Abänderung des Richterdienstgesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes (Vornahme struktureller Anpassungen bei den ordentlichen Gerichten) (Nr. 111/ 2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 27: Abänderung des Richterdienstgesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes (Vornahme struktureller Anpassungen bei den ordentlichen Gerichten).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 111/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag sollen strukturelle Anpassungen bei den ordentlichen Gerichten gemacht werden. Es ist eine mehr oder weniger technische Vorlage und enthält viele Präzisierungen und eigentlich zum Teil auch Selbstverständlichkeiten. Man kann das eigentlich auf fünf Punkte herunterbrechen: Der erste Punkt betrifft Anpassungen beim Kriminalgericht, da soll der nebenamtliche Richter abgeschafft werden als zweiter Stellvertreter, und es ist beabsichtigt, dass der Stellvertreter des Präsidenten, also wenn der Präsident verhindert oder im Ausstand ist, dass der Stellvertreter aus dem Kollegium der Landrichter ausgewählt wird im Rahmen der Geschäftsverteilung. Bezüglich der verschiedenen Anpassungen gab es nachträgliche Vernehmlassungsberichte, wo auch diese Anpassung diskutiert wurde. Ich wäre froh, wenn man zu den verschiedenen Stellungnahmen auf die 2. Lesung hin weitere Ausführungen machen könnte, weil es wird ausgeführt, dass es eigentlich immer der Wille war, diesen Punkt so beizubelassen, und auch EMRK/GRECO war da offenbar ein Thema. Mir macht diese Vorlage in diesem Punkt so Sinn. Das Einzige, wo ich eventuell ein bisschen Angst habe oder wo sie vielleicht weitere Ausführungen machen könnten: Wenn aus dem ganzen Richterpool ein Stellvertreter ausgewählt wird und jemand nicht erfahren ist in Strafsachen oder da nicht mehr tätig ist, dann kann das problematisch sein. Immerhin sprechen wir von Kriminalfällen, wo langjährige Haftstrafen angedroht sind, und da wäre es halt schon wichtig, dass da dann der Stellvertreter wirklich auch erfahren ist. Also, da müsste man einen Daumen darauf haben. Ich gehe davon aus, dass das im Rahmen der Geschäftsverteilung passiert - vielleicht kann man das eingrenzen auf gewisse Richter -, aber da wäre ich froh, dass man diesen Bedenken, die da geäussert wurden, entgegnen kann und da vielleicht auch Klärung schaffen kann auf die 2. Lesung hin.Der zweite Punkt betrifft das Obergericht. Die gestaffelte Richterbestellung soll abgeschafft werden, das ist unproblematisch. Der dritte Punkt betrifft Landgericht und Oberster Gerichtshof, wo ein zweiter Stellvertreter des Präsidenten bestellt werden soll. Das ist beim Obergericht heute schon so, da hat man gute Erfahrungen gemacht, das soll auch beim Landgericht und Obersten Gerichtshof nun so gemacht werden. Auch das ist, meines Erachtens, unproblematisch. Der vierte Punkt ist die Anwesenheit: Die wird hier präzisiert. Das hat in der Praxis in Einzelfällen zu Problemen geführt und das soll jetzt präzisiert werden, und es scheint aus den Stellungnahmen, dass es eigentlich unstrittig ist, so wie sich das mir präsentiert. Aber es soll dennoch präzisiert werden im Gesetz, es soll über eine Dienstanordnung gehen. Im Obergericht wurde das eingeführt und man hat da gute Erfahrungen gemacht. Und ich habe kein Problem, wenn das auf Ebene des Landgerichtes nun auch so gemacht wird. Wenn es in der Praxis in Einzelfällen zu Problemen gekommen ist, stellt sich mir einfach die Frage, soll Art. 23 als Kann-Bestimmung ausformuliert sein oder als Muss-Bestimmung. Das möchte ich zur Diskussion stellen. Wenn es hilft, dann soll man das so machen, das ist dann die Sache der Gerichte intern, wie sie das regeln. Aber von dem her gesehen ist das für mich unproblematisch. Fragen wurden aufgeworfen, die Richter haben heute Vertrauensarbeitszeit und das beisst sich irgendwo, wenn Blockzeiten eingeführt werden. Ich weiss nicht, habe ich da einen Knopf, aber beisst sich das nicht in irgendeiner Form? Wenn man das klären könnte. Weil, wenn jemand eine Nachtschicht hatte und bis zehn oder zwölf Uhr an einem Fall arbeitet und halt am nächsten Tag dafür ein bisschen später kommt, ist das ein Problem? Aber vielleicht kann man da auf die 2. Lesung hin ergänzende Ausführungen machen oder kann es Ausnahmebestimmungen geben, dass es über Dienstanordnung intern geklärt wird? Aber irgendwo ganz strikte Vorgaben - ich weiss nicht, ob man da Ausnahmebestimmungen aufnehmen kann. Ich habe das Vertrauen in die Richter, dass es da nicht zu Missbrauch kommt. Die Rechenschaftsberichte sprechen ja für sich, da wird gute Arbeit geleistet.Der fünfte Punkt betrifft die Geschäftsverteilung des Landgerichtes. Heute wird die Geschäftsverteilung aus dem Kollegium gemacht. Da einigt man sich, da gibt es eine Sitzung. Und künftig soll ein Vorschlag vom Landgerichtspräsidenten und den zwei Stellvertretern ausgearbeitet werden, das wird den Richtern zugestellt, die können sich dann äussern und dann wird entschieden. Ich weiss nicht, ob das so strikt sein muss. Wenn ich die Stellungnahmen lese, da wird das ausgeführt, da gibt es widersprüchliche Aussagen. Es wird aber auch ausgeführt, dass diese Sitzung wichtig war, da man da zu neuen Lösungen gekommen ist. Und ich erwarte einfach, dass es solche Sitzungen gibt, dass man das offen bespricht, nicht, dass einfach ein Entwurf hier herumgereicht wird und dann Stellungnahmen abgegeben werden und dann entscheidet jemand im stillen Kämmerlein und dann ist das gemacht. Also ich gehe davon aus - und das entspricht der Kollegialität -, dass man zusammensitzt. Jemand macht den Entwurf, man sitzt zusammen und diskutiert das, und wenn es zu Problemstellungen kommt, dass das dann diskutiert und lösungsorientiert behandelt wird. Es kann einfach nicht sein, denke ich, dass jemand quasi contre coeur Fälle übernehmen muss oder in einen Rechtsbereich hineinkommt, mit dem er einfach nichts anfangen kann. Also ich sage es jetzt einfach mal so, wenn ich heute Straffälle machen müsste, hätte ich ein Problem, weil es macht mir keinen Spass, ich habe da kein Flair dafür, und wenn ich dazu verdonnert werde, dann ist es eine Frage der Zeit, bis ich weg bin. Also da sollte man lösungsorientiert daran arbeiten. Aber, wenn es keine Einigung gibt, dann muss jemand die letzte Verantwortung haben und das entscheiden. Und von dem her gesehen macht diese neue Regelung für mich Sinn. Und es macht auch Sinn, dass das beim Präsidenten angegliedert ist. Der Landgerichtspräsident hat Führungsverantwortung, er muss diese Führung wahrnehmen können und muss auch die entsprechenden Mittel dazu haben. Von dem her gesehen ist diese Vorlage für mich unproblematisch und bin ich für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vorab möchte ich mich beim Herrn Justizminister für die Ausarbeitung dieser Vorlage recht herzlich bedanken. Ich kann mich den Ausführungen des Abg. Batliner anschliessen. Er hat diese Vorlage sehr gut beschrieben. Es geht, wie er ausgeführt hat, erstens um die Einführung eines zweiten Stellvertreters für den Landgerichtspräsidenten. Weiters soll die Vertrauenszeit abgeschafft werden. Die Kompetenzen im Zusammenhang mit der Geschäftsverteilung sollen neu geregelt werden und die Abschaffung des zweiten nebenamtlichen Stellvertreters beim Kriminalgericht. Wie auch schon der Abg. Batliner ausgeführt hat, ging dann aufgrund dieses Berichts und Antrags eine Stellung-nahme von einem Grossteil der Landrichter ein. Auf diese Stellungnahme haben sodann wieder zwei weitere Personen eine Art Gegenäusserung erstattet. Für mich wäre es einfach wichtig, wie auch für den Abg. Batliner, dass man sich mit allen drei Stellungnahmen ausführlich auseinandersetzt. Sie sind in vielen Punkten sehr divergierend, gehen sehr weit auseinander, die Wahrnehmungen sind sehr unterschiedlich. Einfach, dass man sich nochmals vertieft mit den einzelnen Argumenten auseinandersetzt. Zu den einzelnen Punkten: Die Einführung eines zweiten Stellvertreters für den Landgerichtspräsidenten hängt auch im Wesentlichen zusammen mit der Geschäftsverteilung