Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und die Aufhebung des Zinsbesteuerungsgesetzes (Nr. 117/2015); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und die Aufhebung des Zinsbesteuerungsgesetzes.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 117/2015. Er steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Gerne möchte ich ein paar Eckpunkte hierzu darlegen. Das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Liechtenstein sowie das entsprechende Umsetzungsgesetz traten bekanntlich am 1. Juli 2005 in Kraft. Seit 2008 ist die Europäische Kommission bestrebt, die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie zu revidieren, um Steuerschlupflöcher zu schliessen. Im Nachgang der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise wurde die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu einer wichtigen Agenda der internationalen Staatengemeinschaft. So hat im Juli 2014 die OECD den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verabschiedet. Liechtenstein hat sich bereits mit der Regierungserklärung vom 14. November 2013 zum neuen globalen Standard bekannt und sich der sogenannten Early-Adopters-Gruppe angeschlossen. Im Zuge der genannten internationalen Entwicklungen wurde der Zinsbesteuerungsansatz schliesslich obsolet und die Verhandlungen mit der EU orientierten sich grundlegend neu. Mit dem vorliegenden Änderungsprotokoll zum bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der EU wird das Zinsbesteuerungsabkommen zu einem Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der EU umgestaltet und fast vollständig geändert. Dieses AIA-Abkommen mit der EU enthält zwei Kernelemente: Einerseits den gegenseitigen automatischen Informationsaustausch nach dem globalen Standard der OECD, wobei dieser Standard ohne Abweichungen in das Abkommen aufgenommen wurde, und andererseits den Informationsaustausch auf Ersuchen gemäss geltendem OECD-Standard. Und hier ist insbesondere auf Art. 26 des OECD-Musterabkommens hinzuweisen. Die Umsetzung in Liechtenstein erfolgt auf der Basis des AIA-Gesetzes, welches der Landtag gestern abschliessend behandelt und verabschiedet hat. Der Auftrag der Liechtensteiner Verhandlungsdelegation beinhaltete auch den Abbau oder die Beseitigung weiterer steuerlicher und anderer Diskriminierungen sowie die Ausdehnung der EU-Mutter/Tochter- und Zinsen/Lizenzen-Richtlinie auf Liechtenstein zu erreichen. Mit der letzte Woche erfolgten Unterzeichnung des AIA-Abkommens haben alle EU-Mitgliedstaaten eine Erklärung abgegeben, dass sie das neue Abkommen in ihrem bilateralen Verhältnis zu Liechtenstein berücksichtigen werden. Damit wurde ein wichtiges Signal der EU-Mitgliedstaaten erreicht, dass mit dem Inkrafttreten des Abkommens wesentliche noch bestehende steuerliche Ungleichbehandlungen Liechtensteins in einzelnen EU-Mitgliedstaaten beseitigt werden können, welche aufgrund des fehlenden Informationsaustausches noch bestehen. Hinsichtlich der Ausdehnung der Anwendung der EU-Mutter/Tochter-Richtlinie und der Zinsen/Lizenzen-Richtlinie konnte das Verhandlungsziel nicht erreicht werden. Die Regierung merkt jedoch in diesem Zusammenhang an, dass Liechtenstein seitens fast aller EU-Mitgliedstaaten zumindest die Behandlung gemäss Mutter/Tochter-Richtlinie bereits ausdrücklich gewährt wird. Daher hätten sich die tatsächliche Regelungslücke und Benachteiligung Liechtensteins bereits stark verkleinert. Und sie werden mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens noch geringer. Ich komme bereits zum Fazit: Das vorliegende Abkommen entspricht der Finanzsplatzstrategie der Regierung, welche seit der Liechtenstein-Erklärung im Jahre 2009 begonnen wurde und mit der Regierungserklärung von 2013 konsequent weiterverfolgt wird. Zweifellos ist dieses Abkommen ein wichtiger und wesentlicher Meilenstein in der internationalen Steuerkooperation Liechtensteins. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Reputation des liechtensteinischen Finanzplatzes erhalten und verbessert werden. Zudem wird durch die Umsetzung des Early Adopter Commitments mit den EU-Staaten die Glaubwürdigkeit Liechtensteins als verlässlicher Partner gestärkt. Ich danke der Regierung für den guten und klar strukturierten Bericht und werde dem vorliegenden Änderungsprotokoll meine Zustimmung erteilen. Sodann spreche ich mich auch für Eintreten auf die Gesetzesvorlage über die Aufhebung des Zinsbesteuerungsgesetzes aus. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Das vorliegende Abkommen stellt einen wichtigen Meilenstein in der Umsetzung der Finanzplatz- und Steuerstrategie der Regierung dar. Um zu verhindern, dass Steuerpflichtige aus EU-Mitgliedstaaten die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie mittels Anlagen auf Finanzplätzen ausserhalb der EU umgehen, schloss die EU sogenannte Zinsbesteuerungsabkommen mit Drittstaaten ab, namentlich mit Liechtenstein, der Schweiz, Andorra, San Marino und Monaco sowie mit bestimmten von EU-Mitgliedstaaten abhängigen oder assoziierten Gebieten. Das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der EU und Liechtenstein sowie das entsprechende Umsetzungsgesetz traten am 1. Juli 2005 in Kraft. Im Mai 2013 hat der EU-Rat der Europäischen Union ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen zur Revision des geltenden Zinsabkommens mit Liechtenstein beschlossen, dem die Regierung im Oktober 2013 zugestimmt hat. Weiters hat sich Liechtenstein bereits mit der Regierungserklärung vom 14. November 2013 zum neuen globalen Standard bekannt und sich der sogenannten Early-Adopters-Gruppe angeschlossen. Am 15. Juli 2014 hat der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Austausch in Steuersachen, AIA-Standard, verabschiedet. Basierend auf dieser Ausgangslage wurden die Verhandlungen mit der EU geführt und am 29. Juli 2015 mit der Paraphierung des Abkommens die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Wesentliche Aspekte der Verhandlungen waren, weitere steuerliche und andere Diskriminierungen zu beseitigen sowie die EU-Mutter/Tochter- und Zinsen/Lizenzen-Richtlinie auf Liechtenstein auszudehnen. Durch das vorliegende Änderungsprotokoll zum bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der EU und Liechtenstein wird das Zinsbesteuerungsabkommen zu einem AIA-Abkommen mit der EU. Dieses Abkommen sieht einen reziproken automatischen Informationsaustausch auf Ersuchen gemäss dem geltenden OECD-Standard vor. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens können wesentliche steuerliche Ungleichbehandlungen, die in gewissen EU-Staaten aufgrund des Fehlens von Informationsaustauschabkommen noch bestehen, beseitigt werden.Mit dem vorliegenden Abkommen kann Liechtenstein sein Commitment zur AIA-Umsetzung nach dem Early-Adopters-Fahrplan erfüllen, das heisst auf den 1. Januar 2016 umsetzen. Die Regierung geht davon aus, dass im Herbst 2017 erstmals auf der Basis dieses Abkommens ein entsprechender Datenaustausch erfolgen kann, was für die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein ein wichtiger Schritt ist. Wesentlich ist auch, dass dieses Abkommen die bestehenden TIEA nicht automatisch derogiert. Die bilaterale Aktivierung des AIA mit einem Partnerstaat wird wie bisher dem Landtag jeweils zur Genehmigung unterbreitet. Das Änderungsprotokoll enthält auch die notwendigen Bestimmungen, um einen reibungslosen Übergang vom Zinsbesteuerungssystem zum AIA-System inklusive der Aufhebung des Zinsbesteuerungsgesetzes zu gewährleisten. Abschliessend danke ich der Verhandlungskommission für die erfolgreiche Tätigkeit in dieser wichtigen Finanzplatzthematik und werde diesem Änderungsprotokoll aufgrund der erwähnten Ausführungen zustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich denke, meine Vorredner haben diese Vorlage sehr gut erläutert. Ich möchte nur auf einen einzigen Punkt noch aufmerksam machen. Seit dem 1. Januar 2014 ist ja bekanntlich das Steuerabkommen zwischen Liechtenstein und Österreich in Kraft; und jetzt mit dieser Umsetzung des AIA-Standards erübrigen sich nun einzelne Bestimmungen des Abkommens. Auf Seite 58 wird auch ausgeführt, dass Liechtenstein und Österreich daher Verhandlungen aufnehmen werden, um festzulegen, welche Bestimmungen des Abkommen aufzuheben und welche weiterzuführen sind. Hier möchte ich einfach betonen, dass es sicher sehr im Interesse auch des Finanzplatzes wäre, wenn die Regelung, nach der die abgeltende Quellensteuer abgedeckt ist, auch in Zukunft möglichst beibehalten würde. Das wäre sehr wichtig. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. In den vergangenen beiden Jahren wurde mit der EU in intensiven und nicht immer einfachen Verhandlungen ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch vereinbart, das Ihnen heute zur Diskussion vorliegt. Liechtenstein und die EU-Mitgliedstaaten werden ab 2016 Kontodaten erheben und ab 2017 gegenseitig automatisch austauschen. Eine Ausnahme gilt dabei für den automatischen Informationsaustausch mit Österreich, der erst ein Jahr später folgen wird. Voraussetzung für den Austausch ist das Vorliegen der nötigen nationalen Rechtsgrundlagen in allen Vertragsparteien. Der neue globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Damit wird die von uns angestrebte Einheitlichkeit des Standards gewahrt. Die EU wollte ursprünglich ihr System auf der Basis der Zinsbesteuerungsrichtlinie weiterführen oder gar vom neuen Standard gewisse Abweichungen und weiter gehende Elemente festlegen. Neben dem automatischen Informationsaustausch sieht das Abkommen einen Informationsaustausch auf Anfrage gemäss dem geltenden OECD-Standard mit allen Mitgliedstaaten ab 2016 vor. Das Abkommen soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der EU ersetzt. Das Änderungsprotokoll enthält die dazu nötigen Bestimmungen, um einen reibungslosen Übergang vom Zinsbesteuerungs-system zum AIA zu gewährleisten. Die Umsetzung in Liechtenstein erfolgt auf der Basis des AIA-Gesetzes, welches vom Landtag in dieser Sitzung bereits abschliessend behandelt und verabschiedet wurde. Wir kennen nun also den staatsvertraglichen und den innerstaatlichen gesetzlichen Rahmen sowie auch diejenigen Partnerstaaten, mit denen wir 2017 erstmals automatisch Informationen austauschen werden. Wir konnten damit die dringend notwendige Rechtssicherheit schaffen. Das war eine Herausforderung, die in einer gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten aufseiten der Verbände und der Verwaltung gemeistert werden konnte. Eine weitere wichtige Festlegung hat die Regierung in diesem Zusammenhang im Bereich des Sorgfaltspflichtsrechts getroffen. Die geltende Sorgfaltspflichtsverordnung wurde im September mit Wirkung ab 1. Dezember beziehungsweise 1. Januar 2016 angepasst, um die vom CRS geforderte Datenbasis zu schaffen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und um auch bereits erste Anforderungen der vierten EU-Geldwäschereirichtlinie umzusetzen. Mit einheitlichen Formularen haben wir erstmals eine gemeinsame Grundlage zur Erfassung von Sorgfaltspflichtsdaten geschaffen. Das ist gerade auch für das Verhältnis zwischen Banken und Treuhändern wichtig. Gleichzeitig mit dem Unterzeichnungsbeschluss haben alle EU-Mitgliedstaaten eine einseitige Erklärung abgegeben, dass sie das neue Abkommen in ihrem bilateralen Verhältnis zu Liechtenstein berücksichtigen werden. Damit wurde ein wichtiges Signal seitens der EU-Mitgliedstaaten erreicht. Mit der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Abkommens können wesentliche noch bestehende steuerliche Ungleichbehandlungen Liechtensteins in einzelnen Mitgliedstaaten beseitigt werden, welche aufgrund des fehlenden Informationsaustausches noch bestehen. Die Regierung und die Verwaltung werden mit geeigneten Schritten bei den betroffenen Partnerstaaten auf allen Ebenen sicherstellen, dass ungerechtfertigte Blacklistings und andere einschränkende Massnahmen nun beseitigt werden. Wie Sie wissen, erfolgte am 17. Juni 2015 die Publikation einer EU-Liste von angeblich unkooperativen Staaten, auf welcher auch Liechtenstein aufgeführt wurde. Liechtenstein hat diese EU-Liste scharf verurteilt und auf allen Ebenen bei den massgeblichen Ansprechpartnern in der EU-Kommission, den EU-Mitgliedstaaten, der OECD und im Global Forum interveniert und verlangt, dass die EU-Liste zurückgezogen wird beziehungsweise dass bei einer Aufrechterhaltung Liechtenstein umgehend davon entfernt