Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und weiterer Gesetze (Nr. 24/ 2015); [1. Lesung: 8. Mai 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 91/2015); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 11: Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und weiterer Gesetze. Diese Vorlage wurde am 8. Mai 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 91/2015.Wir können mit der 2. Lesung per Artikelaufruf beginnen. Art. 1 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 Abs. 1 Bst. cbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. cbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4a Abs. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4a Abs. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4b Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4b Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16c Abs. 1, 3 und 8 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16c Abs. 1, 3 und 8 stehen zur Diskussion.
Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe einen Zusatzantrag betreffend Art. 16c. Dieser Zusatzantrag wurde bereits allen Abgeordneten zugestellt, und zwar soll gemäss diesem Antrag ein Zusatzartikel 7b angefügt werden, mit dem Text: «Die Leistungserbringer dürfen den vereinbarten oder festgelegten Taxpunktwert unterschreiten. Der Leistungserbringer darf den von ihm angewandten Taxpunktwert publizieren.»Die Begründung für diesen Antrag ist: Gemäss geltender Rechtslage handeln die Tarifpartner, Liechtensteinischer Krankenkassenverband und die Ärztekammer, einen Tarifvertrag aus. In diesem Tarifvertrag sind die ärztlichen Leistungen und die dazugehörigen Taxpunkte, die für die Erbringung einer bestimmten ärztlichen Leistung den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden können, festgelegt. Der Preis für eine bestimmte ärztliche Leistung errechnet sich, indem die Taxpunkte der jeweiligen ärztlichen Leistung mit dem zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Taxpunktwert multipliziert werden.Gemäss geltendem Gesetz sind die Leistungserbringer verpflichtet, jeweils den von den Tarifpartnern ausgehandelten Taxpunktwert anzuwenden. Gemäss vorliegendem Antrag soll es den einzelnen Leistungserbringern jedoch zukünftig freigestellt sein, den festgelegten Taxpunktwert zu unterschreiten. Leistungserbringer können sich in Zukunft von anderen Leistungserbringern differenzieren, indem sie beispielsweise den Versicherten die Anwendung eines tieferen als des ausgehandelten oder festgelegten Taxpunktwertes offerieren.Der zwischen den Verbänden ausgehandelte Taxpunktwert ist folglich lediglich als ein maximaler Wert zu betrachten, der kraft Gesetz zwar nicht überschritten, jedoch unterschritten werden darf. Der vorgeschlagene Zusatzartikel 7b schafft somit die Voraussetzung für etwas Wettbewerb unter den Leistungserbringern.Ich habe dieses Regime bereits gesehen, und zwar in der Schweiz bei den Zahnärzten. Dort publizieren diese oftmals auf ihrer Webseite den von ihnen angewandten Taxpunktwert. Potenzielle Kunden können sich somit bereits im Vorfeld eine Vorstellung über die relative Höhe der Preise machen.Ziel des vorliegenden Änderungsantrags ist, Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern zu ermöglichen. Ob das in der Praxis klappen wird, das sei dahingestellt. Das kartellmässige Vorschreiben der Anwendung eines bestimmten Taxpunktwertes durch OKP- und Nicht-OKP-Ärzte soll durchbrochen werden. Anderen Berufsgruppen ist es in der Regel aus kartellrechtlichen Gründen untersagt, dass deren Mitglieder einen einheitlichen Tarif anwenden und damit Wettbewerb ver- oder zumindest behindern. Das wäre für den Moment alles. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Mir ist schon bewusst, wir sind hier in einer 2. Lesung, aber Sie sehen ja: Dieser Art. 16c strotzt nur so vor Neuigkeiten. Es ist sogar alles unterstrichen, was man nur unterstreichen kann. Und deshalb überlege ich mir Änderungsanträge, dazu brauche ich jetzt aber Informationen von der Regierung. Deshalb habe ich zwei konkrete Fragen, sofern Sie mir diese gestatten, Herr Präsident? - Besten Dank.Die erste Frage bezieht sich auf den Abs. 3. Hier wird unter anderem ausgeführt: «Die Regierung kann mit Verordnung Abweichungen von der gesamtschweizerischen Tarifstruktur festlegen.» Die Regierung führt dann in den Erläuterungen auf Seite 22 explizit aus. Ich zitiere auch hier: «Sofern aufgrund der Strukturen und Eigenheiten in Liechtenstein gewisse Adaptierungen zwingend notwendig sein sollten, sind diese daher auf das unbedingt erforderliche Mass zu beschränken.» Das tönt sehr schön und wunderbar. Nur, ich frage mich halt effektiv: Brauchen wir diesen Satz in Abs. 3? Könnte man diesen nicht auch eliminieren?Und die zweite Frage bezieht sich auch auf den Abs. 3. Hier sagt die Regierung am Schluss: «Die Absätze 4 bis 6a finden nur Anwendung», und dann kommen Bst. a und b. Und wenn man sich diese Absätze in Art. 16c - 4, 5, 5a, 6, 6a - betrachtet, so frage ich mich, hier spricht man lediglich von Tarifarten und Tarifstrukturen: Was wird denn nicht angewendet von diesen Absätzen 4, 5, 5a, 6, 6a? Wieso braucht es diesen Zusatz?Den Antrag des Abg. Erich Hasler werde ich selbstverständlich unterstützen. Ich finde das sehr gut, ich denke mir, das wird dann der nächste Punkt sein, den man angehen muss, diese Taxpunktwerte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ja, Art. 16 Abs. 1, 3 und 8 dienen der Verankerung des Tarmed im Gesetz. Der Abg. Wendelin Lampert hat gesagt, es ist eine Neuerung gegenüber der 1. Lesung. Ich stelle den Antrag, diesen Art. 16c komplett zu streichen. Ich kann verstehen, dass einige Abgeordnete den Tarmed im Sinne der Vergleichbarkeit wünschen. Ich möchte auch ganz klar sagen, dass ich mich nie gegen den Tarmed ausgesprochen habe, aber ich möchte ihn nicht auf diese Weise in das Gesetz einfügen. Der Tarmed, so wie er jetzt besteht in der Schweiz, wird überarbeitet, es gibt eine Totalrevision. Und ich möchte nicht jetzt etwas im Gesetz verankern, das ich nicht kenne. Ich habe am 25. September im «Tages-Anzeiger» einen Artikel gelesen zu den Prämien in der Schweiz - «Die Prämien steigen stärker». Da steht: «Klar ist aber, dass ein Tarifwerk mit fast 5'000 Leistungspositionen die Kostenkontrolle erschwert. Laut BAG-Direktor, Pascal Strupler, könnte ein anderes Abrechnungssystem längerfristig zum Thema werden.» Es ist also nicht so, dass der Tarmed völlig unbestritten ist in der Schweiz, ganz im Gegenteil. Ich möchte aber natürlich der Korrektheit halber hinzufügen, dass jetzt diese langfristige Vision nicht angegangen wird - es wird jetzt eine Totalrevision in Angriff genommen. Nichtsdestotrotz stelle ich den Antrag, Art. 16c Abs. 1, 3 und 8 zu streichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich werde den Antrag des Abg. Erich Hasler ebenfalls unterstützen. Ich denke, die Definition des Taxpunktwertes als Maximalwert macht Sinn, auch wenn ich bezweifle, dass sich hier die Leistungserbringer stark gegenseitig unterbieten werden. Jetzt aber einfach noch zur Klarstellung: Wir haben eine ganze Menge von Anträgen bekommen - und hier widersprechen sie sich auch teilweise. Im ursprünglichen Antrag seitens der DU hiess es: «Die Leistungserbringer dürfen den im Tarifvertrag vereinbarten oder festgelegten Taxpunktwert unterschreiten.» Und im neuen Antrag jetzt, wenn ich das richtig verstanden habe, wurde die Wortfolge «im Tarifvertrag» wieder herausgestrichen. Ich gehe davon aus, dass jetzt der erste Antrag, den wir von der DU-Fraktion bekommen haben, damit hinfällig ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ja, den Antrag des Kollegen Hasler werde ich ebenfalls unterstützen. Ich denke, der ist sehr sinnvoll. Ich glaube aber auch, dass er zumindest beim aufmerksamen Patienten eine Auswirkung haben könnte, denn immerhin kann man, wenn man einen Arzt mit tieferen Taxpunktwerten sich aussucht, auch den Selbstbehalt etwas schonen. Ich glaube, ein Hauptpunkt dieses Art. 16 ist die Tarmed-Diskussion. Bekanntermassen ist erstmals eine sehr lange dauernde, erste Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem Arzt in Liechtenstein abgeschlossen worden, welche alle Instanzen bis zum Staatsgerichtshof durchlief. Auch wenn die mehrjährige Dauer des Prozedere mehr als nur ärgerlich ist, haben wir nun immerhin ein Urteil des höchsten Gerichts, an dem wir uns orientieren können.Das Urteil des Staatsgerichtshofes ist zunächst einmal eine Orientierungshilfe in der Beurteilung der Frage, ob die Einführung des Tarmed gesetzlich geregelt werden soll.Im genannten Verfahren wurde zuerst einmal geklärt, ob eine Vergleichbarkeit mit der Schweiz gegeben sei. Nachdem wir bei uns nicht mithilfe des Tarmed abrechnen, musste dies aufwendig abgeklärt werden. Die Gerichte sind offenbar zum Schluss gekommen, dass die Vergleichbarkeit gegeben sei. Das lange Verfahren gibt uns allerdings einen klaren Hinweis darauf, dass es offenbar nicht einfach ist, zwei unterschiedliche Systeme miteinander halbwegs vergleichbar zu machen.Ebenfalls ging es vor Gericht offenbar um die Frage, was man als Vergleichsbasis heranzieht: Den billigsten, den teuersten oder sonst einen Kanton, welcher von den Gesundheitskosten her mit Liechtenstein vergleichbar ist. Die Gerichte kamen offenbar zum Schluss, dass man einen Vergleich mit dem Durchschnitt aller Kantone vornehmen müsse, da es nicht genügend Ärzte der gleichen Fachrichtung in Liechtenstein gibt, welche in diesem Fall als Vergleichsgruppe herangezogen werden konnte.Stutzig macht mich nun Folgendes: Hätte eine rein liechtensteinische Vergleichsgruppe gebildet werden können - dazu braucht es in der Schweiz in der zu vergleichenden Region mindestens zehn Ärzte der gleichen Fachrichtung -, dann wäre der Arzt mit seinen liechtensteinischen Kolleginnen und Kollegen verglichen worden. Da die Arztkosten in Liechtenstein pro Patient deutlich höher sind als im schweizerischen Schnitt, wäre die Rückforderungssumme im Falle eines Vorhandenseins einer eigenen liechtensteinischen Vergleichsgruppe für die drei beanstandeten Jahre durch die Krankenkasse allenfalls etwas geringer ausgefallen.Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass je nach Arztgruppe geografisch unterschiedliche Vergleichsgruppen gebildet werden. In der Praxis kann nun nämlich folgendes passieren: Ein Facharzt der Kardiologie oder der Onkologie oder einer anderen hierzulande «exotischen» Disziplin wird mit dem Durchschnitt der Kosten pro Patient in der Schweiz verglichen, weil es nicht genügend Ärzte im Land gibt, die für einen Vergleich herangezogen werden können. Hingegen würde ein Allgemeinmediziner oder ein Arzt der Inneren Medizin, wovon in Liechtenstein für eine rein liechtensteinische Vergleichsgruppe genügend viele vorhanden sind, am höheren liechtensteinischen Durchschnitt gemessen.Es ist gemäss StGH-Urteil offenbar möglich und statthaft, die Wirtschaftlichkeit von liechtensteinischen Ärzten mit denen in der Schweiz und dem Durchschnitt der entsprechenden Kosten in der Schweiz zu vergleichen. Das dürfte wegweisend sein für die Beurteilung weiterer anstehender Wirtschaftlichkeitsverfahren.Wenn man die verschiedenen Statistiken auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit anschaut, wo auch die liechtensteinischen Gesundheitskosten ausgewiesen werden, so stellt man fest, dass die Nachbarkantone St. Gallen und Graubünden eher unter dem Durchschnitt liegen und andere Kantone wie Zürich, Basel und Genf gleich teuer oder teurer als Liechtenstein sind. Somit dürfte der schweizerische Durchschnitt als Vergleichsbasis für das Fürstentum Liechtenstein akzeptierbar sein.Ich bin der Ansicht, dass man entweder ein ganz eigenes System aufbaut, was ich aufgrund des damit wohl verbundenen Aufwands und der dann weiterhin fehlenden Vergleichbarkeit - insbesondere für spezialärztliche Disziplinen - als nicht zielführend erachte. Alternativ ist die volle und konsequente Vergleichbarkeit mit der Schweiz über alle ärztlichen Disziplinen herzustellen, auch für die Allgemeinmediziner und Ärzte der Inneren Medizin.Das heisst für mich, dass man - den künftigen Tarmed 2.0 der Schweiz - bei allen allfällig verbleibenden Bedenken - auch in Liechtenstein einführen muss und
- bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen klar festlegt, dass sämtliche Ärzte und Ärztegruppen in Liechtenstein am Durchschnitt der Schweizer Vergleichsgruppen gemessen werden.
Nur so können wir sicher sein, dass künftig Gleiches mit Gleichem verglichen wird. Zudem wird mit der Einführung des Tarmed die vom Gesetzgeber selbst in Art. 19 Abs. 2a geforderte, möglichst hohe Vergleichbarkeit der liechtensteinischen Statistik der Behandlungskosten mit entsprechenden Statistiken im Ausland hergestellt. Mit «Ausland» dürfte wohl in allererster Linie oder gar ausschliesslich die Schweiz gemeint sein.Eingedenk des Staatsgerichtshofurteils nimmt meine Skepsis gegenüber einer gesetzlich verpflichtenden Einführung des Tarmed ab. Ich kann mir vorstellen, dem nun vorliegenden Vorschlag zuzustimmen. Allerdings wäre ich dankbar um klärende Worte des Gesundheitsministers zur Kostenfolge der Tarmed-Einführung.Die schweizerische Ärztegesellschaft FMH hat von Santésuisse bestätigte Zahlen in Umlauf gebracht, dass allein die Einführung des Tarmed 2.0 Mehrkosten von CHF 1,5 Mia. und eine damit verbundene fünfprozentige Prämienerhöhung mit sich brächte. Ist das auch in Liechtenstein zu erwarten? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich habe eine Frage des Kollegen Elfried Hasler bezüglich des Wortlauts des Antrags zu beantworten. Es ist tatsächlich so, dass die beiden Worte «im Tarifvertrag» gestrichen sind. Das hat eine legistische Prüfung ergeben, dass «im Tarifvertrag» eher weggelassen werden muss, weil die Regierung ebenfalls die Möglichkeit hat, den Taxpunktwert festzulegen. Es kann also auch sein in einem ausserordentlichen Fall, dass er ja nicht zwischen den beiden Tarifpartnern verhandelt worden ist, sondern durch die Regierung festgelegt. Und dann wäre er eben nicht im Tarifvertrag - wahrscheinlich. Also wie gesagt, diese beiden Worte müssen weggelassen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Habe ich das richtig verstanden, dass wir ja jetzt den Tarmed einführen, gleichzeitig aber schon beschliessen, diesen nicht einhalten zu müssen, sondern darunter gehen zu können? Das wäre Ihr Antrag?Abg. Erich Hasler
Wie gesagt, die Absicht ist ja, Tarmed einzuführen. Ob der Landtag zustimmt, das weiss ich nicht. Aber wenn ein Taxpunktwert da ist - unabhängig davon, denke ich, könnte man diesen Artikel verstehen, dass der Taxpunktwert eben unterschritten werden darf. Ich meine, die Leistungserbringer sind einfach nicht per Gesetz dazu verpflichtet, genau den Taxpunktwert, der jetzt die Tarifpartner ausgehandelt haben, anzuwenden. Dieser Taxpunktwert ist lediglich als der maximale Taxpunktwert zu verstehen. Wenn jemand sagt, okay, ich kann auch mit einem 20% tieferen Taxpunktwert leben, dann soll ihm das wenigstens freigestellt sein. Ansonsten haben wir ja ein Preiskartell. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es ist eben so: Tarmed bringt nur Transparenz. Die Kantone haben unterschiedliche Taxpunktwerte. Ich hätte mitunter die Kleine Anfrage doch einmal stellen sollen: Wie ist der Taxpunktwert im Kanton Graubünden? Und wie ist er in St. Gallen? Und wie ist er zum Beispiel in Zürich oder Basel Stadt? Dann wären mitunter einige Augen auch ein wenig weiter geöffnet worden. Tarmed bringt die Vergleichbarkeit, Tarmed ist nicht der Preis, Tarmed bringt vergleichbare Strukturen, was eben sehr zentral ist in Rechtsmittelverfahren. Und der Antrag von Eugen Nägele, den kann ich nicht unterstützen - es entspricht ja dem Antrag der Ärztekammer. Die Regierung hat sich hierzu sogar öffentlich geäussert, und zwar am 22. September. Ich lese Ihnen jetzt vor, was die Regierung zu dieser Vision, zu diesem Antrag der Ärztekammer, gesagt hat, und jetzt müssen Sie gut zuhören: «Der Versuch, den Liechtensteiner Tarif mit ähnlich stringenten Abrechnungsregeln auszustatten, wie der Tarmed sie besitzt, ist gescheitert.» Das sagte der Herr Gesundheitsminister vor circa einer Woche. «Deshalb ist die Regierung zur Erkenntnis gekommen, dass die gewünschten Effekte nur mit dem Tarmed erreicht werden können. Durch eine mit der Schweiz identische Tarifstruktur werden Transparenz und Vergleichbarkeit erhöht.»Ich weiss ja schon auch nicht, wenn ich diesen Bericht so lese, ob nicht auch die Regierung hier in der Zwischenzeit auch schon wieder zu neueren Erkenntnissen gekommen ist. Aber auf jeden Fall ist die Regierung auf dem richtigen Weg mit dieser Erkenntnis - das weiss ich.Wenn man nun sagt, ja, wir haben ja eine «glorreiche» Rechtsprechung. Ja, die haben wir - nach etlichen Jahren. Nur, was ist denn das Resultat dieser Rechtsprechung? Es kursieren Zahlen, man hat CHF 8 Mio. bis CHF 10 Mio. gefordert. Diese Zahl hat die Ärztekammerpräsidentin in einem Liechtensteiner Interview gegeben. Und sie sagt auch, sie kenne die Details des Falls, und sie sagt, man habe CHF 8 Mio. bis CHF 10 Mio. gefordert und habe nur CHF 1 Mio. zurückbekommen. Das ist doch eine «Topeffizienz» - ein Zehntel hat man zurückbekommen. Und Sie wissen, seit wir heute das Schreiben aus der GPK erhalten haben: Auch der LKV ist auf seinen Anwaltskosten sitzen geblieben. Das sagt doch auch schon sehr viel aus über die Schuldfrage. Und wie gesagt, wenn man auch die andere Zahl nimmt, dass es sich nicht um CHF 8 bis CHF 10 Mio. gehandelt hat, sondern lediglich um CHF 3,4 Mio., auch von diesen CHF 3,4 Mio. hat man nur CHF 1 Mio. zurückbekommen. Das ist einfach nicht sehr löblich, diese Effizienz. Das ist viel zu wenig nach meinem Dafürhalten. Und ich bin überzeugt, da hat es wiederum an Transparenz gemangelt, und deshalb kann ich diesen Antrag nicht unterstützen. Ich denke mir, das ist ein zentraler Grundstein dieser KVG-Revision - diese Vergleichbarkeit, diese Transparenz, die wir hier dringend einfordern müssen. Nach meinem Dafürhalten ist jeder Tag ohne Tarmed ein verlorener Tag, und das seit 2005 - das sind ja «erst» zehn Jahre. Und übrigens, nicht nur im Sinne der Prämienzahler - es ist auch im Sinne der weissen Schafe. Auch die weissen Schafe unter den Leistungserbringern können ihre Farbe, die weisse Farbe, eben nicht beweisen, wenn sie keine Beweise haben. In einem Rechtsstaat müssen sie vor einem Richter Fakten liefern, und wenn man keine Fakten liefern kann, dann muss man halt mitunter den Beschuldigten freisprechen, das ist übrigens auch gut so in einem Rechtsstaat. Deshalb appelliere ich doch an den Landtag, diesen Art. 16c, wie ihn die Regierung vorgeschlagen hat, zu unterstützen. Für mich ist das der zentrale Grundstein dieser KVG-Revision. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte jetzt einfach vor einer nochmaligen 1. Lesung warnen. Ich glaube, wir können Anträge stellen, können diese begründen, aber nicht allzu viele Grundsatzdiskussionen wieder anreissen.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. In Anknüpfung an meinen Vorredner Wendelin Lampert und auch in Anknüpfung an den Kollegen Wenaweser: Ich sehe es eher wie Kollege Lampert. Man sollte den Tarmed in meinen Augen heute einführen. Ich habe dafür zwei Gründe: Der Kollege Wenaweser hat da erwähnt, dass der StGH jetzt bestätigt habe, dass die Tarife vergleichbar seien, dass ein WZW-Verfahren durchführbar sei und so weiter. Aber was mussten wir da alles erleben, in dieser Zeit, in der dieses WZW-Verfahren stattgefunden hat? Irgendwann 2007, 2008 kam der Krankenkassenverband zum Schluss, dass sie jetzt nicht vorwärts machen mit diesem WZW-Verfahren, weil die Politik damals auch über den Tarmed gesprochen habe. Das war eine Erklärung, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, dass man ein Verfahren, ein Prüfungsverfahren, sistiert, weil die Politik sich mit einer möglichen Gesetzesänderung befasst. Das Gesetz muss doch angewendet werden. Und dann die Vergleichbarkeit: Ich denke schon, gegenüber diesen Ärzten oder Leistungserbringern - wo dann eine Prüfung durchgeführt wird, und es ist nichts als eine Prüfung -, da gilt die Unschuldsvermutung. Aber es ist doch für diese auch besser, wenn sie wissen, wir werden verglichen in einem grossen System, das wäre dann eben Tarmed. Und da muss man nicht zuerst noch Gutachten einholen und ein StGH-Urteil abwarten, das dann sagt, man kann unsere Ärzte, die nach einem anderen Tarif abrechnen, doch mit Ärzten in der Schweiz vergleichen, die eben nach ihrem eigenen System abrechnen. Ich finde das irgendwo widersprüchlich; und den Schluss, den Sie ziehen, Herr Kollege Wenaweser, dass der StGH bestätigt habe, man könne das machen, man könne diese Vergleiche anstellen, diesen Schluss ziehe ich nicht, ich ziehe einen anderen Schluss daraus. Setzen wir den Tarmed um, dann ist das ganz klar, dann gibt es keine Notwendigkeit mehr, immer die Gerichte zu bemühen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich muss jetzt ganz ehrlich sagen, mich wundert schon, wie hier über den Tarmed gesprochen wird, und ich wundere mich, wie weit es heruntergeschneit hat bei uns. Denn es ist jetzt, glaube ich, allen klar geworden - und ich denke, Herr Pedrazzini wird das dann nachher sagen -, dass der jetzige Tarmed nicht funktioniert. Das haben alle in der Schweiz erkannt, deshalb wollen sie diesen Tarmed überarbeiten. Und jetzt gibt es eine Totalrevision, und wir fügen diesen Tarmed, den wir nicht kennen, in das Gesetz ein. Und das widerstrebt mir einfach, das muss ich ganz ehrlich sagen. KVG ja, aber so weit geht es bei mir nicht. Und da wundere ich mich schon, wir prüfen alle Abkommen, jedes Reglement, wir schauen, ob das wirklich passt, und hier übernehmen wir etwas und wir kennen es nicht. Und da wundere ich mich wirklich, wie weit es bei uns heruntergeschneit hat. Ist das das Niveau, das wir hier haben, nur weil es von der Ärztekammer kommt? Und ich möchte mich dezidiert gegen diese Haltung wehren - es war keine Gleichstellung mit der Ärztekammer, Herr Lampert. Ich bin nicht die Ärztekammer, ich kann auch selbstständig denken, und wenn mir das nicht passt, dann ist das einfach so. Also diesen Artikel bitte streichen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe mich schon öffentlich für den Tarmed ausgesprochen, aber ich muss das vielleicht ein bisschen konkretisieren, auch im Zusammenhang mit der Aussage des Abg. Nägele, dass die Schweizer den Tarif überarbeiten. Ich möchte einfach den gleichen Tarif haben, wie er in der Schweiz existiert, und ich glaube, mit dieser Formulierung - sonst müssen Sie mich korrigieren - sagt man einfach, wir möchten den Tarif, der auch in der Schweiz existiert. Ob es dann der Tarmed ist oder in Zukunft ein anderer Tarif, das spielt dann, glaube ich, mit der Formulierung keine Rolle. Also ich möchte einfach, dass auch die Vergleichbarkeit mit der Schweiz gewährleistet ist.Dann noch zum Antrag des Abg. Erich Hasler, für den ich spontan Sympathie hege, einfach ein Punkt: Es darf dann nicht zulasten der Qualität gehen. Da müssen wir dann sicherstellen, dass «billig» dann nicht «schlechte Qualität» heisst, dass wir - ich sage es plakativ - keine Pfuscher bekommen, die billig sind, und die Leute nicht da hingehen, weil sie sich Einsparungen erhoffen. E ist mir noch wichtig, dass man auf das Wert legt. Aber sonst habe ich Sympathie für den Antrag. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Ich darf hier anfügen, dass ich diesen Antrag nicht unterstützen werde, weil es nur zulasten der Qualität gehen kann. Das ist absolut klar.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Regierung nochmals zur Klarstellung fragen: Kann die Regierung den Tarmed heute schon per Verordnung einführen, wenn sie das möchte? Kann sie das noch einmal bestätigen? Beziehungsweise kann die Regierung zu dem Zeitpunkt, den sie für den richtigen erachtet - zum Beispiel, weil eben die Schweiz dann noch die Änderungen in den bestehenden Tarmed eingebaut hat -, also sozusagen das Update des heutigen Tarmed einführen, und zwar auf Verordnungsebene? Also eine Stufe tiefer als auf Gesetzesebene, wie hier geplant im Art. 16c. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wenn Sie sich die Inkrafttretensbestimmungen bei diesem Gesetz anschauen, wird eben die Regierung mit Verordnung den Tarmed einführen. Und Sie können sicher sein, ich werde weitere Anträge einbringen im Rahmen dieser Diskussion, und da kann ich den Abg. Pio Schurti jetzt schon beruhigen, wenn es nach meinem Willen geht, werden wir mit der Abänderung dieses Gesetzes mit dem 1.1.2017 auch Tarmed einführen. Ich habe es ja bereits gesagt, jeder Tag ohne Tarmed ist ein verlorener Tag. Seit 2003 dauert diese Debatte an. Ich werde Ihnen dann noch die Voten von Hansjörg Frick, dem damaligen Regierungsrat, vorlesen. Das ist zwölf Jahre her, man glaubt es fast nicht. Aber der hat auch so Sachen gesagt: Wir werden dann im Jahre Schnee einmal Tarmed einführen. Es ist ja «erst» zwölf Jahre her, wir haben ja «genügend» Zeit. Wie gesagt, diese Lethargie der Politik bezahlt der Prämienzahler. Und ich frage mich schon, was die Prämienzahler ausserhalb dieses Hohen Hauses über eine solche Politik denken. Für mich ist das relativ klar, was man dazu sagen muss: Zwölf Jahre - ineffizienter geht es ja wohl kaum. Dann zur Aussage, der Tarmed würde nicht funktionieren in der Schweiz. Das kann ich eigentlich nicht bestätigen - uns hat sogar die letzte Gesundheitsministerin, Frau Dr. Müssner, entsprechende Unterlagen von Santésuisse zugestellt, wo man sehr schön gesehen hat, wie in der Schweiz Tarmed funktioniert: Anzahl Verfahren im Jahr, Anzahl abschliessende Verfahren pro Jahr. Ich denke mir, diese Statistik gibt es heute auch. Ich bin überzeugt, Tarmed in der Schweiz funktioniert sehr gut, und vor allem hat Tarmed in der Schweiz eine präventive Funktion, denn jeder weiss, die Rechnungen sind kontrollierbar. Und ich kann ja auch die Gegenfrage stellen: Ja, was haben denn wir? Nach zehn Jahren haben wir ein Verfahren. In dem einzigen Verfahren, das endlich entschieden wurde, trägt im Prinzip der LKV noch zwei Drittel der Schuld. Er hat nicht CHF 3,4 Mio. zurückbekommen, die er gerne gehabt hätte, er hat CHF 1 Mio. zurückerhalten. Also - und im Schreiben heute steht es ja auch: Zwei Drittel der Schuld muss der LKV auf sich nehmen. Und wieso ist denn das wohl so? Man kann halt den Rest wieder einmal nicht beweisen. Und das ist das Dilemma. Wie gesagt, die Alternative des liechtensteinischen Tarifes, das mag zwar für einige Damen und Herren in diesem Lande Vorteile haben, aber ich denke mir, für das Gros der Prämienzahler definitiv nicht. Also wenn wir sagen, Tarmed in der Schweiz funktioniert nicht, dann weiss ich nicht, was wir zu unserem Tarif sagen müssen. Dann ist das weit, weit, weit im negativen Bereich. Von «nicht funktionieren» kann man da gar nichts sagen. Etwas Ineffizienteres, wie gesagt, ist mir die letzten 45 Jahre nicht unter die Augen gekommen. Das ist auch noch diplomatisch formuliert. Und wie gesagt, ich werde zusätzliche Anträge stellen im Rahmen der Geschäftsordnung. Ich halte mich an die Geschäftsordnung, da müssen Sie keine Angst haben, damit wir dann Tarmed auch einführen werden. Und der aktuelle Tarif ist für mich keine Alternative, wie gesagt. Das beweisen die letzten Jahre. Sie schützen schwarze Schafe und Sie schützen vor allem auch die weissen Schafe unter der Ärzteschaft nicht, und das finde ich auch nicht sehr schön. Ich denke mir, die weissen Schafe, die hätten den Schutz der Politik auch verdient.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Herr Präsident, Ihre Befürchtungen im Zusammenhang mit dem Antrag von Erich Hasler kann ich nicht teilen, dass das zwingend zulasten der Qualität gehen müsse, denn - wie auch schon erwähnt wurde - bei den Zahnärzten funktioniert das heute in der Schweiz wie auch in Liechtenstein auch sehr gut. Und ich glaube auch nicht, dass jetzt, wenn jemand einen 10% tieferen Taxpunktwert anbietet und dabei beispielsweise nur noch CHF 360'000 verdient anstatt CHF 400'000, das dann zulasten der Qualität gehen muss. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie können mich nicht überzeugen. Man weiss ja, dass es bei Zahnärzten grosse Qualitätsunterschiede gibt, aber Sie haben den Versuch gestartet.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Eine Frage im Zusammenhang mit dem Tarmed: Heute, per 1. Oktober, wurde wieder die Tarifstruktur in Liechtenstein angepasst, was ich mitbekommen habe, ist das schon Tarmed-tauglich. Das Zweite ist, Sie sprechen von weissen und schwarzen Schafen. Ich meine, die weissen Schafe können heute auch keinen Verband oder Blutdruck dem Patienten verrechnen, anscheinend nach diesem neuen Tarif. Darum hätte ich die Frage, ist das schon Tarmed-tauglich, was jetzt passiert in der Tarifstruktur Liechtenstein oder wird das dann per 1.1., wie der Herr Wendelin Lampert sagt, umgesetzt? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur ganz kurz zwei Punkte: Sie dürfen sich niemals der Illusion hingeben, dass ein Tarif heute gemacht wird und der 100 Jahre gültig ist, der ist auch kein Jahr gültig. Es ist dynamisch, das Gesundheitswesen entwickelt sich weiter, das ist doch auch das Ressourcenproblem, das wir haben im Lande. Wir können doch nicht für 37'000 Leute einen eigenen Tarif erstellen und à jour halten. Dann macht man einfach Copy-and-Paste und übernimmt das aus der Schweiz. Ich denke mir, das Gesundheitswesen in der Schweiz ist nicht so schlecht. Ich behaupte jetzt einmal: weltweit eines der besten. Und wie gesagt, von diesem Synergiepotenzial sollten wir dringend auch mitprofitieren, und ein Riesenbonus wäre eben die Vergleichbarkeit. Und zu der Frage des Abg. Büchel: Ich denke mir, die Pressemitteilung der Regierung vom 22. September gibt Ihnen die Antwort. Der Versuch, den Liechtensteiner Tarif mit ähnlich stringenten Abrechnungsregeln auszustatten, wie der Tarmed sie besitzt, ist gescheitert. Diese Aussage ist kein Jahr alt. Die ist eine Woche alt, nicht älter. Also die Regierung hat einen weiteren Schritt in die richtige Richtung gemacht, und ich denke mir, das sagt alles aus. Wir müssen Tarmed möglichst schnell einführen. Am besten wäre per heute, aber man soll es ja nicht übertreiben.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Die Frage war eigentlich an den Gesundheitsminister gerichtet, aber wenn Sie das beantworten können, ist das auch schön. Nur, meine Frage war halt so: Sind die permanenten Anpassungen unseres Tarifs schon Tarmed-tauglich oder nicht oder machen wir hier auch wieder einen Purzelbaum auf die Seite, wie ich schon einmal zu sagen pflegte? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich bin ja nicht dafür bekannt, dass ich immer drücke, aber heute mache ich es jetzt halt noch einmal. Und ich möchte noch einmal aus diesem Artikel vom 25. September im «Tages-Anzeiger» zitieren. Da steht: «Mit dem Arzttarif Tarmed werden einzelne Leistungen verrechnet, darunter auch die Kosten für das Aktenstudium in Abwesenheit des Patienten. Laut Santésuisse haben die Kosten für das Aktenstudium von 2010 bis 2014 um 85% zugenommen. Die Gründe für diese Mengenausweitung sind noch nicht eruiert.» Und dann kommt der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, Pascal Stupler, der dann sagt, Tarmed könnte dann längerfristig auch ersetzt werden. Ich möchte noch einmal ganz klar betonen, ich bin nicht gegen Tarmed, überhaupt nicht, ich bin gegen den Tarmed jetzt, auf diese Weise. Die Regierung hat die Kompetenz, der Landtag hat ihr diese Kompetenz gegeben, denke ich, den Tarmed einzuführen, wenn sie das möchte. Und wir führen den Tarmed ein, wenn wir ihn kennen. Das ist meine Aussage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Herr Präsident, Sie können mir gleich das Wort entziehen, wenn ich falsch «gewickelt» bin. Aber zur Ergänzung: Ich schliesse direkt beim Abg. Nägele an, was er soeben gesagt hat, und ich sage einmal, die Vorankündigung, was bezüglich Inkrafttreten noch als Antrag kommen soll, ist für diesen Grundsatzentscheid, ob dieser Art. 16 drinbleibt oder nicht, schon massgebend. Dementsprechend würde ich gerne den Abg. Lampert bitten, die Konsequenz darzulegen, wenn der Artikel drinbleibt, was wir noch an Anträgen zu erwarten haben bezüglich der Einführung oder des Einführungszeitpunktes.