Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Steuergesetzes, des Gesetzes vom 22. Oktober 1992 gegen den unlauteren Wettbewerb, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze (Revision des Korruptionsstrafrechts und der vermögensrechtlichen Anordnungen) (Nr. 94/2015) [1. Lesung: 2. Oktober 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 4/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 15: Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Steuergesetzes, des Gesetzes vom 22. Oktober 1992 gegen den unlauteren Wettbewerb, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze. Diese Vorlage wurde am 2. Oktober 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 4/2016.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich stelle hier Antrag, dass das per Gesetzesaufruf behandelt wird. Ich habe mich im Vorfeld kurz mit den einzelnen Fraktionen abgestimmt, diese Vorlage gibt keine weiteren Fragen ausser zu einem Artikel, wo es zu einer kurzen Diskussion kommen kann. Aber ich denke, das kann man per Gesetzesaufruf problemlos machen. Ich stelle entsprechend Antrag. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Immer ist Einhelligkeit gefordert. Wer dem Antrag auf Lesung durch Gesetzesaufruf die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 22 Stimmen, somit können wir die Lesung per Gesetzesaufruf vornehmen.Das Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte hier hinweisen auf einen leichten Änderungsvorschlag, auf den die Treuhandkammer hingewiesen hat. Es geht da - das ist auf Seite 27 - um Paragraf 165 Abs. 2. Es geht da im Wesentlichen darum, dass eben der Paragraf 309, der da erwähnt wird, weiter unten im selben Absatz auch erwähnt wird, so dass eben die «Wissentlichkeit» mitberücksichtigt wird. Für mich das ausschlaggebende Argument ist eigentlich, dass man eben diese Wissentlichkeit nicht nur zum entsprechenden Paragrafen 309 dazu nimmt, sondern dass man in Liechtenstein nicht weiter geht als in der Re-zeptionsvorlage. Das ist offenbar so, dass wir hier in Liechtenstein wieder etwas musterknabenhafter sein wollen als andere Länder. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Genau um diese Diskussion geht es, die Treuhandkammer hat diesbezüglich einen Vorschlag unterbreitet zu Paragraf 165 Abs. 2. Bis anhin wollte man diese Delikte allgemein der Wissentlichkeit unterstellen, jetzt kommt die Treuhandkammer mit einem Vorschlag, dass dies nur noch Paragraf 309 betrifft. Das sind die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, also im privaten Bereich, nicht im Zusammenhang mit Behörden. Und da stellt sich die Frage, wenn man das so liest, dann hat man im ersten Moment den Eindruck, dass das unproblematisch ist. Ich habe diesbezüglich widersprüchliche oder widersprechende Rückmeldungen erhalten. Ich habe Ihnen diesen Antrag zukommen lassen und ich wäre froh, wenn die Regierung diesbezüglich ihre Einschätzung geben könnte. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Und guten Morgen, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. In der Tat wurden mir im Vorfeld diese Überlegungen zugestellt, und ich habe dazu Folgendes auszuführen: Grundsätzlich habe ich in der Stellungnahme zur 2. Lesung ja das Thema Wissentlichkeit nochmals behandelt, es geht hier jetzt wirklich noch um eine Nuance im Bereich der sogenannten Privatbestechung, also diesen Paragraf 309. Ich denke, man muss hier einfach zwei Aspekte immer wieder in Betracht ziehen. Der eine Aspekt ist diese Signalwirkung, die wir einfach aussenden, wenn wir im Bereich der Geldwäschereitatbestände quasi das Rad zurückdrehen. Das heisst, wenn wir eben von dieser eventualvorsätzlichen Begehung, also von einem Inkaufnehmen, ausgehen, das mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Eventualvorsatz führt, oder dass wir eben strikte Wissentlichkeit verlangen. Und die Erfahrung aus früheren Zeiten, wo wir die Wissentlichkeit noch im Gesetz drin hatten, zeigt eben, dass die Wissentlichkeit einfach eine sehr hohe Hürde darstellt. Dann kommt für mich der zweite Punkt: Wir haben bei den Steuerdelikten, bei den schweren Steuerdelikten, diesen Kompromiss gemacht, wir haben gesagt, dort führen wir die hohe Hürde der Wissentlichkeit eben bewusst ein. Und das ist für mich eine eher technische Ursache, ich habe es damals ausgeführt. Bei Steuerdelikten ist es schon eine extrem anspruchsvolle Frage, genau zu wissen, in welchem Land, welches Steuerrecht gilt, wie die Rechtslage jeweils ist beim jeweiligen Kunden. Da gibt es grosse Unterschiede und das verlangt vom jeweiligen