Schaffung eines Gesetzes über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern (Kulturgütergesetz; KGG) (Nr. 6/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 30: Schaffung eines Gesetzes über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung, der Bericht und Antrag trägt die Nr. 6/2016. Er steht zur Diskussion.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Dieser Landtag ist nun wirklich thematisch enorm breit gefächert und so dürfen wir uns auch noch mit der Kultur beschäftigen. Kultur - ein Begriff, den wir oft verwenden, aber den wir wahrscheinlich, jede und jeder von uns, ein wenig anders definieren würden. Der Duden ist nicht nur das Nachschlagewerk für die deutsche Rechtschreibung; der Dudenverlag gibt auch verschiedene andere Sachbücher heraus, unter anderem das «Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache». Dort finden wir folgenden Eintrag zum Thema Kultur: Dem Wort Kultur liegt das lateinische Verb «colere» zugrunde, das heisst: bebauen, wohnen, pflegen. Zu diesem Verb «colere» gehören auch die Worte «cultus», daraus hat sich dann die Kultur abgeleitet, die Pflege, Bildung und Erziehung. Und dann eben auch «cultura», Landbau, dann Pflege des Körpers und auch Pflege des Geistes. In diesem Artikel wird auch festgehalten, dass das Wort Kultur, abstammend vom lateinischen «cultura», seit dem 17. Jahrhundert einerseits für den Feldbau und die Bodenbewirtschaftung steht, andererseits für die Pflege der geistigen Güter. Daran anschliessend wird Kultur als die Gesamtheit der geistigen und künstlerischen Lebensäusserungen einer Gemeinschaft, eines Volkes, definiert. Die Regierung erfasst im vorliegenden Bericht und Antrag diesen sehr komplexen Begriff - die Kultur - und unterstreicht seine Bedeutung für unsere Identität und für die Gesellschaft. Die Auseinandersetzung mit Kultur ist eine Möglichkeit, uns mit unserer eigenen Vergangenheit zu beschäftigen und somit auch sinnstiftend zu wirken. Kultur und Kulturgüter müssen deshalb geschützt, erhalten und gepflegt werden. Eintreten auf diese Gesetzesvorlage steht für mich ausser Frage und gleichzeitig bedanke ich mich bei der Kulturministerin für diese Gesetzesvorlage. Diese Gesetzesvorlage hat einen langen Weg hinter sich, sie ist seit 14 Jahren unterwegs. Auf den Seiten 8 und 9 werden die Etappen geschildert: Es wurde ein Konzeptbericht im Jahr 2002 erstellt, dann eine Vernehmlassung im Jahr 2006, ein Bericht an die Regierung wurde erstellt im Jahr 2008. Dieser Bericht wurde dann allerdings nicht von der Regierung verabschiedet. Es wurde eine nochmalige Prüfung vorgenommen und dann eine erneute Vernehmlassung im Jahr 2012 durchgeführt. Dieser Bericht und Antrag fokussiert auf drei Kernbereiche, die auf der Seite 15 aufgeführt werden: - den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern;
- den Schutz, die Erhaltung, die Pflege und die Erforschung des archäologischen Erbes;
- den besonderen Schutz von Kulturgütern bei den Schadenereignissen.
Die im Gesetz festgelegten Massnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege von Kulturgütern beziehen sich nicht auf das gesamte in Liechtenstein befindliche Kulturgut, sondern auf dasjenige, welches für das Land Liechtenstein von besonderer Bedeutung ist. So heisst es in Art. 2: «Dieses Gesetz findet Anwendung auf Kulturgüter, die zum kulturellen Erbe Liechtensteins gehören, von nationaler Bedeutung sind und sich in Liechtenstein befinden.» Wichtig zu erwähnen ist auch, dass die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes aus dem Jahr 1977 grösstenteils in die Vorlage übernommen wurden und in Zukunft die gleiche Gültigkeit haben sollen. Das Kulturgütergesetz baut auf dem Zusammenarbeitsprinzip auf. Das bedeutet, dass nach Möglichkeit alle dem Kulturgütergesetz erforderlichen Massnahmen einvernehmlich geregelt werden sollen. Dieses Prinzip tönt für mich sehr toll in der Theorie, aber ich bin gespannt, wie es sich in der Praxis bewähren wird. Die Zukunft wird es weisen. Das Gesetz unterscheidet zwischen beweglichem und unbeweglichem Kulturgut. In Art. 3 werden die Begriffe erwähnt und auch mit Beispielen unterlegt. Sie können auf Seite 119 nachgelesen werden. Behördliche Massnahmen zum Schutz von beweglichem Kulturgut können nur einvernehmlich mit dem Eigentümer getroffen werden - eine zwangsweise Unterschutzstellung ist somit ausgeschlossen. Bei unbeweglichen Kulturgütern sind, wie bisher, in letzter Konsequenz behördliche Massnahmen möglich, wobei neu das Zusammenarbeitsprinzip immer im Vordergrund steht. Auch hier wird sich in der Zukunft weisen, ob dieses Prinzip umgesetzt werden kann oder nicht. Dass alle beweglichen, im Privateigentum stehenden Kulturgüter nicht zwangsweise unter Schutz gestellt werden können, bedeutet umgekehrt, dass auf die Eigentümer, zum Beispiel auf die Sammler, eine bedeutende Verantwortung beim Kulturgüterschutz zukommt - eine Aufgabe, welche mit diesem Vorgehen von staatlicher Seite respektiert wird. Mit diesen Vorgaben geht die Vorlage neue Wege im Sinne eines modernen, eines kooperativen Schutzes von Kulturgütern. Für die Durchführung des Kulturgütergesetzes zuständig sind die Regierung und das Amt für Kultur. Die Denkmalschutzkommission wird aufgelöst, da die Notwendigkeit einer beratenden Kommission der Regierung somit entfällt. Die Auflösung der Kommission bedauere ich, wie ich das auch schon in anderen Bereichen auch gesagt habe. Ich frage mich, ob das breite Wissen der Kommissionsmitglieder durch ein Amt ersetzt werden kann. Gerne hätte ich einige Ausführungen dazu von der Kulturministerin. Eine andere Frage betrifft - wie könnte es momentan anders sein? - das Geld. Auf den Seiten 59 und 60 wird das Thema «Entschädigung und Vergütung» behandelt. Es wird die Situation beschrieben, wenn archäologische Untersuchungen länger als drei Monate dauern und für einen Grundstücksbesitzer beispielsweise Sachschaden entsteht und Mieteinnahmen entfallen. Meine Frage: Wie hoch kann eine Entschädigung sein und was bedeutet der Verweis auf das Gesetz über das Verfahren in Expropriationsfällen? Auf der Seite 60 wird das ausgeführt. Hier hätte ich auch gerne eine Erklärung dazu von der Kulturministerin. Und damit schliesse ich für den Moment. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Ich nehme es vorweg: Die FL-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Wir erachten es wie die Regierung als notwendig, die Sachbereiche Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz neu zu regeln und zu ordnen. Das Setzen von gesetzlichen Rahmenbedingungen ist überfällig. Es kann damit eine Vollzugslücke geschlossen werden: Weil das Ministerium diese Gesetzesrevision nicht bis zum Inkrafttreten der im Rahmen der Verwaltungsreform gefassten Beschlüsse einleiten und abschliessen konnte, lässt sich seit dem Jahr 2013 das Denkmalschutzgesetz nicht mehr umsetzen. Das Amt für Kultur kann damit seit Anfang 2013 seine gesetzlich verankerte Vollzugsbefugnis nicht mehr umsetzen, und das Amt für Bau und Infrastruktur ist seit 2013 nicht mehr beauftragt, das Denkmalschutzgesetz zu vollziehen. Es braucht also diese Schaffung des Kulturgütergesetzes dringend. Die Vorlage hat aber noch inhaltliche Mängel, die behoben werden müssen, bis am Ende der 2. Lesung die Zustimmung der FL-Fraktion gesichert ist. Das Gesetz ist kompliziert, enthält viele Verweise, viele Artikel sollen nicht für alle gelten, und beim Studieren des Berichts und Antrags konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass zu viele Aussenstehende an verschiedenen Gesetzesteilen mitgearbeitet haben. So ist das Gesetz - ich habe es schon erwähnt - insgesamt kompliziert geworden und wohl für Anwender als auch für Betroffene nicht leicht lesbar und umsetzbar. Ich hätte auch gerne von der zuständigen Ministerin Aurelia Frick gewusst, welche externen Kosten bei der Vorbereitung aufgelaufen sind und wie viele Experten an Arbeiten für die Vorlage beschäftigt worden sind. Einige Vorschläge für Formulierungen von Gesetzesartikeln sind unnötig und für unser Land mit Kostenfolgen verbunden. So sind etwa die Vorschläge zur Entschädigung und Vergütung von Eigentümern von Grundstücken in Art. 21 des Kulturgütergesetzes im Falle, dass archäologische Untersuchungen länger als drei Monate dauern, sowie die geplante Wiedereinführung eines Finderlohnes unnötig und für mich unverständlich. Sie würden dem Staat in Zukunft mit Sicherheit zusätzliche Kosten verursachen. Diese Neuerungen oder Wiedereinführungen lehnen wir ab. Zudem sind noch einige Präzisierungen erforderlich. Formulierungen in den Erläuterungen, wie «nur im Rahmen der verfügbaren Mittel» oder «nach Möglichkeit», weisen darauf hin, dass es für die Anwender und für die Betroffenen keine Klarheit bringen wird, sondern neue Probleme schafft. Es sollte ja vielmehr im Gesetz darum gehen, die gesetzlichen und auch die völkerrechtlich eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, so das Ziel der Regierung. Es kann nicht sein, dass die Anwender im Amt oder die Betroffenen heute so und morgen anders mit dem Gesetz umgehen, je nach Möglichkeit oder je nach verfügbaren Mitteln. Da ist Willkür Tür und Tor geöffnet. Vielmehr ist für mich klar, dass einmal jährlich vom die Finanzhoheit innehabenden Landtag und in der täglichen Praxis von der Regierung die für die Erfüllung des Gesetzes notwendigen Gelder bereitgestellt werden müssen. Zu guter Letzt möchte ich den Mitwirkenden an der Gesetzesvorlage für ihre Arbeit danken. Ich werde bei den einzelnen Artikeln auf meine Kritikpunkte zurückkommen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich benutze die Gelegenheit, unsere Gäste sehr herzlich zu begrüssen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Bei der Durchsicht dieses Berichts und Antrags ist mir unweigerlich in den Sinn gekommen: Macht hier das Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur in seinen Schubladen Dokumentenforschung und ist dort in der Schublade auf diese unerledigte Vorlage gestossen? Nach dem Start der Arbeitsgruppe im 2002, der Vernehmlassung im 2006 und der Kenntnisnahme der Regierung im Jahr 2008 sind doch einige Jahre ins Land gezogen, bis dieser Bericht und Antrag nun vor den Landtag kommt. Der Abg. Nägele hat uns schon eine Nachhilfestunde in der Worterklärung «Kultur» gegeben, ich finde Ihre lehrreichen Erklärungen immer wieder interessant, denn über Kultur und Kulturgut kann man durchaus unterschiedlicher Ansicht sein. Man sieht dies gerade wieder am Beispiel des «Madleni-Hus» in Triesenberg. Die einen wollen es abreissen, die anderen versetzen, andere wieder einem Nutzen zuführen, und wahrscheinlich gibt es noch einige, die gar nicht wissen, was das soll - die Berger mögen mir es verzeihen -, was die ganze Aufregung soll um den alten Berger Schopf. Also jeder hat wohl seine eigene Ansicht über Kulturgut und was man damit machen sollte.
Der Ansicht, wie mit Kulturgütern zu verfahren sei, das alles nur in ein Gesetz zu packen, kann ich zuerst einmal durchaus etwas Positives abgewinnen. Nur, als ich diesen vorliegenden Bericht und Antrag gelesen habe, sind mir doch erhebliche Zweifel aufgekommen, ob die Regierung mit dieser Vorlage nicht weit über das Ziel hinausschiesst. Grundsätzlich frage ich mich, was uns der Vollzug des Gesetzes in all seinen Konsequenzen kostet. Diese Frage ist leider nicht klar beantwortet. Was bauen wir hier für eine Bürokratie auf und was kostet diese? Auf Seite 112 steht da, dass zur Erfüllung der neuen Aufgaben im Idealfall zusätzliches Personal zu planen sei. Ich schliesse daraus, dass eine Umsetzung des Gesetzes ohne neues Personal nicht möglich wird. Des Weiteren steht da, dass die «neuen und zusätzlichen Aufgaben mit den derzeitigen Ressourcen nicht an absoluten Zielwerten gemessen werden, sondern müssen je nach den vom Landtag zur Verfügung gestellten personellen und finanziellen Mitteln wahrgenommen werden.» Das heisst, wenn das Gesetz kommt, liegt der Ball beim Landtag. Und der Landtag darf gefälligst die finanziellen Mittel sprechen, um diesem Gesetz Genüge zu tun. Im Umkehrschluss heisst das auch, wenn der Landtag von vornherein sagt, wir sind knapp bei Kasse und wir können uns diese zusätzlichen Aufwandposten aus dieser Vorlage nicht leisten, dann frage ich allen Ernstes: Warum machen wir dieses Gesetz? Kann mir irgendwer die Frage beantworten? Warum bringen Sie ein Gesetz, das wieder nur Folgekosten verursacht?Dann zur Seite 114, Punkt «7.5 Kulturgüterschutzdienst», da schreiben Sie, dass dem Kulturgüterschutzdienst zukünftig Behörden, Gemeinden, Feuerwehren, kulturelle Institutionen und Privatpersonen angehören müssten und dass allenfalls Kommissionsentschädigungen anfallen würden. Aber bereits im nächsten Satz steht, dass geeignete Budgetmittel zur Verfügung zu stellen sind. Ich frage mich ernsthaft, werden zum Beispiel die Feuerwehren oder der Zivilschutz zukünftig ihre Budgetmittel und ihre Investitionen auf den Kulturgüterschutzdienst ausrichten müssen? Wie stellen Sie sich die Organisation und Finanzierung des Kulturgüterschutzdienstes vor? Für mich ist ein Schutz von wichtigen Kulturgütern sehr sinnvoll, eine Umsetzung nach diesem Gesetz ohne entsprechende Ressourcen von Personal und finanziellen Mitteln ist für mich noch nicht praktikabel. Danke fürs Erste. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, die Meinungen meiner Vorredner gehen ziemlich weit auseinander. Für den Einen ist das Gesetz ein bisschen zu knapp gehalten, für den Anderen geht es viel zu weit. Wir sprechen von Bürokratieabbau, ich weiss jetzt nicht, ob das in diesem Gesetz im Vergleich zum alten Gesetz im Sinne des Bürokratieabbaus zu sehen ist. Ich denke mir sehr wohl, dass wir ein Kulturgütergesetz brauchen. Ein Punkt, der mir jetzt vielleicht fehlt oder vielleicht habe ich ihn komplett verpasst, den es doch noch zu durchleuchten gilt, wäre der Kulturgütertransfer - oder wir sagen auch: Raubkunst. Ich glaube, in letzter Zeit oder in den letzten Monaten wurde doch sehr viel berichtet, zum Beispiel wie die Schweiz ein Umschlagplatz geworden sei für syrische Raubkunst. Oder sprechen wir auch über das Gurlitt-Erbe: Wie würde Liechtenstein mit einer solchen Situation umgehen? Nun, auf Seite 19 der Ausführungen kann ich lesen: «Obwohl Liechtenstein nicht Mitglied der UNESCO ist, kann das Übereinkommen über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, abgeschlossen in Paris am 14. November 1970 (UNESCO-Konvention 1970) zur Klärung der Frage, was aus einem Gegenstand ein bedeutendes kulturelles Erbe macht, eine Hilfe sein.» Also es «kann», und da nähme mich jetzt schon wunder, ob das gesetzlich geregelt ist und wie wir diese Kann-Bestimmung auslegen. Das ist eigentlich der einzige Punkt, der mich interessieren würde, und ich freue mich auf Ihre Antworten, Frau Kulturministerin. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Eigentlich wollte ich nichts zum «Madleni-Hus» in Triesenberg sagen. Da mich der Abg. Büchel jetzt aber darauf angesprochen hat, nur so viel: Mir geht es da, genau gleich wie bei diesem Gesetz, um die Sache. Und die Sache ist eigentlich der Erhalt, wie es auf Seite 10 steht: Nicht nur den materiellen Wert zu schützen, sondern zuallererst «auch wegen seiner Einzigart und Unersetzbarkeit» dies zu erhalten und damit auch unsere Wurzeln für unsere Nachkommen zu erhalten und erhaltenswert zu gestalten. Ich habe sonst noch ein paar Fragen zum Bericht und Antrag. Auf Seite 20 lese ich zum Beispiel, dass Massnahmen, wenn jemand ein unbewegliches Kulturgut nicht unter Schutz stellen will, auch grundsätzlich einvernehmlich gemacht werden können, aber in jedem Nachsatz - und das lese ich ein paar Mal im Bericht und Antrag - steht dann gleich, man kann das auch mittels Verfügung erlassen. Die Idee, das einvernehmlich zu machen, ist schon klar, aber es zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht und Antrag, dass mit dem gar nicht gerechnet wird und grundsätzlich schon mit Verfügung etwas gemacht werden müsste, dass einfach das Druckmittel hoch genug ist. Dies nur als Anmerkung. Auf Seite 22 habe ich Interessantes gelesen: «Neu kann auch ein Vergütungsanspruch (Finderlohn) geltend gemacht werden. Dieser richtet sich nach den Bestimmungen des Sachenrechts.» Kann die Regierung hier weitere Ausführungen dazu machen, wie hoch und wie das beurteilt werden soll? Auf Seite 24 kommt dann nochmals das erwähnte Zusammenarbeitsprinzip, das sicher schwierig durchzusetzen ist. Dann habe ich auf Seite 74 die gleiche Frage gesehen, wie sie der Abg. Büchel auch schon gestellt hat. Es geht hier um die finanzielle Auswirkung. Da würde mich einfach grundsätzlich interessieren, wie hoch diese sein können, mit was hier gerechnet wird, wenn wir über das Gesetz abstimmen. Grundsätzlich möchte ich noch dazu sagen, dass es für mich auch relativ mühsam war, das Gesetz zu lesen. Es hat enorm viele Querverweise und mir wäre es schon viel sympathischer, wenn man es möglichst ausformulieren würde.Etwas, was mir auch aufgefallen ist, ist, dass die Denkmalschutzkommission abgeschafft werden soll. Im Bericht und Antrag sind aber mit keinem Wort die Bedenken der Kommission mit eingeflossen. Mit Art. 63 können dann Experten beigezogen werden, ich möchte die Abschaffung dieser Kommission hinterfragen, wie es auch schon der Abg. Nägele gemacht hat. Denn die Expertenlösung, ich kann das nicht beziffern, ich denke aber, dass sie das Land eher teurer zu stehen kommen wird. Wenn das nicht so ist, können Sie das bitte gerne ausführen, Frau Regierungsrätin. Zu den einzelnen Artikeln komme ich dann beim Artikelaufruf. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, das meiste ist gesagt. Ich möchte insbesondere dem Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze danken. Das deckt sich eins zu eins mit meiner Meinung. Es ist schön und es ist lange her, dass die Freie Liste und ich einmal voll auf derselben Linie sind. Ich denke, die Regierung führt es auf Seite 11 aus, es sind eine Vielzahl von Gesetzen betroffen. Im Bereich Archäologie, Denkmalpflege und Kulturgüterschutz bei Schadensereignissen gibt es Lücken und da muss man nun die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen neu regeln. Das ist ausserordentlich wichtig, die Bedeutung des Kulturgüterschutzes wurde von der Regierung ja dargelegt, und ich denke, das liegt eigentlich auf der Hand. Die nötige Modernisierung hat sich sehr lange hingezogen, und ich begrüsse es, dass das nun kommt. Ich denke, es ist auch dringlich, die Freie Liste hat darauf hingewiesen, die Zuständigkeiten sind diesbezüglich seit der Verwaltungsreform unklar. Ich möchte in diesem Sinne allen Beteiligten für die Vorlage danken. Ich bin aber auch sehr kritisch, was diese Vorlage anbelangt. Wenn ich das Gesetz so anschaue, geht es um drei Themenbereiche: Archäologie, Denkmalpflege und Kulturgüterschutz im Allgemeinen oder bei Schadensereignissen. Und da gibt es jetzt einfach verschiedene Vorgehensweisen. Packt man das alles in ein Gesetz oder macht man das in verschiedenen Gesetzen. Das hat Auswirkungen. Zum Beispiel zu Archäologie wird ausgeführt, dass archäologische Gegenstände im Eigentum des Landes stehen. Und ich denke, viele Bestimmungen dieses Gesetzes kommen dann nicht zum Tragen. Und da frage ich mich, hätte eine Zweiteilung Sinn gemacht? Wäre es dann klarer herübergekommen? Im Völkerrecht gibt es ja auch in den verschiedenen Bereichen verschiedene Verträge, die sich nur auf die einzelnen Bereiche beziehen. Aber das ist letztendlich ein Grundsatzentscheid der Regierung, ich bin da zu wenig Experte, um jetzt hier abschätzen zu können, was der bessere Weg ist.Was mich aber wirklich erstaunt, ist, wenn ich das so lese, dann ist das eigentlich eine Eigenkreation. Die Regierung schreibt auf Seite 10, dass eine für Liechtenstein zugeschnittene Gesetzgebung geschaffen wurde. Und ich sehe aus den Ausführungen der Regierung nicht, woher das stammt. Und wenn das so ist, dann habe ich ein bisschen Bauchweh, weil es normalerweise unser Arbeitsmittel ist, dass wir die Gesetze aus dem Ausland rezipieren, damit wir auch auf ausländische Lehre und Rechtsprechung zurückgreifen können. Und wenn man diesen Weg tatsächlich geht und gehen will, dann ist es umso wichtiger, dass in den Erläuterungen konkrete Ausführungen gemacht werden, dass das ausführlich geschildert und begründet wird. Und da, muss ich offen sagen, bin ich zum Teil ein bisschen enttäuscht von der Vorlage, weil, wenn ich eine Frage habe und ich in die Erläuterungen gehe, dann ist zum Teil einfach eins zu eins der Gesetzestext wiedergegeben. Da fehlt es mir ein bisschen an einem Mehrwert. Also die Vorbereitung ist so zum Teil schwer - und es wird auch nachher in der Praxis schwer sein, das nachher umzusetzen. Wenn man Rechtsfragen hat, kann man nicht abschätzen, wo das herkommt. Also wenn das irgendwoher rezipiert wurde, dann wäre für mich wirklich wichtig, dass die Regierung das auch darlegt auf die 2. Lesung hin: Woher kommt das, was wurde von wo übernommen, ist es effektiv eine Eigenkreation oder wurde das übernommen? Denn wenn es übernommen wurde, dann möchte ich darauf zurückgreifen können, sonst habe ich ein bisschen ein mulmiges Gefühl, denn die Materie ist sehr komplex, die ist vielseitig und vielschichtig. Das haben andere Abgeordnete auch schon gesagt, es stellen sich viele Fragen. Ich werde auf die einzelnen Fragen dann bei den einzelnen Artikeln eingehen. Vielleicht sind es banale Fragen, vielleicht kann man das gleich stante pede beantworten. Ich habe es mit der Freien Liste, so wie ich das jetzt gelesen habe, denke ich, gibt es auf die 2. Lesung hin Anpassungs- und Klärungsbedarf. Das war jetzt die kritische Seite, aber grundsätzlich begrüsse ich die Vorlage inhaltlich. Meine Fragen drehen sich um die ähnlichen Punkte: Das ist der Anwendungsbereich, dann die Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Gütern. Ein wesentlicher Punkt sind die Kosten. Wie ich das verstehe, wird viel auf die Eigentümer überwälzt. In den Ausführungen gibt es viele Vorbehalte, was die Kostenseite anbelangt. Das beisst sich dann für mich irgendwo. Also ich weiss nicht, sieht die Regierung Sparpotenzial - jetzt ein bisschen plakativ ausgedrückt -, will man da sparen oder will man die Geldmittel nicht zur Verfügung stellen? Das würde sich dann mit den Ausführungen zur Bedeutung des Kulturgüterschutzes beissen. Was ist, wenn die Gelder nicht gesprochen werden? Nehmen wir dann einen Verlust von Kulturgütern in Kauf? Also, ich weiss nicht, ist der politische Wille effektiv gegeben, das Gesetz umzusetzen? Denn in der Vorlage hat es diesbezüglich wirklich viele Vorbehalte. Selbst in den einzelnen Gesetzesartikeln. Und das hat mich doch ein bisschen erstaunt, weil das irgendwo nicht üblich ist. Ich frage mich von der praktischen Seite: Ist das machbar, ist das umsetzbar, ist das auch personell umsetzbar? Gibt es da Mehrkosten? Gerade was die Verträge anbelangt, gibt es einen administrativen Mehraufwand oder Expertenaufwand? Das wird ein bisschen allgemein abgehandelt.Die Gemeinden werden meines Erachtens Privaten quasi gleichgestellt, nach meinem Verständnis. Ist das sinnvoll? Schadenersatz ist ein wichtiger Punkt, das könnte sehr kostenrelevant sein. Finderlohn ist ein Thema, Denkmalschutzkommission, das sind so etwa die Fragenkomplexe, auf die ich dann eingehen werde. Aber grundsätzlich begrüsse ich, dass das nun vorwärtsgeht, und danke ich der Regierung für diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich würde nur gerne eine kurze Replik auf das Votum des Abg. Büchel geben. Also vielen Dank, dass Sie diese Ausführungen nicht als belehrend empfinden, sondern als informativ, das ist ja auch meine Absicht. Aber es gibt zwei Punkte, die mich ein bisschen gestört haben. Auf der Seite 112 gibt es eine Aussage, und da haben Sie nur die Hälfte gelesen. Es geht ja um die finanziellen Mittel, die da zur Verfügung gestellt werden, und wenn man den zweiten Teil dieses Satzes liest auf Seite 112 - und ich muss es jetzt eben auch vorlesen, dann steht: «Ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Sparanstrengungen des Landes keine neue Stellen geschaffen werden, so können die neuen und zusätzlichen Aufgaben mit den derzeitigen Ressourcen nicht an absoluten Zielwerten gemessen werden», und jetzt, «sondern müssen je nach den vom Landtag zur Verfügung gestellten personellen und finanziellen Mitteln wahrgenommen werden.» Ich denke, das ist ja genau das, was wir wollen. Jetzt schreibt da einmal jemand, dass man sich nach dem richten muss, was man hat; wenn man halt ein bisschen weniger Geld bekommt und vielleicht eine Person nicht anstellen kann, dann muss man sich halt danach richten und die Aufgaben auch entsprechend danach priorisieren. Ich denke, das ist ja genau das, was wir von den Ämtern verlangen. Und dass wir das jetzt gleich von Anfang an kritisieren, das kann ich nicht ganz verstehen. Ich glaube, wir haben ja bei der Umsetzung dieser EWR-Richtlinien immer wieder gesagt, dass wir den «Liechtenstein Finish» nicht wollen. Und kaum schreibt da einmal jemand, dass es knapp wird, dann wollen wir diesen «Liechtenstein Finish» wieder. Ich glaube also, wir müssen uns schon auf eine Richtung einigen.
Ich sehe hier die Probleme nicht. Ich finde, das ist eine offene Kommunikation. Wenn es so ist, dass wir keine Stellen sprechen, dann müssen Sie sich halt danach richten und die Aufgaben auch dementsprechend organisieren. Die zweite Bemerkung betrifft die Schublade: Ich haben Sie so verstanden, dass da etwas aus einer Schublade gezogen wurde. Diese Schublade ist vierzehn Jahre alt. Gestern haben wir beim Mietrecht eine Schublade geöffnet, die 25 Jahre alt war. Wenn ich so an meine Schubladen denke, dann lasse ich auch manchmal Dinge liegen und dann mache ich sie auf und dann entdecke ich wieder ganz schöne Dinge. Ich bin überrascht, was für tolle Dinge in meinen Schubladen liegen. Also grundsätzlich sehe ich nicht unbedingt eine negative Sache hier. Ich sehe das positiv. Es ist gut, dass diese Schublade geöffnet wurde, es wurde herausgenommen und das Thema wird in Angriff genommen. Es ist auch richtig, dass die Regierung auf eine weitere Vernehmlassung verzichtet hat, nachdem ja im Vorfeld schon so viele Abklärungen getroffen worden sind. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst ein Dank an die Regierung für die Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags. Wir haben es ja gehört, auch diese Ausarbeitung war nicht ganz trivial, die hat sich jetzt doch über mehrere Legislaturperioden hingezogen. Ich habe eigentlich nur drei Punkte im Rahmen der Eintretensdebatte zu erwähnen: Der erste Punkt sind auch die personellen Konsequenzen. Ich denke mir, über unserem Tun hier drinnen schwebt ja andauernd das Damoklesschwert der Effizienz. Und diese Effizienz, die erkenne ich hier schon auch nicht. Man kann es durchaus auch so sehen, wie es der Abg. Eugen Nägele gesagt hat, die Regierung kommuniziert effizient, sie ist ehrlich, sie sagt, was Sache ist. Aber ich befürchte schon auch, wenn wir uns gerade die Ausführungen auf den Seiten 112 und 113 betrachten, das tönt doch ganz klar nach: Damen und Herren, Sie werden hier nun ein Gesetz beschliessen, aber Sie müssen wissen, dass man dieses Gesetz nur teilweise wird umsetzen können, da schlicht und einfach die personellen Ressourcen fehlen. Wenn wir uns die Seite 12 betrachten, den Punkt «2.3 Internationale Verpflichtungen», so ist unter anderem nachzulesen: «Zu den wichtigsten innerstaatlichen Instrumentarien zur Erfüllung der internationalen aber auch der eigenen kulturpolitischen Verpflichtungen gehören eine wirkungsvolle Denkmalpflege und Archäologie ...» Ja, das tönt wunderbar. Aber, wie gesagt, wenn wir uns dann die Seite 113 betrachten, dann steht hier halt explizit: «Es ist vom Gesetzgeber», das sind ja wir, «dabei aber zu berücksichtigen, dass gewisse Aufgaben nur im Rahmen der verfügbaren Ressourcen erledigt werden können und die Zielsetzungen so erst über einen längeren Zeitraum erreicht werden.» Ich frage mich einfach, gibt es nicht Möglichkeiten, dieses Gesetz effizienter, schlanker zu machen, damit wir auch mit den bestehenden personellen Ressourcen dieses Gesetz in der Realität leben können? Denn sonst haben wir einfach ein Gesetz gemacht und müssen zugestehen, dass uns schlicht und einfach die personellen Ressourcen fehlen, um dieses Gesetz auch in die Praxis umzusetzen. Und das wäre doch sehr schade. Deshalb, wie gesagt, die konkrete Frage an die Regierung: Können wir hier irgendwo etwas effizienter machen, das Gesetz abändern, damit wir auch mit den bestehenden Personalressourcen auskommen?Der zweite Punkt, den ich kurz ansprechen möchte - und der wurde auch bereits mehrmals erwähnt -, ist auf der Seite 22, dieser Punkt mit dem Finderlohn. Da möchte ich die Regierung fragen: Gibt es diesen Finderlohn zum Beispiel in der Schweiz auch? Und ich frage mich hier schon, was hier die finanziellen Konsequenzen sind, die auf das Land zukommen. Stellen wir uns einmal vor, jemand behauptet, er hätte irgendetwas gefunden, und das müssen wir ihm dann entschädigen. Heutzutage gibt es schöne Portale im Internet, dort kann man allerhand Sachen ersteigern. Dann wird diese Sache ersteigert und dann wird die Behauptung in den Raum gestellt: Das habe ich irgendwo in Liechtenstein gefunden. Und wir müssen das dann bezahlen. Da habe ich schon Bauchweh mit den finanziellen Konsequenzen, ob hier nicht eine Lawine auf uns zukommt, die wir mitunter verhindern sollten. Dann der dritte Punkt, das sind die Gemeinden. Es wurde erwähnt, dass man es gut findet, dass die Gemeinden wie Private angesehen werden. Das sehe ich ein wenig anders. Ich dachte eigentlich immer, die Gemeinden hätten die gleichen Interessen an diesen Gegenständen im Bereich Archäologie und Denkmalpflege. Entsprechend sehe ich hier auch die Gemeinden in der Pflicht, dass sie sich auch um diese Sachen kümmern. Und dass diese gleich behandelt werden wie Private, das sehe ich im Prinzip nicht. Die haben nach meinem Dafürhalten auch einen Auftrag, sich um die Vergangenheit zu kümmern, wie es der Staat auch hat. Die restlichen Fragen werde ich dann im Rahmen der 1. Lesung einbringen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich melde mich auch noch einmal kurz. Ich möchte an den Abg. Christian Batliner einen Dank aussprechen für sein Lob für mein Votum. Dann möchte ich dem Abg. Quaderer noch sagen, in Sachen Geltungsbereich, wenn Sie den Bericht und Antrag gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass der Geltungsbereich der hier zu behandelnden Kulturgüter private Sammler von Kunstgegenständen nicht betrifft, zumindest sofern die in seinem Besitz befindlichen Kulturgüter:a) weder zum kulturellen Erbe Liechtensteins gehören;
b) noch von nationaler Bedeutung sind;
c) noch sich in Liechtenstein befinden oder dort gefunden wurden.
