Abänderung des Strafgesetzbuches (Erweiterung des Vortatenkatalogs von § 165 des Strafgesetzbuches um schwere Steuerdelikte) (Nr. 114/2015); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Strafgesetzbuches (Erweiterung des Vortatenkatalogs von § 165 des Strafgesetzbuches um schwere Steuerdelikte). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 114/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Im Namen der Landtagsfraktion der Freien Liste gebe ich folgende Fraktionserklärung ab: Es steht ausser Frage, dass Liechtenstein den Vorgaben der «Financial Action Task Force» (FATF) folgen und den Vortatenkatalog zur Geldwäscherei um schwere Steuerdelikte ausweiten muss. Ich denke, wir sind uns im Landtag einig, dass es sich Liechtenstein nicht leisten kann, an Reputation einzubüssen und im schlimmsten Fall auf eine neue schwarze Liste gesetzt zu werden. Tagtäglich wird die Weissgeldstrategie als einzig richtiger und konsequent zu verfolgender Weg propagiert - also muss dieser Weg auch konsequent gegangen werden. Die Regierung präsentiert nun einen Vorschlag, der aus unserer Sicht äusserst problematisch ist, besonders aus zwei Gründen: Steuerhinterziehung, selbst in Millionenhöhe, wird nicht als schweres Steuerdelikt gewertet und ersparte Steueraufwendungen werden nicht erfasst. Die Regierung argumentiert, die FATF-Standards würden keine expliziten Ausführungen enthalten über das, «was als schweres Delikt im Bereich der direkten und indirekten Steuern als Vortat zur Geldwäscherei zu qualifizieren ist». Ein Blick in die Vorgaben der FATF zeigt, dass die Formulierung tatsächlich sehr offen ist, welche Delikte konkret als Vortaten zur Geldwäscherei gelten sollen. Doch diese offene Formulierung betrifft alle Delikte - wahrscheinlich, weil in den meisten Fällen klar sein dürfte, in welchen Regionen Grenzen zu ziehen sind. Das zeigt für uns, dass wir keinesfalls völlig frei darin sind, Grenzen zu ziehen, wie wir wollen. So heisst es ja auf Seite 6 auch deutlich: «Dabei ist für diese Steuerdelikte, wie auch für alle anderen Vortaten, ein möglichst weiter Ansatz (engl. widest range of predicate offences) vorzusehen.» Und für die Freie-Liste-Fraktion ist klar, dass es dem Sinn der FATF-Standards widerspricht, wenn Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nicht erfasst wird. Zusammen mit dem Umstand, dass darüber hinaus nicht einmal ersparte Steueraufwendungen erfasst werden, wird eine effektive Bekämpfung der Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steuerdelikten nicht möglich sein. Denn Steuerbetrug, bei dem ein Steuerpflichtiger einen Geldbetrag zurückerhält und nicht einfach nur einspart, ist wenigstens im Zusammenhang mit direkten Steuern kaum von praktischer Relevanz. In diesem Fall wird es nochmals schwieriger zu argumentieren, wir würden die FATF-Standards nicht bewusst umgehen. Was die Regierung vorschlägt, ist weit weg von einer ausgewogenen Lösung. Die einzig mögliche, noch weichere Regelung wäre, Steuerdelikte überhaupt nicht in § 165 des Strafgesetzbuches aufzunehmen. Dass der Vorschlag der Regierung unausgewogen ist, zeigt sich besonders im Zusammenhang mit weiteren kritischen Punkten dieser Vorlage - dass frühere Steuerdelikte ausgeklammert und die Wissentlichkeit selektiv wieder eingeführt werden soll. Aus einer wohlwollenden Perspektive ist diese Vorlage im besten Fall eine Aufforderung zu «Dienst nach Vorschrift». Die bei Traktandum 23, den EU-Zinserträgen, bekundete Entschlossenheit und Konsequenz Liechtensteins vermissen wir hier bei dieser Vorlage. Der Idee der FATF-Vorgaben wird diese Vorlage nicht gerecht. Deshalb sprechen wir uns gegen Eintreten aus. Wir fordern die Regierung auf, in dieser Hinsicht nachzubessern. Ich denke, es ist nicht opportun, in Sachen Bekämpfung der Steuerhinterziehung in eine reaktive Position zurückzufallen. Wir würden hinter die Umsetzung der Schweiz fallen, in der sich der Nationalrat dafür ausgesprochen hat, auch ersparte Steueraufwendungen zu erfassen. Nach Ansicht der Regierung soll Liechtenstein auf die Reaktion der FATF warten. Dies wäre gleichbedeutend mit Warten auf eine Zurechtweisung. Damit würde Liechtenstein zeigen, dass es nicht gewillt ist, selbständig Schlüsse zu ziehen und die Gesetzgebung weiterzuentwickeln. Dies ist der falsche Weg. Uns ist bewusst, dass eine rasche Umsetzung angezeigt ist. Doch sind die