und in Bezug auf die Geschäftsverteilung ist eben die Wahrnehmung zwischen den einzelnen Verfassern von Stellungnahmen sehr unterschiedlich. Die Richter bezeichnen die derzeitige Regelung zur Geschäftsverteilung als gut funktionierend und es würde da im Grossen und Ganzen keine Probleme geben. Die weiteren Verfasser von Stellungnahmen sind hier ganz anderer Ansicht und erachten die jetzige Bestimmung in Bezug auf die Geschäftsverteilung als nicht zielführend und dass es sich bei der Geschäftsverteilung auch oft um faule Kompromisse handle. Auch in Bezug auf die Vertrauensarbeitszeit gehen die Stellungnahmen auch wieder sehr weit auseinander. Die Landrichter sind hier der Ansicht, dass sie einfach aufgrund der hohen Arbeitsbelastung schon eigentlich gezwungen sind, diese Arbeitszeit auch dementsprechend zu absolvieren und dass es im Bezug auf die Vertrauensarbeitszeit keine Probleme gibt. Die Stellungnahmen jedoch sprechen hier eine andere Sprache und sie sagen, dass diese Vertrauensarbeitszeit halt auch im einen oder anderen Male missbraucht worden sei.Wie gesagt, ich persönlich bin für Eintreten auf diese Vorlage, ich bin aber dafür, dass man sich wirklich intensiv mit diesen Stellungnahmen auseinandersetzt. Ich denke, eine intensive Auseinandersetzung mit diesen Stellungnahmen führt dann schlussendlich, hoffe ich, zu einer grösseren Akzeptanz der gegenständlichen Vorlage. Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Auf die Inhalte dieser Vorlage werde ich nicht mehr näher eingehen, meine beiden Vorredner haben im Detail beschrieben, was Gegenstand dieser Vorlage ist. Es heisst aber in der Zusammenfassung: «Die Regierung plant verschiedene Reorganisationsprojekte im Bereich der Justizverwaltung durchzuführen», und vielleicht kann der Herr Justizminister uns noch einen Abriss geben, was zukünftige Projekte beziehungsweise Vorlagen beinhalten werden. Zu dieser Vorlage selbst: Beim Punkt «Geschäftsverteilung» wurden die Anregungen schon gemacht, inwieweit es geprüft werden soll, was die Geschäftsverteilung angeht. Meine Anregung wäre noch: Es braucht meiner Ansicht nach auch eine Art Geschäfts-Controlling. Denn Liechtenstein wurde für die Länge der Verfahren auch schon von internationalen Organisationen gerügt, und es geht mir eher nicht um einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit, aber justizintern sollte es eine Art Controlling geben, wo steht man mit welchen Fällen, auch dass einzelne Richter sich intern, nicht gegen aussen, aber intern irgendwo begründen oder rechtfertigen müssen, weshalb welche Verfahren wie lange dauern. Wir haben nachträglich noch Korrespondenz bekommen, drei Stellungnahmen, die schon erwähnt wurden, und da kann ich mir einfach die Bemerkung nicht verkneifen, dass wir hier eigentlich über Selbstverständlichkeiten sprechen, die zu jeder gutgeführten Organisation eines jeden Unternehmens gehören. Und für mich ist die Justiz und die Justizverwaltung nichts anderes als ein Dienstleistungsunternehmen. Und dementsprechend ist die Vorlage, glaube ich, gut ausgearbeitet und wenn sie noch begründet und nachgebessert wird, im Sinne, dass auf die Stellungnahmen Rücksicht genommen wird, ist unsere Fraktion für Eintreten, keine Frage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte hier auch dem Justizminister herzlich für diese Vorlage danken. Ich kann sie vollumfänglich unterstützen. Wie das mein Vorredner auch gesagt hat, das ist für mich so völlige Normalität, was hier abgebildet wird: Anwesenheit im Amt, Ferienregelung und ich habe noch nie etwas anderes kennengelernt. Seit Geburt ist das intus bei mir. Es ist normal, dass jemand auch Entscheidungen fällen kann, es wird hier das Landgerichtspräsidium sein bei der Geschäftsverteilung. Also deshalb ist das für mich völlige Normalität. Wir sprechen hier auch über Organisationsprozesse und deshalb ist dann für mich auch noch die Frage gewesen, was jetzt hier im Bericht und Antrag nicht enthalten ist, aber in Art. 2 vom Abs. 3 sind die Richter ja unabsetzbar und unversetzbar. Also das ist ja dann auch so etwas Organisatorisches, das ziemlich starr gehalten ist. In Art. 16 steht eben auch, dass die Amtsdauer bis zum Erreichen des Zeitpunkts der Altersgrenze festgelegt ist. Das ist auch so eine starre Regelung und da kenne ich eben auch nichts anderes. Und dann stellt sich die Frage, ist denn das noch zeitgemäss. Und hier wäre für mich eigentlich interessant, was ist dann üblich überhaupt, und da wäre ich natürlich froh, wenn die Regierung hier vielleicht einmal einen Vergleich anstellen könnte, was sind hier die Üblichkeiten, die Normalitäten bei unseren Nachbarn, und ich denke, das würde vielleicht auch wieder einen vertieften Einblick geben, wenn man nur einseitige Normalitäten kennt.Die Frage war ja für mich auch noch, weil der neue Landgerichtspräsident ja am 1.1.2016 sein Amt antritt, ob dann hier dieses Inkrafttreten dieses Gesetzes dann auch auf dieses Datum abzielt, das wäre noch interessant zu wissen. Also ich würde es grundsätzlich begrüssen und hoffe, dass das für den Justizminister auch möglich sein wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Ich danke dem zuständigen Minister ebenfalls für die sehr gute Vorlage. Ich möchte eigentlich gerade an die zwei vorhergehenden Voten anknüpfen. Ich würde es auch begrüssen, wenn wir einmal ein Controlling hätten, das aufzeigt, wie schnell, wie effizient das Gericht arbeitet, und auch die Befristung der Richter oder Nicht-Befristung der Richteranstellungen, da hätte ich auch gerne einen Vergleich. Weil ich habe mich gefragt, wenn - jetzt nicht inhaltlich - wir das Gefühl haben, die Leistung eines Richters entspricht nicht unseren Vorstellungen - jetzt meine ich nicht die Entscheide, sondern die Durchlaufzeit der Fälle -, was hat man denn überhaupt für Möglichkeiten zum Eingreifen? Also in der Wirtschaft, wenn jemand gut oder schlecht arbeitet, hat man irgendwelche Möglichkeiten, aber beim Landgericht kann man im Prinzip gut oder schlecht arbeiten. Der, der gut arbeitet hat nichts davon, bei dem, der schlecht arbeitet, passiert eigentlich auch nichts. Also das finde ich eigentlich noch einen schwierigen Zustand, um überhaupt eine Organisation führen zu können. Und ich habe mich dann auch gefragt, wenn sich jemand nicht an diese Anwesenheitsregelung hält, was hat denn der Präsident überhaupt für Sanktionsmöglichkeiten? Hat er welche?Und dann noch zu den langen Arbeitszeiten, die der Herr Batliner ins Spiel gebracht hat. Da gibt es doch ein Arbeitsgesetz, da müssen sie sich doch auch an die Ruhezeiten halten, wenn man ausnahmsweise einmal länger arbeiten muss. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich bedanke mich sehr für Ihre wirklich freundliche Aufnahme dieser Vorlage und verzichte jetzt darauf, die gemachten Ausführungen betreffend den Inhalt zu wiederholen. Ich danke insbesondere den beiden Rechtsanwälten hier im Plenum, dem Abg. Christian Batliner und dem Abg. Thomas Vogt, für ihre treffenden Zusammenfassungen. Gerne werde ich auf die 2. Lesung diese Punkte noch einmal ausführlich darstellen und selbstverständlich werden wir die verschiedenen Stellungnahmen, die eingegangen sind, auf die 2. Lesung noch einmal aufarbeiten und Pro und Kontra auch darstellen.Erlauben Sie mir einfach noch eine Bemerkung zum Stichwort, weshalb es keine Vernehmlassung gegeben hat. Diese Fragen, die wir hier in diesem Bericht und Antrag abarbeiten, wurden im Richterauswahlgremium, aber auch im Justizministerium seit Monaten, wenn nicht Jahren, diskutiert. Und zwar mit praktisch allen Richtern, bei verschiedenen Gesprächen immer wieder diskutiert im Richterauswahlgremium insbesondere, und daher denke ich, sind die verschiedenen Standpunkte und Meinungen zu diesen Themen durchaus sehr breit und vertieft bekannt, und deshalb, weil es doch eine Materie ist, die die Richter selbst betrifft und weniger die ganze Öffentlichkeit, haben wir zumindest auf die Vernehmlassung verzichtet, auch im Sinne einer Beschleunigung, dass wir auf die Neubestellung eines Landgerichtspräsidenten per 