Abänderung des Bauwesen-Berufe-Gesetzes und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 123/2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir überspringen jetzt Traktandum 35 und gehen direkt zu Traktandum 36 als letztes heute zu beratendes Traktandum und werden dann morgen früh mit Traktandum 35 beginnen. Traktandum 36: Abänderung des Bauwesen-Berufe-Gesetzes und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nummer 123/2015 und steht zur Diskussion. Stv. Abg. Helmuth Büchel
Besten Dank, Herr Präsident. Beim vorliegenden Bericht und Antrag Nr. 123/2015 handelt es sich um eine Teilrevision des Bauwesen-Berufe-Gesetzes, bei dem einerseits neue Berufe, welche vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst sind, auf Verordnungsebene geregelt und andererseits die Benennung der qualifizierten Berufe ebenso neu in der Bauwesen-Berufe-Verordnung geregelt werden. Aus dem Gewerbegesetz sollen bewährte Praxiserleichterungen nachvollzogen werden. Es soll ein Betriebsleiter eingesetzt werden können, welcher die notwendige fachliche Befähigung besitzt, sofern der zuständige Geschäftsführer nicht über eine solche Befähigung verfügt. Bei mehreren Geschäftsführern müssen nach bisheriger Rechtslage alle diese Personen über die geforderten fachlichen Befähigungen verfügen. Neu ist es ausreichend, wenn wenigstens eine Person mit Leistungsverantwortung die notwendige fachliche Befähigung besitzt. Weiters soll eine bestehende Bewilligung für längstens zwei Jahre ruhend gestellt werden können. Ebenso eine Neuerung besteht darin, dass der Vollzug des Bauwesen-Berufe-Gesetzes beim Amt für Volkswirtschaft angesiedelt wird und die bisherige Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich Bauwesen aufgelöst wird. Und zu guter Letzt wird als neue Beschwerdeinstanz die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten fungieren. Aus diesem Grund ist es erforderlich, das Beschwerdekommissionsgesetz ebenfalls anzupassen. Laut dem Bericht und Antrag der Regierung bestehen keinerlei Bedenken betreffend der Verfassungsmässigkeit. Ebenso sind keine zusätzlichen personellen Ressourcen beim Amt für Volkswirtschaft vorgesehen. Auch die im Budget 2015 enthaltenen Kosten von CHF 2'400 für die Kommissionsarbeit der Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesen werden in Zukunft nicht mehr anfallen. Ich spreche mich deshalb für Eintreten aus. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Bei der Abänderung des Bauwesen-Berufe-Gesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes geht es vor allem um Praxiserleichterungen und Bürokratieabbau. Deshalb wurden die Abänderungen auch von allen Vernehmlassungsteilnehmern grundsätzlich begrüsst. Die Freie Liste ist für Eintreten auf die Vorlage. Auch sie begrüsst grundsätzlich die Änderungen. Neu sollen die Benennung und Auflistung der qualifizierten Berufe im Bereich des Bauwesens in der Bauwesen-Berufe-Verordnung anstatt auf Gesetzesebene benannt und aufgelistet werden. Dadurch wird die Handhabung flexibler und ist zu begrüssen. Weitere positive Effekte auf die Praxis haben die Bewilligungsvoraussetzungen, dass diese angepasst werden. Der Nachweis des erforderlichen Personals wird gestrichen, ebenso die Erfordernis der deutschen Sprache. Die Voraussetzung der praktischen Tätigkeit wird auf zehn Jahre ausgeweitet. Des Weiteren kann neu ein Betriebsleiter eingesetzt werden, falls der Geschäftsführer nicht über die nötige fachliche Befähigung verfügt. Damit ist die fachliche Befähigung nicht mehr zwingend an den Geschäftsführer gebunden. Dies ist auch eine Erleichterung für Familienbetriebe, die bei einem Wechsel trotzdem noch in der Familie bleiben können, falls kein Familienmitglied die fachliche Befähigung mehr hat. Auch kann die Bewilligung neu für zwei Jahre ruhen, falls das Geschäft nicht mehr weitergeführt werden kann. Bei Wiederaufnahme des Betriebes muss nicht erneut das Bewilligungsverfahren durchlaufen werden. Dies führt zu Kosteneinsparungen und stellt einen Bürokratieabbau dar. Auch die Abschaffung der Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe wird aufgelöst und die Zuständigkeit an das Amt für Volkswirtschaft delegiert. Die Arbeit wurde bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu einem grossen Teil vom Amt für Volkswirtschaft ausgeführt. In Zukunft können Entscheidungen rascher getroffen werden und der Verfahrensablauf wird vereinfacht, was im Sinne der Betriebe ist.Zu Art. 27 hätte ich noch eine Frage, das betrifft die Seite 22: In diesem Artikel wird darauf hingewiesen, dass eine Aktualisierung nicht mehr notwendig ist. Wie soll das Register in Zukunft automatisch aktualisiert werden? Wie sieht das konkret aus? Wenn dies die Regierung noch ausführen könnte. Dann zu Art. 28: Jeder Mann und jede Frau hat das Recht, Auskunft über die im Register geführten Daten zu erhalten, soweit keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen dem entgegenstehen. In Art. 27 Abs. 2 heisst es, dass das Amt für Volkswirtschaft alle Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerte Personendaten, bearbeitet. Was betrachtet die Regierung in diesem Fall als besonders schützenswerte Personendaten und wie sieht sie die Beschränkungen bei der Herausgabe der Registerdaten? Für mich sind aus datenschutzrechtlicher Sicht diese beiden Artikel sehr weit gefasst und können so etwas wie ein Freipass bei der Datenverarbeitung bilden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich danke dem Minister Zwiefelhofer für diese Vorlage, welche ja auf einer Anregung aus der Praxis beruht. Wir haben auch schon gehört, um was es geht, das wiederhole ich also nicht mehr. Für mich bietet die Vorlage eine Möglichkeit zum weiteren Bürokratieabbau und ich gehe auf diese Punkte ein. Konkret: Könnte man denn die Bestimmung, dass Drittausländer einen zwölfjährigen Wohnsitz im Inland nachweisen müssen um Selbständig zu werden, abschaffen? Das wäre eine Erleichterung. Dann, dass ein Nachweis einer Betriebsstätte zwingend erbracht werden muss, hinterfrage ich auch, wenn keine objektiv zwingenden Gründe vorliegen. Die Bestimmung, dass ein Gewerbe ruhend gestellt und bei Bedarf wieder aktiviert werden kann, wenn vorübergehend keine gewerbsmässige Tätigkeit erfolgt, könnte man meines Erachtens ebenfalls abschaffen. Sinn macht für mich eine Meldung an die Steuerverwaltung, weil die ist daran interessiert. Dann kann man sich auch fragen, warum muss man Informationen, die in der Verwaltung schon vorhanden sind, beibringen? Das sind so die wesentlichen Punkte, die ich bringen werde. Aber ich komme beim einzelnen Artikel noch einmal, weil ich denke, sonst haben wir eine ziemlich Durcheinander-Diskussion. