Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Fonds für innere Sicherheit für Aussengrenzen und Visa im Rahmen der Schengen Mitgliedschaft (Nr. 138/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 13: Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Fonds für innere Sicherheit für Aussengrenzen und Visa im Rahmen der Schengen Mitgliedschaft. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 138/2015 und steht zur Diskussion. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit dem Beitritt zu Schengen hat sich Liechtenstein zur künftigen Übernahme von Rechtsakten und Massnahmen, die eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes darstellen, verpflichtet. Der vorliegende Bericht und Antrag betrifft die Übernahme einer solchen Weiterentwicklung in Form von zwei Verordnungen der Europäischen Union zur Schaffung eines Fonds für die innere Sicherheit für Aussengrenzen und Visa. Da das Finanzinstrument nur Massnahmen zum besseren Schutz der Aussengrenzen und zur verstärkten Visa-Zusammenarbeit zum Gegenstand hat, kann eine Teilnahme Liechtensteins angesichts der Tatsache, dass Liechtenstein weder Aussengrenzen hat, noch selber Visa ausstellt, durchaus kritisch hinterfragt werden und die Möglichkeiten Liechtensteins sind aufgrund dieser besonderen Ausgangslage naturgemäss auch beschränkt. Dennoch kann und soll Liechtenstein im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit einen aktiven Beitrag leisten und damit zur Zielsetzung des Fonds, nämlich der gegenseitigen solidarischen Unterstützung und gerechten Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten, beitragen. Dies erscheint umso wichtiger in Zeiten wie diesen, in denen das Schengen-System aufgrund der anhaltenden Migrationsströme in den Schengen-Raum einer ernsthaften Bewährungsprobe ausgesetzt ist und zahlreiche Mitgliedstaaten zur Bewältigung der ausserordentlichen Lage vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt haben. Trotz der derzeit schwierigen Situation und der ungewissen Entwicklungen kann für Liechtenstein festgehalten werden, dass der Beitritt zu Schengen vor vier Jahren mit mehr Vor- als Nachteilen verbunden war - vor allem praktischen Vorteilen im Bereich der europaweiten polizeilichen Zusammenarbeit, von der wir nachweislich profitieren. Eine Beendigung der Schengener Zusammenarbeit durch die Nichtübernahme der vorliegenden Schengen-Weiterentwicklung kann daher nicht im Interesse unseres Landes sein. Den mit der Teilnahme am Fonds für die innere Sicherheit verbundenen Kosten und dem dadurch bedingten administrativen Aufwand sind daher in einer umfassenden Abwägung die direkten und indirekten Vorteile der Zusammenarbeit von Schengen für Liechtenstein gegenüberzustellen und zu bewerten. Im Gegenzug zu den Zahlungen an den Fonds wird Liechtenstein Zuweisungen für nationale Massnahmen aus dem Fonds erhalten. Die im Bericht und Antrag aufgezeigten Projekte stellen aus meiner Sicht ein ausgewogenes Paket dar, mit dem Liechtenstein die zur Verfügung stehenden Fördermittel gezielt und sinnvoll einsetzt und sich damit als Kleinstaat auf europäischer Ebene im Rahmen seiner Schengen-Mitgliedschaft sichtbar einbringt. Die Mittel können für Massnahmen verwendet werden, die ohnehin getätigt werden müssen und in Liechtenstein selber wirksam werden, sowie für Massnahmen, die durch die Tätigkeit anderer Mitgliedstaaten die Situation an den Aussengrenzen verbessern. Die Teilnahme am Fonds und die Durchführung des nationalen Programms sind für die betroffenen Amtsstellen mit erheblichem Aufwand verbunden, dies wird im vorliegenden Bericht und Antrag auch nicht beschönigt. Es ist daher nur folgerichtig, wenn auch Liechtenstein Fördermittel, die von der EU explizit für die Verwaltung des Fonds vorgesehen sind, vollumfänglich in Anspruch nimmt. Dass die rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme auch eine Chance sein kann, beweist nicht zuletzt die angestrebte Kooperation mit Malta, das angesichts des anhaltend hohen Migrationsdrucks mit der Überwachung der Aussengrenzen sehr stark belastet ist. Mit der Teilnahme am Fonds für die innere Sicherheit kommt Liechtenstein seinen Pflichten nach und zeigt sich nach aussen als verlässliches Schengen-Mitglied. Gleichzeitig haben die geplanten Projekte aber auch innerstaatlich einen Nutzen, da mit den Fördermitteln auch Ausgaben kofinanziert werden können, die insbesondere für die Weiterentwicklung der Informationssysteme ohnehin getätigt werden müssen. Ich spreche mich daher für Eintreten auf die Vorlage aus. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Für die Beteiligung Liechtensteins am Fonds für die innere Sicherheit für Aussengrenzen und Visa der Europäischen Union in den Jahren 2016 bis 2020 soll vom Landtag auf Basis des liechtensteinischen Anteils, gemäss Schengen-Schlüssel für das Jahr 2014 von 0,03%, ein Verpflichtungskredit in der Höhe von EUR 830'000 genehmigt werden. Die sicherheitspolitisch für Liechtenstein äusserst wichtige und alternativlose Schengen-Assoziierung hat sich in den letzten fünf Jahren bewährt und soll weitergeführt werden. Ich werde Ja sagen zum Verpflichtungskredit. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Der Euro wackelt nach wir vor. Das Schengen-System der offenen Grenzen ist de facto gescheitert. Die EU mit ihren 28 Mitgliedstaaten ist mit vielem, was sie tut, überfordert - Schengen, Euro, Griechenland, Syrien, Flüchtlinge. Verschiedene Staaten in Europa setzen deshalb das Schengen-Abkommen ausser Kraft und führten wieder Grenzkontrollen ein. Man sollte über Alternativen nachdenken - Schengen war eine Schönwetter-Konstruktion. Der vorliegende Bericht und Antrag betrifft die Übernahme einer Weiterentwicklung der Schaffung eines Instruments zur finanziellen Unterstützung der Kontrolle von 83'900 Kilometern Aussengrenzen und Visa im Rahmen eines Fonds für die innere Sicherheit mit Steuergeldern aus Liechtenstein. Dazu soll eine Hundertprozentstelle für eine qualifizierte Person mit entsprechender Ausbildung sowie erforderlichen Sprachkenntnissen geschaffen werden, um die sechs Mitarbeitenden des Ministeriums für Justiz und Wirtschaft von dieser zusätzlichen Arbeit zu entlasten. Die Regierung glaubt, diese Hundertprozentstelle koste lediglich EUR 100'000 pro Jahr, inklusive aller Nebenkosten wie Sozialkosten, Arbeitsplatzeinrichtung und Mobilität. In der Realität betrachtet, wird diese neue Stelle allerdings weit höhere Unkosten verursachen, sofern ein Lohn auf Liechtensteiner Niveau bezahlt wird. Neben dem Mitgliedsbeitrag von EUR 830'000, welcher dem Landtag zum Beschluss vorliegt, sind noch weitere EUR 400'000 für die Kofinanzierung für die Projekte a, b, c und e notwendig, welche in die Budgets der involvierten Amtsstellen aufgenommen würden. Mit weiteren EUR 300'000 soll das Ferienparadies Malta unterstützt werden, obwohl das Nettovermögen pro Haushalt in Malta weit über dem EU-Raum-Durchschnitt liegt. Malta belegt den Platz 3, gefolgt von Belgien. Die Hilfe sei angebracht, weil die Insel Malta mit der Überwachung der Aussengrenzen grosse Mühe haben soll und dies für die 425'000 Bewohner Maltas eine finanziell hohe Belastung darstelle. Des Weiteren: Die Endabrechnung kann sich noch deutlich erhöhen. Für die endgültige Abrechnung wird im Jahr 2019 das Bruttoinlandprodukt Liechtensteins mit den anderen Ländern verglichen, um den Gesamtbetrag der Jahre 2014 bis 2019 für Liechtenstein zu berechnen. Bereits bezahlte Beiträge werden angerechnet, der Restbeitrag ist innerhalb 45 Tagen in Euro zu überweisen.Brauchen wir Schengen? Die Zöllner an den Schengen-Aussengrenzen handeln und kontrollieren unter Anweisung ihrer Regierung. Unkontrollierte Masseneinwanderungen gefährden die innere Sicherheit in Liechtenstein. Dazu auch noch ein erhöhtes gesundheitliches Gefahrenpotenzial, nämlich, dass ausgerottete, hochansteckende Krankheiten, wie TBC, Poliovirus, Bakterienruhr, Krätze, Milben und andere in unsere Region eingeschleppt werden. Krankheiten, an denen in früheren Jahren tausende Menschen gestorben sind. Mit sehr viel Aufwand wurde damals mit einer höchstmöglichen Durchimpfungsrate gegen das Seuchenrisiko angekämpft und besiegt. Dass es auch ohne Schengen geht, beweist der Zwergstaat Andorra mit gut doppelt so vielen Einwohnern wie Liechtenstein. Das sehr gebirgige Andorra hat wie Liechtenstein, ausser Wasser, keine Naturressourcen. Trotzdem gibt es einen grossen Unterschied zu Liechtenstein: Ende 2014 gab es weder Einkommenssteuer noch Erbschaftssteuer. Die Post innerhalb Andorras ist kostenlos, die Mehrwertsteuer