Neuregelung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV (Nr. 108/2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 34: Neuregelung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 108/2015. Er steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Politiker tun sich bekanntlich schwer, unbequeme, aber notwendige Massnahmen zu treffen. Erfahrungsgemäss umso schwerer, je näher die nächsten Wahlen rücken. In dieser Hinsicht dürfte es auch diese AHV-Revision, die bis in ein Wahlkampfjahr hineinreicht, nicht einfach haben. Auch schon bei den Krankenkassenprämien hat es die Politik, durch Jahr für Jahr steigende Staatsbeiträge, lange verstanden, unbequeme Wahrheiten vor dem Wähler zu verstecken. So lange, bis die Axt am Baum war und das Loch im Staatshaushalt ein weiteres Verstecken der rasanten Kostenentwicklung nicht mehr zuliess.Auch bei der staatlichen Pensionskasse wollte die Politik lange einfach niemandem wehtun und sich der unbequemen Wahrheit stellen. Die Probleme wurden kleingeredet und es wurde auf Zeit und Hoffnung gespielt. Uns allen sind die gravierenden Folgen dieser Untätigkeit noch in frischer Erinnerung. Mit dieser AHV-Revision liegt nun wieder einmal ein Bündel von unbequemen Massnahmen vor uns zur Entscheidung. Mit der Anhebung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, der Erhöhung des Rentenalters, einem tieferen Staatsbeitrag und einem vorübergehenden Verzicht auf den Teuerungsausgleich liegen Massnahmen auf dem Tisch, mit denen sich wohl kein Politiker beliebt macht.Die Verlockung ist gerade im Hinblick auf das nahende Wahlkampfjahr daher gross, sich beim Wähler durch politisches Geplänkel oder falsch verstandene Grosszügigkeit ins vermeintlich rechte Licht zu rücken. Ich hoffe, die Mitglieder dieses Parlaments können dieser Verlockung widerstehen und nehmen ihre Verantwortung nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der AHV als auch des Staatshaushalts wahr. Denn - und das scheint vielen immer wieder vergessen zu gehen - die AHV und insbesondere der Staat, das sind wir alle. Ein Wettlauf um möglichst hohe Staatsbeiträge wäre wohl nur ein Bumerang, der letztlich uns alle - und insbesondere künftige Generationen - trifft.Die AHV ist schon seit vielen Jahren ein Dauerthema im Landtag; passiert ist aber lange Zeit gar nichts. Die Untätigkeit in der letzten Legislaturperiode gipfelte sogar in einer notwendigen Druckerhöhung des Parlaments im 2011 durch einen ultimativen Entscheid, den Staatsbeitrag ab 2018 auf Null zu setzen. Das Parlament verlangte damit nachdrücklich nun endlich eine langfristig tragfähige Lösung, seither ist aber lange nichts passiert und die Vorgängerregierung hat das Dossier einfach schubladisiert. Nach langem Stillstand liegt nun endlich ein Lösungsvorschlag auf dem Tisch. Der heutige Landtag und die Parteien haben sich ebenfalls schon vielfach mit dem Thema auseinandergesetzt. Im Frühjahr 2013 im Rahmen einer Aktuellen Stunde, im Herbst 2013 im Rahmen einer Diskussion des Ministeriums mit verschiedenen Fraktionsvertretern sowie anlässlich der Behandlung des Massnahmenpakets III, im November 2014 im Rahmen der Finanzplanung, ab Ende 2014 im Rahmen der Vernehmlassung zu diesem Gesetz und in diesem Jahr anlässlich von Diskussionen und Arbeitsgruppen in Parteigremien und nicht zuletzt in jedem Jahr anlässlich der Behandlung des AHV-Geschäftsberichtes im Landtag.Was lange oder besser, sehr lange währt, soll nun endlich gut werden. Die Zeit ist reif zu handeln. Zeit ist Geld oder besser, Zeit kostet Geld; das stimmt wohl nirgends so sehr wie im Falle der AHV. Oder, um mit den Worten des AHV-Direktors zu sprechen: «Mit Zuwarten wird das nicht besser. Der Landtag kennt die Prognosen und die Regierung hat ihm Lösungsmöglichkeiten aufgezählt. Es ist an der Zeit, den Entscheid für eine dauerhafte Lösung zu fällen.»Es wäre fatal, wenn dieser Landtag diese Verantwortung nicht wahrnimmt und die ungeliebte Aufgabe untätig einmal mehr einem neuen Parlament und einer neuen Regierung ab 2017 weiterreicht. Diese müssten sich dann erneut in die Materie einarbeiten und es ginge einmal mehr wertvolle Zeit verloren. Zu begrüssen ist, dass wir heute gleichzeitig beide Gesetzesvorlagen, die die Altersvorsorge betreffen, parallel behandeln können. Die zwei Vorlagen zum AHV- und dem Pensionskassengesetz bilden letztlich eine untrennbare Einheit im Rahmen unseres Dreisäulen-Konzepts. Ich möchte jetzt schon darum bitten, dass wir auch die abschliessende 2. Lesung beider Vorlagen im ersten Halbjahr 2016 parallel behandeln. Ich spreche mich klar für Eintreten auf die Vorlage aus und hoffe auf eine konstruktive Debatte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Den Mahnruf des Kollegen Elfried Hasler habe ich gelassen angehört, denn ich kann ihm versichern, unsere Fraktion wird sich sehr konstruktiv an der Debatte beteiligen und ihren Teil dazu beitragen, dass wir letztlich zu einer, möglichst mit breitem Konsens getragenen, Gesamtlösung kommen werden. Diesen Tatbeweis haben wir schon des Öfteren angetreten, zum Beispiel zuletzt auch beim KVG. Die Ausgangslage für die vor uns liegende Revision der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in Liechtenstein wird im Bericht und Antrag klar und deutlich dargelegt. Wenn wir nichts tun, werden die Reserven des Vorsorgewerkes von 11,2 Jahresausgaben per Ende 2014 auf nur noch etwas mehr als 4 Jahresausgaben per Ende 2032 schrumpfen. Dieser Berechnung liegen diverse Parameter zugrunde, welche ich grösstenteils als sehr adäquat betrachte. Einzig hätte ich mir gewünscht, dass die Erwartungen an die Vermögenserträge nicht mit 2,5% sondern mit jenen 1,7% gerechnet worden wären, mit welchen die AHV seit Mai dieses Jahres als Reaktion auf den SNB-Entscheid von Mitte Januar kalkuliert. Vielleicht kann die Frage aber relativ kurzfristig beantwortet werden, welche Wirkung diese Korrektur im Hinblick auf die Ende 2032 noch vorhandenen Reserven zeitigen würde.Das allein tut der Tatsache aber keinen Abbruch, dass ich die Vorlage insgesamt sehr begrüsse und dem verantwortlichen Minister Pedrazzini ein ausdrückliches Lob zolle. Er hat mit dieser Vorlage eine ausgezeichnete Diskussionsgrundlage geschaffen. Die AHV ist das Fundament der sozialen Vorsorge und Absicherung in unserem Land. Deren langfristige Sicherstellung muss eine generationenverträgliche Aufgabe sein, der wir uns nicht nur für die heutigen versicherten und rentenbeziehenden Jahrgänge, sondern auch für zukünftige Generationen laufend zu stellen haben. Alle Massnahmen, die wir heute treffen, verhindern schärfere Massnahmen, im schlimmeren Fall nahezu unbezahlbare Massnahmen oder allerschlimmstenfalls Sanierungen, welche unseren Staat an den Rand seiner Möglichkeiten und vielleicht sogar darüber hinaus treiben würden.In Anbetracht dessen möchte ich einleitend eine von der Regierung vorgeschlagene Massnahme besonders hervorheben, welche in der bisherigen Diskussion rund um andere Massnahmen beinahe gänzlich untergegangen, aber in ihrer Bedeutung weitreichend ist. Die Regierung schlägt die Einführung eines verpflichtenden Interventionsmechanismus vor. Sie will die gesetzliche Verpflichtung, alle fünf Jahre ein versi-cherungstechnisches Gutachten einzuholen, das die Entwicklung über die 20 folgenden Jahre darlegt. Sollte sich aus diesem versicherungstechnischen Gutachten auf das Ende der Betrachtungsperiode ein Absinken der Reserven auf unter fünf Jahresausgaben abzeichnen, müssen dem Landtag zwingend Massnahmen zur Verhinderung dessen unterbreitet werden.Dieser sehr begrüssenswerte Vorschlag stellt eine flankierende Massnahme dar, was deren Wert und Bedeutung allerdings nicht schmälern soll. Eine unmittelbare Auswirkung auf die Entwicklung des Fondsvermögens hat sie aber nicht. Unmittelbar wirken werden die übrigen Kernvorschläge des Revisionspaketes und wenn wir diese punktgenau gemäss dem Willen der Regierung beschliessen, werden wir im Jahr 2032 nicht etwas über vier, sondern noch rund sieben Jahresausgaben auf der hohen Kante haben.Bevor ich mich einzelnen Vorschlägen zuwende, frage ich die Regierung jedoch, wie sie auf die Zielgrösse von verbleibenden sieben Jahresausgaben im Jahr 2032 gekommen ist? War das ein Zufallsergebnis aus der Addition der Auswirkungen der als erforderlich betrachteten Massnahmen? Wurden die sieben verbleibenden Jahresausgaben als Zielgrösse definiert und die Massnahmen danach ausgerichtet? Wenn es so war, stellt sich die Frage, wer diese Zielgrösse definiert hat und warum ausgerechnet sieben Jahresausgaben? Würden drei Jahresausgaben auch reichen oder müssten wir nicht danach trachten, die Reserven möglichst auf dem heutigen Stand zu behalten? Ich spreche mich für den Erhalt von möglichst soliden Reserven aus. Ein hohes Fondsvermögen kommt einer leistungsfähigen Milchkuh gleich, die man nicht zu sehr vom Futter nehmen und abmagern lassen sollte. Zu erheblich ist der Einfluss der Vermögenserträge auf die langfristige Sicherung des Vorsorgewerkes.Klar ist jedenfalls, dass die Definition der Zielreserve unmittelbare Auswirkungen auf die zu treffenden Massnahmen hat. Ein je stärkeres Absinken des Fondsvermögens wir erlauben, desto geringfügiger werden die zu treffenden Massnahmen sein - eben bis hin zum Nichtstun. Je mehr Reserven wir erhalten wollen, desto einschneidender werden die Massnahmen sein. Ich kann mich an Diskussionen mit dem Herrn Gesellschaftsminister in einer Frühphase der Erarbeitung der Vorlage erinnern. Diese fanden, so meine ich, sogar noch vor der Publikation der Vernehmlassungsvorlage statt. Damals wies der Herr Gesellschaftsminister zu Recht auf den Zusammenhang zwischen der Höhe des Fondsvermögens und den zu treffenden Massnahmen hin. Diesem Aspekt sollten wir in der Diskussion eine gewisse Aufmerksamkeit schenken. Alles, was wir an Massnahmen beschliessen, wird die Entwicklung der Reserven unmittelbar beeinflussen. Einen politischen Konsens über die anzustrebende Höhe des langfristig zu erhaltenden Fondsvermögens erachte ich deshalb als unerlässlich. Politischen Konsens erfordert nicht nur die Definition der auf lange Sicht anzustrebenden Fondsreserven, sondern das gesamte Massnahmenbündel, das es zu beschliessen oder eben nicht zu beschliessen gilt. Die Diskussion braucht Zeit. Klar liegen die Fakten auf dem Tisch und es könnte einfach faktenbasiert entschieden werden. Klar steht in einem knappen Jahr der nächste Wahlkampf an und man scheint sich davor zu fürchten, die Vorlage kurz vor den kommenden Wahlen den Wählerinnen und Wählern beliebt machen zu müssen. Aber eingedenk der Bedeutung einer AHV-Revision dürfen wir dennoch nichts übers Knie brechen. Gerade deshalb muss und darf das Thema, und das sage ich im Namen unserer ganzen Fraktion, nicht zwischen Weihnachten 2015 und frühen Ostern 2016 von Regierung und Landtag im Alleingang erledigt werden.Die schweizerische AHV hat etwas mehr als eine Jahresausgabe in Reserve und lässt sich seit den ersten Reformvorschlägen des Bundesrates im Jahr 2012 bis zu einem endgültigen Entscheid des Nationalrats - voraussichtlich frühestens in der kommenden Frühjahrs- oder gar erst Sommersession - ganze vier Jahre Zeit. Und dann dürfte es klar sein, dass über dem Rhein das Volk das letzte Wort haben wird. Auch wir sollten einfach nicht vergessen, das Volk in dieser Frage mitzunehmen. Alles andere käme nicht gut. Das Vorliegen von Fakten allein entscheidet nicht über die Akzeptanz der daraus abgeleiteten Massnahmen. Diese Akzeptanz muss erarbeitet werden.Während ein wahrscheinlich nicht ganz geringer Teil der Bevölkerung noch mit einem Ja oder Nein zur KVG-Revision ringt, befassen wir uns schon mit der nächsten massiven Ladung. Das Tempo ist höllisch, es droht nicht nur der Jahreszeit entsprechend Schleudergefahr. Dass Diskussionsbedarf besteht, hat sich in den vergangenen Wochen gezeigt. Ich bin dem Landtagspräsidium dankbar, dass es meinem Antrag auf Verschiebung der Traktandierung dieser Vorlage vom November- in den Dezemberlandtag zugestimmt hat und es war wichtig, sich diese Zeit für erste Diskussionen zu nehmen. Sie sind aber nicht abgeschlossen und werden es auch nach der 1. Lesung im Landtag nicht sein.Allein am künftigen Staatsbeitrag an die AHV scheiden sich die Geister. Bereits sehr früh hat die VU schon im Vernehmlassungsverfahren klar gemacht, dass eine Senkung des Staatsbeitrages von CHF 54 Mio. im 2017 auf CHF 20 Mio. im 2018 mit ihr nicht zu machen sei. Diese Haltung bekräftige ich hiermit nochmals in aller Deutlichkeit. Mit der VU-Landtagsfraktion ist eine Senkung des Staatsbeitrags auf CHF 20 Mio. nicht zu machen. Nun hat sich auch die FBP, zumindest deren Landtagsfraktion, bereits auf CHF 30 Mio. festgelegt. Mit dem Votum der beiden Koalitionsparteien ist jedenfalls schon zu Beginn der landtäglichen Debatte klar, dass es nicht bei CHF 20 Mio. Staatsbeitrag bleiben und dieser ab 2018 mindestens CHF 30 Mio. Franken betragen wird.Über die Höhe des Staatsbeitrages lässt sich trefflich streiten. Wieso sind es dieses Jahr CHF 50 Mio., nächstes Jahr CHF 52 Mio., übernächstes Jahr CHF 54 Mio.? Wieso hätten es nach den Vorstellungen der Regierung ab 2018 dann CHF 20 Mio. sein sollen? Ist es einfach genau jene Zahl, mit der ein viertes Massnahmenpaket gerade noch verhindert hätte werden können? Waren die CHF 20 Mio. der Ausgangspunkt der Berechnungen der Regierung, nach der sich dann die anderen Massnahmen zu richten hatten, um auf sieben Jahresausgaben Fondsvermögen im Jahr 2032 zu kommen? Die Festlegung des Staatsbeitrags in einer absoluten Zahl mag im Moment der Entscheidung wohl richtig sein, über mehrere Jahre hinweg wirkt das jedoch wie über den Daumen gepeilt. Künftige mögliche Entwicklungen werden dabei komplett ausser Acht gelassen. Meines Erachtens darf es nicht nur um die einmalige Festlegung des Staatsbeitrages als absolute Zahl über Jahre hinweg gehen, sondern es braucht darüber hinausgehende Überlegungen für die Berücksichtigung künftiger Entwicklungen. Dazu braucht es eine flexible Lösung, die der AHV Einnahmen durch den Staatsbeitrag sichert. Dies kann ein dynamischer Staatsbeitrag, versehen mit einer Minimumgarantie zugunsten der AHV, sein. Allenfalls kann auch ein Maximalbetrag pro Jahr als Risikoobergrenze für den Staat definiert werden. So hätten Staat und AHV eine gewisse Planungssicherheit für ihre Finanzhaushalte.Es sollte beispielsweise darüber nachgedacht werden, den Staatsbeitrag an das Umlage- oder Primärdefizit der AHV zu koppeln. Dieses belief sich in den beiden letzten Rechnungsjahren der AHV jeweils auf gute CHF 35 Mio. Franken. Das Umlagedefizit errechnet sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen der AHV durch arbeitgeber- und arbeitnehmerseitige Beiträge und den Ausgaben der AHV durch Rentenzahlungen. Eine Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit würde neben dem bereits erwähnten Interventionsmechanismus zusätzlichen Druck auf die Politik ausüben, dieses nicht extrem anwachsen zu lassen. Insbesondere müsste dies den Staat nahezu beflügeln, weiterhin alles zur Sicherung und Schaffung von optimalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit von Arbeitsplätzen zu unternehmen. Eine hohe Gesamtlohnsumme in Liechtenstein ergibt hohe AHV-Beiträge, welche dazu beitragen, das allein aus demografischen Entwicklungen unvermeidlich steigende Wachstum des Umlagedefizits zu verlangsamen. Vollbeschäftigung und eine hohe Beschäftigungsquote sichern der AHV ihre Einnahmen, Arbeitslosigkeit und eine tiefe Beschäftigungsquote lassen das Umlagedefizit umso schneller wachsen - so einfach ist das. Lohnbeiträge werden immer die wichtigste Einnahmequelle der AHV bleiben müssen.Die genaue Ausgestaltung einer Formel zur Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit der AHV kann diskutiert werden. Mit einer Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit könnte zudem jener Aspekt Berücksichtigung finden, dass 34% der ausbezahlten AHV-Renten ins Ausland exportiert werden und 66% im Land bleiben. Eine Flexibilisierung oder Dynamisierung des Staatsbeitrags wäre letztlich keine neue Erfindung. Ähnliche Modelle gibt es schon bei der Invalidenversicherung und bei der Familienausgleichskasse. In der IV beträgt der Staatsbeitrag grundsätzlich 50% der IV-Ausgaben, wird aber reduziert, solange die IV Reserven von 5% einer Jahresausgabe ausweist. In der Familienaus-gleichskasse trägt der Staat das Defizit, wenn das FAK-Vermögen unter eine Jahresausgabe in Reserve sinken würde, das dürfte in unmittelbarer Zukunft nicht der Fall werden.Ein auf die AHV zugeschnittenes Modell dieser Art könnte beispielsweise lauten, dass der Staatsbeitrag analog der im Land verbleibenden Rentenzahlungen zwei Drittel des Umlagedefizits der AHV des Vorjahres beträgt, jedoch mindestens CHF 30 oder mindestens 40 Mio. und allenfalls höchstens zum Beispiel CHF 50 Mio. Ich bitte die Regierung darum, über eine Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit der AHV und allenfalls weitere Modelle der Koppelung des Staatsbeitrages an Finanzkennzahlen des Staates oder der AHV nachzudenken. Des Weiteren bitte ich die Regierung um Berechnungen, welche Auswirkungen ein Staatsbeitrag von CHF 30 und 40 Mio. auf die Reserveentwicklung der AHV in Form von Jahresausgaben im Jahr 2032 hat. Ebenso bitte ich im Umkehrschluss zu berechnen, welche der anderen vorgeschlagenen Massnahmen wegfallen oder gemildert werden könnten, wenn das Fondsvermögen der AHV bei einem Staatsbeitrag von CHF 30 oder 40 Mio. im Jahr 2032, wie von der Regierung vorgesehen, bei rund sieben Jahresausgaben liegen sollte.Diese anderen Massnahmen, über die zu diskutieren ich bevorzugen würde, sobald die soeben angesprochenen Berechnungen vorliegen, sind: - Die Erhöhung des Rentenalters für Männer und Frauen ab dem Jahrgang 1958.
- Die Erhöhung der arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Beiträge um je 0,15 Lohnprozente auf insgesamt 8,1 Lohnprozente.
- Die vorübergehende Aussetzung des Teuerungsausgleichs auf die Renten im Umfang von vier Prozent.
- Die Einführung einer Beitragspflicht auf Erwerbseinkommen, welche im Rentenalter erzielt werden.
Letztendlich erachte ich es auch für keineswegs ausgeschlossen, kommende Mehrwertsteuererhöhungen in der Schweiz, welche Liechtenstein autonom nachzuvollziehen hat, zweckgebunden der AHV zuzuweisen. Es ist nach den ständerätlichen Debatten im vergangenen September davon auszugehen, dass in der Schweiz in den nächsten Jahren die Mehrwertsteuer um voraussichtlich 0,7% angehoben wird und die Schweiz dann zusammen mit 0,3 frei werdenden Mehrwertsteuerprozenten aus der IV-Sanierung insgesamt ein Mehrwertsteuerprozent zweckgebunden in die AHV einschiessen wird. Ein Mehrwertsteuerprozent sind in Liechtenstein rund CHF 20 Mio. Es muss ja nicht zwingend ein ganzes Mehrwertsteuerprozent sein, das wir vonseiten des Staates der AHV zuweisen, jedoch könnten, wie gesagt, wenigstens die kommenden, absehbaren Mehrwertsteuererhöhungen um insgesamt 0,7% anstelle dem allgemeinen Staatshaushalt zweckgebunden der AHV zugewiesen werden. Nach meiner Berechnung wären 0,7 Mehrwertsteuerprozente rund CHF 17 Mio. und dürften beispielsweise die angedachte Beitragserhöhung um je 0,15% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Weitem mehr als wettmachen. Mit einer Erhöhung der AHV-Beiträge und mit höherer Mehrwertsteuer verursachen wir für Versicherte und die Wirtschaft zweimal Kosten. Einmal würde reichen.Auch eine Kombination von zweckgebundener Zuweisung von Mehrwertsteuererhöhungen und einem an das Umlagedefizit gekoppelten Staatsbeitrag ist für mich denkbar. Das muss allerdings gut aufeinander abgestimmt und sorgfältig austariert werden. Aus meiner Sicht bietet allein die Festlegung des Staatsbeitrages oder die Definition eines hierfür anzuwendenden Berechnungsmechanismus enormen Diskussionsstoff, zu dem sich auch die von der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer eingebrachten Überlegungen zu einer allenfalls über Jahre gestaffelten Senkung des Staatsbeitrags und das Datum des Inkrafttretens gesellen könnte. Gerade auch deshalb erschiene mir die Bildung einer Landtagskommission nicht zum vornherein abwegig, um gemeinsam mit der Regierung und AHV-Experten diese Fragen und die Auswirkung ihrer Beantwortung auf andere allenfalls zu treffende Massnahmen zu erörtern.Ganz unabhängig von der absoluten Höhe des Staatsbeitrages oder von der Formel zu dessen Festlegung darf sich der Staat seinem verfassungsmässigen Auftrag folgend nicht zu sehr aus der Verantwortung für die Sicherung dieses Sozialwerkes zurückziehen. Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Senkung des Staatsbeitrages auf CHF 20 Mio. ab dem Jahr 2018 würde der Staatsbeitrag knappe 8% der AHV-Ausgaben in Form von Renten ausmachen. Auch mit CHF 30 Mio. wären es lediglich knappe 13%. In der Schweiz ist der Staatsbeitrag auf 19,55% der Ausgaben der AHV festgesetzt und hat nach dem Willen des Ständerates auch in dieser Höhe zu bleiben.Insgesamt ist für mich ein Eintreten auf eine von der Systematik her sehr gute Vorlage, für die ich mich beim Herrn Gesellschaftsminister bedanke - ausser Frage. Sie bietet eine ausgezeichnete Diskussionsgrundlage und diese Diskussion müssen wir führen. Die Zeit bis zu den kommenden Ostern wird dafür unter Umständen nicht reichen. Damit meine ich nicht unbedingt, das Ziel einer Entscheidungsfindung noch in der laufenden Legislaturperiode aus den Augen zu verlieren. Aber noch einmal: Gut Ding will Weile haben und vergessen wir die Bevölkerung nicht bei dieser Entscheidungsfindung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine zukunftweisende Ausrichtung unserer AHV. In der Rückschau zur staatlichen Pensionskasse scheint es bedeutend, dass diese Ausrichtung nicht hinausgeschoben wird und erst dann zu Lösungen kommt, wenn der Karren schon an die Wand gefahren ist. Deshalb danke ich der Regierung, dass sie frühzeitig dem Landtag eine Vorlage unterbreitet.Als ich diese Vorlage gelesen habe, stellte sich die Frage, wie geht es uns überhaupt und allgemein? Geht es uns schlecht? Geht es uns gut? Geht es uns sehr gut? Oder sogar ausgezeichnet? Bevor ich jedoch eine Einschätzung mache, sind weitere Themen aufgetaucht. Wir haben im September-Landtag das Postulat betreffend die Transferleistungen behandelt. Dabei war schon erstaunlich, wie viele Leistungen vom Staat an Private ergehen; seien dies Kinderzulagen, Geburtszulagen, Mutterschaftszulagen, Mietbeiträge an Familien, Stipendien, Alleinerziehendenzulage, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Betreuungs- und Pflegegeld, Kostenbeteiligung beim Krankenversicherungsgesetz, Prämienverbilligungen, Wohnbauförderung etc., etc., um nur einige zu nennen. Wenn ich mir diese Reihe von Transferleistungen anschaue, dann muss man vor Augen halten, dass wir doch im Paradies leben. Wo erhalte ich mehr Pensionsrente als in Liechtenstein? Wo erhalte ich im Notfall Ergänzungsleistungen? In welchem Land erhalte ich mehr Kinderzulagen und Kinderrenten? In welchem Land erhalte ich mehr Prämienverbilligungen für die Krankenkasse? In welchem Land würde es mir denn besser gehen? Und nun kommt wieder die generelle Frage: Wie geht es uns denn? Es ist aber auch der Zeithorizont zu betrachten, in welchem Jahr oder Jahrzehnt ging es uns denn besser? War dies vor 10, 20 oder 30 Jahren? War es damals besser? Und zum Schluss kommt nur eine Erkenntnis: Es ging uns noch nie besser als heute. Und zwar allen, aber auch wirklich allen: Seien es die sozial Schwächeren, sei es der Mittelstand und auch die Reichen. Seien es die Kinder, die Erwachsenen, Erwerbstätigen und auch die Rentner. Und nun haben wir diese Vorlage zu behandeln. Ursprung dieser Vorlage ist die Behandlung und die Diskussion des demografischen Wandels in der letzten Legislaturperiode. Wir haben zwei bekannte Auswirkungen. Es sind die Lebenserwartung und damit die Langlebigkeit einerseits und die Babyboomer andererseits, welche die Zahl der Rentner innerhalb von 15 Jahren verdoppeln lassen.Es ist fantastisch, länger leben zu dürfen. Noch fantastischer ist es, bei diesen Sozialwerken und Gesundheitsinstituten in Liechtenstein älter zu werden. Im Gegenstück gilt es aber, die Finanzierung sicherzustellen, was nicht ganz einfach ist. Wie ich bereits vorgängig erwähnt habe, leben wir auf dem höchsten Niveau seit eh und je. Diese Entwicklung heisst, dass wir nun angelangt sind, dieses Höchstniveau ein wenig reduzieren zu müssen. Wir müssen unseren Lebensstandard ein wenig reduzieren, weil wir länger leben und damit die finanzielle Absicherung auf mehrere Jahre verteilen müssen. Wir müssen ihn aber auch reduzieren, um unserer Jugend nicht die gesamten Reserven zu verbrauchen. Auch sie brauchen ein Polster und eine optimale Ausrichtung. Es kann nicht sein, dass wir Reserven abbauen, nur mit der Begründung, dass wir es verdient hätten. Es kann nicht sein, dass wir die Reserven in hohem Masse abbauen, weil wir keinen kleinen Rückschritt von unserem Maximallebensstandard machen wollen. Diese Vorlage schlägt einen Staatsbeitrag von CHF 20 Mio. vor. Über die Anpassung dieser Summe werden wir noch ausführlich diskutieren. Die Erhöhung hat aber auch Grenzen. Damit meine ich nicht die Grenzen des Staatshaushaltes, sondern die Grenzen, wohin diese Gelder künftig fliessen; nämlich abfliessen.Durch unseren hohen Anteil an Grenzgängern werden die AHV-Renten und damit auch das Weihnachtsgeld in Zukunft grösstenteils in das Ausland fliessen. Der Staat hat auch die Pflicht, den Geldfluss und die Transferleistungen zu beachten, wem sie wie und wohin zufliessen. Deshalb hoffe ich, dass die Mitglieder des Landtages nicht nur unsere bisherigen Leistungen von vorerst 20% der Renten und später die Lösung mit dem Sockelbeitrag von CHF 50 Mio. plus jährlich CHF 2 Mio. zur Beurteilung heranziehen, sondern eben die auch die Geldflüsse beachten. Deshalb möchte ich nochmals hinweisen, dass die Staatsbeiträge an die AHV vergleichsweise weniger Wirkung für unsere Bevölkerung zeigen, als die Staatsbeiträge zum Beispiel an die Krankenversicherung. Hierbei hoffe ich, dass in der 2. Lesung und somit vor den Wahlen, kein Rennen auf die Erhöhung der Staatsbeiträge entsteht. Um die AHV langfristig zu sichern, sieht der Bericht und Antrag folgende Massnahmen wie folgt vor:- Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeträge von 7,8% auf 8,1%.
- Die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf 65 Jahre für die Jahrgänge 1958 und jünger.
- Einführung einer Beitragspflicht auf Erwerbseinkommen, welche im Rentenalter erzielt werden.
- Vorübergehende Aussetzung des Teuerungsausgleichs auf die Renten im Umfang von 4%.
Mit diesen Massnahmen werden die AHV-Reserven in 20 Jahren von elf Jahresausgaben auf sieben Jahresausgaben reduziert. Ein Abbau der Reserven von 36% ist doch wesentlich. In diesem Vorschlag ist auch ein Interventionsmechanismus eingeschaltet, welcher die Regierung verpflichtet, mindestens alle fünf Jahre ein versicherungstechnisches Gutachten mit einem Zeithorizont von 20 Jahren einzuholen. Fallen die Reserven der AHV auf unter fünf Jahresausgaben, so ist die Regierung verpflichtet, dem Landtag ein Massnahmenpaket vorzulegen. Dies begrüsse ich insbesondere, wenn man die Diskussion auf die letzte Landtagsperiode legt. Ich erhoffe mir, dass, wie bereits eingangs erläutert, die Bereitschaft aller Betroffenen gegeben ist, von dem derzeitigen höchsten Lebensstandard einen kleinen Rückschritt in Kauf zu nehmen, um unserer Jugend die Zielchancen nicht allzu hoch zu belasten. Ich bin für Eintreten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke. Geschätzte Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Im Namen der Landtagsfraktion der Freien Liste kann ich folgende Fraktionserklärung abgeben: Die AHV ist eine zentrale sozialpolitische Institution und für die Menschen in Liechtenstein und damit von überragender Bedeutung. Die Freie Liste verfolgt mit Sorge, wie sich die Regierung aus dieser sozialen Einrichtung immer mehr zurückziehen möchte. Wir haben es hier mit einer weiteren Sparvorlage der Regierung zu tun. Es ist ein richtungsweisender Entscheid, ob wir weiterhin im gleichen Ausmass Verantwortung für unsere sozialen Institutionen übernehmen wollen oder nicht.Unseren Vorschlag zum Vernehmlassungsbericht, die 13. AHV-Rente oder das sogenannte Weihnachtsgeld nur oberhalb einer bestimmten Vermögens- und Einkommenssituation zu tilgen, hat die Regierung als «zu kompliziert» taxiert und nicht übernommen. Das Argument des administrativen Aufwands sehen wir schon, es wiegt für uns aber weniger schwer als die soziale Fairness. Klar ist für uns, dass wir für eine generelle Kürzung der AHV-Renten nicht zu haben sind. Das ist nicht sozialverträglich. Von einer generellen Tilgung des halben Weihnachtsgeldes durch die Inflation hält die Freie Liste dementsprechend wenig. Zuerst aber zu den Vorschlägen der Regierung, welche die FL positiv bewertet: - Der Erhöhung des AHV-Alters auf 65 für beide Geschlechter - aus unserer Sicht unvermeidlich;
- ebenso die leichte Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge - dies ist ebenfalls nachvollziehbar und einfach und verständlich für die Versicherten.
