Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Nr. 18/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 20: Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 18/2016. Er steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck
Besten Dank. Das vorliegende DBA ist ein umfassendes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Es ersetzt das bisherige Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz über verschiedene Steuerfragen aus dem Jahre 1995, welches nur die Besteuerung gewisser Einkünfte regelt. Das neue Abkommen folgt den Empfehlungen der OECD. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch auf Anfrage nach internationalem Standard vereinbart. Nun, was sind die Vorteile gegenüber dem heutigen Rumpfabkommen? Zu den wichtigsten Vorteilen des vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommens zählt die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Verrechnungssteuer. Dies bedeutet, dass bei Zinszahlungen die schweizerische Verrechnungssteuer für alle in Liechtenstein ansässigen Privatpersonen und Unternehmen auf null gesenkt wird. Bei Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen im Konzern sowie bei Dividenden an liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen ist ebenfalls der Nullsatz vorgesehen. Bei Portfoliodividenden und Dividenden an natürliche Personen wird die schweizerische Verrechnungssteuer von derzeit 35% auf 15% reduziert. Land und Gemeinden, AHV und liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen werden neu die Verrechnungssteuer auf schweizerische Vermögensanlagen zurückfordern können. Die bis anhin nicht rückforderbare Verrechnungssteuer auf den Vermögensanlagen des Landes und der AHV beträgt aktuell rund CHF 3 Mio. pro Jahr. Zusätzlich eröffnet sich mit dem Zugang zu den Schweizer-Franken-Inlandsanleihen eine deutlich verbesserte Situation bei der Asset Allocation hinsichtlich Anlageuniversum und Schuldnerbonität bei den Schweizer-Franken-Anleihen. Private können auf ihren schweizerischen Vermögensanlagen in Zukunft die Verrechnungssteuer entweder voll zurückverlangen - dies ist bei Zinsen der Fall - oder bis auf einen Sockel von 15% bei Dividenden. Für Unternehmen aus Liechtenstein ergeben sich durch das DBA deutlich verbesserte Rahmenbedingungen für ihre Marktpräsenz in der Schweiz. Der bisherige Nachteil der vollen Verrechnungssteuer von 35% auf Dividenden hat Unternehmensentscheidungen beeinflusst und finanzielle Einbussen beschert. Durch die Senkung auf null bei massgeblichen Beteiligungen wird dies entsprechend und massgeblich korrigiert. Als integraler Bestandteil des Abkommens wurde ein Protokoll verhandelt. Es enthält konkretisierende Regelungen, unter welchen Voraussetzungen liechtensteinische Vermögensstrukturen als abkommensberechtigt gelten, und schafft diesbezüglich mehr Rechtssicherheit. Mit Ausnahme der Besteuerung der Grenzgänger konnten die für Liechtenstein wichtigen Schlüsselthemen erfolgreich verhandelt werden und finden im DBA respektive im Protokoll ihren Niederschlag. Unbestrittenermassen ist die Grenzgängerbesteuerung, welche auch weiterhin durch die Schweiz erfolgt, ein grosser Wermutstropfen. Es braucht an dieser Stelle wohl aber nicht weiter ausgeführt werden, dass die Grenzgängerfrage vor und während den Verhandlungen höchst umstritten war - und sie ist es bekanntlich noch heute. Jedenfalls beharrte die Schweiz auf der Ausgangsposition, welche auch bisher keine Quellensteuer durch Liechtenstein vorsah. Das eidgenössische Parlament machte dem Bundesrat die klare Vorgabe, dass bei der Besteuerung der Grenzgänger am Status quo festzuhalten sei. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass ein Beharren Liechtensteins auf einer Quellensteuer für schweizerische Grenzgänger zum Scheitern der DBA-Verhandlungen geführt hätte. Ich möchte die Grenzgängerfrage noch kurz in einen grösseren Zusammenhang stellen: Aufgrund der Beschränkung der Zuwanderung können sich Arbeitnehmende nicht frei in Liechtenstein niederlassen. Dies führt zu einer verstärkten Ansiedlung in der benachbarten Schweiz. In der Gemeinsamen Erklärung zum vorliegenden Abkommen wird hierauf explizit Bezug genommen. Es heisst dort: «Das Abkommen berücksichtigt in Bezug auf die Grenzgängerbesteuerung auch die besondere Situation, wonach in Liechtenstein ein ungewöhnlich hoher Prozentsatz an im Ausland ansässigen Arbeitnehmern beschäftigt ist, von denen über die Hälfte täglich aus der Schweiz nach Liechtenstein pendeln, wovon wiederum 39% nicht Schweizer Staatsangehörige sind.» Damit ist das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates für Grenzgänger zwischen der Schweiz und Liechtenstein der Preis für die Beschränkung der Zuwanderung Liechtensteins. Stimmt der Landtag dem DBA Liechtenstein-Schweiz zu, können Neuverhandlungen gemäss Gemeinsamer Erklärung unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Es heisst dort: «Sollten sich die rechtlichen oder die tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Situation der Grenzgänger und der besonderen Situation der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten wesentlich ändern, so werden beide Staaten Gespräche aufnehmen, um eine Revision des Abkommens in Bezug auf die Grenzgängerbesteuerung anzustreben.» Sollten also diese Bedingungen eintreffen, zum Beispiel je nach Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative in der Schweiz, besteht eine Basis für Neuverhandlungen. Die Fraktion der Freien Liste hat bekannt gegeben, dass sie das vorliegende DBA ablehnen wird. Würde auch der Landtag das neue DBA ablehnen, hätte dies zur Folge, dass das bestehende Rumpfabkommen mit der entsprechenden Grenzgängerbesteuerung durch die Schweiz in Kraft bleibt. Es stellt sich die Frage, was die Freie Liste mit einem solchen Vorgehen erreichen will und kann. Ich bin der Meinung, dass nach Ablehnung des DBA durch den Landtag die Schweiz keinen Grund hätte, auf Neuverhandlungen einzutreten. Einerseits besteht in der Schweiz kein Verhandlungsspielraum. Die Position in Bezug auf die Grenzgängerbesteuerung wurde vom Parlament dem Bundesrat klar vorgegeben. Dieses müsste also seine Vorgabe abändern. Das ist unrealistisch, zumal das DBA bereits vom Nationalrat angenommen wurde. Andererseits kann die Schweiz auch gut mit einem TIEA, einem Steuerinformationsabkommen, mit Liechtenstein leben. Damit ist das Risiko sehr hoch, dass wir die erreichten Verbesserungen verlieren würden. Jedenfalls könnten die unbestrittenen Vorteile des DBA für die Unternehmen, die AHV und Vorsorgeeinrichtungen sowie Private nicht gesichert und ab 1. Januar 2017 genutzt werden. Ich komme bereits zu den Schlussfolgerungen: Liechtenstein hat sein Netz an DBAs in den vergangenen Jahren laufend erweitert. Das vorliegende Abkommen mit der Schweiz bildet dabei zweifellos einen wichtigen Meilenstein in der liechtensteinischen DBA-Politik. Es ist gelungen, ein vollwertiges DBA mit unserem engsten und wichtigsten politischen und Wirtschaftspartner abzuschliessen. Das DBA verbessert den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr mit der Schweiz beziehungsweise die Investitionsmöglichkeiten in der Schweiz für Unternehmen, Private und den Staat in wesentlicher Weise. Andererseits ergeben sich auch Chancen für Neuansiedlungen von Unternehmen und den Ausbau von Wirtschaftsaktivitäten in Liechtenstein. Obwohl das liechtensteinische Verhandlungsziel hinsichtlich der Grenzgängerbesteuerung nicht erreicht werden konnte, ist gesamthaft festzuhalten, dass das neue Abkom-men im Vergleich zum bestehenden Rumpfabkommen eine erhebliche Verbesserung darstellt. Gegenüber heute verliert die Schweiz einiges an Steuersubstrat, wohingegen Liechtenstein unter dem Strich mehr bekommt. Insgesamt hat das neue DBA klar positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Liechtenstein und führt zu einer Stärkung unserer steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit. Aus all diesen Gründen werde ich dem DBA mit der Schweiz meine Zustimmung erteilen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das am 10. Juli 2015 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz bildet einen wichtigen Meilenstein in der Vermeidung von Doppelbesteuerung und in der DBA-Politik. Die Schweiz ist der Nachbarstaat, mit dem wir die engsten politischen und wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Beziehungen haben. In Anbetracht dieser Ausgangslage ist das jetzt vorliegende DBA mit der Schweiz eine deutliche Verbesserung zum Status quo, vor allem für die heimische Wirtschaft, wenngleich nicht alle liechtensteinischen Forderungen und Bedürfnisse in Bezug auf die Steuererleichterungen erfüllt wurden. Ich spreche hier auch das Ausbleiben der Quellensteuer in Bezug auf das Arbeitsentgelt und der Renten der schweizerischen Grenzgänger an. Dieses Abkommen ist das, was die Schweiz mit negativer Ausnahme natürlich der Quellensteuer auch anderen Staaten bietet und was internationale Standards zulassen. Für die Wirtschaft, die Bildung, die AHV und die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen bringt das jetzt vorliegende DBA wesentliche Vorteile gegenüber dem Steuerabkommen mit der Schweiz aus dem Jahre 1995. Das Abkommen bietet wesentliche Verbesserungen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr, den Investitionsmöglichkeiten in der Schweiz sowie die Abschaffung respektive Reduktion der Verrechnungssteuer auf Zinszahlungen und Dividenden. Ich bin auch überzeugt, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen zur Schweiz mehr zählen, als eine Eins-zu-eins-Verrechnung von Schweizer Franken. Die Leistungen der Schweiz, sei dies auf der diplomatischen Ebene, der Bildung, der Wirtschaft, der Währung, der Zoll- und Mehrwertsteuerfragen, Autobahn und der Administration summieren sich unter dem Strich sicher auf ein paar Millionen Schweizer Franken zugunsten unseres Landes. Das Abkommen dient der weiteren positiven Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz, aber auch den Unternehmen und den Privatpersonen. Wir sollten die langjährigen, guten Beziehungen zur Schweiz auch in Zukunft pflegen. Die Leistungen der Schweiz gegenüber unserem Land lassen sich nicht immer nur monetär messen. Das Abkommen steht im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie, der allgemeinen liechtensteinischen Abkommenspolitik und ebenso entspricht das Abkommen dem internationalen OECD-Standard. Wie in allen liechtensteinischen DBAs wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart. Mit dem Abkommen sind für das Land Liechtenstein keine personellen und finanziellen Konsequenzen in Bezug auf die Administration zu rechnen. Bei der Steuerverwaltung können die Aufgaben, die sich aus dem Abkommen ergeben, mit dem bestehenden Personal bewältigt werden. In Anbetracht der oben erwähnten Faktoren, das heisst finanzielle Verbesserungen sowie Pflege der hervorragenden wirtschaftlichen und politischen Beziehungen, bin ich zum Schluss gekommen, dass ich dem vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz zustimmen werde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Jedes Jahr bezahlen Liechtensteiner Unternehmen mehr als CHF 800 Mio. an Löhnen an Grenzgänger aus der Schweiz. Das sind rund CHF 67 Mio. im Monat, das sind fast CHF 2,2 Mio. am Tag. Davon hat Liechtenstein nichts, wenn der Hohe Landtag heute dieses Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung verabschiedet. Für Liechtenstein ist die Erhebung einer Quellensteuer auf Schweizer Grenzgänger der zentrale Punkt in diesem Abkommen und genau bei diesem zentralen Punkt müssen wir Liechtensteiner unten durch, wenn wir dieses Abkommen genehmigen. Die Verhandlungen mit der Schweiz in Bezug auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen sind meiner Meinung nach schlecht verlaufen. Es konnte wenig erreicht werden. Die Fraktion der Freien Liste wird dieses Abkommen nicht gutheissen. Zu mager sind die Resultate, zu klar die Diskriminierung Liechtensteins gegenüber den anderen Nachbarn der Schweiz. Dieses Abkommen entspricht nicht den Interessen Liechtensteins, und wenn jetzt argumentiert wird, dass man doch wenigstens das Positive sehen soll und eben nicht mehr möglich gewesen sein soll, dann muss ich klar sagen: Nein, so ist es nicht. Das hier vorliegende DBA ist nicht genug. Dieses DBA widerspricht den bei der Behandlung des Postulats der Freien Liste vom 4. September 2013 immer wieder ausgeführten freundschaftlichen Beziehungen. Es widerspricht guter Nachbarschaft. Es stellt in meinen Augen einen Affront dar und es ist abzulehnen. Die Schweiz hat mit allen ihren Nachbarländern Abkommen, in denen die Schweiz wie selbstverständlich Grenzgänger aus Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien besteuert. Im Abkommen mit Italien geht dieses Arrangement zum Beispiel viel weiter als die von Liechtenstein angestrebten 4%. Die Schweiz ist aber nicht bereit, Liechtenstein auch nur annähernd gleichzubehandeln wie ihre anderen Nachbarn. Im Gegenteil - Liechtenstein wurde mittels zweier Motionen im Nationalrat die Rute ins Fenster gestellt und jegliche Verhandlung über eine Quellensteuer für Grenzgänger von vornherein unterbunden. Liechtensteiner Unternehmen dürfen zwar bereitwillig gute Löhne an Grenzgänger entrichten, der Liechtensteiner Staat darf die Infrastruktur bereitstellen, aber partizipieren am Steuerkuchen darf Liechtenstein dann nicht. Und das, obwohl die Schweiz selbst umgekehrt bei allen anderen Nachbarländern sehr wohl Steuern erheben will und das mit Nachdruck durchgesetzt hat. Liechtenstein soll verzichten. Liechtenstein soll akzeptieren, was man Liechtenstein anbietet. Liechtenstein muss zukünftig nicht nur auf CHF 32 Mio. an Quellensteuer auf Schweizer Grenzgänger verzichten. Nein, zukünftig müssen wir gar auf eine zusätzliche Million verzichten, die wir aus der Besteuerung von AHV-Renten erhoben haben. Die Schweiz hat gut verhandelt, Liechtenstein nicht. Mit diesem DBA haben wir gar weniger als vorher, und die Schweiz hätte uns gar eine Million abgerungen. Zugegebenermassen müssten noch die Auspendler von dieser Rechnung abgezogen werden, wenn eine Quellensteuer gegenseitig eingeführt würde. Es stellt sich die Frage, wie denn eine Bilanz der Leistungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz aussieht und ob die Liechtensteiner Unterhändler diese ins Feld geführt haben. Lassen Sie mich hier einige Punkte anführen. Liechtenstein beteiligt sich grosszügig an verschiedenen Bildungsinstitutionen, wie dem BZB; Liechtenstein entrichtet für jeden Studenten einen Deckungsbeitrag, wenn zum Beispiel eine Studentin eine Schweizer Bildungsinstitution besucht. Liechtenstein bezahlt die Schweiz für die Erhebung der Mehrwertsteuer, was lediglich die Anwendung eines Dreisatzes voraussetzt. Liechtenstein entrichtet zum Beispiel einen Verwaltungskostenanteil bei der Erhebung der Mineralölsteuer von CHF 3,6 Mio., was 15,7% der gesamten an Liechtenstein fliessenden Gelder von CHF 22,6 Mio. darstellt. Liechtensteiner Patienten sind herzlich willkommen bei den Spitälern in der Schweiz. Liechtenstein überträgt häufig seine Stimmrechte in internationalen Organisationen an die Schweiz, was de facto dazu führt, dass die Schweiz zwei Stimmen zur Verfügung hat. Diese Liste könnte fast beliebig weitergeführt werden. Es ist also bei Weitem nicht so, dass Liechtenstein Leistungen gratis von der Schweiz bezieht. Diese Bilanz ist mindestens ausgeglichen, wenn nicht gar deutlich zum Vorteil der Schweiz. Aber in freundnachbarschaftlichen Beziehungen soll auch gar nicht jeder Rappen in die Waagschale geworfen werden. Nur die Schweiz tut eben genau das, wenn ich das sehr schwache Argument höre, dass die Liechtensteiner die Schweizer Autobahn benützen würden und deshalb eine Quellensteuer nicht gerechtfertigt sei. Auch für die Benutzung der Autobahn bezahlen wir, und zwar genau so viel wie jede Schweizerin. Was würden wir denn bekommen, wenn wir diesem Abkommen zustimmen würden? Einzig im Bereich der Verrechnungssteuer ist uns die Schweiz entgegengekommen. So würden bei Zinszahlungen keine 35% mehr in der Schweiz anfallen. Bei Dividenden schaut