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Dieser Artikel hat grundsätzlich gar keine Konsequenzen im Zusammenhang mit meinem Antrag, den ich stellen werde. Ich werde dann beim Inkrafttreten eben den Antrag stellen - wenn wir uns den Inkrafttretensartikel betrachten, in Abs. 3 sagt die Regierung: «Die Regierung bestimmt das Inkrafttreten von Art. 16c Abs. 1 und 3 mit Verordnung.» Und den Art. 16c Abs. 1 bis 3 behandeln wir jetzt gerade. Also wenn der jetzt da drin bleibt, dann ändert sich grundsätzlich noch nichts, dann bleibt die Verordnungskompetenz bei der Regierung. Aber ich denke mir, da hat eben die Abg. Helen Konzett Bargetze schon die richtige Frage gestellt: Was ändert sich zu heute? Nach meinem Dafürhalten könnte die Regierung heute Tarmed einführen. Da sie das anscheinend auch nicht unbedingt will, braucht es eben einen Landtag, der mehrheitlich sagt: Regierung, das ist die richtige Richtung, gehe in diese Richtung. Ab und zu ist es so, es braucht gewissen Druck, um gewisse Bewegungen zu erzielen. Wie gesagt, ich werde konkret den Antrag stellen, in der Inkrafttretensbestimmung diesen Abs. 3 zu streichen, und dann tritt Tarmed per 1.1.2017 mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft, sofern es eine Mehrheit gibt. Aber konkret einen Zusammenhang mit diesem Art. 16c hat es nach meinem Dafürhalten nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Dann doch die Rückfrage an den Abg. Lampert, wenn Sie erlauben: Ungesehen, wo die Schweiz mit der Revision des Tarmed per 1.1.2017 steht, wird so formuliert sein aus Ihrer Optik: Per 1.1.2017 kommt der Tarmed, wie immer er auch ausschaut und ohne dass wir ihn heute oder schon am 1.1.2017 überhaupt fertig kennen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, da muss ich der Ärztekammer eben recht geben. Tarmed 2.0, das ist eine Blackbox. Das, was auch zum Beispiel der Abg. Christoph Wenaweser gesagt hat, den würde er dann übernehmen, da wissen Sie definitiv noch nicht, ob das dann so viel besser werden wird. Das wissen wir heute nicht, wir haben es ja gehört. Der Abg. Eugen Nägele sagt, es gibt da Zahlen, dass die Prämien um 5% steigen werden. Ich denke mir, das wird die Schweiz zu verhindern wissen. Da habe ich in die schweizerische Politik sehr grosse Hoffnungen. Denn stellen Sie sich einmal vor, wir haben demnächst National- und Ständeratswahlen, die müssen dann ihren Wählerinnen und Wählern erklären, ja, wir haben hier einen Tarmed 2.0, jetzt steigen eure Prämien um 5%. Das könnte dann noch zu gewissen Abwahlen führen. Das ist nämlich Demokratie. Wie gesagt, den jetzigen Tarmed kennen wir, und eines ist einfach klar, was ist denn die Alternative? Unser aktueller Arzttarif? Zehn Jahre prozessieren? Nach zehn Jahren haben Sie eine Rechtsprechung und da bekommen Sie sogar nur zu einem Drittel recht? Das ist einfach keine Effizienz, das ist ganz schlimm. Den Tarmed hätte man vor zehn Jahren einführen müssen. Im Prinzip müsste man ihn rückwirkend auf das Jahr 2005 einführen. Das wäre das Richtige, aber das geht ja nicht. Hier drinnen braucht es einfach ein wenig länger. Wie gesagt, ich habe wenig Ineffizienteres erlebt die letzten 45 Jahre als die Debatten zu Tarmed hier in diesem Hohen Hause. Ich befürchte fast, es war das Ineffizienteste. Das gibt es doch gar nicht, dass man bei dieser Faktenlage, so lange herumdiskutiert, da hört es für mich im Prinzip schon längst auf. Und wie gesagt, für mich ist klar, ich werde diesen Art. 16c unterstützen. Ich werde auch den Änderungsantrag bei der Inkrafttretensbestimmung stellen, und dann schauen wir, was die Mehrheit hier drinnen sagt. Und sonst: Mitunter gibt es auch noch ein Volk, das vielleicht einmal eine Volksinitiative ergreift, damit es zu seinen Rechten kommt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Kollege Marxer, das ist ein Grund, warum ich dafür plädiert habe, ohne einen Antrag zu stellen, dass man den Tarmed jetzt eigentlich einführen sollte. Ich habe mir vorgestellt, es könnte ja sein, dass die Schweiz mit Tarmed 2.0 - sagen wir einmal - im Juni 2017 bereit ist. Dann hätten wir ihn eingeführt per 1.1.2017, ein paar Monate würden wir mit diesem alten Tarmed dann noch arbeiten und dann, allenfalls nur wenige Monate später, erst mit dem neuen. Da sehe ich einen Vorteil: Wenn wir zum Beispiel 2016 den Tarmed einführen, dann haben wir den Tarmed, und wenn die Schweiz dann so weit ist, dann wechseln wir auf den Tarmed 2.0. Aber das ist nur ein Vorschlag, kein konkreter Antrag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich das Wort an die Regierung.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe einige Fragen zu beantworten. Zunächst die Frage des Abg. Wendelin Lampert, ob es überhaupt diese Liechtenstein-Spezifika braucht. Theoretisch eigentlich nicht, aber in der Praxis ergeben sich immer wieder Situationen, wo man die Handlungsfreiheit haben muss. Und wenn wir der Regierung diese Handlungsfreiheit nicht geben, dann müssen wir unter Umständen mit unmöglichen Situationen zurechtkommen. Und wir haben es geschrieben in der Stellungnahme: Mit diesem Mittel muss man äusserst sparsam umgehen, sonst verliert man eben die Vergleichbarkeit. Aber es hat sich letztes Mal bei der versuchten Tarmed-Einführung als nötig erwiesen, da waren wir ja schon ziemlich weit, meine Vorgänger in der Regierung. Und damals hat man dann eben auch herausgefunden, dass es gewisse Dinge gibt, die wir eben speziell regeln müssen. Das waren, glaube ich, die Notfalldinge. Es sind einfach bei uns im Land gewisse Dinge anders geregelt als in einem Kanton, und deshalb müssen wir bestimmte Freiheiten auch haben.Dann war Ihre Frage: Wieso diese Einschränkung, dass die Abs. 4 bis 6a keine Anwendung finden? Ja, es ist so, wenn wir den Tarmed einführen, dann entziehen wir der Regierung gewisse Kompetenzen, und die müssen wir jetzt halt auch im Gesetz hier abbilden, dass die nicht drin sind. Andererseits gibt es verschiedene Leistungserbringer, es gibt dann solche, für die wir einen Tarif klar vorschreiben, also die Ärzte konkret. Aber für Physiotherapeuten und so weiter schreiben wir im Gesetz keinen Tarif vor. Die haben heute schon die schweizerische Tarifstruktur. Das hat sich dort natürlich ergeben.Dann zum Abg. Christoph Wenaweser: Ja, Sie haben suggeriert, dass es vorteilhafter sei, wenn man eine liechtensteinische Vergleichsgruppe hätte gegenüber einer schweizerischen Vergleichsgruppe, oder vorteilhaft sein könnte. Und da muss man schon sehen, wenn man eine liechtensteinische Vergleichsgruppe hat, zum Beispiel bei den Ärzten, dann könnte man die Medikamente mit aufnehmen in den Vergleich. In der Schweiz haben wir ja teilweise Selbstdispensation, teilweise nicht, da geht das nicht. Und in der Regel sind die, die übertreiben, auch diejenigen, die bei den Medikamenten übertreiben. Das heisst, die haut es dann doppelt rein, wenn man den Vergleich anstellt. Also kann man nicht sagen, ob es Vor- oder Nachteile gibt in diesen Dingen.Dann möchte ich noch daran erinnern, auch bezugnehmend auf Ihr Votum, dass wir im Gesetz immer einen Rahmen regeln, aber versuchen, in der Praxis die Dinge sich entwickeln zu lassen. Zum Beispiel bei den Wirtschaftlichkeitsverfahren schreiben wir im Gesetz nur vor, dass die Wirtschaftlichkeit zu prüfen sei. Wir kommen in einem anderen Artikel dann noch darauf zu reden. Aber wir schreiben im Gesetz nicht vor, wie das im Einzelnen passieren müsse. Wir kennen jetzt diese Wirtschaftlichkeitsverfahren, das eine, das mit einem Urteil jetzt geendet hat, und das eine, das noch läuft. Aber es ist natürlich auch möglich, über die Wirtschaftlichkeit zu sprechen, indem man bei einem Arzt einmal untersucht, wie viel Generika er gibt oder Nicht-Generika. Das ist kein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang, wie man das zu zählen habe, sondern das überlässt man den Krankenkassen, eben diese Wirtschaftlichkeit oder Nicht-Wirtschaftlichkeit festzustellen. Und wenn es dann Streit darüber gibt, dann geht man vor Gericht, und das Gericht spricht dann sein Machtwort.Dann zum Landtagspräsidenten: Ja, Sie haben die Frage gestellt, wann wir den Tarmed einführen und jetzt gerade auch noch den Taxpunktwert als Maximum definieren. Es gibt zwei Dinge auseinanderzuhalten: Die Tarifstruktur, das ist einfach, wie eine Leistung bewertet wird, gemessen in Taxpunkten, nicht in Schweizer Franken. Und dann gibt es den Taxpunktwert, das ist eine Zahl, das ist, wie viel Schweizer Franken ein Taxpunkt wert ist. Und diese beiden Dinge muss man unterscheiden, also die Tarifstruktur und dann der Einzelpreis eines Taxpunktwertes. Und das sind zwei Paar Schuhe.Dann zur Abg. Helen Konzett Bargetze: Kann die Regierung jetzt den Tarmed einführen? Ja, sie kann, sie könnte jederzeit. Aber, und das hat die Vergangenheit gezeigt: Sie hatte ihn schon einmal fast und ist dann zurückgepfiffen worden - und ist dann eingeknickt. Und angesichts des Sturms, den ich in den letzten Monaten erlebt habe, kann ich das nachvollziehen. Es braucht ein dickes Fell und es braucht einen Landtag, der einen unterstützt, und sonst geht das nicht, was in den letzten Jahren gelaufen ist. Ich meine, ich bin sehr froh um die Unterstützung des Landtages, die er mir gewährt hat - vor allem im letzten Jahr auch -, dass einige tarifliche Fortschritte stattgefunden haben. Aber ich sage Ihnen, da wird mit harten Bandagen gekämpft, es wird auf allen Ebenen gekämpft und bei der Wahl der Mittel ist man nicht zimperlich. Und deshalb kann ich den Wunsch des Landtages oder einiger Landtagsabgeordneter sehr gut verstehen, dass sie sagen: Jetzt wird der Tarmed im Gesetz festgeschrieben und dann kann die Regierung nicht mehr ausweichen oder nicht mehr einknicken. Weil, wer weiss, wie die Regierung aussieht in ein paar Jahren, wer weiss, wie der Landtag zusammengesetzt ist in ein paar Jahren. Natürlich kann man immer eine Gesetzesänderung rückgängig machen, das ist immer möglich, aber es braucht dann eben einen Effort. Sie haben vollkommen recht, die Regierung könnte heute alles tun, könnte heute den Tarmed einführen per Verordnung.Dann die Frage des Abg. Peter Büchel, ob der heutige Tarif, also der neue, schon Tarmed-tauglich ist: Es ist ein überarbeiteter Liechtensteiner Tarif, es ist nicht der Tarmed. Und ich kann nicht erkennen, wie man diese Tauglichkeit messen soll. Aber auf jeden Fall ist es der Liechtensteiner Tarif - etwas überarbeitet. Und er hat nichts mit dem Tarmed zu tun.Ja, ich denke, das waren alle Fragen, die an mich gerichtet wurden. Sonst bitte ich Sie, mich nochmals darauf aufmerksam zu machen, wenn ich etwas vergessen habe. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich habe noch eine zusätzliche Frage: Wenn dieser Artikel, wie er vorgeschlagen wird, eine Mehrheit findet und auch jener, welcher schon in Aussicht gestellt wurde, hat das in irgendeiner Form einen Einfluss auf die hängigen WZW-Verfahren? In der Vergangenheit gab es das ja auch schon, dass die dann ausgesetzt wurden mit Konsequenzen auf heute. Entsprechend die Frage, ob das irgendeinen Einfluss haben könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich erlaube mir, die Frage nach den möglichen Kostenfolgen der Einführung des Tarmed noch einmal zu stellen. Noch einmal, Santésuisse und FMH sagen, CHF 1,5 Mia. Mehrkosten, damit verbunden eine fünfprozentige Prämienerhöhung. Und dann habe ich vom Kollegen Nägele auch noch gehört, dass gewisse Tarifpositionen drin sind, die zu massiven Kostenfolgen geführt haben. Ich wäre schon froh, Herr Gesundheitsminister, wenn Sie uns über die Kostenfolgen der Einführung von Tarmed 2.0 - sage ich jetzt einmal - informieren könnten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich würde gerne nochmals meine Frage wiederholen: Egal, welcher Tarif die Schweizer bringen, das Gesetz «verhebt» sozusagen? Dann habe ich noch eine zweite Frage: In Punkt 8, den wir jetzt nicht so diskutiert haben, wird bezüglich der Bestimmungen betreffend Arzneimittel und Medizinprodukte und Analysen gesagt, dass das mit Verordnung bestimmt wird. Gelten dann die Tarife, die für Ärzte gelten, auch für das Labor und in Bezug auf die Medikamente auch für die Apotheken? Sind das die gleichen Tarife? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zum Abg. Gerold Büchel: Ich erwarte keinen Einfluss auf laufende Verfahren. Laufende Verfahren werden nach dem Tarif beurteilt, der angewendet wurde in dem Jahr, das vom Krankenkassenverband moniert wird. Wir kennen ein Verfahren, das im Jahr 2011 ansetzt, und beim anderen Verfahren, das schon abgeschlossen ist, ging es um die Jahre 2007 bis 2009, wenn ich mich recht erinnere. Und dort werden wahrscheinlich die Jahre 2010, 2011 und 2012 angeschaut, aber einfach nach dem jeweils damals gültigen Tarif. Wir hatten ja auch verschiedene Tarife in diesen Jahren, es gab ja dort auch eine Tarifrevision. Also nochmals: Ich erwarte keinen Einfluss auf laufende Verfahren.Dann die Kostenfolgen von Tarmed 2.0: Ja, das sind Schätzungen, die jetzt in der Schweiz herumgeboten werden. Wenn wir anschauen, wie damals die Einführung lief, dann gab es eine Kostenneutralitätsphase. Man hat sich angeschaut, was die Kosten waren, und hat dann den neuen Tarif eingeführt und hat dann halt den Taxpunktwert so lange nachgestellt, bis die Kosten wieder gleich waren. Und dann ging das Leben wieder weiter, und die Kosten stiegen munter weiter. Aber um solche Sprünge zu vermeiden, schaut man in der Regel darauf, was passiert, und versucht, mit dem Taxpunktwert nachzustellen. Und ich erwarte eben, dass es in der Schweiz erstens auch so gemacht wird; und zweitens, wenn es in der Schweiz nicht so gemacht würde, sind wir autonom im Land, den Taxpunktwert einzustellen. Und dafür sind die gesetzlichen Voraussetzungen ja geschaffen worden, das heisst, wenn es zum Beispiel zu grosse Sprünge gäbe, dann müsste man sagen von der Regierung her: So, jetzt fordern wir euch auf zu Neuverhandlungen des Taxpunktwertes, weil wir nur das noch beeinflussen können, sodass die Unterschiede zum letzten Jahr in den Gesamtkosten nicht grösser sind als x. Und dann müsste das eben nachgestellt werden. Würden sich dann die Verbände dann nicht einigen, dann könnte die Regierung von selbst tätig werden. Aber ich denke schon, dieses Thema wird in der Schweiz sehr heiss diskutiert und niemand in der Schweiz wünscht sich solche Kostensprünge. Also gehe ich davon aus, dass man wieder ähnliche Methoden anwenden wird wie beim letzten Mal. Abgesehen davon sind wir in Liechtenstein frei, diese Methoden für uns anzuwenden.Dann zur Abg. Judith Oehri: Sie hat gefragt, ob die Bestimmung «verhebt», unabhängig vom konkreten Schweizer Tarif. Wir haben einfach festgelegt, wir nennen das Ding nicht Tarmed im Gesetz, sondern wir nennen es den gesamtschweizerischen Tarif. Und so lange in der Schweiz ein einheitlicher Tarif gilt, kann man diese Bestimmung anwenden. Wenn die Schweiz jetzt auseinanderbrechen würde und die Tessiner und die Französischsprachigen andere Tarife hätten als die Deutschsprachigen - also eine andere Tarifstruktur -, dann wären wir wieder irgendwo in der Luft. Aber die Schweiz hat mit grossem Aufwand vor vielen Jahren sich zum Ziel genommen, einen gesamtschweizerisch einheitlichen Tarif zu kreieren, in dem sich die Kantone eben nur durch den Taxpunktwert unterscheiden, und das hat sie geschafft.Dann Ihre Frage zu den Preisen der anderen Leistungen: Die Medikamente, dafür gibt es einfach eine Preisliste, eine sogenannte Spezialitätenliste, und da sind die Medikamentenpreise drin - egal, ob sie vom Arzt oder Apotheker kommen. Dann gibt es für die Laboranalysen per Verordnung festgelegte Preise. Wir halten uns zum allergrössten Teil einfach direkt an die schweizerische Analyseliste und haben in unserer Verordnung für gewisse Analysen abweichende Preise eingestellt. Das ist in der KVV, also in der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz, im Detail geregelt. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesundheitsminister für seine Ausführungen - gerade betreffend diese Verordnungskompetenz, dass sie sagen, ja, das wird nur im äussersten Notfall angewendet, wenn es wirklich keine anderen Mittel oder Wege gibt, um diese Spezialität von Liechtenstein abzubilden. Ich persönlich habe einfach Mühe damit. Ich denke mir, wir sind doch sehr ähnlich gepolt wie die Schweizer. Sie haben zwar ein Beispiel gebracht, wo es anscheinend in der Vergangenheit einen Unterschied gegeben hat, aber grundsätzlich denke ich mir auch, wir sollten hier nicht die Vergleichbarkeit opfern, nur um irgendeine liechtensteinische Spezialität wieder einzuführen. Das wäre doch sehr schade. Aber, wie gesagt, ich kann mit diesen Ausführungen, gerade auch jetzt von Ihnen, Herr Gesundheitsminister, und auch mit den Erläuterungen im Bericht und Antrag leben. Ich denke mir, es wird dann zukünftig auch noch relevant sein, wie die Regierung hier diese Verordnungskompetenz anwendet. Und ich gehe davon aus, diese Verordnungskompetenz wird sehr wenig angewendet, nur im äussersten Notfall.Dann zu der Frage der Abg. Judith Oehri: Ich denke mir auch, es geht nicht um den Namen, das könnte einen ganz anderen Namen haben, es muss nicht Tarmed heissen. Wichtig ist die Vergleichbarkeit mit der Schweiz. Ich denke mir, dazu hat der Herr Gesundheitsminister auch sehr treffend ausgeführt, es geht einfach darum, dass wir eine Vergleichbarkeit mit der Schweiz haben. Ob es dann Tarmed heisst oder einen anderen Namen hat, das ist sekundär.Dann zu diesen Mehrkosten: Ich denke mir, die Schweiz hatte ja in der Vergangenheit auch das Dilemma, dass sie die Hausärzte, die Allgemeinpraktiker, besserstellen musste. Was ich weiss, ging es circa um CHF 1,5 Mia., und dann wurde das einfach umgeschichtet. Bei den Spezialisten wurden diese Kosten reduziert, und die Hausärzte wurden entsprechend aufdotiert. Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die schweizerische Politik hier einen fünfprozentigen Prämienschub in Kauf nimmt. Also den Politiker, den möchte ich dann sehen, der das da drüben in der Schweiz erklärt. Ich denke mir, Tarmed 2.0 wird mit diesen Prognosen in der Schweiz sicherlich nicht eingeführt, und das ist eben auch der nächste Punkt: Es wird noch Jahre gehen, bis sie diesen Tarmed 2.0 haben. Und diese Jahre -, ich habe die Zeit nicht und vor allem habe ich die Nerven dazu nicht, wenn ich es gerade auf den Punkt bringen will. Deshalb stelle ich ja dann entsprechende Anträge zum Inkrafttreten von Tarmed. Wie gesagt, die Tarmed-Einführung besser heute als morgen. Und wie gesagt, diese Mehrkosten kann ich mir nicht vorstellen. Stellen Sie sich das einmal vor, 5% Prämienschub wegen Tarmed 2.0, das will ich und kann ich nicht glauben. Da wird die schweizerische Politik Mittel und Wege finden, um diese Prämienerhöhung zu verhindern. Wie gesagt, es wird wiederum Umschichtungen geben wie in der Vergangenheit. Wenn man Hausärzte besserstellen muss, dann muss man es irgendwo wegnehmen, und da habe ich doch wesentlich mehr vertrauen in die schweizerischen Strukturen als in unsere. Von unseren Strukturen wurde ich doch eher enttäuscht die letzten zumindest 14 Jahre, die ich nun schon hier drinnen zu diesem Thema debattiere.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich begrüsse die Bemühungen um Vergleichbarkeit, muss aber sagen, wenn dem Antrag des Abg. Erich Hasler stattgegeben wird, wonach dann jeder Arzt seinen eigenen Tarif publizieren kann, dann sehe ich eben genau diese Vergleichbarkeit nicht mehr. Ich würde in diesem Fall dann den Antrag des Herrn Abg. Eugen Nägele unterstützen. Das macht für mich einfach keinen Sinn.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich befürworte die Vergleichbarkeit ebenfalls, doch habe ich eigentlich das gleiche Dilemma wie der Abg. Eugen Nägele, dass ich mich einer Blackbox gegenüber sehe. Wir haben in anderen Bereichen gerade hier in diesem Haus erst darüber entscheiden wollen, wenn wir entsprechende Unterlagen haben. Ich erinnere da an die Swisscom/Telecom-Diskussion, wo man Gutachten, Verträge, alles, auf dem Tisch haben wollte, sonst könne man nicht entscheiden. Auch hier habe ich sehr grosses Bauchweh, einer Blackbox zuzustimmen, obwohl ich an und für sich nicht gegen den Tarmed bin, das möchte ich doch klar kundtun und den Gesundheitsminister fragen oder bestätigt wissen, was eigentlich logisch ist: Wenn dieser Art. 16c nicht angenommen werden würde, hätte die Regierung immer noch per Verordnung die Möglichkeit, den Tarmed zu diesem Zeitpunkt, wenn sie ihn dann einführen will, auch einzuführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich hüpfe jetzt wieder zum anderen Thema, zum Punkt 8, und zwar wäre ich froh, wenn man dann die Verordnung erlässt, dass man darauf achten könnte, dass jemand, wenn er Medikamente in der Apotheke holt, dies zu gleichen Preisen machen kann wie beim Arzt. Denn sonst ist dann der Arzt irgendwo benachteiligt. Ich habe schon einmal eine Kleine Anfrage hier drinnen gemacht, es war der Beratungscheck, ich weiss nicht, ob Sie sich erinnern, und ich habe letzte Woche im Zusammenhang mit dieser Revision eine Abrechnung von einer Krankenkasse erhalten. Da waren Medikamente drauf von einer älteren Frau - innerhalb von drei Monaten wurden Medikamente bezogen, immer die gleichen. Es war immer ein Beratungscheck drauf, und die Medikamente waren auch vom Arzt verschrieben worden, also es war ein Rezept da, mit dem sind sie in die Apotheke gegangen. Und das waren Medikamente, die CHF 8 kosteten, und die Beratung war CHF 9. Und ich habe es dann einmal zusammengerechnet: Das waren CHF 200 oder 300 nur für diese Beratung für das immer wieder gleiche Medikament. Und das verstehe ich nach dem ersten Mal oder wenn es nicht von einem Arzt verschrieben worden wäre. Aber da, meine ich, fördern wir auch wieder, dass man dann halt wieder zum Arzt geht, vielleicht eine Beratung in Anspruch nimmt, eine Konsultation, was die Kosten wieder in die Höhe treibt. Und da müssen wir einen Modus finden, dass Apotheken und Ärzte, was die Medikamente anbelangt, eine Gleichstellung haben. Ich möchte auch, dass die Leute möglichst viel in eine Apotheke gehen und der Weg kurz und schnell ist und sie nicht jedes Mal noch einen Arztbesuch machen müssen, nur um Medikamente zu erhalten. Aber die Ärzte dürfen diesbezüglich nicht schlechtergestellt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke vielmal. Ein letztes Mal zu diesem Thema: Okay, wir können, wir müssen uns auch um die möglichen Kostenfolgen kümmern. Diese Zahlen liegen jetzt auf dem Tisch. Sie sind verifiziert und die Ärztegesellschaft und der Krankenkassenverband reden von denselben. Und jetzt kann man schon sagen, jetzt vertrauen wir dann schon darauf, dass das die Schweizer Politiker richten werden. Wir werden noch ein paar andere Vorlagen in der nächsten Zeit diskutieren. Dann können wir uns auch dort auf den Standpunkt stellen: Warten wir was die Schweizer machen und dann übernehmen wir das, die machen das schon gut. - Auch denkbar. Und wenn es dann halt wirklich zu den Kostensteigerungen kommt und wir uns hier drinnen nicht ausführlich darüber unterhalten haben, Herr Kollege Lampert, dann nehme ich Ihre Worte, dann können Sie das dann Ihren Wählern erklären.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Grundsätzlich kann ich nicht verstehen, wie man sich gegen eine Vergleichbarkeit wehren kann. Und im Gegensatz zum Swisscom-Deal würde ich hier eher auf diese Blackbox vertrauen, weil die Gründe, die mich dazumal bewogen haben, auch nicht viel mit der Blackbox zu tun hatten.Und dann noch zum anderen Punkt, dem Antrag des Abg. Hasler: Ich finde den Antrag sehr gut und kann die Bedenken Ihrerseits, Herr Landtagspräsident, nicht ganz verstehen, weil es da ja nur darum geht, dass wir das Maximum des Taxpunktwertes bestimmen und ein Arzt oder ein Leistungserbringer auch ein wenig tiefer gehen kann. Und das hat mit dem Tarmed oder der Vergleichbarkeit eigentlich gar nichts zu tun. Das ist völlig unabhängig voneinander, denke ich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Besten Dank. Ich glaube, dass man schon noch die klare Unterscheidung hervorheben muss, dass eben einerseits der Tarmed eine Tarifstruktur ist, und dann haben wir andererseits die Taxpunktwerte. Das ist jetzt so und das wird auch in Zukunft so sein; und bei einem geänderten Tarmed, das heisst bei einer geänderten Struktur, ist es dann natürlich sowohl heute wie in Zukunft unbenommen, die Preise, sprich Taxpunktwerte, anzupassen. Da habe ich die gleiche Einschätzung wie der Abg. Lampert. Da geht es natürlich jetzt darum, wenn man das einfach fortschreiben würde, aber der Handlungsbedarf wird dann gegebenenfalls eben auf dem Tisch liegen. Und es ist heute so, dass die Kantone die Taxpunktwerte festlegen, das ist jetzt schon deren Kompetenz und das ist auch künftig so. So wäre es auch im Falle, wenn Liechtenstein den Tarmed übernehmen würde.Vielleicht noch grundsätzlich: Man muss da nicht zu viel hineininterpretieren, aber auch ein Tarmed 2.0 wird nicht zu jedermanns Zufriedenheit sein. Es wird sicher eine Verbesserung geben, aber die Diskussion wird nicht aufhören. Es gibt immer Gruppen, die sich benachteiligt fühlen, andere werden vielleicht bevorteilt. Das ist beim jetzigen System so, das wird auch in Zukunft so sein. Also das alleinige Heil von diesem Tarmed 2.0 sich zu versprechen, das, glaube ich, ist eine Illusion. Aber man muss klar sehen, dass der Tarmed als Tarifstruktur in seiner Gesamtheit als Paket - das ist meine Einschätzung - dem liechtensteinischen Tarif überlegen ist und die Vergleichbarkeit mit dem liechtensteinischen, eigenständigen Tarifsystem nicht erreicht werden kann - nur schon aufgrund der Grössenordnung, das ist gar nicht möglich. Das sind eigentlich die Tatsachen, denen wir entgegensehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich sehr kurz fassen: Es braucht keinen Hellseher, was ich unterstützen werde in diesem Hohen Hause. Ich möchte eigentlich nur sagen, der Kollege Alois Beck hat es soeben erklärt: Tarmed, es geht um Vergleichbarkeit, es geht um Transparenz. Und wenn mir jemand in diesem Hohen Haus sagen kann, das hatten wir die letzten zehn Jahre mit dem Liechtensteiner Tarif, dann soll er es bitte sagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, auf die Frage des Abg. Johannes Kaiser: Ja, die Regierung hat die Möglichkeit, wenn es denn so weit ist, den Tarmed 2.0 einzuführen. Aber es gibt in diesem Haus Zweifel. Denn das könnte eine längere Zeit dauern, das könnte in die nächste Legislaturperiode fallen. Und deshalb möchten die Abgeordneten, also so habe ich sie verstanden, die sich für die Einsetzung des Tarmed einsetzen, eben sagen: Nein, wir möchten eine gewisse Sicherheit, dass das auch so passiert. Die Geschichte lehrt, dass die Regierung auch einknicken kann, und das möchten diese Abgeordneten offenbar vermeiden. Da im Moment Interessenskongruenz zwischen diesen Abgeordneten und der Regierung herrscht, ist, glaube ich, der Zeitpunkt jetzt richtig, das festzulegen, dass es nicht einfach wieder verschwinden kann. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesundheitsminister für seine Ausführungen. Ja, ich denke mir auch, diese Verordnungskompetenz ist ja dann die Kompetenz der Regierung. Sollte diese Tarmed-2.0-Diskussion mehrere Jahre gehen, ist es so, dass die neue Regierung per 2017 bis 2021 diesen Tarmed 2.0 einführen sollte. Und ich möchte ja jetzt hier keine - wie soll ich das sagen? - Prophezeiung machen, aber konkret: Sollte zum Beispiel wiederum eine Gesundheitsministerin tätig werden wie die letzte - ich glaube nicht, dass Frau Dr. Renate Müssner den Tarmed 2.0 einführen würde. Sie hatte hier einfach eine dezidiert andere Meinung, eine andere Ansicht. Wie gesagt, wir wissen ja nicht, wer in der nächsten Regierung ist, welche Mehrheiten bestehen. Aber, wie gesagt, ich befürchte einfach, wenn wir wieder eine Gesundheitsministerin zukünftig haben, wie wir sie die letzten vier Jahre hatten, dann wird der Tarmed nicht eingeführt, und das kann ich dem Prämienzahlern und Prämienzahlerinnen nicht zumuten. Sie müssen einfach sich vergegenwärtigen, Sie sagen: Damen und Herren in diesem Lande, wir werden zukünftig statt CHF 200 Franchise CHF 500 Franchise selbst bezahlen, Sie werden zukünftig statt 10% 20% Selbstbehalt bezahlen. Das muten wir den Prämienzahlern, den Patienten, zu. Dann darf man doch auf der anderen Seite auch ein wenig mehr Transparenz einfordern, mitunter dann halt auch die Sanktionierung schwarzer Schafe. Und wie gesagt, das jetzige Verfahren hat bewiesen, in Teilbereichen war anscheinend eine Vergleichbarkeit gegeben, aber lediglich in einem Drittel. Der LKV hat von CHF 3,4 Mio. an Forderungen lediglich knapp CHF 1 Mio. zurückerhalten. CHF 2,4 Mio. hat er nicht bekommen. Wieso? Gretchenfrage. Anscheinend konnte man wieder einmal nicht alles beweisen. Was man halt so vermutet hat, was vielleicht noch ein schwarzes Schaf war, aber das hat der Richter halt anders begutachtet, das verstehe ich auch: Ein Richter, wenn keine Fakten da sind, keine Beweise, kann dann doch nicht jemanden einfach schuldig sprechen. Ich brauche Fakten, Beweise, das sind rechtsstaatliche Prinzipien, gottlob.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir zu den Abstimmungen kommen. Wir haben zwei Anträge vorliegen. Den Antrag des Abg. Erich Hasler, den Antrag des Abg. Eugen Nägele. Ich gedenke, diese in dieser Reihenfolge abstimmen zu lassen.Herr Abg. Eugen Nägele, können Sie bitte, nachdem er nicht schriftlich vorliegt, Ihren Antrag noch einmal laut und deutlich wiederholen.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Mein Antrag lautet folgendermassen: Ich beantrage, dass in Art. 16c die Abs. 1, 3 und 8 gestrichen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Ich habe gesagt, in welcher Reihenfolge ich abstimmen lassen werde. Wenn es hierzu keine anderen Anträge gibt, können wir die Abstimmung so vornehmen.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Nur eine Frage der guten Ordnung halber. Muss über das, was Eugen Nägele möchte, überhaupt abgestimmt werden? Wir stimmen ja dann über den Artikel ab. Und eine Nichtzustimmung zum Artikel würde dann ja das bezwecken, was Eugen Nägele beantragen wollte.Landtagspräsident Albert Frick
Das ist eine sehr gute Bemerkung. Ich glaube, das können wir so machen. Wenn der Herr Abg. Eugen Nägele einverstanden ist, dann kann ich auf seinen Antrag verzichten.Wir stimmen also über den Ihnen vorliegenden Antrag des Abg. Erich Hasler zu Art. 16c Abs. 7b ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen stattgegeben. Damit können wir über Art. 16c Abs. 1, 3, 7b und 8 abstimmen, also den nunmehr ergänzten Artikel. Wer diesem Artikel die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 16d Abs. 1 bis 3, 6 und 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16d Abs. 1 bis 3, 6 und 7 stehen zur Diskussion.
Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe zu diesem Art. 16d einen Abänderungsantrag eingereicht, der bereits allen Abg. zugestellt wurde. Und zwar beantrage ich, die Wiedereinführung der Fassung dieses Art. 16d und 19c Abs. 2, wie sie anlässlich der 1. Lesung vorgesehen war. Das heisst, es handelt sich hier um eine legistisch geprüfte Fassung, die grundsätzlich «verhebt». Und die Begründung für diesen Antrag ist: Wie gesagt, es geht um die Befristung der OKP-Verträge, die ich nach wie vor als sehr sinnvoll erachte. Denn bereits gemäss geltendem Gesetz wären alle Verträge zwischen Leistungserbringern und dem Kassenverband - egal, ob in Bereichen mit oder ohne Bedarfsplanung - zu befristen gewesen. Bei der Einführung der Befristung der OKP-Verträge wurde der Zweck verfolgt, dass die vertraglichen Beziehungen zwischen LKV und Leistungserbringern periodisch überprüft und allenfalls geänderten Umständen angepasst werden. Das finden wir im Bericht und Antrag Nr. 44 aus dem Jahr 2003. Mit dem von der Regierung in der ersten Lesung gemachten Änderungsvorschlag wurden konkrete Vorgaben bezüglich der Dauer der Befristung vorgesehen. Denn in der Vergangenheit wurden aus nicht nachvollziehbaren Gründen und entgegen dem expliziten Gesetzeswortlaut unbefristete Verträge abgeschlossen. Bezüglich Befristung war einzig in Art. 16b Abs. 3 vorgesehen, dass der Anspruch auf den Abschluss oder die Verlängerung eines OKP-Vertrages mit dem Kassenverband entfalle.Auf die 2. Lesung hin ist die Regierung jedoch bezüglich Befristung der OKP-Verträge wieder von ihrem Vorhaben zurückgekrebst und schlägt nun in Abänderung des geltenden Rechts unbefristete Verträge mit einem definierten Kündigungsrecht für den Krankenkassenverband vor. Auch wenn der zuständige Gesundheitsminister davon ausgeht, dass mit den klar definierten Kündigungsregelungen eine Auflösung eines OKP-Vertrages möglich sein wird, ist davon auszugehen, dass es im Falle einer Kündigung eines OKP-Vertrages wiederum zu langjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, die am Ende von den Versicherten zu bezahlen sind.Die Pros und Kontras einer Befristung der OKP-Verträge wurden im Vorfeld bereits in extenso ausgetauscht, sodass an dieser Stelle darauf verzichtet wird, die einzelnen Argumente zu wiederholen. Argumente, die klar für eine Befristung der OKP-Verträge sprechen, seien nachfolgend nochmals kurz angeführt: Das erst in diesem Jahr zum Abschluss gekommene WZW-Verfahren hat viele Jahre gedauert und noch nicht bekannte Geldsummen verschlungen, die mit den Prämiengeldern der Versicherten bezahlt wurden. Was bekannt ist, ist, dass die Verfahrenskosten für den Kassenverband mehrere Hunderttausend Franken betragen haben. Solche langwierigen und teuren Prozesse müssen in Zukunft zugunsten der Versicherten unbedingt vermieden werden. Wenn die Regierung nun im Zusammenhang mit der von ihr vorgelegten Kündigungslösung schreibt, dass diese im Unterschied zur früher vorgeschlagenen Befristung der Verträge deutlich früher wirksam werden könne, dann übersieht sie geflissentlich, dass bei der Anfechtung einer Kündigung ein höchstrichterliches Urteil nach Durchlaufen aller zur Verfügung stehenden Instanzen mit grosser Sicherheit erst nach dem Wirksamwerden der Befristungslösung im Jahr 2021 zu erwarten ist. Daran ändert auch die Tatsache, dass der Instanzenzug durch den geplanten Wegfall der vorgelagerten Schiedskommission etwas gestrafft wird, nicht viel. In allzu guter Erinnerung ist, dass die Ärztekammer mit juristischen Mitteln die Offenlegung der OKP-Umsätze der Leistungserbringer gleich mehrere Jahre lang verhindern konnte - und dies wohlweislich, ohne dass ein Schiedsgerichtsverfahren vorgelagert war.An dieser Stelle kann auch an Art. 22 des Staatspersonalgesetzes erinnert werden, wo ganz klar definierte Kündigungsgründe aufgeführt sind. Trotzdem gelingt es der Regierung in kaum einem Fall, eine Kündigung oder eine Anpassung des Arbeitsverhältnisses rechtswirksam durchzusetzen, wie jüngst die Urteile des Verwaltungsgerichtshofes beweisen. Die Antrag stellenden Abgeordneten bitten die Kollegen daher, auch diesen Änderungsantrag zu unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe noch eine Frage an den Abg. Erich Hasler, der diesen Antrag stellen wird: Haben Sie den Antrag jetzt nochmals vorgelesen, wie der Wortlaut war, zum besseren Verständnis? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Also: Die Abg. Erich Hasler und Herbert Elkuch beantragen, die Art. 16d und Art. 19c Abs. 2 an der Landtagssitzung vom heutigen Tag betreffend die Änderung des Gesetzes über die Krankenpflegeversicherung und weiterer Gesetze, wie in der 1. Lesung vorgeschlagen, zu übernehmen.Folglich sind die Art. 16d und 19c in der Stellungnahme zur Gänze durch die Fassung der 1. Lesung zu ersetzen. Wollen Sie, dass ich diese Artikel nochmals vorlese?Art. 16d, Abs. 1, 1a, 3, 3a, 3b und 6:«1) Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sind nur jene Leistungserbringer zugelassen, die sich in einem schriftlichen Vertrag mit dem Kassenverband verpflichten, die jeweils geltenden Tarifbestimmungen zu beachten.1a) In Fällen, in denen eine Bedarfsplanung (Art. 16b) besteht, müssen sich die Leistungserbringer für eine Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung in einem schriftlichen, auf höchstens vier Jahre befristeten Vertrag mit dem Kassenverband verpflichten:a) die Voraussetzung nach Abs. 1 zu erfüllen; und
b) eine bestimmte Art und einen bestimmten Umfang von Leistungen zu erbringen.
3) Unabhängig von der vereinbarten Dauer können Verträge mit bereits zugelassenen Leistungserbringern, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, vom Kassenverband nach vorgängiger Anhörung des entsprechenden Berufsverbandes der Leistungserbringer frühestens auf das Ende des Monats, in welchem die Altersgrenze erreicht wird, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.3a) Die Erneuerung eines Vertrages mit dem Kassenverband ist für einen nach Massgabe der Bedarfsplanung (Art. 16b) zugelassenen Leistungserbringer ausgeschlossen, wenn:a) der Leistungserbringer während aufrechter Vertragsdauer trotz schriftlicher Aufforderung durch den Kassenverband die Leistungspflicht nicht oder nicht hinreichend erfüllt hat; oder
b) kein Bedarf an der Leistungserbringung mehr besteht.
3b) Der Leistungserbringer verliert in den Fällen nach Abs. 3a drei Monate nach Vertragsablauf seine Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Ausschluss von Leistungserbringern nach Art. 19c bleibt davon unberührt.6) Die Regierung kann nähere Vorschriften über die Ausgestaltung von Verträgen erlassen.»Landtagspräsident Albert Frick
Das genügt vorläufig, weil wir ja zu Art. 19 noch kommen werden. Vielen Dank, Herr Abg. Hasler.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den beiden Antragstellern für die Ausarbeitung und die Einreichung dieses Antrages. Ich werde diesen Antrag unterstützen, denn es hat schon einen Link zu 19c. Wenn ich mir 19c so anschaue, Abs. 2, dann komme ich halt wieder zum Punkt: Wie will man dann sicherstellen, dass diese Wirtschaftlichkeit und die Qualität irgendwie eingehalten sind? Dass keine schwerwiegenden Verletzungen stattgefunden haben? Machen wir es gleich wie beim letzten Urteil vor dem StGH? Von drei Kündigungen wird höchstens eine möglich sein, bei zwei wird es wieder nichts zu beweisen geben. Es hängt halt alles an der Beweisbarkeit der Behauptungen. Und da habe ich einfach die grosse Angst mit dieser Gesetzesvorlage, wie sie hier drinnen ist, dass man hier wieder nicht kündigen kann - vor allem so lange nicht, wie wir Tarmed nicht haben. Und wie gesagt, jetzt haben wir zwar Tarmed im Gesetz, aber die Einführung liegt aktuell in der Kompetenz der Regierung, und da wurde ich leider in der Vergangenheit zu oft enttäuscht, deshalb muss ich sagen, dann hätte ich hier lieber in 16d eine konkretere Regelung, wie es die beiden Antragssteller eingebracht haben. Wie gesagt, im Zusammenhang mit 19c befürchte ich einfach: Da muss man Fakten haben, ansonsten kann man keine Kündigungen aussprechen. Und die Fakten, die habe ich aktuell leider noch nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte einfach eine Feststellung machen und nicht direkt zum Antrag Bezug nehmen. Zu den Ausführungen des Abg. Lampert: Ich habe den Eindruck, Sie reden nach wie vor davon, was vor fünf Jahren war, was vor zehn Jahren war. Und mein Punkt ist, und das ist auch eine Frage an die Regierung: Hat sich durch das jüngste Staatsgerichtshofurteil etwas geändert? Wurde bestätigt, dass eine Vergleichbarkeit herangezogen werden kann? Denn alle Ihre Argumente rühren immer daher, das bleibt nicht, das wird nach wie vor der Fall sein, das wird nach wie vor in die Länge gezogen und so weiter. Und für mich war es tatsächlich ein Richturteil, das den Massstab legt für künftige Verfahren, auch für die noch laufenden Verfahren. Und das ist auch der Eindruck, den Sie wieder vermittelt haben: Das wird nicht halten, ich würde begrüssen, wenn es so scharf als möglich interpretiert würde oder ins Gesetz geschrieben würde, weil ich nicht daran glaube, dass sich irgendetwas in diesem Land bezüglich Krankenversicherungsrevision ändert und auch ein Staatsgerichtshofurteil nichts bewirken wird.Das ist mein Punkt und ich möchte dazu eigentlich nur kurz die Meinung der Regierung hören. Hat sich die Welt mit diesem Staatsgerichtshofurteil in Liechtenstein diesbezüglich konkretisiert und verbessert - oder ist alles beim Alten?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage an die Regierung. Der vorgeschlagene Änderungsantrag ist ja die ursprüngliche Fassung seitens der Regierung. Soweit ich das verstanden habe, hat die Regierung diese Anpassung nicht zuletzt aufgrund eines Rechtsgutachtens bezüglich der Anfechtbarkeit einer Nichtverlängerung des OKP-Vertrages vorgenommen. Jetzt dahingestellt, wenn so etwas angefochten werden würde, was wäre denn die Situation, wenn man diese Befristung einführen würde? Das Gesetz würde davon eigentlich nicht angetastet werden, das wäre, wenn ich das richtig verstehe, nur dann anfechtbar, wenn dann effektiv ein OKP-Vertrag nicht verlängert würde. Dann könnte diese Nichtverlängerung angefochten werden. Aber alles andere würde trotzdem, wie es in diesem Gesetz vorgesehen wird, nicht daran gehindert werden, in Kraft zu treten, oder dass das Gesetz angefochten werden könnte bezüglich Verfassungsmässigkeit oder was auch immer.Also meine Frage konkret: Das bezieht sich nur auf die Situation, dass wenn der Vertrag nicht verlängert werden würde, ob diese Nichtverlängerung anfechtbar wäre. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Herr Kollege Marxer, Ihr Votum in Ehren, aber ich hoffe jetzt wirklich nicht, dass dies das Richturteil für zukünftige Verfahren war, weil: Wenn wir sehen, wie lange dieses Verfahren gedauert hat, wie viele Gutachten es brauchte und was das Schlussresultat war - also dann können wir mit Verfahren aufhören, weil schlussendlich diese Verfahren den Prämienzahlern mehr Geld kosten werden, als sie eigentlich bringen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte hier gerade anknüpfen an meinen Vorredner. Ich denke mir auch, dieses Urteil, das ist sicherlich ein Urteil in die richtige Richtung. Aber sind Sie mit dem Urteil glücklich? Die Verfahrensdauer: viel zu lange. Gut, da können wir sagen, das wird zukünftig besser werden. Die Verfahrensdauer wird kürzer werden, wir werden weniger Instanzen haben, es wird eben auch gewisse Leitentscheide gegeben haben, die die Dauer zukünftiger Verfahren reduzieren. Aber das Resultat gefällt mir ganz und gar nicht. Sie haben CHF 3,4 Mio. gefordert und haben lediglich knapp CHF 1 Mio. zurückerhalten. Also mit diesem Leistungsausweis kann ich nicht leben. Und deshalb knüpfe ich es halt wieder einmal an die Transparenz, an die Vergleichbarkeit. Wenn ich wüsste, dass mein Antrag beim Inkrafttreten positiv bewertet wird, dann könnte ich eher mit diesem Artikel leben. Aber das weiss ich ja nicht und deshalb sage ich mir, dann bitte hier einen schärferen Artikel, wie Sie es formuliert haben, damit man hier eher eine Durchgriffsmöglichkeit hat.Und wie gesagt, die CHF 3,4 Mio., das sagt uns der Liechtensteinische Krankenkassenverband; die Ärztekammerpräsidentin sagt in einem Interview, sie kenne die Details, es würde um CHF 8 bis 10 Mio. gehen oder sei es gegangen in der Vergangenheit. Dann wäre natürlich die Leistung dieses Urteils noch viel mehr reduziert, als sie so schon ist. Ich bin nicht glücklich; also ich bin schon glücklich mit dem Urteil, aber das Resultat ist mir zu dürftig. Ich will effizientere Verfahren. Ich will hier eine Kündigungsmöglichkeit haben und deshalb habe ich im ersten Votum gesagt, wenn das so weitergeht, dann werden sie etwa von drei Kündigungen eine durchführen können, bei zwei anderen werden Sie sagen müssen, leider waren die Behauptungen nicht beweisbar. Klar, da kann man jetzt sagen: Ja, das reicht schon, wenn man einen Drittel beweisen kann, mehr will ich gar nicht. Aber deshalb werde ich diesen Antrag eben unterstützen. Ich denke mir, da war die Regierung schon auf einem guten Weg im Rahmen der 1. Lesung. Leider ist sie hier von ihrem Weg abgekommen, aber in Gottes Namen ...Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich glaube, wir erinnern uns alle sehr gut an diese 1. Lesung, es war eine sehr lange Lesung, und sehr, sehr viele Abgeordnete haben sich zu diesem Artikel damals geäussert und haben auch klargemacht, dass sie mit der vorgeschlagenen Regelung gemäss 1. Lesung nicht einverstanden sind. Und ich gehe jetzt einfach davon aus, dass die Regierung das auch geprüft hat oder darauf reagiert hat. Und auf der Seite 23 steht ja auch bei den Erläuterungen: «Die Regierung schlägt nach einer ausführlichen und sorgfältigen Prüfung aller in diesem Zusammenhang vorgebrachten Argumente nunmehr eine griffige Kündigungsregelung ... vor.» Ich denke, dabei sollten wir jetzt bleiben. Also ich werde den Antrag des Abg. Erich Hasler sicher nicht unterstützen. Ich denke, die Regierung hat das geprüft und kommt mit einem neuen Vorschlag, und den werde ich unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich versuche noch ein letztes Mal, mich verständlich zu machen. Sie gehen vom Bild aus, wie lange das letzte Verfahren, das - wie alle Parteien bestätigen - durchjudiziert werden musste mit Gutachten und Gegengutachten und so weiter. Und Sie gehen davon aus, das wird auch in Zukunft so sein, dass die Verfahren eben durch diese besagte bestätigte Vergleichbarkeit - und da will ich eine Auskunft von der Regierung - mit dem heutigen Tarmed Schweiz etc., all dies Makulatur sein wird, was in der Vergangenheit eben noch angefochten wurde von allen Seiten und jetzt vom Staatsgerichtshof mit Urteil bestätigt wurde. Bezüglich des Ergebnisses haben Sie völlig recht, die nackten Zahlen zeugen nicht von sehr grossem Erfolg. Da muss ich aber auch sagen, ich kenne die Details des Verfahrens nicht, und deshalb kann ich nicht einfach sagen, das ist haarsträubend, was da als Urteil, als Kompensation getätigt wurde und so weiter. Ich kenne es nicht und da sind eben unsere Gerichte zuständig, das richtig einzuschätzen. Ob es die Beweisbarkeit war, ist eine Vermutung. Ich denke, wenn das Gericht so geurteilt hat, dass die Vergleichbarkeit gegeben ist, kann das nicht der Grund dafür gewesen sein. Über den Rest will ich nicht weiter spekulieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich bin froh um das Votum des Kollegen Nägele. Auch ich habe mich in der 1. Lesung dahingehend kritisch geäussert, dass die Befristung von Verträgen in Kombination mit der Bedarfsplanung ein gewisses Willkürpotenzial enthält. Ich bin der Meinung, die Lösung mit unbefristeten Verträgen ist auf jeden Fall zu bevorzugen. Diese Verträge sind mit klaren Rechten und Pflichten auszugestalten, die Einhaltung der Verträge wird gemäss der jetzigen Vorlage laufend geprüft, alle zwei Jahre, mit dann jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit - und nicht bloss eine Nichtverlängerung eines Vertrages bei Ablauf, der gemäss vorliegenden Rechtsgutachten auch noch anfechtbar wäre. Des Weiteren hat man auch gesagt, wir sollten dann auch den Verfahrensartikel noch etwas anschauen. Auch da ist uns die Regierung entgegengekommen, der Schiedsgerichtsartikel hat jetzt klare Fristen drin, die die Verfahren beschleunigen. Ich muss klar sagen, unbefristete, klar ausgestaltete Verträge, die laufend überprüft werden, hilft erstens einmal, Vertragsbrüchigen schneller habhaft zu werden, und jene, die die Verträge einhalten, haben nichts zu befürchten. Nur einfach zurückzukehren zu den befristeten Verträgen, dann müssen wir uns unter Umständen andere Artikel auch nochmals anschauen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ich wollte eigentlich in die gleiche Kerbe schlagen wie der Abg. Wolfgang Marxer, er ist zwar nicht da. Mir scheint es schon wichtig zu sein, dass man hier unterscheidet, wenn man sagt, ein Leiturteil, und dann Ausführungen macht, als ob das ein «Leitverfahren» gewesen wäre. Hier geht es um das Urteil durch den Staatsgerichtshof und da geht es um den Inhalt dieses Urteils und nicht um das ganze Prozedere, die Länge des Verfahrens. Und da scheint es mir schon wichtig zu sein, ich kenne das Urteil auch nicht im Detail, was man so am Rande mitbekommen hat: Was beinhaltet dieses Leiturteil? Kann man ein schweizerisches Vergleichskollektiv heranziehen als Beispiel? Das ist eigentlich eine zentrale Frage. Was ist dann in Zukunft aufgrund dieses Urteils dann anders im zukünftigen Verfahren? Das hat nichts jetzt mit der Länge zu tun, die Verfahrensdauer ist eine andere Frage, und das wird ja auch versucht zu straffen, das ist auch richtig so. Aber der Kern dieses Leiturteils, der würde mich auch interessieren. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich werde den Antrag des Abg. Erich Hasler nicht unterstützen, und zwar, auch wenn er für mich natürlich grundsätzlich sicher interessant wäre. Ich habe einfach höchste Bedenken, dass diese Lösung dann letztendlich eben rechtlich anfechtbar ist. Hier wurden ja auch schon Rechtsgutachten erstellt, da kann man jetzt davon halten, was man will. Wir wissen es schlicht und einfach nicht, aber wir können sicher davon ausgehen, dass versucht werden wird, das mit Sicherheit dann wieder über Jahre hinweg auf dem gerichtlichen Weg zu verzögern. Und dann ist mir eine nicht anfechtbare Lösung, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, oder wo Wahrscheinlichkeit zumindest deutlich geringer ist, dass sie angefochten wird, deutlich lieber.Dann zu dieser seltsamen Aussage, die jetzt doch mehrfach gefallen ist, auch vom Abg. Lampert, dass CHF 1 Mio. nur hätten zurückgefordert werden können von CHF 3,4 Mio., und sich der Abg. aus den Fingern saugt - anderswo kann er das nicht hernehmen -, dass der einzige Grund darin liegt, dass hier eine mangelnde Vergleichbarkeit vorgelegen habe. Das saugen Sie sich einfach aus den Fingern. Sie kennen das Urteil ja gar nicht, es könnte ja sein, dass es sachlich begründete Unterschiede gab, die eben dazu führten, dass nur CHF 1 Mio. statt 3,4 Mio. rückforderbar wären. Aber das blenden Sie jetzt völlig aus. Sie kennen doch das Urteil gar nicht, wie können Sie so etwas behaupten? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich wollte auch noch etwas sagen zu den Zahlen, die der Kollege Lampert geäussert hat. Also nach Informationen, die die DU-Fraktion vom Liechtensteinischen Krankenkassenverband erhalten hat, wurden - wie gesagt - etwas mehr als CHF 3 Mio. gefordert. Erhalten gemäss Gerichtsurteil oder zurückgefordert werden konnten dann effektiv nur CHF 1 Mio. Weil die Antrag stellende Partei mit ihren Rechtsbegehren natürlich nur zu einem Drittel durchgedrungen ist, ist natürlich der Krankenkassenverband auch im wesentlichen auf den eigenen Kosten sitzen geblieben oder musste noch zwei Drittel der Gerichtskosten und eventuell auch der Parteikosten tragen. Das heisst, dieses Verfahren war auf jeden Fall sehr teuer.Ja, mit diesem Leitentscheid wird es sicher so sein, dass die Länge des Verfahrens tendenziell kürzer werden sollte. Ich möchte allerdings zu bedenken geben, dass ein gewiefter Anwalt eben, wie gesagt, durchaus in der Lage sein wird, rauf- und runterzuprozessieren, und dass das dann wiederum viele Jahre dauern kann. Also gibt es keine Garantie, dass das nächste Verfahren wesentlich kürzer sein wird. Gerade wenn die - sagen wir einmal - überbordenden Kosten in einem kleineren Rahmen sind, dann ist davon auszugehen, dass diese Abwägung, ob jetzt überarztet wurde oder nicht, noch viel schwieriger ist, und im Zweifelsfall muss ja für den Angeklagten geurteilt werden.Was mich ein bisschen wundert, ist, dass der Kollege Elfried Hasler sich von einem Gutachten der Ärztekammer bereits beeindrucken lässt und bereits in die Hosen macht. Also ich weiss, was von Gutachten zu halten ist, und man findet immer einen Gutachter, der die eigene Meinung unterstützt. Insofern lasse ich mich von einem Gutachten der Ärztekammer nicht beeindrucken. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es wurde jetzt schon mehrfach gesagt, wir gehen alle davon aus, die Verfahrensdauer wird reduziert, dank diesen gesetzlichen Änderungen. Das sehe ich genau gleich. Aber, wie gesagt, das Leiturteil beweist einfach auch, es hat sich nur ein Drittel von dem beweisen lassen, was man anscheinend vermutet hat. Es stimmt, ich kenne das Urteil nicht, aber ich kenne das Interview der Ärztekammerpräsidentin, wo sie sagt, sie kennt den Fall im Detail, es geht um CHF 8 bis 10 Mio., und die Datenbasis des LKV war wieder einmal mehr als dürftig. Das ist nachlesbar. Ich weiss ja nicht, kennt die Frau Ärztekammerpräsidentin auch das Urteil. Aber irgendwelche Gründe wird es gegeben haben. Schade ist, die zwei LKV-Vertreter sitzen auf der Zuschauertribüne, die könnten uns jetzt mitunter Details nennen, aber die Faktenlage ist auch klar: Der LKV konnte nur einen Drittel beweisen, die anderen zwei Drittel dürfen die Prämienzahler und der Staat berappen nach meinem Dafürhalten. Der Heilige Geist wird das nicht bezahlen. Und ich gehe einfach davon aus, es hat an Beweisen gemangelt. Wieso es an Beweisen gemangelt hat, das weiss ich nicht, das stimmt, aber irgendetwas hat sich einfach nicht beweisen lassen. Und es ist so offensichtlich, wie wir jetzt hier drinnen sitzen. Der LKV konnte nur CHF 1 Mio. zurückfordern und musste noch selbst die Anwaltskosten übernehmen. Anscheinend war die Beweislage mehr als dürftig.Und da komme ich eben auch zum Abg. Christoph Wenaweser, wenn er sagt, zukünftig wird ja da alle zwei Jahre etwas überprüft. Was wird dann überprüft? Können Sie mir das sagen? Wie wollen Sie dann ohne vergleichbare Transparenz etwas überprüfen? Streiten Sie auch wieder herum bis zum Sankt Nimmerleinstag und dann bekommen Sie noch zu einem Drittel recht? Das ist eine «Supereffizienz». Und auch wenn der Abg. Elfried Hasler sagt, zukünftig, wenn wir diese Verträge befristen würden, dann würde es eben Prozesse geben. Ja, so gibt es ziemlich sicher wirklich keine Prozesse mit diesen Bestimmungen, es wird nämlich ganz einfach nicht gekündigt, da man nichts beweisen kann. Nur - damit haben Sie den Prämienzahlern definitiv keinen Dienst erwiesen. Dann habe ich lieber bei befristeten Verträgen einmal eine Rechtsprechung, das wird kommen, davon bin ich überzeugt. Aber so wird der LKV immer sagen: Ja, ich weiss nicht, ist das ein schwarzes Schaf oder nur ein graues oder ein violettes? Ich kann nichts beweisen, also werde ich auch nicht kündigen. Und das kann doch kein Ansatz sein, wenn man jetzt sagt, dann machen wir es einmal so, dann werden wir halt nie kündigen. Selbstverständlich, wenn Sie nie kündigen, haben Sie auch nie ein Urteil. Das ist natürlich eine «Supersache». Aber im Sinne der Prämienzahler ist das ganz und gar nicht. Deshalb unterstütze ich diesen Antrag der beiden Antragsteller. Ich denke mir, hier war die Regierung in der 1. Lesung auf dem richtigen Weg. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte dann langsam zur Abstimmung kommen.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich habe jetzt beim Votum vom Kollegen Elfried Hasler den Eindruck bekommen, dass man das Gefühl hat, der StGH habe das so entschieden. Deshalb wird es auch immer als Leiturteil bezeichnet. Aber die Tatsache, dass der Krankenkassenverband nur einen Drittel von dem bekommen konnte, was er verlangt hat, das hat nichts mit dem StGH-Urteil zu tun. Der StGH hat lediglich bestätigt, dass das Urteil des Schiedsgerichts Gültigkeit hat. So wie ich das rechtlich verstehe - ich bin ein juristischer Laie -, machen Schiedsgerichte zwar auch Urteile, aber das sind mehr so Kompromisse, und der StGH hat bestätigt, dass dieser Kompromiss, der da gefunden wurde, wo dann eben auch anteilig die Beklagten und der Kläger die Kosten bezahlen, rechtens ist.Noch einen Satz zum Stichwort Leiturteil: Ich begrüsse das sogenannte Leiturteil des StGH auch, aber mir ist eigentlich lieber, wenn der Gesetzgeber klare Verhältnisse schafft. Dann müssen wir uns nicht immer auf ein Leiturteil des Gerichts berufen. So gut das Leiturteil sein mag und so üblich es sein mag, dass der Oberste Gerichtshof oder eben dann der StGH wegweisende Entscheide fällt, besser ist es, wenn eine Sache im Gesetz verankert ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Was ich jetzt langsam ganz sicher weiss, wenn wir nicht bald eine Pause machen, werde ich in die Hosen machen. Aber Spass beiseite. Ich glaube, klare Verhältnisse, für mich war der Ansatz der KVG-Revision immer: Der Prämienzahler muss eine Leistung erbringen, und zwar eine harte Leistung, aber der Leistungserbringer muss noch die viel grössere Leistung erbringen. Und für mich ist das ein klares Verhältnis, wenn wir die Verträge befristen und nicht auf Kündigung spielen, weil, ich denke mir, wenn wir Ärzte haben, die es fertig bringen 8'000 Stunden zu verrechnen, dann muss ich keine Kündigung aussprechen. Dann muss ich einfach sagen: Dein Vertrag läuft aus - Ende der Durchsage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich kann Sie beruhigen und möchte das Verfahren auch beschleunigen. Ich werde nach der Abstimmung über diesen Artikel eine Pause einschalten.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort, Herr Präsident. Erlauben Sie mir eine Bemerkung, die nicht mit diesem Artikel zusammenhängt. Ich möchte einfach etwas zu den Prämienzahlern sagen. Also die Prämienzahler, die mit mir gesprochen haben, die haben mir auf den «Grind» gegeben, weil wir den Staatsbeitrag gekürzt haben und damit eine Verteuerung provoziert haben. Also ich bekomme nicht auf den «Grind» wegen dieses Leiturteils, sondern weil wir diese Kürzung vorgenommen haben. Es gibt anscheinend unterschiedliche Prämienzahler. Das möchte ich einfach einmal gesagt haben. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde mich beeilen. Zur Frage des Abg. Wolfgang Marxer und auch einiger anderer Abgeordneter, was dieses Urteil bewirkt hat, was dieses Urteil in unserer Welt geändert hat oder was es am Lauf des Universums ändert. Am Lauf des Universums ändert es nichts, aber es ändert ziemlich viel in unserer Auffassung, was in diesem Land gemacht werden kann oder nicht. Also konkret, dass das KVG durchsetzbar ist. Sie müssen einen Schritt zurückgehen und jetzt einmal abstrahieren von Dingen wie der Vergleichbarkeit oder Nicht-Vergleichbarkeit, Sie müssen sagen, kann man eine Rückforderung aussprechen auf Basis eines statistischen Vergleichs mit einem Vergleichskollektiv und einfach etwas, das über einer gewissen Limite ist, einfach abschöpfen, ohne im Einzelfall eines jeden Patienten beweisen zu müssen, beim Meier hat er so viel zu viel kassiert, beim Müller so viel und beim Schmid so viel. Das ist für mich die Essenz dieses Urteils, weil das in unserem Land noch nie ausjudiziert wurde. Und jetzt ist es ausjudiziert und wir wissen, dass die Passagen im KVG, die sich mit der Wirtschaftlichkeit befassen, also das Zurückfordern der zu viel verrechneten Beträge, möglich ist. Und ich bitte Sie, auch zu beachten, dass man hier nicht einen Gewinn zurückfordert, sondern einen Umsatz. Das hat eine gewisse Strafkomponente auch drin, weil ja auch Kosten entstehen, um diese Leistungen zu erbringen. Und man fordert den Umsatz zurück. Und das ist für mich der Kern dieses Urteils, die Aussage ist: Die Bestimmungen im KVG sind rechtens, sind mit der Verfassung kompatibel. Und jetzt kommen wir auf die nächste Ebene: Wie im Detail wird das festgestellt? Und dann geht es dann um die Fragen der Vergleichbarkeit. Und ich denke, das Urteil ist besonders wertvoll in den vorgelagerten Fragen, dass nämlich die entsprechenden Bestimmungen des KVG anwendbar sind und verfassungskompatibel sind. Und wie man es dann macht, diese Details, da bestehen Schwächen, die Vergleichbarkeit war ein Problem in diesem Urteil und die wurde dann eben auf eine bestimmte Art gelöst. Ich hoffe, dass das Urteil bald einmal in anonymisierter Form öffentlich wird, und dann kann man sich dann über diese Mechanismen im Detail unterhalten. Ja, ich glaube, damit habe ich auch die Frage des Abg. Alois Beck beantwortet. Zu den Ausführungen des Abg. Eugen Nägele: In der Stellungnahme hat die Regierung ausführlich Stellung genommen, wieso sie denn jetzt auf unbefristete Verträge gehen will; und diese Prüfung alle zwei Jahre, denke ich, die ist auch relativ strikt. Also ich glaube, dass das eine relativ strikte Regelung ist.Dann noch zum zweiten Votum des Abg. Eugen Nägele: Er trifft Prämienzahler, die ihn darauf ansprechen, dass der Staat seine Beiträge gekürzt hat und die Prämien entsprechend gestiegen sind. Ja, CHF 19 Mio. waren das insgesamt. Da haben Sie vollkommen recht. Mich fragen aber Prämienzahler, wieso diese ganzen CHF 19 Mio. alleine der Prämienzahler schlucken musste. Und hier stellt sich dann eben die Frage: Was ist denn mit den Leistungserbringern, was schlucken die? Und da sind wir heute daran am Arbeiten. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über den Antrag des Abg. Erich Hasler abstimmen. Er beantragt, Art. 16d zur Gänze durch die Fassung der 1. Lesung zu ersetzen. Die Fassung der 1. Lesung wurde Ihnen vorgetragen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
6 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht zugestimmt. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:05 bis 17:30 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 11, KVG, fort. Nachdem wir den Abänderungsantrag zu Art. 16d abgelehnt haben, müssen wir noch über die Regierungsvorlage zu Art. 16d abstimmen.Wer mit der Fassung gemäss Regierungsvorlage zu Art. 16d einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Bevor wir weiterlesen, der nächste zu lesende Artikel wäre Art. 19, wir haben aber einen Antrag zu Art. 18. Somit erteile ich das Wort dem Abg. Erich Hasler.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Also die Abgeordneten Herbert Elkuch und meine Wenigkeit haben einen Zusatzantrag eingebracht betreffend Fassung des Art. 18 Abs. 1, 2 und 2a. Und zwar schlagen wir in Abänderung des bisherigen Gesetzes folgende neue Fassung von Art. 18 Abs. 1, 2 und 2a vor. Der erste Satz stimmt noch mit dem bisherigen Gesetz überein.«1) In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steht den Versicherten die Wahl unter den für die Behandlung ihrer Krankheit geeigneten zugelassenen Leistungserbringern frei.» Dann der geänderte Text: «Wählt ein Versicherter für die Behandlung seiner Krankheit einen geeigneten, aber nicht zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassenen Leistungserbringer, dann hat er einen einmaligen Zuschlag nach Abs. 2a zu bezahlen, sofern die Leistungen des nicht zugelassenen Leistungserbringers den Zuschlag nach Abs. 2a übersteigen.2) Wählt ein Versicherter für eine ambulante Behandlung einen geeigneten, aber nicht zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassenen Leistungserbringer, entrichtet die Kasse dem Versicherten für obligatorische, versicherte Leistungen eine maximale Vergütung, die nicht höher ist, als der im Inland in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geltende Tarif.2a) Bei der Inanspruchnahme einer ambulanten Behandlung durch einen geeigneten, aber nicht zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassenen Leistungserbringer nach Abs. 2 erhebt die Krankenkasse einen einmaligen Zuschlag bis maximal CHF 300, sofern während eines Kalenderjahres sowohl die vom Versicherten in Anspruch genommenen Leistungen die gewählte Franchise und die von nicht zugelassenen Leistungserbringern erbrachten Leistungen den Zuschlagsbetrag übersteigen. Die Kostenbeteiligung ist entsprechend für den die Franchise zuzüglich Zuschlagsbetrag übersteigenden Betrag zu zahlen.» Angestrebt wird mit diesem Antrag eine Flexibilisierung, insbesondere im Hinblick darauf, dass bei höheren Franchisen sehr viele Versicherte gerade die kleineren Leistungen von Leistungserbringern werden aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Entsprechend werden sie vermehrt darauf achten, dass sie zu einem Arzt gehen können, der nicht überarztet und vernünftige Rechnungen stellt. Darunter können natürlich auch Nicht-OKP-Ärzte sein. Wie wir wissen, bisher war es ja so, dass die Ärzte jenseits des Rheins unter Umständen doch deutlich billigere Honorare verrechnet haben. Die Begründung ist: Zurzeit haben circa 20% der Krankenversicherten im Land eine Zusatzversicherung, die ihnen die freie Arztwahl ermöglicht. Das sind die sogenannten OKP-plus-Versicherten. OKP-plus-Versicherte können jeden beliebigen Arzt diesseits und jenseits des Rheins aufsuchen, und die Krankenversicherung übernimmt die Kosten bis maximal zur Höhe der in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geltenden Tarife. Das ist der jetzige Art. 18 Abs. 2a. Bisher bezahlt jeder OKP-plus-Versicherte monatlich zusätzlich CHF 40, um den Arzt frei wählen zu können. Obwohl OKP-plus-Versicherte die freie Arztwahl haben, verursachen sie keine höheren Kosten als die übrigen Versicherten. So wurde es in der Interpellationsbeantwortung festgestellt. Dies kann damit erklärt werden, dass OKP-plus-Versicherte in der Regel nicht kränker sind als die übrigen Krankenversicherten, die keine erweiterte obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen haben. Auch verrechnen Nicht-OKP-Ärzte nicht notwendigerweise höhere Preise als die OKP-Ärzte. Gemäss derzeit geltendem Gesetz ist es den Krankenkassen verboten, die Arztkosten zu übernehmen, wenn ein Patient einen Nicht-OKP-Arzt aufsucht und keine erweiterte obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen hat. Das ist die bisherige Fassung von Art. 18 Abs. 2 Krankenversicherungsgesetz.