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich danke der Regierung für die Vorlage. Ich begrüsse die Abänderungen und Praxiserleichterungen, welche analog dem Gewerbegesetz nachvollzogen werden. Ebenso betrachte ich die Einsetzung eines Betriebsleiters als positiv. Die Aufgaben der Kommission, welche nun das Amt für Volkswirtschaft übernimmt, führen sicherlich zu einer rascheren Bearbeitung. Im Rahmen dieses Gesetzes sehe ich aber noch mehr Potenzial, Erleichterungen einzuführen und den Bürokratieabbau zu fördern, wie das die Abg. Oehri auch schon erwähnt hat bei den Bewilligungsvoraussetzungen. Unter Berücksichtigung der Spezialisten in unserer Industrie, wie auch teilweise in den Unternehmen des Bauwesens, in Art. 4 Abs. 1b ist es das Erfordernis von Drittstaatsangehörigen, einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens zwölf Jahren im Inland zu benötigen. Die Spezialisten aus Drittstaaten werden derzeit oftmals in den Nachbarkantonen St. Gallen und Graubünden angesiedelt, weil sie in Liechtenstein keinen Wohnsitz nehmen können und dürfen. Sie arbeiten in unserer Industrie und zahlen Steuern in der Nachbarschaft. Wenn sie sich später selbständig machen wollten, dann verwehren wir ihnen gesetzlich angeordnet diese Möglichkeit mit diesem Gesetz. Wir tun alles, dass potenzielle Unternehmer in Liechtenstein keine Steuern zahlen dürfen. Im gleichen Artikel unter Art. 4 Abs. 1 Bst. e schlägt die Regierung vor, dass das Erfordernis an Personal nicht mehr benötigt wird. Aus der Verpflichtung durch die EFTA-Überwachungsbehörde wird deshalb diese Streichung im Sinne der unternehmerischen Freiheit vorgenommen. Das werte ich als sehr positiv. Ich möchte aber gleichzeitig die Notwendigkeit der inländischen Betriebsstätte infrage stellen. In Art. 7 wird nämlich umschrieben, dass der Nachweis einer im Inland gelegenen Betriebsstätte zu erbringen ist. Die geeigneten Räumlichkeiten müssen auch noch physische Einrichtungen zur Verrichtung der mit dem Beruf notwendigen zusammenhängenden Tätigkeiten aufweisen. Hier stellt sich die Frage: a) Wozu brauche ich eine Betriebsstätte, wenn Laptop und Software zur Ausübung ausreichen? Und Frage b): Von welchen physischen Einrichtungen sprechen wir hier? Ich glaube kaum, dass ein Unternehmer ungeeignete Räumlichkeiten zur Berufsausübung nutzen wird. Und ich weiss nicht, was der Staat dies interessieren sollte. Was will der Staat damit bezwecken? Das ist dringend zu liberalisieren. Es braucht den administrativen Aufwand der Verwaltung nicht und es braucht keinen Kontrollmechanismus durch die Verwaltung. Es genügt, wenn eine Zustelladresse vorhanden ist, um jederzeit von behördlicher Seite die Unternehmung kontaktieren zu können. Ich bitte die Regierung um Erläuterung. Die Erklärungen müssen aber schon sehr gut sein, dass hier in der 2. Lesung kein Abänderungsantrag folgen wird. Ebenso habe ich Zweifel, ob in Art. 5 des Gesetzes über die Zuverlässigkeit die ausschliessenden Gründe über den Konkurs noch zeitgemäss sind. Ich finde es absolut richtig, dass bei betrügerischer Konkursschädigung fremder Gläubiger etc. ein Ausschluss erfolgt, aber es gibt andere Gründe, welche zum Konkurs führen können. Diesbezüglich sind diese Bestimmungen zu liberalisieren. Unter anderem meine ich hierbei Art. 5 Abs. 1b, c und Abs. 3b. Eine weitere Liberalisierung und Wirtschaftsförderung erachte ich in Art. 9 zur Thematik des Geschäftsführers. Dabei möchte ich explizit den Vorschlag der Regierung unterstützen, denn in Abs. 2 des Gesetzes heisst es, dass der Geschäftsführer tatsächlich und leitend im Betrieb sein muss. Dies ist mit einem entsprechenden Arbeitspensum zu bestätigen. Es ist doch nicht Aufgabe des Staates, diesbezüglich ein Arbeitspensum vorzuschreiben. In der Praxis wird meines Wissens eine mindestens vierzigprozentige Tätigkeit auferlegt. Somit ist der Unternehmer in seiner Freiheit eingeschränkt, aus Kooperationsgründen und Haftungsgründen in mehreren Unternehmen tätig zu sein. Der Konsumentenschutz wie auch die Versicherungen sind besorgt, dass der Geschäftsführer die Leitung ordentlich vollzieht. Es braucht den Staat nicht dazu. Im gleichen Artikel ist sogar der Wohnort des Geschäftsführers massgebend. Wozu ist der Wohnort des Geschäftsführers zu berücksichtigen, wenn die Kunden auf der ganzen Welt verteilt sind? Es gibt Architekten, die nicht nur zwischen Ruggell und Balzers, sondern auf mehreren Kontinenten tätig sind. Was nützt es dem Staat, den Wohnsitz des Geschäftsführers zu wissen? Mit der Verschiebung der Kommissionsaufgaben zum Amt für Volkswirtschaft wäre auch Art. 11 Abs. 1 abzuändern. Darin heisst es: «Über den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung als Architekt muss innert kürzester Frist, spätestens jedoch innert drei, in Falle von Art. 6 Abs. 4 innert vier Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen entschieden werden.» Ich denke, diese Fristen könnten kundenfreundlicher gestaltet werden, zumal jetzt eben auch diese Aufgaben nur das Amt übernimmt und nicht mehr die Kommission.
In Art. 13 Bst. b wird die Bewilligung entzogen, wenn der Beruf während mindestens zwei Jahren nicht mehr ausgeübt wurde. Wie kann das Amt erfassen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt wird? Wird er noch ausgeübt, wenn nur eine Stunde pro Jahr Umsatz vorliegt? Ebenso störend ist hier, dass bei Konkurs die Bewilligung entzogen wird. Wie bereits erwähnt, ist eine liberale Haltung angebracht.In Art. 31 Abs. 1 Bst. c unter «Übertretungen» kann eine Busse bis CHF 20'000 erfolgen, wenn keine Betriebsstätte nach Art. 7 geführt wird. Wie bereits ausgeführt, sehe ich hier Liberalisierungspotenzial. Zu den einzelnen Artikeln werde ich mich noch einmal melden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte das Votum des Abg. Manfred Batliner ausdrücklich unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ich bin jetzt nicht ganz sicher, ob ich die Ausführungen von Herrn Abg. Manfred Batliner ganz verstanden habe, was die Beweggründe sind. Liberalisierung ist gut, aber über das Ziel hinausschiessen wollen wir auch nicht. Wir wollen ja eine verantwortliche Person, wenn zum Beispiel Baupfusch gemacht wird. Es kann einfach nicht sein, dass wir alles liberalisieren und dann schlussendlich niemanden zur Haftung ziehen können. Und wenn wir dann hier liberalisieren, dann bitte auch aber im Gewerbegesetz entsprechende Massnahmen treffen, weil dort sind auch Anforderungen an die Betriebsräume und solche Sachen vorgesehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, Herr Batliner hat vieles vorweg genommen, was ich nachher sagen wollte. Der Pfusch, da stellen wir durch die Fachkenntnisse sicher, dass das nicht passiert. Die werden ja nicht aufgehoben, sondern was unser Anliegen ist, dass man keine Betriebsstätte nachweisen muss. Also heutzutage braucht ein IT-ler einen Laptop und kann überall arbeiten, sag ich jetzt einmal so plakativ. Man kann Räumlichkeiten zumieten, wenn das notwendig ist. Ich sehe in vielen Berufen nicht, warum man eine Betriebsstätte nachweisen muss und das hat nichts mit der Fachlichkeit zu tun. Die Fachkenntnisse, die sollen beibehalten werden. Und es gibt auch Berufe, da soll man den Betriebsstättennachweis weiterhin erbringen können, und zwar, wenn es Umweltthemen tangiert. Nehmen wir einmal eine Garage, wo Öl runtergeht, da muss man schon sicherstellen, dass da eine Betriebsstätte vorhanden ist, die auch passt. Aber viele Dienstleistungsberufe, die brauchen keine Betriebsstätte mehr und es gibt auch schon das Konzept, Firmenräumlichkeiten zu vermieten, dass man da arbeiten kann. Aber Pfusch ist durch Fachkenntnisse verhindert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich kann die Ausführungen der Abg. Oehri hier unterstützen. Auf die Frage des Abg. Risch: Eben, die fachlichen Voraussetzungen sind ja festgelegt und auf der anderen Seite haben wir ausserordentliche und genügend SIA-Normen, die auch den Konsumentenschutz betreffen. Das ist auch gegeben und auch mit der Versicherung ist ja ein Schutz vorhanden über die Berufshaftpflicht und das ändert eigentlich nichts an der Tatsache, ob ich jetzt eine Betriebsstätte habe oder was für physische Einrichtungen ich da brauche, um hier einen Beruf über die Architekten oder andere qualifizierte Berufe eben auch im Bereich des Bauwesens ausüben zu können. Also ich weiss nicht, wo jetzt da dann irgendwo ein besserer Schutz hier nachgezogen wird. Und ausserdem weiss ich