1. Januar eben so schnell wie möglich diese Verbesserungen hinbekommen. Und da komme ich gleich noch zur Bemerkung des Abg. Manfred Batliner, ob es möglich sei, das auf den 1.1.2016 in Kraft zu setzen. Das würde eine 2. Lesung im Dezember bedingen plus einen Vorbehalt betreffend ein allfälliges Referendum. Das müsste ich noch genauer anschauen, und ich müsste vom Landtag zumindest Signale haben, dass eine Fristverkürzung, vielleicht eine Woche mindestens, möglich ist, damit wir das im Dezember-Landtag auch noch traktandieren und behandeln können, weil sonst wird es schwierig. Ansonsten müsste ich die 2. Lesung im März-Landtag bringen und dann wäre in Kraft treten regulär auf 1. Mai 2016.Ich bin bereit für diesen Effort, weil wir, wie gesagt, seit Monaten, ja Jahren, diese Themen behandeln, auch viel dazu geschrieben ist, denke ich, wären wir durchaus in der Lage, diese gewünschten Abklärungen und diese Darstellung der verschiedenen Positionen und die Haltung der Regierung dazu auch noch vorzunehmen für den Dezember-Landtag. Aber in der Frist von vier Wochen, das können Sie selber ausrechnen, wäre das natürlich nicht möglich. Also wenn Sie das wünschen und unterstützen, dann bin ich seitens Justizministeriums gerne bereit, diesen Sonderschub zu geben. Nicht, dass im Dezember-Landtag nicht schon genug spannende Traktanden wären, aber im Sinne des Starts des neuen Landgerichtspräsidenten per 1. Januar, wäre es sicher eine denkbare Option, dass man das versucht, auf den 1. Januar hinzubekommen. Wie gesagt, bleibt dann noch die Frage wegen dieser Referendumsfrist und so weiter, das müsste man noch genau anschauen, wie das funktioniert, es gab aber auch schon andere Fälle, wo man das mit diesem Vorbehalt hinbekommen hat. Aber sicher bräuchte ich auch das Signal, dass das auch für den Landtag überhaupt in Frage kommt.Dann möchte ich auf einzelne Positionen noch kurz Bezug nehmen. Wenn ich gerade beim Abg. Manfred Batliner bin, erlauben Sie mir auch noch eine nicht ganz ernst gemeinte Bemerkung. Sie haben gesagt, Sie haben das seit Geburt intus, ich hoffe, dass Sie trotzdem eine schöne Kindheit hatten. Wenn Sie Präsenzzeiten seit der Geburt gekannt haben, dann war das vielleicht nicht so angenehm. Also ich glaube, als Kind möchte man doch noch gewisse Freiräume geniessen, also ich hoffe, Sie hatten trotzdem eine schöne Kindheit. Aber ich weiss, was Sie gemeint haben, Sie wollten sagen, dass das Selbstverständlichkeiten sind, und das ist von anderen Abgeordneten ja auch so betont worden und ich sehe das auch so. Wenn man einmal in einem Unternehmen gearbeitet hat, wer die Unternehmenswelt kennt, weiss, dass das eigentlich Selbstverständlichkeiten sind und auch ein Gericht, denke ich, braucht gewisse Führung und eine gewisse Organisation, und sonst ist es schwierig. Das mag in Israel in einem Kibbuz funktionieren, aber ich denke, in einer modernen Organisation braucht es einfach auch Führung. Und das ist ja eine Absicht dieser Vorlage, auch einfach die Position des Gerichtspräsidenten und des Präsidiums zu stärken, damit eben gewisse Probleme mit einer vernünftigen, natürlich auch entsprechend abgestützten Führung wahrgenommen werden kann. Und insofern kann ich den Abg. Christian Batliner auch beruhigen, ich werde das gerne auf die 2. Lesung ausführen, aber ich gehe auch davon aus - und wir schreiben das gerne auch in die Materialien hinein -, dass natürlich die Stellungnahme der Betroffenen in einem normalen Managementprozess dazugehört und dass man nicht einfach schriftlich einholt, wer hätte gerne welche Geschäftsverteilung, und dann entscheidet man im stillen Kämmerlein, sondern ich denke, so eine gemeinsame Besprechung sollte bei uns im Landgericht mit diesen 14 Personen möglich sein. Und ich denke auch, dass das in der Praxis sicher machbar ist und so wie ich den neuen Landgerichtspräsidenten einschätze, wird er dazu sicher auch Hand reichen, wir können das aber auch noch etwas ausführen auf die 2. Lesung. Das in das Gesetz hineinzuschreiben, solche Selbstverständlichkeiten, das würde ich dann schon fast wieder ein bisschen komisch finden, dass man solche Sitzungen durchführen muss, wenn das in das Gesetz muss, dann haben wir, glaube ich, noch ganz andere Probleme.Dann noch zum Geschäftscontrolling. Das hat der Abg. Wolfgang Marxer aufgeworfen, auch die Abg. Judith Oehri hat das noch verstärkt. Da muss man sich einfach bewusst sein, es gibt dieses Geschäftscontrolling innerhalb der Justiz, im Sinne der unabhängigen Justiz, der Gewaltenteilung. Und es gehört zu den Aufgaben der Gerichtspräsidenten, ein solches Controlling zu führen. Es gibt dazu eine entsprechende Software, wo die Fallerledigungen etc. geführt und kontrolliert werden, und diese Software führt Ende Jahr auch in der Auswertung dazu, dass man den Justizpflegebericht für den Landtag zusammenstellen kann. Dann gibt es die Bestimmung in der Geschäftsprüfungskommission, wo eben auch dazu gehört, die Justizverwaltung zu prüfen. Und ich denke, das ist dann ein Geschäftscontrolling, das dann etwas die Gewaltenteilung durchbricht. Hier geht es aber explizit um die Justizverwaltung, das heisst, es geht nicht um die Kontrolle der Justiz im inhaltlichen Bereich, sondern um das Funktionieren der Justiz im Sinne von genügend Mittel, genügend Ressourcen, genügend Tempo bei der Bearbeitung und so weiter. Und diese Fragen sind ja in der GPK in der letzten Zeit auch diskutiert worden, auch im Zusammenhang mit Verfahrenshilfe-Fragen und so weiter. Ich glaube, da sind wir auch unterwegs zu einer neuen Praxis, die vielleicht dieses Thema besser handhabt, und da können Sie vielleicht, Herr Vorsitzender der GPK, Abg. Wolfgang Marxer, noch kurz etwas dazu sagen, was da die Pläne der GPK sind, das würde mich dann gerade auch noch interessieren, was da die neusten Erkenntnisse sind. Und wenn Sie, Frau Abg. Oehri sagen, wir sollten ein Controlling haben, der Landtag bekommt den Justizpflegebericht, die GPK hat etwas mehr, die GPK hat eben auch gesetzlich diese Möglichkeit, noch genauer hinzuschauen. Ich glaube, das ist ziemlich gut austariert, dieses System, und man hat es vielleicht in der Vergangenheit nicht so gelebt, weil es einfach funktioniert hat, oder weil man das Problem nicht so gesehen hat. Ich denke, da wäre es spannend zu hören, was die GPK in Zukunft vorhat. Und ich denke, da werden auch die betroffenen Gerichtspräsidenten heute gut zuhören, wenn Sie da etwas dazu sagen könnten, wenn das möglich ist. Das überlasse ich selbstverständlich Ihnen als Vorsitzender der GPK.Betreffend die Befristung, die Sie angeführt haben, das werden wir auch gerne auf die 2. Lesung darstellen. Auch dazu gibt es bereits viel Material und Unterlagen, das kann man relativ rasch aufarbeiten. Diese Frage der Befristung, das kann ich Ihnen heute schon verraten, ist natürlich eine Frage, die mit der Unabhängigkeit des Richters immanent zusammenhängt; auch da gibt es unterschiedliche Positionen. Es gibt eben Positionen, insbesondere im benachbarten deutschsprachigen Raum, die sagt, eine Befristung eines vollamtlichen Richters, also quasi er muss sich regelmässig einer Wiederwahl stellen, führt zu einer politischen Einflussnahme, damit muss er immer damit rechnen, dass er nicht mehr gewählt wird, wenn er vielleicht gewisse Urteile nicht so fällt und so weiter. Diese Gefahr wird skizziert und daher ist diese Befristung durchaus umstritten. Wir werden dazu auf die 2. Lesung gerne etwas darstellen. Da gibt es unterschiedliche Ansichten. Ich glaube, zum einen, dass wir da auch im Richterauswahlgremium mit dem Vorsitzenden, dem Erbprinzen, etliche Diskussionen darüber auch geführt haben und dass da von Seiten der Experten etwas Zurückhaltung besteht, eine solche Befristung einzuführen, weil eben diese Angst besteht, dass ein Richter dann dauernd diese Wiederwahl im Hinterkopf hat, was dann seine Unabhängigkeit eben negativ beeinflussen könnte. Aber wir werden auch schauen, ob es in anderen Ländern Beispiele von solchen Befristungen gibt, und die werden wir dann auch kurz darstellen. Ja, soviel von meiner Seite. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ich danke dem Justizminister für die Erläuterungen. Ich wollte meine Eltern natürlich nicht tadeln, einfach dass das noch angemerkt ist. Aber zu Ihrer Frage, ich wäre sehr für eine verkürzte Zustellungsfrist, also dass wir das gewähren und Sie das machen können. Ich denke, es geht darum, dass man wirklich Klarheit schafft und ich denke, dass es auch wichtig ist, dass das jetzt mit dem Neubeginn parallel vollzogen werden könnte. Also ich würde das sehr, sehr positiv sehen. Vielleicht auch wegen den Ausführungen betreffend Amtsbefristungen: Also wir sind ja auch nicht auf ewig gewählt und auch die Regierung nicht und in der Wirtschaft ist das auch Normalität, und ich frage mich deshalb eben, ob das nicht auch im Gerichtsbereich eben Normalität haben könnte oder auch sollte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich halte mich kurz. Auch ich würde eine sehr kurze Behandlungsfrist sehr begrüssen und würde mich daher auch im Präsidium dafür einsetzen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich kann mich dem letzten Votum eigentlich anschliessen. Die Gesetzesänderung ist ja nicht zuletzt ein Instrument für den neuen Landgerichtspräsidenten und das Präsidium, das dann entstehen soll, und von daher wäre es sicher ein Vorteil, wenn das mit der Einsetzung des neuen Präsidenten und des Präsidiums gleichzeitig in Kraft treten könnte. Ob das möglich ist und ob es jetzt sinnvoll ist, dass man es über das Knie bricht, ist etwas anderes. Es wäre sicher ein Vorteil, wenn es eben gleichzeitig in Kraft treten könnte.Ein Teil des Votums vom Kollegen Christian Batliner hat noch eine Frage aufgeworfen. Er hat die Möglichkeit erwähnt, in dieser Frage bei der Geschäftszuteilung, dass ein Richter sagt, Strafsachen interessieren mich jetzt nicht so, da bin ich eigentlich weg, ich möchte bei Zivilsachen bleiben. Da stellt sich mir schon die Frage, ist so eine Spezialisierung beim Landgericht, das ist ja die erste Instanz, überhaupt möglich? Ich höre das zum ersten Mal, dass bei uns die Möglichkeit angedacht wurde, dass man vielleicht einen Richter hat, der nur Scheidungsrichter ist, weil es vielleicht mittlerweile genügend Scheidungen gibt. Aber trotzdem, so eine Spezialisierung, das habe ich jetzt eigentlich das erste Mal gehört, dass das bei unseren doch immer noch recht kleinen Verhältnissen überhaupt sinnvoll wäre. Vielleicht könnten Sie da noch etwas ausführen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte noch den Abg. Batliner unterstützen. Er hat ja das angestossen wegen einer Amtsbefristung, weil ich denke auch, dass man sich dazu Gedanken machen könnte für die Zukunft. Nicht jetzt hier natürlich, aber da wäre ich vielleicht der Regierung dankbar, wenn sie bei Gelegenheit Ausführungen zu solchen Möglichkeiten machen könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Nur ganz kurz ein paar Ausführungen aus der Sicht der Geschäftsprüfungskommission: Ganz ehrlich, die Justizverwaltung war bis anhin, bis zu dem Fall, denn wir «Justizskandal» nennen, überhaupt nicht auf dem Radar. Und irgendwo war auch im Landtag, wenigstens bei mir, immer irgendwo ein Unbehagen, was den Inhalt, die Informationsqualität, den Informationsgrad beim Justizpflegebericht betrifft, auch die Lesbarkeit und so weiter. Obwohl es - und wir haben darüber mit dem Landgerichtspräsidenten gesprochen - deutliche Verbesserungen gab und doch etliche Details darin enthalten sind, die, mir zumindest, entgangen sind. Wir haben mit dem Landgerichtspräsidenten im Zuge dieser Fallbehandlung über Streitwert, über Verfahrenshilfeabwicklung gesprochen. Man muss immer genau unterscheiden, was ist Sache der Justiz und was ist die richterliche Unabhängigkeit und was sind verwaltungstechnische, administrative Akte, und diesbezüglich hat die Geschäftsprüfungskommission eine Art von Verpflichtung, und was wir beschlossen haben - ohne Rücksprache mit dem Landtagspräsidium, aber es gab auch keine Opposition -, war, dass wir den Justizpflegebericht im Sinne des Auftrages der GPK in der Geschäftsprüfungskommission eigentlich vorbesprechen wollen, allenfalls den Informationsgehalt erhöhen wollen, bevor der Justizpflegebericht nachher im Gesamtlandtag zur Sprache kommt. Wir haben mit dem Landgerichtspräsidenten insbesondere über die Verfahrenshilfeabwicklung und den Stand und das Prozedere gesprochen, und dass wir auch darüber Auskünfte im Justizpflegebericht hören wollen. Wir haben auch über die Fallbehandlung etc. gesprochen, wobei, da muss ich deutlich sagen, da steht etwas im Justizpflegebericht drin, das - ich sage es ganz ehrlich - ich überhaupt nicht verstanden habe, aber es ist ein Teil der Informationspflicht damit erfüllt. Die GPK wird sich im kommenden Jahr sicherlich vertieft mit dem Justizpflegebericht auseinandersetzen und hoffentlich dann auch dem Gesamtlandtag einen vertieften Informationsgehalt, auch nach Rücksprache allenfalls mit dem Landgerichtspräsidenten, liefern können. Letzte Bemerkung: Auch die Freie-Liste-Fraktion befürwortet eine möglichst rasche Behandlung, aber wie der Kollege Schurti gesagt hat, ob es über das Knie gebrochen wäre, das überlassen wir Ihrer Einschätzung, aber grundsätzlich wäre die Bereitschaft gegeben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich denke mir auch, nach den Erkenntnissen, welche man die letzten Monate gewonnen hat, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn die Regierung dieses Gesetz per 1.1.2016 in Kraft treten lassen könnte. Aber wie gesagt, brechen Sie nichts über das Knie. Und betreffend diese befristeten Arbeitsverträge: Da ist eine Übersicht sicher gut, aber gerade im Vergleich zur Politik möchte ich schon ein wenig davor warnen. Mitunter denkt eben auch die Politik zu sehr in Legislaturperioden, denkt zu sehr an eine Wiederwahl und macht entsprechend mitunter eben die falschen Entscheidungen. Und wenn das dann bei der Rechtsprechung auch so eintreten sollte, ist das dann wohl definitiv nicht der Weisheit letzter Schluss. Ich bin dankbar um einen Vergleich mit dem Ausland, aber ich möchte eigentlich Ihre Ausführung unterstützen, Herr Justizminister, dass dann doch Vorsicht geboten ist. Es ist ja doch die dritte Instanz im Lande und diese sollte schon unabhängig agieren können. Ich sehe schon auch den Input, dass wir sagen, der Landgerichtspräsident muss auch ein Instrument haben, um durchzugreifen. Und da bin ich dann gespannt, was die Regierung für Ausführungen macht. Aber grundsätzlich, eine unabhängige Justiz, die ist mir schon wichtig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, vielleicht auch als Ergänzung zu meinem Vorredner. Das ist auch so, die Justiz soll und muss unabhängig bleiben, aber man muss ja, wenn ich hier den Vergleich zur Politik angestellt habe, auch nicht nur in einem Vier-Jahres-Rhythmus denken, sondern man kann auch in einem Zehn-Jahres-Rhythmus denken. Man kann ja da offenere Zeitfenster betrachten. Also da denke ich, gibt es sicher Möglichkeiten, dass dem gerecht werden kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Nur noch kurz zum Abg. Pio Schurti betreffend die Spezialisierung. Also es gibt keine Scheidungsrichter in Liechtenstein, so schlimm ist die Scheidungsquote dann doch noch nicht, dass sich das als Spezialabteilung lohnen würde, Gott sei Dank. Aber es gibt natürlich Spezialisierung und das kennen Sie auch, wir sprechen über das im Richterauswahlgremium auch immer wieder. Und betreffend die Geschäftsverteilung gibt es diese verschiedenen Abteilungen im Gericht. Und es gibt zum Beispiel diese UR-Abteilung und das ist normalerweise die Abteilung, wo vor allem die neuen, jungen Richter platziert werden als Untersuchungsrichter. Und die machen dann querbeet alles, was Untersuchungsrichtertätigkeit angeht. Es gibt aber eben auch Richter, die schon sehr lange Untersuchungsrichter sind und nie gewechselt haben und das ist für mich so ein Symptom, dass eben diese Geschäftsverteilung nicht wirklich gut funktioniert hat und dass da etwas mehr Führung betreffend die Geschäftsverteilung