Beschluss Nr. 293/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWR und 83/349/EWG des Rates) (Nr. 140/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Beschluss Nr. 293/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWR und 83/349/EWG des Rates). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 140/2015 und steht zur Diskussion. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Die Richtlinie 213/34/EU fasst verschiedenene Richtlinien zusammen und bezweckt, die EU-Rechnungslegungsvorschriften in systematischer Weise zur Lesbarkeit für die betroffenen Unternehmen zu verbessern. Darüber hinaus wurde die Richtlinie auch zum Anlass genommen, den mit der Rechnungslegung verbundenen Verwaltungsaufwand von Kleinunternehmen nochmals massgeblich zu verringern, nachdem in den vergangenen Jahren diesbezüglich bereits Anstrengungen unternommen worden waren. Die Richtlinie 213/34/EU wurde in Liechtenstein bereits umgesetzt. Unabhängig davon bedarf der gegenständliche Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. Oktober 2015 zu seiner Gültigkeit der Zustimmung des Landtages, da es sich hierbei um einen Staatsvertrag handelt. Die Umsetzung wird laut Bericht und Antrag keine finanziellen Konsequenzen zur Folge haben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 293/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. Oktober 2015 die Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt, und wir haben Traktandum 17 abgeschlossen.-ooOoo-