsmerkmale haben, wo man einen Betrieb aufgeben muss? Ist das per 64. Lebensjahr oder per Ende Kalenderjahr? Das wir hier einfach auch versuchen, eine einheitliche Lösung zu finden für das Land und nicht auf die Berufsgattung bezogen. Ebenfalls interessieren würde mich die landwirtschaftliche Grundsatzdebatte. Ich habe auch hier, ich sage einmal, einen Vorbehalt gegenüber diesen Ökoqualitätsmassnahmen, die wir hier haben. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, dass wir hier im Jahr 2013 darüber geredet haben, dass diese Grundsatzdebatte ja auch helfen soll, zu überlegen, ob wir beispielsweise überhaupt ökologische Massnahmen verstärkt fördern wollen. Das ist zwar nur eine kleine Stellschraube, die wir jetzt hier in 1. Lesung behandeln, aber es ist eine, und zwar pro ökologischer Förderung. Also wenn es jetzt in dieser Grundsatzdebatte so herauskommen würde, dass wir das eigentlich gar nicht wollen, sondern uns vielmehr an einem industrialisierten Landwirtschaftsbetrieb orientieren wollen, wäre das jetzt genau der falsche Weg. Wie Sie richtig sagen, ich würde die Debatte abwarten. Allerdings wäre es natürlich schon schön, wenn die Debatte nicht erst zum Ende der Legislaturperiode stattfinden würde. Sie haben es selbst ausgeführt, Frau Regierungsrätin, die Regierung hat vor allem auf Verordnungsebene die Kompetenz. Ich hoffe sehr für Sie, falls Sie das noch einmal in Erwägung ziehen, dass Sie hier selbstverständlich auch in der nächsten Legislatur vertreten sein werden, aber wenn die Grundsatzdebatte im nächsten Jahr erst stattfindet und dort Anregungen zur strategischen Ausrichtung des Landwirtschaftsstandorts Liechtenstein getroffen werden, dann sollte diese dann ja auch jemand umsetzten, und ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die Nachfolgeregierung sich an Ihre Äusserungen in diesem Hohen Haus direkt gebunden sieht auf Verordnungsebene. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Verständnisfrage zu Abs. 4 Bst. a. Der Betrieb kann von einem Bewirtschafter weitergeführt werden bei Krankheit oder Unfall des bisherigen Bewirtschafters für höchsten fünf Jahre. Nun wenn man arbeitsvertragsrechtliche Anstellungsverhältnisse anschaut, in denen kann man gar nicht fünf Jahre krank sein oder Unfall haben, denn nach 720 Tagen ist entweder die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt oder es greifen die Regeln der IV. Weswegen ist man da auf fünf Jahre gekommen? Dann vielleicht eine Anschlussfrage: Gelten diese fünf Jahre kumuliert über verschiedene Krankheits- oder Unfallereignisse oder gilt das pro Krankheit und Unfall und dann jeweils auf neue fünf Jahre? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ich beziehe mich auf die Ausführung im Abs. 6 dieses Artikels bezüglich dem Rückbehalt von Förderungsleistungen. Ich glaube, das ist schon ein Punkt, den man noch genauer anschauen muss. Die Regierung hat hier ein Betrag bis zu CHF 20'000 vorgesehen. Gemäss Bericht habe ich das auch so verstanden, dass die Regierung im Sinne eines Anreizes und im Sinne einer Motivation, dass diese Ausbildung auch bald und innert nützlicher Frist abgeschlossen wird, eher einen höheren Rückbehalt machen möchte. In der Stellungnahme der VBO erachtet man eine solche Höhe als nicht optimal, da das nicht wirklich verkraftbar sei, rein vom Finanziellen her. Auch der Abg. Christoph Beck hat auf dieses Problem hingewiesen. Es ist natürlich jetzt schwierig, eine optimale Grösse hier herauszuschälen. Beide Argumente haben etwas für sich und da muss dann die Regierung schauen, und das wird dann auf dem Verordnungswege sein, in welcher Höhe das geschieht. Grundsätzlich möchte ich aber noch auf die Problematik hinweisen, wenn eine Ausbildung dann doch nicht abgeschlossen wird, und