Wenn ein Krankenversicherter jedoch gewillt ist, die ambulanten Arztkosten im Tiefkostenbereich bis zu CHF 5'000 selbst zu tragen, dann soll dieser nach Auffassung der Antragsteller bei der Arztwahl nicht zusätzlich ungebührlich eingeschränkt sein. Bei neu höheren Franchisen kommt dieser einer ungebührlichen Gängelung der Krankenversicherten gleich.Eine Zusatzgebühr in der Höhe bis maximal eine Monatsprämie soll jedoch einmalig im Kalenderjahr erhoben werden können, wenn die Franchise zuzüglich Zuschlagsbetrag überschritten wird. Nach der vorgeschlagenen Neufassung der Abs. 1 bis 3 bedeutet dies, dass jeder Grundversicherte den Arzt grundsätzlich frei wählen kann und den Zuschlag für die in Anspruch genommene freie Arztwahl erst zahlen muss, wenn die Franchise zuzüglich Zuschlagsbetrag überschritten wird und die Leistungen des oder der nicht zugelassenen Ärzte den Zusatzbetrag ebenfalls übersteigen. In den Anträgen, die wir Ihnen bereits haben zukommen lassen, sind eben zwei Fallbeispiele ausgeführt, die zeigen, wie das Ganze gemeint ist und zu verstehen ist, und ich denke, das ist auch in Übereinstimmung mit dem geänderten Wortlaut der Abs. 1 bis 3.Falls dieser Antrag angenommen würde, mache ich bereits jetzt darauf aufmerksam, dass zusätzlich zum vorliegenden Art. 18 Abs. 1 und 2 auch noch Art. 22 Abs. 1a zu ändern wäre respektive aufgehoben werden könnte.Kurz zusammengefasst: Mit diesem Antrag wird eine Flexibilisierung angestrebt, und zwar, wenn die in einem Kalenderjahr bezogenen Arztleistungen die Franchise übersteigen und der Anteil der von einem Nicht-OKP-Arzt bezogenen Arztleistungen mehr als CHF 300 betragen, dann müssen die Krankenkassen diese Leistungen ebenfalls bezahlen in Abkehr der bisherigen Regelung, wo es den Krankenkassen strikte untersagt ist, Leistungen von Nicht-OKP-Ärzten, unabhängig davon, ob sie jetzt über oder unter Tarif sind, überhaupt zu bezahlen.Hinter dem Antrag steht also der Grundgedanke, dass Versicherten, wenn sie schon die bezogenen Arztleistungen grösstenteils aus dem eigenen Sack bezahlen, dann nicht noch vorzuschreiben ist, zu welchem Arzt konkret sie gehen müssen. Wenn sie natürlich einen anderen Arzt wählen - und wie gesagt einen Nicht-OKP-Arzt -, dann werden sie natürlich eben diesen Zuschlag bezahlen müssen. Dadurch wird auch die bisherige Bedarfsplanung keineswegs ausgehebelt und auch nicht überflüssig gemacht, weil nicht jeder Versicherte bereit sein wird, in Kauf zu nehmen, dass er eben noch einmal CHF 300 mehr bezahlen muss, wenn er einen Nicht-OKP-Arzt aufsucht. Das wäre für den Moment alles zu diesem Antrag. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Noch eine Frage zur Klärung: In der mir vorliegenden Variante zu Abs. 2a gibt es noch einen Nachsatz nach den durchgestrichenen Sätzen, den sie nicht vorgelesen haben: «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung.» Ich gehe davon aus, dass dies auch Teil ihres Antrages ist.Abg. Erich Hasler
Das habe ich übersehen, dass dieser Satz eben noch stehen bleibt. Ja. «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung», das ist der letzte Satz in Abs. 2a.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag und die Begründung gehört. Gibt es dazu Wortmeldungen?Abg. Wolfgang Marxer
Ich hoffe schon, dass sich die Regierung zu diesem Vorschlag noch äussert, zumal ich mir über den administrativen Aufwand, den dies bedingt, überhaupt nicht im Klaren bin, gerade bei den Krankenkassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich wollte zuerst den Abgeordneten die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Diese Abänderung kann ich nicht befürworten - aus dem einfachen Grund, weil sie inkompatibel ist mit dem Rest des KVG. Es wurde vom Abg. Erich Hasler schon oft kritisiert, dass diese zwei Kreise der OKP und OKP plus eben gewisse Schwächen haben, dass man CHF 40 bezahlen müsse, um aus dem inneren Kreis auszutreten und dann eventuell zu einem Leistungserbringer gehen zu dürfen, der unter Umständen günstiger sein könnte. Ich sehe wohl, dass das eine seltsame Regelung ist, die wir heute haben, aber in Gottes Namen, wir haben diese Regelung heute, wir haben die Regelung der zwei Kreise, und man kann nicht einfach in einem Artikel etwas ändern, ohne dass man das ganze Gefüge durcheinanderbringt. So einleuchtend die Idee ist, dass man innerhalb der Franchise die freie Arztwahl haben soll, wie es dieser Antrag vorschlägt, so schwierig ist das umzusetzen in unserem heutigen System. Und daher kann ich diesem Antrag nichts abgewinnen, obwohl der Grundgedanke dahinter sehr wohl ein vernünftiger Gedanke ist. Wir sind auch in der Stellungnahme schon auf diese Idee eingegangen, die übrigens auch schon in der 1. Lesung genannt wurde. Also wir haben diese Idee geprüft im Ministerium und sind eben zum Schluss gekommen, dass das unser heutiges System der zwei Kreise, also OKP und Nicht-OKP, durcheinanderbringt und vermischt und auch in der Praxis wahrscheinlich grössere Schwierigkeiten nach sich zöge. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Vielen Dank, Herr Gesundheitsminister. Ich muss ehrlich sagen, was Sie jetzt gesagt haben, das ist keine Begründung, das ist einfach eine generelle Behauptung. Aber Sie haben überhaupt nichts begründet. Sie haben nicht gesagt, aufgrund welchen Artikels ist irgendetwas nicht kompatibel. Sie sagen einfach etwas sehr vage daher, ohne wirklich im Detail zu begründen, wo das Problem ist. Also das muss ich vollkommen zurückweisen, was Sie da bringen. Das ist vollkommen aus der Luft geholt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich möchte nochmals betonen, wir haben heute dieses System der zwei Kreise, OKP und Nicht-OKP, und das zieht sich durch das ganze KVG. So ist das aufgebaut. Und wenn wir jetzt in einem Artikel anfangen, hier einfach neue Regeln zu schaffen, nämlich dass wir diese beiden Kreise vermischen, dann wird das mit dem Rest des Gesetzes nicht kompatibel sein und auch in der praktischen Umsetzung zu grossen Schwierigkeiten führen. Das ist das, was unsere Prüfung im Ministerium ergeben hat, und das können Sie als Behauptung abtun. Jedenfalls ist das das Resultat unserer Prüfung gewesen. Und wenn ich Ihnen sagen könnte, ja, Sie müssen den Artikel so und so auch noch ändern, so weit sind unsere Prüfungen nicht gegangen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Für mich stellt sich hier schon ein grosses Dilemma, in dem man eigentlich für etwas mehr bezahlen muss, wo die Leistungen günstiger sein können - das verstehe ich jetzt beim besten Willen nicht. Und ich glaube, da müsste man schon auch irgendwie versuchen, im Gesetz das einzubringen, einzufügen. Ich habe mit Ihnen schon mehrere Male über dieses Thema gesprochen. Und Sie glauben, dass das eine Mengenausweitung nach sich ziehen könnte, und das glaube ich eben nicht. Ich denke mir, es gibt viele Leute in Liechtenstein, die sehr gerne zu einem Arzt in Buchs oder Sargans oder wo auch immer gehen möchten. Sie gehen ja nicht in Vaduz zum gleichen Arzt und dann in Sargans auch noch, weil er billiger ist. Das verstehe ich beim besten Willen nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ja, Herr Gesundheitsminister, Ihre Behauptung wird nicht wahrer oder besser, wenn Sie sie einfach wiederholen. Ich sage noch einmal, die Begründung ist äusserst schwach oder einfach nicht vorhanden. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass bereits ein anderer Antrag, den ich ebenfalls mit dem Abg. Herbert Elkuch gestellt habe, angenommen wurde, wonach eben die Leistungserbringer grundsätzlich einen tieferen Taxpunktwert anwenden können. Ich meine, es ist ja vorstellbar, dass ein Nicht-OKP-Arzt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und ein Versicherter eben diesen günstiger abrechnenden Arzt aufsuchen möchte. Aber, wie gesagt, er hat keinen OKP-Vertrag, und in diesem Fall ist das eigentlich wieder ein Widerspruch zu diesem Artikel, der bereits angenommen wurde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. In der Tat, der Abg. Harry Quaderer und ich haben uns schon oft über dieses Dilemma unterhalten. Ich muss einfach feststellen, wir haben seit zehn Jahren bei uns dieses System der Bedarfsplanung, und es ist für mich durchaus vorstellbar, dass dieses System durch ein besseres System abgelöst werden kann und dass wir uns irgendwann Gedanken machen müssen: Wie gut ist dieses System noch und soll es am Leben erhalten bleiben? Aber es zieht sich eben - wie ich gesagt habe - durch das ganze KVG. Es wurde damals eingebaut, und zwar so, dass man nicht einfach an einem Artikel schrauben kann und diese Bedarfplanung auf den Kopf stellen kann. Ich gebe durchaus zu, dass das System der Bedarfsplanung, das eben zu diesen zwei Kreisen führt, logische Schwächen hat, die Sie erwähnt haben. Die sind sicher da. Aber eben, wenn man diese Bedarfsplanung revidieren möchte und diese auf eine neue Basis stellen möchte, dann ist das meines Erachtens ein grösseres Revisionsprojekt und kann nicht einfach so auf die Schnelle gemacht werden. Da gibt es relativ viel dann, was wir prüfen müssen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Abg. Erich Hasler auf eine neue Fassung von Art. 18 Abs. 1, 2 und 2a die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
6 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 19 Abs. 1, 2b, 2c, 3a und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1, 2b, 2c, 3a und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19b Abs. 1, 2 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19b Abs. 1, 2 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Die Kosten- und Qualitätskommission, um die geht es hier, auf die neu verzichtet wird, ist - dies in Abwägung der Begründung der Regierung im ursprünglichen Bericht und Antrag wie auch hinsichtlich der 2. Lesung - für mich dennoch eine wichtige Schnittstelle zwischen Verwaltung und Experten, die insbesondere auch mit Patienten Kontakt hat. Und der Verzicht auf diese Kosten- und Qualitätskommission finde ich persönlich einen Verlust und deshalb beantrage ich die Streichung der Abs. 1 und 4 in Art. 19b.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann das Votum vom Kollegen Kaiser voll und ganz unterstützen. Ich möchte auf diese Kosten- und Qualitätskommission auch nicht verzichten. Ich habe dazu schon ein paar Dinge gesagt während der 1. Lesung. Die Abschaffung dieser Kommission würde bedeuten, dass dann verschiedene Interessensgruppen - man kann von diesen halten, was man will, sie wurden schon öfters kritisiert -, aber das würde bedeuten, dass diese Gruppen überhaupt keinen Kontakt mehr hätten und eigentlich ausgeschlossen würden. Und das finde ich ganz entschieden einen Nachteil gegenüber dem bestehenden Gesetz. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte den Antrag des Abg. Johannes Kaiser auch unterstützen, ich habe damals bei der 1. Lesung schon meine Bedenken geäussert. Diese haben sich nicht verändert und deshalb unterstütze ich den Antrag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nicht die ganze Begründung herunterbeten, die im Bericht und Antrag und auch in der Stellungnahme ausführlich wiedergegeben wurde. Wir haben den Auftrag, Kommissionen im Gesundheitswesen zu straffen, und irgendwelche Bedenken, dass Anspruchsgruppen nicht mehr vertreten sein könnten, kann ich zerstreuen, weil wir letztendlich zwei Kommissionen haben, über die wir uns hier unterhalten müssen. Das ist die Landesgesundheitskommission und die Kosten- und Qualitätskommission. Es sind dort praktisch die identischen Interessensgruppen vertreten. Einen Teil der Aufgaben der Kosten- und Qualitätskommission kann ohne Probleme ins Amt verlagert werden, und der andere Teil der Aufgaben, der vom Abg. Pio Schurti moniert wurde, nämlich der Kontakt zu den Behörden, der Kontakt zur Regierung über die Kommissionsarbeit, der kann und soll nach unseren Vorstellungen von der Landesgesundheitskommission wahrgenommen werden. Es macht keinen Sinn, zwei Kommissionen aufrechtzuerhalten, wenn man die Aufgaben so bündeln kann, dass das auch mit einer Kommisison geht. Ich möchte nochmals betonen, das sind beides Kommissionen, die keine Entscheidungen zu treffen haben. Die Landesgesundheitskommission hiess früher Sanitätskommission, und dort wurden effektiv Entscheidungen für die Regierung vorbereitet, speziell, was die Zulassung von Leistungserbringern anbelangt. Und wir haben durch den Lauf der Geschichte und die Veränderungen am Gesetz jetzt zwei Kommissionen ohne Entscheidungsbefugnis, in denen mehr oder weniger dieselben Interessensvertreter sitzen und die im Sinne der Effizienz zusammengeführt werden sollen, damit die Aufgaben effizient erledigt werden können. Und wir leben damit natürlich auch einem Auftrag nach, den sich die Regierung gegeben hat, nämlich die Kommissionen und Arbeitsgruppen zu straffen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Minister, ich habe es in diesem und anderem Zusammenhang gesagt, ich bin nicht einverstanden mit diesem Auftrag, den sich die Regierung selber gegeben hat, die Kommissionen zu straffen und wegzurationalisieren und dann dafür mehr Aufgaben, wie Sie eben gesagt haben, in die Landesverwaltung zu übernehmen. Das ist in meinen Augen - ich habe es in der 1. Lesung schon gesagt - eine Art Bürokratisierung. Die Kommissionen haben einen Zweck, sie stellen einen Kontakt her zwischen Landesverwaltung, insbesondere natürlich Regierung, und Interessens- oder Anspruchsgruppen. Und diese Kontaktform sollte die Regierung meines Erachtens nutzen und nicht abschaffen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Auch ich möchte nicht alles wiederholen. Ich denke, die Meinungen sind wahrscheinlich auch gemacht. Aber das Argument des Abg. Pio Schurti ist für mich eben auch stichhaltig. Ich denke, es wäre auch interessant zu erfahren, wie viele Kommissionen denn wirklich Entscheidungsbefugnisse haben, ich weiss es nicht. Und für mich ist ja eine Kommission, wie das der Abg. Pio Schurti sagt, ein Bindeglied, und die Verlagerung in die Verwaltung ist für mich nicht automatisch eine Verbesserung der Situation. Und deshalb bin ich für diese Beibehaltung. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Meine Meinung, die ist auch klar. Das habe ich mehrmals schon kundgetan. Ich denke mir, die Regierungsvorlage ist zu unterstützen, wie sie hier im Bericht und Antrag aufgeführt ist. Ich sehe diverse Kommissionen im Gesundheitsbereich, die zu sehr die Interessen der Leistungserbringerseite vertreten. Ich sehe vor allem viel zu wenig die Interessen der Prämienzahler vertreten. Wenn ich einen Wunsch äussern könnte, hätte ich gerne eine Organisation, die primär die Prämienzahler vertritt, nur das sehe ich eben nicht. Und deshalb, wie gesagt, wenn auch solche Institutionen nur beratende Funktion haben, wenn die Regierung relativ gutgläubig ist, dann wird sie dann eben schwenken, weil sie zu sehr einseitig beraten wird. Und das möchte ich verhindern. Wir wissen ja nicht, ob der nächste Gesundheitsminister auch so gut ist, wie der jetzige.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich ziehe die Diskussion auch nicht in die Länge, ich möchte aber die Voten der Abg. Pio Schurti und Eugen Nägele wirklich unterstützen. Es geht hier um eine wichtige Schnittstelle, denke ich, zwischen der Praxis und den Verbänden und der Regierung. Und deshalb finde ich jetzt, diese Kosten- und Qualitätskommission hat einen anderen Status als zum Beispiel andere Kommissionen. Generell spricht sonst sicher nichts dagegen, dass man Kommissionen reduziert, aber ich kenne jetzt das System der Regierung nicht genau, wo welche Kommissionen reduziert werden. Bei diesem Fall hier würde ich es sehr sinnvoll finden und angebracht, wenn diese Kosten- und Qualitätskommission beibehalten würde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Nur noch einmal ganz kurz: Ihre Aussage, Herr Kollege Lampert, vielleicht habe ich es nicht richtig gehört, Sie wissen nicht, wie viele Kommissionen es gibt im Gesundheitsbereich. Ich denke, er hat es gesagt, der Herr Minister, es sind diese zwei und die sollen jetzt zusammengeschrumpft werden auf eine, weil man sagt, die sind irgendwie sowieso ähnlich besetzt. Dann könnte man sich ja überlegen, dass man halt die eine etwas anders besetzt. Aber das war in der 1. Lesung schon eine Diskussion, dass man das Gefühl hat, die Kommissionen oder zumindest eine Kommission sei nicht so ideal besetzt, es würde letztendlich nicht so viel bringen. Ja, dann besetzt man halt die Kommission anders. Das ist ein anderer Weg, als zu sagen, wir schaffen sie ab, wir brauchen sie nicht mehr, wir ziehen das alles ins Amt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Jetzt wurde gesagt, dass die Regierung sich selbst den Auftrag gegeben habe, das stimmt nicht ganz. Am 19. September 2012 gab es ein Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation, das RVOG, und dieses verpflichtet die Regierung im Rahmen ihrer ständigen Aufgabe zur Überprüfung von Verwaltungsaufgaben dazu, Kommissionen regelmässig hinsichtlich Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung zu überprüfen. Das ist ein Gesetz, das die Regierung dazu zwingt, diesen Vorgang regelmässig zu machen, und das haben wir auch gemacht in der Erarbeitung dieses KVG und sind zum Schluss gekommen, dass es Doppelspurigkeiten gibt. Die von Ihnen befürchtete Entkoppelung zwischen den Anspruchsgruppen und der Regierung findet eben nicht statt. Es gibt zwei Kommissionen, die praktisch aus denselben Anspruchsgruppen bestehen, und von der einen kann man gewisse Verwaltungsaufgaben in das Amt übernehmen, Art. 46 Abs. 3 RVOG statuiert den Grundsatz der Subsidiarität, wonach Verwaltungsaufgaben in erster Linie durch Amtsstellen oder besondere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, erledigt werden sollen. Nur dann, wenn Verwaltungsaufgaben geeigneter durch eine besondere Kommission erfüllt werden können, solle diese auch eingerichtet werden. Und die Kosten- und Qualitätskommission verarbeitet eben die Kostendaten, und diese Verarbeitung der Kostendaten, die kann auch im Amt geschehen, das ist heutzutage mit der EDV eben nicht mehr so ein Riesenaufwand, wie es früher war. Es gibt nicht nur zwei Kommissionen im Gesundheitswesen, es gibt drei Kommissionen; und die Dritte, in der auch ähnliche Anspruchsgruppen vertreten sind, die lassen wir aus gutem Grund bestehen. Das ist die sogenannte Leistungskommission, die unterhält sich in systematischer Weise darüber, welche Leistung von der Krankenkasse bezahlt werden soll und welche eben nicht. Also wir straffen die Kosten- und Qualitätskommission und legen sie zusammen mit der Landesgesundheitskommission und lassen die Leistungskommission weiterhin bestehen. Dann haben wir immer noch zwei Kommissionen im Gesundheitswesen. Und ich denke, diese Ausstattung genügt und diese Ausstattung ist auch richtig. Die Interessensgruppen sind alle vertreten und können sich Gehör verschaffen, davon bin ich vollkommen überzeugt. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Danke für das Wort. Eine Frage zur genannten Leistungskommission: Wenn jetzt eben in naher Zukunft der schweizerische Artztarif Tarmed eingeführt wird, dann stellt sich für mich die Frage: Brauchen wir diese Leistungskommission dann noch? Denn im Tarmed ist ja wahrscheinlich schon vieles geregelt und wir sollten ja keine allzu grossen Abweichungen von Tarmed haben, damit die Vergleichbarkeit natürlich auch erhalten bleibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Ich frage mich halt, wer vertritt dann in diesen drei bestehenden beziehungsweise - wenn Ihr Antrag durchgeht - in den zwei zukünftigen Kommissionen die Interessen der Prämienzahler? Das würde mich schon noch interessieren. Und für mich ist schon auch klar, wenn natürlich drei Kommissionen mit ähnlichen Anspruchsgruppen besetzt sind, raten Sie einmal, welche Empfehlungen werden diese drei Kommissionen mit ähnlichen Interessensvertretern einer Regierung mitteilen? Dreimal in etwa dasselbe in Grün und das kommt nicht gut raus, davon bin ich überzeugt.Mich würde jetzt einfach interessieren: Wer vertritt die Interessen der Prämienzahler in diesen Kommissionen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, da stellen Sie mir eine sehr schwierige Frage, wer die Interessen der Prämienzahler vertritt. Im Prinzip kann man sagen: Jeder, der dort drin sitzt, ist Prämienzahler. Das ist das Beste, was ich sagen kann. Aber ich kann Ihnen auch sagen, dass keine einzige Kommission - die schreiben mir ab und zu Briefe - mich darauf hingewiesen hat, als ich mein Amt angetreten habe, dass unsere Tarife viel zu hoch sind. Da musste ich selbst daraufkommen. Das war meine Erkenntnis, da hat mir niemand geholfen. Und dann hätte man eigentlich erwarten können, dass die mir schreiben: Lieber Gesundheitsminister, Priorität 1: Preis auf Schweizer Niveau zu bringen. Derartige Dinge sind leider nicht vorgekommen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Sie sagen es gerade, die Prämienzahler, die sitzen hier drinnen, aber wir sitzen ja nicht in diesen Kommissionen. Und mir ist schon klar, dass diese Kommissionen Ihnen diesen Tipp nicht gegeben haben. Es gibt einen schönen Spruch: Sie sollten nicht die Frösche fragen, wenn Sie einen Teich trockenlegen wollen. Das passt halt hier wie die Faust auf das Auge. Deshalb: Wenn halt drei Kommissionen dieselben Tipps der Regierung geben und die Regierung relativ leichtgläubig ist, dann kommt es eben nicht gut heraus. Das beweist die Vergangenheit. Und sonst würde mich einfach wundernehmen: Wer vertritt die Interessen der Prämienzahler in diesen Kommissionen? Dann bräuchten wir hier dringend - und ich habe es in der 1. Lesung gesagt - paritätische Zusammensetzung, auch Interessensvertreter der Prämienzahler. Das müssen dann schon Leute sein mit Zivilcourage, sonst kommt es dann nicht gut heraus. Der Herr Gesundheitsminister hat es uns ja gesagt, in letzter Zeit war der Druck ein wenig enorm.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Eine Antwort habe ich noch zu geben: Was tut denn die Leistungskommission überhaupt noch? Im Leistungskatalog ist eben festgelegt, was unter welchen Voraussetzungen übernommen wird. Zum Beispiel bei der Schwangerschaft so und so viele Vorsorgeuntersuchungen und so weiter, das ist nicht im Tarmed geregelt, sondern das ist eben im Leistungskatalog geregelt. Oder zum Beispiel, dass man nur eine bestimmte Anzahl Physiotherapiesitzungen in Anspruch nehmen kann mit einer Verschreibung. Also der Tarif sagt dann nur, was dafür bezahlt wird. Aber die Leistungen, der Leistungskatalog, das ist die Domäne der Leistungskommission. Diesen Leistungskatalog braucht man eben, und da braucht man eben eine Kommission, die sich darüber unterhält, was dort gemacht wird. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Herr Gesundheitsminister, könnten Sie jetzt noch etwas sagen zu der Zusammensetzung der Kommissionen? Oder wissen Sie das nicht? Oder wie gut sind eben die Prämienzahler vertreten in diesen Kommissionen? Und speziell jetzt in dieser Leistungskommission, wie schaut die aktuelle Besetzung dieser Leistungskommission aus, damit wir Abgeordnete uns ein Bild machen können, was für Leute eben in dieser Leistungskommission sitzen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
