Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes (Nr. 78/2015); [1. Lesung: 4. September 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 124/2015); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes. Diese Vorlage wurde am 4. September 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 124/2015. Wir können mit der Lesung der Vorlage beginnen.Art. 6 Abs. 4 bis 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 4 bis 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 Abs. 2 und 3 Bst. a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 2 und 3 Bst. a stehen zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Hier habe ich eine Wortänderung, eine Korrektur in der Grammatik, wie ich denke, und auch einen kleinen Zusatz zur Präzisierung. Ich stelle den Antrag, dass in Abs. 2 Förderungsleistung und so weiter, der Begriff «Ackerflächen» ersetzt wird durch «Landwirtschaftsflächen». Ebenso dann unter Bst. a, dass sich die «Landwirtschaftsfläche» im Tal befindet. Unter Bst. b «deren landwirtschaftliche Nutzung». Dann Abs. 3 kann stehen bleiben, wie er ist. Bei Bst. a denke ich, gibt es einen grammatikalischen Fehler oder zumindest eine Schwierigkeit, die für Verwirrung sorgen könnte. Es heisst da, es können Beiträge ausgerichtet werden, wenn «ein Beitrag zur Erhaltung oder Vermehrung der Arten- und Biotopvielfalt oder zu deren Vernetzung geleistet wird». Ich denke, die Vernetzung bezieht sich hier auf Vielfalt und Vielfalt kann nicht vernetzt werden. Was hier gemeint ist, ist natürlich, dass die Biotope vernetzt werden müssen. Da müsste man den Satz etwas umstellen und ich mache hier einen Vorschlag und eine Ergänzung: «...ein Beitrag zur Erhaltung oder Vermehrung der Arten- und Biotopvielfalt, insbesondere zur Förderung von Bodenbrütern oder zur Vernetzung von deren Biotopen geleistet wird». Ich habe den Zusatz mit den Bodenbrütern noch eingeführt, weil es genau um diese geht. Die Bodenbrüter, diese Vögel, sind besonders gefährdet bei uns und die würden von solchen Biotopen sehr profitieren und die Vernetzung ist sehr, sehr wichtig. Die Vernetzung ist eigentlich ein zentraler Punkt von diesem Artikel und es sollte deshalb auch entsprechend präzise formuliert sein, dass es um die Vernetzung von Biotopen geht.Dann ein weiterer Zusatz, für den ich hoffentlich Verständnis finde, wäre dann ein Abs. 4 und da schlage ich vor: «Für die örtliche Festlegung und Erhaltung der ökologischen Ausgleichsflächen muss ein ökologisches Monitoring durchgeführt werden.» Das Monitoring war in den letzten Jahren ungenügend. Es werden viele Ökobeiträge - das sind beträchtliche Summen - ausbezahlt. Und man sollte dann schon sicherstellen, dass das dann wirklich für wertvolle Ökoflächen ausbezahlt wird. Deshalb scheint mir ein Monitoring unbedingt wünschenswert oder gar erforderlich. Es ist dann eben so, dass zum Teil Ökobeiträge bezogen werden, zum Beispiel für eine Brache entlang der Landstrasse und das ist nicht so sinnvoll und darum schlage ich da auch vor, dass die örtliche Festlegung und die Erhaltung oder Sinnhaftigkeit dieser ökologischen Ausgleichsflächen schon geprüft werden sollte und dann «gemonitort» werden soll. Es geht zentral - noch einmal als Begründung - um die Vernetzung von diesen Biotopen und da ist es eben wichtig, dass nicht so eine Ökofläche entlang der Landstrasse finanziert wird, sondern zum Beispiel entlang einer Hecke, die dann den Rhein mit dem «Inland» sozusagen verbindet. Ich weiss, vor allem der Vorschlag am Schluss ist vielleicht etwas waghalsig so kurzfristig, aber ich möchte ihn doch beliebt machen. Und dann die Ausweitung auf Landwirtschaftsflächen, weg von den Ackerflächen plus eben diese grammatikalische Präzisierung, die finde ich absolut notwendig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Vorab so viel zur Klärung: Über den Absatz 4, den Sie vorschlagen, können wir nicht befinden. Den hätten Sie zehn Tage vor dieser Sitzung schriftlich einbringen müssen, weil wir hier keine Vorlage zu Abs. 4 haben. Hingegen zu Ihren Änderungsvorschlägen zu vorliegenden Absätzen, darüber können wir sehr wohl befinden.