Revision des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk und des Mediengesetzes) (Nr. 79/2015); [1. Lesung: 4. September 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 135/2015); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Revision des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk und des Mediengesetzes). Diese Vorlage wurde am 4. September 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 135/2015. Wir können mit der Lesung der ersten Vorlage beginnen.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 4 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 4 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Ich stelle einen Antrag zu Art. 15 Werbeverbote, Abs. 1 verboten sind und da ist dieser Bst. a) Werbung für alkoholische Getränke. Ich möchte, dass das «aufgehoben» nicht wegfällt, dass dieser Bst. a bleibt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Elkuch, könnten Sie hierzu noch eine Begründung liefern, wieso Sie das so haben möchten? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Ich denke, Radio L ist ein Staatssender und da ist es nicht unbedingt notwendig, dass ein Staatssender Werbung für alkoholische Getränke macht und derweil aber zum Beispiel für politische Veranstaltungen oder Abstimmungen die Werbung verbietet. Ich denke, besser wäre es, Alkoholwerbung zu verbieten und dafür kann bei Abstimmungen oder bei anderen Gelegenheiten das Werbeverbot lockerer sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte meinen Kollegen unterstützen. Die Begründung: Wir haben das ja länger diskutiert im Rahmen der 1. Lesung, ob man jetzt Alkoholwerbung oder politische Werbung zulassen soll. Und ich habe dann die Begründung gelesen. Ich finde es nach wie vor nicht überzeugend, dass man jetzt diese Alkoholwerbung zulassen soll, aber die politische Werbung dezidiert nicht. Ich hätte den Schluss gezogen, nachdem ich das gelesen habe, wie in Deutschland entschieden wurde oder wie dann eben der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Schweiz gerügt hat, weil sie so kategorisch politische Werbung nicht zulässt, ja, wir folgen da den anderen europäischen Beispielen und lassen eben in einem bestimmten Rahmen politische Werbung bei Sachabstimmungen - man hätte das ja einschränken können - zu, aber wir lassen es bei dieser Bestimmung, dass eben Alkoholwerbung im Staatssender nicht möglich sein soll. Also ich kann diesen Antrag unterstützen. Ich muss sagen, irgendwie bin ich auch etwas überrascht, dass man trotz der Debatte, die wir in der 1. Lesung hatten, zu diesem Schluss gekommen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich denke, dann stimmen Sie doch einfach diesem Artikel nicht zu und dann ist es für Sie vom Tisch. Und stellen Sie einen Antrag, dass die politische Werbung gemacht werden sollte. Das ist doch relativ einfach. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich wollte gerade das gleiche sagen. Wenn man will, dass das Alkoholwerbeverbot drin bleibt, muss man einfach diese Änderung ablehnen. Ganz einfach. Sie müssen keinen Antrag stellen. Einen Antrag hingegen müssen Sie stellen, wenn Sie politische Werbung zulassen wollen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Regierung hat sich mit den Voten und Diskussionen der 1. Lesung ausführlich auseinandergesetzt, hat in der Stellungnahme ausführliche Ausführungen dazu gemacht und hat eigentlich dem nicht viel hinzuzufügen. Die Frage betreffend Alkoholwerbeverbot-Aufhebung und die des weiterhin Verbots der politischen Werbung, das sind zwei komplett verschiedene Themen. Also die zu verknüpfen, fände ich jetzt eher schwierig. Ich glaube, man kann zu jedem dieser beiden Themen eine andere Meinung haben. Das ist sicher unbestritten. Die Regierung hat auch die Nachbarländer noch einmal angeschaut in Bezug auf die Alkoholwerbung und hat deshalb ganz klar die Auffassung vertreten, wie Sie der Stellungnahme entnehmen können, dass Alkoholwerbung in diesem Rahmen auch in den Nachbarländern völlig unproblematisch ist, dass der Kinder- und Jugendschutz unproblematisch ist und dass alles, was wirklich irgendwo gefährlich ist, weiterhin nicht möglich ist. Von daher vertritt die Regierung betreffend die Alkoholwerbung einen klaren Standpunkt. Hier geht es um gleich lange Spiesse.Die Diskussion betreffend die politische Werbung ist anders verlaufen. Da hat die Regierung auch die Voten im Landtag noch einmal angeschaut und ist zur Auffassung gelangt - auch nach Rücksprache mit den Gremien von Radio Liechtenstein -, dass die politische Werbung weiterhin nicht zugelassen sein soll. Hier wurde das Argument der Unabhängigkeit des Senders, gerade in unseren