Grundsätzlich positiv ist aus unserer Sicht auch der Vorschlag der Regierung, die Einkommen, die während des Rentenalters erzielt werden, neu AHV-pflichtig zu machen. Die Freie-Liste-Fraktion befürwortet eine Beitragspflicht auf Erwerbseinkommen, die im Rentenalter erzielt werden, grundsätzlich. Es macht beispielsweise Sinn, dass ein 70-jähriger Verwaltungsrat weiterhin AHV-Beiträge bezahlt. Dieser kann es sich leisten und soll einen Beitrag für die Allgemeinheit erbringen. Bei dieser Massnahme braucht es aber unserer Meinung nach noch eine Verfeinerung: Es soll ein Freibetrag so hoch wie der Koordinationsabzug gewährt werden, also ein Freibetrag von rund CHF 13'900. Sehr tiefen Einkommen im Pensionsalter, die zur Aufbesserung von kleinen, ungenügenden Renten dienen können, sollten bis zu einem gewissen Grad nicht mit Lohnabzügen belastet werden. Deshalb ist diese Verfeinerung aus sozialen Gründen nötig.Die von der Regierung vorgeschlagene Senkung des Staatsbeitrags auf CHF 20 Mio. lehnt die Freie-Liste-Landtagsfraktion ab. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Bisher hat der Liechtensteiner Staat pro Einwohner circa CHF 1'400 jährlich an die AHV gezahlt. Neu wären es ab dem Jahr 2018, wenn es nach der Regierung ginge, nur noch CHF 500 pro Kopf. Das ist zu drastisch. Auch ein Blick in das benachbarte Ausland zeigt das. In der Schweiz zahlt der Staat pro Kopf circa CHF 1'300 jährlich in die AHV. Es wird dort voraussichtlich sogar die Mehrwertsteuer um 1% erhöht, damit die Mehreinnahmen des Staates eine Rentenerhöhung finanzieren können. Der Staatsbeitrag pro Kopf wird in der Schweiz also steigen. In Deutschland liegt der Staatsbeitrag pro Kopf und Jahr bei CHF 1'000. Dieser Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass die Reduktion des Staatsbeitrags auf CHF 500 pro Kopf ein risikoreiches Experiment der Politik für die Bevölkerung und die Wirtschaft wäre. Der Staatsbeitrag muss unserer Ansicht nach mindestens bei CHF 40 Mio. liegen und indexiert sein. Damit bleibt es immerhin bei rund CHF 1'000 Staatsbeitrag pro Kopf - das ist ein gerade noch vertretbares Minimum, darunter kann es nicht gehen, sonst errichten wir eine fragwürdige Hypothek für die nächste Generation.Die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Schweiz - und damit automatisch auch in Liechtenstein - bringt Liechtensteins Staatshaushalt circa CHF 20 Mio. zusätzliche Einnahmen. Dieses Geld können, sollen, müssen wir in die AHV stecken. Denn die AHV ist von herausragender Bedeutung unter den Sicherungssystemen im Alter, und eine erhöhte Mehrwertsteuer belastet alle - vor allem auch die Menschen mit niedrigen Einkommen. Mit den zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer erhalten sie im Alter sozusagen etwas zurück. Über eine leichte Senkung des Staatsbeitrags auf CHF 40 Mio. kann diskutiert werden, aber die von der Regierung vorgeschlagene Kürzung des Staatsbeitrags von über CHF 50 Mio. im Jahr 2014 auf CHF 20 Mio. ab 2018 ist zu drastisch. Weitere Vorschläge im Zehnmillionen-Schritt stehen im Raum: Die FBP-Fraktion hat schon im Vorfeld -interessanterweise medial - entgegen des Vorschlags ihrer eigenen Partei und ihrer Vertreter in der Regierung CHF 30 Mio. Staatsbeitrag vorgeschlagen. Es darf also gemarktet werden. Der Vorschlag der Regierung von lediglich CHF 20 Mio. Staatsbeitrag jährlich hat damit wohl glücklicherweise keine Chance. Der Staat würde zwar auf den ersten Blick über CHF 30 Mio. sparen. Zu spüren bekämen dies aber die Bevölkerung und die Wirtschaft. Arbeitnehmer müssten dann stärker mit Direktabgaben einspringen, um die AHV langfristig zu sichern. Keine wirtschaftsfreundliche Vorlage also, welche uns die Regierung hier vorlegt. Wir erachten es aber als wichtig und richtig, uns in dieser Legislatur aber vertieft mit der AHV und ihrer langfristigen Sicherung zu befassen und wir sind für Eintreten auf die AHV-Vorlage. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. In der letzten Legislaturperiode hat der Landtag ein neues Modell für die Finanzierung der AHV beschlossen, mit welchem die bis dahin gültige Regelung, die immerhin mehrere Jahrzehnte gehalten hat, abgelöst wurde. Seit 1969 und bis 2014 hat der Staat jeweils 20% der jährlichen AHV-Ausgaben bezahlt. In der Schweiz zahlt der Bund 19,55% der jährlichen AHV-Ausgaben und wird dies auch in Zukunft so halten. Dazu kommt noch ein knappes Mehrwertsteuer-Prozent, das zweckgebunden in die AHV fliesst, neben der Alkoholsteuer und Einnahmen aus der Spielabgabe.In Liechtenstein ist man nun im Begriff, sich von einem langjährigen Finanzierungsmodell abzuwenden. Dies zum Schaden zukünftiger Generationen. Die Frage ist, warum man sich denn vom langjährigen Finanzierungsmodell abgewendet hat. Nun, die Antwort ist sehr einfach und klar. Das drohende Staatsdefizit hat bereits die Vorgängerregierung dazu veranlasst, vorzuschlagen, dass der AHV für die Jahre 2015 bis 2018 weniger als 20% der jährlichen AHV-Auszahlungen gegeben wird. Es wurde im Jahr 2012 beschlossen, dass der AHV ab dem Jahr 2016 jährlich ein Betrag von CHF 50 Mio. zugute kommt, der jährlich um jeweils CHF 2 Mio. erhöht wird. Diese Regelung sollte gemäss ursprünglichem Vorschlag der Regierung bis auf Weiteres gelten. Ein anlässlich der 2. Lesung eingebrachter Antrag des Abg. Manfred Batliner führte schliesslich dazu, dass dieses Finanzierungsmodell zeitlich bis zum Jahr 2018 beschränkt wurde. Ich gehe nicht davon aus, dass der Abg. Batliner damals wirklich beabsichtigte, dass die AHV ab dem Jahr 2018 mit Null Staatsbeitrag dasteht.Auf jeden Fall ist die Tatsache, dass mangels einer neuen Regelung die AHV nach dem Jahr 2018 mit Null Staatsbeitrag dastehen würde, eine Steilvorlage für die jetzige Regierung, die sich nun auf den Standpunkt stellt, dass mit der vorgeschlagenen Revision das Land der AHV neu CHF 20 oder 30 Mio. gebe. Tatsächlich muss der Vergleich nicht mit dem Zustand nach dem Jahr 2018 gezogen werden, sondern mit dem Finanzierungsmodell, wie es bis zum Jahr 2012 gegolten hat. Bis 2012 hat das Land analog zur Schweiz 20% der jährlichen AHV-Auszahlungen übernommen. Dies würde bedeuten, dass das Land heuer mindestens CHF 60 Mio. in die AHV einschiessen müsste, Tendenz steigend.Wie wir alle wissen, verfügt die AHV im Vergleich zur schweizerischen AHV immer noch über sehr grosse Reserven, die mehr als 10 Jahresausgaben zu decken vermögen. Dieser pralle AHV-Topf von zurzeit mehr als CHF 3 Mia. hat die Regierung nun dazu verleitet, vorzuschlagen, dass deutlich weniger in diesen Topf eingezahlt werden soll, damit das Staatsbudget entlastet wird. Hier setzt die Regierung also klare Prioritäten - nämlich, dass die Sanierung des Staatshaushalts der Sicherung der AHV vorgeht. Dass dies nun den Bürgern als eine Revision zur langfristigen Sicherung der AHV verkauft wird, stellt für mich einen Etikettenschwindel dar.Dass sich der Staat nun klammheimlich aus der Verantwortung stiehlt, ist für mich nicht akzeptabel. Wenn der Staatsbeitrag auf CHF 20 Mio. fixiert würde, dann hiesse dies, dass der jährliche Staatsbeitrag von 20% der jährlichen AHV-Auszahlung auf deutlich unter 10% sinken würde. Im Vergleich zum Finanzierungsmodell, das seit 1969 gegolten hat, bedeutet der Vorschlag der Regierung, dass der Staatsbeitrag um mindestens CHF 40 Mio. gesenkt wird. Eine Kürzung des Staatsbeitrags um CHF 40 Mio. bedeutet, in Jahresausgaben der AHV gemessen, ein Minus von 1,3 AHV-Jahresausgaben bis zum Jahr 2032. Dagegen ergibt die Anhebung des ordentlichen Rentenalters um ein Jahr ein Plus von lediglich 0,82 AHV-Jahresausgaben bis zum Jahr 2032. Der Vorschlag der Regierung, die AHV-Beträge um gesamthaft 0,3% auf neu 1,8% anzuheben, bringt der AHV bis zum Jahr 2032 zudem noch 0,44 AHV-Jahresausgaben. Zusammengenommen vermögen die beiden Massnahmen also die Kürzung des Staatsbeitrages um CHF 40 Mio. nicht zu kompensieren. De facto heisst dies, dass die Jahrgänge 1958 und jünger nicht für die Gesunderhaltung der AHV, sondern für die Sanierung des Staatshaushalts ein Jahr länger arbeiten müssen. Ausserdem wird im Vergleich mit dem bis zum Jahr 2015 geltenden Finanzierungssystem im Jahr 2032 kaum mehr Geld im AHV-Topf sein als mit der Revision, zumal ja die dreizehnte AHV-Rente erhalten bleiben soll.Ich frage mich deshalb, wie der jetzige Bericht und Antrag im Titel von «Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV» sprechen kann. Die vorgeschlagene AHV-Revision ist für mich eine Mogelpackung. In Tat und Wahrheit geht es um die Sanierung des Staatshaushalts und nicht um die langfristige Sicherung der AHV. Richtigerweise müsste der vorliegende Bericht und Antrag unter dem Titel «Viertes Sparpaket» daherkommen. Einer Reduktion des Staatsbeitrages auf neu CHF 20 Mio. oder 30 Mio. werde ich auf jeden Fall meine Zustimmung nicht geben. Ich sehe auch nicht ein, warum jetzt eine so grosse Eile zur angeblich langfristigen Sicherung der AHV an den Tag gelegt wird. Wie wir alle wissen, plant auch die Schweiz eine AHV-Revision, in deren Zug die Mehrwertsteuer um 1% angehoben werden soll. Dieses Mehrwertsteuerprozent wird auch Liechtenstein zugute kommen - ich meine, dass dieses Prozent zweckgebunden in die AHV fliessen muss. Dass der schweizerischen AHV-Revision mit der vorliegenden Vorlage vorgegriffen werden soll, kann ich mir nur damit erklären, dass die Regierung dieses Mehrwertsteuerprozent lieber in die allgemeine Staatskasse fliessen lassen will, um anderweitiges zu finanzieren. Dies wäre ja kein Novum, denn bereits im Jahr 1999, als die Schweiz bereits einmal die Mehrwertsteuer um 1% zugunsten der AHV erhöht hat, wurde das entsprechende Mehrwertsteuerprozent nicht für die AHV verwendet. Hätte man dieses Mehrwertsteuerprozent damals zweckgebunden für die AHV verwendet, dann müssten wir jetzt nicht über Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV beraten. Ich bin klar der Auffassung, dass der schweizerischen AHV-Revision nicht vorgegriffen werden darf, respektive, dass diese zu berücksichtigen ist. Die Reserven der AHV betragen mehr als zehn AHV-Jahresausgaben und es besteht noch Zeit, um eine Regelung für den Staatsbeitrag zugunsten der AHV zu finden. Es ist aber klar, dass etwas unternommen werden muss. Für mich gilt, dass ein Absenken des Staatsbeitrags unter den bisherigen Betrag für mich kaum infrage kommt. Ich befürworte, dass der Staatsbeitrag auch mindestens CHF 40 Mio. betragen muss, wobei auch das Mehrwertsteuerprozent, das die Schweiz in naher Zukunft beschliessen wird, mitberücksichtigt werden muss. Das heisst, das muss zu diesen CHF 40 Mio. dazukommen, damit die Reserven der AHV auch möglichst auf dem heutigen Niveau erhalten bleiben werden können.
Sofern das eine Prozent Mehrwertsteuer mitberücksichtigt werden kann, könnte ich einem teuerungsindexierten Staatsbeitrag von CHF 40 Mio. zustimmen, so wie es auch die Abg. Helen Konzett Bargetze vorgeschlagen hat. Ich kann aber auch dem Vorschlag des Abg. Wenaweser etwas abgewinnen, den Staatsbeitrag zu flexibilisieren. Wichtig für mich ist, dass die Reserven nicht allzu drastisch abgesenkt werden. Nach meiner Ansicht sollten die Jahresreserven auf mindestens acht Jahresausgaben erhalten werden können. Auch befürworte ich den Vorschlag der Abg. Helen Konzett Bargetze, dass zukünftig ein Freibetrag in Höhe des Koordinationsabzugs vorgesehen wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Frauen und Herren Abgeordnete. Die AHV ist zweifellos das wichtigste Vorsorgewerk für das Alter. Im Jahre 2014 verfügte die AHV über ein Fondsvermögen von rund CHF 2,9 Mia. Ziel der gegenständlichen Regierungsvorlage ist denn auch nicht die Sanierung, sondern die langfristige finanzielle Sicherung der AHV. Sodann soll auch der Staatsbeitrag neu festgelegt werden. Die Reserven belaufen sich auf 11,2 Jahresausgaben. Somit besteht, oberflächlich gesehen, ein geringer Handlungsdruck. So hört man denn auch da und dort Stimmen, wonach wir viel Zeit haben und daher heute noch nicht handeln sollten. Ich möchte jedoch mit Nachdruck betonen, dass wir jetzt handeln müssen, auch wenn die Probleme noch weit weg scheinen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Zitat von Peter Sellers, welcher die Zukunftsforschung wie folgt definierte: «Die Kunst, sich zu kratzen, bevor es einen juckt.» Ich meine, diese Herausforderung - nämlich die Kunst, uns zu kratzen, bevor es einen juckt - stellt sich uns auch bei der AHV-Revision.Die demografischen Entwicklungen sind hinlänglich bekannt und die Probleme bei der Altersvorsorge nach dem Umlageprinzip, nach welchem die AHV organisiert ist, sind berechen- und abschätzbar. Eindrücklich hält die Regierung im vorliegenden Bericht fest, dass die Lebenserwartung im Rentenalter in den letzten 15 Jahren bei den Männern um rund 30%, bei den Frauen um 19% angestiegen ist. Und auch in Zukunft wird die Lebenserwartung noch steigen. Die Verlängerung des Rentenalters muss finanziert werden, was Änderungen am System erforderlich macht. Bekanntlich bedeutet ein Umlageverfahren, dass die jeweils Erwerbstätigen für die jeweiligen Rentner aufkommen. Bereits seit dem Jahre 2003 reichen die Beiträge der Erwerbstätigen nicht mehr für die Renten aus und seit 2008 ist dies verstärkt im Gange und mittlerweile beträgt das sogenannte Umlagedefizit rund CHF 35 Mio. Werden keine Massnahmen ergriffen, so würden die heute sehr hohen Reserven innerhalb einer Generation von Erwerbstätigen verbraucht. Und dies würde die Last auf die kommenden Generationen verschieben, was nicht verantwortbar ist. Werden keine oder nicht ausreichende Massnahmen ergriffen, droht ein Debakel wie bei der staatlichen Pensionskasse, allerdings in einer noch ganz anderen Grössenordnung, wenn man sich vor Augen führt, dass die AHV Leistungen von rund CHF 250 Mio. bis 260 Mio. pro Jahr ausrichtet. Dies wären dann Dimensionen, welche vom Staat vermutlich nicht mehr bewältigt werden könnten, erschwerend käme hinzu - das wurde bereits erwähnt -, dass ein beträchtlicher Anteil der Rentengelder in das Ausland fliesst, was der innenpolitischen Akzeptanz zur Sprechung von entsprechenden staatlichen Mitteln vermutlich nicht förderlich wäre.
Spätestens seit den schmerzlichen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Sanierung der staatlichen Pensionskasse wissen wir, je länger wir warten, desto stärkere Gegenmassnahmen müssen ergriffen werden und desto stärker wird auch der Staat belastet. Ich meine, dies sollte uns allen eine Lehre sein. Es ist daher mehr als vernünftig, jetzt relativ moderate Massnahmen über einen längeren Zeitraum wirken zu lassen, als nichts zu tun und später dann unter hohem Druck drastische Massnahmen umsetzen zu müssen.Die Regierung schlägt uns ein Massnahmenbündel vor, welches ich im Grossen und Ganzen als sehr ausgewogen betrachte. Neben einem jährlichen Staatsbeitrag schlägt die Regierung eine Kombination von Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV vor. Diese reichen von der Anhebung der Beiträge über die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf 65 Jahre bis zur vorübergehenden Aussetzung des Teuerungsausgleichs auf die Renten im Umfang von 4%. Die einzelnen Punkte werden ja in der Eintretensdebatte und auch in der 1. Lesung sicher noch weiter erörtert. Als flankierende Massnahme soll zudem ein Interventionsmechanismus eingeführt werden. Die Regierung wird verpflichtet, mindestens alle fünf Jahre ein versicherungstechnisches Gutachten mit einem Zeithorizont von 20 Jahren einzuholen. Fallen die Reserven der AHV am Ende der Betrachtungsperiode gemäss diesen Berechnungen unter fünf Jahresausgaben, so ist sie verpflichtet, dem Landtag ein Massnahmenpaket vorzulegen. Diese gesetzliche Selbstbindung begrüsse ich sehr, denn ich bin der Überzeugung, dass eine nachhaltige finanzielle Sicherung der AHV nur erreicht werden kann, wenn mit solchen institutionellen Vorschriften gewisse Schranken auferlegt werden.Institutionelle Regelungen sind zur langfristigen finanziellen Sicherung von ausschlaggebender Bedeutung, da dadurch die strukturellen Probleme bereinigt werden können. Von daher ist es vielleicht verwunderlich, wenn der vorgeschlagene Interventionsmechanismus in der öffentlichen Debatte nicht oder nicht gebührend Beachtung findet. Im gesamten Zusammenhang möchte ich noch ganz kurz auf die sogenannte Generationenbilanz eingehen. Auch für Liechtenstein wurde eine Generationenbilanz 2007 und 2012 erstellt. Die Generationenbilanzierung ist ein Instrument zur Messung der Nachhaltigkeit der Finanzen in Sozialpolitik vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen. Dieser Ansatz berücksichtigt auch den fiskalpolitischen Handlungsspielraum zukünftiger Generationen. So werden beispielsweise künftige Finanzierungserfordernisse bei den Sozialversicherungssystemen eingerechnet, die aufgrund der heutigen Rechtssituation bereits abschätzbar sind. Die Ergebnisse zeigten, dass die AHV und die staatliche Gesundheitsvorsorge in teilweise beträchtlichem Umfang zur Nachhaltigkeitslücke des Gesamtsystems beitragen und dringender Handlungsbedarf besteht.
Die AHV funktioniert, wie bereits erwähnt, nach dem Umlageverfahren. Das heisst, die Renten werden laufend durch die Erwerbstätigen bezahlt. Dieses System baut auf der Solidarität der Generationen auf. Nicht von ungefähr spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem Generationenvertrag. Es dürfte im Grundsatz unbestritten sein, dass die Verantwortung für zukünftige Generationen für uns eine Verpflichtung darstellt. Im Sinne der Herstellung von Generationengerechtigkeit. Die künftigen Generationen haben heute kein Stimm- und Wahlrecht. Gerade deshalb ist es wichtig, deren Interessen in das politische Handeln der Gegenwart einzubringen. Unsere Aufgabe ist es, für die Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit unserer Sozialsysteme zu sorgen. Deshalb müssen wir die Revision der AHV jetzt angehen. Die Verschiebung des Problems in die Zukunft stellt keine valable Alternative dar - zumindest die zukünftigen Generationen werden es uns danken. Ich spreche mich klar für Eintreten auf die Regierungsvorlage aus und möchte auch der Regierung für den sehr guten und klar strukturierten Bericht danken. Ein paar kurze Anmerkungen noch zu Voten der Vorredner: Hauptsächlich ging es ja um den Staatsbeitrag, um die Höhe des Staatsbeitrages. Es ist klar, es gibt hier keine objektiv feststellbare Höhe. Diese Höhe ist und wird sozusagen politisch festgelegt und die entsprechenden Diskussionen sind ja auch schon seit einiger Zeit im Gange. Ich möchte einfach grundsätzlich sagen, dass die AHV soweit wie möglich selbsttragend sein sollte, dass sich das System als solches im Grundsatz, wie gesagt, so weit als möglich selbst tragen sollte. Und der Staatsbeitrag ist zu einem gewissen Grade sicher berechtigt, aber ich glaube, wenn man in der öffentlichen Debatte zum Teil den Eindruck gewinnt, dass Gedeih und Verderb der AHV von der Höhe des Staatsbeitrages abhängig sein soll, da möchte ich doch davor warnen. Ich habe es in meinem Votum erwähnt: Rein die finanzielle Dimension und das Ausmass dieses grossen Sozialwerkes würden es nicht erlauben, dass man allein dann quasi vom Staatsbeitrag abhängig wäre. Das würde den Staat überlasten und das würde auch nicht eine nachhaltige Finanzierung dieses Sozialwerkes garantieren.Eine Koppelung an das Umlagedefizit der AHV sehe ich auch insofern etwas kritisch, aber man muss das und auch die anderen Vorschläge sicher genau prüfen. Ich befürchte - so ein erster Eindruck -, dass es dann ähnlich gehen könnte wie bei der Krankenversicherung. Wir wissen, dass das Umlagedefizit gestiegen ist, dass es weiterhin steigt und wenn dann der Staat quasi automatisch dieses Umlagedefizit dann ausgleicht, plakativ gesagt, besteht eben die Gefahr, dass der Druck dann nachlässt, die Revision oder das ganze System zu reformieren. Wir haben das gesehen bei der KVG, indem man eben lange Zeit oder vielleicht zu lange eben das System dauernd über den Staatsbeitrag ausgeglichen hat und so entstand dann eben auch für die Versicherten eine Kostenillusion. Aber wie gesagt, ich bin nicht gegen eine Prüfung, und vor allem auch solche flexiblen Instrumente müssen wirklich genau abgewogen werden.Ich glaube auch, eine Zweckbindung der Mehrwertsteuererhöhung und die ganze Koppelung an das Schweizer System könnte etwas gefährlich sein. Wenn man die Diskussion in der Schweiz anschaut, wissen wir nicht, ob und wann genau die nächste Revision kommt. Es gibt in der Schweiz starke Diskussionen und das seit Jahren. Es sind einige Revisionen gescheitert. Und das Volk wird da das letzte Wort haben und ich kann nur hier den bekannten Politikwissenschaftler Michael Hermann, der in der «NZZ» geschrieben hat, zitieren: «Es ist nicht absehbar, wie eine konventionelle Reformvorlage im Bereich der Altersvorsorge unter heutigen Bedingungen eine Volksmehrheit gewinnen könnte.» Ich zumindest teile diese Einschätzung. Wenn man die neue Zusammensetzung des Nationalrats sieht, wird diese Einschätzung wahrscheinlich noch gestärkt. Aber zugegebenermassen, das sind subjektive Eindrücke und hier lässt sich natürlich trefflich streiten. Aber ich würde es nicht gut finden, wenn man quasi sagt - wie der Abg. Erich Hasler -, wir können doch nicht der Schweizer Reform hier vorgreifen. Dann wissen wir nicht, wie lange wir warten müssen und auch was wir dann konkret übernehmen können und was nicht. Das finde ich kein zielführendes Vorgehen. Ich verstehe auch nicht, dass man hier von einer «Mogelpackung» sprechen kann - schon im Titel. Sie haben nur erwähnt, es gehe hier um die Sanierung des Staatsbeitrages, das wurde bereits im Titel so erwähnt, es geht um die neue Fixierung des Staatsbeitrages und Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV. Als was würden Sie beispielsweise die Erhöhung des Rentenalters bezeichnen oder die Anhebung der Beitragssätze? Das hat doch nichts mit der Sanierung des Staatshaushaltes zu tun. Also man muss da schon eine gewisse Objektivität an den Tag legen.Dann vielleicht noch etwas Scherzhaftes zum Abschluss: Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob sich da ganz neue Koalitionen auftun unter DU und Freie Liste, aber das sei nur noch am Rande vermerkt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke schön, Herr Präsident. Vieles ist bereits gesagt worden. Ich möchte deshalb nicht mehr auf alle Punkte der Regierungsvorlage eingehen, sondern im Besonderen auf zwei Defizite hinweisen. Die langfristige finanzielle Sicherung der AHV ist wichtig und es ist richtig, dass wir nicht sehenden Auges diese Grundfestung im ganzen Sozialversicherungswesen gefährden, sondern sie nachhaltig stärken. Auch ist es Fakt, dass ab 2018 kein Beitrag des Staates mehr vorgesehen ist und demzufolge auch hier ein Beschluss zu fassen ist. Was diesen Punkt betrifft, so kann ich mich vollumfänglich den Worten unseres Fraktionssprechers anschliessen und plädiere ebenfalls für eine Flexibilisierung und Dynamisierung des Staatsbeitrags. Dass dies möglich ist, zeigt gerade auch die jährliche Festlegung des Staatsbeitrages zur obligatorischen Krankenversicherung. Auch hier wurde ein Mechanismus gefunden, eine Bandbreite zu definieren, innerhalb welcher der Landtag jährlich den Staatsbeitrag festlegt.Bezüglich der anderen Massnahmen befürworte ich besonders den vorgesehenen Interventionsmechanismus und die Anhebung des Rentenalters auf 65 Jahre. Auch die Anhebung der Beitragssätze ist, je nachdem, wie der Mechanismus für den Staatsbeitrag letztlich funktionieren wird, zu einem davon abhängig zu machenden Grad wohl notwendig. Ein Punkt, der mir in der Regierungsvorlage etwas zu kurz beschrieben wird, ist die Möglichkeit des Teilrentenbezugs. Arbeitnehmende sollen sich zeitlich gestaffelt aus dem Berufsleben zurückziehen, und dabei weiterhin AHV-Beiträge rentenbildend einzahlen können. Gemäss Bericht und Antrag, Seite 72, ist ein Teilrentenbezug aufgrund der aktuellen Gesetzeslage bereits möglich. Meine Frage dazu ist: Wo wird dies genau abgebildet? Der Vorschlag der Rentenbildung durch die zu leistenden AHV-Beiträge bei Erwerbstätigkeit im Rentenalter wird von der Regierung jedoch verworfen. Ich denke, hier sollte das Ministerium auf die 2. Lesung hin nochmals über die Bücher. Es ist eine Tatsache, dass immer mehr Menschen im Alter nicht mehr voll erwerbstätig sein können oder wollen und eine Frühpensionierung anstreben. Nicht zuletzt deshalb, weil die Anforderungen am Arbeitsplatz stetig steigen und manchem der Leistungsdruck zu gross wird. Dies muss allerdings finanziell tragbar sein, weshalb viele über das Rentenalter hinaus in Teilzeit weiterarbeiten. In solchen Fällen sollte eine Rentenbildung der Beitragszahlungen doch möglich sein.Ein anderer Punkt, der auf Seite 44 der Regierungsvorlage behandelt wird, ist die Forderung des Frauennetzes, die Erziehungsgutschriften bei Trennung oder Scheidung, auch bei gemeinsamer Obsorge, demjenigen Elternteil zuzuschreiben, der die Hauptarbeit der Betreuung leistet oder leistete. Gemäss heutiger Regelung sind Erziehungsgutschriften hälftig aufzuteilen, wenn mehrere im selben Zeitraum versicherte Personen die elterliche Obsorge über eines oder mehrere Kinder ausüben. Dies führt dann zu Einbussen bei der Rente, wenn trotzdem ein Elternteil - das wird nach wie vor meistens die Mutter sein - seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Alltagsbetreuung der Kinder einschränkt. Eine hälftige Aufteilung der Erziehungsgutschriften kann in diesen Fällen zu Ungerechtigkeiten führen, weshalb den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen ist. Ich unterstütze deshalb den Antrag des Frauennetzes vom 16. November 2015, den Artikel 63 sexies des AHV-Gesetzes entsprechend anzupassen. Der Grundsatz der Massgabe der effektiv erbrachten Betreuungsleistungen gehört meines Erachtens ins Gesetz und nicht in die Verordnung. Die Regierung macht es sich hier zu einfach, wenn sie mit Durchführungsproblemen argumentiert. Die meisten Gesetzesänderungen bedingen in der Umsetzung administrative Anpassungen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. In den bisherigen Voten sind die AHV-Reformvorlage der Regierung sowie die entsprechenden Massnahmen bereits vertieft dargelegt und mit persönlichen Bewertungen kommentiert worden. Die oberste Zielsetzung muss es für uns sein, dieses Sozialwerk auch in Zukunft sicher auszugestalten. Eine sehr gute, zentrale Übersicht über die Massnahmen und Stellschrauben gibt der zuständige Minister Mauro Pedrazzini unter anderem auf der Seite 23 des Berichts und Antrags an den Landtag. Die einzelnen Massnahmen sind hier in verschiedener «Ausführungsschärfe» aufgeführt und deren Wirkungsgrade berechnet und dargestellt. Die Reform-Strategie basiert auf einem Massnahmenbündel und es liegt nun am Landtag, diese in Bezug auf die Entscheidung und Durchführung der einzelnen Einspar- und Geldbeschaffungs-Module zu bewerten. Insbesondere auf deren Sozialverträglichkeit, auf deren Betroffenheit in der Bewältigung des Lebensunterhaltes im Alter und deren Wirkung auf die langfristige Sicherung der AHV für künftige Generationen. Ich beschränke mich bei meinen Ausführungen auf drei Themen:- auf die lebenslange AHV-Beitragspflicht;
- auf den Staatsbeitrag;
- und auf die 13. AHV-Rente.