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Für mich sind Ackerflächen und Landwirtschaftsflächen schon ein Unterschied. Können Sie das nochmal begründen, warum Sie die Ausweitung möchten? Da habe ich jetzt irgendwie nicht verstanden, was da der Hintergrund ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke. Das ist eine Ausweitung. Das ist ein Vorteil. Eine intensiv genutzte Wiese entspricht einem Acker. Eine Ackerfläche wird per Definition intensiv genutzt. Wenn man sich dann analog vorstellt, dass eine intensiv genutzt Wiese auch eine Zeit lang eben extensiv und nach ökologischen Massstäben genutzt wird, dann könnte das auch darunter fallen. Dann ist das ein Vorteil. Man kann mehr solche Biotope schaffen, denke ich, wenn man nicht nur die Ackerflächen berücksichtigt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich stehe diesen Änderungsanträgen eher skeptisch gegenüber, muss ich sagen. Vor allem diesem «waghalsigen Bodenbrüter-Vorschlag», dem stehe ich sehr ablehnend gegenüber, weil es hier nicht nur um Vögel geht, denke ich. Es geht auch ganz klar um andere Kleintiere. Ich denke da auch zum Beispiel an den Laubfrosch oder an Insekten und so weiter. Also den Artikel, so wie er hier ist, werde ich so unterstützen, wie ihn die Regierung vorgeschlagen hat. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte im Allgemeinen empfehlen, dass, wenn Änderungsanträge eingebracht werden, diese an den Vortagen der Landtagssitzung den Abgeordneten schriftlich zur Verfügung zu stellen. Die Erfolgsaussichten sind einfach wesentlich grösser. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätze Kolleginnen und Kollegen. Mich erstaunt es ein wenig. Ich glaube, in anderen landwirtschaftlichen Berichten, die auch im Zusammenhang mit der Interpellationsbeantwortung zur Alpwirtschaft von unserer Seite aufgetaucht sind, gelesen zu haben, dass die Förderbeträge für extensiv genutzte, bewirtschaftete Wiesen nicht zur gewünschten Biodiversität geführt haben und dass dann auch die Förderstufen für solche, in die Förderung geratene Grundstücke, nicht erhöht worden sind. Und wenn ich das richtig verstehe, würden Sie ja noch weitere Wiesenflächen dieser extensiven Nutzung unterstellen, mitunter wiederum mit wenigen Erfolgsaussichten hinsichtlich der zu erzielenden Biodiversität. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, es heisst nicht, dass man dann mehr Wiesen brachliegen lassen muss und eine gewisse Zeit lang nicht mehr intensiv bewirtschaften soll. Aber es soll die gleiche Möglichkeit geben wie eben für Ackerflächen. Das hat unter anderem den Vorteil, dass man vielleicht besser diese Vernetzung schaffen kann. Wenn Sie jetzt zwischen der Bendererstrasse und dem Rhein Verbindungen schaffen wollen, Biotope, wertvolle Lebensräume verbinden wollen, dann kommen Sie vielleicht nicht darum herum, auch einmal eine Wiese in so einen Korridor aufzunehmen, weil es vielleicht nicht überall durchgängig geeignete Acker hat. Aber eben, das wäre dann zu prüfen. Deshalb auch dieser Satz, diesen Vorschlag über den wir nicht werden abstimmen können, aber dass man eben die Festlegung und die Erhaltung dieser ökologischen Flächen dann eben entsprechend prüft und auch «monitort». Den Kommentar der Kollegin Helen Konzett Bargetze kann ich nicht nachvollziehen. Die Bodenbrüter sind eine sogenannte Leitart. Das wissen Sie besser als ich, ich denke, Sie haben Biologie studiert. Und wenn es dieser Leitart gut geht, dann geht es auch den Fröschen, den Feldhasen und was weiss ich wem noch alles besser. Man könnte sich natürlich überlegen, dass man jetzt hier alles aufführen müsste, jedes Tier, das in so einer Brache drinlebt. Es ist ganz einfach: Man sagt die Bodenbrüter und dann ist das Ziel erreicht. Wenn es den Bodenbrütern gefällt, dann gefällt es auch dem Feldhasen und dem Laubfrosch. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, geschätzter Herr Abg. Schurti. Ich sehe absolut die Intention, die hinter diesem Antrag steckt. Es ist die Verbesserung des Naturschutzes und ich kann das grundsätzlich befürworten. Ich möchte aber schon beliebt machen, dass wenn wir so in die fachtechnischen Einzelheiten hineingehen, wir das vor der 2. Lesung vielleicht besprechen. Also, dass Sie das bekannt geben, damit man auch die Abklärungen entsprechend machen kann beim Amt. Denn ich denke, wir haben ein fein abgestimmtes System mit diesen Ökoförderungen und gerade in Bezug auf die Bodenbrüter könnte man das auch als Einschränkung verstehen. Sie sagen, es ist eine Ausweitung. Ich möche hier einfach beliebt machen, dass wir bei der Vorlage bleiben. Das auch insbesondere zu den Ackerflächen, was ja nicht dasselbe ist, wie die Landwirtschaftsflächen. Wir haben hier in unserer Stellungnahme Ausführungen gemacht ab Seite 13, insbesondere auf Seite 15, wo gerade darauf hingewiesen wird, wieso dass Wiesen hier nicht infrage kommen. Zum Monitoring: Ich denke, das ist eine gute Anregung. Ich möchte das aber auch nicht ohne Absprache jetzt hier festgeschrieben haben. Ich weiss auch nicht, wie die Kapazitäten beim Amt für Umwelt sind, um das zu machen. Das Monitoring selbst ist, so denke ich, eine gute Anregung und sollte gemacht werden, sofern das gemacht werden kann.Und zu den Grammatikfehlern: Hier habe ich einfach die Information, dass das vom Rechtsdienst geprüft wurde und Grammatikfehler nicht möglich sind. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Pio Schurti, ich darf Sie dann auch fragen, ob Sie an Ihren Anträgen festhalten? Abg. Pio Schurti
Danke. Ja, an den ersten beiden Anträgen, da bleibe ich dabei. Ich finde das sinnvoll, dass man das ausweitet auf Landwirtschaftsflächen allgemein. Ackerflächen sind auch Landwirtschaftsflächen, aber Landwirtschaftslfächen ist halt etwas mehr als nur diese Ackerflächen. Und das andere, ja, es ist gut möglich, dass im Amt für Umwelt und in der Legistik keine Grammatikfehler gemacht werden. Ich halte das für einen Fehler oder zumindest eine undeutliche Formulierung, weil man «Vielfalt» nicht vernetzen kann. Man vernetzt die Biotope und darum geht es. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, ich kann mich dem Eindruck nicht verwehren, dass es durch den Austausch von «Ackerflächen» durch «Landwirtschaftsflächen» nur darum geht, die Subventionsansprüche zu erhöhen und ich möchte darum bitten, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Dann können wir über die Anträge befinden. Herr Abg. Pio Schurti, ich möchte hier ein bisschen gestaffelt vorgehen. Ich darf Sie nochmals bitten, Ihre Anträge zu Abs. 2 vorzubringen. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Also in Abs. 2 wäre dann in der zweiten Zeile das Wort «Ackerflächen» zu ersetzen durch «Landwirtschaftsflächen». Dann in Abs. 2 Bst. a nicht die «Ackerfläche», die «Landwirtschaftsfläche». Dann Bst. b auf Seite 19 oben ist das «deren landwirtschaftliche Nutzung». Landtagspräsident Albert Frick
So weit so gut. Dann wollen wir vielleicht zuerst über Abs. 2 befinden. Ich denke, obschon es sich dreimal um diese selbe Wortänderung handelt, können wir das in einer Abstimmung behandeln. Ich denke, dass wird keine Schwierigkeiten bedeuten. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es wurden die Förderungen erwähnt und ich möchte hier einfach noch betonen, dass wir die finanziellen Konsequenzen nicht kennen. Wir haben sie nicht geprüft. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Pio Schurti, so wie wir ihn soeben gehört haben, die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Ja-Stimmen nicht zugestimmt. Ich bitte Sie nun, Ihren Änderungsantrag zu Abs. 3 nochmals vorzubringen. Abg. Pio Schurti
Abs. 3 Bst. a: «Förderungsleistungen können ausgerichtet werden, wenn a) ein Beitrag zur Erhaltung oder Vermehrung der Arten- oder Biotopviefalt, insbesondere zur Förderung von Bodenbrütern oder zur Vernetzung von deren Biotopen geleistet wird.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer dem Antrag des Abg. Pio Schurti, so wie er soeben vorgetragen wurde, die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Ja-Stimmen nicht stattgegeben. Somit wollen wir über Art. 46 Abs. 2 und 3 Bst. a gemäss Regierungsvorlage abstimmen. Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 66a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 66a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffen die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 20 erledigt. -ooOoo-