neuen FATF-Standards schon seit Februar 2012 bekannt. Die Verbände haben sich bei den Verhandlungen mit der Regierung viel Zeit genommen. Dem Landtag fehlt sie nun und unter Zeitdruck soll dieser Bericht und Antrag abschliessend gelesen werden, damit eine gleichzeitige Inkraftsetzung mit Bericht und Antrag Nr. 90/2015 zur Rechtshilfe in fiskalischen Strafsachen per 1.1.2016 möglich werden soll. Es wäre besser gewesen, eine Umsetzung zu präsentieren, die die Vorgaben erfüllt, auch wenn die Zeit zu knapp sein wird, die effektive Umsetzung zu prüfen. Das ist besser, als es mit einer nicht standardkonformen Umsetzung zu versuchen. Wir möchten auf diesen Bericht und Antrag nicht eintreten, da eine Anpassung, die den Anforderungen der FATF gerecht wird, eine tiefgreifendere Reform voraussetzt. Gerade mit dieser Fülle an problematischen Punkten ist für uns diese Vorlage gescheitert. Sie ist keinesfalls ausgewogen. Würde sie so verabschiedet, verliert Liechtenstein viel an Glaubwürdigkeit, tatsächlich konsequent gegen Geldwäscherei vorgehen und entschieden gegen Schwarzgeld auftreten zu wollen. Und das können wir uns nicht leisten. Gemäss der Regierung ist es opportun abzuwarten, wie die FATF auf die Umsetzung reagiert. Liechtenstein nimmt wieder eine Position der Reaktion ein, ist wieder nicht aktiv. Um tatsächlich aktiv sein zu können, hätte auch viel früher eine tiefergehende Debatte anfangen müssen. Eine grundsätzliche Debatte um die Bewertung von Steuerdelikten hat noch nicht stattgefunden. Erst jetzt, da die Zeit schon drängt, werden auch die politischen Parteien in die Diskussion eingebunden. Doch auf der fachlichen Ebene gibt es, wie die Regierung im Bericht und Antrag ausführt, konträre Ansichten.Die Staatsanwaltschaft und besonders die FMA machen ihre ablehnende Haltung gegenüber der Vorlage der Regierung in ihren Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung sehr deutlich. Die FMA hegt insgesamt erhebliche Bedenken, bezüglich des Anwendungsbereichs - also, dass qualifizierte Steuerhinterziehung nicht erfasst ist - sogar enorme Bedenken. «Die aktuelle Vorlage läuft Gefahr, langfristig der Glaubwürdigkeit Liechtensteins und der internationalen Akzeptanz des Finanzplatzes zu schaden», lautet der Schluss der FMA. Verschiedene Aspekte, wie die Standards umgesetzt werden sollen, sind für die beiden Vernehmlassungsteilnehmer nicht nachvollziehbar. Beispielsweise bringt für die Staatsanwaltschaft die selektive Wiedereinführung der Wissentlichkeit zum Ausdruck, dass die betrügerische Hinterziehung von direkten Steuern als weniger gravierend bewertet wird. Dazu hält die Staatsanwaltschaft fest: «Diese Haltung ist nur schwer mit der eingeschlagenen Weissgeldstrategie in Einklang zu bringen.» Mit der Betonung, dass in den FATF-Standards nicht explizit ausgeführt wird, was als schweres Steuerdelikt zu gelten hat, zeigt die Regierung, dass sie einer inhaltlichen Debatte aus dem Weg geht. Doch wir sollten uns darüber unterhalten, was denn richtig wäre und nicht darüber, wie wir die FATF-Standards auslegen können, um möglichst so weiterzumachen wie bisher. Es dürfte klar sein, dass wir nicht völlig frei darin sind, Eckwerte zu definieren - auch dann nicht, wenn sie nicht explizit definiert sind. Es müsste folgendes genügen: Geldwäscherei bezüglich schwerer Steuerdelikte - was üblicherweise auf in-ternationaler Ebene darunter verstanden wird - kann die vorgeschlagene Regelung der Regierung nicht effektiv verhindern. Eine Weissgeldstrategie ist schnell verabschiedet. Doch sie muss auch mit Leben erfüllt werden. Das würde bei dieser Vorlage überdeutlich. Es ist endlich an der Zeit zu diskutieren, was ein den internationalen Gepflogenheiten entsprechender Umgang mit Steuerhinterziehung tatsächlich bedeutet. