Finanzbeschluss über die Gewährung eines Darlehens für den Neubau des Ostschweizer Kinderspitals (OKS) (Nr. 131/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 12: Finanzbeschluss über die Gewährung eines Darlehens für den Neubau des Ostschweizer Kinderspitals. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 131/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Bei diesem Finanzbeschluss geht es darum, die Verlegung und Integration des Ostschweizer Kinderspitals in das Areal des Kantonsspitals St. Gallen mit einem verzinslichen Darlehen sicherzustellen und dabei die Synergien zu nutzen. In den frühen sechziger Jahren wurde der Grundstein für das Kinderspital in St. Gallen an der Claudiusstrasse gelegt. Liechtenstein war im Jahr 1966 Gründungsmitglied der Stiftung Ostschweizer Kinderspital und ist seither Stiftungsträger, das heisst, nächstes Jahr werden das 50 Jahre sein. Trotz verschiedener Umbauten und Erweiterungen genügt das Gebäude nach 50 Jahren nicht mehr den heutigen Anforderungen - insbesondere im stationären Bereich. Bettentrakte, Intensivpflegestation, Notfallaufnahme und der Operationsbereich bedürfen dringender Neugestaltung. Die Träger der Stiftung, die Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden und das Fürstentum Liechtenstein haben verschiedene Optionen eingehend prüfen lassen. Sie sind zum Ergebnis gekommen, dass eine Verlegung des Kinderspitals in das Areal des Kantonsspital St. Gallen mit einem Neubau ein hohes Mass an Synergien mit der dort vorhandenen Infrastruktur ergibt. Aber nicht nur die baulichen und technischen Einrichtungen werden von grossem Nutzen sein, sondern auch das vorhandene Know-how des Ärzteteams, wie zum Beispiel das der Organspezialistinnen und weiterer Fachkräfte, des Kantonsspitals stellt sicher einen wesentlichen Erfolgsfaktor dieser räumlichen Integration dar. Der Anteil der Finanzierung des Darlehens beträgt 2,6 % respektive CHF 4,054 Mio. des gesamten Investitionsvolumens. Dieser Anteil basiert auf der Anzahl Patienten der Jahre 2010 bis 2012 des jeweiligen Trägerkantons und Liechtensteins. Das Darlehen wird die ersten fünf Jahre mit 1,5 % verzinst und die nächsten fünf Jahre mit 2 %. Nach zehn Jahren wird der Darlehenszins neu festgelegt und es ist vorgesehen, dass das Darlehen insgesamt über 29 Jahre linear amortisiert wird. Die Auszahlung der Darlehensbeiträge erfolgt gestaffelt, je nach Baufortschritt und wird während der Jahre 2016 bis 2021 anfallen. Zinserträge werden ab 2018 erwartet. Wenngleich die Versorgungssicherheit für Kinder aus Liechtenstein aufgrund der Verträge zwischen der Regierung und dem Ostschweizer Kinderspital, sowie mit dem Kantonsspital Graubünden und dem Landeskrankenhaus Feldkirch gewährleistet ist, hat die Regierung bereits im Jahr 2012 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Liechtenstein als Gründungsmitglied des Ostschweizer Kinderspitals weiterhin Mitträger der Stiftung OKS bleiben soll und sich an den Planungs- und Investitionskosten für den Neubau des Kinderspitals anteilmässig beteiligen soll. In Anbetracht der hochstehenden stationären Versorgung von kranken und schwerkranken Kindern in der Region hoffe ich, dass wir, sehr geehrte Abgeordnete, diesem Finanzbeschluss zustimmen. Dies natürlich vorausgesetzt, dass alle anderen Träger der Stiftung ebenso die finanziellen Verpflichtungen dieses Projektes übernehmen, wie diese anteilmässig vorgesehen sind. Dies ist nicht nur ein Zeichen der Solidarität gegenüber der Sicherung der hervorragenden medizinischen Versorgung in der Region und der Kinder aus Liechtenstein, sondern auch ein Ja zu einer zukünftigen hohen Qualität in der Behandlung von kranken und schwerkranken Kindern. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Meine Vorrednerin hat die Vorlage bestens zusammengefasst. Ich hätte nur noch drei Fragen zu diesem Bericht. Einmal steht auf Seite 10, dass die Entscheidung des Kantons Appenzell Ausserrhoden zurzeit der Berichtserstellung noch ausstehend war. Hier würde mich interessieren, ob hier mittlerweile entschieden wurde? Dann der zweite Punkt, die Verzinsung. Hier wird ab dem zehnten Jahr nicht mehr viel dazu gesagt. Die ersten zehn Jahre sind ja eine sehr attraktive Verzinsung für heutige Verhältnisse mit durchschnittlich 1,75% - also da würde ich mich auch noch gerne privat dabei beteiligen. Aber eben über die Verzinsung ab dem zehnten Jahr wird hier nicht viel gesagt. Im St. Galler Kantonsratsbeschluss habe ich dann nachgelesen, dass für die Jahre 2028 bis Ende der Rückzahlung die Regierung jeweils für fünf Jahre einen der Refinanzierung angepassten Zinssatz festlegt. Also offensichtlich auch hier ein Marktzinssatz. Gehe ich hier richtig in dieser Annahme, dass der dann für alle beteiligten Geldgeber gleich sein wird?
