Beschluss Nr. 191/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt) (Nr. 102/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Beschluss Nr. 191/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 102/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Mit der vorliegenden Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt werden die EWR-Vertragsstaaten verpflichtet, bestimmte Handlungen, die die Umwelt erheblich schädigen, strafrechtlich zu verfolgen. Dies sind:- die Einleitung von Stoffen oder ionisierender Strahlung in die Luft, den Boden oder das Wasser, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung von Personen oder erhebliche Umweltschäden verursacht oder verursachen kann;
- die Sammlung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung von Personen oder erhebliche Umweltschäden verursacht oder verursachen kann;
- die illegale Verbringung einer nicht unerheblichen Menge von Abfällen;
- der Betrieb einer Anlage, in der eine gefährliche Tätigkeit ausgeübt wird oder in der gefährliche Stoffe oder Zubereitungen gelagert oder verwendet werden, wodurch der Tod oder eine schwere Körperverletzung von Personen oder erhebliche Umweltschäden verursacht werden oder verursacht werden können;
- die Herstellung, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung, der Transport, die Ausfuhr, Einfuhr oder Beseitigung von Kernmaterial oder anderen gefährlichen radioaktiven Stoffen, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung von Personen oder erhebliche Umweltschäden verursacht oder verursachen;
- die Tötung, die Zerstörung, der Besitz, die Entnahme von oder der Handel mit geschützten Tier- oder Pflanzenarten;
- die Schädigung eines geschützten Lebensraums;
- der Handel oder die Verwendung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen.
Die Fraktion der Freien Liste erteilt dieser vorab umgesetzten Richtlinie ihre Zustimmung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Herr Lageder hat alle Punkte schon treffend ausgeführt. Was noch zu erwähnen ist: Es gibt dadurch keine zusätzlichen personellen und finanziellen Konsequenzen und das Verhältnis mit der Schweiz wird mit dieser Übernahme auch nicht beeinträchtigt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Auch ich möchte mich hier sehr kurz halten. Der Abg. Thomas Lageder hat alles zusammengefasst, er hat auch eine Liste der Verbote aufgeführt und diese Liste basiert auf dem Anhang A. Ich habe einmal nachgezählt, das sind 59 Richtlinien, die dort aufgelistet sind. Also Ihre Liste ist bei Weitem nicht abschliessend, sondern nur eine Zusammenfassung. Das kann man ja auch nicht erwarten, dass hier eine abschliessende Liste aufgeführt wird. Es stellt sich für mich einfach die Frage: Kann man so ein Regelwerk überhaupt bis in das letzte Detail überwachen? Jede Richtlinie hat noch einmal Unterpunkte, das sind Hunderte von verschiedenen Punkten, die hier beachtet werden müssen, also da frage ich mich schon: Ist das wirklich praxistauglich, so ein Reglement mit Hunderten von verschiedenen Punkten, die beachtet werden müssen? Sie müssen keine Antwort geben, das kann man einfach so stehen lassen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 191/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 10. Juli 2015 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 20 abgeschlossen. -ooOoo-