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit der Vorlage betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Erweiterung des Vortatenkatalogs zur Geldwäscherei, Strafgesetzbuch § 165, um schwere Steuerdelikte kommt die Regierung der Erfüllung einer Empfehlung der Financial Action Task Force FATF nach. Der Expertenausschuss des Europarates für Fragen der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Moneyval hat diese Empfehlung übernommen. Somit wurde sie für Liechtenstein anwendbar und hat in der liechtensteinischen Gesetzgebung abgebildet zu werden. Wesentlich ist, dass nicht generell jedes Steuerdelikt, sondern nur schwere Steuerdelikte - in der Amtssprache der FATF «serious offences» genannt - als Vortaten zur Geldwäscherei qualifizieren. In diesem Punkt haben die einzelnen Länder in der Umsetzung einen gewissen Spielraum. Mit der gegenständlichen Vorlage hat Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer diesen Spielraum zugunsten der Finanzplatzakteure genutzt. Er ist nicht dem vorauseilenden Übererfüllungsgehorsam verfallen und verdient dafür ausdrücklich Anerkennung. Dementsprechend waren auch die Rückmeldungen der Marktteilnehmer im Rahmen der Vernehmlassung. Auf den gestern immer wieder erwähnten «Liechtenstein Finish» wurde verzichtet und mir fehlt er nicht. Der zuständige Minister geht mit der Nutzung dieses Spielraums nicht hasardieren, da sich die gegenständliche Vorlage eng an die gesetzliche Situation und Praxis unseres EU-Nachbarn Österreich anlehnt. Diese Orientierung an der österreichischen Rezeptionsvorlage wird von den an den Märkten tätigen Vernehmlassungsteilnehmern sogar explizit gelobt. Vielmehr sollten wir jetzt diese in intensiver Zusammenarbeit zwischen Regierung, Behörden und Verbänden entstandene Vorlage in Kraft setzen und mit einer gewissen Gelassenheit den nächsten Länderexamen in Österreich und in Liechtenstein entgegenblicken. Nebst der Übernahme des Steuerbetrugs gemäss Art. 140 des Steuergesetzes ist für mich von besonderer Bedeutung, dass zusätzlich auch die Wissentlichkeit vorausgesetzt und die rasche Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2016 - jedoch ohne Rückwirkung - vorgesehen ist. Wichtig auch die in den Materialien zur Vorlage deponierten Positionen, dass - nur in die Zuständigkeit von Gerichten fallende Steuer- und Finanzvergehen als Vortaten zur Geldwäscherei qualifizieren; und
- sich begangene Delikte nach Art. 140 Steuergesetz unabhängig vom Ort des Begehens am liechtensteinischen Verständnis schwerer Steuerdelikte messen können müssen, um als Vortaten zur Geldwäscherei zu qualifizieren.
Auch diese Positionen entsprechen der österreichischen Haltung. Ich danke für die unter der Ägide des Regierungschef-Stellvertreter allerorten geleistete Arbeit und bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich dem Votum unseres Fraktionssprechers Christoph Wenaweser anschliessen und begrüsse die Vorlage zur Abänderung des Strafgesetzbuches ausdrücklich. Die Erweiterung des Vortatenkatalogs zur Geldwäscherei um Delikte in Bezug auf direkte und indirekte Steuern ist nötig, weil Moneyval eine Empfehlung der FATF aus dem Jahre 2012 übernommen hat und Liechtenstein als Mitglied des Europarates diese ebenfalls anzuwenden hat. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Entwicklungen im Zusammenhang mit der vierten Geldwäscherei-Richtlinie, die im Juni 2015 veröffentlicht wurde. Im Vorfeld gegenständlicher Vorlage hat sich eine Arbeitsgruppe intensiv mit der Thematik «Schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei» auseinandergesetzt. Am Ende resultierte zwar keine gemeinsame Position, doch ist die Vorlage aus heutiger Sicht konform mit der FATF-Empfehlung. Auf jeden Fall enthält der FATF-Standard keine expliziten Ausführungen oder Parameter dazu, was als schweres Delikt im Bereich der direkten und indirekten Steuern als Vortat zur Geldwäscherei zu qualifizieren ist. Was das dereinstige Länderexamen ergibt, das voraussichtlich im Jahre 2020 stattfinden wird, ist schwer abzuschätzen. Ich begrüsse es deshalb, dass die Regierung der Ansicht der Marktteilnehmer folgt und in diesem Sinne keine überschiessende Umsetzung der Empfehlungen vornimmt. Insbesondere kommen keine neuen Pflichten, etwa im Bereich des Sorgfaltspflichtgesetzes, auf die Branche zu. Die Vorlage sieht vor, dass als schwere Steuerdelikte in Liechtenstein gerichtlich strafbare Vergehen nach dem Steuergesetz und nach dem Mehrwertsteuergesetz zu qualifizieren sind. Auf nicht gerichtlich strafbare Übertretungen ist die internationale Amtshilfe in Steuersachen anwendbar. Der Vortatenkatalog der Geldwäschereibestimmung wird um die Delikte des Steuerbetrugs und der qualifizierten Steuerhinterziehung erweitert. Beim Tatbestand des Steuerbetrugs nach Art. 140 Steuergesetz soll die Wissentlichkeit als subjektives Tatbestandsmerkmal normiert werden. Dies bedeutet eine Angleichung zur österreichischen Rezeptionsvorlage, was bei den Vernehmlassungsteilnehmern teilweise zu Kritik geführt hat. Bei allen anderen Vortaten soll nach wie vor auch Eventualvorsatz für eine Bestrafung genügen. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus und danke allen, die zur Erarbeitung dieser Gesetzesanpassung mitgewirkt haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich kurz fassen. Ich kann mich meinen beiden Vorredern anschliessen, sie haben das exzellent ausgeführt. Ich bedanke mich auch bei der Regierung für diese Vorlage. Für mich ist das eine konforme Umsetzung - ganz klar. Und ich verstehe die Freie Liste ehrlich gesagt nicht. Da hat es eine Arbeitsgruppe gegeben, die haben sich lange mit dieser Thematik befasst, das ist eine sehr komplexe Thematik und wenn sie jetzt einfach einzelne abweichende Stellungnahmen von einzelnen Vernehmlassungsteilnehmern herauszupfen, dann ist das meines Erachtens einfach nicht richtig. Es ist auch nicht richtig, dass die Regierung hier nicht aktiv ist. Wir haben die Vorlage auf dem Tisch. Also Ihre Kritik hierzu teile ich nicht - die Regierung führt es auf, es gibt verschiedene Ansätze. Die Regierung hat sich für diesen Ansatz ausgesprochen und da bleibt es den Ländern überlassen, im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht zu bestimmen, was als schweres Steuerdelikt gilt. Von dem her gesehen, passt das für mich und ich finde es jetzt einfach ein bisschen problematisch, in einer so hochkomplexen Angelegenheit einfach zu sagen, es sei nicht eine konforme Umsetzung. Schlussendlich entspricht die Vorlage im Grundsatz der österreichischen Rechtslage und da kann vielleicht noch der Regierungschef-Stellvertreter weitergehende Ausführungen machen. Die österreichische Rechtslage wird - soweit ich weiss - als konforme Umsetzung angesehen und da hat es bis jetzt keine Probleme gegeben. Also da bitte ich jetzt doch in so einem delikaten Bereich die Freie Liste, ein bisschen Zurückhaltung zu üben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte mich den drei vorgehenden Voten anschliessen. Ich finde es insbesondere sehr treffend, was der Kollege Wenaweser gesagt hat. Man hat jetzt ein Beispiel dafür, dass die Regierung eben nicht auf diesen sogenannten «Liechtenstein Finish» losgegangen ist - das ist sehr, sehr zu begrüssen. Und ich bedaure es eigentlich, dass eine Fraktion hier im diesem Haus sich «FATF-iger» benehmen will als die FATF selbst. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Belehrungen meiner beider Vorredner in aller Form zurückweisen. Ich beziehe mich hier, gerade weil es eben eine sehr komplexe Vorlage ist, gerne auch auf die Stellungnahmen. Also ich nehme mir das dann zur Brust, was die Vernehmlassungsteilnehmer sagen und ich finde die Kritik der FMA nicht unerheblich und auch die enorme Kritik der Staatsanwaltschaft war zu lesen. In anderen Gesetzesvorlagen nehmen Sie diese Kritik der Staatsanwaltschaft und der FMA auch dementsprechend ernst. Warum denn heute nicht? Ich hätte schon gedacht, dass es wenigstens einen Satz in dem einen oder anderen Votum wert ist, dass die FMA und die Staatsanwaltschaft wirklich enorme Bedenken äussern. Ich kann ganz kurz noch einmal darauf eingehen. Die FMA schreibt am 19. August 2015: «Im Hinblick auf die Vernehmlassungsvorlage bestehen jedoch aus Sicht der FMA erhebliche Bedenken an der vorgeschlagenen Lösung.» An späterer Stelle: «Gemäss Vernehmlassungsvorlage soll im Bereich der schweren Steuerdelikte ein deutlicher Rückschritt auf der subjektiven Tatseite erfolgen.» Weiters: «Die Wiedereinführung der Wissentlichkeit ist daher aus Sicht der FMA kontraproduktiv. Folglich hat die FMA in Hinblick auf den geplanten Anwendungsbereich enorme Bedenken. Auch aus Sicht der FMA kann in Hinblick auf eine sachgerechte Umsetzung des internationalen Standards nicht auf die Erfassung der ersparten Steueraufwendungen verzichtet werden. Aus Sicht der FMA wird die derzeitige Vorlage mit hoher Wahrscheinlichkeit einer standardkonromren Umsetzung nicht gerecht. Die aktuelle Vorlage läuft Gefahr, langfristig der Glaubwürdigkeit Liechtensteins und der internationalen Akzeptanz des Finanzplatzes zu schaden. Die FMA spricht sich daher gegen die Vernehmlassungsvorlage in ihrer derzeitigen Fassung aus.» Dann die Staatsanwaltschaft: «Schliesslich muss in der Aussenwahrnehmung bedacht werden, dass der liechtensteinische Gesetzgeber durch die vorgeschlagene