Abänderung des Bankengesetzes (BankG), des E-Geldgesetzes (EGG), des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG), des Investmentunternehmensgesetzes (IUG), des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) sowie des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) (Nr. 5/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Abänderung des Bankengesetzes, des E-Geldgesetzes, des Zahlungsdienstegesetzes, des Investmentunternehmensgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 5/2016. Er steht zur Diskussion. Abg. Alois Beck
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Vorlage erscheint mir unproblematisch, man kann es deshalb kurz halten. Gemäss der Abschlussprüferrichtlinie ist die Durchführung von Abschlussprüfungen von Wirtschaftsprüfern und Revisionsgesellschaften vorzunehmen, die von der FMA eine Bewilligung gemäss dem Wirtschaftsprüfergesetz erhalten haben. Nun ist es aber so, dass in einigen spezialgesetzlichen Regelungen - im Bankengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und anderen Gesetzen - nicht ausdrücklich geregelt wird, dass diese leitenden Revisoren auch eine von der FMA erteilte Wirtschaftsprüferbewilligung nach dem entsprechenden Gesetz haben müssen. In anderen Gesetzen ist das wiederum explizit geregelt, und es geht hier lediglich darum, dass hier eine Gleichstellung in diesen spezialgesetzlichen Regelungen erfolgt. Und deshalb scheint mir das, wie gesagt, völlig unproblematisch. Ich spreche mich für Eintreten aus. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann mich dem Abg. Beck anschliessen, ich denke, diese Vorlage ist im Grossen und Ganzen unproblematisch, hat keine personellen oder finanziellen Auswirkungen. Ich bin ebenfalls für Eintreten auf diese Vorlage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen Eintreten beschlossen.Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Bankengesetzes durch Artikelaufruf vor.Art. 37 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben das Gesetz in 1. Lesung beraten.
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GEsetz über die Abänderung des zahlungsdienstegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes.Art. 38 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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GEsetz über die Abänderung des E-GeldGesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes.Art. 38 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen, somit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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GEsetz über die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes.Art. 97 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 97 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen, wir haben diese Vorlage ebenfalls in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes. Art. 43 Abs. 1a und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 1a und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen, wir haben diese Vorlage ebenfalls in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Art. 101 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 101 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung, wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge.Art. 19 Abs. 1 und 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1 und 1a stehen zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe hier nur eine Verständnisfrage. Ich gehöre einer Pensionsvorsorgestiftung an, die den Sitz in der Schweiz hat, die aber die Geschäftstätigkeit auch für eine liechtensteinische Firma ausführt. Frage: Ist die auch diesem Artikel unterstellt, das heisst, muss die auch an die FMA mit einer zertifizierten Gesellschaft in Liechtenstein auditieren oder reicht das mit der Gesellschaft, die die Pensionskasse in der Schweiz prüft? Da hätte ich gern eine Auskunft auf die 2. Lesung, wie das Verhalten eben da für eine Gesellschaft beziehungsweise Pensionskasse ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Regierung hat den Auftrag übernommen. Wir können weiterlesen.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine weiteren Wortmeldungen, somit haben wir auch die letzte Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 27 erledigt.
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