Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Anlage 2 zu Anhang K zum Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Nr. 107/ 2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 22: Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Anlage 2 zu Anhang K zum Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 107/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte vorwegnehmen und es ganz deutlich sagen, die Fraktion der Freien Liste befürwortet die Übernahme dieser Verordnung in das EFTA-Abkommen grundsätzlich. Aber: Ob die Fraktion der Freien Liste der Übernahme zustimmen wird, wird stark von dieser Diskussion abhängen. Einige Aussagen und Konsequenzen dieser Übernahme dürfen nämlich nicht unkommentiert bleiben.Es geht hier um Grenzgänger und ganz speziell um Grenzgänger zwischen den beiden befreundeten Nachbarstaaten Schweiz und Liechtenstein. Es ist richtig, dass Grenzgänger aus der Schweiz, die in Liechtenstein arbeiten und in Liechtenstein Beiträge an die Arbeitslosenversicherung leisten, auch in Liechtenstein anspruchsberechtigt sind, wenn sie arbeitslos werden sollten. Je nach der Dauer der Beschäftigung sind die in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmer in Liechtenstein drei bis fünf Monate anspruchsberechtigt. Das ist in Ordnung so, denn es handelt sich hier um eine faire Lösung nach dem Motto, dass derjenige Staat, der von den Grenzgängern profitiert, auch die Kosten für diese zu tragen hat, wenn ein Versicherungsfall eintritt.In den Verhandlungen, die diese Vorlage herbeigeführt haben, wurde vom freundnachbarschaftlichen Partner, der Schweiz, das Argument eingebracht, dass die Schweiz «im Sinne der Gleichbehandlung aller ihrer Nachbarstaaten es ablehnt, den bislang mit Liechtenstein vereinbarten Erstattungsverzicht für Leistungen an arbeitslose Grenzgänger fortzuführen». Die Schweiz lehne, so heisst es weiter, eine Sonderlösung mit Liechtenstein ab. Und die Regierung schreibt, dass durch diese Übernahme Liechtenstein einen fairen Beitrag leisten würde. Dieser Betrag wird denn auch beziffert.Es handelt sich um Mehrkosten in der Höhe von CHF 2,7 Mio. jährlich, die bisher bei der Arbeitslosenversicherung nicht angefallen sind. Fairerweise muss man auch erwähnen, dass die Schweizer Grenzgänger im Jahr circa CHF 4,4 Mio. an die ALV einzahlen. Es schleckt aber keine Geiss weg, dass die Kosten, die der Liechtensteiner Gesellschaft durch dieses Abkommen entstehen, um CHF 2,7 Mio. steigen werden.Als Liechtensteiner, als Volksvertreter, fühle ich mich bei dieser Argumentation der Schweiz, im Wissen, dass die Schweiz eine faire Lösung in Bezug auf eine Quellensteuer ihrer Grenzgänger schlicht abgelehnt hat, vor den Kopf gestossen. In Bezug auf das paraphierte DBA mit der Schweiz hätte ich mir es gewünscht, dass die Schweiz sich auch dort für eine Gleichbehandlung aller ihrer Nachbarn stark gemacht hätte. Auch dort hätte ich es mir gewünscht, dass die Schweiz Sonderlösungen ablehnt. Auch dort hätte ich mir einen fairen Kompromiss gewünscht. Aber weit gefehlt. Dort will die Schweiz von einer fairen Lösung nichts wissen, dort ist es nicht entscheidend, wer die Kosten trägt. Dort scheint es zulässig, dass Liechtenstein auf CHF 32 Mio. zugunsten der Schweiz verzichtet.Die Freundschaft mit unseren Nachbarn scheint genau so weit zu gehen, bis die Rechnung zu bezahlen ist; und dort ist sie schlagartig zu Ende. Diese Vorlage ist ein erneuter Beweis dafür. Sehr geehrte Frauen und Herren der Regierung, warum soll ich als Volksvertreter Liechtensteins dieser Vorlage zustimmen? Gibt es einen plausiblen Grund? Und was geschähe, wenn dieser Verordnung die Zustimmung verweigert würde? Besten Dank für die Ausführung zu diesen Punkten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich kann die Schlussfrage meines Vorredners gerade auch wiederholen. Ich frage mich auch, was passiert, wenn wir dieser Verordnung nicht zustimmen? Was sind die Konsequenzen? Denn das Ganze hat, wie es der Vorredner treffend ausgeführt hat, schon einen faden Beigeschmack, speziell im Bereich dieser Arbeitslosenversicherungsregelung. Die Verordnung beinhaltet zwei Hauptpunkte. Der erste Hauptpunkt erscheint mir unterstützenswert und auch gut zu sein. Konkret geht es darum, dass Arbeitnehmende aus der Schweiz, welche in der Schweiz aktuell noch ein Teilzeitpensum haben, eben vollumfänglich in der Schweiz versichert sind, und das will man eliminieren aufgrund einer 25-Prozent-Regel. Diesen Punkt, den unterstütze ich explizit. Und dieser Punkt wurde von der Wirtschaft auch gefordert, denn das ist ein zentraler Punkt, dass die Wirtschaft sagt, diese Schlechterstellung der Arbeitnehmenden und natürlich auch der Mehraufwand für die Wirtschaft, der ist nicht akzeptabel. Da muss ich aber auch auf die Finanzkommissionssitzung hinweisen. Im Rahmen der letzten Finanzkommissionssitzung wurde uns zumindest mitgeteilt, dass dieser Aufwand bei der Wirtschaft effektiv nicht da sei, da man die Löhne brutto ausbezahle und entsprechend die Arbeitnehmenden selbst sehen müssen, wo sie bleiben. Es wurde dann schon auch noch erwähnt, das Risiko verbleibe natürlich beim Arbeitgeber. Also der Arbeitgeber, der eben Bruttolöhne ausbezahlt, der hat nach wie vor das Risiko für diese Sache. Aber wie gesagt, den