wird. Liechtenstein hat klargemacht, dass von der EU-Kommission, gerade auch angesichts des Abschlusses des vorliegenden Abkommens, entsprechende Korrekturen und Klarstellungen verlangt werden. Wir haben festgehalten, dass diejenigen Mitgliedstaaten, welche Liechtenstein auschliesslich aufgrund des noch fehlenden Informationsaustausches auf einer nationalen schwarzen Liste führen, Liechtenstein mit dem Inkrafttreten des Abkommens von der entsprechenden Liste zu entfernen haben. Gleichzeitig haben wir gefordert, dass die EU-Kommission bei den Mitgliedstaaten die Anpassung ihrer ungerechtfertigten Blacklistings vorantreibt. Liechtenstein hat in diesem Prozess Unterstützung einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten sowie insbesondere auch der OECD und des Global Forum erhalten. Diese Vorgehensweise und unsere klare Positionierung haben sich als richtig erwiesen. Das zeigt nicht nur die einseitige Erklärung der EU-Mitgliedstaaten. Luxemburgs Finanzminister Pierre Gramegna und EU-Kommissar Pierre Moscovici haben Liechtenstein anlässlich der Unterzeichnung ausdrücklich gelobt und deutlich gemacht, dass dieses Abkommen die Grundlage schaffe, um die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten mit Liechtenstein auf dem Gebiet der Steuern zu vertiefen. Die EU-Kommission wolle Liechtenstein dabei unterstützen, von nationalen Steuerlisten von Mitgliedstaaten wegzukommen. Die EU-Kommission hat erneut bestätigt, dass Liechtenstein nicht mehr auf der im Juni veröffentlichten Liste zu finden sei. Art und der Inhalt der Publikation waren aus unserer Sicht von Beginn weg falsch. Trotzdem ist es ein Erfolg, dass dies in so kurzer Zeit richtiggestellt werden konnte. Liechtenstein erfüllt mit diesem Abkommen seine politische Verpflichtung zur AIA-Umsetzung nach dem Early-Adopters-Fahrplan. Gleichzeitig haben wir die Grundlage dafür geschaffen, rasch die Beseitung einiger noch bestehender steuerlicher Diskriminierungen und Listings von EU-Staaten zu erreichen.Erlauben Sie mir abschliessend noch eine weitere Anmerkung zur Umsetzung der Finanzplatz- und Steuerstrategie der Regierung. Dieses Abkommen und insbesondere die Entwicklungen seit Juni 2015 haben uns bestärkt, auf dem eigenschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. Das «Largely Compliant»-Rating des Global Forum im gerade veröffentlichten Länderbericht ist das zentrale Beispiel dafür, wie Liechtenstein von seinen Partnern wahrgenommen wird. Mit diesem Resultat unseres Prüfberichts konnten nicht zu unterschätzende, mögliche negative Konsequenzen für unseren Wirtschaftsstandort abgewendet werden. Die gemeinsame Erklärung der EU-Mitgliedstaaten und die Tatsache, dass die Publikation der EU zu unkooperativen Staaten zurückgenommen wurde, war nur möglich, weil Liechtenstein international entschlossen auftritt und diese Entschlossenheit auch mit einer klaren Umsetzung der Standards unterstützen kann. Es braucht daher auch weiterhin eine intensive Fortführung der europäischen und internationalen Vernetzung, um für die Wirtschaft die Grundlagen ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. In diesem Sinne danke ich für die Voten und bitte Sie, diesem Abkommen ihre Zustimmung zu erteilen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, die Zustimmung erteilen und die beiliegende Gesetzesvorlage in Behandlung ziehen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Damit haben wir auch Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen und wir können die 1. Lesung des Gesetzes über die Aufhebung des Zinsbesteuerungsgesetzes vornehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, ich beantrage hiermit die abschliessende Behandlung dieser Gesetzesvorlage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Regierung beantragt abschliessende Behandlung der Gesetzesvorlage. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt und wir können die 2. Lesung vornehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Aufhebung des Zinsbesteuerungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 23 abgeschlossen. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:35 bis 11 Uhr).
-ooOoo-