Reform des Verfahrenshilferechts (Teil 1: Juristische Personen; Tarif in Verfahrenshilfesachen) (Nr. 112/2015); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir gehen über zur Traktandum 28: Reform des Verfahrenshilferechts (Teil 1: Juristische Personen, Tarif in Verfahrenshilfesachen). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 112/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die Vorlage zur Verfahrenshilfe verfolgt zwei Ziele: Zum einen muss einem Entscheid des Staatsgerichtshofs in Bezug auf das Anrecht juristischer Personen auf Verfahrenshilfe nachgekommen werden und zum anderen wird eine Tarifsenkung im Rechtsanwaltsgesetz vorgeschlagen. Wir befürworten beide Punkte, die die Vorlage beinhaltet. Gerade weil im Bereich der Verfahrenshilfe eine Kostenexplosion zu beobachten ist, ist es wichtig, dass das Recht auf Verfahrenshilfe für juristische Personen sehr restriktiv ausgelegt ist. Es ist daher zu begrüssen, dass juristischen Personen nur Verfahrenshilfe gewährt wird, wenn auch die wirtschaftlichen Beteiligten mittellos sind. So kann der Verfassung und der Menschenrechtskonvention Rechnung getragen werden, ohne dass systematischem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Die Tarifsenkung für Pflichtverteidiger erachten wir auch als angemessen. Es kann unserer Meinung nach nicht davon gesprochen werden, dass die Anwälte armengenössig werden. Im Vergleich mit dem Liechtensteiner Durchschnittseinkommen kann ein Anwalt mit der Übernahme eines Mandats innerhalb eines Arbeitstages leicht einen Viertel eines monatlichen Durchschnittseinkommens verdienen, auch wenn noch Gewinnungskosten anfallen. Die Reduktion der Kosten im Bereich der Verfahrenshilfe ist dringend weiterzuverfolgen. Dabei ist aber besonders darauf zu achten, dass wirklich mittellose, natürliche Personen, die Recht suchen, die nötige Unterstützung zuteil wird. Ich möchte die Regierung ein weiteres Mal bitten, mit Bedacht vorzugehen und sozusagen nach dem Leitspruch «in dubio pro paupere» zu entscheiden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Der Abg. Lageder hat bereits Teile der Vorlage beschrieben. Ich kann dem im Grossen und Ganzen zustimmen. Ich möchte mich hier abermals beim Herrn Justizminister auch für die Ausarbeitung der gegenständlichen Vorlage bedanken. Um was geht es hier? Wie es der Abg. Lageder ausgeführt hat, geht es einmal um Verfahrenshilfe für juristische Personen. Hier ist es so, dass die Voraussetzungen für die Verfahrenshilfe ähnlich sind wie bei den natürlichen Personen. Es geht einmal darum, dass Verfahren nicht mutwillig angestrengt werden, also, dass die Verfahren nicht aussichtslos sind. Das ist ein Kriterium. Weiters ist ein Kriterium, dass für das Verfahren ein Rechtsanwalt auch erforderlich ist, also, dass das Verfahren nicht so einfach ist, dass es keines Rechtsvertreters bedarf. Ein weiterer Punkt ist die Bedürftigkeit. Hier geht es darum, dass die Gesellschaft selbst den Prozess nicht finanzieren kann. Hier wird weiters auch auf das Umfeld der Gesellschaft abgestellt. Hier wird auch auf die wirtschaftlich Beteiligten dieser Gesellschaft abgestellt, auch bei ihnen wird geprüft, ob sie nicht allenfalls den Prozess finanzieren könnten. Hier ist bereits halt ein Punkt, der ein bisschen zu denken gibt. Hier ist der Kreis der wirtschaftlich Beteiligten sehr weit gefasst. Es geht hier um Personen, wie es die Regierung hier im Bericht und Antrag nennt, die aus dem Prozess einen Vor- oder Nachteil ziehen. Sie nennt hier insbesondere im Zusammenhang mit Stiftungen, beispielsweise auch Ermessensbegünstigte, das sind also Personen, die noch gar keinen Anspruch auf eine Ausschüttung aus einer Stiftung haben. Also ich finde, der Personenkreis, der hier geprüft werden soll, ist sehr weit gezogen. Weiters, ein neues Kriterium, das hier bei der Verfahrenshilfe hinzukommt und das wohl das strittigste ist, ist, dass ein Verfahren im allgemeinen Interesse sein muss, oder anders herum gesagt, die Unterlassung der Rechtsverfolgung muss den allgemeinen Interessen zuwiderlaufen. Jetzt kann man sich überlegen, welches Verfahren überhaupt im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Das werden wohl nur sehr, sehr wenige Verfahren sein. Für mich ist das Vorgehen der Regierung aus Regierungssicht sehr wohl verständlich, vor allem aus Staatshaushaltssicht, dass man hier in diesem Bereich keine Kosten verursachen möchte. Aber, ich denke, mit dieser Vorlage ist man doch sehr, sehr weit gegangen. Und es ist zumindest fraglich, ob diese Vorlage in diesem Punkt dem StGH Urteil gerecht werden wird. Dies werden wir sehen.Ein weiterer Punkt, der mit dieser Vorlage geregelt werden soll, ist, dass die Kostensteigerung bei der Verfahrenshilfe zumindest eingedämmt werden soll oder sogar die Kosten bei der Verfahrenshilfe verringert werden sollen. Dies soll mit einer Tarifsenkung oder mit einer Streitwertsenkung passieren. Ich denke, auch diese ist in diesem Masse angemessen, und es ist auch verständlich, dass halt in diesem Bereich - im Verfahrenshilfebereich -, ich sage jetzt einmal im gleichen Ausmass wie im gesamten Staatshaushalt, halt auch bei dieser Position gewisse Abstriche gemacht werden müssen. Was wirklich die Auswirkungen von dieser Streitwertdeckelung sein werden, dies werden wir in ein, zwei Jahren sehen. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich den Voten der Vorredner grosso modo anschliessen, der Handlungsbedarf bei der Verfahrenshilfe ist bekannt. Es geht vor allem darum, die Kosten in den Griff zu bekommen und nun auch, um ein Staatsgerichtshofurteil umzusetzen. Aus zeitlichen Gründen wurde das nun zweigeteilt, weil die Arbeiten in der Arbeitsgruppe länger angedauert haben. Heute geht es primär um die Umsetzung des Staatsgerichtshofurteiles und Anpassungen am Tarif, um die Kosten schon einmal runterzudrücken. Und ich beginne gerade mit dem zweiten Punkt, mit dem Tarif. Mit den Anpassungen der Kosten, damit habe ich kein Problem und das unterstütze ich. Ich mache ja auch keine Verfahrenshilfe. Aber Spass beiseite. Nein, ich denke, das wurde mit der Anwaltskammer besprochen und das ist vertretbar. Und darum unterstütze ich das. Ich habe da eine Frage: Da gibt es die Privatbeteiligung in Art. 31 Abs. 1 Ziff. 6 des Rechtsanwaltsgesetzes, da wird meines Erachtens neu Verfahrenshilfe auch für Privatbeteiligte gewährt. Nach meinem Verständnis wird gemäss Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes bei Privatbeteiligten in der Praxis keine Verfahrenshilfe zugesprochen, ausser es handelt sich um ein Opfer gemäss Opferhilfegesetz, wenn es um Körperdelikte geht und so weiter. Aber bei Vermögensdelikten wird bei Privatbeteiligten keine Verfahrenshilfe gewährt. Ich verstehe, dass das nun neu so eingeführt wird und das könnte dann beträchtliche Kostenfolgen haben. Vor dem habe ich Angst. Da bitte ich um zusätzliche Ausführungen. Ich frage mich auch, ob man in diesem Fall tatsächlich, wenn man ein reines Vermögensopfer ist, Anspruch auf Verfahrenshilfe hat. Einerseits steht der Zivilprozess offen und andererseits, wenn ich die privatbeteiligten Ansprüche in einem Strafverfahren geltend mache, dann kann ich unter Umständen tagelang in einem Verfahren sitzen und am Schluss werde ich dann dennoch auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ich möchte einfach nicht, dass es da zu Doppelspurigkeiten kommt. Wenn Sie hier weitere Ausführungen machen könnten, dass es hier nicht zu unliebsamen Kosten kommt, wäre das gut. Sonst hätten wir dann einen unerwünschten gegenteiligen Effekt. Ich rede da eigentlich gegen die eigene Mühle. Einfach dass man das restriktiv handhaben könnte. Aber sonst habe ich mit den entsprechenden Anpassungen keine Mühe. Ganz im Gegensatz zum Staatsgerichtshofurteil, das ist nun aber keine Kritik am Staatsgerichtshof. Der Staatsgerichtshof hat das eingehend begründet. Aber damit habe ich meine liebe Mühe, da wird ein Durchgriff durch Gesellschaften gemacht und das wollen wir in der Praxis ja eigentlich nicht. Wir kämpfen immer für die Anerkennung unserer Gesellschaften. Und ich habe einfach Angst bei juristischen Personen, dass das Tür und Tor öffnet für Manipulationen und so weiter, dass man dann eben Verfahrenshilfe erhält. Aber wir kommen nicht darum herum, wir müssen das umsetzen und die Regierung hat die österreichische Vorlage übernommen, gekoppelt mit der deutschen Rechtslage. Aber das wurde schon ausgeführt, faktisch ist es dann so restriktiv, dass Verfahrenshilfe in der Praxis nicht mehr gewährt werden können wird. Von dem gehe ich ebenfalls aus und da habe ich schon auch ein bisschen Bauchweh. Da bin ich ein bisschen gespalten. Vom Ergebnis teile ich voll Ihre Ansicht und bin ich froh, wenn man das möglichst restriktiv implementieren kann. Und die Regierung führt auch aus, in Deutschland wird das als verfassungskonform betrachtet, weshalb wir auch davon ausgehen. Aber ich verstehe das unter dem Strich dann so, dass das ein Testlauf ist, und wenn das dann halt jemand einmal aufgreift und bis zum Staatsgerichtshof hochzieht, dann stellt sich dann halt eben die Frage, ob das dem Staatsgerichtshof genügt oder ob der Staatsgerichtshof Einschränkungen zulässt, die so weit gehen. Das muss uns in letzter Instanz wirklich der Staatsgerichtshof sagen, ich möchte das aber dem Staatsgerichtshof hier auch klar zu den Materialien geben, ich begrüsse diese sehr restriktive Formulierung. Und sonst, wenn das hochgezogen wird und der Staatsgerichtshof das als problematisch ansieht, dann soll der Staatsgerichtshof klar sagen, wie weit man das einschränken kann und so weiter. Aber bitte möglichst restriktiv.Der zweite Punkt - und da denke ich, gibt es in der Praxis dann Probleme -, der betrifft Paragraf 63 der ZPO: Verfahrenshilfe wird gewährt, wenn die Mittel weder von der Gesellschaft noch «von den an der Führung des Verfahrens wirtschaftlich Beteiligten» aufgebracht werden können. «Von der Gesellschaft», da stellt sich mir einfach die Frage, wenn ich CHF 50'000 Aktienkapital habe und in einen Millionenprozess gehe, das ist vielleicht das falsche Beispiel -, ich habe noch Gesellschaftskapital, das eigentlich für den Gläubigerschutz zur Verfügung stehen müsste, kann ich darauf greifen oder nicht? Oder genügt das dann schon für die Verfahrenshilfe? Das wäre einfach interessant zu wissen, was da das Verständnis ist. Aber das andere, die wirtschaftlich Beteiligten, der Abg. Vogt hat das ausgeführt, da stellen sich für mich zig Fragen. Gerade zum Beispiel bei Stiftungen, jemand ist Ermessensbegünstiger, fällt in den Kreis der möglichen wirtschaftlich Begünstigten. Genügt das? Weil er hat ja keinen Anspruch, das Ermessen wird vom Stiftungsrat ausgeübt. Wenn ich Anwartschaftsberechtiger bin, habe ich einen Anspruch in Zukunft, aber ich bin noch nicht Erstbegünstigter. Genügt das? Was ist, wenn ein Widerrufsrecht des Stifters gegeben ist oder was ist, wenn es vorbehaltene Stifterrechte gibt? Da stellen sich zig Fragen. Bei einer Anstalt mit Gründerrechten, ich bin Gründerrechtsinhaber und habe andere Begünstigte eingesetzt. Die Begünstigung kann jederzeit widerrufen werden, indem das Beistatut abgeändert wird, da kriege ich