kleinräumigen Verhältnissen, höher gewichtet, als die Meinungsbereicherung in politischen Debatten. Das war am Schluss die Haltung der Regierung und so ist sie auch hier dokumentiert. Ich habe hier einfach noch eine Bemerkung betreffend das Vorgehen. Wenn Sie jetzt trotzdem die politische Werbung zulässig machen wollen, wäre ich sehr froh gewesen, Sie hätten das vielleicht ein paar Tage vorher angekündigt. Weil so ein Antrag betreffend die Anpassung des Gesetzes muss mit einer feinen Klinge gemacht werden. Hier gibt es viele Untiefen und Feinheiten. Ich finde das jetzt, gelinde gesagt, etwas ungeschickt, so freihändig aus dem Ärmel die politische Werbung hineinzureklamieren. Das hätte man auch gerne vorher gewusst, dann hätte man das auch sauber legistisch begleiten können und dann hätte man einen entsprechenden Antrag auch unterstützen können, im Sinne einer Untersützung, dass es dann eben nicht anders rauskommt, als man vielleicht meint. Also insofern würde ich dringend davon abraten, jetzt hier noch freihändig betreffend die politische Werbung noch etwas zu ändern. Das finde ich dann von der Legistik her ziemlich gefährlich, weil wir dann vielleicht etwas erhalten, was wir nicht genau so gewollt haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich kann Sie trösten, Herr Minister. Ich wollte lediglich meinen Kollegen unterstützen und habe das mit diesem Vergleich - den Sie nicht statthaft finden - begründet. Das ist meine Ansicht. Das Ganze ist mir nicht so wichtig, dass ich jetzt da einen Antrag stellen möchte. Insbesondere, nachdem Sie erklärt haben, dass Radio L das selber nicht haben möchte. Ich meine, ich würde nicht Radio L politische Werbung aufzwingen wollen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Nur, dass das klar ist: Radio L hat nicht gesagt, sie wollen keine politische Werbung. Ich habe gesagt, wir haben mit den verschiedenen Organen von Radio L gesprochen und da waren unterschiedliche Haltungen zu diesem Thema. Und da wird das nicht einheitlich eingeschätzt. Und das hat die Regierung darin bestärkt zu sagen, gut, wenn es keine einheitliche Haltung dazu gibt innerhalb vom Radio, dann sieht die Regierung davon ab, die Werbung zuzulassen. Das möchte ich einfach präzisionshalber hier noch festhalten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wie es schon von zwei Vorrednerinnen erwähnt wurde, müssen wir über Ihren Antrag, Herr Abg. Elkuch, nicht abstimmen. Wer das Anliegen des Abg. Herbert Elkuch unterstützen möchte, muss ganz einfach jetzt bei der Aufhebung von Art. 15 nicht zustimmen. Somit können wir abstimmen über Art. 15 Abs. 1 Bst. a, aufgehoben. Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 16 Ja-Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 19 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 Abs. 1 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Hier geht es beim Bst. h um die Erstattung von Vorschlägen über die Festsetzung über die Höhe einer Rundfunkgebühr zuhanden der Regierung und das steht natürlich im Zusammenhang mit dem Art. 39, wo die Rundfunkgebühr geregelt ist. Und wir hatten ja schon anlässlich der 1. Lesung eine Diskussion. Es ist hier eine Kann-Bestimmung, das heisst, dass die Regierung über Vorschlag des Verwaltungsrates die Erhebung einer angemessenen Rundfunkgebühr mittels Verordnung festlegen kann. Und ich plädiere dafür, dass diese Kann-Bestimmung im Gesetz bleibt und begründe das wie folgt: Erstens wird hier eine flexible Handhabe weiterhin gewährleistet. Also wenn in Zukunft das notwendig werden sollte, kann eben die Regierung die erforderlichen Schritte unternehmen. In der Begründung der Regierung kam mir doch etwas der Eindruck auf, dass hier die Regierung auch die Kompetenz und damit auch etwas die Verantwortung abschieben möchte, zumindest war das ein bisschen der Eindruck. Und nur aufgrund der Klarheit, wie es im Regierungsbericht heisst, glaube ich, ist das nicht nötig. Wie gesagt, es ist eine Kann-Bestimmung und es lässt uns auch in Zukunft eine Möglichkeit und ich finde das besser, als wenn man später wieder darauf zurückkommen muss, dass man das wieder in das Gesetz reintun muss. Dann hat man das schon drin. Aus diesem Grunde - und das ist hier der erste Artikel - ist das natürlich ein Querbezug zu diesem Art. 39 Rundfunkgebühr, wo es eben heisst, wie ich eingangs gesagt habe: «Die Vorschläge über die Festsetzung über die Höhe einer Rundfunkgebühr zuhanden der Regierung» und dieser Art. 39 hat eben Querbezüge und dann würde ich den hier nicht aufheben. Mit anderen Worten, ohne jetzt Druck auf Sie auszuüben, ist es sicher am einfachsten, wenn Sie einfach dieser Aufhebung nicht zustimmen und nicht drücken.Landtagspräsident Albert Frick
