Abänderung des Geldspielgesetzes (GSG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 137/2015) [1. Lesung: 4. Dezember 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 20/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Geldspielgesetzes (GSG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze. Diese Vorlage wurde am 4. Dezember 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 20/2016. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Geldspielgesetzes beginnen. Art. 3 Abs. 1 Bst. b und m Ziff. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. b und m Ziff. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 Sachüberschrift, Einleitungssatz sowie Bst. a, dbis, e, f und i werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Sachüberschrift, Einleitungssatz sowie Bst. a, dbis, e, f und i stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 3 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 3 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 Einleitungssatz, Bst. a Einleitungssatz und Ziff. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Einleitungssatz, Bst. a Einleitungssatz und Ziff. 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine ganz grundsätzliche Bemerkung zu diesem Gesetzesteil. Und zwar geht es um jeweils den letzten Teil dieser Absätze oder Paragrafen, da heisst es sehr oft: Die Regierung kann das Nähere mit Verordnung regeln. Das ist so in den Art. 16, dann 17, wenn wir weiterblättern, 22, 26 und so fort. Ich denke, fast in jedem zweiten oder dritten Artikel steht, dass das Nähere von der Regierung mit Verordnung geregelt wird. Und wenn ich jetzt an die Diskussion zurückdenke, an gestern, Bürokratieabbau, da hat, ich glaube, es war der Abg. Pio Schurti, gesagt, dass man bei einem Gesetz, das mehr als dreimal eine solche Erwähnung hat, eigentlich gar nicht zustimmen sollte. So weit möchte ich eigentlich nicht gehen, ich habe bis jetzt auch zugestimmt und ich werde auch weiterhin zustimmen. Aber die grundsätzliche Bemerkung geht dahin, dass ich sage, es ist schwierig, wenn man hier einem Gesetz zustimmen muss, das mehrheitlich dann über Verordnungen noch detailliert oder verfeinert wird. Also wir wissen nicht genau, was dann in diesen Verordnungen steht oder wie das wirklich geregelt wird, und das finde ich schwierig.In dem Sinne hilft uns das nicht weiter in der Diskussion, es wird auch keine Diskussion dazu geben, es ist eine Tatsache. Aber ich frage einfach, kann man das nicht ändern? Wäre es nicht möglich, dass gewisse Dinge in das Gesetz aufgenommen werden oder die Verordnungen vielleicht schon sogar vorliegen würden? Das ist eine grundsätzliche Bemerkung, die beim Art. 16a anfängt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch besten Dank an meinen Kollegen Eugen Nägele. Er hat es auf den Punkt gebracht. Die Schwierigkeit ist einfach, dass man einem Gesetz zustimmt und dahinter viel Verordnungstext befürchten muss oder zumindest annehmen muss, den man gar nicht kennt. Das ist grundsätzlich ein Problem, und man sollte wirklich im Landtag so wenig wie möglich diese Bestimmung in eine Gesetz hineinschreiben, dass das Übrige einfach die Regierung per Verordnung regelt. Der zweite Punkt, den der Kollege Nägele vorgebracht hat, ist eben, dass man zumindest erwarten könnte, dass solche Verordnungsentwürfe bereits vorliegen, wenn man das Gesetz verabschiedet. Das, was wir jetzt machen - und ich werde diesem Artikel auch zustimmen -, aber mir ist sehr bewusst und auch unangenehm, dass wir hier so ein bisschen ins Dunkle tappen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich danke Ihnen, Herr Abg. Nägele, und auch Ihnen, Herr Schurti, für diese Bemerkungen. Sie haben natürlich teilweise schon recht - je nach Gesetzesmaterie ist der Umfang von Verordnungen sehr gross. Ich erinnere gerade an andere Bereiche; im Bereich Volkswirtschaft, denken Sie an spezifische Bestimmungen zum Gewerbe und so weiter, da gibt es ausführliche Verordnungsmaterie, die im Gesetz sehr knapp geregelt ist und dann in der Verordnung eben sehr ausführlich. Das gibt es in einigen Bereichen. Vor allem eben dort, wo immer wieder Neuerungen kommen, auch technische Neuerungen und so weiter, damit man eben reagieren kann und nicht jedes Mal das Gesetz anpassen muss. Wir müssen uns einfach bewusst sein: Immer wenn wir Dinge auf Gesetzesebene mit einem hohen Detaillierungsgrad regeln, führt es dazu, dass bei Änderungen, bei Anpassungen, jeweils wieder der Gesetzgeber beschäftigt werden muss. Darum ist es im Rechtsbereich üblich, dass man eben Dinge, die eine hohe technische Vielfalt kennen, vor allem auf Verordnungsebene regelt. Hier in diesem spezifischen Bereich geht es natürlich insbesondere auch um solche technischen Neuerungen, die immer wieder vorkommen, gerade im Bereich von Spielbanken. Was auch - erleichternd meines Erachtens - dazukommt, ist, dass es bereits eine ausführliche Spielbankenverordnung vom 21. Dezember 2010 gibt. Diese Verordnung ist vorhanden. Sie sehen dort, sehr viele Bestimmungen sind bekannt. Und es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Änderung der Bewilligungsprozedere nicht die gesamte Verordnung völlig neu designt werden muss, sondern dass der Grossteil der bestehenden Verordnung erhalten bleiben wird. Insofern kann man davon ausgehen, dass der Grossteil der Verordnungen, die nötig sind, eben auch schon bekannt sind in diesem Bereich. Wenn wir uns vorstellen, dass wir alle diese Details, die in der Spielbankenverordnung zum Beispiel geregelt sind, wo es um Steuerung und Aufbau von Geldspielautomaten, um Troncbehälter, um Roulettetische, wie