Abänderung des Geldspielgesetzes (GSG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 137/2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 39: Abänderung des Geldspielgesetzes (GSG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 137/2015 und steht zur Diskussion. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die Kernfrage, die es im Zusammenhang mit der Casino-Frage zu beantworten gibt, ist für mich die folgende: Wozu brauchen wir ein Casino? Hier gilt es zuerst zu definieren, wer dieses «wir» ist. Das ist für mich die Allgemeinheit, also der Staat, wir alle. Ein Casino muss zum einzigen Ziel haben, die Gesamtwohlfahrt des Staates zu erhöhen. Das kann nur geschehen, wenn alleine der volkswirtschaftliche Nutzen im Vordergrund steht. Es geht hier für mich explizit nicht darum, für ein paar wenige eine lukrative Einnahmequelle zu schaffen.Ich möchte das etwas plastischer ausführen. Für mich kommt ein Casino - und ich sage hier bewusst ein Casino im Singular, in der Einzahl - nur in Frage, wenn für den Staat, für die Allgemeinheit, der grösstmögliche Nutzen herausgeholt wird. Das heisst, die Einnahmen für den Staat über Abgaben und Steuern müssen maximiert werden. Es gilt, so viel Geld wie irgend möglich aus einem Casino herauszuholen. Dabei sind die negativen Begleiterscheinungen, also die Kosten, so gering wie möglich zu halten. Es müssen alle Vorkehrungen gegen Spielsucht, Geldwäscherei, Reputationsrisiken und so weiter minimiert werden und die Kosten gänzlich auf die Verursacher übertragen werden. Nur das kann für mich das Ziel sein.Der hier gewählte liberale Ansatz über eine Polizeibewilligung, wobei Angebot und Nachfrage vom Markt gesteuert werden sollen, ist abzulehnen, weil eben gerade der volkswirtschaftliche Nutzen dabei nicht im Vordergrund steht. Wir brauchen kein Casino um jeden Preis, es geht nicht darum, die lange gehegten Träume einiger Person zu ermöglichen. Es kann nur darum gehen, dass der Staat Geld verdient.Ein Casino kann nur rentabel betrieben werden, wenn diesem Unternehmen eine Monopolstellung zukommt und die durch diese Monopolstellung erwirtschaftete Zusatzrendite vom Staat abgeschöpft wird. Wenn der hier skizzierte Weg eingeschlagen wird, dann werden sich in Liechtenstein genau so viele Casinos etablieren, bis die Rendite gegen Null tendiert. Wir sehen das ja gerade in der Schweiz. Dort tobt ein Verdrängungskampf zwischen den verschiedenen Casinos, die Renditen schrumpfen durch den Konkurrenzkampf. Für den Staat fällt je länger, je weniger ab. Und die Schweiz geht genau deshalb auch den entgegengesetzten Weg und will stärker regulieren und das Angebot künstlich verknappen.Der Weg einer Marktliberalisierung über Polizeibewilligungen ist falsch und daher abzulehnen. Und die Regierung liefert die Begründung auch gleich mit: «Eine Spielbank in Liechtenstein ist zum Vornherein einem hohen Konkurrenzdruck ausgesetzt. Das gilt wegen der nahen ausländischen Spielbanken bereits dann, wenn nur ein Betrieb zugelassen wird, und gilt verschärft, je mehr Spielbanken zugelassen werden. Will Liechtenstein in diesem Umfeld Qualitätsangebote fördern, so ist die Geldspielabgabe zwingend deutlich massvoller auszugestalten als im umliegenden Ausland.» So heisst es auf Seite 78. Das heisst, dass der hier vorgeschlagene Weg der Besteuerung falsch ist. Der minimale Steuersatz sollte eben gerade attraktiver, vorteilhafter sein als in den Konkurrenzstaaten, damit das einzige Casino einen komparativen Vorteil im Vergleich mit der Schweiz und Österreich hat, denn wir wollen die Einnahmen ja in Liechten-stein haben. Hingegen ist die Begrenzung nach oben bei 40% zu tief. Denn, wenn der Laden läuft, müssen die Gewinne für den Staat maximal abgeschöpft werden können. Es würde sich also eine maximale Geldspielabgabe von 80% in Verbindung mit einer progressiven Ausgestaltung anbieten. Hier möchte ich die Regierung gleich bitten, transparent darzulegen, wie die Geldspielabgabe konkret ausgestaltet sein soll.In diesem Zusammenhang sind die Ausführungen der Regierung auf Seite 116 leider sehr erleuchtend. Die Regierung spricht zwar von potenziellen Einnahmen von CHF 5,4 bis 6,3 Mio. ab dem fünften Betriebsjahr, schränkt aber gleich schon ein, dass es wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf negative Faktoren geben würde. So sind denn sinkende Bruttospielerträge, anhaltende Frankenstärke, alternative Spielangebote im Internet und - man höre - die Zunahme des illegalen Glückspiels sowie von weiteren regulatorischen Verschärfungen, Stichwort Geldwäscherei, gar nicht berücksichtigt.Es sollte daher davon Abstand genommen werden, zusätzlich noch einen ruinösen Konkurrenzkampf mehrerer Marktteilnehmer zu entfachen. Die Befürchtung liegt daher nahe, dass wir am Ende ohne Casino dastehen werden, aber der Staat für die Regulierung und Kontrolle viel Geld für die Vorleistungen investiert haben wird.Diese Vorlage ist für mich Glücksspiel mit ungewissen Erfolgsaussichten, wobei die Risiken leider überwiegen. Ich spreche mich klar für Nichteintreten auf die Vorlage aus und möchte die Regierung bitten, eine saubere Konzessionsvergabe in die Wege zu leiten, auch wenn das bedeutet, dass am Ende ein Bewerber eben kein Casino errichten wird, sowie den oberen Steuersatz in einer separaten Vorlage anzupassen. Die Befürchtung liegt ohnehin nahe, dass sonst über kurz oder lang keine Spielbank in Liechtenstein existieren wird. Die potenziellen Betreiber stehen der hier vorgeschlagenen Entwicklung skeptisch gegenüber und das verstehe ich gut, denn die Erfolgsaussichten sind unter diesen Bedingungen mau. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorab möchte ich mich beim Wirtschaftsminister, Dr. Thomas Zwiefelhofer, ausdrücklich für diese Abänderung des Geldspielgesetzes bedanken. Das bisherige Geldspielgesetz ist insbesondere in Bezug auf Spielbanken, den Casinos, leider keine Erfolgsgeschichte, sondern vielmehr ein rechtliches Trauerspiel. Leider ist es so, dass das bisherige Konzessionssystem, bei welchem die Regierung eine einzige Konzession erteilen wollte, kläglich gescheitert ist. In einem mehrjährigen Rechtsstreit ist es bis anhin nicht gelungen, einer Partei rechtsgültig eine Konzession zu erteilen. Ein kompletter Totalausfall. Durch dieses rechtliche Desaster sind in Liechtenstein wohl Investitionen in beträchtlichem Umfang nicht getätigt worden und dem Staat etliche Steuern entgangen. Dies ist sehr schade. Nun gut, genug gejammert. Mit der gegenständlichen Vorlage soll es nun besser werden. Was soll neu geregelt werden? Dies ist das Folgende:Erstens soll eine kontrollierte Marktöffnung erfolgen. Das bisherige Konzessionssystem soll durch ein Polizeisystem ersetzt werden. Dies bedeutet, dass jeder, der die strengen Voraussetzungen erfüllt, eine Bewilligung zum Betreiben eines Casinos erhält. Der freie Wettbewerb und nicht der Staat soll über die Anzahl der tätigen Spielbanken, Casinos, entscheiden. Jeder soll selbst entscheiden können, wenn er die geforderten, strengen Voraussetzungen erfüllt, ob er ein Casino eröffnen möchte oder nicht. Jeder soll selbst entscheiden können, ob es möglich ist, ein Casino in Liechtenstein rentabel zu betreiben oder nicht.Ich war bereits im Jahre 2010 für eine Öffnung der Casinobewilligungen auf alle Personen, die die strengen Voraussetzungen erfüllen und bin es heute umso mehr. Ich begrüsse diese Marktöffnung ausdrücklich. Um die genannten Probleme im Zusammenhang mit den Spielbanken, insbesondere allfällige Suchtproblematiken, bestmöglich zu minimieren, wurden bereits im Jahre 2010 strenge Bewilligungsvoraussetzungen geschaffen. Diese strengen Bewilligungsvoraussetzungen sind insbesondere für die Akzeptanz in der Bevölkerung wichtig. Weiter soll mit dieser Vorlage die Spielabgabe erhöht werden. Dies finde ich in mehrfacher Hinsicht bedenklich. Erstens finde ich es fraglich, dass, bevor das erste Casino eröffnet hat, der Mindestabgabensatz auf 17,5% des Bruttospielertrags erhöht werden soll. Meines Erachtens hätte man zuerst einmal ein Casino arbeiten lassen sollen, bevor hier gleich wieder Steuern erhöht werden. Zweitens habe ich in diesem Zusammenhang auch gewisse verfassungsrechtliche Bedenken, ob diese Bestimmung den strengen Voraussetzungen oder der strengen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs standhält. Eine moderate Spielabgabe ist auch insbesondere dahingehend wichtig, dass genügend Geld vorhanden ist, um hier ein Casino rentabel betreiben zu können. Ich begrüsse diese Vorlage ausdrücklich und möchte mich noch einmal beim zuständigen Minister, Dr. Zwiefelhofer, für diese Vorlage bedanken und bin für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Gleich zu Beginn: Ich sehe das ein wenig anders als mein Vorredner, der Abg. Lageder. Ich denke, der Markt wird entscheiden. Lassen wir doch den Markt entscheiden, wer das Spiel macht. Dann zu den Aussagen des Abg. Vogt: Die kann ich eigentlich nur teilweise unterstützen. Die Umstände zu dieser Vorlage für die Anpassung des Geldspielgesetzes kommen mir vor wie ein bekanntes Spiel, das mit diesem Gesetz auch geregelt werden sollte. Die letzte Regierung hat im Jahr 2010 mit dem Geldspielgesetz sehr hoch gepokert, aber beim Jassen würde man sagen, trotzdem «keinen Stich» gemacht. Viele mahnende Voten im Jahre 2010 wurden nicht ernst genommen. Und fünfeinhalb Jahre später muss nun das Gesetz wieder angepasst werden. Ich möchte dem Wirtschaftsminister danken, dass er den Mut gefunden hat, das heisse Eisen anzupacken, um endlich die Kuh in Form des Geldspielgesetzes vom Eis zu bekommen.Ich möchte hier nur zwei Punkte anbringen, die ich schon vor fünf Jahren aufgebracht habe: Am 17. März bei der 1. Lesung des Geldspielgesetzes wurde schon angemahnt, dass dieses mit der Vergabe einer einzigen Konzession nicht gehen werde. Aber der damalige Wirtschaftsminister Martin Meyer wollte dies nicht hören und jetzt muss nach längerem gerichtlichen Hickhack der Bewerber für eine Konzession nun diese Vergabepraxis angepasst werden. Ich hoffe sehr, dass nun mit dieser Gesetzesanpassung der Bewilligungsvergabe der entscheidende Stich mit dem Geldspielgesetz gemacht werden kann. Ob wir nun zum «kleinen Las Vegas» werden, wie der Vorsitzende dies im 2010 zu sagen pflegte, werden wir sehen.Dann zur Geldspielabgabe: Ich habe dazumal schon angemahnt, dass dieser Satz sehr quer in der Landschaft steht. Ich hatte dazumal mindestens 25% bis 80% für eine Spielbank vorgeschlagen, ähnlich wie in der Schweiz. Jetzt wurde der Mindestsatz von 12,5 auf 17% erhöht, aber der maximale Satz bleibt bei 40%. Ich möchte beliebt machen, beide Sätze noch weiter zu erhöhen. Ich denke, unsere Abgabensätze sind dann immer noch tiefer als die Sätze in der Schweiz. Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Vielen Dank. Vorausschicken möchte ich, dass ich immer noch klar der Meinung bin, dass wir in Liechtenstein überhaupt kein Casino und auch keine Online-Geldspielmöglichkeiten brauchen. Ich war im Jahr 2010 bei der 2. Lesung des Geldspielgesetzes im Landtag und habe wegen der Reputation Liechtensteins und der Auswirkungen auf unsere Bevölkerung gegen die Schaffung des Geldspielgesetzes, mit dem Lizenzen auf Casinos ermöglicht wurden, gestimmt.Die Regierung will neu einen Rechtsanspruch für Spielbanken, also Casinos. Der Landtag soll einer unlimitierten Zahl von Gesuchstellern, welche die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, zu einem Rechtsanspruch auf einen Betrieb verhelfen. Mit der Gesetzesänderung will die Regierung endlich Bewegung in die verfahrene Situation bringen, indem sie die Verantwortung für die Lizenzvergabe von sich weg als Polizeibewilligung platziert. Die neue Einnahmenquelle soll nun endlich anfangen zu fliessen und das Geld soll nach dem Willen der Regierung am liebsten gleich aus mehreren Casinos kommen. Ich denke, dieser Plan kann nicht funktionieren. Er ist zum einen widersprüchlich. Für die Reputation unseres Landes bräuchte es hier zudem eine Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Gesetzgebung. Überlegungen dazu sind auch in den Vernehmlassungs-Stellungnahmen zu finden, hier kam Kritik, welche die Regierung nicht aufgenommen hat, sonst hätte sie nicht dereguliert. Weiters braucht es hinsichtlich der Herkunft der Gelder und des Stammklientels, das vom Ruf von «schnellem Geld» angezogen wird, vertiefte Überlegungen. Es bräuchte eine erhöhte Sensibilität für die Folgen für unser Land und die Bevölkerung.Obwohl sich die Regierung im Bericht und Antrag sehr bemüht, negative Auswirkungen eher in das Feld der Online-Spielbanken als bei den Casinos zu verorten, deutet im Bericht und Antrag die Regierung auch negative Folgen für unser Land durch die Casinos an. Damit ist der Wirtschaftsminister auch in seiner Funktion als Justizminister angesprochen: Erwarten Sie bei Annahme der Initiative eine zusätzliche Belastung der Liechtensteiner Gerichte mit einer Zunahme an Fällen, angefangen mit Betreibungen aus überzogenen Kreditkarten, aber auch Betrug oder Hinterziehung oder Geldwäscherei sowie Prostitution, welche immer wieder im Umfeld von Spielbanken zu beobachten ist?Damit ist auch gleich der Regierungschef in seiner Funktion als Finanzminister angesprochen. Er ist jetzt leider nicht da. Wie schätzt er die zusätzlichen Einnahmen bezüglich Höhe und Verlässlichkeit ein? Rechnet er ebenfalls mit gewissen Problemen, da bei Spielbanken ein erhöhtes Geldwäsche-Risiko besteht? Abzuziehen sind dann vom Ertrag ja noch die Kosten für staatliche Massnahmen zur Geldspielsucht-Prävention. Soweit hat die Regierung diesen Punkt erwähnt. Weitere wichtige, nicht zu vernachlässigende Punkte sind Geldspielsucht, Vermögensverlust sowie die immer wieder im Umfeld von Spielbanken auftauchende Prostitution. Diese Folgen würden sozialisiert und der Staat hätte sich damit zu befassen.Hier kommt der Gesellschaftsminister ins Spiel, auch er ist jetzt leider nicht hier. Hat er im Ministerium Geld, Zeit und Personal übrig, um sich der Gruppe von Menschen anzunehmen, die ihre Spielsucht und die daraus entstandenen Schulden bewältigen müssen? In meinem persönlichen Umfeld in Liechtenstein hat ein spielsüchtiger Familienvater nach exzessivem Poker- und Casinokonsum in der Region seine junge Familie um alles gebracht und hat Schulden von mehreren Hunderttausend Franken abzuzahlen. Die Familie ist daran zerbrochen. Es ist ganz unabhängig von einzelnen Fällen beziehungsweise Schicksalen blauäugig zu meinen, dass betriebliche Sozialkonzepte vor und während der Sucht gut greifen. Diese Personen erhalten Hausverbot und ziehen weiter oder spielen bei ausländischen Betreibern online, solange sie können. Ich ziehe daraus den Schluss, dass auch ohne grössere Probleme oder Rechtsbrüche, wenn es im erwarteten Rahmen läuft, der Aufwand auf Seiten des Staates nicht zu unterschätzen ist. Hierbei entschärft sicher eine Erhöhung des Mindestabgabesatzes. Mit der von der Regierung vorgeschlagenen leichten Erhöhung dieses Abgabesatzes ist es aber meiner Ansicht nach noch nicht getan.Durch die Rechtsansprüche auf die erwähnten Geldspielformen will die Regierung aus Liechtenstein einen Geldspielstandort machen. Über unschöne, ungewollte negative Effekte bei den Spielbankenbewilligungen, vielleicht gar langfristige, zerbricht sich die Regierung nicht gerade den Kopf beziehungsweise versucht, den Landtag hier zu beruhigen. Das scheint mir zu einfach. Das Vorhaben «Casinos in das Dorf» - ich nenne es so, wie es ist - ist nicht grössenverträglich.Und: Wenn verschiedene Casinos, zumindest eine Zeitlang, in einem forcierten Standortwettbewerb öffnen und wieder schliessen wie Pop-up-Stores, bevor dann allesamt tot sind, tangiert dies mit hundertprozentiger Sicherheit auch den Ruf des Standorts und im Falle Liechtensteins des ganzen Landes. Damit ist auch die Frau Aussenministerin von dieser Gesetzesänderung tangiert, obwohl auch sie jetzt leider nicht hier ist. Was meint sie als Aussenministerin dazu? Wir haben jetzt gerade in jüngerer Vergangenheit erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt, um die Weissgeldstrategie und den wissensbasierten, mit hoher Beratungskompetenz ausgestatteten Finanzplatz Liechtensteins bekannt zu machen. Auch der Landtag hat viel Hirnschmalz in diese Geschichte investiert. Wird es den Ruf Liechtensteins als verlässlicher und transparenter Finanz- und Wirtschaftsplatz festigen, wenn wir ein Geldspielstandort mit Casino oder Casinos werden wollen?Das ultraliberale Modell, das die Regierung uns hier vorschlägt, wirkt beim Bereich der Casinos sicher als Knock-out-Faktor für alle Beteiligten. Die liberale Grundhaltung haben wir dann zwar sehr bemüht und gut demonstriert und das Know-how müssen wir aufbauen und finanzieren, aber wir haben dann kein einziges Casino am Platz und damit auch keine Einnahmen für den Staat. Ich finde das peinlich. Zur Negativbilanz kommt dann noch ein geschädigter Ruf. So wird sich die Situation dann am Ende präsentieren.Bei den Online-Geldspielen ist die Sache komplizierter, auch wegen der noch nicht geklärten Zulässigkeit von unterschiedlichen Steuersätzen bei Online-Geldspielen gegenüber anderen Geldspielen im EU-Raum. Dort, bei den Online-Geldspielen, schlägt die Regierung vor, die im Gesetz verankerten Möglichkeiten zur Vergabe von Online-Spielbewilligungen und Bewilligungen für Sportwetten derzeit nicht zu nutzen. Die Regierung listet auf den Seiten 14 bis 16 ausführlich selber die Gründe gegen die Bewilligungserteilung für Online-Geldspiele und Sportwetten auf, dort besonders vorherrschende Risiken der Geldwäscherei und anderer Straftaten, damit verbundene grosse und aufwändige Strafverfahren, erhöhter Personalaufwand hinsichtlich Zulassung und Kontrolle, schwierig abschätzbare Einnahmen und die Tatsache, dass es in Europa nur wenige Staaten gäbe, die diese Spielvarianten zulassen und damit kaum Vergleichsdaten vorhanden sind. In Artikel 63 beispielsweise sind die Online-Geldspiel-Bewilligungen aber unter bestimmten Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin vorgesehen. Darüber habe ich mich gewundert. Ja warum nimmt die Regierung die Möglichkeiten für Online-Spielbanken dann nicht bei der sich jetzt bietenden Gelegenheit ganz aus dem Gesetz heraus? Die Risiken werden sich jedenfalls nicht verringern, und auch der Arbeits- und Kontrollaufwand wird hoch, ja sinnlos hoch, für Liechtenstein sein. Im Übrigen ist auch das Suchtpotenzial bei Online-Geldspielen grösser als bei Casinobesuchen. Ich bin davon überzeugt, denn man muss sich nicht wie beim Casinobesuch schön anziehen und aus dem Haus gehen, sondern kann rund um die Uhr und eher im Verborgenen, für längere Zeit unbemerkt vom sozialen Umfeld, online um Geld spielen. Es braucht dazu nur ein Handy oder einen Computer. Entsprechend sind das Suchtpotenzial und die Gefahr wohl grösser. Entsprechend müsste dieser Bereich stärker staatlich kontrolliert werden, es bräuchte hier einen besonderen Know-how-Aufbau bei der Landesverwaltung und ich denke auch bei Gericht. Diese Rechnung geht noch weniger auf als bei den Casinos.Damit komme ich zum Schluss. Ich frage mich, wollen wir unseren Staatshaushalt nicht auf bessere, sicherere und nachhaltigere Weise sanieren? Stichwort: verlässliche Steuereinnahmen entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Besteuerten, fair, gerecht, mit einem sozialen Ausgleich, der einen Zusammenhalt schafft. Beim Thema Geldspiele müssen wir nicht beweisen, dass wir eine liberale Einstellung haben. Dafür haben wir bei anderen Gelegenheiten Möglichkeiten genug. Wahrscheinlich ist der neuerliche Regierungsvorschlag der Todesstoss für jedes betriebswirtschaftlich kalkulierende Unternehmen, das an einer Bewilligung interessiert ist. Der Vorschlag krankt vor allem am selbstetikettierten ultraliberalen Ansatz, dass unlimitiert Casinolizenzen vergeben werden sollen. Das kann nicht funktionieren, aber es wird unserem Land einen Reputationsschaden verursachen und es besteht das Ri-siko zur Geldwäsche. Gerade wir Liechtensteiner sollten uns weit weg von jedem Verdacht in dieser Hinsicht positionieren. Es gilt, einen Ruf zu verbessern, anstatt in diesem Bemühen lockerzulassen. Das Einrichten von Casinos wird unserem Land und damit uns schaden. Wir spielen hier Roulette mit der Reputation und der Bevölkerung Liechtensteins. Das erwartete Geld - die Schätzungen sind unsicher -, das zusätzlich nach Liechtenstein und in die Staatskasse fliessen soll, lockt. Hier wird das Wunder eines schnellen Ertrags ohne unerwünschte Nebenwirkungen propagiert. Dem Regierungsvorschlag fehlt es an einer erkennbaren Linie und an Konsistenz und an Fingerspitzengefühl.Casinos in Liechtenstein sind absoluter Blödsinn, ich muss es klar sagen. Mit diesem Gesetz setzen wir, ebenso wie mit dem ursprünglichen Gesetz aus dem Jahr 2010, auf das falsche Pferd. Der Abänderungsvorschlag der Regierung macht das Gesetz insgesamt nicht besser. In der Region gibt es schon genügend kränkelnde Casinos und Casinostandorte, die den Standorten ein schmuddeliges Image verleihen, anstatt in irgendeiner Weise positiv auszustrahlen. Die gesunkenen Einnahmen in den Casinos rund um unser Land herum erwähnt sogar die Regierung selbst im Bericht und Antrag. Warum sollte es in Liechtenstein besser laufen? Das Erscheinungsbild und das Klientel, das dort nicht Gelegenheitsgast, sondern Stammgast ist, möchte ich nicht mitten im Dorf und auch nicht ausserhalb eines Dorfes haben. Den Liechtensteinern bringen Casinos in Liechtenstein letztlich absolut nichts. Deshalb will ich auf den Regierungsvorschlag nicht eintreten. Ich sehe das nicht als Verweigerung, sondern als Chance auf eine endgültige Beerdigung des Geldspielgesetzes. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ja, der schnellste Weg ist des Öfteren nicht unbedingt der zielführendste. Ich denke mir, die Vorlage ist gut gemeint, befürchte aber, dass Sie dem Standort Liechtenstein mit dieser Vorlage keinen Gefallen erweisen. Betrachten wir die Seite 8: Die Vorrednerin hat gerade auch darauf hingewiesen, die Regierung führt selbst aus, dass eben in der Schweiz die Bruttospielerträge um 18% gesunken sind. Wenn diese Erträge sinken - und diese Erträge verteilen sich noch auf mehrere Casinos, wie es im Lande nun angedacht ist -, dann geht die Rechnung nach meinem Dafürhalten nicht auf. Denn es steht auch in diesem Bericht und Antrag, gerade die Grundinvestitionen, die sind sehr hoch. Die laufenden Kosten sind in jedem Casino sehr hoch. Und wenn sich das eben dann auf zwei, drei Casinos verteilt, dann haben zwei oder drei Casinos hohe Aufwendungen und im Endeffekt bleibt für den Staat weniger übrig.Auf Seite 11 verweist dann die Regierung auch darauf, dass sich der Staat auf Aufsicht und Kontrolle beziehen soll. Da muss ich natürlich feststellen, wenn man eben zwei oder drei Casinos beaufsichtigen und kontrollieren muss, dann steigt auch da der Aufwand. Im gleichen Kontext geht es auf Seite 15 weiter. Hier führt die Regierung selbst aus, es wird ein zusätzlicher Aufwand generiert werden: «Vertiefte Abklärungen haben diese Aussagen bestätigt», dass es eben einen zusätzlichen Aufwand gibt, «und deshalb erscheint die gestaffelte Öffnung des Geldspielmarktes auch für Liechtenstein zielführender.» Da frage ich mich halt schon, wieso soll man sich das antun. Wie gesagt, ich sehe das Problem schon. Sie schaffen es nicht, eine Konzession zu vergeben - aber ob das hier der richtige Ansatz ist? Sie haben dann zwar mitunter mehrere Casinos, aber im Endeffekt, denke ich mir, wird sich eben das Problem nicht lösen.Auf Seite 24 wird der Bruttospielertrag von CHF 19 Mio. bis CHF 21 Mio. erwähnt. Dieser Kuchen wird sich nicht vergrössern, er wird sich einfach aufteilen auf zwei, drei Casinos. Der Kuchen ist immer gleich gross. Dann hat dann einfach jedes Casino als Beispiel CHF 7 Mio., aber ich denke mir, das Marktpoten-zial, dass können Sie eben nicht vergrössern. Wenn wir aber ein Casino hätten, das mitunter eben auch die nötige Infrastruktur hätte, nicht nur regional auszustrahlen sondern international, dann müssen wir uns hier nicht mit Bregenz und Bad Ragaz gegenseitig die Kunden abjagen, denn dann hätten wir mitunter ein internationales Publikum, aber dafür braucht es eben entsprechende Infrastrukturen in Liechtenstein. Und wenn Sie denken, wir hätten diese Infrastruktur bei zwei oder drei Casinos, dann befürchte ich, dann irren wir uns gewaltig.