ist viel tiefer als bei uns. Das kleine Fürstentum Andorra gehört nicht dem Schengener-Abkommen an. In Andorra geht es ohne Schengen, bei uns weiss ich nicht. Ich werde diesem Finanzbeschluss nicht zustimmen. Zuerst müssen wir den Finanzhaushalt im eigenen Land regeln, ein viertes Sparpaket verhindern. Das arbeitende Volk und den Mittelstand ständig mit Sparmassnahmen, Beitragskürzungen und Kostenerhöhungen zu konfrontieren und gleichzeitig hohe Summen in das Ausland zu delegieren, passt absolut nicht zusammen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich denke, die Vorlage wurde von Vorrednern schon ausgiebig zusammengefasst und erklärt. Von meiner Seite nur noch ein paar Verständnisfragen: Wenn ich das richtig verstehe - und ich bitte Sie, mich zu korrigieren Herr Minister, wenn ich hier eine Fehlrechnung machen sollte -, können wir maximal EUR 5 Mio. beziehen aus diesem EU-Topf, wovon EUR 3 Mio. dann an Malta gingen, wovon EUR 0,83 Mio. dann an Beiträgen abzuziehen ist und dann noch EUR 0,4 Mio. für Kofinanzierungen notwendig wären und dann EUR 0,5 Mio. für die anfängliche Administration anfallen soll. Das heisst, netto würde immer noch ein positiver Beitrag von EUR 0,27 Mio aus dem EU-Topf für Liechtenstein resultieren, mit dem dann zusammen mit unseren Kofinanzierungen von EUR 400'000, neben Malta, EUR 670'000 für Projekte zur Verfügung stehen würden. Ist diese Rechnung so richtig? Das war die erste Frage, dann die zweite Frage, um welche Projekte handelt es sich hier? Es werden verschiedene Projekte angeführt im Bericht und Antrag. Gibt es darüber hinaus schon weitere, konkrete Projekte, die in der Pipeline sind? Wenn hierzu noch etwas gesagt werden könnte. Und drittens, nochmals zu diesen Administrationskosten: Hier wird auf Seite 21 gesagt, dass für die «anfängliche Administration des Fonds sollen die dafür explizit vorgesehenen EUR 500'000 angesucht werden». Weshalb nur für die «anfängliche»? Kommt da noch etwas dazu? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, erlauben Sie mir zuerst ein paar grundsätzliche Ausführungen, bevor ich dann auf Ihre Fragen und Bemerkungen eingehen möchte. Liechtenstein hat sich im Rahmen des Schengen-Assoziierungsprotokolls zur Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Sofern also Liechtenstein auch in Zukunft - und darüber kann man sicher diskutieren -, auch assoziiertes Mitglied des Schengen-Raums sein will, sind die vorliegenden Verordnungen der EU als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands in nationales Recht zu übernehmen. So ganz knapp und vielleicht etwas wenig einladend ist die Begründung für die Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung durch Liechtenstein. Ich gehe davon aus, dass wir alle - oder zumindest ein Grossteil der Anwesenden - an der für Liechtenstein nützlichen und damit wichtigen Schengen Mitgliedschaft festhalten wollen, insbesondere auch angesichts der Bedeutung des Dublin-Systems, das sicher auch gewisse Defizite aufweist, aber wenn wir uns zurückerinnern an die Zeiten vor Dublin, was Liechtenstein damals für Herausforderungen zu bewältigen hatte und wie es heute für uns doch vorteilhaft gelöst werden kann, dann denke ich, spricht sehr viel für Schengen-Dublin. Mit den beiden Verordnungen Nr. 514 und 515/2014 werden von der Europäischen Union für den Zeitraum 2014 bis 2020 zwei Fonds geschaffen, welche die Mitgliedstaaten bei deren gemeinsamen Bemühungen für ein sicheres und offenes Europa unterstützen sollen. Wie die anderen assoziierten Schengen-Staaten Norwegen, Island und die Schweiz, kann Liechtenstein nur am Teilfonds für die innere Sicherheit, Aussengrenzen und Visa teilnehmen. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sowie der Teilfonds für die innere Sicherheit, polizeiliche Zusammenarbeit und Kriminalitätsbekämpfung wurden von der EU nicht als Schengenrelevant bezeichnet, sodass Liechtenstein zu diesen Fonds, wie die anderen assoziierten Staaten ebenfalls, keinen Zugang hat. Beim Teilfonds für die innere Sicherheit, Aussengrenzen und Visa handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten See- und/oder Aussengrenzen auf Land hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern, sowie die Zahl illegaler Einreisen zu verringern. Gleichzeitig soll auch die legale Einreise erleichtert und beschleunigt werden. Sowohl dem Aspekt der Solidarität als auch der Unterstützung zur Sicherung der Schengen-Aussengrenzen kommt vor dem Hintergrund der derzeitigen Migrationskrise eine grosse Bedeutung zu. Für die Teilnahme am Fonds, der mit Mittel in Höhe von EUR 2,76 Mrd. ausgestattet ist, ist eine Zusatzvereinbarung zwischen der EU und Liechtenstein sowie den anderen assoziierten Staaten erforderlich. Diese legt die wesentlichen Rechte und Pflichten Liechtensteins und der Europäischen Union bei der Umsetzung der eingangs genannten Verordnungen fest. Die Bestimmungen wurden mit allen assoziierten Staaten gemeinsam verhandelt und unterscheiden sich nur dort, wo es um die absoluten Beitragszahlungen beziehungsweise Bezüge aus dem Fonds geht. Anders als die weiteren assoziierten Mitgliedstaaten Norwegen, Island und die Schweiz, hat Liechtenstein keine Aussengrenzen und hat zudem die Erteilung von Visa weitgehend an die Schweiz delegiert. So lassen sich verständlicherweise in Liechtenstein selbst nicht ausreichend sinnvolle Projekte finden, mit denen während der Laufzeit des Fonds die Liechtenstein zugedachten und zu beziehenden Mittel von EUR 5 Mio. nachgefragt werden können. Da Liechtenstein von den Massnahmen der weiteren Mitgliedstaaten indirekt auch profitiert, war es angesichts der Zielsetzung des Fonds von Anfang an klar, dass der wesentliche Teil der Liechtenstein zugedachten Gelder einem oder mehreren Mitgliedstaaten zukommen sollte, nämlich Mitgliedstaaten, die grössere Aufwendungen für die Sicherung ihrer Aussengrenzen zu erbringen haben. Da eine Verteilung von durch Liechtenstein nicht beanspruchter Mittel durch die Kommission nicht einfach so geschehen kann, die Projektverantwortung also bei Liechtenstein verbleiben muss, kommt eine Zusammenarbeit vernünftigerweise nur mit einem weiteren Schengen-Mitglied infrage, welches davon auch wirklich profitieren kann. Wir glauben, zusammen mit der EU-Kommission, dass Malta aufgrund seiner Grösse so ein Partner auf Augenhöhe von Liechtenstein sein kann. Das erklärt auch die Frage des Abg. Herbert Elkuch. Noch ein letztes zu den eher technischen Ausführungen: Die Teilnahme am Fonds ist zweifelsohne mit Aufwand verbunden. Wie sich im Zuge der Vorbereitungen gezeigt hat, lassen die bereits begrenzten Ressourcen der beteiligten Amtsstellen und des Ministeriums keine zusätzliche Übernahme von Aufgaben dieser Art zu. Und damit möchte ich auch gleich klarstellen, es geht nicht um die Entlastung der sechs Mitarbeiter des Ministeriums, sondern um insgesamt sechs Personen in der Landesverwaltung, vom Ministerium über das Ausländer- und Passamt, über die Landespolizei und die Mission in Brüssel, die mit Themen in diesem Zusammenhang beschäftigt sind. Es geht um die Entlastung dieser Personen, nicht nur Mitarbeiter des Ministeriums. Alle weiteren Mitgliedstaaten haben schon für die Administration der Vorläuferfonds eine nationale Kontaktstelle eingerichtet. Wir kommen daher realistischerweise nicht umhin, für die Verwaltung des Fonds eine eigens dafür bestimmte Stelle zu schaffen. Diese Stelle soll auf die Laufzeit des Fonds befristet sein und mit den hierfür von der EU explizit vorgesehenen Fördermitteln finanziert werden. Soweit die generellen Ausführungen. Dann möchte ich kurz auf die Bemerkungen eingehen, die bereits gefallen sind: Zum Abg. Herbert Elkuch habe ich schon ein paar Worte gesagt. Sie haben einige Schlagworte aufgezählt, die im Moment sehr populär sind, die die ganze europäische Situation mit wenigen Worten auf den Punkt bringen. Europa hat viele Probleme, über die Probleme wird natürlich gerne diskutiert. Über die vielen ökonomischen Vorteile der Europäischen Union, der europäischen Gemeinschaft, wird im Moment weniger diskutiert. Da kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein. Dass das Schengen-System gescheitert sein soll, das würde ich jetzt so nicht unterschreiben. Das Schengen-System ist sicher im Moment unter Stress, es hat gewisse Probleme und es ist auch nicht richtig, dass das Schengen-System ausser Kraft gesetzt worden ist. Die Einführung von Grenzkontrollen muss befristet sein und läuft streng nach den Vorschriften des Schengen-Systems. Diese Länder, die jetzt wieder Grenzkontrollen eingeführt