Mehraufwand, den kann ich zumindest bei dieser Praxis nicht erkennen. Da wäre ich der Regierung doch auch noch dankbar, wenn sie konkrete Ausführungen machen würde, wo denn dieser Mehraufwand bei der Wirtschaft sein soll, wenn eben die Praxis so ist, dass man sowieso Bruttolöhne ausbezahlt. Und Bruttolöhne ausbezahlen, das dürfte wohl kaum ein Mehraufwand sein.Der zweite Punkt ist eben diese Arbeitslosengeschichte und da hat es der Vorredner schon treffend ausgeführt. Die schweizerischen Grenzgänger bezahlen CHF 4,4 Mio. ein. Zukünftig werden sie je nachdem auch CHF 2,7 Mio. beziehen. Das ist grundsätzlich zu begrüssen, aber wie gesagt, es ist einfach eine Mehrbelastung für unsere Arbeitslosenkasse im Umfang von CHF 2,7 Mio. Und die Regierung führt dann auch aus auf den Seiten 17 und 18, dass natürlich diese Mehrkosten von CHF 2,7 Mio. nur da seien, wenn die Arbeitslosigkeit so bleibt, wie sie ist. Sollte die Arbeitslosigkeit steigen, werden logischerweise auch diese CHF 2,7 Mio. steigen und da spricht die Regierung auf Seite 17 explizit von Beitragserhöhungen, die dann natürlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen würden. Als positiv zu erwähnen ist die Seite 15. Hier geht es um das Wohnortsprinzip in der Krankenpflegeversicherung. Denn da würde im Prinzip eben auch das Prinzip gelten des Beschäftigungsortes, sprich alle Grenzgänger aus der Schweiz wären dann auch bei uns Krankenversicherungsversicherte und das hätte dann eben einen erheblichen Einfluss auf den OKP-Staatsbeitrag, diese ominösen CHF 33 Mio., welche wir jährlich im Juni-Landtag debattieren. Wie ich die Regierung auf Seite 15 interpretiere, müsste man diesen OKP-Beitrag erhöhen, um eben diese ganzen Grenzgänger und ihre Familienangehörigen gleichzustellen. Das ist sicherlich als Erfolg zu werten, dass wir es geschafft haben, dass eben beim Krankenversicherungsgesetz der Wohnort gilt und nicht der Beschäftigungsort.Was auch positiv zu erwähnen ist, ist die Seite 18. Wir sprechen immer von diesen Mehrbelastungen. Es gibt aber eben auch Mehreinnahmen und ganz konkret bei der AHV/IV und der FAK. Hier führt die Regierung aus, bei der AHV sprechen wir von Mehreinnahmen von CHF 2,34 Mio., bei der FAK von CHF 570'000 und bei der ALV von CHF 300'000. Das gibt dann summa summarum doch einen erheblichen Beitrag, aber dieser Mehrbeitrag, der generiert natürlich auch zusätzliche Leistungen. Ich weiss nicht, kann die Regierung hierzu Ausführungen machen, was hier diese Mehrleistungen wären? Denn nur diese Aufführungen auf Seite 18, das wäre ja wunderbar, dann wären das CHF 3,7 Mio. Mehreinnahmen. Dann könnten wir die CHF 2,7 Mio. in der ALV locker kompensieren. Aber wie gesagt, ich denke mir, es bedingt eben auch Mehrleistungen im Bereich gerade der AHV.Wie gesagt, ich habe schon auch Bauchweh, auch mit den Ausführungen in der Zusammenfassung, wo eben steht, man fordert diese Gleichbehandlung. Diese Gleichbehandlung hätte ich eben auch gerne bei der Grenzgängerbesteuerung gesehen. Und die Frage steht einfach im Raum: Was passiert, sollten wir der Übernahme dieser Verordnung nicht zustimmen? Was sind die Konsequenzen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, meine Vorredner haben ausgeführt, das Paket hat zwei Punkte, die wichtig sind. Das eine ist, eine Forderung der Wirtschaft wird erfüllt, es gibt keine Doppelunterstellungen mehr. Und das andere ist eben die Kröte, die wir wahrscheinlich schlucken müssen, wenn wir das übernehmen, dass die Schweiz im Sinne der Gleichbehandlung nicht mehr auf diese Beiträge der ALV verzichtet. Das hat für das Land Mehrkosten zur Folge. Für mich ist das auch ein Punkt, der mir sauer aufgestossen ist, muss ich sagen. Auf der anderen Seite war diese Vorlage, so wie ich das verstanden habe, ein grosses Anliegen der Wirtschaft. Man hat jahrelang dafür gekämpft und was ich auch verstanden habe ist, dass dies ein Gesamtpaket ist. Meine erste Überlegung war, kann man das splitten? Kann man den ersten Teil übernehmen und den zweiten nicht? Was ich gehört habe, geht das nicht.Was auch ein Punkt ist, den wir gestern angesprochen haben, um den Verkehr zu reduzieren, wir müssten mehr Home-Office machen und, und, und. Diese Arbeitsformen, die werden als Tätigkeit im Wohnsitzland gesehen. Also es würde noch komplizierter werden in Zukunft als es sowieso ist, wenn wir in diese Richtung gehen möchten. Alles in Allem: Ein sehr positiver Teil für die Wirtschaft und es ist, glaube ich, wirklich ein grosses Anliegen der Wirtschaft, dass diese Vorlage umgesetzt wird. Und eben der bittere Beigeschmack, dass wir einen Trumpf in der Verhandlung zur Quellensteuer abgeben. Und da bin ich auch gespannt auf die Ausführungen der Regierung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, ich möchte die Voten bestärken, die die Thematik betreffend die Gleichbehandlung aufgeworfen haben. Mir stösst das auch sehr sauer auf, dass hier eine Gleichbehandlung eingefordert wird mit den Grenzstaaten wie Frankreich und Italien und das bei der Quellensteuer ganz eine andere Geschichte war. Auch dort wäre eine Gleichbehandlung vorhanden gewesen, denn es gibt Quellensteuerregelungen durch die Schweiz ebenfalls mit den angrenzenden Staaten - mit den Staaten, die an die Schweiz angrenzen.Was den Inhalt anbetrifft dieser