Dann zu Seite 116: Hier geht es um die finanziellen und personellen Konsequenzen. Und da sagt die Regierung unter anderem auch, betreffend diesen externen Sachverständigen, dass man diese Kosten halt nur mehrheitlich mit der Aufsichtsabgabe abdecken könne, sprich noch mehr Kosten, und im Endeffekt, denke ich mir, werden wir unter dem Strich weniger Erträge haben, denn es ist ja durchaus beabsichtigt, hier diese minimalen Abgaben zu erhöhen. Aber wie gesagt, wenn wir dann einfach drei Casinos haben, die relativ wenig Erträge erzielen, dann werden wir auch keine Erträge für das Land generieren können. Ich plädiere für ein richtiges Casino anstatt zwei bis drei halbe Casinos.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Im Grundsatz möchte ich mich vorab bedanken bei der Regierung für diese Vorlage und ich möchte bereits vorweg nehmen, dass ich selbstverständlich eintreten werde auf diese Vorlage. Nicht zuletzt, weil wir seit fünf Jahren bald unverrichteter Dinge ein Problem haben, das wir offenbar nicht in der Lage sind zu lösen. Und zwar nicht nur eine Regierung nicht, sondern zwei Regierungen waren nicht in der Lage, es zu lösen. Zwei Parlamente waren nicht in der Lage, es zu lösen. Und irgendwie ist es peinlich, wenn wir in dieser Pattsituation noch länger stecken bleiben.Wenn ich jetzt den Abgeordneten der Freien Liste oder ganz konkret Abg. Helen Konzett Bargetze zuhöre, dann bin ich mir sicher, würde es sich um eine Erstlesung eines neuen Gesetzes handeln, sie würde erneut «Nein» sagen. Nun wenn Sie heute «Nein» sagen, dann bleibt es bei dem Gesetz, das wir haben, also es ändert gar nichts an der Situation. Sie können Geldspiele bei uns langfristig nicht verhindern, wenn wir tatsächlich in der Lage sein sollten eine Lösung für diese Konzessionsproblematik zu finden. Ich bin der Meinung, wir müssen nicht über die Konzession oder über das bestehende Geldspielgesetz diskutieren, sondern über die Ausgestaltung dieser Polizeigenehmigung. Wir sprechen immer über sehr hohe Sicherheitsstandards. Es wurde auch vom Abg. Vogt noch einmal betont, dass wir die haben. Ich persönlich kann nur aufgrund der bisherigen Änderungen in dieser Vorlage nicht einen höheren Standard erkennen, als damals bei der Konzession verlangt worden wäre. Und mir fehlt noch etwas: Die Ausführung, an was das Amt für Volkswirtschaft wirklich hohe Standards festmachen sollte, wenn es um die Ausprägung eines Sozialkonzeptes beispielsweise geht. Wie kann eine hohe Sicherheit oder ein hohes Niveau, wie wir uns das wünschen würden, ein hohes klassisches Casino im Vorfeld gewährt werden. Da wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar. Sie könnten beispielsweise Businesspläne von anderen vergleichbaren Casinos einmal als Benchmark auch bringen und einfach klarer formulieren im Sinne von der Anhäufung der Materialien, an was sich das Amt für Volkswirtschaft künftig zu halten hat. Es reicht eben nicht aus, einfach eine Aktiengesellschaft zu gründen, genügend Eigenmittel zur Verfügung zu haben und einen - ich sage mal - provisorischen oder prophylaktischen - Sozialplan zu bringen, damit man dann anschliessend die Kontrolle darüber verliert und wie die Abg. Helen Konzett Bargetze ausgeführt hat, einen unwirksamen Sozialplan hat, sondern wie können wir gewährleisten, dass wir eben ein Alleinstellungsmerkmal in dieser Casinogesetzgebung erreichen können, ohne auf dieser Konzession festzuhängen.Bezüglich der Steuern finde ich es auch interessant, dass wir bereits jetzt versuchen, die Steuern so hoch wie möglich anzusetzen, obwohl noch gar niemand eine Investition getroffen hat bei uns im Land. Auch wenn es eine Polizeigenehmigung gibt, unterstellen Sie jetzt einfach, dass gleich drei bis vier Casinobetreiber sich hierher drängen, auf den - wie sie selbst sagen - sehr übersichtlichen Markt und eine möglicherweise unrentable Investition tätigen. Das wage ich, ehrlich gesagt, zu bezweifeln. Ich hoffe, dass Unternehmer sich nicht durch die reine Möglichkeit eines Casinos hier in Liechtenstein blenden lassen, sondern eben auch selbst in der Lage sind - und da bin ich mir ganz sicher sogar -, das Marktpotenzial nicht zuletzt aufgrund der Konkurrenzsituation bei uns im Rheintal sich anzuschauen und ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass drei oder vier Betreiber hier sein werden und sie wissen bereits im Vorfeld, dass es sich nicht rentieren wird. Das ist ja absurd. Von daher, wenn wir drei bis vier Casinos haben werden, die rentabel betrieben werden können und sie entsprechen diesem hohen Sicherheitsstandard und sie haben genug Marktpotenzial - noch einmal, diese Situation ist sehr unwahrscheinlich -, dann können wir uns ja eben über diese hohen Steuern freuen und können dann den Steuersatz auch erhöhen.Ich wäre, wie gesagt, sehr dankbar - das müssen Sie nicht jetzt machen - über eine schriftliche Kommentierung dieser Ausgestaltung der Sozialpläne. Die schriftliche Kommentierung über diese qualitativ sehr schwer greifbaren Kriterien möglichweise auch, wie Sie das gedenken im Niveau anzuheben, sodass wir eben nicht diese «Spielhöllen» und diese spielsüchtigen Menschen hier in Liechtenstein zu Tausenden anzutreffen haben, was wir ja offensichtlich befürchten. Also aus dem Grund vielen Dank für die Ausführungen. Ich werde selbstverständlich eintreten und hoffe für die 2. Lesung auf weitere Erläuterungen der Regierung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Wesentlicher Punkt dieser Vorlage betreffend das Geldspielgesetz ist der Übergang von einem Konzessionssystem zu einem Polizeibewilligungssystem. Dies entspricht einem liberalen Ansatz, wie er auch von der DU-Fraktion gewünscht wurde und zu einer Motion geführt hat, die die DU-Fraktion im Frühjahr in den Landtag eingebracht hat. Diese wurde dann allerdings zurückgezogen, nachdem der zuständige Minister hat durchblicken lassen, dass das von der DU-Fraktion geforderte Polizeibewilligungssystem eingeführt und die Gesetzesänderung noch in diesem Jahr in den Landtag gebracht werde.Ich finde den vorgeschlagenen Schritt sinnvoll und vertretbar, da mit dem bisherigen Konzessionssystem negative Erfahrungen gemacht wurden. Das Konzessionssystem hat ursächlich dazu geführt, dass wir nach knapp fünf Jahren nach in Kraft setzen des Geldspielgesetzes immer noch ohne Casino dastehen. Ob es unter einem neuen Polizeibewilligungssystem ein oder zwei oder gar kein Casino geben wird, ist nicht absehbar. Ich denke, dies ist auch nicht wesentlich, denn wir würden auch ohne Casino gut leben können. Es wird also an den Unternehmen oder Investoren liegen zu entscheiden, ob eine Investition in ein Casino sich für sie rechnen wird. Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Erhöhung der Spielabgaben bin ich grundsätzlich einverstanden, möchte jedoch daran erinnern, dass die DU-Fraktion eine noch stärkere Anhebung vorgeschlagen hat, was nach meiner Ansicht auch vertretbar wäre.Ich bedanke mich beim zuständigen Minister für die sorgfältige Ausarbeitung dieser Vorlage und hoffe, dass dieses Gesetz nun bald in Kraft gesetzt werden kann. Danke. Ich bin natürlich für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich den Voten des Abg. Erich Hasler, der Abg. Christine Wohlwend als auch dem Votum des Abg. Thomas Vogt nahtlos anschliessen.Das Geldspielgesetz, 1. Lesung 2010, schien vollumfänglich unumstritten in diesem Hohen Hause. Es gab Diskussionen um die Konzessionen und was daraus wurde, haben wir gesehen. Die ganze Geschichte wurde jetzt fünf Jahre verlängert und jetzt sind wir hier, das Problem scheint gelöst und der Startschuss kann gegeben werden. Auf jeden Fall werde ich meine Zustimmung auf Eintreten natürlich geben.Ich habe diese grossen Bedenken der Spielsucht und der Sozialpläne wirklich nicht, weil, wenn wir realistisch sind - und auch die Abg. Konzett Bargetze hat es gesagt -, Sie können auf dem Computer in jedes Casino rein. Sie können für jegliche Spielform, die Sie wollen, eine Kreditkarte nehmen und Sie können spielen. Dieses Thema ist für mich schon längst überholt und glauben Sie mir, die paar Spieler in Liechtenstein - vermeintlich süchtige Spieler -, die werden sich nicht täglich in Vaduz sehen lassen. Die haben Gelegenheit, nach St. Gallen, nach Bad Ragaz, nach Bregenz, nach Zürich zu gehen und da werden sie eher unerkannt bleiben. So ist die Natur des Spielens. Wie wir ja alle wissen, steckt da eine treibende Kraft dahinter, die wirklich bereit ist, auch einen grösseren Millionenbetrag zu investieren, nicht nur in ein Casino, auch in ein Hotel. Das wird vielleicht Vaduz ein bisschen Konkurrenz zu Schaan machen, aber da habe ich jetzt keine Angst. Auf jeden Fall glaube ich, für mich ist diese Vorlage unumstritten. Der Kollege Hasler hat es gesagt, wir hätten eigentlich auch eine höhere Geldspielabgabe, aber lassen wir jetzt mal den Startschuss geben und dann sehen wir, was kommt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich würde auch noch gerne zwei, drei Bemerkungen machen. Ich habe diesen Bericht und Antrag gelesen und ich hatte jetzt das Gefühl, dass hier sehr hohe Ansprüche formuliert werden. Ich habe diese Bedenken, die Sie formuliert haben, Frau Abg. Helen Konzett Bargetze, nicht wirklich gefunden, sondern ganz im Gegenteil, die Regierung hat versucht darzulegen, dass ein gewisser finanzieller Rahmen mitgebracht werden muss. Diese Bedenken habe ich nicht gesehen. Ich habe mich dann aber auch gefragt, wo sind denn diese hohen Standards formuliert und habe dann im bestehenden Geldspielgesetz von 2010 nachgeschaut: Das Sicherheitskonzept ist in Art. 10 definiert, das Sorgfaltspflichtgesetz in Art. 11 und das Sozialkonzept in Art. 12. Und immer am Ende eines Artikels steht, dass die Regierung das Nähere mit Verordnung regelt. Da sind bei mir auch die Fragen aufgetaucht, ist denn das jetzt alles, oder gibt es diese Verordnungen schon? Werden in den Verordnungen diese genauen Richtlinien festgelegt? Ich nehme an, die gibt es noch nicht, aber die werden dann wahrscheinlich festgelegt werden müssen. Ich glaube, dass ist auch das, was meine Kollegin Christine Wohlwend gerne hätte, um das ein bisschen genauer fassen zu können, was diese hohen Anforderungen sind.Die ganze Geschichte kann ich nicht aufrollen, ich war damals nicht dabei. Ich habe das Konzessionsverfahren nur von weit weg verfolgt. Ich denke jedoch, es wäre zu einfach, jetzt das einfach der Regierung oder dem Regierungsrat Martin Meyer in die Schuhe zu schieben, dass das nicht erfolgreich war. Ich denke, so einfach darf man es sich nicht machen. Ich denke, es war eher in einem gewissen Sinne eine shakespearische Tragödie. Der Neid hat meiner Ansicht nach eine sehr grosse Rolle gespielt, wenn man das anschaut, wie das Verfahren dann plötzlich gelaufen ist. Ich glaube, auch gewisse Verzögerungsstrategien waren da ganz klar mit im Spiel. Aber ich denke, vor allem der Neid hat eine ganz grosse Rolle gespielt.Dann kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, warum jetzt ein Casino automatisch mit Prostitution verbunden wird. Ganz ehrlich gesagt, ich brauche kein Casino für mein persönliches Glück. Und ich war auch noch nie in Bad Ragaz im Casino. Aber ich bin ab und zu in Bad Ragaz und ich finde Bad Ragaz eine schöne Ortschaft. Hat einen sehr guten Ruf, wird in vielen Lifestyle-Magazinen gelobt und ich glaube jetzt nicht, dass Casino und Prostitution automatisch zusammengehen. Ich sehe diese Verbindung, ganz ehrlich gesagt, nicht.Dann möchte ich einfach zur Klärung schon jetzt eine Frage an die Regierung stellen zum Thema «Online-Spiele». Auf der Seite 15 wird im Bericht und Antrag auf die Situation in der Schweiz verwiesen. Dort ist ja die Zulassung geplant aber noch nicht durchgeführt. Und deshalb sind wir ja auch sehr restriktiv. Also ich habe das so verstanden, dass die Online-Bewilligungen jetzt momentan kein Thema sind, sondern das ist etwas, das jetzt gar nicht zur Diskussion steht. Aber natürlich haben Sie recht Herr Quaderer, heute kann man sich einloggen und von zu Hause aus oder vom Auto aus - man kann ja viele Dinge im Auto machen - auch online Sachen spielen. Dieses Problem sehe ich nicht. Nur, es geht hier in diesem Bericht und Antrag um den Zusammenhang von Casino und Online-Spiele und das ist etwas anderes.Und zum Schluss: Ich weiss nicht, aber wenn ich den Bericht und Antrag lese, habe ich das Gefühl, dass, wenn überhaupt zwei Bewerbungen kommen würden, dann wäre das eigentlich schon viel. Ich glaube nicht, dass die Regierung davon ausgeht, dass hier massenweise Bewerbungen kommen. Und ich kann mir das auch nicht vorstellen. Ich kann den Markt nicht abschätzen und ich bin auch kein Spielcasino-Experte, aber ich glaube nicht, dass der Markt jetzt so viel hergibt, dass wir hier jetzt massenweise Bewerbungen haben für dieses Polizeiverfahren.Ich bin für Eintreten und bin gespannt auf die Ausführungen des Regierungschef-Stellvertreters. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich wurde noch verschiedentlich angesprochen und möchte noch dazu ein paar Ausführungen machen. Also zuerst vielleicht zum Abg. Harry Quaderer. Er hat gesagt, dass die Vorlage im Jahr 2010 vollkommen unumstritten gewesen war. Also zumindest der Abg. Peter Büchel und ich waren damals dagegen, auch in der Schlussabstimmung. Es hat mich gewundert, dass der Abg. Peter Büchel heute eine andere Haltung hat. Und zumindest Sie, Herr Abg. Quaderer, haben in 2010 den Anteil von spielsüchtigen Personen am Gesamtpublikum eines Casinos auf 80% geschätzt. Das können Sie gerne im Protokoll nachlesen. Beide haben wir uns damals in 2010 bei der 2. Lesung des Gesetzes daran gestört, dass im Bericht und Antrag der Regierung zu wenig zum Sozialschutz gesagt wurde. Und wir waren beide unzufrieden mit der vorgeschlagenen und dann auch in Kraft gesetzten Regelung. Wir waren uns einig, dass wir nicht unbedingt ein Spielcasino in Liechtenstein brauchen.An die DU-Fraktion generell möchte ich noch die Frage richten: Zusätzliches Personal werden Sie ja dann in den Ministerien für Wirtschaft, Justiz, bei Polizei oder Sozialamt sicher keines dulden wollen. Das wäre diametral entgegengesetzt ihrer bisherigen Forderung nach einer drastischen Schlankheitskur beim Staat.Dann noch zur Abg. Christine Wohlwend: Sie haben gesagt, dass man bezüglich der Abgabesätze zuerst einmal zuwarten soll, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Ich denke, das ist absurd. Weil man dann quasi einem Casino ermöglicht, sich hier zu etablieren und ohne eigentlich ein verlässlicher Partner zu sein, dann hinten nach die Abgabesätze erhöht. Ich würde das ja eigentlich besser finden, wenn man jetzt die Entscheidung trifft und dann - ähnlich, wie Sie ja immer bei der Mindestertragssteuer argumentieren - mindestens 30 Jahre oder besser 40 dabei bleibt.Dann wundere ich mich sehr über die Bereitschaft des Landtages, etwas Neues zu versuchen, nur weil wir ein juristischen Geplänkel haben. Ich meine, wir gehen ja auch nicht hin und ändern das Baugesetz, weil es Einsprachen gibt. Ich meine, es ist doch eigentlich ganz normal, dass bei einer Casino-Frage eben auch das juristisch ausgefochten werden kann. Und dass wir es juristisch auszufechten haben, hat doch eher mit dem Versagen der ehemaligen Regierung zu tun in dieser Frage, als einfach mit dem Casino an sich.Dann noch etwas zum Punkt der Prostitution: Also ich möchte einfach sagen, dass ich darüber auch mit Fachleuten gesprochen habe, die eben auch im sexualtherapeutischen oder auch im sozialarbeiterischen Umfeld arbeiten und es ist einfach eine Beobachtung, dass ein Casino auch ein bestimmtes Klientel anzieht. Ich stelle überhaupt nicht die Behauptung auf, dass die Betreiber da irgendetwas im Sinn haben. Aber es ist einfach eine Begleiterscheinung, eine Beobachtung, die man generell macht bei Casinos. Und warum sollte es in Liechtenstein anders sein? Wir sollten zumindest das einfach einmal gehört haben, dass es vielleicht dazu kommen könnte und ich denke, man muss einfach darauf vorbereitet sein und sich Gedanken einfach einmal gemacht haben. Ich behaupte hingegen nicht, dass es jetzt massenhaft zu Prostitution kommen wird. Das läge mir fern.Dann möchte ich zu guter Letzt noch etwas zu diesen Online-Spielbetreibern sagen. Es ist mir schon klar, dass Sie jetzt hingehen können und online spielen. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist, wenn wir in Liechtenstein Spielbetreibern erlauben, sich hier niederzulassen, dann wird eben auch der Gerichtsort Vaduz sein für Streitigkeiten in dieser Frage. Und deshalb habe ich auch die Frage gestellt, wären die Gerichte darauf vorbereitet? Es ist richtig, diese Gesetzesbestimmung soll im Moment ruhen beziehungsweise die Regierung hat dort das Zepter in der Hand und will im Moment diese Lizenzen nicht vergeben. Dennoch müssen wir uns diese Frage stellen, weil wir hier ja eben das Gesetz auch als Ganzes betrachten müssen. Und ja, ich bleibe bei meiner Meinung und ich denke, ich habe das auch gut begründet, dass ich einfach keine Casinos im Dorf haben möchte. Das Bild, das ich habe, ist halt einfach auch, Liechtenstein ist zwar ein Staat, aber wir sind halt immer noch ein paar Dörfer zusammen und dort gibt es auch Menschen, die sich in diesen Dorfzentren bewegen, auch Jugendliche. Oft vermisse ich auch für unsere Jugendlichen Orte, wo sie hinkönnen. Und anstatt dort etwas zu tun, wollen wir jetzt einfach Casinos bauen. Also für mich stimmt einfach das Verhältnis nicht und auch deshalb - aber nicht nur deshalb - ist bei mir die Bereitschaft gleich Null, hier Casinos zu ermöglichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube nicht, dass mit einer Änderung des Zulassungssystems vom bisherigen Konzessionssystem zu einem Polizeibewilligungssystem Liechtenstein zu einem Spielerparadies werden wird. Das wissen auch die Investoren und ich weiss es aus anderen Projekten. Ausländische Investoren, zum Beispiel auch in Hotelfragen, die hier in Liechtenstein Fuss zu fassen gedenken, die drehen buchstäblich jeden roten Rappen drei, vier und fünf Mal um. Ich habe es in meiner Zeit als Gemeinderat in Schaan erlebt, über wie viele Jahre mit wie vielen ernsthaften Investoren diskutiert werden musste, Pläne geändert werden mussten, Konzepte geändert werden mussten und am Schluss haben halt viele Investoren doch gesagt, es rentiert nicht, die Welt ist nicht in Liechtenstein. Und auch mit einer Änderung des Zulassungssystems im Spielbankenbereich ist die Welt weiterhin nicht in Liechtenstein. Ich denke, der Markt wird das sicher regeln. Deswegen bin ich für Eintreten. Allerdings unter dem Kapitel «2.1.4 Andere Geldspiele», schreibt die Regierung, dass eine gestaffelte Öffnung des Geldspielmarktes für Liechtenstein zielführender sei und dass die Regierung vorerst darauf verzichtet, die Öffnung zu erstrecken. Weiter unten schreibt sie, «die schrittweise Öffnung erlaubt es zudem» und «zu einem späteren Zeitpunkt können weitere Bereiche liberalisiert werden». Dort wäre ich dann schon eher skeptisch, nach meinem Dafürhalten braucht es keine gestaffelte Öffnung für weitere Glücks- oder Geldspielarten. Man sollte nicht vorerst auf Öffnungen verzichten sondern dauerhaft. Und ich meine, es braucht keine schrittweise Öffnung und keine spätere Liberalisierung in weiteren Bereichen als dem Spielbankenbereich.Aber mit Blick auf die Rechts- und Planungssicherheit habe ich noch eine Verständnisfrage an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter. Verstehe ich die Ausführungen auf den Seiten 11 beziehungsweise auch Seiten 19 und 20 des Berichts und Antrags richtig, dass diejenigen zwei Bewerber, welche sich unter bisherigem Recht um eine Casinokonzession beworben hatten, mit ihren Konzessionsgesuchen jedenfalls ohne weiteres auch die Bewilligungsvoraussetzungen gemäss dem hier vorliegenden, neuen Recht erfüllen? Nichts anderes kann meines Erachtens der Fall sein, da ja von den bisherigen Bewilligungsvoraussetzungen zwei entfallen und die übrigen gleich bleiben und bei den bisherigen Kandidaten ja schon einmal geprüft wurden. In der Folge müsste ein erneutes Gesuch dieser Bewerber vom Amt auch schnell bewilligt werden können, was ja wahrscheinlich auch dem politischen Willen der Regierung zumindest entspricht. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem die Debatte schon eine geraume Weile andauert, wünscht die Regierung zwischendurch das Wort.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Das geltende Geldspielgesetz ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es regelt alle gewerbsmässig und öffentlich betriebenen Glücks- und Geschicklichkeitsspiele um Geld oder andere geldwerte Vorteile, insbesondere die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken sowie die Zulassung und Durchführung von Lotterien, Wetten, Geschicklichkeitsspielen und Online-Geldspielen. Für den Betrieb einer Spielbank und zur Veranstaltung von Online-Geldspielen bedarf es einer Konzession der Regierung nach geltendem Recht. Die meisten anderen Geldspielformen unterstehen einer Bewilligungspflicht, wobei auf die Erteilung dieser Bewilligungen kein Rechtsanspruch besteht. Im Bereich der Spielbanken beschränkte die Regierung die Anzahl der Konzessionen mit Verordnung auf eine einzige und eröffnete im Februar 2011 ein Ausschreibungsverfahren zur Vergabe einer Konzession. Nach Überprüfung der zwei eingegangen Gesuche erteilte die Regierung im Januar 2012 die Konzession zum Betreiben einer Spielbank an einen der beiden Gesuchsteller. Daraufhin entwickelte sich ein Rechtsstreit über mehrere Jahre. Mit Urteil des Staatsgerichtshof vom Dezember 2014 wurde das Konzessionsverfahren ohne Vergabe einer Spielbankenkonzession beendet. Aufgrund des langjährigen Rechtsstreits überprüfte die Regierung unter verstärkter Berücksichtigung der verfassungsmässigen Handels- und Gewerbefreiheit das geltende Geldspielgesetz. Die Regierung hält in der vorliegenden Vorlage weiterhin daran fest, in Liechtenstein legales Geldspiel zu ermöglichen und befürwortet eine kontrollierte Öffnung des Geldspielmarktes in Liechtenstein durch die Abänderung des Zulassungssystems im Bereich der Spielbanken. Anstelle des bisherigen Konzessionssystems soll ein Polizeibewilligungssystem eingeführt werden. Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Zulassungssystems im Bereich der Spielbanken soll das bisher bestehende Verhinderungspotenzial durch Rechtsstreitigkeiten vermindern. Mit diesem Wechsel zum Polizeibewilligungssystem fällt das bisherige, sehr komplexe Auswahlverfahren nach einem Konzessionsverfahren unter mehreren Gesuchstellern dahin. Jedes Gesuch wird neu im vorgeschlagenen System in einem eigenen Verfahren behandelt und steht nicht mehr in Konkurrenz zu möglichen anderen Gesuchen. Der freie Wettbewerb und nicht der Staat soll über den wirtschaftlichen Erfolg und letztlich über die Anzahl tätiger Spielbanken in Liechtenstein entscheiden. Damit wird unternehmerisches Engagement zugelassen und der Staat reduziert seine Tätigkeit auf eine Kernaufgabe, nämlich diejenige der Gefahrenabwehr, in dem er vor allem die Aufsicht und die Kontrolle übernimmt. Um die sozialpolitischen Risiken zu überwachen, Missbrauch zu unterbinden und Kriminalität, wie zum Beispiel Geldwäscherei, organisierte Kriminalität sowie Terrorismusfinanzierung zu verhindern, stehen der Bewilligungsvergabe strenge Voraussetzungen und eine starke Aufsicht gegenüber. Die strengen Bewilligungsvoraussetzungen zeigen sich insbesondere wie folgt: Der Geldspielmarkt in Liechtenstein ist ausschliesslich Betreibern vorbehalten, die einen sicheren, ordnungsgemässen und transparenten Spielbetrieb gewährleisten. Betreiber einer Spielbank, ihre wichtigsten Geschäftspartner und Inhaber von Anteilen sowie die an ihnen wirtschaftlich Berechtigten müssen auch zukünftig über genügend Eigenmittel verfügen, einen guten Leumund haben und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten. Des weiteren muss die rechtmässige Herkunft der Geldmittel nachgewiesen werden. Auch sind die Unabhängigkeit der Geschäftsführung gegen Aussen, die Transparenz und Überwachung des Spielbetriebs und der Geldflüsse sowie die notwendigen Fachkenntnisse nach wie vor zu gewährleisten. Schliesslich sind unverändert ein Sicherheits-, ein Sozial- und ein Sorgfaltspflichtkonzept vorzulegen. Die Zuständigkeit von zwei Behörden - das Amt für Volkwirtschaft sowie die Finanzmarktaufsicht - garantieren eine starke Aufsicht im Geldspielbereich. Die Finanzmarktaufsicht ist für die Überwachung und Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständig, das Amt für Volkswirtschaft zeichnet sich für die übrigen Aufsichtsaufgaben verantwortlich.Die Änderung des Zulassungssystems vom bisherigen Konzessionssystem zu einem Polizeibewilligungssystem wird vorerst auf den Bereich der Spielbanken beschränkt. In den übrigen Bereichen sollen derzeit keine Änderungen am bisherigen Zulassungssystem vorgenommen werden. Damit wird von der Vernehmlassungsvorlage abgewichen, welche eine Änderung des Zulassungssystems für alle Bereiche des Geldspielgesetzes vorsah. Diese Abänderung von der Vernehmlassungsvorlage erfolgt aus folgenden Gründen: Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich kritisch gegenüber der geplanten Änderung des Zulassungssystems, insbesondere im Bereich der Online-Geldspiele und der Sportwetten. Dort wird auf die besonders vorherrschenden Risiken der Geldwäscherei und anderer Straftaten hingewiesen. Auch interne Stellungnahmen weisen darauf hin, dass mit der Öffnung des Geldspielmarktes im Sinne einer unlimitierten Vergabe von Zulassungen der Aufwand der Behörden steigen könnte. Aus diesen Gründen hat die Regierung sich für eine gestaffelte Öffnung des Geldspielmarktes