haben, haben das im Rahmen des Schengen-Systems gemacht und das ist auch so vorgesehen, muss ordentlich abgewickelt, muss ordentlich angekündigt und dann auch befristet werden. Also, das ist ein Teil des Schengen-Systems, dass man eben temporär, provisorisch, wieder Grenzkontrollen einführen kann. Diese Grenzkontrollen waren von Anfang an, auch in der Schönwetterphase, wie Sie gesagt haben, immer schon als Option vorgesehen. Ich habe persönlich nichts dagegen, wenn wir über Alternativen zu Schengen nachdenken. Ob man uns mit Andorra vergleichen kann, das wage ich zu bezweifeln. Ich glaube, jedes dieser Kleinstaatenländer in Europa hat eine andere Ausgangslage. Liechtenstein ist Teil der Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz. Liechtenstein ist im Rheintal in einer High-Tech Region eingebettet, im Herzen Europas und nicht irgendwo im Hochgebirge zwischen Spanien und Frankreich. Ich glaube, es gibt viele Gründe, warum man Andorra und Liechtenstein nicht einfach so vergleichen kann. Das wäre eine spannende Diskussion, die man einmal führen könnte. Ich möchte jetzt auf das nicht weiter eingehen. Diese Hundertprozentstelle habe ich bereits erwähnt, die ist eben gedacht zur Entlastung oder zur Bewältigung aller dieser Fragen im Zusammenhang mit dem ISF-Border-System. Und sollte diese Stelle nicht ausgelastet sein - darum wird sie auch bei der Landespolizei angesiedelt sein, wo alle diese internationalen Kooperationen von Europol über Interpol bis weiss ich nicht was angesiedelt sind -, dann gibt es dort genügend andere Schnittstellen, die dann eben diese Stelle auch mitbearbeiten kann. Tatsache ist einfach, dass wir seitens der EU, über diese EUR 500'000, die wir beziehen können aus dem Fonds, diese Stelle auch finanzieren können. Ob es dann EUR 1'000 oder EUR 2'000 mehr oder weniger sind, also darüber lohnt es sich jetzt nicht, heute hier zu diskutieren. Die Ausgangslage ist, dass wir davon ausgehen, dass wir mit diesen EUR 100'000 diese Stelle durchaus eben bezahlen können. Betreffend die Kofinanzierung dieser Punkte a bis d, die Sie erwähnt haben, möchte ich etwas nochmal klar festhalten, ich glaube, das ist ganz wichtig, dass man das versteht: Es gibt zwei Aspekte dieses ISF-Borders. Das eine ist der Teilnahmebeitrag, das ist Teil dieses Finanzbeschlusses, der ist fixiert, der ist zwingend. Das sind diese rund etwas mehr als EUR 800'000 auf die sieben Jahre. Dann eben gibt es diese EUR 5 Mio. und das ist nicht so, dass wir auf diese EUR 5 Mio. freiwillig verzichten können, sondern es ist ein Mindestbeitrag, den Liechtenstein im Rahmen eines nationalen Programms verwenden muss. Das ist die Vorgabe der EU, das gehört sozusagen zu diesem Paket dazu. Und daher ist es natürlich schlau - und wir haben versucht auch schlau zu sein -, dass wir im Rahmen dieser EUR 5 Mio. Projekte machen, die uns etwas bringen - die wir sowieso tun müssen, Stichwort SIS, Schengen-Informationssystem, Stichwort Visasystem und so weiter. Das sind Dinge, die wir sowieso finanzieren müssen, die ganze Software, die Mitarbeiter und so weiter. Und daher haben wir gesagt, schlauerweise verwenden wir die Gelder aus diesem Fonds vor allem für Projekte, für Dinge, die wir sowieso schon tun müssen und damit eigentlich kofinanzieren können. Und ebenfalls schlau und auch sinnvoll ist sicher, wenn wir eben einen grossen Brocken dieser EUR 5 Mio. so einsetzen, dass unser Kofinanzierungsanteil möglichst klein ist, sprich diese 10% ausmacht. Weil es gibt ja andere Projekte, eben die dann ja mit 25% bei uns belassen, und mit diesen EUR 3 Mio. für Malta ist es uns gelungen, mit der EU-Kommission in Verhandlungen, die EU-Kommission dazu zu bewegen, das zu akzeptieren, angesichts dieser speziellen Situation Liechtensteins, dass wir keine Aussengrenzen haben. Und diese EUR 3 Mio. hat uns die EU zugesichert, dass diese sehr wahrscheinlich mit 90% finanziert sind. Und damit konnten wir von diesen EUR 5 Mio. EUR 3 Mio. schon mit diesem 90%-Schlüssel abdecken. Das reduziert natürlich den Beitrag, den Liechtenstein selber bezahlen muss, deutlich. Das war sicher eine schlaue und auch eine sinnvolle Umsetzung dieser EUR 5 Mio. Pflichtbezüge, die wir machen müssen. Betreffend Ferienparadies Malta: Ich war noch nie in Malta in den Ferien, es ist sicher schön