Verordnung, aus der dann ein Betrag von CHF 2,7 Mio. resultiert, die Liechtenstein an die Schweiz zahlen müsste, wiederhole ich nicht mehr die Argumente des Abg. Wendelin Lampert. Da bin ich mit ihm ebenfalls auf der gleichen Linie. Liechtenstein zahlt nach Österreich bei dieser Arbeitslosenversicherung CHF 3,8 Mio., nur umgekehrt kommt dort die Quellensteuer mit rund CHF 26 Mio. Das ist eine ganz andere Ausgangssituation.Wir haben in der Finanzkommission auch versucht, das Anliegen der Wirtschaft zu quantifizieren, soweit das möglich ist. Und da kann dann vielleicht der Wirtschaftsminister noch Ausführungen machen. Es hat sich dann herausgestellt, dass die letztendliche Summe, die es betrifft, nicht so riesengross ist. Also die Wirtschaft wird da nicht einen Riesenvorteil haben. Also summa summarum werde ich dieser Verordnung nicht zustimmen, aus dem Grunde, weil die Gleichbehandlung nicht vorhanden ist und auch der Support für die Wirtschaft im geringen Masse ist. Aber da hätte ich noch gerne Ausführungen der Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich verstehe den Unmut, der hier kundgetan wird und ich teile diesen auch. Nehmen ist doch besser als geben. Ich denke aber, dass man diese Vorlage nicht ablehnen sollte und die Thematik der Quellensteuer und diesen Unmut eben an anderer Stelle lösen müsste. Also hier würde ich dann schon plädieren, es ist für die Betriebe ein wesentlicher Mehraufwand, der derzeit getrieben wird, und eben die Entlastung durch diese Verordnung eben wesentlich sein wird.Wenn man dann hört, dass einige Wirtschaftstreibende die Löhne dann eben auch Brutto ausbezahlen würden, dann ist das vielleicht möglich, dass das einzelne tun, aber das ist natürlich nicht erlaubt. Dieser Arbeitgeber ist schlussendlich auch den Sozialversicherungen gegenüber verantwortlich, dass er diese Beiträge abführt. Und ich denke, das könnte ein grösserer Bumerang werden. Wenn nämlich dann dieser Arbeitnehmer gekündigt ist und dann eben diese Beiträge, die dann nicht eingegangen sind - und der Arbeitgeber von Arbeitnehmer gefordert hätte, dass er diese abgeben müsste - dann wird er sie, würde ich mal sagen, zu 99% dann die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge nachzahlen müssen. Also ich denke, das wird ein grosser Bumerang sein, für die wenigen, die das jetzt vielleicht so betreiben. Also eben, ich werde dieser Vorlage zustimmen und teile aber diesen Unmut dieser Ungleichbehandlung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Beim Bericht und Antrag auf Seite 11 möchte ich noch eine kleine Änderung oder Präzisierung angeben. Und zwar im ersten Absatz ist «75% und mehr» in Klammer ausgeführt. Hier geht es um die Haupterwerbstätigkeit, in welchen Bereich das fällt, in welchen Staat. Und zwar ist das gegensätzlich zur Tabelle. Bei 75% ist es nicht klar, in welchen Staat es fällt. Also hier müsste - ich habe hier nachgefragt - «mehr als 75%» stehen.Ansonsten unterstütze ich natürlich den Antrag der Regierung. Die Wirtschaft hat dies schon länger gefordert. Ich kann Ihnen auch ein kleines Beispiel geben: Wenn eine Firma mit fünf Personen einen Schweizer anstellen möchte und Sie müssen in der Schweiz abrechnen, dann brauchen Sie in der Schweiz eine Pensionskasse. Sie müssen das Schweizer Recht kennen, Sie haben richtig hohe Aufwendungen - beziehungsweise der Buchhalter. Ob das Sinn macht? Die Gleichberechtigung oder Gleichstellung ist hier nicht mehr gegeben. Also ich unterstütze den Antrag. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich werde den Antrag auch unterstützen und kann mich im Wesentlichen dem Votum des Abg. Manfred Batliner anschliessen. Es ist klar, dass der Unmut betreffend die Gleichbehandlung respektive Ungleichbehandlung bei der Grenzgängerbesteuerung da ist. Auf der anderen Seite müssen wir natürlich schon die Thematik sehen, dass die Wirtschaft effektiv einen Aufwand hat - einen massiven Aufwand hat. Der Abg. Konrad hat soeben ein Beispiel erwähnt. Man muss dann eben von der Pensionskasse über die Unfallversicherung alles separat regeln. Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass es eben hier nicht nur um den Mehraufwand für die Wirtschaft geht, sondern auch um die Benachteiligung für den Arbeitnehmer. Weil in der Praxis es eben so ist, dass die Betriebe selbstredend nicht ein Interesse haben, dass die Beschäftigten solche Tätigkeiten und Nebenbeschäftigungen haben und dann wird zum Teil relativ klar davon abgeraten. Solche Dinge werden von den Betrieben auch abgelehnt - im Hinblick, dass man eben nicht diese übermässigen administrativen Aufwände in Kauf nehmen muss. Und das ist eben auch ein Nachteil für die Arbeitnehmer. Und meiner Meinung nach auch dann der Grund, warum vielleicht dann nicht alle aufscheinen, die das eben gerne möchten, weil es eben faktisch so ist, dass das abgelehnt wird. Wie gesagt: Per Saldo bin auch dafür, dass wir diese Vorlage unterstützen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ja, natürlich stimme ich auch gerne in das Konzert der Unmutigen ein, aber dennoch überwiegen für mich die Vorteile dieser Vorlage. Ich unterstütze gerade die Worte meines Vorredners Alois Beck explizit. Es wird Rechtssicherheit geschaffen, es werden potenzielle Nachteile, potenzielle Unsicherheiten für