entschieden und konzentriert sich mit dieser Vorlage auf die Zulassung einer beziehungsweise mehrerer Spielbanken in Liechtenstein. Insbesondere die Entwicklung in der Schweiz soll beobachtet werden und zusammen mit den Erfahrungen aus dem Spielbankenbereich soll zum gegebenen Zeitpunkt das weitere Vorgehen diskutiert werden. Mit diesem Bericht und Antrag wird schliesslich eine angemessene Erhöhung des minimalen Abgabesatzes, der sogenannten Geldspielabgabe, von 12,5% auf 17,5% vorgeschlagen. Der maximale Abgabesatz soll unverändert bei 40% belassen werden. Die im Vergleich zur Schweiz tiefere Besteuerung des Bruttospielertrages der Spielbank wurde in der Vergangenheit wiederholt kritisiert. Dahin wurden in Hinblick auf diese Revision vertiefte Abklärungen über das Potenzial einer Erhöhung des Geldspielabgabesatzes vorgenommen. Die vorgeschlagene Erhöhung soll den Betreibern von Spielbanken die Möglichkeit geben, ein hohes Niveau zu halten und sich sinnvoll wirtschaftlich zu entfalten. Die Zielsetzungen eines Geldspielgesetzes werden am besten erreicht, wenn es den Betreibern von Geldspielen möglich ist, trotz hohem Aufwand für den Sozialschutz, die Erfüllung von Sicherheitsbestimmungen und Sorgfaltspflichten, Gewinne trotzdem generieren zu können.Und damit möchte ich auf einige Punkte der Eintretensdebatte eingehen. Ich beginne mit den Voten des Abg. Thomas Lageder und der Abg. Helen Konzett Bargetze: Die Ausgangslage ist meines Erachtens klar. Man könnte im Sinne eines Casinobetreibers oder eines Roulette-Croupiers sagen: «Rien ne va plus.» So war die Situation über viele Jahre - «rien ne va plus». Das, denke ich, kann nicht die Intention des Gesetzgebers oder der Regierung sein. Ob man ein Casino braucht oder nicht in Liechtenstein, darüber kann man trefflich streiten, da bin ich mit Ihnen völlig einverstanden. Ich glaube, wir reden hier auch von einer Glaubensfrage. Ich merke das oft auch in Gesprächen mit Teilen der Bevölkerung. Es gibt leidenschaftliche Befürworter wie leidenschaftliche Gegner eines Casinos oder von mehreren Casinos in Liechtenstein. Dass man sich aber nur auf den volkswirtschaftlichen Nutzen fokussiert, das halte ich für eine nicht korrekte Vorgehensweise. Dass man dann sagt, das einzige Ziel kann nur sein, dass der Staat Profit macht und Gewinne abschöpfen kann, mit dieser Ansicht habe ich Mühe und das sehe ich komplett anders. Ich denke, ein Casino hat nicht nur wertvolle Beiträge für den Staatshaushalt parat, ein Casino soll auch den Standort Liechtenstein im Sinne eines attraktiven Standorts für Touristen, auch für die Hotelbranche, eines attraktiven Standorts auch im Sinne von - ich möchte jetzt nicht sagen Nachtleben - Attraktionen, im Sinne von einer Vielfalt von Möglichkeiten, die Freizeit zu gestalten, auch einen Beitrag leisten. Und auch die Tourismus- und die Gastronomiebranche erhoffen sich von einem Casino eine Bereicherung und gerade in der aktuellen Situation, wo wir mit der Frankenstärke und der nahen Grenzlage, die wir haben, eine schwierige Situation in diesem Gewerbe haben, könnten ein oder mehrere Casinos eine Bereicherung bringen.Die Befürchtungen, die die Abg. Helen Konzett Bargetze dargestellt hat, von Zunahme von Wucher, Prostitution, Betrug, Geldwäsche, Sucht und so weiter: Ich denke, hier haben Sie mit schrillen Farben etwas an die Wand gemalt, das ich wirklich nicht erkennen kann. Und ich habe es hier schon mit dem Abg. Harry Quaderer: Ich glaube, diese Bilder, die erinnern mich an einen Al-Capone-Film aus den Dreissiger-, Vierzigerjahren. Ich glaube, wer heute in der Schweiz, in Österreich oder auch in Deutschland Casinos besucht und auch Orte besucht, wo Casinos sich verwirklicht haben, der wird dort nicht exzessive Prostitution oder kriminelle Aktivitäten vorfinden. Das sind Bilder aus James-Bond-Filmen oder der Vergangenheit; ich sehe das nicht. Ich sehe mit den hohen Standards, die wir hier auch verlangen - so wie sie in der Schweiz oder in Österreich auch verlangt werden - diese Gefahr nicht. Ich glaube, die Gefahren für unsere Jugendlichen oder für Spielsüchtige, die liegen heute vor allem im Internet. Dort ist die Anonymität so einfach, dort ist heute so vieles möglich, was man noch vor zehn Jahren sich nicht vorstellen konnte. Physische Spielbanken bieten heute eine sehr hohe Gewähr für Sicherheit. Sie bieten die Möglichkeit, eben die Personen, die sich dort aufhalten, zu kontrollieren. Man muss heute beim Eintritt in ein Casino den Pass oder die Identitätskarte vorzeigen. Man wird registriert. Es gibt schwarze Listen von Spielsüchtigen und so weiter. Ich denke, physische Spielbanken bieten heute sehr hohe Sicherheitsstandards und auch hohe Gewähr für eine hohe Qualität. Und das ist auch eine Absicht der Regierung. Wir wollen keine Spielhöllen, wir wollen nicht zu Macau oder anderen Orten verkommen. Ich denke auch, unsere Vorschrift im Bereich des Baugesetzes, des Ortsbildschutzes, erlauben nicht, dass wir hier zugemüllt werden von Lichtreklamen und von Bling-Bling oder weiss nicht was, so wie wir das aus Bildern in Filmen eben kennen. Ich glaube, da hat man einfach auch Bilder im Kopf, die die Realität eben wahrscheinlich nicht sein werden.Wenn Sie von einem «ultraliberalen Modell» sprechen, dann möchte ich das auch zumindest bestreiten. Ich glaube nicht, dass das Modell, das wir hier vorschlagen, ein ultraliberales Modell ist. Es ist ein liberales Modell, das gebe ich zu. Aber ein ultraliberales Modell, da denke ich, gäbe es noch viele weitere Möglichkeiten, Erleichterungen einzubauen und das hat die Regierung eben nicht gemacht, sondern wir haben eben ganz bewusst gesagt, wir wollen weiterhin hohe Anforderungen.Dann zur Frage des richtigen Abgabesatzes. Das wurde jetzt mehrfach schon betont. Dazu kann ich Ihnen einfach sagen, wenn Sie das direkt mit den Schweizer Sätzen vergleichen, müssen Sie eben auch miteinbeziehen, dass die Schweiz mögliche Reduktionen kennt. Und wir haben das im Amt für Volkswirtschaft untersucht und es zeigt sich eben, dass im Vergleich mit den geplanten liechtensteinischen Sätzen auch in der Schweiz Statistiken und Tabellen zeigen, dass eben durch die Reduktionen, die möglich sind aufgrund von besonderen Voraussetzungen aus schwachen Regionen, aus anderen Gründen, die Schweizer Spielbanken bei Sätzen landen, die nicht soweit weg oder teilweise sogar unter den liechtensteinischen Sätzen wären. Das kann wirklich bedeuten, dass ein Casino in Liechtenstein mit den Sätzen, die wir hier vorsehen, im Vergleich zu einem Schweizer Casino höhere Abgabesätze hat, als es das Schweizer Recht heute eben vorsieht. Und das hat mit diesen speziellen Reduktionsmöglichkeiten in der Schweiz zu tun. Das muss man einfach auch miteinbeziehen. Und wenn ich das so sage, dann ist klar, werden wir das auf die 2. Lesung auch darstellen. Wir werden diese Vergleiche auch einmal präsentieren in der Stellungnahme der Regierung auf die 2. Lesung, damit Sie sehen können, dass die Sätze, die Liechtenstein hier vorsieht, ökonomisch und im Vergleich mit der Schweiz realistisch sind und auch nicht extrem unterschwellig sind. Das heisst, auch im Vergleich mit den Schweizer Casinos sind die Sätze in Liechtenstein, nach dieser Erhöhung, durchaus anspruchsvoll.Und es ist, wie es andere Abgeordnete gesagt haben, aus meiner Sicht sehr wahrscheinlich, dass es vielleicht ein oder zwei Casinos geben kann, aber diese Leute können alle rechnen. Ich glaube nicht, das wir hier eine Flut von Casinos befürchten müssen. Ich glaube eben auch, mit diesen Abgabesätzen, die wir haben und der Konkurrenzsituation mit den unmittelbaren Nachbarn, dass die Befürchtungen, dass wir hier von einer riesigen Anzahl von Casinos überschwemmt werden, wahrscheinlich übertrieben sind. Also damit rechnen wir nicht.
Der Abg. Lampert hat gesagt «der schnellste Weg ist nicht immer der beste». Ja, das ist richtig, aber eben etwas mehr Tempo wäre schon gut. Zwischen Stillstand und übereiltem Vorgehen gibt es schon noch verschiedene Abstufungen und Schattierungen. Ich glaube nicht, dass wir hier vom schnellsten Weg sprechen nach fünf Jahren Stillstand. Ich glaube, es mag schon ein bisschen mehr Dynamik leiden. Die Regierung hat einfach versucht, den grössten Stolperstein, nämlich das Vergabesystem, zu ändern und es wurde auch gesagt von der Abg. Helen Konzett Bargetze von wegen juristischem Geplänkel - das kann man so sehen, ich glaube einfach, es ist auch hier so: Die Leute können rechnen und natürlich ist es für Casinos in der unmittelbaren Nachbarschaft eine einfache Rechnung. Wenn sie Konkurrenz in Liechtenstein verhindern können mit Anwaltskosten von vielleicht CHF 500'000 bis vielleicht CHF 1 Mio. und stattdessen, wenn es ein Casino gibt, in Liechtenstein CHF 5 Mio. verlieren im Jahr, dann lohnt sich der Aufwand für einen Anwalt allemal. Das heisst, solange wir das Konzessionssystem mit dieser Einzelkonzession nicht wegbringen, wird es sich hundertmal lohnen für die Konkurrenz, im Nachbarausland das rauf und runter zu prozessieren und dann werden wir nie eine Spielbank in Liechtenstein erreichen - auch mit all diesen Vorteilen für den Standort Liechtenstein. Und deshalb glaube ich auch, dass die Änderung im Bewilligungssystem der Schlüssel zu einem schnelleren Weg - nicht zum schnellsten Weg, aber zu einen schnelleren Weg ist, um zu einer Lösung finden.Ich glaube, die wesentlichen Punkte habe ich schon dargestellt. Es wurde von der Abg. Christine Wohlwend noch darum gebeten, dass wir diese Standards - und auch der Abg. Eugen Nägele hat sich das gewünscht - auf die 2. Lesung darstellen. Das machen wir sehr gern. Das kann man darstellen, auch diese Verordnungen, die teilweise schon ausgearbeitet sind, die dann eben genau zeigen sollen, was hier gewollt ist. Es ist auch klar - und das ist im Bericht und Antrag unter anderem auf Seite 39 dargestellt -, wir wollen keine Geldspielautomaten in Restaurants und wir wollen auch keine Spielbanken, die reine Automatenhöllen sind, wo man sich auch noch die Lunge kaputt machen kann, weil man es vom Rauch her nicht aushält, sondern wir wollen Spielbanken mit Niveau. Wir wollen Spielbanken, wo Geldautomaten da sind, aber es sollen auch Tische da sein, es soll ein hohes Niveau vorherrschen mit einer hohen Qualität. Und das werden wir versuchen, mit den Verordnungen auch so hinzubekommen, dass eben klar ist, nur wer dieses hohe Niveau erreichen kann, wird auch eine Bewilligung erhalten.Und damit komme ich noch zur Frage des Abg. Christoph Wenaweser betreffend die schnelle Bewilligung. Grundsätzlich kann ich Ihnen das zusagen. Ja, wir wollen das möglichst rasch dann behandeln, wenn das Gesetz in Kraft tritt, so Gott will oder so der Landtag will, und sofern ein Referendum gewonnen werden könnte, sollte es ein Referendum geben. Das wurde in Leserbriefen auch schon angedeutet, wobei ich dort das Steuersystem herausgehört habe und ich glaube, dort sind eben noch Missverständnisse da, dass eben unser Abgabesteuersystem für die Spielbanken eben gar nicht so attraktiv ist, wie das gemeint ist. Ich glaube, dieser Ansatzpunkt für ein Referendum, davor hätte ich jetzt wenig Angst. Es ist klar, das zuständige Amt für Volkswirtschaft wird dann nach Inkrafttreten des Gesetzes bestimmte Vorkehrungen noch zu treffen haben. Die Verordnungen müssen noch präzisiert werden und so weiter. Es wird nicht gerade in wenigen Tagen möglich sein, aber ich möchte auch seitens der Regierung dem Amt dann schon klar hinüberbringen, dass die Erwartungshaltung da ist, dass diejenigen Bewerber, die bereits sehr viel vorbereitet haben, dann mit einem angepassten Dossier auf die neue Rechtslage relativ rasch und zügig zu einer Bewilligung kommen können. Ich möchte das nicht erst im Jahr 2017 sehen. Aber ich kann es nicht fix versprechen, weil eben hier noch verschiedene Dinge gemacht werden müssen. Ich würde mich freuen, wenn das nach Inkrafttreten des Gesetzes noch im Jahr 2016 möglich wäre, hier einen grossen Schritt vorwärtszukommen. Ich glaube, die wesentlichen Punkte habe ich damit in einer ersten Runde abgehandelt. Die Fragen betreffend Online-Spiele und betreffend die Analogie mit der Schweiz, das möchte ich gerne in der schriftlichen Stellungnahme der Regierung dann auf die 2. Lesung darstellen, weil das etwas technisch komplexer ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Liste der Wortmeldungen hat sich wieder gefüllt und ich möchte Sie ermuntern, Ihre Botschaften in möglichst effizienter Weise vorzubringen. Ich möchte auch in Aussicht stellen, dass wir nach Ende der Eintretensdebatte wieder eine Pause machen werden.