Zur lebenslangen AHV-Beitragspflicht: Auf der Seite 37 im Bericht und Antrag wird ausgeführt, dass die Einführung der lebenslangen AHV-Beitragspflicht bei Erwerbstätigkeit auch die Einführung der lebenslangen ALV-Beitragspflicht bedingt. Dies ist für mich unverständlich und aus rechtsstaatlicher Sicht nicht nachvollziehbar, denn diese obligatorische Verpflichtung, in zwei Versicherungen einzahlen zu müssen, bringt den Versicherten seitens der AHV und der ALV keinerlei Versicherungsleistung. Keine Leistungen bei der ALV: Ich verweise diesbezüglich auf die Aussage im Bericht und Antrag auf der Seite 37: «Personen, welche eine AHV-Rente vorbeziehen oder das AHV-Rentenalter erreicht haben, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.» Und auch keine Leistungen bei der AHV. Die AHV-Rente kann nicht verbessert werden, selbst wenn 20 weitere Jahre einbezahlt wird. Meine Frage an die Regierung ist: Ist es rechtstaatlich vertretbar, Versicherungen, die keinerlei Versicherungsleistung bieten können, als obligatorisch zu erklären?Diesbezüglich nehme ich einen Vergleich zur Schweiz vor: Bei Erwerbstätigkeit im Pensionsalter wird bis zu einem gewissen Alter weiterhin ein steuerbefreiter Aufbau einer 3. Säule ermöglicht. Obschon in eine Versicherung einbezahlt wird, würde es sich nicht um einen Versicherungsbeitrag, sondern um einen sogenannten Solidaritätsbeitrag handeln. Dieser wird aber durch die erhöhte Steuerbelastung des «Noch-Erwerbstätigen» - auch progressionsbedingt - bereits mehr als nur geleistet. Genau genommen handelt es sich um eine zusätzliche Steuererhöhung.Weiter ist zu wissen und nicht zu vergessen: Erwerbstätige im Rentenalter haben die volle Krankenkassenprämie selbst zu bezahlen, was eine deutliche Mehrbelastung ist. Zumindest müsste hier als Gegenleistung der Arbeitgeberbeitrag während der AHV-Pflicht beibehalten werden. Vorteile nehmen, Nachteile belassen: Das ist nicht eine ganz faire Politik. Zudem möchte ich festhalten - wie dies im Bericht und Antrag aufgeführt ist -dass diese Massnahme für die langfristige Sicherung der AHV die klar geringste Bedeutung (lediglich 0,2 Jahresbeiträge) hat. Ich empfehle daher, von dieser Massnahme abzusehen, der Schaden ist weit grösser als der Gewinn.Dann komme ich zum Staatsbeitrag: Eine Kürzung des Staatsbeitrages um rund CHF 40 Mio. gegenüber dem Jahre 2014 auf CHF 20 Mio. ist für mich zu rigoros. Auch von Seiten der AHV wird auf die Gefahr hingewiesen, dass dies zu grossen Umwälzungen auf die Menschen führen würde. Über die angemessene Höhe beziehungsweise Festlegung des Staatsbeitrages an die AHV ab dem Jahr 2018 wird sicherlich noch debattiert werden. Für mich ist auch flankierend eine potenzielle Mehrwertsteuererhöhung der Schweiz in die Überlegungen miteinzubeziehen, da dannzumal ein Prozentsatz der Mehrwertsteuer zweckgebunden der AHV zukommen gelassen werden kann. Ich plädiere jedenfalls aus diesen Gründen, den Staatsbeitrag auf mindestens CHF 30 Mio. festzulegen.Zur 13. AHV-Rente: Ich habe stets den Standpunkt vertreten, dass es derzeit noch zu viele Seniorinnen und Senioren gibt, die über keine 2. Säule verfügen und unter Umständen noch eine minimale AHV-Rente haben. Sie sind auf die 13. AHV-Rente angewiesen. Über eine Variante, wie sie die Regierung vorschlägt, kann und soll in ein paar Jahren eine vernünftige und künftige Regierung sowie ein künftiger Landtag entsprechende Massnahmen einleiten. Ich bin aus diesen Gründen für eine Beibehaltung der 13. AHV-Rente für die Seniorinnen und Senioren in der heutigen Form. Ich bin auch für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die AHV ist kein Sanierungsfall und soll durch die übermässige Kürzung des Staatsbeitrags auch nicht künstlich zu einem gemacht werden. Die Fraktion der Freien Liste wird sich daher dafür einsetzen, dass der Staatsbeitrag an die AHV bei CHF 40 Mio. angesetzt wird. Dabei kann ein gewisser Spareffekt für den Staatshaushalt erzielt werden, ohne dabei die Stabilität der Kasse zu gefährden. Ausserdem spricht sich die Fraktion der Freien Liste gegen eine reale Rentenkürzung über ein Teuerungsmoratorium von 4% aus. Dies widerspricht den in der Vorlage ausgeführten Zielen, die Leistung des Vorsorgewerks für künftige Generationen auf dem heutigen Niveau zu erhalten - wie dies auf Seite 25 ausgeführt ist. Rentenkürzungen sind mit der Freien Liste nicht machbar, da sie erneut die schwächeren Mitglieder der Gesellschaft sowie den Mittelstand treffen würden. Auch im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Revision der betrieblichen Personalvorsorge, die gegenwärtig leider keine dringend nötige generelle Erhöhung der Leistungen vorsieht, ist eine reale Senkung der AHV-Renten nicht angezeigt.Hingegen ist sich die Fraktion der Freien Liste bewusst, dass die Ablehnung des Teuerungsmoratoriums Kosten von 0,62 Jahresausgaben der AHV zur Folge hat. Diese sollen zum einen mit der Ansetzung des Staatsbeitrages auf teuerungsangepasste CHF 40 Mio. jährlich ausgeglichen werden, was 0,69 Jahresausgaben ausmacht und den Verzicht auf eine Rentenkürzung mehr als wettmacht. Auch hinsichtlich der Höhe pro Kopf bedeutet ein Staatsbeitrag von CHF 40 Mio., wenn eine gewisse zukünftige Bevölkerungsentwicklung eingerechnet wird, einen Beitrag von rund CHF 1'000 pro Jahr und Einwohner. Das ist im internationalen Vergleich mit unseren Nachbarländern der Schweiz und Deutschland angebracht. Zudem kann der Staatsbeitrag über die in der Schweiz geplante und durch den Zollvertrag auch in Liechtenstein wirksame Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden. Dass langfristig ein Staatsbeitrag von CHF 40 Mio. angepeilt werden soll, bringt der Wirtschaft und somit auch dem Standort Planungssicherheit. Es kann so auf absehbare Zeit eine erneute Erhöhung der Beitragssätze ausgeschlossen werden.Zum anderen besteht nach Ansicht der Fraktion der Freien Liste aber weiterer Handlungsbedarf in Bezug auf Artikel 43 des AHV-Gesetzes. Dort wird ausgeführt, dass nach Abs. 3 Pauschalbesteuerte nur gerade den Höchstbetrag von CHF 8'100 zu entrichten haben. Dies erklärt sich gemäss den Erläuterungen dadurch, dass der Höchstbetrag auf 8,1% von CHF 100'000 gedeckelt ist. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll und angebracht wäre, dass Pauschalbesteuerte nicht mindestens 8,1% auf CHF 300'000, die Mindeststeuerpauschale, zu entrichten hätten, wenn nicht gar der minimale jährliche Aufwand von CHF 1,2 Mio. als AHV-pflichtige Grundlage zu verwenden wäre. Ich möchte die Regierung bitten, für die 2. Lesung zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen und auch den Effekt in Jahresausgaben zu beziffern. Ich werde weitere Ausführung zu diesem Thema bei der Diskussion des Artikels machen.Ausserdem stellen sich in Bezug auf die Ergänzungsleistungen zur AHV grundsätzliche Fragen. So wird auf Seite 36 ausgeführt, dass im Gesetz über Ergänzungsleistungen der Regierung die Kompetenz eingeräumt werden soll, Grundsätze zur Bewertung von Vermögen aufzustellen und hierbei vor allem zwischen selbstbewohnten und nicht selbstbewohnten Liegenschaften zu unterscheiden. Das Ansinnen der Regierung ist grundsätzlich zu begrüssen - wobei genau hier eine Praxis angewendet werden soll, die vom Verwaltungs- und Staatgerichtshof abgestützt ist. Es steht aber hier gerade auch die Frage im Vordergrund, warum dies bei den Ergänzungsleistungen zur AHV problemlos möglich sein soll, wenn es aber um eine angemessene Versteuerung von Liegenschaften geht, eine grosse Beisshemmung ersichtlich ist. Gerade im Zusammenhang mit der immer wieder heiss diskutierten angemessenen indirekten Besteuerung von Mieten und Altliegenschaften - Stichwort Steuerschätzwert - wäre hier Handlungsbedarf gegeben. Ich möchte die Regierung bitten, auf die 2. Lesung auszuführen, welche Bewertungskriterien sie plant ins Auge zu fassen und auch hier auszuführen, welchen Effekt sie sich davon verspricht.Es ist störend, dass zwar bei weniger Begüterten in Bezug auf Ergänzungsleistungen angepackt werden soll, aber beim Steueraufkommen weiterhin grosszügig auf Massnahmen bei den gut Begüterten verzichtet werden soll. Die Fraktion der Freien Liste bittet darum, einen konsequenten Handlungsansatz zu wählen und verweist ganz explizit auch auf die Ausführungen auf den Seiten 84 und 85 des Berichts und Antrags.Schliesslich möchte ich die Regierung bitten, eingehend Stellung zur Aussage auf Seite 61 zu beziehen. Dort heisst es im Zusammenhang mit der Bemessungsgrundlage, «dass wenn der Inhaber einer (nach Art. 44) steuerpflichtigen juristischen Person in dieser tätig ist, er die Pflicht hat, ein angemessenes Gehalt zu deklarieren». Die Formulierung könnte schwammiger nicht sein und gibt bekanntlich immer wieder Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen - Stichwort Rechtsanwalts-AG, Ärzte-AG und AGs generell - und führt erwiesenermassen zu einschneidenden Mindereinnahmen gerade bei der AHV, aber auch bei der ALV und weiteren Institutionen. Ich möchte die Regierung auf die 2. Lesung bitten, eingehend darzulegen, welche Effekte die Einführung von Rechtsanwalts- und Ärzte-AGs in Bezug auf die AHV gehabt hat und zudem Lösungen zu präsentieren, wie ein angemessenes Gehalt als ein korrekter kalkulatorischer Unternehmerlohn einheitlich definiert werden könnte. Nach Aussagen des AHV-Direktors ist gerade in diesem Bereich ein wesentlicher negativer Einfluss auf die Einnahmen der AHV ersichtlich. Hier gilt es, den Hebel anzusetzen, denn es darf nicht sein, dass durch eine Hintertüre die Solidarität des Systems untergraben wird. Auch ich spreche mich für ein enkeltaugliches Handeln aus. Es ist wichtig, dass zur Erhaltung des Kapitalstocks und einer daraus resultierenden für alle kostensenkenden Zusatzrendite durch den Markt die AHV hervorragend aufgestellt bleibt sowie der Standortvorteil tieferer Beiträge an die AHV erhalten bleiben kann. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Wenn unsere Sozialsysteme, insbesondere die AHV, in der heutigen Form erhalten bleiben sollen, sind einschneidende Massnahmen erforderlich. Es braucht eine neue Abstimmung zwischen Geben und Nehmen. Von 1954 bis zum Jahr 2003 waren die AHV-Beiträge ununterbrochen und stets höher als die Ausgaben. Ab 2003 deckten die Beiträge in keinem Jahr die Ausgaben. Von 1990 bis 1994 waren die Beiträge um 39% über den Ausgaben. Von 2001 bis 2005 hielten die Beiträge und die Ausgaben die Waage. Von 2010 bis 2014 waren die Beiträge um 13% tiefer als die Ausgaben. Schuld an diesem Niedergang der AHV-Finanzierung ist nicht die Beschäftigungslage - wir hatten Vollbeschäftigung. Auslöser sind die massiv gestiegenen Rentenausgaben einerseits und die teilstagnierenden Löhne andererseits. Ich möchte mit den vorgenannten Zahlen, vor 20 Jahren 39% Überschuss, vor zehn Jahren um Null und jetzt 13% im Minus, aufzeigen, wie rasend schnell in nur 20 Jahren die Finanzierung der Ausgaben durch die Beiträge zusammengebrochen ist. Um das von 2001 bis 2005 ausgewogene Verhältnis der Beiträge zu den Ausgaben wieder herzustellen, müssen die Beiträge um mehr als 10% erhöht werden. So gesehen ist die vorgeschlagene Beitragserhöhung der Regierung nicht mehr als ein bisschen Kosmetik. Allerdings: Eine massive Erhöhung der Beiträge führt zu höheren Lohnnebenkosten und dadurch zu einer Verschlechterung des noch attraktiven Wirtschaftsstandortes Liechtenstein. Die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge erhöht die Lohnnebenkosten, senkt die Attraktivität des Wirtschaftsplatzes und senkt in der Folge auch die Sozialabgaben und die Steuereinnahmen.Allein mit einer Beitragserhöhung ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitrag und Ausgabe nicht mehr herstellbar, weil dann die Lohnnebenkosten viel zu hoch ausfallen. Gleichzeitig müssen auch die Ausgaben gedrosselt werden, was bei der älteren Generation natürlich auf Entrüstung stösst. Etwa das Pensionierungsalter erhöhen, weniger lukrative Frühpensionierung, AHV-Beiträge auf Einkommen im zweiten Lebensabschnitt, in fernerer Zukunft vielleicht - je nach Wirtschaftslage - unter Umständen eine Senkung der AHV-Jahresrenten auf Schweizer Niveau, was natürlich wirklich niemand will.Im Jahr 1990 waren die AHV-Ausgaben bei CHF 54,9 Mio., im Jahr 2014 waren CHF 262,14 Mio. notwendig. Also ungefähr fünfmal mehr. Allein mit einer wirtschaftlich vertretbaren Beitragserhöhung ist es bei Weitem nicht mehr möglich, die AHV in einem Gleichgewichtszustand zu halten. Das ist keine Vision, sondern das ist bereits Fakt. Das ist die heutige Realität. Die Solidarität von jung zu alt, Altersleistungen im heutigen Umfang zu finanzieren, stösst zukünftig an ihre Machbarkeitsgrenze. Nicht die Anzahl der Beschäftigten allein ist massgebend, sondern die Wertschöpfung jedes einzelnen. Mit der Zuwanderung die Beschäftigtenzahl zu erhöhen, ohne gleichzeitige Erhöhung der Wertschöpfung der einzelnen Teilnehmer, ist ein Schneeballsystem, welches zum Funktionieren eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern benötigt. Für die Zukunftssicherung der AHV sind schneeballähnliche Systeme völlig ungeeignet, da Schneeballsysteme früher oder später in sich zusammenfallen und Schulden hinterlassen.Neben einer Beitragserhöhung sind zwingend weitere Massnahmen notwendig, welche die AHV finanziell auch für die Zeit sichert, in der die geburtenstarken Jahrgänge, dazu die zur Zeit 19'550 Zupendler aus dem Ausland sowie die momentan 6'320 beschäftigen Ausländer in Pension gehen werden. Wir brauchen Massnahmen, mit welchen grosse Summen finanzieller Mittel aus unserem Wirtschaftskreislauf entzogen werden können, um zukünftig die Rentner im Ausland zu finanzieren, zugunsten der dortigen Wirtschaft. Bereits heute wohnen 67% der AHV-Bezüger im Ausland. Wir brauchen Massnahmen, die gewährleisten, dass die Altersversorgung für AHV-Bezüger im In- und Ausland sicher finanzierbar ist, ohne die Wirtschaft oder gar den Staat bei einer länger anhaltenden Wirtschaftsflaute in den finanziellen Ruin zu treiben. Wir dürfen nicht übersehen, dass wir nur vor einer mit dem Vermögen aus vergangenen Tagen prachtvoll geschmückten Fassade stehen, welche die Realität auf erschreckende Weise versteckt oder verdeckt. Im AHV-Vermögen sind Gelder enthalten, die nicht uns, sondern den Beitragszahlern der ausländischen Arbeitnehmerschaft gehören. Deren Kinder, sofern die Löhne bei uns für sie nicht mehr attraktiv sind, werden nicht mehr bei uns arbeiten und keine Beiträge für die Altersversorgung ihrer Eltern bei uns einzahlen. Ist dann kein AHV-Vermögen mehr vorhanden, werden unsere Kinder die Altersversorgung der ehemaligen ausländischen Arbeitnehmer zusätzlich übernehmen müssen. Es braucht kein Reförmchen für momentan, sondern eine einschneidende Reform, welche der zukünftigen Generation, auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten, die Altersversorgung ermöglicht. Obwohl die AHV im Umlageverfahren arbeitet und grundsätzlich nur die zeitnah erwirtschafteten Einnahmen als Rente ausbezahlt werden müssten, sollte eine einigermassen planbare Rente gewährleistet werden. Ich spreche mich deshalb in der jetzigen Zeit mit Vollbeschäftigung gegen einen massiven Abbau der AHV-Jahresreserven aus. Mit den Kapitalerträgen aus dem AHV-Vermögen konnten in den letzten 60 Jahren im Schnitt 37,6% der Ausgaben bezahlt werden. Werden die Jahresausgaben weiter abgebaut, hat dies in Zukunft höchstwahrscheinlich schwerste Konsequenzen auf Beiträge und Renten. Die AHV-Reserven sind schon von 14,97 auf 11,2 Jahresausgaben abgebaut worden. Der Generationenvertrag zerbricht, wenn auf Kosten der zukünftigen Generation gelebt wird. Die Revision verfehlt das Ziel, wenn durch Vermögensabbau die Realität verschleiert wird.Zum Staatsbeitrag werde ich mich später noch einmal melden, im Zusammenhang mit dem Steuergeld-Export. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Es wurde jetzt wirklich schon viel gesagt und ich stückle jetzt mein Votum ein bisschen zusammen, damit nicht zu viel Wiederholungen vorkommen. Sie sind ja auch nicht so spannend. Ich würde aber gerne mit einem Zitat der «NZZ-Beilage» vom 22. November anfangen, die Beilage hatte das Thema «Anlegen und Vorsorgen». Da steht: «Vorsorgen ist ein uraltes Naturprinzip. Das Eichhörnchen, der Hamster, die Nüsse...», Sie wissen schon. «Lange bevor es Banken und Finanzinstitute gab, sparten die Menschen für Krisenzeiten.» Also das ist ein Grundprinzip, das sehr wichtig ist und da habe ich natürlich auch ein Sprichwort gefunden, nicht nur mein Kollege Alois Beck: «Wer sich im Alter wärmen will, muss sich in der Jugend einen Ofen bauen.» Es ist also richtig, dass wir uns heute mit diesem Thema befassen. Die Revision der AHV betrifft nicht - vereinfacht gesagt - die heutigen Rentner, sondern vor allem unsere Generation und unsere Kinder.Es wurde schon erwähnt, dass die AHV in einem guten Zustand ist und dass, ich denke, alle umliegenden Staaten uns beneiden um den Zustand der AHV. Es ist aber nicht so, dass wir jetzt einfach abwarten können. Die Regierung hat ein versicherungstechnisches Gutachten in Auftrag gegeben und im Anhang 4 wird aufgelistet, was passieren würde, wenn der Staatsbeitrag jetzt so fortgeführt würde. Das würde bedeuten, dass im Jahr 2032 der Staatsbeitrag bei CHF 93,22 Mio. liegen würde und dass dann aber die Jahresausgaben bei CHF 6,8 Mio. liegen. Also heute bei CHF 10,59 Mio. und dann bei CHF 6,8 Mio. Das heisst dann nicht, dass, wenn wir auch dieses Modell beibehalten und den Staatsbeitrag kontinuierlich erhöhen um jeweils CHF 2 Mio. oder CHF 3 Mio. bis 4 Mio., dass dann die Jahresausgaben bei CHF 10,59 Mio. liegen bleiben - ganz im Gegenteil, sie halbieren sich ungefähr und der Staatsbeitrag würde sich fast verdoppeln. Es ist also Zeit, das Problem oder das Thema anzugehen und sich Überlegungen zu machen. Die Regierung hat meiner Ansicht nach einen sehr guten Bericht und Antrag vorgelegt, die Massnahmen sind aufgelistet und auch die Wirkungen sind aufgezeigt. Auf Seite 23 kann man schauen, welche Wirkung die einzelnen Massnahmen haben. Ich möchte auch den Verwaltungsrat der AHV zitieren. Er schreibt in der Stellungnahme, die auf der Homepage der Regierung öffentlich zugänglich ist, dass sie es richtig finden, dass dieses Thema jetzt angegangen wird und dass wir uns um diese Fragen kümmern. Ich glaube, es ist auch wichtig zu sagen, dass jede einzelne Massnahme, die wir umsetzen besser ist, als wenn wir keine Massnahmen umsetzen. Ich glaube, wir müssen uns wirklich überlegen, was wir wollen und wie wir dieses Ziel erreichen. Ich möchte auf die einzelnen Massnahmen nicht eingehen, da sie schon mehrfach erwähnt wurden.Ich hätte aber ganz konkret zwei Fragen und eine Frage betrifft das Weihnachtsgeld oder die 13. Rente: Im Bericht und Antrag auf Seite 29 wird die Entstehung der 13. Rente erklärt, ich finde das sehr spannend und möchte es einfach auch sagen. Also 1992 wurde ein Viertel dieser Rente eingeführt, dann 1994 noch einmal ein Viertel, dann waren es 50%, dann 1998 wurden dann diese 50% zu 100% erhöht. Also diese Rente ist über mehrere Jahre entstanden und natürlich ist sie heute nicht mehr wegzudenken, das muss man auch ganz ehrlich sagen. Die Regierung sieht nun vor, dass ein Teuerungsmoratorium eingeführt wird und dass die nächsten 4%, vereinfacht gesagt, nicht ausgeglichen werden. Ich habe mich gefragt, wie sieht denn dieses Moratorium aus vor dem Hintergrund der Stellungnahme des liechtensteinischen Pensionskassenverbandes. Er schreibt in der Stellungnahme: «Dennoch möchten wir erwähnen, dass auch in unseren Reihen insbesondere die geplante Umlage von heute 13 auf 12» - das stimmt jetzt heute nicht mehr - «diskutiert wurde.» Der Satz, der mich ein bisschen zum nachdenken gebracht hat, ist folgender: «Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die liechtensteinische AHV bereits das zweite Mal auf die Teuerungsanpassung analog der schweizerischen AHV verzichtet hat.» Ich denke, das ist schon ein heisses Thema, dass diese Teuerung nicht angepasst wird. Im Prinzip glaube ich, ist das ein Abbau der Leistungen und hier wäre ich froh, wenn die Regierung Ausführungen dazu machen könnte, das muss sie nicht jetzt machen, das ist auch gut möglich, wenn man das auf die 2. Lesung macht. Bei der Festlegung des Staatsbeitrags möchte ich mich auch für einen Beitrag von CHF 30 Mio. aussprechen und hier folge ich, ganz ehrlich gesagt, dem Verwaltungsrat der AHV. Sie schreiben im vierten Punkt ihrer Stellungnahme: «Der Verwaltungsrat spricht sich daher dafür aus, den Staatsbeitrag zukünftig aus CHF 30 Mio. indexiert festzusetzen, was immer noch eine massive Entlastung des Staatshaushaltes ist...» Die Experten - und für mich sind der Verwaltungsrat der AHV die Experten - sprechen sich für diesen Beitrag aus, ich kann mich dieser Meinung des Verwaltungsrates anschliessen.In diesem Zusammenhang mit dem Staatsbeitrag habe ich noch eine Frage an den Abg. Erich Hasler: Wie hoch wäre denn der Staatsbeitrag in der Schweiz, wenn in der Schweiz auch ein Weihnachtsgeld ausbezahlt würde und dieser Betrag, also die 13. AHV, vom Staatsbeitrag abgezogen würde? Ich erwarte keine Antwort, ich kann das nicht ausrechnen, Sie können es vielleicht, aber ich erwarte das nicht. Aber ich denke, ich sage das einfach deshalb, wenn wir Vergleiche mit der Schweiz ziehen, dann sollten wir wirklich Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Weil dort gibt es 12 ausbezahlte Renten und bei uns gibt es 13 ausbezahlte Renten. Also deshalb denke ich, wäre es ganz wichtig, wenn wir hier wirklich bei den Tatsachen oder Fakten bleiben, das Thema ist zu wichtig. Wir sollten hier nicht das Volk oder die Leute, die sich dafür interessieren, mit falschen Vergleichen verwirren. Das Thema ist sonst schon schwierig genug, denke ich. Damit würde ich es gerne belassen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt die Eintretensdebatte für eine Mittagspause bis 14:15 Uhr.Mittagspause (von 12:30 bis 14:15 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 34: Neuregelung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV. Wie die Rednerliste zeigt, werden sich heute wohl alle Abgeordneten zu dieser Vorlage äussern, so werde auch ich mich kurz zu dieser Vorlage einbringen.Da wir schon viele Redebeiträge hatten, kann ich mich auf das Wesentliche beschränken. Der Staatsbeitrag an die AHV muss neu festgelegt werden. Die Regierung schlägt einen jährlichen Beitrag von CHF 20 Mio. vor. Wie die Diskussionen schon im Vorfeld der Landtagssitzung gezeigt haben, wird dieser Betrag als zu gering erachtet. Ich, meinerseits, werde einen Beitrag von CHF 30 Mio. unterstützen. Wir waren uns alle bei der Behandlung von Massnahmenpaketen zur Sanierung des Staatshaushaltes einig, dass Beitragsleistungen des Staates den Möglichkeiten des Staates angepasst werden müssen. Eine Erhöhung des vorgeschlagenen Staatsbeitrages auf CHF 30 Mio. ermöglicht im Gegenzug Einschränkungen bei den vorgeschlagenen Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV. Ich werde drei der vorgeschlagenen Massnahmen unterstützen. Es sind dies diejenigen Massnahmen, die die grösste Wirkung zeigen und damit der Zielsetzung am meisten dienen.Erstens die Erhöhung der Beitragssätze. Es handelt sich um marginale Erhöhungen, die aber beachtliche Wirkung zeigen. Zweitens, die Erhöhung des Rentenalters. Das Rentenalter wurde vor nicht allzu langer Zeit auf 64 Jahre gesenkt. Dieser Entscheid war wenig weitsichtig, weil er die Anforderungen der demografischen Entwicklung nicht berücksichtigt hat. Eine Rücknahme dieses Entscheides scheint unumgänglich. Drittens unterstütze ich den verpflichtenden Interventionsmechanismus. Dieser ist für eine verlässliche Sicherung der AHV sehr wichtig und hilfreich.Nicht unterstützen werde ich die lebenslange Beitragspflicht in AHV und ALV im Erwerbsfalle. Wie heute schon sehr treffend ausgeführt wurde, handelt es sich hierbei um eine reine Zahlungspflicht ohne Versicherungsgegenleistungen. Kommt hinzu, dass diese Massnahme die mit Abstand geringste Wirkung erzielen würde. Kommt auch hinzu, dass wir einmal mehr die falschen treffen würden, nämlich die Lohnempfänger, wie aktuell oft zitierte Beispiele zeigen, wäre es selbständig Erwerbenden auf völlig legale Weise möglich, massive Beitragsreduktionen zu erwirken. Nicht empfehlen würde ich auch die Festlegung einer vorübergehenden Aussetzung des Teuerungsausgleichs auf Renten. Wir leben in einer Zeit der Nullinflation. Diese Massnahme wird daher vorläufig und voraussichtlich auf längere Zeit hinaus absolut gar keine Wirkung erzielen. Ich empfehle daher, diese Massnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Betracht zu ziehen, wenn die Voraussetzungen gegeben wären, dass sie auch eine Wirkung erzielen könnte. Derzeit wird sie bei den Rentenbezügern zwar nicht spürbar sein, wird aber zu Verunsicherung und wohl auch zu völlig unnötiger Verärgerung führen.Abschliessend möchte ich der Regierung meine Anerkennung dafür zollen, dass Sie sich ihrer Verantwortung stellt und die Courage hat, dieses heisse Eisen anzufassen. Es wäre wesentlich leichter, diese Agenda auf die lange Bank zu schieben. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Stv. Abg. Patrick Risch
Auch ich möchte mich bei der Regierung bedanken, dass sie diesen Bericht und Antrag noch dieses Jahr in den Landtag gebracht hat, auch für den vorliegenden Bericht und Antrag. Das, was Herr Regierungsrat Pedrazzini hier vorschlägt, ist im Grossen und Ganzen gut. Ich bin nicht mit allem einverstanden, was aus der Feder von Regierungsrat Pedrazzini stammt, aber die Massnahmen hier scheinen doch gut durchdacht zu sein. Der AHV geht es heute gut. Elf Jahresausgaben kann die AHV aus dem Fondsvermögen bestreiten. Die Prognosen und die demografische Entwicklung zeigen aber klar auf, dass der Generationenvertrag zwischen Alt und Jung ins Wanken geraten wird, sollten keine Massnahmen getroffen werden. Anders als der Abg. Erich Hasler sehe ich es nicht so, dass wir uns noch vier Jahre Zeit lassen können, bis allenfalls die Schweizer die Revision abgeschlossen haben, sondern ich denke, wir sollten jetzt handeln. Also je früher die Massnahmen getroffen werden, desto weniger hart werden sie ausfallen im Allgemeinen, weil wir haben dann viel mehr Zeit für die Sanierung oder besser gesagt für die Sicherstellung der Jahresausgaben der AHV.Alles in allem soll mit diesen Massnahmen die AHV gesichert werden, wenn die sogenannten Babyboomer das Rentenalter erreichen. Die Regierung wagt eine Prognose bis in das Jahr 2030, verständlicherweise nicht darüber hinaus. Mit dem ganzen Massnahmenpaket soll das Vermögen der AHV im Jahr 2030 noch gute sieben Jahre der Ausgaben decken können. Mit Weitblick schlägt die Regierung auch vor, dass künftige Regierungen im Fünfjahresturnus den Blick in die Zukunft richten müssen, um zu prüfen, wie es der AHV geht, um im Bedarfsfall Massnahmen in die Wege zu leiten. Für mich steht es ausser Frage, dass bei zukünftigen Massnahmen der solidarische Charakter immer im Vordergrund zu stehen hat.Womit ich zu den vorgeschlagenen Massnahmen komme: Die minime Erhöhung der AHV-Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber um je 0,15% sowie die Erhöhung des Rentenalters um ein Jahr auf 65 Jahre sind akzeptable Massnahmen. Wir werden immer älter, viele bei guter Gesundheit. Liechtensteins AHV-Renten sind höher als in der Schweiz. Liechtenstein bezahlt wohl als einziges Land der Welt eine 13. AHV-Rente als Weihnachtsgeld aus. Isoliert betrachtet ein Luxus, den wir uns vermeintlich nicht mehr leisten sollten. Die AHV darf aber nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss als Teil des grossen Ganzen gesehen werden. Mit dem vorgeschlagenen Teuerungsmoratorium sollen die Renten über einen längeren Zeitraum um real insgesamt 4% reduziert werden. Diese Massnahme wird vor allem Menschen mit niedrigen Renten und Vermögen treffen. Das Aussetzen der Teuerung wird mehr Menschen in die Abhängigkeit der Ergänzungsleistungen treiben. Ergänzungsleistungen werden vom Staat und den Gemeinden finanziert. Und ganz im Sinne vom Abg. Eugen Nägele heute morgen: Mit der AHV haben wir den Ofen gebaut, aber diese Menschen werden kein Holz haben im Alter, den Ofen einzuheizen, damit sie es auch schön warm haben. Deswegen müssen wir auch sicherstellen, dass die AHV-Rente eine angemessene Höhe hat.Der Bericht und Antrag nennt es auf Seite 24 treffend, um was es bei der faktischen Reduktion des Staatsbeitrages von heute über CHF 50 Mio. auf CHF 20 Mio. geht: Die Sanierung des Staatshaushaltes. Der Staat versucht sich auch hier, aus der sozialen Verantwortung zu schleichen und sie der Eigenverantwortung der Bürger zu übertragen. Aber die geforderte Eigenverantwortung ist für viele schlicht nicht möglich. Bei Jahreseinkommen von weniger als CHF 50'000 bleibt bei hiesigen Lebenshaltungskosten kein Spielraum mehr, ein Sparkonto für das Alter aufzubauen. Wie meine Fraktionskollegen, lehne ich die Reduktion des Staatsbeitrages auf CHF 20 Mio. strikt ab und fordere die Regierung auf, einen verantwortungsvollen Vorschlag auf die 2. Lesung vorzuschlagen. Und dieser liegt für mich bei mindestens CHF 40 Mio. Die Idee, wie sie der Abg. Christoph Wenaweser vorgebracht hat - die Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit - finde ich gut und bin gespannt, was Herr Regierungsrat Pedrazzini auf die nächste 2. Lesung vorschlagen wird.Dann hat die Abg. Violanda Lanter-Koller noch die Betreuungsgutschriften eingebracht. Ich unterstütze den Antrag der Abgeordneten, weil ich finde, hier sollte man nochmals über die Bücher gehen und schauen, ob das richtig kommt. Und Johannes Kaiser hat noch die Arbeitslosenbeiträge genannt in den Renten, ich finde auch, dass man lebenslange AHV-Renten bezahlt mit dem minimalen Abzug der AHV-Rente, das finde ich gut, aber wenn ich schon keine Arbeitslosenunterstützung beziehen kann im Rentenalter, dann möchte ich auch keine Arbeitslosenbeiträge leisten müssen dafür, wenn ich dann noch arbeite.Dann noch abschliessend die Idee, dass man die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge jetzt nicht erhöht und hofft, dass wir dann später einmal die Mehrwertsteuer erhöhen und dies zweckgebunden in die AHV einfliessen lassen, das würde ich ablehnen, denn dann würden wir einfach die Arbeitgeberbeiträge voll auf die Arbeitnehmer verschieben pro forma, weil Mehrwertsteuerbeiträge können die Arbeitgeber in Vorsteuer in Abzug bringen und schlussendlich auf die Konsumenten überwälzen, sprich, die Arbeitnehmer zahlen einfach den erhöhten Beitrag über die Mehrwertsteuer. Das wäre dann abzulehnen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte einmal auf den Punkt zurückkommen, der jetzt vereinzelt schon angesprochen wurde: Sollte man nicht auf die Schweiz warten, da ja dort jetzt gerade eine Revision der AHV und der Pensionskassen im Gange ist? Ich bin grundsätzlich sehr dafür, dass wir uns nicht nur jetzt bei der AHV oder dem BPVG an der Schweiz orientieren, sondern ganz grundsätzlich laufend mit der Schweiz vergleichen, denn unser Sozialsystem ist sehr ähnlich aufgebaut, die Schweiz ist ein sehr erfolgreiches