Dann der dritte Punkt noch, einfach als Alternativszenario: Was wäre der Fall, wenn Liechtenstein die Trägerschaft theoretisch aufgeben würde und das Kinderspital aber dennoch im Sinne der Grundversorgung anerkennen würde und wie bei allen anderen Spitälern dann 55% der Kosten direkt tragen würde? Also dieses Spital so behandeln würde, wie jedes andere Spital, das als Grundversorger anerkannt ist. Gehe ich hier richtig in der Annahme, dass das das Risiko erhöhter Kosten für den Staat bergen würde? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Liechtenstein ist seit 1966 Stiftungsträger der Stiftung Ostschweizer Kinderspital. Das vor 50 Jahren gebaute Kinderspital in St. Gallen genügt den Anforderungen nicht mehr und wird neu gebaut. Geplant ist ein im Jahre 2022 betriebsbereiter Neubau für CHF 172,5 Mio. Wenn Liechtenstein weiterhin Stiftungsmitglied bleiben möchte, ist ein Darlehen von CHF 4,054 Mio. zu gewähren. Das Darlehen wird in den ersten fünf Jahren mit 1,5%, ab dem fünften Jahr mit 2% verzinst. Die Amortisationszeit ist 29 Jahre. Die Schweiz investiert viel in Spitäler, die von Liechtensteinern zu gleichen Tarifen wie durch Schweizer selbst genutzt werden. Im Sinne eines Bekenntnisses zur langjährigen Partnerschaft in der Zusammenarbeit zur Versorgung von Kranken, verbunden mit dem Wunsch, in Zukunft weiterhin die Dienste der Schweizer Spitäler wie bisher in Anspruch nehmen zu dürfen, stimme ich diesem Darlehen an das Ostschweizer Kinderspital zu. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Zweifelsohne werde ich diesem Darlehen zustimmen. Ich kann mir ganz einfach nicht verkneifen, noch zwei Worte zu der regional übergreifenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu sagen. Sie ist möglich mit diesem Kinderspital, das ist wirklich ein Musterbeispiel. Und es tut mir weh, dass das nicht möglich war mit dem Landesspital Vaduz und dem Spital in Grabs. Dieser Wettbewerb wird uns sehr viel Geld kosten, aber ich möchte jetzt nicht eine Spitaldiskussion anfangen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nicht mehr Grundsätzliches sagen, sondern einfach noch ein paar Bemerkungen zu Sachen, die vielleicht noch nicht gesagt worden sind. Zur Verbesserung der Tarife: Also im Bereich, den wir hier anschauen - im Bereich der Behandlung von Kindern -, besteht immer noch keine volle Kostendeckung, weil die speziellen Anforderungen von Behandlungen bei Kindern in den Pauschalen immer noch ungenügend berücksichtigt werden. Ich frage mich hier ganz grundsätzlich, warum das so ist und warum es auch so schwierig scheint, hier Kostendeckung herzustellen, denn eine Erhöhung der Tarife in Richtung Kostendeckung würde für das Kinderspital finanzielle Freiräume schaffen und eine schnellere Rückzahlung des Darlehens ermöglichen. Dann noch ein anderer kleiner Punkt, den ich positiv erwähnen möchte: Die Finanzierung der Tiefgaragekosten beim Neubau des Kinderspitals. Die Tiefgaragekosten betragen CHF 14,7 Mio. Durch die Bewirtschaftung der Parkplätze finanziert sich die Tiefgarage selbst. Ich begrüsse das. Diese Finanzierungsvariante lässt aufhorchen. Wird sie auch bei allen öffentlichen Bauten in Liechtenstein, die mit Tiefgaragen ausgestattet werden sollen, angewendet? Oder wird das für die Zukunft überlegt? Die Gemeinden sollten diese Finanzierungsart, meiner Meinung nach, ebenfalls übernehmen oder zumindest prüfen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zunächst zu den Fragen des Abg. Elfried Hasler. Appenzell Ausserrhoden hat noch nicht entschieden, bis zum heutigen Tag nicht. Die Verzinsung nach dem zehnten Jahr