Abänderung des Richterdienstgesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes (Vornahme struktureller Anpassungen bei den ordentlichen Gerichten) (Nr. 111/ 2015); [1. Lesung: 6. November 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. /2015); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 22: Abänderung des Richterdienstgesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes (Vornahme struktureller Anpassungen bei den ordentlichen Gerichten). Diese Vorlage wurde am 6. November 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 139/2015. Wir können mit der Lesung der ersten Vorlage beginnen. Art. 16 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Richterdienstgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Ja-Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
gesetz über die Abänderung des gerichtsorganisationsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes.Art. 7 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Ja-Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 22 erledigt. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, entschuldigen Sie, dass ich jetzt noch komme, wenn es so gut läuft, aber ich hätte eigentlich eine Frage zum Text, im blauen Teil. Erlauben Sie mir noch eine Frage? Ich weiss, es ist eine 2. Lesung und es ist nicht üblich, aber vielleicht könnte ich eine Frage stellen. Landtagspräsident Albert Frick
Zum Traktandum, das wir soeben abgeschlossen haben? Abg. Eugen Nägele
Zweiundzwanzig, das wir gerade abgeschlossen haben. Ich weiss, das ist sehr unüblich. Es wird auch nicht lange dauern. Landtagspräsident Albert Frick
Bitte, Herr Abg. Eugen Nägele.Abg. Eugen Nägele
Ich danke Ihnen und ich danke auch den Abgeordneten für die Geduld. Auf der Seite 23 wird ein Teil aufgenommen, der in der 1. Lesung noch nicht Bestandteil war. Die Regierung führt aus, welche Projekte sie für das kommende Jahr in das Auge fasst. Die letzten beiden Punkte interessieren mich, weil ich hatte einmal eine Kleine Anfrage zu diesem Thema gestellt, und zwar geht es um die Straffung des Strafverfahrens und die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes. Könnten Sie mir vielleicht in zwei Sätzen sagen, was da geplant ist im 2016? Das ist meine Frage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Selbstverständlich, Herr Abg. Nägele, das mache ich gerne. Bei der Straffung des Strafverfahrens geht es darum, verfahrensbeschleunigende Schritte in der Strafprozessordnung einzubauen und den Instanzenzug auch kritisch zu hinterfragen im Bereich des Strafrechts, weil wir im Unterschied zu den Nachbarländern mehr Instanzen kennen im Strafrecht als die Nachbarländer. Da ist eine Arbeitsgruppe an der Arbeit und die wird in Kürze ihre Arbeit abschliessen. Deshalb ist diese Zeitprognose 2016 realistisch. Wir werden im 2016 mit diesem Projekt in den Landtag kommen, sofern die Regierung das gutheissen wird. Betreffend die Gerichtsgebühren: Wir sind in diesem Projekt ebenfalls weit fortgeschritten. Da geht es darum, dass wir vor allem die Situation bereinigen wollen, dass bei Klägern aus dem Ausland, die dann einen Prozess verlieren und dann eigentlich Gerichtsgebühren bezahlen müssen, das oft nicht einbringlich ist, weil man keine Möglichkeit hat, im Nachgang diese Kläger im Ausland zu betreiben. Wir möchten daher, nachdem man vor einigen Jahren eine entsprechende Kautionsregelung abgeschafft hatte - die sogenannte aktorische Kaution -, hier eine Verbesserung dahingehend herbeiführen, dass inskünftig wieder zu Beginn eines Prozesses eine bestimmte Gebühr hinterlegt werden muss, damit eben, falls der Prozess verloren geht und der Kläger im Ausland war, dann das Geld nicht uneintreibbar ist und der Staat auf den Gebühren des Verfahrens sitzenbleibt. Das ist der Kern der Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Auskunft. Ich unterbreche jetzt die Landtagssitzung bis morgen Donnerstag, 9 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 20:35 Uhr).
-ooOoo-