Land. Also man kann hier auch einiges lernen und auch abschauen, wenn es positiv ist. Oder eben versuchen, Fehler nicht zu machen, die dort gemacht worden sind. Darum ist grundsätzlich ein Vergleich mit der Schweiz sicher sinnvoll. Es ist allerdings die Frage, ob es jetzt in diesem Fall hier dann wirklich so vergleichbar ist, ob die Schweiz in diesem Punkt hier wirklich ein Vorbild ist. Es wurde heute auch schon erwähnt, die AHV der Schweiz hat deutlich schlechtere Leistungen als die liechtensteinische AHV. In der Schweiz kennt man keine 13. Rente, man bezahlt eigentlich höhere Beträge, die Ehepaarrenten sind bei 150% einer Maximalrente plafoniert. In Liechtenstein bekommt ein Rentnerehepaar zwei volle Renten. Ein anderer Unterschied ist sicher auch, dass - und das wird ein Schweizer Politiker vielleicht nicht sagen - die Schweizer AHV ein Sanierungsfall ist; unsere AHV ist kein Sanierungsfall. Wir haben auch eine völlig andere Beschäftigungs- beziehungsweise Grenzgängersituation als die Schweiz, indem eben bei uns ein Drittel der Renten in das Ausland abfliesst, also dieser Anteil ist in der Schweiz deutlich kleiner. Und last but not least, auch ein ganz wesentlicher Unterschied ist auch die Ausgangslage, was den Staatshaushalt anbelangt. Die Schweiz hat in den letzten zehn Jahren jedes Jahr positive Zahlen geschrieben im Staatshaushalt. Und wir wissen, wie unser Staatshaushalt ausschaut. Also da muss man schon sagen, leistungsseitig, staatshaushaltsseitig etc. ist die Situation oder die Ausgangslage doch eine deutlich andere als in der Schweiz.Und die Schweiz hat ja nur eine Jahresausgabe an Reserven und das bei gleichzeitig schon deutlich schlechteren Leistungen - also wie gesagt, diese AHV ist in einer schlechteren Verfassung, das heisst, der Staat muss dort die AHV dringend subventionieren. Da kommt der Staat gar nicht darum herum. Dann auch, wie gesagt, die Schweizer Staatsfinanzen, die sind deutlich besser, darum kann man aber auch sagen, der Schweizer Staat kann es sich leisten, die AHV zu subventionieren. Und der dritte Punkt eben, diese unterschiedliche Grenzgängersituation, das heisst, der Schweizer Staat kann Gelder aus dem allgemeinen Steuertopf nehmen, ohne eine unfaire Umverteilung vorzunehmen. Also hier sind die Ausgangslagen schon sehr unterschiedlich. Dann die andere Sache ist: Wie lange wird das noch dauern in der Schweiz? Ich denke, das wissen wir einfach nicht. Eine Revision der AHV in der Schweiz ist erfahrungsgemäss eine ausserordentlich zähe und langwierige und unsichere Angelegenheit. Die 11. AHV-Revision ist 2004 nach einem langjährigen Anlauf an der Urne kolossal gescheitert. Und erst ganze sechs Jahre später ist dann eine Neuauflage der Schweizer AHV-Revision im 2010 dann wieder durch das Parlament versenkt worden. Und der jüngste Anlauf für eine AHV-Revision im Rahmen eines Grossprojektes dürfte nun angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat noch einige Hürden zu nehmen haben. So hat die Wahlsiegerin, die SVP, bereits am Wahlsonntag klar gemacht, dass die Vorlage des Ständerates noch geändert werden muss.Gerade auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird es dabei nicht leicht haben. Aber auch wenn sich die zwei Parlamentskammern in der Schweiz einig sind, heisst das noch lange nicht, dass das Stimmvolk dann in einem höchst wahrscheinlichen Referendum bei einem solchen Thema in der Schweiz letztlich dann auch zustimmen wird. Das hat die Erfahrung schon verschiedentlich gezeigt. Also ein Warten auf die Schweizer Lösung kann dann eben auch ein Warten auf den Sankt Nimmerleinstag bedeuten.Dann wurde verschiedentlich eben diese einprozentige Mehrwertsteuererhöhung schon fast verteilt. Da wurde das Fell des Bären schon verteilt, bevor dieser Bär erlegt ist. Wie gesagt, das ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Und vielleicht auch noch eine Präzisierung, es wurde immer von diesem 1% geredet. Also da muss man schon korrekt bleiben, also Mehreinnahmen für den Staat gegenüber heute wären 0,7 Prozentpunkte, weil die anderen 0,3 sind ja schon wieder neutralisiert. Also es geht wennschon, dann um 0,7% Mehreinnahmen für den Staat, was dann CHF 17 Mio. machen würde, aber das auch dann erst im 2021 und 2025, also noch einige Jahre bis dahin. Und wenn man sich den Weg anschaut von dieser Mehrwertsteuererhöhung, der Bundesrat wollte ursprünglich 1,5%, der Ständerat ist jetzt bei 1%, ich habe mit einem Nationalratsabgeordneten geredet von der FDP, der nicht ganz ohne Einfluss ist, er sah diese Zahl noch weiter unten. Also was dann da herauskommen wird dabei, werden wir sehen, aber ich glaube, jetzt auf diese Erhöhung zu warten oder zu spekulieren, ist eine unsichere Angelegenheit.Dann wurde auch erwähnt, ob wir uns nicht noch länger Zeit geben sollten und auch, ob nicht allenfalls diese Vorlage dann vielleicht letztendlich vor dem Volk landet. Ich meine, das ist ganz klar, jede Vorlage kann letztlich vor dem Volk landen, das sehen wir bei der KVG-Revision. Ich für meinen Teil bin etwas skeptisch, ob es sinnvoll wäre, diese Vorlage wirklich vom Landtag aus dem Volk schon vorzulegen. Wir dürfen einfach nicht vergessen, wir sind nächstes Jahr in einem Wahlkampfjahr, das schleckt keine Geiss weg und da ist es nun einmal so, in Wahlkampfjahren argumentieren Politiker weniger rational als in anderen Jahren. Das heisst, jede Vorlage, die in einem Wahlkampfjahr zur Abstimmung gelangt, ist schon fast zum Scheitern verurteilt. Das muss man sich gut überlegen. Da muss man einfach Realist genug sein, in Wahlkampfjahren geht es nicht sehr rational zu und her, dann wird kritisiert um des Kritisierens Willen. Was aber sicher eine zwingende Voraussetzung wäre, wenn es dann soweit käme, wie gesagt, meines Erachtens wäre das sogar sehr gefährlich, aber wennschon, dann wäre für mich auch völlig klar, dann müsste das Gesamtpaket, also es müssten die 1. und die 2. Säule dem Volk vorgelegt werden. Das ist für mich völlig klar, weil das eine oder das andere geht nicht, das ist sehr eng miteinander verzahnt. Denken wir nur beispielsweise schon an das Rentenalter 65, das hat natürlich direkte Auswirkungen auch auf die berufliche Vorsorge und eben, wie gesagt, letztlich ist es ein Gesamtpaket. Oder wenn man sich den Einfluss dieser Pakete jetzt auf die heute Werktätigen anschaut, da kann man sogar sagen, da ist natürlich die Belastung in vielen Bereichen durch das BPVG-Paket noch deutlich höher. Also wenn die AHV zur Abstimmung gelangen sollte, dann sollte man sicher auch die BPVG als Paket dem Volk vorlegen. Aber wie gesagt, ich habe da kein gutes Gefühl dabei. Wenn das Referendum ergriffen wird, das ist klar, dann wird es ergriffen, aber noch einmal, man muss sich bewusst sein, wir alle hier drinnen, da nehme ich mich auch nicht aus, sind wahrscheinlich in einem Vorwahljahr nicht mehr ganz so bei Sinnen, wie wir es sein sollten. Leider.Dann der zweite Punkt, der Vorschlag des Abg. Wenaweser, Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit, ist sicher überlegenswert. Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre es ebenso eine Formel, beispielsweise zwei Drittel des Umlagedefizites des Vorjahres, mindestens CHF 30 Mio. oder was auch immer würden dann als Staatsbeitrag in die AHV fliessen. Dort müsste man sich natürlich schon noch gut überlegen, was das dann letztendlich bedeutet. Wenn wir jetzt zurückschauen, nehmen wir an, wir hätten diesen Mechanismus in der Vergangenheit gehabt, und, ich glaube, es ist im Jahr 2010, wenn ich mich richtig erinnere, passiert, als diese Schere auseinanderging, dass die Beiträge eben nicht mehr reichten für die Ausgaben, und das war konjunkturell bedingt. Mit einem konjunkturellen Dämpfer oder Einbruch sind natürlich die Einnahmen der AHV zurückgegangen und damit hat sich diese Schere geöffnet. Und das ist vielleicht eben auch die Problematik, die man hier gut überlegen müsste, wie man das gut adressiert in so einer Lösung. Das Problem ist ja, dass es sich gegenseitig verstärkt, das heisst, in einer schlechten konjunkturellen Phase werden einmal die AHV-Einnahmen sinken, das heisst, das Umlagedefizit wird sich erhöhen, und gleichzeitig aber werden auch die Steuereinnahmen zurückgehen. Und das heisst, gerade jetzt, wenn wir diese Lösung gehabt hätten in der Vergangenheit, dann hätte das bedeutet, 2010 ist die Schere aufgegangen, also hätte man müssen - mechanisch - im 2011 mehr Staatsbeitrag leisten. Und ich glaube, es war 2011, als wir ein Riesenloch von CHF 120 Mio. im Staatshaushalt hatten. Also dieses Loch wäre noch zusätzlich vergrössert worden und da muss man sich eben gut überlegen, wie man diese Situation dann adressiert in so einer Koppelung, weil eben, wenn die AHV-Einnahmen sinken, dann sinken auch die Staatseinnahmen und dann wird das Loch, das in einem Ende gestopft werden soll durch den Staatsbeitrag, auf der anderen Seite dann wieder aufgerissen. Aber grundsätzlich finde ich es einen überlegenswerten Ansatz, den man sicher noch vertiefen könnte. Dann vielleicht noch zu den Voten der Abg. Konzett Bargetze und Thomas Lageder, die sich, wenn ich das richtig verstanden habe, eben gegen diese Tilgung oder gegen diesen Teuerungsaussetzer aussprechen und gleichzeitig für einen erhöhten Staatsbeitrag von CHF 20 Mio. auf CHF 40 Mio. und, wenn ich es richtig verstanden habe, war ihre Lösung zur Finanzierung eben die Mehrwertsteuereinnahmen, sofern sie dann jemals kommen. Das sind dann aber nicht CHF 20 Mio., wie hier gesagt wurde, sondern Mehreinnahmen von CHF 17 Mio., aber sind wir grosszügig, ein paar Milliönchen rauf oder runter, da kommt es der Freien Liste meistens ohnehin nicht so drauf an. Aber zumindest hätte man mit dieser Mehrwertsteuererhöhung diese Plus CHF 20 Mio. finanziert, aber was Sie vielleicht noch erläutern müssten, wie Sie den anderen Teil dieses Teuerungsmoratoriums finanzieren würden. Das haben Sie noch nicht gegenfinanziert oder noch keine Aussage dazu gemacht. Das wären dann ja nochmals 0,54 Jahresausgaben der AHV.Dann wurde verschiedentlich auch gesagt, ja der Staat zieht sich aus seiner Verantwortung zurück ganz generell, angefangen bei der Krankenversicherung, aber eben jetzt auch hier - und immer wieder die Schweiz als gutes Beispiel vorgebracht, die ja bekanntlich etwa 20% der AHV-Ausgaben durch einen Staatsbeitrag deckt. Meines Erachtens glaube ich nicht, dass Liechtenstein weniger grosszügig ist; wir machen es nur gescheiter als die Schweiz, würde ich sagen. Die Schweiz kippt, wie gesagt, etwa 20% jetzt gerechnet in AHV-Ausgaben in die AHV, wir würden jetzt beispielsweise mit einem Staatsbeitrag von CHF 30 Mio. nur etwa 11%, 12% an die AHV ausschütten, aber man darf nicht vergessen, es gibt andere staatliche Leistungen, beispielsweise eben die Krankenversicherung, und dort schütten wir CHF 33 Mio. hinein, was die Schweiz nicht macht. Also wennschon, dann muss man das auch im Gesamten sehen und wenn man das eben ausdrückt, diese beiden Beiträge, die letztendlich dem Volk zugutekommen, dem Bürger zugutekommen, dann macht das weit mehr aus als die 20%, die die Schweiz jetzt an die AHV-Ausgaben finanziert. Und wir machen es darum eben gescheiter, sage ich es jetzt einmal, weil wir eben den grossen Teil dieser Staatsbeiträge in die Krankenversicherung geben und dort diese Beiträge nicht exportieren müssen.
Dann hat der Abg. Erich Hasler für einen Staatsbeitrag von CHF 40 Mio. plädiert. Er hat aber meines Erachtens nicht gesagt, woher das Geld kommen soll. Er hat CHF 40 Mio. plus Mehrwertsteuer gesagt, also letztendlich ein Staatsbeitrag von CHF 57 Mio., er ist aber noch die Antwort schuldig, woher dieses Geld kommen soll. Ich glaube, das muss man fairerweise dann schon sagen, woher das Geld kommt. Nur einfach hier die Spendierhosen anzuziehen und zu sagen, jetzt mal CHF 57 Mio. in den Ring zu werfen, ohne aber eine Gegenfinanzierung, das wäre dann schon unseriös. Dann noch zum Punkt des Frauennetzes, der an sich für mich nachvollziehbar ist, der hier auch bei verschiedenen Votanten, auch bei der Landtagsvizepräsidentin, ja Anklang gefunden hat und auch unterstützt wird. Hier würde mich einfach interessieren, ob es hier Personen gibt im Raum, die hier auch Ansätze für die Umsetzbarkeit haben. So wie ich diesen Vorschlag verstanden habe, wäre es so, dass bei einer Scheidung oder bei einer Trennung dann derjenige Partner oder Elternteil diese Erziehungsgutschriften rückwirkend bekommen würde, der eben die Hauptarbeit geleistet hat. Jetzt, ich habe nicht vor, mich scheiden zu lassen, aber nehmen wir an, das käme dann trotzdem so weit in zehn Jahren, 20 Jahren, dann ist es sehr oft so, dass man in dieser Situation nicht sehr gut aufeinander zu sprechen ist und dann müsste man sich einigen, ja wer hat jetzt damals die Kinder vor dreissig Jahren erzogen von uns beiden. Und ich kann Ihnen sagen, ich werde dann argumentieren, natürlich war ich das. Und wie wird das dann in der Praxis dann zugeteilt? Das stelle ich mir sehr schwer vor. Also die Idee ist richtig, grundsätzlich, nur die praktische Umsetzbarkeit stelle ich mir wahnsinnig schwer vor, wie man dann über Jahre und Jahre zurück eine vernünftige Verteilung festlegen oder herausfinden will, wer jetzt wirklich die Hauptarbeit in der Erziehungsarbeit geleistet hat. Das wäre soweit alles von meiner Seite. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Vorlage dieses Berichts und Antrags, der ja im Titel eben zwei Aspekte beinhaltet: einmal die Neuregelung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV. Das vielleicht gerade als Replik an den Abg. Erich Hasler, der natürlich nur den zweiten Teil des Titels dieses Berichts und Antrags vorgelesen hat. Um es gleich vorwegzunehmen, ich bin für Eintreten auf diese Vorlage, und zwar im Sinne kommender Generationen. Es mag hier drinnen heute durchaus sehr attraktiv erscheinen, ein wenig die Spendierhosen anzuhaben, wie es gerade der Abg. Elfried Hasler für mich treffend ausgeführt hat, aber damit lösen Sie keine Probleme. Das sind dann auch keine Vorbildfunktionen, die hier teilweise an den Tag gelegt werden. Ein ganz konkreter Punkt, den ich ansprechen möchte - und da geht es eben nicht um mehr Ausgaben, beziehungsweise wer bezahlt dann die Zeche am Ende des Tages, sondern wie können wir sparen -, da möchte ich die Regierung fragen: Wie sieht es im Bereich Kapitalbezugseinschränkung 2. Säule aus? Ich weiss schon, das ist dann das nächste Traktandum, aber könnten wir hier bei den Ergänzungsleistungen nicht auch den Riegel schieben, indem wir eben sagen, wer den Kapitalbezug in der 2. Säule gemacht hat, dem wird eine Rente bei der Ergänzungsleistung angerechnet. Also er kann in der 2. Säule das Kapital beziehen, aber es wird als Rente angerechnet, sollte der Herr oder die Dame dann eines Tages ergänzungsleistungsbedürftig sein. Das kann es ja geben. Mir kommt des Öfteren vor, wenn ich hier drinnen heute so zugehört habe, es gibt da zwei ganz verschiedene Dinge: Es gibt eine AHV und es gibt einen Staat, und das sind gar nicht die gleichen. Aber da irren Sie sich gewaltig, das kann ich Ihnen sagen, denn die sind ganz ähnlich. Die sind auch beide hier in Vaduz, die AHV und der Staat, beziehungsweise das Land, die sind nicht in Balzers und in Ruggell oder im Schellenberg; das sind die zwei gleichen. Und ich möchte ja nicht in der Haut des Herrn Regierungschefs stecken, was der hier heute alles gehört hat, da dürfte ihm doch ein wenig übel werden, teilweise.
Meine weiteren Fragen zu diesem Bericht und Antrag, kommen wir auf Seite 17: Hier führt die Regierung aus: «Die Reduktion der realen Rendite auf nun 1,5% reflektiert das aktuelle Zinsumfeld mit tiefen Zinssätzen.» Und da frage ich mich schon, wenn wir uns eben diese vielzitierte Seite 23 betrachten, da geht ja die Regierung doch von 2,5% aus. Sie zeigt auch auf, was passiert, wenn wir auf 3,5% Rendite gehen würden, und hier spricht aber die Regierung auf Seite 17 von 1,5%. Ich denke mir, der Abg. Christoph Wenaweser hat auch schon durchblicken lassen, dass ihm diese 2,5% ein wenig zu euphorisch erscheinen. Ich möchte die Regierung doch fragen, gerade im Zusammenhang mit der Seite 17, wie kommt die Regierung auf 2,5%, wenn hier auf Seite 17 von 1,5% die Rede ist?Ein weiterer Punkt ist die Seite 28 und hier geht es um diese Beträge, die eben in das Ausland abfliessen. Und da möchte ich die Regierung doch auch fragen, welche Beträge effektiv in das Ausland fliessen. Es wurde heute bereits eine Zahl genannt, ich glaube, das war auch der Abg. Christoph Wenaweser, er hat von 34% gesprochen, da möchte ich die Regierung doch auch bitten, einmal aufzuzeigen, welche Beträge von diesen ganzen Renten effektiv in das Ausland fliessen. Dann zu Seite 41: Hier wird die Vernehmlassung ein wenig ausgeführt, und unter anderem hat es anscheinend auch Vernehmlassungsteilnehmer gegeben, die eine Kürzung der Renten gesehen haben. Und da würde mich doch interessieren: Wer waren denn diese Vernehmlassungsteilnehmer, die hier auch eine Kürzung der Renten gesehen haben? Dann noch die letzte Frage. Hier geht es ebenfalls um die Vernehmlassung, Seite 44, auch wieder um die Vermögensrendite, und da hat die VU eben ausgeführt: «Die VU spricht sich gegen die Erhöhung des Risikoprofils aus.» Und da würde mich doch auch interessieren: Was hat denn die VU konkret gesehen? Welches Risikoprofil sollen wir hier fahren? Welche Rendite ist dann effektiv noch möglich? Denn das hat dann doch auch einen erheblichen Einfluss auf die langfristige Sicherung der AHV.Dann zu den verschiedenen Votanten. Der Staatsbeitrag ist sicherlich eine zentrale Komponente, die müssen wir betrachten. Wir haben jetzt auch vernommen, hier gibt es ganz verschiedene Vorschläge. Es gibt, wie bereits auch zitiert, den Vorschlag des Abg. Erich Hasler, der sagt, CHF 40 Mio. plus die Mehrwertsteuer von CHF 17 Mio., dann sind wir bei CHF 57 Mio. Am Ende des Tages müssen wir uns einfach fragen, wie bezahlen wir das? Das würde mich dann doch auch wundernehmen, woher das Geld kommen soll. Soll es aus der OKP kommen? Da haben wir ja noch CHF 33 Mio., die wir mitunter in die AHV schieben können, wir haben es ja auch gerade gehört. Elfried Hasler sieht das als wenig zielführend an, aber da hätten wir im Unterschied zu der Schweiz noch CHF 33 Mio., die wir mitunter anders investieren könnten. Aber wir wissen alle ganz genau, was dann passiert, dann werden einfach die Krankenkassenprämien massiv steigen.Dann diese Gleichbehandlung mit der Schweiz: Man soll diese Mehrwertsteuererhöhung auch zweckgebunden einfliessen lassen. Darüber kann man diskutieren, aber dann müssten wir auch in anderen Punkten eine Gleichbehandlung mit der Schweiz fordern. Es wurde auch bereits erwähnt, die 13. AHV gibt es in der Schweiz nicht, Beiträge Arbeitnehmer/Arbeitgeber, die sind höher in der Schweiz. Will man das dann auch, wenn man eine explizite Gleichbehandlung mit der Schweiz fordert? Kürzung Vorbezugssätze, die sind in der Schweiz wesentlich höher als in Liechtenstein. Will man das dann auch? Oder sagt man hier, eine Fünfer-und-Weggli-Politik: Ja, wo Geld reinkommt, da ist man für die Schweizer Lösung, bei den Ausgaben, da haben wir die Spezialitäten von Liechtenstein. Solche Sachen gehen natürlich nie und nimmer auf, das wissen Sie alle ganz genau. Deshalb dann bitte konstruktive Vorschläge bringen, ich habe es wieder einmal versucht, habe gesagt, dann schauen wir uns die Ergänzungsleistungen an, dann können wir mitunter ein wenig sparen, dann können wir auch andere Sachen wieder damit finanzieren. Dann zum Vorschlag betreffend Umlagedefizit. Das mag im ersten Moment gut tönen, aber es wurde auch bereits erwähnt, das Risiko bleibt wieder beim Staat, das ist wie beim Finanzausgleich mit den Gemeinden. Das Risiko trägt der Staat am Ende des Tages. Ja, dass dieser Staat nie auf einen grünen Zweig kommt, das wundert mich nicht, wenn wir hier sämtliche Risiken zum Staat verlagern und am Ende des Tages uns noch wundern, dass dieser Staat ein Finanzierungsproblem hat. Wenn man da sagt, CHF 30 Mio. plus, plus, plus - wer soll das denn am Ende des Tages bezahlen? So geht es doch einfach nicht nach meinem Dafürhalten. Dann müssen Sie Vorschläge bringen und sagen, woher das Geld kommen soll.Dann wurde auch gesagt, der Staat müsse Verantwortung für die AHV übernehmen. Damit kann ich gut leben, aber dann müssen Sie diesem Staat auch das Geld geben, damit er diese Verantwortung übernehmen kann. Sonst geht die Rechnung nicht auf. Teilweise kommt mir schon vor, man merkt bereits die Landtagswahlen 2017. Das ist doch sehr kurzfristig gedacht, wenn man jetzt hier einfach ein Wunschkonzert präsentiert, das nie und nimmer finanzierbar ist. Und da können wir ja auch sagen: Okay, wir übernehmen diese Verantwortung für die AHV. Aber dann droht einfach ein viertes Sparpaket und das vierte Sparpaket wird beim Bürger landen. Das ist dann mitunter auch jemand, der in der AHV ist. Das finde ich einfach zu wenig weit gedacht, da sollte man doch vor allem Lösungen aufzeigen, wie wir hier zu mehr Geld kommen.Dann zu den Zitaten, die hier heute kundgetan wurden. Zuerst mit dem Juckreiz: Ich denke mir, das Dilemma beim Menschen ist, er kratzt sich halt erst, wenn es juckt. Vorher kratzt er sich eben nicht und zum Teil kommt es mir natürlich schon vor, dass das Empfinden für diesen Juckreiz relativ sehr unterschiedlich ist. Und auch betreffend dem Ofen: Ja, das ist schon gut, wenn man sich einen Ofen für das Alter baut. Aber einige Damen und Herren, die haben sich ein ganzes Atomkraftwerk in den Garten zementiert, das kann ich Ihnen sagen. Die haben nicht nur einen Ofen, die haben etwas ganz anderes. Und da kommen wir dann gerade zur Besteuerung der Aktiengesellschaften. Das ist eben ein Dilemma, Abg. Herbert Elkuch, diese Aktiengesellschaften schleusen eben erhebliche Einnahmen an der AHV vorbei. Sie kennen die entsprechenden Bilanzen, wenn man dann einfach CHF 600'000, 700'000, 800'000 Dividende aus dieser AG herausnimmt und keine AHV-Beiträge bezahlt, und dann wundert sich der gleiche Landtag, dass die AHV zu wenig Einnahmen hat. Ja, so geht es nicht. Das ist die logische Konsequenz. Hier müssen wir jetzt sehen, wie es weitergeht, und ich werde dann im Verlauf der Debatte schon noch auf die entsprechenden Seiten kommen. Ich denke mir, der Abg. Thomas Lageder hat sie bereits angezogen, diese Debatte. Wie gesagt, was Sie auch wissen müssen, Herr Abg. Herbert Elkuch, es ist ja nicht nur die AHV, die hier leer ausgeht, auch der Staat geht hier leer aus. Er erhält keine Steuern und da werden wir schon versuchen müssen, den Riegel zu schieben, sollten es die entsprechenden Gerichte nicht bereits gemacht haben, aber da warten wir noch auf Entscheide. Wie gesagt, ich wäre Ihnen dankbar, denjenigen, die hier massiv höhere Beiträge fordern, wenn Sie uns sagen können, wie wir das finanzieren, und das zwar im Sinne kommender Generationen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte nochmals darauf zu sprechen kommen, wie diese Gelder finanziert werden, wie das der Abg. Wendelin Lampert auch schon angetönt hat. Aber nur, dass beide Institutionen, der Staat und die AHV, in Vaduz sind, heisst natürlich noch nicht, dass das eben der gleiche Personenkreis ist. Wenn wir einen Staatsbeitrag und ein Weihnachtsgeld sprechen, dann sind das unterschiedliche Herkünfte. Wir haben bei den Grenzgängern gehört, es sind jetzt ein Drittel Renten, die wir exportieren. Und es wird nicht mehr lange gehen, dann sind es 50% dieser Gelder und Renten, die wir exportieren. Und ich denke, wir kommen nicht darum herum, um auch künftig zu schauen, welche Transferleistungen wir einfach nur regional verteilen und welche wir national verteilen. Ich denke, hier müssen wir einfach künftig diese Differenzierung vor Augen halten. Und ich denke, es wären auch Chancen da, eben den Staatsbeitrag und das Weihnachtsgeld sukzessive zu reduzieren und kostenneutral - und auch generationenneutral - auf die liechtensteinischen Einwohner umzulegen. Da gibt es Möglichkeiten, aber das braucht ein bisschen Mut. Und es ist natürlich auch schwierig, dies dem Volk zu erklären. Aber ich denke einfach, dass wir das künftig tun müssen, weil wir diese besondere Situation haben, dass eben die Hälfte Grenzgänger sind und auch nur geringe beziehungsweise keine Steuern dabei zahlen. Und darum, dass nur die Liechtensteiner, der Staat damit hier Steuergelder als Staatsbeitrag einbringt und da keine Gegenleistung hat, das möchte ich einfach reduziert haben. Eben nochmals, wir müssen aufpassen, dass wir regionale Gelder vermehrt national einsetzen. Und beim Teuerungsmoratorium, da geht es ja auch darum, da werden auch Gelder exportiert, das ist auch zu beachten. Und im Vergleich, was die Jugend nachher bezahlen muss, wir sind jetzt 3,6 Erwerbstätige auf einen Rentner und in 20 Jahren sind das noch 1,6 Erwerbstätige auf einen Rentner. Ich weiss nicht, wie die das dann eben finanzieren wollen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich versuche jetzt, auch noch eine Zusammenfassung der vielen Ansichten, Meinungen, Forderungen und nicht zuletzt persönlichen Wünschen verschiedener Abgeordneter zu wiederholen und werde natürlich auch noch ein paar persönliche Bemerkungen machen. Wenn man der Debatte zugehört hat, kommt schon ein ganz grosser, bunter Strauss von Wünschblumen zusammen. Wenn ich jetzt ein paar Abgeordnete zitiere, werde ich die Namen nicht nennen, aber vielleicht werden Sie die Aussagen wiedererkennen. Es wurde ganz früh am Morgen von unbequemen Wahrheiten gesprochen und ja, diese Vorlage beinhaltet sehr viele unbequeme Wahrheiten, denen wir uns stellen müssen. Wahlgeplänkel, Wahljahr hin oder her - das Problem wird sich nicht von selber lösen. Und ja, der Landtag und die Landtagsabgeordneten müssen natürlich nach bestem Wissen und Gewissen handeln, das ist selbstverständlich.Wir müssen im Sinne einer enkel- und alterstauglichen Lösung handeln, das ist meine Meinung. Es wurde verschiedentlich jetzt angetönt: Woher soll das Geld kommen? Man spricht von einer maximalen Senkung auf 20, dann auf 30, dann auf CHF 40 Mio. Woher soll das Geld kommen? Auch wenn wir nur CHF 1 Mio. weniger der AHV zukommen lassen, frage ich mich, woher das Geld kommen soll, meine geehrten Damen und Herren. Wir haben ein betriebliches Defizit in unserem Land von CHF 80 Mio. und nur durch ein Finanzergebnis hatten wir schwarze Zahlen geschrieben, und ich frage mich, wie die Zahlen aussehen werden im 2016. Also woher das Geld kommen soll, das können wir uns noch lange fragen. Jeder Franken, den wir ausgeben, ist eigentlich ein Franken zu viel, einen Franken, den wir nicht haben. Es wurde angesprochen, wir müssen das Volk mitnehmen. Es soll eine bessere Diskussionsgrundlage gebildet werden. Ja, da bin ich eigentlich auch der Meinung und genau bei dieser sehr grossen Vorlage stört es mich eigentlich schon ein bisschen, dass wir hier in diesem Hohen Hause sogar in den eigenen Fraktionen, in den grossen Fraktionen VU und FBP, unterschiedliche Meinungen haben. Genau hier wäre eine einheitliche Meinung gefordert gewesen und vielleicht sogar eine Landtagskommission. Nun, vielleicht ist es nicht zu spät, vielleicht kann man jetzt diesen Strauss von Wünschen mitnehmen in das neue Jahr und vielleicht kann der Landtag zusammen mit der Regierung - ich spreche jetzt vor allem für die grossen Parteien und vergessen Sie vielleicht auch nicht, die kleineren Parteien mitzunehmen - eine gemeinsame Lösung erarbeiten. Das wäre vielleicht sinnvoll. Ich möchte daran erinnern, gestern war es möglich, parteiübergreifend eine Motion einzureichen, die mit 20 Stimmen überwiesen wurde. Eine Motion, die sicherlich nicht einfach war, eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Staatsangestellte.Nun zur Dringlichkeit der Vorlage: Natürlich kann man sagen, sie ist nicht gegeben, die AHV ist kein Sanierungsfall, aber ich denke mir, wenn wir verantwortungsvoll handeln, dann müssen wir diese Vorlage behandeln und wir müssen gemeinsam zu einer Lösung kommen. Da bin ich mir ganz sicher. Es wurde gesagt: Wer sich kratzt ohne Juckreiz. Ja, wer sich kratzt ohne Juckreiz, der sucht nach einer Lösung, meiner Ansicht nach, aber mich hat es gejuckt, als ich gehört habe, dass sich eine neue Koalition anbahnt. Ich kann Ihnen versichern, das ist nicht der Fall, noch nicht, vielleicht wird das ja einmal kommen. Aber ich denke, in dieser Vorlage hat hier die grosse Koalition die Verantwortung zu tragen und sie muss eine Lösung finden, ohne Wenn und ohne Aber. Und da nützt es jetzt nichts - man kann schon von Wahlgeplänkel sprechen. Wenn man die Zeitungen ein bisschen genauer liest, da hört man auf der einen Seite Vorwürfe, da wird der Rotstift hervorgenommen, das tönt schon sehr gross nach Wahlkampf. Ich glaube, die VU und FBP müssen gemeinsam eine Lösung finden und sie sind in der Verantwortung. Das muss ganz einfach einmal gesagt werden. Und wenn das nicht möglich ist, dann gibt es ja immer noch einen Koalitionsausschuss und vielleicht wäre das dann wirklich ein Punkt zum Anknüpfen. Das wären eigentlich meine Anregungen zu diesem Thema. Ich glaube, wir sind uns alle einig, es muss irgendwas gemacht werden. Aber es kann nicht so sein, dass hier wie in einem Basar verhandelt wird, 20 verschiedene Wünsche, dann werden wir nie eine Lösung finden. Also ich plädiere nochmals, Köpfe zusammenstecken und Lösungen suchen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich beim Gesellschaftsminister sowie seinen Mitarbeitenden für den Bericht und Antrag bedanken, welcher eine gute Diskussionsgrundlage für die gegenwärtige Debatte bildet. Einleitend möchte ich kurz auf die finanzielle Situation der AHV eingehen: Die finanzielle Situation der liechtensteinischen AHV sieht mit Stand per Ende 2014 so aus, dass sie über ein Vermögen von knapp CHF 3 Mia. verfügt. Dieses Vermögen wurde vor allem in den letzten 30 Jahren gebildet. Das Vermögen der AHV beträgt seit Jahren ein Vielfaches der Jahresausgaben, sodass die AHV in Liechtenstein als sehr solide finanziert bezeichnet werden darf. In den letzten Jahrzehnten lag das Fondsvermögen stets bei über 10 Jahresausgaben. Im Jahre 2014 betrugen die Beitragseinnahmen rund CHF 226 Mio. und die Ausgaben rund CHF 262 Mio., das heisst, die Ausgaben waren um rund CHF 36 Mio. höher als die Einnahmen. Ein ähnlicher Ausgabenüberschuss zeigt sich in den Jahren 2012 und 2013. Grund hierfür sind insbesondere die höhere Lebenserwartung sowie die demografische Veränderung der Gesellschaft. Aufgrund dieses Ausgabenüberschusses sind bestimmt Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV nötig, aber müssen diese so drastisch wie in der gegenwärtigen Vorlage aussehen? An der Vorlage möchte ich die Kritik üben, da es für mich offensichtlich ist, dass die Reduktion des Staatsbeitrages auf CHF 20 Mio. die Umgehung eines vierten Massnahmenpakets zur Sanierung des Staatshaushalts darstellt. Dies wiederum auf Kosten der Bürger und Unternehmen, welche durch höhere Beiträge zur Kasse gebeten werden. Ebenfalls haben die Arbeitnehmer ein Jahr länger zu arbeiten. Einer solch drastischen Senkung des Staatsbeitrags auf CHF 20 Mio. werde ich keinesfalls meine Zustimmung erteilen. Es gäbe bestimmt andere Einsparpotenziale oder auch Potenzial auf der Einnahmenseite in der Landesrechnung. Auch möchte ich die Frage in den Raum stellen, ob wir wirklich mehr als zehn Jahresausgaben auf der hohen Kante haben müssen oder ob uns nicht auch beispielsweise sechs Jahre reichen würden. Dies, zumal diese Zahl im benachbarten Ausland deutlich tiefer liegt und sich teils unter einem Jahr befindet. Dies kommt mir einem Jammern auf hohem Niveau vor.Begrüssen würde ich den verpflichtenden Interventionsmechanismus, welcher die Regierung verpflichtet, mindestens alle fünf Jahre ein versicherungstechnisches Gutachten einzuholen, das die Entwicklung über die 20 folgenden Jahre darlegt. Fallen die Reserven der AHV am Ende der Betrachtungsperiode gemäss diesen Berechnungen unter fünf Jahresausgaben, ist die Regierung verpflichtet, dem Landtag ein Massnahmenpaket vorzulegen. Einen Basar über die Höhe des Staatsbeitrages zu eröffnen, würde diesem sehr bedeutenden Thema nicht gerecht werden. Ich möchte dennoch die Regierung ersuchen, einen Staatsbeitrag von CHF 40 Mio. anzustreben. Ich würde folglich die Regierung bitten, die vorgeschlagenen Massnahmen einem solchen Beitrag von CHF 40 Mio. anzupassen und zu überprüfen, ob diese Massnahmen dann überhaupt noch notwendig sind. Auch könnte ich es mir vorstellen, dass der Staatsbeitrag an das Defizit der AHV gekoppelt ist. Dies mit der Festsetzung eines Mindest- und Maximalbeitrags. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Vorab, ich bin dankbar, dass meine Überlegungen, den Staatsbeitrag allenfalls an das Umlagedefizit der AHV zu knüpfen, von etlichen als zumindest prüfenswert aufgenommen worden ist. Es würde mich dann sicher auch interessieren, was der Herr Regierungsrat dazu meint. Ich möchte einfach etwas präzisieren. Herr Kollege Beck, Sie befürchteten, dass sich das alles in ungeahnte Höhen entwickelt. Ich hatte in meinem Votum auch gesagt, dass man die Obergrenze auch definieren sollte. Auch der Staat hat ein Anrecht auf eine gewisse Planungssicherheit. Man könnte einen Mindestbetrag festlegen zugunsten der AHV, aber auch einen Höchstbetrag zur Absicherung des Staates gegen ein Wachstum in ungeahnte Höhen. Es ist ein Mechanismus, der an verschiedenen anderen Orten auch schon zur Anwendung kommt: beim IV-Gesetz, beim FAK-Gesetz. Noch einmal, einen fixen Betrag jetzt festzulegen, das mag für den Moment schon stimmen, aber irgendwann stimmt es dann halt nicht mehr und dann werden wir immer wieder über den Staatsbeitrag an die AHV diskutieren. Und vielleicht wäre ein Koppelungsmechanismus eine Möglichkeit, auch die politische Brisanz aus dieser Sache herauszuhalten. Das wären meine Überlegungen gewesen.Herr Kollege Elfried Hasler, Sie haben zu Recht gesagt, es gibt auch schlechte Jahre, wo das negativ laufen könnte. Es kann aber auch gute Jahre geben, wo es dem Staat halt auch wieder zugutekäme. Natürlich wird das Umlagedefizit tendenziell eher anwachsen, aber im Abschluss 2013 war das Umlagedefizit CHF 37 Mio. und im Abschluss 2014 war das Umlagedefizit CHF 35 Mio. Also, wenn man da ansetzen könnte, könnte es ja auch in guten Jahren zugunsten des Staatshaushaltes laufen. Ich habe auch des Öfteren auf die Schweiz hingewiesen. Wenn ich mit der Schweiz vergleiche, meine ich nicht, dass wir auf die Schweiz warten müssen. Ich denke, wir können schon unsere eigenständige Lösung darlegen. Was ich aber meinte, in der Schweiz besteht mehr Zeit für Diskussionen, schon aufgrund der Systematik. Da kommt etwas vom Bundesrat, dann geht das in vorberatende Kommissionen des Ständerates. Nach der Ständeratsdebatte gibt es ein Differenzbereinigungsverfahren, dann kommt es in den Nationalrat. Es wird mehrfach in Kommissionen, in Verfahren diskutiert, es wird in zwei Parlamentskammern diskutiert. Und allein das gibt einen gewissen Komfort, um zu versuchen, einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Das war meine Überlegung dahingehend. Und da bin ich auch dankbar für die Äusserungen des Kollegen Harry Quaderer. Erstens einmal, dass er, wie ich, sagte, wir müssen das Volk mitnehmen in dieser Angelegenheit und dass man das bereden muss. Er hat, wie ich in meinem Eintretensvotum auch schon gesagt habe, die Überlegung angestellt, allenfalls eine Landtagskommission mit einzelnen Fragen zu bilden. Er sprach auch die Verantwortung der Koalition an. Also, ich bin gerne bereit, meinen Teil dieser Verantwortung zu tragen.Noch einmal zurück zum Kollegen Elfried Hasler. Sie haben BPVG und AHV-Revision zu Recht verknüpft. Auch für mich ist das ein Paket. Allerdings jetzt schon, bevor beide Vorlagen überhaupt in 1. Lesung behandelt worden sind, schon eine schicksalshafte Referendumsverknüpfung herzustellen, da würde ich zumindest noch die 1. Lesung des BPVG abwarten. Dann vielleicht noch etwas zur Koppelung. Eben, ich sagte auch, mit dem kann man der Situation Rechnung tragen, dass bei uns ein im Verhältnis grosser Rentenexport stattfindet. Ich kann die Fragen des Kollegen Lampert beantworten. In Personen ausgedrückt wohnen circa 37% der AHV-Bezüger im Inland und circa 63% im Ausland. In Franken ausgedrückt ist es umgekehrt: Circa 66% der AHV-Franken bleiben in Liechtenstein, circa 34% gehen in das Ausland, 28% zu unseren engsten Nachbarn Österreich und Schweiz. Das stammt aus einem Forumsbeitrag der AHV. Das ist dann recht präzise. Herr Kollege Lampert, auch noch auf eine Aussage von Ihnen nochmals bezugnehmend: Sie verknüpfen ja den Kapitalbezug aus der BPVG-Vorlage auch mit der AHV-Diskussion und Sie haben etwas Richtiges gesagt, ich bin da voll Ihrer Auffassung: Wer das Kapital bezieht, sollte bei den Ergänzungsleistungen Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Und die Probleme bei den Ergänzungsleistungen, da wäre ich Ihrer Meinung, müssen beim Ergänzungsleistungsgesetz gelöst werden und nicht beim Pensionskassengesetz. Und ich habe es auch in meinem Eintretensvotum gesagt, die CHF 20 Mio. dürften ohnehin schon gestorben sein, das kam ja, glaube ich, von beiden Koalitionspartnern ziemlich deutlich. Und sohin reden wir jetzt schon von CHF 30 Mio. - mindestens. Und ich meine einfach, wir müssen diese Diskussionen intensiv führen und wir müssen zu einem breiten Konsens kommen in dieser Angelegenheit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich im Vorfeld für das wirklich sehr gute Votum meines Fraktionskollegen Manfred Batliner bedanken. Er hat mir aus der Seele gesprochen. Wir versuchen hier, Wahlgeschenke schon im Vorfeld zu formulieren, obwohl es eigentlich gar keinen Grund gibt, solche Wahlgeschenke zu tätigen. Es geht uns wirklich gut, es geht uns sogar sehr gut und das sollten wir nicht im Hinterkopf, sondern im Vorderkopf behalten. Nun, wir haben jetzt des Öfteren schon über die Höhe des Staatsbeitrages gesprochen, über eine Querfinanzierung, über Beitragserhöhungen und darüber, dass wir hier von einem Umlageverfahren sprechen. Also Menschen, die Geld verdienen, bezahlen die Pensionen der Pensionäre. Wir haben hier eine lohnabhängige Prämie, so wie es beispielsweise auch im Krankenversicherungsgesetz des Öfteren von der Freien Liste gefordert worden ist. Was heisst das? Jemand, der viel verdient, bezahlt einen grossen Anteil an die Rente beziehungsweise an die AHV, sodass die AHV wiederum die aktuellen Rentner bezahlen kann. Es wurde bereits von meinen Kollegen Lageder und Lampert angesprochen, dass es in unserem Steuersystem Möglichkeiten gibt, eine solche AHV nicht zu entrichten. Ich spreche hier von den sogenannten Dividendenausschüttungen oder Geldwerte-Ausschüttungen an Unternehmensanteilen bei Unternehmen, in denen ich selbst beschäftigt bin. Das kann daran liegen, dass es möglicherweise nicht in allen Branchen einen definierten Mindestlohn gibt. Es gibt solche, die sich selbst auch realistisch deklarieren, ich möchte hier nicht von schwarzen Schafen sprechen, so wie wir das in anderen Vorlagen tun, sondern vielleicht von unsichtbaren Schafen, weil wir wissen gar nicht, wo sie sind.Ich würde gerne folgende Anregung tätigen und ich verstehe, wenn Sie diese Abklärungen nicht bis zur 2. Lesung machen können, dass ich hier ein anderes parlamentarisches Mittel ergreifen muss, um diese Zahlen zu bekommen. Nichtsdestotrotz würde ich, bevor wir über grundlegende Änderungen in der AHV sprechen, auch Möglichkeiten, die meines Erachtens brach auf der Strasse liegen, ausnutzen. Ich würde also gerne Menschen, die ein hohes Einkommen haben, auch gerne an diesem Umlageverfahren beteiligen. Ich möchte nicht, dass es möglich ist, tatsächliches Einkommen sozialbetrügerisch an der AHV vorbeizuschleusen. Ich unterstelle, dass gewisse Dividendenausschüttungen mit vollem Bewusstsein an den Sozialversicherungen vorbeigeschickt werden - mit vollem Bewusstsein. Es passiert einem nicht zufällig, dass man CHF 300'000 oder CHF 400'000 Gehalt deklariert und möglicherweise in gleichem Umfang Dividenden ausschüttet. Das ist kein Zufall. Ich habe auf die Schnelle versucht zu überlegen, wo man diese Zahlen erörtern könnte, und es handelt sich ja hier meistens um kleinere Gesellschaften, die nicht börsenkotiert sind, und jede dieser Gesellschaften ist verpflichtet, eine Unternehmensanteilsbewertung durchzuführen, eine jährliche. Dort werden zum Schluss die Vermögenswerte der Inhaber deklariert und unter anderem auch die Beteiligungen in Prozent und die Dividendenausschüttung in absoluten Zahlen an diese Personen pro Jahr. Das muss die juristische Person abgeben und als Zwillingsbewertung heisst es dazu, die Dividende, die in dieser Tabelle erfasst wird, muss in der Steuererklärung der natürlichen Person unter Ziffer 3.4 aufgeführt werden. Das heisst, es gibt durchaus einen Link von der juristischen Person zu einem einzelnen Feld in der natürlichen Steuererklärung. Und aus diesem Grund glaube ich zwar, dass es sicherlich nicht automatisiert aber möglich ist, diesen Konnekt zu ziehen, und ich würde mich sehr stark machen dafür, dass wir versuchen, unabhängig von dieser AHV-Revision diese Dunkelziffer zu ermitteln, um zu wissen, gibt es hier wirklich ein Potenzial, was wir nicht ausgeschöpft haben. Würde sich das lohnen? Ich denke schon. Wenn man davon ausgeht, wenn ein Arbeitnehmer sich eine halbe Million Dividenden ausschütten lässt, die er nicht an die AHV deklariert, dann sprechen wir hier von insgesamt doppelt so hohen Beträgen, die an die AHV fällig gewesen wären, nämlich der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil. Die Rechnung ist ganz einfach. Nehmen wir CHF 500'000, davon circa 10% oder die 9,3% ganz genau, die eben nicht abgeführt werden, das sind circa CHF 45'000. Wenn man davon ausgeht, dass ein Durchschnittsrentner, wenn er noch eine gute Rente hat, zwischen CHF 2'000 und vielleicht die Maximalrente von CHF 2'200 vielleicht bekommen würde, könnte man mit dieser Einzelperson, die diese halbe Million nicht deklariert, einem Rentner über ein Jahr die volle Rente auszahlen. Und da muss ich einfach sagen, da ist für mich das Umlageverhältnis nicht mehr gewährleistet. Das passt mir nicht.Wenn man 20 solche Personen hat, dann fehlt uns jährlich CHF 1 Mio. in der AHV. Und ich möchte jetzt wirklich nicht Einzelpersonen an den Pranger stellen, ich glaube, es gibt Leute, die sicherlich ehrlich ihre Gehälter deklarieren, aber offenbar gibt es auch solche, die es nicht tun, und das ist für mich Sozialbetrug. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Es stört mich sehr, dass aufgrund der im Jahr 2017 anstehenden Landtagswahlen diese Vorlage durchgedrückt werden soll - dies soll der Grund sein. Wir hätten Zeit, dies kann man nicht wegreden. Wir haben 10,2 der Jahresbetreffnisse auf der Seite. Ich will damit nicht sagen, dass wir nichts tun müssen, aber wir müssen uns die Zeit nehmen, diese wichtige Vorlage auch breit abzustützen. Es geht hier um das grösste Sozialwerk, das von unseren Vorgängern geschaffen werden musste. Was mich auch stört, wenn irgendjemand eine abweichende Haltung zur Vorlage äussert, dann wird es gleich wieder auf Wahlgeschenk oder so etwas herausgeredet. Das kann es nicht sein. Also ich würde den Vorschlag, den Christoph Wenaweser und auch Harry Quaderer angesprochen haben, mit dieser Landtagskommission sehr begrüssen, denn dann können wir eine Vorlage erarbeiten, die auch einen Konsens hat und die dann auch mehrheitsfähig ist. Ich weiss nicht, wie das, was wir jetzt heute in diesen fünf, sechs Stunden, die wir hier diskutieren, gehört haben, alles einigermassen unter einen Hut bringen wollen und so Mehrheiten in eine Richtung schaffen können. Das wird nicht möglich sein. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ja, wir haben hier einiges gehört. Ich kann meinem Vorredner nur beipflichten. Wie man das unter einen Hut bekommen kann, kann ich auch nicht sehen. Vielleicht zur Vorvorrednerin, Christine Wohlwend. Ich habe das sehr gut gefunden, dieser Dividendenausschüttung hier einmal nachzugehen. Ich bin auch gespannt auf die Regierung, was die da für eine Antwort bringen wird. Dann zu einigen Vorreden, wie die Landtagskommission von Harry Quaderer oder meinem Fraktionssprecher Wenaweser. Ich finde das auch gut, da könnte man durchaus vielleicht Lösungen finden, die dann allgemein für alle erträglich sind. Dann noch ein Wort zum Herrn Hasler Elfried. Ich weiss nicht, was Ihre Erhöhung der CHF 20 Mio. von vorletzter Woche zum Ziel hat, ob das ein Wahlgeschenk war, dass die Fraktion der FBP den Staatsbeitrag auf CHF 30 Mio. erhöht hat per Zeitungsmitteilung. Ich weiss das auch nicht, ich kann das auch nicht einschätzen.Mit mir sind die CHF 20 Mio. auch nicht zu machen. Ich sage auch, hier wäre eine Koppelung, wie sie der Herr Wenaweser vorschlägt, durchaus machbar, für mich erträglich. Dann zur lebenslangen Zahlungspflicht: Man kann das durchaus angehen, aber ich denke auch, hier sollte ein Freibetrag da sein, der Rentner ist dann auch mehr gewillt vielleicht, ein Zubrot zu verdienen und hat etwas davon. Dann zur Erhöhung des Rentenalters auf 65. Für mich heisst das dann, ich habe dann genau 50 Jahre einbezahlt in die AHV, wenn ich dann zur Rente komme. Ich hätte das lieber ein wenig gestaffelt, dieses letzte Jahr, das ist das Zusatzjahr, dass das nicht alles auf einmal kommt. Weil ich gehöre genau zu diesem Jahrgang 1958, wie andere auch in diesem Raum. Ich möchte jetzt hier nicht einen persönlichen Vorteil zur Sprache bringen, nur ich denke, man könnte das ein bisschen erträglicher machen, eben über mehrere Jahre verteilen. Dann habe ich noch etwas zum Frauennetz bezüglich den Erziehungsgutschriften, Art. 63. Der Abg. Elfried Hasler hat gesagt: Ja, wie eruiert man das? Ich könnte mir vorstellen, in der Steuererklärung ist ja aufgeschrieben, wer ein Einkommen im Haushalt bringt und wer nicht. So ist das relativ einfach zu eruieren, wer unter Umständen auch die Leistung an den Kindern erbringt. Dann habe ich noch einen weiteren Artikel bei Erziehungsgutschriften, im Art. 63, c Erziehungsgutschriften, Abs. 3 steht: «Die jährliche Erziehungsgutschrift entspricht unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder vorbehaltlich Abs. 4». Das ist schön und gut, wenn Sie Zwillinge haben, haben Sie 16 Jahre Erziehungsgutschriften, wenn Sie die zwei Kinder innerhalb von zehn Jahren haben, haben Sie 26 Jahre Erziehungsgutschriften. Ich denke, ich will das nicht favorisieren, aber ich denke, hier sollte sich die Regierung einmal Gedanken machen, ob man hier eine bessere Formel finden könnte. Gerade bei Mehrlingskindern ist das angebracht, diese nicht zu benachteiligen. Das wäre es im Moment. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte zuerst den Abg. Peter Büchel explizit unterstützen mit seiner Aussage in Bezug auf die Erziehungsgutschriften. Ich denke, über die Steuererklärung könnten da durchaus Anhaltspunkte gefunden werden. Das, denke ich, wäre eine praktikable Lösung für dieses Problem, das für mich auch besteht. Dann möchte ich kurz darauf zu sprechen kommen, auf was die Abg. Wendelin Lampert und, wie ich meine, auch Christoph Wenaweser hingewiesen haben. Es geht um diese Rendite des AHV-Vermögens. Ich meine, auf Seite 17 wird von einer Realrendite gesprochen und auf Seite 23 von einer nominalen Rendite. Also, das mag nicht eins zu eins stimmen, je nachdem, welche Inflation Sie annehmen, aber in der Regel 1% plus/minus geht es für mich zumindest auf. Also ich denke, dass sich die Aussagen decken. Wenn wir 1,5% Realrendite haben, kann man in der Regel von 2,5% Nominalrendite ausgehen. Dann noch ein kleines Wort zu den Ergänzungsleistungen, ohne dass ich dem nächsten Traktandum vorgreifen möchte. Ja, der Zusammenhang ist eben schon gegeben. Und wenn wir eben sehen, das beste Mittel, Ergänzungsleistungen zu verhindern, sind adäquate Leistungen in der 2. Säule, weil, wer nämlich eine anständige Rente in der 2. Säule bekommt, der wird sein Geld nicht beziehen, der wird eine Rente nehmen, und das ist die beste Versicherung. Dann müssen wir eigentlich nicht über die Kapitalbezugeinschränkung reden, sondern genügende Leistungen in der 2. Säule und dann wird diesem Problem so gut wie möglich, denke ich, vorgebeugt. Das bringt mich zum nächsten Punkt, was der Abg. Manfred Batliner angesprochen hat in Bezug auf den Export von Leistungen, die wir an Grenzgänger bezahlen. Wir sind selbstverständlich verpflichtet, diese Leistungen zu bezahlen. Wenn wir jetzt das durchdenken und beispielsweise das Weihnachtsgeld, die 13. Rente, kürzen würden und eben dann an alle diese Leistung nicht mehr auszahlen würden - wir müssen uns einfach vergegenwärtigen, die Leute müssen von dem, was sie bekommen, leben, sind Sie im Gegenzug bereit, dann beim BPVG die Leistungen zu erhöhen? Es geht ja immer darum, irgendwie muss im Alter ein Auskommen organisiert werden. Ich verstehe Ihr Argument dahingehend schon, aber ich glaube nicht, dass es zu Ende gedacht ist und wir dann eine Lösung für das Problem haben, weil die Leistungen immer zurückgehen. Und ich weise darauf hin, auch ohne dem nächsten Traktandum vorzugreifen, die Leistungen in der 2. Säule, die sind im Sturzflug. Mehr dazu beim nächsten Traktandum.
Dann noch ein Wort zur Abg. Christine Wohlwend. Sie hat das Umlagesystem angesprochen. Ja, glücklicherweise haben wir eben kein reines Umlagesystem, wie es beispielsweise in Deutschland ist, sondern die AHV hat einen riesigen Kapitalstock und dadurch haben wir eben einen dritten Beitragszahler, eben den Markt, der eine Rendite erwirtschaftet. Und meiner Meinung nach gibt es diesen Kapitalstock zu erhalten, damit eben die Beiträge tief gehalten werden können, damit eben der Staatsbeitrag auch möglichst tief gehalten werden kann. Und das ist für mich ganz wichtig und darum bin ich auch dafür, dass wir jetzt Massnahmen ergreifen und das Problem nicht weiter vor uns hertreiben, denn je mehr Geld wir in der AHV eingelagert haben, umso mehr wird uns dort eine Rendite beschert. Und das bekommen wir quasi gratis dazu. Dann noch einen weiteren Punkt, den die Abg. Christine Wohlwend eben erwähnt hat im Zusammenhang mit den AGs, den Dividenden und sie hat das Wort «Sozialbetrug» verwendet. Eben leider nicht, das ist eben legal. Und genau das ist das Problem und deswegen müssen wir auch Gegensteuer in irgendeiner Form geben. Und Sie dürfen nicht vergessen, wenn dann eine Dividendenausschüttung passiert, nicht nur werden da keine AHV-Beiträge fällig, sondern auch keine Steuern. Dividenden sind gratis. Und darum schneidet man sich da eben in mehrfacher Form in die Hand und das ist genau das Problem. Und das bringt mich dann nun zum letzten Punkt, dem Abg. Elfried Hasler. Wir haben schon adäquate Vorschläge gemacht, wie man eben im Staatshaushalt Zusatzeinnahmen generieren könnte. Ich möchte hier nur einige nennen. Ich habe eine davon auch heute wieder angesprochen. Das sind eben beispielsweise diese Liegenschaften, von denen auch in diesem Bericht und Antrag geredet wird, deren Einschätzung eine ganz zentrale Grösse bei der Vermögensbesteuerung ist. Der zweite Punkt wäre eben diese AGs, wo es, ich denke, gute Regeln geben müsste. Dann die Steueramnestie und ich sage ganz bewusst Steueramnestie soft und light mit Rabatt, da wollten wir mehr generieren, Sie nicht. Ich rede auch vom EK-Zinsabzug, da waren wir bereit, massiv weiterzugehen, Sie beispielsweise nicht. Und dann noch zum letzten Vorwurf, dass es uns auf ein paar Milliönchen mehr oder weniger nicht darauf ankommen würde. Letzten Montag habe ich in der Zeitung gelesen, dass der FBP-Präsident den Koalitionsvertrag infrage gestellt hat, weil eben die VU-Fraktion ein paar Milliönchen mehr an Staatsbeitrag wollte. Und am Dienstag las ich dann, dass eben die FBP auch bereit war, ein paar Milliönchen mehr in den Staatsbeitrag zu investieren. Also, ich möchte schon, dass Sie sich da schon am eigenen Schlawittchen nehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Vielen Dank für das Wort. Zuerst zur Kritik von Wendelin Lampert: Sämtliche Zahlenwerte habe ich vom AHV-Jahresbericht entnommen. Wenn in unserem Land Personen ihre Verdienste nicht als Lohn deklarieren, dadurch Sozialleistungen nicht bezahlen und deswegen im AHV-Bericht die angegebenen Beiträge nicht der Wirklichkeit entsprechen, ist das ein anderes Problem. Dieses Problem habe ich gar nicht angesprochen und schon gar nicht schöngeredet. Dieses Problem ist kein AHV-Problem, die AHV ist zwar betroffen davon, aber solche Vorgänge, um Sozialleistungen zu sparen - oft am Rande des gesetzlich erlaubten -, müssen auf einer anderen Ebene gelöst werden. Das kann nicht mit dieser AHV-Revision passieren.Dann zum eigentlichen Thema, das ich sagen wollte: Steuergelder für AHV-Rentner im Ausland. Ich habe mich zu diesem Thema schon des Öfteren öffentlich geäussert, auch Manfred Batliner hat heute in seinem Votum die Situation sehr verständlich geschildert, besten Dank dafür. Der Staat bezahlt jährlich einen Staatsbeitrag aus Steuereinnahmen an die AHV. Aufgrund des hohen Ausländeranteils floss rund ein Drittel vom AHV-Staatsbeitrag im Jahr 2013 postwendend an die im Ausland lebenden Rentner. Soll dieser Staatsbeitrag vollständig an die in Liechtenstein wohnhaften Rentner zurückfliessen oder wollen wir den AHV-Staatsbeitrag mit den Rentnern im Ausland teilen? Alle Personen, die AHV-Beiträge einzahlen oder eingezahlt haben, haben selbstverständlich ein Recht auf diejenigen Leistungen der AHV, die aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erzielt worden sind. Aber nicht auf Steuereinnahmen von Liechtenstein. Im Jahr 2013 bezahlte die AHV 7'428 Renten an Pensionisten in Liechtenstein und 12'286 Renten an Rentenbezüger im Ausland. Je nach Heimat und Wohnort der ehemaligen Beitragszahler sind dort die Lebensunterhaltskosten erheblich kleiner als hier zu Lande. Die im Ausland lebenden Rentner haben kein Anrecht auf eine Pensionsaufbesserung aus den Steuerabgaben der Liechtensteiner. Jedem AHV-Rentner in Liechtenstein hätte im Jahr 2013 sein Jahreseinkommen um CHF 2'600 aufge-bessert werden können, wenn die CHF 20 Mio. nicht in das Ausland exportiert worden wären oder die Steuern wären um CHF 20 Mio. tiefer gewesen. In den nächsten Jahren erhöhen sich die Rentenexporte aufgrund der vielen Beschäftigten aus dem Ausland. Wenn nichts gemacht wird, fliesst zukünftig noch mehr vom Staatsbeitrag in das Ausland. In Anbetracht dieses Umstandes ist zu überlegen, ob und wie auf einem anderen Weg der AHV-Staatsbeitrag in Zukunft zur Gänze den liechtensteinischen Rentnern zugutekommen könnte. In diesem Punkt ist im Bericht und Antrag nichts zu finden. Vielleicht muss der Geldexport noch anwachsen, bis endlich etwas passiert. Diese Problematik ist auch bei anderen Leistungen, wie zum Beispiel der Geburtszulage. Rund zwei Drittel der Geburtszulagen gingen in das Ausland. Wenn die AHV-Rente ohne Staatsbeiträge - angenommen - wesentlich unter das Schweizer Niveau fallen würde, weil die Staatsbeiträge beispielsweise anstatt der AHV direkt an liechtensteinische Rentner zugeschickt würden, muss die AHV wohl vom Staat unterstützt werden. Dies deshalb, weil unsere AHV-Rente nicht wesentlich tiefer sein darf wie die Schweizer AHV-Rente, weil wir im gleichen Wirtschaftsraum leben.Man muss sich vor Augen halten, alle Staatsbeiträge müssen mit Steuern hereingeholt werden. Mit der Erhöhung von Staatsbeiträgen geht also eine Steuererhöhung einher. Ob dann die Staatsbeiträge von der LSVA, von der Mehrwertsteuer, der CO2-Abgabe oder eben von der Einkommenssteuer kommen, ist völlig egal, alle Gelder gehen zuerst in den gleichen Topf und werden aus diesem wiederum verteilt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Da wir jetzt doch schon sehr viel Rede und Gegenrede haben, möchte ich zwischendurch doch einmal der Regierung Gelegenheit geben, sich zu äussern.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für die grundsätzlich positive Aufnahme dieser Vorlage. Ich werde das Lob meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Ministerium und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AHV weiterleiten. Dann danke ich allen, sowohl hier im Landtagssaal als auch ausserhalb, die zum Thema AHV eine offene politische Diskussion suchen. Trotz der Konflikte, die sich abzeichnen, ist das der richtige Weg. Die Diskussion verlief trotz der Tatsache, dass jeder Einwohner, jede Einwohnerin persönlich betroffen ist, bisher im Grossen und Ganzen fair und anständig. Dennoch treten Zielkonflikte und Fragen der Fairness, der Umverteilung und sogar die Frage der Notwendigkeit von Veränderungen offen zutage. Es ist mir ein Anliegen, diese Fragen sachlich in der politischen Diskussion zu klären und ich möchte meine persönliche Meinung und meine Motivation, intensiv an diesem Thema zu arbeiten, hier darlegen. Es liegt mir fern, in den folgenden Ausführungen jemanden zu beleidigen, wenn sich jemand dennoch beleidigt fühlt, möge er sich melden, dann gehen wir ein Bier trinken auf meine Kosten, vielleicht auch mehrere, in der Hoffnung, dass die Diskussion, die dabei entsteht, fruchtbar sei.Das Drama um die Pensionsversicherung des Staatspersonals habe ich live miterlebt. Acht Jahre als Regierungsrat-Stellvertreter und eineinhalb Jahre als Regierungsmitglied. Ich musste oft den Kopf schütteln angesichts der Klarheit, mit der sich das Problem abzeichnete, und der empfundenen Unmöglichkeit, eingreifen zu können, bevor es wirklich nicht mehr anders ging und der Karren tief im Dreck steckte. Die PVS war für mich ein Lehrbeispiel für das vorprogrammierte Versagen eines politischen Systems. Wir müssen heute kritisch über diese Zeit nachdenken. Die Schuldigen finden wir nicht in einzelnen Personen, sondern im kollektiven, politischen Handeln. Wir müssen aus diesem Desaster die Lehren für die AHV ziehen, denn dort geht es genau um dieselbe Frage: Was ist richtig und was ist politisch opportun?Es gab bei der PVS eine Zeit, in welcher der Umstieg vom komplizierten und eher als luxuriös betrachteten Leistungsprimat zum einfacheren und besser beherrschbaren Beitragsprimat unter voller Ausfinanzierung vergleichsweise günstig gewesen wäre. Gratis wäre es auch damals nicht gewesen, aber es hätte nur einen Bruchteil der rund CHF 300 Mio. gekostet, welche die Staatskasse und die staatsnahen Betriebe letztes Jahr nach einer verschleissenden politischen Debatte zu berappen hatten. Zudem hätte man damals vielleicht auch noch ein paar zusätzliche Lösungsmöglichkeiten gehabt. Es war damals eben politisch nicht opportun, derartige Veränderungen einzuleiten. Es war nicht opportun, in eine Kasse, die nur den Staatsangestellten zugutekommt, Geld einzuschiessen und es war eben auch nicht opportun, die Staatsangestellten selbst auf eine als schlechter empfundene Pensionskasse zurückzustufen oder gar von denjenigen, welche Renten aus dieser Pensionskasse beziehen, etwas einzufordern. Zu sehr hat man sich vor der Stimmgewalt der Betroffenen und aller Mitglieder ihres erweiterten Familienkreises in den in Liechtenstein oft knappen Mehrheitsverhältnissen gefürchtet.Es gab immer wieder mahnende Rufer, aber es blieb letztlich beim «jetzt habe ich es denen aber einmal gesagt». Niemand, auch ich nicht, hat beispielsweise per Volksinitiative mit einem konkreten Gesetzesvorschlag das Thema an die Hand genommen. Es war eben schwierig, den Leuten vorzurechnen, dass man für die Ausfinanzierung Geld ausgeben muss, um die künftigen Risiken für die Staatskasse zu senken. Die Volksinitiativen kamen erst, als schon klar war, dass man riesige Beträge braucht, als man das Argument, dass man überhaupt Geld für die Ausfinanzierung aufbringen muss, nicht mehr verkaufen musste, sondern mit Alternativvorschlägen das Ziel verfolgte, die benötigte Summe wenigstens zu verringern. Im Nachhinein präsentiert sich die Sachlage bei der PVS recht klar. Ein paar Jahre zuvor aber hat man mit komplizierten Verfahren mehrere Deckungsgrade berechnet. Das war verwirrlich und verleitete immer wieder dazu, dass man mit dem Argument, man solle doch aus einer momentanen Börsenschwäche oder ähnlichen temporären Argumenten heraus nicht in Panik handeln und erst einmal in Ruhe abwarten, ob sich nicht durch mildere gesetzliche Veränderungen in ein paar Jahren das Problem von selbst erledigt. Hat es aber nicht, wie wir heute allzu genau wissen.Gewiss, durch Aktienrenditen wie in den neunziger Jahren und Zinsen von einer Handvoll Prozent im Schweizer Franken wäre die PVS-Sanierung vielleicht für einige Zeit zu vermeiden gewesen. Das systemische Risiko des Leistungsprimats wäre aber geblieben. Der kleinste gemeinsame politische Nenner lag beim Prinzip Hoffnung. Hoffnung im persönlichen, philosophischen oder religiösen Sinn ist positiv, im versicherungstechnischen Bereich ist aber Hoffnung gleichzusetzen mit Fahrlässigkeit. Im technischen Bereich wird bei Projekten oft des Gesetzes von Murphy gedacht. Besonders oft im Nachhinein. Wikipedia beschreibt dieses Gesetz als die Lebensweisheit dieses Ingenieurs, «die eine Aussage über menschliches Versagen bzw. über Fehlerquellen in komplexen Systemen macht.» Dieses Naturgesetz ist recht simpel und lautet: «Alles was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.» PVS und die AHV sind letztlich Versicherungssysteme und dürfen daher nicht sozialromantische Sichtweisen oder Sichtweisen der politischen Opportunität in den Vordergrund stellen, sondern versicherungstechnische. Eine Versicherung wird vernünftigerweise so aufgesetzt, dass unter realistischen Annahmen die zukünftigen Ausgaben mit den zukünftigen Einnahmen gedeckt werden können. Dann muss noch etwas draufgerechnet werden für den Fall, dass man sich bei den Annahmen geirrt hat. Die AHV kann aber nicht arbeiten wie eine Autoversicherung. Steigen bei einer Autoversicherung die Schadenskosten, dann erhöht sie einfach für das nächste Jahr die Prämien, bis sie die für das folgende Jahr vermuteten Schäden gedeckt hat. Vereinfacht gesagt, fängt man jedes Jahr einfach bei Null an, bestimmt die Parameter für das Folgejahr und schickt dem Kunden dann neue Rechnungen und neue Versicherungsbedingungen. Das kann die AHV nicht, Einnahmen und Ausgaben bestimmt der Gesetzgeber, also Sie.