ist nicht festgelegt. Sie wird festgelegt werden von den jeweiligen Regierungen der Trägerkantone, die müssen sich einigen. Und es ist selbstverständlich so, dass für alle dieselben Bedingungen gelten müssen. Ich möchte auf Seite 21 Art. 4 verweisen, da heisst es: «Die Regierung wird ermächtigt, mit der Stiftung Ostschweizer Kinderspital nach für alle Stiftungsträger gültigen Regelung die Staffelung der Auszahlung des Darlehens, den Beginn der Verzinsung und der Amortisation sowie den entsprechenden Darlehenszins nach den ersten zehn Jahren zu vereinbaren.» Also es muss für alle derselbe Zinssatz gelten und wir wissen heute ja nicht, welche Zinssätze in zehn Jahren Marktzinsen sind und deshalb ist es auch vernünftig, dass man die Dinge nicht heute schon festlegt, sondern sich die Sache dann anschaut. Ebenso wird das dann von Tarifen und solchen Dingen abhängen. Dann seine Frage, was bei einem Austritt passiert. Ja, bei einem Austritt können viele Dinge passieren. Es könnte ganz normal wie mit andern Schweizer Spitälern einen Spitalvertrag geben, bei dem Liechtenstein wie ein Kanton auch 55% der Kosten übernimmt und 45% dann zulasten der Krankenkasse gehen. Und es könnte weiterhin dieselbe Base-Rate bezahlt werden, aber es könnten auch andere Base-Rates vereinbart werden. Diese Gefahr besteht natürlich, dass wir dann nicht mehr dieselben Base-Rates erhalten für Kinder aus dem Kanton St. Gallen oder Kinder aus den Trägerkantonen. Aber diese Dinge sind nicht sicher. Das sind Spekulationen meinerseits. Das kann man heute so nicht sagen. Jedenfalls gibt es, je nach Staatsbeitrag, dann eine Kostenteilung die einmal zulasten oder zugunsten des Staates geht oder einmal zulasten oder zugunsten der Krankenkasse. Tatsache ist einfach, am Schluss müssen alle Kosten übernommen werden und es wird sicher so sein, dass darauf geachtet wird, dass niemand hier übermässig zur Kasse gebeten wird oder übermässig profitiert. Es ist ein Gemeindschaftsprojekt und es muss auch eine faire Kostenteilung geben. Dann zur Frage der Abg. Helen Konzett Bargetze über die Tarife, warum das so ist. Nun - es gibt zwei Gründe. Tarifstreitigkeiten dauern sehr lange, das weiss man. Und zweitens sind Kinder eben nicht Erwachsene. Kinder sind nicht einfach so etwas wie kleine Erwachsene, was die Medizin anbelangt, sondern sie sind sehr viel komplexer. Bei Erwachsenen scheint es so zu sein, dass die Behandlungskosten relativ nahe an einem Durchschnitt liegen für die gleiche medizinische Störung und deshalb mit Fallkostenpauschalen gut gearbeitet werden kann. Offenbar scheinen Fallkosten bei Kindern einfach nicht so gut zu treffen - gemessen am Durchschnitt -, wie das bei den Erwachsenen der Fall ist. Und deshalb ist halt eben die Tarifierung von Leistungen, die an Kindern erbracht werden, sehr, sehr viel schwieriger als bei Erwachsenen. Und wie gesagt, offenbar ist es heute nicht kostendeckend. Gewisse Fortschritte wurden gemacht, aber Prognosen über die Entwicklung von Tarifen im Ausland wage ich auch nicht zu machen. Da müssen wir einfach das hinnehmen, was da kommt. Ich glaube, damit habe ich die Fragen beantwortet. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit können wir über den Finanzbeschluss abstimmen. Wer dem vorliegendem Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 21 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden einhellig die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 12 erledigt. Wir machen jetzt eine Pause bis 17:15 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:45 bis 17:15 Uhr).
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