Reform des Namensrechts eingetragener Partner (Nr. 14/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 29: Reform des Namensrechts eingetragener Partner. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag hat die Nr. 14/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Im April 2014 haben wir die Reform des Namensrechts hier behandelt. Einige Abgeordnete, darunter auch ich selbst, haben damals bereits angeregt, ob es nicht zweckdienlich wäre, die Reform des Namensrechts in Bezug auf die eingetragene Partnerschaft analog zur schweizerischen Regelung zu erweitern, nämlich dass die Neuerungen auch für Paare zur Anwendung gelangen sollten, welche eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind. Damals haben wir entschieden, dass dies den Rahmen der Vorlage sprengen würde und wir jetzt noch nicht so weit wären. Zudem wurde auch erkannt, dass es auch nicht Teil der Vernehmlassung war und somit keine vorgängige gesellschaftspolitische Diskussion zum Thema hat stattfinden können. Heute liegt uns nun eine Reform oder - besser gesagt - eine Anpassung vor, die genau dem entspricht, was im April 2014 von einigen Abgeordneten gefordert wurde. Ich danke dem Regierungschef-Stellvertreter dafür, dass er unserem Anliegen so schnell nachgekommen ist. Die gegenständliche Vorlage orientiert sich weitestgehend am schweizerischen Vorbild. Diese Anpassung im Namensrecht entspricht auch wirklich einem zunehmend geäusserten Bedürfnis und sie trägt zudem dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung. Die Vernehmlassungsteilnehmer haben sich durchwegs positiv zur Reform ausgesprochen, und das ist gut so. Es ist geplant, dass künftig eingetragene Partner in Bezug auf die Namensgebung die gleichen Möglichkeiten haben wie verheiratete Paare. Es wird also möglich sein, dass ein jeder - wie bisher - den eigenen Namen behält oder dass sie wie verheiratete Paare eine Erklärung abgeben können, welchen ihrer Namen sie als gemeinsamen Namen tragen möchten. Zudem wird es möglich sein, seinen bisherigen Namen durch Voran- oder Nachstellen - also dem gemeinsamen Namen - hinzufügen und somit einen Doppelnamen zu führen. Nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft darf der Name, wenn gewünscht, weiter behalten werden oder, wenn nicht gewünscht, kann die Person problemlos wieder ihren ehemaligen Namen annehmen.Eingetragene Paare werden in Bezug auf die Namensgebung fast bis zu 100% gleichgestellt wie verheiratete Paare. Aber eben nur fast 100%. Etwas fehlt noch, etwas, das heute offensichtlich gesellschaftspolitisch noch nicht spruchreif zu sein scheint, nämlich eine Gleichstellung zum Ehegesetz, wo es im 5. Abschnitt in der Sachüberschrift zu Art. 44 ganz unmissverständlich heisst: Familienname. In der gegenständlichen Vorlage wird heute noch davon abgesehen, die Sachüberschrift «Familienname» analog zum Ehegesetz zu verwenden. Die Sachüberschrift lautet in der vorliegenden Vorlage im Artikel einfach nur «Name». Diese Überschrift ist für mich eine Diskriminierung. Ein homosexuelles Paar soll sich doch ebenso als Familie sehen dürfen wie ein heterosexuelles Paar. Aber eben wie erwähnt, so weit sind wir sehr wahrscheinlich heute noch nicht. Ich bin mir jedoch sicher, dass wir dies zeitnah korrigieren dürfen, denn die Zukunft wird es weisen. Es gibt so viele unterschiedliche Familienmodelle und Konstellationen, die wir heute leben und akzeptieren. Es gilt auch, sehr zu respektieren, dass viele Bürgerinnen und Bürger Liechtensteins derzeit noch grosse Mühe damit haben, wenn gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, egal aus früheren Beziehungen oder durch Adoption, sich Familie nennen dürften. Dies scheint nur heterosexuellen Paaren vorbehalten zu sein. Egal, ob in aufrechter, gemeinsamer Ehe, in einer Patchwork-Familie, zerrütteter Ehe oder alleinerziehender Vater mit neuer Partnerin und dem Dackelhund - alle dürfen sich Familie nennen. Nur eben die Schwulen und Lesben nicht. Aber eben - kommt Zeit, kommt Rat. Und schlussendlich werden wir früher oder später alle erkennen dürfen, dass homosexuelle Menschen weder die bessern noch schlechtere Eheleute, Väter oder Mütter sind. Wir sind alle nur Menschen. Die einen möchten eine Familie sein, die anderen halt nicht. Aber die Wahlfreiheit sollen alle haben, unabhängig ob homo- oder heterosexuell. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, für das Wort. Guten Morgen. Der Regierung spreche ich meinen Dank für diese Vorlage aus. Mit dieser Vorlage löst Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer das Versprechen ein, das Namensrecht für eingetragene Partner noch in dieser Mandatsperiode zu reformieren. Bei der Vorbereitung der Vernehmlassung zur Reform des Namensrechts im Jahr 2012, am Ende der letzten Legislatur, waren die eingetragenen Partnerschaften schlichtweg vergessen oder bewusst ausgelassen worden. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, habe aber noch einen Kritikpunkt anzubringen. Einleitend heisst es in der heute vorliegenden Zusammenfassung zur Vorlage: «Mit der Vorlage soll das liechtensteinische Namensrecht der eingetragenen Partner dem Namensrecht der Ehegatten gleichgestellt werden. Dies entspricht einem modernen, zeitgemässen und dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung tragenden Namensrecht und wurde auch bereits in den angrenzenden Nachbarländern wie der Schweiz, Österreich und Deutschland gesetzlich umgesetzt.» Im ersten Abschnitt des Berichts und Antrags der Regierung wird zweimal auf die Bedeutung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung hingewiesen. Leider liefert uns die Regierung aber dennoch eine Vorlage mit Unterschieden gegenüber dem Namensrecht von Ehegatten gemäss Art. 44 des Ehegesetzes. So sollen, wir haben es schon von meiner Vorrednerin Karin Rüdisser-Quaderer gehört, eingetragene Paare kein Recht auf einen Familiennamen erhalten, sondern lediglich einen «Namen». Sie sollen damit keinen sogenannten Familiennamen führen dürfen. Der gemeinsame Name soll, wenn es nach der Regierung geht, schlichtweg einfach als «Name» bezeichnet werden. Auf die 2. Lesung fordere ich die Regierung auf, diese Haltung zu überdenken und eine völlige Gleichstellung in Sachen Namensrecht vorzunehmen, wie es auch angekündigt worden ist. Es handelt sich dabei zwar a priori nur um eine kleine, aber dennoch nicht unwesentliche vorgeschlagene Differenz. Vielleicht kann man mir hier Spitzfindigkeit vorwerfen, wenn ich in diesem Punkt die Haltung der Regierung kritisiere. Bei den Betroffenen besteht nach langen Diskriminierungserfahrungen der gut verständliche Wunsch nach einer völligen Gleichstellung auch - in Worten, auch verbal. Bei uns als Gesetzgeber braucht es eine Achtsamkeit gegenüber unnötigen und sachlich nicht begründbaren Diskriminierungen in den Gesetzen. Darauf möchte ich hier hinweisen. Es ist mir klar, dass der Begriff Familie vermutlich landläufig über Kinder definiert beziehungsweise mit Kindern assoziiert wird. Doch wie verhält es sich mit einem Ehepaar, welches noch keine Kinder hat oder welches keine Kinder haben wird? Ist dies nun eine Familie? Wenn ja, warum darf diese Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ohne Kinder einen Familiennamen führen? Und warum muss sich eine Lebensgemeinschaft von zwei Frauen oder zwei Männern mit einem schnöden «Namen» begnügen? Wenn die Regierung schon eine Differenz im Gesetz belassen will beziehungsweise eine neue Ungleichheit schaffen will, wäre dies gut zu begründen. Bisher überzeugt die Regierung mit ihrer Argumentation nicht. Sie schreibt zwar, dass sie damit die schweizerische Gesetzgebung übernehmen will und einem Anliegen aus der Diskussion um das Namensrecht nachkommt. Da mir gestern