Beschluss Nr. 166/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2014/ 55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen) (Nr. 84/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 16: Beschluss Nr. 166/2015 des Gemeinsamen EWR Ausschusses (Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 84/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Es geht, wie es im Titel schon steht, darum, elektronische Rechnungslegung zu fördern und im ersten Schritt für öffentliche Aufträge auf europäischer Ebene zu ermöglichen. Im Bericht und Antrag steht, dass öffentliche Stellen, die das eingeführt haben, Einsparungen im Umfang von 5% bis 20% bei Beschaffungen erreichen konnten. Das glaube ich nicht. Was ich mir aber vorstellen kann, ist, dass die einzelne Rechnung billiger wird im Versand, so wie es auf Seite 12 steht. Eine Rechnung soll von EUR 30 bis 50 auf rund EUR 1 für den Absender gesenkt werden können. Im Verhältnis zur Schweiz ergeben sich durch die Änderung keine Probleme, vielmehr kann sich die Abwicklung von Geschäften vereinfachen. Diesbezüglich eine Frage an die Regierung: Der Bundesrat hat beschlossen, dass ihre Lieferanten, insofern die Leistungen einen Vertragswert von CHF 5'000 übersteigen, ab dem 1.1.2016 dies mittels einer elektronischen Rechnung abrechnen müssen. Gibt es hier zu auch Überlegungen in Liechtenstein? Personell soll es keine Auswirkungen haben, finanziell schon - durch die Umstellung auf elektronische Auftragsvergabe und Rechnungsstellung. Die Frage an die Regierung: In welcher Höhe sind die finanziellen Belastungen zu erwarten? Ich bitte die Regierung, meine zwei Fragen zu beantworten, stehe einer Umsetzung positiv gegenüber. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Richtlinie kommt relativ dünn daher, beinhaltet aber einen markanten Schritt. Mit dieser Richtlinie wird der Grundstein gelegt, dass inskünftig die Rechnungsstellung, das heisst das Erstellen, die Übertragung und der Empfang von Rechnungen, elektronisch erfolgt. Es sind dazu noch verschiedene Gesetzes- und Verordnungsanpassungen nötig, aber diese Richtlinie setzt den Rahmen. Sieht man die Entwicklung in der Schweiz, einem eben Nicht-EU/EWR-Mitgliedsland, wo der Bundesrat beschlossen hat, die Lieferanten der Bundesverwaltung zur Einführung von elektronischen Rechnungen zu verpflichten, sofern der Vertragswert CHF 5'000 übersteigt, und dies ab 1.1.2016, kann man sich ein Bild machen, wie rasch hier die Entwicklung läuft. Ich begrüsse diese Richtlinie insofern, als dass sie bewirkt, dass sich auch Liechtenstein einer sinnvollen, einer positiven Entwicklung anschliessen muss und die Verwaltung vorangeht. Gerade im Zuge der E-Government-Strategie der Landesverwaltung respektive der Regierung sind in diesem Bereich Effizienzgewinne und somit Kosteneinsparungen verborgen, die möglichst ausgenutzt werden sollten, ja gar müssen. Hier kann angesetzt werden, um den bereits heute leistungsfähigen Staat weiter zu verbessern und Dienstleistungen für den Kunden benutzerfreundlicher und günstiger zu gestalten.Und dennoch einige Fragen: Die praktische Umsetzung wird auch elektronische Voraussetzungen in der Verwaltung bedingen. Daher überrascht, dass das Amt für Informatik nicht unter den betroffenen Behörden aufgeführt ist. Wie lässt sich dies erklären? Zweite Frage: Sind in Liechtenstein schon die Strukturen geschaffen, dass die elektronische Rechnungsstellung möglich ist, sprich alle gesetzlichen Grundlagen oder auch die Dienstanbieter, welche die Dienste einer elektronischen Rechnungsstellung anbieten, oder werden hier noch Dienstleistungsanbieter auf den Markt kommen? Die zentrale Frage: Ist zum Beispiel die Post AG hierauf vorbereitet? Dann noch die letzte Frage: Wird die Umsetzung dieser EWR-Richtlinie eine Liechtensteiner Lösung sein, oder werden wir auf Anbieter aus dem EWR zurückgreifen müssen? Ein Wort noch am Rande zu den Ausführungen auf Seite 13 des vorliegenden Berichts und Antrags: Dort werden die Kosten für eine physische Rechnungsstellung samt Debitorenbuchhaltung, Administrationen und so weiter auf EUR 30 bis 50 geschätzt. Wenn die Kosten für die physische Rechnungsstellung so hoch sind, stellt sich nicht zum ersten Mal die Frage, welche Kosten und Gebühren in der Landesverwaltung nicht kostendeckend sind, wo die Regierung Anpassungsbedarf sieht und wo Schritte eingeleitet wurden. Und speziell erwähnt und auch hier nicht das erste Mal: Die Handelsregisterauszüge, wo Gebühren und Kosten weit auseinanderklaffen - und dies 35'000 Mal im Jahr. Wie sieht hier die Regierung die Ansätze? Bei den Pässen und Identitätskarten ging es ja auch, warum hier nicht? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Guten Morgen. Ich möchte mich da meinem Vorredner anschliessen. Ich habe auch eine Frage zu den Kosten, diese EUR 30 bis 50 einzusparen, finde ich doch beachtlich. Ich komme auch aus einer grossen Firma, wenn ich das so hochrechnen würde, heisst das, bei uns sind das Millionenbeträge. Ich glaube einfach, hier wurde der Preis angenommen, der da nicht unbedingt marktüblich ist. Als Zweites hätte ich gerne gewusst: Wie ist der Fahrplan der Regierung für die Umsetzung? Wie schaut das aus? Dann: Die Schweiz führt ja am 1. Januar 2016 für Beträge über CHF 5'000 Vertragswert diese elektronische Rechnung ein. Wie schaut das bei uns aus, werden wir auch ein Schnitt machen, dass wir sagen, kleine Rechnungen normal, grosse Rechnungen dann eben elektronisch? Dann habe ich noch eine Frage zum dem grünen Teil, hier steht ziemlich weit hinten Art. 9: «Verwendung elektronischer Rechnungen für Mehrwertsteuerzwecke: Diese Richtlinie berührt nicht die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG». Meine Frage ist: Ist diese elektronische Rechnungsstellung dann auch mehrwertsteuertauglich, weil heute die Mehrwertsteuer bei gewissen Rechnungen eben ein Original verlangt? Beziehungsweise, der Vorredner hat es auch gesagt, sind dann die gesetzlichen Anpassungen da auch anzupassen? Wenn ich dann Mehrwertsteuer höre, kommen dann auch die UZ, die Ursprungszertifikate, auf der Rechnung. Können die dann auch elektronisch ausgefertigt werden beziehungsweise eingereicht werden? Also da sind für mich einfach noch ein paar Fragen im Umgang mit dieser elektronischen Ausführung, die ich dann - wie soll ich es sagen? -, wenn das Gesetz kommt, gern beantwortet hätte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Sie haben jetzt etliche Fragen gestellt, die weit über das aktuelle Thema hinausgehen. Wir sprechen hier über die Übernahme einer Richtlinie, und diese Richtlinie muss bis zum 27.11.2018 umgesetzt werden. Es ist klar, dass bis zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Umsetzungsschritte getätigt werden. Das betrifft sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen, die geschaffen werden müssen, wie auch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen. Zur Frage, ob diese Anpassung, wie die Schweiz sie gemacht hat betreffend verpflichtende elektronische Einreichung von Rechnungen über CHF 5'000, auch in Liechtenstein umgesetzt wird: Das ist derzeit nicht geplant. Wir müssen immer wieder darauf achten, dass wir nicht zu viele Verpflichtungen festlegen, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen. Denn von diesen KMU kommt dann gleich die Kritik, dass wieder Kosten anfallen, um diesen Verpflichtungen Rechnung zu tragen. Also ich denke, es ist immer eine Gratwanderung, wie der Staat sich optimal ausrichten und die Prozesse optimieren kann und inwieweit die Voraussetzungen auch bei den entsprechenden Unternehmungen geschaffen werden müssen. Liechtenstein hat mit der E-Government-Strategie den Weg vorgegeben. Wir versuchen zunehmend, die Unternehmungen in die Pflicht zu nehmen und den ganzen Prozess soweit möglich elektronisch abzuwickeln. Aber gerade bei solchen Themen muss man sich einfach bewusst sein, dass es bei den Unternehmen entsprechende Kosten verursachen kann und insbesondere Kleinunternehmungen damit stark belastet werden. Die finanziellen Auswirkungen kann ich Ihnen im Moment noch nicht beziffern. Ich denke, das wird sich dann zeigen. Das betrifft auch die Frage, was für eine Lösung angestrebt wird. Auch hierzu kann ich Ihnen heute noch keine Auskunft geben. Wie gesagt, es geht jetzt darum, dass diese Richtlinie übernommen wird und die weiteren Schritte zur Umsetzung in der Folge geplant werden müssen. Es ist auch klar - wenn ich noch ganz kurz zur Frage des Abg. Peter Büchel komme -, dass diese Rechnungen natürlich mehrwertsteuertauglich sein müssen. Davon gehe ich ganz klar aus, und auch die übrigen gesetzlichen Anpassungen müssen entsprechend geschaffen werden, damit dieses Projekt umgesetzt werden kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir befinden über den Antrag der Regierung. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 166/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 11. Juni 2015 betreffend die Richtlinie 2014/55/EU die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 16 abgeschlossen.-ooOoo-