Arbeitnehmende aus der Welt geschafft. Es sind zwei Punkte: das Verbot der Differenzierung nach Staatsangehörigkeit und die Sicherstellung oder der Erhalt erworbener Anwartschaften. Das sind wichtige Punkte, die für die Arbeitnehmer gelten. Diese Vorlage gibt aber noch weitere Klarheiten. Kollege Lampert, Sie haben das Wohnortsprinzip beim Krankenversicherungsbereich lobend erwähnt. Es gibt noch einen zweiten Bereich, den ich auch erwähnen wollte: Es wird klar gestellt, dass Mischleistungen von dieser Regelung nicht betroffen sind. Es ist eine Klarstellung, dass weiterhin keine AHV-Ergänzungsleistungen in die Schweiz fliessen werden. Also auch das ist positiv. Und für mich ist auch ein weiterer Punkt, der nicht erwähnt worden ist, nämlich die unbedeutenden Tätigkeiten. Das heisst, wenn am Wohnort Tätigkeiten in der Grössenordnung von kleiner als 5% eines Vollzeitpensums absolviert werden, werden diese nicht mehr berücksichtigt. Das ist insbesondere wichtig für Leute, die am Wohnort irgendwelche - ja, ehrenamtlich kann man nicht sagen, wenn man leicht entschädigt ist - aber wenn man geringfügige Entschädigung für Tätigkeiten erhält, kann das jetzt ignoriert werden. Die Summe der Vorteile überwiegt und deshalb sage ich auch Ja zu dieser Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte noch eine kleine Ergänzung machen. Es ist ja die Wirtschaft, die eben diese Vorlage wirklich begrüsst und es ist auch die Wirtschaft, welche die Arbeitslosenkasse eben auch finanziert. Das heisst, es sind die Einnahmen wie auch Ausgaben, die dann eben zulasten dieser beiden Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, gehen und darum sollte man hier dieser Vorlage zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, für mich überwiegt auch die Argumentation, dass die Wirtschaft das möchte gegenüber den Nachteilen, die wir in Kauf nehmen müssen. Ich bin noch an einer Aussage des Abg. Kaiser hängen geblieben, dass die FKO das gewichtet hat - die Anliegen der Wirtschaft oder die Aufwände der Wirtschaft. Meines Wissens kämpft die Wirtschaft schon seit Jahren für diese Vorlage. Und ich habe mich jetzt gefragt, warum kämpft man für etwas so lange, das dann die Finanzkommission als nicht so gravierend empfindet? Oder habe ich Sie da jetzt falsch verstanden? Da wäre ich noch froh um eine Aussage, weil das ist - glaube ich - ein grosses Anliegen gewesen der Wirtschaft und es würde mich jetzt noch interessieren, was man hier gewichtet hat oder wie die Finanzkommission zu diesem Schluss gekommen ist, dass es doch nicht so ein grosses Anliegen sein kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte es auch noch betonen, einige Vorredner haben auch gesagt. Diese geringfügigen Nebenbeschäftigungen oder Tätigkeiten. Ich sehe das auch bei uns. Das heisst, Sie müssen jedem Mitarbeiter aus Österreich oder der Schweiz verbieten, in den Gemeinderat zu gehen oder in einer Kommission in der Gemeinde etwas zu tun oder als Trainer in einem Sportverein. Sobald er eben diese Tätigkeit ausübt und Geld bekommt, haben Sie ein Problem mit dem. Also wie gesagt, die Wirtschaft ist schon lange dafür, hier etwas zu ändern, gerade in dem Bereich. Weil das benachteiligt doch auch diese Personen recht stark. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Betreffend den Punkt, dass die Arbeitslosenversicherung durch die Wirtschaft finanziert wird, das stimmt natürlich. Aber wie die Regierung eben ausführt: Sollte die Arbeitslosigkeit steigen, dann werden auch die Beitragssätze steigen und da sprechen wir einfach wieder von Lohnnebenkosten. Das muss man sich einfach in letzter Konsequenz bewusst sein. Es stimmt natürlich, die Arbeitslosenkasse wird über Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge finanziert. Und wie gesagt, sollten diese dann steigen, dann ist das sicher auch nicht im Sinne von uns allen. Dann noch zu dieser Quantifizierung in der Finanzkommission. Weil eben auf Seite 11 steht, die Wirtschaft fordere das schon lange, hat man in der Finanzkommission eben die Frage gestellt, lässt sich das dann Quantifizieren, dieser Mehraufwand für die Wirtschaft? Und dann ist eben die Antwort gekommen, es wird brutto ausbezahlt und wenn brutto ausbezahlt wird, dann sehe ich definitiv den Mehraufwand nicht. Ob ich eine Lohnabrechnung netto oder brutto mache, ich denke mir, brutto ist sogar noch wesentlich einfacher, denn da wird einfach nichts abgezogen. Und dann sagt man zum Arbeitnehmenden, bitte versichere dich in der Schweiz. Und das wurde dann schon auch gesagt in der Finanzkommission, das Risiko bleibt beim Arbeitgeber. Wie es der Abg. Manfred Batliner auch gesagt hat. Also der Arbeitgeber kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen, aber ich sehe den Mehraufwand zumindest bei der Lohnauszahlung nicht aufseiten der Wirtschaft. Das wurde uns so gesagt in der Finanzkommission. Weil man eben diesen Mehraufwand einmal quantifizieren wollte, damit man sieht, wo ist denn dieser Mehrnutzen für die Wirtschaft, wenn wir dieser Verordnung übernehmen? Und schön wäre halt, wenn wir die Verordnung zweiteilen könnten. Den Bereich Arbeitslosigkeit lassen, wie er ist, und den zweiten Teil betreffend diese Teilzeitangestellten, den könnten wir gut übernehmen. Aber wie gesagt, das dürfte nicht gehen. Aber das war eigentlich das Anliegen der Finanzkommission, wie gross ist effektiv der Mehraufwand für die Wirtschaft, und als dann die Antwort gekommen ist, ja, es wird brutto ausbezahlt, da sehe ich keinen Mehraufwand. Aber das Risiko, das verbleibt natürlich. Und wenn es natürlich schiefgeht, wie es der Abg. Manfred Batliner ausgeführt hat, dann gibt es dann sicherlich erhebliche Probleme.