Es geht also nicht um private Kunst. Das steht übrigens auf den Seiten 16 und 17 des Berichts und Antrags.Dann noch zum dritten Punkt, Personal und Kosten. Der Abg. Nägele und der Abg. Lampert haben diesen Punkt erwähnt. Ich denke mir auch, dass ein Personalaufbau sicher ist, wenn wir dieses Gesetz so verabschieden. Ich würde das sogar befürworten. Ich weiss, dass der Personalabbau bei der Archäologie/Denkmalpflege fast 50% betragen hat. Das ist eine Misere - ich kann es nicht anders sagen. Ich befürworte eine gut ausgestattete, wirksame Archäologie und Denkmalpflege, aber ob der Landtag insgesamt diese Haltung vertritt, das halte ich für fraglich. Deshalb wünsche ich mir auch auf die 2. Lesung von der zuständigen Ministerin detaillierte Ausführungen zu den Kosten, zum Personal und zur geplanten Umsetzung dieses Gesetzes, weil wir sonst hier wirklich etwas machen, das nicht umgesetzt wird, im Wissen, dass es eben von den Kosten her schwierig ist. Und das möchte ich dann auch nicht, weil es dann mit der Misere weitergeht. Dann haben wir auch keine Rechtssicherheit. Und diese wollen wir doch eigentlich alle. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Die Regierung beschreibt auf Seite 9 des Berichts und Antrags die wichtigsten Ziele des neuen Kulturgütergesetzes. Sich diese Zielsetzungen auf die Fahne zu schreiben, ist richtig und wichtig, und ein weiteres Mal stehen auch hier unter anderem internationale Verpflichtungen aus Konventionen, Abkommen und Übereinkommen Pate für ein neues Gesetz. Der Regierung und den für die Ausarbeitung der Vorlage verantwortlichen Behörden darf attestiert werden, dass die Zielrichtung des neuen Gesetzes richtig gewählt und Irrwege wie in anderen Ländern nicht beschritten worden sind. Die bundesdeutsche Regierung beispielsweise versucht sich am selben Thema und muss sich politische und mediale Schelte zuhauf und wohl zu Recht anhören. Schlagzeilen lauten «Eine Nation wird durchschnüffelt» oder «Staaten als Kulturräuber». Solchen Vorwürfen muss sich unsere Regierung mit der gegenständlichen Vorlage nicht aussetzen. Allerdings ist neben der Wichtigkeit und Richtigkeit der Stossrichtung einer Vorlage auch die Frage nach deren Umsetzbarkeit zu beleuchten. Beim Studium der Vorlage stolpere ich diesbezüglich über deren Kapitel «H. Schutz von Kulturgütern bei Schadenereignissen». Mit Art. 52 wird dem Amt für Kultur diesbezüglich eine Vielzahl von Aufgaben übertragen. Damit meine ich insbesondere die dort unter Abs. 1 aufgeführten Punkte. Folgerichtig schreibt die Regierung zu den personellen Auswirkungen im Bericht und Antrag unter anderem - wohl gerade auch wegen dieser besonderen Aufgaben im Kulturgüterschutz bei Schadenereignissen: «Zur Erfüllung der neuen Aufgaben ist im Idealfall mit zusätzlichem Personal zu planen, da die Personaldecke beim Amt für Kultur bereits sehr dünn ist.» Weiter schreibt die Regierung: «Ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Sparanstrengungen des Landes keine neuen Stellen geschaffen werden, so können die neuen und zusätzlichen Aufgaben mit den derzeitigen Ressourcen nicht an absoluten Zielwerten gemessen werden, sondern müssen je nach den vom Landtag zur Verfügung gestellten personellen und finanziellen Mitteln wahrgenommen werden.» Der Gehalt dieses Zitats aus dem Bericht und Antrag erschliesst sich mir, ehrlich gesagt, nicht. Zu den finanziellen Auswirkungen schreibt die Regierung unter anderem: «Zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen werden vor allem die Ausarbeitung öffentlich-rechtlicher Verträge und Verfügungen, der Aufbau und die Führung des Kulturgüterregisters sowie die Ausführung von vorbeugenden Schutzmassnahmen für den Schutz von Kulturgütern bei Schadenereignissen auslösen. Diese Kosten werden nur teilweise in Rechnung gestellt werden können und müssen zu einem grossen Teil vom Amt getragen werden.» Damit ist für mich klar, dass es zwingend zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen benötigt, wenn das Kulturgütergesetz - auch oder gerade im Bereich des Schutzes bei Schadenereignissen - nur ansatzweise umgesetzt werden soll. Diese Rute wird dem Landtag mit den erwähnten Zitaten mehr oder weniger unverhohlen ins Fenster gestellt. Allerdings fehlen konkrete Angaben zu den möglichen Kosten. Vielleicht wäre es machbar gewesen, dem Landtag im Sinne einer Annäherung an die Kostenwahrheit einige Anhaltspunkte mit auf den Weg zu geben, beispielsweise welche Ressourcen erforderlich wären, wenn das Gesetz innert einer bestimmten Anzahl Jahre umgesetzt werden sollte. Der von der Regierung im gegenständlichen Bericht und Antrag gewählte Ansatz erscheint mir recht unverbindlich. So sage ich als Landtagsabgeordneter allenfalls ja zu einem Gesetz, dessen finanzielle und personelle Auswirkungen ich nicht kenne, oder ich sage im Bewusstsein Ja, die zur Erfüllung notwendigen Mittel nicht sprechen zu können, weil sie derzeit nicht da sind und in absehbarer Zukunft auch nicht da sein werden.Art. 52 des Kulturgütergesetzes überträgt dem Amt für Kultur im Bereich des Kulturgüterschutzes nahezu identische Aufgaben, wie sie das Amt für Bevölkerungsschutz im Rahmen des Bevölkerungsschutzgesetzes, dort insbesondere aufgrund von Art. 4 und 14, wahrzunehmen hat. Und daraus leitet sich die Frage ab, ob das Amt für Bevölkerungsschutz aufgrund der verfügbaren Ressourcen eigentlich in der Lage ist, die im Bevölkerungsschutzgesetz des Jahres 2007 enthaltenen Aufgaben überhaupt in Sinne des Gesetzes zu erfüllen. Die derzeit in der Vernehmlassung befindliche Revisionsvorlage zum Bevölkerungsschutzgesetz liest sich jedenfalls - nicht nur, aber auch - als Verzichtserklärung aus finanziellen Erwägungen gegenüber verschiedenen Zielsetzungen des heute gültigen Bevölkerungsschutzgesetzes. In Zeiten knapper Ressourcen ist für mich abzuwägen, ob im Rahmen der gesamtstaatlichen Ressourcenallokation nicht zuerst die Mittel für die Gewährleistung des Bevölkerungsschutzes vollumfänglich sichergestellt werden sollten, bevor mit dem Kulturgütergesetz ein weiterer - insbesondere im Kulturgüterschutz bei Schadenereignissen - unerfüllbarer Papiertiger geboren wird. Nichtsdestotrotz, aber insbesondere auch, weil dieses Kulturgütergesetz zu einer Standortopportunität werden könnte, kann ich mir Eintreten unter der Voraussetzung vorstellen, dass die Regierung auf die 2. Lesung hin eine Verschlankung der Vorlage auf das mit verhältnismässigem Ressourceneinsatz tatsächlich auch Machbare ins Auge fasst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte nur noch eine Replik an den Abg. Nägele geben. Ich habe das schon gelesen, diesen Nachsatz «sondern müssen je nach den vom Landtag zur Verfügung gestellten personellen und finanziellen Mitteln wahrgenommen werden». Mir geht es einfach darum, dass wir etwas in ein Gesetz packen, das wir nachher nicht umsetzen können. Es ist die Frage: Wollen wir das? Oder wie wollen wir das überhaupt angehen? Ich denke auch, wie der Abg. Wendelin Lampert gesagt hat: Gibt es eine schlankere Version, die mit den bestehenden Ressourcen zurande kommt? Das wäre schon die entscheidende Frage an die Regierung. Gibt es da die Möglichkeit, hier abzuspecken, dass wir hier nicht zusätzlich Personal und Budget brauchen, um diesem Gesetz Genüge zu tun? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete, auch von meiner Seite. Zuerst einmal möchte ich betonen, dass es mich ausserordentlich freut, dass sich so viele Abgeordnete mit diesem neuen und sehr wichtigen Gesetz so vertieft auseinandergesetzt haben. Zuerst möchte ich die Frage beantworten: Warum braucht es überhaupt ein neues Gesetz? Die Notwendigkeit von einem neuen Gesetz wurde vor über 15 Jahren bereits erkannt - und ja, es haben viele Vorgängerregierungen an der Umsetzung der verschiedenen internationalen Konventionen in das inländische Recht gearbeitet und nach Lösungen gesucht. Und viele Abgeordnete in diesem Saal haben auch festgestellt, dass die Suche nach der Lösung keine einfache Suche war und dass es ein komplexes, teilweise auch schwierig lesbares Gesetz ist, weil es eben auch nicht einfach war. Und Herr Abg. Beck, ich bin nicht einfach in die Schublade gegangen und habe nach alten Gesetzen gesucht, sondern ich habe mich über Jahre mit dieser Thematik befasst. Ich bin übrigens - und das ist auch eine Antwort auf die andere Seite in den Saal hinein - am Anfang davon ausgegangen, dass es besser gewesen wäre, ein nichtintegrales Gesetz zu schaffen. Aber nachdem die verschiedenen Bereiche Archäologie, Kulturgut - also mit dem Denkmalschutz -, das bewegliche und unbewegliche Kulturgut, so stark ineinandergreifen, war es für uns unmöglich, drei verschiedene Gesetze umfassend zu schaffen. Wir haben verschiedene Gesetzesvorlagen versucht, daran geschrieben, gearbeitet, sie sind bei uns der Schublade, es hat nicht funktioniert. Und ich musste dann bekehrt werden zu verstehen, wir brauchen ein integrales Gesetz, weil diese verschiedenen Bereiche so stark ineinandergreifen. Und ich verstehe auch den Vorwurf oder den Hinweis, dass es ein kompliziertes Gesetz geworden ist. Es ist ein kompliziertes Gesetz, aber wenn wir in die Nachbarschaft schauen, die kantonalen Gesetze in der Schweiz anschauen, das deutsche Gesetz anschauen, auch die sind nicht gefeit davor, eher komplizierte Gesetze und Wordings zu haben, wenn es um einen so komplexen Bereich wie das Kulturgut geht. Und auch Sie haben festgestellt, nur schon die Definition des Kulturgutes ist eine schwierige Definition und nicht so einfach in einen Gesetzesartikel und eine Legaldefinition zu giessen. Warum also haben wir ein neues Gesetz? Es wurde festgestellt von der Abg. Helen Konzett Bargetze: Nach der Schaffung des Amtes für Kultur brauchen wir ein neues Gesetz, damit das Amt für Kultur seinen Pflichten nachkommen kann, der Denkmalschutz seinen Pflichten nachkommen kann. Wir möchten unbedingt unsere internationalen Verpflichtungen, die wir schon vor Jahrzehnten eingegangen sind, erfüllen können und wir brauchen ein griffiges Instrument, um sicherstellen zu können, dass unser Kulturgut auch für unsere Nachkommen - für meine Tochter und die Kinder meiner Tochter - erhalten bleibt, und das ist mir ein Anliegen.Es wurde dann auch verschiedentlich die Frage gestellt, wie es mit den personellen Ressourcen aussieht. Ich muss hier zuerst den Bogen ein bisschen weiter ziehen. Wir haben heute im Kulturbereich wenig Ressourcen. Und der Kulturbereich ist einer der Bereiche, bei denen wir in den letzten Jahren im Rahmen der Massnahmenpakete Personal abgebaut haben. Und ja, das sage ich als Kulturministerin, wir sind mit den Ressourcen und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln am Anschlag. Aber das sind wir heute schon. Und das ist ein Problem. Wir haben beispielsweise bei uns im Land einen Denkmalschützer. Das ist eine Abteilung, die hat keinen inhaltlichen Stellvertreter. Diese Person arbeitet alleine. Und als Kulturministerin wäre es mir ein Anliegen, dass wir irgendwann die Möglichkeit hätten, alle Kulturdenkmäler, alle Häuser, die potenziell denkmalschutzwürdig sind, in einer Liste erfassen zu können. Aber mit dieser einen Person, die Tag und Nacht arbeitet, hatten wir schlicht und einfach nicht die Möglichkeit, das zu machen. Das ist heute ein Fakt. Also strecken wir uns nach der Decke, und die Decke sagt uns, wir schauen die Häuser an, für die es Abbruchgesuche gibt. Die schauen wir professionell an und die begleiten wir. Das heisst, wir strecken uns nach der Decke. Ist das ideal? Nein, es ist nicht ideal, aber es hat über die letzten Jahrzehnte so funktioniert, und wir versuchen, im Rahmen der Kultur und für den Erhalt unseres Kulturgutes so viel zu machen, wie wir Personal zur Verfügung haben. Aber das ist ein Fakt, der heute schon ist, und wir müssen uns heute schon nach der Decke strecken.Wenn wir noch beim Personal bleiben: Es wurde immer wieder der Schadensfall und diese Notfallmassnahmen und dieses Aufbauschen des Systems diskutiert und erwähnt. Wir haben vor einigen Jahren ein wunderschönes neues Archivgebäude bekommen, dort sind unsere wichtigsten Archivalien eingelagert. Wir haben noch ein weiteres Gebäude, das ist im Landesmuseum, hinten drin gibt es zwei Räume, die haben einen hohen Standard für den Schutz unseres wichtigen Kulturguts. Wir haben also diese zwei wichtigsten Räume, die unser Kulturgut schützen. Sollte in unserem Archivgebäude ein Brand ausbrechen und die Urkunde, mit der Liechtenstein gekauft wurde, in diesem Zimmer drin sein, dann geht die Feuerwehr hinein und weiss - das ist heute so gekennzeichnet -, das sind die wichtigsten Archivgüter, die müssen wir zuerst retten. Was noch wichtig ist, ich als Kulturministerin oder unser Amtsleiter Tom Büchel, wir dürfen ja dann nicht in das Feuer hinein, das ist eigentlich logisch, aber das muss man sich noch vergegenwärtigen. Also dort, wo es dann brennt, da kann niemand hinein, der weiss, was zu schützen ist und was nicht. Also kennzeichnet man, das ist auch neu, die Kulturgüter mit diesem Kleber, er ist international anerkannt, das macht man überall so. Und dann weiss die Feuerwehr, dass sie diese Kisten zuerst hinaustragen muss. Aber dann stellt die Feuerwehr die Kiste hinaus, dann steht sie auf dem Peter-Kaiser-Platz, unsere Urkunde, und draussen schneit es. Dann müssen wir doch wissen, wohin wir mit dieser Urkunde gehen. Wir dürfen die doch nicht im Schnee stehen lassen. Also zum Glück ist sie einmal draussen aus dem Feuer, dann müssen wir einen Notfallplan haben. Wir müssen wissen, dass die Feuerwehr eine Person hat, wenn es im Archiv brennt, die weiss, wohin mit diesen Sachen. Und da sind wir jetzt dran, das ist ein Prozess, der am Laufen ist. Und das ist auch der Prozess, der jetzt mit diesem Gesetz festgelegt wird: Der Notfallplan ist ein A4-Blatt, das die Feuerwehr hat, wenn sie in das brennende Archiv hineinkommt; und dann weiss sie beispielsweise: Für das Archiv ist der Notfallraum der Vortragssaal der Musikschule. Das ist dann nicht gerade der idealste Raum, aber immerhin steht es nicht im Schnee und es wird nicht gestohlen. Also wir müssen uns um ganz banale Dinge kümmern. Es heisst nicht, dass ich mir das einfach wünsche, aber ich glaube, Sie würden mich schön kritisieren, wenn diese Urkunden draussen im Schnee kaputtgehen würden und wir uns nie Gedanken darüber gemacht hätten, was damit passieren würde. Es geht also um ganz praktische Dinge. Wir wollen eine Zusammenarbeit mit unserer Feuerwehr, wir möchten eine kleine Schulung machen mit Feuerwehrleuten. Und ich persönlich bin der Überzeugung, wenn wir mit der Feuerwehr Balzers, da hat ja einmal die Mariahilf-Kappelle gebrannt, eine Schulung machen, findet sich dort eine Person, die sagt, ich werde zuständig sein für das Kulturgut in Balzers. Und die Person weiss dann: Wenn die Mariahilf-Kappelle brennt, dann kann man beim Altar die linke Seite so abschrauben, die trägt man hinaus, das ist ganz wichtig, weil das eines der ältesten Teile ist, und dann ist noch irgendwo in der Sakristei eine Monstranz, und zu der muss ich auch Sorge tragen. Die holt man raus. Er weiss dann: Wie man dann mit der umgeht, wo man die versorgt, und wenn eine alte Bibel nass wird, wie man mit der umgeht. Dann weiss man, man kann vielleicht ins Amt für Kultur anrufen. Es geht um ganz praxisbezogene Dinge. Es geht nicht darum, dass wir tausend neue Leute anstellen wollen, sondern es geht darum, dass wir mit unseren verfügbaren Ressourcen für unser Kulturgut Sorge tragen können. Das ist unser Anliegen.Und wir haben einfach - und das ist auch mit ein Grund, warum ich der Überzeugung bin, dass es wichtig ist, dieses neue Gesetz zu machen - heute diese Notfallmassnahmen einfach nicht auf dem Stand 2015. Wenn heute etwas passieren würde, würden viele hier drin wahrscheinlich weinen und kritisieren, weil wir einfach diese Sachen noch nicht genügend durchgeplant haben. Und das ist ein Prozess, der in unserem kleinen Amt für Kultur läuft, und er läuft sehr professionell. Dann wurde die Frage gestellt, warum wir ein eigenes Gesetz brauchen. Wir haben natürlich über die Grenzen geschaut, Deutschland wurde hier drinnen schon erwähnt, das muss ich nicht weiter erwähnen. Wir haben vor allem auch geschaut, wie die Schweiz die Regelungen hat. Und leider bietet sich keine geeignete Rezeptionsvorlage. Es gibt zwar in der Schweiz sehr gute kantonale Regelungen, aber diese Regelungen haben immer wieder die Krux, dass sie sich auf die Bundesregelungen beziehen und nur einen Teil davon regeln. Wir können also kein gesamtes Gesetz übernehmen, weil die kantonalen Regelungen immer noch eine übergeordnete Bundesregelung haben und das Gesetz nicht umfassend regeln. Und weil wir eben ein Land sind, brauchen wir eine einheitliche Regelung. Und auf Bundesebene ist es in der Schweiz nicht so umfassend geregelt, wie wir es als Land bei uns brauchen. Es ist also eine Eigenkreation, es war aber auch in der Vergangenheit eine Eigenkreation, weil es eben schwierig ist, als Land eine gute Rezeptionsvorlage zu finden, die alles umfassend regelt. Was für uns klar war, dass in diesem Fall die österreichische mögliche Rezeptionsvorlage nicht infrage gekommen ist. Dann möchte ich einfach nochmals auf die Kosten eingehen. Ich habe vorhin gesagt, wir haben ein schmales Amt, das Amt funktioniert. Und ich war der Überzeugung, dass diese Vorlage keine Zustimmung findet, wenn ich in den Landtag komme und hier drinnen fordere, dass wir zusätzliche Stellen brauchen. Wir werden uns also, wie gesagt, nach der Decke strecken, der eine oder andere Prozess wird dann etwas länger dauern. Wir werden nicht landesdeckend Notfallpläne haben und landesdeckend in sechs Monaten mit dem Bevölkerungsschutz, mit allen Feuerwehren im Gespräch gewesen sein. Wir werden das aber laufend tun, teilweise wird das etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber wir werden uns dieser Sache annehmen - und es wird funktionieren. Die Leute im Amt sind motiviert und die möchten das machen und die werden das machen, und zwar mit den bestehenden Ressourcen. Wir wissen aber auch, dass wir keine Zustimmung bekommen hätten, wenn wir gesagt hätten, wir brauchen zusätzliche Ressourcen. Es ist auch nicht so, dass das Gesetz so viel Mehraufwand mit sich bringt, es ist viel im Gesetz mit enthalten, was wir sowieso machen müssen. Es ist beispielsweise der Notfallplan, den haben wir in der Regierung vor vier, fünf Monaten verabschiedet. Das ist einer der Aspekte, die in diesem Gesetz erfasst sind. Dann komme ich zur Beantwortung der etwas detaillierteren Fragen. Und nochmals etwas übergeordnet wurde immer wieder die Frage gestellt: Wie funktioniert dieses Zusammenarbeitsprinzip? Die modernen Gesetze und vor allem das moderne Verständnis von Kulturgut und Denkmalschutz geht davon aus, dass der Eigentümer des Kulturgutes der beste Schützer für das Kulturgut ist. Also man geht davon aus, wenn ich einen Ferdinand-Nigg-Teppich zu Hause besitze, wenn ich nur schon einen Besitz davon habe, dann geht man davon aus, dass ich als Eigentümerin in der Regel daran hänge und ein Interesse habe, dass dieser Ferdinand-Nigg-Teppich auch noch im Wohnzimmer meiner Kinder oder meiner Enkel hängen wird. Das ist der Ansatz des Gesetze. Wir gehen davon aus, dass der Eigentümer in der Regel das grösste Interesse daran hat, dass Kulturgut erhalten bleibt. Und dasselbe gilt auch für die Gemeinden. Die Gemeinden hängen in der Regel an ihren Kulturgütern. Der Vorsteher von Triesenberg hat ja gesagt, das «Madleni-Hus» ist ein Kulturgut. In der Regel hängt man am Kulturgut, am Ortsbild. Da hat die Gemeinde ein Interesse daran. Wir haben so viele Kulturgüter, wie das Rössle in Mauren, wo sich die Gemeinde dafür eingesetzt hat, dass Kulturgut erhalten bleibt für die Nachwelt. Also der Eigentümer ist in der Regel der beste Garant. Und da gehen wir davon aus, dass in diesem Zusammenarbeitsprinzip sehr viel erreicht werden kann. Irgendjemand hier drinnen hat dann gesagt, ja das wird dann wahrscheinlich schon nicht funktionieren. Da muss ich Sie korrigieren: Es funktioniert nämlich heute schon. Wir haben ganz, ganz wenige Unterschutzstellungen von Häusern gegen den Willen des Eigentümers. 98% der Häuser, die unter Schutz gestellt werden, werden mit Zustimmung oder auf Antrag des Eigentümers unter Schutz gestellt. Es ist ein ganz kleiner Bereich, den wir nicht erreichen, eine ganz kleine Klientel, die wir nicht erreichen. Es funktioniert also heute schon. Wir möchten dieses Zusammenarbeitsprinzip aber etwas ausweiten, und zwar auch auf das bewegliche Kulturgut ausweiten, und auch dort die Personen erreichen können in diesem Zusammenarbeitsprinzip. Dann wurde noch ein Punkt immer wieder erwähnt, die Auflösung der Denkmalschutzkommission. Ich bin Kraft meiner Funktion übrigens Vorsitzende dieser erlauchten Kommission. In dieser Kommission sitzen praktisch nur Architekten und Fachleute. Beispielsweise unser Denkmalschützer Patrik Birrer sitzt drin, dann sitzen Liechtensteiner Architekten drin, das ist eine sehr erlauchte, sehr professionell zusammengesetzte Kommission. Und das ist noch wichtig: Diese Kommission hat gemäss Gesetz eine beratende Funktion für die Regierung. Die Denkmalschutzkommission berät die Regierung. Weil wir, die Regierung, ja heute erstinstanzlich über den Denkmalschutz entscheiden, brauchen wir eine Institution, Experten, Architekten, die uns sagen: Kann man aus dem Haus etwas machen oder nicht? Wie viel kostet eine Renovation, wie macht man das am besten? Da braucht die Regierung, weil wir ja selber das Know-how nicht haben, logischerweise eine beratende Kommission. Aber auch die Denkmalschutzkommission braucht wiederum eine beratende Instanz, nämlich wenn es um baugeschichtliche Analysen geht. Wenn man beispielsweise ein altes Haus, das Rechenmacher-Haus in Planken, heranzieht, dann schaut man das Holz an und macht eine Analyse des Holzes und weiss dann genau, in welcher Zeitspanne das Haus gebaut wurde. Auch die Denkmalschutzkommission als Expertengremium braucht auch nochmals eine beratende Institution, das ist in der Regel dieser Herr Albertin, und der macht baugeschichtliche Untersuchungen von den einzelnen Häusern und sagt uns dann, wie alt das Haus ganz genau ist. Und dann berät, basierend auf dieser baugeschichtlichen Analyse, die Denkmalschutzkommission darüber, wie damit umgegangen werden soll.
Wir waren der Überzeugung, dass es dieses beratende Gremium, das ja bislang die Regierung beraten hat, in Zukunft nicht mehr braucht. Aber sollte der Landtag zur Überzeugung gelangen, dass man weiterhin eine Denkmalschutzkommission hat, dann würde ich einfach den Antrag stellen, dass nicht mehr das Regierungsmitglied, der Kulturminister oder die Kulturministerin, vorsitzend ist, weil das nicht so viel Sinn macht, weil ich auch das Know-how nicht habe, sondern dass man eine inhaltlich zusammengesetzte Kommission macht. Ich wehre mich da überhaupt nicht dagegen, wenn der Landtag das Gefühl hat, man sollte eine haben. Wir waren einfach der Überzeugung, dass das Amt grundsätzlich das Know-how besitzt. Wir haben einen Denkmalpfleger, der sehr professionell ist, und der kann je nach Bedarf die zuständigen Personen im Auftrag beiziehen und Experten-Know-how einholen, um dann die entsprechenden Entscheide fällen zu können. Aber hier wehre ich mich also überhaupt nicht, ich nehme es auch sehr gerne noch einmal mit für die 2. Lesung, das nochmals anzuschauen.Dann wurde in verschiedenen Fragen die Expropriation erwähnt. Sie ist auf Seite 60 im Bericht und Antrag ausgeführt und ist vor allem auch im Sachenrecht geregelt. Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen formeller und materieller Expropriation und kommen dann in das Sachenrecht. In den Art. 444 und 445 ist es geregelt. Wir machen hier also nicht eine total neue Erfindung, sondern die Expropriation gibt es heute schon, es ist ein altes Gesetz, das im vorletzten Jahrhundert geschaffen wurde, und wir beziehen uns einfach auf diese Expropriation. Dann hat die Abg. Helen Konzett Bargetze noch die Frage gestellt, wie viel Experten am Gesetz gearbeitet haben und wie hoch die Kosten waren. Was ich Ihnen sagen kann: Wir haben zwei Experten beigezogen für dieses Gesetz, das jetzt heute vorliegt. Das ist ein Anwalt aus Liechtenstein, den wir immer wieder einmal beiziehen für Beratung rund um die Kultur, und einen Experten aus der Schweiz haben wir beigezogen. Wir haben sehr viel im Hause intern geschrieben, aber es war ein sehr langer Prozess, das ist ein Fakt. Aber wie hoch die Kosten sind, das kann ich Ihnen nicht sagen, aber ich rechne damit, dass die zwischen CHF 20'000 und 30'000 liegen müssen, weil es ein kompliziertes Gesetz war und ein langer Weg war, bis wir hier waren. Aber wir haben sehr viel intern geschrieben und haben auch verwaltungsinterne Experten beigezogen, die uns sehr, sehr viel bei der Ausarbeitung des Gesetzes geholfen haben. Und operativ geschrieben hat die Vorlage unser Amtsleiter Tom Büchel, falls Sie das auch noch interessiert. Dann wurde verschiedentlich die Frage gestellt betreffend den Finderlohn. Der Finderlohn ist in Art. 21 Abs. 3 geregelt, und das kann ich Ihnen auch ganz offen sagen: Wir waren uns intern im Ministerium und in der Arbeitsgruppe auch nicht sicher, wie wir mit diesem Finderlohn umgehen sollen. Der Finderlohn ist eine Sache, die immer wieder in den Vernehmlassungen aufgekommen ist, es wurde gefordert, dass wir einen Finderlohn einführen. Es ist ein bisschen eine Abwägung, wie man mit dem Finderlohn umgeht. Man kann sagen, wenn man gegen den Finderlohn ist, wir ziehen alle ausländischen Gäste an, die dann mit diesen Metalldetektorenmaschinen hingehen und nachher graben. Das ist übrigens verboten, das ist auch klar, das sagt das Gesetz auch, es ist verboten. Aber man kann sagen, wir ziehen die an, damit die uns dann etwas verkaufen können. Und auf der anderen Seite kann man aber sagen, wenn ich im Rosengarten meiner Nana beim Rosenpflücken irgendetwas interessantes finde, dann stecke ich das nicht einfach bei mir in eine Schmuckschatulle oder auf den Estrich oder irgendwohin, sondern dann gehe ich zum Amt für Kultur und sage: Ich habe eine Sichel oder eine Pfeilspitze im Rosengarten von meiner Nana gefunden; und was macht man jetzt mit der? Ich glaube, man kann beide Ansichten vertreten, wir haben uns schlussendlich auf die Seite gestellt, die auch in den Vernehmlassungen gefordert wurde. Ich kann gut mit dem Finderlohn leben, sollte die Mehrheit des Landtages das Gefühl haben, man soll diesen Finderlohn herauskippen, dann kippen wir ihn einfach heraus, weil es wirklich eine Gratwanderung ist, da gibt es nicht ein Richtig oder Falsch. Das ist ein Entscheid. Wir haben auch die kantonalen Schweizer Gesetze angeschaut, viele Kantone kennen einen Finderlohn - und gerade wieder gleich viele kennen den Finderlohn nicht. Das war auch noch ein Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze. Sie haben gesagt, wir hätten teilweise zu unbestimmte Formulierungen. Ich bin einfach sehr froh, wenn wir nachher in die Gesetzeslesung gehen, wenn Sie mich unbedingt darauf hinweisen, dann weiss ich genau auf die 2. Lesung, wo Sie zusätzliche Ausführungen möchten, und das machen wir dann gerne. Teilweise kann ich Ihnen wahrscheinlich dann jetzt auch Auskunft geben. Aber ich mache das sehr gerne. Uns ist es ja auch wichtig, dass wir genügend Materialien haben, wenn das Gesetz dann verabschiedet ist.Der Abg. Peter Büchel hat dann noch gefragt, machen wir jetzt einen neuen Kulturgüterdienst, wie funktioniert das jetzt genau? Ich glaube, ich habe es eingehend oder ganz am Anfang meines Votums schon gesagt. Es geht nicht darum, dass wir jetzt einen komplett neuen Kulturgüterdienst einfordern oder aufbauen, sondern es geht darum, dass diese Institutionen, die wir bei uns im Land haben, eine Grundahnung und ein Grundwissen davon haben, wie man mit Kulturgütern umgeht. Und die Aufgabe des Amts für Kultur ist es, das so einfach wie möglich zu gestalten und mit diesen Leuten zu sprechen und zu schauen, dass es irgendwo Interessierte gibt, die ein bisschen ein Gefühl dafür haben, was man damit machen möchte. Wir werden also nicht einen neuen Kulturgüterdienst aufbauen und wir alle wissen auch, das Amt für Bevölkerungsschutz ist am Anschlag mit der Arbeit, die möchten auch nicht wahnsinnig viel zusätzliche Arbeit. Aber wir werden schauen, dass wir mit denen irgendwo eine kleine Schulung machen, ein Grundverständnis aufbauen könnten, damit nicht nur die Personen bei uns im Land im Schadensfall geschützt sind, sondern auch die allerwichtigsten Urkunden und Archivalien und Kulturgüter, die wir bei uns im Land haben. Dann bitte ich den Abg. Harry Quaderer, der jetzt gerade nicht hier drinnen ist, seine Frage nachher noch zu wiederholen, die habe ich nicht ganz verstanden, aber das kann er dann ja nachher machen. Und Herr Abg. Christoph Beck, Sie haben noch eine Frage gestellt in Bezug auf die Verfügung. Ich möchte einfach nochmals ganz klar sagen, dass das hier auch ganz klar ist, wir unterscheiden in diesem Kulturgütergesetz zwischen beweglichem Kulturgut und unbeweglichem Kulturgut. Und nur beim unbeweglichen Kulturgut kann im Rahmen einer Verfügung gegen den Willen des Eigentümers irgendetwas gemacht werden. Es ist also genau gleich wie heute: Nur bei einem denkmalgeschützten Haus beispielsweise könnte im Rahmen einer Verfügung gegen den Willen des Eigentümers das Haus unter Schutz gestellt werden. Bei einem beweglichen Kulturgut ist das nicht möglich. Also wenn ich diesen Ferdinand-Nigg-Teppich habe, den ich gefunden habe auf dem Estrich, dann kann nicht das Amt für Kultur kommen und sagen: Ich verfüge jetzt, dass das jetzt ein Liechtensteiner Kulturgut ist und dass Aurelia Frick diesen Teppich nie und nimmer mehr verkaufen kann. Das funktioniert nicht, sondern nur mit Einwilligung von mir, mit einem Vertrag kann das Amt für Kultur zusammen mit dem Eigentümer diesen Teppich unter Schutz stellen. Das ist eine ganz wichtige Unterscheidung.Dann nochmals zu diesem Zusammenarbeitsprinzip auf Augenhöhe. In der modernen Lehre zum Kulturgüterrecht herrscht die Auffassung vor, dass die Eigentümer in der Regel die besten Garanten sind für die Pflege, den Schutz und den Erhalt eines Kulturguts, weil die Eigentümer es sind, die sich regelmässig mit Engagement um den Schutz und ihr Eigentum kümmern und sich um das Kulturgut kümmern. Die Eigentümer sind die besten Garanten dafür. Und da zieht auch die Öffentlichkeit selbstverantwortlich einen grossen Nutzen daraus. Es ist also eine gesellschaftspolitische Verantwortung, die wir alle gemeinsam tragen, dass wir unseren Kindeskindern etwas von unserem Kulturgut weitergeben können. Dann hat der Abg. Wendelin Lampert noch die Frage gestellt, warum die Gemeinden gleich behandelt werden wie die Privaten. Das ist übrigens in weiten Zügen heute schon so, weil die Gemeinden sonst keine Denkmalschutzsubventionen vom Land beziehen könnten. Heute sind fast alle Kirchen und Kapellen unter Schutz gestellt, aber das war in den letzten zehn Jahren, seit ich in der Regierung bin, nicht immer der Fall. Eine Gemeinde kommt beispielsweise - nehmen wir Mauren, das ist zwar schon relativ lange unter Schutz gestellt - und sagt: Wir möchten unsere Kirche renovieren, die Renovation kostet gemäss Kostenvoranschlag CHF 2,2 Mio. Dann schauen wir von der Denkmalschutzkommission, wie viel denkmalschutzrelevant ist und wie viel nicht. Und dann geben wir einen gewissen Prozentsatz an die Renovation. Wenn wir die Gemeinde nicht wie einen Privaten behandeln würden in einem solchen Fall, könnte die Gemeinde auch keine Denkmalschutzsubventionen beziehen. Und die Gemeinde kann auch Eigentümerin von Kulturgut sein, von dem wir sagen, das ist Kulturgut von nationalem Interesse. Dann ist es uns ein Anliegen, dass auch die Gemeinde zum Amt für Kultur kommen kann und sagen kann: Könnt ihr uns beraten, wir haben sieben Doubletten von alten Rechen, die aus irgendeinem Familienerbe herauskommen, könnt ihr uns helfen, ist das wirklich Kulturgut, das wir erhalten sollen, oder ist das einfach schön für ein Museum? Und dann kann das Amt für Kultur beratend zur Seite stehen, auch für eine Gemeinde, und mit der Gemeinde zusammen schauen, wie man am besten damit umgeht. Da gibt es einen Rechen, der vielleicht speziell ist, speziell alt ist oder einen speziellen Eigentümer hatte. Dann sagt man, diesen möchte man erhalten; und dann ist der Rechen aber wurmstichig, weil er aus Holz ist, und dann schaut man, wo es beispielsweise die geeigneten Renovatoren für einen solchen Rechen gibt. Also da soll auch die Gemeinde davon profitieren können. Gemeinden sind ja, was Kultur anbelangt, sehr gut aufgestellt, aber in einigen Fällen haben sie das ganz spezifische Know-how nicht, das wir beispielsweise bei uns durch die Archäologen haben oder das wir bei uns im Amt für Kultur über unseren Denkmalschützer haben. Darum werden Private und Gemeinden in gewissen Fällen gleichbehandelt und in anderen nicht. Das sind dann die Ausnahmen, die im Gesetz erwähnt sind, nämlich beispielsweise in den Fällen, in denen die Gemeinde ein eigenes Antragsrecht hat, um etwas unter Schutz stellen zu lassen. Das sehen wir dann, wenn wir zur Lesung der einzelnen Artikel kommen. Das ist meines Erachtens, jetzt aus dem Kopf, in zwei Fällen der Fall. Jetzt hoffe ich, dass ich für eine erste Runde viele Fragen beantworten konnte, sonst bitte ich einfach, nochmals nachzufragen, wenn wir vor der Lesung noch Detailfragen haben, die ich nicht beantwortet habe.