Compliance-Verantwortlichen sehr viel, dort eben sich sicher zu sein, und darum wäre ein Eventualvorsatz bei diesem Thema auch aus Sicht der Regierung wahrscheinlich zu hart für die Betroffenen. Und deshalb haben wir dort auch zugestimmt bei der Umsetzung, dass wir bei diesen sehr technischen Fragen im Zusammenhang mit den Steuern strikt auf Wissentlichkeit abstellen.Bei dem hier infrage stehenden Korruptionstatbestand der Privatbestechung, der ja eine explizite Rechtshandlung benötigt, damit er eintritt, sehen wir dieses technische Argument weniger. Das heisst, Bestechung im Zusammenhang, wenn man mit Personen als Kunden arbeitet, die eben im Geschäftsverkehr tätig sind, das ist nicht im jeden Land komplett technisch anders gelöst, sondern das ist eher eine generelle Frage. Deshalb sieht die Regierung hier keinen Grund, von der Eventualvorsätzlichkeit die Hürde so hoch zu schrauben, dass wir auf Wissentlichkeit gehen. Und deshalb, denke ich, ist es eine rechtspolitische Frage, was man hier tun will. Die Regierung möchte festhalten an der einheitlichen Materie - mit Ausnahme der schweren Steuerdelikte -, dass eben hier festgehalten wird, dass wir nicht mit Salamitaktik jedes Mal bei jeder Gelegenheit zusätzliche Tatbestände nun doch unter Wissentlichkeit stellen - damit wird auch die gesamte Materie der Geldwäschereibekämpfung in diesem Artikel dann irgendwann extrem unübersichtlich. Also von dem her ist es eine rechtspolitische Frage; die Regierung ist der Meinung, dass wir nicht zusätzlich diesen Abs. 2 aufweichen sollten, sondern eben an dieser generellen Linie der Eventualvorsätzlichkeit festhalten sollten - mit dieser Ausnahme der Steuerdelikte, die wir ja ganz bewusst eingeführt haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen. Ja, das mit der Signalwirkung, das ist immer so ein bisschen eine Geschichte. Ich habe da Verständnis, ich höre das auch hier drinnen öfter. Grundsätzlich, dass die Steuerdelikte ausgenommen werden, das befürworte ich, das ist technisch, da habe ich gar kein Problem. Aber ich habe schon auch ein bisschen ein Verständnis für die Treuhandkammer oder ihre Mitglieder oder auch Banken oder allgemein Finanzintermediäre. Wenn die Gelder an sich bringen oder in Verwahrung nehmen, die aus einem privaten Bestechungsdelikt stammen, dann ist es irgendwo auf der faktischen Seite sehr, sehr schwierig, das überhaupt erkennen zu können. Und da bestehen gewisse Ängste. Ich glaube nicht, dass der Antrag der Treuhandkammer mehrheitsfähig ist, vom Feedback, das ich von den einzelnen Abgeordneten erhalten habe. Aber es ist in der Tat einfach schwierig, das zu erkennen. Eventualvorsatz - ist mir klar - gibt auch eine gewisse Hürde, man muss konkrete Anhaltspunkte haben, dass da was gegeben sein könnte. Für die Materialien möchte ich halt doch auch mitgeben: Eben die Schwierigkeit, das zu erkennen zu können, und dass da sehr, sehr zurückhaltend davon Gebrauch gemacht wird in diesem Sinne. Also da müssen dann schon ganz, ganz konkrete Anhaltspunkte gegeben sein. Denn irgendwo ist das für die Finanzintermediäre einfach schwierig, das zu erkennen: Ist jetzt das aus einer privaten Bestechung oder ist das aus einem Erbe oder ist das ein erfolgreicher Geschäftsmann usw.? Das ist einfach in der Praxis fast schon unmöglich, und deshalb sollte es nicht einfach zu unnötigen Strafverfahren kommen, wo man jetzt einfach einmal testen möchte - ah, er hätte es ja eigentlich wissen können usw. Da bitte ich dann doch, wenn das einmal praxisrelevant wird, dass man da zugunsten des Angeklagten oder des betroffenen Finanzintermediärs entscheidet. Denn das ist in der Tat schwierig. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich kann Ihr Votum absolut unterstützen, Herr Abg. Batliner. Ich kenne das aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit. Der Abgleich von Transaktionen gegenüber einem Kundenprofil ist heute ein Standard, ist heute sehr weit entwickelt. Es gibt diese berühmte Liste von Anhaltspunkten für Geldwäscherei usw., die auch in der Praxis sehr intensiv genutzt werden. Aber Fakt ist natürlich, dass es dann im Einzelfall eben manchmal schwierig ist, auch wenn man ein gutes Kundenprofil hat, zu wissen oder zu spüren, ob das wirklich plausibel ist oder nicht. Ich glaube, diese Verantwortung können wir aber den Finanzintermediären nicht abnehmen. Hier braucht es eine gute Compliance und ein gutes Kundenprofil. Wenn man ein gutes Kundenprofil im Einsatz hat und auch diese Anhalts-punkte für Geldwäscherei beherrscht, dann - hat mir meine Erfahrung früher auch gezeigt - kann man