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte gleich anschliessen beim Abg. Wendelin Lampert. Die Beiträge respektive die Kosten für die Arbeitslosenversicherung werden um CHF 2,7 Mio. steigen. Wenn die Arbeitslosigkeit steigen wird, dann werden unter Umständen die Arbeitslosensätze für die Wirtschaft erhöht. Das heisst, die Lohnnebenkosten werden steigen. Und wir kennen den letzten Mechanismus auch, irgendwann wird dann wieder ein Staatsbeitrag fällig, wenn es soweit kommen sollte. Und dann bleibt es wieder am Steuerzahler hängen. Und ich sehe die Vorteile für die Wirtschaft schon und ich anerkenne das auch, aber die Frage ist, ist das uns CHF 2,7 Mio. wert? Und dieses gilt es abzuwägen. Und für mich ist der Preis schon sehr hoch. Und ich stelle einfach einmal mehr fest, dass die Kosten wieder sozialisiert werden und die Gewinne privatisiert. Aber so ist es eben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich rolle das Feld zuerst ein bisschen von hinten auf, zuerst die Detailsachen. Vielen Dank dem Abg. Frank Konrad für das genaue Studieren vom Bericht. Es ist tatsächlich ein kleiner Fehler, nehmen wir die Klammer weg, die im letzten Moment hineingenommen wurde, dann stimmt es nämlich wieder. Also vielen Dank für Ihren Hinweis, das ist tatsächlich ein kleiner Fehler.Dann vielleicht grundsätzlich und ganz allgemein: Für uns, auch politisch, ist es wichtig, dass wir diese ganze Diskussion nicht mit meiner DBA-Diskussion vermischen. Es war bei den Verhandlungen nicht im Interesse von Liechtenstein, dass wir alle Leistungen in allen verschiedenen Bereichen gegeneinander aufrechnen und dann mit dem Rotstift darübergehen. Die Schweiz argumentiert übrigens mehrfach, dass Liechtenstein gerade im Bildungs- und Gesundheitsbereich von ihr profitieren würde. Ich glaube, heute ist nicht der Tag, darüber zu diskutieren, ob das so ist oder nicht. Aber ich glaube, da begeben wir uns in eine gross angelegte Diskussion.Dann vielleicht noch zur Kritik: Eine Lösung, bei der eine Vertragspartei alle Einnahmen bekommt und die andere Vertragspartei sämtliche Ausgaben tragen muss, das geht weit über eine Sonderlösung hinaus. Und dann noch zu einer Diskussion, die gerade ganz am Ende jetzt aufgezogen wurde, zum Mehraufwand für die Arbeitgeber. Ich war selber in der Finanzkommission nicht dabei, ich weiss auch nicht, was genau rund um Bruttolöhne und die Ausbezahlung der Bruttolöhne diskutiert wurde. Aber was ein Fakt ist: Die Arbeitgeber tragen das Risiko, wenn irgendetwas falsch abgerechnet ist. Ich selber, aber ich war nicht an der Diskussion dabei, kann mir kaum vorstellen, dass es sich ein grosses Unternehmen in Liechtenstein leisten kann, möchte oder will, das Risiko einzugehen, dass da irgendwo ein Arbeitgeber ist, der nicht alles ganz sauber abliefert und nachher in Probleme hineinläuft. Das kann ich mir selber nicht vorstellen. Aber wie gesagt, ich war an der Diskussion nicht dabei.Und dann möchte ich das Bild noch etwas breiter spannen. Im Bericht und Antrag steht auch drin, dass es zu einer Schlechterstellung der Arbeitnehmer kommen kann. Ich glaube, mit dieser Verordnungslösung haben wir eine transparente Lösung und wir haben auch eine Lösung, die unseren Arbeitgebern die Möglichkeit gibt, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Wir sprechen alle vom «War for Talents», wir haben Fachkräftemangel im Rheintal. In vielen Fälle spielt auch die Attraktivität des Arbeitsgebers über die Möglichkeiten, wie er seine Arbeitgeber versichern kann, in welche Pensionskassen wir die Arbeitgeber tun, eine Rolle. Wenn ein Arbeitgeber in der Schweiz versichert sein muss, dann fällt er in eine sogenannte Restkasse hinein. Die muss nicht unbedingt schlecht sein, aber wenn wir die Zahlen ein bisschen anschauen, haben diese Restkassen oder diese Auffangkassen - ich glaube, das ist ein schönerer Ausdruck dafür - in der Regel um einiges schlechtere Konditionen, als unsere Arbeitgeber mit ihren eigenen Pensionskassen dem Arbeitnehmer offerieren können. Und darum ist es mir ein Anliegen, dass wir das Bild etwas breiter anschauen.Diese Verordnung - die Vorgängerverordnung war die 465 im 2012 - ist ein Teil eines Übernahmepaketes, das wir seit Jahren mit der Schweiz erfolglos diskutiert haben. Wir haben endlich eine Lösung erzielt. Ich glaube, das ist wichtig. Es ist ein Fakt, dass dieser Erstattungsverzicht, den wir übrigens noch für drei Jahre hinausziehen konnten, nochmals etwas weiter dauert. Wir können also noch drei zusätzliche Jahre davon profitieren, das dieser jetzt dahin fällt. Im Gegenzug, und das wurde eigentlich kaum erwähnt, ich sehe schon diese CHF 2,7 Mio. im Raum - aber im Gegenzug haben wir auch Mehreinnahmen für sämtliche Sozialversicherungszweige. Wenn man es dann aufrechnet, dass wir mehr bekommen und wie viel wir dann bezahlen, dann bleibt eben dieser Restbetrag übrig. Das ist ein Fakt. Aber wir müssen