die funktionieren müssen, um Anforderungen an Zertifikate, an Zertifizierungsvorschriften zu Geldspielautomaten, zu Jackpot-Auszahlungen und so weiter geht, im Gesetz regeln müssen - im Spielbankenbereich gibt es einfach eine Vielzahl von technischen Details und Umsetzungsvorschriften. Wenn Sie das alles in das Gesetz hineinschreiben wollen, dann werden wir hier zwei Tage einkalkulieren müssen für eine Lesung eines solchen Gesetzes. Ich glaube, das ist einfach im Sinne der Pragmatik gar nicht anders lösbar in einem Rechtsstaat, dass man diese Dinge eben auf Verordnungsebene regeln muss. Das ist der Grund, warum eben hier bei vielen Details auf die Verordnungsebene verwiesen wird. Und noch einmal: Es ist ja hier eine Revision und kein neues Gesetz, das heisst, die bestehende Verordnung zeigt dem Landtag - finde ich - schon ausführlich, wie die Verordnung auch in Zukunft aussehen wird. Das ist einfach die Problematik hier, das kann ich Ihnen leider nicht anders erklären. Ich kann es auch nicht ändern, weil sonst das ganze Thema nicht mehr handhabbar wird. In der Schweiz ist es genau gleich geregelt. Auch in Österreich ist es so geregelt. Das ist in solchen Materien einfach fast unumgänglich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, mir erscheint das doch eine sehr theoretische Diskussion. Das war es gestern im Prinzip auch schon. Ich denke mir, die Regierung bringt es schon treffend auf den Punkt: Sie muss einfach eine gewisse Verordnungskompetenz haben, gerade für dynamische Bereiche, wo es schnell zu handeln gilt, da muss die Regierung handeln können, und das hat sie eben mit dieser Verordnungskompetenz. Als Landtagsabgeordneter hat man zwei Optionen. Normalerweise fordert man in der 1. Lesung auf die 2. Lesung die Verordnung oder man stimmt nicht zu. Das sind genau die zwei Lösungsansätze, die es hierzu gibt, wenn man mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden ist. Und wie gesagt, wenn man alles in das Gesetz hineinschreiben will, dann werden die Gesetze sehr umfangreich und vor allem wird der Prozess dann nicht sehr effizient. Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben einen Fehler in einem Gesetz und Sie müssen den ändern. Dann warten dann die Marktteilnehmer sehr lange, bis diese Änderung eben vollzogen ist. Die Regierung kann sehr schnell handeln als Verordnungsgeber. Aber wie gesagt, als Landtagsabgeordneter muss man halt auf die 2. Lesung diese Verordnung einfordern. Ich mache das ab und zu. Und ansonsten stimmt man halt nicht zu, wenn man mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden ist. Das ist relativ trivial.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Art. 16 Einleitungssatz, Bst. a Einleitungssatz und Ziff. 4 abstimmen. Wir stimmen jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 16a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 17a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 Sachüberschrift und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 Sachüberschrift und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 36 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 Abs. 1 Bst. h sowie Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 1 Bst. h sowie Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 47 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 und Bst. b Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 und Bst. b Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 55 Abs. 1 Bst. e und l sowie Abs. 2 Bst. b Ziff. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 Abs. 1 Bst. e und l sowie Abs. 2 Bst. b Ziff. 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 59 Abs. 1 Bst. b und g sowie Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 Abs. 1 Bst. b und g sowie Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 60a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 60b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 60c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 63 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 70 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 73 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich werde keinen Antrag stellen, aber ich möchte eine Überlegung hier noch dartun. Gemäss Art. 74 Abs. 1 des Steuergesetzes erhält die Gemeinde, in welcher eine juristische Person ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte hat, einen Anteil an der Ertragssteuer von 35%. Dieser Anteil wird durch die vorgängige Abschöpfung der Geldspielabgabe erheblich geschmälert und so die Attraktivität für die Ansiedlung einer Spielbank für die Gemeinden möglicherweise beeinträchtigt. Dies ist in unserem Rechtssystem an und für sich einzigartig und benachteiligt eine mögliche Standortgemeinde bei der Ansiedlung von Betrieben dieser Branche gegenüber Betrieben anderer Branchen im Vornhinein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung dazu äussern? Das ist nicht der Fall. Somit können wir über diesen Artikel abstimmen. Wir stimmen jetzt ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 77 Abs. 1 Bst. a und c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 Abs. 1 Bst. a und c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 78 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 und Bst. b sowie Abs. 3 Bst. e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 78 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 und Bst. b sowie Abs. 3 Bst. e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 79 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 79 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 