das schon in etwa einschätzen. Aber ich denke, die Hürde des Eventualvorsatzes ist bereits eine sehr hohe Hürde, und ich glaube auch, dass die Strafverfolgungsbehörden gut beraten sind, wenn man hier nicht zu schnell dann eben eventualvorsätzliche Begehung einer solchen Geldwäsche annimmt. Ich denke, diesen Hinweis in den Materialien, den kann ich nur unterstützen. Aber ich denke eben auch, dass man die heutigen Standards einhalten muss, es gibt heute die Verpflichtung, gute Kundenprofile zu haben und jede Transaktion diesem Kundenprofil gegenüberzustellen. Von daher, denke ich, sind Standards heute genügend, dass auch die Strafverfolgungsbehörden eben nicht in Versuchung geraten sollten, hier zu scharf diesen Eventualvorsatz anzunehmen. Das unterstütze ich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte noch einmal nachhaken zum Stichwort «Signalwirkung» oder dann eben zu dieser Anmerkung der Treuhänderschaft, dass man eben über die Rezeptionsvorlage hinausgehe. Sie haben dazu nichts gesagt. Ich verstehe Sie, wenn Sie sagen, so ist das Gesetz in sich stimmiger, als wenn man jetzt da noch eine Ausnahme macht oder die Hürde etwas höher macht - das verstehe ich. Aber ich verstehe immer noch nicht, warum man in anderen Ländern, unter anderem eben im Land, wo die Rezeptionsvorlage herkommt, das offenbar doch so machen kann. Was spricht dafür, dass wir - ich habe es vorhin etwas pointiert ausgedrückt - musterknabenhaft vorgehen? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Schurti, wir befinden uns beim rezipieren immer im Dilemma, dass wir eine Grundkonstellation haben. Wir haben im Bereich der Geldwäscherei seit dem Jahr 2000 diesen Ansatz, dass wir eben weiter gehen als nur reine Wissentlichkeit. Dieser Ansatz wurde uns international mittlerweile auch als richtig attestiert. Es gibt Staaten, da haben sie recht, insbesondere Österreich, die immer noch auf dieser Wissentlichkeit basieren. Wir haben das vor 16 Jahren geändert, und jede Änderung, die das wieder zurücknimmt in Detailbestimmungen, ist quasi ein Schritt zurück. Dessen muss man sich bewusst sein, und wenn wir betreffend zum Beispiel Korruptionsstrafrecht rezipieren, dann kommen wir immer in diesen Konflikt, dass wir aus einer Rechtsmaterie heraus rezipieren, wo eben die Grundkonstellation schon eine andere ist. Und das führt immer zu diesem Konflikt, dass wir hier eine scheinbar schärfere Lösung haben. Aber man muss eben auch aus dieser grundsätzlichen Stossrichtung des liechtensteinischen Geldwäschereirechts betrachten. Und wenn sie eine Bestimmung hineinpflanzen in das Strafrecht, in diesen Paragrafen 165, der aus einem Rechtsgebiet stammt, wo eben Wissentlichkeit generell vorausgesetzt wird, und wir aber generell die Eventualvorsatzbestimmung haben, dann kommt immer dieser Konflikt. Von daher ist es einfach - das meine ich mit Signalwirkung - dann in jedem dieser Fälle immer wieder die Frage: Ja, was tun wir? Und beim Steuerthema haben wir jetzt klar gesagt, ja, dort gehen wir aufgrund dieser spezifisch und technisch ganz schwierigen Herausforderungen im Steuerbereich, weil jedes Land andere komplexe Vorgaben macht, hin und sagen, okay, da rezipieren wir wirklich diese strikte Wissentlichkeit. Aber ansonsten ist die Regierung der Meinung, dass wir diesen Grundansatz des Eventualvorsatzes bei Paragraf 165 nicht ohne Not aufweichen sollten; und daher kann man hier meines Erachtens auch nicht von einem «Liechtenstein Finish», der neu dazukommt, sprechen, sondern das ist einfach eine Linie, die wir fahren, die wir auch nach aussen immer wieder kommunizieren und die uns auch immer wieder aus Schwierigkeiten herausgeholfen hat - Stichwort: schwarze Listen usw. Die Gefahr besteht einfach, wenn wir bei Anlassfällen jeweils in Versuchung geraten, wieder zurückzuschrauben, dass das eben eine Signalwirkung hat, das meine ich mit Signalwirkung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte die Ausführungen des Herrn Regierungschef-Stellvertreters unterstützen. Wenn man das Korruptionsstrafrecht in diesen Zusammenhang stellt mit der Sorgfaltspflichtgesetzgebung, die ja 2001 eine erste markante Verschärfung erfahren hat und dann mehrfach wieder novelliert worden ist, zusammen mit den ganzen Ausführungsbestimmungen zum Sorgfaltspflichtgesetz, zusammen mit den für jeden Finanzintermediär, für jeden Treuhänder in der Regel alle drei Jahre stattfindenden Sorgfaltspflichtprüfungen, glaube ich, haben wir dort die Latte schon relativ hochgelegt. Und ich glaube, jeder Finanzintermediär, der in der Lage ist, das Sorgfaltspflichtgesetz