Protokolle zur Änderung der Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Albanien bzw. Serbien in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung (Nr. 2/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Ich begrüsse Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse des Liechtensteinischen Gymnasiums - herzlich willkommen im Landtag. Wir fahren fort mit Traktandum 19: Protokolle zur Änderung der Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Albanien beziehungsweise Serbien in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 2/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Das primäre Ziel von Freihandelsabkommen liegt in der Erleichterung des bilateralen Handels mit Gütern und Dienstleistungen. So beinhalten Freihandelsabkommen im Wesentlichen Vereinbarungen betreffend den Abbau von Zöllen, die gegenseitige Anerkennung von Standards und die Beseitigung weiterer nichttarifärer Handelshemmnisse. Ziel beider Vertragsparteien von Freihandelsabkommen ist es letztlich, Wohlfahrtsgewinne im jeweiligen Staat zu erzielen. Da Wohlfahrtsgewinne in einer Volkswirtschaft in der Regel auch die demokratische Entwicklung, die Entwicklung der Menschenrechte, Umweltstandards und auch verbesserte Arbeitsstandards fördern, können Freihandelsabkommen neben der rein wirtschaftlichen auch die soziale Entwicklung in den Vertragsstaaten begünstigen. Um diese Effekte noch zu unterstreichen, legen die EFTA-Staaten seit 2010 verstärkt Wert auf die nachhaltige Entwicklung im Freihandelsabkommen. In Form eines neuen Kapitels «Handel und nachhaltige Entwicklung» wurden Modellbestimmungen in Bezug auf Umweltschutz und Arbeitsstandards entwickelt. Die bereits seit 2009 abgeschlossenen EFTA-Freihandelsabkommen mit Albanien und Serbien beinhalten diese Modellbestimmungen noch nicht, da diese damals noch nicht verfügbar waren.Mit den heute dem Landtag zur Zustimmung vorgelegten Protokolländerungen sollen die Freihandelsabkommen mit Albanien und Serbien nun um diese Bestimmungen in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung ergänzt werden. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus und werde der Protokolländerung meine Zustimmung erteilen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Seit dem Jahr 2010 legen die EFTA-Staaten verstärkt Wert auf die Berücksichtigung von Modellbestimmungen in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung und den Handel in den bilateralen und multilateralen Freihandelsabkommen. Diese Modellbestimmungen bekräftigen die Verpflichtung der Vertragsparteien, die von ihnen ratifizierten multilateralen Umweltübereinkommen und Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einzuhalten und wirksam umzusetzen. Diese Bestimmungen verweisen auch auf die internationalen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte sowie auf die Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die EFTA-Staaten schlagen vor, diese Modellbestimmungen in alle Abkommen mit allen neuen Verhandlungspartnern aufzunehmen sowie mit ihren bestehenden Freihandelspartnern dieses Abkommen nachträglich in Form eines Kapitels «Handel und nachhaltige Entwicklung» zu ergänzen. Das Konzept der Nachhaltigkeit beschreibt eine Beziehung beziehungsweise ein Gleichgewicht zwischen den drei Dimensionen «Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit», «Ökologische Verantwortung» und «Gesellschaftliche Solidarität». Im Sinne des Nachhaltigkeitskonzepts gilt es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu stärken und den Wohlstand zu steigern und gleichzeitig die Umweltbelastung und den Ressourcenverbrauch auf einem dauerhaft tragbaren Niveau zu halten respektive auf ein solches zu senken und den sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten beziehungsweise zu verbessern. Die vorliegenden Änderungsprotokolle zu dem Abkommen mit Serbien und Albanien enthalten Bestimmungen, die eine kohärente Umsetzung der wirtschaftlichen Dimension dieser Abkommen mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung in den Bereichen Umwelt und Gesellschaft gewährleisten sollten. Die Aufnahme des Kapitels über den Handel und die nachhaltige Entwicklung in beiden Abkommen soll auch die Einhaltung internationaler Arbeits- und Umweltstandards sicherstellen und die vorhandenen Schutzniveaus verbessern. Darüber hinaus sollen Investitionen und Verbreitung von umweltfreundlichen Waren, Dienstleistungen und Technologien gefördert werden. Der Abschluss der Änderungsprotokolle zwischen den EFTA-Staaten und Albanien beziehungsweise Serbien entspricht dem Engagement Liechtensteins für eine kohärente Anwendung seiner Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitiken, zumal diese voneinander abhängige Elemente einer nachhaltigen Entwicklungspolitik sind. Mit den beiden mit Albanien und Serbien abgeschlossenen Änderungsprotokollen werden die Rahmenbedingungen Liechtensteins im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung mit diesen beiden Freihandelspartnern generell gestärkt. Ich bitte ich Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diesem Bericht und Antrag der Regierung die Zustimmung zu erteilen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu, er lautet: «Der Hohe Landtag wolle den Protokollen zur Änderung der Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Albanien beziehungsweise den EFTA-Staaten und Serbien in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 19 abgeschlossen.-ooOoo-