als Begünstigter keine Verfahrenshilfe. Oder ich bin wirtschaftlich berechtigt, beantrage Verfahrenshilfe und der Inhaber der Gründerrechte der widerruft meine Begünstigung. Also da kann ich ins Leere hinauslaufen. Es gibt einfach divergierende Interessen, wenn es mehrere Begünstigte gibt. Ich mache ein Auskunftsrecht geltend gegenüber einer Stiftung, ich möchte die Auskunft, es gibt andere Begünstigte, die könnten da beitragen, aber die wollen das nicht, weil es einfach nicht ihrer Interessenslage entspricht. Ja, kriege ich dann Verfahrenshilfe? Wie ist das bei Verantwortlichkeitsprozessen, wenn es falsche Ausschüttungen gegeben hat und so weiter. Also da gibt es zig Fragen, die sich in der Praxis stellen. Oder zum Beispiel Amtshilfe, wenn es ein Informationsverbot gibt, wie geht eine juristische Person mit dem um und so weiter? Also da habe ich Bauchweh, wie sich das entwickeln wird. Beim Konkurs haben wir die Situation, normalerweise werden die Gelder von den Gläubigern vorgeschossen, wenn die Kosten des Konkursverfahrens nicht gedeckt sind, dann wird der Konkurs eingestellt. Und bei Verantwortlichkeitsansprüchen müssen das dann die Gläubiger vorstrecken, sonst werden ja die Verantwortlichkeitsansprüche in der Praxis versteigert. Also kann jetzt ein Masseverwalter Verfahrenshilfe beantragen? Oder muss er den Verantwortlichkeitsanspruch versteigern und versilbern? Und in der Praxis die allergrösste Frage, die sich mir stellt, wie lege ich das dem Gericht dar? Gerade, wenn es mehrere Personen gibt, die wirtschaftlich beteiligt sind. Wie kann ich das darlegen, wenn ich einen Prozess anstrengen möchte, ich komme ja selber nicht zu diesen Informationen. Da stellen sich mir wirklich Fragen, ob das so praxistauglich ist. Ich habe das jetzt nicht abgeklärt, es wird ja ausgeführt, dass die Vorlage der österreichischen Rechtslage entspricht. Ja, ich weiss nicht, wie weit da die Rechtsprechung schon ist und ob es da in der Praxis Probleme gibt, aber da wäre ich eigentlich froh, wenn Sie hier weitere Ausführungen machen könnten.Aber unter dem Strich begrüsse ich diese Vorlage und bin ich für Eintreten. Letztendlich möchte ich aber auch noch sagen, was die Kosten anbelangt, es wird hiermit durch die Senkung des Tarifs sicher eine Entlastung geben, aber eigentlich bin ich dann gespannt auf die zweite Vorlage. Das ist dann für mich das zentrale, weil unter dem Strich ist der zentrale Punkt bei der Verfahrenshilfe, dass Verfahren nicht aussichtslos sein dürfen, sie dürfen nicht mutwillig geführt werden und die Prozesshandlungen müssen einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen. Und heute prüft das die Rechtsanwaltskammer, aber die Rechtsanwaltskammer - wenn wir einfach ehrlich sind - hat gar keine Chance, das wirklich zu prüfen. Das muss meines Erachtens das Gericht machen. Ich probiere, nun ein bisschen vorzuspuren für die zweite Vorlage. Im letzten Jahr hat es 313 Fälle gegeben, wenn das von der Anwaltskammer geprüft wird, müssen die eineinhalb Fälle pro Arbeitstag überprüfen. Aber damit sie das prüfen können, müssen sie den Fall auch kennen und sich auch entsprechend einlesen und, ich denke, das geht gar nicht. Das sind Gerichte, die das machen müssen. Und dann einmal auch Verfahrenshilfe nicht zusprechen, das wird dann einen erzieherischen Effekt haben, aber vielleicht können Sie da weiter gehende Ausführungen dazu machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort und danke, dass ich hier gerade kurz antworten darf, weil, wenn noch viele andere Voten dann kommen, ist es sehr komplex und schwierig. Ich bin froh, dass ich hier kurz antworten kann und auf die ersten Fragen antworten kann. Ich verzichte jetzt auf ein generelles Eintretensvotum meinerseits, das ich zwar vorbereitet habe, aber ich möchte das eigentlich nicht ausführen. Sie haben, wie ich gesehen habe in der Eintretensdebatte, soweit jetzt die Intention der Regierung erkannt und das ist korrekt. Es geht uns darum, einerseits dieses Tor, das sich weit öffnet durch dieses Staatsgerichtshofurteil, so weit wie möglich wieder zu schliessen. Und darum haben wir auch diese abschliessende Lesung bereits beantragt, dass wir diese Vorlage heute abschliessend behandeln, und das ist genau die Herausforderung bei diesen vielen Detailfragen natürlich, die Sie stellen. Das ist schwierig, das ist mir klar, aber wir müssen uns einfach bewusst sein, auch auf eine 2. Lesung, alle diese Fragen, die Sie gestellt haben, Herr Abg. Batliner, die werden wir auch auf die 2. Lesung nicht umfassend und abschliessend darstellen können. Ich denke, gerade in diesem Bereich, Sie haben Gründerrechte von Anstalten, Sie haben von Anwartschaftsberechtigten, Ermessensbegünstigten und so weiter gesprochen, ich kenne diese Materie sehr gut. Das ist ein riesiges Feld und da stellen sich schon bei der heutigen Rechtslage, nicht bei der Verfahrenshilfe, aber sonst, riesige Fragen. Es ist ein sehr spannendes Feld, aber auch ein schwieriges Feld. Und es ist unmöglich, in einer Gesetzesvorlage das alles abzudecken. Und das gilt auch hier. Und ich würde einfach darum bitten, dass man hier jetzt diesen Mut hat und diese Bestimmung so gutheisst, und dass dann, wenn Fragen auftauchen, dass die Gerichte in der Praxis, das sind oft auch Einzelfallfragen oder spezifische Konstellationen, diese im Wege der Rechtsprechung klären. Diese Einzelfälle können wir gar nicht alle in der Komplexität abdecken. Und ich würde es begrüssen, wenn man hier den Mut hätte, diese Lösung so jetzt einmal zu definieren und dann, wenn in der Praxis aufgrund von Gerichtsfällen sich