Die AHV ist Teil eines Generationenvertrags, bei dem der einzelne keine Wahl hat, ob er alt oder jung ist. Bei der Autoversicherung wählt man sich zwar auch nicht aus, ob man einen Unfall baut oder nicht, aber es ist einfach ein statistischer Prozentsatz der Autofahrer, der im nächsten Jahr einen Unfall verursachen wird. Aber es kann jeden treffen. Wer alt ist in der AHV ist eben alt und mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit Bezüger, und wer jung ist, ist eben mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit Einzahler. Der Junge lebt mit einem Versprechen auf einen Bezug, den diejenigen bezahlen sollen, die noch jünger sind. Wir betreiben mit der AHV also eine Versicherung, deren Prämien immer diejenigen bezahlen müssen, die in diesem Moment genau keine Leistungen beziehen können. Das ist das Umlagesystem. Die Tatsache, dass wir heute schon die Parameter festlegen müssen, damit in Zukunft die Versicherungsprämien bezahlbar bleiben und die Leistungen dennoch auf einem vergleichbaren Niveau ausgerichtet werden können, zwingt uns zu Prognosen. Aber es sind nicht nur wie bei einer Autoversicherung Prognosen bis Ende nächsten Jahres, sondern Prognosen über Jahrzehnte. Nun gibt es Kritiker der Vorlage, welche behaupten, die Regierung entwerfe ein Horrorszenario und wolle damit einen Handlungszwang herbeischwatzen, obwohl man doch bei derart hohen Reserven wirklich jede Zeit der Welt hätte, sich nach besseren Lösungen umzusehen. Im letzten Satz stecken drei Aspekte, auf die ich kurz näher eingehen möchte: Horrorszenario, wir haben Zeit und bessere Lösungen.Wer den Vernehmlassungsbericht gelesen hat, kann kaum von einem Horrorszenario sprechen. Wir haben in unseren Berechnungen ein positives, ein mittleres und ein pessimistisches Szenario angenommen für die Entwicklung unseres Landes. Selbst im pessimistischen Szenario erwarten wir ein Wachstum an Arbeitskräften, sowohl aus dem Inland als auch bei den Grenzgängern. Ich bin überzeugt, dass dieses Land sich auf längere Sicht positiv entwickeln wird. Angesichts der für die nächsten Jahre anstehenden Entwicklungen finde ich unsere Annahmen aber eher mutig. Der fundamentale Wandel am Finanzplatz bedroht das Geschäftsvolumen und die Margen stark, das kann sich früher oder später auf die Arbeitsplätze auswirken. In der Industrie begünstigt der starke Franken Überlegungen zur Verlagerung der Produktion in das Ausland. Mittlerweile aber ist nicht mehr von Produktion die Rede, man prüft auch die Verlagerung von Tätigkeiten im Bereich der Administration und Innovation mit entsprechenden Folgen für die Arbeitsplätze. Ein langfristig positives Wachstum unter diesen Umständen als Horrorszenario zu bezeichnen, geht daher an der Vorlage vorbei. Ja, Zeit haben wir schon angesichts der hohen Reserven, aber Zeit ist ein Parameter, der im Zusammenhang mit den Massnahmen eine wichtige Rolle spielt. Wir können nicht so tun, als ob eine Kombination von Massnahmen dieselbe Wirkung hätte, ob wir sie heute oder erst in ein paar Jahren umsetzen. Es ist wie bei der Entfernung eines Flecks aus einem Hemd. Hat man Zeit, das Hemd über Nacht einzuweichen, dann kann man ein milderes Mittel wählen. Muss alles schnell gehen, dann muss scharfe Chemie her, die unter Umständen unerwünschte Nebenwirkungen hat. Je eher wir handeln, desto länger wirken die Massnahmen und desto milder können sie ausfallen, um dasselbe Ergebnis zu erzielen. Das haben diejenigen, die für ein gemütlicheres Vorgehen argumentieren, offenbar zu wenig bedacht. Wo sollen bessere Lösungen herkommen? Man kann nur an den Einnahmen, also Beiträge der Versicherten und des Staates, und den Ausgaben, also den Parametern der Rente, schrauben. Mehr geht nicht. Auch runde Tische, weitere Arbeitsgruppen und Kommissionen können nichts an der Tatsache ändern, dass Geld nicht auf den Bäumen wächst. Wenn man nicht mehr weiter weiss, dann wird nach dem Staat gerufen. Wenn ich vorrechne, dass heute schon ein Drittel der Rentenausgaben mit steigender Tendenz in das Ausland fliessen und ich einem solchen System eher weniger als mehr Geld aus allgemeinen Staatseinnahmen zuweisen möchte, dann werden zweckgebundene Einnahmen aus der Mehrwertsteuer ins Spiel gebracht. Als ob das einen Unterschied machen würde. Mehrwertsteuereinnahmen sind allgemeine Staatseinnahmen. Wieso sollen wir diese zu einem hohen Teil über die Grenzen schieben, das entbehrt jeglicher volkswirtschaftlicher Logik. Die AHV ist schon lange keine liechtensteinische Angelegenheit mehr, sie ist ein regionales Werk geworden mit Fokus im Dreiländereck am Bodensee. Wieso soll einer der drei Staaten die Rentner der anderen beiden Staaten subventionieren? Logischerweise müssten wir einen Drittel des Staatsbeitrages von unseren Nachbarn zurückfordern. Ich denke, Sie kennen die Antwort auf eine mögliche Anfrage Liechtensteins. Die AHV sollte so ausgestaltet sein, dass sie nachhaltig selbst finanziert werden kann. Sie sollte die Renten aus den Beitragseinnahmen und den Vermögensrenditen des Fonds bezahlen und nicht jährlich den liechtensteinischen Staatshaushalt belasten. Eine solche Ausgestaltung hätte jedoch bei den anderen Parametern stärkere Massnahmen erfordert, also beispielsweise das Rentenalter um ein weiteres Jahr zu erhöhen und Beitragssätze noch weiter hinaufzuschrauben. Deshalb hat die Regierung einen Massnahmenkatalog in die Vernehmlassung geschickt, der einen jährlichen Staatsbeitrag von CHF 20 Mio. vorsieht, der zudem auch noch an die künftige Teuerung anzupassen ist. Ich finde das grosszügig. Wer jetzt sagt, dass man noch einige Dutzend Millionen ruhig drauflegen könne, möge mir erklären, wo diese zu holen sein sollen. Nach drei Sanierungspaketen zum Staatshaushalt sind die tief hängenden Früchte schon lange abgeerntet. Wer dem Volk und der Wirtschaft Steuererhöhungen erklären kann, damit ein Drittel davon in das Ausland abfliesst, möge vortreten, ich bin gespannt auf die Argumente.Lassen Sie mich kurz auf einige konkrete Fragen eingehen, die in dieser Eintretensdebatte gestellt wurden. Zuerst zu den Fragen des Abg. Christoph Wenaweser. Er fragte zuerst nach einer Korrektur wegen einer tieferen Rendite, also dass die Zielrendite des AHV-Fonds nicht mehr diesen 2,5% entspricht, die aktuell war, als diese Vorlage erarbeitet wurde. Wenn wir mit 1,7% langfristiger Rendite rechnen, dann dürfen Sie einfach bei der Tabelle auf Seite 23 sich eine zusätzliche Zeile denken, die lautet: «Verringerung der Anlagerendite auf 1,7% langfristig», das wäre dann ein negativer Balken von Minus 0,63 Jahresausgaben. Also diese Verringerung der Rendite würde das Ergebnis um 0,63 Jahresausgaben verringern. Dann war die Frage nach der Zielgrösse: Wieso sieben Jahresausgaben? Die Logik war umgekehrt. Wir sind nicht hingegangen von der Regierung und haben gesagt, wir möchten sieben Jahresausgaben, sondern die Logik war, wir möchten möglichst viel vom heutigen Kapitalstock erhalten - inklusive der Korrektur um die Inflation. Also wir möchten teuerungsbedingt möglichst viel des heutigen Kapitalstocks und auch noch möglichst viel der kommenden Kapitalrenditen erhalten. Dies deshalb, um für die Jahre nach 2032, die sehr strenge Jahre werden - demografisch betrachtet - möglichst viel Geld zu haben, um in diese strenge Zeit einzutreten. Es wäre aber nicht sinnvoll, den Fonds weiter zu äufnen, also im Prinzip den Leuten Opfer abzuverlangen, um den Fonds über das hinaus zu äufnen, was er selbst verdient in den nächsten Jahren.Der Abg. Lageder hat das auch so ausgedrückt, dass wir den Kapitalstock erhalten sollten. Ja genau das ist das Ziel dieser Vorlage und dann ergeben sich eben diese Massnahmen, die wir vorgestellt haben, und mit dieser Kombination der Massnahmen landen wir dann eben auf etwas mehr als sieben Jahresausgaben. Dann der Vergleich zur Schweizer AHV. In der Schweiz sind die AHV und BPVG ebenfalls ein Paket. Die grosse Schwierigkeit, die sich in der Schweiz stellt, ist, dass der Umwandlungssatz in der 2. Säule, der rentenbestimmend ist, eben vom Staat vorgegeben ist, und dieser Umwandlungssatz entspricht eben nicht mehr der Realität. Wenn der aber jetzt vom Staat gesenkt wird, dann ist auch der Staat für die Konsequenzen verantwortlich. Bei uns ist das anders; der Umwandlungssatz ist nicht vom Staat vorgegeben, der Staat gibt bei uns nur vor, wie schnell er verändert, also gesenkt, werden darf. Erhöht darf er immer schnell werden. Und das macht eben den grossen Unterschied, dass wir bei uns die Höhe des Umwandlungssatzes den einzelnen Pensionskassen überlassen und nicht wie in der Schweiz das staatlich vorschreiben.Dann die Idee des Abg. Christoph Wenaweser, den Staatsbeitrag vom Umlagedefizit abhängig zu machen mit einer klaren Ober- und Untergrenze, ist sicher eine prüfenswerte Idee, die wir für die 2. Lesung sicher anschauen werden. Und ich denke, sie hat einigen Charme. Er hat auch einige Fragen gestellt nach der Berechnung, was wäre wenn mit höheren oder tieferen Staatsbeiträgen, da möchte ich auf die Tabelle auf Seite 23 verweisen, ich denke, mit dieser Tabelle können die meisten Fragen der Kombinatorik verschiedener Massnahmen geklärt werden.Dann zu den Fragen oder Aussagen des Abg. Erich Hasler. Er hat, glaube ich, heute die höchste Zahl an Staatsbeiträgen genannt. Und es stellt sich halt immer die Frage nach der Gegenfinanzierung und auch das Warten auf die Schweiz halte ich nicht für eine angebrachte Sache, sondern, ich denke, die Vorschläge liegen jetzt auf der Hand.Die Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller hat nach dem Teilrentenbezug gefragt. In der Praxis ist das heute möglich, das ist gesetzlich vorgesehen, aber es ist nicht relevant. Es gibt ganz selten Leute, die eine halbe IV-Rente beziehen oder im Bereich der Witwenrenten geht etwas, aber alle anderen nehmen heute den vollen Vorbezug, wenn sie den Vorbezug nehmen; also der Teilvorbezug ist heute nicht sehr gefragt. Das mag sich ändern, aber heute sind die Dinge so, wie sie sind.Dann zu den Erziehungsgutschriften: Also wir werden das für die 2. Lesung nochmals anschauen. Was man aber sagen muss, es war eine Frage des Abg. Elfried Hasler, wenn, dann kann man das nur pro futuro machen, also zwanzig, dreissig Jahre im Nachhinein festzustellen, wer damals die Kinder erzogen hat, wäre dann wahrscheinlich eher eine Frage der Rentenoptimierung als der Abbildung der Realität. Und was wir dort auch noch finden müssen, ist, dass wir über Möglichkeiten nachdenken müssen, die uns unabhängig machen von ausländischen Gerichtsentscheiden, weil es für uns sehr schwer nachvollziehbar ist, diese jeweils einzubeziehen. Wie gesagt, Sie haben es ja gehört, zwei Drittel der Rentenbezüger sind ja im Ausland und das ist ein relativ grosser Aufwand. Wir werden darüber nochmals nachdenken, vielleicht findet sich hier eine pragmatische Lösung.Dann, der Abg. Johannes Kaiser hat eine eher abwartende Haltung vertreten in der Hoffnung, dass eine vernünftige künftige Regierung käme. Nun - wir bemühen uns um Vernunft selbst in dieser Regierung. Der Abg. Thomas Lageder hat diverse Fragen gestellt für die 2. Lesung. Ich möchte nur anfügen, dass die Logik in unserem Staat so ist, dass der Lohn über die Steuern definiert wird und die AHV einfach der Festlegung des Lohns durch die Steuern folgt. Also die AHV macht keine eigenständige Einschätzung und über die Besteuerung von Dividenden hat der Regierungschef gesagt, dass er nachher noch kurz Ausführungen machen wird. Dann hat der Abg.Eugen Nägele nach der Anpassung an die Teuerung gefragt. Ja, wir haben im Rahmen der AHV unterschiedliche Mechanismen für die Berechnung der Teuerung in Liechtenstein und in der Schweiz. Aber ich kann sagen, wir haben seit 2010 keine Teuerung mehr. Der Index, der 2010 bei 100 stand, steht heute bei 97,8 (Stand Oktober). Also wir haben eine Deflation bei uns und in einer Deflation, wie man es auch immer nennen will, ist einfach eine Teuerungsanpassung nicht gegeben.
Der Abg. Wendelin Lampert hat vorgeschlagen, den Kapitalbezug als Rente anzurechnen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen. Nun, das würde dazu führen, dass man die Ergänzungsleistungen kürzen müsste, aber einem Nackten kann man bekanntlich nicht in die Hosentaschen greifen und das würde dann heissen, dass man entsprechend mehr Geld beim Sozialamt ausgeben müsste, weil das Existenzminimum in diesen Momenten gewährleistet sein muss, und das heisst einfach, dass dann die Kosten beim Sozialamt entsprechend steigen würden. Aber, es hätte vielleicht doch eine generalpräventive Wirkung, wenn man sagt, ja gut, dann müssen die Leute halt dann zum Sozialamt und bekommen jetzt keine Ergänzungsleistungen mehr. Dann die Frage der unterschiedlichen Renditen. Ich habe es vorhin schon ausgeführt. Bei der Erarbeitung dieser Vorlage sind wir eben von dieser langfristigen Rendite von 2,5% ausgegangen, und langfristig heisst hier wesentlich mehr als zehn Jahre, und hatten damit nicht einmal ein schlechtes Gefühl, weil die Renditen werden wohl nicht ewig so gering bleiben. Wie ich ausgeführt habe, wenn wir dort die momentane strategische Rendite ansetzen von 1,7%, dann muss man 0,63 Jahresausgaben abziehen vom Resultat in dieser Tabelle auf Seite 23. Welche Vernehmlassungsteilnehmer die Kürzung der Rente gefordert haben, das kann ich in der Schnelle jetzt leider nicht sagen. Sie haben auch erwähnt, dass die VU sich gegen die Erhöhung des Risikoprofils aussprach. Das war, glaube ich, auch ein bisschen ein Missverständnis. Wir haben dargelegt in der Vernehmlassungsvorlage, was würde passieren, wenn wir 1% mehr Rendite hätten. Und das war natürlich nicht so zu verstehen, wie: Wir erhöhen absichtlich das Risikoprofil. Es wäre nur, wenn man das erhöhen würde, dann hätte das einen so und so starken Effekt. Wir haben nicht dafür argumentiert, das zu erhöhen. Und die VU hat das in dem Fall so verstanden, wie wenn wir dafür plädiert hätten und hat dann gesagt: Nein, macht das keinesfalls. Aber es war nie die Absicht, das zu machen.Dann hat der Abg. Harry Quaderer gefordert, die Köpfe zusammenzustecken. Ja, das wird nötig sein. Ich denke, zwischen der 1. und der 2. Lesung oder zur Erarbeitung der Stellungnahme für die 2. Lesung werde ich sicher aus den Fraktionen die entsprechenden Personen einbinden und ich bin überzeugt, dass es Lösungen gibt, so weit auseinander sind wir nicht, das bin ich überzeugt. Dann die Abg. Christine Wohlwend hat Fragen gestellt zu den Dividenden, die wird der Herr Regierungschef beantworten. Der Abg. Peter Büchel hat Fragen gestellt zu den Erziehungsgutschriften. Die Erziehungsgutschrift, die man bekommt, wenn man ein Kind erzieht, die ist ausgerichtet auf eine Maximalrente. Wenn man zwei Kinder erzieht und die Erziehungsgutschriften noch weiter erhöhen würde, dann hätte das unter dem Strich keinen Effekt mehr. Also wir sind dort schon beim Maximum. Also es macht keinen Unterschied, ob jemand ein Kind oder Zwillinge erzieht, es geht um die Zeit, in der jemand vom Erwerbsleben absent ist. Diese Zeit muss gefüllt werden und zwar in einer Art, die es erlaubt, auch eine maximale Rente zu haben, wenn man davor und danach entsprechend viel verdient. Dann wurde von einigen Abgeordneten argumentiert, dass wir besser auf die Schweiz warten oder vielleicht einen viel gemütlicheren Gang einlegen. Das hiesse aber in der Praxis, dass in dieser Legislaturperiode wohl kaum mehr viel geht. Für mich hätte zwar das den Vorteil, dass ich mich um dieses heisse Eisen vorerst nicht mehr kümmern müsste und weniger Sorgen hätte, andererseits wäre es aber meines Erachtens eine völlig unnötige Verzögerung, denn egal, ob wir noch ein paar Jahre warten, es wird nicht viel anderes dabei herauskommen, als das, was Sie heute vorliegen haben. Das Spektrum der Möglichkeiten ist endlich und jede Massnahme erfordert, dass jemand etwas hergeben muss. Unter diesen Prämissen wurde dieser Bericht und Antrag an den Landtag erstellt und ich bin überzeugt, dass diese Vorlage ausgewogen ist, sie überlastet niemanden und sie zieht niemanden über Gebühr zur Verantwortung. Wir haben Zeit und wir sollten diese Zeit nutzen, indem die Massnahmen ohne unnötige Verzögerung umgesetzt werden. Wir kennen die Parameter, welche verändert werden können, und ich bin überzeugt, dass im demokratischen Entscheidungsfindungsprozess die richtigen Lösungen gefunden werden können. Daher ersuche ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und Ihren verantwortungsvollen Beitrag zur langfristigen Sicherung des wohl wichtigsten Sozialwerks in unserem Land zu leisten. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungsrat. Ich übergebe das Wort dem Herrn Regierungsschef.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich erlaube mir auch, kurz einige wenige Bemerkungen zu dieser doch sehr wichtigen Agenda zu machen. Ich denke, es ist absolut wichtig, dass wir jetzt die Verantwortung wahrnehmen, und zwar heute und nicht übermorgen. Die Ausgangslage ist klar auf dem Tisch. Regierungsrat Pedrazzini hat auch ausgeführt, dass die Parameter bekannt sind, die Stellschrauben sind bekannt, die Auswirkungen sind bekannt und wir können es uns aus meiner Sicht eben nicht leisten, das Ganze weiter zu verzögern. Ich denke, es liegt eine gute Vorlage vor und deshalb sollten wir diese Vorlage auch jetzt entsprechend behandeln. Wenn ich gewisse Voten zur Kenntnis nehme betreffend starke Erhöhung des Staatsbeitrages, dann stellt sich für mich natürlich die Frage: Wer soll das bezahlen? Ich würde auch gerne mehr Geld verteilen, ich würde auch gerne den Bürgern mehr Geld zukommen lassen oder die Leistungen erhöhen. Wenn man aber die Ausgangslage anschaut betreffend Staatshaushalt, dann wissen Sie genau so gut wie ich, dass das einfach nicht möglich ist, dass wir hier gewisse Schranken haben. Vielfach ist es ein Wunschkonzert, ohne dass wir konkrete Varianten für die Gegenfinanzierung erhalten haben. Ebenfalls ganz wichtig ist für mich, dass man eine Gesamtbetrachtung der staatlichen Leistungen vornimmt und da möchte ich an das Votum des Abg. Manfred Batliner anknüpfen und auch an das Votum des Abg. Elfried Hasler. Sie haben das sehr gut auf den Punkt gebracht. In vielen Bereichen haben wir sehr grosszügige Leistungen, viel grosszügiger als in der Schweiz, aber gleichzeitig eine viel tiefere Steuerbelastung. Das muss man einfach immer wieder sagen und auch zur Kenntnis nehmen. Und das ist dann auch das Thema: Was können wir uns effektiv leisten? Und gerade, wenn man das Thema Staatsbeitrag an die AHV mit der Schweiz vergleicht, dann wurde eben richtigerweise auch ausgeführt, dass man hier auch die Thematik Staatsbeitrag KVG miteinbeziehen muss. Diese CHF 33 Mio. - das ist ein massgebender Betrag unserer Rechnung, der in der Schweiz so nicht vorhanden ist. Wenn man diesen Betrag dann quasi zum vorgeschlagenen AHV-Staatsbeitrag hinzurechnet, dann kommt man doch auf die erkleckliche Summe von CHF 53 Mio. Ich denke also, dass man hier wirklich die Verantwortung wahrnehmen muss, dass man dieses Thema wirklich auch seriös angehen muss. Ganz kurz noch zum Abg. Christoph Wenaweser. Sie haben gefragt, wie es betreffend diese CHF 20 Mio. steht, ob die zustande gekommen sind im Hinblick auf eine Verhinderung des vierten Massnahmenpakets. Das kann ich Ihnen klar beantworten: Nein, es ist nicht dementsprechend zustande gekommen. Wir hatten bereits im letzten Jahr in der Finanzplanung diese CHF 20 Mio. eingesetzt und da haben wir noch nicht gewusst, ob wir dieses Jahr eine Finanzplanung vorlegen, welche die Eckwerte nur knapp erfüllt und somit kein Massnahmenpaket notwendig wird. Wir haben auch bereits im letzten Jahr im Vernehmlassungsbericht zur AHV-Revision diese CHF 20 Mio. eingestellt. Die Regierung hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass diese CHF 20 Mio. eine vernünftige Grösse sind. Im Verlaufe dieses Jahres hat sich dann im Rahmen der Erstellung der Finanzplanung gezeigt, dass diese CHF 20 Mio. natürlich sehr vorteilhaft sind im Hinblick auf die Finanzplanung und somit kein viertes Massnahmenpaket notwendig wird. Es ist mir wichtig aufzuzeigen, dass zuerst die CHF 20 Mio. fixiert wurden und erst anschliessend die aktuelle Situation betreffend Massnahmenpaket zutage gekommen ist.Der Vorschlag betreffend Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit der AHV ist für mich ein interessanter Vorschlag, den ich mir durchaus vorstellen kann. Ganz wichtig aber, das haben Sie auch treffend ausgeführt, ist, dass man einen Maximalbetrag fixiert. Denn ohne diesen Maximalbetrag bin ich davon überzeugt, dass wir in wenigen Jahren in eine starke Schieflage geraten können beim Staatshaushalt und wir eben doch wieder relativ harte Massnahmen umsetzen müssten. Dann noch zur Abg. Christine Wohlwend, zum Thema Dividenden. Ich denke, wir werden diese Datenlage prüfen und analysieren. Was wir dort effektiv herausfinden, kann ich auf die Schnelle natürlich nicht sagen. Aber zumindest haben Sie ausgeführt, dass hier Daten geliefert werden und die müssten sehr wahrscheinlich manuell zusammengetragen werden. Aber aus meiner Sicht kann man hier sicher das ganze einmal anschauen und auch Überlegungen anstellen, wie man allenfalls diese Thematik in den Griff bekommt.Dann ganz kurz noch zum Abg. Erich Hasler und seinen Ausführungen zum Staatsbeitrag. Hier kann ich nur sagen: Willkommen in der Realität. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte noch einmal auf den für mich - und offensichtlich auch für einige andere Abgeordnete - schon sehr, sehr zentralen Punkt dieses Rentenexports zu sprechen kommen. Bereits heute, das wurde erwähnt, fliesst schon jeder dritte Rentenfranken an Rentenempfänger im Ausland und damit fliesst natürlich auch indirekt ein Drittel des Staatsbeitrages an die AHV an Rentenempfänger im Ausland und, das wurde auch schon erwähnt, Tendenz steigend. Jetzt kann man natürlich sagen, bei einem reinen Umlageverfahren, wie es die AHV theoretisch sein sollte oder bei einem reinen Kapitaldeckungsverfahren, wie es die Pensionskassen sind oder auch einer Kombination davon, wie es die AHV heute ist oder zumindest zu einem wesentlich Teil ist, wäre dieser Rentenexport grundsätzlich auch überhaupt kein Problem. Ein Leserbriefschreiber hat sich in den letzten Tagen eben auch diese Frage gestellt: Wo ist denn hier das Problem? Diese Leute, diese Grenzgänger haben ja auch in Liechtenstein gearbeitet und haben damit auch Anspruch auf eine Rente. Das ist grundsätzlich sicher richtig so in einem Umlageverfahren. Und jetzt kommt das Aber. Das Aber ist nun eben, dass es problematisch wird, wenn nun aber dieses Umlageverfahren durch einen an sich systemfremden Staatsbeitrag aus dem allgemeinen Steuertopf quersubventioniert wird. Dann nämlich finanziert der inländische Steuerzahler auch ausländische Rentenempfänger, die selbst keinen oder nur einen sehr geringen Beitrag an den Steuertopf geleistet haben und dies ist doch in höchstem Masse unfair und führt zu einer ungerechtfertigten Umverteilung von inländischen Steuerzahlern zu ausländischen Rentenempfängern. Und verschärft wird diese Problematik auch noch dadurch, dass die exportierten Renten dann für unsere Wirtschaft gänzlich verloren gehen und bei uns auch keinerlei Steuereinnahmen oder eben Konsum und ähnliches generieren. Also hier muss man wirklich sagen, mit einem Staatsbeitrag ist grundsätzlich der inländische Steuerzahler eindeutig der Beschissene.In keinem anderen Land werden Steuergelder in diesem hohen Ausmass über Renten in das Ausland verschenkt. Da muss schon die Frage erlaubt sein, ob wir uns das angesichts der schwierigen Lage unseres Staatshaushaltes auf die Dauer noch leisten können. Das haben Vorredner auch schon gesagt, der Abg. Elkuch, der Abg. Manfred Batliner. Und eine Quersubventionierung von exportierten Renten aus dem inländischen Steuertopf, sei das Mehrwertsteuer, sei das eine andere Steuer, das ist jedenfalls alles andere als fair. Und wenn wir eben schon über den Staatsbeitrag nachdenken, dann müssten wir auch über eine Senkung des Staatsbeitrags nachdenken und dann eben der damit verbundene Rentenrückgang für die inländischen Rentner eben kompensieren. Ich nehme das jetzt nur als Beispiel, eben beispielsweise man würde die 13. Rente streichen und auf der anderen Seite in gleichem Ausmass - rechnerisch wäre es sogar in höherem Ausmass - eine andere Leistung an die betroffenen Rentner ausrichten, zum Beispiel über Krankenkassensubventionierung, über Steuergutschriften über andere Direktzahlungen, aber eben dann nur an die inländischen Rentner. Und auf diese Weise würden dann wirklich hohe Millionenbeträge eingespart jedes Jahr. Und jetzt kann man natürlich einwenden, ja dann wird ja der liechtensteinische Platz als Werkplatz, als Arbeitsort weniger interessant für ausländische Arbeitnehmer oder Grenzgänger. Aber da bin ich also fest überzeugt, Liechtenstein bliebe auch so weiterhin ein sehr, sehr attraktiver Arbeitsort für Grenzgänger. Im Vergleich zur Schweizer AHV etwa wären unsere Beitragssätze auch dann deutlich tiefer als in der Schweiz, auch unsere Ehepaarrenten wären weiterhin deutlich besser als in der Schweiz. Dann hätten wir auch andere Sozialleistungen, wie Kindergeld, die bei uns spürbar höher sind als in der Schweiz. Die Übernahme der halben Krankenkassenprämie ist weiterhin deutlich attraktiver als in der Schweiz bei-spielsweise und nicht zuletzt ist auch das Lohnniveau in Liechtenstein auch absolut konkurrenzfähig mit der Schweiz und insbesondere auch mit Österreich.Jetzt der zweite Reflex, der dann bei solchen unorthodoxen Vorschlägen dann gerne kommt: Ja, das ist wieder EWR-rechtlich höchst problematisch. Natürlich muss eine solche Lösung europarechtlich kompatibel sein und natürlich steckt der Teufel immer im Detail, aber das lässt sich prüfen. Und ich kann Ihnen heute sagen, ich habe bereits selber mit Europarechts-Experten gewisse Vorabklärungen getroffen und hier habe ich ganz klar starke Signale bekommen, dass hier durchaus Möglichkeiten bestehen. Also dieses Killer-Argument, EWR-rechtlich geht nicht, gilt nicht, hier gibt es Möglichkeiten. Und darum sollten unsere Anstrengungen jetzt nicht in die Richtung gehen, «wer bietet mehr, wer bietet den höheren Staatsbeitrag», sondern eben in Richtung geringerer Staatsbeitrag, aber Kompensierung für die inländischen Rentner über einen anderen Weg und damit Einsparungen in Millionenhöhe. Jetzt ist es aber eine Geschichte, die für mich wahrscheinlich den Rahmen zwischen einer 1. und 2. Lesung sprengt, weil die Einsparungen bei der AHV ist die eine Sache, die Frage ist, auf welchem Wege macht man es clever und gibt diese Zahlungen an die inländischen Rentner dann wieder zurück - die Einsparungen auf der anderen Seite. Und da wird man auch eine Lösung entwickeln müssen und vor allem wird dort auch ein anderes Gesetz dann betroffen sein, und ich glaube, dass das vielleicht etwas zu viel wäre, zwischen zwei Lesungen einen kompletten Systemwandel hier zu vollziehen. Aber ich möchte schon ganz stark darauf drängen, dass wir uns dieser Problematik annehmen und vielleicht dann eben ausserhalb jetzt dieser AHV-Revision - aber schnell danach - diesem Problem annehmen und hier eine konkrete Lösung suchen. Und wie gesagt, ich habe hier sehr positive erste Feedbacks von Experten bekommen, dass es hier durchaus Möglichkeiten gibt. Das Argument EWR-Recht zieht nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich möchte für die Ausführungen der Herren von der Regierungsbank herzlich danken. Es hat mich natürlich besonders gefreut, dass der Gesellschaftsminister das auch bestätigt hat, national vor regional, das habe ich einmal so interpretiert - seine Ausführung, und da spreche ich jetzt natürlich auch wieder vom Rentenexport, was der Abg. Hasler jetzt gerade ausführlich erklärte. Auch die Thematik der EWR-Rechtlichkeit und dass wir vermutlich dann schon Probleme haben, dies in dieser Gesetzesvorlage zu lösen. Aber der Abg. Lageder hat mich auch gefragt, die Rentner, die brauchen ja das Geld an und für sich, wenn man hier vom 13. spricht. Und ich habe in meinem Votum gesagt, es geht ja da um eine kostenneutrale und generationenneutrale Verschiebung. Also von dem müssen wir sprechen. Und ich denke, wie das der Abg. Hasler auch gesagt hat, wir können das jetzt nicht in dieser Vorlage auch noch regeln und lösen, aber es wäre vielleicht interessant, wenn der Gesellschaftsminister hier ein paar Ausführungen machen könnte, wie man so eine kostenneutrale und generationenneutrale Verschiebung vornehmen könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Ausführungen zum vorliegenden Bericht und Antrag. Ja, ich denke mir, zur ganzen Diskussionen betreffend die Kommission gilt es folgendes anzumerken. Ein Argument wird ja eingebracht, dass man das Volk einbinden könnte, aber ich denke mir, in einer Kommission da sitzt der Landtag und nicht unbedingt das Volk. Selbstverständlich können Gespräche geführt werden, aber wir müssen uns einfach vor Augen führen, je länger wir warten, je massiver werden die Massnahmen sein, und wie gesagt, sollten wir eine Kommission bilden, dann ist das Jahr 2016 sicherlich dahin, 2017 wird es Landtagswahlen geben und dann kann sich auch eine Änderung in der Regierung ergeben. Sollte es eine neue Regierung geben, dann würde mitunter die zuständige Person dann in der Regierung dieses Projekt von Neuem beginnen. Und ich denke mir, diese Zeit haben wir einfach nicht, je länger wir warten, desto massiver werden eben die Massnahmen sein, die wir ergreifen müssen. Schauen wir uns doch die Seite 23 an, ich denke mir, die Qualität dieses Berichts ist doch sehr gut. Seite 23 zeigt effektiv die verschiedenen Optionen auf und zeigt gerade auch die Konsequenzen auf. Also da kann sich eigentlich jede und jeder ein Bild machen, was entsprechende Anträge für Auswirkungen haben auf diese Jahresausgaben. Diese Tabelle bringt es für mich auf den Punkt. Deshalb würde ich doch dafür plädieren, dass wir Eintreten beschliessen und eine 1. Lesung durchführen.Dann zum Drama der PVS: Das kann ich doch nicht ganz so stehen lassen. Sie haben von einem kollektiven Versagen der Politik gesprochen. Ich möchte einfach daran erinnern, 2008, 24 zu 1 in diesem Hohen Hause, kollektiv, das ist etwas anderes. Und ich sage es Ihnen jetzt auch, ich mache keine Prophezeiung, aber die aktuelle Vorlage muss noch beweisen, dass sie einem Börsencrash standhält. In der Schweiz ist sie verboten. Das kann ich sagen, ich hoffe nicht, dass ich Recht bekommen werde. Ich hoffe auch, dass sich die Schweizer getäuscht haben. Dann zum Abg. Herbert Elkuch betreffend seine Ausführungen. Das mag schon sein, wenn Sie sich auf den AHV-Bericht beziehen. Aber das Dilemma ist ja einfach, die AHV hat zu wenig Einnahmen und einer der Gründe für diese zu wenigen Einnahmen, das sind unter anderem diese AGs, die Thematik, die die Abg. Christine Wohlwend angesprochen hat. Und diese Schafe, die sind nicht unsichtbar, ich komme dann schon noch, ich warte jetzt noch, bis wir Eintreten beschlossen haben, das Thema werden wir dann heute schon noch wälzen im Verlaufe der nächsten Stunden. Es steht nämlich einiges in diesem Bericht und Antrag. Wie gesagt, es sind keine unsichtbaren Schafe, ich kenne zumindest den Namen dieses Schafes und Sie hier drinnen kennen den Namen nämlich auch, und sonst müssen Sie halt mitunter das Zeug lesen, das man Ihnen ins Haus liefert. Wie gesagt, wir müssen den gesamten Zusammenhang betrachten, Herr Abg. Elkuch. Wir können dann ja schon sagen, es ist nur die AHV, aber wir müssen eben zusehen, dass diese AHV zu mehr Einnahmen kommt. Und das sehe ich als Pflicht als Volksvertreter, dass wir hier diese Lücken schliessen, sollte es Lücken geben, und diese Lücken, die gibt es, davon bin ich überzeugt. Dann zum Nackten, der Nackte, der den Kapitalbezug gemacht hat und jetzt eben nackt ist. Ich dachte immer, es gibt keinen Zusammenhang zwischen Kapitalbezug und Nacktheit? Nacktheit heisst, ich bin blank, ich habe keine Kohle mehr. Das werden wir ja im nächsten Traktandum noch etliche Stunden diskutieren dürfen. Wenn es eben den Nackten gibt, dann gibt es eben einen Zusammenhang. Dann hat der Nackte den Kapitalbezug gemacht und das Geld ist weg. Deshalb ist er nackt. Und nun sollte die AHV dieses Dilemma übernehmen. Und ich sehe es schon wie Sie, Herr Minister Pedrazzini, das Problem ist eben nicht gelöst. Da können wir zwar sagen, okay, wir rechnen eine Rente an bei dem Ergänzungsleistungsantrag, aber da ja eben der Nackte kein Geld mehr hat, muss man halt dann nicht via Ergänzungsleistungen das Dilemma bezahlen, die Nacktheit, die muss man dann via Sozialamt bezahlen, und deshalb denke ich mir auch, wir sollten eben das Problem bei der 2. Säule angehen. Nicht das Problem in den Ergänzungsleistungen suchen, sondern beim nächsten Traktandum hier den Riegel schieben. Aber wie gesagt, diese Debatte, die dürfte auch mehrere Legislaturen benötigen. Dann noch zu der Höhe der Vorsorge aus der 2. Säule: Da gebe ich dem Abg. Thomas Lageder schon recht, nur unser Dilemma ist - und da sind wir eben auch schon beim nächsten Traktandum - das, was wir heute beschliessen, das wirkt in 40 Jahren. Und in 40 Jahren, da haben wir 2055, das ist ein Problem. Deshalb müssen wir für die nächsten zehn bis 20 Jahre schauen. Und ich werde es dann halt wieder sagen, eine Option wäre eben, diesen Kapitalbezug einzuschränken. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, auch das Vorsorgeniveau werden wir erhöhen müssen. In der 2. Säule sind die Renten mehr als 50% tiefer als in der Schweiz. Da soll mir einer erklären, wie man in diesem Lande leben soll. Wie gesagt, dazu kommen wir dann in Traktandum 35.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, es wurde verschiedentlich über die Vergleichbarkeit der schweizerischen AHV mit der liechtensteinischen AHV gesprochen. Die Vergleichbarkeit ist natürlich gegeben, die liechtensteinische AHV-Gesetzgebung ist eine Rezeption der schweizerischen Vorlage. Wir haben also das genau gleiche System, es handelt sich um ein Umlageverfahren. Nichtsdestotrotz gibt es ein paar Unterschiede, wir zahlen nämlich deutlich weniger ein in die AHV und holen mehr heraus. Bis jetzt hatten wir Beitragssätze, die um 0,6% tiefer sind als in der Schweiz. Ausserdem wird ein Jahr - also mindesten einmal die Männer - weniger lang gearbeitet als in der Schweiz. Und als Rente gibt es in der Schweiz lediglich eine Ehepaarrente, bei uns gibt es zwei Einzelrenten und wir haben auch noch ein Weihnachtsgeld. Ich meine, dieses Weihnachtsgeld ist trotz allem ein Fremdkörper in dieser AHV-Gesetzgebung und ich würde schon dafür plädieren, dass man dieses über kurz oder lang auslaufen lässt. Ich denke, das wäre an und für sich die gängigste Lösung. Zu berücksichtigen ist, dass wir in einem einheitlichen Wirtschaftsraum, im Frankenraum, mit der Schweiz leben. Das heisst, unsere Renten, die AHV-Renten, müssen sich ungefähr auf der gleichen Höhe bewegen und auch die Beitragssätze müssen sich ungefähr die Waage halten. Ansonsten gibt es Ungleichheiten, die natürlich zu irgendwelchen Barrieren führen oder die Mobilität der Arbeitskräfte einschränken könnten. Ich denke, das wäre auf jeden Fall nicht in unserem Sinn.
Trotzdem bin ich der Auffassung, dass wenn die Schweiz - und ich denke, das ist unmittelbar bevorstehend - die Mehrwertsteuer um 1% anhebt, man auch dieses Mehrwertsteuerprozent zweckgebunden in die AHV gibt. Es wurde schon mehrfach die Frage gestellt, woher denn das Geld kommen sollte, wenn man der AHV mehr als diese CHF 20 Mio. gibt, die die Regierung nun vorschlägt. Nun, Herr Regierungschef, ich meine, schauen Sie sich einmal die Steuerbeträge an, die die grossen Firmen und Bankinstitute bezahlen. Schauen Sie doch, dass einmal die grossen Bankinstitute eine Steuer bezahlen, die vergleichbar ist mit den Steuern, die ein schweizerisches Institut bezahlt. Dann haben Sie die CHF 10 oder 15 Mio. Das ist doch kein Problem. Ich meine, das wissen Sie selber genau so gut, dass hier eine grosse Diskrepanz herrscht. Und ich bin auch der Meinung, dass genau kleine Firmen wesentlich mehr Steuern bezahlen im Verhältnis als die grossen Firmen und, ich denke, da müssen wir eben schauen, dass dieses Ungleichgewicht behoben wird. Und es wurde auch mehrfach jetzt der Rentenexport angesprochen. Ich meine, das ist doch das Resultat dieser fragwürdigen Wirtschaftspolitik, die in diesem Land gemacht wird. Ich meine, man baut ja nur Grenzgänger auf. Jedes Jahr mehr Arbeitsplätze, mehr Grenzgänger, aber der Grenznutzen für dieses Land ist gering und wird immer geringer. Und die Firmen bezahlen nicht verhältnismässig mehr Steuern. Und dann schliessen Sie noch ein Doppelbesteuerungsabkommen ab, wo es nicht einmal eine Quellensteuer gibt. Ich meine, da müssen Sie schauen. So geht das natürlich nicht und da muss man nicht jammern, dass wir jetzt da Steuergelder exportieren. Mir wäre auch lieber, wenn wir keine Steuergelder exportieren müssten. Aber eben, ich meine, das würde dann langfristig dazu führen, dass unsere Rentenzahlungen geringer sind als in der Schweiz. Und ich weiss nicht, ob es gut ist, wenn unsere AHV-Renten - gut das wäre jetzt in einem sehr langen Zeitraum - CHF 300 geringer sind als in der Schweiz. Dann, glaube ich, ist das sicher kein Anziehungspunkt mehr für schweizerische Grenzgänger. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Herr Lampert, ich habe nichts dagegen, wenn Unzulänglichkeiten im Personen- und Gesellschaftsrecht revidiert oder korrigiert werden; wenn das in den Landtag kommt, da habe ich nichts dagegen. Und dann müssen Missstände, die da drin sind, auch korrigiert werden. Aber ich frage Herrn Regierungsrat Pedrazzini: Wie weit hat das Personen- und Gesellschaftsrecht mit dieser AHV-Revision einen Zusammenhang? Wie weit soll man da gehen? Was man da alles noch einschliessen soll und was auch umsetzbar ist in dieser Revision. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich möchte noch kurz ein Wort zu den Aktiengesellschaften sagen und vielleicht kann mich der politische Dinosaurier Alois Beck hier unterstützen oder korrigieren, aber soviel mir recht ist, waren die Anwälte die erste Berufsgruppe, die sich zu juristischen Personen, sprich Aktiengesellschaften, formierten und natürlich das legte den Grundstein, dass sich nachher auch Ärzte, Zahnärzte dazu formierten. Das war natürlich der Ursprung. Und wenn sich in diesen Aktiengesellschaften die Ärzte oder Anwälte selber anstellen und sich einen Lohn bezahlen, ist das vollkommen legal, nur über die Höhe des Lohnes kann man natürlich debattieren. Und wenn sie sich eine Dividende auch noch bezahlen, ist das vollkommen legal. Also es liegt an diesem Hohen Haus, wenn wir das ändern wollen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es sind noch einige Fragen an mich gestellt worden. Zuerst die Frage des Abg. Manfred Batliner über eine kostenneutrale und generationenneutrale Verschiebung. Also eine kostenneutrale Verschiebung, das lässt sich einfach berechnen, wieviel die Kosten sind, ob man das Geld in den einen oder anderen Topf gibt. Ob die dann wirklich generationenneutral ist, das wird sich dann erst finden müssen, weil das relativ komplexe Dinge sind, die man dort betrachten muss, wenn man das entscheiden will. Wir haben jetzt einfach eine Generation jüngerer Rentner, die mit einer guten Pensionskasse und der AHV relativ gut ausgestattet ist und der es natürlich besser geht als der Rentnergeneration, die heute vielleicht über 80 Jahre alt ist. Aber der es wahrscheinlich auch besser geht als einer künftigen Rentnergeneration, weil die Leute, die jetzt jünger sind, ein Jahr länger arbeiten müssen und vielleicht mehr einzahlen müssen. Also diese ganzen Dinge sind komplexe Rechnereien, aber der Massstab muss sein, dass man bei uns im Alter genügend Geld hat, um anständig leben zu können, das muss der Massstab des Handelns sein dieses Staates.Dann zur Frage des Abg. Herbert Elkuch wegen dem Personen- und Gesellschaftsrecht. Ich denke, Ihre Frage berührt eher das Steuergesetz als das Personen- und Gesellschaftsrecht. Und dem Abg. Harry Quaderer möchte ich sagen, die Anwälte waren die ersten der freien Berufe, die dann auch eine AG sich hergeklagt haben, aber Aktiengesellschaften haben auch Schreiner oder Informatiker oder jeder andere Gewerbetreibende. Und dort gelten genau dieselben Regeln. Es muss ein anständiger Lohn deklariert werden, den die Steuerverwaltung auch akzeptiert, und darüber hinaus darf entweder das Geld in der Firma verbleiben oder eine Dividende ausgeschüttet werden. Also man hat immer noch die Wahl. Also wenn man bei den Dividenden zu streng wäre, dann würde das Geld vielleicht eher in der Firma verbleiben. Aber das ist ja auch ein Vermögenswert. Und ich denke wirklich, der Ansatz muss sein - wir müssen das prüfen -, bei der Festlegung der Steuer anständige Massstäbe anzuwenden, und die AHV folgt einfach der Steuer. Und es gibt nicht so viele Gewerbe, bei denen man dermassen viel als Dividende herausnehmen kann, als dass es für die AHV als Gesamtes dann wirklich einen riesigen Unterschied machen möchte. Aber eben, wie gesagt, die Zahlen sind nicht erhoben, die Zahlen müssen wir anschauen. Aber die Gründung einer AG an sich ist noch kein Verbrechen, würde ich sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, würde ich jetzt über Eintreten befinden lassen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden einhellig Eintreten beschlossen. Bevor wir mit der 1. Lesung beginnen, machen wir jetzt eine kurze Pause bis längstens 17 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:30 bis um 17:00 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 34, Neuregelung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV. Nachdem wir Eintreten beschlossen haben, kommen wir zur 1. Lesung der Gesetzesvorlagen. Ich möchte Sie nach der vierstündigen Eintretensdebatte doch ersuchen, nicht alle Argumente zu wiederholen, sondern vielleicht beim betreffenden Artikel Ihr Anliegen vorzubringen, mit Hinweis auf die Begründungen, die während der Eintretensdebatte vorgebracht wurden. Wir laufen sonst Gefahr, genau noch einmal vier Stunden zu investieren. Ich denke, es wurde doch sehr deutlich gesagt, was gewünscht wird und was nicht gewünscht wird. Auch möchte ich Sie sehr darum ersuchen, nicht vom Beratungsgegenstand abzuweichen. Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. In Anbetracht der Wichtigkeit der Vorlage und der Tragweite der Vorlage beantrage ich Lesung der Artikel. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte diesen Antrag unterstützen, den der Abg. Lageder jetzt gerade formuliert hat, dass wir diese Artikel lesen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit werden wir Lesung des Gesetzes vornehmen. Es wäre übrigens keine Unterstützung notwendig gewesen, ein einzelner Abgeordneter hat diese Kompetenz. Wir werden die Vorlage komplett lesen und ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 25bis wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25bis steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Dieser verpflichtende Interventionsmechanismus ist sicher ausdrücklich zu begrüssen und eine ähnliche Regelung hat sich ja auch schon im Finanzhaushaltsgesetz doch bewährt, würde ich sagen. Für mich stellt sich hier jetzt nur noch konkret die Frage von den Fristen, vor allem bei der erstmaligen Anwendung. Wenn wir jetzt einmal davon ausgehen, dieses Gutachten muss spätestens nach fünf Jahren ab Inkrafttreten gemacht werden, das heisst Inkrafttreten ist 1.1.2017, dann fünf Jahre später, also wenn man das eben hinausziehen will, dann wird das Gutachten erst per 1.1.2022 erstmal zu erstellen sein. Dann hat laut dieser Regelung die Regierung Zeit, ein Gutachten erstellen zu lassen - das wird auch noch einmal eine gewisse Zeitdauer in Anspruch nehmen - und dann auch zur Kenntnis zu nehmen. Und ich sage jetzt einmal, das kann im Extremfall, wenn dann vielleicht gerade noch Wahlen sind oder was auch immer und das nicht gerade sehr opportun scheint, auch wieder ein Jahr dauern. Dann wiederum nach der Kenntnisnahme der Regierung hat diese dann innert zwölf Monaten einen Massnahmenvorschlag zu erstellen. Das könnte dann eben am 1.1.2024 erst sein und dann braucht es noch zwei Lesungen im Landtag und auch wieder eine Frist für das Inkraftsetzen, das dann vielleicht 1.1.2025 ist. Und nachdem das wahrscheinlich ja dann Massnahmen sein werden, die erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung wirken, beispielsweise eine weitere Erhöhung des Rentenalters oder was auch immer, das man ja nicht von einem Tag auf den anderen macht, sondern mit einer gewissen Verzögerung, dann können hier über zehn Jahre in das Land gehen, bis dann wieder die nächsten Massnahmen überhaupt wirken - im Extremfall. Und das scheint mir doch eine sehr, sehr lange Zeitspanne. Und hier bitte ich einfach die Regierung, das vielleicht noch einmal auf die 2. Lesung anzuschauen, mindestens in dem Sinne, dass vielleicht in den Übergangsbestimmungen etwas aufgenommen wird, dass mindestens das erste Gutachten dann nicht fünf Jahre nach Inkrafttreten erst gemacht werden muss, sondern beispielsweise am 1.1.2018, das wären dann fünf Jahre seit dem letzten Gutachten, das wir hier ja quasi im Bericht und Antrag erklärt haben, das glaube ich im 2013 erstellt wurde. Einfach, dass das auch noch einmal angeschaut wird, nicht, dass wir dann wieder zehn Jahre und mehr Stillstand haben können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja ich sehe das sehr ähnlich wie mein Vorredner. Ich denke auch, wenn wir uns die Absätze 1, 3 und 4 betrachten, ist dies alles sehr undifferenziert vorgegeben. Hier kann man, je nachdem wie man will, sehr viel Zeit hineininterpretieren. Betrachten wir uns Abs. 1, der Schlusssatz: Das Ergebnis soll «dem Landtag zur Kenntnis» gebracht werden. Ja, wann wird es dem Landtag zur Kenntnis gebracht? Wenn es nicht gerade opportun ist, wartet man etliche Monate. Da würde ich doch dafür plädieren, dass man sagt, dass dieses Gutachten umgehend zur Kenntnis gebracht werden muss. Und auch in Abs. 3, da wird von Vorschlägen geredet. Ist das ein Bericht und Antrag, denn in Art. 4 wird dann definiert, dass man dann über diese Vorschläge eine Beschlussfassung eruieren solle?Ich finde diesen Interventionsmechanismus sehr gut, nur fehlen mir die Fristen. Ich hätte hier gerne klipp und klare Vorgaben, wann ist was zu tun, damit man hier nicht wieder Zeit verliert. Denn ich befürchte einfach, auch nächste Regierungen werden hier intervenieren müssen. Die Demografie wird leider dafür sorgen und entsprechend hätte ich hier gerne einen klaren Zeitablauf, wie dieser Interventionsmechanismus vonstattengehen muss.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich den Vorrednern anschliessen. Es ist, wie in der Eintretensdebatte bereits erwähnt wurde, ein wesentlicher Fortschritt und es wird ja auch so sein, dass eben inskünftig die politischen Behörden sich damit befassen müssen und nicht, dass da einfach irgendwelche Wünsche deponiert werden können, wie man das machen will, sondern die Behörden sind gezwungen zu handeln. Das ist einmal das Wichtigste. Jetzt kann man auch meiner Meinung nach das vielleicht da und dort noch enger fassen. Die Regierung schlägt vor in Abs. 1, dass es mindestens alle fünf Jahre heisst. Das lässt sicher einen gewissen Spielraum, aber wie wir wissen, sollte es nicht unbedingt von den Präferenzen von den einzelnen Regierungen oder Regierungsmitgliedern allein abhängen, wie sie das auslegen. Und ich könnte mir auch vorstellen, dass man hier gewisse Dinge enger fasst und gerade auch vielleicht in das Gesetz schreibt: erstmals 2000 oder so, dass man auch gerade einen vernünftigen Abstand hat zum letzten Gutachten, dass man das bereits im Gesetz festhält. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe weniger ein Problem mit dem Wort «mindestens», sondern mir würde es eigentlich besser gefallen, wenn der Landtag alle fünf Jahre ein solches Gutachten zur Kenntnis nehmen könnte. Damit wäre dann eigentlich zeitlich die Regierung noch mehr in der Pflicht, dem Landtag dies alle fünf Jahre vorzulegen - mindestens. Und dann muss die Regierung schauen, dass sie frühzeitig dieses Gutachten erstellen lässt und der Landtag hat die Garantie, dass er dann alle fünf Jahre damit begrüsst wird, mit diesen Resultaten. Das würde mir besser gefallen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir werden die Sache mit den Fristen nochmals anschauen, damit wir hier nicht einen Gesetzesartikel haben, aus dem man herausschlüpfen kann, wenn es dann einmal nötig wäre. Das Verfahren, das wir hier anstreben, ist zweistufig, genau wie beim Finanzhaushaltsgesetz, das heisst, die Regierung legt dem Landtag nicht einen fixfertigen Bericht und Antrag vor, so wie Sie ihn zum Beispiel heute vor sich haben mit einem Massnahmenpaket, sondern die Regierung legt ihre Absichten dar, also sie legt das Gutachten dar und ihre Absichten, was sie zu tun gedenkt zusammen mit einem Zeitplan. Und wenn der Landtag das gutheisst, dann folgen dann die Berichte und Anträge der Regierung, so wie das auch bei diesen Massnahmenpaketen im Finanzhaushaltsgesetz vorgesehen ist. Aber ich gebe Ihnen recht, da müssen wir nochmals über diese ganzen Zeiten drüber, dass hier wirklich auch die Dinge so sind, dass sie zwangsweise funktionieren und nicht einfach zufällig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 28 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 2 bis 5 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 2 bis 5 stehen zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zum Abs. 3. Hier steht, dass der Schadensersatzanspruch binnen fünf Jahren seit Eintritt des Schadens verjährt und, falls es im Strafrecht längere Fristen geben würde, würde diese gelten. Für mich ist nicht klar, in welchem Zusammenhang hier das Strafrecht steht oder welche Fristen des Strafrechts hier zur Anwendung gelangen könnten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wir werden das für die 2. Lesung abklären, ich denke, das geht in die Richtung, wenn es um betrügerische Manipulationen, zum Beispiel von Geschäftsbüchern, geht, dass dort gewisse Fristen sind. Aber wir werden das gerne abklären.Landtagspräsident Albert Frick
Keine weiteren Wortmeldungen. Art. 36 Abs. 1 und 1bis werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 Abs. 1 und 1bis stehen zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Verschiedene haben schon beim Eintretensvotum etwas dazu gesagt, bezüglich den Beitragspflichten im ordentlichen Rentenalter. Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, aber ich denke, hier sollte ein Freibetrag eingeführt werden, a) um das Ganze nicht zu verkomplizieren und b) es gibt halt immer noch Rentner, die sich ein Zubrot verdienen müssen, die eigentlich dann aus diesem Rentenbetrag keinen Wert mehr schöpfen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ein solcher Freibetrag auch in der schweizerischen AHV-Gesetzgebung besteht. Ich weiss jetzt allerdings nicht, wie hoch dieser Betrag ist, aber es gibt einen Freibetrag für AHV-Rentner. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ich kann dem hinzufügen, dass es in der Schweiz möglich ist, weiterhin, sofern man beitragspflichtig ist, in die 3. Säule einzubezahlen, steuerfrei, bis zu einem gewissen Alter. Das ist doch ein wesentlicher Unterschied zu unserer Vorlage. Meinerseits möchte ich beliebt machen, dass dieser Absatz 1bis ersatzlos gestrichen wird. Die Begründung wurde verschiedentlich vorgebracht, auch während der Eintretensdebatte. Ich möchte die Regierung wirklich ersuchen, zu überprüfen, ob diese Massnahme wirklich zielführend ist. Danke.Stv. Abg. Patrick Risch
Für mich und für die Fraktion der Freien Liste ist es klar, die lebenslange Beitragspflicht. Wir möchten aber doch nochmals auf die Beitragsbefreiung bei kleinen Einkommen - unter diesen CHF 13'920 - Wert legen. Und zusätzlich eine Frage: Ich weiss nicht, ob sie richtig platziert ist, aber wenn jetzt jemand erst 43 Beitragsjahre hat und noch ein Jahr länger in die AHV reinarbeitet, kann er sich dann seine volle 44 Beitragsjahre ansammeln? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte die Voten der Abg. Risch und Büchel unterstreichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte nur sagen, dass ich auch für diese lebenslange Beitragspflicht bin und das auch unterstütze, was gesagt wurde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Nur für das Stimmungsbild kann ich Ihnen, Herr Regierungsrat Pedrazzini, mitteilen, dass ich ebenfalls für die Beibehaltung dieses Art. 36 Abs. 1bis bin.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Kombination dieses Artikels mit einem Freibetrag, da müssen wir schauen, ob sich dann der Aufwand noch lohnt, diese ganze Administration zu machen, aber das werden wir prüfen auf die 2. Lesung. Zum Abg. Patrick Risch, ob man sich ein «Lückenjahr» kaufen kann: Nein, das geht nicht. Die Jahre zählen bis zum ordentlichen Rentenalter. Hingegen kann man ja bis 70 einen Rentenaufschub machen und dann bekommt man eben einen Rentenzuschlag. Also man bekommt dann eine etwas höhere Rente, die Zuschlagssätze sind hinten angefügt. Und das geht nicht, man kann sich nicht Jahre kaufen, sondern man kann sich eine höhere Rente erarbeiten, indem man sie um ein Jahr aufschiebt. Hat auch eine Wirkung, wenn man ein Jahr länger arbeiten würde und keine Renten beziehen würde. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 38 Abs. 1 und 4 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Also mein Einwand oder mein Votum hat jetzt indirekt etwas mit diesem Artikel zu tun. Ich könnte es an verschiedenen anderen Stellen bringen, ich bringe es jetzt einfach hier, weil es hier um die Beiträge geht, auch in der Folge noch. Wir haben bekanntlich heute und morgen zwei ganz grosse Pakete zu behandeln, einmal eben diese AHV-Vorlage und dann auch noch die Pensionskassenvorlage. Das wird hier zu Beitragserhöhungen - höchstwahrscheinlich oder mindestens, wie es auch vorgeschlagen ist - führen bei der AHV. Und jetzt auch schon im Hinblick auf die berufliche Vorsorge, Pensionskassen, wird es auch zu massgeblichen Mehrbelastungen kommen durch Streichung Freibetrag, durch Versicherungspflicht ab Alter 19 statt 23, durch Beitragserhöhungen, durch die Senkung der Eintrittsschwelle und so weiter. Und bei diesen beiden Gesetzesvorlagen ist der gleiche Inkraftsetzungstermin, 1.1.2017, vorgesehen und da kommt dann doch einiges zusammen - einmal auf die Versicherten und auf die Arbeitgeber, und das in wirtschaftlich nicht ganz einfachen Zeiten. Und darum möchte ich das einfach hier deponieren, dass man sich vielleicht - und das dann eben ministerienübergreifend - noch einmal überlegt: Müssen wirklich alle diese Massnahmen dieser beiden Gesetze auf den gleichen Stichtag per 1.1.2017 in Kraft treten oder wäre es allenfalls sinnvoll, zielführend eine gewisse Staffelung hier vorzunehmen? Wir reden hier in beiden Fällen von sehr langfristig wirkenden Massnahmen, aber die heutigen Auswirkungen, Beiträge, Belastungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind dann eben schon vom 1.1.2017 da, und da würde ich mir schon wünschen, dass man sich ministerienübergreifend, wie gesagt, noch einmal koordiniert und sich fragt, muss wirklich alles auf den gleichen Termin kommen oder kann man hier eine schrittweise Einführung von bestimmten Massnahmen treffen. Das wird langfristig nichts an den Zielen dieser Vorlage ändern, diese Ziele werden sicher nicht gefährdet, aber mindestens auf kurze Frist wird es vielleicht eine gewisse Entlastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geben können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich habe angekündigt, dass ich mich hier dann melden würde. Und es geht mir jetzt vor allem um diesen Abs. 3 und die Pauschalbesteuerten. Ich denke, dass die Grundlage, auf die hier abgestellt wird, eindeutig zu niedrig ist. Ich glaube, dass der Zusammenhang nicht gegeben ist, wenn ein Pauschalbesteuerter auf einen Mindestaufwand von CHF 1,2 Mio. eingeschätzt wird und CHF 300'000 eben 25% davon besteuern muss und hier mit CHF 8'100 «davonkommt». Das erscheint mir schon recht wenig und darum möchte ich die Regierung einfach noch einmal bitten, ob es sinnvoll ist und gerechtfertigt, um hier so vorzugehen, wie es in diesem Artikel geschrieben ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich beziehe mich auch auf diesen Abs. 3. Ich frage mich schon auch, wenn Leute CHF 300'000 Steuern bezahlen und dann nur auf CHF 100'000 AHV beitragspflichtig sind, wie das aufgehen soll. Jeder andere im Land, der CHF 300'000 Einkommen hätte, zum Beispiel ein Regierungsmitglied, der ist ja auch AHV-pflichtig auf den ganzen Betrag. Und da wäre ich der Regierung schon auch dankbar, wenn sie zu diesem Sachverhalt noch Ausführungen machen könnte. Ich denke mir auch, also hier ist mitunter auch eine Lücke vorhanden, die zu schliessen ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich beziehe mich auch auf diesen Abs. 3, hier würde mich interessieren, wie das Ganze in der Schweiz geregelt ist. Ich meine, die Schweiz kennt ja auch die Besteuerung nach Aufwand und ich würde die Regierung bitten, einmal nachzuforschen, wie das analog in der Schweiz geregelt ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja ich möchte hier auch noch bekräftigen und um es mit den Worten des Herrn Gesellschaftsministers zu sagen: «Die tiefhängenden Früchte müssen gepflückt werden.» Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ganz kurz zu diesem Thema von meiner Seite. Man darf einfach Äpfel und Birnen nicht miteinander vergleichen. Diese Pauschalbesteuerten oder Personen, die nach Aufwand besteuert werden, die haben in Liechtenstein kein Einkommen. Das darf man nicht ausser Acht lassen. Man kann diese Frage sicher klären, da bin ich mit Ihnen einverstanden, aber man darf das nicht vergleichen mit Personen, die entsprechend hohe Einkommen in Liechtenstein generieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja zu den tiefhängenden Früchten, das ist schon eine sehr kleine Frucht, eine extrem mickrige Kirsche oder vielleicht eine Brombeere oder so etwas. Weil - es gibt sehr wenige Pauschalbesteuerte, ich hätte gerne viel mehr, Sie hätten vielleicht viel weniger, aber ich hätte gerne viel mehr. Aber es ist eine relativ kleine Zahl und selbst wenn man aus diesen CHF 8'100 noch einiges mehr machen würde, es würde auf die riesigen Einnahmen der AHV, auf die Grösse der AHV, praktisch nichts ausmachen. Aber wir werden uns mit dieser Frage noch auf die 2. Lesung befassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Hierzu nur noch eine letzte Bemerkung. Ich denke, Kleinvieh macht auch Mist und wir sind krampfhaft am Geld zusammensuchen, also müssen wir es hier auch tun und mir ist jeder Pauschalbesteuerte herzlich willkommen, sofern er oder sie eben auch adäquat Steuern bezahlt hier bei uns in Liechtenstein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Vielen Dank. Ich möchte anregen, dass man diese Beträge, die hier drin sind, allenfalls indexiert oder einen Artikel schafft und sagt, das sind die Mindest- und Maximalbeträge und ein Index drauf ist, dass man das in fünf Jahren nicht vergisst, die Beträge allenfalls anzupassen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich beziehe mich, wie bereits mehrfach angekündigt, auf Seite 62. Hier wird eben diese Verwaltungsgerichtshof-Rechtsprechung 2013/67 zitiert. Und die Regierung führt dann explizit aus, dass die Steuerverwaltung hier eingegriffen hätte. Und da frage ich mich einfach, diese Rechtsprechung wurde an den Staatsgerichtshof weitergezogen, das wissen wir hier drinnen, denn wir haben die beiden Richter gewählt, namentlich hier drinnen. Und ich gehe einmal davon aus, diese Rechtsprechung ist noch gar nicht rechtskräftig, diese Verwaltungsgerichtshofentscheidung 2013/67. Das war ja der Fall, wo es um ein Einkommen von CHF 1,2 Mio. ging. Da hat man gesagt, man verdient nur noch CHF 300'000, nachdem man die AG gegründet hatte, und das wurde dann von der Steuerverwaltung nicht akzeptiert. Dann ist man zum Verwaltungsgerichtshof gegangen, der hat dann gesagt, es sind CHF 515'000 zu versteuern und das ist jetzt anscheinend immer noch zu viel. Jetzt ist man mit diesen CHF 515'000 zum Staatsgerichtshof gegangen. Deshalb, wie gesagt, nach meinem Dafürhalten ist diese Rechtsprechung noch nicht rechtskräftig und ich denke mir, auch die Steuerverwaltung wäre hier angewiesen, dass sie weiss, was der Staatsgerichtshof zu dieser Sache sagt. Kann die Regierung hierzu Ausführungen machen, Stand der Dinge beim Staatsgerichtshof oder wie wir hier gedenken, weiterzugehen? Als Landtag werden wir uns auch überlegen müssen, je nachdem, wie die Staatsgerichtshof-Rechtsprechung ausfällt, ob hier der Gesetzgeber nicht eingreifen möchte, sofern wir mit dieser Rechtsprechung wenig glücklich wären.