Neuregelung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie Massnahmen zur langfristigen Sicherheit der AHV (Nr. 108/2015); [1. Lesung: 3. Dezember 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 40/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort und wir kommen zu Traktandum 14: Neuregelung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie Massnahmen zur langfristigen Sicherheit der AHV. Diese Vorlage wurde am 3. Dezember 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 40/2016. Wir können mit der Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung beginnen. Art. 25bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 28 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen weiter
Art. 29 Abs. 2 bis 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 2 bis 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter.
Art. 36 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe mir die Frage gestellt, warum hier bei diesem Art. 36 bezüglich des Eintretens zur Abgabe der AHV das 20. Lebensjahr des folgenden Jahres gemacht wurde und bei der Pensionskasse das 19. Lebensjahr. Ich habe einfach die Gründe nicht nachlesen können. Können Sie das noch einmal kurz ausführen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Dazu haben wir meines Wissens keine Ausführungen gemacht. Und meines Wissens ist auch bei der PBVG-Vorlage keine derartige Ausführung drin. Bei der AHV wird es so gewesen sein, dass es heute schon gilt, dass das geltendes Recht ist, das nicht verändert wurde. Mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Beantwortung. Für mich war es nur ein bisschen komisch, weil ja gesagt wurde, dass wir hier harmonisieren, und jetzt ein Jahr Unterschied da ist. Darum die Frage: Warum wurde das nicht angepasst beziehungsweise nicht harmonisiert? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich kann Ihnen das leider hier und heute nicht beantworten. Wir müssen uns die PBVG-Vorlage hernehmen, ob es dort «mit Beginn des» oder «nach Vollendung des» heisst und ob dort genau dieselbe Formulierung verwendet wird und bloss die Zahl unterschiedlich ist. Aber das kann ich Ihnen spontan jetzt leider nicht beantworten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Der Hinweis des Kollegen Büchel ist absolut richtig. In der BPVG-Vorlage ist der Versicherungspflichtbeginn für die Altersleistungen mit dem 1. Januar nach Vollendung des 19. Altersjahres, und in der AVH-Vorlage ist es «vom 1. Januar des der Vollendung des 20. Altersjahres folgenden Jahres an». Also da ist ein Jahr Differenz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Diese Termine waren eigentlich immer schon unterschiedlich. Das ist ja nur der späteste Fall, wenn eine Versicherungspflicht einsetzt. Sie setzt ja mit der Erwerbstätigkeit ein. Das heisst, auch während der Lehre ist man ja AHV-pflichtig und wird erst später dann eigentlich risikopflichtig. Und dann war auch im alten Gesetz, dass dann die Altersvorsorge auch nochmals mit fünfjähriger Verspätung eingesetzt hat. Also das war eigentlich immer schon so; und das ist ja nur der späteste Fall, dass, wenn jemand nicht erwerbstätig ist, er dann eben diesen Mindestbeitrag bezahlt oder mit diesem Mindestbeitrag die Versicherungspflicht aufgenommen wird, dass man auf volle Beitragsjahre kommen könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ja, der Abg. Batliner hat es mir vorweggenommen. Es steht ja auch sehr unmissverständlich da - «von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit» an. Also das heisst, dass es von Beginn der Erwerbstätigkeit ist, also auch in der Lehre. Ich habe mich auch noch wegen eines anderen Punkts gemeldet. Ich wollte hier nur kundtun, dass ich es schade finde, dass die Beitragspflicht der Menschen im Rentenalter hier hinausgefallen ist, einfach im Sinne der Gleichbehandlung. Ich weiss, dass es für den Arbeitsmarkt unter Umständen Vorteile bringt, aber die Gleichbehandlung ist nicht gegeben. Das wollte ich hier nur kundtun.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ja, ich denke, diese Frage, ab wann die Versicherungspflicht beginnt, hat ja nicht nur etwas mit der Harmonisierung zwischen der zweite Säule und erste Säule zu tun, sondern wenn wir eine längere Beitragspflicht haben, dann hat das direkte Auswirkungen auch auf die Rentenberechnung. Denn es kommt ja darauf an, wie viele Jahre Beitragspflicht ich vorweisen kann. Und der zweite Faktor, der bei der Rentenhöhe dann eine Rolle spielt, das sind die Beiträge, die man geleistet hat. Ich denke, da gibt es schon einige Verschiebungen, wenn ich ein Jahr mehr habe oder zwei Jahre mehr habe an Rentenpflicht, dann gibt es bei der Rentenberechnung natürlich dann Unterschiede. Dass heisst, für einen Grenzgänger wäre es natürlich schwieriger, zur Vollrente zu kommen, weil er dann vielleicht nur 25 Jahre vorweisen kann, aber de facto hätten wir dann unter Umständen 47 Jahre Beitragspflicht, wenn wir von 18 47 Jahre oder 46 Jahre von 19 Jahren an rechnen. Das hat dann effektive Auswirkungen. Es hängt also nicht nur zusammen mit einer Harmonisierung sondern, es hat direkt Einfluss auf die Rentenhöhe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich glaube, aus versicherungstechnischen Gründen ist die Harmonisierung des Versicherungsbeginns nicht besonders wichtig. Wichtig ist die Harmonisierung des Rücktrittsalters und das ist gewährleistet. Aber eben die anderen Gründe, die der Kollege Hasler jetzt einfach gesagt hat, wenn man hier die Versicherungspflicht auch bei der AHV um dieses Jahr zurücknimmt, das gibt auf jeden Fall ein Jahr mehr Beiträge, das müsste schon diskutiert werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich möchte betonen, dass eine Harmonisierung nicht zwingend ist. Es ist, wie der Abg. Manfred Batliner gesagt hat: Vom Erwerbsantritt an ist man AHV-pflichtig. Aber was bei der AHV und beim BPVG eben der grosse Unterschied ist: Beim BPVG geht es nur «um die Franken»; bei der AHV geht es auch die Beitragsjahre. Das System der AVH hängt an den Beitragsjahren. Daher würde ich davor warnen, jetzt diese Zahl einfach abzuändern. Das würde im System ziemliche Unruhe verursachen. Die AHV ist aufgebaut auf zwei Kriterien, nämlich den Beträgen, die man einbezahlt hat, und eben auch die Jahre, während denen man einbezahlt hat. Beim BPVG hingegen geht es lediglich darum, wie viel Geld man bei der Verrentung auf seinem Konto hat - alle anderen Fragen sind dort zweitrangig. Man hat beim BPVG die Beitragsdauer früher gewählt, als es im vorherigen Gesetz war, um einfach ein paar Jahre mehr zur Verfügung zu haben. Aber wie gesagt, eine Harmonisierung des Eintrittsalters drängt sich meines Erachtens nicht auf.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ja, ich denke auch, eine Harmonisierung drängt sich nicht unbedingt auf. Aber Sie haben jetzt gerade bestätigt, Herr Pedrazzini: Bei der Rentenberechnung bei der ersten Säule kommt es eben auf die Anzahl Beitragsjahre und die Beiträge an, die man geleistet hat. Also grundsätzlich würde eine längere Beitragspflicht den Inländer bevorteilen, auch wenn man nur den Minimalbeitrag einzahlt. Also von daher gesehen, würde ich meinen, sollte man sich das schon überlegen, ob man das nicht mit der zweiten Säule harmonisiert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wie schon gesagt, es drängt sich für mich keine Harmonisierung auf - auch aus dem Grund, dass man bei der AHV sämtliche Rentenskalen neu berechnen müsste. Sie sind eben ausgerichtet auf diese Jahre, die wir heute haben, und das wäre dann eine grössere Geschichte, die man so sicher nicht in einer 2. Lesung zwischen dem einen und dem nächsten Artikel machen kann. Also das sind dann grössere Geschichten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine Anträge beziehungsweise keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir über Art. 36 Abs. 1 in der vorliegenden Form ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 38 Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich stelle einen Antrag auf eine Beitragserhöhung von 8,1 auf 8,3%, also anstatt einer Erhöhung um 0,3% eine Erhöhung um 0,5%. Diese Prozentzahlen sind in verschiedenen Artikeln drin. Ich werde mich jeweils bei den Artikeln dann melden. Ich begründe das damit: Bis 2003 waren die Beiträge ununterbrochen höher als die Einnahmen. Seit 2003 sind die Beiträge tiefer als die Ausgaben. Die Differenz vergrössert sich stetig, im Jahr 2015 stieg das Einnahmendefizit weiter auf mittlerweile CHF 43,94 Mio. oder auf 16,3% an.Landtagspräsident Albert Frick
Herr Abg. Elkuch, ich denke, Sie müssten diesen Antrag beim nächsten Artikel stellen.Abg. Herbert Elkuch
Bei Art. 38? Wir sind jetzt bei Art. 38?Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke nur, weil die Beiträge im Art. 39 fixiert sind. Aber vielleicht kann mir hier der Regierungsrat helfen. Können Sie da etwas zur Klärung beitragen?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, gerne. Der Antrag des Abg. Elkuch besteht darin, dass man den Gesamtbeitrag - Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag - auf die von Ihm gewünschte Höhe anhebt. Das würde ganz konkret heissen: Im Art. 38 Abs. 1 müsste er beantragen, dass dort «4,05%» statt «3,95%» steht. Also das wäre dann der korrekte Antrag für den Art. 38 Abs. 1. Und dann bei den folgenden Artikeln müssen wir dann die Zahlen vergleichen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Klärung.Abg. Herbert Elkuch
Ja, ich wollte dies vorgängig - das sind ja fünf Artikel, die geändert werden müssen, also nur die Zahlen jeweils. Und ich möchte die Begründung gesamthaft für alle einmal und dann nur noch die Zahl nennen. Die Lohnsumme der Zupendler im Jahr 2012 war circa 45%. Im 2015 wohnten 63,2% der Rentner im Ausland, der Rentenexport in Franken war 34%. Wenn im Jahr 2015 die Ausgaben und Beiträge in Einklang gebracht würden, dann hätte der Beitrag 9,3% betragen müssen. Wir sind jetzt aber bei 7,8%, also 1,5% zu tief. Die AHV ist ein Umlageverfahren, die laufenden Einnahmen müssen die laufenden Ausgaben abdecken, ansonsten wird AHV-Vermögen und dessen Erträge verzehrt. Wenn die Beiträge nicht reichen, um die Renten zu bezahlen, müssen AHV-Vermögen und via Staatsbeitrag auch Steuereinnahmen eingesetzt werden, um die Renten zu finanzieren. Anteilsmässig auch für fehlende Beiträge der Zupendler mit einem Lohnanteil von 45%. Ein grosser Teil des eingesetzten Staatsbeitrages wird für die Bildung von Exportrenten verbraucht und entgeht den Bürgern in Liechtenstein. Ein Verzehr für Renten, die keine Wertschöpfung in Liechtenstein generieren, und für Rentner, deren Nachkommen nicht zur Finanzierung des Umlageverfahrens verpflichtet werden können. Mit zu niederen Beiträgen werden nicht nur Steuereinnahmen exportiert, sondern auch AHV-Vermögen, welches zu 86% mit inländischen Mitteln angespart wurde. Wenn nur bei Liechtensteinern die Beiträge zu tief wären, ist das nicht so schlimm. Es kann das AHV-Vermögen aufgebraucht werden, es kann auf die Nachkommen der Rentenbezüger zugegriffen werden. Es können Beiträge aus Lohn, Staatskasse, Mehrwertsteuer und andere Abgaben zur Finanzierung herangezogen werden. Das Geld bleibt im Land. Bei Versicherten aus dem Ausland sind diese Voraussetzungen weitgehend nicht vorhanden. Zwischen 2020 und 2040 müssen - ganz grob geschätzt - möglicherweise über CHF 3 Mia. für Renten ins Ausland bezahlt werden, also in diesem Zeitraum von 20 Jahren. Kann die hiesige Wirtschaft zukünftig die Nachbarländer im Belang der Löhne nicht überbieten und ziehen viele Ausländer weg, dann fehlen Beiträge und das Umlageverfahren versagt. Die Beitragslücke muss mit AHV-Reserven und Staatsbeitrag ergänzt werden. Deshalb ist es von grösster Wichtigkeit, dass genügend hohe Beiträge im Zeitraum der Wirtschaftsleistung angesetzt werden, um Reserven für nicht voraussehbare wirtschaftlich schlechte Zeiten bereitzuhalten, weil die versicherten Ausländer nicht zur Fortsetzung des Generationenvertrages AHV-verpflichtet sind - sie wohnen in einem anderen Staat. Seit Anbeginn dieser Legislatur habe ich immer wieder auf das Risiko des hohen Ausländeranteiles in der AHV im Zusammenhang mit dem daraus sich ergebenden Rentenexport hingewiesen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass zu tiefe Beitragssätze des 45-Prozent-Lohnsummenanteiles der Ausländer oder der Zupendler mit Steuergeld aufgebessert werden. Die Renten gehen ins Ausland und bringen null Wertschöpfung und sind somit ein 100-prozentiger Steuergeld- und Vermögensexport. Um die Beiträge und Ausgaben in Einklang zu bringen, so wie es sich für ein Umlageverfahren gehört, wäre im Jahre 2015 ein Beitragssatz von circa von 9,3% anstatt der 7,8% notwendig gewesen. In der 2. Lesung im Mai, also das ist heute, stelle ich eben diesen Antrag mit dem Ziel, die Beiträge wenigstens um 0,5% anstatt wie vorgeschlagen um 0,3% zu erhöhen. Der jetzige Beitragssatz von 7,8% würde somit auf 8,3% anstatt auf 8,1% erhöht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Und jetzt zum Art. 38 Abs. 1 und 4: «Vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, im Folgenden massgebender Lohn genannt, wird ein Beitrag von 4,05% erhoben. Vorbehalten bleibt Art. 39.»Landtagspräsident Albert Frick