einzelne Fälle zeigen, wo es eben nicht funktioniert, dass dann aufgrund der Urteile - und das ist ja in anderen Gebieten auch so - die Rechtsweiterentwicklung dann passieren kann.Uns geht es seitens der Regierung einfach darum, das Urteil des Staatsgerichthofes entfaltet seine Wirkung per Ende Jahr und wenn wir hier dieses weit geöffnete Tor nicht schliessen, ist das ein riesiges Feld. Und ich muss Ihnen ehrlich sagen, wenn ich auf Seite 51 des Berichts und Antrags auch schaue, da ist in einer Stellungnahme eines Vernehmlassungsteilnehmers angedeutet, worum es mir auch inhaltlich geht. Es geht mir nicht nur um das Geld. Es geht mir auch darum, für mich ist wirklich dieser Grundsatz im Recht, das Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden soll. Das ist bei der Behandlung von natürlichen und juristischen Personen eben auch einzuhalten. Und ich glaube, dieses Grundprinzip unserer kapitalistischen Rechtsordnung, die diese Möglichkeit bietet, mit Kapital juristische Personen zu gründen, die dann eigenständig handeln wie natürliche Personen, diese Trennung von natürlichen und juristischen Personen, das impliziert eben auch eine Haftungslimitierung. Das bringt Vorteile für die natürlichen Personen, die das Risiko der Haftung in die juristische Person verschieben, und dadurch, wenn diese juristische Person in Konkurs fällt oder ein Problem hat, ist eine künstliche Grenze gezogen zwischen juristischen und natürlichen Personen. Und diese Argumentationslinie, die ist auch in der Vernehmlassung ausgeführt worden. Das ist für mich der Kernansatzpunkt, um eben auch zu sagen, es ist gerechtfertigt, dass eben juristische Personen anders, viel strenger behandelt werden als natürliche Personen bei Gewährung der Verfahrenshilfe. Und das ist für mich der Kern. Und wenn da dann die Justiz in Einzelfällen, sei es wegen Ermessensbegünstigung oder anderen Themen, das Recht hier noch verfeinert und weiterentwickelt, dann kann ich gut damit leben, aber ich glaube, diesen Pflock, den müssen wir einschlagen. Und ich bin über dieses StGH-Urteil auch nicht glücklich, aber das steht mir auch nicht zu. Das ist nun einfach einmal die Rechtsprechung unseres obersten Gerichtes und wir haben die Aufgabe - und das Gericht hat gesagt, der Gesetzgeber kann das sehr weit einschränken - das zu tun.Und ich würde wirklich empfehlen, dass wir das so rasch wie möglich jetzt tun und damit eigentlich dieses weite Tor wieder schliessen, und wenn es dann trotzdem mit Gewalt über Verfahren weiter geöffnet wird, wieder aufgesperrt wird, dann muss es dann halt wohl so sein. Aber dieses Verlassen auf die österreichische und deutsche Rechtsprechung und Rechtslage in diesem Bereich, denke ich, ist seitens der Regierung der richtige Ansatz und er sollte eben so rasch wie möglich erfolgen. Aber ich verstehe Ihre Bedenken und ich möchte jetzt auch nicht auf alle diese Fallkonstellationen, die Sie erwähnt haben, eingehen. Mir geht es um den Grundsatz: Juristische Personen sind etwas anderes als natürliche Personen, Ungleiches ungleich behandeln. Und den Mut - denke ich - darf man hier haben, und wenn unser Verfassungsgericht das dann später wieder anders sieht, ja dann werden wir das Türchen wieder öffnen müssen, aber ich bin dafür, dass wir es so weit wie möglich schliessen, weil ich denke, die Gefahr ist sehr gross, dass hier etwas entsteht, was wir gar nicht wollen. Und ich denke auch, diese Bestimmung betreffend die allgemeinen Interessen, die auch schon verschiedentlich angetönt wurde, die hat ja genau diese Absicht, dieses Tor sehr weit auch zu schliessen. Und wenn eine Stiftung dann eben ein Problem hat, zum Beispiel, und die Ermessensbegünstigten auch noch ins Spiel kommen - die Stiftung muss sich natürlich auch überlegen, ob sie dann einen Verfahrenshilfean-trag stellt. Und wenn eben diese Barriere da ist mit dem allgemeinen Interesse, ist diese Hürde noch viel höher. Und das ist genau die Intention dahinter, die Hürde so hoch wie möglich zu setzen, damit diese Probleme betreffend Details, wie Ermessensbegünstiger und so weiter, gar nicht erst zur Rechtsfrage werden. Wenn der Staatsgerichtshof diese Bestimmung betreffend allgemeine Interessen dann aushebeln sollte, ja, dann ist es dann halt so, dann werden wir uns wieder überlegen müssen, wie lösen wir dann die vielen, vielen Detailprobleme. Aber ich würde dafür plädieren, diesen Mut zu haben, jetzt diese hohe Hürde einmal einzuziehen und zu schauen, was passiert. Und auch zu sagen, Deutschland und Österreich haben es vorgemacht, warum machen wir es nicht? Und ich denke, da muss man dann auch schauen, was der Staatsgerichtshof damit anfängt, sollte es angefochten werden. Das ist ja auch noch eine Bedingung. Vielleicht wird es gar nicht angefochten. Es ist noch schwierig zu sagen.Dann noch zum Punkt betreffend diese Prüfung der Verfahrenshilfebestimmungen: Ich möchte hier noch einmal ganz kurz beschreiben, worum es der Regierung geht und warum wir die Zweiteilung gemacht haben. Wir haben gesagt, die Tarifsenkung, das ist wie bei anderen Themen, Menge mal Preis. Und das ist die Problematik. Wir haben bei der Tarifsenkung den Preis jetzt angepackt. Aber Sie haben völlig recht, Herr Abg. Batliner, der grosse Punkt, die grosse Herausforderung ist der zweite Teil im nächsten Frühjahr. Dort geht es um die Menge. Und dort müssen wir ansetzen. Wenn wir die Verfahrenshilfe in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menge kontrollieren oder herunterfahren. Und der Preis ist weniger das Problem. Und ich bin der Anwaltskammer sehr dankbar und möchte die Liechtensteiner