Sonderbehandlung eines einzigen Deliktes, nämlich der betrügerischen Hinterziehung von direkten Steuern, zum Ausdruck bringt, dass er dieses Delikt als weniger gravierend als andere Vortaten ansieht, indem er die Schwelle für die Strafbarkeit deutlich höher ansiedelt. Diese Haltung ist nur schwer mit der eingeschlagenen Weissgeldstrategie in Einklang zu bringen.»Also ich habe das nicht erfunden. Ich lese diese Stellungnahmen und ja, das beunruhigt mich. Also «FATF-iger» als die FATF sind wir noch nicht, aber wir nehmen diese Bedenken einfach ernst, weil wir in der Vergangenheit die hohe Glaubwürdigkeit einer FMA-Stellungnahme und einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft eigentlich auch immer wieder auf dem Prüfstand hatten und ich gehe davon aus, dass dort Leute sind, die eben auch etwas von dieser Sache verstehen. Deshalb wundere ich mich jetzt über die Fundamentalkritik und ich gehe davon aus, dass Sie diese Stellungnahmen vielleicht nicht ganz so gründlich gelesen haben. Also das weise ich wirklich zurück. Ich habe mich intensiv mit dieser Vorlage befasst, meine Kollegen auch, wir haben einen intensiven Dialog in der Fraktion geführt und ja, ich kann mich jetzt in diesem Moment sehr gut hinter diesen beiden Stellungsnahmen in dem Sinne auch verstecken - oder Ihnen diese vorhalten. Und deshalb wundere ich mich auch über ihre Leichtigkeit, mit der Sie jetzt diese Vorlage einfach loben. Gerade wegen der hohen Komplexität sind eben die Stellungsnahmen, auch was dort steht, auch sehr wertvoll für uns hier im Landtag, denke ich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort und danke, dass die Regierung die Gelegenheit erhält, hier ein erstes Votum zur Vorlage abzugeben. Die Regierung ist klar der Auffassung, dass mit der gegenständlichen Vorlage der neue FATF-Standard umgesetzt wird. Konkret betrifft das die Empfehlung 3 der FATF. Diese Empfehlung 3 der FATF verlangt, dass schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei zu qualifizieren sind. Legistisch bedeutet das, dass die Delikte des Steuerbetruges und der qualifizierten Steuerhinterziehung in den Vortatenkatalog von Art. 165 Strafgesetzbuch aufgenommen werde. Die FAFT-Empfehlung 3 fordert lediglich, dass schwere Steuerdelikte von der Geldwäschereibestimmung erfasst sein müssen. Die FATF hat dabei nicht definiert, was unter «schweren Steuerdelikten» zu verstehen ist. Die Regierung hat sich daher entschieden, dass auf schwere Steuerdelikte nach der geltenden liechtensteinischen Rechtslage abgestellt wird. Das heisst, dass die gerichtlich strafbaren Vergehen nach dem Steuergesetz und dem Mehrwertsteuersgesetz Vortaten zur Geldwäscherei werden. Somit werden die qualifzierte Steuerhinterziehung nach Art. 89 des Mehrwertsteuergesetzes und der Steuerbetrug nach Art. 88 des Mehrwertsteuergesetzes beziehungsweise Art. 140 des Steuergesetzes explizit in den Vortatenkatalog von Art. 165 StGB aufgenommen. Vor der Ausarbeitung dieser Vorlage hat sich bereits, wie erwähnt, eine Arbeitsgruppe mit der Thematik «Steuerdelikte als Vortaten der Geldwäscherei» auseinandergesetzt. Dieser Arbeitsgruppe haben Vertreterinnen und Vertreter sämtlicher finanzplatzrelevanten Verbände sowie der zuständigen Behörden angehört. Und dabei wurden eben unterschiedlichste Ansatzpunkte für eine Lösung dieser Thematik umfassend und auch intensiv - und das sehen Sie den Stellungsnahmen an - diskutiert. Ich möchte an dieser Stelle nochmals festhalten, dass die Regierung überzeugt ist, dass mit der gegenständlichen Vorlage eine Lösung vorgeschlagen wird, die dem derzeitigen FATF-Standard gerecht wird. Derzeitig existieren noch keine konkreten Parameter zur effektiven Umsetzung des Standards in Bezug auf Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei. Hier könnte es nach den nächsten Länderevaluationen der FATF klarerweise dann mehr Klarheit geben, aber diese Länderevaluationen sind eben auch abzuwarten. Ich kann Ihnen versichern, dass die Regierung absolut auch bereit ist, entsprechende Gesetzesadaptierungen dann vorzunehmen, sollte sich herausstellen, dass die vorgeschlagene liechtensteinische Lösung nicht dem FATF-Standard - dem weiterentwickelten FATF-Standards - entspricht. Dazu braucht es aber zunächst klare Aussagen und Feststellungen der zuständigen internationalen Gremien und das ist nach heutigem Stand eben noch nicht der