Möchte sich die Regierung zu diesem Antrag äussern?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja. Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, der Antrag ist im Sinne der Absicht des Abg. Elkuch korrekt gestellt, dass er die gesamten AHV-Abzüge von 7,8 auf 8,4% erhöhen will. Zur Höhe möchte ich sagen, dass die heutige Höhe eben ein Teil eines Pakets ist, das aus mehren Teilen besteht, dass es vernehmlasst wurde und dass es auch von der Wirtschaft grösstenteils akzeptiert wurde im Sinne der Anhebung der Lohnnebenkosten. Der Antrag des Abg. Elkuch würde die Lohnnebenkosten natürlich etwas erhöhen. Aber ich glaube, das ist Ihnen allen klar. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, der Abg. Elkuch nähert sich mit seinem Antrag dem schweizerischen Niveau an, sprich, er schaut bei den Einnahmen, dass wir uns in etwa bei den Einnahmen der Schweiz bewegen, zumindest fast. Ich möchte den Abg. Elkuch nur fragen - Sie kümmern sich hier um die Einnahmen, das ist löblich: Aber werden Sie bei den Ausgaben auch Anträge einbringen, damit wir uns dem schweizerischen Niveau annähern? Ich sage nur: Rentenvorbezugssätze, 13. AHV. Zwei Beispiele - sind Sie da auch bereit, dann die Ausgaben dem schweizerischen Niveau anzugleichen, oder sind Sie es nur bei den Einnahmen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich möchte auch ergänzen, es gibt da die zwei Schrauben - die Beiträge und die Leistungen -, an denen man schrauben kann. Und da gebe ich ihm recht, dem Abg. Elkuch: Die Transferleistungen und der Rentenexport - das ist ein Problem. Aber es ist so, dass es hier noch nicht in den Diskussionen als grosses Problem angeschaut wird und eben deshalb ein Transfer nicht diskutiert oder vorgeschlagen wurde, dass man hingehen und sagen würde: Ja, wir machen aus der 13. Rente, dass wir das zum Beispiel in die Krankenkasse transferieren und den entsprechenden Personen da wieder zukommen lassen, dass wir diesen Rentenexport hinkriegen. Wir spüren ja auch täglich in den politischen Diskussionen von unseren Nachbarländern, dass hier das Entgegenkommen ja auch nicht wahnsinnig gross ist. Ich denke, das Leiden ist noch zu wenig gross, dass wir das jetzt nicht hinkriegen werden. Aus unternehmerischer Sicht ist natürlich problematisch, dass wir hier jetzt Beiträge ansammeln würden für nicht voraussehbare schlechte Zeiten. Ich denke, das können wir unseren Unternehmern dann schlecht verkaufen, dass wir einfach die Lohnnebenkosten einmal anheben werden, um eben nicht voraussehbare schlechte Zeiten hier auszubügeln. Ich verstehe zwar den Ansatz, den der Abg. Elkuch hat, kann ihn aber jetzt politisch an und für sich nicht vertreten - vor allem aus unternehmerischer Sicht: Gerade weil ja die betrieb-liche Personalvorsorge auch noch ansteht. Dann gibt es Lohnnebenkosten, das schlägt dann richtig zu. Und ich denke, dass das nicht der richtige Zeitpunkt ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich werde den Antrag des Abg. Elkuch selbstverständlich unterstützen. Es ist ein weitsichtiger Antrag, den man sich auch leisten kann, auch die Wirtschaft kann sich das leisten. Ich bin selbst Unternehmer und ich habe auch eine Firma in der Schweiz. In der Schweiz bezahlen wir bereits heute mehr AHV-Beiträge. In unserer AHV ist es ja so, dass wir weniger einzahlen und trotzdem deutlich mehr beziehen. Zum Abg. Wendelin Lampert möchte ich sagen: Wenn Sie einen entsprechenden Antrag bringen, wenn es um Kürzungen auf der Ausgabenseite geht, sprich 13. AHV, wenn Sie da eine vernünftigen Vorschlag bringen, werde ich den natürlich auch unterstützen. Und wie gesagt, auch der Vorschlag des Abg. Batliner wäre zu überlegen, wie man diese 13. AHV-Rente irgendwie anders umleiten könnte. Offenbar wurden hierzu vonseiten der Regierung keinerlei Überlegungen gemacht. Und da muss ich einfach sagen, diese AHV-Revision ist für mich nicht nachhaltig, so wie sie eigentlich sein müsste. Und ich würde mir wünschen, dass sich eben andere Abgeordnete zu diesem Punkt auch noch äussern würden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ja, was nicht mit den Beiträgen hereingearbeitet wird, muss es später mit den Steuern, weil man dann nicht plötzlich die Beiträge um 1% oder so erhöhen kann. Also ich denke, seit 2003 geht diese Schere auseinander und sie geht stetig auseinander. Es ist also nicht nur ein schlechtes Jahr, sondern sie wird jedes Jahr grösser. Und dann ist doch die Zeit da, dass man hier etwas angleichen muss. Um das voll auszugleichen, müsste man ja mehr. Aber das Alter wird erhöht auf 65, das spült auch wieder bei den Ausgaben etwas herein, aber die Beiträge sind einfach zu niedrig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin ja schon erstaunt über diesen kolossalen Sinneswandel, den ich hier nun feststelle. Man kann doch nicht einfach sagen, wenn dann etwas fehlt, dann muss das mit Steuergeldern ausgeglichen werden. Nein, die Idee wäre eben, was fehlt, wird an Leistungen reduziert. Ich sage nur: Rentenumwandlungssätze beziehungsweise Rentenvorbezugssätze, die gekürzt werden auf Schweizer Niveau. Man kann auch diese Einstellung haben, dass man eben sagt, wir schauen nicht nur, dass mehr hereinkommt, dito Schweiz, sondern dass auch weniger hinausgeht. Und ich denke mir, der Abg. Manfred Batliner hat es schon treffend ins Feld geführt: Es hätte hier schon mitunter Möglichkeiten gegeben. Wenn wir dieses Geld eben besser in die OKP, sprich in die Krankenkasse, investiert hätten, dann hätten wir auch nicht das Dilemma mit dem Export gehabt. Aber ich kann es schon akzeptieren, was Sie hier nun vertreten. Aber sonst sind Sie eher der Meinung, dass man möglichst die Lohnnebenkosten tief behalten sollte, dass man hier möglichst wirtschaftsfreundlich sein sollte. Und hier sprechen wir einfach wieder über Lohnnebenkosten. Wie gesagt, dann müssten einfach auch Anträge kommen, wo gespart wird, wenn wir uns schon an das schweizerische Niveau angleichen wollen. Und wenn man jetzt Anträge stellt auf diese zusätzlichen Lohnnebenkosten, dann erwarte ich auch Kompensationsanträge.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich werde den Antrag des Abg. Herbert Elkuch mit Sicherheit unterstützen. Ich glaube, auch seine Begründung ist ziemlich logisch. Es sticht eigentlich ein Satz hervor, der sehr nachvollziehbar ist. Dass zu tiefe Beitragssätze der Ausländer, das sind 45% des Lohnsummenanteils, mit Steuergeld bezahlt werden müssen, das ist Steuergeld, das der liechtensteinischen Bevölkerung irgendwo, irgendwann einmal fehlen wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich möchte an und für sich dann eben die Gegenfinanzierung, wie es der Abg. Wendelin Lampert gesagt hat, auch sehen. Dass wir sagen, und das sticht nicht, Herr Abg. Hasler, dass wir einfach sagen, wir können uns das leisten, dann bezahlen wir mal. Wenn wir immer nur nach dem Moto handeln würden, dann hätten wir vielleicht weit höhere Steuern im Allgemeinen und auch bei diesen Beiträgen, wenn wir nach diesem Prinzip arbeiten würden. Also wir müssen schon schauen, was wir wirklich notwendig brauchen, das ist doch das Kriterium, und nicht einfach vorsorglich sagen - ohne zu wissen, was dann wirklich ist -, es ist notwendig, hier die Beiträge zu erhöhen. Und eben, ich bin dann eher dafür, Leistungen zu verschieben. Und wenn wir hier jetzt die Beiträge erhöhen, dann wird sich das Leiden reduzieren, sage ich einmal, im AHV-Fonds. Und wir haben es ja bei der Pensionskasse gesehen: Bei CHF 80 Mio. hat man noch keine Reaktion gezeigt, es muss einen Knall bei CHF 300 Mio. tun. Und wenn wir hier die Beiträge erhöhen, dann kommt dieser Knall nicht, dann ändert sich das nie, dass wir hier einen Transfer machen. Und darum will ich hier keine Verbesserung. Also ein Ende mit Schrecken ist möglichst schnell herbeizuführen, dass man hier dann auch Reaktionen bewirkt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Ich denke, die Stossrichtung des Abg. Elkuch ist grundsätzlich sicher nicht verkehrt, ein Gleichgewicht dieses Umlagedefizits zu erreichen, indem eben Beiträge und Ausgaben in ein Gleichgewicht gebracht werden. Und mit einer Beitragserhöhung kommen wir jetzt natürlich in diese Richtung. Und es ist sicher auch vom Aspekt her grundsätzlich richtig, dass eben Beiträge alle Versicherten bezahlen, hingegen Staatsbeiträge nur die Steuerpflichtigen bezahlen. Also auch hier denke ich, hat dieser Vorschlag sicher einiges für sich. Also eine Stärkung der AHV über Beiträge anstatt über Staatsbeiträge, also über Lohnbeiträge anstatt über Staatsbeiträge, ist meines Erachtens grundsätzlich die richtige Stossrichtung. Aber - und das ist sicher jetzt der Punkt - wir schrauben jetzt einiges an den Lohnnebenkosten, die nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer belasten, und die müssen zuerst verdaut werden. Da wird einiges auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zukommen im Rahmen der BPVG-Revision und der AHV-Revision - jetzt in einem Paket. Und ich denke, wir haben jetzt die Arbeitgeberseite bei dieser Beitragserhöhung im Boot. Und offensichtlich auch die Arbeitnehmerseite, weil es auch von dieser Seite eigentlich kaum Widerstand gibt. Ich denke, das sollten wir jetzt auch nicht gefährden. Ich mache mir da aber nichts vor und ich denke, es ist auch einer der grossen Vorteile dieser AHV-Revision - ein ganz zentraler Punkt ist für mich dieser Interventionsmechanismus. Der wird dazu führen, dass wir uns in einigen Jahren mit Sicherheit wieder mit der AHV beschäftigen werden. Und dass, wie es jetzt hier aber auch schon angetönt wurde, dann Leistungskürzungen wirklich ein ernsthaftes Thema sein werden, das glaube ich nicht. Die Wahrscheinlichkeit von Leistungsanpassungen schätze ich in Zukunft zunehmend geringer ein, die ist heute schon sehr gering, diese politische Bereitschaft, auch die Bereitschaft in der Bevölkerung, das haben wir jetzt im Rahmen dieser Revision stark gespürt. Und diese Bereitschaft wird abnehmen, die wird nicht zunehmen, weil sich ganz einfach das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern Jahr für Jahr in Richtung mehr Rentner verschiebt und sich damit auch die Interessenlage stärker verschiebt. Also dass wir in Zukunft hier über Leistungskürzungen reden werden, das glaube ich nicht. Und was dann bleibt, das sind natürlich dann letztendlich die Beiträge. Ich denke, aber das ist jetzt eine Prognose, dass das spätestens oder sicher bei der nächsten Revision, die durch den Interventionsmechanismus auch kommen wird, ein Thema sein wird. Aber dann, denke ich, in einem Prozess, in dem Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in einem Vernehmlassungsprozess eingebunden sind. Und ich würde darum nicht jetzt schon, auch wenn es nicht verkehrt ist, das gebe ich zu, aber es jetzt irgendwie gefährden, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber so weit im Boot sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte noch etwas anbringen zum Rentenvorbezug, der vom Abg. Wendelin Lampert angesprochen wurde. Nach meiner Information sind die jetzigen Kürzungssätze bei einem Rentenvorbezug versicherungsmathematisch richtig gerechnet, das heisst, wenn jemand früher in die Rente geht, dann sollte dies keine direkten Einfluss auf das AHV-Vermögen haben. Denn eine Rente wird adäquat gekürzt und entsprechend wird das AHV-Vermögen nicht ungebührlich geschmälert. Nach Auskunft, die ich erhalten habe von AHV-Direktor Kaufmann, ist es eher so, dass die Sätze, wie sie die Schweiz momentan berechnet, überhöht sind. Von daher gesehen sollte ein Rentenvorbezug weitgehend neutral sein. Was die Lohnnebenkosten angeht, so sollte man sich einfach vor Augen halten: Wir befinden uns im Franken-Wirtschaftsraum, und in der Schweiz haben wir schon seit Längerem, seit vielen Jahren, die höheren