es schon etwas anders aus. Würden qualifizierte Beteiligungen den Nullsatz erhalten, müsste der kleine Anleger weiterhin 15% an die Schweiz abdrücken. Und ich kann mich des Eindrucks auch hier nicht erwehren, dass die Schweiz auch in dieser Sache den eigenen Vorteil als ein Zugeständnis an Liechtenstein zu verkaufen versucht. Der Nullsatz bei qualifizierten Beteiligungen macht es ungleich attraktiver für Liechtensteiner Unternehmen, Zweigniederlassungen in der Schweiz zu gründen und im Extremfall gar Arbeitsplätze in die Schweiz zu verlagern, denn es fallen ja für die Rückführung der Gewinne über Dividenden keine Steuern mehr an. Die Schweiz wird so ungleich attraktiver für zusätzliche Arbeitsplätze von Liechtensteiner Unternehmen. Dies wird zusätzlich gefördert durch Nachteile bei der erbrachten Leistung von Liechtensteiner Firmen über die Grenze hinweg. Auch dort will sich die Schweiz bekanntlich nicht bewegen. Die Schweiz winkt in der Beilage 2 auf Seite 87 im grünen Teil damit, dass man, wenn dann die Masseneinwanderungsinitative umgesetzt werde, die Situation nochmals evaluieren werde. Im gleichen Atemzug müsste Liechtenstein aber bei einem Eingehen auf dieses Abkommen zustimmen, dass dieses Abkommen «auf einer Gesamtbetrachtung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung basiert und eine ausgewogene Lösung darstellt». Dem ist nicht so. Von einer ausgewogenen Lösung kann nicht gesprochen werden. Alleine dieser Satz stellt für mich ein Eingeständnis einer Verhandlungsniederlage dar, den ich nicht unterstützten kann. Und wer glaubt, dass uns die Schweiz bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative Sonderkonditionen zugestehen kann, der sei mit diesem DBA eines Besseren belehrt. Das kann die Schweiz meiner Meinung im Übrigen schon gar nicht gegenüber der EU rechtfertigen. Mit diesem DBA bekommt Liechtenstein sehr wenig. Mit diesem DBA wird eine Quellensteuer auf Schweizer Grenzgänger in weite Ferne rücken und für absehbare Zeit kein Geld nach Liechtenstein fliessen. Mit diesem DBA können wir uns schon überlegen, wie wir die einst in der Finanzplanung budgetierten CHF 20 Mio. bei unserer eigenen Bevölkerung hereinholen wollen. Diesem DBA können wir unsere Zustimmung nicht erteilen, es ist zu unserem Nachteil. Die Regierung versucht krampfhaft, dieses DBA mit der Schweiz als Erfolg darzustellen. Bei mir weckt das aber Erinnerungen an den 8. Juli 2014, als Brasilien an der WM gegen Deutschland spielte. Brasilien verlor das Halbfinalspiel im eigenen Land mit 1:7. Brasilien hat ein Tor geschossen. Haben sich die Brasilianer über das Tor gefreut? Nein, das ganze Land hat geweint, denn das Gesamtresultat war eine deutliche Niederlage. Wir sollen uns nun aber über das erzielte Tor freuen. Es gilt, dieses Abkommen zurückzuweisen und in der nächsten Legislatur nochmals zu verhandeln. Denn null Prozent von CHF 800 Mio. sind bekanntlich null. Es steht uns zu, auch in dieser Angelegenheit entschlossen für gleich lange Spiesse einzustehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Das vorliegende mit der Schweiz verhandelte Doppelbesteuerungsabkommen basiert im Wesentlichen auf den OECD-Musterabkommen. Bezüglich eines ganz wesentlichen Punktes jedoch, nämlich der Grenzgängerbesteuerung, wird dieses Musterabkommen nicht nur erheblich eingeschränkt, wie es so schön im Bericht und Antrag auf Seite 29 heisst, sondern geradezu pervertiert. Das ausgehandelte DBA sieht vor, dass Grenzgänger nicht, wie es das OECD-Musterabkommen vorsieht, am Arbeitsort, sondern am Ansässigkeitsort besteuert werden. Gerade hinsichtlich der von den bisherigen Regierungen betriebenen Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahre, die einerseits auf einer Beschränkung des freien Personenverkehrs beruht und andererseits in erster Linie auf Grenzgänger baut - bekanntlich werden heute acht von zehn neugeschaffenen Stellen von Grenzgängern besetzt -, ist eine solche Regelung nicht kompatibel. Eine solche Politik mündet in einem absoluten Leerlauf für unser Land. Im Endeffekt heisst es, dass wir die Infrastruktur, sprich Arbeitsplätze und Strassen, zur Verfügung stellen dürfen, aber ansonsten nichts von diesen Grenzgängern haben - ausser Kosten, die wir für die Bereitstellung der Infrastruktur und die Beseitigung der Emissionen aufwenden müssen. Einnahmen werden keine generiert. Wenn die Grenzgänger keine Quellensteuern abliefern müssen, dann wird man sich über kurz oder lang überlegen müssen, ob am Prinzip des eingeschränkten Personenverkehrs festgehalten werden kann. Sofern dieses DBA den Landtag passiert, wird man nach meiner Auffassung mittelfristig nicht darum herumkommen, die Oberhoheit über die Zuwanderungspolitik wieder zurückzugewinnen, damit die guten Steuerzahler in Zukunft im Land Wohnsitz nehmen können. Die Regierung verspricht sich dann noch von der 45-Tage-Regelung bei unselbständiger Tätigkeit weitere Steuereinnahmen. Ich sage bereits jetzt und hier voraus, dass diese Steuerannahmen lediglich marginaler Natur sein werden. Damit die 45-Tage-Regelung zur Anwendung kommt, ist erforderlich, dass ein Grenzgänger an mehr als 45 Arbeitstagen nach Arbeitsende und aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. 45 Arbeitstage bedeutet, dass der Arbeitnehmer während insgesamt mindestens neun Arbeitswochen nicht an seinen Wohnort zurückkehrt. Dies wird also nur Personen betreffen, die deutlich mehr als 20% der Arbeitszeit auf Geschäftsreisen sind. Dies könnten zum Beispiel Service-Ingenieure oder Manager sein, die sehr oft im Ausland sind respektive sich dort aufhalten. Grenzgänger, die von weiter her nach Liechtenstein zur Arbeit kommen, haben auch die Möglichkeit, einen Zweitwohnsitz in Grenznähe einzurichten. Zu beachten ist allerdings, dass dieser Zweitwohnsitz in Grenznähe aus beruflichen Gründen eingerichtet worden sein muss. Sollte der hauptsächliche Zweck des Zweitwohnsitzes in Grenznähe jedoch nur in der Gestaltung der Steuerpflicht liegen, dann wird dieser von den schweizerischen Behörden nicht anerkannt. Kann in diesem Zusammenhang die Regierung Auskunft geben, ob unter dem vorliegenden DBA eine Person, deren Lebensmittelpunkt in der Stadt Zürich ist - das heisst, die Familie lebt in der Stadt Zürich - und die einen Zweitwohnsitz in Sevelen hat, immer noch als Grenzgänger zu betrachten ist oder ob sie als Nicht-Grenzgänger in Liechtenstein steuerpflichtig ist? Kann die Regierung andere Beispiele anführen, unter welchen Umständen jemand mit einem Zweitwohnsitz in Grenznähe als Nicht-Grenzgänger gilt? Personen, die aufgrund der 45-Tage-Regel nicht als Grenzgänger gelten wollen oder sollen, haben zu Beweiszwecken Reise- und Arbeitsaufzeichnungen zu führen. Dazu soll es noch ein Merkblatt der Steuerverwaltung geben, das definiert, welche Unterlagen beigebracht werden müssen, damit die Arbeitgeber beurteilen können, ob ihre Arbeitnehmer aus der Schweiz unter die Grenzgängerregelung fallen oder als Nicht-Grenzgänger zu behandeln sind und somit ein Quellensteuerabzug vorzunehmen ist. Ich hätte von der Regierung gerne erfahren, was dies gegenüber der heute geltenden Regelung bedeutet. Müssen die Arbeitgeber also Buch führen und bestimmen, ob ein Grenzgänger als solcher zu behandeln ist oder nicht? Kann die Regierung sagen, was die Konsequenzen einer Fehleinschätzung sind? Wird jeweils erst im Nachhinein festgelegt, ob eine Person als Grenzgänger gilt oder nicht? Und wer ist der Steuer-schuldner? Hat hier der Arbeitgeber diesbezüglich eine Verantwortung und Haftung für eine eventuell nicht einbehaltene und abgeführte Quellensteuer?Ich bin natürlich erstaunt, wie dieses DBA von den Vertretern der Regierungsparteien schöngeredet wird, obwohl eigentlich jedem Bürger auf der Strasse klar ist, dass das Hauptziel dieses Doppelbesteuerungsabkommens, nämlich eine moderate Besteuerung der in der Schweiz wohnhaften Grenzgänger, nicht erreicht wurde. Was mich an diesem Abkommen am meisten stört, ist, dass Liechtenstein, wenn es um die Grenzgängerbesteuerung geht, quasi als Inland behandelt wird, wenn es jedoch um die Besteuerung der Dividenden geht, dann wird der liechtensteinische Bürger als Ausländer behandelt. Im Klartext heisst dies, dass eine natürliche in Liechtenstein wohnhafte Person, die Aktien an einer schweizerischen Gesellschaft hält, immer noch 15% Quellensteuer bezahlen muss, selbst wenn diese Person die Gesellschaft zu 100% besitzt. Wer nun meint, dass dieses Problem behoben werden könnte, wenn die schweizerische Gesellschaft - sei dies nun eine AG oder eine GmbH - nachträglich in eine liechtensteinische Aktiengesellschaft eingebracht wird, setzt sich nach meiner Auffassung der Gefahr aus, dass dies unter die Missbrauchsgesetzgebung fällt und als Steuerumgehung betrachtet wird. Ich hätte von der Regierung gerne gewusst, ob meine diesbezügliche Auffassung richtig ist oder nicht. Liechtensteinische juristische Personen, die einen Anteil von wenigstens 10% an einer schweizerischen AG oder GmbH halten, können hingegen vom DBA profitieren und müssen keine Quellensteuer auf die Dividenden mehr bezahlen. Dies ist sicher ein Vorteil gegenüber dem Status quo, trotzdem ist die verhandelte Regelung schlechter als diejenige der DBAs mit Österreich oder Deutschland. Bei diesen DBAs wird nämlich kein Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen gemacht. Und wer einen Anteil von mehr als 10% an einer Gesellschaft während mehr als einem Jahr hält, kann die Gewinne quellensteuerfrei nach Liechtenstein ausschütten. Was die Lizenzgebühren angeht, so erhebt die Schweiz seit jeher generell keine Quellensteuer auf diese. Das heisst, dass das DBA zum Status quo keine Verbesserung bringt. Auch im Verkehr mit anderen Ländern verlangt die Schweiz keine Quellensteuer auf Lizenzzahlungen. Meine Auffassung ist, dass unter befreundeten und sehr eng kooperierenden Staaten eine bessere Lösung hätte gefunden werden müssen, die beiden Seiten entgegenkommt und zufriedenstellt. Die jetzige, einseitige Regelung stellt eine zukünftige, gegenseitige, fruchtbare Zusammenarbeit infrage. Eine Quellensteuer von 2% beispielsweise, wäre auch für die Gemeinden jenseits des Rheins verkraftbar gewesen. Einen Quellensteuersatz von null Prozent kann ich nicht akzeptieren. Entweder werden liechtensteinische juristische und natürliche Personen quasi als Inländer behandelt, mit der Folge, dass sowohl Grenzgängereinkommen als auch Dividenden nicht besteuert werden; oder liechtensteinische juristische und natürliche Personen werden als Ausländer behandelt, mit der Folge, dass gegenseitig eine Quellensteuer sowohl auf Grenzgängereinkommen als auch auf Dividenden anfällt. Dass natürliche Personen im gleichen Abkommen einmal als Ausländer und einmal quasi als Inländer behandelt werden, jedes Mal zulasten Liechtensteins, ist für mich weder logisch noch nachvollziehbar.Das DBA ist nach meiner Meinung unausgewogen und stellt ein schlechtes Verhandlungsergebnis für Liechtenstein dar. Diese Nachteile werden nach meiner Auffassung auch nicht dadurch kompensiert, dass die AHV und Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zukünftig keine Verrechnungssteuer auf Dividenden zahlen müssen. Hier muss auch berücksichtigt werden, dass wir zukünftig nur noch CHF 450'000 als Ausgleich für AHV-Rentenzahlungen in die Schweiz bekommen. Die Tatsache, dass die Wirtschaft vom DBA profitieren kann, indem Gewinne von Tochtergesellschaften verrechnungssteuerfrei nach Liechtenstein transferiert werden können, vermag für mich die offensichtlichen und gravierenden Nachteile nicht zu kompensieren. Wenn dieses DBA von den Vertretern der Regierungsparteien durchgewunken wird, dann wird ein für Liechtenstein nachteiliger Zustand auf Jahrzehnte hinaus zementiert. Und das wird sich langfristig für das Land sehr nachteilig auswirken. Das Gewerbe hat mit der gestrigen Protestaktion draussen vor dem Landtagsgebäude darauf aufmerksam gemacht, dass es zwischen der Schweiz und Liechtenstein ein Regelungsgefälle gibt, das für unsere Betriebe nachteilig ist. Insbesondere der Kanton St. Gallen, der von diesem DBA ganz besonders profitieren wird, legt die Regelungen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr besonders restriktiv aus und benachteiligt unser einheimisches Gewerbe. Wenn nun dieses DBA unterzeichnet wird, dann wird Verhandlungsmasse aus der Hand gegeben und ein nachteiliger Zustand auf viele Jahre hinaus festgeschrieben. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass gemäss einer gemeinsamen Erklärung zur Grenzgängerbesteuerung und nach Ansicht der Regierung die Grenzgängerbesteuerung angepasst werden könnte, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Situation der Grenzgänger wesentlich ändern sollten. Ich würde von der Regierung gerne erfahren, was darunter konkret zu verstehen ist. Heisst das konkret, dass die Grenzgängerbesteuerung neu geregelt würde, wenn Liechtenstein als Folge der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative von der Schweiz kein oder ein zu kleines Kontingent an Aufenthaltsbewilligungen für Personen erhalten sollte, die in der Schweiz wohnen, jedoch in Liechtenstein arbeiten wollen? Oder bei welcher Grösse des jährlichen Kontingents würde die Regierung eine Neuregelung der Grenzgängerbesteuerung mit der Schweiz anstreben? Ich wäre froh, wenn die Regierung dazu konkrete Zahlen nennen könnte.Ich habe abschliessend auch noch eine Frage zu den Verwaltungsratshonoraren: Werden Verwaltungsratshonorare, die an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gezahlt werden, unabhängig von der Art der juristischen Person - egal, ob es sich um eine Stiftung, AG oder Anstalt handelt - und unabhängig davon, ob diese wirtschaftlich tätig sind, in Liechtenstein versteuert? So wie ich das DBA verstanden habe, muss eine juristische Person, welche das Honorar auszahlt, im Sinne des DBA «ansässig» sein. Hier stellt sich also die Frage, ob Stiftungen oder stiftungsähnlich ausgestaltete Anstalten wie auch Trusts im Sinne des DBAs als «ansässig» gelten. Ist es so, dass für die Abkommensberechtigung die zivilrechtliche Anerkennung der Rechtsform und ihrer Ausgestaltung nach nationalem Recht anerkannt sein muss? Ich hätte eben auch gerne, dass diese Frage beantwortet werden könnte. Nach all dem Vorgesagten, denke ich, ist klar, dass ich diesem DBA ebenfalls meine Zustimmung nicht geben kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Das vorliegende Doppelbesteuerungsabkommen hinterlässt beim Durchlesen einen etwas schalen Nachgeschmack. Einerseits ist es begrüssenswert, dass ein Abkommen unterzeichnet werden konnte, das den Empfehlungen der OECD folgt und ein langjähriges Anliegen Liechtensteins bezüglich der Doppelbesteuerung im Bereich der Verrechnungssteuer regelt. Ein weiterer Vorteil ist die Ablösung des sogenannten Schrumpf-DBAs aus dem Jahre 1995, das den engen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten nicht mehr Rechnung getragen und viele Fragen offen gelassen hat. Die Wirtschaft, die AHV und Einrichtungen der beruflichen Vorsorge können vom Abkommen stark profitieren, da für sie nicht nur bei Zinszahlungen die schweizerische Verrechnungssteuer auf null gesenkt wird, sondern auch bei Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen im Konzern sowie an liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen der Nullsatz vorgesehen ist. Natürliche in Liechtenstein ansässige Personen können bei Zinszahlungen ebenfalls die Verrechnungssteuer zurückfordern, bezahlen aber auf Portfoliodividenden und Dividenden weiterhin den reduzierten Verrechnungssteuersatz von 15% statt wie bisher 35%. Damit werden die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr und für Investitionen in der Schweiz unbestrittenermassen verbessert. Nun komme ich zum Andererseits: Das liechtensteinische Verhandlungsziel betreffend die Grenzgängerbesteuerung konnte nicht durchgesetzt werden. Obwohl das OECD-Musterabkommen vorsieht, dass die Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit im Tätigkeitsstaat grundsätzlich besteuert werden können, wird diese Möglichkeit im vorliegenden DBA ausgeklammert. Die bestehende Regelung, dass die