In jeder dieser Kommissionen sitzen Vertreter des Krankenkassenverbandes, der Leistungserbringer, konkret der Ärztekammer und eben auch des Dachverbandes der Gesundheitsberufe. In der Leistungskommission konkret sitzen drei Vertreter der Kassen, drei Vertreter der Ärztekammer und je Leistungsverband ein Vertreter, das Amt hat den Vorsitz und die Amtsärztin ist auch vertreten. Also wir haben beide Gruppen vertreten.In der Landesgesundheitskommission sind die ähnlichen Organisationen vertreten, die Anzahl Personen ist verschieden. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Dann würde ich schon erwarten von der Regierung - ich habe jetzt irgendwie das schlechte Gefühl, dass unserem Antrag nicht gefolgt wird -, dass sie diese verbleibenden zwei Kommissionen, ich sage es jetzt einmal deftig, anständiger besetzt. Da fehlen dann eben die Patienten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich möchte da auch noch auf die Ausführungen in der Stellungnahme verweisen. Diese Kommissionen, also die Leistungskommission ganz besonders, aber auch die Gesundheitskommission, sind heute als Fachkommissionen ausgeführt. Und die Regierung hat die Möglichkeit nach dem Vorschlag, den wir für die 2. Lesung vorlegen, wenn Sie zählen, haben wir nur eine bestimmte Anzahl Mitglieder für die Gesundheitskommission festgelegt, und die Anzahl Personen, die drin sein müssen, ist grösser. Also die Regierung hat Möglichkeiten, hier frei die Kommission zusammenzustellen nach dem Vorschlag, der da ist, mit der Massgabe eben, dass die genannten Organisationen vertreten sein müssen. Aber es hat Platz genug für alle möglichen Vertreter.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abg. Johannes Kaiser. Er beantragt in Art. 19b die Abs. 1 und 4 zu streichen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen nun über Art. 19b, Abs. 1, 2 und 4 gemäss Vorlage der Regierung ab. Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 19c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19c steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Auch dieser Artikel ist komplett neu, es ist alles unterstrichen, und ich habe eigentlich nur eine Frage, die an die ganze Debatte heute schon anschliesst: Wie wollen Sie diese Beweisführung erbringen? Wie wollen Sie hier kündigen ohne vergleichbare Transparenz? Und ich komme halt wieder auf dieses «glorreiche» Urteil zurück. Im Urteil ist summa summarum einfach festgehalten, man konnte lediglich einen Drittel anscheinend beweisen. Also ich befürchte einfach, ohne vergleichbare Transparenz nützt dieser Artikel nicht sehr viel. Ich frage mich ganz konkret, wieso hat die Regierung bei der Inkrafttretensbestimmung noch gesagt, wir werden dann im Jahre Schnee den Tarmed einführen? Wieso hat man nicht zu dieser Bestimmung gesagt, mit diesem Gesetz tritt Tarmed in Kraft? Dann können wir diese Kündigungsregeln auch durchsetzen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Wie der Abg. Wendelin Lampert sagt, ist dieser Art. 19c neu. Und ich hätte eine Bitte an die Regierung: Könnten Sie bitte die Vorschläge der Ärztekammer kommentieren? Die Ärztekammer hat ja in ihrem Dokument, das sie uns geschickt hat, also im Art. 19c, zwei Vorschläge gemacht. Ehrlich gesagt, ich kann nicht beurteilen, wie sich das jetzt genau auswirkt. Es geht um Art. 19c Abs. 2 Bst. a, da heisst es: «der Leistungserbringer rechtskräftig zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Leistungen gemäss Art. 19 Abs. 2 verpflichtet wurde». Und in Art. 19c Abs. 2 Bst. e heisst es: «der Bedarf aufgrund der Streichung der dem Leistungserbringer zugeteilten Bedarfsstelle nicht mehr besteht». Ich wäre sehr froh, wenn Sie hier etwas dazu sagen könnten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es ist ja noch nicht so lange her, da ist der Tarmed in das Gesetz aufgenommen worden - vorbehaltlich der Schlussabstimmung selbstverständlich, vorbehaltlich des Referendums selbstverständlich. Aber diese vergleichbare Transparenz, die Sie anmahnen, wäre eben dadurch hergestellt. Aber man muss auch sagen, dass es viel mehr Kündigungsgründe gibt hier drinnen als nur eben die Überarztung. Es gibt einen ganz wesentlichen Kündigungsgrund und der bezieht sich auf das Nichterfüllen des Vertrages, also auf das Nichterbringen der Art und des Umfangs der verabredeten Leistung. Und das ist für mich ein sehr wesentlicher Kündigungsgrund, weil wir mit der Bedarfsplanung grosse Schwierigkeiten haben im Moment: Da gibt es Ärzte, die eine Hausarztstelle bekommen haben und heute ganz etwas anderes machen. Und dann fehlt natürlich ein Hausarzt irgendwo im System, aber die Stelle ist schon besetzt. Und solche Dinge müssen wir einfach in Zukunft besser regeln können.Dann die Frage des Abg. Eugen Nägele, ich möge die Vorschläge der Ärztekammer zu Art. 19c kommentieren. Das mache ich gerne. Zuerst gibt es den Vorschlag, den Abs. 2 Bst. a zu ändern. Hier muss ich sagen, dass es eine sehr starke Einschränkung gegenüber dem Vorschlag der Regierung ist, der sich übrigens an der geltenden Gesetzeslage orientiert. Und zwar gibt es zwei Dinge, die ins Auge stechen: Erstens ist die Qualität kein Kriterium mehr, also wenn trotz schriftlicher Mahnung die Qualität nicht eingehalten wird, kann man gemäss dem Gegenvorschlag der Ärztekammer nicht mehr kündigen. Das engt natürlich die Kündigungsmöglichkeit stark ein. Und dann wird aus Massnahmen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit gemacht, dass der Leistungserbringer rechtskräftig zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Leistungen verpflichtet werde. Das sind natürlich zwei Paar Schuhe. Es gibt, wie ich heute schon gesagt habe, verschiedene Arten der unwirtschaftlichen Leistungserbringung. Es gibt die Art, wie wir sie diskutiert haben, die über die Wirtschaftlichkeitsverfahren erfasst wird, aber beispielsweise werden extern angeordnete Leistungen damit nicht erfasst. Und ein Arzt kann auch äusserst unwirtschaftlich mit extern angeordneten Leistungen umgehen, und das muss natürlich dann vom Krankenkassenverband auch geahndet werden. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Es gibt einen Arzt in Liechtenstein, der macht mehr Umsatz im externen medizinischen Labor als das ganze Landesspital zusammen. Ich meine, bei so etwas muss der Krankenkassenverband eingreifen können. Im Landesspital haben wir 60 Betten und da wird Blut und alles Mögliche im Labor untersucht, jeden Tag, und da gibt es einen, der mehr Umsatz macht als das ganze Landesspital zusammen. Solche Dinge fallen nicht unter ein Wirtschaftlichkeitsverfahren, weil das Wirtschaftlichkeitsverfahren eben nur die praxisinternen Kosten pro Behandlungsfall abbildet. Und deshalb ist hier die vorgeschlagene Änderung in Abs. 2 Bst. a viel enger als das, was die Regierung vorgeschlagen hat. Dann gibt es einen Vorschlag der Ärztekammer im Bst. c: Da wird postuliert, dass man kündigen könne, wenn der Bedarf aufgrund der Streichung der dem Leistungserbringer zugeordneten Bedarfsstelle nicht mehr besteht. Das sagt fast das Gleiche aus, wie das, was die Regierung gesagt hat, aber es kommt dort das Wort «Bedarfsstelle» vor. «Bedarfsstelle» ist im ganzen Gesetz nirgendwo definiert. Das gibt es nicht, wir reden immer von der Bedarfsplanung an sich, und deshalb ist der Vorschlag der Regierung meines Erachtens legistisch korrekt und der Vorschlag der Ärztekammer eben nicht. Dann gibt es noch zum Abs. 4 Bst. c einen Vorschlag. Die rechtskräftige Verhängung einer Disziplinarstrafe gemäss Ärztegesetz, das ist der Vorschlag, mit dem ich eigentlich am besten leben könnte in einer etwas abgeänderten Form, aber letztlich sagt das auch nichts anderes aus als die Begehung des Disziplinarvergehens im Sinne des Ärztegesetzes. Also da finde ich jetzt schon, der Unterschied ist äusserst marginal. Also zusammenfassend: Abs. 2 Bst. a: Eine starke und wesentliche Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit im Vergleich zu dem, was die Regierung vorschlägt. Dann Bst. c: Die Einführung eines Begriffes, der so im Gesetz überhaupt nie existiert und nicht einfach in einem Artikel eingeführt werden kann. Und dann Abs. 4 Bst. d: Damit könnte ich leben, aber macht eigentlich keinen Unterschied - und wenn, dann müsste man gemäss Art. 29 streichen, weil das generell eine Verhängung einer Disziplinarstrafe ist. Aber der Wortlaut der Regierung sagt im Prinzip dasselbe. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich sehe schon grosse Vorteile in diesem total überarbeiteten Art. 19c, insbesondere Abs. 2 Bst. b, «wenn vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen in schwerwiegender Weise verletzt werden». Das ist eben auch ein Stück weit die Idee, dass man dann die OKP-Zulassung, den OKP-Vertrag, an bestimmte Verpflichtungen bindet, die zwingend einzuhalten sind zum Beispiel. Jetzt kommen gerade auch aus Ärztekreisen Definitionsvorschläge, welche Verpflichtungen man da hineinnehmen könnte in die Verträge. Zum Beispiel die Verpflichtung zur Teilnahme am allgemeinen Notfalldienst, zum Beispiel die Verpflichtung zur Durchführung von Hausbesuchen, zu Besuchen im Alters- und Pflegeheim, zum Beispiel die Forderung nach einem Mindestmass an Präsenzzeit und Erreichbarkeit. Solche Dinge können in einen Vertrag hineingehören, und wer das dann nicht mehr erfüllt, wird mit dem neuen 19c halt das Recht auf den Vertrag verwirken, und das ist aus meiner Sicht absolut begrüssenswert. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesundheitsminister für seine Ausführungen. Mir bereitet vor allem Art. 19c Abs. 2 Bst. a Bauchweh. Und der Herr Gesundheitsminister sagt schon, es ist ja jetzt wunderbar, Tarmed steht hier drin. Das stimmt, aber Tarmed ist eben nicht eingeführt. Ich möchte eigentlich auf diese Problematik hinweisen. Die Einführung des Tarmed, wie sie jetzt vorgesehen ist beim Inkrafttreten, wird die Regierung im Jahre Schnee - ich betone Schnee - beschliessen; mit Verordnungskompetenz. Nicht der Landtag, das wird die Regierung - ich gehe davon aus, die nächste Regierung - machen. Und davor möchte ich einfach warnen. Sie sagen ja berechtigt anscheinend, gemäss Ihren Ausführungen muss ich feststellen, auch Sie sagen, ohne Tarmed dürfte es schwierig werden, diesen Art. 19c Abs. 2 Bst. a umzusetzen. Und das beweist halt die aktuelle Rechtsprechung. Wie gesagt, man konnte nicht alles beweisen. Und ich möchte eigentlich, dass man sagt, das ist wunderbar hier drinnen, aber ohne vergleichbare Transparenz wird dieser Art. 19c Abs. 2 Bst. a sicherlich nicht die Wirkung erzielen, die er dringend erzielen sollte. Dann zum Vorschlag der Ärztekammer betreffend Abs. 4 Bst. c: Ich sehe hier schon Unterschiede. Die Regierung spricht von einem Disziplinarvergehen im Sinne des Ärztegesetzes, und im Vorschlag der Ärztekammer wird auf eine Disziplinarstrafe gemäss Art. 29 des Ärztegesetzes Bezug genommen. Also Unterschied: Vergehen zu Strafe; und dann nur noch explizit ein Artikel des Ärztegesetzes. Also ich bin ja kein Jurist, aber da scheint mir die Formulierung der Regierung wesentlich zielführender zu sein als hier diese Einschränkung auf die Strafe und nur noch auf den Art. 29. Wie gesagt, es ist doch ein Unterschied, ob wir vom Vergehen im Sinne des ganzen Ärztegesetzes sprechen oder lediglich von einer Strafe im Sinne von lediglich Art. 29. Aber ich denke mir, zumindest den Punkt betreffend Art. 29 hat ja bereits der Herr Minister auch schon erwähnt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Art. 19c abstimmen. Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter.Art. 20a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20a steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Zum Art. 20a Abs. 1 stellen Erich Hasler und meine Wenigkeit zwei Anträge für eine Einfügung, mit der eine Wählbarkeit, ob der Patient oder die Krankenkasse den Leistungserbringer bezahlt, festgehalten wird. Im Weiteren soll festgelegt sein, ob im Normalfall bei OKP-Ärzten die ambulanten Leistungserbringer von der Krankenkasse oder vom Patient bezahlt werden. Dies ist der wesentliche Unterschied zu diesen beiden Anträgen. Es kann nur die eine oder andere Einfügung gemacht werden. Die Bezahlung von stationären Behandlungen ist in beiden Anträgen durch die Krankenkasse abzüglich eventueller Kostenbeteiligung vorgesehen. Die Wählbarkeit der Bezahlung direkt dem Leistungserbringer oder an die Krankenkasse ist explizit nur für die kleineren Arzt- und Arzneimittelrechnungen möglich. Unser Krankenkassensystem ist sehr ähnlich wie in der Schweiz aufgebaut, auch mit Tarifen, Franchisen und Selbstbehalten. Allerdings mit einem kleinen Unterschied: In der Schweiz wird stark verbreitet vom Patienten der Arzt bezahlt. Dies könnte eine Erklärung sein, wieso in der Schweiz der Arzt weniger als in Liechtenstein aufgesucht wird. Im Bereich der Krankenpflegeversicherung fallen sehr oft Rechnungen mit kleinen Beträgen an. In Zukunft werden unter dem revidierten Krankenkassengesetz - sofern der Landtag dem zustimmt - weit höhere wählbare Franchisen bis zu CHF 3'500 möglich sein. In Zukunft wird es möglicherweise viele Patienten geben, bei denen über Jahre hinweg die Rechnungen der ambulanten Behandlungen die Franchise nicht übersteigen. In diesen Fällen muss der Versicherte immer sämtliche Kosten tragen. Wenn nun der Arzt diese Rechnungen der Krankenkasse schickt, die Krankenkasse den Arzt bezahlt und für den Patienten eine Abrechnung erstellt, dieser wiederum die Krankenkasse einbezahlt, dann ist das umständlich und administrativ aufwendig. Der kostengünstigste Weg wäre die direkte Bezahlung des Leistungserbringers durch die Versicherten. Jede Rechnung, die an die Krankenkasse geschickt wird, verursacht zusätzliche Verwaltungskosten, welche über Prämien finanziert werden müssen.
Ein wichtiger Aspekt einer direkten Bezahlung: Die Kosten können gesenkt werden eventuell, ohne jeglich Einbusse des medizinischen Nutzens, ohne Minderung der Behandlungsqualität und ohne dass jemand tiefer in die Tasche greifen müsste. Wenn der Arzt die Arztrechnung direkt dem Patienten aushändigt oder zustellt und der Patient, bevor er bezahlt, die Rechnung kontrolliert, geht das Studium tiefer, als wenn von der Krankenkasse eine Abrechnung zum Einzahlen kommt. In der Schweiz würden circa 70% der Rechnungen durch den Patienten kontrolliert und gelegentlich auch Fehler gefunden. Im Falle einer Unklarheit ist eine Nachfrage direkt beim Arzt einfacher als der Umweg über die Krankenkasse, die vielleicht den Arzt schon bezahlt hat. Das ist jedoch ein Nebenschauplatz, der grosse Effekt liegt in der Stärkung des Gesundheitsbewusstseins, welches die Eigenverantwortung erhöht. Damit werden mit Verzögerung die Gesundheitskosten durch überlegteres Handeln eingebremst, dies ist dann der grosse Nutzen.Wir haben zwei Anträge, damit diese beiden Varianten gewählt werden können. Einmal geht dann die Rechnung immer an die Krankenkasse im Normalfall, oder die Rechnung geht an den Patienten. Für den Patienten ist es dann aber immer in beiden Fällen wählbar. Dass der Patient die Rechnung bekommt ist an und für sich nichts Neues, denn wenn jemand einen Arzt ausserhalb der OKP besucht, dann wird der Arzt ihn fragen, ob er die Rechnung dem Patienten zustellen kann, respektive er muss das dort zustellen, weil die Krankenkasse ihm das nicht direkt bezahlt. Jetzt zu den Anträgen, das ist das Blatt, wo oben in der Mitte «Korrektur» steht:Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, dass der Versicherte, der Patient, in Abstimmung mit dem Leistungserbringer - also Arzt - vereinbaren kann, ob die Rechnung an ihn geht oder an den Versicherer, also die Krankenkasse. Wenn nichts anderes vereinbart ist, geht die Rechnung an den Versicherten. Und der Gesetzestext dazu: Art. 20a Abs. 1 mit der Bezeichnung «Rechnungsstellung; Auskunftspflicht der Leistungserbringer»:«1) Der Leistungserbringer muss dem Honorarschuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen. Er muss ihm auch alle Angaben machen, die er benötigt, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können.»Und jetzt kommt die Einfügung: «Versicherter und Leistungserbringer können vereinbaren, dass der Versicherer die Vergütung der Leistung schuldet. Haben der Versicherte und der Leistungserbringer nichts anderes vereinbart, so schuldet der Versicherte dem Leistungserbringer die Vergütung der Leistung. Sofern der Versicherte dem Leistungserbringer die Vergütung der Leistung schuldet, hat der Versicherte in diesem Fall gegenüber dem Versicherer einen Anspruch auf Rückerstattung abzüglich der Kostenbeteiligung. Im Falle der stationären Behandlung schuldet der Versicherer in Abweichung von Abs. 1, den auf ihn entfallenden Anteil der Vergütung.»Jetzt ist wieder der Text vom Bericht und Antrag: «Sofern die Kassen den Leistungserbringern die Vergütung der Leistung schulden, erhält der Versicherte eine Kopie der Rechnung, die an die Kasse gegangen ist. Die Kosten für den Rechnungsversand trägt der Leistungserbringer.»Also hier ist, wenn man einfach zum Arzt gehen würde, dann erhält der Patient die Rechnung. Aber er kann bei der Kasse natürlich das rückfordern respektive gleich einschicken und dann, wenn er über der Franchise ist, bekommt er das Geld. Wenn er in der Franchise ist, dann muss er es ohnehin bezahlen. Dann braucht die Krankenkasse keine Rechnung. Dann die andere Variante, so wie es eigentlich heute ist. Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, dass der Versicherte, also der Patient, beim Leistungserbringer beantragen kann, dass die Rechnung an ihn geht und nicht an die Krankenkasse geschickt wird. Wenn nichts anderes vereinbart ist, geht die Rechnung an die Versicherung. Das ist wiederum der Art. 20a Abs. 1, der Anfang ist wieder gleich wie im Bericht und Antrag:«1) Der Leistungserbringer muss dem Honorarschuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen. Er muss ihm auch alle Angaben machen, die er benötigt, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können.» Jetzt kommt die Einfügung, die ist etwas anders als die letzte: «Versicherte können beim Leistungserbringer beantragen, dass der Versicherte die Vergütung der Leistung schuldet. Haben Versicherter und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart, so schuldet der Versicherer dem Leistungserbringer die Vergütung der Leistung. Sofern der Versicherte dem Leistungserbringer die Vergütung der Leistung schuldet, hat der Versicherte in diesem Fall gegenüber dem Versicherer einen Anspruch auf Rückerstattung, abzüglich der Kostenbeteiligung. Im Falle der stationären Behandlung schuldet der Versicherer, in Abweichung von Abs. 1, den auf ihn entfallenden Anteil der Vergütung.»Jetzt kommt wieder weiterer Text wie im Bericht und Antrag: «Sofern die Kassen den Leistungserbringern die Vergütung der Leistung schulden, erhält der Versicherte eine Kopie der Rechnung, die an die Kasse gegangen ist. Die Kosten für den Rechnungsversand trägt der Leistungserbringer.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte nur einen Kommentar zu diesem Antrag machen. Ganz ausdrücklich, ich schätze all die Anträge sehr, die die DU-Fraktion - insbesondere in den Personen Erich Hasler und Herbert Elkuch - eingebracht haben, es sind sowohl die OKP- oder OKP-plus-Überlegungen oder hier Tiers payant oder Tiers garant ausdrücklich sehr interessant. Das Problem ist, sie kommen relativ kurz vor einer 2. Lesung, es wäre hochinteressant gewesen, diese in der 1. Lesung einzubringen und von der Regierung gleich die Behandlung und die Berücksichtigung damit zu haben. Denn bei beiden stellt sich das Problem, das erste haben wir erledigt, in Bezug auf die Administration, und auch hier bin ich gespannt auf die Ausführungen der Regierung, denn für mich wären das zwei parallele Systeme. Bei uns kennt man das eine, in der Schweiz gilt das andere; und wo die administrativen Synergien liegen sollen, das erschliesst sich mir einfach noch nicht. Und ich bin daher auf die Ausführungen der Regierung gespannt. Ich befürchte ein ähnliches Schicksal wie beim anderen Antrag, und es ist eigentlich eben schade, weil die Überlegungen mir absolut wertvoll erscheinen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Mir ist jetzt nicht ganz klar, über was wir dann schlussendlich abstimmen müssen. Grundsätzlich habe ich für Tiers payant, das habe ich schon in der 1. Lesung gesagt, Sympathie, das würde ich auch unterstützen, weil ich glaube, es stärkt das Kostenbewusstsein. Aber ich habe jetzt auch Mühe zu erkennen: Was ist denn schlussendlich der Antrag? Es ist mir nicht ganz klar geworden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich sehe in diesem Vorschlag natürlich auch den Vorteil, dass man hier das Kostenbewusstsein stärken möchte. Es ist aber schon unklar, was die Bürokratie und die Administration hier nach sich zieht. Da bin ich mir dann nicht ganz sicher, was da dann hinten alles abläuft, und ich denke, der Antrag ist dahingehend noch nicht geprüft worden. Und wir haben dann auch das gesellschaftliche Verhalten auch nicht mehr, weil auch die Statistiken, die Kenntnisnahme, wie viele Arztbesuche und so weiter, das ja damit eigentlich alles unterlaufen wird. Also ich denke, die Bürokratie und Administration, die Kosten und der Aufwand müssten dann auch noch geprüft werden, wenn da die Versicherten und Ärzte dann separate Vereinbarungen treffen müssten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Zum Abg. Marxer: In der 1. Lesung habe ich ein langes Votum über den Tiers garant gelesen, auch in diesen Versionen, und habe dann eigentlich gedacht, dass das in der 2. Lesung im Bericht und Antrag ist. Das war aber dann nicht im Bericht und Antrag, der ist ja relativ spät gekommen, und dann habe ich das zusammengestellt und Herrn Pedrazzini geschickt und so ging die Zeit davon. Das waren ja nur gut drei Wochen. Dann in der Schweiz gibt es beide Systeme, das ist unterschiedlich. An einem Ort wird mit dem Tiers garant, am anderen Ort mit dem Tiers payant abgerechnet, dort entscheiden aber die Versicherung und der Arzt. Der Patient muss sich dann dem fügen oder er muss einen anderen Arzt suchen.Dann zu den Kosten: Wenn jemand Franchisen hat, eine jüngere Person - für ältere ist das nicht interessant, dann bleibt das so, wie das jetzt ist. Aber bei jüngeren Personen, die vielleicht CHF 1'500 Franchise nehmen - ich weiss nicht, was da noch kommt, das wird ja erst abgestimmt -, kann es sein, dass die über Jahre hinweg diese CHF 1'500 nie ausschöpfen. Also sie müssen die Rechnungen immer zu 100% selbst bezahlen. Aber wie das jetzt ist, ohne diesen Zusatz, dann schickt der Arzt die Rechnung der Krankenkasse. Die bezahlt den Arzt. Die Krankenkasse macht dann eine Abrechnung für den Patienten. Und der Patient muss dann diese Abrechnung der Krankenkasse einzahlen. Und das kann über Jahre so laufen, und wenn er den Arzt direkt bezahlt, dann geht das an der Krankenkasse vorbei. Wegen der Statistik: Das läuft ja auf einer anderen Ebene ab, ein Arzt ist da irgendwo verbunden mit MediData oder mit so einer Institution, wo dann die Statistik erfasst wird. Aber wenn die Rechnung direkt bezahlt ist, dann sind die Kosten kleiner, als wenn die Rechnung über die Krankenkasse geht. Denn die Krankenkasse hatte im letzen Jahr 5,07% Verwaltungsgebühr. Das ist zwar nicht auf der Rechnung, aber das ist in der Prämie eingeschlossen. Und der Krankenkasse ist es egal, wie das hin- und hergerechnet wird, weil: alle Unkosten zusammen - dividiert durch Prämienzahler - ergibt die Prämie. Jetzt wenn die Franchise überschritten wird, dann muss ja die Krankenkasse ihren Anteil zahlen abzüglich des Selbstbehalts. Dann muss er einfach alle Rechnungen schicken, wenn das der Fall ist. Von dort weg läuft es dann über die Krankenkasse. Also er kann das auch zu ihm kommen lassen, der Krankenkasse schicken oder er sagt dem Arzt, die Rechnung direkt an die Kasse. Der administrative Aufwand sollte kleiner werden, und ich denke, es ist schon ein Unterschied, wenn die Rechnung direkt kommt, und die ist auch adressiert. Die Unterscheidung ist ja klar, der Rechnungsempfänger ist entweder die Krankenkasse oder der Patient. Und vom Aufwand her: Man kommt da in die Praxis, da wird sowieso der Name aufgeschrieben, wenn man nicht bekannt ist, und dann fragt sie einfach: Geht die Rechnung an die Krankenkasse oder können wir sie dir schicken? Und der Fall ist erledigt. Mehr braucht es ja nicht. Also da sehe ich keinen grossen Aufwand. Und eben bei Nicht-OKP-Ärzten muss ja das auch so laufen und dort ist der Aufwand nicht grösser.Dann kommt dazu: In der Schweiz sollen nach Statistik dort, wo dieser Tiers garant ist, 5% gar nicht der Krankenkasse geschickt werden, obwohl die Krankenkasse diese zahlen würde, weil das vielleicht vergessen wird oder die Krankenkasse das nicht zu wissen braucht oder was immer. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den beiden Antragstellern für die Ausfertigung dieser Anträge. Eine erste Frage an die Regierung: Gibt es in der Schweiz auch Kantone, die ein solches Mischsystem zwischen Tiers garant und Tiers payant kennen innerhalb des Kantons? Und ich frage mich schon, Sie merken ja, die beiden Antragsteller, es ist relativ komplex, was Sie hier wollen. Wieso sagen Sie nicht, wir machen jetzt einfach diesen Tiers garant? Ich weiss schon, Sie wollen hier eine Wählbarkeit vorsehen, dass der Patient wählen kann. Aber im Endeffekt denke ich mir auch, ein gewisser Zusatzaufwand lässt sich wohl nicht aus der Welt diskutieren und mit Tiers garant wäre der Antrag relativ einfach. Dann hätten wir eben auch diesen Effekt, dass sich die Leute eher bewusst sind, was die Sache kostet. Mir ist schon klar, mit diesen Formulierungen - mit Tiers garant - hätten nicht alle Freude. Aber, wie gesagt, wir kennen ja diese Debatte aus der Vergangenheit. Grundsätzlich erhält der Patient die Rechnung, kontrolliert sie, leitet sie an die Krankenkasse weiter, bekommt das Geld und muss erst dann die Rechnung bezahlen. Also der Patient muss nicht Bank spielen in dem Sinn. Aber ich sage nur, um diese Debatte ein wenig abzukürzen: Wieso stellen Sie nicht einfach Antrag auf Einführung Tiers garant - kurz und bündig?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Zum Abg. Lampert: Wir haben ja schon öfter diskutiert über Tiers garant, Tiers payant. Es hat sich ja herausgestellt, dass es sehr schwierig sein dürfte, einen obligatorischen Tiers garant einzuführen, und das ist ja auch der nähere Grund dafür, dass wir eben eine andere Variante gewählt haben respektive zwei Varianten vorschlagen. Die erste, wo man sagt, okay, wenn man nichts anderes vereinbart, dann soll einfach Tiers garant gelten. Und der Krankenversicherte kann dann aber der Krankenkasse sagen, ich möchte den Tiers payant. Und der zweite Antrag, der ist eben umgekehrt: Es bleibt alles beim alten System, also wir haben Tiers payant, der Krankenversicherte kann aber hingegen sagen, ich möchte lieber die Rechnungen selber bezahlen. Und ich denke, was halt auch bei dieser Diskussion schon herausgekommen ist, der Aufwand wird kleiner und nicht grösser, weil, wie gesagt, ja eine sehr, sehr grosse Zahl der Rechnungen in Zukunft im Rahmen der Franchise liegen werden, kleinere Rechnungen. Dazu kann vielleicht auch der Gesundheitsminister noch etwas sagen über die Statistik, weil es ja sehr viele kleinere Rechnungen von Krankenversicherten pro Jahr sind. Und wenn jemand jetzt eben sagt, dass er diese selber bezahlt, dann bekommt die Krankenkasse diese Rechnungen gar nicht zu Gesicht.Und bezüglich der Statistik: Da fehlen diese Rechnungen eben auch nicht, weil diese Rechnungen - auch wenn sie direkt an den Krankenversicherten gesandt werden - parallel elektronisch, das ist ja kein Aufwand, auch an MediData gehen, sie werden also auch statistisch erfasst. Es ist nicht so, dass jetzt irgendetwas in der Statistik fehlt.