auch sehen, dass unsere Sozialversicherungsinstitutionen Mehreinnahmen haben werden.Dann noch zur Frage, was geschieht, wenn wir dieser Verordnung nicht zusprechen würden. Dann würde grundsätzlich der rechtliche Zustand, wie er heute gilt, weiter gelten und wir wären beim Status quo. Wie gesagt haben unsere Industrie, unsere Unternehmen, unser Wirtschaftsstandort seit Jahren darauf hingearbeitet, dass wir endlich eine Lösung finden. Und politisch gesehen - und das sage ich auch als Aussenministerin hier drin -, hätte es fatale Signalfolgen und fatale Folgen für Liechtenstein, wenn wir sagen würden, wir würden dieser Verordnung nicht zustimmen. Wir gehen auch davon aus, und das möchte ich deutlich gesagt haben, dass auch andere Sonderlösungen, die wir mit der Schweiz haben - es gibt ja nicht nur diese in diesem einen Bereich - infrage gestellt werden.Dann noch zur Diskussion, was bedeutet es sonst noch: Wir glauben auch, dass sich die Situation noch verschärfen könnte. Es gibt ein EuGH-Urteil, das besagt, wenn Arbeit von zu Hause aus geleistet wird - Stichwort Homeoffice, Vereinbarkeit von Familie und Beruf -, auch eine sozialversicherungsrechtliche Unterstellung am Wohnort berücksichtigt werden kann. Also wir kommen da schon in einen sehr heiklen Bereich hinein. Wenn dann ein Schweizer Grenzgänger einen halben Tag von zu Hause aus Arbeit leistet und das dann eine Unterstellung unter das Schweizerische Regime hervorruft, dann kommen wir in einen, meines Erachtens, heiklen Bereich.Was auf jeden Fall klar ist: Eine Nichtübernahme würde grossen Erklärungsbedarf auf politischer Ebene erfordern. Wie bei den wirtschaftlichen Folgen genannt, können weitere Sonderlösungen mit der Schweiz auch infrage gestellt werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Schweiz in vielen Bereichen auch Leistungen an Liechtenstein stellt, welche nicht eins zu eins aufgerechnet werden. Auf das Interesse von Norwegen und Island, die ebenfalls ein Interesse an der Übernahme haben, dass diese Verordnung in die Vaduzer Konvention aufgenommen wird, gehe ich nicht detailliert ein. Jetzt habe ich, glaube ich, für eine erste Runde hoffentlich, die meisten Fragen beantwortet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich möchte anknüpfen bei den Ausführungen der Aussenministerin und möchte da auch noch ergänzen und auch bestätigen, was einzelne Abgeordnete bereits gesagt haben. Diese Erleichterung und dieser Vorteil für unsere Wirtschaft, der ist nicht so einfach zu quantifizieren. Man kann nicht einfach sagen, ja, wir gehen von etwa 20% Betroffenen aus und rechnen da CHF 20'000 weniger Aufwand aus. Ich glaube, der Abg. Frank Konrad hat es auch ganz schön dargestellt und ich kenne das aus meiner früheren Tätigkeit. Dass es eben tatsächlich für Arbeitnehmer, gerade hier im Grenzraum, wo eben Fachkräftemangel zu einem Wettbewerb unter den Arbeitgebern führt, wo es um Arbeitskräfte geht, die man sucht, dass es da eben ein Nachteil ist, wenn man einem Arbeitnehmer sagen muss: «Hör mal, ich stelle dich schon an, aber du darfst dann nicht in deiner Heimatgemeinde für den Gemeinderat kandidieren», oder weiss nicht was, weil eben die Unsicherheit betreffend Sozialleistungen viel zu gross ist. «Du darfst nicht diesen und diesen Nebenjob noch annehmen in der Schweiz. Das würde ich nicht akzeptieren.» Das verschlechtert die Position unserer Wirtschaft. Das ist etwas, was man nur schwierig quantifizieren kann. Auch der Aufwand, den natürlich die ganzen Berechnungen und Zahlungen auslösen, das ist auch nicht zu unterschätzen. Das ist aber schwierig zu quantifizieren, das gebe ich zu.Als Wirtschaftsminister möchte ich einfach unterstreichen, dass es von der Wirtschaft, von den Verbänden und von den einzelnen Betrieben auch immer wieder betont wurde, wie wichtig die Übernahme und die Lösung dieser Problematik wäre. Und ich glaube, man kann schon sagen, dass diese hier vorliegende Lösung eben eine gute Verhandlungslösung ist. Ich verstehe den Unmut über diese Ungleichbehandlung schon, wie sie hier angetönt wird. Das ganze Thema Grenzgängerbesteuerung ist unschön und dazu wird man ja auch noch Gelegenheit haben beim DBA dann sich hier in diesem Hohen Haus auch zu äussern. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es eben keine komplette Ungleichbehandlung ist. Und ich möchte auch darauf hinweisen, die Schweiz hat Liechtenstein hier durchaus etwas anders behandelt als die Nachbarn Frankreich, Italien oder Deutschland. Dort sind nämlich die EU-Bürger betroffen, die in der Schweiz arbeiten. Hier in Liechtenstein können sie abgezogen werden, dies sind doch diese 35% und da komm ich gleich zum nächsten Punkt, der auch angesprochen wurde. Nämlich diese Frage der Belastung der Arbeitslosenkasse. Ich möchte hier nicht die gleiche Diskussion nochmals führen, wie wir sie beim Bericht und Antrag geführt haben, zur Abschaffung des Staatsbeitrags. Dort haben wir ja ausführliche Szen-arien dargestellt. Wir haben die ganzen Berechnungen aufgezeigt und dort sind wir von CHF 5,5 Mio. Belastung ausgegangen, die die Verhandlung bewirken wird. Was wir hier auf dem Tisch haben, und das sehen Sie auf Seite 16 und 17, sind noch CHF 2,7 Mio. Das Verhandlungsergebnis ist also deutlich besser, als das, was wir ursprünglich angenommen hatten