eigentlich auch nicht, was hier unter den «physischen Einrichtungen» gemeint ist. Ich hab da überhaupt keine Vorstellungskraft, wenn ich da die Liste der Bauberufe betrachte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, nur noch eine Überlegung von meiner Seite hierzu. Ich denke, es geht einfach auch darum, dass auch sichergestellt werden kann, dass auch Angestellte eines Betriebes adäquate Einrichtungen vorfinden. Es geht auch um Toiletten, es geht auch um warme Räume im Winter. Also ich stelle mir eine Baufirma vor, bei der die Angestellten nicht einmal auf die Toilette können. Ich habe auch schon von solchen Fällen gehört, da ist man den ganzen Tag draussen und dann muss man noch auf das öffentliche WC bei der Gemeinde gehen. Also ich möchte einfach sicherstellen, dass es nicht so weit kommt. Aber liberalisieren, so gut es geht, natürlich da sind wir, denke ich, alle dafür, aber auch nicht mehr, als dann wirklich sinnvoll ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, auf den Hinweis der Abg. Konzett Bargetze: Ich weiss nicht, ich kenne eben keinen Bauberuf hier, der keine Toiletten hat. Wir sprechen hier vom Bauingenieur, vom Heizungs-, Lüftungs-, Klimaingenieur, Elektroingenieur, Geomatikingenieur, Vermessungsingenieur, Umweltingenieur, Geologen, Bauphysiker, Bauleiter, Sanitärtechniker, Elektroplaner. Ich habe noch nie gehört, dass die hier keine Toilette haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Und vielleicht muss man noch ergänzend hinzufügen, in der Schweiz gibt es diese Bestimmung gar nicht. Und die haben auch einen hohen Standard. Und zum Abg. Risch habe ich vorher noch vergessen, wenn man das Gesagte hier natürlich auf das Gewerbegesetz auch noch übertragen könnte, dann bin ich auch nicht unglücklich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Ja, ich wollte hier nicht eine absurde Diskussion führen über ein Problem, das gar nicht besteht. Aber eben zum Beispiel bei den Bauleitern ist es auch so, dass sie einfach auch adäquate Einrichtungen brauchen. Aber ich denke, die Regierung wird dies überprüfen und wird hier schon die richtigen Entscheidungen dazu treffen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Abend sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Bevor ich hier auf die konkreten Antworten Ihrer Fragen eingehe, möchte ich ein kurzes, einleitendes Statement abgeben. Das BWBG regelt im Wesentlichen die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs des Architekten und anderer qualifizierter Berufe im Bereich des Bauwesens in Liechtenstein. Das BWBG wurde auf Anregung aus der Praxis und aufgrund von Erfahrungen aus dem Vollzug des Gewerbegesetzes aktualisiert. Das haben Sie bereits richtig erwähnt. Die bereits bestehenden Berufe und die neuen Berufe, wie Landschaftsarchitekt, der Heizungstechniker sowie der Lüftungs- und Klimatechniker, Energieberater, Lichtplaner, Lichtgestalter oder Lichtdesigner werden nicht mehr im BWBG, sondern auf der Verordnungsebene neu geregelt. Das erleichtert es künftig, neue Berufe im Bereich des Bauwesens aufzunehmen und wir alle wissen es, in diesen ganzen Branchen ist sehr viel Bewegung, die ganze Digitalisierung und so weiter führt immer wieder dazu, dass neue Berufe entstehen und sich Berufsbilder schnell und deutlich verändern. Zum anderen sollen aus dem Gewerbegesetz bewährte Praxiserleichterungen in der aktuellen Vorlage nachvollzogen werden. So wird vorgesehen, dass ein Betriebsleiter eingesetzt werden kann. Das war ein ausdrücklicher Wunsch von verschiedenen Gewerbetreibenden, dass das eben hier in diesen spezifischen Berufen bisher gefehlt hat. Weiter wird die Möglichkeit eingeführt, die Bewilligung für längstens zwei Jahre ruhend zu stellen. Bisher war für den Vollzug des Gesetzes die Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens zuständig. Auch das wollen wir eben ändern, im Sinne des Abbaus von Kommissionen und hier dem Amt, dem AVW, die nötige Kompetenz für den Vollzug geben. Dass das natürlich eventuell zu schnelleren Abwicklungen führen kann, ist natürlich durchaus eben gewollt, weil die Kommission trifft sich nicht jede Woche. Das Amt arbeitet jeden Tag. Neu wird die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten als erste Beschwerdeinstanz eingesetzt und damit musste auch das Beschwerdekommissionsgesetz entsprechend angepasst werden.Und jetzt gehe ich gerne auf Ihre Eingangsvoten ein und möchte mich auch für die positive Aufnahme des Gesetzes bedanken, das eben durchaus im Gesamtkontext des Bürokratieabbaus und der Liberalisierung im Bereich des Berufslebens gesehen werden kann. Ich möchte eingangs, bevor ich konkret auf die einzelnen zwei, drei Aspekte eingehe, einfach erwähnen, worum es bei diesen verschiedenen Aspekten im Gewerberecht und insbesondere auch hier beim Bauwesen-Berufe-Gesetz geht. Ich denke, man muss sich einfach bewusst sein - und das ist auch ein Aspekt, auf den die Abg. Judith Oehri hingewiesen hat mit der Schweiz -, warum ist es bei uns ein bisschen anders als in der Schweiz? Ja, wir sind Teil des EWR, wir sind hier natürlich auch bestimmten Situationen ausgesetzt, die Sie alle kennen. Die Diskussionen betreffend Lohndumping, betreffend Entsendesituation aus dem EWR-Raum und so weiter. Die Schweiz hat flankierende Massnahmen und hat ihren Arbeitsmarkt sehr stark abgeschottet. Wir alle kennen die ganzen Diskussionen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Liechtenstein ist da viel stärker in Europa integriert, hat Europarecht entsprechend auch zu beachten und diese Freiheiten auch zu gewähren. Und das führt natürlich auch dazu, dass unsere Arbeitnehmenden und unsere Gewerbetreibenden in Liechtenstein hier seit dem Beitritt zum EWR einer Tendenz ausgesetzt sind, die eben nicht nur erfreulich ist. Und das führt auch in verschiedensten Berufsgattungen dazu, dass eben ein Druck da ist und dass eben hier auch gewisse Dinge unter Druck kommen, aus Europa her, die vielleicht bewährte und hohe Qualitätsniveaus hier auch bedrohen. Ich möchte hier zum Beispiel auf das duale Berufsbildungssystem hinweisen, auf die Lehrlingsausbildung und so weiter. Hier bestehen einfach seitens der Gewerbetreibenden - die Wirtschaftskammer artikuliert das besonders - Befürchtungen, dass aufgrund dieses offenen Marktes auch immer wieder hier Gewerbetreibende aus dem Ausland nach Liechtenstein sich ausbreiten und hier Dienstleistungen und Berufe ausüben, die dann eben einheimischen Gewerbetreibenden, die nicht so flexibel sein können, weil sie eben hier wohnen und hier vor Ort auch heimisch sind, hier nicht gleich lange Spiesse haben oder eben hier dann gewisse Nachteile haben. Sei es das Preisniveau, das wir hier in Liechtenstein haben im Vergleich zu anderen Ländern. Das ist einfach eine Gemengelage, die wir gerne auf die 2. Lesung auch noch darstellen wollen, die eine gewisse Grenze von Bürokratieabbau und Liberalisierung darstellt. Es gibt eine bestimmte Grenze und es gibt bestimmte Massnahmen im Gewerbegesetz und auch im Bauwesen-Berufe-Gesetz, die eben unter anderem den Hintergedanken haben, unser einheimisches Gewerbe auch vor solch schlechten Entwicklungen im Rahmen des EWR-Rechtmöglichen zu schützen. Das muss man einfach miteinbeziehen. Also Liberalisierung, da bin ich der Letzte, der dagegen ist und auch Bürokratieabbau, das ist ein Kernanliegen meinerseits, aber ich respektiere die Hinweise unserer Gewerbetreibenden und auch des LANV, des Liechtensteiner Arbeitnehmerverbandes, die immer wieder darauf hinweisen, dass es eben im Rahmen des EWR-rechtlich Zulässigen auch ganz schwierige