auf Seite 14 des Berichts heisst es: In diesem Zusammenhang muss gemäss Art. 73 des Landwirtschaftsgesetzes, wo es um die Rückerstattung von staatlichen Förderungsleistungen geht, dass dann eben geklärt werden muss, inwieweit die ausbezahlten Einkommensbeiträge zurückerstattet werden müssen. Hier würde mich schon noch interessieren, wie das dann praktisch geht. Es kann nicht sein, dass wir nur ein Schönwettergesetz haben. Unter Umständen gibt es eben Fälle, die innerhalb dieser Fünf-Jahre-Frist die Ausbildung nicht abgeschlossen haben. Und was passiert dann konkret? Der Rückbehalt und andere Leistungen, das muss dann zurückerstattet werden. Da würde mich schon interessieren, wie das auch in anderen Bereichen bis jetzt gemacht wurde. Im Landwirtschaftsgesetz im besagen Art. 73 heisst es, dass Förderungsmassnahmen ganz oder teilweise zurückgefordert werden können. Dann aber in besonderen Härtefällen, in Absatz 2, kann von einer Rückerstattung der staatlichen Förderungsleistungen abgesehen werden. Ich könnte mir hier eben durchaus vorstellen, das ist immerhin doch ein ansehnlicher Betrag, wie das dann praktisch abläuft. Eine solche Summe wird ja dann nicht unmittelbar verfügbar sein, möchte ich mal behaupten. Wie sehen die Vereinbarungen aus? Macht man da quasi einen Vertrag, innerhalb einer bestimmten Zeit muss das zurückerstattet werden, und überhaupt welche Summen? Wahrscheinlich ist das dann schon ein Problem, diese Summe aufzubringen, und hier sehe ich noch nicht ganz, wie die Behörde sich das vorstellt, und eben auch, was sind für Erfahrungen, ähnliche Erfahrungen, in diesen Bereichen, wie man diese Fälle dann praktisch abgewickelt hat. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ja, mir geht es auch im Art. 6 Abs. 6 nochmals um den Rückbehalt der Förderleistungen und zwar, wir können ja faktisch gar nicht bestimmen, wie viel Franken die Regierung da einsetzt. Deshalb auch der umstrittene Punkt der VBO: Die wünschen CHF 9'450, aber ich sehe das im Gesetz drin nicht. Also das heisst für mich, ich kann faktisch gar nicht der Regierung den Auftrag geben, sollen sie CHF 10'000, CHF 15'000 oder CHF 20'000 einsetzten und dann frag ich mich noch - die Zeit : In welchen Abständen wird eine Verordnung wieder angepasst? Könnte man nicht mit den CHF 9'450 starten und allenfalls, wenn es Probleme gibt, bei der nächsten Anpassung die Verordnung wieder ändern? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte zu Abs. 5 etwas sagen: Grundsätzlich finde ich es gut, bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters, dass die Anerkennung noch bis zum Ende des Jahres gilt. Hier ist es schade, dass der Gesellschaftsminister nicht hier ist. Ich möchte auch daran erinnern, dass das bei den Leistungserbringern für die Gesundheit ja nicht so ist. Da kann man sich dann fragen, ist man hier mit gleich langen Spiessen unterwegs, ich denke nicht. Wir wissen ja, ein OKP Arzt, der kann seinen OKP Vertrag länger behalten. Deshalb kann ich auch einen gewissen Ärger verstehen, wenn gewisse Landwirtschaftsbetreiber über diesen Artikel nicht unbedingt zufrieden sind, weil sie denken, sie sind da benachteiligt, was ich nachvollziehen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke. Um nur kurz auf die Ausführungen des Abg. Konrad einzugehen: Der Landtag hat schon die Möglichkeit, wenn er einen Betrag hineinschreiben möchte, aber das macht natürlich keinen Sinn. Es ist ein Rahmengesetz und wenn man hier in einzelnen Bereichen die Details regeln möchte, kommt erstens das System etwas durcheinander und zweitens fehlt die Flexibilität - deshalb muss das sicher auf Verordnungsebene geregelt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin dem Abg. Frank Konrad dankbar, dass er das mit der Verordnung