dort, es gibt viele schöne Länder auf der Welt, wo gleichzeitig Krieg oder andere schwierige Umstände herrschen. Ich denke, wir sind uns alle bewusst, dass neben Italien und Griechenland auch Malta ein Problem hat mit der Aussengrenze. Malta hat gerade angesichts seiner exponierten Situation gegenüber Nordafrika immer wieder massive Flüchtlingsströme zu bewältigen. Liechtenstein hat sehr früh mit Malta ein erstes Resettlementprogramm gemacht, hat einen Flüchtling aus Malta übernommen als Zeichen der Solidarität und ich denke, es ist eben sehr sinnvoll, dass wir nicht mit einem grossen, unübersichtlichen EU-Staat wie Griechenland oder Italien, die in einer ganz anderen Liga spielen als wir, solche Projekte gemeinsam machen wollen, sondern dass sie uns den kleinstmöglichen EU-Mitgliedstaat ausgesucht haben, der ebenfalls eine starke Aussengrenzen-Problematik hat, das ist eben Malta. Wir haben auch mit Malta bereits gute Erfahrungen gemacht, daher fiel die Wahl auf Malta. Mit Ferienparadies hat das eben nichts zu tun. Die Endabrechnung kann sich noch deutlich erhöhen. Das Positive an dieser Aussage, Herr Abg. Elkuch, wäre, dass dann unser BIP massiv gestiegen wäre. Ich glaube, wenn unser BIP so massiv steigt, in den Jahren 2019 und 2020, dass es eben einen Einfluss hat auf diesen ISF-Borderfonds, dann müsste ich als Wirtschaftsminister sagen, ja, dann nehme ich das noch in Kauf, weil wenn unser BIP sich positiv entwickelt hat, dass das auch positive Wirkungen auf die Steuereinnahmen und so weiter hat, dann ist das ISF-Border-Beitragsbudget im Vergleich auch zum ganzen Thema EWR-Finanzierungsschlüssel ein über-schaubarer Teil. Ich glaube, ein massives Ansteigen des Bruttoinlandproduktes würden wir alle gerne in Kauf nehmen. Und das generiert sicher auch gewisse Zusatzkosten, aber ein steigendes BIP, würde ich einmal behaupten, hat vor allem positive Aspekte. Betreffend diese speziellen Themen Seuchenrisiko und so weiter, die Sie erwähnt haben, darauf möchte ich jetzt nicht eingehen. Ich habe das mehr als generelle Anmerkung Ihrerseits verstanden. Dann zur Rechnung, die der Abg. Elfried Hasler angestellt hat: So auf die Schnelle habe ich das Gefühl, haben Sie richtig gerechnet. Wir haben auch einen leicht positiven Überhang herausbekommen bei unseren Berechnungen. Ich möchte einfach noch einmal betonen, dass Fakt ist, dass wir diese Mitgliedschaftsbeiträge zahlen müssen. Es gibt keine Opting-out-Klausel und Tatsache ist auch, dass diese EUR 5 Mio. zwingend zu beziehen sind und dadurch eben möglichst sinnvoll zu beziehen sind. Die Projekte, denen Sie nachgefragt haben, betreffen eben vor allem diese Teile, die wir bereits verwenden. Das sind das VWS-System, das Visa-Informationssystem und vor allem das Schengen-Informationssystem, wo es um internationale Haftbefehle, um alle möglichen Informationsaustauschfragen betreffend die Schengen-Staaten zur Sicherung des Personenverkehrs und betreffend polizeiliche Zusammenarbeit geht. Dort gibt es immer wieder grosse Kosten durch Software-updates, durch neue Versionen dieses Systems, und diese Kosten und auch das Personal, das dort beschäftigt ist, können wir in Zukunft mit diesen Beiträgen kofinanzieren.Ein weiterer positiver Aspekt sind - es wurde erwähnt im Bericht und Antrag - diese Secondments, also wenn wir Mitarbeiter aus Liechtenstein bei diesen internationalen Organisationen wie FRONTEX im Einsatz haben und das ist gegenwärtig ja der Fall, dass hier neu diese Secondments, die wir bis jetzt selbst bezahlt haben, unter diesem Fonds finanzieren können und das entlastet dann ja eben unseren Staatshaushalt um diese Secondments, was sicher ein positiver Effekt ist. Und zu den EUR 3 Mio. habe ich bereits ausgeführt, dass das eben diesen doppelten positiven Effekt hat, dass es eben einerseits eine Solidaritätsmassnahme für Malta ist, die können dieses Geld wirklich gut gebrauchen für die Sicherung der Aussengrenze, und gleichzeitig hat es den schönen Effekt, dass wir eben nur 10% Kofinanzierung haben bei diesen Dreimillionenpaket, was uns sicher für das gesamte Paket eben dann hilft, und darum kommen wir am Schluss auch auf einen positiven Überhang bei den Kosten. Sie haben noch gefragt wegen diesen anfänglichen Fördermitteln: Die Laufzeit des Fonds ist ja 2014 bis 2020. Das