Wie gesagt, wir sollten einfach den Krankenversicherten einen Anreiz geben, möglichst diese Rechnungen selber zu bezahlen, dann findet eben auch eine effektive Kontrolle der Rechnungen statt, weil die Krankenkasse selbst diese Kontrolle nicht in diesem Ausmass ausführen kann. Das ist ganz klar. Die Krankenkasse kann gegen Ärzte ein WZW-Verfahren in Angriff nehmen, aber nur, wenn sie halt generell sieht, dass ein Arzt möglicherweise überarztet. Aber nur der Patient sieht ja, wie lange er beim Arzt war und welche Leistungen er in Anspruch genommen hat. Insofern, wie gesagt, sollten wir eben schon ein Anreizsystem einführen, dass wir in Richtung Tiers garant gehen. Der zweite Antrag, der heisst, es bleibt alles beim Alten, aber wenn jemand aktiv wird und zur Krankenkasse oder zum Arzt sagt, ich möchte die Rechnungen selber bezahlen, dann bezahlt er die Rechnungen selber. Die Krankenkasse hat dann für viele Krankenversicherte einen geringeren Aufwand. Und ich werde selbst noch einen Antrag bringen in Art. 22. Da haben wir gesagt, dass Krankenversicherte, die vorgängig der Krankenkasse mitteilen, dass sie die Rechnungen selber bezahlen wollen, dann quasi einen kleinen Bonus bekommen, weil eben dieser administrative Aufwand für die Krankenkasse geringer wird. Das wird nicht ein grosser Betrag sein, das wird etwas in der Grössenordnung sein, wie wenn sie bei den LKW die Rechnungen im Lastschriftverfahren abbuchen lassen. Auch da ist ja auch eine gewisse Verringerung des administrativen Aufwands damit realisiert. Und wie gesagt, es ist schon klar, das wird keine grosse Geschichte werden und es werden nicht 50% auf diesen Zug aufspringen. Aber wenn nur 5% oder 10% aufspringen, dann wäre das bereits ein grosser Erfolg; und vielleicht legt man dann auch diese Scheu gegenüber dem Tiers garant allmählich ein wenig ab. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Erich Hasler hat es schon gesagt, wenn man den Tiers garant generell einführen möchte, würde man wahrscheinlich auf heftigsten Widerstand stossen. Das war ja in der Vernehmlassung, und da waren ja in den Zeitungen: auf dem Buckel der Patienten und so weiter - die hohen Kosten, wenn man ins Spital geht. Aber stationäre Behandlungen zahlt immer die Kasse, diese sind ausgeschlossen. Es sind nur die Behandlungen, die man beim Arzt macht. Und dort ist das jetzt mit unseren Anträgen auch noch wählbar. Aber wenn das generell ist: Die älteren Leute sind das gewohnt, wie das jetzt ist, die möchten auch nicht umstellen. Die Pensionisten oder generell chronisch Kranke, wenn kleinere Franchisen sind, heute CHF 100, in Zukunft etwas mehr, dann werden diese, auch wenn das im Gesetz steht, die Rechnung direkt der Krankenkasse schicken lassen. Ich denke, das muss bei den jüngeren aufgebaut werden, diese sind das dann gewohnt.Dann noch zu Judith Oehri wegen der Abstimmung: Das sind zwei Anträge mit kleinen Unterschieden, also Varianten. Das überlasse ich dem Landtagspräsidenten, aber man wird über einen Antrag abstimmen und, wenn der nicht durchgeht, über den zweiten und, wenn der auch nicht durchgeht, dann wird über den Bericht und Antrag abgestimmt. Über diese zwei Anträge wird getrennt abgestimmt. Einmal ist der Normalfall, dass die Rechnung an die Krankenkasse geht, dann kann der Patient bestimmen, dass er das eben nicht haben will, dass er die Rechnung selbst haben will. Und die andere Variante ist, wenn im Normalfall die Rechnung an den Patienten kommt, dann müssen der Arzt und der Patient einverstanden sein. Also wenn das jemand will und der Arzt sagt, ich will das nicht, ich schicke das der Krankenkasse, dann ist das so. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den beiden Antragstellern für ihre Ausführungen. Zu Ihren Ideen und Überlegungen: Ich anerkenne diese durchaus, ich sehe auch: Tiers garant, das wird eben schwierig. Deshalb haben Sie ja hier versucht, Lösungen aufzuzeigen. Wo ich aber schon ein wenig erstaunt bin, ich habe Erich Hasler dahingehend verstanden, dass er sagt, okay, auch diejenigen Damen und Herren, die selbst diese kleinen Beträge bezahlen, auch diese Rechnungen, fliessen in die Statistik ein. Dann würde das Argument aber nicht stimmen aus der Schweiz, das auch hier im Lande immer wieder erwähnt wird, die Kantone mit Tiers garant hätten eben deshalb tiefere Kosten, weil diverse Rechnungen nicht erfasst werden. Und wenn Ihre Argumentation stimmt, werden auch in der Schweiz sämtliche Rechnungen erfasst, da es ja elektronisch abläuft. Ich persönlich glaube es sowieso nicht, dass jemand die Rechnungen nicht einschickt. Denn wenn jemand sagt, ich schicke die CHF 100 nicht ein, dann muss er ja über das Jahr hinweg diese Franchise von CHF 500 selbst im Auge behalten. Wenn er aber jede Rechnung der Krankenkasse schickt, dann macht die Krankenkasse diesen Überblick über die CHF 500 Franchise. Sonst muss man persönlich selbst einen Ordner zu Hause führen und sagen, habe ich jetzt bereits die CHF 500 erreicht, ja oder nein; das glaube ich einfach weniger. Wenn ich Leute kenne, die nicht einmal selbst ihre Steuererklärung ausfüllen, dann werden sie auch nicht solche Buchhaltungen führen, die werden die Rechnungen der Krankenkasse schicken. Und wie gesagt, sollten die Ausführungen stimmen von Erich Hasler, dann ist es auch in der Schweiz so, dass auch bei Tiers garant jede Rechnung in die Statistik einfliesst. So habe ich sie zumindest verstanden. Ich weiss nicht, ob das stimmt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich kann das jetzt nicht mit absoluter Sicherheit sagen, aber ich denke, das wäre dann Sache des Gesundheitsministers, das in einer Verordnung noch festzulegen, dass eben Rechnungen, die ausgestellt werden, einfach elektronisch automatisch sowieso an MediData mit Sicherheit weitergeleitet werden. Ich meine, ich kann mir schon vorstellen, dass in gewissen Kantonen vielleicht eine andere Regelung herrscht oder das nicht gemacht wird, aber grundsätzlich ist das sicher kein zusätzlicher Aufwand. Denn jede Rechnung wird heute elektronisch erfasst und diese Rechnungen werden entweder im Einzelnen oder als Sammelsendung an MediData geliefert. Und ich denke, da muss man keine Ausnahme machen für Rechnungen, die eben an einen Krankenversicherten ausgestellt werden.Im Gespräch mit dem Gesundheitsminister hat er verschiedentlich erwähnt, dass grundsätzlich die Möglichkeit schon nach der jetzigen Gesetzeslage bestehen würde, den Tiers garant einzuführen, aber das ist dann eben Verhandlungssache zwischen den Tarifpartnern. Und da gab es ja jetzt immer eine Blockade durch die Ärztekammer. Wir haben einfach gesagt, wir sind dafür, dass diese Möglichkeiten explizit im Gesetz niedergeschrieben werden. Das ist genauso, wie Sie, Herr Kollege Lampert, die Inkraftsetzung des Tarmed im Gesetz niedergeschrieben haben wollen, damit das effektiv explizit geregelt ist, und sich nicht auf irgendetwas verlassen, was vielleicht nie eintreten wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich muss den Ausdruck vorher korrigieren, ich meinte schon, meine Sympathie war für Tiers garant, ich habe mich vom Titel her irritieren lassen, weil ich glaube, dass das das Kostenbewusstsein erhöht. Und zum Abg. Wendelin Lampert: Wir kennen das System in der Alternativmedizin, ich habe es letztes Mal schon gesagt. Wenn ich zu einer Heilpraktikerin gehe, bekomme ich die Rechnung und kann die, wenn ich die Zusatzversicherung habe, der Krankenkasse schicken. Da läuft das schon so und da muss man halt auch die Rechnungen sammeln, wenn man das Geld will, und dann schicken. Aber das funktioniert schon, ich glaube, die Leute machen das auch. Es ist kein unbekanntes System in Liechtenstein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Noch einmal eine Antwort zu Wendelin Lampert: Die Buchhaltung, die man da machen müsste, weil man ja nicht so oft zum Arzt geht, und es gibt viele, gerade jüngere und im mittleren Alter, die oft Jahre nicht zum Arzt gehen, und die wissen das. Ich war im Januar beim Arzt, das hat CHF 400 gekostet, jetzt ist November, jetzt gehe ich wieder, und das kostet CHF 300 - also muss man das der Krankenkasse schicken. Also ich denke, das braucht keine Buchhaltung, so viel haben diese Leute im Kopf. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich wollte eben auch noch einen Nachtrag anbringen. Ich denke, Arztkosten, ich weiss nicht mehr genau, in welchem Umfang, aber diese können auch in der Steuerrechnung zum Abzug gebracht werden. Und jeder von uns, also ich mache das - oder lasse das von meiner Frau so machen, die macht das sehr gut und sorgfältig, das darf ich ihr hier mitteilen, Komplimente mache ich sonst keine - und am Ende des Jahres werden dann Zahnarztkosten und andere Ausgaben für Gesundheit, die man gehabt hat, dann auch in Abzug gebracht. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das läuft bei uns eben ein wenig anders, ich sammle diese Belege, um es gerade auch zu sagen. Aber mir geht es um etwas ganz anderes. Wieso soll der Patient, ob es jetzt die Idee oder Ausführung von Judith Oehri ist oder auch von anderen Rednern, selbst diesen Überblick behalten? Ich schicke doch die Rechnungen einfach der Krankenkasse. Solange ich unter CHF 500 bin, muss ich es selbst bezahlen, und sobald ich über CHF 500 bin, führt eben die Krankenkasse diese Buchhaltung. Wieso sollte ich mir das Leben schwer machen?Und da komme ich eben auch zur Argumentation, dass man immer wieder sagt, die Leute schicken die Rechnungen nicht zur Krankenkasse. Ich wüsste keinen Grund, wieso man diese nicht zur Krankenkasse schicken sollte. Denn diejenigen, die es eben nicht der Krankenkasse geben, die müssen selbst diese Buchhaltung führen. Wieso sollte ich mir das antun? Ich wüsste keinen Grund. Ich schicke das Zeug der Krankenkasse, die wird mir dann schon melden, ob ich die Franchise bereits erfüllt habe, ob ich einen Selbstbehalt zahlen muss. Selbst eine Buchhaltung führen, wenn man andere Profis hat, das muss nicht sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Das könnte man ja auch machen. Man kann die Rechnung zur Krankenkasse schicken lassen oder man kann sie selber immer der Krankenkasse schicken. Beides ist möglich. Aber wenn er die Rechnung direkt zu ihm kommen lässt, dann müssen nicht zwei Abläufe stattfinden, weil sonst die Krankenkasse den Arzt bezahlen muss und die Krankenkasse nachher wieder das Geld einfordern muss. Wenn die Beträge über die Franchise gehen, dass die Krankenkasse ihren Anteil bezahlen muss - da gehen ja die Selbstkosten weg, 10% oder 20% -, dann ist das für die Krankenkasse einfacher, das Geld zuzuschicken, als das Geld einzuziehen. Wenn jemand beim Arzt ein Rezept holt, kostet das - ich sage mal - CHF 60 ohne Medikamente, einfach das Rezept für die Apotheke. Und dann schickt er das der Krankenkasse und dann muss die Krankenkasse 10% einziehen, also muss sie eine Rechnung schicken für CHF 10 oder so und diese CHF 6 gehen dann unter und die Rechnung bleibt liegen. Und sonst ist das umgekehrt, sonst kann die Krankenkasse diese CHF 54 schicken, das ist für die Krankenkasse einfacher. Das muss sie nur eingeben, da gibt es keine Mahnung, da gibt es keinen Kontoauszug oder auch keine Betreibungen, das fällt ja alles weg für die Krankenkasse. Und dann ist auch, weil gewisse Leute das verlieren oder ein Teil gar nicht geschickt wird, das sollen in der Schweiz etwa 5% sein, das kommt aber den Prämienzahlern zugute. Und die Verwaltung von der Krankenkasse kommt ja auch allen Prämienzahlern zugute. Also von daher, wenn auch nur ein gewisser Prozentsatz mitmacht, ist das schon eine Verbesserung. Und wenn ausserhalb OKP Ärzte besucht werden, dann muss die Rechnung auch immer der Patient einreichen, also das System funktioniert irgendwie. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nochmals den grossen Bogen spannen und sagen, wieso wir überhaupt angefangen haben, in der Vernehmlassung über Tiers garant zu sprechen. Es waren zwei Gründe, die uns veranlasst haben, und zwar einerseits die Transparenz herzustellen, die heute nicht existiert. Ein Versicherter, der Leistungen in Anspruch nimmt, bekommt nach dem heutigen System nie zu Gesicht, was für ihn bei der Krankenkasse abgerechnet wurde an Leistungen. Er bekommt zwar eine Abrechnung, die ist völlig nichtssagend, da steht ein Betrag drauf, aber welche Tarifpositionen oder welche Medikamente, was genau für ihn gemacht wurde, das sieht er heute nicht. Also die erforderliche Transparenz war eben nicht gegeben und die hätte man eben mit dem Tiers garant auf einfache Art und Weise haben können. Deshalb haben wir es in der Vernehmlassung auch aufgenommen. Und es gibt auch einen gewissen erzieherischen Effekt, wenn man die Rechnungen selbst in der Hand hält und auch selbst bezahlen muss. Damit sind wir in die Vernehmlassung gegangen und haben Rückmeldungen bekommen, die uns dazu veranlasst haben, von dieser Idee Abstand zu nehmen, aber trotzdem nach einer Möglichkeit zu suchen, wie man diese Transparenz herstellen kann, und zwar haben wir uns dafür entschieden, den Vorschlag des verpflichtenden Rechnungsversandes aufzunehmen. Und damit denken wir, dass wir vielleicht 80% oder 90% der Wirkung erzielen können, wie sie ein Tiers garant hätte, bloss, dass die Systeme weiterhin bleiben wie bisher, dass keine Umstellungen nötig sind, dass die vollständige, elektronische Rechnungsstellung, wie sie heute im KVG verlangt wird, eben auch weiterhin umgesetzt werden kann. Nun gibt es verschiedene Ansichten, ob man den Tiers garant haben soll oder den Tiers payant. Und es erschliesst sich mir schon, dass man nach einer Möglichkeit sucht, eben beide Systeme parallel zu haben und dem Patienten die Wahlfreiheit zu geben. Ich möchte aber zu Bedenken geben, dass das Aufrechterhalten von zwei parallelen Systemen, und zwar sowohl bei der Krankenkasse als auch bei den Leistungserbringern, einen gewissen Mehraufwand erfordert.Die elektronische Rechnungsstellung, wie sie heute existiert, funktioniert sehr gut, und es war ein gewisser Aufwand, diese zwingend herzustellen. Es gibt heute noch ein paar Rechnungen, die eben nicht elektronisch gestellt werden; und wir arbeiten mit Vehemenz daran, dass alle Rechnungen elektronisch gestellt werden, damit die Daten im Gesundheitswesen eben auch sauber sind, was (in Wirtschaftlichkeitsverfahren) von grosser Bedeutung ist.Dann zur Statistik: In die Statistik fliesst nur ein, was die Krankenkassen bezahlen. Es heisst ja Krankenkassenstatistik. Was von den Krankenkassen nicht bezahlt wird, das fliesst nicht in die Statistik ein, und die Krankenkassen hätten auch gar keine Möglichkeit, einfach irgendwelche Rechnungen von MediData abzusaugen. Die Statistik wird über die Krankenkassenkosten gemacht, das sind dann auch revidierte Kosten, die eine Revisionsgesellschaft anschaut bei der Krankenkasse, und auf diese Daten kann man sich eben gut verlassen. Und wenn man jetzt irgendwie Mischsysteme hat, dann ist die Datenbasis nicht mehr so gut. Der Abg. Wendelin Lampert hat gesagt, er würde die Rechnungen einschicken, um sich dieser Buchhaltung zu entledigen. Es gibt noch einen zweiten Grund, die Rechnungen einzuschicken, und das machen in der Schweiz nicht wenige: Und zwar wollen sie, dass die Rechnung geprüft wird von der Krankenkasse. Bekanntlich gibt es ja elektronische Prüfsysteme, die herausfinden, ob die Rechnungsstellung korrekt ist. Und von diesen elektronischen Prüfsystemen wollen natürlich auch die Patienten innerhalb der Franchise profitieren können und schicken eben oft die Rechnung zur Krankenkasse, auch wenn sie sie selbst bezahlen. Also ich bin der Ansicht, dass der Vorschlag der Regierung die Transparenz herstellt, beim erzieherischen Effekt nicht ganz das bringt, was ein Tiers garant bringen würde. Aber ich finde, dass die Wahlfreiheit, zwei Systeme zu haben, doch einen gewissen Zusatzaufwand verursachen würde. Daher möchte ich den Regierungsvorschlag beliebt machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir zur Abstimmung kommen. Es liegen uns zwei Anträge vor zu Art. 20a Abs. 1. Ich lasse in der Reihenfolge, wie sie vorgetragen wurden, abstimmen. Also zuerst über Tiers payant ist wählbar. Zum besseren Verständnis: Das wäre das System, das das heutige System auf den Kopf stellt, damit das auch richtig verstanden wird. Wer diesem Antrag stattgeben möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
10 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Ich lasse über den zweiten Antrag abstimmen: Tiers garant ist wählbar. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 6 Stimmen nicht stattgegeben. Ich lasse nun über den Antrag der Regierung zu Art. 20a abstimmen. Wer der Regierungsvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 16 Stimmen. Wir machen jetzt noch einmal eine kurze Pause und werden dann in einer Viertelstunde weiterfahren. Die Sitzung ist unterbrochen (von 19:05 bis um 19:25 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei der 2. Lesung bei Traktandum 11, Abänderung KVG. Wir können mit der Lesung fortfahren. Sachüberschrift vor Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Abs. 1, 1a, 6, 8 und 8a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 1, 1a, 6, 8 und 8a stehen zur Diskussion.
Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, wir haben noch einen Zusatzantrag, und zwar zu diesem Art. 22. Und zwar schlagen die Abg. Herbert Elkuch und ich vor, einen Zusatzartikel 1b anzufügen, und zwar mit folgendem Inhalt:«Versicherten wird ein pauschaler Abschlag vom Beitrag nach Abs. 1 Bst. a gewährt, wenn sie die Übernahme der Vergütung für ambulante Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Kasse vorgängig anzeigen und im Laufe eines Kalenderjahres keine Vergütung für solche Leistungen in Anspruch nehmen. Die Regierung legt nach Anhörung des Kassenverbandes die Höhe des Abschlags mit Verordnung fest; dieser beträgt mindestens 2%.»
Die Begründung für diesen Zusatzantrag ist folgende: Im Bereich der Krankenpflegeversicherung fallen sehr oft Rechnungen mit kleinen Beträgen an. In Zukunft werden unter dem revidierten Krankenversicherungsgesetz, sofern der Landtag dem zustimmt, weit höhere wählbare Franchisen möglich sein. Auf die Hälfte der versicherten Personen entfiel 2014 eine Bruttoleistung von weniger als CHF 85 für ambulante Arztkosten und weniger als CHF 54 für Arzneikosten pro Monat. Aufgrund dieser Daten ist davon auszugehen, dass es in Zukunft viele Versicherte, vielleicht sogar eine Mehrheit, geben wird, bei denen über Jahre hinweg die Rechnungen der ambulanten Behandlungen die Franchise nicht übersteigen werden. In diesen Fällen muss der Versicherte sämtliche Kosten tragen. Wenn nun der Arzt diese Rechnungen der Krankenkasse schickt, die Krankenkasse diese dem Leistungserbringer einbezahlt und für den Versicherten eine Abrechnung erstellt, dieser wiederum die Krankenkasse einbezahlt, dann ist das umständlich und administrativ aufwendig. Der kostengünstigere Weg wäre, die direkte Bezahlung des Leistungserbringers durch die Versicherten. Gemäss Gesundheitminister Pedrazzini wäre es bei geltender Gesetzeslage bereits heute möglich, dass der Versicherte den Leistungserbringer direkt bezahlt. Für Versicherte, die während eines ganzen Kalenderjahres sämtliche Rechnungen für die ambulanten Behandlungen selber einzahlen, ist es angebracht, die Krankenkassenprämien auf Antrag des Versicherten für das folgende Jahr geringfügig zu senken, weil - die Krankenkassen von administrativem Aufwand entlastet werden; dies senkt die Verwaltungskosten der Kassen, was sich positiv für alle Versicherten auswirkt,
- auch im Fall, wo der Versicherte den Leistungserbringer selber bezahlt und anschliessend von der Krankenkasse eine teilweise Rückvergütung erhält, der administrative Aufwand der Kassen geringer ist, da diese nur eine Aktion, nämlich eine Überweisung an den Versicherten, machen müssen, und
- im anderen Fall, im Fall des Tiers payant, die Krankenkasse drei Aktionen ausführen muss: Nämlich die Rechnung des Arztes begleichen und eine Abrechnung für die Rückvergütung an den Versicherten machen und den Betrag von dem Versicherten einfordern.
Indirekt wird die Bezahlung der Arztrechnungen durch die Versicherten zu einem stärkeren Kostenbewusstsein und einer besseren Kontrolle der Arztrechnungen führen als im jetzigen System, zumal nur der Patient weiss, welche Behandlung der Arzt vorgenommen hat. Die durchschnittlichen Verwaltungskosten der liechtensteinischen Krankenkassen liegen derzeit bei circa 5%. Die Antrag stellenden Abgeordneten erachten daher eine Ermässigung von mindestens 2% auf die Prämie der Grundversicherung als angemessen, da das vorgeschlagene Regime sowohl für die Krankenkassen als auch für die Versicherten einen Gewinn darstellt. Die genaue Höhe der Vergünstigung soll die Regierung per Verordnung festlegen können. Das wäre im Moment alles. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ich habe noch einen kleinen Antrag zu Art. 22 Abs. 8, soll ich den jetzt bringen oder macht man zuerst den anderen Antrag?Landtagspräsident Albert Frick
Zuerst diesen Antrag bereinigen und darüber diskutieren, sofern Diskussionsbedarf besteht. Ich habe noch eine Klärungsfrage: Sie stellen diesen Antrag zu Art. 22 Abs. 1a? Diesen Absatz 1b können wir nicht zulassen, weil er zu spät eingereicht wurde, und zwischenzeitlich wurde eine korrigierte Fassung eingereicht.Abg. Erich Hasler
Ja, dann wäre das in diesem Fall, wie gesagt, ein ergänzter Abs. 1a.Landtagspräsident Albert Frick
Können Sie den bitte noch einmal genau vortragen, weil es eine kleine Unklarheit gibt.Abg. Erich Hasler
Also der Art. 22 Abs. 1a heisst: «Die Regierung legt nach Anhörung des Kassenverbandes mit Verordnung einen pauschalen Zuschlag zu den Beiträgen nach Abs. 1 Bst. a und b für die erweiterte obligatorische Krankenversicherung fest.» Dann kommt der Zusatz: «Versicherten wird ein pauschaler Abschlag vom Beitrag nach Abs. 1 Bst. a gewährt, wenn sie die Übernahme der Vergütung für ambulante Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Kasse vorgängig anzeigen und im Laufe eines Kalenderjahres keine Vergütung für solche Leistungen in Anspruch nehmen. Die Regierung legt nach Anhörung des Kassenverbandes die Höhe des Abschlags mit Verordnung fest. Dieser beträgt mindestens 2%.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Eine Verständnisfrage zu diesem Antrag: Ist es richtig, dass er direkt mit den beiden von Ihnen in einem früheren Antrag vorgeschlagenen Tiers garant/Tiers payant zusammenhängt und - nachdem jener Antrag nicht durchgekommen ist - dies eine vorsorgliche Änderung wäre, die aber nicht zur Anwendung kommt, weil das System beim Tiers garant bleibt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ja, er hätte die Funktion, natürlich wenn ein solcher Antrag durchgegangen wäre, dann wäre das klarer oder verständlicher gewesen. Aber laut Herrn Regierungsrat Pedrazzini soll auch im jetzigen System der Tiers garant gemacht werden, nur ist dann halt eben jetzt nicht so im Detail festgelegt, wie das abläuft. Aber Tiers garant könne man mit dem, was jetzt vor einer halben Stunde beschlossen worden ist, auch machen. Und darum kann man diesen Antrag noch stellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Ja, das heisst also, dass dieser Antrag unabhängig ist von den beiden vorangegangenen Anträgen, die eben nicht angenommen wurden, weil die jetzige Gesetzeslage eben offenlässt, nach welchem System man abrechnet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vielleicht noch zur Klärung von meiner Seite: Wenn man irgendeine Art von freiwilligem Tiers garant machen will, dann war meine Argumentation, so wurde ich zitiert vom Abg. Elkuch, dass ich gesagt habe, wenn jemand will, dann kann er ja jetzt schon mit dem Arzt vereinbaren, dass er vom Arzt die Rechnung direkt bekommt und direkt bezahlt. Dafür müssen wir nicht ein System, ein zweites, paralleles System einführen, und ich denke, dieser Antrag ist in diesem Sinne zu verstehen: Wenn es dem Patienten gelingt, ich möchte es einmal plakativ ausdrücken, sich vor der Krankenkasse ein ganzes Jahr zu verstecken, nachdem er es angekündigt hat, dann wird er mit einem Prämiennachlass belohnt. Das ist, glaube ich, die Essenz dieses Antrages; und hier muss man nicht mehr darüber spekulieren, ob es Tiers garant oder Tiers payant ist als System, sondern hier wird der Patient einfach gefordert, dass er die Dinge selbst in die Hand nimmt - und zwar zu 100%. Und er muss es halt dann jeweils mit dem Leistungserbringer so abmachen oder sich diejenigen Leistungserbringer aussuchen, die ihm eben auch die Rechnung direkt übergeben, die er direkt bar bezahlen kann, oder die ihm die Rechnung nach Hause schicken. Das ist, glaube ich, die Idee hinter diesem Antrag, so wie ich ihn verstanden habe.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ich habe noch eine Frage an die Regierung: Wenn aber die Franchise überschritten wird, dann kann er das der Krankenkasse schicken? Aber die Krankenkasse bezahlt dann ihn, der Patient schickt ja die Rechnung der Krankenkasse. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Man muss vielleicht unterscheiden zwischen Kosten innerhalb der Franchise und Kosten oberhalb der Franchise. Die Kosten oberhalb der Franchise, die wird natürlich der Patient von der Krankenkasse bezahlen lassen wollen. Dann fällt er hinaus aus diesem System und bekommt den Rabatt nicht mehr. Aber er muss natürlich beweisen, dass er die Kosten bis zur Franchisengrenze selbst ausgelegt hat, dafür muss er die Rechnungen, die er selbst bezahlt hat in diesem Jahr, auf die Seite legen, und wenn er die Franchise überschreitet, natürlich der Krankenkasse vorlegen, um zu beweisen, dass er zum Beispiel schon die ersten CHF 500 selbst bezahlt hat. Und dann kann er von der Krankenkasse verlangen, dass sie die über CHF 500 hinausgehenden Kosten dann übernimmt. Aber es geht darum, er muss der Krankenkasse beweisen können, dass er schon diese Kosten hatte, und zwar bei den OKP zugelassenen Leistungserbringern. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir abstimmen. Wer dem Zusatz zu Art. 22 Abs. 1a die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
9 Stimmen, damit wurde die Zustimmung nicht erteilt und ich bitte jetzt um den Änderungsantrag zu Abs. 8.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Das ist nur eine kleine Änderung. Art. 22 Abs. 8, der obere Teil ist wie im Bericht und Antrag, nur der letzte Satz, ich werde es dann sagen, wird hinzugefügt: Art. 22 Abs. 8: «Die Beiträge der obligatorischen Krankenpflege- und Krankengeldversicherung der Arbeitnehmer gehen zur Hälfte zu Lasten des Arbeitgebers. Das Amt für Gesundheit bestimmt gestützt auf den Landesdurchschnitt der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einen für alle Versicherten und alle Arbeitgeber einheitlichen Beitrag des Arbeitgebers. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad. Bei Jugendlichen enspricht der Arbeitgeberbeitrag der Hälfte des Beitrages für Erwachsene.»Und jetzt kommt der Zusatz: «Der Arbeitgeberbeitrag für die Krankenpflegeversicherung wird auf der Lohnabrechnung offen ausgewiesen und zusammen mit dem Lohn ausbezahlt.»