Beitragssätze. Und dass eben jetzt diese Lohnnebenkosten, die ja dann immer noch nicht gleich hoch sind wie in der Schweiz, ein grosses Problem für die Wirtschaft sein sollen, das verstehe ich grundsätzlich gar nicht. Das kann es wirklich nicht sein. Und lustig finde ich die Einstellung des Abg. Batliner: Er wartet lieber auf den grossen Knall. Gut - er hat ja schon Erfahrungen damit, er war ja auch im Landtag, als man 2008 wahrscheinlich um die Revision der staatlichen Pensionsversicherung gekämpft hat und nichts zustande gebracht hat. Und dann gab es später effektiv den grossen Knall. Gut, wenn er das so sieht, dann wohlauf. Und was die Kombination mit der zweiten Säule angeht, so möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Beitragssätze in der Schweiz ja jetzt schon einiges höher sind und dass die Angleichung, die wir jetzt beschliessen in der zweiten Säule, also eher marginaler Natur ist, die zwar den unteren Einkommen etwas mehr bringt, da sie einen besseren Versicherungsschutz bewirken soll. Die zusätzliche Belastung der Arbeitgeber ist aber nicht ausserordentlich. Und von daher gesehen, denke ich, ist das Ganze, dieser Vorschlag von Herbert Elkuch, zu unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, grundsätzlich bezüglich Export: Die Argumente dazu haben schon mehrere angeführt. Da kann man grundsätzlich nicht dagegen sein, das ist ein Punkt, den man beachten muss. Aber Sie reden von Steuergeldern, ich bin dann gespannt beim Staatsbeitrag, wo Sie sich auch, wenn ich mich richtig erinnere, für Erhöhungen ausgesprochen haben. Das sind auch Steuergelder, ich bin da gespannt, ob das gleiche Argument dann auch zieht. Ich möchte eher eine Lanze brechen für die Wirtschaft und ein bisschen an die Polemik des Abg. Hasler anschliessen. Ich bin ein bisschen erstaunt über den Abgeordneten der DU, die sich als Wirtschaftsvertreter hier schon öfter hervorgetan haben, hier eigentlich in anderen Bereichen sich sehr, sehr stark echauffiert haben, als es um andere Erhöhungen ging, die die Wirtschaft dann eben belastet hätten. Hier scheint es für sie kein Problem zu sein. Ich sehe das anders. Wir reden hier von Standortvorteilen, Sie können jetzt schon sagen: Wir sind im gleichen Wirtschaftsraum wie die Schweiz. Aber Lohnnebenkosten sind faktisch einfach auch Standortvorteile eines Wirtschaftsplatzes. Und ich möchte schon beliebt machen, dass wir hier nicht diese für mich schon fast ein bisschen willkürliche Erhöhung bei den Beiträgen in dieser 2. Lesung vollziehen. Um die Polemik noch fortzusetzen: Sie haben hier vom grossen Knall gesprochen, Herr Abg. Hasler - das ist absurd meines Erachtens. Die Regierung hat hier - und Sie haben diesen Artikel schon beschlossen - bezüglich versicherungstechnischer Prüfung einen Interventionsmechanismus eingeführt, das heisst, wir haben diesen eingeführt. Und es wird bereits der nächste Landtag, die nächste Regierung im positiven Sinne regelmässig verdonnert, diese Sachen zu prüfen und hier neue Mechanismen, neue Eingriffe zu vollziehen, falls eben die Kennzahlen nicht erreicht sind. Also hier von diesem grossen Knall zu sprechen, diesen schon fast schon zu prophezeien, finde ich ein bisschen weit hergeholt. Ich möchte einfach beliebt machen, diesem Antrag des Abg. Elkuch aus diesen Gründen nicht zuzustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich möchte auch noch ein paar Ausführungen machen und die Vorredner unterstützen. Ich glaube, das Wichtigste an dieser Vorlage ist ihre Ausgewogenheit. Ausgewogenheit im Sinne, dass man nicht nur einen Stellhebel benutzt und einzig diesen für die langfristige Sicherung heranzieht. Man hat versucht, die diversen Möglichkeiten zu nutzen, aber jeweils mit einer gewissen Vorsicht. Und ich glaube auch, hier hat man, wie schon ausgeführt wurde, vonseiten der Sozialpartner das Einverständnis, dass sie mit dieser Beitragserhöhung, wie sie die Regierung vorschlägt, einverstanden sind. Ich kann mir vorstellen, dass dann die Sozialpartner nachher nicht so zufrieden wären und möglicherweise auch entsprechend Handlungen setzen würden. Ich möchte diese Vorlage deshalb nicht aufs Spiel setzen. Wie gesagt, von mir aus gesehen ist es eine ausgewogene Sache und es findet, das ist letztlich zentral, eben die Akzeptanz. Es bringt wenig, wenn wir hier Vorschläge machen, die zwar vom Grundansatz her, wie es der Abg. Elkuch ausgeführt hat, nicht falsch sind. Das ist so, die Grundargumentation stimmt natürlich, aber hier geht es um das Ausmass. Und es geht darum, dass man jetzt nicht in einem Schritt ein so grosses Ausmass macht. Das ist von mir aus gesehen wichtig. Wir können hier die besten Dinge beschliessen - wenn sie eben die politische Akzeptanz nicht finden, dann scheitert eben das Ganze, und das kann nicht in unserem Interesse sein. Aber wie gesagt, Ihre Grundüberlegungen stimmen für ein Umlageverfahren, das ist so. Es werden immer wieder Vergleiche mit der Schweiz herangezogen: In der Schweiz macht man das so oder anders. Ich möchte einfach daran erinnern, im Jahre 2015 hat die schweizerische AHV wieder ein negatives Umlageergebnis erzielt, und das beläuft sich immerhin auf CHF 579 Mio., also über eine halbe Milliarde Franken, für das Jahr 2015. Ein Jahr zuvor war das Defizit noch halb so hoch. Also ich glaube nicht, dass in der Schweiz kein Reformdruck besteht. Die Schweiz muss über die Bücher. Wir können nicht immer nur gewisse Punkte von der schweizerischen Lösung herausziehen und alles andere beiseitelassen. Wir müssen schauen, dass unsere AHV entsprechend eine langfristige Finanzierung erhält, und in diesem Rahmen uns bewegen. Selbstverständlich ist es immer ratsam, einen Blick in die Schweiz zu werfen, wie das gemacht wird, und die guten Aspekte auch bei uns einzuführen, das ist so. Auch ich war doch etwas überrascht über die Ausführungen des Abg. Hasler, nicht Elfried Hasler, sondern Erich Hasler. Wenn Sie sagen, die Beitragsanpassungen seien marginaler Natur, dann bin ich jetzt doch erstaunt. Wir haben es mit einem Gesamtpaket zu tun. Und wenn wir dann die zweite Säule auch noch hineinrechnen und Sie dort auch von marginalen Änderungen sprechen, dann kann ich das beim besten Willen nicht nachvollziehen. Wir haben ein Gesamtpaket, erste und zweite Säule, und das müssen wir im Zusammenhang anschauen. Und diese Beitragserhöhungen in beiden Werken als marginal zu bezeichnen, das kann ich nicht nachvollziehen. Ich finde, es ist richtig und wichtig, dass wir die Dinge nicht in einem einzigen Aspekt in einem grossen Schritt machen. Es geht eben gerade darum, hier diesen grossen Knall zu vermeiden, indem man jetzt Massnahmen setzt, die moderat sind, aber in ihrer langfristigen Wirkung eben doch das gewünschte Ergebnis erzielen. Und darum geht es hier. Und wenn wir hier einzelne Schrauben herausziehen und sie dann zu stark gewichten, dann gefährden wir meiner Meinung das ganze Paket - und das ist nicht in unserem Sinne. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ich möchte nur dem Abg. Erich Hasler noch kundtun, dass ich im 2008 noch nicht im Landtag war, also erst seit 2009, und somit diese Diskussion über die Pensionskasse nicht mitführen durfte. Dann auch der Vergleich, eben nur, weil sich die Schweizer das leisten können: Die haben meines Wissens nur 0,8 Jahre an Jahresausgaben zur Verfügung und wir haben knapp elf Jahresausgaben. Aber auch da der Vergleich: Wir müssen nicht sofort mit der Schweiz bei den Beiträgen gleichziehen. Und der Abg. Elfried Hasler hat es gesagt, die Bevölkerung ist noch nicht bereit, um hier eine Wendung zu machen, was die Renten anbelangt. Und hier ist vermutlich auch noch nicht die nötige Zeit und sind nicht die notwendigen Überzeugungen und Diskussionen geführt worden, dass man hier bereit wäre, eine Transferleistung zulasten des Weihnachtsgeldes und allenfalls eben zugunsten von Krankenkassenprämien vorzunehmen. Ich denke aber, dass generell mit dieser versicherungstechnischen Prüfung, die alle fünf Jahre stattfindet, eben auch ein guter Zeitpunkt sein wird, um jeweils auch immer wieder auf die Situation, dann über Beiträge und eben auch Staatsbeiträge diskutieren zu können. Ich denke, das wäre dann auch ein guter Turnus, den man einsetzen könnte, um eben beides jeweils wieder im Paket zu diskutieren. Das würde ich mir wünschen für die kommenden Landtage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Wenn ich die Diskussion verfolge, dann komme ich zum Schluss, dass diese Diskussion irgendwann kommen musste. Jetzt kommt sie beim ersten Antrag, dass wir den ganzen Strauss nochmals öffnen, dass wir von allen Stellschrauben, die diese AHV-Revision und jetzt auch noch nebenbei, was die BPVG-Revision hat, dass der ganze Strauss nochmals geöffnet wird, die 13. Rente wird hinterfragt; dass die Beitragsleistungen im AHV-Alter nicht mehr miteingeschlossen sind, wird hinterfragt. Es wird auch angezweifelt, ob die ganzen Prozesse wirklich nachhaltig sein werden. Gott sei Dank gibt es auch dieses Gutachten, das uns, die Politik, alle fünf Jahre zwingen wird, über das ganze Vorhaben nochmals zu diskutieren. Es wird nötig sein, dass wir diese Punkte nochmals aufwerfen, aber es ist das zuständige Ministerium, das im Hinblick auf diese 2. Lesung hin ganz fundamentale Änderungen gegenüber der 1. Lesung vorgenommen hat. Ich hoffe und jetzt komme ich zum Ausgangspunkt, zum Antrag des Abg. Elkuch, hoffentlich abgesprochen mit den Sozialpartnern. Und das ist jetzt meine Meinung zu diesem Antrag: Der ist ein so fundamentaler Eingriff - grundsätzlich richtig, das haben mehrere Abgeordnete betont, grundsätzlich der richtige Punkt. Zum jetzigen Zeitpunkt, nicht abgesprochen mit den Sozialpartnern, erst am Vorabend der 2. Lesung erhalten: Das ist einfach ein Schnellschuss und trifft hier wahrscheinlich den Punkt richtig. Obwohl er von der Stossrichtung her nicht falsch ist, glaube ich nicht, dass der Landtag so eine Massnahme, ich sage jetzt wirklich, über Nacht treffen kann. Weshalb mir der Antrag grundsätzlich gefällt: Er geht in die richtige Richtung. Die Erhöhung der Beitragssätze wurde in der 1. Lesung vorgebracht. Und die Stellungnahme der Regierung zu diesem Antrag, die sicherlich noch kommen wird, hätte eingearbeitet und abgesprochen werden können mit den Sozialpartnern. Jetzt, hier bin ich nicht bereit, diesen Antrag mitzutragen, obwohl er im Kern richtig ist. Warum ich auch nicht bereit bin, ihn mitzutragen, ist die Begründung. Und ich muss jetzt zur Mär vom Steuerkapitalexport mit den Rentenzahlungen an Grenzgänger einmal einen Punkt sagen - auch die AHV hat sich dazu ganz explizit geäussert: Der finanziell exzellente Zustand unserer AHV mit den zehn, elf Jahresreserven geschah ganz wesentlich Dank den Beitragsleistungen der Grenzgänger. Und es wird dann immer angezweifelt: Ja, die leisten keine Wertschöpfung etc. Entschuldigung, die haben ihre Wertschöpfung geleistet, indem sie ihre Arbeitskraft hier eingebracht haben und zu diesem Zustand der AHV beigetragen haben. Und damit haben sie Rechte erworben. Es hört sich so an, wie wenn jeder Grenzgänger hier eine 40- bis 45-jährige Berufskarriere hätte und automatisch den vollen Anspruch auf die Maximalrente hätte. Bei uns im Land ist es ja auch so, dass eine Rentenzahlung auch an die Ehefrau eines Arbeitnehmers geht, also das ist miteingeschlossen, das ist selbstverständlich bei einem Grenzgänger nicht der Fall. Unsere Rechte, also die Rechte der Wohnbevölkerung, gehen wesentlich weiter, und es wird immer so sein, dass Grenzgänger - ich wage einmal die Prognose: 90% der Grenzgänger - keine volle Berufskarriere hier im Land haben, sondern irgendwann kommen und irgendwann gehen, und auch aus diesem Grund in Bezug auf ihre AHV-Rente eine Einschränkung erfahren, die eine Einzelrente sein wird und keine Familien- beziehungsweise Paarrente sein kann. Ich habe die absolut nötige Absprache einer solchen massiven Massnahme mit den Sozialpartnern erwähnt, aber es ist vor allem auch diese Begründung mit dem Kapitalexport, die ich überhaupt nicht teile und überhaupt nicht nachvollziehen kann. Wie gesagt, der Antrag wie auch alle anderen Punkte, die nochmals ins Feld geführt wurden, 13. AHV in die OKP usw., das waren alles Diskussionspunkte, die die Regierung nicht aufgenommen hat, die heute eigentlich nicht zur Diskussion stehen. Und ich möchte, dass wir, wenn wir diese Punkte besprechen, dann von konkreten Anträgen reden: Es ist die 2. Lesung, es kommt ein Gesetzesartikel - konkreter Antrag und nicht noch die Vorlage jetzt kommentieren, wie ausgewogen sie ist, wie nachhaltig sie ist und so weiter. Das bringt zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nichts und verlängert nur die Diskussion. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich verstehe den Abg. Wolfgang Marxer schon. Aber gewisse Debatten muss man einfach immer, immer und immer wieder führen, bis man dann nach etlichen Jahren mitunter auch Mehrheiten erringt. Die Aussagen von Erich Hasler betreffend die Kürzungssätze, wenn man die Rente früher bezieht, stimmen schon. Unsere Kürzungssätze sind versicherungsmathematisch korrekt, aber die schweizerischen sind eben höher. Und wenn man sich hier nun schon der Schweiz annähern will, dann sage ich nur, dann müsste man sich auch bei den Ausgaben der Schweiz annähern. Es kann einfach nicht sein, dass man nur bei den Einnahmen sagt, da geht man auf das schweizerische Niveau. Nein, da müsste man doch auch bei den Ausgaben auf das schweizerische Niveau hinzielen. Und da sind wir dann eben auch beim Export, der Abg. Wolfgang Marxer wird das nicht gerne hören, aber wenn wir eben diese Kürzungen vornehmen würden, dann würden wir auch weniger exportieren. Das wäre eben der nächste Bonus, den wir hätten. Dann kommen wir dann zum Punkt OKP und 13. Rente: Die OKP müssten wir eben nicht exportieren - die 13. Rente müssen wir aber exportieren. Aber diese Debatte haben wir schon mehrmals geführt. Dann die Debatte betreffend BPVG: Das gehört zusammen, die erste und zweite Säule. Und wenn man sich hier schon dem schweizerischen Niveau annähern möchte, dann muss ich Ihnen schon sagen, dann haben Sie dann beim BPVG im nächsten Traktandum viel den grösseren Leidensdruck - einen massiv höheren Leidensdruck, hier sich der Schweiz nur ein wenig anzunähern. Denn diese beiden Säulen hängen zusammen. Was in der zweiten Säule fehlt, das wird die erste Säule übernehmen müssen, die Ergänzungsleistungen; Land und Gemeinden werden das bezahlen müssen. Das schleckt keine Geiss weg, aber mitunter braucht es auch da den grossen Knall. Und dann noch zum grossen Knall: Ja, das ist Schall und Rauch, der grosse Knall. Ich muss es Ihnen einfach sagen, ich habe es gestern bereits bei der FMA angezogen: Ihr grosser Knall hat leider wenig Wirkung erzielt. Aktueller Deckungsgrad des grossen Knalls: Ende Januar ist er unter 90%. Und unter 90% heisst, man muss eine Kasse sanieren. Und sollte die Börse dieses Jahr nicht noch irgendwelche Höhenflüge produzieren, dann - prophezeie ich Ihnen - wird der nächste Landtag diesen grossen Knall wieder sanieren müssen. Nach dem Jahr 2008, nach dem Jahr 2013 wird dann das Jahr 2017-plus kommen, und man wird wieder sanieren müssen, nur weil man immer denkt, man sei klüger als die Schweiz.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eigentlich grosse Sympathie für den Antrag des Kollegen Herbert Elkuch. Es ist so, wir werden auch in der Zukunft immer wieder auch über die Einnahmenseite reden müssen. Wir können nicht nur über die Ausgabenseite reden. Die Einnahmenseite - und das kommt insbesondere aus arbeitnehmer- und arbeitgeberseitigen Lohnbeiträgen - wird auch in aller Zukunft die wichtigste Einnahmequelle der AHV sein. Und der Kerngedanke des Kollegen Elkuch, nämlich dass sich in einem Umlageverfahren eigentlich die Ausgaben durch die laufenden Einnahmen decken sollten, ist im Kern sehr, sehr richtig. Also aus reinem Herzen würde ich sehr, sehr gerne diesem Antrag heute zustimmen. Aber wir werden über das ein anderes Mal nochmals reden müssen. Wir werden das mit diesem Interventionsmechanismus, den die Regierung in diese AHV-Revision eingefügt hat, sowieso alle fünf Jahre tun müssen. Das Thema kommt und wir werden uns sicher eines Tages an den Antrag des Kollegen Elkuch erinnern. Nur, im Moment ist es halt einfach so, dieser Antrag oder die Auswirkungen dieses Antrages betreffen nicht nur das Verhältnis zwischen Staat und AHV, sondern es betrifft auch das Verhältnis zwischen den Sozialpartnern und der AHV. Und da wäre es mir auch lieber gewesen, wenn man die Stellungnahmen der Sozialpartner hierzu gehabt hätte. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ja, ich möchte nur noch sagen, der Antrag war nicht auf Gleichstellung mit der Schweiz. Also der Name Schweiz kommt gar nicht vor, auch die 8,4% nicht. Aber in der Diskussion kann man da sehr wohl vergleichen, weil die AHV in der Schweiz das gleiche System ist. Aber der Antrag lautet nicht auf Gleichstellung zur Schweiz, also Herr Beck hat diese Verbindungen erwähnt und auch Herr Lampert, der Antrag bezieht sich auf Liechtenstein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Es ist mir völlig klar, dass es hier nicht um die staatliche Pensionskasse geht, aber nachdem der Abg. Lampert das gestern schon einmal gesagt hat, dass der Deckungsgrad der staatlichen Pensionskasse im Januar unter 90% gefallen sei: Dann nimmt es mich wunder, woher er diese Information hat. Ich habe jetzt hier auf der Internetseite die Deckungsgrade abgerufen, er war im Januar über 90%, im Februar über 90% und im März über 90%. Jetzt weiss ich nicht, wo diese Zahl unter 90% herkommt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte nur noch ein wichtiges Argument in Bezug auf den Unterschied zwischen der Schweiz und Liechtenstein einbringen. Es ist eben dieser Topf, der da ist. Es sind diese knapp elf Jahresausgaben, die bringen eben auch eine Rendite und die ermöglichen es uns, die Abgabesätze etwas tiefer anzusetzen. Und von mir aus gesehen ist das absolut sinnvoll, weil wir dadurch eben die Lohnnebenkosten leicht tiefer halten können, was sich für uns in einem Standortvorteil ausdrückt. Und ich halte es auch für schwierig, der Bevölkerung zu erklären, dass wir jetzt die Abgabesätze ziemlich stark erhöhen müssen, solange dieses Geld da ist, weil eigentlich grundsätzlich die AHV eben ein Umlagesystem ist und wir in einer glücklichen Situation sind. Dadurch dass wir ein hohes Wirtschaftswachstum hatten und gerade auch sehr viele Grenzgänger nach Liechtenstein gekommen sind, die sehr stark in dieses System eingezahlt haben, sind wir in der glücklichen Situation, dass wir einen grossen Fonds haben. Und von dem sollten wir zum Wohle der Volkswirtschaft und der Allgemeinheit zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch profitieren. Daher würde ich hier vorsichtig sein mit Erhöhungen in diesem Bereich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich bin dem Abg. Elfried Hasler noch eine Antwort schuldig, da hat er natürlich recht. Aktuell ist der Deckungssatz plötzlich - oh Wunder - per Ende Januar wieder über 90%. Aber ich kann Ihnen sagen: Ich habe Dokumente, er war bis vor drei Wochen unter 90% - um genau zu sein: bei 89,15%. In der Zwischenzeit wurde er irgendwie angepasst, aus irgendwelchen Gründen. Deshalb habe ich gestern der FMA den Tipp gegeben, ich würde diese Sache sehr genau begleiten. Wie kann man hier rückwirkend nur solche Zahlen einfach ändern? Wir sprechen etwa von CHF 15 Mio., die man in diesen Untiefen bei diesem grossen Knall in der Zwischenzeit wieder gefunden hat. Nach meinem Dafürhalten stinkt es zum Himmel. Solche Änderungen hat es übrigens schon in der Vergangenheit gegeben, da habe ich leider die Dateien nicht abgespeichert. Aber diese Datei - ich werde sie Ihnen mailen - habe ich abgespeichert. Und ich wäre einfach vorsichtig. Aber wie gesagt: Der nächste Landtag wird sich um diesen grossen Knall kümmern dürfen. Das ist leider zu befürchten.Landtagspräsident Albert Frick
Darf ich hier daran erinnern, dass wir uns in der 2. Lesung zur AHV-Vorlage befinden und dieses Thema nicht mehr weiterbehandeln sollten.Abg. Alois Beck
Nur noch eine kurze Replik auf die Ausführungen des Abg. Herbert Elkuch: Es stimmt natürlich, was Sie sagen. Sie haben nicht den ganzen Betrag ausgeschöpft, den die Schweiz hat, und das wurde auch nicht in Abrede gestellt. Bei der Diskussion ging es eher darum, aufgrund der Ausführung des Abg. Erich Hasler, dass er gesagt hat, in der Schweiz habe man sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule höhere Beitragssätze. Und diese höheren Lohnnebenkosten seien überhaupt kein Problem, um das einmal salopp so zu formulieren. Es ging eher um diesen Aspekt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, ich denke, die ganzen Diskussionen kann man so weit zusammenfassen, dass effektiv nach meiner Ansicht nach ein Reformrückstau besteht. Wir haben niedrige Sätze oder eine schlechtere Versicherung, Absicherung, in der zweiten Säule, wir zahlen weniger ein in die AHV. Aber, wie gesagt, die langfristigen Verpflichtungen werden natürlich später auf uns zukommen. Und da wird uns auch dieser fünfjährige Interventionsmechanismus nicht davor schützen. Und je länger man das Ganze auf die lange Bank schiebt, umso grösser werden dann irgendwann einmal die Anpassungen sein müssen. Und dann werden wir wahrscheinlich in die Lage kommen, wo wir dann die Beitragssätze höher ansetzen müssen als in der Schweiz. Ich persönlich möchte die Wirtschaft auch nicht belasten, aber es geht hier effektiv um die sehr langfristige Absicherung unserer Sozialversicherungen. Und von daher gesehen, denke ich, würde es auf jeden Fall Sinn machen, diesen Antrag des Abg. Elkuch zu unterstützen. Es wird dann wenig nützen, wenn er später posthum dann einen Orden verliehen bekommt für seine Weitsichtigkeit. Aber wie gesagt: Die Probleme werden dann unsere späteren Generationen ausbaden müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung zwischendurch das Wort? Abg. Alois Beck
Ich glaube schon, dass wir unser System ins Gleichgewicht bringen müssen und nicht auf einzelne Parameter in der Schweiz achten können. Wir können ja das nicht als Referenzpunkt nehmen. Wenn die Schweiz trotz höherer Sätze eben auch ein massives Umlagedefizit hat, müsste ja die Schweiz ihre Beitragssätze auch anpassen oder die Ausgaben eindämmen oder was auch immer. Aber wir müssen unser System im Auge behalten und dies ins Gleichgewicht bringen. Und wir haben, wie das erwähnt wurde vom Abg. Lageder, glücklicherweise einen beträchtlichen Fonds, haben dadurch etwas weniger Druck als andere Staaten, können deshalb etwas massvollere Stellhebel wählen. Aber auf die lange Sicht müssen wir das in unserem System ins Gleichgewicht bringen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich denke, das grundlegende Problem ist, dass die Diskussionen um AHV und PBVG dynamische Diskussionen sind. Also diese Prozesse verlaufen ja nicht linear, sondern Jahrgänge sind stärker, es gehen mehr Personen in die Pension oder es kommen mehr dazu. Wir versuchen, mit einem starren System - ein Gesetz ist eigentlich ein starres System, das gewisse Sätze, Grundsätze festsetzt - einen dynamischen Prozess in den Griff zu bekommen. Und das ist eigentlich nicht möglich. Deshalb, glaube ich, müssen wir uns nicht davor fürchten, dass wir einfach sagen, wir müssen diese Diskussionen in regelmässigen Abständen führen. Und heute können wir einfach eine Bestandesaufnahme wahrnehmen und sagen: Heute sieht die Situation so aus. Wir versuchen, mit dieser Vorlage und auch mit der nächsten Vorlage eine Situation in den Griff zu bekommen - für einige Zeit. Aber es ist natürlich unabdingbar, dass wir uns in einigen Jahren zu diesem Thema wieder unterhalten müssen, weil es eben ein dynamischer Prozess ist. Diese Prozesse, die jetzt ablaufen, die können wir nicht mit einem Gesetz eins zu eins in den Griff bekommen. Das ist für mich unmöglich. Deshalb würde ich jetzt meinen, wir können heute nur das feststellen, was heute ist - natürlich mit einem Blick nach vorne, mit einer Prognose -, und versuchen, gewisse Entwicklungen in den Griff zu bekommen. Aber es ist unmöglich heute, jetzt schon zu sagen, wie das genau in fünf oder zehn oder 20 Jahren aussehen wird. Das sind Modellrechnungen. Wie das wirklich aussehen wird, das weiss ich nicht. Und deshalb habe ich jetzt eigentlich keine grossen Bedenken, dass wir uns regelmässig mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Ich denke, das wird ein fixer Bestandteil der Politik sein. Ich würde jetzt weitermachen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte diese Revision oder das, was Sie vorliegen haben als Stellungnahme zu den Fragen der 1. Lesung, nochmals in einen Kontext rücken. Die Bedenken des Abg. Herbert Elkuch bezüglich des Auseinanderlaufens von Einnahmen und Ausgaben in einem umlagefinanzierten System war ja genau der Ansatzpunkt für die Handlungen, welche die Regierung gesetzt hat. Auch die Inlands-, Auslandsproblematik - auch wenn sie noch so als billige