Schweizer Grenzgänger nur an ihrem Wohnsitzstaat, das heisst in der Schweiz, besteuert werden, bleibt somit aufrecht. Dies ist umso stossender, als die Schweiz im umgekehrten Fall die Grenzgänger aus Österreich, Italien, Deutschland und Frankreich sehr wohl besteuert. Diese Ausnahme findet denn auch Eingang in einen Anhang zum DBA, einer sogenannten Gemeinsamen Erklärung. Dort kann nachgelesen werden, dass die vereinbarte Grenzgängerbesteuerung «auf einer Gesamtbetrachtung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung basiert und eine ausgewogene Lösung» darstelle. Diese Gesamtbetrachtung, obwohl offenbar entscheidend, ist nicht näher ausgeführt, und ich denke, der Landtag sollte wissen, wie sich diese präsentiert. Hierzu möchte ich den Regierungschef bitten Ausführungen zu machen. Ich bin mir bewusst, dass die Schweiz unser wichtigster Partnerstaat ist und uns nicht nur der Zoll- und Währungsvertrag verbindet. Die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Verflechtungen sind so stark, dass wir von der Schweiz oft wie ein Schweizer Kanton behandelt werden und dadurch stark profitieren können. Auf diplomatischem Parkett werden wir praktisch auf der ganzen Welt von der Schweiz mitvertreten, und viele unserer Staatsaufgaben können wir nur durch eine enge Kooperation mit der Schweiz erfüllen. Ich denke hier aktuell etwa an die Sicherheitsfragen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung oder an die Herausforderungen mit der weltweiten Flüchtlingswelle und im Asylwesen. Die Schweiz hat sich dabei stets als verlässlicher Partner erwiesen. Auch die Herausforderungen, die sich mit Liechtensteins Zugehörigkeit zu zwei Wirtschaftsräumen immer wieder stellen, können im guten Einvernehmen mit der Schweiz oft pragmatisch gelöst werden. Ich werde dem DBA zustimmen, auch mit Blick auf den zweiten Teil der Gemeinsamen Erklärung. Dort wird festgehalten, dass die beiden Staaten das Gespräch in Bezug auf die Grenzgängerbesteuerung wieder aufnehmen werden, «sollten sich die rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Situation der Grenzgänger und der besonderen Situation der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten wesentlich ändern». Ein solcher Fall könnte gemäss Bericht und Antrag der Regierung eintreten, wenn die Umsetzung der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» für Liechtenstein Nachteile nach sich ziehen würde. Dies ist gemäss heutigem Wissensstand nicht völlig abwegig, sodass die Wiederaufnahme der DBA-Verhandlungen unter solchen veränderten Umständen durchaus bald wieder Realität werden könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Lassen Sie mich dieses DBA Schweiz-Liechtenstein von einem anderen Blickwinkel betrachten. Eigenständigkeit verlangt nach eigenständigem Handeln. Souveränsein verlangt nach souveränem Handeln. Spätestens seit der berühmten Rede im Jahr 1970 S.D. des Landesfürsten, «Aus dem Rucksack der Schweiz», hat sich doch etwas geändert. Ich denke kaum, dass sich für die Schweiz sehr viel geändert hat, doch hat sich für uns sehr viel geändert. Natürlich, Anfang Siebzigerjahre bis Ende 2000 waren glorreiche Jahre für unser Land. Auch das hat sich ein bisschen geändert. Liechtenstein ist dem EWR beigetreten, die Schweiz ist es nicht. Wir haben gestern auf dem Peter-Kaiser-Platz erlebt: «Gleich lange Spiesse». Ja, haben wir gleich lange Spiesse mit der Schweiz? Nein, haben wir nicht. Bekommen wir gleich lange Spiesse mit der Absegnung dieses Doppelbesteuerungsabkommens? Nein, bekommen wir sicherlich nicht. Was für die Schweiz mit anderen Ländern, sprich Italien, Frankreich, Deutschland, als Selbstverständlichkeit galt, gilt für unser kleines Land Liechtenstein nicht. Ja, unter Freunden soll man einen Fünfliber auch einmal grade sein lassen, so haben es unsere Freunde in der Schweiz sehr, sehr lange auch gesehen und mit uns so gehand-habt. Aber ich glaube, diese Position hat sich in den letzten Jahren sehr, sehr stark verändert. Dass dem so ist, da hilft kein Schönreden - gestern war der Beweis dafür. Und jetzt kann man sich natürlich fragen, warum ist diese freundnachbarliche Beziehung nach aussen warm und nach innen eigentlich kalt? Unsere Regierungsmitglieder treffen sich regelmässig mit Bundesräten, ich glaube, sie haben immer einen herzlichen, warmen Austausch. Unsere Delegationen werden von unseren Schweizer Kollegen immer aufs Beste betreut und empfangen. Aber man spürt es, man hört es, man weiss es: Auf Ämterebene im Hintergrund ist diese Freundschaft eben nicht mehr da. Und da müssen wir uns fragen, warum dem so ist. Dieser Frage wollte ich schon lange ein bisschen auf den Grund gehen; man kann mit verschiedenen Leuten reden, man hört verschiedene Antworten. Klar, die Verhandlung zu diesem DBA, das war ein taktischer Fehler der Regierung Tschütscher, das kann keine Geiss wegschlecken. Man kann nicht schon das Fell verkaufen, bevor man den Bären erlegt hat, und das wurde ganz klar gemacht. Es wurde medienwirksam gemacht, die Zahlen wurden herumgereicht, man war sich eigentlich sicher, es war nur eine Sache des Verlangens und man wird es auch bekommen. Dem war aber gar nicht so, weil unsere Nachbarn ennet dem Rhein, der Kanton St. Gallen, hat natürlich die Ohren gespitzt, und sie haben sofort ihre Kollegen in Bern informiert. Und natürlich, was in Bern passiert ist, wissen wir ja alle.Ist die damalige Regierung ganz einfach ein bisschen zu arrogant und selbstsicher aufgetreten? Hat man mit dieser vielpropagierten Weissgeldstrategie und dem vorauseilenden Gehorsam in Finanzplatzfragen unsere Freunde in der Schweiz ein ums andere Mal vorgeführt und vor den Kopf gestossen? Das hat sicherlich Spuren hinterlassen und diese Spuren finden sich wieder in diesem DBA. Nun, die Regierung Adrian Hasler hatte einen Ball übernommen oder - besser gesagt - ein Spiel übernommen, bei welchem sie auf Anhieb hätte auf Spielabschluss pochen müssen. In eine Verhandlung zu treten, bei welcher wir auf Anhieb wussten, dass wir ja schon alles falsch gemacht haben, machte eigentlich keinen Sinn mehr. Unsere Verhandlungsdelegation musste sich ja gar nur noch als Statisten nach Bern begeben, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn man jetzt heute noch so tut, man hätte das Beste daraus gemacht, ist das für mich sehr wenig Genugtuung. Bezeichnend und symptomatisch für den Abschluss dieses DBA ist auch, dass wir es nicht einmal fertigbrachten, für die paar wenigen Schweizer Grenzwächter, die seit Jahren in unserem Land wohnen, deren Kinder bei uns zur Schule gingen, zu erreichen, dass sie nicht mehr in der Schweiz ihre Steuern bezahlen müssen, sondern in unserem Lande Liechtenstein. Nicht einmal diese paar wenigen Franken wollte uns der Staat Schweiz schenken - oder überlassen, sagen wir es einmal so. Mit diesem DBA zementieren wir mit Sicherheit keine freundnachbarliche Zusammenarbeit. Wir zementieren einen Umstand, welcher vielleicht wieder einmal zu einer Forderung nach gleich langen Spiessen mit einer Protestaktion auf dem Peter-Kaiser-Platz führen wird, und das möchte ich beim besten Willen nicht. Auch ich werde diesem DBA nicht zustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Besten Dank für das Wort. Ich glaube, dass die Ausführungen der Vorredner doch noch einer Beantwortung bedürfen. Zuerst möchte ich einmal darauf hinweisen, dass man sich schon auf die Fakten abstützen soll. Wenn beispielsweise der Abg. Thomas Lageder behauptet, Liechtenstein habe weniger als vorher, dann stimmt das einfach nicht. Sie können selbst auf den Seiten 45 und 46 die Ausführungen nachvollziehen. Es bringt natürlich wenig, wenn man sagt, die Leistungen, diese Million, wo Liechtenstein jetzt die Quellensteuer eingeführt hat, die fällt jetzt wieder weg, und das ist der ganze Betrag oder wir haben jetzt ja dort noch eine Million weniger. Sie müssen natürlich auch die anderen Positionen berücksichtigen, wo wir mehr bekommen. Sei das augenscheinlich, wenn Sie auf der Seite 46 sehen, dass eben inskünftig diese Verrechnungssteuer auf schweizerische Vermögensanlagen zurückgefordert werden kann, die bei Land, Gemeinden, AHV und Vorsorgeeinrichtungen anfällt; und allein für das Land und die AHV beträgt das aktuell, das ist ja keine Fantasiezahl, CHF 3 Mio. pro Jahr. Also rein dieser Betrag überkompensiert das andere natürlich bei Weitem. Es ist so, wie ich eingangs erwähnt habe, dass per Saldo Liechtenstein rein finanziell gegenüber dem jetzigen Zustand klar bevorteilt wird, dass das Land mehr erhält. Und die Schweiz verliert Steuersubstrat gegenüber dem jetzigen Zustand. Man kann natürlich sagen, ja, wenn diese Quellensteuer jetzt Liechtenstein einführen könnte, und das in die Waagschale werfen. Aber wenn man jetzt rein schaut, was haben wir jetzt und mit diesem neuen Abkommen, dann profitiert Liechtenstein ganz erheblich. Das ist so. Man kann immer einen Idealzustand als Vergleichsmassstab herbeisehnen. Das ist relativ einfach, wir sagen, dass wir jetzt diese CHF 30 Mio. wollen, und messen alles daran. Aber man muss sich auch fragen, gibt es jetzt eine Verbesserung oder eben nicht? Wie es dargestellt wurde, ist es sogar eine Verschlechterung gegenüber dem Ist-Zustand, und das ist, das möchte ich entschieden zurückweisen, nicht der Fall.Man kann auch so tun, wenn man sagt, ja, wir sind benachteiligt gegenüber den anderen Nachbarstaaten der Schweiz. Das ist bei der Grenzgängerbesteuerung unbestritten der Fall, das habe ich auch gesagt, da braucht es auch keine Diskussion, das ist so. Aber wenn man dann andere Beispiele wie die 15% für Private bei Dividenden heranzieht und sagt, man werde hier benachteiligt - und auch noch einen Gegensatz herstellt, quasi die Reichen und der kleine Mann, der kleine Mann bekomme nur 15% -, dann müssen Sie einfach auch den Bericht lesen. Auf Seite 23 wird klar ausgeführt, eine Quellensteuer in diesem Bereich von 15% entspricht der Schweizer Abkommenspolitik, das heisst, Liechtenstein erhält somit dieselbe Quellensteuerreduktion wie die übrigen Nachbarstaaten der Schweiz. Also wir sind hier mit den anderen Nachbarstaaten gleichgestellt. Mir geht es darum, dass man einfach bei den Fakten bleibt. Und dann kann man die Vergleiche anstellen. Neuverhandlungen - glauben Sie wirklich, wenn wir dieses DBA jetzt ablehnen, dass die Schweiz Hurra ruft und sagt: Selbstverständlich sind wir demnächst bereit, auf Neuverhandlungen einzutreten? Das ist von mir aus gesehen einfach nicht realistisch. Ich sage nicht, dass das nicht wünschbar wäre, aber es ist von mir aus gesehen illusorisch, es ist nicht realistisch. Das eidgenössische Parlament hat einen klaren Auftrag an die Verhandlungsdelegation und den Bundesrat gestellt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jetzt geändert wird in der Schweiz. Im Gegenteil - wenn wir hier das ablehnen würden, würde noch mehr Gegendruck aufgebaut. Das liegt meiner Ansicht nach auf der Hand. Das DBA wurde vom Nationalrat bereits angenommen. Ich weiss nicht, ob es wirklich realistisch wäre, jetzt zu sagen, jetzt wollen wir das nochmals verhandeln. Die Schweiz ist mit einem TIEA gut bedient, wir aber nicht, das wäre zu unserem Nachteil oder zumindest nicht zu unserem Vorteil. Die grundsätzliche Frage hat der Abg. Erich Hasler schon auf den Punkt gebracht: Wollen wir das Prinzip der eingeschränkten Personenfreizügigkeit aufheben? Das ist in der Tat die Kernfrage. Letztlich, wie ich aufzuzeigen versucht habe, der Preis, den wir zahlen, dass wir eine begrenzte Zuwanderung haben, ist, dass sich - zumindest bis jetzt - EU-Staatsangehörige quasi ungehindert in den Nachbargemeinden ansiedeln konnten. Wenn wir bereit sind, diese Zulassung so aufzuheben, dass wir hier quasi autonom entscheiden können, und nicht mehr darauf angewiesen sein wollen, ob die Ansiedlung in der Schweiz passiert oder nicht, dann haben wir in der Tat mehr Verhandlungsspielraum, das gebe ich unumwunden zu. Aber was ist das für eine innenpolitische Debatte über die Zuwanderung? Sie können das gerne lancieren, dass wir die Schleusen da öffnen. Dann möchte ich dann wissen, wie die Bevölkerung reagiert, ob sie beim jetzigen Zustand eher bleiben würde oder ob sie quasi mehr Autonomie möchte. Und was ist der Preis dafür? Meine Antwort wäre hier klar, aber offensichtlich ist das bei anderen nicht so. Man kann auch sagen, ja, eine Quellensteuer von 2% wäre für die Grenzgemeinden verkraftbar gewesen. Das ist schon möglich, aber es entspricht nicht der Realität. Wenn die anderen das nicht möchten und massivsten Druck aufbauen, dann ist das eben schwierig durchzusetzen. Ganz generell möchte ich schon sagen: Wir können hier Dinge beschliessen oder nicht beschliessen, aber für einen Vertrag, für ein Abkommen, da braucht es mindestens zwei. Und wenn der andere Partner halt sagt, ich möchte das so nicht, und sogar sagt, wenn ihr das unbedingt wollt, dann müsst ihr halt mit dem Scheitern der ganzen Vorlage rechnen. Was haben wir da für Mittel? Und hier komme ich schon auf einen grundsätzlichen Gedanken: Es ist natürlich einfach in der Opposition, Forderungen aufzustellen, aber man muss meiner Ansicht nach noch immer etwas auf dem Boden der Realität sein. Man kann doch nicht - gerade wir als kleiner Staat - jede Forderung durchsetzen nach unserem Belieben, auch gegenüber Staaten, die unser Potenzial bei Weitem übertreffen. Das kann sich vielleicht eine Grossmacht erlauben, die unilateral andere dazu bewegt, Dinge zu tun. Und selbst da ist es - am Beispiel der USA gesehen - heute so, dass in unserer multipolaren Welt selbst die USA nicht mehr beliebig schalten und walten können, und dass auch sie teilweise sogar an Grenzen stossen. Mir kommt hier spontan der frühere, ehemalige Regierungschef, der verehrte Regierungschef Alexander Frick, in den Sinn, der einmal meinte: «Liechtenstein als kleines Land sollte sich nicht im Massstab vergreifen.» Ich meine, hier haben wir so ein Beispiel; wir können schon Sachen und Dinge verlangen. Aber ist es wirklich realistisch für die Umsetzung?Der Abg. Harry Quaderer hat die Beziehung mit der Schweiz angesprochen. Es ist zweifellos so, dass diese Beziehungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten einer Veränderung unterworfen waren, aber ich möchte nach wie vor behaupten, dass hier gute freundnachbarschaftliche Beziehungen vorherrschen. Aber es liegt teilweise auch in der Natur der Sache, mit dem teilweise eigenständigen liechtensteinischen Weg, beispielsweise EWR, sind halt durchaus auch unterschiedliche Interessenslagen dann entstanden. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass wir, wenn wir jetzt das Abkommen ablehnen, da unsere Freundschaft mit der Schweiz verbessern. Das kann ich mir nicht vorstellen. Und eine Ablehnung würde auch nicht zu einer Zementierung einer freundnachbarschaftlichen Beziehung, wie Sie das gesagt haben, führen. Ich glaube, das muss nicht weiter ausgeführt werden. Deshalb bin ich ganz klar dafür, dass wir dieses Abkommen genehmigen, das nicht in allen Punkten den Verhandlungszielen gefolgt ist oder diese Verhandlungsziele erreicht hat - das ist unbestritten -, aber in der Summe ist es eine klare und deutliche Verbesserung in den ganzen wirtschaftlichen Beziehungen und im Sinne der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes und der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit eine unabdingbare Voraussetzung, das ist meine Haltung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das neue, umfassende Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz soll das Schrumpf-DBA aus dem Jahr 1995 ersetzen. Es folgt gemäss Bericht und Antrag den aktuellen Empfehlungen der OECD und es trage der liechtensteinischen und schweizerischen Abkommenspraxis Rechnung. Damit haben die liechtensteinischen Verhandlungsverantwortlichen geholt, was zu holen war. Nicht zu holen, auch nicht mit dem von der Freien Liste empfohlenen Griff zur Peitsche, war die Quellensteuer auf die Gehälter von Grenzgängern aus der Schweiz. Diese war schon nach dem heute gültigen Schrumpf-DBA explizit ausgeschlossen und wird es weiterhin bleiben. Liechtenstein musste bereits mit einer von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Motion in die Verhandlungen einsteigen, die ein DBA ohne Quellensteuer verlangte. Auch in Gesprächen mit Parlamentariern in Bern im Herbst 2013 wurde den liechtensteinischen Landtagsvertretern unmissverständlich klargemacht, dass die damalige Finanzministerin Widmer-Schlumpf ein DBA mit Quellensteuer nicht durch die eidgenössischen Räte bringen würde. Die Schweiz hat im Grunde nichts anderes getan, als ihre Position in diesem Verhandlungspunkt gemäss heute gültigem Vertrag zu schützen. Nichtsdestotrotz ist es enttäuschend, dass die Schweiz dem Nachbar Liechtenstein Quellensteuern partout nicht, nicht einmal ansatzweise im Sinne eines Kompromisses, zugestehen will, die sie selbst von Grenzgängern aus ihren anderen umliegenden Ländern Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich selbstverständlich vereinnahmt. Argumentiert wird gerne mit einer nebulösen Gesamtrechnung, nach welcher unser Land durch die in Jahrzehnten erprobte und bewährte Zusammenarbeit von der Schweiz unter dem Strich auch ohne Quellensteuer deutlich profitiere. Gemäss Gemeinsamer Erklärung zum DBA basiert die Grenzgängerbesteuerung mit null Prozent auf einer Gesamtbetrachtung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und stellt eine ausgewogene Lösung dar. Diese Gesamtbetrachtung konnte bislang noch nie wirklich quantifiziert werden, zu verwoben scheint die Symbiose zwischen den beiden Staaten. Jedenfalls wage ich zu behaupten, dass insbesondere das Rheintal in einem hohen Masse auch von Liechtenstein profitiert. Beispielhaft möchte ich das nur anhand einer Begebenheit plakatieren: Angesprochen auf die rege Bautätigkeit in den angrenzenden sankt-gallischen Gemeinden und konkret gefragt, für wen man den so viel zusätzlichen Wohnraum schaffe, meinte - allerdings vor Annahme der Masseneinwanderungsinitiative - ein sehr namhafter Vertreter der überrheinischen Politik: «Für jene Arbeitskräfte, die ihr nicht ansiedeln wollt. Wir nehmen sie gerne.» Für uns hat das seinen Preis, wie der Kollege Alois Beck soeben sehr treffend skizziert hat. Anhand von Beispielen wäre es aber dennoch interessant zu erfahren, welche zumindest hauptsächlichen Kriterien aufseiten Liechtensteins dazu führen, diese Gesamtbetrachtung als eine ausgewogene Lösung zu erklären. Dazu bitte ich den Herrn Regierungschef um beispielhafte Erläuterungen. Mit einer Ablehnung des neuen DBA haben wir immer noch keine Quellensteuer. Diese einseitig einzuführen, würde darüber hinaus bedingen, auch das Schrumpf-DBA aus dem Jahr 1995 aufzukündigen. Was der Landtag davon hält, hat er bereits im September 2013 überdeutlich zum Ausdruck gebracht, als er die Überweisung eines Postulats mit 22 Stimmen abschmetterte, mit welchem die Freie Liste die Regierung zu prüfen beauftragen wollte, das bestehende DBA mit der Schweiz so schnell wie möglich zu kündigen und einseitig eine Quellensteuer auf Schweizer Grenzgänger zu erheben. Die geäusserten Befürchtungen lauteten unisono, dass damit ein Affront produziert würde, welcher die bereits genannte Symbiose nachhaltig zu stören imstande gewesen wäre. Auch wenn diese Symbiose materiell allenfalls nicht im Detail quantifiziert werden kann, wollte sie der Landtag in grosser Geschlossenheit damals nicht aufs Spiel gesetzt wissen, als besagtes Postulat der Freien Liste nur die drei Stimmen der Postulanten selbst fand. Auch heute möchte ich diese Symbiose nicht aufs Spiel gesetzt wissen. Diese Symbiose hat es unserem Land beispielsweise auch ermöglicht, ab 1995 in zwei Wirtschaftsräumen mitzuwirken. Anlässlich der Debatte zu 20 Jahre EWR wurden die herausragenden Verdienste der Schweiz, welche unserem Land diesen Weg erst eröffneten, hier in diesem Rund ausführlich gewürdigt. Eine Ablehnung des vorliegenden DBA erscheint mir als nicht zielführend. Kurz- bis mittelfristig erhalten wir mit einer Ablehnung keine besseren Konditionen und für danach klammert sich die Hoffnung an den Passus aus der Gemeinsamen Erklärung zum DBA, wonach neue Verhandlungen dann aufzunehmen sind, wenn sich «die rechtlichen oder die tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Situation der Grenzgänger und der besonderen Situation der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten wesentlich ändern». Die Vertragselemente hinsichtlich der künftigen Nullbesteuerung von Zinszahlungen an Private und Unternehmen sowie von Dividendenzahlungen aus massgeblichen Konzernbeteiligungen und an liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen sind nützlich zur Strukturierung von grenzüberschreitenden Wirtschaftsaktivitäten. Auch bieten sie den Sozialwerken als institutionelle Anleger zusätzliche Perspektiven, welche letztlich dem einzelnen Versicherten nicht zum Schaden gereichen. Begrüssenswert sind die Regelung des Informationsaustausches in Steuerfragen gemäss OECD-Musterabkommen, die darin enthaltene Beschränkung auf voraussichtlich erhebliche Informationen zur Vermeidung von «fishing expeditions» und der Verzicht auf rückwirkende Inkraftsetzung. Zu guter Letzt eine schon bei der Verabschiedung anderer Doppelbesteuerungsabkommen angebrachte Bemerkung zu Ziffer 10 a) des Protokolls zum Abkommen. Darin wird festgehalten, dass der ersuchende Staat angehalten ist, seine eigenen Untersuchungsmöglichkeiten auszuschöpfen, bevor er den anderen Staat um Informationen ersucht. Mir liegt diesbezüglich am Herzen, dass ein ersuchender Staat vom anderen Staat nicht die Verletzung von verfassungsmässig geschützten Persönlichkeitsrechten verlangen darf, die im ersuchenden Staat selbst geschützt bleiben. Dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz werde ich zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte noch einige Dinge zu dem sagen, was der Abg. Alois Beck ausgeführt hat. Ich muss schon noch einmal wiederholen, was ich gesagt habe: Bezogen auf die Grenzgängerbesteuerung haben wir CHF 1 Mio. weniger als vorher, weil, Sie wissen es selbst, Klaus Tschütscher damals einseitig eine Besteuerung der AHV-Auszahlungen in die Schweiz eingeführt hatte, und das hatte zu knapp CHF 1,5 Mio. Einnahmen für Liechtenstein geführt. Heute bekommen wir noch CHF 450'000. Rein die Grenzgängerbesteuerung betrachtet: CHF 1 Mio. Minus. Und Sie haben recht, aber das habe ich auch ausgeführt, bei Dividenden - insbesondere für die AHV und Pensionskassen -, da entsteht ein Vorteil. Dieser überwiegt für mich aber nicht.Dann haben Sie gesagt, die 15%, das sei Schweizer Abkommenspolitik. Das sei völlig normal, das hätten sie mit allen anderen Staaten auch. Ja, wie wurde dann die liechtensteinisch-schweizerische Freundschaft, diese besondere Beziehung, diese besondere Tiefe, betont im September 2013? Es wurden da einige Äusserungen über dieses besondere Verhältnis gemacht. Und da frage ich mich, welches besondere Verhältnis wir eben haben. Ich kann es hier beim besten Willen nicht feststellen. Und dann haben Sie mehrmals die Worte «Druck» und «Gegendruck» erwähnt und Sie haben gesagt, «massivster Druck» sei aufgebaut worden auf Liechtenstein. Welchen Druck haben denn wir aufgebaut? Wir haben uns auf die Freundschaft berufen. Es wurde gesagt: Dass dies aus Sicht beider Vertragspartner ausgeglichen und fair sein muss, versteht sich von selbst. Von «Atmosphäre des gegenseitigen Wohlwollens und des Vertrauens» wurde gesprochen. Ja, ich glaube, der Druck der Schweiz hat sich sehr wohl gelohnt. Und dann haben Sie noch gesagt, es sei klar, dass nicht jede Forderung durchgesetzt werden könne. Okay, da gebe ich Ihnen recht, schauen wir die Grenzgängerbesteuerung an: Wir wollten 4%. Haben wir 4% bekommen? Nein. Haben wir 3% bekommen? Nein. Haben wir 2% bekommen? Nein. Haben wir 1% bekommen? Nein. Haben wir 0,5% bekommen? Nein. 0,25% Prozent? Nein. Wir haben nichts bekommen. Und das ist einfach nicht genug. Und ich wäre auch sehr interessiert in Bezug auf diese Gesamtbetrachtung, weil wir damals, bei diesem Postulat, genau vorgeschlagen haben, machen Sie eine Gesamtbetrachtung. Und wenn diese Gesamtbetrachtung wirklich aussagt, dass die Schweiz uns vorzüglich behandelt und uns dort und dort und dort Vorteile zukommen lässt, dann brauchen wir keine Quellensteuer. Aber, ich glaube, diese Rechnung geht nicht auf.Und schliesslich noch zum Argument des autonomen Entscheidens. Ich bin dann sehr gespannt, wie autonom wir noch entscheiden können, wenn die Schweiz die Masseneinwanderungsinitiative umsetzen wird. Wenn wir dann keine Wahl mehr haben, ob wir die Grenzen öffnen wollen, müssen oder dürfen, wenn wir die Arbeitskräfte brauchen. Das wird dann eine spannende Frage. Ich kann diese aber nicht beantworten, allerdings glaube ich, dass das mit der Autonomie dann schwierig werden wird.Noch ganz zum Schluss: Im September 2013 wurde vom Abg. Wendelin Lampert gesagt: «Und sollte dann nichts gehen, dann werden wir mitunter andere Mittel anwenden müssen.» Ja, jetzt stehen wir halt da, dass eben nicht wahnsinnig viel gegangen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Das vorliegende DBA zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist ein umfassendes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen, in Anlehnung an die Empfehlungen der OECD. Es ersetzt das bisherige sogenannte Rumpf-Abkommen von 1995, welches nur die Besteuerung gewisser Einkünfte regelt. Zwischen der Schweiz und Liechtenstein besteht in vielen Bereichen eine äusserst enge Zusammenarbeit, welche sich insbesondere im Zollvertrag von 1923 und im Währungsvertrag vom 1980 widerspiegelt. Eine stattliche Anzahl von Staatsverträgen regelt zudem die Zusammenarbeit in den verschiedensten Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Justiz, Sicherheit, Bevölkerungsschutz etc. Auch wenn Liechtenstein für die bezogenen Leistungen erhebliche Beiträge an die Schweiz zahlt, profitiert unser Land dennoch in grossem Ausmass von dieser Zusammenarbeit. Müssten wir sämtliche Bereiche eigenständig abdecken und könnten gewisse Aufgaben nicht im heutigen Umfang an die Schweiz outsourcen, hätte dies markante personelle und finanzielle Auswirkungen zur Folge. Zwischen Liechtenstein und der Schweiz gibt es eine enge wirtschaftliche Verflechtung und viele grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten. Da das bestehende Abkommen nur die Besteuerung gewisser Einkünfte regelt, kommt es zu unerwünschten Doppelbesteuerungen. Die Notwendigkeit, ein umfassendes DBA abzuschliessen, welches alle international üblichen Sachverhalte abdeckt, wird von beiden Seiten als überfällig erachtet. Trotz der engen Zusammenarbeit lagen die Ausgangspositionen für die DBA-Verhandlungen in wichtigen Regelungspunkten weit auseinander. Zu den wichtigsten Resultaten der erzielten Vereinbarung zählt die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Verrechnungssteuer. Damit können Unternehmen, Vorsorgeeinrichtungen, der Staat und auch Private ab Inkrafttreten des DBA von wesentlich besseren Konditionen profitieren. Dies ist ein wesentlicher Fortschritt im Vergleich zur heutigen Situation. Ein zweites wichtiges Thema betrifft die Grenzgängerbesteuerung. Die Quellensteuer für Grenzgänger aus der Schweiz konnte im Rahmen der DBA-Verhandlungen nicht realisiert werden. Damit bleibt die bisherige Regelung aus dem Jahr 1995 unverändert, das heisst, der jeweilige Ansässigkeitsstaat hat das Besteuerungsrecht. Dies ist ohne Wenn und Aber ein Wermutstropfen. Die Frage der Quellensteuer für Grenzgänger war vor und während der DBA-Verhandlungen höchst umstritten. Die Reaktionen aus der Schweiz und insbesondere aus dem St. Galler Rheintal haben dabei deutlich gezeigt, dass es in diesem Punkt seitens der Schweiz keinen Verhandlungsspielraum gab, und zwar schon bevor die Verhandlungen überhaupt eröffnet wurden. Hierbei ist zu erwähnen, dass das Parlament den Bundesrat im Rahmen einer Motion beauftragte, mit Liechtenstein ein umfassendes DBA auszuhandeln, und dabei die Vorgabe machte, bei der Grenzgängerbesteuerung den Status quo zu erhalten. Damit waren dem Bundesrat die Hände gebunden. Die Schweiz hat auf der geltenden Regelung beharrt, welche bisher auch keine Quellensteuer vorsah. Sie war zu keiner Zeit bereit, Liechtenstein in dieser Frage auch nur einen Millimeter entgegenzukommen. Von verschiedenen Seiten wurde der Abschluss des DBA mit der Schweiz kritisiert. Die Regierung hätte härter verhandeln und nicht nachgeben sollen. Die Freie Liste hat sogar gefordert, dass ich - bildlich gesprochen - die Peitsche in die Verhandlungen mitnehme. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Bleiben wir doch bitte bei der Realität. Für einen erfolgreichen Abschluss eines Abkommens braucht es immer zwei Vertragspartner. Die Interessenlage ist zum Teil gegensätzlich und deshalb sind Kompromisse notwendig. Liechtenstein hat keinen Hebel, um die Quellensteuer gegenüber der Schweiz durchzusetzen. Ein Beharren auf einer Quellensteuer für schweizerische Grenzgänger hätte unmittelbar zum Scheitern der DBA-Verhandlungen geführt. Und das war für mich keine Option. Denken wir einen Schritt weiter. Was wären die Konsequenzen eines Scheiterns? Mit dem Status quo hätten wir weder die Quellensteuer für schweizerische Grenzgänger noch die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Verrechnungssteuer realisiert. Wir hätten nichts, aber auch gar nichts gewonnen im Vergleich zur heutigen Regelung. Und wenn nun die Freie Liste fordert, das bestehende Abkommen zu kündigen und in der Folge die schweizerischen Grenzgänger in Liechtenstein zu besteuern, dann zeigt dies erneut das Fehlen jeglicher Kompetenz in politischen wie auch wirtschaftlichen Fragen. Ein solcher Weg wäre nicht nur ein Affront gegenüber unserem wichtigsten Nachbarstaat, der Schweiz. Ein solcher Weg hätte auch gravierende Folgen für unseren Arbeitsmarkt und somit für unsere Unternehmen. Denn eine Besteuerung der Grenzgänger aus der Schweiz würde zu einer effektiven Doppelbesteuerung führen - durch Liechtenstein und die Schweiz. Oder glauben Sie wirklich, dass die Schweiz in diesem Fall auf die Besteuerung verzichtet? Und was glauben Sie, wäre der nächste Schritt in diesem Szenario? Ich kann es Ihnen sagen: Die Grenzgänger aus der Schweiz würden den Arbeitsmarkt Liechtenstein meiden, da sie nicht bereit wären, in zwei Staaten Steuern zu zahlen. Damit wäre das Desaster perfekt.Aus meiner Sicht bringt das vorliegende Doppelbesteuerungsabkommen im Vergleich zum Status quo eine deutliche Verbesserung, die im Interesse unseres Wirtschaftsstandortes, aber auch unserer Einwohnerinnen und Einwohner liegt - ganz nach dem Motto «Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.» Deshalb bitte ich Sie, dem Abkommen Ihre Zustimmung zu erteilen. Ich möchte noch ganz kurz auf einige Aussagen der Abgeordneten eingehen. Der Abg. Lageder hat ausgeführt, dass wir mit dem DBA weniger hätten als vorher. Sie haben diese Aussage anschliessend relativiert und sie auf die Grenzgängerthematik bezogen. Ich denke, das ist eine sehr einseitige Betrachtungsweise, denn es geht immer um das gesamte Paket. Und in diesem gesamten Paket haben wir aus meiner Sicht deutlich mehr, als wenn wir den Status quo beibehalten würden. Sie haben auch ausgeführt, dass Liechtenstein für die Leistungen bezahlt. Ich habe das in meinem Votum auch entsprechend eingebracht, aber wir bezahlen keine Vollkosten. Wir müssen uns bewusst sein: In vielen Bereichen werden wir von der Schweiz wie ein Kanton behandelt, auch kostenmässig. Und das sind, wie gesagt, grosse Vorteile, und wenn wir eigenständig diese Bereiche in Liechtenstein aufbauen müssten, würde uns das sehr viel mehr Geld kosten. Der Abg. Erich Hasler hat noch Fragen zur 45-Tage-Regelung gestellt. Zuerst einmal, was sind diese Nichtrückkehrtage? In der Schweiz ansässige Personen, die an 45 Tagen oder mehr nach der Arbeit aus beruflichen Gründen nicht an ihren Wohnsitz zurückkehren, gelten nicht als Grenzgänger. Als Nichtrückkehrtage gelten Dienstreisen, Bereitschaftsdienste oder andere berufliche Gründe, die den Arbeitnehmer an der Rückreise an den Wohnort hindern. Hat ein Arbeitnehmer zum Beispiel sein Hauptsteuerdomizil in Zürich und ist Wochenaufenthalter in Buchs, so zählen seine Übernachtungen in