Abkommen vom 25. September 2014 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Nr. 80/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit den Beratungen fort. Vorab habe ich eine Absenz bekannt zu geben. Der Abg. Frank Konrad wird durch den stv. Abg. Manfred Kaufmann vertreten.Wir kommen zu Traktandum 13: Abkommen vom 25. September 2014 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 80/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Nach Vorgesprächen auf diplomatischer Ebene wurden im Frühjahr 2014 die Verhandlungen aufgenommen, welche am 26. Januar 2015 mit der Paraphierung des vorliegenden Abkommens sowie einer gemeinsamen Erklärung abgeschlossen wurden. Schlüsselthemen bei den Verhandlungen waren die Sicherstellung der Abkommensberechtigung der liechtensteinischen Vermögensstrukturen, die Verankerung des Quellensteuerstaatenprinzips bei Renten, die Gleichbehandlung mit den EU/EWR-Ländern bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Gegenstand des Abkommens zwischen Liechtenstein und Ungarn ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.Dieses DBA entspricht den Vorgaben der Abkommensstrategie der Regierung sowie der Abkommenspolitik des Landes wie auch den eingegangenen internationalen Verpflichtungen und den Standards der OECD. Abweichend vom OECD-Musterabkommen wurde der Trust explizit in die Definition der Staatsangehörigkeit aufgenommen. Dies war notwendig, da der Trust unter dem Abkommen weder eine Person noch eine Gesellschaft ist. Somit konnte sichergestellt werden, dass alle Gesellschaftsformen vom Nicht-Diskriminierungsartikel profitieren können. Wesentlich ist auch, dass im Protokoll, welches integrierender Bestandteil des Abkommens ist, festgehalten wird, dass Stiftungen, Anstalten, kollektive Investmentvehikel, Pensionsfonds und Pensionskassen sowie gemeinnützige Organisationen abkommensberechtigt sind. Ein Erfolg der Verhandlungen ist auch, dass bei Dividenden im konzerninternen Verhältnis keine Quellensteuer anfällt, in allen anderen Fällen betragen diese 10%. Ebenso erfolgen Zins- und Lizenzzahlungen nach dem Abkommen quellensteuerfrei. Vorteilhaft ist auch, dass für natürliche Personen der Quellensteuersatz auf 10% für Dividenden und auf 0% bei den Zinsen reduziert werden konnten. In Ungarn ist es üblich, bei natürlichen Personen 16% Quellensteuer bei Dividenden und Zinsen einzuziehen. Für dieses gute Verhandlungsergebnis danke ich der Regierung und der Verhandlungsdelegation. Im Namen der VU beantrage ich, dass diesem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Ungarn zugestimmt wird. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Ich darf daran erinnern, dass wir im Moment das Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien behandeln.Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Das zu ratifizierende Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Mit diesem Abkommen und den weiteren heute zu behandelnden DBAs mit Ungarn und Georgien wird das Netz zur Vermeidung von Doppelbesteuerung ausgebaut. Diese sind vor allem zum Nutzen unserer Wirtschaftstreibenden und somit auch zum Erhalt respektive Ausbau von Wohlstand und Arbeitsplätzen wichtig.
Besonders hervorzuheben ist beim Abkommen mit der Tschechischen Republik, dass die Beziehungen der beiden Länder bis vor wenigen Jahren recht unterkühlt waren. Dieses DBA ist ein weiteres Zeichen für die Normalisierung der bilateralen Beziehungen und ist daher auch von diesem Standpunkt aus zu begrüssen. Die Fraktion der Freien Liste begrüsst dieses DBA daher ausdrücklich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Guten Morgen, Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich denke auch, dass diese Abkommen mit der Tschechischen Republik, mit Ungarn und Georgien summarisch behandelt werden können. Bei allen diesen Abkommen handelt es sich um Standard-Doppelbesteuerungsabkommen. Auch sind die inhaltlichen Regelungen in den Abkommen praktisch analog ausgestaltet. Es ist sicher noch darauf hinzuweisen - und das ist gerade für die Wirtschaftstreibenden wichtig -, dass die Abkommensberechtigung für die liechtensteinischen Vermögensstrukturen sichergestellt werden konnte, aber auch beispielsweise für die Fonds. Bemerkenswert ist, das wurde auch gerade erwähnt, sicherlich der Abschluss eines Abkommens mit der Tschechischen Republik. Hier kommt einmal mehr klar zum Ausdruck, dass die Beziehungen mit Tschechien auf eine neue Grundlage gehoben werden konnten. Ich werde allen drei Doppelbesteuerungsabkommen meine Zustimmung erteilen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke, für das Wort. Guten Morgen. Ja, ich kann mich meinen Vorrednern gerade anschliessen, ich werde allen drei Doppelbesteuerungsabkommen meine Zustimmung erteilen. Ich habe in diesem Zusammenhang aber noch eine Frage. Vor allem interessiert mich, wie sich diese Doppelbesteuerungsabkommen im Vergleich zur jenen der Schweiz ausnehmen? Das heisst, wie ist die Entlastung bei Dividenden und Zinsen bei unseren Doppelbesteuerungsabkommen mit diesen Ländern und wie sieht das bei den Schweizer Abkommen aus? Gibt es hier Differenzen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte hier in aller Höflichkeit für diesen Patzer entschuldigen. Der Abg. Alois Beck hat natürlich recht, man könnte diese Abkommen auch summarisch behandeln. Ich werde natürlich dann beim nächsten Traktandum darauf verzichten, das nochmals zu halten, und natürlich ist die VU auch für Überweisung des DBA mit Tschechien. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für die positive Aufnahme dieser drei DBA. Ich möchte noch ganz kurz Stellung nehmen zu der Frage des Abg. Elfried Hasler. Im Vergleich zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist es so, dass mit allen drei Staaten, was die Dividendenschachtelbeteiligung anbelangt, das heisst also eine Beteiligung von mindestens 10%, jeweils Nullsätze vereinbart wurden. Bei Ungarn und Georgien sind auch die Zinsen identisch mit 0% vereinbart. Was die Portfoliodividenden anbelangt, ist es so, dass Liechtenstein mit Ungarn 10% vereinbart hat, die Schweiz 15%, also fahren wir besser. Mit Tschechien haben beide 15% vereinbart, und in Georgien ist es so, dass wir 0% ausgehandelt haben und die Schweiz 10%. Das heisst, die meisten Positionen sind identisch. In zwei Fällen, also Ungarn und Georgien bei den Portfoliodividenden, hat Liechtenstein eine bessere Lösung erzielt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 25. September 2014 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen seine Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung gegeben und wir haben Traktandum 13 abgeschlossen.-ooOoo-