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Zu diesen Abgabesätzen, denke ich mir, hat die Regierung schon auf den Seiten 76 und 77 einige Ausführungen gemacht. Unter anderem auch zu diesen Reduktionen. Wenn wir uns das Jahr 2003 mit der Fussnote 36 betrachten, sieht man doch, dass es da auch zum Beispiel ein Abgabesatz von 13,33% gegeben hat. Gut, im Jahr 2014, da sehen wir ein Casino mit 24,66% und zwei Casinos mit 26,67% Abgabesatz. Nichtsdestotrotz ist es sicherlich gut, wenn Sie hierzu weitere Ausführungen machen auf die 2. Lesung, denn das scheint mir doch auch ausserhalb dieses Hohen Hauses ein zentraler Punkt zu sein, der immer wieder in den Diskussionen erwähnt wird.Wir haben es bereits gehört. Ich denke mir, mit Bürokratieabbau hat diese Vorlage nichts zu tun, ich habe es ja bereits auch im ersten Votum gesagt. Mehrere Casinos bedeuten mehr Kontroll- und Aufsichtsaufwand, das lässt sich nicht wegdiskutieren und das macht dann die ganze Sache auch ineffizienter.Dann hat der Abg. Harry Quaderer gesagt, es würde hier eine treibende Kraft geben. Ja, das denke ich mir auch. Diese gibt es eben, aber diese treibende Kraft, die wird gewisse Investitionen - so befürchte ich eben - nur tätigen, wenn es sich auch lohnt. Und wenn halt zwei oder drei Konzessionen oder Bewilligungen vergeben werden, dann werden diese Investitionen eben nicht getätigt. Der Abg. Christoph Wenaweser hat dann auch gesagt, mit ausländischen Investoren hätte er als Gemeinderat von Schaan des Öfteren gesprochen. Ja, wir hätten inländische Investoren, aber diese werden diese Investitionen nur tätigen, wenn es sich eben rentiert. Und wenn wir zwei Casinos haben, dann befürchte ich, haben wir zwei halbe und kein ganzes Casino. Und mit diesen halben Casinos, da werden sie nur hier einen regionalen Kampf ausführen zwischen Bad Ragaz und Bregenz. Aber wenn wir ein Casino hätten, das eben eine internationale Ausstrahlung hätte, sprich ein Hotel, dann könnten wir vielleicht auch andere Personen anziehen. Dann müssen wir eben nicht hier regional um diese Spielerinnen und Spieler kämpfen, dann hätten wir mitunter eine internationale Klientel, die nicht nur regional wohnhaft ist.Der Herr Minister hat dann auch noch auf das wirtschaftlich Sinnvolle hingewiesen - da sind wir beim gleichen Thema. Versetzen Sie sich in die Lage: Würden Sie diese Investition tätigen, wenn Sie wissen, es gibt eben mehrere Casinos? Dann werden Sie eben genau aus wirtschaftlichen Aspekten diese Investition nicht tätigen. Dann haben wir einfach zwei halbe Casinos. Ist das gut? Ich befürchte nicht, denn sie werden genau bei den Abgabesätzen auch an den Punkt gelangen, diesen Casinos werden Sie nicht mehr nehmen können. Da sie schlicht und einfach zu viel Geld brauchen, um zum Beispiel die Grundaufwendungen zu bezahlen. Wie gesagt, ich hätte lieber ein attraktives Casino, als mehrere weniger attraktive Casinos. Sie haben dann auch noch auf die Ausstrahlung hingewiesen - das stimmt schon. Nur ich befürchte mit dieser Strategie wird es am Schluss dann wirklich heissen: «Rien ne va plus».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Man könnte schon den Eindruck bekommen, dass man hier nicht ein Geldspielgesetz vor uns haben, sondern ein Gesetz über die Schaffung von Spielhöllen und ein Gesetz über die Förderung von Unzucht und Laster oder ähnliche Dinge. Ich habe, im Gegenteil zu Ihnen, Herr Zwiefelhofer, nicht den Eindruck gehabt, dass hier ein Bild an die Wand gemalt wird, wie zum Beispiel wie in einem Gangsterfilm, sondern mir ist eher so ein fundamentalistischer Prediger an einer Strassenecke in Las Vegas vor den Augen vorübergegangen, als ich da einige Voten gehört habe.Ich kann die Frage «braucht Liechtenstein ein Casino» ganz gut, ohne mit der Wimper zu zucken, mit «Nein» beantworten. Das brauchen wir wirklich nicht. Würde ich deshalb sagen, Liechtenstein darf kein Casino haben? Auf keinen Fall. Warum massen wir uns an, hier unter dem Vorwand, dass man Unzucht und Laster fördert, dass man das verbieten sollte? Dafür gibt es historische Beispiele bei uns. Man könnte sich auch fragen, brauchen wir so viele Wirtshäuser? Das hat man früher beantwortet. Da haben die Gemeinden noch mitgeredet und wenn eine Gemeinde das Gefühl hatte - Sie können mich dann vielleicht korrigieren Herr Wirtschaftsminister -, wir brauchen eben nicht noch ein Wirtshaus oder eine Bar, das war mal eine Diskussion in Triesen, brauchen wir tatsächlich eine Bar in Triesen, dann war damals das Votum: Nein, brauchen wir nicht. Davon ist man abgekommen und ich finde das eigentlich gut, dass man von solchen Dingen abgekommen ist.«Die Reputation wird vor die Hunde gehen». Ich weiss nicht, ich habe nicht gehört, dass Bad Ragaz, St. Gallen oder Bregenz irgendwie einen Reputationsschaden davongezogen hätten, weil sie seit ein paar Jahren, vielleicht Jahrzehnten ein Casino haben. Ich habe gefragt, jetzt bei meinem Nachbarn, der oft in Bad Ragaz ist und ihm ist nicht aufgefallen, dass da eine Prostituierte mehr irgendwo unterwegs wäre. Es sind fantasievolle Geschichten und Predigten, die wir hier jetzt gehört haben.Dann diese mahnenden Worte vom Kollegen Wendelin Lampert, «der Kuchen werde sich nicht vergrössern», dass, wenn mehrere Casinos sich wirklich ansiedeln möchten, die einen relativ kleinen Kuchen aufzuteilen hätten und das letztlich niemand davon profitieren würde; ich kann mir das nicht vorstellen. In Sevelen - Sevelen ist ein vergleichbares Dörfchen, wie unsere Dörfchen - da wurde ein Aldi gebaut und dann zu meinem Unverständnis gleich daneben ein Lidl und dann haben mich die Seveler aufgeklärt, das sei befruchtend. Da würden jetzt sogar mehr Leute kommen. Lidl steht offenbar absichtlich direkt neben dem Aldi. Ich weiss nicht, ob das ähnlich funktioniert bei den Casinos, aber ich glaube Ihnen nicht, Herr Lampert, was Sie da an die Wand malen. Dann wird einfach alles kaputtgehen und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Investor in eine halbe Sache investiert. Wenn er das Gefühl hat, das kann nicht funktionieren, dann investiert er nicht. Punkt. Dass dann drei Investoren kommen und sagen «Ja, wir investieren jetzt aber nur in halbe Sachen, weil die anderen drei wollen ja auch noch...». Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich habe nur eine bescheidene Erfahrung an Casinobesuchen und habe auch nicht so einen Nachbarn, der mich aufklären könnte. Aber diese Casinobilder und die damit einhergehenden Begleiterscheinungen, die hier geradezu in Horrorszenarien münden, diese Bilder kann ich mir nicht vorstellen. Und ich denke, geradezu in einem Dorf wie Vaduz, wo alles klein und transparent ist, werden wir diese Casinobilder, die hier dargestellt werden, gar nie erreichen und schon gar nicht mit diesen Richtlinien und diesen Gesetzen, die hier vorliegen.Zum zweiten Punkt, der Reputation. Jedes Land hat ein Casino. Es kann auch für uns ganz normal sein, dass wir ein Casino haben. Und wir müssen uns dann darum auch nicht schämen und es wird auch kein Reputationsproblem sein, weil wir ja wissen, dass wir hier in dieser Angelegenheit exakt und genau kontrollieren werden.Dann zu den Steuern: Ja, wenn wir dann jetzt schon die Steuern erhöhen wollen, wenn wir dann rechnen, wie viel wir in den letzten fünf Jahre eingenommen haben - ja dann bleibt nicht viel. Also viel von Nichts ist nicht viel. Und wenn wir uns dann auch noch um die Rendite von diesen Unternehmen kümmern, wie wir dass jetzt schon gehört haben und die halben Casinos, die hier gebaut werden, dann ist das, glaube ich, auch kein Problem. Hier müssen CHF 5 Mio. Eigenkapital eingesetzt werden, es muss viel Know-how eingekauft werden - also hier werden sich diese Personen sehr wohl etwas überlegen. Aber wenn wir dann schon von Beginn weg die Steuern so hoch setzen auf 80% Maximalsatz - 99% wäre vielleicht auch noch möglich - dann schaffen wir es wirklich, dass hier die Unternehmer, die hier etwas tun wollen, wirklich keine Chance haben. Ja, für mich ist das eine gute Vorlage und ich bin für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Nur ganz kurz, die Frau Abg. Helen Konzett Bargetze hat mich direkt angesprochen. Ich war 2010 schon 180 Grad anderer Ansicht wie Sie. Sie, Frau Konzett, wollten dazumal kein Geldspielgesetz und ich wollte eine Liberalisierung. Ich war dazumal gegen die Einzelvergabe und wir haben gesehen, dass dies nicht funktioniert hat. Und ich war für einen höheren Abgabesatz. Meine damalige Entscheidung hat nichts mit Ihrer Sicht auf Spielbanken zu tun. Ich finde, Sie belegen meine damalige Entscheidung mit Ihrer Sicht der Dinge auf Spielhölle, Laster und Unzucht und ich finde das nicht statthaft. Heute haben wir eine Vorlage, die weitgehendst meinen Wünschen entspricht und darum kann ich durchaus dafür sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja es scheint, die Freie Liste liebt es, Harry Quaderer zu zitieren. Mit dem kann ich gut leben. Ich war im 2010 eigentlich sehr kritisch eingestellt auf ein Casino in Liechtenstein, aber ich war mir sicher, wir brauchen ein Geldspielgesetz. Zwischenzeitlich bin ich mir sicher, ob wir ein Casino haben oder nicht - mir wäre lieber, wir hätten schon eins. Zu diesen Horrorszenarien, die ich jetzt gehört habe: Glauben Sie wirklich, ich weiss ja nicht, ich habe es nachgelesenn 80% der Leute, die regelmässig in ein Casino gehen, haben wahrscheinlich eine Spielsucht. Aber es gibt auch Leute, die nur einmal im Jahr gehen, wie ich vielleicht, nach Bad Ragaz, und da muss ich dem Kollegen Pio Schurti recht geben, also ein Casino im Kurort Bad Ragaz neben einem der renommiertesten Hotels, die es gibt in Europa, da habe ich nicht das Gefühl, dass sich die Bad Ragazer das leisten könnten, dass da irgendwie mit Prostitution und mit Spielhölle und weiss Gott was alles - also das ist wirklich der Teufel an die Wand gemalt.Zwischenzeitlich - und das hat jetzt der Herr Regierungschef-Stellvertreter sehr schön gesagt - , sind die physischen Spielbanken kontrollierbar, die virtuellen Spielbanken sind nicht kontrollierbar und die virtuellen Spielbanken sind in den letzten fünf Jahren wahrscheinlich explodiert. Und wenn wir wirklich Angst haben sollten, dass jetzt Hunderte oder Tausende von Liechtensteinern spielsüchtig sind, also ich habe nicht das Gefühl, dass sich in den letzten fünf Jahren irgendetwas verändert hätte oder dass auf dem Sozialamt auf einmal hundert Leute angeklopft haben: «Ich habe mein Geld im Casino verloren oder ich habe meine Kreditkarte zehn Mal überschritten in einem virtuellen Casino». Also ich habe das nicht gehört. Vielleicht können Sie mich da korrigieren. Nochmals: Der private Betreiber, ich weiss nicht, ob er in Ihrer Fraktion war, er hat sein Konzept vorgestellt und das ist ein Konzept, das wirklich Sinn macht. Ein grosses Hotel mit Casino und dieses Casino ist ja gedacht für Leute, die nach Liechtenstein kommen, die den Tourismus wahrscheinlich beleben, für das Kleingewerbe wird das Aufträge geben, vielleicht auch für das Baugewerbe natürlich, also ich bin da gegenüber dieser privaten Initiative wirklich sehr, sehr positiv eingestellt und ich glaube, das wird etwas Gutes sein für unser Land, vor allem für Vaduz. Und ich glaube nicht, dass man jetzt da diese grossen Horrorszenarien heraufbeschwören sollte.Und noch was: Sie haben die DU-Fraktion gefragt, ob wir mehr Leute beim Staat wollen. Ich glaube, wir haben jetzt schon eine Person im Amt für Volkswirtschaft, die wartet schon sehnsüchtig darauf, dass wir ein Casino haben. Also ich glaube nicht, dass wir da mehrere Leute einstellen müssen. Weil wenn das der Fall wäre, hätten wir das schon lange machen müssen, wegen der Spielsucht, die vielleicht im virtuellen Casino abgeht. Aber vielleicht sehe ich das ja alles ein bisschen falsch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Leider haben wir schon ein Geldspielgesetz, darum muss ich sagen, wenn wir schon ein Casino haben müssen, dann wenigstens nur eins. Ich habe es mit dem Abg. Wendelin Lampert. Ein richtiges als mehrere, die nichts taugen. Ich weiss nicht, ob Sie sich erinnert haben, es gab mal kurze Zeit in Feldkirch ein Casino. Das war eben mehr schlecht als recht. Es existiert, glaube ich, mittlerweile nicht mehr, weil es einfach der Markt nicht hergab, dass Feldkirch noch ein Casino braucht.Meine Frage an den Regierungschef-Stellvertreter: Welche Möglichkeiten hätten wir in der Zukunft, falls die Casinos in Liechtenstein wie Pilze aus dem Boden schiessen? Bei jedem Bankomaten ein Casino, was könnten wir dagegen unternehmen schlussendlich?Und dann möchte ich noch gern die Aufmerksamkeit der Abgeordneten und der Regierung - ich weiss nicht, ob Sie sie schon kennen - auf die Studie «Soziale Kosten des Glückspiels in Casinos» verweisen. Die wurde von der Schweizerischen Spielbankenkommission in Auftrag gegeben. Also nach dem Motto: Trau keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast, kann man da davon ausgehen, dass die mehr oder weniger akkurat ist. Und die gehen von einem gesamtwirtschaftlichen Schaden oder Kosten von Casinos von CHF 70 Mio. pro Jahr aus. Wenn man das auf Liechtenstein