Herausforderungen für unser einheimisches Gewerbe gibt. Und gerade die Einhaltung der allgemeinverbindlichen Arbeitsverträge, der GAVs und so weiter, das ist nicht einfach angesichts dieser Integration im europäischen Wirtschaftsraum.Dann vielleicht konkret zu diesen zwei Aspekten, die Sie besonders hervorgehoben haben, zur Ruhendstellung. Hier ging es der Regierung darum, eben diese Liberalisierung, die wir vor fünf Jahren im Ge-werbegesetz eingeführt haben, hier auch jetzt in diesem Gesetz einzuführen. Und ich möchte gerne zitieren aus dem Bericht und Antrag von damals vor fünf Jahren, 2010, beim Gewerbegesetz, da hat die Regierung folgendes ausgeführt: «Mit der Einführung der Möglichkeit einer Ruhendstellung der Gewerbebewilligung wird einem Anliegen der Wirtschaft nachgekommen. Es soll Gewerbetreibenden ermöglicht werden, ihre selbständige Tätigkeit für eine bestimmte Dauer auszusetzen, die Beweggründe hierfür können unterschiedlicher Art sein. So können wirtschaftlich schwierige Zeiten zu einer temporären beruflichen Neuorientierung zwingen. Ein vorübergehendes Einstellen der Geschäftstätigkeit durch Ruhendstellung der Gewerbebewilligung verhindert die Entstehung fortlaufender Kosten (wie zum Beispiel Mietkosten für die Betriebsstätte). Gleichzeitig wird bei der Wiederaufnahme der gewerblichen Tätigkeit vermieden, dass das Bewilligungsverfahren erneut durchlaufen werden muss. Die Ruhendstellung ist somit ein unbürokratisches Instrument, das dem Bedürfnis der Gewerbetreibenden, namentlich den Bedürfnissen von Einzelfirmen und Kleinstunternehmen, Rechnung trägt. In Österreich und Deutschland hat sich dieses Instrument bestens bewährt.» Das Erfordernis der Beibehaltung einer inländischen Zustelladresse in Art. 11a Abs. 3 dieses Gesetzes, das wir heute hier besprechen, während des Zeitraums der Ruhendstellung, dient dann dazu, dass auch in der Phase der Ruhendstellung bei Bedarf eine Kontaktaufnahme durch die Behörde erfolgen kann. Die Ruhendstellung entbindet nicht von Verpflichtungen, die aus der Zeit vor der Ruhendstellung resultieren. Auch das ist noch ein wichtiger Hinweis. Sie haben gesehen im Gesetz, Art. 11a Abs. 4 bestimmt dann auch, dass ein erneutes Ruhen frühestens zwölf Monate nach Wiederaufnahme der gewerbsmässigen Tätigkeit erfolgen kann. Damit soll eben die Möglichkeit einer ununterbrochenen Aneinanderreihung von Ruhendstellungen und damit ein über Jahre hinweg dauerndes Ruhen der gewerblichen Tätigkeit unterbunden werden. Das war auch eine Rückmeldung aus der Vernehmlassung seitens der Gewerbetreibenden. Soviel zum Thema Ruhendstellung.
Und dann vielleicht noch kurz zum Betriebsstättennachweis. Ich habe hier generell schon etwas ausgeführt, was auch Hintergedanken bei dieser Betriebsstätten-Thematik sind. Und die Wirtschaftskammer hat auch damals davor gewarnt, als diese Betriebsstätten-Thematik früher schon einmal diskutiert worden ist, dass wenn hier eben «virtuelle Tätigkeiten» in Liechtenstein ausgeführt werden und der Produktionsort im Ausland sei, das dann zu Preisverzerrungen führen könne und das habe auch negative Auswirkungen auf die Lehrlingsausbildung, wenn eben hier keine Betriebsstätte mehr nachgewiesen werden müsse. Ich sage nur, das sind Bedenken, die die Wirtschaftskammer geäussert hat. Dann kommen noch weitere Themen dazu wie Umweltschutzauflagen, Entsorgungsfragen, Arbeitssicherheitsvorschriften etc., die natürlich auch mit einer Betriebsstätte zu tun haben. Ich werde aber das auch auf die 2. Lesung sicher noch versuchen, ausführlicher darzustellen. Ich glaube, in der Vergangenheit war der Betriebsstättennachweis das wesentliche Differenzierungsmerkmal zwischen einer Sitzgesellschaft und einer im Inland tätigen Firma. Und wir alle wissen es, die Sitzgesellschaften gibt es ja nicht mehr. Wir haben das Steuergesetz angepasst. Eine Gewerbebewilligung ist damals unter diesem Regime auch immer im Ausland auf eine hohe Akzeptanz gestossen. Es war das Unterscheidungsmerkmal zwischen einer Sitzgesellschaft, einem Briefkasten sozusagen, und einer tätigen Firma. Und auch heute noch, das ist die Rückmeldung zumindest, die ich habe, nach Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes, gilt die Verwaltungspraxis und wird auch so anerkannt, dass eben nur Anspruch auf eine Gewerbebewilligung hat, wer auch einen Inlandsbezug nachweisen kann. Und dazu ist eben auch dieser Betriebsstättennachweis ein wichtiges Indiz. Ich habe darauf hingewiesen, dass eben die Abschaffung dieses Betriebsstättennachweises ein Bumerang sein könnte für die liechtensteinische Wirtschaft. Es wurde auch darauf hingewiesen, ich glaube vom Abg. Batliner, dass eben dieser Nachweis, dass der Geschäftsleiter, der Geschäftsführer und allfällige Betriebsleiter tatsächlich und leitend im Unternehmen tätig sein müssen und insbesondere einem den Erfordernissen entsprechenden Arbeitspensum tatsächlich in der Betriebsstätte sich betätigen müssen. Und diese Bestimmung würde beim Verzicht auf den Betriebsstättennachweis aus Sicht der Behörden vermutlich ad absurdum geführt.Und auch im Hinblick auf die mögliche Verurteilung im Rahmen der Vertragsverletzungsklage der ESA in Bezug auf das Gewerbegesetz, nämlich die Vereinbarkeit des Gewerbegesetzes, das wir heute mit der Dienstleistungsrichtlinie haben, bildet der Betriebsstättennachweis einen wichtigen Anker für Kontrollen, so haben wir zumindest gegenüber dem Gerichtshof argumentiert. Das Urteil ist ja noch nicht ergangen. Damit die Geschäftstätigkeiten der Gewerbebetriebe eben nicht aus dem Ruder laufen. Es kann ja nicht das Ziel sein, dass wir dann plötzlich gewerbliche Briefkastenfirmen sozusagen mit dubiosen Geschäften über Liechtenstein laufend haben. Und das würde dann im Umkehrschluss die Auslandsaktivitäten Liechtensteiner Gewerbetreibender nachhaltig auch gefährden. Das ist zumindest auch eine Rückmeldung und eine Befürchtung seitens der Gewerbetreibenden. Also das ist einfach einzukalkulieren und ich denke, auf die 2. Lesung werde ich das sicher noch einmal ausführlich darstellen. Also es gibt Argumente, die respektiere ich. Eine weitere Liberalisierung hat sicher auch Vorteile, das bestreite ich nicht. Aber es gibt einfach auch Gefahren. Und ich glaube, man muss hier einfach aufpassen, dass man nicht über das Ziel hinausschiesst beim Bürokratieabbau und damit Tür und Tor öffnet für andere Probleme, die dann vielleicht zwar nicht bürokratisch sind, aber dafür eben andere Risiken beinhalten. Und ich glaube, da wird sich die Regierung das nicht leicht machen und das sicher genau anschauen.Betreffend den Zwölf-Jahre-Wohnsitz für Drittstaatsangehörige, auch das werde ich gerne auf die 2. Lesung prüfen. Der Abg. Manfred Batliner hat auch darauf hingewiesen, dass das problematisch sei. Auch hier habe ich die Rückmeldung der Wirtschaftskammer, dass diese Vorschrift eben sehr wohl seitens der Liechtensteiner Wirtschaftskammer begrüsst wird, damit eben hier Missbrauchspotenzial nicht geöffnet wird. Aber ich werde die Argumente, die hier dagegen sprechen, auf die 2. Lesung noch einmal bringen. Und Sie dürfen da natürlich gerne einen Änderungsantrag in der 2. Lesung stellen. Das ist ja selbstverständlich. Zum Register wurde noch gefragt, wieso die Registeraktualisierung in Zukunft nicht mehr nötig sei. Das hat einfach mit der elektronischen Führung dieses Registers zu tun, Herr Abg. Risch. Das wäre neu, eben diese elektronische Führung führt dazu, dass es quasi täglich durch die elektronische Führung immer up to date ist, daher fällt diese Pflicht zur Aktualisierung hinweg. Ihre Frage betreffend die besonders