Ihrem Anliegen würde Genüge getan, wenn Art. 23 Abs. 1 Bst. h nicht aufgehoben würde?Abg. Alois Beck
Das ist richtig und eben, wie im vorhergehenden Fall, ist das ja ebenso gleich hier. Wenn man will, dass das drin bleibt, weiterhin drin sein soll, dann muss man eben der Aufhebung nicht zustimmen und nicht drücken. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Klärung. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Da fällt mir jetzt spontan ein schönes Wortspiel ein, Herr Abg. Beck. Liebe Abgeordnete, bitte drücken Sie, weil wenn Sie nicht drücken, drücken Sie sich. Ich kann das gerne ausführen. Ich bin der Überzeugung, die Finanzhoheit liegt grundsätzlich beim Landtag, das sind wir uns alle bewusst hier. Der Landtag hat diese Kompetenz einmal der Regierung gegeben, bei der Gesetzesschaffung damals. Und wir alles wissen, wie die aktuellen Diskussionen betreffend Belastung der Bürger aussehen - Sie müssen nur die Leserbriefspalten aktuell verfolgen. Und ich denke, eine zusätzliche Belastung unserer Bürger in Liechtenstein mit einer Summe von rund CHF 1,5 Mio. ist eine grundsätzlich schwierige Entscheidung, eine Grundsatzentscheidung. Und die Regierung ist überzeugt, dass eine solche Entscheidung nicht einfach durch die Regierung aufgrund einer Kann-Bestimmung, die vor vielen Jahren einmal eingefügt wurde, gemacht werden soll, sondern dass eine solche Entscheidung durchaus grosse politische Fragen aufwirft oder eine grosse politische Debatte aufwerfen könnte. Und der Regierung geht es einfach um Klarheit. Und darum bitte ich Sie zu drücken, damit Sie sich eben nicht drücken und damit eben klar bleibt, dass die Finanzhoheit und dass eine solche Entscheidung eben beim Landtag bleibt und damit auch breit politisch diskutiert werden kann, sollte eine solche Rundfunkgebühr eingeführt werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich sehe das jetzt etwas anders. Ich teile die Ansicht des Abg. Alois Beck. Ich würde diese Kann-Bestimmung hier drin lassen und meiner Meinung nach mit einem drücken für die Aufhebung kann sich die Regierung nur drücken. Landtagspräsident Albert Frick
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zum Drücken. Art. 23 Abs. 1 Bst. h, aufgehoben. Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 13 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 29 bis 31 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 bis 31 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Ich muss hier am Drücker bleiben, weil in Art. 37 Bst. c wird eben die allfällige Rundfunkgebühr erwähnt und aus Konsistenzgründen sollte das dann deshalb auch nicht aufgehoben werden. Und eben um mich zu wiederholen, bitte nicht drücken. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, aus den angeführten Gründen bitte ich die Abgeordneten, hier zu drücken. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 14 Stimmen. Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Hier ist ja diese Rundfunkgebühr in Art. 39. Vorhin wurde ja das mit Mehrheit aufgehoben, wenn ich das richtig interpretiere. Oder habe ich das falsch gesehen? Landtagspräsident Albert Frick
Können Sie das vielleicht nochmals wiederholen? Vielleicht eine Spur lauter?Abg. Alois Beck
Wurde Art. 37 aufgehoben? Landtagspräsident Albert Frick
Gibt es damit ein Problem? Abg. Alois Beck
Wurde Art. 23 aufgehoben oder nicht? Ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern, muss wirklich eine andere Brille nehmen. Wurde das jetzt aufgehoben oder nicht? Einfach, dass wir jetzt eine Konsistenz haben. Landtagspräsident Albert Frick
Das wurde aufgehoben. Abg. Alois Beck
Ja, dann ist das so. Landtagspräsident Albert Frick
Ja, das scheint so zu sein. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass es jetzt halt nicht konsistent ist, diese Entscheide. Art. 23 wurde aufgehoben? Entschuldigung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Offensichtlich wurde das wirklich aufgehoben, Art. 23, dann wäre das dann jetzt konsistent. Landtagspräsident Albert Frick
Somit scheint diese Frage soweit geklärt und wir können über Art. 39 abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 17 Ja-Stimmen. Art. 42 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 Abs. 4 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 4 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
gesetz über die Abänderung des mediengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Mediengesetzes.Art. 2 Abs. 1 Ziff. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Mediengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 19 erledigt. -ooOoo-