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nur eine kleine Anmerkung: Das mit den Schubladen, das kam nicht von mir. Meine sind auch ziemlich gut gefüllt und das in kurzer Zeit. Was ich aber noch sagen wollte: Etwas, was mir am Gesetz gefällt, ist, dass ein paar Gesetze zusammengefasst wurden. Das macht es zum Teil wirklich einfacher, das wollte ich noch erwähnen. Das hat aber nichts damit zu tun, ob es kompliziert ist oder nicht, weil es das für mich definitiv ist. Und was ich auch nicht beurteilen kann, ob es Vorlagen aus anderen Ländern gegeben hätte oder nicht. Aber das müssen andere beurteilen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich habe auch noch eine Frage, und zwar: Man wollte Liechtenstein ja einmal als attraktiven Platz für Kunstsammler positionieren. Was hat das Gesetz für eine Bedeutung dann im Hinblick auf diese Kunstsammlungen? Und die zweite Frage ist zum Kulturgüterregister: Besteht hier nicht die Gefahr, dass bei den Gemeinden ein grosser Aufwand generiert wird? Weil die müssen ja die gleiche Systematik anwenden. Und ich habe mich gefragt, ob dort das Wissen vorhanden ist, weil es ganz viele kleine Sachen gibt, die dort gesammelt werden. Da stellt sich mir die Frage, ob da nicht Bürokratie aufgebaut wird. Und der dritte Punkt ist, man soll vielleicht das Gesetz mit der Brille lesen, dass man ein Haus zum Beispiel nicht unter Schutz gestellt haben möchte. Dann wird es schwierig. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Einen grossen Dank an die Ministerin für ihre Ausführungen. Ich komme zurück auf das Personalproblem, das Sie angesprochen haben. Sie haben gesagt, dass eben nur ein Denkmalschützer zur Verfügung steht und dass man halt eben nur so viel machen kann, wie eben möglich ist. Und dass man halt eben mit diesen verfügbaren Ressourcen zu unseren Kulturgütern Sorge tragen muss. Was mich dann eben schon sehr erstaunt hat, wenn Sie sagen, dass Sie diese Vorlage in den Landtag gebracht haben unter der Prämisse, dass keine zusätzlichen Ressourcen benötigt würden, respektive wenn Sie quasi die Wahrheit gesagt hätten, dass man weitere Ressourcen benötigen würde, dass dann der Landtag diesem Gesetz nicht zustimmen würde. Das heisst für mich doch nichts anderes, als dass Sie zugeben, dass eben doch bedeutend mehr Ressourcen nötig sein werden, wenn zu diesem Gesetz Ja gesagt wird. Und in dieser Hinsicht würde ich Sie schon bitten, klaren Wein einzuschenken, damit man weiss, was in Zukunft auf uns zukommt. Weil, wenn der Landtag eben nicht bereit ist, mehr Ressourcen zu sprechen, ich meine, dann frage ich mich, wie sinnvoll dieses Gesetz ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich kann das Votum des Kollegen Erich Hasler unterstützen und auch meine Frage aus dem Eintretensvotum wiederholen, ob sich die Regierung tatsächlich damit befasst, das Gesetz oder die Vorlage noch auf das tatsächlich Machbare zu verschlanken, auch im Hinblick auf die 2. Lesung dann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich möchte es vorwegnehmen: Wenn der Landtag möchte, dass ich das Gesetz in spezifischen Punkten verschlanke, mache ich das natürlich. Aber unseres Erachtens - und ich habe das Gefühl, ich hätte es ganz deutlich gesagt: Wir können mit den bestehenden Ressourcen mit diesem Gesetz sehr viel machen. Wir können schauen, wenn es im Archiv drinnen brennt, dass unsere Kaufurkunden, mit denen unser Land gekauft wurde, uns erhalten bleiben; dass wir wissen, wohin man mit denen im Notfall geht, wenn es dort drinnen brennt oder wenn wir ein Hochwasser bei uns im Land haben. Wir können mit den bestehenden Ressourcen sehr viel machen. Ich wollte einfach so fair sein und Ihnen sagen, wir werden nicht alles in zwölf Monaten erledigt haben. Wir müssen uns nach der Decke strecken, unsere Leute werden mit Hochdruck daran arbeiten, aber vielleicht dauert die eine oder andere Umsetzung eben etwas länger. Wir werden nicht mit allen Gemeindefeuerwehren in den nächsten sechs Monaten Kontakt aufnehmen können und schauen, wie wir einen pragmatischen Ansatz finden können. Das ist nicht möglich. Aber es wäre für mich als Kulturministerin ein Anliegen, natürlich hätte ich gerne mehr Ressourcen, ich hätte gerne mindestens sieben Leute mehr - dann wäre ich ziemlich glücklich. Aber nein, wir können mit den bestehenden Ressourcen mit diesem Gesetz umgehen und sehr viel daraus holen. Und wir können das Gesetz auch erfüllen. Wir können, wir werden ein solches Kulturregister führen können, wir werden die Möglichkeit haben, für den Notfall Schutzmassnahmen zu treffen, Notfallpläne zu erstellen. Wir werden das machen mit unseren bestehenden Ressourcen. Ich wollte einfach so fair zu Ihnen sein und sagen, es wird nicht alles in den nächsten sechs Monaten passieren. Wir haben ja mit den Arbeiten schon vor zwei Jahren angefangen, sonst hätten wir diesen Notfallplan noch nicht. Wir werden mit den bestehenden Ressourcen alles erfüllen, was im Gesetz drinsteht. Es wird einfach Zeit in Anspruch nehmen. Und was ich Ihnen versprechen kann, ich werde nicht in der nächsten Zeit in den Landtag kommen und sagen, ich brauche einen Denkmalschützer mehr, ich brauche noch einen Archäologen mehr und da hätte ich auch noch gerne etwas mehr. Das werde ich nicht und das habe ich auch so in das Gesetz hineingeschrieben, weil es auch mein Anliegen war, dass nicht einfach irgendjemand kommt und nachher einfach Forderungen aufstellt. Aber ich wollte so transparent sein mit Ihnen. Wir haben beispielsweise auch nicht immer genügend Geld für die Denkmalschutzsubventionen. Meistens reicht es, es reicht aber nicht in jedem Fall. Dann wird halt einmal eine Denkmalschutzsubvention etwas später ausbezahlt. Wir haben CHF 900'000 pro Jahr. Und wenn wir halt eine Kirche zu viel haben, die renoviert wird, dann wird das Geld etwas später ausbezahlt. Wir können uns nach der Decke strecken und das haben wir in den letzten Jahren bewiesen. Also da möchte ich ganz vehement sagen: Bitte unterstellen Sie mir nicht, ich werde nachher kommen und zusätzliche Ressourcen fordern. Nein, das werde ich nicht. Das möchte ich ganz vehement, vielleicht auch ein bisschen emotional sagen.Dann hat die Abg. Judith Oehri gesagt, ja, lesen Sie das Gesetz mit dem Blickwinkel, dass ich nicht möchte, dass mein Haus unter Schutz gestellt wird. Ich möchte noch einmal betonen: 98% der Fälle, vielleicht sind es auch 99% der Fälle, in denen wir denkmalgeschützte Häuser haben, finden wir eine Einigung zwischen dem Eigentümer, dem das Haus gehört, und dem Land. Wir brauchen in ganz wenigen Fällen eine Unterschutzstellung gegen den Willen des Eigentümers - hat es übrigens, wenn ich mich ge-rade richtig erinnere, überhaupt erst einmal gegeben. Man hat es schon zwei- oder dreimal versucht, aber erfolgreich war es, glaube ich, bis jetzt erst einmal. Also es gibt ganz, ganz wenige Fälle in unserem Land, in denen der Eigentümer und das Land sich nicht einig sind über den Schutzwert und dass der Eigentümer das nicht möchte. Aber ich verstehe Sie, Frau Abg. Oehri, dass es, wenn ich in einem so alten Haus wohne und lieber einen Neubau hinstellen möchte, weil ich vielleicht auch drei Wohnungen für die Kinder hineinbauen möchte oder sonst irgendetwas, ein Eingriff in das Eigentum ist. Aber da müssen wir abwägen zwischen: Wie stark wiegt das öffentliche Interesse am Erhalt - da braucht es die Verhältnismässigkeit und eine gesetzliche Grundlage - gegenüber dem privaten Eingriff? Und das ist eine Abwägung, die schlussendlich dem Gesetzgeber obliegt oder dann der entscheidenden Instanz. In erster Instanz wird das zukünftig das Amt für Kultur sein und dann als Beschwerdeinstanz die Regierung. Aber ich verstehe Ihr Anliegen. Ich möchte nur betonen, dass wir diesen Fall in der Vergangenheit sehr wenig hatten, und das ist das neue Gesetz, an dem gar nichts ändern wird, weil wir diese bestehenden Bestimmungen aus dem bestehenden Denkmalschutzgesetz in dieses Gesetz hineingenommen haben. Teilweise etwas umformuliert, aber inhaltlich, rein materiell ändert sich daran nichts. Das ist mir wichtig.Dann haben Sie, Frau Abg. Judith Oehri, auch noch die Frage gestellt, wie es mit dem Kulturgüterregister der Gemeinden aussieht und ob das einen riesigen Bürokratieaufwand nach sich zieht. Nein, weil die meisten unserer Gemeinden extrem gut inventarisierte Bestände haben. Und diejenigen Gegenstände, die tatsächlich Kulturgut sind - und Kulturgut ist ja nur das, was von nationalem Interesse ist, also schauen Sie die Begriffsdefinition in Art. 3 an, es ist ja nicht alles Kulturgut, was inventarisiert ist und in den Gemeinden ist -, die sind meistens schon im Eigentum vom Land. Und sonst wissen wir genau, wo es ist. Also für die Gemeinden wird das kein grosser Mehraufwand oder Mehraufwand sein. Und sollte es eine Gemeinde geben, die bereits etwas hat, einen Bestand, ein Inventar, das alles Kulturgut ist, kann man das ganze Inventar in das Kulturgüterregister übernehmen. Das steht übrigens in den Erläuterungen auch klar drin. Das war mir ein grosses Anliegen, dass wir nicht einen Bestand von einer Gemeinde mit 700 Positionen bei uns im Amt für Kultur abschreiben müssen, sondern dass man das ganze Inventar übernehmen kann. Das gilt auch für unser Landesmuseum. Wir haben ja relativ viele Bestände im Landesmuseum, da wird der ganze Inventarbestand einfach automatisch übernommen. Also der Mehraufwand sollte nicht gross sein. Und das meiste, was Kulturgut ist, ist bereits bei uns im Land. Sie müssen sich vorstellen, wenn in einer Gemeinde - nehmen wir nochmals das kirchliche Beispiel - eine sehr wichtige Monstranz vorhanden war, in den meisten oder praktisch allen Fällen sind diese Monstranzen, die tatsächlich von nationaler Bedeutung sind und Kulturgut sind im Sinne des Gesetzes, bereits bei uns im Landesmuseum. Dann haben Sie noch eine sehr spannende Frage gestellt, da sind wir fast ein bisschen darüber hinweggesegelt, weil wir jetzt recht tief in das Gesetz gegangen sind. Wie sieht es denn für Sammler aus? Unser Gesetz ist attraktiv für Sammler. Einige von Ihnen haben es vielleicht mitverfolgt - die Diskussion in Deutschland. Es findet jetzt ein Abwandern von Sammlern aus Deutschland statt, weil die Angst haben, dass ihr Kulturgut oder ihre Sammlungen unter Schutz gestellt werden und dass sie nachher nicht mehr frei über diese Sammlungen verfügen können. Für mich war es ein Anliegen, das war das Grundanliegen des Gesetzes, ein liberales Gesetz zu schaffen. Ein Eigentümer von einer Sammlung soll weiterhin sicher sein, dass er Eigentümer ist, und zwar vollumfassend, ohne Einschränkung; dass er vollumfänglich darüber verfügen kann, der soll sein Bild verkaufen können und darüber verfügen können, wie er will. Das war uns ein grosses Anliegen, das heisst im Umkehrschluss, wir werden künftig ein sehr attraktiver Standort für Sammler sein. Und ich hoffe sehr, dass das auch unserem Wirtschaftsstandort zugutekommen wird, dass wir diesen Spagat geschafft haben zwischen einem liberalen Gesetz, das attraktiv ist für Sammler, für private Sammler, und dem Erhalt von Kulturgut. Und dass dieser Spagat nicht einfach war, das zeigt einfach die Tatsache, dass es ein komplexes Gesetz geworden ist. Aber ich bedanke mich für diese Frage, es ist nämlich eine ganz wichtige Frage. Wir werden attraktiv sein für Sammler.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich würde es dann begrüssen, wenn wir langsam über Eintreten befinden könnten. Ich denke, die Lesung wird dann auch Gelegenheit geben, auf Detailfragen einzutreten.Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Die Regierungsrätin ist jetzt noch darauf eingegangen, dass wir ein möglicherweise attraktiver Standort für Sammler sein werden, und ich habe auch aus Gesprächen mit Experten auf diesem Gebiet hier einiges gehört und ich glaube, hier könnte man durchaus mit diesem liberalen Gesetz etwas erwarten. So zumindest meine Rückmeldungen. Sie haben ja ausgeführt, dass in den umliegenden Ländern hier die Rahmenbedingungen verschlechtert wurden, und da ergibt sich meiner Ansicht nach auch durchaus Potenzial.Was ich aber noch sagen möchte: Ich begrüsse die Vorgehensweise der Regierung, dass man jetzt mit den bestehenden Ressourcen einmal beginnt. Und wenn man dann später sieht, kann man immer noch zusätzliche Ressourcen sprechen. Aber wie ist das einzuordnen? Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Gesetz des Liechtensteinischen Rundfunks. Da hat es auch immer geheissen, wenn der gesetzliche Auftrag vollumfänglich erfüllt werden müsste und sollte, dann müssen wir so und so viele Stellen haben; und das ist einfach, wenn man das immer so extensiv auslegt, halt fast nicht möglich. Wir haben diese Ressourcen nicht und es wäre vermutlich ein Leichtes, hier etliche Stellen zu besetzen und diesen Arbeit zu geben, Denkmalpflege und Archäologie. Aber wir haben jetzt natürlich auch die finanziellen Restriktionen, man kann meines Erachtens eben mit diesen bestehenden Ressourcen beginnen und die müssen wohl oder übel halt Prioritäten setzen. Das wird auch schon so gemacht, wie wir gehört haben. Wenn der Landtag dann meint, kann er dann immer noch zusätzliche Ressourcen sprechen, aber ich würde dann schon vorschlagen, dass man dann, wenn das später einmal gewünscht wird, wirklich spezifisch entscheidet, nicht einfach so: Da geben wir einmal ein paar Ressourcen mehr, ohne hier wirklich konkrete Anhaltspunkte zu haben. Deshalb, wie gesagt, begrüsse ich den Ansatz der Regierung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Noch ein letztes Mal von meiner Seite zu dieser Frage der Kosten und des Personals. Also mir persönlich geht es weniger um Feuerwehrübungen, sondern es geht mir um Alltag. Es geht mir darum, sicherzustellen, dass gefundene Objekte renoviert werden, das ist sehr teuer, das ist aufwendig, das ist auch ein immer wiederkehrendes Unterfangen. Es geht mir um die Abwicklung dieser Prozesse, die gesetzlich vorgesehen sind; und da möchte ich, dass genügend Ressourcen vorhanden sind. Den Notfallplan, den muss man auch erstellen, das ist aufwendig, aber man kann davon ausgehen, dass er dann einmal steht und dass das dann so ist. Aber Alltag kostet. Und ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eben gerade diese viel kritisierten Punkte «Entschädigungen» und «Finderlohn» Ressourcen binden werden. Das wird Juristenfutter sein. Da werden die Verantwortlichen eine zusätzliche Aufgabe bekommen. Und es ist ja so, dass diese Güter eigentlich keinen materiellen Wert haben. Beziehungsweise sie haben einen materiellen Wert, aber der kann sehr gering sein. Es ist aber ein unschätzbarer Wert für Liechtenstein, eigentlich oft nur für Liechtenstein. Wenn Funde in Liechtenstein gefunden werden und geschätzt werden müssen, dann müssen Sie Kunstschätzer oder Kulturschätzer engagieren, dann müssen Sie in einen neuen Prozess eintreten. Eigentlich interessiert das Land Liechtenstein dieser materielle Wert gar nicht. Und der Wert ist wahrscheinlich auch nur für Liechtenstein hoch, zum Teil. Und dann können Sie eintreten in einen Rechtsstreit mit den Findern, die sagen: Ja, von mir aus gesehen ist dieses Objekt aber jetzt zehnmal mehr Wert und ich habe einen Schätzer gefunden, der mir das bestätigt und so weiter. Und ich würde einfach wirklich davor warnen, in diese neue Ära einzutreten. Wir haben seit 1944 geltende Bestimmungen und 1977 noch getroffene Präzisierungen oder Einschränkungen, und wenn wir diese auf den Kopf stellen, dann kommen wir eben noch in zusätzliche, neue Aufgaben hinein. Und davor würde ich warnen.Dann noch ein letzter Punkt: Mich würde noch interessieren, ich bin selbst Mitbesitzerin eines denkmalgeschützten Hauses: Wie viele Häuser von Privaten wurden eigentlich in den letzten 20 Jahren überhaupt unter Schutz gestellt? Ich lese immer nur von Häusern, die den Gemeinden gehören, die der öffentlichen Hand gehören oder die die öffentliche Hand günstig erwerben konnte. Aber wie viele Male wurde in den letzten Jahren schon der Beweis erbracht, dass es eben auch mit Privaten funktioniert? Denn ich stelle mir das schwieriger vor, da ist einfach kein öffentliches Interesse gegeben, da ist vielleicht auch nur ein einziges Grundstück im Privatbesitz vorhanden, und das will man dann besser ausnützen und darauf bauen. Dafür habe ich einerseits Verständnis, ich finde es aber extrem schade und ich beobachte das täglich, wie denkmalwürdige Objekte in diesem Land verschwinden - tagtäglich. Und die kann man nicht mehr zurückholen. Es gibt bei uns viele schöne Bildbände über schöne denkmalgeschützte Häuser, sämtliche schön renoviert. Aber fahren Sie einmal durch die Dörfer und Sie finden an allen Ecken und Enden verlotterte Häuser, die so wertvoll wären und dringend renoviert werden sollten. Die öffentliche Hand hätte ein Interesse daran, schafft das aber leider nicht. Und das ist für mich ein Ausdruck, dass eben dieses Gesetz auch in der Umsetzung krankt, dass man mehr tun könnte, aber eben eigentlich nur auf Notfallplänen archäologische Grabungen durchführen muss und versuchen kann, Abrissbewilligungen zu verhindern. Aber ich denke nicht, dass das oft gelingt, das ist meine Beobachtung aus dem Alltag. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Kulturministerin, für Ihre Ausführungen. Ich fasse mich kurz. Wenn ich die Voten anhöre, gehe ich davon aus, Eintreten ist unbestritten, und wir können dann Einzelfragen im Rahmen der Gesetzeslesung machen. Was die Kosten anbelangt, nehme ich Ihre Ausführungen so zur Kenntnis, es freut mich, wenn die Regierung davon ausgeht, dass es geht. Ich habe mich nicht auf den Kulturgüterschutzdienst bezogen, da habe ich es mit meiner Vorrednerin, das ist eine einmalige Organisation, dann wissen die einzelnen Institutionen, wie sie vorzugehen haben. Mir ging es vor allem um die Umsetzung - gerade was das Partnerschaftsprinzip mit Verträgen und so weiter anbelangt. Aber ich denke, wenn es dann in der Praxis nicht geht, dann wird das über Expertenkosten am Anfang gehen und dann kann man noch reagieren. Ich habe Ihre entsprechenden Ausführungen so zur Kenntnis genommen. Schauen wir, wie das dann geht.Ob es ein, zwei oder drei Gesetze sind, das nehme ich auch zur Kenntnis. Ich habe gesagt, ich bin nicht Experte. Ein Punkt, der mir aber wirklich wichtig ist: Sie haben ja gesagt, Sie wurden von Experten unterstützt, man hat ins Ausland geschielt, was es aus dem Ausland gibt. Ich gehe davon aus, dass jetzt nicht alles eins zu eins Eigenkreationen sind, dass man Bestimmungen, soweit sie für uns zweckdienlich waren, dennoch kopiert hat, vielleicht aus verschiedenen Gesetzen. Und wenn das der Fall ist, dann wäre ich für die 2. Lesung wirklich froh über entsprechende Materialien, wenn man sagen kann, diese Bestimmung kommt aus dem Berner Gesetz, diese Bestimmung von dort. Wenn es wirklich einmal zu Problemen kommt, wenn es Auslegungsfragen gibt, dann weiss man, wo man suchen kann. Da wäre ich wirklich dankbar, wenn die Regierung das auf die 2. Lesung machen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Frau Kulturministerin, ich war vorhin nicht anwesend, aber ich habe gehört, dass Sie sinngemäss gesagt haben, sie hätten meine Frage nicht ganz verstanden. Ich werde darum jetzt nochmals versuchen, das ein bisschen einfacher zu sagen. Sie haben vorhin erwähnt, dass Liechtenstein ein Hort für Sammlungen aus dem Ausland werden könnte, besonders aus Deutschland. Jetzt nehmen wir einmal an, eine Sammlung wie die Gurlitt-Sammlung kommt nach Liechtenstein, wird dem Land Liechtenstein übergeben, und dann stellt sich heraus, dass die Hälfte dieser Bilder oder dieser Sammelstücke aus Raub gesammelt wurden. Und das wollte ich wissen - wie verhält sich da unser Gesetz? Und an die Fraktionssprecherin der Freien Liste, ich kann wirklich auf Ihre zickigen Bemerkungen verzichten, ob ich eine Vorlage lese oder nicht. Das wollte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ja, ich komme nochmals zurück auf die Kosten. Ich stelle einfach fest, Frau Kulturministerin, dass Ihre Aussagen diesbezüglich einfach für mich sehr vage und ausweichend sind. Bei der Frage, wo es um die Übernahme des Kulturgüterregisters der Gemeinde ging, haben Sie gesagt, dass der Mehraufwand nicht so gross sein sollte. Also Sie geben ja zu, dass es ein Mehraufwand ist. Im Bericht und Antrag heisst es, dass eine personelle Aufstockung nicht zwingend sei. Aber das heisst doch, wenn man das richtig interpretiert und zwischen den Zeilen liest, dass eine personelle Aufstockung notwendig ist. Und dann, bei den finanziellen Auswirkungen heisst es ja dann explizit, dass zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen für die Ausarbeitung der öffentlich-rechtlichen Verträge und Verfügungen, den Aufbau und die Führung des Kulturregisters sowie für weitere Massnahmen, wie die vorbeugenden Schutzmassnahmen, notwendig seien. Also das ist einfach ein kompletter Widerspruch zu Ihren mündlichen Aussagen, die Sie vorhin gemacht haben, wo Sie gesagt haben, Sie kommen mit den bestehenden Ressourcen aus. Und ich denke einfach, auf diesen Aussagen muss der Landtag Sie dann auch behaften. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, danke nochmals für das Wort. Herr Abg. Hasler, Sie dürfen mich darauf behaften. Ich habe den Bericht und Antrag transparent geschrieben, wir sind schmal aufgestellt, aber wir werden uns nach der Decke strecken. Es wird das eine oder andere etwas länger dauern, aber wir werden es machen und wir können es machen und das weiss ich. Sie können mich darauf behaften. Mehr kann ich Ihnen schlicht und einfach nicht dazu sagen. Wir haben das besprochen, unsere Mitarbeiter wissen Bescheid, das Amt weiss Bescheid, die arbeiten daran und die werden das machen. Ich habe den Bericht und Antrag transparent ausgestaltet, ich sage nicht, dass das irgendwie ein Sonnenspaziergang ist, dass wir das alles aus dem Ärmel schütteln. Es wird einfach das eine oder das andere ein bisschen länger Zeit in Anspruch nehmen, weil wir nicht so viele Leute haben. Und ich habe es vorhin schon einmal gesagt, ja, wir können sieben oder zehn Leute zusätzlich anstellen, das können wahrscheinlich fast alle Ämter, und dann hat man immer noch genügend zu arbeiten. Man kann eine angebotsinduzierte Nachfrage kreieren, ja, das ist möglich. Aber wir werden uns nach der Decke strecken. Aber mehr kann ich Ihnen auch bei nochmaliger Nachfrage ehrlich nicht dazu sagen.Dann hat mich der Abg. Harry Quaderer noch gefragt, wie es denn mit Raubkunst ist. Für uns gilt das Kulturgütertransfergesetz der Schweiz, weil wir ja im Zollvertrag mit der Schweiz sind und Kunst eine Zollvertragsmaterie ist. Und da kommt bei uns das Kulturgütertransfergesetz zur Anwendung, und natürlich möchten wir bei uns keine Raubkunst haben, das ist völlig klar, aber dann handeln wir nach internationalen Bestimmungen, nach diesem Kulturgütertransfergesetz. Also unser neues Gesetz ist überhaupt keine Einladung für Raubkunst, möchte ich ganz ausdrücklich sagen - keine Einladung für Raubkunst. Die Hinweise vom Abg. Batliner nehme ich gerne entgegen. Wir werden versuchen, Verweise zu machen, wahrscheinlich nicht immer ganz einfach. Einige Verweise werden sich sicher auf das kantonale Gesetz von Basel beziehen, weil wir von dort, das weiss ich, einige Bestimmungen sehr genau angeschaut haben. Wir werden versuchen, was wir machen können, aber die Hinweise nehme ich selbstverständlich für die 2. Lesung sehr gerne entgegen.Dann noch zu den Fragen der Abg. Helen Konzett Bargetze: Wir haben in den letzten Jahren einige private Häuser unter Schutz gestellt. Mir kommen jetzt aus dem Stegreif gerade fünf Häuser in den Sinn, seit ich im Amt bin. Vielleicht waren es dann aber auch mehr. Also das passiert, dass private Häuser unter Schutz gestellt werden. Sie wohnen ja in Triesen, im Triesner Oberdorf hat es wunderbare Häuser. Sie sehen da auch, wenn man draussen vorbeiläuft, sind sie mit diesem Schild gekennzeichnet, ich habe eines mitgenommen. Es gibt so ein Kulturgüterschild, mit dem die Häuser gekennzeichnet sind. Wir haben also in unserem Land flächendeckend in allen Gemeinden wunderschöne Häuser, ich habe letztes Jahr eines in Triesenberg besucht, das sind hervorragende private Häuser, im privaten Eigentum, bei denen die Eigentümer auch mit sehr viel Herzblut sich darüber freuen, dass sie in einem so denkmalwürdigen und geschichtsträchtigen Haus wohnen. Also es funktioniert und es gibt es. Und es wohnen nicht nur alleinstehende Menschen drin, die nur mit Holz anfeuern möchten, sondern es wohnen teilweise moderne, junge Familien in diesen Häusern. Es gibt auch andere.Dann wollte ich einfach auch nochmals auf Ihre Nachfrage wegen des Finderlohns antworten. Es ist mir einfach ganz wichtig, wir haben das schon nicht ganz aus der Luft gegriffen und aus der Vernehmlassung gegriffen. Wir müssen uns immer auf das Sachenrecht auch beziehen. Und im Sachenrecht, wenn Sie den Art. 444 anschauen, ist bereits geregelt, wenn man einen Schatz findet - also etwas, das lange verborgen war, gilt als Schatz -, hat man Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die jedoch die Hälfte des Wertes des Schatzes nicht übersteigen darf. Also es ist heute bereits im Sachenrecht geregelt. Und wir machen jetzt im Kulturgütergesetz einfach eine Präzisierung. Sollte das der Landtag aber nicht wollen, habe ich kein Problem, diese Präzisierung einfach wegzulassen. Wir haben uns auch nicht erinnern können, dass es je einen Fund gegeben hat, der beim Amt so gemeldet wurde, und dass es dann eine Riesendiskussion über einen Finderlohn gegeben hat. Wir konnten uns alle nicht daran erinnern. Das war eine Forderung der Vernehmlassung und für mich hat es Sinn gemacht, das jetzt spezifisch so in das Gesetz aufzunehmen, damit man auch Klarheit hat, wenn man das Kulturgütergesetz liest.Und auch die Expropriation, das ist mir noch ein wichtiges Anliegen, ist heute auch schon geregelt. Im gegenwärtigen Denkmalschutzgesetz gibt es bereits einen Verweis auf das Expropriationsgesetz von 1898. Wenn man eine Expropriation macht, kommt das schlussendlich in den Landtag. Da macht die Regierung einen Vorschlag und da entscheidet schlussendlich der Landtag darüber. Das finde ich selber noch eine recht spannende Vorgehensweise. Jetzt hoffe ich, dass ich alle Antworten gegeben habe.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte jetzt wirklich diese Debatte zum Abschluss bringen. Herr Abg. Erich Hasler, Sie haben noch das Wort, ansonsten stelle ich dann Antrag auf Ende der Debatte. Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das letzte Wort, das ich haben darf. Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich Sie auf Ihren Aussagen behaften kann und darf. Ich hoffe natürlich in diesem Sinne, dass Sie auch der nächsten Regierung in der gleichen Funktion angehören werden, damit das auch geschehen kann in Zukunft. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass Sie sich zur Decke strecken werden, und bitte Sie, Ihren Blick vielleicht einmal nach oben zu wenden, und dann werden Sie feststellen, dass die Decke in diesem Haus sehr hoch ist. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir zur Abstimmung schreiten. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir können die 1. Lesung des Gesetzes über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern per Artikelaufruf vornehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Es gab doch reichlich viele Diskussionen von einzelnen Abgeordneten, die gesagt haben, sie kommen dann bei den einzelnen Artikeln. Ich bitte das Sekretariat, das Gesetz zu lesen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Sie sind sich bewusst, wie dick diese Vorlage ist. Dann bitte ich, die Vorlage zu lesen. Ich beantrage ein kurzes Time-out. Wir machen fünf Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:10 Uhr bis 11:30 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zur Lesung des Gesetzes über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, wir können uns wohl auf einen längeren Nachmittag einstellen. Ich möchte nur, dass die Leute auch wissen, dass wir vermutlich in den nächsten halben Tag hineinrutschen und dass diese Aktion des Abg. Peter Büchel das Land CHF 10'000 oder mehr kosten wird. Einfach, dass das auch klar kommuniziert ist. Aber ich habe kein Problem damit, ich habe den Nachmittag reserviert.Ich habe hier zwei kleine Fragen. Ich habe überhaupt viele Fragen, das habe ich bei der Eintretensdebatte ja gesagt, ich erwarte nicht überall eine Antwort. Einfach für die 2. Lesung dann. Untersuchung und Erforschung - ist da ein fachlicher Unterschied oder ist das qualitativ etwas anderes? Ich weiss es nicht. Das kann man dann vielleicht auf die 2. Lesung hin ausführen. Und das Sachenrecht bleibt unberührt - da stellt sich mir die Frage, warum hat man diese alten Bestimmungen der Art. 444 und 445 Sachenrecht nicht gleich auch in dieses Gesetz aufgenommen? Weil da geht es ja um dieselbe Materie. Das als Überlegung für die 2. Lesung vielleicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Normalerweise, Herr Abg. Batliner, unterstütze ich meistens Ihre Voten. Dieses Votum fand ich jetzt ehrlich gesagt daneben. Ich verstehe den Abg. Büchel in diesem Zusammenhang. Es handelt sich, wie auch Sie auch schon mehrfach erwähnt haben, um eine Eigenkreation hier und nicht um eine Rezeption aus irgendeinem Land. Von dem her macht es für mich jetzt in diesem Fall wirklich Sinn, das Gesetz zu lesen.Dann möchte ich inhaltlich noch zum Abs. 3 kommen. Es beginnt mit: «Es», damit ist dieses Gesetz gemeint, «lässt sonstige Vorschriften über Kulturgüter unberührt, insbesondere ...» Und dann werden bestimmte Gesetze aufgelistet. Hier würde mich interessieren, was mit dem Begriff «unberührt» gemeint ist. Im Abs. 2 und im Abs. 3, das sind jeweils demonstrative Aufzählungen, dann würde ich Sie noch bitten aufzuführen, welche Staatsverträge oder welche Gesetze hier allenfalls noch gemeint sind damit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst möchte ich auch noch meinen Vorredner unterstützen. Ich fand Ihr Votum wirklich auch daneben, weil der Abg. Büchel nichts anderes gemacht hat, als sein Recht, das er gemäss Geschäftsordnung hat, wahrzunehmen. Und ich wurde auch schon kritisiert, weil ich dieses Recht in Anspruch genommen habe - aber eben, dann müssen wir die Geschäftsordnung ändern. Sonst ist das zu akzeptieren, wenn ein Abgeordneter das so möchte. Dann will ich dazu auch keine solchen Kommentare hören. Ich möchte das wirklich in Zukunft hier drinnen nicht mehr hören müssen.Ich habe aber noch einen inhaltlichen Punkt zu diesem Zweckartikel, Art. 1 Abs. 1. Ich habe Mühe mit der Formulierung dieses Satzes, dass dieses Gesetz den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern regelt, «einschliesslich deren Erfassung, Untersuchung und Erforschung». Da stelle ich mir die Frage, was ist mit «Erfassung, Untersuchung und Erforschung» gemeint beziehungsweise wie grenzen sich diese doch sehr ähnlichen Begriffe gegeneinander ab? Müsste es nicht eher «Erfassung, Dokumentierung und sichere Aufbewahrung» heissen oder so ähnlich? Also ich habe einfach mit diesen Begriffen Mühe und denke mir, dass sie zum Teil fast synonym zu verstehen sind.Im Übrigen geht es schon in Art. 1 damit los, zu sagen, dass das Sachenrecht nicht berührt wird, ebenso wenig wie die Baugesetzgebung oder die Gesetzgebung über die Rückgabe unrechtmässig verbrachter Kulturgüter. Und das ist auch schon in diesem ersten Artikel hier relativ komplex und kompliziert. Das ist so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Nur zum Abg. Batliner: Ich finde es einfach unangebracht. Wenn Sie wollen, dass wir Gesetze nicht mehr lesen, können Sie das ja in der Geschäftsordnung mit einem Antrag oder wie auch immer einbringen. Aber ich denke, bei solchen komplexen Themen wie diesem Kulturgütergesetz ist es durchaus angebracht, das zu lesen. Und ich habe jetzt von zwei Abgeordneten eine Zustimmung erhalten, dass es gut ist, dieses Gesetz zu lesen. Ich habe von anderen Abgeordneten auch gehört, dass es gut ist, dieses Gesetz zu lesen. Also wenn andere Abgeordnete nicht wollen, dass das gelesen wird, dann sollen sie halt einen entsprechenden Antrag einbringen, dann können wir hier befinden, dass wir zukünftig halt vielleicht per E-Mail-Verkehr diese Gesetze abhandeln. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz zur Entgegnung: Ich weiss nicht, Herr Abg. Büchel, wie Sie per E-Mail-Verkehr Gesetze behandeln wollen. Ich habe ganz andere Reaktionen in der Pause erhalten, aber ich stimme der Abg. Helen Konzett Bargetze zu. Das sollte man in der Geschäftsordnung wirklich anschauen. Ich habe da draussen jetzt ganz andere Reaktionen, heftige Reaktionen, erhalten. Ich bin der Meinung, wenn man vorbereitet ist, dann braucht es keine Gesetzeslesung und es kann nicht sein, dass es von einem einzelnen Abgeordneten abhängt. Ich denke, in Zukunft müsste das ein mehrheitsfähiger Entscheid sein. Aber es ist ja wurst, ich möchte jetzt da keine Grundsatzdebatte anfangen, das sollte man vielleicht im Landtagspräsidium einmal prüfen, ob die Geschäftsordnung hier angepasst werden muss. Wir hatten das Problem jetzt nicht das erste Mal in dieser Legislatur. Wir haben auch schon einmal den Fall gehabt, dass man einem Gesetzesaufruf nicht zugestimmt hat und nachher keine einzige Frage kam. Das kann sich auch auf der Kostenseite auswirken, das wollte ich einfach auch transparent sagen, damit die Leute auch wissen, was es ausmacht. Aber Sie merken, ich war über den Antrag nicht erfreut, ich wollte es einfach kommunizieren, und damit können wir es, glaube ich, belassen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe grosses Verständnis für das Anliegen, das eben Peter Büchel vorgebracht hat, dass man ein Gesetz auch liest, den ganzen Text. Das hat Vorteile, wir konnten uns gestern oder vorgestern am Rande des Landtages über dieses Thema unterhalten. Also ich habe Verständnis dafür, ich habe aber auch sehr grosses Verständnis dafür, wenn andere sagen, dass es das eigentlich nicht braucht - vor allem, wenn man vorbereitet ist. Und wofür ich null Verständnis habe, ist, wenn dann jetzt gleich der Vorschlag kommt, dann muss man die Geschäftsordnung anpassen und dann machen wir das alles anders. Und noch weniger Verständnis - noch weniger als null, wenn das möglich ist - habe ich für Aussagen wie: «Ich möchte so etwas nie mehr hören im Landtag.» Oder: «Das ist völlig unangebracht.» Also diese Art von Zensur, was jemand sagen darf oder nicht, das ist dann weit schlimmer als einfach die Feststellung, dass eine Gesetzeslesung überflüssig sei oder dass jemand sehr wohl das Recht hat, eine Lesung zu beantragen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, damit können wir dann diese Debatte wieder beenden und uns wieder der Sache zuwenden.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, nur noch ein ganz kleiner letzter Satz. Ich möchte der Frau Ministerin ausdrücklich danken, sie hat im Pausengespräch durchaus Verständnis gezeigt für das Anliegen des Kollegen Büchel.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Zuerst einmal möchte ich sagen, ich werde sämtliche Anregungen, die heute gemacht werden, natürlich auf die 2. Lesung nochmals ausführen. Ich werde es dann nicht mehr bei jedem einzelnen Artikel nochmals sagen, dass wir das ausführen werden. Einfach, dass das am Anfang klargestellt ist. Und dann kurz zur Begriffsbestimmung: «Schutz, Erhaltung und Pflege». Der Schutz und die Erhaltung waren bereits im alten Denkmalschutzgesetz mit erfasst, also kommen aus dem alten Gesetz. Neu dazu ist die Pflege jetzt gekommen, weil wir ja sagen, wir möchten das Kulturgut auch besser unterhalten. Also «pflegen» heisst auch, wie renoviert man es, wie bewahrt man es richtig auf, also da ist der Begriff weiter gefasst. Und dann «Erfassung, Untersuchung, Erforschung» werden wir selbstverständlich für die 2. Lesung genau ausführen. Aber «erfassen» heisst, wir werden mit diesem Kulturgüterregister beispielsweise ein umfassendes Register haben, dass wir wissen, was vorhanden ist. «Untersuchen» heisst beispielsweise eine baugeschichtliche Untersuchung machen, oder dass man, wenn man eine Speerspitze findet, genau untersucht, aus welcher Zeitepoche diese Speerspitze genau kommt. Und die Erforschung, das ist dann ein bisschen dieser grössere Aspekt, wenn man eine ganze siedlungsgeschichtliche Erforschung macht. Aber wir werden das sicher auf die 2. Lesung für die Materialien nochmals detailliert ausführen. Dann zum Abs. 3 einfach nochmals ganz kurz: Sie haben richtig gesagt, es ist eine nicht abschliessende Aufzählung und das Wort «unberührt» meint, dass es weitere Gesetze gibt, die Geltung haben. Wir können nicht das Sachenrecht komplett aushebeln. Im Grundsatz gilt ja: Lex specialis geht vor lex generalis. Und damit wollten wir einfach klarstellen, dass es weitere Gesetze gibt, die anwendbar sind. Und dann beispielsweise auf die Frage zu Abs. 3 Bst. d, welche aufgrund des Zollvertrages in Liechtenstein anwendbar sind. Das wäre dann beispielsweise das Kulturgütertransfergesetz, einfach um ein Beispiel zu nennen. Wir können die Beispiele sicher nicht abschliessend aufzählen, aber wir werden einige nummerative Beispiele für die 2. Lesung sicher ausführen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Frau Ministerin, für Ihre Ausführung. Ihre Ausführung zum Abs. 3 in Bezug auf den Begriff «unberührt», die habe ich noch nicht ganz verstanden, was Sie damit gemeint haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Wir werden auf die 2. Lesung dazu detaillierte Ausführungen machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich habe ein Verständnisproblem in der Verbindung zwischen den Punkten a, b und c. Wenn ich es so lese, verstehe ich es so, dass zwischen a und b ein «oder» stehen könnte - zwischen b und c steht ein «und». Ich bin mir aber dessen nicht ganz sicher, weil es auch auf die Bedeutung dann einen gewissen Einfluss hat. Und beim Punkt c habe ich eine Frage dazu: Das würde heissen, das bewegliche denkmalrelevante Objekte, die ausser Landes geschafft worden sind, dann eigentlich nicht mehr unter das Gesetz fallen. Verstehe ich das richtig? Obwohl das ja allenfalls auch widerrechtlich geschehen sein könnte. Und Objekte von nationaler Bedeutung könnten ja widerrechtlich ausser Landes geschafft worden sein. Und ich möchte, dass dann aber der Geltungsbereich dennoch noch für solche Güter zum Beispiel gilt. Könnten Sie dazu vielleicht auf die 2. Lesung Ausführungen machen und eben auch sicherstellen, dass diese Kombination von a, b und c dann richtig verstanden wird? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, bei Abs. 1 Bst. c wollte ich auch einhaken. Braucht es das wirklich? Also ich möchte beliebt machen, dass das geprüft wird auf die 2. Lesung, dass «sich in Liechtenstein befinden» ersatzlos gestrichen wird. Die Regierung führt auf Seite 41 aus: «Kulturgüter, welche zwar zum kulturellen Erbe Liechtensteins gehören, und welche von nationaler Bedeutung sind, fallen damit nicht unter das KGG, wenn sie sich physisch im Ausland befinden.» Und das finde ich eigentlich schon hart, also das ist ein kulturelles Erbe, ist von nationaler Bedeutung, aber es unterliegt nicht dem Schutz. Und wenn ich dann die Definition zum kulturellen Erbe Liechtensteins in Art. 3 Bst. d anschaue, da ist der dritte Punkt: Kulturgüter, welche «im Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein gefunden wurden». Also das implementiert ja irgendwo: Wenn etwas im Inland gefunden wurde, aber nicht mehr im Inland ist, dann kann es die Schutzwürdigkeit verlieren. Und das beisst sich irgendwo, gerade im Zusammenhang mit der Diskussion, was Raubgrabungen und so weiter anbelangt. Mir ist klar, wenn es unrechtmässig in das Ausland verschafft wurde, dann wird das nicht geschützt. Aber das ist ja in der Praxis oftmals auch eine Beweisfrage, wie wir das dann überhaupt beweisen können. Ich glaube, diesen Bst. c sollte man ersatzlos streichen. Ich sehe keinen Grund, warum man das auf im Inland befindliche Kulturgüter beschränken muss. Und dann bei Abs. 2 habe ich vielleicht ein Verständnisproblem. Die Vorlage dient ja auch zur Umsetzung von völkerrechtlichen Verpflichtungen, da steht auch drin: Auf Kulturgüter, die nicht unter Abs. 1 fallen, bei denen es sich aber um Kulturgüter im Sinne der völkerrechtlichen Verpflichtungen handelt, kommen dann die Bestimmungen bezüglich Registrierung und Schutz bei Schadensereignissen nur auf Antrag des Eigentümers zum Tragen. Das beisst sich für mich irgendwo. Also wenn es eine völkerrechtliche Verpflichtung gibt, dann kann das nicht von einem Antrag abhängen. Aber vielleicht habe ich hier ein Verständnisproblem, vielleicht kann man das auf die 2. Lesung hin nochmals anschauen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Abs. 4 schliesst «vorübergehend zu Ausstellungszwecken aus dem Ausland nach Liechtenstein verbrachte Kulturgüter» von der Anwendung dieses Gesetzes aus. Wie verhält es sich mit allenfalls ausschliesslich zu Lagerzwecken hier im Lande befindlichen Kulturgütern?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Da möchte ich auch einhaken, dieser Abs. 4, hier steht eben: «aus dem Ausland nach Liechtenstein verbrachte Kulturgüter», das heisst, wenn ich hier etwas finde, das nicht abgebe und dann in das Ausland verbringe, kann ich es eigentlich dann wieder für meine Ausstellung ins Inland verbringen. Ist es eigentlich geschützt, wenn ich das dann wieder ins Inland zurückhole? Ich verstehe das nicht ganz, dass man das hier nicht ein wenig härter fasst, dass eben Kulturgüter, die widerrechtlich ins Ausland abgewandert sind, wieder zurückkommen und man keine Handhabe hätte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Punkt in Abs. 1 Bst. c, dass sich diese Kulturgüter in Liechtenstein befinden müssen. Ich möchte hier die Regierung schon fragen, wenn wir diesen Buchstaben streichen, was würde das für personelle Konsequenzen haben? Das würde ja bedeuten, dass wir weltweit immer à jour sein müssten. Mir kommt da gerade das Weltrechtsprinzip in den Sinn, dass wir hier sagen, wir gehen hier einmal schauen, wo noch etwas ist. Grundsätzlich, aus Sicht der Kultur, sehr zu begrüssen, aber vom Aufwand her, da wäre ich der Regierung schon dankbar, wenn Sie da ein wenig Ausführungen machen könnte, was das dann in letzter Konsequenz bedeuten könnte. Ich weiss nicht, verfügt die Regierung hier über Kenntnisse, ob hier mitunter bereits Kulturgüter sich im Ausland befinden? Oder was bedeutet das für die personellen Konsequenzen, wenn wir hier weltweit diese Kulturgüter dann beaufsichtigen sollten? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Die Güter müssen ja nicht nur unrechtmässig wegkommen. Es kann ja sein, dass der Teppich, den Sie erwähnt haben, vererbt wird und das Kind im Ausland lebt. Und somit geht das Kulturgut ins Ausland. Was passiert dann? Also da, glaube ich schon, muss man das auch prüfen, weil das gerade bei beweglichen Kulturgütern häufiger der Fall sein könnte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Zuerst einmal zur Klärung: Die Begriffe unter Abs. 1 Bst. a, b, c, die sind kumulativ zu verstehen. Das ist sehr wichtig. Und dann: «sich in Liechtenstein befinden»: Wir wenden das Territorialitätsprinzip an und sagen, wir möchten zuständig sein für Güter, die hier sind. Vielleicht muss ich den Bogen nochmals etwas grösser ziehen. Bei diesem Teppich, den ich gefunden habe, kann ich selber sagen, dass ich möchte, dass dieser unter Schutz gestellt wird und dann ins Kulturgüterregister eingetragen wird. Wenn ich diesen Teppich aber irgendeiner Coucousine nach Nordamerika verkauft habe und diese Coucousine jetzt sagt, ach, ich möchte, dass das unter Schutz gestellt wird, dann haben wir ein relativ breites Kulturgüterregister und haben dann unter Umständen auch die Pflicht, etwas Subvention für den Erhalt dieses Teppichs zu bezahlen, der sich irgendwo in Nordamerika oder irgendwo befindet. Und wir waren der Ansicht, dass wir uns auf Kulturgüter beziehen möchten - bewegliches Kulturgut, jetzt in diesem Fall, wenn wir das Beispiel anschauen -, das hier ist, also dass wir Sachen haben, die sich hier befinden und für unsere Nachwelt auch hier nach Möglichkeit behalten werden sollen und können. Also es sollen Gegenstände sein, die - ich sage es jetzt ganz plakativ - unsere Kinder und Kindeskinder bei uns irgendwann in einem Museum anschauen können sollen. Und wir möchten die Gelder nicht irgendwo in die Ferne bezahlen. Wir wenden also das Territorialitätsprinzip an.Dann nur noch die Frage, für diese Gegenstände, die jetzt verschiedentlich erwähnt wurden, die zu Lagerzwecken, nehmen wir ein Zollfreilager oder so, nach Liechtenstein kommen, für diese Gegenstände findet das Kulturgütergesetz keine Anwendung. Für diese Gegenstände findet das Kulturgütertransfergesetz Anwendung. Also da sind wir komplett ausserhalb vom Geltungsbereich dieses Gesetzes. Das hat gar nichts miteinander zu tun. Das ist noch wichtig für das Verständnis und die weitere Diskussion. Und die restlichen Punkte werde ich für die 2. Lesung auf jeden Fall auch präzisieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, Frau Kulturministerin, dann müssten Sie aber auch sicherstellen, dass diese Güter nicht ausser Landes geschafft werden dürfen. Meiner Meinung nach müsste das auch gesichert sein, dass eben Gegenstände, Kulturgüter, die zum kulturellen Erbe Liechtensteins gehören und von nationaler Bedeutung sind, wahrscheinlich eben auch in diesem Register aufgeführt sind, dass diese dann nicht nach aussen verfrachtet werden dürfen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, da wollte ich gerade auch einhaken. Ich meine, es gibt verschiedene Arten von Kulturgüterschutz. Und wenn etwas registriert ist zum Beispiel, dann sind Veränderungen bewilligungspflichtig. Und als Veränderung im Sinne von Art. 35 gilt zum Beispiel auch die Verbringung eines registrierten Kulturgutes ins Ausland, das gemäss Art. 2 als Kulturgut gilt. Also irgendwo verliert es dann den Schutz, wenn es bewilligt ins Ausland geht - dann ist es registriert, es ist ein Kulturgut: Also für mich beisst sich das irgendwo, und ich bitte die Regierung wirklich, das auf die 2. Lesung hin zu prüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Wir werden für die 2. Lesung dazu Ausführungen machen. Mir ist - nur noch eine Klärung - jetzt, zu Beginn der Lesung, einfach auch ganz wichtig, dass das Verständnis klar ist: Solange ein bewegliches Kulturgut nicht registriert ist, darf der Eigentümer frei darüber verfügen. Also dieser Teppich kann irgendwo hinreisen. Ab dem Zeitpunkt, an dem ich entscheide, nachdem ich diesen Teppich gefunden habe und mit dem Amt für Kultur gesprochen habe und gesagt habe, ich hätte den Wunsch, dass es ein registriertes Kulturgut wird, erscheint es auf dieser Liste. Und ab diesem Zeitpunkt kann ich den Teppich weder verschenken noch veräussern oder sonst etwas, ohne dass ich eine Bewilligung von diesem Amt habe. Ich kann ihn vererben, wenn ich sterbe, natürlich, das geht dann automatisch. Aber ich kann ihn sonst nicht einfach ins Ausland verbringen. Und das ist ja das, was wir erreichen wollen. Wir möchten ja, dass diese Ferdinand-Nigg-Teppiche oder -Stickereien bei uns im Land erhalten bleiben. Und so soll zumindest das Amt wissen, dass ich eine Leihgabe nach Norddeutschland oder irgendwohin mache von diesem Teppich, und wissen, wo dieser Teppich ist. Dann sagt man, das ist jetzt eine Leihgabe für die nächsten drei Monate oder drei Jahre. Dann befindet sich dieser Teppich in Norddeutschland und dann kommt er wieder zurück. Aber das ist dann bewilligungspflichtig. Also das ist ein Eingriff in das Eigentum, aber der Eigentümer hat ja zugestimmt und gesagt, ich möchte, dass dieser Teppich für Liechtenstein erhalten bleibt. Das ist so dieser Grundgedanke. Das ist mir noch wichtig für die Debatte, dass das auch klar ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe mich gefragt, worunter fallen die Sachen, die in einer Kirche drin sind? Die beweglichen Sachen wie die Monstranz, die Sie erwähnt haben. Die fehlt mir bei der Auflistung bei Abs. 1 Bst. b. Dann haben wir bei Bst. c Ziff. 1. Bauten, fallen da die Kirchen auch darunter - unter diese Bauten? Und dann beim Abs. 2 wäre ich froh, wenn Sie mir hierzu ein Beispiel machen könnten, den verstehe ich nicht, den Abs. 2 dieses Artikels. Vielleicht kann man das auch auf die 2. Lesung machen. Ich empfinde den Absatz als sehr kompliziert und nicht verständlich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zwei Punkte, der erste bezieht sich auf Abs. 1 Bst. g. Hier handelt es sich um Kulturgüter im Privateigentum, und ich habe es bereits im Rahmen der Eintretensdebatte thematisiert, dass man hier auch die Kulturgüter der Gemeinden als «Kulturgüter im Privateigentum» bezeichnet. Da frage ich mich schon, ist das wirklich Privateigentum? Sie haben dann auch ausgeführt im Rahmen der Eintretensdebatte, der Clou sei eben, dass man dann auch diese Subventionen erhält. Das ist mir schon klar, aber sonst sprechen wir immer von Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden, es gibt eine schöne Thronrede betreffend Finanzströme zwischen Land und Gemeinden. Und das wäre jetzt genau auch ein Punkt, wo man sagen könnte, wir teilen diese Finanzströme. Und wie gesagt, ich frage mich schon, die Gemeinden haben doch auch ein Interesse an diesen Kulturgütern. Das wäre der erste Punkt.
Dann der zweite ist der Abs. 1 Bst. h. Hier geht es um die archäologischen Kulturgüter und auf Seite 46 in den Erläuterung wird unter anderem auf die geschützten beziehungsweise inventarisierten unbeweglichen Objekte hingewiesen. Weiss die Regierung, wie viel bewegliche Objekte im Land geschützt sind? Gibt es hier auch eine Zahl? Das können Sie mitunter auf die 2. Lesung abklären - mir ist schon klar, das ist eine Detailfrage. Aber hier steht eben explizit: Die unbeweglichen Objekte werden aufgeführt. Mitunter gibt es auch Zahlen über die beweglichen Objekte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Zu diesem Abs. 2 - das Verständnis dahinter ist beispielweise: Eine Person wohnt in einem denkmalgeschützten Haus und mietet dieses Haus, ist also nicht Eigentümer, sondern mietet dieses Haus. Also soll auch der Mieter dieses denkmalgeschützten Hauses an das Kulturgütergesetz gebunden sein. Oder wenn Sie beispielsweise, Frau Abg. Oehri, einen Gegenstand ins Ausland für eine Ausstellung weitergeben, dann ist der Eigentümer, aber auch der Dauerleihnehmer beispielsweise an das Kulturgütergesetz gebunden. Das ist unser Anliegen. Auch der darf also dann keine Veränderungen am Gegenstand etc. vornehmen. Wenn irgendetwas wäre, was man machen muss, dann muss die Zustimmung unseres Amtes vorliegen. Das ist der Hintergrund. Und wie viele bewegliche Objekte es sind, ich glaube, diese Beantwortung wird dann auch auf die 2. Lesung noch relativ schwierig. Sie müssen sich all diese Sammlungen vorstellen, die wir bei uns im Landesmuseum haben, ich meine, die sind inventarisiert, aber es könnte noch ein erheblicher Aufwand sein, diese verschiedenen Inventarlisten zusammenzuzählen. Es werden Hunderte von Gegenständen sein. Aber ich werde versuchen, Ihnen natürlich eine Antwort für die nächste Lesung zu liefern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich habe hier zwei Punkte anzubringen. Als erstes stört mich die Formulierung «soweit möglich». Ich denke, diese Formulierung in einem Gesetzesartikel ist unbedingt zu entfernen. Entweder gibt es eine gesetzliche Verpflichtung der Zusammenarbeit oder es gibt sie nicht. Vielleicht müsste es stattdessen heissen: «soweit nötig». Ich bin mir nicht sicher. Das würde für mich eher Sinn machen. Und dann möchte ich einfach noch darauf hinweisen, dass es ein bisschen verwirrlich ist, dass auf der einen Seite beim Abs. 3 steht: «Die Landes- und Gemeindebehörden berücksichtigen ... und koordinieren ... mit dem Amt für Kultur.» Das Amt für Kultur ist ja selber eine Landesbehörde oder ein Amt. Dass man das vielleicht noch ein bisschen ausführen würde oder anders formulieren könnte. So tönt es, wie wenn eine Landesinstitution mit einer anderen «soweit möglich» zusammenarbeiten müsste. Das finde ich einfach ein bisschen seltsam. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Auch etwas zu Abs. 3. Ich habe mich gefragt: Was passiert, wenn Land und Gemeinden unterschiedliche Auffassungen haben? Ist das Land dann die Instanz, die schlussendlich entscheidet, nehme ich an? Oder wie läuft das dann ab? Und bei der Zusammenarbeit möchte ich auch die Denkmalschutzkommission ins Spiel bringen, die man jetzt ausgeschlossen hat, und dass man das wirklich nochmals prüft, ob man die nicht am Leben erhalten möchte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe drei Fragen. Zu Abs. 1, da frage ich mich einfach, was ist der Anwendungsbereich überhaupt? Ich meine, da geht es ja um diese partnerschaftliche Zusammenwirkung gemäss Art. 8 und 9. Ist mein Verständnis richtig: Art. 10 regelt ja die Ausnahmen, das heisst, Sachen, die im Eigentum des Landes sind, fallen nicht darunter; Sachen, die im Eigentum der Gemeinde sind, fallen nicht darunter; Sachen, die im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Institution sind, fallen nicht darunter? Und Eigentum des Landes ist zum Beispiel das ganze archäologische Gut und so weiter. Das fällt hier nicht darunter. Wenn ich das richtig interpretiere, geht es am Schluss um Denkmalschutzpflege, also um unbewegliche Güter, die Privaten gehören, oder bewegliche Güter, aber dort auch nur, was die Erfassung und die Untersuchung anbelangt, nicht die Unterschutzstellung. Weil da greift ja dann wieder die Ausnahme von Art. 10 Abs. 2. Die Ausnahmebestimmung in Art. 10 ist sehr weit gefasst, was die Zusammenarbeit anbelangt, weil die Ausnahmen sehr weitläufig sind. Ich möchte nur sicherstellen, dass mein Verständnis hier richtig ist. Zu Abs. 2: «Die Landes- und Gemeindebehörden haben das Amt für Kultur rechtzeitig über sämtliche Verfahren und Massnahmen zu informieren, die Auswirkungen ... haben.» Aber «Verfahren und Massnahmen» - für die Umsetzung zuständig ist die Regierung und das Amt für Kultur. Eine Gemeindebehörde kann ja nicht selbstständig ein Verfahren oder Massnahmen ergreifen, so wie ich das verstehe. Was ist der Gehalt hiervon? Und der dritte Punkt wurde angeschnitten: «Soweit möglich», das ist so ein Vorbehalt, das schaut für mich auch ein bisschen komisch aus, das könnte man meines Erachtens streichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Es wurde schon angeschnitten, dieser Abs. 3 - «soweit möglich». Haben Sie vielleicht ein Beispiel, wie Sie «soweit möglich» definiert haben? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
«Soweit möglich» werden wir für die 2. Lesung schriftlich präzisieren. Ich glaube, das ist einfacher, als wenn ich jetzt einfach etwas dazu sage. Aber mir ist noch eine Ausführung wichtig: Das Land stimmt nicht in jedem Fall mit dem Amt für Kultur überein. Sie müssen sich vorstellen, Sie möchten Ihr Haus abbrechen, dann stellen Sie das Abbruchgesuch, dann ist zuerst die Gemeinde damit befasst, also eine Gemeindebehörde, und nachher ist bei uns das Bauamt damit befasst. Es gibt also verschiedene Behörden auf Landesebene. Es könnte die Baubehörde sein, es kann der Bevölkerungsschutz sein, aber beispielsweise auch eine Energiebehörde. Also es ist relativ weit gefasst. Wir präzisieren aber unten, wen man zu informieren hat, wenn so etwas geschieht. Es ist wichtig, dass dies mit dem Amt für Kultur koordiniert ist. Konkret erfahren wir beispielsweise von einem Abbruchgesuch. Das geht schlussendlich, wenn es die Gemeinde bewilligt hat, beim Bauamt ein und das Bauamt informiert standardmässig das Amt für Kultur. Es ist wichtig, dass dieser Prozess stimmt, sonst würde man mit dem Abbruch beginnen und irgendwann würde man es vielleicht merken oder man merkt es erst, wenn das Haus schon abgebrochen ist. Das ist wichtig, das ist uns das grosse Anliegen, es ist also ein Koordinationsgebot, bei dem das Land insgesamt mit seinen verschiedenen Instanzen und die Gemeinden zusammenarbeiten, und dass das Koordinationsgebot mit dem Amt für Kultur schlussendlich übereinstimmt.
Dann wurde noch die Frage gestellt, was passiert, wenn das Land und die Gemeinden verschiedene Auffassungen haben. Das hatten wir übrigens in der Vergangenheit, seit ich Kulturministerin bin, auch schon gehabt. Da sagt eine Gemeinde, wir bewilligen das Abbruchgesuch, und dann geht es ordentlich an die nächste Instanz weiter, das wäre dann das Land, und schlussendlich war es jetzt, bislang, die Denkmalschutzkommission, die der Regierung dann empfohlen hat, ob man diesem Abbruchgesuch stattgeben soll oder ob man dann gegen den Willen des Eigentümers eine Unterschutzstellung machen soll. Schlussendlich, Sie sagen es schon richtig, ist dann neu das Amt für Kultur die zuständige Behörde, wenn das Land und die Gemeinde sich nicht einig sind. Aber ich möchte nochmals sagen, wir möchten ja, dass man eine Einigung findet mit diesem Zusammenarbeitsprinzip. Und es gibt nicht so viele Fälle, bei denen sich das Land und die Gemeinde nicht einig sind, das ist auch wichtig.
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier ein Verständnisproblem zwischen Bst. a und Bst. b. Meines Erachtens ist der Fall von Bst. b in Bst. a enthalten, weil: «Erfassung, Untersuchung und Erforschung von Kulturgütern nach Art. 15», das ist ja die allgemeine Bestimmung, bei «Untersuchung und Erfassung von Kulturgütern» kommt ein erster Abschnitt, «Allgemeines», dann kommt ein zweiter Abschnitt, «Archäologische Kulturgüter», und ein dritter Abschnitt, «Baugeschichtliche Kulturgüter». Ich weiss nicht, warum man das separat ausführt. Ich denke, man könnte einfach in Bst. a «Art. 15 ff.» schreiben und Bst. b streichen. Aber das kann man ja vielleicht nochmals legistisch prüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie wir hier sehen, gerade zum Beispiel in Bst. b von Abs. 1, braucht es eben keine vertraglichen Vereinbarungen mit selbständigen oder unselbständigen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts. Das heisst aber im Umkehrschluss eben: Mit Gemeinden braucht es das. Und im Sinne der Deregulierung frage ich mich schon: Muss man hier dieses Gesetz so umfassend schreiben, dass es zukünftig eben auch bei diesen Vereinbarungen mit den Gemeinden diese Verträge braucht? Ich denke mir, das ist nämlich genau der Abs. 2, da sind wir eben wieder bei diesem Privateigentum gemäss den Begriffsdefinitionen. Und ich frage mich hier einfach, ob man hier nicht dieses Gesetz ein wenig entschlacken sollte, dass mit den Gemeinden keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden müssen. Wie wir es hier ja mit selbständigen und unselbständigen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts auch handhaben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich habe auch eine Frage zu Abs. 2. Da geht es wieder einmal mehr auch um die beweglichen, im Privateigentum stehenden Kulturgüter. Und ich frage mich einfach generell, Ausnahmen versus Prinzip der Gleichbehandlung bei beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern, braucht es diese Unterscheidung auch so in diesem Detaillierungsgrad? Beisst sich das nicht mit völkerrechtlichen Verpflichtungen, wenn die Regierung hier eine Unterscheidung macht? Ich weiss schon, dass sich das durchzieht durch das Gesetz, aber für mich läuft es auch ein bisschen auf eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Eigentümer hinaus. Ich frage mich, ob das rechtlich vertretbar ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Was den Anwendungsbereich anbelangt, da verweise ich eigentlich auf das, was ich zu Art. 6 gesagt habe, «im Eigentum des Landes stehen», das sind gerade die archäologischen Sachen. Das führt die Regierung auf Seite 22 aus. Also da braucht es keinen Vertrag. Der Abg. Wendelin Lampert hat die Frage bezüglich der Gemeinden gerade aufgeworfen. Nach meinem Verständnis fallen Kulturgüter, die den Gemeinden gehören, nicht darunter, da braucht es keinen Vertrag, weil eine Gemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist. Das ist eigentlich auch ausgenommen nach meinem Verständnis. Aber es scheint hier Unklarheiten zu geben und ich bitte, das zu prüfen.