und die Ausführungsbestimmungen einzuhalten, wird kaum mit den neuen Bestimmungen des Korruptionsstrafrechts in Konflikt kommen. Also ich denke, mit dem Ansatz, die Eventualvorsätzlichkeit hier zu implementieren, kann ich persönlich sehr gut leben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen, auch meinem Vorredner. Ich kann im Ergebnis auch damit leben. Wir haben ja wirklich ein sehr strenges Sorgfaltspflichtgesetz. Und von dem her gesehen: Das ist ja auch unter Strafe gestellt, wenn jemand da seine Hausaufgaben nicht macht, gibt es Strafbestimmungen, und das funktioniert ja in der Praxis. Von dem her gesehen ist die Messlatte schon hoch, aber eben in der Praxis kann es im Einzelfall verdammt schwierig sein, und genau deshalb haben viele hier Bauchweh. Aber ich kann damit leben, wenn es, so habe ich es jetzt verstanden, das gemeinsame Verständnis ist, und ich habe auch im Vorfeld der Debatte von verschiedensten Abgeordneten gehört, dass das das Verständnis ist: Es braucht ganz konkrete Anhaltspunkte, und es ist die Erwartungshaltung des Landtages, dass das zurückhaltend angewendet wird. Wir reden jetzt also über Eventualvorsatz, der halt schon in Richtung quasi Vorsatz geht, sage ich jetzt einmal untechnisch, aber dass das wirklich zurückhaltend gehandhabt wird und konkrete Anhaltspunkte benötigt. Und von dem her gesehen, wenn das so in den Materialien ist und es das gemeinsame Verständnis ist, kann ich damit leben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich habe beinahe versäumt, darauf hinzuweisen, dass beim Inkrafttreten noch ein Datum fehlt, das ist in Ziffer IV., dort muss natürlich noch ein Datum hinein. Das Datum, das die Regierung vorschlägt, ist der 1. Juni 2016. Entschuldigen Sie bitte, dass ich das noch so spät erst gesagt habe. Landtagspräsident Albert Frick
Kein Problem, wir nehmen das Inkrafttretensdatum zur Kenntnis und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Und wir lesen die nächste Vorlage. Das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung, wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Wir lesen die nächste Vorlage. Das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung, wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen die nächste Vorlage.Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen die nächste Vorlage.
Das Gesetz über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir kommen zur nächsten Vorlage. Das Gesetz über die Abänderung des Wappengesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Wappengesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Wappengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen die nächste VorlageDas Gesetz über die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen die nächste Vorlage.Das Gesetz über die Abänderung des Markenschutzgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Markenschutzgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Markenschutzgesetzes die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen die nächste Vorlage.Das Gesetz über die Abänderung des Designgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Designgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Designgesetzes zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen die nächste Vorlage.
Das Gesetz über die Abänderung des Kernenergie-Güterkontroll-Gesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Kernenergie-Güterkontroll-Gesetzes steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Kernenergie-Güterkontroll-Gesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Wir lesen die nächste Vorlage.Das Gesetz über die Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen die nächste Vorlage.Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das Zollwesen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das Zollwesen steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das Zollwesen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen die nächste Vorlage. Das Gesetz über die Abänderung des Organismengesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Organismengesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Organismengesetzes zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen die nächste Vorlage. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen.
Das Gesetz über die Abänderung des Geldspielgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Geldspielgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Geldspielgesetzes zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Somit haben wir Traktandum 15 erledigt. -ooOoo-