treffend erwähnt hat. Die Verordnungskompetenz liegt eben bei der Regierung und die Gesetzeskompetenz liegt beim Landtag; das als kleiner Vorgeschmack auf die Oktober KVG-Debatte, aber ich bin froh, wenn das bei Frank Konrad ganz konkret bereits angekommen ist. Dann ein Punkt, den der Abg. Alois Beck treffend erwähnt: Wir sollten hier kein Schönwettergesetz machen. Auf der einen Seite habe ich schon Verständnis, wenn man sagt, dieser Rückbehalt ist finanziell gar nicht verkraftbar für diese Betriebe, da habe ich Verständnis. Aber eben dann kommen wir zur Schlechtwetterphase des Gesetzes: Es wurde x Jahre ein Rückbehalt nicht gemacht - ich sage das jetzt, wie es hier drinnen zum Teil tönt -, und dann schliesst man diese Ausbildung nicht ab und dann sollte man an einem Tag über x Jahre plötzlich diese Rückzahlung tätigen. Da frage ich mich schon auch, wie soll denn das gehen? Wenn es schon jährlich nicht geht, wie soll man plötzlich für mehrere Jahre den nicht erfolgten Rückbehalt plötzlich zurückzahlen, wenn man eben diese Ausbildung nicht abschliesst? Da wäre ich der Regierung noch dankbar, wenn sie für diese Schlechtwetterphase dieses Gesetzes auch Argumente einbringen könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich versuche, die Fragen so gut wie möglich zu beantworten und die Anregungen zu übernehmen. Frau Abg. Christine Wohlwend hat zur Betriebsübergabe den Verzögerungen nachgefragt. Wie viele Verzögerungen es in der Vergangenheit gegeben hat, das kann ich Ihnen hier nicht sagen. Wir können das auf die 2. Lesung hin noch eruieren. Sie haben richtigerweise den Ausdruck «Leidensdruck» kritisiert, ich habe eher von einem Ansporn gesprochen. Es soll aber auch ein Ansporn sein, die Ausbildung zu beenden. Wir sprechen hier nämlich auch von staatlichen Förderungen, von staatlichen Geldern. Wir haben eine Verantwortung auch dem Bürger und Steuerzahler gegenüber, dass staatliche Gelder nicht einfach à fonds perdu ausbezahlt werden.Und jetzt komme ich gerade zum nächsten angesprochenen Thema, nämlich was passiert, wenn die Ausbildung nicht beendet wird, wenn die Förderungen zurückbezahlt werden müssen, vielleicht über drei oder vier Jahre ausbezahlte Förderungen zurückbezahlt werden müssen, und wir sprechen hier dann nicht mehr von CHF 20'000. Die gesamten Förderungen liegen in einem höheren Bereich und es ist für einen Betrieb nicht zumutbar, dass er grosse Summen im sechsstelligen Bereich dann zurückzahlen muss, und das wird schwierig sein. Trotzdem ist aber diese Forderung da und sie ist berechtigt. Es ist ein Austarieren, wie gross der Rückbehalt eben sein soll, um einen Ansporn für eine rasche Abwicklung der Ausbildung zu geben, beziehungsweise um den Betrieb nicht in eine sehr schwierige Lage zu bringen, wenn die Ausbildung eben nicht fertig gemacht werden kann, die Betriebsübernahme nicht stattfinden kann. Und der Umgang mit Staatsfinanzen, das ist ein Austarieren. Das Amt für Umwelt hat in dieser Beziehung Erfahrungen gemacht in den letzten Jahren. Die Beträge lagen bei circa CHF 20'000 und es ist die Rückmeldung vom Amt, dass dies durchaus für die Betriebe machbar war, dass es verkraftbar war. Niemand hat gesagt, es ist gut und leicht zu machen gewesen, aber es war eben machbar. Was die Verordnung anbelangt: Es obliegt der Regierung, da hineinzuschreiben, wie sie die Lösung - auch die administrative - sehen will. Die Regierung strebt eine einfache administrative Lösung an, indem Fixbeträge und nicht Prozentbeträge vom Basiseinkommen angewandt werden. Eine einfache administrative Lösung, die für die Betriebe verkraftbar ist, und es wird auf die Betriebsgrösse Rücksicht genommen. Und wenn Sie hier mal die Statistik ansehen, wie sich die Förderleistungen bei den einzelnen Landwirtschaftsbetrieben