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wie ich gestern schon ausgeführt habe, das Urteil ist gefällt, aber was ich noch nicht gesagt habe, es ist noch nicht ausgefertigt. Das heisst, kein Mensch hat dieses Urteil in schriftlicher Form vor sich und wir müssen das Urteil dann anschauen. Ich gehe davon aus, weil es eine gewisse Wichtigkeit hat, wird es auch veröffentlicht in anonymisierter Form, aber sicher kann ich das natürlich nicht sagen. Die Entscheidung liegt beim Gericht. Wir müssen das dann studieren und schauen, welche Konsequenzen das dann eben hat und welche Kriterien der Staatsgerichtshof als richtig angesehen hat für die Bemessung eines anständigen Einkommens, das zu versteuern ist und auch der AHV zuzuführen ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungsrat für seine Ausführungen. Einfach, um ein wenig die praktischen Konsequenzen dieses Urteils zu eruieren. Wir sprechen hier von Dividenden, die eben nicht versteuert werden, die eben auch nicht AHV-pflichtig sind im Umfang von CHF 700'000. Das würde dann bei einem Satz von 9,3% CHF 65'000 geben. Da hätten wir wiederum zwei Jahresrenten finanziert im Bereich der AHV. Einfach, um aufzuzeigen, was die Konsequenzen sind, wenn eben der AHV diese Einnahmen fehlen. Das ist mein Punkt. Ich versuche, der AHV mehr Einnahmen zu generieren. Dann müssen wir nämlich weniger kürzen auf der anderen Seite, das ist relativ trivial. Sie haben es heute ja auch schon gesagt, Herr Minister, wer an der Ausgabenseite nichts macht, der wird auf der Einnahmenseite je nachdem mehr oder weniger machen müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wenn ich Sie noch ergänzen darf, es entgehen uns 11,6% AHV, IV und FAK und dann wird der Betrag doch noch etwas höher, der den Sozialsystemen entzogen wird. Aber eben, es geht darum, für alle Berufsgruppen, also auch für Schreiner oder Informatiker und so weiter, müssen wir einen Weg finden oder muss die Gesetzgebung und müssen die Gerichte einen fairen Weg finden, wie man ein faires Einkommen festlegt für die Besteuerung, das dann eben auch Massgabe ist für die AHV, IV, FAK, um darauf auf derselben Zahl ihre Abzüge zu berechnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Ergänzung. Wenn ich Sie auch noch ergänzen darf, es geht ja nicht nur um die Sozialbeiträge, es geht auch um die Steuern, die eben auch nicht bezahlt werden auf diese Dividenden, die hier ausgeschüttet werden, und Sie haben schon recht, es geht um verschiedene Berufsgruppen. Aber ich denke mir, vielfach gerade im Gewerbe wird eben eine Aktiengesellschaft gegründet, damit man nur mit dem Aktiengesellschaftsvermögen haftet und nicht mit dem Privatvermögen. Und hier gibt es doch andere Berufsgruppen, zumindest wenn ich mir die letzten Bilanzen so betrachte. Da ist weniger das Problem der Haftung beziehungsweise des Konkurses, da hat man eher andere Prämissen, die erledigt werden sollen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 50 Abs. 1 und 2 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Nur der guten Ordnung halber darf ich davon ausgehen, dass der Vorschlag, den Staatsbeitrag an das Umlagedefizit der AHV zu koppeln, der vom zuständigen Minister als «charmant» und vom Regierungschef als «interessant» bezeichnet worden ist, einer seriösen Prüfung zugeführt wird? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Und ich denke auch, dass der Betrag CHF 20 Mio. noch Anlass für Diskussionen geben wird und ich hoffe, dass wir diesen Betrag wirklich einer parteiübergreifenden Lösung zuführen können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte den Vorschlag des Abg. Wenaweser unterstützen. Ich finde die Idee der Kopplung sehr gut und sicher prüfenswert. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte auch den Vorschlag des Abg. Wenaweser unterstützen und ich erwarte von der Regierung eine konsensfähige Lösung, die parteiübergreifend eben auch akzeptiert werden kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich denke, unsere Ansicht zum Abs. 1 ist klar. Ich möchte noch eine Frage zum Abs. 2 stellen. Ist dies, so wie ich das interpretiere, jeweils jedes Jahr geplant, einen Teuerungsausgleich vorzunehmen, wenn es einen gibt, oder wird gewartet, bis beispielsweise 2% zusammen sind und dann wird ausgeglichen? Einfach der Klarheit halber. Danke für diese Klarstellung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Nein, es wird nicht gewartet, bis eine Schwelle überschritten ist - im Gegensatz zu den Renten, weil es hier nur um einen einzigen Betrag geht. Auch wenn sich der nur um CHF 1'000 verschieben würde, dann gibt es halt eine Überweisung, die CHF 1'000 höher ist, wenn die Teuerung halt in einer x-ten Nachkommastelle ist. Hingegen bei der Auszahlung der Renten, da geht es darum, dass man Tausende und Abertausende von Renten anpassen müsste, und das ist jeweils ein Aufwand, den man sich dann nur leistet, wenn ein gewisser Schwellwert überschritten ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 54 Abs. 4bis und 5 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 Abs. 4bis und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Die Formulierung «erlischt mit dem Tod» - bei Lohnbezügern oder bei anderen Versicherungen erlischt der Anspruch mit dem 31. oder mit dem Monatsende des Monats, in dem der Tod eintritt. Wird hier die letzte AHV-Rente noch pro rata abgerechnet?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Das kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht beantworten, diese Passage müsste jedenfalls gleich sein wie heute.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 63bis Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63bis Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Wenn ich in Rente komme, dann habe ich 50 Beitragsjahre hinter mir. Frage: Was passiert mit diesen sechs Beitragsjahren, die dann eigentlich vergebens waren für diese Vollrente?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, die AHV ist so aufgebaut, dass man diese 44 Mindestbeitragsjahre haben muss, um eine volle Rente zu erhalten. Mehr als eine volle Rente kann man nicht bekommen, das müssen Sie ähnlich sehen wie zum Beispiel, dass es ein bestimmtes Gehalt gibt. Wenn man das erhält und «ver-AHV-t», dann bekommt man die volle Rente, aber auch wenn man Millionen verdient und korrekt seine AHV abführt, bekommt man auch nicht mehr als eine volle AHV-Rente. Das sind einfach die Schwellwerte, die dort existieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke der Regierung für die Beantwortung der Frage. Das verstehe ich schon, meine Intention ist einfach die: Könnte man allenfalls ein Jahr früher gehen? Das wäre mein Anliegen. Das heisst, wenn ich dann eben vielleicht diese sechs Rentenjahre doch noch irgendwo benutzen kann, wie gesagt, ich habe dann 50 Jahre und 44 müsste ich habe. Das heisst, zählen tun eigentlich nur die letzten Rentenjahre, ich muss ja bis am Schluss arbeiten. Wie gesagt, hier hätte ich schon noch gerne eine Verbesserung für die Leute, die seit der Lehre mit 15 Jahren eben arbeiten mussten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 63quinquies wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63quinquies steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte hier die Regierung bitten, nochmals in Bezug auf den folgenden Artikel 63sexies einfach den Vorschlag des Frauennetzes zu prüfen, im Zusammenhang mit dem, was der Abg. Peter Büchel bei der Eintretensdebatte erwähnt hat, ob hier nicht bei den Gutschriften doch etwas zu machen wäre und eine einigermassen einfache Lösung möglich erscheinen würde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Ja, ich kann den Antrag des Kollegen Lageder nur unterstützen, nämlich, das Anliegen des Frauennetzes zu Art. 63sexies zu prüfen auf Anrechnung von Erziehungsgutschriften nach Massgabe der tatsächlichen Betreuungsleistung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Meine Vorredner haben das schon gesagt, eben diese Erziehungsgutschriften, der Antrag des Frauennetzes ist mir auch ein Anliegen. Ich möchte das noch erweitern bezüglich der Erziehungsgutschriften bei mehreren Kindern. Wie ich schon gesagt habe, hier werden nur 16 Jahre angerechnet, auch wenn sie Zwillingskinder haben. Beziehungsweise, mir geht es vor allem um die Frauen, die keinen Erwerb haben; die sind benachteiligt gegenüber Müttern, die dann über längere Zeiträume Kinder grossziehen. Wie gesagt, da hätte ich gerne noch eine Verbesserung, wenigstens, dass betrachtet wird, was man hier machen könnte, damit die Erziehungsgutschriften eben gerechter verteilt werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Ja, ich möchte dies auch noch einmal bekräftigen, ich finde das auch dringend überprüfenswert. Ich möchte auch noch daran erinnern, dass Frauen immer noch durchschnittlich 17% weniger für gleiche oder gleichwertige Arbeit wie Männer verdienen und das Jahr für Jahr. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Ja, ich möchte auch das Anliegen des Frauennetzes unterstützen und dass eine Lösung gefunden wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wie ich heute schon gesagt habe, werden wir die Sache noch einmal anschauen. Ich sage aber klar, dass nur Lösungen gangbar sind, die auf irgendeiner pragmatischen Basis funktionieren können. Wir haben zwei Drittel der Tausenden und Abertausenden von Rentenbezügern, die im Ausland leben, und wir müssten uns teilweise auch auf ausländische Gerichtsurteile stützen, was die Zusprechung der Obsorge anbelangt und dann auch noch in die Vergangenheit. Das geht natürlich nicht. Also wenn wir Lösungen finden, dann wahrscheinlich nur solche, die pro futuro funktionieren und die in irgendeiner pragmatischen Art und Weise diese Erziehungsgutschriften auf die tatsächlich geleistete Betreuungsleistung aufteilen. Was wir auch sehen müssen, ist, das soll gemäss der richtigen, tatsächlichen Aufteilung der Betreuung geschehen und nicht einfach zur Optimierung der Renten. Sie müssen sehen, wir haben es mit grenzüberschreitenden Dingen zu tun und da kann man dann vielleicht manchmal taktisch die Erziehungsarbeit zuteilen - im Nachhinein auch noch, um seine Rente zu verbessern. Und das wäre natürlich grob unsolidarisch und zulasten aller anderen Rentner und das darf natürlich nicht sein. Aber wie gesagt, wir werden uns die Dinge noch einmal anschauen.Zum Abg. Peter Büchel noch einmal: Man kann nicht mehr haben als eine volle Rente. Und während dieser Zeit, in der man nicht erwerbstätig ist, wird einem bei den Erziehungsgutschriften so viel gutgeschrieben, dass es für eine volle Rente reicht. Wenn man davor und danach entweder erwerbstätig war in einem genügenden Ausmass oder vom Ehegatten in der Funktion des Splittings ebenso viele Gutschriften zugeordnet bekam, dass es eben ausreichend ist. Hier wird es oft auf die Fallkonstellationen ankommen, ob das dann eben reicht für eine volle Rente oder nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Nur noch ganz kurz, vielleicht ist einfach auch eine Möglichkeit, dass man einfach dann halt auch auf eine Scheidungsvereinbarung zurückgreifen kann. Also dass man zum Beispiel bei Trennung oder Scheidung, da gibt es ja Vereinbarungen, die dann getroffen werden, dass halt dort auch drinstehen muss, wie es eben mit der Betreuung war in den vergangenen Jahren - also nicht für die Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich habe das Anliegen des Abg. Büchel so verstanden, dass wenn man 44 Jahre hat und man ist noch nicht 65 und man könnte in Frühpension gehen mit 58 oder 59, dass man keine Kürzungen hat wie bei einer Frühpensionierung, weil man hat ja die vollen Jahre schon einbezahlt. Ich glaube, das war eher das Anliegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich möchte grundsätzlich auch anregen, dass dieser Vorschlag des Frauennetzes geprüft wird, habe aber ja vorher schon gesagt, dass es wahrscheinlich nicht ganz einfach wird, rückwirkend über Jahre oder Jahrzehnte zurück zu eruieren bei Scheidung oder Trennung. Aber so spontan überlegt, wäre ja vielleicht ein möglicher Lösungsansatz, dass man bei Geburt eines Kindes oder was auch immer dann der AHV mitteilen muss, in gewissen Grenzen, wie man die Erziehungsgutschriften aufgeteilt haben will. Wenn man nichts mitteilt, dann wird 50:50 verfahren, und wenn man sagt, nein, die Erziehungsarbeit ist 75:25 verteilt, dass man das dann so mitteilen kann. Aber natürlich nicht in jeder Ausprägung, in jedem Prozentsatz, aber vielleicht wäre das ein Ansatz, dass man das für die Zukunft angeben muss und dann wird das für die Zukunft auch so aufgeteilt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wie gesagt, wir werden das für die 2. Lesung noch einmal ausführlich anschauen. Zur Abg. Helen Konzett Bargetze möchte ich sagen, diese Scheidungsvereinbarungen: Stellen Sie sich vor, wenn geschieden wird ohne grössere Streitereien, so etwas soll es ja geben, dann wird die gemeinsame Obsorge der Standardfall. Und das Problem des Frauennetzes ist ja genau, dass die gemeinsame Obsorge beschlossen wird, das wäre dann sozusagen die Scheidungsvereinbarung, aber dass in der Praxis ein völlig anderes Modell gelebt wird, nämlich das Tatsächliche. Und das ist eben das grosse Problem. Wir können uns hier - selbst wenn wir es könnten - nicht nur auf Gerichtsurkunden oder sonstige offizielle Schriebe beziehen, sondern wir müssen uns auf die Praxis beziehen. Und die Schilderung der Praxis, gerade noch im Nachhinein, ist etwas, was eben mehr Freiraum bietet für taktische Spielereien, als für tatsächliche Gerechtigkeit. Und hier, wie gesagt, für die 2. Lesung müssen wir uns da noch ein paar Sachen überlegen. Vielleicht finden wir einen pragmatischen und einfachen Weg. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 72 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73 Abs. 1 und 2 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich beziehe mich auf Abs. 2. Hier wird in den Erläuterungen auf Seite 71 ausgeführt, dass diese Kürzungssätze gemäss versicherungsmathematischen Berechnungen erfolgt sind. Anscheinend gibt es in der Schweiz andere Kürzungssätze, kann die Regierung hierzu Ausführungen machen, wie diese Kürzungssätze in der Schweiz aussehen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe diese Kürzungssätze jetzt nicht im Kopf, aber es gibt sie nicht für so viele Jahre und für die Jahre, die es sie gibt, sind sie höher als bei uns. Sie sind sehr alt und sie haben eine strafende Komponente. Und bei uns gibt es ja zwei Überlegungen, die man machen kann bei einem Rentenvorbezug. Man kann die Überlegung machen, dass man diesen möglichst erleichtern sollte, weil es viele Menschen gibt, die in diesem Alter vielleicht nicht mehr so leistungsfähig sind oder gerade die Arbeit verloren haben und deshalb ihnen der Ausstieg aus der Arbeit hinein in das Rentenalter erleichtert werden soll. Dann gibt es die zweite Schule, die sagt, nur wer sehr reich ist, kann es sich überhaupt leisten, früher in Pension zu gehen. Und da soll man strafende Vorbezugssätze haben, also sehr hohe, und der Kompromiss zwischen diesen beiden Welten ist eben, wir nehmen versicherungsmathematisch gerechte Rentenvorbezugssätze, also Abschlagssätze, damit niemand sagen kann, er schenkt jemandem etwas und auch niemand sagen kann, jemand bekommt etwas geschenkt aus der Solidargemeinschaft.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Das hat mich jetzt gerade noch auf einen Punkt gebracht. Sie haben gesagt, in der Schweiz sind das alte Sätze. Ja, diese Sätze verändern sich im Laufe der Zeit und werden dann eben alt. Da könnte man sich hier ja auch überlegen, ob man hier nicht dynamische Sätze in irgendeinem Rahmen haben sollte, weil sonst werden die ja irgendwann dann auch wieder alt sein und in der Regel sehr zäh geändert in einem Gesetz. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Die Schweiz kennt eben nur nicht so viele Jahre Vorbezug und sie hat eine relativ einfache Regel, das ist meines Wissens einfach 6,8% pro Jahr - und fertig; und das ist es. Ich denke, diese Sätze werden sich nicht so schnell verändern, da wird eher dann eine neue AHV-Revision kommen, wo man dann die Gelegenheit hat, diese Sätze wieder anzupassen. Ich denke, sechs, sieben, acht Jahre kann man diese Sätze ruhig gleich lassen, weil sie hängen vor allem von der Restlebenserwartung ab und die verändert sich nicht sprunghaft. Andererseits wäre es meines Erachtens natürlich auch nicht gut, wenn man diese Sätze einfach in eine Verordnung schreiben würde und der Regierung das überliesse, sondern das sind schon Dinge, die haben eine gewisse politische Bedeutung, und zwar die aktive und bewusste Entscheidung, welche dieser Schulen man verfolgt. Ob man strafende oder belohnende Sätze oder versicherungsmathematisch gerechte haben will. Denn, wie gesagt, ich denke, die Parameter, die dahinter stecken, verändern sich nicht sprunghaft, die hauptsächlichen Parameter sind eben das Lebensalter und eben auch das ordentliche Rentenalter. Das ordentliche Rentenalter kann nicht geändert werden ohne Gesetzesänderung, dann wären dann jeweils diese Vorbezugssätze und auch Aufschubssätze neu zu berechnen und die Lebenserwartung, die ändert sich auch nicht sprunghaft.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 74 Abs. 1 und 2 werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Hier zu Art. 74 und 73, den wir eben gelesen haben, noch eine Bemerkung: Es wird da und dort behauptet oder vorgeschlagen, man möge das Rentenalter flexibilisieren. Es war mir rätselhaft, wie derartige Stellungnahmen zustande gekommen sind, also es war nicht hier drinnen in diesem Haus heute, sondern es waren Externe, die das lobbyierend geschrieben haben, und da muss ich sagen, diese beiden Artikel, die wir eben gelesen haben, die zeigen genau, dass wir in unserem Land ein flexibles Renteneintrittsalter zwischen 60 und 70 Lebensjahren haben und dass es sehr gerecht zugeht. Es gibt einen Abschlag, wenn man früher geht und es gibt einen Zuschlag, wenn man später geht, aber das Rentenalter in unserem Land ist vollständig flexibilisiert innerhalb dieser Grenzen 60 und 70. Und das wollte ich einfach bemerkt haben, falls wieder jemand auf die Idee kommt, zu sagen, man müsste das Rentenalter doch flexibilisieren. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 77 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 98 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 98 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 99 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 99ter Abs. 1bis wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99ter Abs. 1bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 3 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich als Jahrgang 1958 muss dazu wohl etwas sagen. Wir haben hier drinnen auch noch ein paar 58-er. Ich hätte das gerne ein bisschen flexibilisiert, also das heisst, für mich ist einfach so eine gerade Jahreszahl um ein Jahr zu erhöhen ein bisschen willkürlich. Vielleicht ist es möglich, hier doch ein gewisses Übergangsszenario zu machen in Monats- oder in Quartalsschritten auf verschiedene Jahre verteilt. Dann tut es nicht so weh. Vor allem in Anbetracht, dass gewisse Jahrgänge, 1958, wie gesagt, 50 Beitragsjahre geleistet haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Ich stelle jetzt einfach die Frage hier, weil ich nicht weiss, wo ich sie sonst stellen soll. Kann man eigentlich die Auswirkungen auf die IV abschätzen durch die Erhöhung des Rentenalters? Weil es gibt Berufe, ich sage einmal ein Gipser oder Maler, der körperlich streng arbeiten muss, die werden vielleicht in ein Problem laufen. Gibt es da irgendwelche Übergangsbestimmungen für solche Leute oder hat man das einmal angeschaut, was das für Auswirkungen haben könnte, dieses eine Jahr? Auch in finanzieller Hinsicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst zur Frage des Abg. Peter Büchel. Man muss das prüfen, aber es wird einfach komplizierter, wenn man es monatsweise macht. Und weil wir die Rentenaltererhöhung «nur» auf ein Jahr machen, hat sich das nicht angeboten. Bei den Varianten, die wir auch geprüft haben, wenn wir das Rentenalter erhöhen um zwei oder gar um drei Jahre, dann muss das schrittweise erfolgen. Aber das Jahr noch aufzuteilen auf die Monate, das wird wahrscheinlich wenig bringen, weil irgendjemanden erwischt es halt. Ich bin Jahrgang 1965, mich erwischt es voll, also irgendwo ist es halt so. Dann zur Abg. Judith Oehri. Jetzt müssen Sie Ihre Frage nochmals stellen beziehungsweise nur ein Stichwort nennen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Die Auswirkungen auf die IV durch die Rentenaltererhöhung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Bei der IV ist es natürlich so, dass wenn man ein Jahr länger arbeiten muss für die AHV, dann entfällt ein Jahr IV. Jetzt müssten wir alle Leute zählen, die 64 sind in der IV und dann könnte man das sagen. Aber worauf wir uns stützen, ist auch, wir hatten schon einmal das Rentenalter 65 bei uns, es ist noch nicht allzu lange her und damals waren die körperlichen Berufe, muss man sagen, fast noch strenger als heute, weil man heute ja viel mehr mit Hilfsmitteln arbeiten muss, auch auf dem Bau. Man darf nicht mehr viel zu viel Gewicht schleppen. Aber es gibt auch viele Berufe, die geistig streng sind, es sind ja nicht nur die körperlich strengen Berufe, sondern auch die geistig strengen Berufe, und da könnte man ähnliche Argumente in das Feld führen. Aber wir haben gesagt, wir hatten früher 65, das kennen wir, das ist noch nicht so lange aus den Köpfen raus und damals ging es auch, dass man ein Jahr länger gearbeitet hat. Wenn es IV-Fälle gibt, wird es etwas mehr Kosten geben bei diesen IV-Fällen, aber man müsste eben halt genau die mit 64 erwischen und wir wissen es ja heute nicht, weil mit 64 gehen sie in Pension.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. § 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und können die nächste Vorlage lesen.
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gesetz betreffend die Abänderung des gesetzes über die invalidenversicherung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Art. 53 Abs. 2 Bst. a bis c sowie Abs. 3 Bst. a und b werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 Abs. 2 Bst. a bis c sowie Abs. 3 Bst. a und b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63bis wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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gesetz betreffend die Abänderung des gesetzes über ergänzungsleistungen zur alters-, Hinterlassenen- und invalidenversicherung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.Art. 1 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 1 Bst. e und Abs. 1bis werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. e und Abs. 1bis stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich beziehe mich auf die Ausführungen auf Seite 82. Hier sagt die Regierung: «Diese Abänderung hat keinen direkten Bezug zur langfristigen Finanzierung der AHV.» Und da komme ich auf die Eintretensdebatte zurück. Ich frage mich einfach im Zusammenhang mit der 2. Säule, wenn wir schon sagen, wir wollen diesen Kapitalbezug nicht einschränken, dass man sagt, diejenigen Personen, die das Kapital bezogen haben und irgendwann einmal in ferner Zukunft dann eine Ergänzungsleistung beantragen, denen wird dieser Kapitalbezug eben in Form einer Rente bei der Berechnung der Ergänzungsleistung angerechnet. Da würde ich die Regierung doch noch bitten, nochmals Ausführungen dazu zu machen. Ich weiss schon, wir haben die Debatte im Prinzip schon geführt, aber jetzt ist ja gerade auch noch der Regierungschef-Stellvertreter hier, es ist eben auch noch wichtig für das nächste Traktandum, dass wir sagen, bei der AHV haben wir es abgehandelt, dann kommen wir zur 2. Säule.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Mein Vorredner hat das richtig gesagt. Es hat anscheinend keinen Bezug auf die Einsparung und meine Frage ist: Warum hat es dann den Eingang in das Gesetz gefunden, diese Verschärfung von fünf auf zehn Jahren? Ich möchte nicht, dass die Rentner jetzt beginnen, schon früher ihre Vermögen zu verteilen, das wird jetzt stattfinden, wir sehen das. Darum meine Frage, warum hat das Eingang in das Gesetz gefunden? Weil es gibt ja auch keine Zahlen, die das belegen, dass das gemacht wird. Vielleicht kann die Regierung hier eine Antwort geben? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz, ich kann das Anliegen des Kollegen Lampert vollumfänglich unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich auch. In der Schweiz hat man herausgefunden in der Ergänzungsleistungsreform, dass 52% der Neuanmeldungen von Ergänzungsleistungen Kapitalbezüger sind und 13% sind Leute, die das Kapital aufgrund der Selbstständigkeit bezogen haben. Also, zwei Drittel der Neuanmeldungen für Ergänzungsleistungen haben das Kapital bezogen. Das ist aus dem Bericht vom 25. November dieses Jahres betreffend Ergänzungsleistungsreform.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Abg. Judith Oehri für diese Informationen. Man sieht schon, die Schweizer, die finden Sachen heraus, die bei uns unauffindbar sind in den unendlichen Tiefen dieses Systems. Aber im Prinzip ist es der gesunde Menschenverstand, der hier einfach langsam Einzug halten sollte. Und deshalb werde ich an diesem Ball auch dranbleiben, auch beim nächsten Traktandum. Das gibt es doch gar nicht, dass man sich hier diesen Fakten so widersetzen will. Ich denke mir, die Schweizer, die haben es gefunden. Das müsste bei uns auch auffindbar sein, aber wie gesagt, da werden wir noch etliche Stunden diskutieren beim Traktandum 35. Ich möchte es hier jetzt einfach abgehandelt wissen, dass wir sagen, bei der AHV, da ging es nicht, da müssen wir es an einem anderen Ort lösen. Oder wir müssen die Konsequenzen tragen, sprich, wir müssen den Spass bezahlen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zwei Dinge: Also die Rente anrechnen - technisch liesse sich das irgendwie machen, aber eben, der Einspareffekt für die öffentliche Hand, also Land und Gemeinden, wäre faktisch Null, weil was auf der einen Seite fehlt, muss auf der anderen Seite, also bei der Sozialhilfe, wieder ausgegeben werden, um auf das Existenzminimum aufzufüttern.Dann zur Frage des Abg. Peter Büchel, warum zehn Jahre. Ja, es war eben besonders stossend und wir haben besonders viele Reklamationen bekommen, dass es stossend ist, dass wir «nur» fünf Jahre zurückschauen. Und das war eine Anregung, die mir schon mehrfach gemacht wurde, dass wir da mindestens zehn Jahre zurückschauen sollten. Und ich finde das auch nicht mehr als gerecht, dass man das auch so anwendet, damit man nicht durch kurzfristiges Verschenken von Vermögen dem Staat zur Last fallen kann, und zwar in voller Absicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Aus meiner Sicht geht es nicht nur so sehr um ein Einsparungspotenzial, sondern auch darum, denjenigen, der nicht sicher ist, ob er mit seinem Kapital umzugehen imstande ist, allenfalls eher zu einem Rentenbezug zu bewegen, wenn hier eine Drohgebärde im Ergänzungsleistungsgesetz enthalten ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, auch meine Fraktion möchte diese Voten unterstützen, die wir hier gehört haben, und eben auch nochmals auf den Punkt mit diesen Liegenschaften hinweisen, hier geht es anscheinend.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 3bis Abs. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3bis Abs. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6bis wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des gesetzes über die Gewährung von blindenbeihilfe
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfe.Art. 4 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4bis wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des arbeitslosenversicherungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.Art. 3 Abs. 2 Bst. a und b werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 2 Bst. a und b stehen zur Diskussion. Meiner Ansicht nach müsste hier Bst. a nicht aufgehoben werden, wie ich das schon in der Eintretensdebatte begründet habe. Ich sehe es nicht ein, dass jemand verpflichtet werden soll, in eine Versicherung einzubezahlen, in der er dann nicht versichert ist. Das stimmt mit meinem Rechtsempfinden nicht überein. Wir können weiterlesen.
Art. 39 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56 Abs. 1 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese letzte Vorlage in 1. Lesung beraten und haben Traktandum 34 erledigt.
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