Beschluss Nr. 195/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2012/ 19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) (Nr. 103/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 21: Beschluss Nr. 195/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 103/2015 und steht zur Dikussion.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Im Bericht und Antrag geht es um die Übernahme der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Richtlinie bezweckt die Vermeidung von Elektro- und Elektronikabfällen sowie die Förderung von Wiederverwendung, Recycling und anderen Formen der Verwertung durch den Aufbau eines umfassenden Rücknahmesystems und einer erweiterten Herstellerverantwortung. Einer der Schwerpunkte der Richtlinie ist die Erweiterung des Geltungsbereichs. Nach einer Übergangsfrist fallen - mit wenigen Ausnahmen - ab dem 14. August 2018 sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie. Ausgenommen bleiben nach wie vor beispielsweise medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika, wenn zu erwarten ist, dass diese vor Ablauf ihrer Lebensdauer infektiös werden, und aktive implantierbare medizinische Geräte. Diese fallen auch nach dem 14. August 2018 nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Weitere Schwerpunkte sind die schrittweise Erhöhung der Sammelquote sowie der Verwertungs- und Recyclingquoten. Es sollte auch hier keine personellen und finanziellen Konsequenzen für uns haben, und ich werde mich für eine Übernahme aussprechen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Bei dieser Richtlinie geht es um das Recyceln von Elektro- und Elektronik-Geräten, wie wir bereits gehört haben. So sollen ab dem 14. August 2018 sämtliche nicht mehr benötigte Altgeräte gesammelt und wieder in den Rohstoffkreislauf eingespeist werden. Dadurch soll die Recyclingquote erhöht werden. Die Fraktion der Freien Liste spricht sich auch für diese Quote aus und unterstützt die Übernahme der Richtlinie. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 195/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 10. Juli 2015 zur Übernahme der Richtlinie 20012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 21 abgeschlossen. -ooOoo-