Polemik und billigen Populismus dargestellt wird: Sie besteht. Und wir müssen uns um diese Problematik kümmern. Deshalb habe ich immer dafür plädiert, dass wir den Staatsbeitrag nicht in unendliche Höhen schrauben, weil wir dadurch diese Problematik verstärken. Was ich in den Kontext stellen möchte, ist, wie wir angefangen haben und welche Gedanken hinter dieser gesamten Revision liegen: Der Grundgedanke hinter der Revision ist, dass wir Zeit haben. Jetzt wird das verschieden interpretiert: Wir haben Zeit, wir haben einen sehr grossen Fonds; und jetzt gibt es Leute, die sagen, ja, wenn man Zeit hat, dann muss man nichts tun und warten. Und ich sage: Nein, genau das Gegenteil müssen wir tun - wir müssen diese Zeit nützen und müssen sie ausfüllen mit relativ milden Massnahmen. Diese Massnahmen müssen einfach eine bestimmte Zeit wirken können und dann ist die integrale Wirkung eben auch gross genug. Ich vergleiche das immer mit dem Fleckenentfernen aus einem Hemd: Wenn der Fleck schnell entfernt werden muss, dann muss man zu scharfen Mitteln greifen und riskiert ein Loch im Hemd. Wenn man Zeit hat, kann man über Nacht einweichen, und dann geht der Fleck auch raus mit sehr milden Mitteln, wie Seife vielleicht. Also hier haben wir Zeit und hier haben wir ein Paket zusammengestellt, und ich denke, es ist auch ein Charakteristikum dieses Pakets, dass es aus vielen Massnahmen besteht, die aber, jede einzelne für sich genommen, eine grosse Akzeptanz finden, weil sie milde sind, aber in ihrer Summe und vor allem auch über die Zeit, in der sie wirken können, eben doch einen merklichen Effekt auf die finanzielle Situation auf der AHV haben. Und deshalb würde ich davor warnen, dieses ganze Paket wieder aufzuschnüren und einzelne Dinge sehr stark zu verändern beziehungsweise bei einzelnen Massnahmen an den oberen Rand des Möglichen zu gehen, weil, wie es auch schon mehrfach gesagt wurde, dadurch vielleicht die Akzeptanz für so ein Paket arg gefährdet wäre. Also nochmals, der Kontext ist, wir kommen mit einem Paket von relativ milden Massnahmen, die über eine lange Zeit wirken, durch, weil wir einen relativ grossen Fonds, der der vierte Beitragszahler ist, im Hintergrund haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit erschöpft sich die Diskussion. Wir können über den Antrag des Abg. Herbert Elkuch abstimmen. Er schlägt vor, Art. 38 Abs. 1 wie folgt zu ändern: «Vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, im Folgenden massgebender Lohn genannt, wird ein Beitrag von 4,05% erhoben. Vorbehalten bleibt Art. 39.» Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 8 Stimmen nicht stattgegeben. Ich lasse nun über die Regierungsvorlage zu Art. 38 Abs. 1 und 4 abstimmen. Wer der Regierungsvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Damit können wir weiterlesen. Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Wir lesen weiterArt. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die Fraktion der Freien Liste hat Ihnen vor ungefähr zehn Tagen zu diesem Artikel einen Änderungsantrag eingebracht. Sie hatten also genügend Zeit, diesen zu studieren. Ich möchte ihn noch einmal kurz vortragen. Wir möchten Art. 43 Abs. 3 wie folgt abändern: «Personen, die der Besteuerung nach dem Aufwand gemäss dem Steuergesetz unterstehen oder die aufgrund früheren Rechts Steuerabmachungen getroffen haben, werden als Nichterwerbstätige der Beitragspflicht unterstellt. Als jährlicher Beitrag sind 8,1% des Aufwands zu entrichten.» Und die Begründung dazu ist die folgende: Besteuerte nach dem Aufwand werden ordentlich besteuerten Personen gegenüber ungleich behandelt. Der Steuervorteil ist verfassungsrechtlich zweifelhaft, weil er eine Ungleichbehandlung darstellt. Ordentlich besteuerte Personen werden diskriminiert. Sie bezahlen wesentlich mehr Steuern als Besteuerte nach dem Aufwand mit gleichem Besitz und Einkommensverhältnissen. Es ist daher gerechtfertigt, Ungleiches ungleich zu behandeln. Denn es kann auf der einen Seite nicht gerechtfertigt werden, dass Besteuerte nach dem Aufwand gegenüber ordentlich Besteuerten ungleich besser behandelt werden sollen, und auf der andere Seite dann das Argument eingebracht werden, dass eine stärkere Heranziehung der Besteuerten nach dem Aufwand bei den Abgaben an die AHV eine Ungleichbehandlung, nämlich eine ungleich schlechtere Behandlung, darstelle. Gleiches soll gleich behandelt werden und Ungleiches ungleich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Möchte sich die Regierung zum Antrag äussern? Keine Äusserung seitens der Regierung, somit können wir über den Antrag abstimmen. Die Freie Liste beantragt, Art. 43 Abs. 3 wie folgt abzuändern: «Personen, die der Besteuerung nach dem Aufwand gemäss dem Steuergesetz unterstehen oder die aufgrund früheren Rechts Steuerabmachungen getroffen haben, werden als Nichterwerbstätige der Beitragspflicht unterstellt. Als jährlicher Beitrag sind 8,1% des Aufwands zu entrichten.» Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen die Zustimmung nicht erteilt. Ich lasse jetzt über Art. 43 gemäss Regierungsvorlage abstimmen. Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 16 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Bevor wir auf Art. 50 einsteigen, wo sich vielleicht eine etwas längere Diskussion ergeben wird, möchte ich eine kurze Pause einschalten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:15 bis 10:35 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit der 2. Lesung zu Traktandum 14 fort. Art. 50 Abs. 1, 2 und 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 1, 2 und 2a stehen zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zu Art. 50 stelle ich gerne Antrag. Art. 50 Abs. 1, 1a, 1b, 1c, 2 und 2a sollen lauten wie folgt: Art. 50 Abs. 1 bis 1c, 2 und 2a: «1) Der Staat leistet der Anstalt jährlich einen Staatsbeitrag.
1a) Ist im Versicherungsbereich der Betriebsrechnung der Anstalt die Summe der Leistungen geringer als die Summe der Beiträge, so beträgt der Staatsbeitrag CHF 30 Mio.
1b) Ist im Versicherungsbereich der Betriebsrechnung der Anstalt die Summe der Leistungen höher als die Summe der Beiträge, so beträgt der Staatsbeitrag ein Drittel der entsprechenden Differenz, mindestens aber CHF 30 Mio. und höchstens CHF 55 Mio.
1c) Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage der letzten von der Regierung genehmigten Jahresrechnung der Anstalt im Zeitpunkt der Erstellung des Landesvoranschlags für das Folgejahr berechnet.
2) Bei einer positiven Preisentwicklung werden bei der Berechnung gemäss Abs. 1c der Betrag nach Abs. 1a sowie der Mindest- und Höchstbetrag nach Abs. 1b jährlich auf der Grundlage des Landesindexes der Konsumentenpreise an die Teuerung angepasst. Eine Teuerungsanpassung erfolgt, wenn das arithmetische Mittel der monatlichen Indexstände des Vorjahres höher ist als das arithmetische Mittel der monatlichen Indexstände des Jahres vor dem Vorjahr. Die Teuerungsanpassung erfolgt im Ausmass der Veränderung der beiden arithmetischen Mittelwerte.
2a) Bei einer negativen Preisentwicklung bleiben der Betrag nach Abs. 1a sowie der Mindest- und Höchstbetrag nach Abs. 1b unverändert auf dem Vorjahresstand. In diesem Fall erfolgt die nächste Erhöhung der Beträge, sobald das für die zuletzt anwendbaren Beträge massgebende arithmetische Mittel wieder überschritten wird. Im Übrigen findet Abs. 2 Anwendung.»
In der Folge würde auch Paragraf 7 der Übergangsbestimmungen sich ändern und würde dann wie folgt lauten: «§ 7: Berechnung des Staatsbeitrages für das Jahr 2018: Für die Berechnung des Staatsbeitrages gemäss Art. 50 Abs. 1a bis 1c für das Jahr 2018 wird die von der Regierung genehmigte Jahresrechnung der Anstalt für das Jahr 2016 herangezogen.»
Und auch unter VI. Inkrafttreten würde es dann wie folgt heissen:«2) Art. 38 Abs. 1, Art. 39, 41, 43, 48 sowie 50 Abs. 1 bis 1c, 2 und 2a treten am 1. Januar 2018 in Kraft.»
Der Staatsbeitrag soll sich nach dem Umlagedefizit der AHV richten, mindestens aber CHF 30 Mio. und höchstens CHF 55 Mio. pro Jahr betragen. Mit dem Umlagedefizit ist das sogenannte Betriebsergebnis 1 gemeint, wie es in der Jahresrechnung der AHV dargestellt wird. Berücksichtigt sind hierbei abgeschriebene Beiträge und die Nachzahlung abgeschriebener Beiträge sowie auf der Ausgabenseite Rückerstattungsforderungen, Verrechnungen beziehungsweise die Herabsetzung und der Erlass von Rückerstattungsforderungen sowie allfällige weitere Aufwandpositionen (zum Beispiel Parteientschädigungen). Im Jahr 2015 lag dieses Betriebsergebnis 1 beispielsweise bei CHF 43'939'373,65. Ein Drittel davon wären rund CHF 14'6 Mio. Folglich würde die Untergrenze zur Anwendung gelangen und der Staatsbeitrag würde auf CHF 30 Mio. festgelegt. Diese bis hier vorgetragenen Anträge und die näheren Erläuterungen dazu erfolgen gemäss Vorlage der Experten der AHV-Verwaltung und des zuständigen Ministeriums und gewährleisten im Falle einer Annahme durch den Landtag eine unmissverständliche Umsetzung. Ich möchte mich bei den genannten Experten, bei der AHV und bei der Regierung herzlich für ihre Bemühungen bedanken.Nun zur Begründung des Antrages: Seit 1969 war der Staatsbeitrag an die AHV stets in Prozenten der jährlichen Ausgaben definiert. Zuletzt waren es von 2001 bis 2014 jeweils 20%. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist der Staatsbeitrag ab dem Jahr 2015 von den Ausgaben der AHV entkoppelt und in einen fixen jährlich steigenden Betrag plus Teuerungsindexierung befristet bis und mit 2017 umgewandelt. So hat die AHV 2015 einen Staatsbeitrag von CHF 50 Mio. erhalten, dieses Jahr werden CHF 52 Mio. überwiesen und nächstes Jahr CHF 54 Mio., jeweils noch erhöht um eine allfällige Teuerung. Mit der Entkoppelung des Staatsbeitrages von den AHV-Ausgaben hat sich Liechtenstein vom eigenen, langjährigen und auch vom schweizerischen System verabschiedet. In der Schweiz hat der Bund - mutmasslich auch nach Abschluss der derzeit dort im Gange befindlichen AHV-Revision - weiterhin 19,55% der AHV-Ausgaben in Form eines Staatsbeitrages zuzuschiessen.In ihrem Vernehmlassungsbericht hat die Regierung die Überlegung vorgetragen, aufgrund des sogenannten Rentenexports an ehemalige Zupendler aus dem Ausland allenfalls sogar gänzlich auf einen Staatsbeitrag zu verzichten. Sie kam jedoch selbst zum Schluss, dass die Wertschöpfung der heutigen Zupendler an ihrem Arbeitsplatz wesentlich zu den Steuereinnahmen beitrage und daher ein Staatsbeitrag gerechtfertigt sei. Dem Argument des Rentenexports für die Festlegung eines möglichst tiefen Staatsbeitrages ist zusätzlich auch mit einem Statement von Dr. Peter Wolff, Präsident des Verwaltungsrats der AHV, zu entgegnen, welches er in der «lie:zeit», Nr. 43, namens des gesamten Verwaltungsrates abgab: «Der Verwaltungsrat ist auch nicht der Meinung, dass es ein überzeugendes Argument darstellt, den Staatsbeitrag so niedrig wie möglich festzusetzen, damit nicht zu viel Staatsgeld ins Ausland - nämlich zugunsten von Rentnern, die im Ausland wohnhaft sind - exportiert wird. Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass eine solche Argumentation als fragwürdiger Populismus anzusehen ist und dabei völlig ausser Acht gelassen wird, dass im Ausland wohnhafte Rentner, die einmal in Liechtenstein gearbeitet haben und daher bei der AHV versichert waren, mit ihren Beiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber ganz wesentlich zur heutigen finanziellen Stärke der AHV beigetragen haben. Die indirekte Finanzierung eines kleinen Teils dieser Renten durch den Staatsbeitrag ist daher kein ‹Geschenk›, sondern ein gerechtfertigter Solidaritätsbeitrags des Staates, der diesen Rentner, genauso wie allen anderen Rentnern zusteht.» In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass etwa zwei Drittel des gesamten Rentenvolumens innerhalb Liechtensteins ausbezahlt werden und lediglich ein Drittel ins Ausland fliesst. Bei der Anzahl Rentenbezüger verhält es sich ziemlich genau umgekehrt: Ein Drittel aller Rentenbezüger lebt im Inland, zwei Drittel im Ausland. Bereits als die Regierung im Rahmen der Vernehmlassung einen Staatsbeitrag von CHF 20 Mio. jährlich in Vorschlag brachte, regte sich Widerstand. Dennoch hielt die Regierung in ihrem Bericht und Antrag Nr. 108/2015 an den CHF 20 Mio. fest. Erst in der Stellungnahme Nr. 40/2016 zu den anlässlich 1. Lesung im Dezember 2015 vom Landtag aufgeworfenen Fragen liess sich die Regierung dazu bewegen, beim Landtag nun auf die 2. Lesung hin einen jährlichen Staatsbeitrag in der Höhe von CHF 30 Mio. zu beantragen.