Rechtsanwaltskammer auch loben, das war ein sehr konstruktiver Prozess. Wir haben hier gemeinsam auch gefeilscht, das war nicht einfach von Anfang an Zuckerbrot, das war auch ein bisschen Peitsche. Wir haben da gefeilscht, wir haben eine gemeinsame Lösung entwickelt, insbesondere ist auch das Zivilprozessrecht dazugekommen bei der Tarifkürzung und so weiter. Also es war ein gemeinsamer Prozess, der war aber sehr konstruktiv, und die hier vorliegende Lösung ist meines Erachtens auch sehr gelungen und stellt einen weiteren Fortschritt dar. Das sind bis zu 20 Prozent insgesamt, die wir einsparen, beim Strafrechtsbereich teilweise bis zu 50 Prozent, die wir einsparen können mit dieser Tarifsenkung. Aber der grosse Brocken, das sind die organisatorischen Anpassungen. Und hier nur eine kleine Bemerkung noch zum Thema, die Anwaltskammer prüft, ob eine Verfahrenshilfe zulässig ist oder nicht. Das habe ich anders verstanden. Meines Erachtens ist es so, dass der Richter heute schon prüft, und wenn der Richter sagt, es gibt Verfahrenshilfe, dann bestellt die Anwaltskammer den Verfahrenshelfer aus ihrem Pool und wickelt das dann ab. Aber die Frage, ob Verfahrenshilfe gewährt wird oder nicht, das ist nicht die Aufgabe der Rechtsanwaltskammer. Sonst müssen Sie mich korrigieren. Aber ich glaube, das ist heute schon gut geregelt, aber das funktioniert in der Praxis noch viel zu wenig. Wir müssen die Gerichte - und das ist die Aufgabe im zweiten Teil - zwingen, wirklich zwingen, dass sie die Verfahrenshilfe restriktiver anwenden und dass sie eben auch die Rückforderung viel konsequenter betreiben. Und alle diese Aspekte gehören in den zweiten Teil. Das ist eigentlich der Grund für diese Aufteilung. Das, was wir hier heute vorlegen, sind wir der Auffassung, ist dringend und ist auch durchdacht. Mit Ausnahme dieser Frage betreffend diese Unwägbarkeiten im Bereich dieser juristischen Personen. Aber dort sehe ich wirklich, wie man sagt, Gefahr im Verzug. Und darum wäre dort, auch wenn man gewisse Risiken mit dieser Lösung jetzt eingeht, eine dringende Handlung meines Erachtens sehr zu empfehlen. Damit habe ich, glaube ich, die wichtigsten Punkte der ersten paar Voten erst einmal gestreift - zumindest.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Es war überaus spannend, bisher die Diskussion unserer juristischen Experten in dieser Vorlage zu verfolgen. Und es zeigt auch, wie komplex und nicht-trivial diese Angelegenheit ist. Da spricht man davon, dass ein riesiges Feld geöffnet wird. Auch das rege Interesse an der Vernehmlassung dieser Vorlage zeigt, dass hier gewisse Interessen mitspielen. Die Sicht eines juristischen Laien ist meine Sicht, und wenn ich natürlich aus den Stellungnahmen lese, dass die Bestimmung betreffend die allgemeinen Interessen von der Rechtsanwalts- und Treuhandkammer sehr kritisch beachtet wird. Kritisch wird es für den juristischen Laien, wenn auch die Gerichte, die über Verfahrenshilfe bestimmen oder letztlich über die Gewährung von Verfahrenshilfe entscheiden, die praktische Handhabung dieser Formulierung kritisieren, sogar die Verfassungsmässigkeit anzweifeln. Die heutigen Gerichte, die in Zukunft mit dieser Vorlage arbeiten sollen, kritisieren heute die Verfassungsmässigkeit. Und es ist das Obergericht und die Staatsanwaltschaft, die eine Überarbeitung anregen. Und da kommt natürlich der juristische Laie an seine Grenzen. Das ist irgendwie ein Dilemma. Und Sie sagten schon in der Vorlage selbst, dass hier eine Praxis sich entwickeln werden müsse, eben von den Gerichten, eine eigene Praxis über die Rechtsprechung, was die Gewährung von Verfahrenshilfe bei juristischen Personen anbelangt. An sich halte ich es völlig mit Ihnen, bei juristischen Personen ist über das Kapital und über den Zweck einer Gesellschaft eigentlich alles bestimmt, und wieso juristische Personen in diesem Korsett eigentlich identisch mit natürlichen Personen betrachtet werden, wirft schon viele Fragen auf. Das kann man bedauern oder was auch immer, aber die Sachlage ist klar. Jetzt, wie Sie sagen, eine Regelung zu entscheiden, die so viele offene Fragen noch hat und einmal schauen, was dann passiert und hoffen, dass es sich so abspielt wie in Deutschland und in Österreich - ich würde sagen, das würde mit einem sehr unguten Gefühl geschehen und ich bin gespannt, was unsere juristischen Experten hierzu ganz genau meinen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Dieser Artikel ist nicht zur Diskussion, aber trotzdem, es geht um die Verfahrenshilfe und mich interessiert natürlich eine Regelung über die Rückzahlung von Verfahrenshilfe. Das ist Art. 71 ZPO und da kann die Verfahrenshilfe zurückgefordert werden, sofern die Partei - sprich die Partei, die die Verfahrenshilfe erhalten hat - eine Meldung an das Gericht macht. Wenn sie das nicht macht, dann verlängert sich nur die Verjährungsfrist. Das heisst, wenn die Partei sich nie bei Gericht meldet, dann wird auch nie eine Rückzahlung gefordert werden, auch wenn diese Partei wieder zu Vermögen kommt. Und das ist für mich unbefriedigend und das müsste man unbedingt im zweiten Teil anschauen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch kurz auf den Abg. Batliner zurückkommen. Ja, es ist so, wie es der Herr Justizminister ausgeführt hat. Es beschliessen bereits jetzt die Gerichte über die Voraussetzungen der Verfahrenshilfe, also über die Bedürftigkeit, Aussichtslosigkeit und Erforderlichkeit. Das ist bereits jetzt so.Dann zu Ihren weiteren Fragen, Herr Abg. Batliner. Die meisten Ihrer Fragen sind eigentlich auf den Seiten 40 ff. beantwortet oder