runterrechnet, bevölkerungsmässig, kommen wir auf ungefähr CHF 380'000, welche die Casinos den Staat zusätzlich kosten - also die Wirtschaft im Gesamten.Dann noch meine Frage: Ich kenne leider das alte Spielgesetz nicht, das neue schon. Aber ich habe es nicht gesehen. Ich weiss, zum Beispiel in Kanada gibt es einen Gesetzesartikel, der da fordert, dass Casinos 8% vom Spieleinsatz wieder als Gewinn auszahlen müssen. Dass die Automaten oder was immer da rumsteht, so manipuliert sind, dass mindestens 8% wieder zurückfliessen an den, der da spielt. Es wäre noch interessant zu wissen, ob wir so etwas auch haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja ich hoffe, ich melde mich noch zum letzten Mal, jetzt bevor wir dann eintreten oder nicht. Ich möchte noch auf ein paar Voten eingehen, die mich auch wieder direkt angesprochen haben.Also auf der einen Seite freue ich mich ja, dass unsere Haltung hier so breit kommentiert wird, aber eigentlich ist es ja klar, dass wir auf das Gesetz eintreten werden. Ja, ich wundere mich eigentlich auch über diese Aufmerksamkeit, die wir hier erhalten. Aber ich liebe es ja, mit Ihnen zu diskutieren, deshalb ist das kein Problem. Ich möchte einfach noch einmal daran erinnern, ich habe in meinem Votum weder das Wort «Spielhölle», noch das Wort «Unzucht», noch das Wort «lasterfördernd» oder irgendetwas in diese Richtung erwähnt. Ich glaube ganz klar - nein, ich bin der festen Überzeugung -, dass ich mit meinem Votum, das, wie ich meine, eigentlich sachlich war, Bilder in Ihren Köpfen produziert habe, die Sie aus bestimmten Filmen haben. Ich bin weder religiös noch filmesüchtig. Ich liebe zwar auch alte Filme, aber ich habe überhaupt kein Problem mit Casinos. Ich war auch schon in Casinos, Sie würden es nicht glauben. Ich wollte einfach, wie der Herr Vize-Regierungschef, er hat ja darauf hingewiesen und da bin ich mit ihm einig, dass man sich nicht nur am volkswirtschaftlichen Nutzen von Casinos orientieren soll, sondern ich meine, man muss einfach auch die volkswirtschaftlichen Kosten betrachten. Und wenn wir diese Studie hier sehen, dann könnte es sein, dass wir vier Stellen brauchen in Liechtenstein, die sich um diese Sache kümmern, nämlich rund CHF 400'000. Vielleicht sind es auch nur zwei oder drei Stellen, aber immerhin, wir sollten uns einfach darüber unterhalten. Das war auch mein Grund, warum ich einen grösseren Zusammenhang hergestellt habe und auch die anderen Minister angesprochen habe, weil ich einfach denke, dass es eben geschätzte Sozialkosten geben wird, dass auch die Reputation ein Thema sein könnte und dass es einfach auch darum geht, das in einem Zusammenhang zu stellen. Ich habe mit Fachleuten gesprochen, die einfach auch gesagt haben, das könnte ein Thema sein. Ich habe deshalb in meinem Votum auch kritisiert, dass in diesem Bericht und Antrag eigentlich dort eher beruhigt wird, wenn es um die Casinos geht, dort aber eher Gefahren gesehen werden, wenn es um diese Online-Geschichten geht. Ich denke auch, dass die Online-Geschichten eigentlich subtiler sind, aber auch gefährlicher, weil die Leute ungesehen einfach ihrer Sucht nachgehen, wenn sie denn eine haben. Deshalb ist dort das Suchtpotenzial grösser, als wenn man ins Casino geht. Und ich denke einfach, wenn wir alle diese möglichen Kosten gar nicht besprechen wollen, dann sind wir eben auch naiv oder möglicherweise naiv. Und der Herr Vize-Regierungschef hat auch das strenge Bewilligungsprozedere noch einmal klar betont. Er hat auch noch einmal betont, dass es eine starke Aufsicht braucht, dass die Regierung dort festhält. Und dann denke ich einfach, das kostet halt auch etwas. Aber was ich vermisst habe im Bericht und Antrag, ist eben eine Bezifferung dieser geschätzten Kosten. Das fehlt komplett. Und das ist einfach das, was ich noch sagen möchte und was mich auch sehr wundert, alle, die mich kennen, würden mich nicht gerade als Betschwester bezeichnen und als das wurde ich hier heute dargestellt. Ich finde das unsachlich und auch unfair, weil es entbehrt jeglicher Grundlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja ich denke, wir haben hier eine gute Vorlage und ich danke dem zuständigen Minister für diesen gangbaren Weg. Ich möchte den Markt spielen lassen, ich möchte nicht nur eine Konzession. Ich glaube, der Markt regelt das sehr schnell.Ein Casino hat Suchtpotenzial. Das glaube ich auch. Ich meine, man muss dann die Leute schulen oder sensibilisieren, die dort arbeiten. Aber Alkohol hat auch ein Suchtpotenzial. Dann müssen wir das auch verbieten, wenn wir alle Gefahren ausschliessen wollen. Ich glaube wirklich, das Bewusstmachen ist wichtig, den Umgang damit lernen, ist wichtig, das musste man beim Alkohol auch. Aber ich sehe hier sehr viele Chancen mit einigen Gefahren, die man nicht wegdiskutieren kann, aber ich sehe mehr Chancen und ein bisschen Belebung im Land schadet, glaube ich, auch nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ja, ich versuche nochmals, meine Gedanken hier in die Runde zu bringen. Ich habe es schon sehr stark mit dem Abg. Wendelin Lampert. Ich befürchte eben, dass diese Strategie kolossal scheitern wird - ein weiteres Mal. Weil diese zwei Bewerber, die jetzt hier im Raum stehen, die haben jetzt um eine Lizenz gebuhlt, um eine Monopolstellung. Und diese wollten sie dann für ein paar Jahre zu ihrem Vorteil ausnutzen. Und ich glaube eben genau, dass da der Hund begraben ist. Und wenn Sie dann hingehen und den unteren Abgabensatz erhöhen, dann glaube ich, wird es noch schwieriger. Sie verstehen mich schon: Ich setze mich für einen tieferen, unteren Steuersatz ein. Ich glaube, ich habe mich noch nicht gerade irgendwo für tiefere Steuersätze eingesetzt. Aber hier mache ich es, weil es eben, ich nenne es einmal, Anschubfinanzierung braucht. Wenn die das Geschäft am Aufbauen sind und Sie denen das Wasser abgraben, dann wird das nicht funktionieren. Hingegen setze ich mich für einen hohen, möglichst hohen, wie in der Schweiz achtzigprozentigen Maximalsteuersatz ein. Wie das die Regierung dann ausgestaltet - und dahingehend habe ich Sie ja auch in meinem Eintretensvotum gefragt, wie Sie das machen wollen -, wie die Kurve verläuft, das liegt dann in Ihrer Verordnungskompetenz. Und je cleverer, je besser Sie das machen, umso mehr werden die Casinos überleben können und umso mehr werden dann auch die Einnahmen für den Staat sprudeln. Und ich denke, es ist eben schon ganz wichtig, für mich geht es eben schon darum, dass für den Staat etwas herausschaut, weil sonst müssen wir diese Übung wirklich nicht machen. Weil meine Fraktionskollegin hat es ausgeführt und Sie führen es hier in diesem Bericht auch aus: Normalerweise heisst es immer, der Bericht und Antrag hat keine fin-anziellen, personellen und organisatorischen Konsequenzen. Hier haben Sie schon ein paar Seiten dazu geschrieben und das auch zu Recht. Also hiermit ist Aufwand verbunden und Sie sagen auch, dass die Einnahmen erst nach fünf Jahren sprudeln werden. Wenn das ganze Experiment schief geht, dann werden wir auf den Kosten sitzen bleiben und es wird nichts für uns rausschauen. Ich weiss nicht, wie hoch das Restrisiko ist, aber es ist ganz elementar da. Und wenn man nochmal auf diese zwei Bewerber eingeht: Die finden das nicht gut, dass hier jetzt zwei oder mehrere Lizenzen vergeben werden. Nein, die hätten beide gerne eine ohne den andern und genau das ist das Businessmodell, das für diese Bewerber funktionieren würde.Dann noch ein Wort nochmal zu den Kosten: Es haben auch schon gewisse Abgeordnete in diesem Hohen Haus von einem «Amt für Spielsucht» gesprochen, das wir dann eben auch noch finanzieren müssten. Ich hoffe, dass das dann eben nicht der Fall sein wird. Aber wie gesagt, ich glaube nicht, dass diese Strategie aufgehen wird. Nicht mit dem höheren unteren Steuersatz und auch nicht mit den mehreren Polizeibewilligungen. Ich kann es mir nicht vorstellen. Ich glaube es nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der Lidl und der Aldi in Sevelen, ob das vergleichbar ist, das weiss ich nicht, aber es passt im Prinzip perfekt zum Supermarkt in Triesen. Wir wollen eben keinen Lidl und keinen Aldi, wir hätten gerne einen Supermarkt in Triesen. Das wissen Sie ja, Herr Abg. Pio Schurti. Und denken Sie wirklich, diese Investoren werden das Hotel bauen? Das befürchte ich eben genau nicht. Und dann haben Sie genau diesen Kleinkrieg hier in der Region. Sie müssen eben dann Ihre Spieler von Bad Ragaz bis Bregenz finden. Wenn wir aber ein Hotel dazu hätten, das eine internationale Ausstrahlung hat, dann würden vielleicht auch andere Damen und Herren von diesem schönen Globus hierher reisen. Das ist der riesige Unterschied. Und wie gesagt, ich will keinen Aldi und keinen Lidl hier in Vaduz. Ich hätte gerne einen Mega-Superstore hier in Triesen. Ein Casino, das rentiert. Und da bin ich überzeugt, von einem Casino werden Sie auch mehr Erträge für den Staatshaushalt generieren als von zweien. Denn zwei werden alleine für ihre Grundinvestition und ihren Grundaufwand zu viel Geld benötigen. Deshalb, wie gesagt, lieber ein Casino als zwei halbe.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Entschuldigen Sie, dass ich noch einmal gedrückt habe. Ich habe noch einen Gedanken nicht platziert, habe ich vergessen. Es geht mir um diese CHF 5 Mio. Mindestkapital. Also es wurde hier verschiedentlich dargestellt - ich glaube auch, vom Abg. Christoph Wenaweser wurde das gesagt -, wenn Hotels und diese Zusatzmöglichkeiten, die Hotels, die jetzt schon jeden Franken umdrehen müssen, und das dann auch Möglichkeiten bietet eben gerade für Hotels. Aber wir sprechen hier von Casinos, die CHF 5 Mio., also erheblich Kapital, hinterlegen müssten. Es ist nicht einfach ein Hotel, das noch einen Zusatzraum oder zwei Räume einrichtet für ein Casino. Ich weiss nicht, habe ich hier etwas falsch verstanden? Aber auf jeden Fall sind das erhebliche Investitionen, erhebliches Kapital, das hier vorhanden sein muss. Ich denke einfach eben auch, wie der Abg. Wendelin Lampert und meine Fraktionskollegen, dass das einfach nicht funktionieren wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, mich packt die Sucht nach einem kühlen Getränk und nach Hause zu gehen. Ich stelle den Antrag auf Ende dieser Debatte. Ich glaube, jetzt sind wirklich alles Positionen ausgetauscht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ich glaube, dieses Ende zeichnet sich nun wirklich ab. Wenn nicht, werde ich darüber abstimmen lassen. Aber ich sehe keine weiteren Wortmeldungen ausser dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter, der sich sicher auch um Effizienz bemühen wird.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es ist schwierig. Ich hätte schon noch ein paar knackige Sätze parat und damit provoziere ich natürlich wieder eine Debatte. Also das machen Sie mir nicht ganz einfach.Landtagspräsident Albert Frick
Dann werde ich darüber abstimmen lassen. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Lassen Sie es mich versuchen, moderat zu formulieren. Ich verstehe das Anliegen, dass man gerne ein tolles Casino mit Hotel und allem Pipapo hätte. Das verstehe ich. Aber schauen Sie, es ist gescheitert. Dieser Ansatz ist gescheitert, und zwar nicht nur wegen dem Konzessionssystem, sondern auch, weil eine Hotelnutzung nichts mit einer Spielbankenkonzession zu tun hat. Das wurde europarechtlich geklärt. Diese Fragen haben wir geklärt. Da nützt das Jammern und das Hoffen und Wünschen, dass man halt am liebsten nur ein Casino hätte, nichts. Diesen Weg haben wir schon hinter uns. Also wenn wir jetzt etwas mehr Dynamik hineinbekommen wollen und wenn wir dieses eine tolle Casino wenigstens wollen, dann müssen wir es möglich machen. Also machen wir es doch einfach möglich und vertrauen wir darauf, dass diese Leute eben rechnen können und das sie nicht irgendwelche halben oder viertel oder achtel Casinos bauen, die dann gar nicht rentieren. So blöd ist niemand, dass er CHF 5 Mio. Eigenkapital aufwirft und so weiter, damit er dann irgendeine Bruchbude hat, die nicht rentiert. Ich glaube nicht. Ich glaube, so clever sind die Leute, die können alle rechnen.
Dann noch zum Abg. Patrick Risch, er hat gefragt, wie das mit diesen Abgabesätzen sei. Das kann ich Ihnen vorlesen. Ich habe das gerade gefunden im «Gesetze.li», in der Spielbankenverordnung, Art. 88 heisst es: «Ein Geldspielautomat muss eine theoretische Auszahlungsquote von mindestens 80% aufweisen. Die Auszahlungsquote ist mittels anerkannter Wahrscheinlichkeitsrechnungen in Bezug auf die mögliche Anzahl der Spielergebnisse zu berechnen oder mit Testspielen nachzuweisen.» Also wir haben eine solche Vorschrift bereits in der Spielbankenverordnung, die übrigens auch noch andere interessante Details enthält, für diejenigen, die es wirklich auch interessiert. Also das ist diese Frage, die Sie gestellt haben.