zusammensetzen, dann sehen Sie, dass die sehr unterschiedlich sind. Dass aber bei einer Variante von zum Beispiel 60%, die wir dann möglicherweise in der Verordnung festlegen würden, 60% des Basisbeitrags im Durschnitt der Betriebe vielleicht auf 30% bis 40% des Gesamteinkommens kämen. Es gibt durchaus Betriebe, wo die Förderung zwischen CHF 80'000 und CHF 100'000 pro Jahr liegt, und dann ist ein maximaler Betrag von CHF 18'000 nicht allzu viel. Wie gesagt, es würde der Betriebsgrösse angepasst werden. Dass wir hier die Zahlen nennen und aufzeigen, wie die Rückbehalte berechnet werden sollen und wie hoch sie unserer Vorstellung nach zu sein hätten, das ist zur Information des Landtags, damit die Verordnung nicht einfach eine Wundertüte ist. Der Landtag soll darüber informiert werden, was die Regierung auf dem Verordnungsweg zu tun gedenkt und soll auch seinen Kommentar dazu abgeben können und wir werden das sicher aufnehmen und prüfen und berücksichtigen unter Umständen.Zum AHV-Alter und der Gleichstellung: Da möchte ich darauf hinweisen, dass es hier darum geht, die Betriebsführung zu ermöglichen. Die Erntezeit ist im Herbst und wenn das AHV-Alter im Sommer erreicht wird, dann wäre es unvernünftig den Betrieb noch vor der Ernte einzustellen. Es geht hier nicht eigentlich apriori darum, dass jemand, der im Januar geboren ist, die gleichen Voraussetzungen hat, wie jemand, der im Dezember geboren ist. Es geht hier um die praktikable Betriebsführung und wer im Dezember halt 64 wird, der hat seine Ernte, denke ich, schon eingebracht. Die Agrardebatte - ich möchte nochmals darauf hinweisen, der Bericht ist auf den Dezember Landtag geplant, um vorgelegt zu werden. Die Ökoförderungen sind budgetneutral. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, innerhalb des Ökobudgets werden Verschiebungen gemacht, und das kann meiner Ansicht nach durchaus vor der Agrardebatte erfolgen, ohne dass es eigentlich Auswirkungen hat auf die Ausrichtung der Betriebe.
Die Weiterführung des Betriebs über fünf Jahre im Fall von Krankheit, der Abg. Christoph Wenaweser hat danach gefragt. Hier geht es darum: Krankheit und Unfall erfolgen ja akut und sind nicht planbar wie eine Betriebsübergabe beim Erreichen des AHV-Alters, und wenn nun ein Landwirt, der noch nicht das AHV-Alter erreicht hat, von einem Unfall oder einer schweren Krankheit betroffen ist, die die Betriebsführung weiterhin nicht mehr zulässt, und sein Sohn oder sein Nachfolger noch nicht die Ausbildung angefangen oder abgeschlossen hat, soll da auch eine Erleichterung stattfinden, dass diese fünf Jahre ihm gewährt werden? Wieso gerade fünf Jahre? Eine Ausbildung dauert drei bis vier Jahre, die Regierung ist der Meinung, dass ein Jahr zugegeben werden kann, weil Ausbildungen nicht immer ganz im direkten Weg gemacht werden; es ist eine Kulanz, eine Art Zugabe. Wir denken mit fünf Jahren sollte das möglich sein, dass diese Ausbildung nachgeholt wird, es ist einfach eine Erleichterung. Ich würde meinen, dass das unbedingt erforderlich ist, weil das sind echte Härtefälle. Zur Rückzahlung wurden noch Fragen gestellt. Wie erfolgt die Rückzahlung konkret, wenn eine landwirtschaftliche Ausbildung nicht abgeschlossen wird? Ja, dann werden die Förderbeträge zur Rückzahlung fällig. Das muss mittels Vereinbarung geschehen. Ich denke, die Vereinbarungen werden individuell ausgestaltet werden müssen. Möglicherweise gibt es hier Analogien zum Stipendiengesetz. Auch da kann es vorkommen, dass Stipendien zurückbezahlt werden müssen, weil eine Ausbildung nicht abgeschlossen wird, und da werden, soweit mir bekannt ist, die Fälle individuell angesehen. Es wird eine Rückzahlungs-vereinbarung gemeinsam entworfen und gemeinsam aufgesetzt. Das würde meiner Meinung nach