Abänderung des Grundverkehrsgesetzes, des Beschwerdekommissionsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Steuergesetzes (Nr. 59/2015); [1. Lesung: 12. Juni 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 100/2015); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 14: Abänderung des Grundverkehrsgesetzes, des Beschwerdekommissionsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Steuergesetzes.Diese Vorlage wurde am 12. Juni 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 100/2015. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes beginnen.
Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 1 sowie 2 Bst. a, b, d und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 sowie 2 Bst. a, b, d und e stehen zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wie Sie sicher feststellen konnten, befindet sich in Art. 2 Abs. 1 noch ein Schreibfehler. Es müsste heissen: «dieses Gesetz» und nicht «dieses Gesetzes», also zwei Buchstaben zu viel. Ich bitte, diese zu streichen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Ich habe eine Anmerkung hier zu diesem Artikel. Wir haben in der 1. Lesung schon darüber gesprochen, dass es nach wie vor relativ einfache Umgehungsmöglichkeiten gibt für dieses Gesetz, nämlich über juristische Personen. In der Stellungnahme sagt die Regierung zu Recht, dass eine Umgehung im Zusammenhang mit Familienstiftungen nahezu ausgeschlossen ist. Hingegen eine Umgehung über juristische Personen ist meines Erachtens weiterhin möglich. Hierzu sagt die Regierung auch in der Stellungnahme: «Was die Möglichkeit zur Umgehung des Grundverkehrsgesetzes im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an juristischen Personen betrifft, hat die Grundverkehrsbehörde bei einem allfälligen Verdacht auf Missbrauch oder Umgehung des Gesetzes die entsprechenden Massnahmen zu setzen.» Meines Erachtens ist aber nur das Problem, dass die Grundverkehrsbehörde hiervon gar nie in Kenntnis gesetzt wird, weil eben dann ein Verkauf der Aktien gar nicht genehmigungspflichtig ist, wenn das Vermögen zu weniger als 50% aus Grundstücken besteht. Und das lässt sich meines Erachtens ja einfach bewerkstelligen. Ich bringe ein Grundstück in eine juristische Person ein und gebe ihr ein Darlehen über den Wert des Grundstückes plus CHF 1, und damit ist der Verkauf dieser Aktien dann nicht mehr genehmigungspflichtig. Dieses Gesetz kann sehr einfach umgangen werden und das ist meines Erachtens problematisch. Das war vorher schon so, aber es wurde jetzt auf diese 2. Lesung auch nicht geheilt. Darum werde ich jetzt diesem Artikel nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vorab möchte ich mich beim Herrn Justizminister auch noch einmal recht herzlich bedanken, dass die Anliegen und Anregungen von einigen Abgeordneten hier im Hohen Haus aufgenommen wurden, und ich denke wirklich, dass hat zu einer Verbesserung der Vorlage beigetragen.Dann zum Abg. Elfried Hasler: Haben Sie denn irgendwelche konkreten Änderungsvorschläge, wie man hier Ihres Erachtens einem Missbrauch entgegnen könnte? Also zumindest nach meiner Erfahrung achten die Behörden beim Kauf von Liegenschaften durch juristische Personen doch sehr darauf. Ich hatte jetzt noch nie das Gefühl, dass hier ein grosses Missbrauchspotenzial besteht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe jetzt in diesem Zusammenhang auch noch eine Frage. Also ich denke, dass bei diesen juristischen Personen das genau gleich gehandhabt wird wie bei einer Familienstiftung, dass das einfach einer Person zuzuordnen wäre. Natürlich ist das so wegen dieser Umgehung. Aber grundsätzlich müsste auch hier die gleiche Handhabung sein, dass das einer Person zuzuordnen ist, und es wäre aber unabhängig, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Vermögensanteile dieser Gesellschaft wären. Also es könnte theoretisch sein, dass ein Investor aus dem Ausland grössere Anteile hätte und das einer bestimmten Person zugeordnet wird, die auch ein paar wenige Anteile hat, dass das durchführbar ist. Habe ich das richtig verstanden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Meines Erachtens ist eben die Problematik, dass dann, wenn das Vermögen eben zu weniger als 50% aus Grundstücken besteht, das gar nicht mehr Sache der Behörde ist, die bekommt das dann gar nicht mit, wenn diese Aktien verkauft werden. Das ist das Problem. Jetzt habe ich aber in der Kürze der Zeit keinen entsprechenden Änderungsantrag, aber es gäbe durchaus Ansätze: Beispielsweise könnte das weiter eingeschränkt werden, indem man sagen würde oder könnte, wenn das Immobilienvermögen kleiner als 50% des Geschäftsvermögens ist, dann wäre trotzdem ein Eigentümerwechsel der juristischen Person ebenfalls genehmigungspflichtig, sofern beispielsweise die Gesellschaft neben dem Halten dieser Immobilie keine operative Geschäftstätigkeit ausführt oder nur Finanzaktiven hält ausserhalb dieses Grundstücks beispielsweise oder rein vermögensverwaltend