Beschluss Nr. 229/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 25. September 2015 (Nr. 125/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 23: Beschluss Nr. 229/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 25. September 2015. Der Bericht und Antrag trägt die Nummer 125/2015. Er steht zur Diskussion.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Die Richtlinie 2010/75/EU überarbeitet sieben Richtlinien beziehungsweise fasst diese zusammen. Schwerpunkt der Richtlinie ist eine umweltrechtliche Bewilligungspflicht für Anlagen und Tätigkeiten, die zu einer beträchtlichen Umweltverschmutzung führen können. Ein weiteres Thema ist die Betonung der Anwendung des Standes der Technik gemäss den auf EU-Ebene erarbeiteten Referenzdokumenten, beste verfügbare Techniken im Regelfall. Ausnahmen vom Stand der Technik unterliegen einer öffentlichen Begründungspflicht. Verschiedene Bestimmungen der Richtlinie 2010/75/EU betreffen Anlagen, die in Liechtenstein nicht existieren, zum Beispiel Abfallverbrennungsanlagen, Titandioxid produzierende Anlagen und Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 Megawatt und sind daher für Liechtenstein nicht von Relevanz. Es wurde eine entsprechende Anpassung im Übernahmebeschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses aufgenommen. Die Vorlage ergibt laut Bericht und Antrag keine Probleme im Verhältnis zur Schweiz. Es ist zwar ein anderer Verfahrensablauf in der Schweiz, jedoch ist die Rechtslage ähnlich. Personelle Konsequenzen hat die Übernahme keine und kann so übernommen werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete, guten Morgen. Ich kann mich meinem Vorredner anschliessen. Er hat die Vorlage gut zusammengefasst. Ich möchte nur eine kurze Frage stellen. Auf Seite 8 wird ausgeführt, dass noch eine Verordnung zu erlassen ist. Bis wann ist mit dieser zu rechnen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Präsident. Es ist geplant, das zeitnah zu machen. Allerdings ist keine zeitliche Frist gesetzt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 229/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 25. September 2015 zur Übernahme der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Ja-Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 23 abgeschlossen. -ooOoo-