Sie schrieb dazu: «Die Höhe des Staatsbeitrags war sehr umstritten. Schon in der Vernehmlassung gingen die Ansichten über die Festlegung des Staatsbeitrags weit auseinander. Da der vorgeschlagene Staatsbeitrag in Höhe von CHF 20 Mio. mehrheitlich als zu tief angesehen wurde und da mehrfach ein jährlicher Staatsbeitrag in Höhe von CHF 30 Mio. gefordert wurde, schlägt die Regierung nunmehr einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF 30 Mio., indexiert mit der Teuerung vor.»CHF 30 Mio. ist also ein allenfalls zu erreichender Kompromiss. CHF 30 Mio. sind nicht richtiger oder falscher als CHF 20 Mio. Auch die von der Freien Liste noch mit einem Antrag angekündigten CHF 40 Mio. sind es nicht. Auch CHF 15 Mio. oder CHF 50 Mio. wären es nicht, es gilt, was eine Mehrheit findet. Der Markt ist eröffnet. Es ist richtig, dass der damalige Landtag mit der Festlegung der Staatsbeiträge für 2015 bis 2017 in absoluten Zahlen eine Entkoppelung von den Ausgaben der AHV beschlossen hat. Dass er aber die Staatsbeiträge auf CHF 50 Mio., 52 Mio. und 54 Mio. plus allfällige Teuerung festgelegt hat, also Jahr für Jahr real steigend, belegt die Haltung des damaligen Landtages, dass sich der Staat auch an der künftigen Ausgabenentwicklung der AHV zu beteiligen habe. Nichts anderes beabsichtigt ein an das Umlagedefizit geknüpfter Staatsbeitrag mit einer gerechtfertigten finanziellen Risikobegrenzung für den Staat nach oben und mit einer ebenso gerechtfertigten Planungssicherheit für die AHV nach unten. Mit der Festlegung des Staatsbeitrags auf einen lediglich noch teuerungsindexierten jährlichen Fixbetrag würde mit dem Willen des damaligen Landtages gebrochen, den Staatsbeitrag laufend nicht nur um die Teuerung zu erhöhen, sondern diesen auch mit realen Steigerungen den wachsenden Belastungen der AHV anzupassen. Mit der Festlegung des Staatsbeitrags in einer absoluten Zahl wird der Abschied des Staates aus seiner verfassungsmässigen Verantwortung für dieses wichtigste Sozialwerk des Landes betoniert, je tiefer der Staatsbeitrag, desto schneller. Die Teuerungsindexierung hat nur kosmetische Wirkung.Die Festlegung des Staatsbeitrags in einer absoluten Zahl kann überdies durchaus als systematisch falsch betrachtet werden. Sie wirkt über mehrere Jahre hinweg wie über den Daumen gepeilt und lässt mögliche künftige Entwicklungen des Sozialwerks komplett ausser Acht. Ähnliche Modelle der Koppelung des Staatsbeitrags existieren bereits bei der Invalidenversicherung und bei der Familienausgleichskasse. In der IV beträgt der Staatsbeitrag grundsätzlich 50% der Ausgaben, aber er wird reduziert, solange die IV Reserven von 5% einer Jahresausgabe hat. Im Falle der Familienausgleichskasse trägt der Staat das Defizit, wenn das FAK-Vermögen unter eine Jahresausgabe in Reserve sinkt. Auch der Staatsbeitrag an die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP ist an eine Bandbreite gekoppelt. Nur hat der Landtag in diesem Fall über den effektiv zu entrichtenden Staatsbeitrag im Rahmen der Bandbreite jährlich neu zu befinden. Die zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass dies jeweils von intensiven, durchaus auch politisch motivierten Diskussionen begleitet war und wohl auch in Zukunft sein wird. Eine Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit der AHV könnte die Diskussion über den mehrheitsfähigsten Betrag in absoluten Zahlen jetzt und für viele Jahre entpolitisieren. Die Koppelung des Staatsbeitrags an die AHV müsste insbesondere den Staat nahezu beflügeln, weiterhin alles zur Sicherung und Schaffung von optimalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit von Arbeitsplätzen zu unternehmen. Eine hohe Gesamtlohnsumme in Liechtenstein ergibt hohe AHV-Beiträge, welche dazu beitragen, das allein aus demografischen Entwicklungen unvermeidlich steigende Wachstum des Umlagedefizits zu verlangsamen. Vollbeschäftigung und eine hohe Beschäftigungsquote sichern der AHV ihre Einnahmen; Arbeitslosigkeit und eine tiefe Beschäftigungsquote lassen das Umlagedefizit in Verbindung mit dem demografischen Wandel umso schneller wachsen. Lohnbeiträge werden immer die wichtigste Einnahmequelle der AHV bleiben müssen.
Eine Koppelung des Staatbeitrages an das Umlagedefizit der AHV muss für den Staat aber auch einen Anreiz darstellen, überall dort unmittelbar tätig zu werden, wo er mit seinen Möglichkeiten direkten Einfluss auf das Umlagedefizit der AHV und in der Folge auch auf seinen Beitrag an die AHV nehmen kann. Vertreten durch die Steuerverwaltung kann er beispielweise entschlossen dafür sorgen, dass bei Ärzte- und Rechtsanwaltsaktiengesellschaften und in weiteren Fällen von aus ihren Unternehmen tätigen und Lohn beziehenden Anteilseignern die Bezüge von Lohn und Kapitalerträgen endlich in eine gesundes Verhältnis zueinander gesetzt werden. Das aktuell bekannte und im Landtag schon mehrfach zitierte Staatsgerichtshofurteil gegen einen Arzt bestätigt ein Verhältnis von 40 zu 60 zwischen Lohn und Kapitalerträgen als zumutbar und gerechtfertigt. Wenn der Vollzug dieses Modells durch die Steuerverwaltung lediglich für tiefgeschätzte 50 weitere Ärzte und Rechtsanwälte Pate stehen könnte, brächte das der AHV Mehreinnahmen von weit über CHF 1 Mio. jedes Jahr, welches das Umlagedefizit positiv beeinflussen würden. Zudem werden sich die unbestritten um 0,3% zu erhöhenden arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Beiträge sowie das zusätzliche Beitragsjahr durch die Erhöhung des Pensionierungsalters von 64 auf 65 ab Jahrgang 1958 positiv auf die Einnahmenseite beziehungsweise wachstumssenkend auf die Ausgabenseite und damit insgesamt auf die Entwicklung des Umlagedefizits auswirken. Allein die 0,3-prozentigen Erhöhungen der Beitragssätze bringen der AHV auf der Basis der 2015er-Einnahmen aus Beiträgen ein Plus von CHF 8 Mio. Das Umlagedefizit der AHV beträgt gemäss Jahresrechnung 2015 nicht ganz CHF 44 Mio. Es wird trotz der soeben erwähnten Effekte aus Beitrags- und Rentenalterserhöhung steigen. Doch erst bei einem Umlagedefizit von grösser als CHF 90 Mio. würde ein höherer als der Mindeststaatsbeitrag gemäss vorliegendem Antrag zur Auszahlung fällig. Erst bei einem Umlagedefizit von CHF 165 Mio. würden die im Jahr 2017 gemäss heutiger Gesetzeslage zur Auszahlung gelangenden CHF 54 Mio. übertroffen, aber eben abgeriegelt bei CHF 55 Mio. Mit der Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit bekommen die Staatsfinanzen eine Verschnaufpause, ohne den Staat aus seiner verfassungsmässigen Verpflichtung gegenüber dem Sozialwerk AHV zu entlassen. Mit lediglich einem Drittel Finanzierungsanteil am Umlagedefizit und der nominalen Obergrenze für den Staatsbeitrag von CHF 55 Mio. ist die Belastung für den Staatshaushalt für absehbare Zeit berechen- und verkraftbar. Prozyklische, rezessionsbedingte Veränderungen sind in ihren möglichen Auswirkungen auf den Staatshaushalt auf eine vertretbares Mass abgefedert. Die AHV hingegen bekommt die Gewähr eines Mindeststaatsbeitrages und die Sicherheit des geplanten Interventionsmechanismus, sollte der AHV-Fonds auf unter fünf Jahresausgaben schrumpfen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Ich möchte hier festhalten, dass mir dieser «last minute»-Antrag einiges Kopfzerbrechen bereitet hat. Aufgrund der Tatsache, dass dem Abs. 1 neue Absätze - 1a, 1b, 1c - beigestellt werden, hatte ich mich sehr kurzfristig mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Antrag zulässig ist oder ob eine Zehntagesfrist gemäss Geschäftsordnung, Art. 34 Abs. 4, einzuhalten gewesen wäre. Bedenken wir doch, dass hier in Abweichung zum Regierungsantrag nur einen Tag vor der Landtagssitzung ein weitreichendes neues Element zur Festlegung des AHV-Beitrages beigebracht wurde. Allein die soeben gehörte Vorstellung hat 15 Minuten benötigt. Und ich denke schon, die Zustellung erst am Nachmittag des Vortages der Landtagssitzung erschwert es auch den Abgeordneten, sich inhaltlich genügend mit einem derart weitreichenden Antrag auseinanderzusetzen. Ich will jetzt vorwegnehmen, ich habe mich im Interesse der Sache für die Zulassung des Antrages entschieden. Auch weil die Geschäftsordnung etwas an Kreativität zulässt in dieser Hinsicht. Ich möchte aber doch sehr dringend empfehlen, bei derart weitreichenden Zusatzanträgen, jeweils eine Zehntagesfrist einzuhalten. Wir wissen es: Die Erfolgsaussichten bei Anträgen werden dadurch doch wesentlich verbessert. Dies eine allgemeine Bemerkung.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir haben Ihnen unseren Antrag fristgerecht zehn Tage vorher eingereicht, obwohl kein neuer Artikel eigentlich tangiert ist - trotzdem. Ich begrüsse es auch, wenn Änderungsanträge einigermassen frühzeitig reinkommen. Das gibt einem doch die Möglichkeit, sich umfassend und so wie es der Vorlage eigentlich entspricht, damit zu beschäftigen. Nun aber zu unserem Antrag: Wir möchten gerne Art. 50 Abs. 1 wie folgt abändern: «Der Staat leistet der Anstalt jährlich einen Staatsbeitrag in der Höhe von CHF 40 Mio.» Und ich möchte auch die Begründung noch einmal für die Öffentlichkeit einbringen: Art. 26 der Verfassung führt unter anderem aus, dass der Staat das Kranken-, Alten- und Invalidenversicherungswesen unterstützt. Der Staat zieht sich nun aber zunehmend aus diesen Institutionen zurück. Die Fraktion der Freien Liste sieht diesen Verfassungsartikel spätestens ab einer Grenze von CHF 40 Mio. als ausgehöhlt an. Es ist ein richtungsweisender Entscheid, ob der Staat weiterhin Verantwortung für seine sozialen Institutionen übernehmen will oder nicht. Bisher hat der Staat pro Einwohner circa CHF 1'400 jährlich an die AHV gezahlt. Neu wären es ab den Jahr 2018 nur noch circa CHF 700 pro Kopf. Auch ein Blick ins benachbarte Ausland zeigt, dass diese Reduktion des Staatsbeitrags ein drastischer Schritt ist. In der Schweiz zahlt der Staat pro Kopf circa CHF 1'300 jährlich in die AHV. Es wird dort voraussichtlich sogar die Mehrwertsteuer um 1% erhöht, damit die Mehreinnahmen des Staates eine Rentenerhöhung finanzieren können. Der Staatsbeitrag pro Kopf wird in der Schweiz also steigen. In Deutschland liegt der Staatsbeitrag pro Kopf und Jahr bei CHF 1'000. Die Reduktion des Staatsbeitrages auf CHF 700 pro Kopf wäre ein risikoreiches Experiment der Politik für die Bevölkerung, die Wirtschaft und nicht zuletzt die AHV-Bezüger selbst.Zum angeblichen Export von Staatsgeldern ins Ausland: Wer profitiert vom Staatsbeitrag? In erster Linie sind es die Personen die Erziehungsgutschriften erhalten, das heisst vor allem Personen, die sich der häuslichen Betreuung von Kindern widmen. Sie bezahlen Minimumbeiträge in die AHV ein, bekommen aber einen Solidaritätsbeitrag gutgeschrieben. Es handelt sich hier um Inländer. AHV-Bezüger im Ausland sind zum Teil Liechtensteiner, haben alle im Verhältnis zu ihrer AHV-Rente einbezahlt und massgeblich zur Äufnung des Fonds beigetragen. Ausserdem bezahlen alle, bis auf die in der Schweiz wohnhaften Bezüger, während des Erwerbslebens und auf die AHV-Bezüge im Ruhestand eine Quellensteuer. Schliesslich bewirkt eine Kürzung des Staatsbeitrags gerade nicht, dass weniger Geld ins Ausland abfliesst. Jeder Arbeitnehmer, ob im In- oder Ausland, hat durch seine Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) ein gesetzlich festgelegtes Recht auf den Einzahlungen entsprechende Auszahlungen erworben. Sollen weniger Gelder ins Ausland abfliessen, muss die Grenzgängerproblematik angepackt werden und nicht der Staatsbeitrag an die AHV gekürzt werden. Der Verwaltungsratspräsident der AHV äusserte sich in der «lie:zeit», Nr. 43, dahingehend mit deutlichen Worten: «Der Verwaltungsrat ist auch nicht der Meinung, dass es ein überzeugendes Argument darstellt, den Staatsbeitrag so niedrig wie möglich festzusetzen, damit nicht zu viel Staatsgeld ins Ausland - nämlich zugunsten von Rentnern, die im Ausland wohnhaft sind - exportiert wird. Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass eine solche Argumentation als fragwürdiger Populismus anzusehen ist und dabei völlig ausser Acht gelassen wird, dass im Ausland wohnhafte Rentner, die einmal in Liechtenstein gearbeitet haben und daher bei der AHV versichert waren, mit ihren Beiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber ganz wesentlich zur heutigen finanziellen Stärke der AHV beigetragen haben. und im Übrigen auch durch ihre Steuerleistungen in Liechtenstein zu den Staatsfinanzen beigetragen haben. Die indirekte Finanzierung eines kleinen Teils dieser Renten durch den Staatsbeitrag ist daher kein ‹Geschenk›, sondern ein gerechtfertigter Solidaritätsbeitrag des Staates, der diesen Rentnern genauso wie allen anderen Rentnern zusteht.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wollte nur einen kurzen Kommentar zum Prozeduralen abgeben und bestätigen, dass ich Ihren Entscheid eigentlich sehr gut finde. Auch wenn der Antrag der Vaterländischen Union etwas spät kam - ich finde, es ist ein wichtiger Antrag. Wie gesagt: Ich finde Ihren Entscheid richtig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte mich bei Ihnen auch ganz ausdrücklich für die Annahme dieses Antrags bedanken. Es war so: Wir haben über dieses Thema schon während der 1. Lesung gesprochen, es war ja nicht völlig fremd. Es hat auch etwas Zeit gebraucht, diesen Antrag zu formulieren, auch die legistische Ausformulierung hat halt ihre Zeit in Anspruch genommen. Und es ist halt bei Landtagsabgeordneten, wenn man nebenbei auch noch berufstätig ist, kommt man halt hin und wieder in einen Zeitkonflikt. Da war aber absolut keine böse Absicht dabei. Nun, ich danke Ihnen, dass Sie den Antrag angenommen haben. Ich denke, es geht uns ja allen darum, eine möglichst gute Lösung für die künftige Ausgestaltung des Staatsbeitrags und die künftige Entwicklung der AHV zu finden. Und ich bin überzeugt, dass unser Antrag da zumindest einen guten Beitrag leisten kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. In der Stellungnahme, welche Ihnen vorliegt, werden die verschiedenen Varianten für die Festlegung des Staatsbeitrags untersucht. Die Regierung empfiehlt, den Staatsbeitrag als festen Frankenbetrag von 30 Mio., indexiert mit der Teuerung, festzulegen. Ich werde nicht alle Argumente, welche die Regierung in der Stellungnahme vorbringt, hier nochmals aufführen - Sie haben es ja gelesen -, sondern nur zusammenfassend erläutern, wieso die Regierung diese Variante bevorzugt. Es war und ist immer noch ein wesentliches Element der Massnahmenpakete zur Sanierung des Staatshaushaltes, die Ausgaben des Staats von Entwicklungen zu entkoppeln, auf welche die Regierung kaum Einfluss hat. So beschloss der Landtag im Jahr 2011, den Staatsbeitrag an die AHV nicht mehr als Prozentsatz der Ausgaben, sondern als Frankenbetrag festzulegen. Bei der finanziellen Führung eines Staates geht es in Zeiten, in denen das Geld nicht mehr im Überfluss vorhanden ist, darum, eine möglichst gute Planbarkeit zu erreichen. Wenn auch die Einnahmen aufgrund konjunktureller Veränderungen nicht sehr gut planbar sind, so sollte doch bei den Ausgaben die Prognoseunsicherheit möglichst gering gehalten werden. Ganz gelingt das nie. Aber bei den Beitragsleistungen, welche einen wesentlichen Teil der Staatsausgaben ausmachen, muss meines Erachtens darauf geachtet werden, dass mindestens über den Planungshorizont der Finanzplanung diese möglichst gut vorhersehbar sind.Die Koppelung an das Umlagedefizit hat zudem eine prozyklische Komponente, sodass Probleme im Staatshaushalt noch verstärkt würden. Mit der Koppelung an ein Drittel des Umlagedefizits wird diese prozyklische Wirkung zugegebenermassen stark gedämpft. Allerdings wird damit ein Mechanismus implementiert, der in Zukunft als Wunsch des Gesetzgebers und Richtschnur angesehen werden könnte. Dem Abg. Christoph Wenaweser möchte ich danken, dass er den Vorwurf, meine Aussagen bezüglich des Geldabflusses ins Ausland seien fragwürdiger Populismus, aufgebracht hat, auch wenn er dafür die Form des Zitats gewählt hat. Ebenso möchte ich dem Abg. Thomas Lageder für dieselbe Dienstleistung danken. Das gibt mir die Gelegenheit, auch dazu Stellung zu nehmen. Die Volkswirtschaftslehre, auch Nationalökonomie genannt, beschäftigt sich unter anderem intensiv mit dem Geldfluss zwischen Nationen. Wenn der Vorwurf also zutreffen würde, dann wären grosse Teile der Volkswirtschaftslehre fragwürdiger Populismus, und das wird wohl keiner behaupten wollen. Ich erachte es geradezu als Verpflichtung eines verantwortungsvollen Politikers, die Geldflüsse zwischen seinem Land und anderen Ländern zu analysieren und zu bewerten. Man kann nun verschiedene Ansichten haben über den Geldfluss ins Ausland, der mit einem Staatsbeitrag an eine sich im Umlagedefizit befindende AHV verbunden ist. Die bisherige Debatte im Rahmen dieser Gesetzesvorlage geschah aber immer vor dem Hintergrund, dass man sich über die Finanzierung anscheinend keine grossen Sorgen macht. Geld scheint einfach vorhanden zu sein. Stellen Sie sich aber bitte die Situation vor, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dass der Staatsbeitrag durch Koppelung an das Umlagedefizit - getrieben von Rezessionen, wie sie alle paar Jahre vorkommen, oder Finanzkrisen mit heftigen Rezessionen, wie sie alle paar Jahrzehnte vorkommen - sehr schnell um CHF 10 Mio. oder 20 Mio. ansteigt und diese CHF 10 Mio. oder 20 Mio. jedes Jahr zu leisten sind. In einem einigermassen aufgeräumten Staatshaushalt sind derartige Summen nicht so schnell durch Einsparungen locker zu machen. Also wird man auf der Einnahmenseite ansetzen müssen, sprich die Steuern erhöhen. Nun stellen Sie sich vor, dass der Finanz-minister Ihnen eine Vorlage präsentiert, mit der die Steuern erhöht werden, um den gestiegenen Beitrag an die AHV zu kompensieren. Wie würden Sie den Geldabfluss ins Ausland unter diesen Umständen beurteilen? Würden Sie Privatpersonen und Unternehmen die Steuererhöhungen plausibel erklären können? Ich hätte Schwierigkeiten damit. Es liegen nun verschiedene Abänderungsanträge zu dieser Gesetzesvorlage vor. Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ihre Verantwortung wahrzunehmen, die finanzielle Sicherung der AHV in die Wege zu leiten und einen Staatsbeitrag auf vernünftiger Höhe festzulegen - vor dem Hintergrund, dass Ihre heutigen Entscheidungen lange Bestand haben sollten. Auch die Kinder derjenigen, welche heute erst den Kindergarten besuchen, sollen sich noch felsenfest darauf verlassen können, dass Sie dereinst eine AHV-Rente bekommen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die Anträge. Doch noch einige Fragen beziehungsweise Ausführungen zu diesen Anträgen - zuerst zum Antrag von Christoph Wenaweser: Kann er erläutern, was das langfristig für Konsequenzen hat? Es ist ganz klar: Es wird etwas mehr kosten, sicher nicht weniger, denn nach unten sagen Sie auch: CHF 30 Mio. gibt es immer. Die Teuerung wird auch ausgeglichen, also wird es sicherlich etwas mehr kosten. Haben Sie hier Modellrechnungen, was das über die nächsten 20 Jahre für Mehrkosten generieren wird? Ich denke mir, der Herr Gesellschaftsminister hat ja gerade an die Generationenverantwortung appelliert. Da ist es eben schon zielführend, wenn man ein wenig in die Zukunft blickt. Und die Zukunft - das ist zum Beispiel in 20 Jahren. Dann haben Sie uns ja verdankenswerterweise Ihre Begründung zugestellt und da drin sagen Sie unter anderem auf der zweitletzten Seite, die Sache sei für den Staatshaushalt berechen- und verkraftbar. Jetzt wissen wir aber alle, gerade auch auf der Regierungsbank gibt es Leute, die sagen, dieser Staatshaushalt ist nicht saniert, da braucht es weitere Massnahmen. Da bin ich doch erstaunt, wenn Sie sagen, das sei verkraftbar. Konkret: Können Sie mir sagen, wie Sie das vierte Massnahmenpaket verhindern, wenn es hier eben dann zu zusätzlichen Ausgaben kommt? Und woher soll dieses Geld dann kommen? Ich denke mir, der Gesellschaftsminister hat es auch gerade gesagt: Sprechen wir hier über Steuererhöhungen?Dann unterstellen Sie der Steuerverwaltung im Zusammenhang mit dem «glorreichen» Verwaltungsgerichtshofentscheid VGH 2013/67, dass anscheinend die Steuerverwaltung hier nun diese Ärzte- und Rechtsanwaltsaktiengesellschaften nicht begutachten würde. Da würde mich doch wundernehmen, woher Sie dieses Argumentarium nehmen. Ich gehe jetzt doch davon aus, dass dieses Urteil bekannt ist - zumindest nachdem ich jetzt bereits drei Kleine Anfragen gestellt hatte. Und ich gehe davon aus, dass ich dieses Mal die Zahlen bekomme, die ich gerne hätte, da das Urteil im Internet publiziert ist, wobei nur das VGH-Urteil, nicht das Staatsgerichtshofurteil. Wie gesagt, Sie sagen, wenn hier die Steuerverwaltung weitere 50 AGs korrekt beurteilen würde, dann würden wir hier über zusätzliche Mehreinnahmen sprechen. Woher nehmen Sie die Informationen, dass die Steuerverwaltung hier ihren Job zu wenig genau macht? Dann zum Antrag der Freien Liste: Diese CHF 40 Mio. - da würde mich primär interessieren, woher das Geld kommen soll. Das sollten Sie mir noch erläutern: Woher nehmen wir diese jährlich zusätzlichen CHF 10 Mio., wie sollen wir das bezahlen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Danke für Ihre Fragen, Herr Kollege Lampert. Ich versuche gerne, darauf etwas einzugehen. Ich habe vorhin den Antrag und die mit der Fraktion abgesprochene Begründung eingebracht. Ich möchte aber noch einige persönliche Worte anbringen. Weder im