Die Begründung ist: Dieser Zusatz ist eine Präzisierung für den Auszahlungsmodus des Arbeitgeberbeitrages für die Krankenpflegeversicherung an die Arbeitnehmer. Die Auszahlung des Arbeitgeberbeitrages erhöht das Kostenbewusstsein und bewirkt für die Betriebe eine einheitliche Abrechnung der Arbeitgeberbeiträge für alle Angestellten, gleich ob Liechtensteiner, Schweizer oder österreichischer Grenzgänger. Nach dem Artikel, wie er vorgegeben ist im Bericht und Antrag, ist es ja so, dass der Arbeitgeber nicht mehr die Krankenkasse einbezahlt, sondern die halbe Prämie dem Arbeitnehmer übergibt. Und das ist aber nicht festgelegt, wie das vonstattenzugehen hat, ob das gesammelt oder anders ausbezahlt wird, und ich denke, das kann festgesetzt werden, dass das mit dem Lohn bezahlt wird und auf der Lohnabrechnung aufgeführt ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es zu diesem Antrag Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit können wir über den Antrag abstimmen. Wer dem Zusatz zu Art. 22 Abs. 8 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
6 Stimmen, damit wurde die Zustimmung nicht erteilt. Ich lasse jetzt über Art. 22, Abs. 1, 1a, 6, 8a und 8a gemäss Regierungsvorlage abstimmen. Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 16 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 23 Abs. 1, 2 und 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 1, 2 und 2a stehen zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Es ist noch ein Zusatzantrag zu Art. 23 Abs. 1 und 2, der ist da nicht in dieser Stellungnahme drin, sondern das ist im heutigen Krankenkassengesetz. Herbert Elkuch beantragt, folgenden Absatz 4 und 4a in Art. 23 an der Landtagssitzung vom Oktober 2015 zu ändern. In der alten Fassung sind die Abs. 1, 2, 2a, dann kommt der Abs. 4 dazu und dann kommt wieder die alte Fassung. Mit Abs. 4a geht es wieder weiter. Ich lese den ganzen Artikel: «1) In der Grundversicherung beteiligen sich die Versicherten, die das 20. Altersjahr vollendet haben, an den Kosten für die obligatorischen Leistungen bei der Krankenpflege.2) Diese Kostenbeteiligung besteht aus:a) einem festen Betrag pro Kalenderjahr in Höhe von 500 Franken; und
b) bei einem Selbstbehalt von 20% der den festen Jahresbetrag übersteigenden Kosten.2a) Der Selbstbehalt nach Abs. 2 Bst. b beträgt für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, 10%.4) Für folgende Leistungen wird keine Kostenbeteiligung erhoben:
a) Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen;
b) Leistungen bei Mutterschaft nach Art. 15 Abs. 3 bis 5;
c) Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Art. 13 Abs. 1, die ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis zehn Wochen nach der Niederkunft erbracht werden.4a) Die Regierung kann für bestimmte Leistungen die Kostenbeteiligung bis zum doppelten Betrag erhöhen. Sie kann für bestimmte Leistungen, insbesondere bei Chronischkranken, die Kostenbeteiligung senken oder ganz aufheben.»Die Begründung: Aktuell ist bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft in der obligatorischen Grundversicherung für festgelegte Mutterschaftsleistungen die Mutter von der Kostenbeteiligung befreit. Hingegen sämtliche Komplikationen vor oder nach der Geburt - sowohl bei der Mutter als auch beim Kind - gelten als Krankheit, und die Mutter muss sich an den Kosten beteiligen. Mit diesem Zusatzantrag möchte ich erreichen, dass Mütter zukünftig auch bei Krankheit und Komplikationen sowohl bei der Mutter selbst als auch beim Kind ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur zehnten Woche nach der Niederkunft von jeglichen Kostenbeteiligungen befreit sind. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten für die Krankenkassen, die prämienwirksam sind, sind minimal, da es sich allein um die entfallene Franchise und den Selbstbehalt handelt. Junge Menschen sollen beim Ziel in der heutigen Zeit, eine Familie zu gründen, besser unterstützt werden. Familien sind das Fundament unseres Staates und haben einen unbezahlbaren Wert. Gerade Eltern leisten mit einer Übernahme von Erziehungs- und Betreuungspflichten einen grossen Beitrag für die Aufrechterhaltung unserer Sozial- und Umlagesysteme. Also das ist eine familienpolitische Massnahme, um die Familie aufzuwerten oder höher zu schätzen. In der Schweiz sind auf Leistungen bei Mutterschaft weder Franchise noch eine sonstige Kostenbeteiligung vorgesehen. Im Gegensatz zur Schweiz müssen sich die Mütter in Liechtenstein bei Krankheiten während der Schwangerschaft bislang an den Kosten beteiligen. Ich habe das nachgefragt bei der Regierung und auf Nachfrage hat die Regierung bestätigt (das ist der Originaltext), «dass zurzeit nur die definierten Mutterschaftsleistungen, das sind die Geburtshilfe im eigentlichen Sinn, Kontrolluntersuchungen vor der Geburt sowie die Nachbetreuung durch Arzt oder Hebamme, siehe Anhang 2 Ziff. 2.3 der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz, von der Kostenbeteiligung befreit sind. Sämtliche Komplikationen, ob vor oder nach der Geburt, gelten als Krankheit und unterliegen daher der Kostenbeteiligung. Innerhalb von zehn Wochen nach der Geburt sind die Kosten für das Kind von der Krankenkasse der Mutter zu tragen. Danach gilt das Kind als eigenständiger Fall.» Die Mütter bei Mutterschaft, auch bei Krankheiten, von der Kostenbeteiligung zu befreien, ist eine gesellschafts- und familienpolitische Verpflichtung, eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und Unterstützung der Familien und letztlich eine Familienförderung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe ebenfalls einen Abänderungsantrag zu Abs. 2a in Art. 23. Er lautet:«2a) Für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, beträgt der feste Betrag nach Abs. 2 Bst. a CHF 300 und der Selbstbehalt nach Abs. 2 Bst. b 10%.»Begründung: Die Anhebung der Franchise für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, von CHF 100 auf CHF 500 ist unverhältnismässig und gegenüber Aktiven überproportional. Der grösste Teil der Rentner wird durch die KVG-Revision von einer 100-prozentigen Kostensteigerung betroffen. Zusammen mit anderen zusätzlichen Kosten, die die Rentner betreffen, werden sie verhältnismässig stärker als andere Personengruppen zur Kasse gebeten. Unter anderem - ich habe das auch in der 1. Lesung bereits moniert - ist diese Personengruppe im Rahmen der verschiedenen Massnahmen im Kontext der Sanierung des Staatshaushaltes immer wieder tangiert worden und in der Summe durch höhere finanzielle Belastungen und andererseits durch Leistungskürzungen betroffen. Erwähnt seien zum Beispiel, nochmals als Erinnerung: die Streichung des Freibetrages von 70% auf AHV/IV-Renten bei den Prämienverbilligungen für Einkommensschwache, die Erhöhung der Tarife für den ÖV, die Streichung des 30-prozentigen Freibetrages auf Renten der betrieblichen Personalvorsorge ab dem Steuerjahr 2014, um nur einige zu nennen. Aus diesem Grunde beantrage ich, die Franchise für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, nicht bei CHF 500 anzusetzen, sondern bei CHF 300; den Selbstbehalt bei 10%. Das ergibt die Antragsstellung, die ich eingangs formuliert habe.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Die Regierung hat auf mein Anliegen hin, die Kostenbeteiligung bei Geburtsgebrechen zu senken, eigentlich nichts gemacht ausser reingeschrieben: «Eine Aufnahme zusätzlicher Krankheiten auf die Liste der Befreiungstatbestände ist in begründeten Fällen möglich.» Ich möchte die Regierung fragen, wie kann man so etwas initiieren, dass das möglich ist, um Geburtsgebrechen eben auch eine Erleichterung zu bringen? Das Zweite ist, der Abg. Elkuch hat vorgetragen unter Art. 4a, da stehen dann auch Chronischkranke drin. Ich hätte gerne, wenn er da auch noch «Geburtsgebrechen» einfügen würde, dann hätten wir das auch erledigt. Aber zuerst möchte ich die Regierung fragen, wie kann man den Geburtsgebrechen hier eine Erleichterung bringen? Denn die müssen wirklich jedes Jahr den vollen Tarif der Prämien und Selbstbehalte bezahlen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich verstehe den Antrag des Abg. Kaiser so, dass er sich um die finanziell schwächeren Rentner sorgt, darum geht es. Ich habe in dem Zusammenhang ein paar Fragen an den Minister Pedrazzini: Auf den Seiten 46 und 47 sehen wir ja den Vergleich des Rentnerehepaares versus eine vierköpfige Familie. Da sieht man, dass die Familie eigentlich am Ende des Jahres mehr in der Geldtasche hat, aber die Kosten für die Kinder sind nicht dabei, es wird auch darauf hingewiesen. Gemäss einer Studie aus der Schweiz betragen die Kosten pro Kind CHF 600 pro Monat, bei uns dürfte es ein bisschen weniger sein, weil der Staat Prämien übernimmt. Aber auch wenn man CHF 300 pro Monat pro Kind rechnet, in dem Fall wären es zwei Kinder, dann haben wir über CHF 7'000, die die Familie mehr berappen muss, und dann bleibt unter dem Strich weniger. Beide von diesen Beispielen bezahlen keine Steuern. Die Gruppe, wo sich Herr Kaiser Sorgen darum macht, die bezahlen keine Steuern, also die haben auch keine steuerliche Mehrbelastung in dem Sinn zu tragen. Ich möchte nochmals an die Zahlen erinnern, die ich in der 1. Lesung gebracht habe, wo ich gesagt habe, ich habe Mühe mit dem Giesskannenprinzip. 46% der 65- bis 84-Jährigen haben ein Einkommen zwischen CHF 30'000 und CHF 60'000. 15% haben ein Einkommen zwischen CHF 60'000 und CHF 120'000. 2,1% zwischen CHF 120'000 und CHF 240'000; und 0,8% über CHF 240'000. Das sind die Zahlen aus der Steuerstatistik 2013. Das bedeutet, 36% haben ein Einkommen kleiner als CHF 30'000. In der Volkszählung 2010 fand man heraus, dass jede dritte Person über 65 Jahre alleine lebt. Also zwei von drei haben eine Lebensgemeinschaft, da kann man die Zahlen, die ich vorher gesagt habe, mal zwei rechnen. Wenn wir noch davon ausgehen, dass alle diese Personen auch noch ein Einkommen unter CHF 30'000 haben, so haben wir eine Gruppe, die klar Unterstützung benötigt, das ist so. Doch es gibt über 70% Rentnerinnen und Renter, die über ein stattliches Einkommen verfügen. Wir können also davon ausgehen, dass ein Drittel der Rentner von einer Erhöhung der Kostenbeteiligung hart getroffen sein wird, aber das gilt auch für Familien und Jüngere. Ich möchte Ihnen dazu noch zwei Zahlen sagen: Das Durchschnittseinkommen der 29-jährigen Männer ist CHF 5'092. Der Mindestlohn einer Detailhandelsfachfrau, das heisst einer Frau, die eine dreijährige Lehre gemacht hat, beträgt CHF 3'725. Also sie kommt auf ein Jahreseinkommen von CHF 45'000, beide belasten wir voll. Die Regierung führt im Bericht und Antrag Nr. 24/2015 aus, dass finanziell bedürftige Personen aller Altersklassen durch die Anhebung der Kostenbeteiligung finanziell nicht schlechtergestellt werden. Überall dort, wo Prämien und/oder die Kostenbeteiligung in der Krankenversicherung von anderen Sozialsystemen (Ergänzungsleistungen, wirtschaftliche Sozialhilfe) mitgetragen werden, sind die rechtlichen Grundlagen nötigenfalls anzupassen. Das wäre zum Beispiel die Verordnung zu Ergänzungsleistungen. Gemäss Regierungsvorschlag wird neu auch die Kostenbeteiligung in der Prämienvergünstigung subventioniert. Die meisten Rentnerinnen und Rentner mit Ergänzungsleistungen bekommen auch eine Prämienvergünstigung. Durch die Begünstigung von Rentnerinnen und Rentnern, die es zudem nicht in jedem Fall nötigen haben - und wir machen hier eine Begünstigung schon rein durch die Tatsache, dass ein Nichtrentner einen Selbstbehalt von 20% hat, ein Rentner hat 10% -, erhöht sich die Prämie der übrigen Versicherten um CHF 65 pro Person und Jahr. Das waren die Zahlen, die Sie schon gekannt haben. Ich bin dann weitergegangen in die Steuerstatistik und ehrlich gesagt hat es mich fast umgehauen, als ich die Zahlen gesehen habe. Ich habe geschaut, was das durchschnittliche Vermögen der Personen nach Altersgruppen ist. Sie können jetzt selber einmal eine Schätzung für sich machen innerlich, was Sie denn denken, was im Durchschnitt eine Person im Alter von 65 bis 84 Jahren hat. Das durchschnittliche Vermögen beträgt CHF 898'193 - das durchschnittliche. Es heisst dann, ein Lesebeispiel: Ein Viertel der 65- bis 84-Jährigen weist für das Steuerjahr 2013 ein Vermögen weniger als CHF 31'338 aus. Die oberen 5% in dieser Altersgruppe deklarieren ein Vermögen von mindestens CHF 2,5 Mio. Zum Vergleich: Der Ehemann in dem Beispiel hat ein Vermögen von CHF 24'103. Die Altersgruppe 30- bis 49-Jährige, wo die Familie mit Kindern normalerweise ist, hat einen Fünftel eines Rentners an Vermögen. Jetzt können Sie sagen, ja gut, die CHF 2,5 Mio., die verzerren das ganze Bild. Es gibt noch einen Median in dieser Aufstellung. Der Median bei den 65- bis 84-Jährigen ist CHF 162'110. Im Vergleich dazu: Die 15- bis 29-Jährigen haben ein Vermögen von CHF 2'000; die 30- bis 49-Jährigen ein Vermögen von CHF 25'000. Man könnte also rein theoretisch die Diskussion auch in die andere Richtung führen und sagen, müssen wir uns nicht um die Familien kümmern und die Begünstigung aufheben? Das wäre auch eine Diskussion, die interessant wäre. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Besten Dank. Geschätzte Damen und Herren. Zu den Ausführungen, die soeben die Abg. Judith Oehri gemacht hat: Ich verwehre mich dagegen, dass hier das Giesskannenprinzip von mir angewendet wird bei diesem Antrag. Es ist kein Giesskannenprinzip, und gerade bei einem Versicherungswerk, das ein Sozialwerk ist, kann man sich nicht an den Reichen und Reichsten orientieren. Dieser Vermögensdurchschnitt mag sicher stimmen, ich vertraue auch Ihren Zahlen, aber man kann sich bei einem solchen Werk nicht auf die Reichen und Reichsten konzentrieren und diese herauszupfen.Ich bin auch der Meinung - und da ist es die Obergrenze für mich -, ich habe immer moniert oder angefügt, dass für mich die Anhebung dieses Selbstbehaltes und der Franchise auch für den Mittelstand sehr belastend ist. Es gibt sicher sehr viele Familien und vom Mittelstand her, dass man an der oberen Grenze ist. Für mich ist diese Anhebung der Franchise von CHF 200 auf CHF 500 sowie des Selbstbehalts von 10% auf 20% auch bei den Familien an der Höchstgrenze. Ich habe da bereits schon etwas Bauchweh, werde diesem aber zustimmen. Es geht mir auch darum, dass es 30% betrifft, wie Sie gesagt haben, die von diesem Zahlenspiel nichts haben, und dass es für diese auch sehr entscheidend ist, wie der Selbstbehalt angesetzt wird. Bei den Nichtrentnern hat man die Franchise von CHF 200 auf CHF 500, das sind 250%, angehoben und bei den Rentnern im ordentlichen Rentenalter von CHF 100 auf CHF 500, das ist eine Steigerung von 500%. Und das ist für mich unverhältnismässig. Es sind immer noch 300% - mehr als bei den Familien und beim Mittelstand -, wenn man die Franchise von CHF 100 auf CHF 300 ansetzt. Das finde ich angemessen, das finde ich fair und für das setze ich mich ein, auch mit meinem Antrag. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Wir sehen in dieser Frage, weshalb Statistiken eben doch eine gewisse Bedeutung haben, und Johannes Kaiser hat sicherlich recht mit seinen Zahlen und einem überproportionalen - ich würde nicht sagen: unverhältnismässig hohen - Effekt hier jetzt auf die Rentner. Aber es hat eben auch Frau Judith Oehri recht mit ihren Zahlen, mit dem Median kommen wir der Geschichte schon ganz nah. Man muss eben nicht von den Extrempositionen ausgehen. Ich habe nichts gegen Massnahmen, die eine höhere Treffsicherheit, eine höhere Zielgenauigkeit erreichen und eben die Bedürftigen treffen. Nur, wenn Sie sagen, dass ein Kriterium «ordentliches Rentenalter» kein Giesskannenprinzip impliziert, dann verstehe ich das nicht. Was ist das für ein Kriterium «ordentliches Rentenalter», sodass allen ab einem gewissen Alter dieser Vorteil zugutekommt? Das ist das pure Giesskannenprinzip. Ich habe nichts gegen Massnahmen, die den Bedürftigen - und gemäss den Zahlen von Frau Oehri sind das rund ein Drittel - die entsprechende Unterstützung zukommen lassen. Bei den anderen sehe ich diesen Bedarf nicht oder sicherlich nicht mehr als bei den Familien, wo wir eben die Massnahmen eben so durchsetzen, wie wir sie zur Sanierung des Staatshaushaltes angeblich durchsetzen müssen. Und deshalb kann ich Ihrer Argumentation diesbezüglich jetzt nichts abgewinnen und würde am Antrag der Regierung, wie er uns vorliegt, nichts ändern, zumal - und das soll nicht vergessen werden - diese Reduktion des Selbstbehaltes, der generell bei 20% liegt, aber bei den Rentnern auf 10% festgelegt wurde, schon eine Quersubventionierung von den arbeitstätig Versicherten zu den nicht mehr arbeitstätig Versicherten darstellt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich hätte eine Bitte an den Gesundheitsminister. Vielleicht könnte er ausführen, wenn wir den Antrag des Abg. Kaiser ablehnen würden: Würden die bedürftigen Rentner schlechtergestellt als sie heute sind oder sind sie trotzdem aufgefangen im System und zahlen nicht mehr? Und die zweite Frage, die ich an ihn habe: Gehe ich richtig in der Annahme, dass, wenn wir dem Antrag zustimmen, die Prämien aller anderen Versicherten nicht nur die CHF 65 mehr sind, als wenn wir dem Vernehmlassungsbericht oder der 1. Lesung nachgekommen wären, sondern noch höher sind. Und im Wissen um die demografische Entwicklung werden die Prämien für die Jüngeren noch mehr steigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte gerade da ansetzen. Mich würden natürlich die finanziellen Auswirkungen dieses Antrages wundernehmen. Bis jetzt hat man ja immer gesagt, diese Reform wird die Prämien pro Jahr um CHF 315 entlasten. Jetzt nehme ich einmal an, wenn hier diese CHF 200 fehlen, dann ist diese Entlastung nicht mehr bei CHF 315. Da wäre ich der Regierung doch noch dankbar, wenn Sie hier konkrete Zahlen nennen können. Denn wenn die Ausführungen der Abg. Judith Oehri stimmen, dann müssen wir uns einfach bewusst sein, wir werden diese Familien noch mehr belasten. Jemand wird das am Ende des Tages bezahlen, und deshalb versuche ich eben, im Gesundheitswesen einen anderen Ansatz zu fahren. Ich frage nicht, wer bezahlt das, sondern wie entstehen diese Kosten. Wie können wir schwarze Schafe sanktionieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Fragen wurden jetzt zwar schon gestellt, ich habe trotzdem schon gedrückt. Ich möchte nur die Fragen, die Herr Lampert und Frau Oehri aufgeworfen haben, nochmals explizit unterstützen und mich für das hervorragende Votum bedanken, das hat viel ausgesagt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst zur Frage des Abg. Peter Büchel bezüglich der Geburtsgebrechen. Ich möchte ihn auf den Anhang 5 der Krankenversicherungsverordnung verweisen, wo die Geburtsgebrechen explizit schon drin sind unter der Liste der chronischen Krankheiten. Also es gibt keinen Grund, einen Antrag zu verändern deswegen. Und zwar sind konkret genannt: Zystische Fibrose, Zöliakie, Zerebrale Lähmungen ab einer Invalidisierung von 30% und Intelligenzstörungen, sofern sie die Anordnung von Vormundschaftsmassnahmen zur Folge haben. Wenn neue Krankheiten oder Geburtsgebrechen auf diese Liste sollen, dann muss ein entsprechender Antrag gestellt werden - meines Wissens bei der Leistungskommission. Sie haben schon sehr oft nach diesen Geburtsgebrechen gefragt, und ich bitte Sie einmal persönlich, diesen Anhang 5 der KVV anzuschauen und sich davon zu überzeugen, dass es wirklich wahr ist, dass dort Geburtsgebrechen genannt wurden. Offenbar haben Sie noch Zweifel daran. Dann zu den Fragen der Abg. Judith Oehri: Für bedürftige Rentner - bedürftig im Sinne von, dass Sie sich für Ergänzungleistungen qualifizieren - ändert sich überhaupt nichts, egal, wie wir die Kostenbeteiligung einstellen, weil wir versprochen haben, im Gegenzug - und das werden wir sicher auch machen - die entsprechenden Verordnungen zu verändern, damit die Pauschalen für die Kostenbeteiligung und die Pauschalen für die Krankenkassenprämien für diese Personen entsprechend nachgestellt werden. Das heisst, egal was der Landtag heute beschliesst für die Kostenbeteiligung der Rentner, für die bedürftigen Rentner im Sinne von Ergänzungsleistungsbezügern wird das auf jeden Fall ausgeglichen werden. Die werden davon nichts spüren. Hingegegen werden alle Prämienzahler, also inklusive der Rentner und auch inklusive der Chronischkranken, diese Veränderung in den Prämien spüren. Unsere Berechnungen, wie der Abg. Wendelin Lampert richtig festgestellt hat, gehen von einer Prämienverringerung von CHF 315 pro Jahr gemäss Regierungsvorschlag aus. Und wenn wir den Antrag des Abg. Johannes Kaiser umsetzen, dann wird das rechnerisch eine Prämienverbilligung von nur noch CHF 280 sein. Das heisst, es wird eine Verringerung des Effektes geben, den diese Reform auf die Prämien haben wird. Und ich betone noch einmal: Es fallen die Prämien aller Versicherten, auch der Rentner und auch der Chronischkranken, die bezahlen auch Prämien, und natürlich selbstverständlich auch aller anderen Erwachsenen. Damit habe ich, glaube ich, die Fragen beantwortet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ja, ich kenne diesen Katalog, Herr Regierungsrat Pedrazzini. Ich weiss, was da drin steht. Ich hätte es einfach gerne, wenn das im Gesetz eben auch erwähnt ist, weil Sie mit Geburtsgebrechen halt eben nicht chronisch krank sind, sondern Sie haben ein Gebrechen, das Sie das Leben lang mittragen und für das Sie halt das Leben lang bezahlen müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich habe nur kurz eine Verständnisfrage: Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, Herr Regierungsrat Pedrazzini, dann bedeutet es, dass der vermögende Rentner mit gut zwei Millionen im selben Masse belastet wird wie der Rentner, der wirklich gerade über der Bedürftigkeit ist. Das heisst, die werden nicht unterschiedlich behandelt, obwohl der Unterschied bezüglich ihrer finanziellen Möglichkeiten doch signifikant ist. Kann man das so sagen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Gerold Büchel, das kann man so sagen. Diejenigen, die über der Schwelle sind, Ergänzungsleistungen zu erhalten, werden alle genau gleich behandelt. Jetzt kann man sich eben darüber unterhalten, wie gross diese Schwelle ist, ob die Schwelle richtig ist. Aber es ist eine Schwelle, die über die Jahre gefunden wurde und eine Art Existenzminimum für Personen im Rentenalter mit relativ genauen Berechnungsbasen definiert. Dann noch zum Abg. Peter Büchel: Wenn Sie die Struktur des Anhangs 5 lesen, dann heisst die Überschrift «Befreiung von der Kostenbeteiliung für Chronischkranke». Und dort sind verschiedene Kategorien von chronischen Krankheiten genannt, und die Geburstgebrechen zählen gemäss dieser hierarchischen Aufzählung zu den chronischen Krankheiten. Es gibt also keinerlei Grund, für Geburtsgebrechen irgendeine separate Kategorie zu schaffen oder sie separat und zusätzlich zu den chronischen Krankheiten zu erwähnen, weil sie ja gemäss der Definition in der Verordnung als Teil der chronischen Krankheiten zählen; und sie sind es auch, sie sind ja auch chronisch, sie sind ja anhaltend. Zum Beispiel zählt zu den chronischen Krankheiten auch Langzeitpflegebedürftigkeit - unabhängig von der Ursache. Also der Oberbegriff lautet «chronische Krankheiten» und darunter sind relativ viele Krankheitsgruppen erfasst, unter anderem eben auch die Geburtsgebrechen. Also es gibt aus legistischen Gründen keine Veranlassung, hier die Geburtsgebrechen auch noch mit zu erwähnen, sonst müsste man die Stoffwechselkrankheiten mit erwähnen, die psychischen Krankheiten, die Langzeitpflegebedürftigkeit und so weiter. Also die Begriffsbildung ist passiert in der Verordnung. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe mich jetzt gerade gefragt, ob man, wenn man 2a drinlässt, den Rentnern einen Gefallen tut, zumindest dem gesunden Rentner einen Gefallen tut. Die Chronischkranken sind ja schon begünstigt, also wenn jetzt jemand im Alter krank ist. Und wenn ich denke, von 65 bis 95 habe ich 30 Jahre, bin vielleicht 25 Jahre davon fit, bezahle mehr Prämien, durch diese Massnahme haben wir CHF 65 pro Person und Jahr mehr. Tun wir den Rentnern wirklich einen Gefallen? Das frage ich mich jetzt gerade.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
65 ist ja heute kein Alter mehr. Und mit 65 sind noch sehr viele Jahre möglich mit relativ geringen Kosten. Natürlich hat ab 40 jeder seine Zipperlein, aber die sind ja in der Regel nicht so teuer, dass es gerade wahnsinnig viel ausmacht. Und es gibt viele Leute, die haben sehr viele - vom medizinischen Standpunkt - sehr kostengünstige Jahre nach 65 noch zu erleben. Und für die bringt es natürlich einen Vorteil, wenn man die Prämien relativ günstig ansetzt und die Kostenbeteiligung dafür eher höher. Man kann das nicht genug betonen, das ist wie eine Waage: Ist die Kostenbeteiligung höher, ist die Prämie geringer. Bei der Autoversicherung weiss das jeder, aber bei der Krankenkasse hat man das dann plötzlich vergessen, dass es diesen Zusammenhang gibt. Aber der existiert. Also müssten wir hier austarieren, wie wir die Kostenbeteiligung ansetzen und welchen Effekt das dann auf die Prämie hat. Wir haben von der Vernehmlassung zur 1. Lesung dann eben die Erleichterungen für die Rentner wieder eingebaut, und das hat dann die Prämie um die von Ihnen genannten CHF 65 pro Jahr eben nach oben getrieben. Und wir haben diese Erleichterung eingebaut mit der Begründung, dass sie eben heute auch existiert und dass sie in irgendeiner Form gewährt werden sollte, aber eben, es sind die normalen Erwachsenen und die Rentner, beide, auf ein etwas höheres Niveau angehoben worden; und das höhere Niveau haben wir eben mit CHF 500 plus 10% oder CHF 500 plus 20% veranschlagt. Aber ob man jemandem einen Gefallen tut, das hängt sehr individuell vom Gesundheitszustand ab. Wie gesagt, 65 ist heute kein Alter mehr, man erwartet mit diesem Alter eigentlich einige sehr gesunde Jahre.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich denke mir, es ist schon so, wie es die Abg. Judith Oehri sagt. Den gesunden Rentnern bereiten Sie keine Freude, zumindest finanziell nicht, mit diesem Abs. 2a, denn diese werden zusätzlich um CHF 65 belastet. Die anderen entlasten Sie natürlich, aber die gesunden Rentner, die werden finanziell auch zusätzlich belastet. Auch die Chronischkranken werden zusätzlich belastet. Eben: Jemand bezahlt es am Ende des Tages, das ist das Dilemma.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lasse ich jetzt vorerst über den Antrag des Abg. Johannes Kaiser abstimmen, nach dem jetzt vor allem über diesen Antrag diskutiert wurde. Wir können dann die Diskussion noch weiterführen, bevor ich über den Antrag des Abg. Herbert Elkuch abstimmen lasse. Wer dem Abänderungsantrag zu Art. 23 Abs. 2a des Abg. Johannes Kaiser die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
3 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht zugestimmt. Gibt es noch Diskussionsbedarf zum Antrag des Abg. Herbert Elkuch? Das scheint nicht der Fall zu sein. Somit können wir auch darüber abstimmen. Wer in Art. 23 einen Abs. 4 und 4a, wie er Ihnen vorliegt, anfügen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
4 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Somit lasse ich über Art. 23 Abs. 1, 2 und 2a gemäss Regierungsvorlage abstimmen. Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 14 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 23a Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Gemäss Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 19. Dezember 2012, Art. 34 Abs. 3, beantrage ich eine Änderung von Art. 23a Abs. 1 in der Fassung der Regierungsvorlage Nr. 91/2015, indem diesem Artikel folgender Satz hinzugefügt wird:«Die Regierung regelt das Nähere, insbesondere über die vom Versicherten einzuhaltenden Fristen bei einem Wechsel der wählbaren Kostenbeteiligung, mit Verordnung.»Mit diesem Zusatz soll die Regierung gesetzlich dazu verpflichtet werden, im Verordnungsweg sicherzustellen, dass ein Franchisenwechsel, insbesondere von einer höheren Wahlfranchise in die Grundfranchise, an Fristen gebunden ist und nicht jederzeit durchgeführt werden kann. Bei der Wahl einer höheren als der Grundfranchise soll der Versicherte mindestens zwölf Monate oder mindestens ein ganzes Kalenderjahr an die von ihm gewählte Franchise gebunden sein. Zudem soll die Regierung verhindern, dass bei einem Kassenwechsel diese Regelung durchbrochen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass sich die Regierung bei der Ausgestaltung der entsprechenden Verordnungsbestimmungen an die hiermit zu Protokoll gegebenen Vorgaben hält und diese für verbindlich erachtet. Bei einer Regelung dieser Fristen im Verordnungsweg erhält die Regierung im Gegenzug die Möglichkeit, mit den Krankenkassen die praktische Umsetzung abzusprechen und auf eventuelle Fehlentwicklungen in der Zukunft schnell reagieren zu können. Meinen Antrag begründe ich wie folgt: Die im Gesetz vorgesehene, maximale Wahlfranchise von CHF 3'500 bietet vor allem jungen, gesunden und potenziell gesund bleibenden Personen mit einem gewissen finanziellen Spielraum einen Anreiz zu Prämieneinsparungen. Wer auf Gesundheit vertrauen und es sich leisten kann, wird sich für die hohe Wahlfranchise entscheiden, Prämienkosten sparen und sich aus der Solidargemeinschaft mit jenen Versicherten verabschieden, für die eine hohe Wahlfranchise nicht infrage kommt. Dies sind vor allem Personen mit wenig finanziellem Spielraum und/oder geringer Aussicht auf anhaltend stabile Gesundheit. Aufgrund des jetzt vorliegenden Gesetzesentwurfs ist eine Rückkehr zur Minimalfranchise von CHF 500 im Jahr und damit in die finanzielle Geborgenheit der Solidargemeinschaft jederzeit möglich. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass bei anhaltend stabiler Gesundheit die Maximalfranchise gewählt und damit Prämien gespart werden, um bei vorhersehbarer Inanspruchnahme von kostenintensiveren ärztlichen Leistungen - beispielsweise planbare operative Eingriffe - rechtzeitig zur Grundfranchise zu wechseln, um Selbstbehaltskosten zu sparen. Die nur für bereits beschriebene Versicherte überhaupt offenstehende Wahlmöglichkeit ist einzuschränken. Die Rückkehr in die Solidargemeinschaft ist zu erschweren. Dies allein schon aus Solidarität gegenüber all jenen, für die ein hoher Selbstbehalt aus verschiedensten Gründen gar nicht infrage kommen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte den Antrag des Abg. Christoph Wenaweser unterstützen und habe eine Frage zu den Erläuterungen zu Art. 23a Abs. 1. Auf den Seiten 49, 50 und 51 führt die Regierung die Schweizer Bestimmungen aus - und hier bin ich jetzt nicht sicher - und lässt eigentlich durchblicken, dass die Bindung an eine einmal gewählte Franchise für mindestens ein Jahr als sinnvoll erachtet wird. Heisst das in den Erläuterungen jetzt, dass der Vorschlag des Abg. Christoph Wenaweser im Prinzip schon angedacht ist oder wird der eigentlich durch die Erläuterungen schon umgesetzt? Ich bin mir da nicht ganz sicher und wäre froh, wenn Sie das erklären könnten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Meine Fragestellung geht in die genau gleiche Richtung. Wenn wir uns die Erläuterungen auf den Seiten 49, 50 und 51 ansehen, frage ich mich: Wo ist der Unterschied zum Antrag des Abg. Christoph Wenaweser? Ich habe keine Mühe damit, wenn wir hier der Regierung eine Verordnungskompetenz einräumen, aber ich frage mich: Wo liegt der Unterschied zwischen Ihrem Antrag und vor allem natürlich der Begründung und den Erläuterungen beziehungsweise Ausführungen auf den Seiten des vorliegenden Berichts und Antrages? Kann die Regierung hierzu Ausführungen machen oder der Antragsteller? Aber in Prinzip, denke ich mir, spricht nichts gegen Ihren Antrag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es ist in der Tat so, dass der Antrag des Abg. Christoph Wenaweser das, was die Regierung in der Stellungnahme geschrieben hat, verdeutlicht, im Gesetz festhält. Und durch sein Votum gibt er hier den Wunsch des Gesetzgebers zu Protokoll. Das ist einfach eine stärkere Verankerung als das, was in der Stellungnahme drinsteht. Es ist inhaltlich völlig identisch mit dem, was die Regierung vorlegt, aber es schränkt die Freiheit der Regierung bei der Gestaltung der Verordnung etwas ein, sagen wir, in Zukunft. Aber ich habe überhaupt keine Mühe mit dem Antrag. Das präzisiert klar das Gesetz und das, was der Abg. zu Protokoll gegeben hat, präzisiert klar, was der Wunsch des Gesetzgebers ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Minister für seine Ausführungen. Sie sagen gerade, es würde die Regierung einschränken. Wo werden Sie denn eingeschränkt mit dieser Formulierung? Was können Sie zukünftig eben nicht mehr in diese Verordnung schreiben?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Bei der Gestaltung von Verordnungen ist die Regierung in der Regel an das gebunden, was im Landtag gewünscht wurde, und wenn auch noch über einen Antrag explizit abgestimmt wurde, der mit der Begründung geliefert wurde, dass man zwölf Monate oder ein Kalenderjahr an die Franchise gebunden sei, dann wird sich die Regierung schwertun, daraus sechs oder drei Monate zu machen in Zukunft. Dann wird das zwölf Monate bleiben müssen, sagen wir, im Minimum.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir abstimmen. Wer dem Antrag des Abg. Christoph Wenaweser zustimmen möchte, wonach Art. 23a mit einem Zusatz ergänzt wird, wie er vorgetragen wurde und wie er Ihnen vorliegt, möge bitte die Zustimmung erteilen. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Damit erübrigt sich meines Erachtens eine weitere Abstimmung über Art. 23a Abs. 1, weil wir ihn bereits in einer ergänzten Form genehmigt haben. Wir können weiterlesen. Art. 24a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24b Abs. 1, 2, 2a und 5 Bst. c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24b Abs. 1, 2, 2a und 5 Bst. c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 26c Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26c Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Abs. 1a bis 1c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 1a bis 1c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie bereits angekündigt, stelle ich hier den Antrag, bei III. Inkrafttreten den Abs. 3 dieser Inkrafttretensbestimmung zu streichen. Wenn wir diese Inkrafttretensbestimmung so beschliessen, dann liegt die Einführungskompetenz betreffend Tarmed bei der Regierung, und das möchte ich nicht aus der Hand des Landtages geben. Deshalb stelle ich eben konkret diesen Antrag. Sollte dieser Antrag eine Mehrheit finden, tritt Tarmed in Kraft mit der Inkraftsetzung dieses Gesetzes, sprich am 1.1.2017. Sie haben es ja heute bereits gehört, ich könnte auch mit einer früheren, sogar mit einer rückwirkenden Einsetzung des Tarmeds leben, aber man sollte es ja nicht übertreiben. Nur um zu sagen, wieso ich diesen Antrag stelle. Ich zitiere jetzt halt doch noch die Landtagsprotokolle aus dem Jahr 2003, nur ganz kurz: Da waren wir genau in der gleichen Situation: Das KVG hat man gross überarbeitet, es ging auch um die Einführung des Tarmeds und dann hat eben der damalige Gesundheitsminister am 22. Oktober 2003 unter anderem gesagt: «Es ist klare Absicht der Regierung, im Jahr 2005 den Tarmed, also das neue schweizerische Abrechnungssystem, zu übernehmen.» Und auch am Tag darauf, am 23. Oktober 2003, ist circa der gleiche Satz wiederholt worden. Nun haben wir nicht 2005, nein, wir haben jetzt 2015 und wir haben immer noch keinen Tarmed eingeführt. Und ich habe es ja heute auch schon mehrmals zitiert, ich lese es nicht nochmals vor, aber ich sage es einfach nochmals: Die letzte Woche hat der Herr Gesellschaftsminister eine öffentliche Stellungnahme bekannt gegeben, konkret zu den Änderungsanträgen der Ärztekammer, und hier drin sagt das Ministerium für Gesellschaft deutsch und deutlich: Der Versuch eines liechtensteinischen Arzttarifs, der ist gescheitert. Und wenn der eben gescheitert ist, diese stringenten Bedingungen einzuführen, dann ist jeder Tag, wo wir keinen Tarmed haben, ein verlorener Tag. Und diese Lethargie der Politik, die bezahlt im Endeffekt der Prämienzahler. Und, wie gesagt, auch für die weissen Schafe ist es eben kein Schutz. Ansonsten könnten eben die weissen Schafe beweisen, dass sie weiss sind. Ich denke mir einfach, wir müssen hier Nägel mit Köpfen machen und diesen Tarmed nun einführen. Ich habe es ja auch bereits mehrfach heute gesagt, auch die aktuelle Rechtsprechung kann mich eigentlich nicht gross beeindrucken. Wenn man von CHF 3,4 Mio. lediglich CHF 1 Mio. zurückerhält, dann ist das relativ dürftig. Und was auch sehr wichtig ist, wir haben jetzt diese unbefristeten Verträge beschlossen - diese unbefristeten Verträge sind verknüpft mit einem Kündigungsrecht, und dieses Kündigungsrecht ist nur durchsetzbar, wenn man Beweise hat. Und zumindest ein Punkt für diese Beweisführung, das dürfte auch wiederum die vergleichbare Transparenz sein. Deshalb beantrage ich in der Übergangsbestimmung, diesen Abs. 3 zu streichen. Dann hat der Landtag heute beschlossen, dass Tarmed per 1.1.2017 in Kraft treten wird. Und da ich ja die Transparenz liebe, stelle ich auch Antrag auf namentliche Abstimmung, dass wir auch wissen, wer hier drinnen was beschlossen hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich unterstütze den Antrag auf namentliche Abstimmung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage an den Herrn Gesundheitsminister, der jetzt frei ist. Sie haben das Inkrafttretensdatum per 1. Januar 2017 gesetzt. Ursprünglich habe ich mich gefragt, ob das korrekt ist oder nicht. Offensichtlich ist das bewusst auf ein Jahr später gesetzt und nicht wie übliche Gesetze: nach Ablauf der Referendumsfrist. Gibt es hier einen systemischen Grund dahinter oder was sind Ihre Überlegungen hinter dieser meines Erachtens verzögerten Inkraftsetzung dieses Gesetzes?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchten Sie diese Frage gleich beantworten, Herr Regierungsrat Pedrazzini?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja. Der 1.1.2016 ist sozusagen übermorgen, wenn man in EDV-Systemen denkt, und das wäre doch ziemlich knapp. Weil eben die Referendumsfrist plus Referendum, wenn es noch kommen würde, das reicht niemals bis Ende 2015. Und dann müssen die Krankenkassen eben auch noch ihre Systeme ändern und natürlich: Eine geänderte Franchise muss in die Prämienberechnung der Krankenkassen einfliessen für 2017. Und da sind wir einfach schon viel zu weit im Jahr drin jetzt, um diesen ganzen Prozess noch schnell schnell umkehren zu können. Und daher ist die Inkraftsetzung am 1.1.2017, letztlich müssen ja auch noch einige Verordnungen geschrieben werden und so weiter.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Eine weitere Präzisierungsfrage, Herr Gesundheitsminister: Gehe ich richtig in der Annahme, dass viele Arztpraxen in unserem Land bereits das schweizerische Tarifsystem Tarmed EDV-technisch hinterlegt haben, weil sie a) entweder bereits Schweizer Patienten abrechnen müssen oder b) über eine solche Software verfügen, die per se im Standard den Tarmed ausliefert, und die Anpassungen sich somit in Grenzen halten würden bei den betroffenen Leistungserbringern?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Zwei Fragen an den Antragsteller. Wenn Sie sagen, dieser Absatz, dass die Regierung gemäss Verordnung die Kompetenzt hat, dieser Punkt 3 soll gestrichen werden, dann schliesse ich daraus, dass Sie die Kompetenz der Regierung, die Sie vorhin noch über alle Massen gelobt haben, eben doch nicht so hoch einschätzen und die Regierung nicht in der Lage sehen, das schon richtig zu machen. Dies einfach zur Feststellung. Und das Zweite ist: Wenn Sie sagen, die Folge Ihres Antrages wäre, dass das Inkrafttreten auf den 1.1.2017 quasi automatisch erfolgt, dann heisst das, einfach um klarzusehen, die Blackbox wird auf den 1.1.2017 eingeführt, ohne weitere Prüfung durch eine Regierung, die allenfalls dann entscheidet: Soll es noch der bisherige Tarmed sein oder ist der Tarmed 2.0 schon so weit, dass er eingeführt werden kann? Macht das Sinn, auch wirtschaftlich, auf den 1.1.2017 mit einer Muss-Bestimmung den Tarmed einzuführen, obwohl zum Beispiel die Schweiz uns sagt, per 1.1.2018 kommt der Tarmed 2.0 und ist operativ einsatzfähig. Also ohne all diese Fragen, Ihr Antrag besagt, per 1.1.2017 wird der Tarmed ungesehen eingeführt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die Fragen, die da gestellt wurden. Ja, ich habe ein wenig in die Historie zurückgeblendet. Im Jahr 2003 hat es auch eine Regierung gegeben, die etwas erzählt hat; in der Zwischenzeit sehe ich schon den vierten Gesundheitsminister da drüben sitzen. Wir haben noch keinen Tarmed eingeführt. Man kann zuschauen als Politiker oder man kann handeln. Ich würde doch dafür plädieren, dass wir endlich handeln. Führen Sie diesen Tarmed nun ein. Und wenn Sie sagen, es wird sowieso der Tarmed 2.0 eingeführt: Nein, es wird der Tarmed eingeführt, der am 1.1.2017 in der Schweiz gültig ist. Natürlich: wenn, der alte - und von dem gehe ich definitiv aus. Ich glaube nicht, dass die Schweiz am 1.1.2017 den neuen Tarmed hat. Das wird einen längeren Kampf geben. Wir haben es ja heute gehört. Wir sprechen über 5% Prämienerhöhung, das wird in der Schweiz deftige Diskussionen geben, denn das muss sicher kostenneutral über die Bühne gehen. Deshalb bin ich dafür, diesen Tarmed per 1.1.2017 einzuführen, den dann gültigen Tarmed. Ich könnte übrigens auch damit leben, wenn wir ihn früher einführen. Damit habe ich null Probleme. Es ist jeder Tag, den wir hier noch warten, ein verlorener Tag. Nicht nur für die Prämienzahler, auch für die weissen Schafe unter den Leistungserbringern. Nach meinem Dafürhalten sollten wir nicht mehr länger zuschauen. Also ich habe sehr grosses Vertrauen in die Regierung. Aber mit der Verordnungskompetenz überlassen wir das ziemlich sicher der neuen Regierung, befürchte ich. Wir werden Landtagswahlen haben - irgendwann Februar/März 2017. Und ich gehe davon aus, dieser Tarmed 2.0 ist bis dann eben noch nicht in Kraft, und dann wissen wir halt nicht, was die neue Regierung macht. Und auf das Spielchen will ich mich nicht mehr einlassen. Ich habe jetzt zwölf Jahre zugesehen, ich weiss nicht, wie viele Kleine Anfragen ich zu diesem Thema gestellt habe. Das schaue ich lieber nicht nach, wie viele Stunden hier investiert wurden, und deshalb: Ich plädiere dafür, diesen Tarmed nun einzuführen mit einem Landtagsentscheid. Ich denke, wir können da auch ein wenig Druck von der Regierung nehmen, denn dann hat hier drinnen die Volksvertretung das entschieden. Und sonst ist der Druck eben auf der Regierung. Wir haben es ja heute auch schon gehört, der Gesundheitsminister sagt es: In den letzten Wochen war der Druck massiv. Das dürfen Sie schon nicht ganz unterschätzen. Ich weiss es ja auch nicht, aber ich kann mir schon vorstellen, dass der Druck massiv ist auf die Regierung, hier gewisse Interessen zu vertreten. Und wir haben es ja auch gehört: In diesen Kommissionen fehlt eben die Vertretung der Prämienzahler. Deshalb sollten wir hier drinnen als Volksvertreter nun endlich diese Verantwortung wahrnehmen. Wir sind doch auch eine Vertretung der Prämienzahler. Wenn wir schon wissen, dass in diesen Kommissionen keine Vertretung der Prämienzahler ist, dann sollten wenigstens im Landtag 13 Prämienzahlervertreter sein. Das hoffe ich doch, deshalb bleibe ich bei meinem Antrag. Ich plädiere dafür, diesen Tarmed einzuführen, die gültige Tarmed-Version per 1.1.2017; und sollte irgendjemand hier drinnen den Tarmed früher einführen wollen, diesen Antrag werde ich selbstverständlich unterstützen. Da habe ich dann gar keine Mühe. Aber ich wollte, dass Fass nicht zum Überlaufen bringen. Ich denke mir, die Prämienzahler, die Patienten werden per 1.1.2017 mit der höheren Franchise, dem höheren Selbstbehalt belastet, im selben Moment sollten wir zumindest die Möglichkeit geben, um schwarze Schafe vermehrt zu sanktionieren. Damit wir zukünftig vielleicht von diesen CHF 3,4 Mio. - ich sage jetzt einmal - knapp CHF 3 Mio. zurückerhalten; und nicht lediglich CHF 1 Mio., das ist mir zu wenig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage der Abg. Christine Wohlwend zu beantworten bezüglich, ob der Tarmed schon im System der Ärzte sei. Die meisten Ärzte oder praktisch alle haben schweizerische Software, da ist der Tarmed hinterlegt und unser Tarif als Wahltarif eben auch drin. Und es ist heute schon so, dass für Schweizer Patienten viele Ärzte mit dem Tarmed abrechnen müssen. Ebenso müssen die Ärzte unterscheiden zwischen Krankheit und Unfall - und im Bereich Unfall müssen sie noch mit dem ur-uralten Liechtensteiner Tarif abrechnen. Also mehrere Tarife zur Abrechnung bereitzuhalten ist heute Standard bei den Ärzten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich möchte dem Abg. Lampert noch etwas sagen, und zwar: Wir haben die Botschaft verstanden. Ich denke, Sie haben es jetzt gut erklärt, wir haben es, glaube ich, wirklich alle verstanden. Und Sie mögen das Datum einfach nicht mehr erwarten. Es ist so, wie wenn sich ein kleines Kind auf Weihnachten freut, freuen Sie sich auf die Einführung des Tarmed. Ich glaube, das haben wir begriffen. Nichtsdestotrotz können Sie mich nicht dahingehend überzeugen, weil der Termin einfach willkürlich gewählt ist. Wir wissen nicht, ob der 1.1.2017 dann ein guter Termin sein wird oder ob es vielleicht ein ausgesprochen schlechter Termin sein wird, weil wir vielleicht kurz vor der Einführung von Tarmed 2.0 in der Schweiz stehen oder was auch immer. Also ich denke, dadurch dass es ja jetzt im Gesetz steht, haben Sie doch schon etwas erreicht. Ich weiss, Sie geben sich damit nicht zufrieden. Aber ich denke, es hat auch einen Nachteil, wenn man einfach willkürlich das Datum jetzt heute vom Schiff aus festsetzt. Das möchte ich zu Bedenken geben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich verspreche Ihnen, ich werde jetzt nicht die Diskussion wiederholen, die wir ungefähr um 3 Uhr heute Nachmittag angefangen haben. Und diese Tarmed-Diskussion hat uns ja beim Art. 16 sehr viel Zeit genommen, was auch richtig ist. Es ist mir aber ein Bedürfnis, einfach etwas anzumerken. Ich bin kein Tarmed-Gegner, ich bin auch nicht ein Gegner des KVG und ich bin auch dafür, dass schwarze Schafe aus dem System rausgehen. Das ist überhaupt gar keine Diskussion. Aber ich möchte noch einmal ganz klar sagen, ich möchte nicht einfach ungesehen etwas in das Gesetz übernehmen mit einem Datum. Das kann ich vor mir selber nicht vertreten und deshalb lese ich noch einmal diesen Satz vor. 15. September 2015, «Tages-Anzeiger», «Prämien steigen stärker». «Klar ist aber, dass ein Tarifwerk mit fast 5'000 Leistungspositionen die Kostenkontrolle erschwert. Laut BAG-Direktor Pascal Strupler könnte ein anderes Abrechnungssystem längerfristig zum Thema werden. Vorerst verhandeln aber die Ärzte und die Krankenkasse über eine Totalrevision des Tarmed.» Das ist der Stand der Dinge. Und da kann ich jetzt einfach nicht Ja sagen. Wenn dann aber der Tarmed vorliegt in der Version 2.0, dann können wir ohne Probleme über dieses Thema reden. Aber jetzt geht das für mich nicht, das wollte ich jetzt einfach noch einmal gesagt haben. Nicht, dass es dann heisst, ja, das ist einer, der die Patienten nicht vertritt und der denkt ja nicht an die Steuerzahler und so weiter. Das möchte ich einfach hier noch einmal klar gesagt haben. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte genau da anknüpfen, wo mein Vorredner aufgehört hat. Es ist richtig, wir haben keine Ahnung, was in diesem Tarmed 2.0 drinsteht und ich kann Ihnen auch nicht sagen, ob wir eine potenzielle Kostenexplosion über den Taxpunktwert werden korrigieren können oder ob es ein komplett anderer Tarif sein wird oder ob wir das überhaupt hier werden einführen können. Möglicherweise ist es ja der beste Tarif, den Liechtenstein je bekommen wird, Tarmed 2.0. Wir wissen es nicht, wir kennen keine Details. Was wir aber wissen - und das überzeugt mich persönlich eigentlich beim Antrag von Herrn Lampert, der vom Tarmed selbst überzeugt ist -, aber was mich überzeugt, diese Regelung hier nicht mehr der Regierung in der Verordnungskompetenz zu geben, ist, dass offenbar schon drei oder vier oder sogar fünf grosse KVG-Revisionen stattgefunden haben, wir immer kurz vor einer möglichen Vergleichbarkeit gestanden haben und es schlicht nicht möglich war, diese umzusetzen. Ich sage jetzt einfach einmal mein numerisches Beispiel. Wir haben fünf Regierungsräte, die eine Verordnung verabschieden müssen, die es offenbar über fast 15 Jahre nicht geschafft haben, eine solche Vergleichbarkeit einzuführen. Wir haben jetzt mit unserem Regierungsrat Mauro Pedrazzini offensichtlich einen Dickhäuter, der das heute wieder einmal geschafft hat, die KVG-Revision so weit voranzutreiben, dass wir wieder über den Tarmed sprechen können, was ja schon einmal eine Leistung ist, wir sind in der 2. Lesung, wir sprechen über Tarmed.Wir haben hier die Möglichkeit, mit 25 Abgeordneten eine Volksmeinung zu vertreten, und ich bin ganz sicher, dass wir auch als Volksvertretung in der Lage sind, wenn wir in zwei Jahren sehen, dass wir keine Ahnung haben, was der Tarmed 2.0 bringt, oder dass es eine schlechte Lösung ist, dann eine entsprechende Initiative im Parlament zu ergreifen, um diese Regelung schlicht und einfach wieder herauszunehmen aus der KVG-Revision. Wir haben aber dann das Zepter in der Hand und können selbst entscheiden, ob wir das machen oder nicht, und müssen nicht der Regierung - ich sage plakativ - hinterherlaufen und betteln, dass sie das bitte umsetzen mögen und endlich WZW-Verfahren erfolgreich durchführbar machen. Ich möchte dieses Mal selbst die Kompetenz haben, so eine Entscheidung fällen zu können, mit einer entsprechenden parlamentarischen Mehrheit umsetzen zu können, und ich glaube, jetzt diese Chance, das wirklich einmals selbst in die Hand zu nehmen, sollten wir uns deswegen nicht vergeben. Tarmed 2.0 macht mir keine Angst, wir haben die Möglichkeit, ihn nicht einzuführen. Allerdings haben wir diese Möglichkeit, wenn wir diesem Antrag folgen. Wenn wir es nicht tun, dann hat es die Regierung wieder, erneut, zum fünften, sechsten oder siebten Mal in der Hand. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich habe eigentlich Mühe mit dem Antrag des Herrn Kollegen Lampert aufgrund der Erklärung, die ich in einer Replik einmal heute um 3 Uhr dem Kollegen Marxer gegeben habe. Die Vorstellung, dass diese Blackbox am 1.1.2017 immer noch eine Blackbox ist oder eine Wundertüte oder was auch immer, beschäftigt mich eigentlich nur, weil es möglich ist, dass dann erst im März 2017 bekannt wird, was der Tarmed 2.0 beinhaltet. Deshalb fände ich es eigentlich schlauer, man würde den Tarmed einführen per 1.1.2016. Ich halte den Tarmed jetzt eigentlich für besser als nur gut genug. Also man könnte ihn jetzt einführen, und ich fände es eigentlich auch schlauer, als möglicherweise wenige Monate vor der Spruchreife des Tarmed 2.0. Was die Vorrednerin gesagt hat, diese Angst, man wisse nicht, was da komme, es sei eine Blackbox, die teile ich überhaupt nicht. So wie ich die Schweizer kennengelernt habe, werden die nicht den Tarmed weiterentwickeln oder auf den Kopf stellen und etwas produzieren, was dann völlig daneben wäre aus unserer Sicht. Und ich teile da die Ansicht der Kollegin Wohlwend: Wenn das so sein sollte, dass die Schweizer wirklich einen Tarmed oder etwas einführen, der dann wirklich nichts mehr bringt für uns, dann können wir ihn dann ja noch ablehnen. Aber jetzt möchte ich schon auch darauf drängen, dass die Regierung quasi diese Entlastung bekommt, dann weiss sie, der Tarmed ist einzuführen, und eine allfällige neue Regierung braucht sich dann nicht zu «verkopfen», sollen wir jetzt oder sollen wir nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Das finde ich eine ganz tolle Diskussion, in dem Fall stelle ich einen weiteren Antrag. Der erste Antrag ist, dass man Abs. 3 streicht und der zweite Antrag ist: Abs. 3 lautet wie folgt: «Art. 16c Abs. 1 und 3 treten am 1.1.2016 in Kraft.» So ist es. Dann drehen wir den Spiess doch gerade um, wenn wir hier drinnen schon sehr viel Mutige haben, und machen Nägel mit Köpfen. Wir sind nämlich genau wieder bei der Corporate-Governance-Diskussion, Abg. Helen Konzett Bargetze, wenn Sie da sagen, man wisse nicht, was da auf einen zukommt. Es gibt halt Leute, die handeln, und Leute, die reden. Und nach diesen Debakeln, was wir hier jetzt erlebt haben, allein in dieser Legislaturperiode, ist jetzt höchste Zeit zu handeln. Sie machen nicht mir eine Freude, Sie machen den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern eine Freude. Ich brauche keine Freude, ich kann mich an anderen Sachen ergötzen, da können Sie sicher sein. Es kostet mich massiv Nerven hier drinnen. Ich habe es heute ja gesagt, etwas Ineffizienteres habe ich die letzten 45 Jahre nicht erlebt, als diese Tarmed-Diskussion. Es ist eine Peinlichkeit. Das ist es. Um es schon einmal deutsch und deutlich zu sagen. Die Faktenlage ist erdrückend. Wir haben x Jahre prozessiert. Was ist herausgekommen beim Staatsgerichtshof? Dass man von CHF 3,4 Mio. nur CHF 1 Mio. zurückerhält. Nicht mehr und nicht weniger. Und wenn wir schon von einer Blackbox sprechen - ich denke mir, die Blackbox das ist der liechtensteinische Tarif, das ist im wahrsten Sinne eine Blackbox. Aber wie gesagt, machen Sie, was Sie wollen, ich hoffe einfach, wenn das nicht durchgeht, dass es eine Volksinitiative gibt, um dieses Gesetz auch umzusetzen im Sinne des Volkes. Es wäre gar nicht so schlecht, wenn das Volk hier mitunter ein Machtwort sprechen würde. Mich würde es ja freuen. Da hätte ich dann wirklich eine wahre Freude. Also, wie gesagt, dann stelle ich halt beide Anträge. Ich hoffe, die Leute können mit beiden Anträgen leben. Der erste führt dazu, dass wir Tarmed per 1.1.2017 in Kraft setzen, und der zweite, das wäre einfach ein Jahr früher. Ich kann mit dem gut leben. Ich kann auch einen dritten Antrag stellen, dass wir ihn ganz im Sinne der Staatsgerichtshofrechtsprechung - ich meine jetzt die zur Pensionskasse - rückwirkend in Kraft setzen per 2005, aber übertreiben wollen wir es nicht. Ich lasse es bei den beiden Anträgen.Landtagspräsident Albert Frick
Habe ich Sie richtig verstanden, dass die beiden Anträge identisch sind und sich nur die Jahrzahl ändert, Herr Abg. Wendelin Lampert?Abg. Wendelin Lampert
Nein, das sind die Konsequenzen, die Sie aufzeigen. Der erste Antrag ist, dass man bei III. Inkrafttreten den Abs. 3, wie er im Bericht und Antrag ist, einfach streicht. Und das führt dann dazu, dass Tarmed per 1.1.2017 in Kraft tritt. Wir müssen dann - ich will Sie jetzt nicht verwirren - auch noch Abs. 1 ändern, weil Abs. 1 ja die Referenz auf Abs. 2 und Abs. 3 nimmt, aber das ist dann ein Detail, wenn wir dann diese Abstimmung erledigt haben, können wir die Diskussion noch führen.Und der zweite Antrag wäre einfach, dass man Abs. 3 wie folgt beschliesst: «Art. 16c Abs. 1 und 3 tritt am 1.1.2016 in Kraft.» Mitunter kann hierzu auch noch der Herr Gesundheitsminister etwas sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, ich möchte bei dieser Aufregung beim Finale dieses KVG die Stimmung ein bisschen reduzieren. Es scheint ein riesiges Misstrauen in die Regierung zu sein, dass die etwas nicht einführt, was man einführen will. Ich bin auch für den Tarmed, das habe ich ausgeführt, aber ich bin nicht für eine Blackbox. Das möchte ich noch einmal betonen. Auch gegenüber dem Prämienzahler ist es so, dass ich ihm keine Blackbox zumute. Es wurde ausgeführt, dass man den Tarmed, falls er nicht das Gebilde hat, wie man sich das vorstellt, zu diesem Zeitpunkt 2017, mittels einer Initiative wieder killen kann. Man kann dann auch den Umkehrschluss machen: Man kann dann auch etwas mit einer Initiative einführen, das kann man jederzeit. Also stimme ich nicht von vornherein, eineinhalb Jahre zuvor, einer Blackbox zu, das kann ich Ihnen sagen, auch gegenüber den Prämienzahlern nicht. Das finde ich verantwortungslos aus meiner Sicht. Und ich habe da mehr Vertrauen in die Regierung, die auch die operative Ebene ist, und wenn sie zu diesem Zeitpunkt das nicht mit einer Mehrheit dann durchbringen sollte, dann hat der Landtag immer noch die Möglichkeit mit der Initiative und dann weiss er auch, über was er dann abstimmt und über was er eine Initiative führt, weil er dann den Tarmed 2.0 auch vielleicht kennt. Aber eine Blackbox - ohne mich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für dieses Votum, das meine persönliche Befindlichkeit ziemlich genau ausdrückt. Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier auch gleich einhaken. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich Ihre Voten heute sehr geniessen. Denn Sie gehören Regierungsparteien an und Sie misstrauen den letzten Regierungen, den letzten Gesundheitsministern in dieser Sache beziehungsweise haben die Beobachtung gemacht, dass das Thema in der Koalition nicht gelöst werden konnte - allen schönen Parteiprogrammen zum Trotz. Und die Blackbox ist also für Sie anscheinend nicht der Tarif, nicht Tarmed, sondern das sind die Koalitionsregierungen, die Sie schon aufgereiht sehen in der Zukunft und die das Thema wieder nicht durchbringen. Und deshalb wollen Sie, dass der Landtag hier den Knopf drücken kann und den Hebel in der Hand behält, wann es denn so weit sein soll. Also das sind schon starke Aussagen, die Sie heute hier machen. Und da finde ich eigentlich keine Worte, was hier heute los ist. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich kann dem Antrag des Herrn Abg. Wendelin Lampert einiges abgewinnen, vor allem dem ersten mit der Streichung. Ich sehe das so, dass wir den Grundsatzentscheid für die Einführung des «Tarmed» bereits gefällt haben, nämlich im Art. 16c Abs. 3 heisst es ja: «nach Massgabe der gesamtschweizerischen Tarifstruktur». Und das nimmt ja nicht einmal den Namen Tarmed in den Mund, sondern es ist einfach diese Tarifstruktur, die in der Schweiz gilt. Und das ist heute der Tarmed 1.0 von mir aus und zum Zeitpunkt am 1.1.2017 vielleicht der neue Tarmed. Aber, ich glaube, entscheidend ist, dass wir uns damit verpflichten, die gesamtschweizerische Tarifstruktur zu übernehmen. Nicht mehr und nicht weniger. Und die nötige Flexibilität haben wir auch in diesem Artikel, es heisst: «Die Regierung kann mit Verordnung Abweichungen von der gesamtschweizerischen Tarifstruktur festlegen.» Sollte es also Punkte haben, die absolut dramatisch sind und die die Regierung dann auch so einschätzen würde, hätten wir ja damit diese Flexibilität immer noch. Oder sehe ich das falsch, Herr Regierungsrat? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte schon appellieren, dass wir jetzt die Vernunft bewahren und nicht in einer kopflosen Hauruckaktion den Tarmed auf 1.1.2016 einführen. Es wurde gesagt, dass viele Praxen oder einige Praxen heute mit Tarmed arbeiten, aber es gibt auch einige, das weiss ich direkt, die überhaupt nicht mit Tarmed arbeiten. Und für diese wäre das dann schon eine gravierende Umstellung. Auch ausbildungsmässig und und und. Also das wäre verantwortungslos, hier jetzt einfach in einer aufgeheizten Stimmung so einen Entscheid zu fällen. Ich bin hingegen für eine Einführung des Tarmed auf den 1.1.2017, habe auch keine Angst, dass wir hier eine Blackbox bekommen, weil ich nicht glaube - und das glaubt mittlerweile wohl kaum mehr einer -, dass am 1.1.2017 der neue Tarmed bestehen wird. Es wird der heutige sein, der alte, und den kennen wir, das ist keine Blackbox, in dem Sinne zumindest, als mit diesen Zahlen, mit diesem Tarmed ja schon Simulationsrechnungen stattgefunden haben, die uns aufgezeigt haben, dass die Kosten nicht höher sein werden als mit dem heutigen Tarif. Im Rahmen einer Beantwortung meines Vorstosses, bekamen wir hier ja schon detaillierte Zahlen. Aber wir werden zusätzlich einen Tarif bekommen, der griffigere Regeln hat, und von dem her habe ich keine Angst, dass wir hier am 1.1.2017 eine Blackbox bekommen. Wir bekommen das, was auch schon geprüft wurde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Nur eine kurze Chronologie: Zwei Tage vor der 1. Lesung der KVG-Revision hat die Regierung bekannt gegeben, sie ist gewillt, gemäss ihrer Verordnungskompetenz den Tarmed auf Verordnungsstufe einzuführen. Dann fand die 1. Lesung des KVG im Mai statt. Wir haben uns dort intensiv über Tarmed unterhalten, die Regierung bereitet jetzt auf die 2. Lesung eine Vorlage vor, die in Aussicht stellt, den Tarmed 2.0 einzuführen. Was der Kollege Elfried Hasler dazu gesagt hat, kann ich absolut unterstreichen. Heute Abend nun geht es weiter, man will diese Vorlage wieder abändern, den Abs. 3 auf den 1.1.2017 in Kraft setzen, und dann geht es noch ein bisschen weiter, ermutigt durch die Diskussionen, also machen wir es doch gleich auf 1.1.2016. Ich habe enorm Mühe mit solchen Hauruckaktionen und mit einer Hauruckaktion, die aus einer hier entstandenen Eigen-dynamik wächst. Ich bin gerne bereit, der Regierungsvorlage meine Zustimmung zu geben und der Regierung anzuvertrauen, dass sie das Notwendige macht. Aber jetzt - Hauruck - das ganze immer noch sich selbst perpetuierend voranzutreiben, das hinterlässt kein gutes Gefühl.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, wegen 2016 habe ich eine Frage, ob das überhaupt möglich wäre. Denn wenn es ein Referendum gibt, dann müssten wir auch den Entscheid abwarten. Also es wäre ja sowieso nicht machbar, und dann hängen die Ärzte irgendwo in der Luft, fangen vielleicht schon an, zu evaluieren, wenn wir das so entscheiden würden, es kommt dann doch nicht und und und. Also ich würde das, auch wenn ich Sympathie hätte für den Vorschlag, heikel finden. Dazu können Sie vielleicht auch noch Ausführungen von der Regierungsseite her machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, er ist relativ einfach, der Lösungsansatz, Abg. Judith Oehri. Dann dürfen Sie den Antrag per 1.1.2016 nicht unterstützen und dann können Sie den anderen Antrag unterstützen, dann tritt Tarmed in Kraft per 1.1.2017. Und zur Hauruckaktion, Abg. Christoph Wenaweser, zwölf Jahre erzählt man die gleichen Geschichtlein, ich habe es an der 1. Lesung auch wieder gesagt, ich werde dieser Gesetzesvorlage nur zustimmen, wenn Tarmed in Kraft tritt. Und jetzt ist das Tarmed-Inkrafttreten hinten und vorne nicht beschlossene Sache. Ich kann Ihnen nochmals die Voten aus 2003 vorlesen. Ich sitze einfach schon relativ lange hier drin, das ist ein Dilemma, ich merke das schon. Wenn man das Zeug so durchliest, dann merkt man halt, damals wurde zumindest nur die halbe Wahrheit gesagt, sagen wir es doch diplomatisch. Und diese Angst habe ich jetzt einfach auch. Und Sie merken doch auch bei der Regierung aktuell, sie hat bereits den Schritt zu Tarmed 2.0 gemacht, und ich lese jetzt halt nochmals die Stellungnahme der letzten Woche. Die letzte Woche hat von mir aus gesehen die Regierung nochmals einen Riesenschritt gemacht. Die Regierung sagt: «Der Versuch, den Liechtensteiner Tarif mit ähnlich stringenten Abrechnungsregeln auszustatten, wie der Tarmed sie besitzt, ist gescheitert.» Ich könnte jetzt noch weiterlesen. Jeden Tag, den Sie keine vergleichbare Transparenz haben, ist nach Ansicht der aktuellen Regierung die Sache gescheitert mit unserem Tarif. Jetzt kann man warten und diskutieren und lamentieren und philosophieren, es nützt alles nichts. Ich denke mir, da muss man jetzt Nägel mit Köpfen machen, und die Landtagsvizepräsidentin hat ja treffend nochmals auf diesen Art. 16c mit dieser Verordnungskompetenz Bezug genommen. Ich habe es ja im Rahmen der 2. Lesung auch noch angezogen: Wie sieht diese Verordnungskompetenz aus für etwelche Spezialbestimmungen, die wir hier in diesem Lande anscheinend brauchen? Diese Notkompetenz ist ja noch vorhanden. Ich habe dann keinen Antrag gestellt, um den Art. 16c zu verschärfen. Ich habe es mir überlegt, aber zum Glück habe ich es dann nicht gemacht. Da sehen wir jetzt, man hat noch für gewisse liechtensteinische Spezialitäten eine Notlösung. Und wie gesagt, nach meinem Dafürhalten, ich habe den letzten vier Regierungen so viel Chancen gegeben, diesen Tarmed einzuführen, bis jetzt ist nichts gegangen. Und deshalb stelle ich jetzt halt hier einfach diesen Antrag - die beiden Anträge. Wer Tarmed einführen will, kann jetzt einfach wählen. Will er 2016 oder 2017, und da sind wir völlig offen nach meinem Dafürhalten. Und dann haben wir eben effektiv auch den Druck von der Regierung weggenommen. Dann hat nämlich der Landtag entschieden. Und ich denke, das ist in dieser Sache dringend nötig, dass wir irgendwo der Regierung auch den Rücken stärken. Denn ich denke mir auch, der Druck ist einfach enorm, der hier auf die Regierung wirkt. Es geht um extrem viel Geld - und da sollten wir doch irgendwo jetzt einmal sagen: Doch, spätestens am 1.1.2017 wird der dann gültige Tarmed eingeführt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte ein paar Sachen richtigstellen oder bemerken. Eine Einführung auf den 1.1.2016 würde, falls ein Referendum ergriffen würde, letztendlich zu einer Art rückwirkender Einführung des Tarmed führen und wäre nach meinem Dafürhalten viel zu schnell. So schnell könnten die Ärzte das ganze System nicht umstellen, ich fände das übereilt.Dann: Wenn man die erstgenannte Variante umsetzen möchte, den Tarmed auf 1.1.2017, also gleichzeitig mit dem Gesetz, in Kraft treten zu lassen, dann müsste man meines Erachtens folgendermassen vorgehen: In Abs. 1, das Wort und die Zahl «und 3» streichen und den Abs. 3 komplett streichen. Dann tritt dieser Art. 16c wie alle anderen Artikel dieses Gesetzes, nämlich automatisch mit dem gesamten Gesetz, in Kraft. Also es ist nicht nötig, dass man im Abs. 3 noch das Datum vom 1.1.2017 einfügt, sondern man kann den Abs. 3 einfach rausschmeissen und im Abs. 1 das Wort «und» und die Zahl «3» vor «am 1. Januar 2017» streichen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungsrat für seine Ausführung. Also mein erster Antrag lautete klar, in den Inkrafttretensbestimmungen den Abs. 3 einfach zu streichen. Und dann tritt Tarmed per 1.1.2017 in Kraft. Und betreffend meinen zweiten Antrag haben Sie mich jetzt überzeugt, den ziehe ich zurück, sprich, ich sehe das jetzt auch ein: 1.1.2016 ist anscheinend nicht zielführend. Dann ziehe ich den zurück. Dann ist nur noch ein Antrag im Raum, diesen Abs. 3 der Inkrafttretensbestimmung einfach zu streichen und Abs. 1 anzupassen, wie ich bereits auch ausgeführt habe. Der Abs. 1 würde dann lauten:«1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 am 1. Januar 2017 in Kraft.»Die Referenz auf Abs. 3 wäre dann hinfällig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über den Antrag des Abg. Wendelin Lampert, wie er ihn soeben formuliert hat, abstimmen: III. Inkrafftreten: «Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 am 1. Januar 2017 in Kraft.» Abs. 2 bleibt, wie er in der Vorlage steht, und Abs. 3 wird gestrichen. Es wird namentliche Abstimmung vorgenommen. Ich bitte Sie, einfach laut und deutlich Ja oder Nein zu sagen. Wer dem Antrag des Abg. Wendelin Lampert zustimmen will, möge mit Ja antworten. Abg. Christian Batliner
Ja.
Abg. Manfred Batliner
Ja.Abg. Alois Beck
Ja.Abg. Christoph Beck
Ja.Abg. Gerold Büchel
Ja.Abg. Peter Büchel
Nein.Abg. Herbert Elkuch
Ja.Landtagspräsident Albert Frick
Nein.Abg. Elfried Hasler
Ja.Abg. Erich Hasler
Ja.Stv. Abg. Andreas Heeb
Ja.Abg. Johannes Kaiser
Nein.Abg. Frank Konrad
Ja.Abg. Helen Konzett Bargetze
Nein.Abg. Wendelin Lampert
Ja.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Ja.Abg. Wolfgang Marxer
Nein.Abg. Eugen Nägele
Nein.Abg. Judith Oehri
Ja.Abg. Harry Quaderer
Ja.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Ja.Abg. Pio Schurti
Ja.Abg. Thomas Vogt
Ja.Abg. Christoph Wenaweser
Ja.Abg. Christine Wohlwend
Ja.Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen stattgegeben. Somit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des gesundheitsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes. Art. 52 Abs. 1, 2 Bst. b und c sowie 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 Abs. 1, 2 Bst. b und c sowie 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. -ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über ergänzungsleistungen zur alters-, hinterlassenen- und invalidenversicherung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.Art. 2 Abs. 4 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 4 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2bis Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2bis Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir nehmen noch die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alter-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 11 erledigt. -ooOoo-