BESCHLUSS NR. 80/1999 DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES (RICHTLINIE 98/49/EG DES RATES VOM 29. JUNI 1998 ZUR WAHRUNG ERGÄNZENDER RENTENANSPRÜCHE VON ARBEITNEHMERN UND SELBSTSTÄNDIGEN, DIE INNERHALB DER EU ZU- UND ABWANDERN) (NR. 113/1999)
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