hineinkommen muss. Es gibt Zivilabteilungen, es gibt das Kriminalgericht als Abteilung, als Spezialität, es gibt die Rechtshilfefragen. Es gibt ganz viele verschiedene Abteilungen und Spezialisierungen, und diese 14 Landrichter sind verschiedenen Abteilungen zugeteilt. Also es gibt diese Spezialisierung, und da entwickelt man natürlich eine gewisse Stärke, wenn man zum Beispiel, vier, fünf, sechs, sieben Jahre Zivilrichter war und immer nur Zivilfälle hatte, dann kennt man die ZPO, die Zivilprozessordnung, aus dem Effeff, aber ist vielleicht im Strafrecht über mehrere Jahre nicht mehr so intensiv damit beschäftigt. Und wenn man dann plötzlich Strafrechtsfälle als Kriminalrichter zu behandeln hätte, wäre das wahrscheinlich auch eine Frage der Routine. Und ich denke, jeder dieser Richter hat auch seine Bedingung, hat ja auch das Anwaltspatent, und das heisst, er muss alle Rechtsgebiete kennen, aber ich denke auch, dass man nach einer bestimmten Zeit, wenn man spezialisiert ist, dass man da ein bisschen Stärken entwickelt. Und vielleicht ist es wie bei der Muskulatur am Körper, die Muskeln, die man trainiert, sind stärker ausgebildet, die anderen werden etwas schwächer. Aber die sind alle da und die kann man auch wieder antrainieren. Ich glaube, das ist die Herausforderung für den Landgerichtspräsidenten und sein Team, dass man eben diese Geschäftsverteilung so macht, dass entsprechend der Fitness und der Muskulatur der Einzelnen die richtige Zuteilung gemacht wird, damit eine optimale Performance des Landgerichts am Ende herausschaut. Das braucht Erfahrung, darum ist der Gerichtspräsident wahrscheinlich nicht gerade der jüngste Richter, sondern eher der erfahrenste oder einer der erfahrensten Richter. Und das, finde ich, ist an sich auch gut geregelt heute. Also diese Spezialisierung ist ein schwieriges Thema, aber es gibt eine Spezialisierung, aber nicht so detailliert, wie Sie sie angetönt hatten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter für Ihre Ausführungen. Ich stimme Ihnen zu. Nur einen Punkt möchte ich schnell sagen: Untersuchungsrichter, dass das ein Einstiegsrichter ist und dass dann irgendwo erwartet wird, dass die sich weiterentwickeln und anderweitig tätig werden, das kann ich so nicht ganz teilen. Untersuchungsrichter, da ist man im Strafrecht. Da ist einmal die erste grosse Unterscheidung Strafrecht/Zivilrecht. Wenn man Untersuchungsrichter ist -, es kann jetzt historisch sein, dass das eine Eintretensabteilung war vielleicht, weil auch Staatsanwälte zum Gericht gewechselt sind und so weiter. Aber eigentlich ist man da im Strafrecht tätig und das ist auch eine sehr herausfordernde Aufgabe. Die führen die Untersuchungen in Strafangelegenheiten und machen Befragungen, Beschlagnahmungen und so weiter. Und wenn jemand sich da in diesem Bereich wohlfühlt und tätig ist, habe ich grosses Verständnis, dass der nicht einfach irgendwann nachher zu einer Zivilrechtsabteilung wechselt und nur noch Zivilsachen macht. Da habe ich Verständnis, und wenn da irgendeine Erwartungshaltung bei den Untersuchungsrichtern besteht, kann ich die nicht teilen. Ich habe beim Rechenschaftsbericht die Frage aufgeworfen, werden wir krimineller? Die Untersuchungsverfahren, die sind ja massiv angestiegen. Und von dem her gesehen, braucht es die Untersuchungsrichter und es braucht auch erfahrene Untersuchungsrichter. Aber sonst Spezialisierung - zum Beispiel die sogenannten HG-Sachen - Stiftungsangelegenheiten und so weiter, zum Teil gibt es die bereits. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Jetzt bin ich wieder ein bisschen verwirrt. Ich habe vorhin mit diesem unglücklichen Beispiel ja gefragt, ob es eben einen Scheidungsrichter geben könnte von den Fallzahlen her. Aber ich frage mich, ob so eine Spezialisierung - Sie haben das ja jetzt ausgeführt, Herr Kollege Batliner - doch Sinn macht, dass auch ein erfahrener Richter relativ lange jetzt zum Beispiel Untersuchungsrichter bleibt, davon profitiert eben diese Abteilung, das Untersuchungsgericht. Aber bei unseren doch eher kleinen Verhältnissen - ist es da tatsächlich praktikabel, dass sich mehrere Richter auf eine Abteilung spezialisieren, wie das vorhin der Justizminister ausgeführt hat?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Wie viele Richter in welchem Bereich tätig sind, das kommt schlussendlich auf die Anzahl Fälle in diesem Bereich an. Also Scheidungsrichter werden wir nicht haben. Wir haben Stiftungssachen, da haben wir eine HG-Abteilung, weil es einfach viele Fälle in diesem Bereich gibt. Untersuchungsrichter, ich weiss nicht, wie viele haben wir im Moment? Drei, Vier? Vier, weil wir so viele Untersuchungsverfahren haben. Und von dem her gesehen, ist es eine Frage vom Fallanfall, wie viele Fälle es im jeweiligen Bereich gibt. Aber wir müssen uns da irgendwo auf die grossen Linien konzentrieren. Ich habe das gefragt mit der Spezialisierung bei meinem Eintretensvotum, weil es da ja darum ging, wenn der Vertreter des Kriminalgerichtspräsidenten, wenn der im Ausstand ist, wenn man den einfach aus den 14 Landrichtern wählt, der dann einen Kriminalfall übernimmt, dann finde ich das unglücklich, weil wenn ein Zivilrichter das macht, der jahrelang keinen Straffall mehr gehandhabt hat, das finde ich unglücklich, und deshalb habe ich gefragt, kann man das einengen, dass dann wirklich auch die richtigen Leute übernehmen? Und es könnte ein Untersuchungsrichter sein, weil er tagtäglich mit Untersuchungssachen befasst ist. Deshalb habe ich diese Anmerkung gemacht. Aber Spezialisierung bei den Richtern, dass wir verschiedenste Spezialabteilungen haben, das Rechtsgebiet ist so breit gestreut, da muss man sich wirklich auf die grossen Brocken konzentrieren. Mehr wird da nicht drin sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke dem Herrn Justizminister für seine Ausführungen. Wenn wir dieser Vorlage zustimmen, dann wird einfach der Personalsenat entscheiden, was ein Landrichter zu tun hat, welche Abteilung er übernimmt. Also wie der Abg. Batliner sagt, dass er kein Interesse mehr an Strafrecht hat oder sich nicht mehr fähig fühlt, Strafrecht zu machen, wenn es solche Personen gibt, aber der Personalsenat entscheidet, Du hast aber trotzdem Strafrecht zu machen, dann wird er das zu machen haben. Vielleicht gibt es noch eine Diskussion, aber wenn der Personalsenat das so entscheidet, wird das so sein. Und darum würde ich es gut finden, wenn man sich mit den einzelnen Stellungnahmen nochmals richtig auseinandersetzt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, zur Frage der Untersuchungsrichter als Einsteigergebiet: Das habe ich aus dem Schreiben der zwölf Landrichter entnommen, dort wird es so dargestellt, dass das die Einsteigerabteilung sei. Ich bin auch nicht jeden Tag bei Gericht, das haben die Richter selbst so dargestellt. Und auch im Richterauswahlgremium wurde das immer so kommuniziert, das ist offenbar einfach gelebte Praxis. Ich habe das Schreiben hier, da steht «...die Umstände, dass eine Untersuchungsrichterabteilung für die neu ernannten Landrichter in der Regel die Einstiegsabteilung war und ist...» Also es ist im Schreiben so ausgeführt. Aber ich weiss, es gibt natürlich auch speziell schwierige Fälle im Untersuchungsrichterbereich und da ist eine gewisse Erfahrung sicher kein Nachteil. Mir geht es eher darum, dass wir in der kürzeren Vergangenheit eben auch den Fall hatten, dass bei einem Neueintritt einer jungen Richterin niemand bereit war, irgendwo sich zu verändern und es dazu geführt hat, dass diese junge Richterin eine Zivilabteilung übernehmen musste, aus dem Stand heraus, mit einem grossen Anteil an hängigen Fällen. Eine wirklich schwierige Abteilung, das war der Tenor seitens auch des Landgerichtspräsidenten, der dann noch unterstützt hat, damit es auch gut geht. Und das, denke ich, war ein schönes Beispiel dafür, dass es nicht optimal funktioniert. Es kann nicht optimal sein, wenn eine junge Richterin in eine der schwierigsten Abteilungen einsteigen muss, weil es bei der Verteilung einfach eine Blockade gibt und