schon einmal eine überhöhte Wahrnehmung der Vergangenheit zugeschrieben wurde, habe ich recherchiert. Meine Recherche im Protokoll über die Diskussion um die Abänderung des Namensrechts vor zwei Jahren hat ergeben, dass entgegen den Äusserungen der Regierung in den Kommentaren zu den Gesetzesänderungen die Mehrheit der Abgeordneten, die sich zu Wort meldeten, die Frage des stellvertretenden FL-Abgeordneten Patrick Risch unterstützt haben. Diese Frage zielte darauf ab, warum die Regierung im Namensrecht nicht die «vollständige Gleichstellung von eingetragenen Paaren anstrebe». Dabei war zumindest von ihm gemeint, dass damit eine vollständige Gleichstellung - auch in den Bezeichnungen - anzustreben sei, und ich gehe davon aus, dass die ihm folgenden Abgeordneten seine Intention wohl verstanden haben und seiner Intention folgen wollten. Wenn man die aktuellen Vernehmlassungsstellungnahmen konsultiert, stellt man zudem fest, dass die Stossrichtung der Gesetzesänderung in Richtung völliger Gleichstellung von allen Teilnehmenden gewünscht und begrüsst wird. Explizit kritisieren zudem zum einen der Verein Flay, in dem sich homosexuelle Menschen und ihre Freunde in Liechtenstein organisieren, sowie zum anderen der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband LANV in ihren Stellungnahmen den Vorschlag der Regierung, auf die Bezeichnung «Familienname» zu verzichten. Sie weisen darauf hin, dass damit die angekündigte Gleichstellung noch nicht vollzogen ist, dass auch die Bezeichnungen wichtig sind und diese anzugleichen sind. Flay und LANV argumentieren weiter, dass es aus Sicht der Gleichstellung nicht nachvollziehbar ist, wenn sich das Namensrecht eingetragener Paare vom Namensrecht der Ehegatten unterscheidet, und sie fordern die Regierung auf, dem Landtag identische Formulierungen vorzuschlagen. Konkret soll in Art. 12a des Partnerschaftsgesetzes in der Sachüberschrift der Begriff «Familienname» verwendet werden. Der Verein Flay erachtet die Sachüberschrift «Name» gegenüber der Sachüberschrift von Art. 44 Ehegesetz, wo der Begriff «Familienname» steht, als für eingetragene Partner diskriminierend. Der Verein Flay führt dazu weiter aus, dass es analog Art. 44 des Ehegesetzes einem eingetragenen Paar ebenso möglich sein sollte, einen Familiennamen zu wählen, wie einem heterosexuellen Paar. Ich teile die Ansicht von Flay und LANV, dass als diskriminierende empfundene Spezialformulierungen zu vermeiden sind, und erachte den Vorschlag der Regierung in dieser Hinsicht als nicht opportun. Zudem vertrete ich die Ansicht, dass gerade der Name für den Träger oder die Trägerin eine hohe symbolische Aussagekraft hat. Die vorgeschlagene Formulierung trifft und verletzt die Betroffenen. Für alle anderen, welche nicht betroffen sind, hat die Thematik eine nur sehr geringe beziehungsweise keine Bedeutung. Was kostet es uns also, hier die Sache zu bereinigen? Ich komme zum Schluss: Auf die 2. Lesung möchte ich von der Regierung, dass sie auf die unterschiedliche Bezeichnung verzichtet und dazu die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen vornimmt, damit auch eingetragene Partner das Recht auf Wahl eines sogenannten Familiennamens erhalten. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Herzlichen Dank der Regierung für diese Vorlage, die sie möglich gemacht hat, obwohl sie vor Kurzem eher noch tabu war bei vielen. Ich bin froh, dass diese jetzt nun so umgesetzt wird. Ich danke vor allem auch meinen Vorrednerinnen, ich kann es darum kurz machen, der Inhalt wurde gesagt und ich bedanke mich bei der Abg. Rüdisser-Quaderer für die pointierten Aussagen, die ich teile.2014, bei der Abänderung des Namensrechts, wurde dies nicht aufgenommen, weil man damals glaubte, die Vorlage zu überfrachten. Im 2010, das ist vielleicht noch interessant zu erwähnen, als wir das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft behandelten, das wir dann im 2011 verabschiedeten, sah man explizit von diesem Namensrecht ab, ich hätte dies damals schon befürwortet. Und wenn man heute die angrenzenden Länder Schweiz und Österreich anschaut, ist das, glaube ich, heute sicher überholt. Also wir entsprechen hier dem Gleichheitsgrundsatz, wir machen ein modernes, zeitgemässes Gesetz und es bleibt letztendlich vermutlich diese Familienbezeichnung noch übrig. Und hier bin gespannt, was der Regierungschef-Stellvertreter zu diesem Thema meint. Also ich bin klar für diese Vorlage, ich war das schon 2010 und hoffe, dass hier eine Mehrheit gefunden wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich hatte eigentlich nicht vor, das Wort zu ergreifen, weil ich eigentlich nichts hinzuzufügen habe und im Grossen und Ganzen zustimme. Die Aussage des Kollegen Gopp, dass er die pointierten Aussagen der Kollegin Rüdisser-Quaderer unterstütze, hat mich doch dazu angehalten, doch noch etwas dazu zu sagen. Frau Helen Konzett Bargetze hat zu Recht gesagt, dass es eben auch auf die Sprache ankommt und darauf, wie man redet, dass vielfach Diskriminierung sich in der Sprache widerspiegelt, meistens sogar. Und wenn ich dann höre, dass ein alleinerziehender Vater mit Kindern und einem Dackelhund sich ja schliesslich auch als Familie bezeichnen könne, dann finde ich es nicht pointiert, sondern eher salopp. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Ja, Herr Abg. Schurti, Sie haben mich persönlich angesprochen. Ich finde das überhaupt nicht despektierlich, ich kenne sehr viele Familien, die Hunde, Katzen haben und diese Tiere dann eben praktisch als Familienmitglied bezeichnen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Im Rahmen der Reform des liechtensteinischen Namensrechts im Jahr 2014 zeigte sich ein Bedarf, auch das Namensrecht eingetragener Partner auf seine Aktualität hin zu überprüfen und auf einen modernen, zeitgemässen Stand zu bringen. Genau das soll mit der gegenständlichen Vorlage bewerkstelligt werden, wobei wir uns inhaltlich, wie im Bericht und Antrag ausgeführt, sehr nah an der schweizerischen Regelung orientiert haben. Künftig sollen eingetragene Partner den eigenen Namen behalten oder den Namen einer der beiden Partner als gemeinsamen Namen bestimmen können. Wie es auch im reformierten liechtensteinischen Namensrecht für Ehegatten geregelt ist, kann der Partner oder die Partnerin, dessen beziehungsweise deren Namen nicht gemeinsamer Name wird, den bisherigen Namen dem gemeinsamen Namen voran- oder nachstellen und damit einen Doppelnamen führen. Die Partner behalten den gewählten Namen grundsätzlich auch nach einer Auflösung der Partnerschaft, wobei alternativ der vorherige Name wieder angenommen werden kann. Dieses neue, liberale Namensrecht soll allen eingetragenen Partnern offenstehen, also auch rückwirkend jenen, die jetzt schon in einer eingetragenen Partnerschaft leben. So weit generell zur vorliegenden Vorlage. Ich bedanke mich im Rahmen der Eintretensdebatte für Ihre Voten, und erlauben Sie mir auch noch eine saloppe Bemerkung, es ist aber nicht ganz ernst gemeint. Ich teile schon die Ansicht der Abg. Rüdisser-Quaderer, ich hoffe aber nicht, dass wir auch noch das Hundegesetz anpassen müssen, damit wir alles an Bord haben. Also bei allem Respekt vor Hunden und Katzen, aber übertreiben sollten wir es dann nicht mit der Normierungswut.Ich verstehe die Anliegen betreffend die totale namensrechtliche Gleichstellung, und es ist ganz sicher nicht die Absicht der Regierung gewesen, hier eine neue Diskriminierung einzuführen. Die Absicht der Regierung, zumindest meine Absicht, war einfach dahingehend, eine Gleichstellung im Namensrecht herbeizuführen, sich an der Schweiz anzulehnen und eins zu eins das Schweizer Recht zu übernehmen - im Namensrecht. Was die Regierung aber nicht wollte, ist eine