Was Abs. 2 anbelangt: Das wurde in der Vernehmlassung kritisch hinterfragt. Wie verhält sich das, ich sage jetzt einfach: Gleichbehandlung oder völkerrechtliche Verpflichtungen? Wir haben diverse völkerrechtliche Verträge abgeschlossen, die sich auch auf bewegliche Kulturgüter beziehen. Beisst sich das nicht mit dem Völkerrecht? Und das Gesetz zielt ja auch darauf ab, völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, und da frage ich mich schon, ob das so Sinn macht. Nach meinem Verständnis braucht es für die Erfassung und Untersuchung von beweglichen privaten Kulturgütern einen Vertrag, nur die Unterschutzstellung ist nur einvernehmlich möglich. Aber ich denke, das sollte man genau anschauen und vielleicht nochmals ausführen auf die 2. Lesung hin. Etwas, was mir aufgefallen ist, ist noch die Argumentation der Regierung auf Seite 35, warum sie das beibehalten möchte. Es wird einfach ganz am Schluss auf dieser Seite ausgeführt: Privatrechtliche Vereinbarungen sind anzustreben, aber trotzdem können in jenen Fällen, bei denen zwischen dem Eigentümer und dem Land keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann und kein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden kann, Massnahmen ergriffen werden.» Also irgendwo ist das für mich einfach nicht stimmig. Deshalb bitte ich, das nochmals genau zu prüfen und auf die 2. Lesung hin anzuschauen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern ist konform mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen, das haben wir geprüft. Und es ist übrigens eine Unterscheidung, die wir aus der Schweiz kopiert haben, die Schweiz macht diese Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Kulturgut, und es bewährt sich auch sehr stark. Und ich verstehe, Frau Abg. Helen Konzett Bargetze, Ihren Hinweis, ob das ein bisschen eine Ungleichbehandlung ist. Ich habe mir diese Frage auch lange gestellt und ich habe selber auch ein bisschen damit gehadert, zu sagen, wir teilen jetzt Eigentum in zwei Klassen auf. Denn entweder gehört einem etwas oder nicht, man ist nicht ein Klasse-A-Eigentümer und ein Klasse-B-Eigentümer. Ich verstehe als Juristin oder als Anwältin Ihren Hinweis ganz genau. Wir schaffen einfach diesen Spagat zwischen einem liberalen Gesetz und trotzdem Schutz für unser Kulturgut nur über diese Unterscheidung zwischen diesem beweglichen und unbeweglichen Kulturgut. Mir tut das als Juristin auch etwas weh und darum verstehe ich Ihren Hinweis wirklich sehr genau. Aber der Spagat ist sonst nicht zu machen, wir haben so viele Gesetzesbestimmungen aus anderen Ländern angeschaut, und das ist eigentlich die einzig zielführende Art und Weise, wie wir dieses liberale mit trotzdem diesem Schutz von Kulturgut unter einen Hut bringen. Und vielleicht noch, wie wir die Gemeinden behandeln. Wir werden das gerne auch auf die 2. Lesung nochmals ausführen. Vielleicht ist auch wichtig zu verstehen, die Gemeinden sammeln ja viele Sachen auch anders. Die Gemeinden haben wunderbare Sammlungen, aber viele von diesen Gegenständen, die im Eigentum der Gemeinden sind, haben für die Gemeinde eine Bedeutung. Vielleicht für eine Familie, die präsent ist in dieser Gemeinde, aber das muss nicht unbedingt alles Landesbedeutung haben. Darum schauen wir dann auch im Rahmen eines Dialogs mit dem Amt für Kultur, gibt es Gegenstände aus diesen Gemeindesammlungen, die tatsächlich von nationalem Wert für unser Land sind, also Kulturgut im Sinne der Begriffsbestimmung in Art. 3 sind? Das ist also nicht automatisch alles Kulturgut. Es gibt Gemeinden, da war ich kürzlich in einer Sammlung, die haben viele Rechen gesammelt. Dann hätten wir nachher als nationales Kulturgut wahrscheinlich 20, 30 Rechen. Dann gibt es eine wunderbare Sammlung im Unterland, die haben alte Nähmaschinen und Kassen etc., dann hätten wir unzählige von diesen Artikeln bei uns als nationales Kulturgut erfasst, und das ist schon nicht die Meinung. Sondern die Meinung ist, dass wirklich die Gegenstände erfasst sind, die von nationaler Bedeutung sind, die tatsächlich landesweite Bedeutung haben. Damit möchte ich ja nicht diese sehr, sehr schönen, wertvollen Sammlungen der Gemeinden kleinreden, das ist überhaupt nicht meine Absicht. Aber die Absicht des Kulturgütergesetzes ist ein bisschen eine andere, und da geht man in einen Dialog: Wenn eine Gemeinde das Gefühl hat, es gibt irgendwo etwas - ich nehme das Beispiel einer Monstranz -, dann schaut man, ist das von nationaler Bedeutung oder gibt es von diesen zwölf Rechen doch einen, der eine so grosse Bedeutung hat, und dann trifft man eine Vereinbarung mit der jeweiligen Gemeinde.Und vielleicht noch einmal zur Erklärung mit den selbständigen Körperschaften. Das Landesmuseum ist ja beispielsweise beim Land logischerweise angesiedelt und es wäre ja komisch, wenn wir mittels Verfügung über eine Institution, über die wir die Oberaufsicht haben, verfügen würden, dass es dann doch uns gehört oder was man damit macht. Das wäre ja ein bisschen absurd. Darum ist das explizit ausgenommen. Aber wir werden für die 2. Lesung noch etwas detailliertere Ausführungen dazu machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Kulturministerin, für Ihre Ausführungen. Die Unterscheidung bewegliches/unbewegliches Kulturgut macht für mich schon Sinn. Was für mich keinen Sinn macht, ist, dass bewegliches Kulturgut nur einvernehmlich unter Schutz gestellt werden kann, weil die Unterschutzstellung ja für die wichtigsten Kulturgüter ist, die für die Identität des Landes, für das Selbstverständnis und so weiter von Bedeutung sind. Und wenn wir schon Kulturgüter im privaten Besitz haben, die von so eminenter Bedeutung sind, dann stellt sich mir schon die Frage, warum man das nur einvernehmlich unter Schutz stellen kann. Und da stellt sich mir dann halt die weitere Frage, das sind die höchsten Kulturgüter, ich habe das völkerrechtlich nicht geprüft, aber ich gehe davon aus, dass das völkerrechtlich unter Schutz gestellt werden muss. Sie haben gesagt, es wurde geprüft. Das sind einfach meine Bedenken, die ich habe. Das ist nicht etwas, das einfach nur registriert werden soll, unter Schutz gestellt werden ja nur registrierte Kulturgüter, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, dass die langfristig und möglichst unbeeinträchtigt bewahrt werden und die Zweckbestimmung und so weiter. Und das ist die schärfste Form von Unterschutzstellung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ich möchte hier das Votum meines Vorredners Christian Batliner bekräftigen. Wenn ich das richtig verstehe, kommt es für mich einer eklatanten Ungleichbehandlung beziehungsweise Benachteiligung von Besitzern unbeweglicher Kulturgüter gleich. Und das würde ich nicht unterstützen, wenn ich das richtig verstehe.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe da eine andere Meinung. Ich hätte jetzt eben als Sammler dann Mühe, wenn der Staat vielleicht auf meine Sammlung Zugriff nehmen könnte. Ich weiss nicht, ob das dann der Idee von einem Sammlerstandort, wo man Sammlungen hat, zuwiderläuft. Da gibt es auch eine Stellungnahme, die gerade das, glaube ich, zum Ausdruck gebracht hat, dass man Staaten kennt, wo der Staat dann auf Sammlungen Zugriff nimmt, relativ willkürlich, da habe ich in Liechtenstein nicht so die Angst, aber dass man gerade das ausschliessen wollte. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank. Es ist der Grundgedanke unseres Gesetzes, dass wir liberal sein möchten. Ich nehme ein Bespiel: Wir nehmen die Sammlung, die uns in der Hilti Art Foundation gezeigt wird, und unten steht ein wunderbarer Giacometti am Eingang, wenn man hineinkommt. Er ist ziemlich einzigartig. Jetzt haben wir nicht das Gefühl, dass die Skulptur von nationaler Bedeutung ist, weil sie weder in Liechtenstein geschaffen wurde noch sonst etwas. Wenn wir aber diesen Giacometti die nächsten 30 Jahre auf unsere Ein-Franken-Briefmarke drucken, wenn wir diesen Giacometti Hunderten von Schülern zeigen, wenn wir diesen Giacometti feiern hier in Liechtenstein, wenn wir den in unser Logo, auf die Websites aufnehmen, dann haben vielleicht Nachkommen in 30 Jahren das Gefühl, das ist nationales Identitätsgut. Dann ist der Sammler nicht mehr ganz sicher, ob das tatsächlich Eigentum ist, über das er frei verfügen kann, und das ist genau die Diskussion, die in Deutschland im Moment passiert. Jetzt wissen wir schon, dass dieser Giacometti nicht unter diesen Art. 3 fällt, aber wenn wir da über Jahre die Ein-Franken-Briefmarke draufkleben und Tausenden chinesischen Touristen diesen Giacometti zeigen - vielleicht identifizieren wir uns als Liechtensteiner in 30 Jahren so fest genau mit diesem Giacometti, dass man das Gefühl hat, das gehört zu dieser Begriffsdefinition. Und das ist der Grundgedanke des Gesetzes, dass wir den Sammlern die Sicherheit geben, wenn sie Sachen zu uns bringen, dass sie auch weiterhin auf jeden Fall frei darüber verfügen können. Nehmen wir nochmals diese Ferdinand-Nigg-Teppiche. Wir haben ja das Anliegen, dass die Sammlungen bei uns bleiben. Aber wenn jemand Geld generieren möchte, dann bringt er diese Sachen ins Ausland. Wir haben diese lieber bei uns. Aber der Eigentümer muss frei verfügen können über diese Sachen, wenn wir attraktiv bleiben wollen für Sammler. Wenn jemand vielleicht eine Sammlung hat von einem liechtensteinischen Künstler, vielleicht finanziell nicht so gut dasteht und sich überlegt, vielleicht muss ich diese einmal verkaufen, wenn ich etwas älter bin, dann ist er darauf angewiesen, dass er die Verfügungsgewalt behält. Dann reist diese Sammlung irgendwo ins Ausland ab, wo er weiss, dass niemand Zugriff auf diese Sammlung nimmt. Das ist der Grundgedanke des Gesetzes.Aber ich bin mir bewusst, es ist ein Spagat, es ist auch nicht ein Spagat, der so wahnsinnig einfach zu machen ist. Aber es ist ein Entscheid, den ich sehr bewusst getroffen habe, mit dem Gedankengut, dass ich ein liberales Gesetz für Sammler möchte und standortattraktiv sein möchte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für die Ausführungen. Der erste Punkt nochmals wegen dieser Gemeinden. Sie haben erwähnt, Sie würden es dann auf die 2. Lesung abklären. Der eine Punkt ist jener, den der Abg. Christian Batliner erwähnt hat: Sind es selbständige Körperschaften, kann man Gemeinden bereits darunter subsumieren? Und dann kommen wir aber eben zum Abs. 2 und hier sprechen wir wieder von diesen Kulturgütern im Privateigentum. Und wenn wir eben den Art. 3 Abs. 1 Bst. g betrachten, wird explizit in den Begriffsdefinitionen erwähnt, dass es sich eben bei Kulturgütern der Gemeinden auch um «Kulturgüter im Privateigentum» handelt. Einfach, dass es dann keinen Widerspruch zwischen Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 von Art. 10 gibt. Da wäre ich Ihnen dann dankbar. Dann zu dieser Debatte mit unbeweglichen und beweglichen Kulturgütern. Ich denke mir doch, wir würden sehr stark in die Eigentumsrechte hier eingreifen, wenn wir unbewegliche Kulturgüter auch schützen möchten. Ich meine, unbewegliche, die bleiben im Land, das ist klar. Die sind hier zementiert im wahrsten Sinne des Wortes. Aber die beweglichen eben, da müssen wir uns schon überlegen, wollen wir hier in diese Eigentumsrechte eingreifen? Und Sie haben es ja bereits gesagt, Sie sagen auch, ja, es ist ein liberaler Ansatz, der hier gewählt wurde, und entsprechend werden wir hier einen gewissen Kompromiss eingehen müssen. Ich denke, Ihre Beispiele waren sehr treffend. Die haben es auch plausibel dargestellt, was eben das Problem ist. Es ist zwar löblich, dass man hier versucht, auch die beweglichen Kulturgüter zu schützen. Aber wie gesagt: Da greifen wir natürlich massiv in die Eigentumsrechte der Besitzer ein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte hier gerade einhaken und sagen, aber in die Eigentumsrechte der Besitzer unbeweglicher Güter greifen Sie noch viel massiver ein, nur weil diese halt einfach festgeklebt an einem Ort sind. Und ich frage mich, ob dieser Spagat Sinn macht, und ich komme für mich zum Schluss, dass er für mich keinen Sinn macht, weil ich als Eigentümerin eines Baudenkmals nicht bereit bin, diese eklatante Ungleichbehandlung zu akzeptieren, nur weil wir wollen, dass dieser Standort hier auch für Sammler attraktiv wird. Damit benachteiligen wir eigentlich die Liechtensteiner, die eben auch betroffen sind von diesem Gesetz, oder die Einwohner. Und ich bin nicht bereit, dafür die Verantwortung zu übernehmen. Also ich werde alle diese Punkte, die dahin gehen, auch in der 2. Lesung nicht unterstützen. Und ich denke, wir müssen einen anderen Weg finden, um dieses Problem zu lösen. Vielleicht lässt es sich auch nicht lösen, ich denke, dieses Problem haben alle europäischen Länder oder alle Länder; und vielleicht lässt es sich einfach auch nicht lösen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Kulturministerin, für Ihre Ausführungen. Ich möchte gerade in dieselbe Bresche schlagen. Also für mich macht das eigentlich wirklich keinen Sinn, auch wenn ich das Gesetz lese. Ich sehe da die Ängste nicht, gerade mit den Beispielen, die Sie gebracht haben. Ich glaube, wir schiessen da vollkommen am Ziel vorbei. Geschützt sind - gemäss Art. 2 - Kulturgüter, die «zum kulturellen Erbe Liechtensteins gehören». Gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. d sind «‹Kulturgüter, die zum kulturellen Erbe Liechtensteins gehören›: Kulturgüter, die durch die individuelle oder kollektive Schöpferkraft von Landesangehörigen des Fürstentums Liechtenstein entstanden sind», das ist beim Giacometti nicht der Fall, «im Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein geschaffen wurden», das ist auch nicht der Fall, «oder im Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein gefunden wurden», das bezieht sich auf archäologisches Gut, das ist auch nicht der Fall. Wenn jetzt jemand einen Giacometti hat und der kommt auf die Briefmarke - nur weil der Giacometti 30 Jahre lang auf der Briefmarke ist, wird er nicht zu einem Kulturgut, das zum kulturellen Erbe Liechtensteins gehört. Das ist einfach nicht richtig, wenn ich das Gesetz so lese. Also da muss ein Sammler wirklich keine Angst haben. Aber im Gegenzug haben Sie bei beweglichen Kulturgütern gerade erwähnt, wenn jemand eine Sammlung hat von liechtensteinischen Bildern und so weiter, oder nehmen wir das Teppichbeispiel, der von nationaler Bedeutung ist, der kann dann ins Ausland verbracht werden. Das darf man ins Ausland veräussern. Da geht es genau um das Kulturgut, das inländische Kulturgut, das wir schützen müssen. Das ist für mich höchst widersprüchlich. Also ich glaube, diesen Spagat müssen wir gar nicht machen. Wir können ein liberales Gesetz haben und ein Standort sein, aber wir müssen das inländische Kulturgut schützen. Und die Sammler, wenn jemand eine Bildersammlung hat, Picasso, Monet, was auch immer, die müssen wirklich keine Angst haben, wenn das so restriktiv formuliert ist. Das ist jetzt meine Meinung, aber ich bitte wirklich, das auf die 2. Lesung nochmals zu prüfen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte diesen Punkt mit einem Kommentar oder einem Beispiel noch etwas verkomplizieren. Ein Teil der liechtensteinischen Kultur ist das Sammeln. Es ist erst vor kurzer Zeit ein Buch erschienen über die Sammlertätigkeit etlicher Liechtensteiner. Und die sammeln nicht liechtensteinische Kulturgüter - aber die Sammlungen, die sie erstellen, werden dann zu einem Teil der liechtensteinischen Kultur. So sehe ich das wenigstens. Also wenn wir jetzt einmal die Schenkung der russischen Eier von Adulf Peter Goop betrachten: Ist das jetzt einfach eine Sammlung, die wir bekommen haben, oder ist das jetzt ein Teil unserer Kultur, weil wir eben diese grosse Sammlerkultur haben? Es sind da also noch einige Fragen offen, die zu klären wären. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich nehme diesen Dialog sehr gerne auf. Die Fabergé-Eier sind heute im Eigentum des Landes, die sind beim Landesmuseum und sind somit Eigentum von unserem Land und über die Bestimmungen mit den öffentlich-rechtlichen Körperschaften auch erfasst vom Kulturgut. Da braucht es also keine spezielle Bestimmung mehr oder keinen speziellen Vertrag mehr, sondern das ist automatisch Kulturgut, weil es im Eigentum unseres Landesmuseums steht. Also das ist automatisch. Aber noch einmal zu dieser Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Kulturgut - mir ist ein Hinweis noch ganz wichtig, auch für die Diskussion, die wir jetzt führen: Wir wissen heute, dass praktisch alle beweglichen Gegenstände, die heute unter den Begriff Kulturgut fallen, bereits im Eigentum des Landes sind. Es gibt praktisch keine Gegenstände von beweglichem Kulturgut, die nicht erfasst und geschützt sind. Also entweder stehen die unter Schutz oder sie sind im Eigentum unseres Landes. Also es müsste schon ein grosser Wurf sein oder eine grosse Findung auf dem Estrich von meiner Grossmutter oder irgendwo sein, wenn da nochmals grosse Funde gemacht würden, die zu unserem Kulturgut gehören. Dessen muss man sich schon bewusst sein, wenn man die Diskussion führt.Es ist ja nicht immer nur so, wenn man etwas findet, dass es dann negativ ist, wenn man das dann dem Amt für Kultur meldet und es dann unter Schutz steht. Man profitiert auch davon. Wenn ich nochmals diesen Ferdinand-Nigg-Teppich nehme, den ich jetzt per Zufall auf dem Estrich finde, dann ist der vielleicht verstaubt, verwüstet, etwas angefault: Dann kann ich erstens vom Amt für Kultur Beratung entgegennehmen, wie ich mit dem am besten umgehe. Und wenn ich den als Kulturgut erfassen lasse und das Amt auch findet, dass das Kulturgut ist, dann bekomme ich auch Subventionen, um diesen zu renovieren. Es ist also nicht eine Einbahnstrasse und nur etwas Negatives, wenn ich das registrieren lasse. Ich hätte das wahrscheinlich, wenn ich so etwas finde. Ich möchte das ordentlich renovieren und ich möchte, dass das auch für meine Kinder noch hier ist, auch wenn ich einmal nicht mehr da bin. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, wenn wir diese Diskussion führen. Und dann auch bei den Baudenkmälern - ich verstehe Ihr Anliegen, Frau Konzett Bargetze - aber es ist auch nicht eine Einbahnstrasse bei den Baudenkmälern. Wenn jemand in einem denkmalgeschützten Haus wohnt, dann kann er beträchtliche Subventionen für die Renovation und den Erhalt dieses Hauses vom Land beziehen. Es ist also nicht nur eine Benachteiligung, wenn man in einem solchen Objekt ist. Es ist natürlich eine Eigentumsbeschränkung im Sinne, dass man nicht einfach nur machen kann, was man will, sondern dass es einen Dialog braucht mit dem Amt für Kultur und mit dem Denkmalschützer. Aber es ist keine Einbahnstrasse, weil man beträchtlich Subventionen für Umbau und Erhalt dieser Baudenkmäler bezieht. Ich glaube, das ist noch wichtig, dass wir das in der Diskussion auch unterscheiden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, die Beispiele der Giacometti-Skulptur oder der Fabergé-Eier bringen mich jetzt noch auf eine völkerrechtliche Frage: Wie würde das denn aussehen, wenn wir so einen beweglichen Kulturgegenstand als nationales Kultureigentum von Liechtenstein bezeichnen, nämlich auf dem Weg dieser Registrierung und der Unterschutzstellung, und ein anderes Land, also im Falle von Giacometti jetzt die Schweiz, das auch als Kulturgut bezeichnet? Gibt es da Konflikte und wie würden diese ausgehandelt? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte diese Frage unterstützen, ob allenfalls Russland irgendwelche Ansprüche anmelden könnte, was diese Fabergé-Eier betrifft. Und eine andere Frage noch, die Skisammlung, da gab es auch einmal ein Skimuseum, da hat der Staat auch einiges Geld dazu beigetragen, jetzt habe ich jüngst gehört, dass die Skisammlung nach dem Tod des Sammlers mittlerweile veräussert wurde. Da stellt sich mir die Frage, wann wird eine Sammlung - egal, was es ist, Skisammlung oder Fabergé-Eier - nationales Kulturgut? Im Falle der Fabergé-Eier scheint der Zeitpunkt klar: Bei der Schenkung, als das Land diese Sammlung bekommen hat. Aber in anderen Fällen, wann kann man sagen, jetzt müssten wir das dann langsam dem nationalen Kulturgut zurechnen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz, ich glaube nicht, dass das eine Frage der Förderung oder der Subventionen ist. Wenn ich es freiwillig unterstelle, kriege ich Subventionen, wenn es unter Schutz gestellt ist, kriege ich die Subventionen auch. Also das ist das Unterscheidungsmerkmal, es geht um die Schutzwürdigkeit des infrage stehenden Kulturgutes. Und wenn das absolut schutzwürdig ist, dann gehe ich auch davon aus, dass es, wie es meine Vorrednerin Violanda Lanter-Koller gesagt hat, völkerrechtliche Verpflichtungen gibt, das unter Schutz zu stellen, unabhängig davon, ob das beweglich oder unbeweglich ist, einfach, weil das schutzwürdig ist. Wenn wir beim Beispiel der Fabergé-Eier bleiben, ich glaube nicht, wenn ein Liechtensteiner eine Sammlung mit Fabergé-Eiern zusammenstellt, dass das auf einmal gemäss Definition die «individuelle oder kollektive Schöpferkraft» ist. Die Eier sind ja nicht von einem Liechtensteiner entstanden, er hat das einfach zusammengetragen - und deshalb ist es kein Kulturgut, das im Sinne des Gesetzes für das kulturelle Erbe in Liechtenstein von Bedeutung ist. Umgekehrt aber, wenn jetzt ein Liechtensteiner diese Eier gemacht hat und diese Sammlung existiert und das einem Privaten gehört, dann würde es per Definition eigentlich dem schützenswerten Kulturgut unterstehen. Aber wir können es nicht schützen, wir können es nur einvernehmlich schützen; und er könnte das ins Ausland verkaufen und es ist weg. Also das kann ja auch über Generationen weitergegeben werden. Ich bin nicht Experte, ich kann nicht abschätzen, was da in privaten Sammlungen drin ist, das weiss ich schlichtweg nicht. Ich wage aber zu bezweifeln, dass alle beweglichen Kulturgüter, die schützenswert sind, dem Staat oder den Gemeinden gehören. Und ich denke, wenn es unter Schutz gestellt wird, muss man ja dann die Vereinbarungen machen, also kann man auch eine gewisse Flexibilität walten lassen. Das ist eine Frage der praktischen Umsetzung. Aber ich habe hier einfach nochmals Bedenken und ich finde es wichtig, dass auch bewegliche Kulturgüter geschützt werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Also ich möchte das Votum des Abg. Christian Batliner ausdrücklich unterstützen, weil ich glaube, dass seine Auffassung richtig ist, so wie er das betrachtet. Und unter Art. 3 Bst. d Ziff. 1 heisst es ja: «Kulturgüter, die zum kulturellen Erbe Liechtensteins gehören», müssen sich durch «individuelle oder kollektive Schöpferkraft von Landesangehörigen des Fürstentums Liechtenstein» auszeichnen. Dann denke ich, gerade die Formulierung «individuelle Schöpferkraft» lehnt sich an das Urheberrecht an. Ein urheberrechtlich geschütztes Werk braucht eben auch einen individuellen Charakter, ich denke, da gibt es für mich Parallelen. Einfach jetzt eine Sammlung zusammenzutragen, das erfüllt auf jeden Fall nicht die Voraussetzungen, damit es dann plötzlich ein Kulturgut Liechtensteins wird. Ich denke, das ist für mich vollkommen klar. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich wiederhole mich jetzt noch einmal. Die beweglichen Kulturgüter, die für Liechtenstein von Bedeutung sind, also Kulturgüter im Sinne dieses Gesetzes sind, sind bereits unter Schutz gestellt. Wir müssten einen grossen Wurf machen, natürlich würde das uns alle freuen, wenn da noch grosse Dinge irgendwo gefunden würden oder hervorkämen. Also die Sachen, die für uns von kultureller Bedeutung sind, kulturschutzwürdig sind, haben wir erfasst, sind gesichert für uns, sind gesichert für die Nachwelt. Und dann ist mir noch wichtig, die Skisammlung wurde mehrmals erwähnt. Die Skisammlung ist ein gutes Beispiel dafür, dass nicht Sammlungen einfach automatisch zu einem Kulturgut werden, sondern die Skisammlung konnte ja verkauft werden. Das war wahrscheinlich für die Eigentümer der Skisammlung auch wichtig, dass sie diese verkaufen können und auch etwas Geld generieren können. Jetzt können wir sicher sagen, vielleicht haben wir einen kleinen Wermutstropfen, da waren die Skis von Hanni Wenzel dabei oder sonst etwas und Skianzüge etc. Aber es ist nicht Kulturgut, von dem wir sagen, es hat eine so grosse Bedeutung, dass es um jeden Preis bei uns in Liechtenstein bleiben muss. Das war ein Entscheid, den man gefällt hat. Es ist also nicht jede Sammlung automatisch Kulturgut. Und auch das Fabergé-Ei, ich meine, diese Zareneier, die wir bei uns zeigen, die haben extrem viel Wert, aber das ist kein Kulturgut für uns. Aber diese Fabergé-Eier-Sammlung oder die ganze Sammlung Adulf Peter Goop ist indirekt geschützt: Weil wir als Land jetzt ja Eigentümer der Sammlung sind, kann das Museum sie auch nicht mehr ohne unsere Bewilligung verkaufen. Wenn wir aber sagen, diese Sammlung ist zu breit oder wir möchten einen etwas anderen Schwerpunkt setzen, dann hat das Land die Möglichkeit, vielleicht einzelne Eier gegen andere auszutauschen, damit die Sammlung abgerundeter wird. Das wollte übrigens Adulf Peter Goop nicht, das war eine der Auflagen. Aber wäre es jetzt gerade nicht diese Sammlung, dann könnte man das machen, weil es kein Kulturgut ist, das für uns von nationaler Bedeutung ist. Und wenn wir noch den Giacometti anschauen: Gemäss heutiger Definition ist der Giacometti auf jeden Fall nicht von diesem Art. 2 - Geltungsbereich - erfasst. Aber wenn wir den die nächsten 30, 40 Jahre auf jede Briefmarke drucken, wenn wir den Tausenden von Kindern zeigen und wir jeden Tag an dem vorbeilaufen, weil er überall hängt, weil wir uns als Land damit identifizieren, dann finden wir vielleicht in 30 Jahren, dass es kulturelles Erbe ist. Ich persönlich finde auch, der Goldene Wagen, den habe ich als Kind im Engländerbau, im alten Museum, so viel Mal angeschaut, das ist kulturelles Erbe für mich. Aber der wurde weder in Liechtenstein geschaffen noch in Liechtenstein gefahren noch sonst etwas. Trotzdem finde ich jetzt als Liechtensteinerin, die diesen Goldenen Wagen so viel Mal angeschaut hat, dass das kulturelles Erbe ist. Und da geht es um diese Diskussion. Und das ist eine heikle Diskussion. Ich verstehe die Sammler, dass diese etwas Sicherheit wollen. Die müssen Sicherheit haben, das ist genau die Diskussion, die jetzt vor allem in Deutschland, aber auch in anderen Ländern geführt wird. Die Sammler wissen dann plötzlich nicht mehr, ob, wenn sie jetzt ihre Ausstellung so viele Jahre dort zeigen, die Liechtensteiner dann plötzlich sagen, das gehört uns, weil sie sich so damit identifizieren und sich freuen, dass so viele Giacomettis oder Monet-Seerosenteiche gezeigt werden, dass diese nicht mehr weg sollen. Das ist die Diskussion. Wir sehen das, wenn Sie die Zeitung lesen und googlen, Sie finden diese Diskussionen überall in den Foren. Und davor haben die Sammler enorm viel Angst. Auch wenn die Begriffsdefinition, die wir in Art. 2 haben, sehr deutlich ist aus heutiger Perspektive, wissen wir nicht, wie das in 30 Jahren ist. Und dieses Fabergé-Ei, das haben wir schon so viel Mal gezeigt und in so vielen Filmbeiträgen gezeigt, vielleicht sagt man dann tatsächlich in 30 Jahren, mit dem identifiziert man sich, wenn man das einem Japaner zeigt, dann denkt er gleich an Liechtenstein. Dann hätte der Sammler ein Problem - wenn es ein Privater wäre, weil wir ja jetzt Eigentümer dieses spezifischen Zareneis, das immer gezeigt wird, sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Bleiben wir beim Giacometti, was in 30 Jahren ist. Wenn man das dann unter Schutz stellen will, dann muss man das Gesetz anpassen, weil das Gesetz klar ist. Und Sie haben es ja eigentlich gerade mit dem Beispiel vom Goldenen Wagen gesagt, der ist nicht in Liechtenstein geschaffen worden, der wurde auch nicht in Liechtenstein gefunden und der ist nicht bewegliches Kulturgut, das unter Schutz gestellt werden muss, weil das auch nicht aus der individuellen oder kollektiven Schöpferkraft eines Landesangehörigen entstanden ist. Vielleicht ist das ein persönliches Gefühl, aber der fällt nicht darunter, weil es einfach kein Anwendungsfall ist, weil das sehr, sehr eng gefasst ist. Aber auf der anderen Seite: Wir haben viele junge Künstler, Liechtensteiner Künstler, die sind im Ausland, jetzt, 20, 30 Jahre, was auch immer, die haben zum Teil sehr grossen Erfolg. Wie entwickelt sich das? Das kann private Sammlungen geben und so weiter, das sind dann wirklich Kulturgüter, die von Liechtensteinern geschaffen wurden, die für die nationale Identität von Bedeutung sein können. Und das ist dann einfach nicht unter Schutz gestellt. Also das Gesetz ist langfristig angelegt - und nur, wenn heute, wie Sie sagen, es so ist, dass das alles im Eigentum des Staates ist, dann heisst das nicht, dass das in 30 Jahren noch so ist. Denn da kommen Junge nach und die sind schöpferisch tätig und erfolgreich tätig. Also ich glaube, die Diskussion erschöpft sich. Bitte prüfen Sie das, und ich denke, auf die 2. Lesung hin, es wurde schon angetönt, kommen dann Abänderungsanträge. Wir diskutieren das, das ist nachher in den Materialien und die ausländischen Sammler kennen dann ja die Meinung des Landtages. Das ist dann für die Praxis ja auch wichtig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich werde auf die 2. Lesung sehr gerne alles genau prüfen und ich habe auch die Voten genau gehört. Aber wenn wir die Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Kulturgut aufheben, dann werfen wir wirklich das ganze Gesetz in den Kübel hinein. Darum führe ich jetzt auch diese Diskussion, die anderen Sachen mit Finderlohn und alles, das sind alles Dinge, die wir prüfen und die wir ausführen können - auch mit dem Seinlassen der Denkmalschutzkommission, das sind alles keine Diskussionen. Aber es ist der Kernbereich dieses Gesetzes, dass wir diese Unterscheidung machen zwischen dem beweglichen und unbeweglichen Kulturgut. Wir können jetzt nochmals hundert Beispiele bringen, aber stellen Sie sich einmal vor, dieses Fabergé-Ei hätten wir vor hundert Jahren in Liechtenstein überall und auf allen Briefmarken gezeigt und man hätte es nicht mehr gefunden. Und jetzt stirbt der Eigentümer diese Fabergé-Eis und jetzt findet man es plötzlich. Dann ist es auf dem Hoheitsgebiet vom Fürstentum Liechtenstein gefunden worden. Dann ist es plötzlich nicht mehr einfach so Eigentum der Familie, also es bleibt schon Eigentum der Familie, aber dann fällt es unter diesen Artikel. Darum müssen wir für die Sammler schon aufpassen, was wir diskutieren. Wir können tausend Beispiele finden. Wenn etwas nicht mehr vorhanden ist und nachher findet man es plötzlich, das trifft jetzt beim Goldenen Wagen wahrscheinlich nicht zu, weil der zu gross ist. Aber ein Fabergé-Ei oder sonst etwas oder ein kleiner Stich von einem Maler, das sind alles Dinge, die man dann plötzlich irgendwann einmal finden kann. Die findet man auf einem Estrich, dann wurde es auf dem Hoheitsgebiet von Liechtenstein gefunden. Da sind wir schnell in diesem Geltungsbereich. Ich mache gerne detaillierte Ausführungen dazu, aber die Unterscheidung zwischen beweglich und unbeweglich auf die nächste Lesung zu kippen, das will ich einfach auch transparent sagen, das geht nicht, weil dann das ganze Gesetz über den Haufen geworfen ist.Dann möchte ich einfach noch eine Ausführung machen für die Zukunft. Wir haben ja beispielsweise eine Kulturstiftung. Die Kulturstiftung sammelt unsere zeitgenössische Kunst, also wir haben Institutionen vom Land, die Sorge dafür tragen, dass auch unsere zeitgenössischen Künstler gesammelt werden und dass die bei uns erhalten sind. Wir kümmern uns um den Erhalt der zeitgenössischen Kunst, das ist mir ganz wichtig. Aber wir haben berühmte, gute Künstler - Anna Hilti, Beate Frommelt -, das sind alles wunderbare Künstler. Martin Frommelt etc., wir kümmern uns darum, dass dieses Kulturgut für die Nachwelt erhalten bleibt. Es ist nicht so, dass wir wollen, dass das irgendwie weggeht, sondern wir kümmern uns darum.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Es tut mir leid, ich kann es nicht nachvollziehen. Wenn ich im Estrich meines Grossvaters nach hundert Jahren einen Pablo Picasso finde, dann bin ich glücklich - zugegebenermassen -, aber deswegen wird das nicht zum kulturellen Erbe Liechtensteins. Das glaube ich jetzt einfach nicht. Und wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, dann kann man in die Definition einen Passus reintun, dass ein zeitlicher Ablauf beziehungsweise nur weil es sich lange in Liechtenstein befunden hat, an alledem nichts ändert. Aber prüfen Sie das, aber Sie merken es ja jetzt schon, Sie werden diesbezüglich im Landtag, glaube ich, auf Granit beissen, habe ich das Gefühl. Also ich kann es nicht ganz nachvollziehen. Nur reiner Zeitablauf - dann gehört es noch nicht zum kulturellen Erbe Liechtensteins. Und dann kann man das, wenn da Ängste bestehen, genauer im Gesetz regeln und die Definition in zeitlicher Hinsicht noch anpassen. Und dann sollten die Bedenken eigentlich ausgeräumt sein. Der dritte Punkt - «im Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein gefunden wurden»: Nach meinem Verständnis bezieht sich das auf archäologische Güter, aber eben nicht auf den Pablo Picasso. Ich weiss nicht, woher das kommt, ich kann es nicht prüfen. Ich weiss nicht, ob es eine ähnliche Bestimmung im Ausland gibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Spätestens in fünf Minuten werde ich unterbrechen, auch wenn die Diskussion zu diesem Artikel nicht abgeschlossen sein sollte.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Mir bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als das Votum des Abg. Christian Batliner noch einmal zu unterstützen. Ich denke, seine Auffassung ist vollkommen richtig, das schleckt keine Geiss weg, das ist einfach einmal so. Selbst wenn das dazu führt, dass dieses Gesetz wie ein Kartenhaus zusammenbricht, aber diese Definition, so wie sie hier steht, und die Auffassung, die der Abg. Batliner geäussert hat, die ist zutreffend. Wie gesagt, ein Kunstwerk, das ich da im Estrich finde, wenn das von irgendjemandem aus dem Ausland oder vom Herrn Giacometti geschaffen wurde, oder irgendeine Statue, die ich da finde, die wird nicht zum inländischen Kulturgut und wird damit nie unter dieses Gesetz fallen. Ich denke, da werden auch noch andere Kollegen dieser Auffassung beipflichten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich habe mich über die letzten Jahre sehr vertieft mit dieser Thematik befasst. Ich habe mich sehr vertieft mit den Anliegen von Sammlern befasst, mit den Anliegen von Menschen befasst, die Kulturgut erhalten möchten für ein Land, und ich habe das nicht einfach nur so kurz gemacht, sondern ich habe das sehr lange und sehr detailliert gemacht und habe mit einigen Kulturministerkollegen gesprochen. Ich möchte einfach noch einmal sagen, dass diese Unterscheidung für dieses Gesetz ausserordentlich relevant ist, weil wir sonst Gefahr laufen, dass die Sammler sich nicht sicher fühlen. Wir haben beispielsweise auch eine Variante probiert mit einer Negativbestätigung für Sammler, also wenn die nach Liechtenstein kommen, können Sie sich negativ bestätigen lassen, dass etwas kein Kulturgut ist. Das funktioniert nur sehr schwierig, das funktioniert nur sehr schlecht. Das macht unseren Platz nicht attraktiv. Und ich lasse mich jetzt nicht weiter auf ein Pingpong ein, ich möchte einfach noch abschliessend zu diesem Thema sagen: Wenn wir etwas finden bei uns in Liechtenstein, ein bewegliches Kulturgut, von dem wir tatsächlich finden, es ist ausserordentlich wichtig, dass es erhalten bleibt, haben wir als Land auch die Möglichkeit, ein solches Kulturgut zu kaufen. Finden wir viele Ferdinand-Nigg-Teppiche in der Zukunft, hoffen wir, das Land kann diese kaufen, wenn wir die erhalten möchten und der Eigentümer das nicht möchte oder der Eigentümer lieber das Geld dafür möchte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Irgendwie bekomme ich langsam den Eindruck, dass bei dem, was Sie sich von diesem Gesetz vorstellen und was Sie damit eben umgesetzt haben, einfach das Thema verfehlt wurde. Ich meine, das ist uns ja in der Schule allen schon einmal passiert. Man musste einen Aufsatz schreiben und hatte ein bestimmtes Thema und am Schluss bekommt man den Aufsatz zurück und dann heisst es: Tut mir leid, aber das Thema verfehlt. Und das heisst dann für mich ein «Nichtgenügend». Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Also ganz kurz noch. Primär geht es um den Schutz des Kulturgutes und nicht um das Wohlbefinden oder das Gefühl oder den Komfort von ausländischen Sammlern. Also es geht um das kulturelle Erbe Liechtensteins, und das ist das Zentrale. Wenn wir die ausländischen Sammler mitnehmen können und denen Komfort geben können - okay. Aber oberstes Ziel ist der Schutz des inländischen kulturellen Erbes. Und bewegliches Kulturgut, so wie Sie gerade gesagt haben, das kann nicht einfach so gekauft werden, es kann auch nicht enteignet werden. Gemäss Art. 45 kann nur unter Schutz gestelltes Kulturgut enteignet werden. Aber das bewegliche kann nur einvernehmlich unter Schutz gestellt werden. Wenn man das nicht möchte als Privater, dann geht das nicht, dann haben Sie auch keine Enteignungsmöglichkeit. Also nochmals: Prüfen Sie das. Und ich denke auch, das ist jetzt nicht einfach eine Diskussion im Landtag, das war das heisse Eisen im Rahmen der Vernehmlassung. Das führt die Regierung auf Seite 35 aus: «Ein Kritikpunkt im Rahmen der Vernehmlassung war die nicht konsequente Umsetzung des vorgesehenen Zusammenarbeitsprinzips.» Also wir stehen hier nicht alleine da. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Etwas möchte ich nicht unwidersprochen im Raum lassen: Das Gesetz ist kein Gesetz für ausländische Sammler. Es ist ein Gesetz für uns Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner. Es ist ein Gesetz für unser eigenes Kulturgut und es ist ein Gesetz, dass die Liechtensteiner Sammler bei uns bleiben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für die Mittagspause bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 13 bis 14:30 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Ich habe noch eine Absenz zu vermelden. Dem Abg. Manfred Batliner ist es nicht möglich, heute Nachmittag anwesend zu sein. Eine Stellvertretung war aber nicht möglich. Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 30: Schaffung eines Gesetzes über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern. Wir können mit der Lesung fortfahren. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, «von Amtes wegen», welche Ämter können das machen? Nur das Amt für Kultur oder gibt es noch andere Ämter, die hier betroffen wären? Das ist eine Frage und die zweite ist: Wann mache ich einen Antrag und wann mache ich eine Meldung, wie es in Art. 13 dann beschrieben wird? Also wie ist der Prozess vom Ganzen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Gerne mache ich auch für die 2. Lesung dazu eine Ausführung. Die Meldung nach Art. 13 ist, wenn Sie selber bei Ihnen zu Hause oder im Garten, wenn Sie Rosen pflanzen, etwas entdecken, dann machen Sie eine Meldung. Oder wenn Sie auf dem Estrich etwas entdecken. Und bei Art. 11 ist gemeint, wenn eine Gemeinde das Gefühl hat, es wäre sinnvoll, ein Objekt unter Schutz zu stellen. Dann kann die Gemeinde einen Antrag stellen und sagen, wir möchten, dass dieses oder jenes Haus unter Schutz gestellt wird. Oder Sie als Eigentümer selber, wenn Sie einen Ferdinand-Nigg-Teppich bei Ihnen zu Hause haben, dann können Sie selber als Eigentümer den Antrag stellen. Das ist die Unterscheidung. Also das eine finden Sie und vom anderen wissen Sie, Sie haben es, und sagen, ich möchte jetzt gerne in diesen Dialog mit dem Amt treten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe hierzu zwei Fragen: Das eine ist zu «behördlich verfügte Massnahmen», das Anhörungsrecht, wenn es vertragliche Verhandlungen gibt und so weiter. Sollte das nicht auch mit einbezogen sein? Und das zweite ist, das Anhörungsrecht finde ich ausserordentlich wichtig im Sinne des Kooperationsprinzips, aber wenn es Notgrabungen oder irgendetwas gibt, es gibt zum Teil kurze Fristen im Gesetz, zum Beispiel im Art. 14 gibt es eine Fünftagesfrist. Ich weiss nicht, ob dieses Anhörungsrecht, wenn man das dann durchspielt mit den Fristen, passt und ob es praxistauglich ist, ob die Fristen verlängert werden sollten, wie auch immer. Ich sehe da einfach praktische Probleme, vielleicht kann man sich das nochmals überlegen oder prüfen auf die 2. Lesung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ich habe auch noch eine Bemerkung zu diesem Artikel. Ich erachte das als unnötig, dass diese Anhörungspflicht bestehen soll, und es ist auch bei Notgrabungen zeitverzögernd. Und gerade dort geht es darum, dass diese Grabungen so schnell wie möglich durchgeführt werden können, damit auch Bauten nicht verzögert werden. Und ich denke, das wird auch wieder Kosten generieren. Das ist auch wieder so ein Artikel, bei dem in Zukunft zusätzliche Kosten und Aufwände entstehen könnten, was ich vermeiden möchte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Da bin ich jetzt nicht ganz gleicher Meinung. Also Kosten - das ist ja ein Recht der Gemeinde, das wird auf der Gemeindeseite Kosten verursachen. Gerade bei unbeweglichen Kulturgütern, Denkmalschutz und so weiter, sollte doch die Standortgemeinde ein Anhörungsrecht haben. Da hat die Gemeinde meines Erachtens schon ein gewisses Interesse. Also, ich glaube, es kommt ein bisschen darauf an, um was für Kulturgüter es geht. Wenn es um Notgrabungen geht, Archäologie und so weiter, da frage ich mich, ob es wirklich realistisch ist in der Praxis. Aber beim Denkmalschutz, denke ich, ist es wichtig, dass man die Standortgemeinde anhört. Ich denke, das kann man prüfen auf die 2. Lesung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Zuerst zu Ihrer Frage, Frau Abg. Helen Konzett Bargetze: Die Gemeinde ist nur bei den unbeweglichen Kulturgütern vorgängig zwingend anzuhören. Da meint man wirklich im Sinne des Ortsbildschutzes, was die Gemeinde dazu meint, ob jetzt ein Gebäude, das im Privateigentum steht, unter Schutz gestellt werden soll oder nicht. Und grundsätzlich haben wir ja sozusagen das rechtliche Gehör, bevor man etwas macht, Massnahmen behördlich verfügt, das brauchen wir dann später auch für einen allfälligen Instanzenzug. Das rechtliche Gehör zu gewähren, ist grundsätzlich sehr wichtig. Das ist der Hintergedanke des Artikels. Aber ich werde gerne für die 2. Lesung noch erläuternde oder ergänzende Ausführungen dazu machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Besten Dank für diese Antwort. Vielleicht habe ich mich ein bisschen unklar ausgedrückt. Mir ging es eher um den ersten Teil in diesem Satz zu den Eigentümern, und dort, denke ich, wäre eine Änderung gegenüber heute, weil heute ein Eigentümer nicht angehört werden muss, sondern die Grabung kann eigentlich ganz schnell erfolgen. Und das finde ich auch richtig so und ich weiss auch aus der Praxis, dass es ansonsten oder auch jetzt schon Probleme damit gibt und dass es eben gut ist und auch zum Schutz der Mitarbeitenden bei der Archäologie gut und richtig ist. Ich weiss, dass es auch in Triesen gerade wieder vorgekommen ist, dass es eben auch Probleme geben kann, jetzt schon, und da braucht es eine Handhabung seitens des Amtes.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Sie haben absolut recht, Frau Abgeordnete, darum nehmen wir im letzten Teil des Satzes, also von Art. 12, Bezug auf Art. 26 Abs. 3 Bst. b, und dort sehen Sie dann, wenn Sie zu diesem Artikel gehen, dass das Amt im Fall von Dringlichkeit vorsorgliche Massnahmen auch mündlich anordnen kann und von der Anhörung absehen kann. Das ist dann Bst. b. Also man kann von der Anhörung absehen, wenn Dringlichkeit es gebietet - und das wäre im Fall einer Notgrabung, die sofort geschehen muss, dann genau der Fall. Sie haben also absolut recht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, ich habe eine Frage zu Abs. 2, zu dieser Meldepflicht, die meiner Meinung nach auch mit dem Art. 17 Abs. 2 auf der nächsten Seite zusammenhängt. Können Sie hier ein wenig ausführen, was das «mutwillig verursacht» bedeutet - weil ich grundsätzlich der Meinung bin, wenn gebaut wird, wird auch mutwillig gegraben -, was für Kostenfolgen auf den Bauverursacher zukommen können und wie restriktiv so etwas auch gehandhabt werden kann? Vielleicht auf die 2. Lesung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier ein Verständnisproblem, wie sich das mit Art. 18 verhält. Also die Fünftagesfrist finde ich zum einen sehr kurz, aber wenn man Gegenstände, bei denen es sich um Kulturgüter handeln könnte, entdeckt und innerhalb von fünf Tagen nicht reagiert, dann kann man frei darüber verfügen. Und in Art. 18, gerade bei archäologischen Kulturgütern, steht ja, sie stehen «im Eigentum des Landes». Wenn ich mich darauf beziehe, dann, denke ich, ist das irgendwo widersprüchlich, weil das Eigentum des Landes - wird klar festgehalten, die Regierung führte das vorhin auch aus - steht unter einem besonderen Schutz. Aber dann kann ich auch nicht frei darüber verfügen, wenn es sich um ein archäologisches Kulturgut handelt. Aber vielleicht habe ich da einen Knopf.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Abg. Batliner, auch Sie haben recht, die Fünftagesfrist ist kurz gewählt. Wir haben uns aber überlegt, dass wir vom Land aus attraktiv sein möchten als Partner, wir möchten ein Gesprächspartner sein und wir möchten auch effizient sein als Amt. Und wir sind der Überzeugung, dass wir die Fähigkeit haben müssen, innerhalb von fünf Tagen zu sagen, ob wir eine vorsorgliche Massnahme ergreifen oder nicht. Und da legen wir uns selber eine kurze Frist auf, das ist ein Stress, da muss dann gesprungen werden. Aber wir sind der Überzeugung, dass wir das liefern können. Und da möchten wir auch das Privateigentum hochleben lassen, also möglichst wenig in das private Eigentum eingreifen, und sagen: Grundsätzlich soll der Eigentümer so frei wie möglich sein. Fünf Tage, hatten wir das Gefühl, das ist machbar für uns im Amt, aber das ist trotzdem für den Eigentümer, dem das tatsächlich gehört, noch eine Frist, die er überbrücken können muss. Dann haben Sie noch die Frage gestellt, wie es denn bei Grabungen ist. Da müssen Sie bis zu Abs. 3 weiterlesen, und dort steht: «... soweit das Amt für Kultur keine Massnahmen nach Art. 15 Abs. 1 im Einvernehmen mit dem Eigentümer ergriffen oder keine vorsorglichen Massnahmen nach Art. 26 angeordnet hat.» Und dann sehen Sie, bei Art. 27 haben wir die Möglichkeit, entweder eine kurze vorsorgliche Massnahme für drei Monate anzuordnen, oder dann insgesamt bis maximal 27 Monate, wenn Sie den Art. 27 genau lesen. Also dort haben wir genügend Zeitspanne. Wenn es sich um eine archäologische Grabung handelt, dann muss das Amt für Kultur innerhalb von fünf Tagen schauen, ob das tatsächlich im archäologischen Perimeter ist, bei dem es sich lohnt, dass wir weitergraben, oder nicht, und wie lange wir für das brauchen. Dann können wir eine vorsorgliche Massnahme erstmals - zuerst für diese drei Monate - anordnen und sonst maximal für diese 27 Monate insgesamt. Und da legen wir an uns selber den Anspruch, dass wir in dieser Zeit die Aufgabe erledigt haben müssen. Da muss man halt auch Gas geben, aber da - habe ich das Gefühl - soll auch die Landesverwaltung, das Amt für Kultur, als partnerschaftlicher Partner, dem Eigentümer, dem ja in diesem Fall dann in das Eigentum eingegriffen wird, auch möglichst entgegenkommen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Abs. 3 und Art. 15 Abs. 1 sind jetzt so schöne Beispiele, die man ausformulieren könnte, was das Gesetz ein bisschen lesbarer machen würde. Ich finde nämlich diese Verweise nach anderen Artikeln unheimlich mühsam, und wenn man es ausformulieren kann, dann bitte ausformulieren. Das sind gerade zwei Beispiele dafür. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Kulturministerin, für Ihre Ausführungen. Also dann verstehe ich das so, wenn das Land innerhalb von fünf Arbeitstagen nicht reagiert, dann verwirkt das Land den Eigentumsanspruch nach Art. 18. Sie haben es ja auch gesagt, ich finde fünf Tage relativ kurz, vor allem auch, wenn wir über personelle Ressourcen, wenn die knapp sind, diskutieren. Ich kann nicht beurteilen, wie lange man benötigt, um bei Grabungen den Wert oder den Umfang von archäologische Gütern zu erkennen. Ich habe das noch nie persönlich erlebt, wie lange das dauert, um das freizulegen und abschätzen zu können, ob das nun ein schützenswertes Kulturgut ist und so weiter. Ich habe hier einfach ein bisschen ein Fragezeichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ob diese Frist kurz oder lang ist - ich versuche, mir das in einem konkreten Beispiel vorzustellen. Wenn eine Baustelle losgeht, dann haben der Bauherr und auch der Auftragnehmer sicher einmal Interesse daran, dass es zügig vorangeht. Gerade bei einem Aushub fallen erhebliche Kosten an, und wenn dann die Maschinen einmal fünf Tage ruhen müssen, dann hat weder der Bauherr noch der Unternehmer grosse Freude. Also die Kosten sind dann da sicher einmal eine Frage, von daher finde ich diese fünf Tage eigentlich angemessen. Im Gegenteil, man könnte sich fragen, ob das nicht noch schneller gehen müsste, vor allem auch, wenn zum Beispiel konkret Scherben gefunden werden oder eine Münze oder eine Speerspitze oder so etwas, dann kann man ja schon einmal von Kulturgütern sprechen. Dann sollte es meines Erachtens auch nicht mehr so lange gehen, bis man dann entschieden hat, ob man da jetzt weitergraben will oder nicht. Aber wenn man erst einmal Kohle findet, also vermutlich eine ehemalige Feuerstelle, und sich überhaupt noch nicht abzeichnet, ob da wirklich ein Kulturgut herauskommt, dann können fünf Tage für den Bauherren und den Bauunternehmer auch relativ lange sein. Und wenn man dann beschliesst, ja, wir möchten da noch weitergraben, vielleicht kommen noch mehr Kohle beziehungsweise noch mehr Feuerstellen hervor. Ich denke, die fünf Tage sind so ein Mittelweg - nicht unbedingt kurz in manchen Fällen und auch nicht unbedingt zu lang. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass auch Kohle und auch irgendwelche Schichten, die zum Vorschein kommen können, an sich schon eine archäologische Fundstätte sein können. Es braucht nicht unbedingt Speerspitzen und ich weiss nicht was noch dazu. Es kann auch dieser Fund an sich schon interessant sein. Wir hatten im Meierhof in Triesen und oben in der Lawenastrasse genau solche Dinge. Wenn man nachweisen kann, dass das sehr weit zurückgeht, ist das besonders interessant, weil es von einer frühen Besiedlung zeugt. Auch das an sich kann schon interessant sein. Ich glaube, wir müssen uns hier nicht darüber den Kopf zerbrechen, das tun die Fachleute vor Ort, die stehen nämlich neben dem Bagger.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, diese Schichten oder Kohlereste, Feuerstellenreste, die sind sicher interessant, aber das sind keine «Gegenstände, bei denen es sich um Kulturgüter handeln könnte», wie es hier steht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 2: Hier wird von einem mutwillig verursachten Problem gesprochen, kann die Regierung hierzu ein Beispiel, mitunter auf die 2. Lesung, ausführen, wie das zu interpretieren ist, diese «Mutwilligkeit»? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ja, das hätte ich auch gerne, was unter «mutwillig» zu verstehen ist bei solchen Bauaushüben und so weiter, bei denen unter Umständen Grundmauern gefunden werden. Wenn der Bagger darüberfährt, ist das schon mutwillig? Da wäre ich froh, wenn man das noch präzisieren könnte, was darunter zu verstehen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Wir werden das gerne präzisieren für die 2. Lesung. Um ein Ihnen erstes Gefühl zu geben: Wenn man beispielsweise einen Aushub macht und dann findet man archäologische Mauern und dann sagt man, man macht jetzt einen Stopp für diese fünf Tage, und dann gräbt man trotzdem weiter, obwohl man gesagt hat, man macht jetzt einen Stopp und man untersucht während den fünf Tagen, und während diesen fünf Tagen darf der Bagger nicht weiterarbeiten und dann arbeitet er trotzdem weiter und gräbt trotzdem extra gerade noch einmal tiefer. Das wäre beispielsweise eine mutwillige Zerstörung, aber wir werden sicher dazu noch mehr Ausführungen machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe die Intention dieses Artikels, aber ich finde die Formulierung umständlich und unglücklich, weil ganze archäologische Fundstätten in der Regel nicht transportiert werden können. Ich würde hier eine Vereinfachung vorschlagen, die darauf abzielt, dass einfach bewegliche archäologische Kulturgüter in das Eigentum des Landes gelangen und unter Schutz stehen. Und das mit diesem «Teile davon» und «archäologische Fundstätten», das ist eigentlich redundant, finde ich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, die Begrifflichkeit «Fundstätten», diese Frage habe ich mir auch gestellt, ich weiss nicht, ob das der richtige Begriff ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie man eine Fundstätte verlegen kann, vielleicht kann man das nochmals prüfen. Die Frage, die sich mir stellt, die geht in die gleiche Richtung zur vorhergehenden Frage mit dieser Fünftagesfrist. Die Regierung führt aus, dass Kulturgüter, die dem Land gehören, unter einem besonderen Schutz stehen und grundsätzlich als unveräusserlich gelten. Und das ist ja gerade das, hier steht: «im Eigentum des Landes». Aber wenn nun diese Fünftagesfrist nicht eingehalten wird, dann ist dieser besondere Schutz nicht mehr gegeben. Und in Art. 28 ist auch das Veräusserungsverbot, das grundsätzlich gilt, aber mit der Zustimmung der Regierung kann Kulturgut doch wieder veräussert werden. Also ich frage mich, wenn es einen besonderen Schutz gibt, wie äussert sich das konkret? Und sollte man das hier aufnehmen: «sind geschützt und stehen im Eigentum des Landes» oder «sind besonders geschützt»? Ob man da einen Zusatz machen kann oder ob das Sinn macht, kann man vielleicht noch prüfen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Im alten Gesetz war der Historische Verein noch bei den Grabungen miteinbezogen, also man konnte den Historischen Verein beauftragen. Ist das nicht mehr gewollt oder hat er das nicht mehr gemacht? Oder warum hat man den Historischen Verein hier herausgenommen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Es ist ein ähnlicher Grund, wie im vorherigen Art. 18, warum ich mich hierzu nochmals melde. Auch hier wieder in Abs. 2: Diese anderweitige Verlegung von archäologischen Fundstätten, was ich als unnötig und redundant und auch als Verwirrung stiftend betrachte. Und ich denke, es ist auch nicht nötig. Es geht eigentlich in diesem Artikel um etwas anderes, nämlich dass man Fundstätten vor der Zerstörung wissenschaftlich untersuchen und dokumentieren muss. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Vielen Dank. Die Frage zum Historischen Verein kann ich Ihnen nicht ganz sicher beantworten, aber ich bin ziemlich sicher, dass heute der Historische Verein keine Grabungen macht, sondern dass das nur die Abteilung Archäologie bei uns im Amt für Kultur ist, dass das heute nicht mehr der Praxis entspricht. Aber ich bin nicht ganz sicher, ich werde das auf die 2. Lesung ausführen, das ist sicher eine gute Frage. Jetzt habe ich noch eine E-Mail: Der Historische Verein hat die Aufgabe der Grabungen an das Land übergeben. Dann war die Archäologie in das Hochbauamt integriert. Also sie haben das tatsächlich übergeben, es ist ein Überbleibsel, das wir jetzt aufgehoben haben, dann stimmt das.Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen weiter. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Das ist eine zentrale Bestimmung, die in der Eintretensdebatte mehrfach angesprochen wurde. Für mich stellt sich einfach die Frage: Sachschaden oder voller Schaden? Jetzt rein rechtlich, die Regierung macht eine Unterscheidung mit dieser Dreimonatsfrist, ich weiss nicht, warum drei Monate. Das wird ein bisschen Ermessen sein, aber das ist für mich irgendwo gefährlich. Also wenn der volle Schaden entgangener Gewinne, alles, geltend gemacht werden kann, da kann es Bauverzögerung sein, da kann es entgangener Gewinn sein, höhere Mietaufwendungen. Wenn man da ein bisschen kreativ ist, kann man da schöne Positionen kreieren. Das kann dann vielleicht teuer werden, das ist nicht budgetierbar. Also ich würde beliebt machen, dass nur der Sachschaden ersetzt wird. Was den Finderlohn anbelangt - das haben wir in der Eintretensdebatte diskutiert -, da gibt es zwei Ansätze, aber da möchte ich einfach auf Art. 4 des Denkmalschutzgesetzes verweisen, wo einfach explizit steht: «Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht. Die Regierung kann eine angemessene Vergütung ausrichten.» Ich denke, das wäre eine gute Bestimmung, weil es schlussendlich um Kulturgüter geht, die im Interesse der Öffentlichkeit oder des Landes sichergestellt werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich teile diese Ansicht. Ich möchte das unterstützen. Dieser Formulierungsvorschlag ist für mich stossend, und aus meiner Sicht ist es unnötig, die seit 1944 geltenden Bestimmungen und 1997 getroffenen Einschränkungen abzuändern. Der Formulierungsvorschlag ist, wie ich schon gesagt habe, aus meiner Sicht zum einen Juristenfutter, da können nämlich Streitigkeiten um den Wert des Fundes und um die Höhe des Finderlohnes entstehen. Und meiner Meinung nach geht die Regierung hier ohne Not von einer jahrzehntelang funktionierenden Praxis ab, die ohne Geldabgeltungen mit dieser Kann-Bestimmung funktioniert hat. Und es kam zu Belohnungen in Form einer immateriellen Belohnung, wie zum Beispiel einem Buch oder einer Führung. Und eben auch im Bereich der Entschädigung ist ganz klar nur der Sachschaden, aber nicht der volle Schaden zu entschädigen. Für mich ist der wichtigste Punkt - ich habe es, glaube ich, heute Morgen schon erwähnt -, dass für das Land der materielle Wert, wenn wir wieder von dem Finderlohn sprechen, gar nicht von Bedeutung ist. Er muss eigentlich gar nicht festgestellt werden und es ist damit eigentlich bisher auch unnötig gewesen, diesen Wert zu erheben. Jetzt könnte es aber neu so sein, dass man, wenn eben dieser Finderlohn ins Spiel kommt, für diese Funde hingehen muss und Sachverständige befragen muss, Antiquitätenhändler, was weiss ich, befragen muss, die Schätzungen vornehmen, und sich dann eben Juristen mit diesen Schätzresultaten befassen müssen. Und ich finde das unnötig, ist vielleicht im Sinne von Sammlern, ich weiss es nicht, ist vielleicht auch in dieser Sammlerlogik begründet, und ich kann mir auch vorstellen, dass die Regierung sich deshalb diese Überlegung gemacht hat, dass dann eben vielleicht mehr Funde gemeldet werden als vorher. Aber ich teile diese Idee nicht, dass es dann zu mehr Meldungen kommen wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich sehe das in etwa gleich wie meine Vorrednerin. Ich denke mir auch, dieser Abs. 3 beinhaltet doch mitunter erhebliche finanzielle Konsequenzen. Anscheinend hat es in der Vergangenheit auch ohne diesen Abs. 3 gut funktioniert. Aus Sicht eines Sammlers oder eines Finders eines Schatzes ist es natürlich von Vorteil, das verstehe ich schon, aber wenn wir uns dann noch die Erläuterungen auf Seite 60 betrachten, hier führt die Regierung im Schlusssatz aus: «Diese Bestimmung sieht vor, dass der Finder und im Falle des Schatzes auch der Eigentümer des Grundstücks Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, die jedoch im Ganzen den Wert der Gegenstände nicht übersteigen soll.» Und da frage ich mich natürlich: Ja, welchen Wert denn? Den Kunstwert? Den Marktwert? Und auch dieser Verweis auf das Sachenrecht, Art. 445 Abs. 3, das sagt mir persönlich relativ wenig. Da wäre ich schon dankbar, wenn man hierzu noch Erläuterungen machen könnte. Und ich frage mich schon, ob wir dieses Risiko eingehen sollen. Und ich habe in der Eintretensdebatte auch noch die Frage gestellt: Was passiert jetzt, wenn da jemand auf die Idee kommt, im Internet irgendwelche Kunstgegenstände ersteigert, dann behauptet, er hätte die irgendwo gefunden im Land, und dann müssen wir dem noch einen Finderlohn bezahlen? Das Beispiel ist vielleicht ein wenig gesucht, aber es könnte ja passieren. Und dann müssen wir dem beweisen, dass das nicht in Liechtenstein gefunden wurde. Ich weiss schon nicht, ob wir hier nicht auf diesen Abs. 3 verzichten sollten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich kann jetzt nicht viel Neues zu diesem Abs. 3 beitragen, ich finde ihn allerdings nicht stossend. Also das scheint mir eine Qualifikation eines Artikels, die mir jetzt wirklich fremd ist. Mir scheint die Formulierung vielleicht zu grosszügig, oder man weiss nicht genau, was auf einen zukommt. Also im Sinne des Stimmungsbildes würde ich hier auch anregen, dass die Regierung das auf die 2. Lesung noch einmal anschaut und sich überlegt, ob man nicht, wie der Abg. Christian Batliner das vorgeschlagen hat, bei der ursprünglichen Formulierung bleibt, wie sie so im Denkmalschutzgesetz drinsteht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte noch zurückkommen auf die Aussage, die Sie im Kontext von Art. 14 gemacht haben. Da haben Sie, Frau Ministerin, gesagt, dass es eben auch darum geht, die Zusammenarbeit zum Schutz der Kulturgüter zu verbessern zwischen Eigentümern und dem Land. Dann haben Sie gesagt, dass eben diese kurze Frist auch dazu dienen soll, diese Zusammenarbeit zu erleichtern, dass man vielleicht das Vertrauen von einem Bauherrn gewinnt. Ich sehe diese Bestimmungen hier zur Entschädigung eigentlich ähnlich, also ich sehe das eher wie einen netten Versuch, einen guten Versuch, um eben das Vertrauen zu gewinnen. Ich rede jetzt von einem Bauherrn in einer Baustelle und nicht von irgendjemandem, der irgendwo etwas gefunden hat oder vorgibt, gefunden zu haben. Ein Bauherr ist vielleicht versucht, wenn die Aussicht besteht, dass jetzt da drei Monate oder vielleicht noch länger Baustopp ist, dem Unternehmer zu sagen, dass er bis Mittag schneller graben soll, dann ist die Fundstätte weg. Also ich verstehe das so, dass man wirklich versucht, die Bauherren dafür zu gewinnen, dass sie eben alles angeben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich komme nochmals zurück auf die Eintretensdebatte, da hatte ich ja die Frage gestellt wegen der Schweiz, und dann hat die Regierung ausgeführt, ja, es würde viele Kantone geben, die eine solche Regelung kennen, aber auch sehr viele Kantone, die eben keinen Finderlohn kennen. Da wäre es natürlich interessant zu wissen, was denn da zum Teil in diesen Kantonen abgeht, die eben den Finderlohn bereits kennen. Müssen diese entsprechende Budgetpositionen vorsehen für Finderlöhne? Von welchen Dimensionen sprechen wir? Mir ist schon bewusst, je nachdem, was man findet, ist er höher oder tiefer, aber dass man sich vielleicht auch eher ein Bild machen kann, was hier mitunter auf uns zukommen könnte, wenn wir diesen Abs. 3 hier nicht ändern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Danke für das Wort. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass im Sachenrecht in den Art. 444 und 445 geregelt ist, wie hoch die Entschädigung ist. Das ist nicht eine Regelung, die wir jetzt im Kulturgütergesetz neu erfunden haben, ob die Hälfte des Wertes oder des Schatzes bezahlt wird oder der ganze Schatz. Das sind alte Regelungen aus dem Sachenrecht, auf die verweist man, das hat man auch früher beim alten Denkmalschutzgesetz schon gemacht. Nur hat man beim alten Denkmalschutzgesetz als Grundsatz gesagt, dass kein Entschädigungsanspruch besteht. Wir hatten jetzt insbesondere auch aufgrund der Vernehmlassung das Gefühl, dass wir da Klarheit möchten, dass es ganz klar ist, dass diese Sachenrechtsregelungen gelten, und dass es für einen Finder auch klar ist, wenn er im Gesetz schaut, ob er etwas bekommt, dass diese Sachenrechtsregelungen zur Anwendung gelangen. Aber wie der Wert genau bemessen wird etc., das ist im Sachenrecht geregelt. Also das haben nicht wir neu erfunden. Das ist vielleicht noch ein wichtiger Hinweis. Aber ich habe in der Eintretensdebatte auch schon gesagt, ich hänge nicht an diesem Finderlohn, das war schlussendlich ein Entscheid, irgendwie muss man dann einfach auch einmal, wenn man ein Gesetz ausarbeitet, sagen, man geht in diese oder in die andere Richtung. Wenn die Mehrheit hier drinnen das Gefühl hat, man soll keinen Finderlohn bezahlen - also ich habe selber überhaupt keine Mühe damit. Damit steht und fällt das Gesetz auch überhaupt nicht, das ist eine Ansichtssache. Und da können wir vielleicht - ähnlich wie man es früher im Denkmalschutzgesetz gemacht hat - diese Sachenrechtsbestimmungen dann aushebeln und sagen, das ist lex specialis und das hebelt diese Sachenrechtsbestimmungen aus. Wovor ich etwas warnen möchte, ist, dass wir jetzt das Sachenrecht anfangen abzuändern. Das fände ich dann noch etwas heikel, einfach so in einer 2. Lesung. Aber vielleicht können wir uns eine solche Variante überlegen, dass wir das Sachenrecht mit einem Absatz im Denkmalschutzgesetz drin übersteuern. Dann wurde noch die Frage gestellt, wie man jetzt genau auf diese drei Monate kommt. Das war eine ganz bewusste Entscheidung, dass man für diese drei Monate nicht den gesamten Schaden, sondern den Sachschaden bezahlt, weil so lange ja grundsätzlich die vorsorgliche Massnahme dauert, die kann ja nachher nur verlängert werden auf diese insgesamt 27 Monate. Und wir haben uns an das gehalten, haben gesagt, das ist eigentlich so der Grundsatz, von dem wir auch aus Erfahrung wissen, dass man grundsätzlich mit den Grabungsarbeiten fertig sein soll. Und wenn man sich dann fragt, warum wir diese Unterscheidung zwischen Sachschaden und Gesamtschaden gemacht haben: Wir sind auch in die alten Gesetze hineingegangen, früher hat man den ganzen Schaden bezahlt, einfach ganz grundsätzlich. Wir hatten einfach das Glück, das wage ich fast nicht laut zu sagen, dass wir nie Streitigkeiten hatten. Man hat mit den Eigentümern bislang immer eine Regelung gefunden, zumindest so weit ich und meine engsten Mitarbeiter und die Leute aus dem Amt für Kultur sich erinnern können. Das war also nie zur Debatte. Hätten wir diese Regelung jetzt bei uns nicht im Gesetz, indem wir sagen, wir würden für die ersten drei Monate nur den Sachschaden bezahlen, dann würde das Sachenrecht gelten und dann wäre es der gesamte Schaden. Aber das war ein Entscheid, also das ist überhaupt kein Problem, wir können auch sagen, wir möchten grundsätzlich nur den Sachschaden ersetzen und nicht den gesamten Schaden. Das war dann auch ein bisschen eine Abwägungssache, ich hatte das Gefühl, wenn ein Eigentümer bauen möchte und dann während zwei Jahren Baustopp hat, also insgesamt während 27 Monaten, weil man archäologische Grabungen erdulden muss, dann ist man vielleicht noch etwas länger in einer Mietwohnung, hat die Hypozinsen trotzdem laufen und so. Aber das ist eine Abwägungssache, ich habe da überhaupt kein Problem. Das ist für mich wirklich eine Abwägungssache. Ich höre auch gerne nochmals, was Sie dazu zu sagen haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich bin da einfach vorsichtig im Sinne des Vorsichtsprinzips. Gerade wenn jetzt die Frist auf die einstweiligen Massnahmen ausgerichtet ist und das auf 27 Monate verlängert werden kann, dann kann das einfach sehr, sehr, sehr teuer werden. Und wenn man da den vollen Schaden entgangener Gewinne und so weiter geltend machen kann, dann geht mir das zu weit. Jetzt kann das vielleicht nicht praxisrelevant sein, das kann ich nicht abschätzen. Ich würde aber trotzdem eher dazu tendieren, dass, wenn es wirklich zu Härtefällen kommt auf der privaten Seite, da eine angemessene Entschädigung bezahlt wird. Aber schlussendlich geht es um Kulturgüter, wenn man die Zeit braucht - das ist im öffentlichen Interesse, das ist im Interesse des Landes, dass das erhalten wird. Und ich würde dafür plädieren, dass man prinzipiell nur den Sachschaden ersetzt. Aber Sie können das nochmals prüfen. Für Härtefälle kann es eine Ausnahmeklausel geben, aber sonst wird man da vielleicht kreativ auf der rechtlichen Seite. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe da eine andere Meinung als der Abg. Batliner. Meines Erachtens sollte ein Eigentümer voll entschädigt werden. Es wird ihm schon zugemutet, dass er möglicherweise einen Baustopp hat, das ist mit Aufwendungen verbunden. Und für mich ist nicht einsichtig, wieso da nicht alles ersetzt werden soll.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Eines ist mir heute wieder einmal klar geworden, das ist aber auch schon gestern klar geworden: Die Diskussionen um das Mietrecht, Pachtrecht und auch dieses Gesetz sind juristisches Futter. Also wenn man da von Juristenfutter spricht bei gewissen Formulierungen, dann muss man sagen, das ist es auch - aber auch in einem positiven Sinne. Ich bin sehr froh, Herr Vogt, um Ihre Rückmeldung und ich schätze Ihre Meinungen, wenn Sie das einbringen. Wenn Sie mich jetzt falsch verstanden haben, dann nehme ich das sofort zurück, das sage ich auch an meinen Kollegen Christian Batliner, das hat also mit dem überhaupt nichts zu tun. Aber gewisse Formulierungen sind einfach schwierig einzuschätzen, wenn man zum Beispiel das Sachenrecht nicht kennt. Wenn man den Art. 445 nicht kennt, kann man das einfach nicht abschätzen, was es bedeutet. Ich habe bei der Eintretensdebatte auch gesagt, mir scheint die Formulierung, wie sie jetzt im Gesetz ist, offen, sehr grosszügig. Und ich habe auch gesagt, müssten wir hier nicht Angst haben, dass unglaubliche Summen zusammenkommen? Kann man das irgendwie deckeln, gibt es da einen Oberwert, ich weiss es wirklich nicht? Ich kann Ihre Argumente, Herr Vogt, sehr gut nachvollziehen, dass man sagt, man muss den vollen Schaden ersetzen. Wenn man selber Bauherr ist und - ich stelle mir vor - man müsste dann zwei Jahre warten, das ist ja eigentlich unerträglich. Und da müsste dann schon irgendwie ein Gegenwert gebracht werden, damit man das auch irgendwie verstehen kann, auch wenn man, wie ich jetzt zum Beispiel, natürlich dem Kulturgut einen grossen Wert beimisst. Ich weiss nicht, wie man das auf die 2. Lesung regeln kann, ob man da Beispiele bringen kann oder Erfahrungswerte einbringen kann, aber ich habe auch ein bisschen Mühe mit dieser Formulierung, ganz ehrlich gesagt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ja, ich staune jetzt ein bisschen über Ihre Äusserungen, weil es wirklich sehr teuer werden kann, das kann ich Ihnen sagen. Jetzt sind es drei Monate, die man mit Notgrabungen graben kann, wir haben nicht solche riesengrossen Baustellen, das ist in 90% der Fälle zu schaffen, da bemühen sich die Leute auch sehr. Aber ich weiss von Fällen, dort werden die Mitarbeiter der Archäologie unter Druck gesetzt und dort gibt es wirklich Schwierigkeiten und dort ist die Rede davon, dass man später ins Haus einziehen kann, was das alles kostet und dass man sonst in einer luxuriösen Wohnung gewohnt hat, wo CHF 10'000 Miete pro Monat auflaufen, und solche Dinge. Also es wird teuer werden, das kann ich Ihnen sagen, wenn Sie hier grosszügiger sein wollen, als man sein muss. Also ich verstehe diese Argumentation überhaupt nicht, weil man in drei Monaten vieles erledigen kann. Und das ist grosszügig, und man muss sich einfach auch bewusst sein, wenn man auf einem baugeschichtlich interessanten Grund baut, dann kann das auf einen zukommen, das muss man einplanen können. Ich verstehe die Argumentation des Abg. Vogt hier überhaupt nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Ich verstehe Ihre Argumentation nicht, Frau Abg. Konzett Bargetze. Für mich ist nicht einsichtig, wieso ein Eigentümer, der ein Grundstück hat, auf welchem man archäologische Gegenstände findet, auch noch bestraft werden soll. Also das verstehe ich nicht. Das Land Liechtenstein hat anscheinend ein Interesse an den Kulturgütern - und wenn das Land Liechtenstein ein Interesse daran hat, soll es auch zahlen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich habe nur eine Frage, weil ich völlig verunsichert bin: Haben Sie vorhin mit mir gesprochen? Sie haben mich angeschaut. Ich habe eigentlich das gesagt, was Sie gesagt haben, und jetzt bin ich nicht ganz sicher, ob das vielleicht nicht richtig angekommen ist - Sender, Empfänger, Wellen -, ich bin nicht ganz sicher. Damit ist das Thema schon erledigt. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Frau Abg. Helen Konzett Bargetze, Sie werden das mit Sicherheit klären. Abg. Helen Konzett Bargetze