Fall. Vielleicht noch ein paar grundsätzliche Ausführungen betreffend das Votum der Abg. Helen Konzett für die Freie Liste. Ich möchte einfach noch einmal betonen, auf einer sehr hohen Flughöhe: Steuerdelikte und Geldwäscherei, das ist eine ganz schwierige Beziehung. Geldwäscherei, da geht es um «proceeds of crime», da geht es um Vermögenswerte, die aus einem Verbrechen herrühren. Und dort ist die Knacknuss der ganzen Geschichte. Wenn Sie Steuer bezahlen - wenn Sie Steuerdelikte begehen - sind das Gelder, die Sie - ich hoffe es zumindest - ordentlich erworben haben. Durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Erbschaft, was auch immer. Und dann haben Sie sie zu versteuern. Das Geld rührt also nicht aus einem Verbrechen her. Und das ist die Krux und die Kardinalsfrage der ganzen Diskussion weltweit betreffend dieser FATF-Frage, ob man Steuern, Steuerdelikte überhaupt, geldwäschereimässig bekämpfen kann. Wir bekämpfen Steuerdelikte auf so vielen anderen Wegen bereits: automatischer Informationsaustausch, Amtshilfe, Rechtshilfe und so weiter. Es ist ja nicht so, dass die Steuerdelikte heute nicht bekämpft werden. Auch Liechtenstein ist da vorne dabei. Wir sind Early Adopters, automatischer Informationsaustausch. Wir haben ein Peer Review überstanden und sind «largely compliant». Das wissen wir seit ein paar Tagen. Also wir sind wirklich auf einem guten Weg, was die Umsetzung dieser Weissgeldstrategie angeht.Und jetzt kommen wir zu diesem schwierigen, speziellen Thema: Steuern und Geldwäscherei. Und da ist die Regierung einfach der Meinung, dass, wenn sogar Österreich - und ich habe das Thema mit dem Österreichischen Justizminister persönlich verschiedene Male diskutiert - auch in Wien übrigens, Herr Abg. Lageder, vor dem Fussballspiel. Und er hat mich auch immer wieder bekräftigt, dass auch Österreich aufseiten der Justiz der Meinung ist, dass diese Umsetzung im Moment dem Standard genügt. Und ich respektiere, dass unsere Behörden das teilweise halt anders sehen, weil sie an verschiedenen internationalen Konferenzen dann jeweils auch die dankbare Aufgabe haben, das wieder durchzusetzen, das zu erklären und so weiter. Das ist sicher nicht immer einfach, wenn man dann eben eine liechtensteinische Position vertreten muss. Dass man da natürlich mit anderen Echos zurückkommt von solchen internationalen Veranstaltungen, wo über den Standard auch diskutiert wird, das verstehe ich, aber das ist nicht geschrieben, das ist nicht Standard. Der Kern der Frage ist, was ist heute Standard und unsere Umsetzung, die entspricht dem heutigen Standard. Natürlich kann man weitergehen und damit quasi präventiv Probleme vermeiden. Aber Fakt ist einfach, diese ganze Frage der Steuern, verbunden mit Geldwäscherei, das ist einfach ein ganz schwieriges Gebiet. Und ich bin nicht bereit - und das habe ich auch in der Arbeitsgruppe gesagt -, hier weiterzugehen als der Standard heute verlangt, weil ich wirklich der Ansicht bin, Steuern und Geldwäscherei, das ist eigentlich eine sehr unglückliche Ehe. Es gibt x andere Bereiche, wo man Steuerdelikte bekämpfen kann, muss, soll und wo wir es auch tun. Und hier jetzt auch noch quasi weiterzugehen, präventiv weiterzugehen als es der internationel Standard verlangt, dazu bin ich nicht bereit. Wenn der Landtag das anders sieht, dann respektiere ich das. Und ich respektiere auch eine andere Ansicht von Behörden. Aber am Ende ist es die Regierung und dann auch der Landtag, der die Rechtslage definiert. Wenn die FATF den Standard weiterentwickelt, wenn Länderexamen kommen, die beweisen, dass der Standard anders zu verstehen ist, dann werden wir reagieren. Liechtenstein hat die letzten Jahre alle diese Weiterentwicklungen sofort und sehr schnell umgesetzt. Das tun wir hier auch. Aber im Moment - und gerade darum auch die Wissentlichkeit - ist das einfach noch ein schwieriges Thema. Weil zu wissen oder nur in Kauf zu nehmen, ob jemand Steuern hinterzogen hat oder ein schweres Steuerdelikt begangen hat, nach welchem Steuerrecht bemessen Sie das? Das ist eine grosse Herausforderung. Ich bin auch gespannt, wie die Schweiz ihre neue Bestimmung dann umsetzen will mit einem Schwellenwert. Dieser Schwellenwert bedeutet doch, dass jeder Mitarbeiter in der Schweizer Finanzindustrie nun von jedem Land das Steuerrecht ins Detail kennen muss, damit er überhaupt beurteilen kann, ob ein Schwellenwert