schützenswerten Daten, die kann ich nicht - möchte ich auch nicht - spontan beantworten. Das ist eine datenschutzrechtlich heikle Frage oder eine Frage, die Präzision in der Beantwortung braucht. Das werde ich gerne auf die 2. Lesung genauer ausführen. Es wurde noch einmal erwähnt, was genau da gemeint sei mit solchen spezifischen Fragen betreffend Datenschutz, welche Daten wie einzuschätzen seien. Das werden wir auf die 2. Lesung noch darstellen. Dann wurde noch gefragt betreffend den Wohnort des Geschäftsführers, was das nütze, und dass es da ja nicht um Balzers bis Ruggell gehe bei einem international tätigen Architekten, da haben Sie sicher recht. Auch da möchte ich dann auf die 2. Lesung die Begründung genauer nachliefern, weshalb eben diese Frage nach dem Wohnsitz durchaus Berechtigung hat. Und ansonsten, wenn wir das prüfen und dazu kommen, dass Sie recht haben, dass es nicht nötig ist, werden wir das sonst noch herausstreichen. Ich glaube, Sie haben auch Artikel erwähnt, Herr Abg. Batliner, die jetzt nicht Gegenstand dieser Vorlage sind, deshalb kann ich jetzt spontan dazu auch nichts sagen. Wir werden es aber auf die 2. Lesung, wenn es noch Änderungsbedarf geben würde, in Artikeln, die jetzt nicht hier aufgeführt sind, das aufnehmen, dann müsste man das sozusagen abschliessend lesen bei diesen Artikeln, weil die ja nicht zweimal gelesen worden wären, wenn wir dort noch Änderungen anbringen. Die Frage des Abg. Patrick Risch betreffend das Gewerbegesetz, das habe ich schon angedeutet, hier läuft ja dieses Vertragsverletzungsverfahren und wir erwarten das Urteil des EFTA-Gerichtshofs, inwieweit Liechtenstein hier das Gewerbegesetz EWR-widrig oder EWR-korrekt umgesetzt hat und sobald dieses Urteil vorliegt, werden wir dann notwendigerweise wahrscheinlich eine Anpassung des Gewerbegesetzes vornehmen. Und ich vermute, dass das EFTA-Gerichtshofurteil in Richtung weiterer Liberalisierung gehen wird und da gilt es einfach abzuwarten, was das Urteil bringt. Und natürlich werden wir die Punkte, die wir hier schon gemacht haben in Sachen Liberalisierung und weitere Ideen, auch im Gewerbegesetz, dann im Angesicht auch dieses Gerichtsurteiles aus Brüssel noch prüfen, was da noch notwendig ist. Ja, ich glaube, damit habe ich die wesentlichen Punkte abgehandelt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, die Schweiz hat auch das duale Bildungssystem und hat keine Probleme mit der Lehrlingsausbildung. Das Argument kommt immer wieder von der Wirtschaftskammer, das weiss ich. Dann auch gerade, weil wir mit dem EWR- oder EU-Markt kämpfen, verstehe ich eigentlich nicht, warum man die Hürden im Inland hochhält. Wir müssen ja alles daran setzen, die Hürden tiefer und die Produktion günstiger zu machen. Wir verlangen einen Betriebsstättennachweis, das können wir von den Leuten, die grenzüberschreitend tätig sind, gar nicht nachweisen oder nachprüfen, sage ich jetzt einmal. Wir wissen nicht, wo die ihre Materialien lagern und so weiter und so fort. Also da sehe ich schon, dass wir es den eigenen Leuten schwer machen und nicht den Ausländern. Dasselbe gilt mit der Zwölf-Jahres-Frist für Drittausländer, da heisst es immer, man würde Tür und Tor öffnen nach dem Osten und in Billiglohnländer. Das sind Leute, die bei uns leben, die haben eine Aufenthaltsbewilligung, die sind hier. Darum verstehe ich eigentlich nicht, warum man die nicht auch tätig werden lässt. Denn wir verschenken hier Potenzial von fähigen Leuten, sage ich einmal. Zur Ruhendstellung wollte ich noch sagen, ich bin nicht für eine komplette Abschaffung der Ruhendstellung, sondern es ist nicht so unbürokratisch, habe ich jetzt am eigenen Leib erfahren, wie das funktioniert. Man muss eine Meldung machen an das Amt für Volkswirtschaft und wenn man die Bewilligung wieder aktivieren möchte, muss man wieder einen Antrag schicken und muss wieder die Betriebsstätte nachweisen. Was man nicht mehr muss, ist, die Fachkenntnisse nachweisen. Und das Beste ist noch, dass die Steuerverwaltung die Ruhendstellung in jedem Fall akzeptiert, dass man es noch beweisen muss. Darum wäre für mich der Weg: Eine Meldung an die Steuerverwaltung - gilt auch zwei Jahre. Aber der Weg über das Amt für Volkswirtschaft macht für mich überhaupt keinen Sinn. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Ja, danke dem Regierungschef-Stellvertreter für die Ausführungen. Ich denke, dass wir hier keine Grenzen ziehen können. Also wir sind ja ein Grenzland und bei uns ist das alltäglich und normal, dann haben wir noch etwa 75% Ausländer am Arbeitsplatz. Dann exportieren wir noch 99% aller unserer Produktionen und darum verstehe ich das nicht, dass da hier irgendwo Liechtenstein solche Befürchtungen haben muss. Die Befürchtungen, die aufgezählt werden, die kann ich überhaupt nicht fassen: Virtuelle Tätigkeiten und dass dann im Ausland eine Produktion wäre und so weiter. Ich weiss nicht, kann man hier Beispiele nennen? Da werden hier Definitionen oder Bilder dargestellt, die ich mir nicht vorstellen kann. Dann wäre dann das Problem, dass der Umweltschutz und andere Auflagen nicht eingehalten würden. Ja, gibt es denn für die das Umweltschutzgesetz nicht mehr? Ich denke, das bleibt doch weiterhin bestehen. Da müssen die trotzdem noch die Auflagen einhalten. Damit hat dieses Gesetz eigentlich gar nichts zu tun. Eben, wie ich gesagt habe, hier werden jetzt eigentlich nur Befürchtungen geschürt, aber keine Be-weise oder keine Beispiele unterlegt. Und dann diese Thematik wegen der Sitzgesellschaft und der Betriebsstätte, das ist Vergangenheit. Nur ob in einem Gesetz niedergeschrieben ist, ob es eine Sitzgesellschaft oder eine Betriebsstätte hat, das akzeptieren die Länder, die ein bisschen nördlicher sind als wir hier, schon lange nicht mehr. Die kennen den Unterschied auch nicht, sondern die wollen von Ihnen sowieso den Mietvertrag sehen, sie wollen von Ihnen sowieso sehen, was für eine Substanz an Personal Sie haben. Sie wollen von Ihnen sowieso sehen, wie hoch die Telefonrechnungen sind und, und, und. Also das ist gegessen. Also dass wir hier das Gefühl haben, hier noch einen Unterschied gesetzlich herzustellen und dass das irgendwo eine Wirkung hat, das ist Geschichte. Da kann ich Ihnen Fälle zeigen, wo das schon lange passé ist. Also dieses Argument zieht nicht mehr.Dann ist noch eine Frage von mir noch aufgetaucht, ob man hier ein separates Register führen müsste oder ob man das nicht im Handelsregister einhängen kann. Da sind ja die meisten Daten alle bekannt. Und ich weiss nicht, was man da noch zusätzlich führen müsste, was für den Staat jetzt hoheitlich wichtig wäre. Also die Schweiz hat da ja auch kein separates Register und ich denke, das könnte man da einpflegen und diejenigen Unternehmungen, die eine Einzelfirma haben und unter CHF 300'000 noch nicht im Handelsregister eingetragen sind, die könnte man dazu verpflichten. Und dann noch ein anderer Bereich, der letzte jetzt noch, bezüglich der Anmeldung eines Berufes. Also, wenn hier amtliche Dokumente verlangt werden, Pfändungsregister, Strafregister etc., die eigentlich verwaltungsintern bezogen werden können, dann sollte das eigentlich auch verwaltungsintern abgewickelt werden. Es sollte nicht sein, dass man sagt, es ginge irgendwie eine Gebühr verloren, dann muss man die Gebühr eben draufschlagen. Aber Sie müssen sich dann die ganzen Wege sparen können, zu den Ämtern zu gehen, die Zeit da zu verlieren. Ich denke, da sollten wir als kleines Land eben effizient sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, auch noch eine letzte Wortmeldung von mir zu diesen