Was wir tun können, wenn die Casinos wie Pilze aus dem Boden schiessen. Ja, dann werde ich dann wahrscheinlich selber zu einer Betschwester. Dann frage ich mich auch, was wir dann tun. Dann habe ich vollkommen falsch gelegen, das gebe ich dann auch zu. Wenn so viele Pilze mit CHF 5 Mio. Eigenkapital dahinter kommen, dann müssen wir etwas unheimlich gut gemacht haben und das nehme ich dann halt in Kauf. Wie wir das verhindern könnten - im Moment, glaube ich, geht es um das Gegenteil. Im Moment geht es darum, dass wir etwas wollen. Wir wollen das wenigstens ein paar Pilze wachsen. Wenn wir dann das Problem haben, dass wir zu viele Pilze haben, dann müssen wir ein Fungizid suchen und das tun wir dann, wenn das Problem da ist. Im Moment macht mir das ehrlich gesagt keine grossen Sorgen. Ich wäre froh, wenn wir ein tolles Casino bekommen, wenn es denn halt zwei sind, dann ist offenbar der Markt so, dass er das zulässt. Das werden wir dann sehen.Dann noch zur Abg. Helen Konzett: Ich möchte mich entschuldigen. Ich wollte Sie nicht beleidigen oder irgendwie unfair angreifen. Ich weiss, dass Sie keine Betschwester sind, sondern eine fröhliche, lebenslustige Person. Also das wollte ich nicht und ich möchte mich entschuldigen, wenn das falsch rübergekommen ist. Es war nicht böse gemeint.Dann zum Abg. Thomas Lageder: Diese fünf Jahre, das bezieht sich auf die volle Entfaltung der Marktpenetranz. Das volle Marktpotenzial ist nach fünf Jahren erreichbar. Aber der Bruttospielertrag wird natürlich laufend erhoben. Da kommen Einnahmen schon nach dem ersten Jahr. Es ist also nicht so, dass wir fünf Jahre keine Einnahmen, keine Abgaben haben. Aber die volle Wirkung entfaltet ein Casino aufgrund von Erfahrungswerten halt erst nach fünf Jahren. Dann ist es arriviert, dann kennt man es, dann hat es Stammkunden, die nicht spielsüchtig sind, hoffe ich, dann ist die Situation da. Aber das sind diese fünf Jahre. Ich glaube, das darf man einfach nicht durcheinander bringen. Und Sie haben eine möglichst clevere Ausgestaltung gewünscht. Ja, das wünsche ich mir auch und ich hoffe, dass die Experten, die damit beschäftigt sind - auch externe Experten -, das Geld wert sind und eine möglichst clevere Ausgestaltung auch erreichen. Ich bin selbst kein Experte für diese Fragen, aber dazu haben wir auch externe Expertise dazu genommen.Ich glaube, damit habe ich die wesentlichen Punkte noch einmal abgehandelt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Damit können wir nun wirklich über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Regierungsvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen Eintreten beschlossen. Damit darf ich Sie jetzt in eine Pause bis 19:30 Uhr entlassen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 19:05 bis 19:35 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Geldspielgesetzes durch Artikelaufruf vor.Art. 3 Abs. 1 Bst. b und m Ziff. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. b und m Ziff. 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Ich habe eine Frage zum Art. 3 Abs. 2. Da steht: «Die Betriebskosten müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen». Das Wort «angemessen» scheint mir doch sehr ungenau und ich habe auch in den Erläuterungen vorne nichts gefunden. Vielleicht könnte man das auf die 2. Lesung ein bisschen präzisieren, in welchem Verhältnis das wirklich stehen sollte. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 Sachüberschrift, Einleitungssatz sowie Bst. a, d bis, e, f, i und k werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Sachüberschrift, Einleitungssatz sowie Bst. a, d bis, e, f, i und k stehen zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. In dieser Bestimmung werden die Bewilligungsvoraussetzungen aufgelistet. Ich habe hier rein eine legistische Frage: Später im vorgeschlagenen Art. 9b werden die geforderten Eigenmittel aufgelistet. Müsste nicht in dieser Bestimmung hier auch ein Verweis auf Art. 9b enthalten sein? Ich bitte die Regierung, auf die 2. Lesung zu klären, ob hier nicht ein Verweis auf 9b auch noch enthalten sein müsste. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9a steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier haben wir wieder einmal diese Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Europäischen Gesellschaft. Da würde mich natürlich interessieren, wie es mit der Transparenz im Öffentlichkeitsregister aussieht, speziell bei der Europäischen Gesellschaft. Hat man hier Einblick in aktuell sehr transparente Daten, die teilweise gefordert werden? Das sollte ja dann auch bei einem solchen Casino gehen, dass man hier ein wenig sieht, was läuft und geht in diesen Häusern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Lampert, es ist so. Dürfte ich noch kurz eine Frage stellen zum vorigen Art. 9, da habe ich noch eine Frage vergessen. Diese wäre zum Buchstaben k. Meines Erachtens wurde hier gegenüber der bestehenden Vorlage keine Änderung vorgenommen und ich denke, dieser müsste hier in dem Fall nicht aufscheinen, der Buchstabe k.Dann zum Art. 9a: Hier versuche ich erneut mein Glück, wie bereits schon im Jahre 2010. Ich habe bei dieser Bestimmung darauf plädiert, dass hier auch die Gesellschaftsform der GmbH zugelassen wird. Bei der GmbH handelt es sich ebenfalls um eine harmonisierte Gesellschaft, wie auch die Aktiengesellschaft oder die SE. Und ich sehe eigentlich keinen Grund, wieso dass eine Spielbank nicht auch in der Form einer GmbH möglich sein sollte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ich habe noch eine Frage zu Abs. 2 von Art. 9a. Da heisst es ja: «Der Sitz der Gesellschaft muss in Liechtenstein oder nach Massgabe von Abs. 3 in einem anderen Mitgliedstaat des EWR sein». Wie sieht es da mit der Steuerpflicht aus? Oder besser gesagt, wo wird die Steuer dann bezahlt, wenn es ein EWR-Mitgliedstaat ist? Profitiert dann Liechtenstein davon? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich beginne gerade am Schluss mit der Frage des Abg. Patrick Risch. Auch wenn eine Gesellschaft im Ausland den Sitz hat, muss dann in Liechtenstein eine Niederlassung vorhanden sein und das Steuerrecht ist natürlich am Territorialitätsprinzip, das heisst, die Steuern werden hier in Liechtenstein entrichtet. Der Sitz der Gesellschaft ist für das Steuerrecht in diesem Fall hier nicht relevant. Diese Befürchtung kann ich zerstreuen.Und noch zur Frage des Abg. Thomas Vogt betreffend GmbH: Ich kann das jetzt spontan nicht sagen. Es gibt schon Unterschiede zwischen GmbH und Aktiengesellschaft im Bereich auf das Gesellschaftsrecht. Die Vorschriften das PGR betreffend, da gibt es gewisse Unterschiede. Wir werden das auf die 2. Lesung anschauen, ob wir da etwas zulassen können oder nicht. Ich gehe davon aus, dass es Gründe gegeben hat, warum man das nicht gemacht hat. Aber das möchte ich jetzt nicht spontan ausschliessen oder befürworten.Dann noch zur Frage des Abg. Wendelin Lampert betreffend die Europäische Aktiengesellschaft. Die ist identisch geregelt wie die Liechtensteiner Aktiengesellschaft. Also die Transparenzvorschriften sind identisch und das gilt auch für Spielbanken. Wie bei Ärzten - ich nehme an, Sie spielen auf das an -, ist auch bei Casinos oder anderen AGs alles transparent heute.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Es würde mir natürlich nicht in den Sinn kommen, auf diese Ärzte anzuspielen in diesem Punkt. Betreffend die GmbHs, da würde mich jetzt doch auch noch wunder nehmen, erfüllt die GmbH auch die Transparenzerfordernis, sprich, was kann ich bei einer GmbH im Öffentlichkeitsregister einsehen? Wenn hier schon die Forderung jetzt im Raum steht, dann würde mich dann doch wunder nehmen, erfüllt das meine Anforderungen an Transparenz in diesem Bereich?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich meine Ja, die GmbH hat die gleichen Transparenzvorschriften. Weil eben die GmbH auch die Gesellschafter aufführt, das ist auch ein Grund, warum im Finanzplatz die GmbH in der Vergangenheit eben nicht so erfolgreich war wie andere Rechtsformen. Weil es eben auch sehr transparent ist. Aber wir können das noch zur Sicherheit kurz ausführen.Und dann noch zur Frage betreffend dem Buchstaben k: Sie haben recht, das kann man streichen. Es ist ein Versehen, dass der hier noch einmal aufgeführt ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 9b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9b steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Beim Art. 9b Abs. 3 habe ich ein bisschen Mühe mit dem Satz. Ich denke, er ist unpräzise. «Das Amt für Volkswirtschaft kann eine höhere Eigenkapitalquote verlangen, wenn besondere Betriebsrisiken oder andere besondere Umstände vorliegen.» Auch hier habe ich keine Erläuterungen vorne gefunden zu diesen «besonderen Betriebsrisiken und besonderen Umständen» und ich wäre froh, wenn das auf die 2. Lesung noch ein bisschen genauer erklärt werden könnte. Ich glaube, es wäre dann auch für das Amt für Volkswirtschaft dann praktisch, wenn sie eine gewissen Handhabe oder genauere Informationen dazu hätten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich hatte die gleichen Fragen wie der Abg. Nägele zum Abs. 3 und wäre Ihnen auch dankbar, wenn diese unbestimmten Begriffe konkretisiert würden.Dann noch zum Abs. 1: Hier rein eine legistische Anmerkung. Meines Erachtens sollte man hier den Begriff «Spielbank» durch «Gesellschaft» ersetzen, somit wäre er zum Beispiel mit dem Art. 9a wieder stimmig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 9c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 3 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 3 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur ein Kommentar zu diesem Artikel und auch zum vorhergehenden Artikel: Hier wird auch ein bisschen ersichtlich, dass das dann eben auch Arbeit verursacht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Wir können weiterlesen. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Bei Art. 17 Abs. 3 steht: «In leichten Fällen kann das Amt für Volkswirtschaft die Bewilligung suspendieren, einschränken oder mit zusätzlichen Bedingungen und Auflagen versehen.» Auch hier: Was sind «leichte Fälle»? Ich denke, das hilft später sicher, wenn man das ein bisschen genauer definieren kann oder einschränken kann. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich muss jetzt hier vielleicht doch eine Bemerkung machen. Wir werden das auf die 2. Lesung ausführen, aber Hintergrund dieser Begriffe sind Rezeptionsgrundlagen. Zum Beispiel Art. 9b Abs. 3 wurde von der Schweiz rezipiert, auch dieser Artikel hier wurde rezipiert. Das heisst, wir beziehen uns da auf die Rechtsgrundlagen, die auch die Schweiz hat. Und dann gibt es natürlich dazu entsprechend viel Material. Also diese unbestimmten Begriffe sind eben schon definiert, aber wie in vielen Fällen, auch im Strafrecht, rezipieren wir und dann können wir dafür dann auch ausländische Grundlagen zur Auslegung von Begriffen - sollte es Rechtsstreitigkeiten oder Fragen geben - dazu beiziehen. Aber Sie haben recht, man könnte das auf die 2. Lesung natürlich ausführen, aber im Endeffekt haben wir natürlich schon Auslegungshilfen durch das, dass eben die Artikel eins zu eins aus dem ausländischen Recht teilweise rezipiert sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Ja, vielen Dank für das Wort. Vielen Dank für die Erklärung. Für mich ist das ausreichend, wenn ich das weiss, dass diese Worte im Prinzip aus dem schweizerischen Gesetz übernommen werden und dass dort die Grundlagen und Erläuterungen vorhanden sind, dann kann man auf diese Erläuterungen zurückgreifen, weil sie dann eins zu eins übereinstimmen. Vielen Dank für diese Erklärung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 17a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 Sachüberschrift und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 Sachüberschrift und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 1 Bst. h sowie Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 1 Bst. h sowie Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
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Art. 47 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
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Art. 55 Abs. 1 Bst. e und l sowie Abs. 2 Bst. b Ziff. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 Abs. 1 Bst. e und l sowie Abs. 2 Bst. b Ziff. 4 stehen zur Diskussion.
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Art. 59 Abs. 1 Bst. b und g sowie Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 Abs. 1 Bst. b und g sowie Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60a steht zur Diskussion.
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Art. 60b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60b steht zur Diskussion.
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Art. 60c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60c steht zur Diskussion.
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Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
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Art. 70 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70 Abs. 1 steht zur Diskussion.
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Art. 73 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja ich möchte hier einfach noch mal darum bitten, dass Sie auf die 2. Lesung darlegen, wie die Ausgestaltung der Geldspielabgabe sein soll und vor allem auf das «progressiv» bin ich gespannt - wie das genau auszugestalten ist. Ich wiederhole einfach noch einmal, was ich gesagt habe: Ich halte es für unklug, den unteren Steuersatz zu erhöhen, es wäre für mich eher angesagt, den oberen Steuersatz zu erhöhen, damit man eben sich die Option offen lassen kann. Es muss ja dann noch nicht heissen, dass 80% abgezogen werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich beziehe mich hier auf mein Eintretensvotum. Wie gesagt, würde ich hier den Eingangssteuersatz so belassen, wie er ist und weiters möchte ich nochmals anführen, dass ich diese Bestimmung hier einfach verfassungsmässig für bedenklich halte. Der Grund ist einfach, dass hier der Regierung relativ grossen Spielraum gelassen wird, wie sie die Progression dann ausgestaltet. Ich kann Ihnen ein Beispiel sagen: Sagen wir, wir würden diese Bestimmung so ausgestalten, wie der Abg. Lageder es wünscht, beispielsweise von 12,5% bis 80%. Dann wäre es wirklich de facto so, dass die Regierung einfach die Steuersätze komplett bestimmen könnte. Ich würde einfach die Regierung bitten, auf die 2. Lesung hin zu prüfen, ob diese Bestimmung so wirklich der Verfassung standhält. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier auch noch das Votum meines Kollegen Thomas Lageder unterstützen und einfach auch damit begründen, dass die Regierung dann sich eine Vergrösserung des Handlungsspielraums verschafft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze den Vorschlag der Regierung explizit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Damit ist das Buffet eröffnet und die Regierung kann sich jetzt etwas aussuchen - vielen Dank. Nein, Spass beiseite. Ich denke, wir werden das noch einmal genau anschauen auf die 2. Lesung und die Bedenken des Abg. Thomas Vogt nehmen wir natürlich ernst. Ich kann aber versichern, die Regierung ist sich der Problematik von Verfassungsmässigkeit von Steuer- und Abgabevorgaben in Gesetzen bewusst. Spätestens seit den ganzen StGh-Urteilen zur FMA-Aufsichtsabgabenregelung. Wir kennen den Spielraum und auch die «Do's and Dont's» von solchen gesetzlichen Regulierungen. Ich bin davon ausgegangen, dass das hier berücksichtigt worden ist. Ich werde das aber noch einmal überprüfen lassen, dass wir hier wirklich auf der sicheren Seite sind betreffend die Ausgestaltung dieser Steuer- oder Geldspielabgabesätze. Ich kann Ihnen heute, sofern nicht eine grosse Mehrheit das anders sieht, aber auch schon ankündigen, dass wir sehr wahrscheinlich den Abg. Manfred Batliner folgen werden und diesen Satz so belassen werden, weil wir hier schon relativ viel Gedanken investiert haben, wie diese Sätze ausgestaltet sein können. Wir haben in der Vorbereitung dieser Vorlage wirklich intensiv mit diesen ganzen Steuersätzen gespielt und ausgerechnet, was welche Konsequenzen hätte - auch mit Vergleichen und so weiter. Und das würde mich überraschen, wenn wir jetzt hier noch einmal zu völlig anderen Ergebnissen kommen würden. Also ich tendiere dazu, dass wir diese 17,5% bis 40% belassen. Vielleicht auch mit dem Hintergedanken, einfach in der Aussenwirkung auch in der Bevölkerung. Ich glaube, ein noch weiteres Senken der Sätze hätte wahrscheinlich einen Effekt, der in der Aussenwirkung schwierig zu erklären wäre und ein Belassen könnte man noch eher rechtfertigen. Also ich tendiere Richtung 17,5%, weil wir das wirklich weit durchdacht haben und es müssten mich schon starke Argumente überzeugen, das jetzt noch einmal wieder anders zu regeln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Nur noch ein paar Zahlen aus der Schweiz. Also in Zürich ist die Maximalabgabe 51%; Bern 48%; Lugano - das ist nicht deutschsprachige Schweiz, aber ja, 46,8%; Luzern 45,4%; St. Gallen 44%; Pfäffikon 43,3%; Locarno 41,5%. Ich denke, die Regierung hat diese Zahlen angeschaut und wollte hier einfach darunter sein. Das könnte sein. Bad Ragaz noch als letztes: 41,1%.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Nein, die Regierung wollte nicht einfach unter diesen Sätzen sein. Aber wir haben wirklich viele Rechnungen angestellt und haben aufgrund der vorhandenen Marktsättigung einfach auch angestrebt, ein kompetitives Steuerabgabemodell vorzuschlagen und ich habe schon betont und darauf hingewiesen, dass in der Schweiz eben auch verschiedene Reduktionen möglich sind etc. Also man kann das Abgabesystem in der Schweiz auch nicht eins zu eins mit dem hier vorgeschlagenen System vergleichen. Es ist einfach nicht direkt vergleichbar, weil die Schweiz eben regionale Aspekte auch miteinbezogen hat, die wir aufgrund der Kleinheit unseres Territoriums eben nicht einbezogen haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 77 Abs. 1 Bst. a und c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 Abs. 1 Bst. a und c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 78 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 und Bst. b sowie Abs. 3 Bst. e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 78 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 und Bst. b sowie Abs. 3 Bst. e stehen zur Diskussion.
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Art. 79 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 79 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
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Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81 steht zur Diskussion.
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Art. 81a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81a steht zur Diskussion.
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Art. 81b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81b steht zur Diskussion.
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Art. 81c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 82a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 82a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 82b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 82b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 83a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 83a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 85 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 87 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 87 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 88 Abs. 1 Bst. a bis d sowie Abs. 2 Bst. a und b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 88 Abs. 1 Bst. a bis d sowie Abs. 2 Bst. a und b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 89 Abs. 1 Bst. n und p werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 89 Abs. 1 Bst. n und p stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 95 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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gesetz betreffend die Abänderung des gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher verurteilungen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen.Art. 9 Abs. 1 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Art. 30a Abs. 8 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30a Abs. 8 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Abschnitt I Ziff. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt I Ziff. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten und haben gleichzeitig Traktandum 39 erledigt.
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