Buchs als Nichtrückkehrtage.Dann haben Sie eine Frage gestellt betreffend die Handhabung und das Formular. Der Arbeitnehmer hat der Steuerverwaltung gegenüber nachzuweisen, dass er die 45 Tage-Grenze überschreitet. Um dies nachweisen zu können, hat er der Steuerverwaltung eine Aufstellung beizubringen, aus der hervorgeht, an welchen Tagen er aus welchen beruflichen Gründen nicht an den Wohnsitz zurückgekehrt ist und den Ort der Reise. Diese Aufstellung hat er von seinem Arbeitgeber bescheinigen zu lassen. Dann haben Sie eine Frage gestellt betreffend die Beteiligungen. Hier ist festzuhalten: Ob ein Missbrauch vorliegt, ist im konkreten Einzelfall unter Würdigung der konkreten Umstände zu entscheiden. Das kann ich Ihnen hier so spontan nicht beantworten, es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Dann haben Sie ausgeführt, dass Sie hoffen, dass das DBA nicht unterzeichnet wird. Zur Klarstellung: Das DBA ist bereits unterzeichnet.Weiter haben Sie gesagt, dass der Kanton St. Gallen profitieren wird, wenn das DBA unterzeichnet wird. Ich frage mich schon, weshalb der Kanton St. Gallen in Zukunft speziell profitieren wird. Im Status quo ist es so, dass der Kanton St. Gallen dieses Besteuerungsrecht bereits innehat, und durch das DBA wird dieses nicht zugunsten des Kantons St. Gallen verändert. Dann haben Sie noch eine Frage gestellt zu den VR-Honoraren. Da kann ich auf die Seite 31 des Berichts und Antrags verweisen, hier ist relativ klar dargelegt, wie diese Thematik zu handhaben ist. Ich möchte darauf verzichten, Ihnen diese Passage nochmals vorzulesen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke, Herr Regierungschef. Sie sind heute nicht zu beneiden. Man versucht hier wirklich, etwas schönzureden, was nicht schön ist. Es wurden Fehler gemacht, das ist unbestritten. Rein schon die Tatsache, dass dieses Abkommen durch die Staatskanzlei in St. Gallen verkündet wurde, zeigt oder sagt sehr, sehr viel. Nun, ich unterstelle der Schweiz keine Fehler, sie hat nichts falsch gemacht, sie hat ihre Position vertreten, sie hat genau das bekommen, was sie wollte. Die Fehler wurden auf unserer Seite gemacht, das ist unbestritten die Vorgängerregierung. Im Frühjahr 2012 kam die damalige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nach Vaduz zu einem Arbeitsgespräch, vor welchem schon der damalige Regierungschef verkündet hat, dass wir aus Quellensteuer für Grenzgänger aus der Schweiz CHF 20 Mio. bis CHF 22 Mio. einnehmen werden, und Frau Widmer-Schlumpf hat dann in diesem Zusammenhang gesagt, ja, sie ist grundsätzlich zu Verhandlungen bereit, sofern eine ausgeglichene Lösung möglich sei. Nun, das war jetzt im Frühjahr 2012, diese Botschaft ist sehr schnell über den Rhein verkündet worden, und die Abwehrstellungen wurden natürlich sehr schnell aufgezogen. Die Nationalräte über dem Rhein haben natürlich gleich einmal ihre Positionen bezogen, auch die Ständeräte haben ihre Position bezogen. Und sie haben dem Bundesrat klar mit auf den Weg gegeben, was machbar ist und was nicht machbar ist. Und dass dabei die Quellensteuer für sie unbestritten nicht machbar war, das hat sich gezeigt und das war ganz schlicht und einfach unser Fehler. Nun - Sie können mir jetzt Besserwisserei oder was auch immer vorhalten, aber mit dieser Ausgangsposition, Sie haben eine neue Regierung angetreten, hätte ich gesagt: «Halt, DBA Schweiz wird auf Eis gelegt. Ich hatte mit diesen Verhandlungen nichts zu tun, warten wir einmal zwei Jahre ab, lassen wir einmal ein bisschen frischen Wind durchs Land wehen und dann können wir vielleicht diese Verhandlung nochmals aufnehmen.» Aber Sie sind eigentlich mit einem 0:7 zu diesem Spiel angetreten, Sie hatten keine Chance, es tut mir leid. Das war nicht Ihr Fehler, aber das war die Position. Aber dass wir heute dieses DBA so ratifizieren sollen in unserem Landtag, das verstehe ich nicht und das kann ich nicht machen aus besagten Gründen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, vielleicht gerade beim Beispiel des Vorredners beginnend: 0:7, das ist kein gutes Resultat, aber besser 1:7 als 0:7. Das ist eben der Vergleich und das ist genau das Dilemma an diesem Bericht und Antrag. Es stimmt schon, wenn Sie sagen, es ist nicht schön. Da teile ich die Ansicht der Kritiker dieses DBA. Aber wird es schöner, wenn Sie dagegen sind? Nein, dann wird es eben nicht schöner. Es wird ein wenig schöner, wenn Sie es unterstützen. Das gilt eben auch für den Punkt der gleich langen Spiesse. Man argumentiert hier so, als ob wir heute gleich lange Spiesse hätten. Das haben wir eben nicht. Aber mit diesem DBA werden unsere Spiesse wenigstens ein wenig länger. Ich bin auch nicht glücklich mit der Grenzgängerbesteuerung, ich habe auch kein Verständnis, dass man uns nicht gleichbehandelt wie Italien, Frankreich, Deutschland oder Österreich. Aber wie gesagt, von dieser Verweigerungsstrategie wird das Problem ja nicht gelöst. Und deshalb, wie gesagt, ist die Option, dagegen zu sein, aber dann werden unsere Spiesse einfach gleich kurz bleiben, wie sie heute sind. Wenn wir dafür sind, werden die Spiesse ein wenig länger - als Anspielung auf die Kundmachung auf dem Peter-Kaiser-Platz. Ich denke mir, ein zentraler Punkt wurde schon erwähnt, und da hätte ich doch noch gerne ein wenig mehr Ausführungen vonseiten der Regierung. Das ist nämlich die letzte Seite in diesem Bericht und Antrag, diese Gemeinsame Erklärung zur Grenzgängerbesteuerung. Es wurde vom Abg. Erich Hasler und auch von der Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller schon treffend ausgeführt. Und dann eben die Argumentation der Regierung auf Seite 45 zu dieser Beilage: «Wesentliche Änderungen könnten sich beispielweise bei einer für Liechtenstein nachteiligen Umsetzung der Volksinitiative ‹Gegen Masseneinwanderung› vom 9. Februar 2014 in der Schweiz ergeben.» Und das ist für mich schon auch ein Türchen, das offen bleibt. Denn zumindest nach meinem Dafürhalten ist klar, nachteilig ist eine Änderung im Vergleich zum Ist-Zustand, sprich, wenn die Masseneinwanderungsinitiative nicht den Ist-Zustand weiterhin garantiert, dann ist das eine nachteilige Umsetzung zulasten von Liechtenstein und dann wäre das Türchen für Verhandlungen wieder offen. Und da habe ich doch erhebliche Hoffnung, dass wir hier zukünftig diese Grenzgängerbesteuerung dann eben wieder thematisieren können. Aber es wurde natürlich auch bereits erwähnt - auch vom Abg. Erich Halser und treffender noch vom Abg. Alois Beck -, dass wir dann mitunter auch über unsere eigene Ansiedlungspolitik werden debattieren und diskutieren müssen. Denn wenn wir diese Arbeitsplätze haben und die entsprechenden Arbeitnehmer brauchen, dann müssen die ja auch irgendwo wohnen. Aber wie gesagt, ich wäre der Regierung einfach noch dankbar, wenn sie ein wenig Erläuterungen zu diesem Satz auf Seite 45 machen könnte. Was ist denn eine nachteilige Umsetzung dieser Masseneinwanderungsinitiative? Was bedeutet das konkret dann im Detail? Wie gesagt, teilt sie meine Meinung, dass sie sagt, ja, wenn der Ist-Zustand nicht gewahrt bleibt, dann ist das eine nachteilige Umsetzung, oder gibt es hier eine andere Interpretation?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass meine Fragen eben nicht beantwortet wurden, und unterstütze natürlich auch das Votum des Abg. Wendelin Lampert. Ich denke, das ist schon ein ganz zentraler Punkt, diese Gemeinsame Erklärung, wie diese dann schlussendlich interpretiert werden soll. Im Moment ist es ja so, dass EU-Bürger ungehindert in der Schweiz Wohnsitz nehmen können, und es ist sicher von sehr grossem Interesse, zu wissen, wie diese Situation eben nach Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ausschauen wird. Ich gehe davon aus, dass diese Umstände ganz andere sein werden und dass wir kaum noch die Möglichkeit haben werden, EU-Bürger in der Schweiz zu platzieren. Auf jeden Fall kann ich den Standpunkt der Schweizer Wirtschaft nachvollziehen, die zuerst einmal ihre Kontingente für die eigene Wirtschaft wird ausschöpfen wollen.
Der Abg. Wendelin Lampert hat gemeint, er hat wieder vom Spielstand 0:7 geredet. Ich meine, dieses 0:7 - es war sicher ein grosses Handicap -, aber man hätte dieses Spiel dann eben auch beenden sollen und irgendwann auch ein neues Match anpfeifen müssen. Ich meine, in der Schweiz haben in der Zwischenzeit auch wieder Wahlen stattgefunden, es gibt neues Personal. Und wie gesagt, man kann immer wieder versuchen, neu zu verhandeln. Auch mit dem Status quo hätten wir auch noch einige Jahre weiterleben können, ohne dass wir jetzt dazu gezwungen wären, dieses bestehende Rumpf-Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz aufzuheben. Was die Zuwanderungspolitik angeht, so möchte ich schon klarstellen, dass ich nicht dafür bin, die Schleusen zu öffnen. Ich habe nur gesagt, dass die Ratifizierung dieses Doppelbesteuerungsabkommens den Druck erhöhen wird, die Schleusen schlussendlich zu öffnen. Und hier werden wir dann also wiederum unter Zugzwang gesetzt. Der Abg. Alois Beck hat gemeint, dass dieses Doppelbesteuerungsabkommen eine klare, deutliche Verbesserung bringe. Ich meine, es bringt eine marginale Verbesserung, aber keine deutliche Verbesserung. Sicher ist es so, wie der Abg. Christoph Wenaweser es ausdrückt: Man hat geholt, was zu holen war. Dass die eidgenössischen Räte dem Bundesrat klare Vorgaben gemacht haben, daran sind wir schuld und niemand anders. Ich meine, die Sachlage war doch so, dass man über Nacht eine Quellensteuer auf die AHV-Rentenzahlung in die Schweiz erhoben hat. Dies hat natürlich die Rentenbezüger in der Schweiz aufgebracht. Danach kamen noch die ungeschickten Äusserungen, dass man ja demnächst auch noch CHF 20 Mio. bis CHF 30 Mio. holen wird. Ich meine, das hat dann schlussendlich gereicht, dass die Nationalräte aus dem Rheintal in Bern aktiv geworden sind, und es war natürlich ein leichtes Spiel, eine Motion durch die beiden Räte zu bringen und dem Bundesrat klare Vorgaben zu machen, was sie verhandeln dürfen. Also wie gesagt, da ist schon das Personal der beiden Regierungsparteien schuld daran, dass man mit 0:7 in dieses Match gestartet ist. Grundsätzlich möchte ich auch betonen, dass eine Null-Prozent-Quellensteuer für mich durchaus denkbar und akzeptabel ist, vorausgesetzt, man wird eben wirklich als Inländer behandelt. Von daher gesehen würde ich es sogar vorziehen, dass wir null Prozent Quellensteuer bekommen auf die Grenzgängereinkommen, vorausgesetzt, dass wir in allen Bereichen als Inländer behandelt werden. Aber wir haben ja gerade gestern bei dieser Demonstration der Gewerbetreibenden gesehen, dass es an gleich langen Spiessen fehlt. Insofern denke ich, dass selbst eine Ablehnung dieses Abkommens durch den Landtag nicht unbedingt ein Affront ist, sondern ein Ausdruck von Selbstbewusstsein. Wenn man schon aus dem Rucksack der Schweiz will, dann muss man auch bereit sein, diese Souveränität zu verteidigen und auch selbstbewusst zu sein. Wie gesagt, ich persönlich lege grössten Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit der Schweiz. Mir wäre es am liebsten, dass wir insgesamt, was den wirtschaftlichen Verkehr angeht und auch diesen gemeinsamen Wirtschaftsraum, in allen Belangen als Inland behandelt würden. In diesem Sinne, wenn diese Voraussetzungen erfüllt wären, dann wäre ich auch mit null Prozent Quellensteuer auf die Grenzgängereinkommen einverstanden. Ich habe noch eine Frage an den Regierungschef. Und zwar zu Art. 10 des DBAs. Und zwar geht es hier nochmals um die Dividenden. Wie Sie wissen, gibt es ja auch noch das BEPS-Abkommen in Vorbereitung, das Abkommen über Base Erosion and Profit Shifting. Und hier geht es ja darum, eine doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden. Gemäss diesem Abkommen ist es möglich, dass Dividenden von Beteiligungen in der Schweiz quellensteuerfrei nach Liechtenstein transferiert werden können. Aus der liechtensteinischen Gesellschaft können die Dividenden quellensteuerfrei ausgeschüttet werden. Also wir haben eine doppelte Nichtbesteuerung. Ich hätte von der Regierung gerne gewusst, wie Sie auf dieses Problem - sofern das BEPS-Abkommen in dieser Art realisiert werden sollte - reagieren möchten. Ich meine, nach meiner Auffassung würde das nämlich bedeuten, dass man Dividenden in Zukunft - also Dividendenausschüttungen von liechtensteinischen Firmen - wiederum besteuern müsste. Hat die Regierung solche Überlegungen schon angestellt und ist so etwas in Vorbereitung? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Auch noch von meiner Seite ein paar Gedanken. Also mir ist auch aufgefallen, dass diese letzte Seite, die Beilage 2 des Abkommens, aus meiner Sicht doch etwas aussergewöhnlich daherkommt. Ich habe den Text so gelesen, dass die Schweiz durchaus im Falle einer sehr restriktiven Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative uns dann auch mitteilen könnte, dass sie, da sie jetzt eben selbst noch einmal sehr stark unter Druck kommt und selber nicht mehr über die notwendige Anzahl Arbeitskräfte verfügt, eben auch gezwungen ist, uns leider mitteilen zu müssen, dass sie diesen Druck halt an uns weitergibt. Also man kann diese Seite auch auf diese Weise lesen. Es kann also durchaus noch einmal für uns ein Nachteil daraus erwachsen. Da wollte ich Sie fragen, ob ich diesen Text richtig verstehe. Es steht ja da, dass beide Staaten «Gespräche aufnehmen, um eine Revision des Abkommens in Bezug auf die Grenzgängerbesteuerung anzustreben», sollte sich eben die Situation der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten wesentlich ändern. Und mehr steht da nicht. Ja, wer unter Druck kommt, bei dem leidet dann eben auch die Grosszügigkeit. Das ist meine Interpretation dieser Seite.Dann möchte ich einfach noch einmal darauf hinweisen, dass ich persönlich mit diesem Abkommen auch unzufrieden bin, weil eben auch zum Beispiel das Anliegen des Liechtensteiner Gewerbes nicht berücksichtigt worden ist und auch die Anliegen der Grenzwächter eigentlich auch nicht thematisiert wurden. Und das ist eine ganz kleine Geschichte, das gebe ich zu. Es ist aber eine Geschichte, die schon seit Längerem im Gange ist, ich glaube, schon in der letzten Legislatur an das Parlament herangetragen wurde. Und dort sind auch einige Parlamentarier aktiv geworden, ich glaube, auch der Abg. Johannes Kaiser und auch von meiner Fraktion. Es wurden Kleine Anfragen gestellt. Wir wussten, dass ein Briefverkehr besteht zwischen den Regierungen, und passiert ist einfach nichts. Und die Hoffnung hat sich dann eben auch zerschlagen bei diesen Grenzwächtern, dass man sich ihres Problems annimmt, und auch sie mussten zur Kenntnis nehmen, dass man eben, wenn man klein ist, eigentlich keine Chance auf Gehör hat. Gerade auch diese Erkenntnis hat sich dann eben in dieser Verhandlungszeit auch ein bisschen bei mir breitgemacht. Ich nehme Ihre Kritik an meiner Fraktion zur Kenntnis, möchte Sie aber durchaus auch darauf hinweisen, dass die Erwartungen, die durch die Regierung Tschütscher geschürt worden sind und auch bis an das Parlament gelangt sind, dass man hier mehr herausholt, einfach gross waren. Und da ist nicht das Parlament daran schuld. Da hat die Regierung Tschütscher, wahrscheinlich selber innenpolitisch unter Druck, einfach einen Befreiungsschlag gemacht, indem sie diese Zahl einmal hineingeschrieben hat. Und wie es der Abg. Harry Quaderer in seiner chronologischen Darstellung der Ereignisse sehr treffend beschrieben hat, hat das eben dazu geführt, dass gerade auch die Parlamentarier, die Nationalräte und die Ständeräte seitens der Kantone St. Gallen, Thurgau und so weiter, nach Bern gegangen sind und ihre Kollegen informiert haben. Und ich habe selber auf parlamentarischer Ebene im Rahmen der OSZE-PV-Tätigkeit mit Nationalräten und Ständeräten aus der Schweiz gesprochen, und sie haben von Beginn weg ganz klar gesagt, dass diese Quellensteuererhebung keine Chance hat, wie Sie es dann auch selber als Regierungschef zu Beginn der Verhandlungen zur Kenntnis nehmen mussten, klar. Für mich hat die Kommunikation über diese Verhandlungen nie mit den wirklichen Möglichkeiten übereingestimmt. Ich hätte mir eigentlich eher gewünscht, dass auch einmal seitens der Regierung eine Enttäuschung über das Ergebnis - oder zumindest über dieses wichtige Paket oder über dieses wichtige Teilanliegen der Quellenbesteuerung - auch einmal offen angesprochen worden wäre. Und ich denke nicht, dass das unsere Freundschaft mit der Schweiz irgendwie auf einen Prüfstand gestellt hätte. Wenn man befreundet ist, darf man auch einmal seine Enttäuschung über ein Ereignis äussern, dann kann man auch wieder den Schwamm darüber machen und kann vielleicht wieder neu anfangen. Also das wäre so meine Interpretation gewesen der Chronologie der letzten Jahre. Und wie gesagt, ich nehme Ihre Fundamentalkritik an meiner Fraktion zur Kenntnis. Die andere Oppositionspartei haben Sie für heute einmal geschont, das nehme ich auch zur Kenntnis. Damit habe ich auch kein Problem. Aber ich habe auch mit Interesse gesehen, dass auch andere Gruppierungen in diesem Land, wie zum Beispiel das Gewerbe, im Moment auch mit der Schweiz und dem Umgang mit uns nicht ganz zufrieden sind. Und das muss man halt jetzt einfach auch einmal thematisieren dürfen. Das ist nicht so schlimm und das bedeutet nicht, dass man die Freundschaft grundsätzlich irgendwie infrage stellt und diese Freundschaft nicht mehr pflegen möchte. Das auf keinen Fall. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Es wurde jetzt mehrfach die Gemeinsame Erklärung angesprochen. Die Erklärung auf Seite 45 des Berichts und Antrags scheint aus meiner Sicht klar zu sein. Und ich kann hier auch auf die Ausführungen des Abg. Alois Beck verweisen. Es ist so, dass wir derzeit die Möglichkeit haben, dass Arbeitnehmer in der Schweiz Wohnsitz nehmen können, wenn sie in Liechtenstein arbeiten. Und diese Situation erlaubt uns, dass wir die Arbeitsplätze, die von unserer Wirtschaft gefordert werden, auch entsprechend besetzen können. Es ist, wenn man so will, eine Win-win-Situation. Und der Abg. Alois Beck hat auch ausgeführt, dass dies so weit der Preis für die Regelung der Grenzgängerbesteuerung sei.Und auf Seite 45 ist explizit auch festgehalten, dass sich diese Gemeinsame Erklärung um die Grenzgängerbesteuerung dreht. Es geht also nicht darum, dass dann, wenn die Masseneinwanderungsinitiative durchgesetzt oder restriktive umgesetzt wird, dieses DBA zum Nachteil von Liechtenstein angepasst wird. Genau das Gegenteil ist der Fall, dann geht es in die andere Richtung: In diesem Fall anerkennt die Schweiz, dass es eine einseitige Benachteiligung von Liechtenstein gibt, wenn wir diese Kontingente nicht mehr haben und unsere Arbeitnehmer in der Schweiz nicht mehr niederlassen können. Dann muss über die Frage der Grenzgängerbesteuerung nochmals diskutiert und quasi das DBA nochmals aufgeschnürt werden. Selbstverständlich ist es jetzt nicht so, dass man konkrete Werte fixiert hat, das können wir heute nicht. Wir wissen auch noch gar nicht, wie diese Masseneinwanderungsinitiative konkret umgesetzt wird in den einzelnen Kantonen und welche Auswirkung das auf Liechtenstein haben wird. Aber sobald das klar ist, werden wir die Umsetzung genau beobachten und dann entsprechend dieser Gemeinsamen Erklärung bei Bedarf auch weitere Aktionen folgen lassen. Sie haben in Ihrem Votum, Frau Abg. Konzett Bargetze, auch noch die Anliegen des Gewerbes angesprochen. Ich gehe davon aus, dass Sie die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung meinen und nicht irgendwelche Positionen im DBA. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass gerade auch das Gewerbe von diesem DBA enorm profitieren wird, weil es viele Unternehmen gibt, die in der Schweiz eine Betriebsstätte oder eine Tochtergesellschaft haben und heute keine Möglichkeit haben, die Dividenden quasi steuerfrei nach Liechtenstein zu transferieren. Dann zum Abg. Erich Hasler: Ich denke, man muss einfach die Realitäten anschauen - und der Abg. Harry Quaderer, Ihr Fraktionskollege, hat das ja auch sehr gut gemacht -, wie eng die Zusammenarbeit war und zu welchem Zeitpunkt Liechtenstein aus dem Rucksack der Schweiz ausgetreten ist und eine eigenständige Politik verfolgt hat. Sie sagen jetzt, man möchte als Inland behandelt werden und würde dann diese Grenzgängerbesteuerung akzeptieren. Hierzu habe ich eine andere Haltung. Ich bin, das habe ich meinem Votum auch klar zum Ausdruck gebracht, wirklich enttäuscht, dass die Schweiz hier keine Kompromissbereitschaft gezeigt hat. Wir haben etliche Diskussionen geführt und geprüft, ob man anstelle von 4% auch 3% oder 2% vereinbaren könnte. Die Schweiz hat keinen Millimeter nachgegeben, das ist einfach ein Fakt. Und die Frage war dann: Wollen wir zum Abschluss des DBA kommen oder wollen wir die DBA-Verhandlungen scheitern lassen? Und hier bin ich eben nicht der gleichen Meinung wie der Abg. Harry Quaderer, dass man die DBA-Verhandlungen besser auf Eis gelegt hätte für zwei, drei Jahre und dann nochmals begonnen hätte. Ich denke, die Ausgangslage ist relativ klar, auch vonseiten der Schweiz. Die Schweiz hat kein grosses Interesse, mit Liechtenstein ein DBA abzuschliessen. Es sind eher kleine Positionen, die die Schweiz interessiert haben. Für uns war es natürlich entsprechend wichtiger, ein DBA abzuschliessen.Dann haben Sie eine Frage gestellt, Herr Abg. Hasler, zum Thema BEPS mit dieser doppelten Nichtbesteuerung. Der Hauptkritikpunkt ist der folgende: Wenn in einer Tochtergesellschaft ein Geschäft steuermässig als Aufwand verbucht wird und dann bei der Mutter als Ertrag freigestellt wird, dann sprechen wir von einer doppelten Nichtbesteuerung. Betreffend diese konkrete Thematik, dass wir die Dividenden freistellen, gehe ich davon aus, dass es kein BEPS-Problem ist. Das werden wir sicher aktuell auch abklären im Rahmen dieser BEPS-Arbeitsgruppe. Spontan kann ich Ihnen hier keine weiteren Auskünfte geben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke an die Regierung für die Ausführungen. Ja, ich bin auch enttäuscht, ich glaube, alle hier drinnen sind irgendwie enttäuscht. Zu dieser Gemeinsamen Erklärung als Beilage 2 zur Grenzgängerbesteuerung habe ich schon noch einmal eine Frage: Sie haben gesagt, dass wir sehr viel mehr profitieren. In dem Zusammenhang die Frage: Gibt es irgendeine Modellrechnung mit Zahlen, Daten, Fakten, was wir eigentlich von der Schweiz profitieren? Also das ist das eine, weil ich das in der ganzen Erklärung nicht habe nachlesen können.Das Zweite, da habe ich noch eine konkrete Frage zu Seite 66, Art. 19. Da steht «Öffentlicher Dienst», und dann zu den Erklärungen: Auf Seite 34 steht: «Die zuständigen Behörden (das heisst die liechtensteinische Steuerverwaltung und die zuständige Bundesbehörde der Schweiz) bestimmen im gegenseitigen Einvernehmen, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen unter diese Bestimmung fallen.» Meine Frage dazu ist, gibt es irgendein Dokument, eine Internetseite, auf der man nachlesen kann, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen dann unter diese Bestimmung fallen? Wie zum Beispiel gerade bei Pflegepersonal in Schweizer Spitälern und so weiter, je nachdem, wo die angestellt sind und in welcher Konstellation die eben da arbeiten. Vielleicht können Sie mir das beantworten. Wo kann eine Krankenschwester nachsehen, wenn sie in der Schweiz eine Stelle antritt, ob sie unter diese öffentlich-rechtliche Institution, hier unter diese Bestimmung, fällt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte Sie als Privatperson fragen: Würden Sie einen solchen Handel als Privater mit einem guten Freund von Ihnen eingehen und ihn später dann noch als Freund bezeichnen, wenn Sie wissen, dass der Handel Ihnen absolut gar nichts gebracht hat? Ich nicht, ich würde den Handel erst annehmen, wenn ich mit dem Rücken zur Wand stehe und nicht mehr weiterwüsste, zähneknirschend, aber sicher nicht mehr ihn als Freund bezeichnen, sondern allenfalls als Bekannten. Und eine Ablehnung muss meiner Meinung nicht eine Verschlechterung der Freundschaft sein, sondern einfach bedeuten, wir müssen noch einmal darüber nachdenken und neu verhandeln und schauen, ob wir uns allenfalls irgendwo ein bisschen mehr finden. Und ich kann wirklich sagen, wir sind enttäuscht davon, und ich erwarte ein bisschen mehr. Wirkliche Freunde finden sich auch einmal irgendwo in der Mitte, zumindest halbwegs in der Mitte, nicht am äusseren Rand von einer Seite. Und für mich kommt schon ein bisschen die Frage auf: Für wen schliessen wir dieses DBA ab? Mal nicht für das Land Liechtenstein, also den Staat Liechtenstein. Wenn wir einmal die AHV ausklammern, dann holen wir unter dem Strich CHF 500'000 an AHV-Steuergeldern herein, also von der Besteuerung der AHV-Auszahlungen herein, wo wir vorher CHF 1,5 Mio. hatten, also CHF 1 Mio. weniger. Und sagen wir einmal, CHF 1 Mio. kann die Fondsverwaltung, die das liechtensteinische Staatsvermögen verwaltet, durch Dividenden und Quellensteuer durch die verminderte Verrechnungssteuer zurückholen. Also unter dem Strich eine Nullsummenrechnung. Profitieren tun meiner Meinung nach nur die AHV, die Pensionskassen, Unternehmen und Private, die das nötige Kleingeld haben, um in der Schweiz in Aktien zu investieren und dadurch verrechnungssteuerfrei die Dividenden abzuschöpfen oder die Zinserträge hereinzuholen. Regierungschef Adrian Hasler hat betont, dass das schweizerische Parlament einen klaren Auftrag an den Bundesrat gestellt hat, keinen Millimeter zurückzuweichen. Warum tun wir nicht das Gleiche? Irgendwann findet man sich und sonst lassen wir es so, wie es ist. Und es wurde schon mehrmals betont, gerade von meinem Vorredner Peter Büchel, es wird immer auf diese Gesamtkosten verwiesen - «aber Zahlen, Daten, Fakten», hat man heute schon gehört -, letztes Mal wurde es unserer Fraktion um die Ohren geworfen, dass wir das nicht liefern oder nicht sauber haben. Hier liegt heute gar nichts hierzu vor und nun sollen wir entscheiden. Unter dem Strich gewinnen wir doch, weil die Schweiz uns ja wie Inländer behandelt und so weiter und so fort. Das Beispiel Inländerbehandlung - ich weiss nicht, ob Sie sich noch alle erinnern -, EC-Karten, Maestro: Vor vier, fünf Jahren war das grosse Aufschreien im Detailhandel. Plötzlich sind wir keine Schweizer mehr, sondern Ausländer für die Maestro-Karten. Die hiesigen Geschäfte müssten nun Spesen bei Bezahlung mit Maestro-Karten als Ausländerspesen bezahlen und nicht innerschweizerische Spesen. Da sieht man, wie gut wir da Freunde sind. Ich denke, wir dürfen mit gutem Gewissen an eine neue Verhandlung wieder nach Bern gehen, vor allem wenn wir einmal eine Gesamtkostenrechnung haben und wissen, das Rheintal profitiert von uns auch, nicht nur Liechtenstein profitiert von der Schweiz. Das St. Galler Rheintal hat sicher auch eine positive Entwicklung dadurch mitgemacht, weil Liechtenstein sich doch relativ gut entwickelt hat die letzten Jahre. Ich glaube, wir müssen uns nicht scheuen, einfach mit geradem Rücken nach Bern zurückzukehren - vielleicht die nächste Regierung oder in zwei Jahren, wie es auch schon gesagt worden ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie reizen mich jetzt zu einem kurzen Widerspruch. Ich würde mir schon sehr gut überlegen, wenn ich eine Freundschaft von der Stufe Freundschaft auf die Ebene Bekanntschaft hinunterstufen würde, ob mich dieser Freund vielleicht nicht einmal aus dem Wasser gezogen und mir das Leben gerettet hat. Das würde ich dann in die Überlegungen miteinbeziehen und vielleicht eine Gesamtbetrachtung anstellen.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Es wurde jetzt mehrfach diese Modellrechnung respektive diese Gesamtbetrachtung angesprochen. Wir haben natürlich intern entsprechende Daten und Fakten zusammengestellt. Allerdings haben wir es bewusst vermieden, Erbsen zu zählen und mit der Schweiz dann quasi alles gegenseitig zu verrechnen. Es war für uns klar, und da haben wir uns auch auf der politischen Ebene darauf verständigt, dass dies zu keiner sinnvollen Lösung für die Verhandlungen führen wird. Es war klar - und ich habe das in meinem Votum auch schon ausgeführt -, dass wir von der Schweiz insofern profitieren, als dass wir viele Aufgaben auslagern können. Natürlich bezahlen wir in vielen Bereichen, und speziell im Bereich der Gesundheit und der Bildung fliessen erhebliche Beiträge von Liechtenstein an die Schweiz. Aber ich wiederhole mich nochmals: Es sind vielfach eben Deckungsbeiträge und keine Vollkosten. Und wenn wir gezwungen wären, alles selbst zu machen, dann würde uns das viel, viel teurer zu stehen kommen.Dann noch zur anderen Frage des Abg. Peter Büchel betreffend die öffentlich-rechtlichen Institutionen: Hier finden noch Gespräche statt und es geht primär um die Frage, ob beide Staaten an diesen Institutionen gemeinsam beteiligt sind. Das heisst, es ist eine Frage der Trägerschaft. Und hier wird bei jeder Institution festgelegt werden müssen, ob Liechtenstein auch Träger ist. Und wenn ja, dann kommt dieser Abs. 2 zum Tragen; und wenn nein, dann hat die Schweiz das Besteuerungsrecht. Wenn wir als Beispiel ein Spital in der Schweiz nehmen, bei dem Liechtenstein nicht Träger ist, dann ist klar, dass dieses Spital unter Schweizer Hoheit fällt und dort das Besteuerungsrecht liegt. Und dann noch zur Aussage des Abg. Patrick Risch: Ich möchte da auch nochmals nachhaken. Sie haben gesagt, das Schweizer Parlament hat ja entsprechende Vorstösse unternommen und dem Bundesrat quasi Fesseln angelegt - warum machen wir das nicht auch so? Und wenn es dann nicht klappt, dann lassen wir es sein. Für mich ist es eben genau keine Lösung, es sein zu lassen und beim Status quo zu belassen. Für mich war es wesentlich, dass wir zumindest eine zentrale Forderung der Wirtschaft - und damit auch der AHV, der Vorsorgeeinrichtungen und damit indirekt auch des kleinen Mannes - umsetzen können. Wenn die Pensionskassen Möglichkeiten haben, mehr Rendite zu generieren, indem sie auch andere Anlagen in der Schweiz tätigen können, hat das Vorteile für die Rendite dieser Pensionskassen und damit schlussendlich auch für den kleinen Mann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich denke, wir führen heute eine sehr wichtige und sehr grundsätzliche Debatte zum Verhältnis Schweiz-Liechtenstein. Ich finde es sehr wichtig, dass man die Worte, die hier fallen, mit Bedacht wählt, weil sie eben öffentlich sind und weil sie eben das Verhältnis Schweiz-Liechtenstein betreffen, das ein Kernverhältnis und eine entscheidende Grundlage für unsere Vergangenheit und Zukunft ist. Und ich bin einfach froh, wenn man sich hier sehr gut überlegt, was man sagt.Ich möchte kurz damit beginnen, dass ich auch zum Ausdruck bringen möchte, dass ich auch enttäuscht bin über das Ergebnis der DBA-Verhandlungen. Ich habe das bei aller Freundschaft den Bundesräten, mit denen ich zu tun habe, auch gesagt. Und das hat der Freundschaft keinen Abbruch getan, es ist unter Freunden auch möglich, dass man sich solche Enttäuschungen gegenseitig auch sagt, und es war sogar ein gewisses Verständnis spürbar. Es wurde dann halt auf die Ausgangslage und auf die schwierige Gesamtkonstellation verwiesen. Aber die Enttäuschung wurde kommuniziert, auch gegenüber der Regierung des Kantons St. Gallen. Da war die Gesamtregierung dabei, wir haben es mehrfach, auch klar ausgedrückt, dass wir über das Ergebnis der Verhandlungen alles andere als glücklich sind und auch enttäuscht sind und uns einen Kompromiss gewünscht hätten. Wenn heute hier gesagt wurde, dass die Freundschaft nicht mehr da sei und quasi nur noch auf Regierungsebene mit den Bundesräten schultergeklopft werde und nach vorne Freundschaft betrieben werde, aber in den tieferen Etagen keine Freundschaft und kein Verständnis mehr da sei, dann möchte ich das schon mit aller Kraft zurückweisen. Ich erlebe das anders, und auch meine Amtsstellen und meine Mitarbeiter erleben das anders und das wird mir auch anders berichtet. Ich gebe Ihnen einfach ein aktuelles Beispiel - das ist nur eines von Hunderten von Beispielen: Wir hatten letzthin die Situation, die Herausforderung, seit mehreren Jahren, dass die Internationale Atomenergieagentur versucht hat, Liechtenstein aufzudrängen, dass wir für den Verkehr von Kernmaterialien - und da gibt es in Liechtenstein Industriebetriebe, die Materialien verwenden, die nukleare Bestandteile haben - als souveräner Staat behandelt werden, dass wir Meldepflichten einführen müssen und dass der Verkehr auch mit den Schweizer Partnern dieser Industriebetriebe als internationaler, grenzüberschreitender Verkehr von Nuklearmaterial gesehen wird. Das wäre für uns eine grosse Verschlechterung gewesen, das wäre eine Bürokratie gewesen, für unsere Industriebetriebe ein grosses Problem. Wir haben das aus der Welt zu schaffen versucht, und wir waren sehr froh und sind auch extrem dankbar für die Unterstützung des Bundesamtes für Energie der Schweiz, das auf höchster Ebene interveniert hat und uns unterstützt hat gegenüber der Atomerenergieagentur, dass es eben nicht so weit gekommen ist und dass dieser gemeinsame Wirtschaftsraum Schweiz-Liechtenstein eben auch in Zukunft anerkannt ist und dass wir hier keine neuen Hürden für diesen natürlich speziellen Raum, für dieses spezielle Thema, aufbauen mussten. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Solche Beispiele zu quantifizieren in Franken, ist natürlich schwierig. Aber das zeigt einfach, wie wichtig für uns das Verhältnis mit der Schweiz ist und dass es dort eben immer noch - und hoffentlich auch in Zukunft - eine grosse Freundschaft und ein grosses Verständnis gibt.Ich möchte weiters darauf hinweisen, bei der Masseneinwanderungsinitiative, dass die Schweiz ja selbst noch nicht weiss, wie sie das umsetzen soll, und darum möchte ich schon darum bitten, dass wir hier nicht den gleichen Fehler machen wie bei der Quellensteuer, dass wir jetzt schon quasi Aussagen tätigen nach dem Motto «Wir werden dann schon sehen, wenn die Kontingente kommen, werden wir Liechtensteiner auf der Strecke bleiben». Das ist noch nicht sicher - und wir haben hier die Unterstützung des Kantons St. Gallen, der explizit die gleiche Ansicht wie Liechtenstein vertritt und uns unterstützt bei dieser ganzen Thematik und sagt, wir brauchen grenzregion- und insbesondere rheintalverträgliche Lösungen für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. St. Gallen ist hier auf unserer Seite und unterstützt uns, hat das auch schon offen kommuniziert. Und ich denke, warten wir doch ab und versuchen wir, positiv Einfluss zu nehmen, aber nicht im Sinne eines Fatalismus, sondern im Sinne einer konstruktiven Lösungssuche, dass wir Lösungen finden in der Schweiz, die auch den Arbeitsmarkt Schweiz-Liechtenstein im Rheintal eben berücksichtigen. Ich bin hier noch nicht so pessimistisch, dass es keine Lösung gibt. Die Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, von Schutzklausel bis zu Inländervorrang, lassen durchaus Hoffnung offen, dass es eben eine Lösung geben wird, die Liechtenstein nicht benachteiligen wird, dass im Gegenteil eine gute Lösung gefunden werden kann. Also hier bin ich optimistisch und ich fände es schlecht, wenn wir hier schon zu pessimistisch den Teufel an die Wand malen und damit eine «self-fulfilling prophecy» in die Welt stellen.Und der letzte Punkt, wo ich mich auch angesprochen gefühlt habe, ist wegen dieses grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs und der gestrigen Demonstration vor dem Landtags- und Regierungsgebäude. Meine Damen und Herren, das ist vor allem auch ein Problem Liechtensteins. Es gibt ein gültiges Rahmenübereinkommen mit der Schweiz, da sind diese Fristen, diese Meldepflichten etc. drin. Und die Schweiz macht im Moment nichts anderes, als sich an dieses Rahmenübereinkommen zu halten, allerdings relativ strikt. Die Schweiz setzt das konsequent und relativ streng und auch relativ effizient um, und wir Liechtensteiner sind etwas liberaler unterwegs bis jetzt und haben auch aus Gründen von Bürokratieabbau und aus Gründen von Kosteneffizienz darauf verzichtet, das so streng wie die Schweizer umzusetzen. Und ich habe grosses Verständnis für unser Gewerbe, dass der Zapfen ab ist sozusagen, dass wir jetzt halt auch auf unserer Seite dieses Abkommen eins zu eins umsetzen, so wie es die Schweiz macht, und halt die gleichen Regeln, die gleichen Sanktionen und die gleichen Fristen anwenden, wie es die Schweiz macht, gestützt auf das gültige Abkommen. Es ist also nicht so, dass die Schweiz uns hier schikaniert, sondern die Schweiz ist einfach in diesem Bereich relativ stur und konsequent und hat auch auf die mehrjährigen Versuche unsererseits, hier eine liberalere Lösung herbeizuführen, bevor wir mehr Büro-kratie aufbauen, kommuniziert: Ja, liebe Liechtensteiner, wir würden gerne und wir sind auch für liberale Lösungen und wir möchten den Arbeitsmarkt Rheintal gerne einfacher gestalten, aber leider befinden wir uns in engen und schwierigen Verhandlungen mit der EU betreffend die bilateralen Verträge. Und deshalb hat die Schweiz für irgendwelche Sonderlösungen im Bereich grenzüberschreitende Dienstleistungen, also im Bereich flankierende Massnahmen, im Moment einfach keinen Spielraum, und das verstehe ich. Das heisst, es bleibt einfach nur die zweitbeste Lösung. Die zweitbeste Lösung ist eben halt, dass wir auf unserer Seite auch strenger werden und das Abkommen strikter und genauer umsetzen als bisher. Das ist wahrscheinlich der Lösungsansatz und damit wird auch unser Gewerbe zufrieden sein, da bin ich überzeugt. Und auch das Gewerbe hat gesagt, sie hätten lieber eine liberalere Lösung, aber das ist im Moment einfach nicht möglich. Wir haben es auf Bundesebene versucht, auf kantonaler Ebene versucht, mehrfach versucht, und es ist im Moment schlicht und einfach nicht möglich, das ist die Macht des Faktischen. Also werden wir hier halt unsere Seite anpassen müssen; und entsprechende Vorschläge sind schon parat und werden in Kürze in eine Vernehmlasssung gehen. Also das Verhältnis zur Schweiz ist auch in diesem Thema nicht irgendwo einseitig von der Schweiz negativ beeinflusst, sondern das sind halt unterschiedliche Themen, wie sie umgesetzt werden. Liechtenstein hat auch nicht die gleichen Ressourcen wie die Schweiz oder der Kanton St. Gallen und das muss man einfach einbeziehen.Aber lassen Sie mich noch einmal betonen, ich erlebe sehr oft und häufig auf verschiedensten Ebenen, dass die Freundschaft mit der Schweiz da ist. Sie ist unser wichtigster Partner, uns sehr gutgesinnt, sehr wohlgesinnt. Das DBA ist eine Enttäuschung, das wissen die Schweizer, dass wir da nicht glücklich sind. Aber ansonsten, muss ich sagen, gibt es sehr viele Bereiche, wo wir die Schweiz auch brauchen und wo wir ihnen aber auch wieder helfen können, im Bereich EWR in Brüssel und so weiter. Das weiss die Schweiz auch. Das Verhältnis ist nach wie vor sehr gut und auch sehr freundschaftlich. Das, finde ich, sollten wir jetzt angesichts dieses DBA und dieses Problems hier nicht aus den Augen verlieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Vielen Dank auch dem Regierungschef-Stellvertreter für seine sehr treffenden und guten Ausführungen zum Verhältnis zur Schweiz. Es ist auch meine Ansicht, dass ein sehr gutes, freundnachbarschaftliches Verhältnis zwischen Liechtenstein und der Schweiz besteht, und ich lege natürlich grössten Wert darauf, dass das auch in Zukunft so erhalten bleibt.Klar ist es so, dass dieses Doppelbesteuerungsabkommen nicht unsere Vorstellungen trifft. Meine Vision wäre eben, dass möglichst keine wirtschaftlichen Barrieren bestehen zwischen Liechtenstein und der Schweiz und dass wir in allen Bereichen gleich lange Spiesse haben, ohne dass wir irgendwelche bürokratischen Organisationen aufbauen müssen und unterhalten müssen, die irgendwelche Vorschriften - sei es jetzt im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs - überprüfen.Ich gehe mit Ihnen auch einig, dass wir sicher in sehr vielen Bereichen von der Schweiz profitieren - das ist ganz klar so. Und es ist sicher auch so, dass eine Erbsenzählerei nicht sehr zielführend wäre, weil viele Dienstleistungen, von denen wir profitieren, gar nicht monetär bewertbar sind. Und es ist sicher auch so, dass in vielen Bereichen keine Vollkostenrechnung da ist, ich denke zum Beispiel an den öffentlichen Verkehr. Auch wenn die Zugtickets nicht gerade billig sind, aber der schweizerische Steuerzahler bezahlt sicher immer noch einiges mehr an den Unterhalt der Schweizerischen Bundesbahnen über die Steuern. Ich möchte jetzt noch einmal zurückkommen auf diese Situation mit der 45-Tage-Regel. Ich bin mir einfach nicht sicher, ob eine solche Konstellation, wenn eben eine Person den Lebensmittelpunkt in der Stadt Zürich hat und eine Zweitwohnung in Sevelen unterhalten würde, unter welchen Bedingungen das von den schweizerischen Steuerbehörden anerkannt würde. Grundsätzlich gibt es ja viele Leute, die aus dem Raum Sarganserland nach Zürich zur Arbeit pendeln; und insofern könnte man auch einen Arbeitsort Liechtenstein als vertretbar anschauen, dass man also täglich hin- und herpendelt. Und von daher gesehen bin ich mir also effektiv nicht sicher, wie diese Regelung dann umgesetzt werden soll. Insbesondere bezweifle ich, dass eine solche Konstellation, wenn da nicht noch weitere Bedingungen dazukommen, dass beispielsweise eben eine Person vielleicht am Abend doch deutlich länger arbeiten muss, überhaupt anerkannt würde. Vielleicht können Sie trotzdem noch einmal nähere Ausführungen dazu machen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Wirklich an die Adresse von allen, die hier noch träumen, dass mit Neuverhandlungen hier noch mehr herauszuholen sei: Da befinden Sie sich einfach nicht auf dem Boden der Realität, da befinden Sie sich auf dem Mond. Ich glaube auch nicht, dass Sie das wirklich selbst glauben. Ich glaube, das gehört eher in die Ecke des politischen Geplänkels. Der Bundesrat hat vom Nationalrat und vom Ständerat ein ganz klares Mandat erhalten, und zwar einstimmig in beiden Räten, dass es bei der Grenzgängerbesteuerung bleibt, wie es ist, und fertig, basta. Und ich glaube, da ist auch nichts zu machen. Ich bin überzeugt, da ist nichts zu machen. Und Sie befinden sich da auch recht einsam und alleine in der Gegend, wenn Sie sehen, dass die Pensionskassen eben den Abschluss dieses Abkommens befürworten, die AHV befürwortet den Abschluss dieses Abkommens, der Bankenverband befürwortet den Abschluss dieses Abkommens, der Treuhänderverband, die Industrie. Da befinden Sie sich einfach auf dem Holzweg. Und wenn dann gesagt wird, nur der Reiche würde hier profitieren, der Aktien halten könne: Nein, die Pensionskassen profitieren und damit jeder einzelne Arbeitnehmer in diesem Land. Und das Gleiche gilt, jeder, der einmal eine AHV bekommt, profitiert hier. Also das ist eine relativ einfache Formel, hier auch wieder den Klassenkampf zu beschwören.
Der Regierungschef hat gesagt, lieber den Spatz in der Hand. Also ich wäre hier noch etwas optimistischer, denn es werden mit diesem Abkommen in Zukunft etliche Millionen mehr über den Rhein in Richtung Liechtenstein fliessen als von Liechtenstein in die Schweiz. Und damit ist das für mich nicht nur ein Spatz. Einen Spatz hatten wir vielleicht bisher, für mich ist das ein saftiges Poulet auf dem Teller. Und lieber ein saftiges Poulet auf dem Teller als ein Truthahn auf dem Mond. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ich kann mich diesen kulinarischen Ausführungen anschliessen. Zurückkommend noch kurz auf das Votum des Abg. Patrick Risch: Es ist halt nicht so, dass sich dieses Doppelbesteuerungsabkommen nur mit der Grenzgängerbesteuerung beschäftigt. Vonseiten der Opposition wird das - ich sage einmal - fast einzig und allein in den Mittelpunkt gestellt, aber es gibt eben auch viele andere Dinge, die wurden jetzt auch von Vorrednern dargelegt. Wenn man nach finanziellen Konsequenzen fragt, ist es so - wir haben schon die Seite 46 im Bericht angesprochen. Aber es ist halt üblich, dass in einem Bericht und Antrag die finanziellen Konsequenzen für den Staat in erster Linie aufgezeigt werden. Und das ist ja die Aufgabe dieser Ausführungen der entsprechenden Seiten in den Berichten und Anträgen. Es wird auf Seite 46 aber eben auch darauf hingewiesen, hier beispielsweise für Industrie- und Gewerbeunternehmen aus Liechtenstein, aber das betrifft auch die Dienstleister, dass die hier deutlich verbesserte Rahmenbedingungen für ihre Marktpräsenz in der Schweiz bekommen. Ich kann Ihnen hierzu ein Beispiel geben: Wenn ein liechtensteinisches Unternehmen eine Tochtergesellschaft in der Schweiz hat und dieses Tochterunternehmen in der Schweiz Ausschüttungen macht, dann ist es halt bis jetzt so, dass 35% Verrechnungssteuer anfallen, und die können Sie jetzt nicht reinholen. Neu, mit dem DBA, bekommen Sie diese 35% eben. Und das ist eines von Tausenden von Beispielen. Und warum haben alle Verbände ihr klares Votum für einen Abschluss gezeigt? Weil hier Liechtenstein in diesem Wirtschaftsverkehr mit diesem DBA klar profitiert. Ich habe das auch aufgezeigt. Liechtenstein profitiert unter dem Strich, und die Schweiz - klammern wir einmal diese Grenzgängerbesteuerung aus - verliert Steuersubstrat. Das ist so. Und Liechtenstein hat ein Interesse am Abschluss eines DBA. Die Schweiz kann darauf verzichten, rein aus diesen wirtschaftlichen Kategorien gesehen. Und es ist klar, diese einzelnen Transaktionen am Beispiel dieser Tochtergesellschaft, diese sind natürlich jetzt schwierig zu quantifizieren. Und hier kann man vielleicht Schätzungen machen, aber das geht effektiv, wie auch der Vorredner ausgeführt hat, in die Millionen. Und auch dieser Aspekt scheint mir doch heute etwas unterbelichtet worden zu sein, weil alles mit dieser Grenzgängerbesteuerung überdeckt worden ist. Das wollte ich noch dazu sagen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich habe zu einem Zeitpunkt gedrückt, als ich dachte, dass inhaltlich alles gesagt ist, und ich habe somit auch inhaltlich nichts hinzuzufügen. Ich möchte da nicht x-mal schon wiederholte Sachen nochmals wiederholen. Meine Frage beziehungsweise Anmerkung geht mehr in Richtung des Entscheidungsfindungsprozesses des Landtages selbst. Dafür dient bei solchen Themen für mich das APK-Protokoll. Es ist im APK-Protokoll auch die Diskussion gut wiedergegeben auf gut zweieinhalb Seiten. Und wenn man dann den Schluss des ersten Traktandums des letzten APK-Protokolls eben liest, ist man - zumindest war ich das - doch sehr erstaunt: «Die APK empfiehlt dem Landtag mehrheitlich (2:1, eine Enthaltung), dem Abkommen zuzustimmen.» Meine Haltung war bisher so, dass wir keine Enthaltungen kennen und dass das APK-Protokoll eigentlich dem Entscheidungsfindungsprozess, auch für das Abstimmungsverhalten des Landtags, dienen soll. Ich hätte hier gerne Ihre Einschätzung als APK-Vorsitzender und vielleicht kann sich die betreffende Person dazu auch noch äussern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich kann Ihnen meine Einschätzung sehr gerne geben. Das Protokoll widerspiegelt die Fakten so, wie sie sich präsentiert haben. Auf mein Verlangen nach Abstimmung hin haben zwei Mitglieder die Zustimmung erteilt, ein Mitglied hat die Zustimmung nicht erteilt und ein Mitglied hat erklärt, er könne sich jetzt nicht entscheiden. Das wurde so protokolliert. Ich muss dazu noch sagen, dass die Frau Abg. Karin Rüdisser-Quaderer nicht anwesend sein konnte. Also ein Mitglied hat gefehlt. Ich hätte diese Enthaltung auch als Nein-Stimme werten können, weil es eben keine Zustimmung war. Dann hätte ich den Stichentscheid fällen müssen. Der wäre dann auch positiv ausgefallen, selbstverständlich. Aber ef-fektiv hat die Protokollierung den Fakten, so wie sie sich präsentiert haben in der Sitzung, entsprochen. Vielleicht möchte das zuständige Mitglied, das sich enthalten hat, auch noch etwas dazu sagen.