Betriebsstätten. Also ich denke, es geht ja auch darum, dass man Miete spart und so weiter. Also, dass man einfach hier nichts Unnötiges dem Betrieb aufbürdet. Aber es ist ja auch so, dass man seine eigene Wohnung oder sein eigenes Haus auch nutzen kann. Also wenn man eben nur einen Laptop braucht, dann müssen Sie ja nichts dazu mieten beziehungsweise Sie können dann auch in Ihrem eigenen Haus oder Ihrer eigenen Wohnung adäquate Räume angeben und dann kriegen Sie ja auch die Bewilligung. Ich sehe hier auch die Dramatik jetzt nicht, dass man eben sagt, ja, da muss man noch zusätzliche Räume anmieten. Also das ist ja in dem Fall, wo man eben wirklich nur einen Laptop baucht, um den Betrieb am Laufen zu halten, dann brauchen Sie ja keine zusätzliche Räume in dem Sinn. Also, nicht so dramatisch für mich dieser Punkt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, das ist ja gerade das Absurde. Wenn man das Büro im eigenen Haus machen möchte, dann muss man mit sich selber einen Mietvertrag abschliessen oder man muss den Grundbuchauszug liefern oder weiss ich was. Aber man kann nicht das Büro im eigenen Haus einfach angeben. Man muss dem Amt einen Mietvertrag liefern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Also ich habe das selber anders erlebt, ich musste keinen Mietvertrag liefern. Aber was einfach positiv ist, man kann es dann auch in der Erfolgsrechnung aufführen und dann kann man das dann auch steuerlich vorteilhaft nutzen. Und ich finde es deshalb auch nur in Ordnung, dass man dafür auch einen gewissen Vorlauf hat und dass man das eben dann auch nachweisen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, aber nur die Bestimmungen aufrecht zu erhalten nach dem Motto «nützt es nichts, so schadet es nichts», das bringt ja auch nichts. Und nur mit sich selber einen Mietvertrag machen: Bei der Einzelfirma mussten Sie das nicht und wenn Sie eine juristische Person haben, dann müssen Sie es. Dann müssen Sie halt links und rechts einen Vertrag unterschreiben und wenn Sie dann noch einen Verwaltungsrat haben, dann müssen Sie den alten Mietvertrag wieder hervorbringen. Und dann müssen Sie wieder sonst noch alle Bestätigungen einbringen. Pfändungsregister der Firma, Pfändungsregister des Ansuchenden und so weiter so fort. Nützt es nichts, so schadet es nichts.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe schon befürchtet, dass wir in eine generelle Gewerberechtsdebatte ausufern werden heute bei diesem Traktandum. Das habe ich kommen sehen. Aber das ist okay. Ja, wie gesagt, im Rahmen dieser Vernehmlassung auf diese Vorlage sind eigentlich praktisch nur positive Rückmeldungen gekommen. Diese Voten von heute Abend, die werden wir jetzt auf die 2. Lesung prüfen und versuchen, dort, wo es geht, noch Vereinfachungen anzubringen. Das kann ich Ihnen versprechen. Ich habe einfach im Rahmen der Vernehmlassung auch die Rückmeldung - und auch im Gewerberecht aufgrund der ganzen Revisionsbestrebungen zum Gewerbegesetz - der Wirtschaftskammer. Das ist die Wirtschaftskammer, das ist der Vertreter der Wirtschaftsverband der Gewerbetreibenden und den kann ich auch nicht einfach in den Wind schiessen. Da bitte ich Sie einfach um Verständnis, wenn die Wirtschaftskammer mir rückmeldet, so und so sehen wir das; das sind die Vertreter der Gewerbetreibenden. Es ist schön, wenn Sie hier das anders sehen. Sie können das dann auch ändern. Sie sind der Landtag, der Gesetzgeber. Aber ich habe im Rahmen einer Gesetzesvorlage, wo ich eine Vernehmlassung gemacht habe, schon das Gefühl, dass ich mich auf die grösste Vertretung der Gewerbetreibenden irgendwo ein bisschen verlassen muss. Damit bitte ich einfach um Verständnis, dass ich das nicht einfach leichtfertig ignorieren kann. Wenn Sie das dann ändern, habe ich es dann ja auch angenehm, dann kann ich zur Wirtschaftskammer gehen und sagen, ja es tut mir leid, der Landtag hat es geändert. Das ist dann auch für mich ganz praktisch, insofern habe ich da kein Problem damit, wenn Sie das dann anpassen. Sie dürfen das ja gerne bei der Wirtschaftskammer dann selbst begründen, warum Sie das eben anders gemacht haben und der Landtag Ihnen gefolgt ist oder eben nicht. Das ist dann die weitere Frage.Die Kombination der verschiedenen Register werde ich gerne auf die 2. Lesung prüfen, Herr Abg. Batliner. Es tönt mir auf den ersten Blick nach einer spannenden Idee. Das wirft sicher bestimmte technische Fragen auf und auch registerrechtliche Fragen, das weiss ich mittlerweile auch schon, das ist nicht ganz einfach. Aber wir werden gerne prüfen, ob das möglich ist. Auch Ihre Anregung betreffend dieser verwaltungsintern vorhandenen verschiedenen Registerauszüge, dass man die doch schon verwaltungsintern sozusagen im Rahmen der internen Amtshilfe verwenden solle. Diese Anregung höre ich immer wieder. Die werde ich hier auch wieder mitnehmen auf die 2. Lesung. Ich habe mir einfach schon verschiedentlich immer wieder sagen lassen, das sei dann datenschutzrechtlich nicht ganz so einfach, es gäbe da Bedenken. Aber wie gesagt, ich persönlich habe da keine Mühe damit, ich fände das auch eine gute Idee, wenn das einfacher ist. Man wird mich auch überzeugen müssen auf die 2. Lesung hin, wenn es nicht gehen sollte, das anders zu regeln. Dann noch zu den Fällen, die Sie erwähnt haben betreffend Nachweis von Tätigkeit oder nicht. Ich habe selbst Steuerrecht studiert und auch internationales Steuerrecht studiert, Sie müssen mir keine Fälle bringen, ich kenne das sehr gut. Von Transfer Pricing bis weiss nicht was. Das ist sehr aufwendig und ich kenne dieses Thema. Es ging ja nicht darum, dieses Sitzgesellschaftsthema aufzuwärmen, das ist klar, das sind Tempi passati. Aber die Befürchtungen sind einfach da, auch gerade bei der Wirtschaftskammer und im Gewerbe, dass eben durch diese zunehmende Internationalisierung halt eben virtuelle Geschäftstreibende ihr Unwesen treiben. Und diese Befürchtungen kann ich nicht einfach in den Wind schlagen, die muss ich aufnehmen und auch versuchen, ernsthaft zu entgegnen. Und deshalb bitte ich hier um Verständnis, dass ich hier natürlich auch die Wirtschaftskammer auf die 2. Lesung hin noch einmal um Stellungnahme bitten werde, um eben hier die Aspekte des Gewerbes zu berücksichtigen.Betreffend eigenes Büro zu Hause nutzen, ob es da einen Mietvertrag braucht oder nicht. Ich glaube, das hat eben genau mit diesen Fragen betreffend Steuerrecht und Nachweis zu tun, auch das kann ich auf die 2. Lesung noch einmal darstellen, warum und wann es einen Mietvertrag braucht oder eben nicht, damit das dann geklärt ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke dem Regierungschef-Stellvertreter für die Ausführungen. Aber ich denke, wir sollten ein Gesetz machen, das nicht auf Befürchtungen basiert, sondern auf Erfahrungen. Ich denke, das ist wichtig. Wir müssen auf Basis von Erfahrungen Gesetze machen und nicht auf Basis von Befürchtungen. Und zum anderen: Ja, das eine sind Vertreter der Gewerbetreibenden und das andere, die Frau Abg. Oehri und ich, wir sind die Gewerbetreibenden. Das andere sind die Vertreter und wir sind die Gewerbetreibenden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte explizit die Anträge, Anregungen und Anliegen der Kollegen Oehri und Batliner unterstützen. Jetzt ist ein paarmal das Stichwort «virtuelle Firmen» gefallen. Ich verstehe das je länger, je weniger. Wir sind ja schon da angelangt. Wir haben diese virtuellen Geschäfte. Gerade diese Bauberufe - also ausser jetzt vielleicht einem Schreiner -, diese Entwickler, Ingenieure und so weiter, müssten doch auf dem