die Sicht der Regierung dargelegt, wie beispielsweise in Bezug auf Ermessensbegünstigte. Hier ist die Regierung der Ansicht, dass Ermessensbegünstigte als wirtschaftlich Beteiligte anzusehen sind. Für mich ist das auch sehr weit gefasst und da möchte ich zurückkommen auf den Abg. Marxer. Jawohl, wir stehen hier vor einer schwierigen Aufgabe, aber ich unterstütze hier den Weg des Herrn Justizministers, dass wir die Vorlage hier so machen und das sehr restriktiv halten. Aber halt im Bewusstsein, dass das uns möglicherweise der Staatsgerichtshof in einem oder zwei Jahren sagt, hier oder da sind Anpassungen vonnöten. Ich könnte mir beispielsweise auch vorstellen, dass der Staatsgerichtshof sagt, die Bestimmung selbst ist verfassungskonform, aber möglicherweise die Auslegung des Gerichts oder wie es hier die Regierung auslegt, dass Ermessensbegünstigte auch als wirtschaftlich Beteiligte anzusehen sind, dass solche Auslegungen verfassungswidrig sind. Also nicht, dass die Norm selbst verfassungswidrig ist, sondern allenfalls eine bestimmte Auslegung eines Gerichts. Hier wird es sicher Zeit brauchen und eine gewisse Austarierung und mehrere oberstgerichtliche Entscheidungen, bis man einmal wirklich weiss, wie die Verfahrenshilfe bei juristischen Personen zu handhaben ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ich komme gerade zum Antrag, zu dieser abschliessenden Behandlung. Ich habe da schon auch meine Bedenken. Ich sehe die Argumente der Regierung, dass sie sagt, wir sollten hier möglichst schnell das Tor schliessen. Aber gerade der Abg. Christian Batliner hat doch eine Fülle von Fragen aufgeworfen. Der Abg. Thomas Vogt hat jetzt zwar gesagt, es seien viele beantwortet. Da wäre ich dann der Regierung noch dankbar um eine Klarstellung und eine Präzisierung. Denn ich denke mir schon auch, die Beurteilung dieser juristischen Personen, das ist doch wesentlich komplexer als privater Personen. Das sind schon zwei ganz verschiedene Welten, nach meinem Dafürhalten. Und entsprechend können wir hier mitunter mit einem Schnellschuss auch genau diese zusätzliche Rechtsprechung durch den Staatsgerichtshof provozieren. Wenn wir vielleicht in einer Stellungnahme etliche Fragen klären, dann haben wir ein geringeres Risiko, dass dann im weiteren Verlauf der Geschichte hier dieses Gesetz an den Staatsgerichtshof weitergezogen wird. Selbstverständlich bleibt dieser Weg immer offen. Eine erste konkrete Frage an die Regierung ist in diesem Zusammenhang: Haben Sie Erkenntnisse, dass hier bereits konkret Fälle anstehen, sprich Verfahrenshilfe für juristische Personen? Gibt es hier mitunter irgendwelche Vorahnungen, die Sie uns hier mitunter kundtun könnten? Dann zu den Aussagen des stv. Abg. Thomas Rehak. Die möchte ich explizit unterstützen. Diese Rückzahlungen, das wird man spätestens im zweiten Teil regeln müssen, auch das mit der Verjährung. Da möchte ich doch auch einen Pflock einschlagen. Diese Sache ist zu definieren. Und es ist so zu definieren, dass, sollten diese Personen wiederum zu Geld kommen in der Zukunft, so ist diese Verfahrenshilfe, die bezogen wurde, zurückzubezahlen. Und da werden wir im zweiten Teil der Reform ein wachsames Auge darauf haben müssen. Dann kommen wir zu den Kosten: Ich denke mir auch, die liechtensteinische Rechtsanwaltskammer hat hier Entgegenkommen präsentiert. Das finde ich sehr schön. Sie sagen auch, man hätte dann auch die Peitsche benötigt. Und zu dieser Peitsche habe ich jetzt eine konkrete Frage: Auf der Seite 10 steht: «Im Sinne einer Faustregel gelte, dass sich ein amtlicher Anwalt im Schweizer Durchschnitt mir CHF 180 pro Stunde begnügen müsse.» Das steht auf Seite 10 und dann kommt auf Seite 28, wo dann Fälle, zum Beispiel Zivilverfahren, aufgeführt werden, und da lese ich: «Streitverhandlung 3 Stunden, alt: CHF 8'356.30, neu CHF 5'685.10.» Jetzt habe ich einfach als Nichtjurist das Problem, kann man das vergleichen? Da wäre ich Ihnen jetzt eben dankbar. Konkret würde der Fall in der Schweiz in dem Fall bei drei Stunden CHF 540 kosten und bei uns CHF 5'685.10. Da wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das darstellen könnten, gerade, weil Sie vorhin ja die Peitsche erwähnt haben, und da würde mich jetzt interessieren, wie stark Sie hier zugeschlagen haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter für Ihre Ausführungen. Ich verstehe Sie schon und die Intention des Landtages ist klar. Die Gesetzesvorlage soll streng sein, die soll so weit wie möglich ans Limit gehen. Wir haben ein bisschen Bauchweh, aber es ist auch wichtig, dass wir das in den Gesetzesmaterialien haben. Falls ein Fall an den Staatsgerichtshof hochgezogen wird, soll sich der Staatsgerichtshof klar bewusst sein, wir möchten absolut ans Limit gehen und das möglichst ausschliessen. Von dem her gesehen habe ich das ja auch als Testlauf bezeichnet und bin ich auch bereit, das einzugehen. Ich habe auch kein Problem mit einer abschliessenden Lesung. Ich kann das auch kurz begründen, obwohl ich so viele Fragen aufgeworfen habe. Die Frist läuft am 2.12. aus, jetzt ist die Frage, wollen wir das auf den März-Landtag verschieben oder nicht. Aber ich sehe keine Gefahr, wenn wir das heute abschliessend behandeln, weil eigentlich haben wir dann eine sehr restriktive Lösung. Und solange das nicht angefochten ist, ist das das Gesetz und gibt es keine Verfahrenshilfe bei juristischen Personen. Und der Tarif kommt ja dann auch gleich zur Senkung, was ja auch die Kosten eindämmt. Von dem her gesehen haben wir kein Problem in finanzieller Hinsicht. Wir haben eher ein Problem, wenn wir keine