tätig ist. Also hier gäbe es schon Möglichkeiten, aber in der Kürze der Zeit war ich nicht in der Lage, hier auch einen Änderungsantrag in dem Sinn zu machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte den Abg. Elfried Hasler hier unterstützen und möchte die Regierung auch ermuntern, dass sie am Thema dranbleibt und jetzt nicht diese Revision quasi zum Anlass nimmt, das Thema so wegzulegen. Denn man hört doch immer wieder solche Geschichten. Für mich ist es aber kein Grund, um jetzt dieser Änderung dieses Artikels nicht zuzustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich bedanke mich beim Abg. Vogt für die Anerkennung. Wir haben tatsächlich aufgrund der 1. Lesung das ganze System noch einmal überdacht, wie Sie sehen, und sind Ihren Anregungen und von vielen anderen Abgeordneten auch nachgegangen und haben deshalb diesen Systemwechsel noch einmal geprüft und auch übernommen. Ich glaube, es war eine gute Anregung, wir sind selber jetzt wirklich zur Erkenntnis gelangt, dass wir damit eine sehr bürgernahe, sehr wirtschaftsfreundliche und sehr effiziente Lösung gefunden haben.Betreffend diesen Art. 2 und diese Umgehungsmöglichkeiten muss ich Ihnen einfach sagen: Das ist die Abbildung des bisherigen Rechts - umgesetzt auf diese Bestimmung. Tatsache ist, dass nach unserer Erfahrung bei den juristischen Personen eine sehr restriktive Genehmigungspraxis gehandhabt wird. Ich kann Ihnen jetzt diesen konkreten Fall mit dieser Aktienquote, den Sie erwähnt haben, nicht im Detail schildern. Das hätte ich vorher haben müssen, dann hätte man das prüfen können. Ich denke, man kann das nachverfolgen, wie die Abg. Helen Konzett Bargetze gesagt hat, dass wir das noch beobachten und vielleicht auch noch bei der Amtsstelle, beim zuständigen Grundverkehrsamt, noch einmal nachfragen, ob es Hinweise auf solche Umgehungen gibt, und sollte es tatsächlich ein Problem sein, dass wir das in einer künftigen Anpassung berücksichtigen. Und in diesem Bereich gibt es vielleicht wieder einmal Anpassungen, das ist ja ein Bereich, der durchaus auch immer wieder einmal Anpassungen erfährt, dass man dann eine solche Lücke oder eine solche Umgehungsmöglichkeit, nachdem man es genau angeschaut hat und auch sauber formuliert hat, dann auch anpasst. Jetzt freihändig quasi, noch mit Einbezug des Aktienrechts und so weiter das zu ändern, das ist etwas schwieriger. Ich hoffe, dass Sie das verstehen. Im Moment hier eine freihändige Änderung durchzuführen, das wäre jetzt schwierig. Aber wir werden das sicher noch einmal rückfragen bei der Behörde, und sollte es wirklich solche Fälle geben, die bekannt sind, dann müsste man das in einem nächsten Schritt dann angehen. Aber jetzt auf die Schnelle sehe ich das nicht als möglich an. Ich denke, wir bilden hier einfach die jetzige Situation ab. Aus Sicht der Grundverkehrsbehörde, also des Amtes für Justiz, hat sich das bisher so bewährt und es besteht kein Grund, hier eine Verschärfung zu machen. Aber wenn Sie Fälle kennen und solche Fälle auch bekannt sind vielleicht, dann müsste man hier eine Anpassung ins Auge fassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit wir können wir über den gegenständlichen Artikel abstimmen. Ich bitte Sie, Ihre Stimme abzugeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 6 Abs.1 Einleitungssatz und Bst. i sowie Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs.1 Einleitungssatz und Bst. i sowie Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Sachüberschrift sowie Abs. 2, 3 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Sachüberschrift sowie Abs. 2, 3 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 bis 14 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 bis 14 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Hier fehlt zwischen dem Art. 19 und dem Text das Wort «Widerruf» - kursiv als Überschrift.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 24a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 1 Einleitungssatz sowie Bst. c und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1 Einleitungssatz sowie Bst. c und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Art. 4 Abs. 1 Bst. p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir haben die 2. Lesung vorgenommen und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
gesetz über die abänderung des personen- und gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen jetzt zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.Art. 180a Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 180a Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen einhellig zugestimmt.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des steuergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes. Art. 104 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 104 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen einhellig zugestimmt. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir Traktandum 14 erledigt. -ooOoo-