familienpolitische Grundsatzdebatte, was heute alles Familie ist. Ich glaube nicht, dass das Namensrecht die ideale Stelle ist, um grundsätzlich über den Umfang einer heutigen, modernen Interpretation des Begriffs Familie zu diskutieren. Aber natürlich - der Anstoss für eine solche Debatte kann an verschiedenen Punkten genommen werden, heute ist der Anstoss hier beim Namensrecht. Ich werde das sicher auf die 2. Lesung noch einmal ausführen. Aber erlauben Sie mir vielleicht auch noch ein Gedankenspiel. Uns geht es um die Gleichbehandlung der eingetragenen Partner, es geht uns hier nicht darum, was alles Familie ist oder nicht; und ein Vorschlag, den wir auf die 2. Lesung auch prüfen können, ist, dass wir einfach Art. 44 des Ehegesetzes dahingehend anpassen, dass wir dort den Begriff «Familiennamen» durch den «Namen» ersetzen. Damit wir eben eine Gleichstellung haben im Ehegesetz und im Namensrecht. Ich sehe im Moment spontan keine Probleme, wenn wir im Ehegesetz auch auf den «Namen» wechseln und das Wort «Familienname» dort quasi ersetzen durch «Name». Damit vermeiden wir eine Grundsatzdebatte zum Begriff Familie auf einer Ebene, die wahrscheinlich eben nicht die Richtige ist, um solche Fragen zu klären. Das wäre ein Vorschlag, um das Problem elegant zu lösen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ich finde das einen durchaus überlegenswerten Vorschlag, ich finde es einfach ein bisschen seltsam, warum nicht die einfachere Variante im Vordergrund steht. Und ich möchte die Regierung schon auffordern, nicht nur Ausführungen zu machen, sondern wirklich eine Änderung vorzuschlagen, weil sonst ein Änderungsantrag notwendig sein wird. Und ich möchte einfach noch daran erinnern, dass für diese Paare, von denen wir hier sprechen, es eigentlich die einzige Möglichkeit ist, auszudrücken, dass sie eine Familie sind. Mit Kindern können sie es ja bis anhin nicht ausdrücken. Und wir, die wir alle Rechte haben, sollten uns eigentlich da in einem Urteil und auch eben einem Überstülpen von unseren Vorstellungen zurückhalten, finde ich. Danke schönLandtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort und guten Morgen. Ich begrüsse diese Vorlage auch und mir gefällt der Vorschlag, den Sie gerade eingebracht haben, dass man vom Familiennamen wegkommt. Wir haben so viele verschiedene Familienformen, dass ich denke, «Familienname» ist eigentlich veraltet, und das Gesetz ist fast schon moderner als das, was wir im anderen Bereich haben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen, die ich sehr gut finde, und ich würde das zu 100% unterstützen. Ich glaube, wir dürfen jetzt hier nicht den Fehler machen, wenn wir im Namensrecht gleiches Recht, also die Gleichstellung, den Gleichheitsgrundsatz, herstellen mit dem Namen für die eingetragenen Partner, dass wir hier eine reine Überschriftendiskussion führen. Also das wäre wohl völlig kontraproduktiv. Und ich unterstütze den Regierungschef-Stellvertreter, wenn er sagt, dass hier die falsche Vorlage ist, um eine familienpolitische Diskussion zu führen. Also ich würde Ihren Vorschlag noch als sehr guten Kompromiss sehen, und wenn man das so machen kann, fände ich das gut. Ich denke, wir sollten uns hier darauf konzentrieren, dass wir diesen Gleichheitsgrundsatz einführen mit dem Namen. Und die Überschrift, muss ich ehrlich sagen, finde ich jetzt noch nicht so wahnsinnig diskriminierend. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich warte gerne noch weitere Voten ab. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Danke dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Ich unterstützte diesen Vorschlag zu 100%, ich finde das eine sehr gute Lösung, das Ehegesetz dahingehend anzupassen, dass da dann die Sachüberschrift «Name» lautet. Das erübrigt dann auch die Diskussion der Definition von Familie, das ist dann einfach «Name». Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Eine Frage an den Regierungschef-Stellvertreter: Ist die Revision des Ehegesetzes zuoberst auf Ihrer Prioritätenliste? Ich glaube nicht, ich glaube auch nicht, dass eine Revision ausschliesslich wegen des Titels «Familienname» oder nicht ansteht. Aus diesem Grund ist es zwar eine galante Umgehung des aktuellen Diskussionsthemas beziehungsweise des Problems, aber wenn wir wirklich Gleichstellung ausdrücken wollen, dann müssen wir das jetzt im Namensrecht tun. Sie können in ein paar Jahren, wenn sie das Ehegesetz anpassen, diese Vorlage aufnehmen und beide modern darstellen. Also ich würde es wirklich beliebt machen, das jetzt anzupassen, und würde mich jetzt auch schon äussern, einen entsprechenden Antrag zu unterstützen. Für mich ist die Zeit reif, die Begriffe anzugleichen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke an meine Vorrednerin für ihre Unterstützung. Ich möchte noch eine Zusatzfrage stellen: Ist es wirklich so einfach, muss man wirklich da nur im Ehegesetz den Namen, die Sachüberschrift, ändern oder gibt es viele weitere Gesetze, die dann auch noch betroffen sind? Das könnte ich mir auch noch vorstellen, dass dieses Vorhaben viel komplizierter ist, als einfach hier über den Schatten zu springen und das Wort hier zu ändern. Damit hat es sich für den Moment erledigt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich denke, mit Name und Vorname ist es klar gegeben, in den meisten Formularen ist ja auch Vorname und Name, da muss nicht der Familienname, der Name ist ja der Familienname. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, liebe Frau Abg. Wohlwend, nein, das Ehegesetz ist nicht zuoberst auf meiner Prioritätenliste. Ich spreche auch nicht von einer Totalrevision des Ehegesetzes. Sie wissen ganz genau, dass es, wenn wir manchmal in einem bestimmten Rechtsgebiet etwas ändern, dann hinten bei den Vorlagen jeweils zehn, 20 andere Gesetze gibt, die man an einer punktuellen Stelle anpassen muss, weil eben eine konsequente Umsetzung bedingt, dass man auch andere Gesetze dann in einem Passus noch anpassen muss. Das wissen Sie und Sie wissen auch, dass man, wenn wir das Namensrecht hier anpassen und das Auswirkungen auf andere Gesetze hat, die anderen Gesetze nur betreffend das Namensrecht auch anpassen kann. Das hat nichts mit einer Revision des Ehegesetzes zu tun. Und ich glaube, meine Prioritäten sind bekannt, die sind nicht beim Ehegesetz im Moment. Ich bin der gleichen Ansicht wie die Mehrheit, die sich heute geäussert hat, nämlich: Es geht um Abschaffung von Diskriminierung, und wenn wir eine Gleichbehandlung wollen, können wir das auch damit erreichen, dass wir uns einfach auf den Begriff «Name» konzentrieren. Und wenn das im Ehegesetz noch alt drin ist mit «Familienname», dann würde ich eben beliebt machen, das jetzt zu prüfen und auch den Hinweis der Abg. Konzett Bargetze, auf die 2. Lesung zu prüfen, ob es noch weitere Stellen gibt, wo der Begriff «Familienname» drinsteht, dass wir dann das Namensrecht eben durchgängig mit dem Begriff «Name» ausstatten und damit diese Diskriminierung abschaffen. Und noch einmal, ich glaube nicht, dass das Namensrecht der richtige Ort ist für die breite Diskussion über die Bedeutung, was der Begriff Familie bedeutet oder nicht. Ich glaube, eine Gleichbehandlung muss das Ziel sein, und wenn wir das mit einer Anpassung dort erreichen können, wo es noch alte Terminologie gibt, dann haben wir viel erreicht. Und für die andere Diskussion, was Familie ist oder nicht, müsste dann auch der Gesellschaftsminister hier sitzen - oder nicht nur der Justizminister. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 12a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 28a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 29 erledigt.
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