abschliessende Lesung machen. Aber, die Fragen, die aufgeworfen wurden, die kann man ja trotzdem in die Arbeitsgruppe geben und die kann das prüfen, und wenn man Handlungsbedarf sieht, kann man das dann bei der nächsten Vorlage einbauen. Herr Abg. Vogt, einfach ganz schnell, ich habe den Bericht und Antrag schon gelesen und die Argumentation der Regierung. Aber worauf ich hinauswollte: Die Regierung führt aus, ein Ermessensbegünstigter ist ein wirtschaftlich Beteiligter, aber es kann ja mehrere Ermessensbegünstigte geben und die haben divergierende Interessen. Und der eine hat das Geld und der andere nicht und möchte eigentlich für seine Begünstigtenrechte kämpfen. Und da kann man einfach irgendwo in eine Sackgasse laufen und da sehe ich ein Problem. Dann habe ich mich vielleicht ein bisschen ungenau ausgedrückt. Es ist mir klar, dass Verfahrenshilfe vom Gericht gewährt wird. Was die Aussichtlosigkeit oder die Mutwilligkeit eines Prozesses anbelangt, aber die zweckentsprechende Rechtsverfolgung, die wird von der Anwaltskammer geprüft, wenn es um die Rechnungslegung unter dem Strich geht. Die Rechnung schickt man der Anwaltskammer, dies gestützt auf Art. 31, das ist sowieso eine besondere Bestimmung. Wir regeln die Verfahrenshilfe, aber der Anspruch des Anwalts besteht gegenüber der Anwaltskammer und die prüft das dann ja auch. Das steht am Schluss ja auch: «Über die Höhe der Vergütung und des Barauslagenersatzes...entscheidet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer.» Und wie sollen die prüfen, ob das eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung ist, wenn sie den Akt nicht kennen? Und dann müssen sie die Argumentation, die Hintergründe und den ganzen Gerichtsakt durchgehen, und das ist einfach sehr aufwendig und in der Praxis meines Erachtens nicht wirklich machbar. Der Richter, der den Fall kennt, kann das eigentlich sehr gut und sehr schnell machen. Von dem her gesehen wäre das für mich ein sehr wesentlicher Punkt für die zweite Vorlage dann. Ich habe schon vernommen, dass das Gericht damit keine Freude hat, weil es mit Aufwand verbunden ist, aber der Aufwand, wenn ich Richter bin und den Fall kenne und jeden einzelnen Prozessschritt kenne, muss ich es eigentlich relativ schnell machen können und entscheiden können, war das zweckentsprechend oder nicht. Die Ausführungen des Abg. Rehak, die teile ich, was die Rückforderung anbelangt. Das ist auch ein Punkt, der auf die zweite Vorlage hin dann geprüft werden muss. Da gibt es sicher Verbesserungsbedarf. Dann komme ich noch zum Schluss zu den Ausführungen des Abg. Wendelin Lampert. Was die Kosten anbelangt, ich meine CHF 180 in der Stunde, wir können das schon einführen, da habe ich gar kein Problem. Ich frage Sie einfach, wie Sie das überprüfen wollen. Da öffnen Sie dann das Tor. Und ich habe genau gleich bei der Entschädigung der Richter argumentiert, da wollte man auch von Fallpauschalen auf Stundensatz wechseln. Nur da kann man dann nicht wirklich überprüfen, wie viele Stunden jemand aufgewendet hat. Und das ist genau der Vorteil des Tarifs, der jetzt ja auch eingeschränkt wird. Und es ist nicht ganz so einfach. Wenn ich einen Prozessschritt mache, also ich reiche eine Klage ein, TP 3A, dann habe ich einen Anspruch von zwei-, dreitausend Franken. Aber die Klageschrift, da sind dann die Besprechungen mit dem Mandanten, die Ausführung der Klageschrift, die Sachverhaltsabklärungen, die Zustellung an den Mandanten zur Abklärung, ob das alles richtig ausgeführt wurde, die rechtlichen Abklärungen und so weiter, das ist dann alles einfach in einem Schriftsatz drin. Also wenn Sie dann die ganzen Arbeiten herunterbrechen, da kommen Sie eigentlich in den meisten Fällen, gerade wenn ein kleiner Streitwert ist, nicht auf die CHF 180. Von dem her gesehen kann man die Verfahrenshilfe auch zum Teil als Verlustgeschäft anschauen. Also das ist nicht eine Goldgrube, ich reisse mich nicht um so etwas. Also ich habe es ja gesagt, ich mache das auch nicht mehr, und an diesem Punkt sind auch die Ausführungen der Regierung eigentlich unglücklich. Weil auf Seite 27 und 28, da wird einfach von einem Streitwert von CHF 500'000 und CHF 300'000 ausgegangen, aber das sind nicht die Masse der Verfahrenshilfefälle. Also da geht man jetzt auf die Höchstsätze, das sind Einzelfälle. Sie können eine überschlagsmässige Rechnung machen. Wenn Sie Seite 22 anschauen, Anzahl Verfahrenshilfe, wenn Sie dann noch die Gerichtsgebühren herausrechnen, dann kommen Sie gerade - 2014 waren es 313 Fälle - auf plus/minus CHF 6'000 pro Verfahrenshilfefall im Durchschnitt. Aber das sind dann auch ganze Verfahren, die man über Instanzen macht und so. Das ist keine Goldgrube, das möchte ich einfach hier auch deponiert haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, der Abg. Batliner hat jetzt bereits schon Ausführungen zum Tarif gemacht. Es ist natürlich so, dass die einzelnen Tarifposten nicht nur diese Stunde beinhalten, sondern beinhalten sämtliche Vorarbeit zu diesem Akt, sämtliches Aktenstudium, sämtliche rechtliche Abklärung. Dass das einfach klar ist. Dann möchte ich ausdrücklich die Abg. Rehak und Lampert unterstützen, was die voraussichtlich zweite Vorlage betrifft. Es geht hier um die Rückforderung und um die Verjährung. Auch ich wäre hier für längere Verjährungsfristen und in Bezug auf die Rückforderung könnte ich mir zum Beispiel auch vorstellen, dass die Verfahrenshilfe als Darlehen vergeben wird, falls dies möglich ist, das wäre vielleicht ein neuer Gedanke. Ein Darlehen, dass dann in Zukunft in bestimmten Raten zurückzuzahlen ist. Würde