heisst, es wird nicht mehr dazu kommen, das ist es, auf diesen Förderzeitraum und dieses Volumen. Es kann später wieder ein neues Programm kommen. Das ist wie bei den Forschungsprogrammen, es wird dann ein neues Siebenjahrespaket kommen - ein Nachfolgefonds, das ist möglich. Das ist so zu verstehen, dass das was hier vorgesehen fixiert ist, mit dieser Ausnahme, dass das eben abhängig gemacht wird vom BIP für die letzten zwei Jahre. Das ist eine Bedingung, die einfach die EU auch bei anderen Themen hat, dass sie sagt, auf den weiteren Horizont von solchen Siebenjahresprogrammen hinaus will man es verkoppeln mit dem BIP, damit eben die Leistungsfähigkeit der Staaten fairerweise jeweils angepasst wird. Also, diese Formulierung «anfängliche Administration», die ist vielleicht etwas irreführend, das war nicht die Meinung, dass hier noch suggeriert werden soll, dass später noch etwas mehr dazu kommen könnte. Das, was hier vorliegt, ist so von der EU definiert und das ist abschliessend zu verstehen. Ja, ich glaube, damit habe ich die ersten Punkte abgehandelt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Ja, ich möchte doch noch kurz auf das Votum des Abg. Herbert Elkuch eingehen. Aber nicht ins Detail, sondern nur zwei generelle Punkte etwas näher beleuchten. Ich bin auch immer dafür, dass man mögliche Alternativen prüft. Und wenn Sie sagen, diese Schengen-Mitgliedschaft braucht es eigentlich nicht, aber es stellt sich dann natürlich immer die Frage: Was ist die konkrete Alternative? Wenn man gerade in dieser Thematik bei diesen Problemen wie Asyl- und Migrationsfragen, die eben meiner Ansicht nach nur länderübergreifend gelöst werden können und auch gelöst werden, dann muss man sich dann gerade als Kleinstaat fragen, was man effektiv für Alternativen und Optionen hat. Es ist doch so, gerade bei diesen gröberen Problemen, dass wir mittel- und langfristig sicher froh sind, wenn wir in einem grösseren rechtlichen Gefüge eingebettet sind. Wenn es wirklich Probleme gibt, haben wir als Kleinstaat eben keine Mittel und Möglichkeiten, unsere Positionen durchzusetzen. Wir müssen froh sein, wenn dann das eben aufgrund klarer rechtlicher Beziehungen geregelt ist. Und sonst, das ist meine Einschätzung, gilt dann das Recht des Stärkeren und da ziehen wir sicher den Kürzeren. Deshalb ist diese Schengen-Mitgliedschaft meiner Ansicht nach eben in der Summe als Vorteil zu sehen. Selbstverständlich sind auch Nachteile damit verbunden, wenn man die Kosten sieht, aber man muss immer die ganze Rechnung anstellen.Auch der Vergleich mit Andorra hinkt meiner Ansicht nach. Wir haben hier die bewährte Beziehung mit der Schweiz, der Zoll- und Währungsvertragspartnerin. Was wäre die Konsequenz? Wir hätten quasi eine neue Schengen-Aussengrenze und da muss man eben auch den Leuten sagen, wenn wir da eben nicht dabei sind, dass man möglicherweise dann wieder Grenzkontrollen zur Schweiz hätte. Und dass das die Leute möchten, kann ich mir nicht vorstellen. Also wie gesagt, man kann nicht nur einzelne Punkte herausziehen, sondern man muss dann wirklich das ganze Paket übernehmen und das mit seinen Vor- und Nachteilen abwägen, und dann sieht die Situation meiner Ansicht nach schon so aus, dass die Schengen-Mitgliedschaft mehr Vor- als Nachteile bringt. Und wie gesagt, es gilt, das immer im ganzen Kontext anzusehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, nur noch ganz kurz. Auch ich möchte noch etwas zum Votum des Abg. Herbert Elkuch sagen. Zuerst möchte ich aber dem Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen danken und ich fand es schon nett und elegant, wie er das angesprochene Seuchenrisiko, die Bemerkungen des Abg. Elkuch, als «allgemeine Bemerkung» verstanden hat. Ich habe es etwas anders verstanden. Ich habe es so verstanden, dass er in einem gewissen Desinteresse für das Problem und auch in einer gewissen Ignoranz gegenüber Lösungen, das so dargestellt hat, dass wir hier auch Angst haben müssen vor Krätze, Polio und Bakterien, die die Flüchtlinge mitbringen. Und gelinde gesagt, war das für mich sehr schwer zu ertragen. Ich kann Ihnen sagen, dass ich in den letzten Wochen engen Kontakt zu den Flüchtlingen hatte und vielleicht, ja, werden wir sehen, wer hier drin jetzt krank wird oder wer auch nicht. Auf jeden Fall