niemand sonst von den erfahreneren Richtern bereit war, das zu übernehmen. Das war so ein Beispiel, das ist auch in den Schreiben hier ausgeführt. Aber wir werden diese Thematik in der Stellungnahme auf die 2. Lesung noch einmal darstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe noch bei meiner ersten Stellungnahme vergessen, etwas zu sagen. Es wurde früher immer wieder kritisiert oder es wurden Bedenken in Bezug auf die Präsenzzeit dahingehend geäussert, dass allenfalls eine fixe Präsenzzeit verfassungsrechtliche Bedenken auslöst. Die einzelnen Stellungnahmenteilnehmer haben jetzt die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht mehr vorgebracht, aber nichtsdestotrotz würde ich es gut finden, wenn verfassungsrechtliche Ausführungen gemacht werden. Ich denke, diese wären dann sicher auch eine Art Leitlinie für die vom Gerichtspräsidenten zu erstellenden Dienstanweisungen, inwieweit dass Präsenzzeiten festgelegt werden können oder eben auch nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Ja, Herr Abg. Vogt, das mache ich gerne auf die 2. Lesung. Ich möchte nur auf diesen Bericht und Antrag hinweisen. Auf Seite 16 ist es bereits auch angedeutet: «Die richterliche Unabhängigkeit bezieht sich jedoch lediglich auf die Rechtsprechung, das heisst auf die eigentliche richterliche Tätigkeit, und garantiert, dass die Richter frei von möglichen Einflüssen der anderen Staatsgewalten (Regierung bzw. Landtag) ihre Entscheidungen treffen können. Da die richterliche Entscheidungsfindung durch das Festsetzen von Präsenzzeiten nicht beeinflusst werden kann, ergeben sich keinerlei Probleme mit der richterlichen Unabhängigkeit.» Also wir haben das hier schon einmal ausgeführt, aber ich werde das gerne auf die 2. Lesung noch einmal darstellen und vielleicht auch vergleichen mit anderen Ländern. Aber das ist ein Riesengebiet, da gibt es ganz dicke Bücher dazu. Dann wird es mit der Fristverkürzung auch nichts werden, weil, wenn ich das alles noch darstellen müsste, dann wird es dann eine dicke Stellungnahme. Also ich glaube, wir werden uns trotzdem hier etwas kurz halten, weil es ja auch - wie Sie erwähnt haben - in diesem Schreiben nicht erwähnt wurde.Dann noch eine kleine Präzisierung: Sie haben gesagt, der Personalsenat entscheidet in Zukunft. Genau müsste man sagen, das Landgerichtspräsidium, diese drei, entscheiden als Personalsenat. Wir führen keinen Personalsenat ein, wie es in Österreich der Fall ist, sondern wir geben diese Aufgabe dem Landgerichtspräsidium und es fungiert als Personalsenat. Das ist noch eine kleine Präzisierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielen Dank dem Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen, insbesondere zu den letzten zwei genannten Themen des Abg. Vogt, die für mich in aller Klarheit in diesem Bericht und Antrag bereits vorliegen. Für meinen Bedarf ist hier alles gedeckt, ich brauche auch keine weiteren Ausführungen zur Verfassungsrechtsbetrachtung, überhaupt nicht. Im Gegenteil, ich glaube, das entspricht, wie der Abg. Batliner bereits gesagt hat, gängiger Praxis. In der Schweiz spricht man sogar von fixen Arbeitszeiten und die Schweiz ist uns, was die Mentalität anbelangt, sicherlich sehr ähnlich, und ich glaube, da sehe ich überhaupt keine Bedenken und gar keine Probleme. Und im weitesten Sinn kann man auch von einem Landgerichtspräsidium durchaus erwarten, dass es Fallzuteilungen mit dem entsprechenden Bedacht macht, wie übrigens auch in anderen Unternehmen, wo der Vorgesetzte eben Arbeiten zuteilt und selbstverständlich auch nach Erfahrungen und nach Können und nach bestem Wissen und Gewissen diese Arbeiten zuteilt. Also, ich denke mal, die verkürzte Frist, die können wir machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich teile die Auffassung meiner Vorrednerin. Ich meine, bei der richterlichen Unabhängigkeit geht es ja darum, frei von Einflüssen anderer Staatsgewalten zu sein. Aber wenn man das über Dienstanordnung macht, ist das ja eine gerichtsinterne Dienstanordnung und kein Einfluss einer anderen Staatsgewalt. Also wenn man den Prozess beschleunigen möchte, ich brauche diese Ausführungen nicht, für mich ist das klar, dass es keine Frage der richterlichen Unabhängigkeit ist, wenn das gerichtsintern geregelt wird. Und in den Stellungnahmen, die wir erhalten haben, da steht ja auch, dass beim Obergericht eine solche Anordnung auch gemacht wurde, und da scheint es ausser Streit zu stehen. Aber ich habe es bei meinem Eintretensvotum ja auch gesagt, die Stellungnahme der Landrichter, da wird eigentlich die Unabhängigkeit - wenn ich das richtig im Kopf habe - nicht mehr thematisiert. Also dieser Punkt scheint mir eigentlich unstrittig zu sein und dann können wir der Regierung diese Arbeit eigentlich auch ersparen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Das ist einfach meines Erachtens Usus, dass, wenn in der 1. Lesung von Abgeordneten, auch von einzelnen Abgeordneten, Dinge angefragt werden, diese noch auszuführen auf die 2. Lesung, dass die Regierung das dann tut. Insofern müsste ich den Abg. Vogt jetzt fragen, ob er darauf besteht, weil das ist ein Recht jedes einzelnen Abgeordneten, finde ich. Und ich bin froh um Ihr Votum, Frau Abg. Wohlwend, aber wenn ein Abgeordneter das möchte, normalerweise versuche ich, das einzuhalten. Weil sonst muss ich jedes Mal überlegen, dann sind wir beim berühmten Stimmungsbild hier im Raum und das ist dann für die Regierung immer sehr schwierig. Also wenn es gewünscht wird, mache ich es und wenn es niemand sagt, mache ich es nicht, dann bin ich auch froh.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist allerdings auch üblich, dass, wenn die Regierung Stellung nehmen kann während der 1. Lesung, keine Beantwortung schriftlich zusätzlich zur 2. Lesung erfolgt, was Sie getan haben, in dem Sie auf Ihre eigene Beantwortung auf Seite 16 bereits hingewiesen haben. Also ich denke, hier müssen Sie sich die Arbeit wirklich nicht antun, ausser Sie möchten es explizit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage an den Abg. Thomas Vogt betreffend diese Geschäftsverteilung durch das Landgerichtspräsidium, welche ja zukünftig stattfinden soll. Er sagt, das könnte dann schwierig werden, weil mitunter eben Abteilungen zugeteilt werden, die nicht gewünscht waren. Aber ich denke mir, dieses Problem besteht doch jetzt schon. Selbstverständlich werden jetzt die Geschäfte im gesamten Kollegium verteilt, aber auch da wird nicht immer Einigkeit herrschen, das kann ich mir kaum vorstellen. Ich weiss schon, im Schreiben, das wir erhalten haben, tönt es anders. Aber ich denke mir, auch dort wird es ziemlich sicher aktuell einfach Personen geben, die nicht unbedingt das erhalten haben, was sie sich gewünscht haben. Um es allen recht zu machen, dürfte äusserst schwierig werden. Das ist doch jetzt so und das wird auch zukünftig so sein. Man wird hier nie alle Wünsche berücksichtigen können. Und entsprechend, so geht es jetzt ziemlich sicher auch dem Herrn Justizminister, wenn ich diese Debatte so höre, um es allen recht zu machen, das wird schwierig werden. Ich bin gespannt, wie Sie das lösen werden. Aber ich denke mir auch, die Ausführungen betreffend Verfassungskonformität sind grundsätzlich für mich schlüssig dargelegt. Wenn Sie noch neue Erkenntnisse haben, dann sind wir natürlich dankbar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Herr Justizminister für Ihre Ausführungen auf Seite 16 hier. Wie gesagt, in der Vergangenheit oder in den letzten Monaten haben wir das Thema Präsenzzeiten immer wieder diskutiert und in diesem Zusammenhang ist einfach immer angeführt worden, dass bei Präsenzzeiten ein gewisses Konfliktpotenzial mit der richterlichen Unabhängigkeit besteht. Wenn Sie mir jetzt hier sagen können - und das sagen Sie mir ja heute - in Bezug auf die Präsenzzeiten besteht kein Konflikt mit der richterlichen Unabhängigkeit, wenn Sie vom Gericht selbst intern angeordnet wird, soweit ich jetzt hier die Abgeordneten und Sie verstanden habe, dann ist das für mich in Ordnung und dann brauche ich auch keine weiteren Ausführungen mehr dazu. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das war die Eintretensdebatte und wir können nun über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Ja-Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Richterdienstgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 16 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich glaube, der Abg. Christian Batliner hat hier erwähnt, wie es betreffend diesen zweiten Satz zu handhaben ist. Jetzt ist es ja eine Kann-Formulierung. Wie sieht dies die Regierung, dass das im Prinzip eine abschliessende Formulierung sein müsste?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich frage mich, ob diese Formulierung hier im Art. 23 präzise genug ist. Wenn man über die Präsenzzeit diskutiert, dann geht man in der Regel davon aus, dass man eine tägliche Präsenz erwartet und hier steht einfach: «Die vollamtlichen Richter haben ihre Anwesenheit so einzurichten ...» Anwesenheit ist weit gedehnt. Ich bitte die Regierung einfach zu prüfen, ob man hier nicht allenfalls einfügen könnte, «die vollamtlichen Richter haben ihre tägliche Anwesenheit im Amt so einzurichten ...» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, wir werden das auf die 2. Lesung prüfen, ob wir hier noch präziser werden können, und ich persönlich kann mit einer Muss-Bestimmung auch leben, mit einer zwingenden Bestimmung. Das würde dem Landgerichtspräsidenten noch mehr den Rücken stärken. Wir werden das auf die 2. Lesung anschauen und auch diese Frage des Abg. Wenaweser bezüglich der täglichen Anwesenheit, das würden wir uns dann noch genau anschauen. Nicht, dass es dann wieder Probleme gibt in der Praxis. Weil es kann ja einmal sein, dass es Dinge gibt, die ausserhalb des Amtsgerichts stattfinden müssen. Ich werde das anschauen lassen auf die 2. Lesung, ob man das noch präzisieren kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Herr Justizminister, gibt es zwischen «kann» und «muss» ein Zwischending, dass man sagt: «Das Nähere regelt ...» - ohne «kann» und ohne «muss»?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Zu fortgeschrittener Stunde am Freitag würde ich sagen, es gibt ein Zwischending zwischen «kann» und «muss», das ist der Kuss. Aber ich glaube, das wäre hier nicht das Richtige. Wir werden, wie gesagt, prüfen, ob wir hier noch genauer werden können. Einen Kuss werden wir nicht einfügen, aber vielleicht gibt es eine andere Formulierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Justizminister für seine Ausführungen. Ja das mit dem «täglich», da wäre ich schon auch noch dankbar um Abklärung. Ich denke mir auch, es kann ja schon Gründe geben, dass man sagt, irgendetwas ist eben ausserhalb zu erledigen, und da müssen wir schon ein wenig vorsichtig sein. Aber betreffend den zweiten Satz, das ist für mich schon klar, jetzt geben wir diese Kompetenz in die Hände des Gerichtspräsidenten. Und wenn wir als Landtag sagen, diese Kompetenz, die soll nicht beim Gerichtspräsidenten sein, sprich, er muss es machen, dann müssen wir hier «muss» hinschreiben. Mir ist schon klar, das ist nicht die Mitte, die Sie suchen, Herr Abg. Pio Schurti, aber ich sage einfach, das muss man sich bewusst sein. Mit «kann» liegt die Kompetenz beim Gerichtspräsidenten, mit «muss» ist es klar, der Gesetzgeber hat gesagt, der Herr Gerichtspräsident wird eine Dienstanweisung erlassen. Und da müssen wir uns halt als Gesetzgeber fragen, was wir wollen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe es ja bei der Eintretensdebatte gesagt, ich würde auf eine Muss-Bestimmung gehen, bin da aber offen. Die Regierung soll das prüfen. Mit «täglich» habe ich auch meine Probleme, weil es Ausnahmen gibt, wenn man Dienstreisen hat und so weiter. Und ich denke, wir sollten das jetzt nicht überstrapazieren. Also das Signal, das wir da aussenden, ist ein gewisses Misstrauenssignal, und ich habe es gesagt, der Rechenschaftsbericht spricht für sich. Die arbeiten gut da draussen, von dem her gesehen, wenn wir so weiterdiskutieren, dann könnten wir auch noch sagen, man soll regeln, sie sollen jeweils morgens und abends oder mittags da sein. Also wir können es auch ein bisschen übertreiben. Das ist eine Dienstanordnung, die der Gerichtspräsident erlässt, und die wissen selber am besten, wie das ordnungsgemäss gemacht wird. Da gibt es Vorgaben im Richterdienstgesetz. Also von dem her gese-hen, in den Materialien steht es ja auch, und wir haben es jetzt gesagt, es ist klar, was wir eigentlich wollen. Ich denke, die Regierung soll das ausführen und prüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Nach meiner Meinung ist es schon zwingend, dass der Gerichtspräsident eine Dienstanweisung erlässt. Darin wird das Nähere durch den Gerichtspräsidenten festgelegt. Genau um diese Feinheiten geht es. Wie ist das zu verstehen mit «täglich» oder nicht «täglich» oder «stundenweise». Ich denke, das ist ja gerade der Sinn und Zweck einer solchen Dienstanweisung. Hier geht es einfach um die Kompetenz und ich finde, er soll das machen müssen. Das Nähere, das wird dann eben in dieser Dienstanweisung ausgedeutscht. Also ich verstehe jetzt das Problem nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Einfach noch zur Präzisierung. Selbstverständlich meine ich «täglich» nicht so, dass man dienstliche Abwesenheiten damit verhindert. Es geht nur um eine gewisse Regelmässigkeit, die eben in der Dienstanweisung festgehalten werden sollte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ich glaube, man könnte hier eine relativ neutrale Formulierung wählen: «Das Nähere wird vom zuständigen Gerichtspräsidenten durch Dienstanweisung geregelt.» Das tönt auch nicht so furchtbar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Ich würde mich nicht darum kümmern, ob es furchtbar tönt oder nicht. Ich wollte nur bereits ankündigen, wir werden sicherlich einen Antrag auf «muss» stellen, wenn Sie das nicht übernehmen. Ich denke, das ist wirklich wichtig jetzt in diesem Zusammenhang, dass man eine gewisse Verbindlichkeit auch gesetzlich festlegt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, Frau Abg. Wohlwend, ich denke, Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass hier ein Antrag nötig wird. Das Stimmungsbild ist ziemlich deutlich heute Abend, und von daher, denke ich, wird die Regierung gerne diesen Ball aufnehmen und dem neuen Landgerichtspräsidenten den Rücken stärken und das so regeln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte insistieren, wir sind auch für eine stringente Lösung hier und dem Landgerichtspräsidenten sollen Kompetenzen gegeben werden, die dann auszuführen sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 28 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Richterdienstgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des gerichtsorganisationsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes.Art. 7 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe noch eine Verständnisfrage. Wollen wir das so formulieren, dass es nur aus der Mitte der Landrichter kommt? Wir hatten jetzt ja die Situation, dass man jemand aus dem Obergericht zuerst wieder zum Landrichter machen musste, damit er dann zum Landgerichtspräsidenten gewählt werden konnte. Könnte man das nicht insofern öffnen, dass man sagt, entweder kommt jemand aus der Mitte der Landrichter oder aus dem Obergericht?