virtuellen Schreibtisch arbeiten können. Wir haben den Schreibtisch, der ist mittlerweile so gross und den nimmt man überall mit; der heisst Desktop und man hat ihn auf den Knien. Man braucht vielleicht noch einen Stuhl und ich sehe wirklich auch nicht, warum man dem Amt dann noch mitteilen muss, wo dieser Stuhl steht. Unter Umständen weigert sich das Amt anzuerkennen, dass in diesem Büro vielleicht kein Tisch steht, sondern da muss man dann auch noch einzeichnen, wo der Tisch steht und wo der Bleistift angeblich liegt. Also das sind einfach komische Vorschriften mit diesem Betriebsstättennachweis. Mir ist es einmal ähnlich gegangen wie der Kollegin Konzett Bargetze, als Einzelfirma konnte ich so ein Büro einrichten, dann habe ich eine juristische Person eingerichtet und dann ging die Komödie los. Dann muss man in meinen Augen einfach viel Unsinn ausfüllen. Die Tätigkeit war genau die gleiche. Ob das jetzt eine Einzelfirma ist oder ein Verlag, der eine juristische Person ist, das ist «gehüpft wie gesprungen». Und ich nehme an, das ist bei diesen Bauwesenberufen ähnlich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Batliner, ob die Wirtschaftskammer nur Vertreter sind und keine wirklichen Gewerbetreibenden oder nicht, das dürfen Sie gerne mit denen selbst diskutieren. Ich würde dann gern das Mäuschen sein unter dem Tisch und zuhören. Da bin ich dann gespannt, was Sie da für Rückmeldungen bekommen auf diese Aussage und ich hoffe, dass die zugehört haben, das wird sicher eine spannende Debatte werden. Da bin ich dann gerne dabei, aber ich werde mich dann nicht äussern. Sie haben gesagt, man sollte ein Gesetz nicht auf Befürchtungen basierend machen. Das tun wir auch nicht. Wir haben eine Idee gehabt, wie man Bürokratie abbauen könnte, wie wir Erleichterungen umsetzen können. Das haben wir gemacht. Das wurde auch positiv erwähnt. Sie haben jetzt noch weitere Ideen eingebracht, was man noch mehr tun könnte. Und diese Ideen sind in die Vernehmlassung nicht gekommen. Und die Vernehmlassung ist dazu da, dass eben solche Erfahrungen kommen. Und jetzt kommen Sie hier auch noch. Das ist auch gut. Also von dem her kann man, glaube ich, nicht sagen, dass einfach ein Gesetz auf Befürchtungen basierend gemacht wurde, sondern es waren Ideen vorhanden aus der Praxis, wie man Bürokratie abbauen könnte. Das liegt hier vor. Sie haben noch weitere Ideen. Das ist auch gut so. Und die werden wir wieder zurückspielen und im Sinne einer Rückmeldung auch mit diesen Vertretern der Gewerbetreibenden auch noch einmal diskutieren und ich bin da völlig schmerzfrei, wenn da der Landtag noch weitergehen will. Für mich ist das okay. Ich habe einfach als Wirtschaftsminister und als Vertreter der Regierung, denke ich, auch die Aufgabe, das mit den Verbänden zu diskutieren. Ich kann und ich möchte mich auch nicht über die Meinungen der Verbände hinwegsetzen, sondern diese Meinungen auch respektiere und wenn der Landtag das dann anders sieht, habe ich aber auch kein Problem. Dann noch zum Abg. Pio Schurti betreffend diesem «ich habe eine juristische Person eingerichtet und dann ging die Komödie los». Ja, ich war jetzt nicht persönlich hier im Saal, aber ich habe Ihnen heute den ganzen Tag zugehört, dem Landtag, betreffend AHV-Revision. Und ich habe das schon gehört, dieses Votum der Abg. Wohlwend betreffend Missbrauch bei juristischen Personen betreffend Sozialleistungen, die da nicht abgeführt wurden. Glauben Sie mir, das ist nicht das einzige Problem, das die Steuerverwaltung mit juristischen Personen hat. Juristische Personen sind ein Modell, das im Kapitalismus entwickelt wurde zur Trennung von Kapital und Eigentum, zur Beschränkung von Haftung. Das wurde heute vom Abg. Lampert schon erwähnt. Aber juristische Personen bieten eben auch Missbrauchspotenzial. Und die Steuerverwaltung kämpft hier ja auch immer wieder gegen Windmühlen und versucht, wo irgendwo möglich, Steuersubstrat zu schützen, dass nicht eine Gründung einer juristischen Person umgangen wird und missbräuchlich Spesen abgerechnet werden und so weiter. Ein dauernder Kampf gegen Missbräuche, weil der Mensch so kreativ ist beim Sparen. Da wird immer wieder versucht, neue Tricks zu finden. Und die juristischen Personen bieten da eben einfach Ansatzpotenzial. Das ist so. Und darum sind die Vorschriften, wenn Sie eine juristische Person errichten, auch im Gewerberecht einfach strenger, als wenn Sie eine Einzelfirma haben. Das ist so. Und ich werde die Steuerverwaltung auch einladen, dazu auf die 2. Lesung vielleicht noch kurz etwas zu sagen. Wenn die Steuerverwaltung mir auch sagt, kein Problem, schaffen wir ab, wir vertrauen den Leuten, dann bin ich der Letzte, der das nicht macht. Ich habe hier einfach andere Rückmeldungen, insbesondere seitens der Steuerverwaltung. Aber wir können da auf die 2. Lesung gerne noch dort auch rückfragen, ob es da nicht Erleichterungsmöglichkeiten gibt. Ich bin da völlig offen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich wollte gerade das auch explizit eben noch vorschlagen. Und ich danke deshalb dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Es wäre wichtig und gut, auf die 2. Lesung auch noch diese Ansichten der Steuerverwaltung zu hören. Was ist notwendig, um das Steuersubstrat zu schützen? Und was ist eben einfach steuertechnisch notwendig? Auch, welche Dinge muss man machen, wenn man eine juristische Person gründet? Und es kann schon sein, dass man dann sich im Moment darüber nervt und denkt, das muss ich jetzt auch noch machen und das auch, und das als sinnlos ansieht. Aber wir sind ja hier auch Landtag und wir wissen ja auch - oder wir sollten zumindest auch wissen -, worum es denn eigentlich schlussendlich geht: Dass eben diese Steuergerechtigkeit auch herzustellen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Minister, ich habe in meinem letzten Votum überhaupt nicht an diese steuertechnischen Fragen gedacht, sondern mir ging es da wirklich um dieses Stichwort «virtuell» und wir haben heute eigentlich immer diesen virtuellen Desktop oder Laptop auf den Knien. Und deshalb braucht man eigentlich keinen realen Tisch mehr in vielen Berufen. Aber trotzdem, wenn man so eine juristische Person gründet und sagt, das ist so eine Firma, dann muss man einen Tisch einzeichnen. Mir ging es in dem Moment nicht um die Steuern. Und ich weiss ehrlich gesagt nicht, warum die Steuerverwaltung einen Tisch eingezeichnet sehen muss. Dass sie vielleicht einen Mietvertrag sehen will oder so etwas, das kann ich dann wieder verstehen, aber solche Kleinigkeiten, was da alles zu diesem Betriebsstättennachweis gehört, das finde ich übertrieben. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Ja, Tisch einzeichnen musste ich bis anhin noch nicht, da habe ich Glück gehabt, glaube ich. Ich würde gerne auf die 2. Lesung auch noch wissen, ob es auch Missbrauch mit den Aktiengesellschaften gab in der Schweiz, wo man ja diese Bestimmungen nicht hat und die sind ja auch im Grenzgebiet tätig. Also die dürften die gleiche Problematik haben wie wir. Also da wäre ich jetzt froh, wenn man da noch Ausführungen machen könnte. Und auf die Stellungnahme der Wirtschaftskammer bin ich wirklich sehr gespannt, weil Bürokratieabbau ist das Kernanliegen der Wirtschaftskammer. Also da freue ich mich auf die Stellungnahme. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Ja-Stimmen Eintreten beschlossen. Wir können die 1. Lesung per Artikelaufruf vornehmen. Art. 2 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs.1 Bst. e und g sowie Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs.1 Bst. e und g sowie Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Wie in der Eintretensdebatte erwähnt, wäre da der Abs. 1b dann auch noch zu prüfen. Da ging es um die zwölfjährige Wohnsitznahme eines Drittstaatsangehörigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Einfach, dass ich es erwähnt habe, auch die zwölf Jahre würde ich streichen. Bst. e würde ich ebenfalls aufheben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 6 Abs. 1 Bst.b Ziff. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 1 Bst.b Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident, ja da war meine Frage eben, die Betriebsstätte. Ah, das ist das, was die Abg. Oehri bereits im vorgehenden Artikel beantragt hat zu streichen. Das ist jetzt hier die Detaillierung. Falls die Regierung das nicht streichen möchte, wäre ich interessiert, was denn «physische Einrichtungen» und was «geeignete Räumlichkeiten» sind. Merci.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 9 Abs. 1, 2 Bst. a und Abs. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1, 2 Bst. a und Abs. 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Das wollte ich mit meinem Votum ergänzen, eben diese Thematik, dass man im Art. 9 Abs. 2b, tatsächlich und leitend im Betrieb tätig sein und sich insbesondere mit einem den Erfordernissen des Betriebs entsprechenden Arbeitspensum tatsächlich in der Betriebsstätte betätigen muss. Da geht es eben auch um die Thematik, der Regierungschef-Stellvertreter hat es angesprochen, der Berufsvielfalt, die man hat. Das heisst natürlich auch Kooperationen. Da will man dann auch über verschiedene Unternehmen kooperieren und das würde es dann auch beträchtlich einschränken, weil man nur in wenigen, oder sagen wir einmal nur in ein, zwei Unternehmungen tätig sein darf. Ich sehe es in Bst. d auch nicht ein, warum dann ein entsprechendes Organ in einem festen Angestelltenverhältnis sein muss. Wieso man das definieren muss. Und ich sehe nicht ein, warum im Abs. 3 eben der Wohnort des Geschäftsführers zu berücksichtigen ist. Das bitte ich dann auch, zu klären. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich habe jetzt eine Frage: Wir sprechen jetzt verschiedentlich über Artikel, die gar nicht Teil dieser Vorlage sind, oder? Einfach, damit das noch gefragt ist auf die 2. Lesung. Wenn ich dann dort Anpassungen vornehme, dann müssen wir das dann - bin ich hier richtig? - das in 1. und 2. Lesung dann tun. Oder ist das egal? Können wir auf die 2. Lesung auch Artikel, die jetzt gar nicht Teil der Vorlage sind, einfach anpassen und dann in 2. Lesung behandeln? Das möchte ich einfach noch einmal zur Sicherheit gefragt haben.Landtagspräsident Albert Frick
Also meines Erachtens können wir das. Wir haben das gestern noch besprochen, auch mit dem Leiter des Parlamentsdienstes. Und der ist auch der Ansicht, dass das möglich ist. Wir können weiterlesen. Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 1, 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1, 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen. Art. 11 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift von Art. 11a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift von Art. 11a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11a steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, hier wäre mein Vorschlag zu Abs. 2, dass das Ruhen mit einer Meldung an die Steuerverwaltung erfolgt und dass die Bewilligung nicht mehr beim Amt hinterlegt werden muss. Sollte dann nach zwei Jahren nicht wieder eine Aktivierung der Tätigkeit erfolgen - und das sollte dann auch wieder mit Meldung an die Steuerverwaltung erfolgen -, kann man die Bewilligung immer noch einziehen. Aber das hin- und herschicken macht meines Erachtens wenig Sinn. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Ich kann das unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 1 Bst. d und e sowie Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 Bst. d und e sowie Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Bst. g und h werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Bst. g und h stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Abs. 1, 2 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 1, 2 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, auch hier wieder, Bst. c eben mit der Frage, ob man das im Handelsregister integrieren könnte. Und Bst. d, ob die Kontrolle hier notwendig ist, ist auch noch eine Frage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Ja, ich möchte auch diese Punkte unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 26 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 28a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Zu Art. 29 Abs. 1, zu den Gebühren möchte ich anmerken oder fragen: Werden diese kostendeckend sein? Wenn nicht, sollten sie dies sein, denke ich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich meine mich zu erinnern, dass wir diese Frage betreffend kostendeckender Gebühren irgendwo schon einmal grundsätzlich debattiert haben, dass es irgendwo eine Grundsatzvorschrift gibt, dass Gebühren grundsätzlich kostendeckend sein sollen. Das ist natürlich auch die Absicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 30 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich habe jetzt noch eine Frage wegen dem weiteren Vorgehen. Wenn diese Bestimmungen geändert werden, dann haben wir ja unterschiedliche Regelungen in diesem Gesetz und im Gewerbegesetz. Und das macht dann wahrscheinlich wenig Sinn. Jetzt ist die Frage, würde die Regierung automatisch eine Anpassung im Gewerbegesetz dann auch prüfen oder braucht es für das dann einen Vorstoss, zum Beispiel eine Motion? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Wir sind, wie gesagt, dabei, das Gewerbegesetz zu reformieren, haben verschiedene Ideen, die wir im Moment einmal in einem Entwurf vorbereitet haben. Und wir warten auf das Gerichtsurteil vom EFTA-Gerichtshof, weil das natürlich eine entscheidende Weichenstellung noch sein wird, wo wir überall noch weiter ansetzen müssen eventuell. Und ich denke, es ist klar, dass, wenn wir hier jetzt diese Punkte klären betreffend Betriebsstätte und so weiter, die dann ja auch generell gelten, wir diese dann natürlich ja auch in diesen Gesetzesentwurf beim Gewerbegesetz mitübernehmen. Also das heisst, wenn die Regierung hier im Rahmen der Vorbereitung der Vorlagen auf die 2. Lesung auch zu der Überzeugung kommt, dass diese Anpassungen gerechtfertigt sind und dass man das so machen kann, werden wir das sicher auf die Gewerbegesetzrevision mitnehmen und das heisst, Sie sehen dann in der Stellungnahme auf dieses Gesetz hin, auf die 2. Lesung, was die Haltung der Regierung ist. Und wenn dort eine eher ablehnende Haltung drinsteht, dann wird es beim Gewerbegesetz auch nicht drinnen sein. Dann müssen Sie sowohl hier in der 2. Lesung Änderungsanträge stellen, als auch einen parlamentarischen Vorstoss oder bei der Behandlung der Überarbeitung des Gewerbegesetzes dann dort intervenieren. Also Sie haben sozusagen zwei bis drei Möglichkeiten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die abänderung des beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Art. 4 Abs. 1 Bst. q wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. q steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine Wortmeldungen. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 36 erledigt. Ich unterbreche jetzt die Landtagssitzung bis morgen, Freitag, 9 Uhr.
Ende der Sitzung (um 19:40 Uhr).
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