man das so machen, hat sich einfach der einzelne Mandant viel besser zu überlegen, ob er einen gewissen Verfahrensschritt unternimmt oder nicht. Weil er trägt einfach ein gewisses Risiko mit, wenn er ein Verfahren verliert. So dann hat er auch die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Und dann wird sich ein Mandant viel, viel besser überlegen, ob er den Schritt setzt. Also ich wäre dafür, dass man allenfalls die Verfahrenshilfe als Darlehen mit einer Darlehensrückzahlung gestaltet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich bedanke mich für die engagierten Voten und ich hoffe auch, dass es für die Nichtjuristen interessant ist, nicht nur eine Fachsimpelei. Ich glaube, es geht hier wirklich um ein Kerngebiet, wo es auch Auswirkungen auf die Kosten hat, und es geht um Themen, die auch der Abg. Lageder erwähnt hat. Es geht hier auch um den Schutz für Personen, die sich sonst unser Rechtssystem nicht leisten können. Also daher ist es von grosser Bedeutung, was wir hier diskutieren.Für Ihre Anregungen für den zweiten Teil, insbesondere vom Abg. Rehak, aber jetzt auch von Thomas Vogt und Christian Batliner und auch Wendelin Lampert, bedanke ich mich, die nehmen wir mit. Das ist tatsächlich so, im aktuellen Zwischenstand der Vorlage für den zweiten Teil ist eine deutliche Ausweitung der Rückzahlungsfristen oder Verjährungsfristen geplant. Da sind Zahlen im Raum von zehn Jahren bis zu dreissig Jahren, das ist noch nicht hundertprozentig, aber wir möchten die Verjährungsfrist deutlich ausweiten, das ist bereits klar. Und auch diese Rückzahlungsfragen wurden ja bereits in der Vernehmlassung auch angesprochen und es ist tatsächlich so, dass es Rückmeldungen seitens der Gerichte gibt, die nicht so begeistert sind ab dieser Vorstellung, dass sie da mehr tun müssen im Bereich Rückforderung und so weiter. Aber das kommt dann im zweiten Teil im nächsten Frühjahr. Aber dort geht es dann wirklich auch um das Eingemachte, was die Mengen angeht von Verfahrenshilfefällen. Das ist ja die Stossrichtung. Ich bin dankbar für Ihre Anregungen, die wir jetzt schon mitnehmen können für den zweiten Teil.
Vielleicht noch einmal zum Abg. Lampert wegen dem Tarif: Ich bin froh, dass die beiden Rechtsanwälte das schon geklärt haben. Man kann es eben nicht direkt vergleichen. In Liechtenstein umfasst dieser Tarif eben auch viele Vorarbeiten, in der Schweiz - wir haben das erhoben - ist das ja kantonal unterschiedlich. Diese CHF 180 basieren auf unseren Recherchen. Das ist ein durchschnittlicher Stundensatz, das ist nicht im Gesetz in der Schweiz so definiert, sondern das sind Erhebungen, die wir gemacht haben. Und man kann das eben sowieso nicht direkt vergleichen, diese Zahlen. Und das mit der Peitsche möchte ich schon noch einmal relativieren. Das war so ein Sprichwort. Also die Verhandlungen, die Gespräche mit der Rechtsanwaltskammer waren wirklich gut. Und man hat sich angenähert und am Schluss eine Lösung, eine Einigung gefunden und das Bild der Peitsche ist vielleicht ein schlechtes Bild. Das nehme ich zurück, wenn ich kann. Dann bin ich sehr dankbar für die Ausführungen des Abg. Batliner betreffend die abschliessende Lesung und diese Einschätzung, was die juristischen Personen angeht. Ich bin froh, wenn wir hier heute diesen grossen Pflock einschlagen können und dann eben diese weiteren Detailfragen, diese sind jetzt schon durch die Diskussion in den Materialien erwähnt. Und wenn dann in der Arbeitsgruppe noch Punkte auftauchen, können wir auch im zweiten Teil dann noch Korrekturen vornehmen, sollte das notwendig sein.Und noch zum Verlustgeschäft, das Sie erwähnt haben, Herr Abg. Batliner, das ist so. Auf Seite 34 haben wir das ja auch ausgeführt, dass eben der grosse Haufen von Verfahrenshilfefällen für die Rechtsanwälte kein Geschäft ist. Das muss man sich schon bewusst sein, ein Teil davon ist pro bono, es ist wirklich auch eine soziale Aufgabe, die hier wahrgenommen wird, und ich denke, es gibt ein paar grosse Fälle, mit denen kann man dann sicher auch wieder einmal Geld verdienen, aber insgesamt ist es für die Rechtsanwälte nicht wirklich eine Cash-Cow, wie man das so auf Neudeutsch sagt. Das ist mir wichtig. Auch die Anregung des Abg. Vogt betreffend Darlehen, die werden wir mitgeben in die Bearbeitung des zweiten Teils, ob so eine Idee eventuell noch aufgenommen werden kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können jetzt über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung der Zivilprozessordnung vor.§ 63 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 63 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung.§ 26 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 26 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes.§ 31 Abs. 1 bis 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 31 Abs. 1 bis 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir alle Vorlagen in 1. Lesung beraten.
Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlagen. Wer mit abschliessender Beratung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig abschliessende Beratung beschlossen. Wir können die 2. Lesung vornehmen: Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung.§ 63 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 63 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung.§ 26 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 26 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes.Art. 31 Abs. 1 bis 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 bis 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 28 abgeschlossen. -ooOoo-