Ja, besten Dank. Also ich entschuldige mich, dass ich Sie ein bisschen zu lange angeschaut habe oder zu intensiv angeschaut habe. Und ja, ich habe nicht Sie gemeint, das ist so. Eigentlich wollte ich noch etwas sagen, aber ich habe es jetzt wieder vergessen.Landtagspräsident Albert Frick
Dann können wir weiterlesen. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Mir fehlt ein bisschen der Sinn für diese Bestimmung. In den Erläuterungen steht, dass diese Bestimmung vor allem der Verhinderung von sogenannten «Raubgrabungen durch ‹Hobbyarchäologen›» dient, «bei denen solche technischen Hilfsmittel, wie zum Beispiel Metalldetektoren, vielfach illegal eingesetzt werden». Wenn es etwas bräuchte, müsste man halt irgendwo im Gesetz schreiben: «Raubgrabungen sind verboten.» Aber wenn der Artikel jetzt so drinsteht, dann lese ich es so, dass jemand zum Amt für Kultur kommt und sagt: Grüss Gott, ich bin der Hobbyarchäologe so und so und ich möchte gerne eine Raubgrabung machen und bitte um Bewilligung, einen Metalldetektoren dafür einzusetzen. Vielleicht könnte man die Sinnhaftigkeit dieses Artikels schon noch prüfen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich sehe auch ein bisschen ein Problem. Ich denke, man sollte auch versuchen, das anders zu formulieren, dass eben Raubgrabungen oder das bewusste Suchen nach solchen Gegenständen eine Bewilligung benötigt. Ich meine, es gibt auch Menschen, die ganz unterschiedliche Hobbys haben und einfach, wenn sie einen Metalldetektor haben, Rappenstücke suchen, die sicher keine alten Kulturgüter sind. Das könnten auch Kinder sein. Dass jeder, der jetzt irgendwann einmal einen halben Tag verbringt und schaut, was da noch allenfalls fünf Zentimeter unter dem Dreck ist, dafür eine Bewilligung braucht, sehe ich eigentlich auch nicht. Wenn jemand wirklich sucht, nur das sollte man eigentlich bewilligen lassen müssen, das archäologische Suchen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wer gegen diese Bestimmung hier verstösst, kann ja auch gemäss Art. 68 Abs. 1 Bst. a mit sechs Monaten Haft bestraft werden. Für das ist mir die Bestimmung dann auch ein bisschen zu unbestimmt. Hier würde mich interessieren: Bei den «technischen Hilfsmitteln jeder Art» werden die Metalldetektoren genannt, aber kann das zum Beispiel auch eine Schaufel sein? Ein Pickel? Fallen die auch darunter? Wenn Sie mir das einfach sagen könnten, mir reicht es auch auf die 2. Lesung. Aber einfach, Spass beiseite, es ist mit Strafe bedroht und dann möchte ich einfach auch, dass die Bestimmung definiert ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Also ich muss jetzt selber lachen wegen dieser Metalldetektoren und wegen der Grabungen. Wir werden auf die 2. Lesung Ausführungen machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe zwei Fragen zu Abs. 4. Wäre es einerseits hier nicht sinnvoll, eine Frist aufzunehmen, binnen welcher Frist man Arten von Erdbewegungen innerhalb des archäologischen Perimeters dem Amt für Kultur vorgängig melden muss? Also ich denke, es wäre der Klarheit halber sinnvoll, dass man eine Frist aufnimmt, auch wenn es eine kurze Frist ist. Aber dann gibt es keine Unklarheiten, und so wie die Bestimmung lautet, sind alle Arten von Erdbewegungen meldepflichtig, auf Seite 62 gibt es dann aber Ausnahmen. Da wird ausgeführt, dass aber «Erdbewegungen im Rahmen von landwirtschaftlichen Arbeiten (zum Beispiel Pflügen)» nicht davon erfasst sind. Das beisst sich irgendwo vielleicht ein bisschen. Vielleicht kann man das nochmals prüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Wenn ich jetzt eine Photovoltaikanlage auf das Dach eines denkmalgeschützten Hauses mache, was passiert dann?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zum Schluss dieses Artikels: «... haftet dem Land unbeschadet der weitergehenden Verantwortlichkeit für den dadurch entstandenen Schaden und den zusätzlichen dadurch verursachten Aufwand.» Wo ist da der Unterschied? Also den zweiten Teilsatz könnte man meines Erachtens weglassen. Haftet für den Schaden und den zusätzlichen Aufwand des Landes: Ich weiss nicht, wo da der Unterschied ist oder was damit gemeint ist. Vielleicht kann man das ausführen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Wenn Sie, Frau Abg. Oehri, in einem denkmalgeschützten Haus wohnen und eine Photovoltaikanlage installieren möchten, dann müssen sich heute die Denkmalschutzkommission und die Regierung tatsächlich damit befassen. Das habe ich jetzt in meiner Amtsdauer auch schon mehrmals erlebt. Das ist eine Veränderung an der Gebäudehülle und die wird heute, im Moment noch, von der Denkmalschutzkommission beurteilt und nachher von der Regierung bewilligt, dass man da etwas machen darf. Also das ist heute bereits so. Beantwortet das Ihre Frage?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. So wie ich das verstanden habe, nach diesem Gesetz gibt es diese Denkmalschutzkommission dann nicht mehr. Wie steht es dann?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich habe jetzt bloss aus der Vergangenheit berichtet, weil ich ja selber in dieser Denkmalschutzkommission sitze und dann auch sagen kann, wie das ungefähr abläuft. In der Zukunft wird anstatt der Denkmalschutzkommission das Amt für Kultur darüber beraten, auch darüber einen Entscheid fällen. Das ist nachher das Amt für Kultur, das das machen wird anstatt der Denkmalschutzkommission, die heute die Regierung berät; und heute entscheidet ja die Regierung in der ersten Instanz, und das wird nachher das Amt für Kultur sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Sehe ich das richtig, wenn ich eine Untersuchung machen lassen möchte, muss ich um eine Bewilligung ansuchen, auch wenn ich das selber bezahle? Und die Gemeinden dann auch? Weil die machen heute schon Untersuchungen oder geben zumindest Untersuchungen in Auftrag. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Wenn Sie eine solche Untersuchung machen, greifen Sie ja häufig auch in den Bestand des Denkmals ein. Also meistens macht man ja Bohrungen etc. Und da ist es auch von Interesse, dass das Amt für Kultur involviert ist, damit man nachher schlussendlich auch das Wissen für das Land hat. Aber ich mache Ihnen gerne für die 2. Lesung genauere Ausführungen, wie das bei den Gemeinden genau abläuft im Prozess heute. Das wird in Zukunft wahrscheinlich gleich sein, wie es heute ist, aber ich muss Ihnen auf die 2. Lesung da detailliert Ausführungen dazu machen, das kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht beantworten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Aber wenn ich jetzt ein altes Haus habe, das noch nicht denkmalgeschützt ist, und ich so eine solche Untersuchung mache, dann muss ich keinen Antrag stellen. Aber ich weiss, in Ruggell hat man Untersuchungen machen lassen von Häusern, aber die müssen dann in Zukunft ansuchen, nehme ich an, wenn es denkmalgeschützt wäre.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, ich habe noch eine Frage zu diesen vorsorglichen Massnahmen, die auf höchstens zwei Jahre verlängert werden können. Werden da die Besitzer dann auch angehört, wie muss das begründet werden? Wenn ich zwei Jahre warten muss, um weiterzubauen, kann das schon erhebliche Kosten oder entfallene Erträge zur Folge haben. Da würde ich noch gerne weitere Ausführungen dazu hören. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich suche jetzt gerade den Artikel, Art. 12: Eine vorsorgliche Massnahme ist eine behördlich verfügte Massnahme, so wie es in Art. 12 steht. Und dort sagt man, dass man vorgängig anzuhören hat; und das Amt für Kultur spricht sowieso mit dem jeweiligen Eigentümer, weil es ja oberstes Ziel ist - und das ist das, was ja in 99,9% der Fälle auch wirklich klappt -, eine Einigung mit dem Eigentümer zu finden. Man steht also in der Regel in einem Dialog mit dem Eigentümer, dass eine solche hoheitliche Massnahme, die dann sogar gegen den Willen des Eigentümers sein könnte, sich erübrigen würde. Also das ist so ein bisschen ein Notfall, wenn wir keine Einigung finden. Aber man ist sowieso im Dialog mit dem Eigentümer, das ist ja die Grundstossrichtung von unserem Gesetz. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Kulturministerin, für Ihre Ausführungen. Ja, ich habe mich hier auch gefragt: Diese Dreimonatsfrist, die verlängerbar ist, macht die Sinn? Denn eigentlich sichern einstweilige Verfügungen normalerweise in einem Zivilprozess den Zustand, bis das geregelt ist. Aber so, wie ich Ihren vorhergehenden Ausführungen entnommen habe, ist diese Dreimonatsfrist auf die Praxis abgestimmt. In den meisten Fällen genügt diese Dreimonatsfrist, habe ich Sie da richtig verstanden? Das haben Sie vorhin einmal gesagt. In der Not kann das verlängert werden, ich habe mich dann einfach gefragt, kann man mit Rechtsmitteln und so weiter, dass man über diese zwei Jahre hinauskommt, und dann ist man wieder frei? Aber ich glaube, wenn ich das richtig interpretiere, muss man innerhalb dieser Frist einfach eine andere Lösung finden oder sonst einfach verfügen. Verstehe ich das richtig?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Wenn ich mich nicht täusche, haben Sie jetzt aber die Frage des Abg. Christoph Beck nicht beantwortet, und zwar nach den möglichen Kosten, die einer Partei ja eben durch die verzögerte Bauausführung etc. anfallen können. Oder eben, dass man Ertragsausfälle haben könnte. Wer trägt diese Kosten, die schlussendlich dann eben doch anfallen können und wahrscheinlich auch anfallen - bis zu einem gewissen Grad? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Beck, habe ich eine Frage von Ihnen unbeantwortet gelassen? Wir haben doch vorhin eingehend über diesen umfassenden Schaden und über diesen tatsächlichen Schaden diskutiert in Bezug auf Art. 444 und 445 des Sachenrecht. Mich würde jetzt irritieren, wenn ich da eine Antwort schuldig bin. Ich diskutiere gerne nochmals darüber, das sind interessante Sachen. Also an mir liegt es nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Nein, Sie haben jetzt nichts vergessen in Bezug auf meine Frage. Über das haben wir vorhin diskutiert, als Herr Hasler, glaube ich, noch nicht hier war. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir weiterlesen. Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Hier möchte ich zu dieser Bestimmung einfach meine Freude zum Ausdruck bringen. Dass gewisse Rechtsgeschäfte von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen zustimmungsbedürftig sind, genau darauf zielt unsere Motion in Sachen Corporate Governance ab, dass die nicht absolut unabhängig sind und dass man gewisse Sachen, die eine gewisse Tragweite haben, der Zustimmung der Regierung unterbreiten darf. Also das deckt sich voll, und es geht ja doch, wenn ich das so lese. Ich frage mich nur jetzt ganz spontan, ist der Erwerb dann von der Regierung auch zustimmungsbedürftig oder läuft das über das Amt für Kultur? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Beim Erwerb kommen wir dann gerade etwas weit vom Gesetz weg, aber ich beantworte Ihre Frage sehr gerne. Wir werden das übrigens zukünftig bei den Eignerstrategien auch detaillierter regeln, wie man mit Erwerb von allfälligen Sammlungen oder Kulturgut umgeht, die vielleicht nicht Kulturgut im ureigensten Sinne des Gesetzes sind. Wir werden das in den Eignerstrategien, die wir im Moment für unsere Kulturstiftungen am Überarbeiten sind, neu erfassen und auch detaillierter erfassen. Also dort ist etwas im Gange, aber das bezieht sich jetzt nicht auf dieses Gesetz hier.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Sehe ich das richtig, heisst das, dass gemäss Art. 31 und Art. 32 alle Dinge, die eigentlich im Landesmuseum sind, nicht in diesem Kulturgüterregister drin sind. Sind die im diesem Fall ausgenommen, wenn ich diese zwei Artikel nehme?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Gegenstände, die bei uns im Landesmuseum sind, werden sozusagen als gesamtes Inventar in das Kulturgüterregister aufgenommen. Das heisst, man wird nicht jede einzelne Monstranz oder jeden einzelnen Gegenstand nochmals aufführen, auch damit wir das pragmatisch handhaben können, sondern wir werden das ganze Inventar als Gesamtes aufnehmen und sagen, das ist dann das Kulturgut.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich weiss nicht, ob die vorbehalten bleibenden Massnahmen nach Abs. 3, die in Abs. 4 erwähnt werden, Sinn machen, weil die auf vorsorgliche Massnahmen verweisen. Und wenn schon ein Schaden eingetreten ist, machen dann die vorsorglichen Massnahmen Sinn? Einfach, dass man das nochmals prüft, aber das sind jetzt Verweise nach Abs. 3 und dann wieder nach Art. 26 und wieder nach Art. 40, dass man das einfach noch einmal anschaut, ob das wirklich Sinn macht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier zum Abs. 1 noch ein Fragezeichen bei mir gemacht, weil ich einfach diesen Ausdruck «das Kulturgut in seiner Gesamtheit» nicht richtig deuten kann oder nicht richtig verstehe. Es scheint ja, dass sich das auf die beweglichen Kulturgüter bezieht oder auf beides, zumindest auch auf die beweglichen, und dann im zweiten Teil des Satzes dann noch die unbeweglichen Kulturgüter spezifiziert werden. Jetzt kann ich mir einfach nichts darunter vorstellen, was bewegliches «Kulturgut in seiner Gesamtheit» sein soll beziehungsweise wo es dann aufhören soll. Denn man kann ja auch bewegliche Kulturgüter in einen Gesamtzusammenhang stellen mit der Umgebung, mit den Schichten, in denen es gefunden wurde und so weiter. Also deshalb denke ich, dass diese Definition zu wenig weit gefasst ist, und bitte, das noch einmal anzuschauen auf die 2. Lesung. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe auch noch eine Frage zu Art. 41 Abs. 1. «Die Unterschutzstellung», da steht eben auch, «gegebenenfalls auch die Umgebung», das heisst, wenn ich jetzt ein Grundstück hätte neben einer Ausgrabung und das unter Schutz gestellt wird, wie erfahre ich das, dass mein Grundstück unter Schutz gestellt ist? Weil das ja gerade im Art. 37 - unbewegliche Güter -, das ist ja nicht ein öffentliches Register, sondern ich müsste dann berechtigtes Interesse haben, das überhaupt lesen zu können. Dann frage ich: Wie sollte das gehen? Wie werde ich das erfahren, dass mein Grundstück mit einbezogen wurde? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Es ist tatsächlich so, bei unbeweglichen Kulturgütern ist häufig auch die Umgebung mit unter Schutz gestellt, da kommt mir jetzt das Beispiel von der Kirche in Mauren in den Sinn. Da ist auch dieser Friedhofsplatz rund um die Kirche herum unter Schutz gestellt. Es ist also der ganze Perimeter, der genau definiert wird, bis wo er genau geht, unter Schutz gestellt. Und das ist dann in der Karte genau angezeichnet, bis wo dieser Perimeter, der unter Schutz gestellt ist, dann tatsächlich geht. Und darum sagt man ja auch, dass bei den unbeweglichen Kulturgütern das Register öffentlich sein soll. Also man lehnt sich da auch an die Praxis des Grundbuchs an. Wenn jemand ein Grundstück erwirbt, wenn es jetzt ein Grundstück im Privateigentum wäre und ein wunderschöner Garten, der zum Gesamtensemble gehört, auch mit unter Schutz gestellt wäre, dass man das tatsächlich weiss, dass der nicht einfach so veränderbar ist. Das heisst beispielsweise, wenn es dort einen schönen Rosenteich oder irgendetwas geben würde - ein besseres Beispiel kommt mir jetzt nicht in den Sinn -, dass man weiss, dass man diesen Teich nicht einfach zuschütten kann, wenn man dort ein neues Objekt hinstellen möchte. Und darum sagen wir auch bei Art. 37, dass das Register von den unbeweglichen Kulturgütern öffentlich ist, aber man muss ein Interesse glaubhaft machen, es lehnt sich an die Praxis des Grundbuches an.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe zu Abs. 5 Bst. b eine Frage zur Sicherstellung. Die Ersatzvornahme bei Schäden, Abnutzung, Verfall und so weiter, welche mit oder ohne Zutun des Eigentümers eingetreten sind, also vor allem ohne, wenn er nichts dafür kann, ich gehe davon aus, dass sich da das Land finanziell beteiligt im Rahmen der Subventionen. Ist das Verständnis richtig? Wenn es einen Unwetterschaden oder irgendetwas gibt und es muss wieder hergestellt werden, wird das gefördert, weil das dann ja auf Zwang vom Land erfolgt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ich habe zum gleichen Punkt die gleiche Frage. Denn wenn das Ding zerfällt, dann kann der Eigentümer nichts dafür. Das kann vielleicht auch gar nicht mehr hergestellt werden. Also wenn er nichts dazutut, das zerfällt selbst, ist richtig aufbewahrt, aber es zerfällt, dann ist das nicht mehr möglich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ja, wenn etwas einfach so zerfällt und man kann es nicht mehr retten, dann haben Sie wohl recht, dann kann man nichts dafür. Dann kann wahrscheinlich auch das Land keine Ersatzvornahme anordnen, da haben Sie recht. Aber gemeint ist ein Fall, dass beispielsweise jemand ein Haus besitzt, das unter Denk-malschutz steht, und jetzt föhnt es wahnsinnig und jetzt sind die Dachziegel weg und jetzt regnet es die ganze Zeit in das Haus hinein, ergo fangen der oberste Stock und der zweitoberste Stock an zu schimmeln. Dann kann er zwar nichts dafür, dass das Dach abgedeckt wurde, aber dann hat er eine Pflicht, das denkmalgeschützte Haus in einem ordnungsgemässen Zustand zu erhalten, damit das nicht passiert, weil man initial ja den Eigentümer mit Denkmalschutzsubventionen unterstützt hat, dass er das Haus überhaupt so herrichten konnte. Das ist damit gemeint. Hat das die Frage beantwortet?Landtagspräsident Albert Frick
Es scheint so. Wir können weiterlesen. Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Im alten Gesetz hiess es noch, wenn das Kulturgut von aussergewöhnlicher Bedeutung für das Land Liechtenstein ist. Weshalb hat man das gestrichen? Oder könnte man das nochmals prüfen auf die 2. Lesung, warum man das gestrichen hat? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. In Abs. 1 steht: «Der Eigentümer eines unter Schutz gestellten Kulturguts kann binnen fünf Jahren nach der Unterschutzstellung beantragen, dass das Kulturgut vom Land erworben wird, wenn und soweit ...» Jetzt meine Frage: Nach fünf Jahren geht nichts mehr oder wenn ich zum Beispiel dieses Kulturgut erbe, kann ich es dann beantragen? Zum Beispiel: Mein Grossvater wollte das nicht machen, mein Vater auch nicht und ich will das nicht mehr haben. Also sind diese fünf Jahre ausschliesslich, oder wie muss ich das lesen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich hätte jetzt gesagt, dass die Frist dann anfängt, indem Sie dann formell rechtlicher Eigentümer werden. Aber ich kläre Ihnen das für die 2. Lesung ab, das ist der sicherste Weg, dass wir Rechtsklarheit haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Bemerkung zu Abs. 1. Dort steht, dass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel dem Amt für Kultur die folgenden Aufgaben obliegen. Jetzt frage ich mich einfach, ob «im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel» notwendig ist beziehungsweise, ob das auch heissen würde, dass zum Beispiel eben kein Nachtragskredit oder keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten, weil es dann ja nicht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ist. Aber ich bin mir nicht sicher, ich möchte einfach darauf hinweisen, dass ich mir vorstellen könnte, dass es ohne diese Formulierung auch ausreichen würde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Vielen Dank für das Wort. Bei «im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel» würde mich auch interessieren, wie viele Mittel da zur Verfügung gestellt werden. Im Abs. 2 steht dann: Kosten, die vom Land getragen werden. Einfach so eine Grössenordnung, was muss man da rechnen für alle Kulturgüter des Landes an Aufwendungen für diese vorbeugenden Schutzmassnahmen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ebenfalls unter dem Stichwort «im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel» Folgendes: Frau Regierungsrätin, Sie haben in der Eintretensdebatte gesagt, wir haben einen Denkmalschützer für das ganze Land. Daraus habe ich entnommen, dass Sie das als relativ dünne Personaldecke anschauen. Nun, wenn wir das Organigramm des Amtes für Kultur anschauen, ist dem Denkmalpfleger auch der Kulturgüterschutz untergeordnet. Und hier kommen wie gesagt doch etliche zusätzliche Aufgaben auf das Amt zu. Jetzt ist für mich die Frage, bestehen hier wirklich a) genug Ressourcen, b) ist auch das Know-how für diese zusätzlichen Aufgaben doch einigermassen spezifisch? Besteht neben den Ressourcen auch das entsprechende Know-how? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Danke für das Wort, Herr Präsident. Es würde wahrscheinlich auch ohne diesen Zusatz «der zur Verfügung stehenden Mittel» gehen. Mir war es einfach ein Anliegen - und der Bericht und Antrag ist auch diesbezüglich sehr, sehr klar formuliert -, bitte erwarten Sie nicht alles auf einmal und nicht alles innerhalb von sechs Monaten. Das Know-how ist auf jeden Fall vorhanden. Wir haben gute Leute bei uns im Amt für Kultur, die wissen, wie man solche Sachen professionell kennzeichnet, aufarbeitet, wie man Schulungen durchführt. Die wissen, wie man das macht, aber erwarten Sie bitte nicht, dass wir alles in kürzester Zeit erledigen. Aber die Aufgaben können auf jeden Fall erfüllt werden. Vielleicht waren wir auch etwas zu transparent gegenüber dem Landtag, dass wir gesagt haben, es ist eine Herausforderung. Aber die wollen und die können wir stemmen und das Know-how ist vorhanden.Und was fällt alles darunter? Also es ist beispielsweise die Kennzeichnung der Kulturgüter, die bei uns im Land vorhanden sind, mit diesem Kleber. Das sind ganz praktische Massnahmen, dass man einen Notfallplan erstellt, dass man im Archiv auf einer A4-Seite dargestellt hat, was man in einem Notfall macht, welche Kiste wohin geht und wie man die Sachen aufbewahrt, wenn doch etwas beschädigt wird. Das sind ganz, ganz praktische Massnahmen. Die Schulungen haben wir heute Morgen bei der Eintretensdebatte auch diskutiert. Da geht man ins Gespräch mit dem Bevölkerungsschutz, mit den Feuerwehren, also ganz, ganz praktische Sachen. Und eine Sicherstellungsdokumentation, wie sie in Bst. f erwähnt wird, ist eigentlich eine ganz spannende Angelegenheit, das hat auch die Gemeinde Schaan erst gerade kürzlich gemacht hat. Da kann man die Kirche von innen fotografieren und hat einen detaillierten Plan, wie der Altar genau aussieht und wo er genau steht. Also das ist eine Sicherungsdokumentation für den Fall, dass einmal ein Schaden eintreten würde, damit man die Sachen nachbauen könnte oder damit man für die Nachwelt erhält, wie so etwas ausgesehen hat.
Dann erlaube ich mir noch, Herr Landtagspräsident, zum Art. 49 zurückzugehen. Herr Abg. Büchel, Sie haben mir eine Frage gestellt, und ich habe sie Ihnen falsch beantwortet. Es steht nämlich hier drin: «... kann binnen fünf Jahren nach der Unterschutzstellung beantragen ...» Wenn Ihr Vater die Unterschutzstellung vor mehr als fünf Jahren beantragt hat, auch wenn sie dann als Erbfolger in sein Recht eintreten, dann beginnt diese Frist nicht neu zu wirken. Da scheint mir das Gesetz sehr, sehr deutlich zu sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt die Debatte für eine zwanzigminütige Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:10 Uhr bis 16:35 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei der Beratung des Kulturgüterschutzgesetzes, Art. 52.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke an die Regierung für die Beantwortung der Fragen. Eine Antwort fehlt noch. Unter Abs. 2, Kosten und Aufwendungen. Ich habe gefragt, was muss man sich vorstellen, welche Kosten und Aufwendungen kommen da für diese verschiedenen Punkte, die da erfüllt werden müssen, auf das Land zu? Das hätte ich noch gerne gewusst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Wenn man mich genötigt hat, dass mein Haus unter Denkmalschutz gestellt wird, ist es dann nicht eine Zumutung, wenn ich dann auch noch für den Schutz sorgen muss? Durch Verfügung wurde das Haus unter Denkmalschutz gestellt und dann sagt man mir, ich muss auf eigene Kosten ausreichend vorbeugende Massnahmen treffen. Gibt das nicht Konflikte?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Meine Frage geht in die gleiche Richtung. Also mit «zuzulassen» habe ich kein Problem, aber eben, wenn ich das selber treffen muss, dann stellt sich mir schon die Frage: Was für vorbeugende Massnahmen sind das? Denn grundsätzlich können zum Schutz und zur Erhaltung ja finanzielle Beiträge geleistet werden nach Art. 57. Und da frage ich mich, was genau ist hiermit gemeint? Grundsätzlich gehe ich davon aus, es gibt einen Vertrag und dann wird das geregelt und es gibt Subventionen. Aber wenn ich das so lese, das habe ich auch bei der Eintretensdebatte erwähnt, habe ich ein bisschen das Gefühl, das geht alles zulasten der Eigentümer. Vielleicht kann man hier Beispiele geben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich werde gerne für die 2. Lesung dazu erläuternde Ausführungen machen. Aber grundsätzlich gehen wir davon aus, dass der Eigentümer ein Interesse hat, sein Eigentum auch tatsächlich zu schützen. Und insbesondere, wenn wir vom Land Anteile gesprochen haben, einen Beitrag gesprochen haben, um das Kulturgut auch zu erhalten, sollten wir auf unserer Seite doch auch vom Eigentümer erwarten können, der auch Geld bezogen hat, dass er das Kulturgut ordentlich und sorgfältig aufbewahrt. Dabei denkt man beispielsweise an einen Kontakt mit einem Bevölkerungsschutz, dass man sich überlegt, wie schützt man die Sachen gegen Feuer etc. Aber ich werde gerne für die 2. Lesung dazu etwas detailliertere Ausführungen machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich beziehe mich auf Abs. 3 betreffend diesen allfälligen Schaden und auf die Erläuterungen auf Seite 93. Hier wird dann eben unter anderem der Punkt mit der Versicherung ausgeführt. Und wenn ich das so lese, interpretiere ich daraus, dass anscheinend keine Versicherungspflicht besteht. Und weil eben keine Versicherungspflicht besteht, kann es sein, dass diese Güter nicht versichert sind. Wenn dann ein Schaden eintritt, dann sagt ja das Land oder die Regierung hier in Abs. 3, dann kann sich das Land an diesen Kosten beteiligen, wenn der Schaden entstanden ist. Ich frage mich einfach, ob man nicht fix sagen müsste, es besteht eine Versicherungspflicht für diese geförderten Objekte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe mir die gleichen Überlegungen gemacht, auch schon bei Art. 53, vorbeugende Massnahmen eines Eigentümers. Ich gehe davon aus, dass man die Versicherungspflicht vereinbart. Ein allfälliger Schaden, dass das auf den Eigentümer überwälzt wird - für mich muss das irgendwo verschuldensunabhängig sein, ansonsten sich das Land irgendwo am Erhalt des Kulturgutes im Rahmen der üblichen Förderungen oder vertraglich vereinbarten Förderungen im Rahmen von Art. 57 beteiligt. Vielleicht kann man das ausführen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Eine Frage habe ich zu diesen Beiträgen. Sind die im normalen Budget budgetiert oder aus welchem Topf kommen diese Beiträge? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Wir haben bei uns im Budget, das der Landtag auch jährlich genehmigt, einen Beitrag, im Moment heisst das «Denkmalschutz», von CHF 900'000 pro Jahr, und das sind Gelder aus diesem Budget, die gesprochen werden. Ich habe vorhin noch etwas zu spät gedrückt bei den Versicherungen. Man kann sich nicht gegen alles versichern lassen. Man kann sich beispielsweise gegen Brand, aber nicht gegen Erdbeben versichern lassen. Und ich glaube, es ist noch wichtig, wenn wir noch den anderen Artikel anschauen, wo wir vorhin waren, dass man diese Unterscheidung noch macht. Und wir hatten ja etwa vor zwei Jahren ein denkmalgeschütztes Gebäude in Triesen, das gebrannt hat, und dort hat man einfach die Kosten, die die Versicherung dann übernommen hat, angerechnet, hat dem Eigentümer aber einen Teil für den Wiederaufbau des Gebäudes, der denkmalschutzrelevant war, ausbezahlt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 3 Bst. d: Dass auch bei der Frage der Höhe des finanziellen Beitrages die Budgetmittel des Amtes für Kultur berücksichtigt werden können, das stört mich ein bisschen, ehrlich gesagt. Ich frage mich, macht das Sinn? Das ist für mich kein objektives Kriterium, es geht ja um den Kulturgüterschutz. Was ist erforderlich? Wie viel brauche ich? Und das kann ja nicht sein - wenn ich es einfach nicht budgetiere, dann werden die Kulturgüter nicht geschützt oder gefördert. Da beisst sich irgendwo doch die Katze in den Schwanz. Also ich denke, das müsste man streichen, weil man sonst sagen müsste, wenn nichts budgetiert wird, dann wird der Kulturgüterschutz auch nicht gefördert. Und es braucht doch im Gesetz objektive Kriterien, unter welchen man irgendwo einen Anspruch hat, das zu beantragen. Das kann nicht vom Budget abhängig sein. Ich finde das einfach ein bisschen komisch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe auch eine Zusatzfrage zu diesem Punkt. Ich meine, generell müsste dann ja jeweils ein Budget geschaffen werden, damit alle Kulturgüter abgedeckt sind. Und wenn man das nicht machen kann, dann wird man halt innerhalb von diesem Budget eine Wahl treffen müssen. Und da sehe ich jetzt nicht, nach was für Kriterien dann das gemacht wird, und ich habe mir da beim Zuhören gedacht, was war jetzt da zum Beispiel bei diesem Haus im Vaduz, beim Sommerlad-Haus, da gab es einmal Leserbriefe, dass das eben zu lange vernachlässigt wurde, was ist da jetzt passiert? War das jetzt so eine Frage wegen des Budgets, dass man da einfach nicht die Möglichkeit hatte, dieses Sommerlad-Haus zu schützen oder den Schutz dieses Hauses mitzufinanzieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Zum Sommerlad-Haus, das immer wieder einmal in den Zeitungen stand: Das ist in privatem Eigentum und der Eigentümer hat die Pflicht, das Haus zu erhalten. Also das ist eine Pflicht des Eigentümers, das Haus zu erhalten, nicht von uns als Staat. Wenn der Eigentümer sich entscheidet, das Haus zu erhalten, umzubauen, dann bezahlen wir an seinen Plan des Umbaus für den denkmalrelevanten Anteil einen gewissen Prozentsatz der Kosten. Aber wir bauen das Haus nicht um oder erhalten es nicht für den Eigentümer. Der Eigentümer hat eine Pflicht, sein Eigentum zu erhalten. Das ist übrigens nicht nur bei der Kultur so, sondern das ist im Baugesetz geregelt. Das ist nicht irgendwie eine Erfindung von mir. Das ist im Baugesetz drin geregelt. Und die Leserbriefe haben sich nicht auf die Handlungen des Amtes für Kultur bezogen. Wir haben auch verschiedentlich vorsorgliche Massnahmen angedroht und sind auch ausserordentlich glücklich, dass dieses spezifische Haus, von dem Sie jetzt wahrscheinlich sprechen, jetzt einem neuen Eigentümer zugeführt wurde, der jetzt konkrete Pläne hat, das ganze Ensemble sehr schön zu erhalten - mit Einbezug logischerweise vom Denkmalschutz. Dann vielleicht ein bisschen zum Ablauf, wie es mit dem Denkmalschutz und mit diesem Budget läuft. Wir hatten in der Vergangenheit, vor den grossen Sparpaketen, ein sehr viel höheres Budget im Denkmalschutz. Heute sind es CHF 900'000, früher war das Budget mindestens um 40% höher, als es heute ist. Wir haben heute einfach die Herausforderung, dass wir sagen, wir rechnen mit einem gewissen Grundstock an Kosten, von denen wir jedes Jahr ungefähr ausgehen, das ist dann für bewegliches und unbewegliches Kulturgut. Das ist übrigens heute auch so. Aber jetzt ist gerade ein riesiger Schwall von Gemeinden gekommen, die ihre Kapellen und Kirchen renovieren möchten. Für diese Kapellenrenovierungen bin ich in die Regierung gegangen und habe gesagt, ich muss das Budget erhöhen, damit wir unseren Anteil, den wir vom Gesetz aus bezahlen, bezahlen können. Dann habe ich es aufgeschoben, bis wir die Budgetklausur hatten und der Landtag darüber befinden kann, ob Sie das sprechen, und dann können diese Budgets gesprochen werden. Früher hatte ich einfach etwas mehr Spielraum, weil das Budget per se etwas grösser war. Und heute müssen wir einfach ein bisschen jonglieren. Ich meine, mit CHF 900'000 haben wir einen guten Grundstock, um das Gros erledigen zu können. Würden jetzt noch sechs andere Pfarrkirchen zusätzlich kommen, dann würde das Budget nicht ausreichen. Dann würde man entweder mit den Gemeinden schauen, dass sie ihre Anträge etwas zurückstellen und dass man das gestaffelt macht. Oder wir machen eine Planung und sagen, im nächsten oder übernächsten Jahr beginnen wir und nehmen das ordentlich zusätzlich ins Budget auf, und dann haben Sie als Landtag die Hoheit und Möglichkeit, meinem Antrag zuzustimmen und zu sagen, ja, wir wollen, dass das gemacht wird, oder nicht. Also da hat ja schlussendlich der Landtag die Budgethoheit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier nochmals kurz auf die Denkmalschutzkommission zurückkommen. Das wurde in der Eintretensdebatte diskutiert. In diesem Kapitel werden die Zuständigkeiten geregelt, Regierung und Amt für Kultur. Und die Regierung hat ja ausgeführt, dass das Know-how im Amt für Kultur ist und die Denkmalschutzkommission in dem Sinne nicht mehr benötigt wird. Nur, ich frage mich wirklich, es wurde ja in der Eintretensdebatte auch gesagt, die Regierung selber hat das Know-how nicht. Aber wenn ich die Kompetenzen der Regierung dann anschaue, die Erteilung der Zustimmung zur Veräusserung von Kulturgütern im Eigentum des Landes und so weiter nach Bst. c; oder nach Bst. d die Entscheidung über Beschwerden gegen Verfügungen. Da stellt sich mir einfach auch die Frage: Macht eine Denkmalschutzkommission als beratendes Organ der Regierung für gewisse Sachen keinen Sinn? Weil: Wenn die Regierung das Know-how im Amt für Kultur hat und die Regierung muss ja das Amt für Kultur beaufsichtigen, dann frage ich mich, wie das die Regierung ohne Know-how oder ohne Support dann wirklich effektiv machen will. Da habe ich einfach ein Fragezeichen, ob es wirklich sinnvoll ist, die Denkmalschutzkommission gänzlich abzuschaffen. Aber vielleicht arbeitet die Regierung sonst mit Experten - ich weiss es nicht. Aber vielleicht kann man sich das nochmals überlegen. Es wurde in der Eintretensdebatte verschiedentlich aufgeworfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte einen Schritt weiter gehen als mein Vorredner. Ich finde es ganz schlecht, dass die Regierung auch diese Kommission abschaffen möchte. Ich sehe eben die Kommission nicht als Expertenkommission oder ein Fachgremium, sondern es ist bedeutender, eigentlich eine Kommission im Sinne eines politischen Gremiums, für den Fall, dass es Diskussionen gibt, zum Bei-spiel zwischen einer Gemeinde und dem Staat. Selbstverständlich ist es gut, wenn dann in solchen Diskussionen und Abmachungen, wo man sich eben einigen möchte und zusammenarbeiten möchte, auch zurückgegriffen werden kann auf Expertenmeinungen. Aber letzten Endes ist es nicht eine reine Expertenangelegenheit. Und ich finde diese Tendenz, das habe ich in anderem Zusammenhang schon öfters bemängelt, dass man eben alles verbürokratisiert im eigentlichen Sinne des Wortes, dass man alles je länger, je mehr in die Bürokratie der Landesverwaltung versetzt oder verlegt und diese Kommissionen eine nach der anderen abschafft, eine ganz schlechte Entwicklung. Und gerade diese Kommission würde ich unbedingt beibehalten, im Sinne einer Gruppe, einer Kommission, die eben dann, wenn die Verständigung gesucht wird zwischen einem Eigentümer, sei das eine Gemeinde oder Privateigentümer, dort eine Rolle spielt. Und weit weniger als reine Fachkommission. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nicht alles wiederholen, was gesagt wurde. Grundsätzlich würde ich es aber auch begrüssen, wenn die Kommission bestehen bleiben würde. Ich denke, die können auch noch Aspekte einbringen, die Experten so sonst nicht einbringen könnten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte in die gleiche Kerbe hauen, dass man die Abschaffung der Kommission nochmals überprüft, zumal es dann in Art. 63 Abs. 2 heisst, dass man zur Erfüllung von Aufgaben Experten beiziehen kann. Ich glaube, das wird dann die teurere Variante sein als Fachleute in einer Kommission, die schon sogar schon Expertenarbeit machen können. Ausserdem glaube ich, dass die Leute, wenn man eine Kommission hat, nahe bei den Leuten sind, bei der Bevölkerung sind und auch wirklich einmal vermittelnd aktiv werden können. Also auch die Bitte: nochmals überprüfen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich möchte etwas vorwegnehmen: Meinetwegen kann die beratende Denkmalschutzkommissionsbehörde auch weiterhin bestehen. Ich habe überhaupt nichts dagegen, ich möchte Ihnen nur noch einmal die Argumente sagen, warum wir das Gefühl gehabt haben, wir kippen sie aus dem Gesetz hinaus. Und sonst nehme ich mit, dass die Mehrheit des Landtages dafür ist, dass wir die Denkmalschutzkommission beibehalten. Und ich möchte nochmals sagen: Wenn ich jetzt meine Ausführungen mache, heisst das nicht, dass ich sie unbedingt abschaffen möchte, ich möchte bloss, dass Sie ein abgerundetes Bild haben, warum wir sie hinausgekippt haben. Die heutige Denkmalschutzkommission ist ein Expertengremium, sie macht dann und wann einen Augenschein, aber in Verhandlungen mit einzelnen Privaten tritt die Denkmalschutzkommissionsbehörde nicht. Also das ist keine Behörde, die irgendwo vermittelt zwischen den Privaten oder so. Das ist unser Denkmalschützer, der das macht in Person, der versucht, Lösungen zu finden, der operativ einen grossen Teil der Arbeit der Denkmalschutzkommissionsbehörde macht. Aber die Denkmalschutzkommissionsbehörde diskutiert anhand von aufgearbeiteten Hintergründen, wie man mit einem Objekt am besten umgehen sollte. Und es sind Experten darin, ich lerne darin auch jeweils sehr viel über Architektur und über Möglichkeiten, wie man mit alten Objekten umgeht. Aber es ist ein beratendes Gremium. Wir hatten das Gefühl, nachdem auch eine grosse Diskussion in anderen Bereichen in der Landesverwaltung war, dass wir die Landesverwaltung schlank gestalten möchten, dass wir nicht zu viele Gremien haben möchten, die die Regierung beraten, dass man diese Gremien auflöst. Da waren wir der Ansicht, dass wir das vom Amt für Kultur aus stemmen können, wir haben einen sehr professionellen Denkmalschützer; und was die Kommission zusätzlich gebraucht hat, also baugeschichtliche Gutachten, kann ein Kommissionsmitglied nicht einfach so machen. Da haben wir diesen Herr Albertin, das ist meistens, schon seit Jahren, der gleiche Gutachter, der macht diese baugeschichtlichen Gutachten. Damit meine ich dann, er nimmt Holzproben und schaut genau, welches Holz wie eingebaut wurde und wie gut der Grundbestand ist. Und der macht zuhanden der Denkmalschutzkommission die Gutachten. Also diese Gutachtenkosten würden nicht einfach entfallen, wenn wir die Kommission nicht mehr hätten. Dann und wann vergibt man auch innerhalb der Kommission einmal einen Auftrag an einen Architekten und sagt, wir wären froh, wenn du uns für das Objekt XY, das im Privateigentum steht, ein kleines Vorprojekt machen würdest, um zu schauen, ob man die Anliegen des privaten Eigentümers mit den Anliegen des Denkmalschutzes unter einen Hut bringen kann. Aber da bekommt dann dieses Mitglied der Denkmalschutzkommission auch einen Beitrag im Stundensatz, dass er diese Arbeit gemacht hat. Das macht er dann ja nicht während 30 Abenden einfach gratis, sondern da bekommt er einen Beitrag. Und ich war der Ansicht, dass sich diese Denkmalschutzkommission somit erübrigt, dass wir das im Rahmen von Aufträgen gut organisieren können. Aber ich möchte betonen, ich bin also glücklich, wenn diese Denkmalschutzkommission weiter besteht. Worüber ich aber froh wäre: Wenn Sie nicht darauf bestehen, dass ich als Kulturministerin weiterhin Vorsitzende bin, weil mich das immer in einen Interessenskonflikt gebracht hat, weil ich auf der anderen Seite die Regierung beraten muss. Und ich muss ja dann selber als Regierungsmitglied und Kulturministerin die Anträge für die Regierung schreiben. Dann habe ich immer so zwei Hüte an, aber bin die gleiche Person, das war wahnsinnig schwierig. Und da würde ich dann davon abraten. Vielleicht könnte unser Denkmalschützer, der sehr professionell ist, den Vorsitz übernehmen. Ich weiss nicht, wenn es nochmals Hinweise gibt, die ich mitnehmen könnte, ob Sie nach wie vor der Meinung sind, dass man die Denkmalschutzkommission beibehalten möchte. Ich bin sehr glücklich damit, das ist also überhaupt kein Problem. Ich nehme das gerne mit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich würde die Kommission auf jeden Fall beibehalten, aber nicht in der gleichen Form. Wenn es keinen Sinn macht, dass die Ministerin oder der Minister da den Vorsitz hat, dann muss das nicht so organisiert sein. Und jetzt so, ohne länger darüber nachgedacht zu haben, denke ich auch, dass es wahrscheinlich sinnvoller ist, wenn diese Kommission ein beratendes Gremium für den Denkmalschützer ist und dass er dann den Vorsitz hat. Aber eben, was andere auch angedeutet haben, dass es eben doch wertvoll ist, dass dieser Bezug zur Bevölkerung dasteht. Und die Denkmalschutzkommission soll nicht quasi parallel ein Expertengremium zu den Experten sein, die dann allenfalls noch eingestellt oder beauftragt werden. Aber eine Kommission hat, wie gesagt, für mich eher so eine politische Funktion, um diese Verbindung zur Bevölkerung herzustellen und da unterschiedliche Meinungen abzuholen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir haben es heute ja schon mehrfach gehört. Der Denkmalschützer hat schon sehr viele Aufgaben. Er bekommt noch mehr Aufgaben, jetzt wird andiskutiert, er könnte auch noch den Vorsitz dieser Denkmalschutzkommission übernehmen. Da frage ich mich schon, wäre es nicht wesentlich effizienter, wenn man den Denkmalschützer von dieser Sache entlasten würde? Sie haben ja gesagt, er führt die operativen Gespräche mit der Bevölkerung, wenn es um einzelne Objekte geht. Und er kann ja dann auch zum Beispiel Herrn Albertin beiziehen, wenn er ihn braucht. Er ist ja der Profi, er kann auch einen Architekten beiziehen, wenn er es für nötig hält. Ich frage mich schon, da spricht man immer von Deregulierung, von effizienter werden, ich sehe das nicht. Ich sehe eher den Vorschlag der Regierung als Effizienz an, wenn der Denkmalschützer eben selbst entscheiden kann als Profi, jetzt brauche ich den Herrn Albertin, jetzt brauche ich den Architekten. Ich meine, so Sitzungen, das sind einfach alles zusätzliche Termine. Und wenn wir schon sagen, wir sollten hier deregulieren, dann wäre das der richtige Ansatz nach meinem Dafürhalten, was die Regierung hier geplant hat. Man kann einfach nicht immer vom Bürokratieabbau sprechen und dann wieder solche Sachen fordern, das geht für mich nicht auf. Es sind kleinere Divergenzen erkennbar in Aussagen und in Handlungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe mich bei der Eintretensdebatte auch dafür ausgesprochen, dass man diese Kommission nicht abschafft. Ich sehe das eigentlich genau gleich wie der Abg. Pio Schurti - auch in anderen Bereichen, glaube ich, haben wir die gleiche Meinung vertreten. Ich weiss nicht, ob eine Kommission automatisch mit mehr Bürokratie verbunden sein muss. Vielleicht kann eine Kommission Arbeiten auch sehr effizient erleichtern oder abnehmen. Mir geht es jetzt auch gar nicht darum, schon ein Modell zu entwickeln - sondern eher die Botschaft: Bitte schauen Sie sich das noch einmal an, wenn Sie nicht Vorsitzende sind, dann müsste man die Kommission vielleicht sowieso ein bisschen umgestalten, neuorientieren. Also grundsätzlich bin ich für die Beibehaltung von Kommissionen, weil ich auch denke, in den Ämtern ist es gut, wenn manchmal auch andere Meinungen, breit gestreute Meinungen, einfliessen können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ich würde es gerne der Regierung überlassen, zu entscheiden, ob sie diese Kommission für sinnvoll erachtet oder nicht. Ich habe hier ein bisschen eine andere Meinung wie vor allem der Abg. Pio Schurti. Ich denke, das kann auch sehr ineffizient sein und einfach wirklich nichts bringen. Und in Zeiten wie diesen sollte man auch auf Effizienz hinarbeiten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Kulturministerin, für Ihre Ausführungen. Also ich bin da auch offen, vor allem auch, wenn ich den Aufgabenbereich der Denkmalschutzkommission heute anschaue. Das sind ja Aufgaben, die nachher das Amt für Kultur wahrnimmt, und so argumentiert die Regierung ja auch, dass das Know-how im Amt für Kultur sitzt. Meine Überlegungen gingen dahingehend, ob der Regierung nicht gedient wäre, wenn die Denkmalschutzkommission einen anderen Aufgabenbereich hätte, für die Regierung bei Bedarf beratend tätig ist, zum Beispiel in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde oder ihm Rahmen von Rechtsmitteln oder Entscheidungen bei der Zustimmung zur Veräusserung von Kulturgütern und so. Wenn die Regierung selber kein eigenes Know-how hat, könnte die Regierung gut bedient sein, wenn sie bei Bedarf den Rat der Denkmalschutzkommission einholen kann. Und da bin ich mit Ihnen vollkommen einig, dann muss das ein unabhängiges Gremium sein, dann macht das keinen Sinn, wenn Sie da den Vorsitz als Kulturministerin haben. Aber das ist eine Überlegung, die ich habe, das ist eine Anregung, dass sich die Regierung das nochmals überlegt. Grundsätzlich bin ich da offen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Ja, wenn man eine Kommission auflöst, ob das jetzt die Denkmalschutzkommission sei oder eine andere, und dann die Aufgaben dieser Kommission in die Landesverwaltung überführt, heisst das noch nicht unbedingt, dass dann alles effizienter wird. Es wird sicher bürokratischer, allein dadurch, dass es eben in die Bürokratie versetzt wird. Was es sicher wird, wenn man Kommissionen auflöst, es ist dann weniger demokratisch. Ich will auch nicht sagen, dass so eine demokratische, ausgewogene, gute Kommission immer sehr, sehr effizient ist. Da muss ich sagen, Demokratie ist leider nicht immer sehr, sehr effizient, aber für mich ist sie trotzdem sehr, sehr wertvoll. Und wenn man dann einfach sagt - im Interesse einer angeblichen Effizienz oder Effizienzsteigerung -, wir schaffen jetzt die Kommissionen ab, die beratenden Gremien schaffen wir einfach alle ab - da bin ich entschieden dagegen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, um von dieser Seite des Runds auch noch zum Stimmungsbild beizutragen, würde ich gerne die Worte des Kollegen Lampert und damit auch den Vorschlag der Regierung unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte ebenfalls das Votum des Abg. Wendelin Lampert unterstützen und bin für die Abschaffung dieser Kommission. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es hier um ein Stimmungsbild geht, dann kann ich dem nur beipflichten. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir haben sehr viele Stimmen gehört, die sich nacheinander gemeldet haben, und scheinbar geht es um ein Stimmungsbild. Ich würde die Kommission auch abschaffen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte auch noch meine Meinung dazu abgeben. Ich persönlich bin eben auch skeptisch, dass die Abschaffung dieser Denkmalschutzkommission automatisch zu einer Rationalisierung führt. Ich denke, eine Denkmalschutzkommission kann eben doch einiges beitragen, indem eine grössere Meinungsvielfalt herrscht, die wahrscheinlich nicht in einer einzigen Person vereinigt werden kann. Und was ich auch nachteilig finde, ist, wenn man eben alles in die Verwaltung hineintransferiert. Und ich denke, da steht der Bürger dann plötzlich nur noch einer einzigen Verwaltung gegenüber, was ich nicht unbedingt positiv werte. Ich denke, eine unabhängige Kommission kann durchaus sehr wertvoll sein. Und wie gesagt, also ich denke, das sind einfach so Bauchgefühle, wenn die Leute sagen, wenn man das abschafft, dann arbeiten wir rationeller. Ich denke, wir haben ja schon genügend Erfahrungen gemacht mit Umstrukturierungen, auch in der Landesverwaltung, die angeblich zu grossen Einsparungen führen sollen oder hätten führen sollen. Und in der Praxis ist das Gegenteil eingetreten. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ja, meiner Ansicht nach geht es nicht darum, einfach nur Ja oder nur Nein zu sagen zu einer Kommission, sondern zuerst einmal zu klären, was die Aufgaben sind. Sind die besser im Amt dann angesiedelt oder besser in einer Kommission? Und nicht einfach nur Ja oder Nein. Aufgrund einer Aufgabenbeschreibung kann man sagen, ob es sinnvoll ist, das in einer Kommission zu machen oder eben nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ich denke, wenn eine Kommission reglementierte Voraussetzungen hat, dann wird der Horizont verbreitert für die Leute, die dann vom Fach das bearbeiten müssen. Es kommt von mehreren Stellen aus der Bevölkerung. Eine Kommission, das sind ja nicht Fachleute, sondern das sind irgendwie Historiker vom Land, denke ich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, ich bin da auch eher der Meinung, dass man dem Vorschlag der Regierung folgen sollte, weil nach meiner Erfahrung die Kommissionen so aufgestellt sind, dass sie vor allem beratende Funktion für die Regierung haben. Und wie Sie eben gesagt haben, Frau Kulturministerin, oft hat auch noch das zuständige Regierungsmitglied den Vorsitz. Und ich sehe das schon eher als - ich sage einmal - Parallelstrukturen und in dem Sinne eigentlich auch als eine Aufblähung. Und ich glaube nicht, dass sich die Regierung nicht frei fühlen würde bei Abschaffung einer Kommission, fallweise doch noch Experten zusätzlich zu beauftragen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich mache es kurz. Ich würde dem Vorschlag der Regierung folgen, auch mit dem Hintergrund, dass man, ich glaube, nicht einer Einzelperson ausgesetzt ist. Man hat immer Rechtsmittelmöglichkeiten, auch wenn man mit Einzelpersonen des Amtes konfrontiert wird. Und ich glaube, da findet man bestimmt einen guten Weg. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zum Bst. d, diesen «Entscheidungen über Beschwerden gegen Verfügungen oder Entscheidungen des Amtes für Kultur». Hat sich hier die Regierung auch die Überlegung gemacht, dies mitunter an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten zu delegieren? Oder wieso möchte die Regierung hier diese Kompetenz haben? War das ein Diskussionspunkt, ob man das nicht an die VBK delegieren könnte, im Sinne der Entlastung der Regierung?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Es war irgendwie überhaupt keine Diskussion - für mich war es total logisch, wenn ein Amt erstinstanzlich entscheidet, dass wir die nächste Instanz sind und dass es nachher zum VGH weitergeht. Ich nehme die Anregung auf jeden Fall sehr gern mit. Für mich war das der absolut logische Instanzenzug, wie wir ihn in fast allen anderen Bereichen haben. Ich nehme die Anregung mit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Beim Abs. 1 Bst. a, müsste man diesen Punkt nicht noch mit «Gemeinden» ergänzen? Das wird nicht unter Behörden laufen, nehme ich an. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 68 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu dieser Bestimmung habe ich eine Reihe von Fragen. Zuerst einmal in Bezug auf den Vorsatz: Welchen Vorsatz muss ein Täter haben? Dann zur Bestimmung Abs. 1 Bst. a: Hier kommt wieder der Begriff «technische Hilfsmittel jeder Art» vor, diesen Begriff hatten wir bereits beim Art. 22. Hier wäre ich der Regierung ebenfalls dankbar, wenn sie Ausführungen machen könnte, was unter «technische Hilfsmittel jeder Art» zu verstehen ist.Dann, was ich allgemein einfach bei Strafbestimmungen unglücklich finde, ist das Beispiel bei Abs. 1 Bst. c, wenn in Klammer steht: «Art. 31 ff. und Art. 40 ff.», das ist mir einfach für eine Strafbestimmung zu wenig eingeschränkt. Also ich wäre da wirklich froh, wenn man das mit «von/bis» formulieren würde, so ist es einfach konkreter und bestimmter. Dann in Bezug auf Abs. 1 Bst. d wird der Begriff «falsche Unterlagen» genannt. Auch hier wäre ich froh, wenn die Regierung auf die 2. Lesung ausführen könnte, was unter falschen Unterlagen zu verstehen ist. Üblicherweise, soweit ich weiss, wird im Strafrecht - wenn - der Begriff «falsche Urkunden» genannt, nicht «falsche Unterlagen». Möglicherweise besteht zwischen falschen Unterlagen und falschen Urkunden ein Unterschied. Sind hier gefälschte oder verfälschte Urkunden gemeint, wenn die Regierung hier Ausführungen machen könnte. Dann zum Abs. 3: Hier wird der Bereicherungsvorsatz genannt, wenn also eine Person einen Bereicherungsvorsatz hat, soll die Strafe verdoppelt werden. Und ich wäre da der Regierung dankbar, wenn sie einige Beispiele machen könnte, bei welchen ein Bereicherungsvorsatz vorliegt und bei welchen nicht. Also ein Beispiel: Jemand gräbt, findet ein Kulturgut, nimmt das an sich, hat diejenige Person dann einen Bereicherungsvorsatz? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich nehme an, dass die Strafbestimmungen in irgendein System passen und nicht irgendwie völlig aus dem Rahmen fallen. Aber trotzdem finde ich die Strafbestimmungen für manche Delikte schon etwas happig. Das eine hatten wir schon, wenn da jemand mit einem technischen Hilfsmittel sich im Feld tummelt und sucht, dass man dann schon einmal vermutet, er führe irgendetwas im Schilde, was eben gegen dieses Gesetz verstösst. Dass man sich dann rechtfertigen muss, finde ich, geht ein bisschen weit. Dann beim Bst. b, das macht für mich eigentlich nur Sinn, wenn jemand archäologische und baugeschichtliche Untersuchungen zum Beispiel bei einem Gebäude macht, das eben schon unter Schutz ist und registriert ist. So wie ich das lese, wenn da jemand ein altes Haus kauft und einmal denkt, jetzt möchte ich einmal untersuchen, was da in diesen Wänden anno dazumal verbaut wurde: Ist das schon so eine Untersuchung, die dann verboten wäre?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Wir werden auf jeden Fall von all den erwähnten Punkten Ausführungen für die 2. Lesung machen. Ich möchte nur auf zwei, drei Sachen noch eingehen, damit hier auch Klarheit herrscht. Wenn wir vom Bereicherungsvorsatz sprechen, ist der beispielsweise gegeben, wenn man über Nacht irgendwo etwas abbricht, vom Samstag auf den Sonntag oder so, um sich ein Renditeobjekt, einen Neubau mit Wohnungen, die man vermieten kann, hinzustellen. Das wäre ein Beispiel für einen Bereicherungsvorsatz. Aber wir werden das für die 2. Lesung auf jeden Fall nochmals ausführlich erläutern, und diese technischen Hilfsmittel haben wir heute ja schon eingehend diskutiert. Ich muss selber immer ein bisschen lachen, wenn Sie Ihre Beispiele bringen. Aber es gibt halt tatsächlich diese Metalldetektoren, diese Teller mit dem Stab oben dran, die man im Internet wahnsinnig günstig kaufen kann, und es gab einfach Zeiten, da sind die Leute zu uns angereist und sind auf den Hügeln, von denen man bei uns weiss, dass da und dort eine Sichel und so vergraben sind, herumgelaufen und haben angefangen zu graben. Und dieser Vorsatz ist dann auch tatsächlich gemeint. Wenn man den Vorsatz hat, wirklich irgendwo etwas auszugraben. Da ist nicht gemeint, wenn man irgendwo mit einer Schaufel oder sonst einem kleinen technischen Hilfsmittel irgendwo hingeht und mit den Kindern versucht, Bäume zu pflanzen oder so. Aber wir werden das sicher ausführen, damit für die Zukunft Klarheit herrscht. Ich muss selber lachen, weil ich das lustig finde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Kulturministerin, für Ihre Ausführungen. Nur schnell zum Votum des Abg. Pio Schurti, was die Bussenhöhe anbelangt. Das ist ja nur ein Maximalrahmen - bis zu -, das heisst nicht, dass man den ausschöpfen muss. Aber es geht ja um den Schutz der Kulturgüter, was ja wichtig ist. Und das soll ja ein bisschen eine abschreckende Wirkung haben. Also was mir zugetragen wurde, in der Schweiz gibt es Kantone, die sind nach oben, glaube ich, sogar offen. Also reduzieren würde ich es sicher nicht. Die Frage ist, ob man es nach oben für ausserordentliche Fälle öffnen möchte oder nicht. Aber ich weiss nicht, ob wir dann mit dem Bestimmtheitsgebot in ein Problem kommen. Aber mit dieser Höhe kann ich sonst gut leben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, noch einmal zurück zu meiner zweiten Frage von vorhin zu diesem Abs. b. Das kann sich nur auf ein bereits geschütztes Objekt beziehen. Oder muss man das so verstehen, dass tatsächlich, wenn jemand sagt, ich mache jetzt eine archäologische Untersuchung im Boden meines alten Kellers, das schon bewilligungspflichtig wäre, ob das Haus geschützt ist oder nicht? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Einfach, dass Klarheit herrscht: Dann muss es einen archäologischen Bodenbefund geben, sonst wäre es keine archäologische Untersuchung. Sonst graben Sie einfach im Boden oder in den Kiessteinen von Ihrem schönen Weinkeller. Aber wenn Sie wissen, dass Sie auf archäologischem Boden sind, und dort jetzt einfach einmal zwei Meter hinuntergraben, um zu schauen, ob jetzt dort noch ein bisschen mehr Mauern kommen, als man schon einmal gefunden hatte, dann wäre das schon bewilligungspflichtig. Aber wenn Sie einfach in Ihren Keller gehen und dort einmal ein bisschen schauen, was kommt, dann ist das keine archäologische Untersuchung. Also Sie müssen schon irgendwo vom Begriff Archäologie ausgehen können und sagen, wir wissen das ist grundsätzlich archäologischer Grund und jetzt fangen wir hier an zu graben. Oder etwas ist schon freigelegt, und jetzt gehen Sie als Privatperson hin und graben jetzt einfach weiter, weil es Sie noch mehr interessiert. Das wäre dann verboten. Aber ich führe das für die 2. Lesung aus, da steckt irgendwo noch ein Missverständnis drin. Wir werden das für die 2. Lesung noch einmal deutlich ausführen, dass jeder Private weiss, wo darf ich mein Haus oder mein Objekt detaillierter untersuchen und wo brauche ich zuerst die Bewilligung vom Amt. Und es ist schon so, im Elternhaus meines Vaters, das wahrscheinlich 70, 80 Jahre alt ist, darf ich schon untersuchen lassen, ob es jetzt genau 70 oder 90 Jahre alt ist. Aber wenn ich weiss, dass ich irgendwo im Steg oben in einer sehr alten Scheune bin, bei der man davon ausgehen kann, dass sie wahrscheinlich denkmalgeschützt wäre, dann dürften Sie das nicht einfach machen. Aber ich mache Ausführungen, damit das wirklich klar ist für die nächste Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Hier beziehe ich mich auf die Bestimmungen Abs. 1 Bst. a und b. Hier wird zweimal der Begriff «Gegenstand, bei dem es sich um ein Kulturgut handeln könnte» verwendet. Ich wäre Ihnen hier auch dankbar, wenn Sie auf die 2. Lesung Ausführungen machen könnten, was ein «Gegenstand, bei dem es sich um ein Kulturgut handeln könnte», ist. Also ich würde hier wirklich empfehlen, dass man hier tatsächlich ein Kulturgut nimmt, hier erwähnt. Ich tue mich einfach schwer, wenn hier steht, jemand ist zu bestrafen, wenn er einen Gegenstand, bei dem es sich allenfalls um ein Kulturgut handeln könnte, nicht meldet. Wenn jemand von mir aus einen Gegenstand, der tatsächlich ein Kulturgut ist, nicht meldet, dann verstehe ich es, aber ich tue mich einfach wirklich schwer, was das sein soll.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Was mein Vorredner Vogt gesagt hat, möchte ich unterstützen. Ich tue mich da auch schwer. Wenn ich einen Baum setze in meiner Wiese und finde ein Hufeisen oder so ein Ding, ist das dann ein Kulturgut? Kann ja sein, dass es aus dem Mittelalter stammt, ich weiss es nicht. Also das zu präzisieren wäre sicher gut. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich sehe absolut, von welcher Seite Sie kommen. Aber ich bin ein bisschen in einem Konflikt, denn wenn ich etwas finde, weiss ich zum Zeitpunkt, wo ich es finde, ja nicht, ob es ein Kulturgut ist. Also ich stelle mir vor, ich baue einen kleinen Sandkasten im Rosengarten meiner Grossmutter und stosse da auf ein Skelett. Vielleicht ist das ein Ötzi-Skelett oder vielleicht ist das ein Skelett, das man vor 80 Jahren dort aus irgendeinem Grund vergraben hat. Das ist mein Problem. Ich verstehe, woher Sie kommen. Wir machen uns Gedanken dazu, wie man das präzisieren, wie man mit Ihrem Vorschlag umgehen könnte. Ich habe einfach ein Problem, dass man viel Mal, wenn man eine Sache findet, nicht weiss, ob es wirklich ein Kulturgut ist. Oder ist es eine Fälschung oder jemand interessiert sich überhaupt nicht für das Thema, und dann haben wir schon den Anspruch, dass man versucht, die Bürger zu ermuntern, einmal zum Amt für Kultur zu gehen und sich das anschauen zu lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 3. Diese fünf Jahre, ich frage mich einfach, kann man das so absolut formulieren mit dieser Verjährung? Was ist konkret, wenn das Amt beziehungsweise die Regierung gar nie etwas von dieser Zuwiderhandlung erfahren hat? Im Prinzip wäre nach fünf Jahren eine Vorteilsabschöpfung nicht mehr möglich. Da frage ich mich schon, soll das das Ziel sein dieser Bestimmung? Nach meinem Dafürhalten müsste man in diesen Fällen schon noch eine Chance haben, um diese Vorteilsabschöpfung auch einzufordern, auch wenn das schon längere Zeit her ist. Wie gesagt, was macht die Regierung beziehungsweise das Amt für Kultur, wenn sie von dieser Zuwiderhandlung gar nie erfahren hat?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern in 1. Lesung beraten.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich würde vorschlagen, dass wir mit Artikelaufruf weiterlesen, wenn nichts dagegen spricht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Dagegen spricht meines Erachtens nichts. Das hätte ich auch so vorgenommen. Der Antrag auf Lesen der Vorlage wurde für das Kulturgütergesetz gestellt, und wir haben dieses auch gelesen. Es würde jetzt einen erneuten Antrag erfordern. Möchte jemand diesen Antrag stellen? Das scheint nicht der Fall zu sein.-ooOoo-
gesetz über die Abänderung des sachenrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Somit können wir die Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Sachenrechts per Artikelaufruf vornehmen. Art. 445 Abs. 1, 1a und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 445 Abs. 1, 1a und 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, hier wird von «herrenlosen Naturkörpern oder Altertümern von wissenschaftlichem Wert» gesprochen. Ich habe eine Vorstellung von frauenlosen Altertümern, aber was hier gemeint ist, weiss ich nicht. Vielleicht könnte man hierzu Ausführungen machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe mich auch gefragt, was herrenlose Naturkörper sind und ob es frauenlose Naturkörper auch gibt. Naturkörper habe ich dann einmal nachgeschaut und es sind eben Mineralien, Meteore, erratische Blöcke, Versteinerungen und so weiter. Meine Frage geht dahingehend, wie kann ich als Spaziergänger am Rhein, der irgend so einen Stein mit nach Hause nimmt, definieren, ob der von wissenschaftlichem Wert ist? Und das Zweite: Heute wird sogar Boden als Naturkörper bezeichnet. Also da hätte ich schon gerne eine Präzisierung, was darunter zu verstehen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 2 stellt sich mir die Frage, wie verhält sich das zu Art. 21, den wir länger diskutiert haben? Ich möchte aber auf alle Fälle auch hier anregen, dass nicht der allgemeine Schaden ersetzt wird, sondern der Sachschaden. Von der Diskussion her hat es mehrere Voten gegeben - der Abg. Thomas Vogt hat das anders gesehen. Aber dass die Regierung das bitte nochmals prüft und sonst eine angemessene Lösung vorschlägt. Dann noch zum Finderlohn, das haben wir auch länger diskutiert. Sowohl in Art. 444 gibt es Finderlohn wie auch in Art. 445 Abs. 3. Da möchte ich beliebt machen, dass die Lösung des Denkmalschutzgesetzes übernommen wird, dessen Art. 4. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Zu diesen zwei wunderbaren Begriffen: Herrenlos ist eine Sache, an der kein Eigentum nachgewiesen werden kann, das steht im Sachenrecht in Art. 442 drin. Und dann ist ein Naturkörper ein beweglicher Gegenstand, der ohne Zutun von menschlicher Arbeitskraft geschaffen oder kombiniert wurde. Das ist eben beispielsweise eine Versteinerung, und dann muss sie noch von wissenschaftlichem Wert sein. Und dann gibt es noch Altertümer: Das sind bewegliche Gegenstände, die von Menschen aus Naturstoffen geschaffen oder kombiniert wurden. Das könnte beispielsweise ein Schmuckstück sein oder ein Schriftstück, ein Schriftpapier. Und der Wert lässt sich teilweise nur aus dem Alter ableiten, das ist also das, was es ungleich dem Naturkörper macht. Das ist mir noch wichtig: Ich habe hier also nicht etwas Neues geschaffen, sondern das ist das alte Sachenrecht, bei dem wir nur die Formulierung mit dem Eigentum des Landes etwas anders machen. Also ich kreiere hier nicht altertümliche Begriffe in eine neues Gesetz hinein, das ist mir noch wichtig. Und den restlichen Hinweis in Bezug auf den Schaden haben wir, glaube ich, genügend diskutiert und wir werden das für die 2. Lesung nochmals anschauen und genau begründen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Erklärung der Regierung. Naturkörper ist so eine Sache, zum Beispiel Mineralien sind auch Naturkörper. Das heisst, wenn ich bei der nächsten Bergwanderung einen Bergkristall finde, muss ich ihn vorweisen oder zeigen, ob der wissenschaftlichen Wert hätte, sonst kann ich mir den nicht auf die Kommode stellen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Wünschen würde ich es mir eben schon, dass Sie dann diesen Kristall ins Amt bringen und zeigen würden, damit man schauen kann, ob er einen wissenschaftlichen Wert hat, der wichtig für unser Land ist, und ob es Kulturgut ist. Und wir würden Sie dann sicher auch zu einem Kaffee nach Ihrer Bergwanderung einladen, wenn Sie das mit uns diskutieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Sachenrechts in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des Baugesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes. Art. 17 Abs. 3 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 3 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir hatten heute schon einmal das Thema Solarzellen. Jetzt ist hier anscheinend die Regierung zur Auffassung gelangt, dass man zumindest zukünftig die Parabolantennen für zulässig erklärt. Waren Solarzellen nicht auch ein Diskussionspunkt, der in Erwägung gezogen wurde? Denn eben bei Parabolantennen ist man jetzt den Besitzern von solchen Liegenschaften entgegengekommen. Und wir haben es ja heute schon gehört, auch bei Solarzellen besteht zumindest teilweise ein Bedürfnis.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 3: Bauvorhaben innerhalb des archäologischen Perimeters sind «möglichst frühzeitig mit der zuständigen Behörde zu koordinieren». Das ist für mich etwas unklar. Ich würde eigentlich beliebt machen, dass man eine konkrete Frist oder eine Mindestfrist aufnimmt. Einfach, damit in der Praxis Rechtssicherheit besteht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich würde das Votum von Herrn Lampert gerne unterstützen, dass man prüft, ob für Solarzellen die Bestimmungen nicht gelockert werden könnten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Noch eine kurze Wortmeldung. Ich glaube, dieses «möglichst frühzeitig», ich hatte jetzt auf die Schnelle keine Gelegenheit, das Baugesetz aufzurufen, aber ich glaube, das steht heute schon praktisch so im Gesetz drin. Aber wir werden schauen, ob wir eine Präzisierung machen können. Ich fände es einfach nicht zielbringend, wenn wir das Baugesetz unnötig in solchen Aspekten abändern, ohne dass wir richtig darüber beraten und uns damit befassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiterArt. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des behindertengleichstellungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Art. 11 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Behindertengleichstellungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des strafgesetzbuches
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches. § 126 Abs. 1 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 126 Abs. 1 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Hier kommen wir wieder zu den herrenlosen Naturkörpern und «einem Altertum von erheblichem wissenschaftlichen Wert». Hier reden wir von «erheblichem wissenschaftlichen Wert» und im Sachenrecht reden wir nur von «wissenschaftlichem Wert». Wie ist da der Unterschied? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Das geht mir jetzt mit dem Artikelaufruf tatsächlich schnell. Ich könnte das Gesetz kurz prüfen. Ich bin ziemlich sicher, dass wir den Wortlaut von «erheblich» aus dem alten Gesetz so übernommen haben. Wir haben das ja nicht neu geschaffen, sonst hätten wir sicher eine andere Formulierung verwendet für diese ganz alten Begriffe, die fast niemand versteht. Also es kommt aus dem alten Gesetz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. § 180 Abs. 1 Ziff. 4 und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 180 Abs. 1 Ziff. 4 und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 181 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 181 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches in 1. Lesung beraten.
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gesetz betreffend die Abänderung des gesetzes über die Rückgabe unrechtmässig verbrachter kulturgüter
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rückgabe unrechtmässig verbrachter Kulturgüter. Art. 2 Bst. b Unterbst. dd wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Bst. b Unterbst. dd steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rückgabe unrechtmässig verbrachter Kulturgüter in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des Energieausweisgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Energieausweisgesetzes. Art. 2 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Energieausweisgesetzes in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes. Art. 4 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des wohnbauförderungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes. Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des geldspielgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Geldspielgesetzes. Art. 3 Abs. 1 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Geldspielgesetzes in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 30 erledigt.
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