Sinn machen. Den Vergleich können wir aber bis auf die 2. Lesung hin auch noch machen. Dann hat der Abg. Thomas Rehak zum Abs. 5 den Vergleich zum Gesundheitsbereich gezogen, zu den Ärzten. Da möchte ich einfach darauf aufmerksam machen, dass wir hier von Förderleistungen, von grösseren Förderleistungen sprechen, die an die landwirtschaftlichen Betriebe teilweise gehen. Bei den Ärzten ist mir solches nicht bekannt. So viel zu meinen Ausführungen. Wenn ich was vergessen habe, dann bitte ich, mich darauf aufmerksam zu machen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Nur als Ergänzung zur Diskussion und ich bitte auch hier um Abklärung für die 2. Lesung. Es gibt ja nicht nur diese laufenden quasi Lohnzahlungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb, sondern auch die Investitionsförderungen und die zinsendienstbereinigten Darlehen, die ausgerichtet werden, die meistens zu Beginn einer entsprechenden landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgerichtet werden, inklusive Junglandwirtekredit etc. Also hier spricht man von den Initialkosten und die können ja bei einem landwirtschaftlichen Betrieb durchaus CHF 1 Mio. übersteigen und hier beteiligt sich das Land ebenfalls, das ist entsprechend eingetragen. Vielleicht noch als Ergänzung: Was bestehen denn da für Vereinbarungen, falls dieser Betrieb dann Konkurs geht oder illiquide wird und einfach nicht mehr zahlungsfähig ist? Und zweitens, ich bitte für die 2. Lesung abzuklären, wie viele Betriebe, die eben eine solche Ausbildungsvoraussetzung nicht haben, wären jetzt von diesen CHF 20'000 Rückbehalt beispielsweise betroffen, hätten aber gleichzeitig einen schuldenfreien Hof im Hinblick auf die Förderleistungen des Landes. Also auf was ich hinaus will, ist: Gibt es da noch eine staatliche Förderung, die zurückbezahlt werden muss von den Investitionsbeiträgen her, die sich beispielsweise auf CHF 200'000 beziffert, und im Gegenzug verlangt man den Rückbehalt von CHF 10'000, was ich dann unverhältnismässig finden würde, weil die CHF 200'000 sieht man bei Scheitern auch nicht wieder. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Nur noch einen Hinweis: Wenn diese Ausbildung nicht abgeschlossen werden sollte, da macht die Regierung selbst Hinweise auf Seite 14 bezüglich Art. 73 und hier müsste geklärt werden, inwieweit die ausbezahlten Einkommensbeiträge zurückerstattet werden müssen. Ich möchte der Regierung mitgeben, vielleicht einige Ausführungen auf die 2. Lesung zu machen, ob es hinsichtlich dieses Rückbehalts noch spezielle Dinge zu regeln gibt oder wird das im Rahmen der jetzigen Bestimmungen möglich sein, das abzuhandeln. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Danke den Abgeordneten für ihre Ausführungen. Wir werden auf das - beide Fragen - auf die 2. Lesungen hin noch näher eingehen. Was ich Ihnen hier sagen kann, ist, dass bei der Betriebsübernahme von jemandem, der die Ausbildung noch nicht hat, keine Infrastrukturförderungsbeiträge bezahlt werden sollen und auch keine Darlehen, aber sie haben nachgefragt, wie es mit der Rückzahlung steht von bereits bestehenden. Das werden wir abklären. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 46 Abs. 2 und 3 Bst. a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 2 und 3 Bst. a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 66a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 66a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung behandelt und haben Traktandum 32 erledigt. Ich möchte jetzt eine wirklich sehr kurze Pause einschalten und ich möchte Sie bitten, in zehn Minuten pünktlich wieder hier zu sein.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 13:25 bis 13:45 Uhr).
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