81a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 81b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 81c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 82a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 82a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 82b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 82b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 83a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 83a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 85 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 87 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 87 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 88 Abs. 1 Bst. a bis d sowie Abs. 2 Bst. a und b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 88 Abs. 1 Bst. a bis d sowie Abs. 2 Bst. a und b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 89 Abs. 1 Bst. n und p werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 89 Abs. 1 Bst. n und p stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 95 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Hierzu hätte ich noch eine Frage nochmals betreffend die Verordnungen. Ich würde den Herrn Regierungschef-Stellvertreter gerne fragen, wie weit die Erarbeitung der Verordnungen bereits fortgeschritten ist, ob die Verordnung auch nochmals europäisch notifiziert werden muss. Dann eine weitere Frage: Ab wann können Bewilligungsgesuche allenfalls eingereicht werden, respektive ist mit dem Inkrafttretensdatum 1. Oktober gemeint, dass dann Casinos bereits ihren Betrieb aufnehmen können, oder können ab dann Bewilligungsgesuche eingereicht werden? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe auch hier nur eine Anmerkung zu machen. Hier müsste dann, wie gestern diskutiert, die Verfallsautomatik eingebaut werden in diesem Gesetz. Ich habe ja dem Postulat zugestimmt und ich denke, gerade für Investoren, wenn ich mich jetzt in diese hineinversetze, wäre es dann doch schwierig. Also da könnte der Herr Regierungschef in der Postulatsbeantwortung das Geldspielgesetz auch einmal heranziehen, um zu sagen, ob es jetzt hier eine gute Wirkung hätte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Hier kann ich gerade auch anschliessen. Also ich denke, die Bemerkung, die der Abg. Christoph Wenaweser bezüglich dieser Steuersituation und der Gemeinden abgegeben hat, das wäre ein Fall, den man sich vielleicht in fünf Jahren nochmals anschauen könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort, auch für diese Bemerkung jetzt wegen der Steuergesetzgebung. Ich denke, dass das automatisch ausgeschlossen ist, der Steueraufwand ist nicht geltend zu machen. Also die Besteuerung erfolgt auf den Reingewinn vor Steuern. Also ich denke, dass das damit auch schon im Gesetz inkludiert ist und die Gemeinde dahingehend nicht zu kurz kommt. Das glaube ich, dass das so ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, zur Verfallsautomatik möchte ich mich nicht äussern heute. Hier haben wir gestern, glaube ich, genug diskutiert, und es ist ja noch nicht in Kraft und noch nicht einmal die Postulatsbeantwortung begonnen. Also geben Sie uns noch ein bisschen mehr Zeit, Herr Abg. Batliner, das wäre nett. Zu den Fragen des Abg. Christoph Wenaweser: Ja, die Verordnungen sind in Arbeit, ich kann Ihnen jetzt nicht genau sagen, bei welchem Artikel wir stehen, aber sie sind in Arbeit. Und ja, die Verordnungen müssen ebenfalls gemäss EU-Richtlinie 9834 notifiziert werden, insofern es um technische Anpassungen geht, gleich wie das Gesetz. Hier kann ich gleich anfügen, dass im Rahmen der Notifikation der gesetzlichen Änderungen keine Anpassungen seitens der EU gefordert worden sind, die eine Änderung auf die 2. Lesung bedingt hätten. Es wurden Fragen gestellt, die mit der Dienstleistungsfreiheit zu tun haben, nicht aber im Sinne dieser Richtlinie. Also wir haben keine Veranlassung, hier irgendetwas anzuhalten. Die Bemerkungen seitens der Europäischen Behörden gingen in eine andere Richtung. Sie stellten Fragen anderer Natur, die mit dem Gesetzgebungsprozess nicht verknüpft sind. Bei den Verordnungen werden wir das Gleiche tun müssen, weil es eben auch um viele technische Dinge geht. Das ist einer der Gründe, warum das Inkrafttreten nicht früher möglich ist, weil diese Notifikationsfrist eben dann abgewartet werden muss.Betreffend die Bewilligung ist die Rechtslage klar: Das Gesetz tritt am 1. Oktober in Kraft, ab diesem Zeitpunkt können nach neuem Recht Bewilligungsgesuche eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, am 30. September ein Gesuch einzureichen, weil dann noch das alte Recht gilt. Das heisst, die möglichen Interessenten müssen abwarten und am 1. Oktober dürfen sie das Gesuch nach dem neuen Recht einreichen. So viel Geduld muss jetzt halt einfach noch sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Inkrafftreten ab. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung.Wer dem Gesetz über die Abänderung des Geldspielgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen. Art. 9 Abs. 1 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung.Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Art. 30a Abs. 8 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30a Abs. 8 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Anhang 1 Abschnitt I Ziff. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt I Ziff. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 19 erledigt. Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 13:45 Uhr. Mittagspause (von 12:15 bis 13:45 Uhr)
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