bei der Abschaffung des Staatsbeitrags. Wir haben also fast CHF 3 Mio. weniger Belastung für die ALV und haben bei den Szenarien, damals bei der Abschaffung des Staatsbeitrages doch den Landtag mit CHF 5,5 Mio. doch noch überzeugen können, den Staatsbeitrag abzuschaffen. Ich glaube nicht, dass man jetzt bei einer deutlich geringeren Belastung das Szenario an die Wand malen sollte, dass die Arbeitslosenkasse dann schnell wieder in eine Schieflage kommt und die Lohnnebenkosten steigen. Ich möchte hier einfach noch einmal auf diese Berechnungen hinweisen, die wir gemacht haben im Rahmen der Abschaffung des Staatsbeitrages. Und ich glaube deshalb, was wir hier erzielt haben, ist durchaus ein Verhandlungserfolg. Es ist viel weniger geworden, als wir ursprünglich befürchtet hatten.Ich bitte Sie darum, diesem Bericht und Antrag und dieser Lösung hier zuzustimmen, weil es für die Wirtschaft eine gute Lösung ist, die schon lange gefordert wurde. Weil es für die Arbeitslosenkasse eine gut verträgliche Lösung ist, die besser herausgekommen ist, als wir befürchtet haben. Und ich denke, dass wir insgesamt eben grosse Vorteile und auch Rechtssicherheit für die Wirtschaft mit dieser Lösung erhalten. Wenn Sie das ablehnen, denke ich, werden wir verschiedene Nachteile in Kauf nehmen müssen. Ich erinnere an verschiedene andere Themen, wo wir mit der Schweiz im Gespräch sind. Stichwort: KTI und so weiter. Wir werden immer wieder mit der Schweiz gemeinsame Lösungen suchen, die zugunsten unserer Wirtschaft sind und ich denke, hier haben wir eine gute Lösung ausgehandelt und es wäre wirklich schade, wenn man hier ein Signal senden würde, dass man wegen der Quellensteuer hier quasi im Gegenzug jetzt diese Lösung hier ablehnen würde. Ich finde nicht, dass es klug wäre, diese zwei Themen zu vermischen und stimme hier der Aussenministerin völlig zu.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur noch eine kleine formelle Frage. Es geht um das Inkrafttretensdatum, das ist nicht Bestandteil des Antrages. Aber gerade in sozialversicherungsrechtlichen Belangen sind klare Fristen und solche Festlegungen von besonderer Bedeutung. Es steht nur in der Zusammenfassung drin: «Die Änderungen der Vaduzer Konvention sollen am 1. Januar 2016 in Kraft treten.» Ich möchte nur der guten Ordnung halber fragen, ist mit einer Zustimmung zum Antrag das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2016 sichergestellt? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die getätigten Ausführungen. Zwei Punkte: Der erste Punkt an die Frau Aussenministerin. Sie sagen, es seien noch weitere Sonderlösungen mit der Schweiz in Diskussion. Da würde mich schon interessieren, was denn die nächsten Sachen sind, die hier anstehen und die gelöst werden müssen? Das erkenne ich durchaus. Aber das würde mich einfach interessieren, was der Rahmen dieser weiterer Verhandlungen ist. Welche Sonderlösungen werden hier neu definiert?Der zweite Punkt: Diese Arbeitslosigkeit, die jetzt hier diskutiert wird. Das sind einfach die Ausführungen der Regierung auf Seite 17. Die Regierung sagt selbst: «Einer über mehrere Jahre anhaltenden höheren Arbeitslosigkeit (>3%) in Verbindung mit den Zahlungen in Folge der Übernahme der VO 883/2004», das ist die vorliegende, «in die Vaduzer Konvention könnte hingegen nur mit einer Beitragserhöhung begegnet werden.» Also dieses Schreckgespenst, das steht auf Seite 17 des Berichts der Regierung. Und da sprechen wir über Lohnnebenkosten. Das muss man sich einfach bewusst sein. Das lässt sich nicht aus der Welt diskutieren. Wir hoffen ja alle, es kommt nicht so weit. Nur dann bitte sich nicht wundern, wenn es dann so weit kommt. Es steht ja hier drin.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Vielen Dank. Zuerst zum Inkrafttreten: Ja, das Inkrafttreten wäre somit auf den 1. Januar 2016. Das war übrigens auch so gewünscht, weil es sonst natürlich schwierig administrierbar wäre für die Unternehmen. Also es würde auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten. Und dann noch zum Abg. Wendelin Lampert. Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt oder Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass andere Sonderlösungen zur Frage stehen im Moment. Aber würden wir einer solchen Lösung nicht zustimmen, gehen wir davon aus, dass in nächsten Diskussionen andere Fragen aufgeworfen würden.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Lampert, Sie haben natürlich recht. Je nachdem, wie sich die Situation entwickelt - und das haben wir auch im Bericht und Antrag zur Abschaffung des Staatsbeitrages dargestellt -, wird man sich mit dieser Frage eventuell wieder einmal beschäftigen müssen, ob es wieder einen Staatsbeitrag braucht in Zukunft oder ob man die Beitragssätze erhöht. Das ist hier in diesem Bericht und Antrag vielleicht etwas verkürzt dargestellt, aber man hat hier jetzt halt nicht die ganzen Ausführungen zu diesen Zukunftsszenarien nochmals aufgenommen. Es ist so, je nach Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der ganzen Situation der Wirtschaft kann es durchaus in Zukunft sein, dass höhere Beitragssätze ein Thema werden. Und dann wird sicher auch wieder die Frage auftauchen, ob der Staatsbeitrag wieder eingeführt werden muss, um eben die Lohnnebenkosten nicht