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Die Geschichte mit den Enthaltungen. Ich behalte mir zu diesem Zeitpunkt - jetzt - immer noch vor, mich zu enthalten. Ich werde dann vielleicht einen Telefonanruf entgegennehmen oder etwas. Das meine Meinung zum Thema Enthaltungen. Ich finde das nicht so gut, dass es diese Möglichkeit der Enthaltung hier im Parlament nicht gibt. In den Kommissionen gibt es diese Möglichkeit. Das wurde meines Wissens immer schon so gehandhabt. Ich wollte einfach hören, wie die Diskussion verläuft, und habe mir viele Meinungen angehört, habe mir auch schon eine Meinung gebildet. Aber ich möchte es eigentlich offenlassen oder wollte es zumindest damals in der APK noch offenlassen, ob ich jetzt bei dieser Meinung bleibe. Im Übrigen habe ich nicht das Gefühl, dass ich mich rechtfertigen muss für diese Haltung. Es wird in den nächsten Minuten - die Rednerliste verlängert sich zwar wieder, aber ich denke doch, dass sehr bald eine Entscheidung gefällt werden wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Elfried Hasler, das atmosphärische Mondkalb lässt grüssen. Mir hat das Votum des Herrn Vizeregierungschefs wohlgetan. Es war für mich ausgewogen und hat eben die Befindlichkeiten, mit denen wir uns hier auch heute herumschlagen, sehr gut zum Ausdruck gebracht. Auch mir geht es weniger um ein volkswirtschaftliches gegeneinander Aufwägen, um eine buchhalterische Auflistung des Gebens und Nehmens. Ich denke, das ist kurzfristig auch gar nichts sinnvoll, wenn man das zu einem bestimmten Zeitpunkt macht. Eine Freundschaft muss man über lange Zeit pflegen, und das muss einfach über die Jahrzehnte dann stimmen und nicht gerade zum jetzigen Zeitpunkt - grundsätzlich. Mir geht es also weniger darum und ich finde es auch nicht zielführend, dass wir dies zum jetzigen Zeitpunkt eben machen.Mir geht es um eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung, wenn wir dieses Abkommen abschliessen, und wie das Abkommen zu interpretieren ist. Und dort möchte ich jetzt doch den Herrn Regierungschef noch nicht aus dieser Diskussion um diese Beilage 2 entlassen. Ich möchte doch noch einmal darauf zurückkommen, weil ich diese Beilage anders lese als Sie. Ich sehe hier nur diesen Satz, dass einer der beiden Partner - sollte sich diese Situation zwischen den beiden Partnern wesentlich ändern - auf dieses Abkommen zurückkommen kann und wieder das Gespräch in Bezug auf die Grenzgängerbesteuerung suchen kann, um neue Lösungen zu finden. Und der Fall, ohne jetzt pessimistisch zu sein, sondern einfach sich selber die Frage stellen zu dürfen, was tritt denn in dem Fall ein, wenn die Schweiz selber bezüglich Arbeitskräfte unter Druck kommt, dass sie also weniger Arbeitskräfte, aber mehr freie Stellen hat, sie hat einen Druck, Stellen für die Wirtschaft zu besetzen mit Fachkräften aus dem Ausland, kann dies nicht tun, weil ihr eben die Hände gebunden sind punkto Ansiedlung von ausländischen Fachkräften wegen der Annahme dieser unseligen Initiative? Und sie können es sich dann vielleicht nicht mehr leisten, diese ausländischen Fachkräfte nur in der Schweiz wohnen und bei uns quasi arbeiten zu lassen, sondern sie brauchen diese eben selber. Und dass sie dann auf das Abkommen zurückkommen, das ist ja dann wohl logisch. Also mir scheint diese Situation nicht so abwegig, aber gerne noch einmal bitte ich Sie, Herr Regierungschef, mich noch einmal aufzuklären. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, dass ich die Gelegenheit habe, hier direkt auf die Frage zu antworten. Wenn Sie die Beilage 2 genau lesen, dann steht dort: «Sollten sich die rechtlichen oder die tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Situation der Grenzgänger und der besonderen Situation der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten wesentlich ändern», - und jetzt kommt das Entscheidende, «so werden beide Staaten Gespräche aufnehmen, um eine Revision des Abkommens in Bezug auf die Grenzgängerbesteuerung anzustreben.»Wenn uns die Schweiz heute keinen Anteil an der Grenzgängerbesteuerung zugesteht, dann kann sie ja sicher keinen negativen Satz für die Grenzgängerbesteuerung festlegen. Also es geht darum, dass, wenn sich die aktuelle Situation betreffend die Wohnsitznahme in der Schweiz entsprechend verschlechtert und unsere Arbeitnehmer nicht mehr in der Schweiz wohnen dürfen, genau dann die Voraussetzung geschaffen worden ist, um gemäss dieser Beilage 2, dieser Gemeinsamen Erklärung, die Frage der Grenzgängerbesteuerung nochmals aufzunehmen. Das war ganz klar auch das gemeinsame Verständnis in den Verhandlungen. Und die Interpretation ist von daher glasklar. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es ist für mich jetzt sehr schwierig abzuschätzen, wie lange sich die Diskussion hinziehen wird. Ich möchte einmal so provisorisch circa auf 16:30 Uhr eine Pause ankündigen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Schön, dass ich dann das Wort noch bekomme, da Sie, Herr Landtagspräsident, bei mir jetzt zweimal noch den Regierungschef noch eingeschoben haben. Ich nehme das nicht persönlich, weil der Regierungschef ja auch seine Aussagen tätigen muss. Besten Dank trotzdem für das Wort. Danke für die Beantwortung der Fragen zum Erbsenzählen. Ja, es ist sicher nicht möglich, alle Erbsen zu zählen. Gestern hatten wir es mit den Sprichwörtern, ich habe auch noch eines: «Genaue Zahlen erhalten die Freundschaft», heisst es auch. Manchmal ist es besser, wenn man genaue Zahlen hat und weiss, was man drauflegt oder eben nicht drauflegt, was man dafür bekommt. Okay, ich nehme das , wie gesagt, so zur Kenntnis, dass die Erbsen nicht gezählt wurden. Jetzt habe ich aber doch nochmals eine Frage zu diesen öffentlich-rechtlichen Institutionen. Ist es machbar, diese irgendwo zu hinterlegen, damit man weiss, welche Institutionen eben unter diese Bestimmung fallen? Ich denke eben, das NTB Buchs wird so ein Fall sein oder RhySearch wird so ein Fall sein oder BZB Buchs. Ich wäre einfach froh, wenn man das irgendwo nachlesen könnte, weil es in der Vergangenheit öfters schon auch Kleine Anfragen bezüglich Pflegepersonal in verschiedenen Spitälern gab, wohin sie steuern müssen. Also da hätte ich einfach die Bitte, dass das irgendwo hinterlegt wird für diese Personen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe auch vor längerer Zeit gedrückt und wollte eigentlich etwas sagen. Ich sage es jetzt aber trotzdem, weil es um diese Vollkostenrechnung geht, die vor allem von der Freien Liste gefordert wurde. Es hat sich jetzt aber schon herausgestellt, dass es nicht mehr so wichtig ist, das wurde ein bisschen relativiert, glaube ich, in der Zwischenzeit. Ich möchte aber doch etwas sagen zum Bereich Bildung. Ich denke, wir alle hier in diesem Landtag haben irgendetwas mit der Schweiz zu tun, sei es, dass wir nach der Volksschule vielleicht eine andere Schule besucht haben, dass wir nach der Realschule eine Berufsschule besucht haben, dass wir eine Fachhochschule, Fachmittelschule, höhere Lehranstalt besucht haben. Und wenn wir wissen, wie viele Milliarden die Schweiz ausgibt für den Unterhalt dieser Gebäude, für die Infrastruktur, dann müssen wir einfach auch einmal anerkennen, dass wir hier enorm davon profitieren. Ich bin äusserst dankbar, dass wir in dieser Bildungslandschaft - ich sage nicht «Bildungsland», sondern «Bildungslandschaft» - wohnen und von unglaublich tollen Angeboten der Schweiz auch profitieren können. Und ich denke, wenn wir hier wirklich das bezahlen müssten, dann würden wir mit diesen CHF 20 Mio. wirklich auch alt aussehen, weil das viel, viel mehr ist. Und diese Gelder werden ja durch die Steuergelder der Schweizer bezahlt. Diese Infrastruktur wird ja nicht durch uns erhalten, wir zahlen natürlich einen Beitrag, das ist nicht wenig, das möchte ich ja nicht aus der Welt reden. Aber diese Infrastruktur wird durch die Steuergelder der Schweiz erhalten und auch erneuert und gebaut. Und da denke ich mir schon, dass wir dieses Entgegenkommen oder auch dieses Angebot der Schweiz wertschätzen müssen. Gleichzeitig dürfen wir aber - und ich finde es auch wichtig - dieses Gefühl der Unzufriedenheit schon ausdrücken. Ich glaube, es würde niemand in der Schweiz verstehen, wenn wir hier jetzt im Landtag sagen würden, ja, ja, es ist eigentlich gut gelaufen, das passt schon. Ich glaube, es ist richtig, dass wir unsere Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen, das sollen sie auch hören. Aber ich denke, es ist für mich auch gleichzeitig wichtig zu sagen: Ich bin sehr, sehr froh, dass wir von den Angeboten im Bildungsbereich - und da kenne ich mich aus - profitieren können. Also vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich kann gerade hier noch ganz kurz anschliessen an das, was der Abg. Eugen Nägele gesagt hat. Also wir haben nicht von Vollkostenrechnung gesprochen, zu keinem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang, sondern von einer Gesamtbetrachtung. Und ich möchte jetzt genau das Beispiel, das Sie aufgenommen haben, auch noch einmal nehmen. Ja, es ist grossartig, dass wir die Bildungsinstitutionen besuchen dürfen. Wir bezahlen dafür. Was passiert, wenn wir die Bildungsinstitutionen nicht besuchen dürften? Hätte die Schweiz irgendwelche Kosten weniger? Nein, sie müsste die Infrastruktur genau gleich zur Verfügung stellen für ihre eigene Bevölkerung. Durch das, dass die Liechtensteiner zum Beispiel an die Uni Basel zum Studieren gehen, bezahlen wir einen zusätzlichen Deckungsbeitrag. Das ist gut für die Schweiz und es ist gut für Liechtenstein, dass wir dort unsere Leute ausbilden dürfen. Aber wir müssen jetzt nicht so naiv tun, als dass die Schweiz davon nicht profitieren würde. Also ich meine, das ist mindestens eine Balance. Sie können von mir aus sagen, dass das ein Win-win-System ist, aber dass wir dort bevorzugt behandelt werden, das ist einfach nicht wahr. Gut, dann noch zu diesem grossartigen Poulet, Herr Abg. Elfried Hasler. Sie können dann unseren Bewohnerinnen und Bewohnern des Landes erklären bei der AHV-Überarbeitung, wenn wir den Staatsbeitrag kürzen müssen und gleichzeitig die 13. AHV-Rente um die Hälfte herabsetzen, wie grossartig dieses Poulet schmeckt, weil wir nun ein bisschen mehr Dividende auch für die AHV haben. Denn das sind dann vielleicht eben genau diese Millionen, die fehlen, die wir nicht mehr in den Staatsbeitrag investieren können. Und ob dann das Poulet so rosarot ist, weiss ich auch nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke für das Wort. Ja, das Poulet ist dann hoffentlich schon recht dunkel, nicht rosarot, dann ist das Fleisch nicht durch und sehr ungesund. Ich möchte aber noch auf die Ausführungen des Abg. Pio Schurti zurückkommen. Das erfordert jetzt doch einen klaren Widerspruch. Bis jetzt war eigentlich unbestritten, dass es im Landtag keine Enthaltung gibt, man ist entweder dafür oder dann halt eben dagegen. Und das gilt meiner Meinung nach selbstverständlich auch für die Kommissionen. Und ich frage mich, wir haben ja vorberatende Kommissionen, die Empfehlungen zuhanden des Landtages abgeben, was dann eine solche Kommission letztlich noch für eine Aufgabe hat, wenn sich dann schlussendlich alle enthalten und sagen, ja, ich möchte noch dies und das wissen, bevor ich da Stellung beziehe. Das würde dem Sinn und Zweck widersprechen. Wie gesagt, es ist ja auch so, sollten jetzt tatsächlich neue Fakten oder was auch immer beispielsweise in einer Landtagsdiskussion aufkommen, kann man das ja immer noch berücksichtigen. Aber grundsätzlich erwarte ich schon, dass man auch in den Kommissionen eine Empfehlung abgibt. Und man kann ja auch zu dieser Meinung stehen. Und sonst reisst das meiner Ansicht nach ein. Im Landtag ist es - glaube ich - unbestritten und für mich ist es ganz klar auch in den Kommissionen so, dass es keine Enthaltung gibt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Vielleicht an den Abg. Lageder, da verbinden Sie jetzt zwei Dinge, die wirklich überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Aber überhaupt nichts. Dann möchte ich hier noch nachdoppeln beim Votum des Abg. Alois Beck. Ja, das ist wirklich etwas, was mich auch stört. Wir haben vorbereitende Kommissionen, die sind auch bezahlt, die haben einen Auftrag - und da erwarte ich mir schon eine Empfehlung. Das hat mich auch in anderen Kommissionsprotokollen auch schon gestört, dass man sich auch der Äusserung einer Meinung enthält respektive Meinungen nicht begründet. Und da würde ich einfach den entsprechenden Personen vorschlagen, sich dann auch bei dem Kassieren des Taggeldes zu enthalten. Und Gleiches gilt für mich auch für Personen, die regelmässig - regelmässig - regelmässig zu spät kommen an Sitzungen. Das geht einfach nicht. Auch dort sind Taggelder zu kürzen. Das sind einzelne Personen, sehr wenige, ich denke besonders an eine Person, wenn das weitergeht, so muss hier eine Regelung her. Solche Sachen können einfach nicht toleriert werden. Wir werden bezahlt und haben für dieses Geld auch etwas zu leisten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich möchte noch kurz etwas zum Abg. Thomas Lageder sagen. Ich bin da schon bei Ihnen, da haben Sie schon recht. Aber wenn wir jetzt einmal die Berufsschulen anschauen, wenn wir davon ausgehen, dass vielleicht 300 bis 400 Schüler pro Jahrgang die obligatorische Schulzeit abschliessen: Von diesen 300 bis 400, würde ich einmal sagen, besuchen 60 bis 70% eine Lehre. Da müssen Sie mir nicht sagen, dass nicht speziell Klassen für uns am BZB geöffnet werden. Natürlich nicht für die Liechtensteiner Schüler, aber weil da so viel gehen, müssen natürlich zusätzliche Klassen geöffnet werden. Wenn wir nicht kommen, dann werden sicher Klassen anders geführt. Da entstehen einfach Mehrkosten. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie viel. Aber wir tragen sicher dazu bei, dass in gewissen Bereichen zum Beispiel mehr Klassen geöffnet werden müssen, weil wir zu Hunderten, Jahr für Jahr, gewisse Institutionen besuchen. Das könnte man einmal untersuchen, das wäre interessant. Das wollte ich einfach noch gesagt haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich beantrage jetzt definitiv Ende der Diskussion. Wenn wir jetzt anfangen, noch über Anwesenheitskontrolle und über grosse und saftige und rosarote Poulets zu reden, frage ich mich, was das mit dem DBA zu tun hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe noch eine Person auf der Rednerliste. Wollen Sie trotzdem abstimmen über Ende der Debatte?Abg. Harry Quaderer
Nein, ich verweigere dem Herrn Regierungschef ganz sicherlich nicht das Wort, aber ich glaube, die Debatte unter den Abgeordneten hat sich jetzt erschöpft; und ich glaube, jetzt können wir langsam dann zur Abstimmung treten. Dann können wir mit Ruhe einen Kaffee trinken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich mache es kurz: Ich habe noch eine Frage des Abg. Erich Hasler zu dieser 45-Tage-Regelung zu beantworten. Ich kann nur nochmals ausführen, was auf Seite 30 des Berichts und Antrags ausgeführt ist, und ergänzen, was ich Ihnen vorhin schon gesagt habe. Wie gesagt, wenn eine Person in Zürich wohnt, einen Zweitwohnsitz hier in Buchs oder in Sevelen hat und dann an 45 Tagen oder mehr nach der Arbeit aus beruflichen Gründen nicht zurück nach Zürich fährt, dann fällt sie nicht unter die Grenzgängerregelung. Das ist, denke ich mir, die Hauptbotschaft. Und dann kann Liechtenstein entsprechend Steuern erheben.Dann zum Vorschlag des Abg. Peter Büchel betreffend diese öffentliche Institutionen: Die Steuerverwaltung wird sicher die Antwort geben. Ob wir das auf einer Internetseite publizieren, kann ich Ihnen spontan nicht sagen. Das wäre ein gangbarer Weg und ich werde bei der Steuerverwaltung prüfen lassen, ob so etwas möglich wäre.Und ganz zuletzt noch zum Abg. Thomas Lageder: Ich bin auch der Meinung, dass die Verbindung vom Staatsbeitrag an die AHV mit diesem DBA nicht richtig ist. Sie müssen sich auch bewusst sein, wenn Sie hier Nein stimmen, dann werden Sie keinen Franken mehr in der Kasse der AHV haben. Sie haben diese CHF 20 Mio. oder CHF 30 Mio. nicht im Sack, wenn Sie hier Nein stimmen. Das muss Ihnen einfach auch bewusst sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit sind wir reif für die Abstimmung. Der Antrag der Regierung lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen seine Zustimmung erteilen.»
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 20 abgeschlossen. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:20 bis 16:45 Uhr).
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