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, Frau Abg. Oehri, gut, dass Sie das ansprechen, das war eine interessante Diskussion, die wir auch im Richterauswahlgremium schon öfters geführt haben. Die Spannbreite geht hier von «muss weiterhin aus dem Landgericht kommen» bis zu «kann auch ein Externer sein». Das heisst, «muss aus den ordentlichen Gerichten kommen aus Liechtenstein», das wäre eine Zwischenlösung, also das gibt es alle Spielarten. Bisher war die Meinung, dass es eben gerade, wenn der Landgerichtspräsident Dienstanweisungen verfassen muss für das Gericht, die Geschäftszuteilung massgebend mit seinen zwei Stellvertretern prägt und so weiter, dass es eben ein zwingendes Kriterium ist, dass er ein erfahrener Landrichter ist. Natürlich kann ein Oberrichter auch ein Landrichter gewesen sein, das ist häufig der Fall, aber nicht in allen Fällen, und von daher ist es bisher so gewesen, dass man mehrheitlich der Meinung war, dass eben hier der Landgerichtspräsident aus dem Kreis der Landrichter zu kommen hat. Ich erinnere mich, dass gerade der Abg. Harry Quaderer eine andere Meinung hat. Er ist heute jetzt nicht hier, er hat dezidiert gemeint, es sollte ein unabhängiger Experte auch möglich sein. Das war aber keine Mehrheitsmeinung in diesem Gremium, wo ja verschiedene Experten auch vertreten sind. Wir können das gerne auf die 2. Lesung auch noch darstellen, was die Überlegungen waren früher, wo man das eingeführt hat und was eben dafür spricht, dass man das weiterhin so macht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, man kann das eben verschiedenartig noch interpretieren «aus der Mitte der Landrichter». Aber man könnte natürlich auch sagen, er muss Landrichtererfahrung haben. Dann wäre das nochmals etwas anderes. Das können Sie vielleicht so mitnehmen und nochmals darstellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Man könnte es öffnen, das Richterauswahlgremium kann dann ja immer noch korrigieren oder sagen, wir möchten genau diese Kompetenzen haben. Man würde einfach den Kreis der Bewerber erweitern, man hätte allenfalls, vielleicht jetzt theoretisch, aber man hätte eine grössere Auswahl an Kandidaten und es könnte von Vorteil sein. Man kann dann ja immer noch bei der Ausschreibung sagen, in diesem Fall möchte man jetzt doch die Landgerichtserfahrung haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Justizminister, Sie haben die Meinung von meinem Kollegen Harry Quaderer wiedergegeben. Ich möchte da noch etwas dazu sagen: Ich teile seine Meinung eigentlich, dass es auch möglich sein müsste, zum Beispiel nicht einen Experten allgemein, aber eine Person mit Landgerichtserfahrung, nicht unbedingt als Landrichter erfahren, sondern landgerichtserfahren. Das würde dann eben zum Beispiel einen altgedienten Anwalt mit einschliessen, der sich dann vielleicht nach so vielen Prozessen auf der Anwaltsseite bei Landgericht dazu entscheidet, jetzt wechsle ich einmal die Seite und gehe ins Landgericht. Also ich sehe diese Möglichkeit auch. Die etwas offenere Formulierung von Harry Quaderer, «ein externer Experte», das geht wahrscheinlich etwas zu weit. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte vielleicht eher ein bisschen Licht in die Sache bringen. Jeder, der zum Landrichter gewählt worden ist, egal, ob er Landgerichtserfahrung hat oder nicht, kann zum Landgerichtspräsidenten bestellt werden. Das andere, was Sie jetzt sagen, ob er Landgerichts-erfahrung haben muss oder nicht, das ist vom Ausschreibungsverfahren abhängig. Da muss sich das Richterauswahlgremium im vornherein besprechen, welche Person mit welchem Profil soll angeworben werden. Nach welchen Personen soll gesucht werden mittels Ausschreibung. Aber hier geht es einzig und allein um das Wahlprozedere. So, wie es hier beschrieben ist, kann nur jemand, der bereits Landrichter ist, so wie wir es jetzt auch gemacht haben, zum Landgerichtspräsidenten bestellt werden. Es ist also ein zweistufiger Prozess. Zuerst Landrichter, dann Landgerichtspräsident. Und ob man jetzt den direkt wählt oder nicht, das hat noch nichts mit der Qualifikation zu tun, das hat nichts mit der Erfahrung zu tun. Ich finde auch, dass das nicht in das Gesetz gehört, sondern das ist vom Ausschreibungsprozess abhängig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, heute machen wir den Umweg, dass, wenn jemand im Obergericht tätig ist, wir diese Person zuerst zum Landrichter zurückernennen müssen, was er einmal war, und dann erst wählen können. Und ich erachte diesen Zwischenschritt als unnötig, und würde es insofern öffnen, dass man sagt, es kann jemand aus der Mitte sein oder aus dem Obergericht, und zwar direkt. Das wäre mein Ansatz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Auch hier, zur Ergänzung: Man könnte sagen, man muss nicht aus der Mitte der Landrichter sein, sondern man muss Landrichtererfahrung haben, und dann wäre es eigentlich offen. Dann ist es halt eine Person vom Obergericht, die schon einmal im Landgericht war, oder wenn es ein Externer wäre, der schon einmal im Landgericht war, dann könnte sich der eigentlich auch bewerben. Aber es ist wichtig, dass er Landrichtererfahrung mitbringt, er sollte auch Geschäfte übernehmen, dass er die Erfahrung behalten und pflegen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ihre Absichten in Ehren, ich teile Ihre Meinung schon, dass er Landgerichtserfahrung haben sollte. Nur, wenn die Person einen Tag als Landrichter gearbeitet hat, dann hat sie auf dem Papier Landgerichtserfahrung. Ich denke nicht, dass das wirklich weiterhilft. Aber wenn es sauber ausgeschrieben ist - das Richterauswahlgremium kann ja bei der Ausschreibung sagen, wir wollen eine Person, die zum Beispiel mindestens drei Jahre im Landgericht gearbeitet hat, das ist überhaupt kein Problem. Aber wenn Sie es hier hineinschreiben, dann schränken Sie sich ein. So können Sie auch egal welche Person zum Landgerichtspräsidenten wählen. Die muss einfach zuerst zum Landrichter gewählt werden und dann aus der Mitte bestellt werden. Also ich denke nicht, dass es wirklich etwas bringt. Und zur Abg. Judith Oehri: Ja, Sie hätten bei diesem Fall einen gewissen Effizienzgewinn, das gebe ich zu, aber ich denke, es geht hier eben auch um das Kollegialitätsprinzip, das grundsätzlich hinter diesem Gedanken steht, dass eben einer aus der Mitte gewählt werden sollte. Aber man kann durchaus anderer Meinung sein und das wurde auch im Richterauswahlgremium vom Hundertsten ins Tausendste diskutiert und es gibt verschiedene Ansichten. Aber ich teile die Ansicht, dass er aus der Mitte gewählt werden sollte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, im dümmsten Fall wählen wir jemanden aus dem Obergericht zum Landrichter und dann nicht zum Präsidenten. Und das wäre der allerdümmste Fall, wo man jetzt davon ausgeht, dass er nicht passiert, aber wenn jemand dann im zweiten Schritt dann nicht gewählt wird, weil das ja nicht in einem Schritt erfolgt, dann schaut er oder sie in die Röhre. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ja, das kann in der Tat passieren, aber der Prozess ist transparent und dieses Risiko muss diese Person dann vielleicht eingehen. Dann ist sie im schlimmsten Fall wieder Landrichter, das kann durchaus passieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 1., der Schlusssatz lautet wie folgt: «Die Einwendungen müssen eine Begründung und einen Abänderungsantrag enthalten.» Jetzt stelle ich mir das so vor, dieser Geschäftsverteilungsentwurf wird ja allen Landrichtern zugestellt, wie es auch in Abs. 1 heisst. Dann sagen wir einmal, neun Landrichter sind einverstanden mit diesem Entwurf, aber die restlichen eben nicht und diese werden dann diesen Schlusssatz nehmen und entsprechende Einwendungen einbringen. Die anderen neun werden ja dann nichts erfahren. Ich frage mich, müsste diese Einwendung der anderen Richter nicht wieder allen zugestellt werden, dass eben alle informiert sind, wo ist das Verfahren aktuell angesiedelt. Weil sonst geht man davon aus, diese Geschäftsverteilung, die wird so beschlossen, und am Schluss merkt man, da haben etliche Kollegen Einwendungen mit Begründungen, mit Änderungsanträgen eingebracht und da waren ja die anderen Richter, welche ursprünglich einverstanden waren, nicht involviert, das befürchte ich. Ich frage mich nur, sollte man nicht diese Einwendungen allen zustellen im Sinne der Transparenz?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Das ist ein interessanter Einwurf, den werden wir auf die 2. Lesung anschauen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 16 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes in 1. Lesung beraten. Wir haben Traktandum 27 erledigt.
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