Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; SteAHG) sowie betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA; AHG-USA) im Bereich Gruppenanfragen (Nr. 72/2015) [1. Lesung: 3. September 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 106/2015); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen sowie betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich Gruppenanfragen.Diese Vorlage wurde am 3. September 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 106/2015.Abg. Christine Wohlwend
Aller guten Dinge sind drei - nicht wahr? Ich werde auch hier um Gesetzesaufruf bitten und hoffe erneut auf vollzählige Unterstützung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer dem Antrag auf Lesung durch Gesetzesaufruf die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Wir können die 2. Lesung per Gesetzesaufruf vornehmen.Das Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine kurze Frage zu Art. 28 Abs. 2, wonach die Kosten, welche sich aus der Beschaffung der Informationen ergeben, nicht erstattet werden. Bei den Beratungen mit den Verbänden hat sich da eine Frage zu den Ausführungen auf Seite 6 ergeben, wonach im Rahmen eines TIEAs die Staaten die Kosten aufteilen können zwischen ordentlichen und ausserordentlichen Kosten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Ausserordentliche Kosten können vom ersuchenden Staat getragen werden. Da stellt sich dann eben auch die Frage, ob es sinnvoll wäre, bei Art. 28 Abs. 2 einen Vorbehalt aufzunehmen, wonach die Kosten aus der Beschaffung der Informationen vorbehaltlich einer anders lautenden staatsvertraglichen Regelung nicht erstattet werden. Ob das sinnvoll ist, dazu hätte ich gerne kurz Ausführungen vom Regierungschef. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich plädiere dafür, diesen Abs. 2 so zu belassen, wie er jetzt ist. In der Regel ist es ja so, dass der ersuchte Staat die Kosten tragen muss, ausser wenn wirklich ausserordentliche Aufwendungen anfallen. Dann kann man versuchen, eine Kostenteilung herbeizuführen. Das betrifft aber in der Regel die Kosten, die der Staat zu bezahlen hat, und nicht die Kosten, die von den Finanzplatzakteuren verursacht werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir die Schlussabstimmung vornehmen. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir lesen die nächste Vorlage.Das Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-