fand ich das sehr deplatziert, dass Sie das gesagt haben, und wenn es denn so wäre, dann kann man ja darauf vertrauen, dass die Flüchtlinge, wenn sie hier ankommen, einen Mindeststandard an hygienischer Betreuung erhalten und dann kann man diese Probleme erstens schnell in den Griff kriegen und zweitens kann man dann Menschen helfen, die unter miserabelsten hygienischen Bedingungen wochenlang oder monatelang unterwegs waren und vorher auch in einem Gebiet gelebt haben unter miserabelsten Bedingungen. In einem Umfeld, in dem es keinen Zugang zu auch nur den grundlegendsten hygienischen Voraussetzungen gibt. Sie stellen hier einfach Schlagworte in den Raum, unter anderem eben auch dieses Seuchenrisiko und Sie wollen aber nicht sehen, dass es eben auch gerade mit dieser Schengen-Mitgliedschaft einfach auch eine Lösung gibt, die vielleicht nicht immer - wir haben es gehört - ganz gut funktio-niert, wo es auch Probleme gibt, es auch unter Stress steht. Aber eine Alternative haben Sie keine skizziert. Einmal mehr. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Es wurde schon fast alles gesagt. Ich habe noch eine Frage zu dem grünen Teil, Art. 17, Bericht über die Durchführung. Da steht, die Regierung muss jährlich einen Bericht liefern. Wenn ich das so interpretiere, haben wir die Charge von 2016, 2017, 2018, 2019, und 2020 wird noch bestimmt. Aber warum müssen wir denn einen Abschlussbericht liefern bis ins Jahr 2023? Da habe ich noch ein bisschen Mühe damit, das heisst, das ist relativ viel Arbeit, solche Berichte zu machen. Ich frage mich einfach, warum das so lang geht? Warum man das für 2020, 2021, 2022 und dann auch wieder im 2023 auch noch etwas machen muss.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Büchel, vielleicht erinnern Sie sich an die Diskussion bei Horizon. Ich möchte jetzt bitte keine erneute Horizon-Debatte. Ich möchte aber doch darauf hinweisen. Ich wage, das Wort noch einmal in den Mund zu nehmen.Sie erinnern sich bei dieser Debatte, dass wir teilweise heute noch Zahlungen aus dem fünften und dem sechsten Forschungsrahmenprogramm haben, also diese Projekte, die ausgelöst werden durch diese EU-Programme, gehen teilweise natürlich viele Jahre über die Laufzeit des eigentlichen Programmes hinaus. Und auch bei diesem ESF-Borders kann es durchaus sein, und wird es sehr wahrscheinlich sein, dass gerade Aktivitäten aus den letzten ein, zwei Jahren des Programmes vielleicht nicht abgeschlossen sind per 2020, sondern über das Ende des eigentlichen Programmes hinaus noch laufen und deshalb wird auch der Schlussbericht hier erst auf 2023 angesetzt. Das ist bei EU-Programmen einfach üblich, weil dann die Projekte eben über das offizielle Ende des Programmes hinaus noch laufen. Und der Schlussbericht soll ja auch zeigen, was die Wirkung war dieser Aktivitäten. Die Wirkung kann man eben teilweise erst nach ein paar Jahren beurteilen und darum kann man nicht schon im 2020 einen Schlussbericht erstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Regierungsantrag auf den Seiten 29 und 30 zuwenden. Ich bitte den Parlamentsdienst, den Antrag zu lesen. Der Antrag wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über den Antrag abstimmen.
Wer dem Antrag der Regierung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt. Somit können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Regierung möchte auf Wunsch der Finanzkommission des Landtags einen Änderungswunsch anbringen, nämlich bei Abs. 2 das Wort «erhöht» austauschen mit dem Wort «ändert». Der Abs. 2 würde neu lauten: «Ändert sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.» Verbunden mit diesem Antrag ist der leise Hoffnungsschimmer, dass eventuell auch eine Senkung des Beitrages passieren könnte und darum nicht nur «erhöht» stehen soll, sondern auch «ändert». Es könnte auch in die untere Richtung gehen, deshalb dieser Antrag «ändert» statt «erhöht». Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es sich um einen Antrag der Regierung handelt, müssen wir nicht darüber abstimmen. Wir können weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit können wir über den Finanzbeschluss abstimmen.
Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 20 Ja-Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 13 erledigt. -ooOoo-