zu erhöhen. Aber diese ganze Diskussion, da haben wir ja in der gesetzlichen Anpassung, die wir vorgenommen haben bei der Abschaffung des Staatsbeitrags, einen Mechanismus eingebaut, dass dann ja der Landtag sich mit dieser ganzen Frage erneut beschäftigen muss. Eben die Frage, ob man das mit einem Staatsbeitrag regeln will oder ob man eben die Beitragssätze erhöhen muss. Und ich glaube, das ist im Moment einfach der falsche Zeitpunkt und auch der falsche Ort, das zu diskutieren. Aber es ist natürlich so. Je nach Situation - und das kann ich Ihnen nicht vorhersagen, wie sich die Situation entwickelt - wird natürlich auch diese 883-Zahlung einen Einfluss haben auf die Belastung der Arbeitslosenkasse, das ist richtig. Aber ich kann Ihnen hier keine endgültige Antwort geben. Ich kann Ihnen nur empfehlen, noch einmal diese Prognosen, diese Szenarien in der alten Vorlage von damals anzuschauen, wenn Sie mehr Zahlenmaterial, mehr Gefühl für diese Entwicklungsszenarien bekommen möchten. Dort wurde es ausgeführt. Das haben wir hier nicht noch einmal alles zusammengestellt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Doch noch eine Überlegung meinerseits. Ich kam eigentlich mit der festen Absicht, dass ich diese Lösung nicht akzeptieren werde, aus den bekannten Gründen: Dass einmal argumentiert wird mit einer Gleichbehandlung und man hat gesehen, wo die Gleichbehandlung aufhört und wie die Schweiz sich diesbezüglich verhält. Also ich hätte die strikte Trennung mit dem DBA nicht machen können. So sehe ich es im Moment: Die ALV wird von den Arbeitgebern und von den Arbeitnehmern finanziert. Es ist insofern, sage ich einmal, keine Belastung für den Staat, auch wenn das jetzt zu höheren Ausgaben von CHF 2,7 Mio./CHF 3 Mio. in der ALV führen wird. Es ist nicht die Staatskasse, die damit belastet wird. Und insofern kann ich dieser Verordnung zustimmen. Aber ich werde die Wirtschaft auch daran erinnern, dass, wenn die Situation sich auf dem Arbeitsmarkt ändert und die Arbeitslosenkasse einer grösseren Belastung ausgesetzt ist, dann nicht einfach nach dem Staat gerufen werden kann, weil dann würde nämlich diese Sozialisierung der Kosten stattfinden. Und das kann es nicht sein. Dies wünschen, aber dass bei einer Krisensituation in der Arbeitslosenkasse dann von der Wirtschaft her nach dem Staat geschrien wird. Also insofern, das ist meine Überlegung zum heutigen Zeitpunkt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Wir haben jetzt einiges gehört über diesen Betrag, den wir da überweisen müssen. Meine Fragen zum grünen Teil. Zum Beispiel auf Seite 31, «Alters- und Hinterbliebenenrenten», es gibt da viele Vorschriften. Werden gewisse Vorschriften hier in unsere Gesetzesmaterie dann aufgenommen oder wie kann ich das verstehen? Da gibt es doch ein paar Sachen, die für mich doch ein wenig schwierig sind zu verstehen beziehungsweise wie das dann umgesetzt werden müsste. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte die Regierung hierzu Auskunft erteilen?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Die Dinge ändern sich nicht so stark, wie Sie das glauben, Herr Abg. Büchel. Es sind einfach dann administrative Vereinfachungen, sodass man nicht jedes Mal daran denken muss, wenn man einen Arbeitnehmer hat und der noch irgendwie als Juniorentrainer in der Schweiz tätig ist, dass man dort auch noch AHV bezahlen müsste oder die ganzen Sozialversicherungen dorthin transferieren müsste. Ich denke, diese praktischen Dinge, die werden sich dann eben geben. Da mache ich mir keine grossen Sorgen. Da gibt es Fachleute, die das können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich lese nun mal gerne die grünen Teile. Ich meine, sie finden die Seite 31 nicht, weil die ausgelassen wurde, und ich weiss auch nicht, warum. Zwischen 20 und 43 gibt es keine Seiten, darum können sie das nicht finden. Ich weiss ja nicht, vielleicht wollte die Regierung uns testen, ob wir da auch lesen.Nein, es geht hier nur um Zusammenrechnen von Zeiten für den einzelnen Mitgliedstaat und so weiter. Ich habe mich gefragt, wie das dann im realen Leben ausschaut, wenn ich gewisse Jahre im Ausland gearbeitet habe, dann zurückkomme, und wie die Anträge dann an die AHV oder für die Rentenkasse eben ausschauen werden. Das konnte ich mir dann nicht ganz zusammenreimen, wie das dann eben passiert. Darum eben die Frage, inwieweit das dann unsere Gesetzgebung auch betrifft, weil wir ja hier dann ausländische Zeiten auch irgendwo mitberücksichtigen müssen. Das kann ich mir noch nicht zusammenreimen. Und da vielleicht ein Nachsatz: Wenn die Regierung sich das einmal anschaut auf die nächsten Revisionen, wie das dann eben ausschauen wird - am Tag X, vielleicht in zehn Jahren, wenn solche Fälle dann auftreten werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine Wortmeldungen gibt, können wir über den Antrag der Regierung befinden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle der Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mitsamt ihrer Durchführungsschriften in aktueller Version in Anhang K Anlage 2 zum Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation, in der konsolidierten Fassung des Vaduzer Abkommens vom 21. Juni 2001 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 22 erledigt. -ooOoo-