erreicht ist oder nicht. Na da darf man sich dann darauf freuen. Ich bin gespannt, wie das in der Praxis funktioniert, ob jeder Finanzintermediär in der Schweiz beurteilen kann, ob sein Kunde aus Honolulu oder aus Turkmenistan das turkmenische Steuerrecht eingehalten hat und diese 300'000-Franken-Schwelle reisst. Da bin ich gespannt, wie das umgesetzt wird. Da freue ich mich drauf. Ich bin auch auf die Fachliteratur dazu gespannt. Aber ich finde, Liechtenstein sollte hier im Moment nicht weitergehen, sondern den Standard so umsetzen, wie er geschrieben ist, in der Fachliteratur beschrieben ist. Und alles andere werden wir abwarten. Wir haben Zeit. Das nächste Examen ist ungefähr 2020. Also warum heute weitergehen als das, was Standard ist? Das ist die Haltung der Regierung und darum diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur noch ganz kurz. Ich danke dem Herrn Vize-Regierungschef für seine Ausführungen. Wir verstehen die Strategie schon, die hinter diesen Vorgaben steckt. Das ist es nicht. Ich hätte es einfach begrüsst, wenn auch ein bisschen besser zum Ausdruck gekommen wäre, dass eben auch die Haltung dieser Mitglieder in dieser Arbeitsgruppe nicht einvernehmlich war. Und dass es dort durchaus auch unterschiedliche Meinungen gab, wie wir eben hier feststellen können. Und ja, die Mehrheitsverhältnisse hier drin sind ja klar. Es ist ja kein Problem, wenn wir nicht eintreten. Also deshalb wird die Vorlage trotzdem durchgehen. Aber nichtsdestotrotz, hinter unserem Vorgehen steckt keine ideologische Haltung oder etwas, sondern das sind einfach auch die Themen, die eben auch von Fachleuten durchaus kritisch gesehen worden sind beziehungsweise sogar enorm kritisch taxiert worden sind. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Es ist ja wahrscheinlich nicht nötig, dass ich jetzt die Regierung lobe oder einmal verteidige. Aber wenn Sie der Regierung jetzt vorwerfen, dass sie eben diese gegenseitigen oder gegenteiligen/divergierenden Ansichten aus den Behörden nicht berücksichtigt hätte - das stimmt einfach nicht. Das können wir auch nachlesen. Und Sie haben zweimal von den zwei gleichen Behörden zitiert. Es waren aber 19 Vernehmlassungsteilnehmer. Und da waren etliche andere Behörden auch dabei. Also das ist ein leerer Vorwurf. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass eine Gruppe der Vernehmlassungsteilnehmer ganz klar in eine Richtung zieht und das wahrscheinlich aus gleicher Interessenslage. Dann haben Sie die Staatsanwaltschaft und die FMA, die naturbedingt eine andere Sichtweise haben und die Sichtweise kommt nicht von ungefähr. Worum wir besorgt sind, ist die Weissgeld-Strategie. Ich meine, es gibt schon ein gewisses Potenzial für Widersprüche. Wie jetzt das umgesetzt wird, scheint klar zu sein. Wir werden den Weg einfach nicht mittragen und das ist es eigentlich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. An den Abg. Schurti: Ja seien Sie froh, dass ich nicht aus allen diesen 19 Stellungnahmen auch noch zitiert habe. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, da bin auch froh, Frau Abg. Helen Konzett Bargetze. Vielen Dank dafür. Und ich werde dafür im Gegenzug auch nicht irgendwelche Gutachten vorlesen, die von anerkannten Rechtsexperten verfasst wurden, weil dann wird es Samstag, bis wir zu einer Entscheidung gelangen. Einfach noch einmal betreffend die Weissgeld-Strategie: Ich glaube nicht, dass man Liechtenstein einen noch so kleinen Vorwurf machen kann, dass wir die Weissgeld-Strategie nicht konsequent umsetzen. Das «largely compliant», das übrigens von allen möglichen Behördenvertretern erarbeitet worden ist - und da gebührt allen unseren Mitarbeitern in den verschiedenen Amtsstellen auch ein grosses Lob -, das hat man erreicht. Das ist eine Riesenleistung in dieser zweiten Phase der Peer Review, dass wir dieses «largely compliant» bekommen haben. Das hätte man weit herum nicht erwartet. Wir sind da viel weiter als alle anderen - viele andere. Und das ist eine Riesenleistung. Und da darf man auch einmal ein bisschen zufrieden sein und auch sagen, unsere Weissgeld-Strategie funktioniert und die wird umgesetzt und es wird international anerkannt. Und da müssen wir doch jetzt nicht in einem besonders schwierigen Bereich, der rechtlich ganz viele Fragen aufwirft, auch noch «FATF-iger» sein als nötig. Ich glaube einfach, man muss irgendwo ein bisschen die Verhältnismässigkeit wahren und nicht das Kind mit dem Bad ausschütten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich auch noch kurz in die Diskussion einschalten. Ich kann diese Aussage der Freien Liste auch absolut nicht nachvollziehen. Wir haben heute im Landtag wirklich einen Meilenstein erreicht. Wir haben das Gesetz zum automatischen Informationsaustausch verabschiedet. Wir haben das Abkommen mit der EU zum automatischen Informationsaustausch verabschiedet. Ich denke, das sind massgebliche Schritte, die wir nun umgesetzt haben und damit haben wir gezeigt, dass wir nicht nur diese Steuerkonformitäts-Strategie angekündigt haben, sondern alle Schritte auch entspre-chend umgesetzt haben. Auch andere Themen wie Fiskalrechtshilfe, wie Gruppenanfrage und so weiter und so fort, wurden in diesem Hohen Hause hier behandelt und umgesetzt. Und dass Sie jetzt hingehen und an diesem Beispiel der Vorlage die Umsetzung der Weissgeld-Strategie infrage stellen, das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ja, das heisst für uns halt einfach auch, dass Sie auch die Stellungnahme der FMA und auch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft in dem Moment nicht nachvollziehen können. Aber wir haben der Regierung immer unser Lob ausgesprochen und wir waren auch immer froh, dass alle Parteien eigentlich wirklich an einem Strick ziehen in dieser Sache. Das war immer ein konsequentes, rasches, also wirklich ein tolles Vorgehen. Und das hier, was wir heute vorliegen haben, steht für uns einfach quer in der Landschaft. Also das passt für uns einfach nicht in dieses Bild. Wir wollen nicht päpstlicher sein als der Papst, aber wir befürchten einfach, dass wir bald wieder mit diesem Thema befasst sein werden. Dann ist das so. Wir sehen das so kommen. Aber ich denke, die Mehrheitsverhältnisse sind ja hier klar. Landtagspräsident Albert Frick
Ja, ich denke schon, diese Diskussion wird keine neuen Erkenntnisse mehr bringen. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ja, ich denke, es darf ja sein, dass gewisse Behördenvertreter andere Ansichten haben. Hier geht es um Einschätzungen. Wie der Regierungschef-Stellvertreter ausgeführt hat, ist der Standard nicht glasklar formuliert und definiert, was nun genau darunter zu fallen hat und was nicht. Und vor diesem Hintergrund gibt es logischerweise unterschiedliche Einschätzungen. Und die Regierung hat sich klar für diesen Weg entschieden. Und wir sind überzeugt, dass dieser Weg auch konform ist. Und wenn dem nicht so sein sollte in Zukunft, das wissen wir heute natürlich nicht, dann werden wir entsprechend Massnahmen setzen müssen. Aber genau dazu gibt es diese Peer Reviews, die uns dann aufzeigen, in welchen Kriterien wir eben erfüllen und in welchen Kriterien wir allenfalls nicht erfüllen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit sind wir, so denke ich, am Ende der Eintretensdebatte angelangt. Ich möchte es nicht unterlassen, mich bei den anwesenden Landtagsabgeordenten für die Ausdauer zu bedanken. Wir stimmen jetzt über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Ja-Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die erste Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strafgesetzbuches vor. § 165 Abs. 1, 2 und 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 165 Abs. 1, 2 und 3a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung der Gesetzesvorlage vorgenommen.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich stelle Antrag auf abschliessende Behandlung dieser Vorlage, um sicherzustellen, dass diese Vorlage zeitgleich mit der bereits verabschiedeten Fiskalrechtshilfe in Kraft treten kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Diesfalls müsste in III. Inkrafttreten das Datum 1.1.2016 eingefügt werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde Antrag gestellt auf abschliessende Behandlung der Gesetzesvorlage. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 18 Stimmen stattgegeben und wir können mit der 2. Lesung beginnen. § 165 Abs 1, 2 und 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 165 Abs 1, 2 und 3a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 29 erledigt. Wir machen jetzt eine Pause bis 19:45 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 19:20 bis 19:45 Uhr).
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