Vernehmlassungsbericht noch im Bericht und Antrag zur 1. Lesung haben Rezessionen für die Berechnungen der Regierung eine Rolle gespielt. Das war auch nicht notwendig, denn mit einem fixen Staatsbeitrag würde sich der Staat von den mit einer Rezession einhergehenden Risiken fernhalten und diese den Beitragszahlern und den Rentnern alleine überlassen. Jedoch gerade in schwierigen Situationen ist Solidarität gefragt. Es kann doch einfach nicht sein, dass sich der Staat mit der Entrichtung eines fixen jährlichen Staatsbeitrags frühzeitig aus der Verantwortung für die zukünftige Entwicklung dieses für unser Staatswesen elementaren Sozialwerkes und aus seiner Solidarität mit diesem zurückzieht. Es kann doch einfach nicht sein, dass er sich für CHF 30 Mio. im Jahr aus einer Solidargemeinschaft herauskauft und diejenigen, die sich nicht herauskaufen können, nämlich die Beitragsleistenden und die Rentenbezüger, allein zurücklässt, die dann notwendigerweise über entsprechend höhere Beiträge, längere Lebensarbeitszeit und Rentenkürzungen die Zeche zu bezahlen haben. Wer das möchte, soll es den Beitragsleistenden und den Rentenbezügern auch so erklären. Allerdings ist anzuerkennen, dass der Staat nicht in der Lage ist, ein nach oben uneingeschränktes Risiko einzugehen. Mit einer Limitierung auf ein Drittel des Umlagedefizits und maximal 55 teuerungsindexierte Millionen trägt unser Antrag diesem Umstand absolut Rechnung. Und der Herr Gesellschaftsminister hat es ja soeben bestätigt, diese Variante dämpft die prozyklischen Ausschlagsgefahren massiv.Erst bei einem Umlagedefizit von CHF 165 Mio. wird der Maximalbetrag von CHF 55 Mio. fällig und kann mit Ausnahme einer allfälligen Teuerung nicht weiter ansteigen. Der überwiegende Teil des Rezessionsrisikos bleibt weiterhin bei der AHV selbst. Die Frage, woher die Mittel zur Abdeckung des Umlagedefizits stammen sollen, wäre in der Privatwirtschaft aus unternehmerischer Sicht die falsche Frage zuerst gestellt. Die erste Frage eines Unternehmers würde lauten: Was kann ich tun, damit ich das Umlagedefizit nicht zu sehr steigen lasse. Dass ein Politiker die falsche Frage zuerst gestellt hat, ist ein klares Indiz für die Richtigkeit unseres Modells aus unternehmerischer Sicht. So wird die Politik zu unternehmerischem Denken zumindest angeregt. Einen Tipp hinsichtlich der Mittelherkunft kann ich aber schon geben. Nach dem Willen des Finanzministers werden dem Staatshaushalt ab nächstem Jahr CHF 15 Mio. aus der Erhöhung der Mindestertragssteuer zusätzlich zufliessen. Zudem zeichnet sich in der Schweiz eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in den nächsten Jahren auf 8,7% ab. Diese 0,7 zusätzlichen Mehrwertsteuerprozente, will die Regierung im Gegensatz zur Schweiz partout nicht zweckgebunden der AHV zukommen, sondern im allgemeinen Staatshaushalt aufgehen lassen. Aber 0,7% Mehrwertsteuererhöhung machen auf der Basis der heurigen oder der 2015er-Zahlen rund etwa CHF 16 Mio. im Jahr aus. Und selbst dann, wenn die Frage nach dem Woher der Mittel zur Finanzierung weiter gestellt werden muss, dann hat der Staat noch immer ein paar andere Möglichkeiten zum Sparen, bevor er es bei der AHV im Übermass tut. Ich denke, irgendwann ist auf dem Buckel der Sozialwerke jedenfalls genug gespart.Dann zu Ihren Fragen: Massnahmenpaket IV, ich glaube, auf der Einnahmenseite stehen ja gewisse Sachen bevor. Wenn Sie das Massnahmenpaket IV jetzt wieder zur Sprache bringen, dann ist doch ein möglichst tiefer Staatsbeitrag nur ein Indiz dafür, dass man den Staatshaushalt über die AHV saniert haben will. Dann, was ich der Steuerverwaltung unterstelle oder nicht unterstelle: Ich denke nur, die Steuerverwaltung hat jetzt aufgrund dieser Urteile eine sehr, sehr gute Handhabe, entschlossen vorgehen zu können. Es ist ja ein Leiturteil jetzt gesprochen. Und die Zahlen, die haben Sie ja schon mehrfach im Landtag erwähnt, von den ungerade CHF 1,1 Mio. oder die CHF 570'000 oder was dieser sogenannte Arzt dann tatsächlich verrechnet oder als AHV-pflichtigen Lohn deklariert hat. Ich denke nur: Es ist jetzt ein Anlassfall gegeben, um hier noch vermehrt aktiv zu werden. Aber ich glaube, das ist durchaus auch in Ihrem Sinn, Herr Kollege Lampert. Dann die Zahlen: Ich habe mir erlaubt, relativ rudimentär einmal zu rechnen. Ich habe nicht die Möglichkeiten eines Versicherungsmathematikers. Meine Annahmen wurden bestätigt von einer Berechnung, die jetzt immerhin aus dem Gesellschaftsministerium kommt. Der Gesellschaftsminister hat verschiedene Szenarien vorgelegt. Ein Ausgabenwachstum: pessimistisch, neutral und optimistisch; ein Beitragswachstum: optimistisch, pessimistisch und neutral; und das daraus erwachsende Umlagedefizit. Und ich muss ehrlich sagen: Meine Zahlen waren schlechter als die Zahlen des Herrn Gesellschaftsministers. Wenn man sich nur die Variante «neutral» einmal anschaut, dann sind wir im Jahr 2032 bei Ausgaben von CHF 507 Mio. und bei Beiträgen von CHF 385,3 Mio. Das gibt dann ein Umlagedefizit von CHF 121,8 Mio. Also im neutralen Szenario ist mit unserem Antrag auch im Jahr 2032 noch nicht einmal die obere Bemessungsgrenze erreicht. Beim pessimistischen Szenario wären es CHF 46 Mio., beim neutralen wären es CHF 40 Mio. und beim optimistischen sind es dann halt nur CHF 34 Mio. - von CHF 30 Mio. jetzt, ausgehend ab 2018. Und daraus beziehe ich doch die Nahrung, dass man sagen kann, es ist massvoll und vertretbar. Natürlich auch hier, der Gesellschaftsminister hat auch hier keine Rezessionen hineingerechnet, aber es kann niemand Rezessionen hineinrechnen. Das ist halt ein Unsicherheitsfaktor, den man durchaus in Kauf nehmen kann, mit der absolut grossartigen Abfederung mit 33% des Umlagedefizits. Das gibt, glaube ich, gut Ruhe. Und wenn man sich die Staatsquote noch anschaut, wir wissen, bis 2014 hat die AHV vom Staat 20% ihrer Ausgaben rückerstattet bekommen. In der Schweiz sind es heute 19,55% und es werden 19,55% nach der AHV Revision bleiben. Wenn ich nun schaue - nach den Berechnungen des Herrn Gesellschaftsministers: Wenn wir im Jahr 2032 im neutralen Szenario Ausgaben von CHF 507 Mio. haben und der Staatsbeitrag gemessen am Umlagedefizit dann 40,6% beträgt, dann ist mit unserem Antrag die Staatsquote gemessen nach AHV-Ausgaben bei 8%. Bis 2014 waren es 20%, unser Antrag geht zurück auf 8%. Der Regierungsantrag würde teuerungsindexiert bedeuten: Im Jahre 2032 bekommt die AHV vom Staat CHF 34,5 Mio., bei CHF 507,1 Mio. Ausgaben wäre das eine Staatsquote von 6,8%, gemessen an den Ausgaben. Ich habe mir auch erlaubt, noch den Antrag der Freien Liste zu rechnen. Das wären im Jahr 2032 9,07% Staatsquote gemessen an den Gesamtausgaben. Wir waren bei 20% oben. Mit dem Antrag der Freien Liste kämen wir auf 9,07%, mit unserem Antrag wären es 8% und mit dem Regierungsantrag sind es 6,8%. Und daher denke ich: Es ist ein weiterer Grund, unserem Antrag eine gewisse Beachtung zu schenken, denn mit unserem Antrag sind wir im Prinzip rechnerisch exakt in der Mitte und wir haben die Solidarität des Staates im Rahmen der weiteren Entwicklung der AHV. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ja, lieber Abg. Wendelin Lampert, Sie tun gerade so, wie wenn unser Antrag ein Erhöhungsantrag wäre. Nein, das ist er nicht, denn die Vorlage will ja die jährlichen Ausgaben, die im Jahr 2017 bei CHF 54 Mio. sind, kürzen. Wir wollen einfach weniger kürzen, das ist zum Ersten. Die Auswirkungen hat der Abg. Christoph Wenaweser gerade bestens dargelegt. Und dann haben Sie mich noch gefragt, woher denn das Geld kommen soll. Ja, ich möchte gerade beim gestrigen Tag anknüpfen und Sie nochmal daran erinnern, wer die Entkopplung des EK-Zinsabzugs und des Sollertrags beantragt hat, und ich weiss, Sie haben verdankenswerterweise zugestimmt, was ich gut finde. Sie müssen vielleicht in Ihrer eigenen Fraktion fragen, woher das Geld kommen soll. Dann wird im Juni ein Traktandum zur Mindestertragssteuer behandelt werden, und auch da kennen Sie die Geschichte der Vergangenheit.Wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir wahrscheinlich heute CHF 100 Mio. mehr auf dem Konto. Aber die Mehrheiten sind so, wie sie sind. Und dann noch: Gerade vor etwa einer Stunde, vor der Pause, haben wir einen Antrag zu Art. 43 des gegenwärtigen Gesetzes eingebracht, wonach Pauschalbesteuerte etwas mehr hätten belastet werden sollen. Sie haben verdankenswerterweise zugestimmt, Sie müssen in den eigenen Reihen fragen. Ich glaube, wir haben bei Weitem genug Vorschläge gemacht, wo das Geld herkommen soll. Dann müssen Sie eben dafür sorgen, dass andere auch zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Vielleicht zum ersten Punkt: Es ist natürlich verlockend, auf die Mehrwertsteuererhöhung in der Schweiz zu setzen, um diesen Staatsbeitrag zu finanzieren. Aber ich denke, wir wissen alle: Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates war 1,5% mehr Mehrwertsteuer. Dann ist die Sozialkommission des Ständerates gekommen, die hat noch 0,7%, also weniger als die Hälfte von diesem bundesrätlichen Vorschlag übrig gelassen. Dann ist ja vor Kurzem die Sozialkommission des Nationalrates auch noch gekommen, und die lassen ja gerade überhaupt nichts mehr übrig, nämlich gerade per Saldo noch 0,1%. Also hier dürfen wir uns sicher nicht darauf verlassen, dass hier gross Geld in unsere Kassen gespült wird in Zukunft. Die Vergangenheit hat das gut gezeigt: AHV-Revisionen - und mit dieser AHV-Revision wird ja auch diese Mehrwertsteuererhöhung in der Schweiz gekoppelt sein oder wird sie zumindest in der heutigen Diskussion -, das ist in der Schweiz eine sehr, sehr langwierige Sache. Die elfte AHV-Revision ist 2004 an der Urne gescheitert; und erst ganze sechs Jahre später ist es dann zu einer Neuauflage gekommen - 2010. Und diese wurde dann wieder vom Parlament versenkt, und auch der jüngste Anlauf dürfte angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat noch einige Hürden zu nehmen haben. Also bitte nicht auf diese Mehrwertsteuererhöhung setzen. Wenn sie einmal irgendwann kommen sollte, ich glaube, dann werden wir genügend Verwendung dafür haben. Aber dieses Fell heute schon zu verteilen, bevor der Bär erlegt ist, das wäre dann unseriös. Was auch noch dazu kommt, und ich will auch nicht den Teufel an die Wand malen, aber die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat gerade eben mit 14 zu 5 Stimmen die Abschaffung sämtlicher Stempelabgaben empfohlen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Das würde für uns in Liechtenstein Mindereinnahmen von jährlich CHF 42 Mio. bedeuten. Also es kann auch noch anders kommen. Also jetzt auf Mehrwertsteuererhöhungen zu setzen - mit ebenso grossem Vertrauen könnte man auf die Abschaffung der Stempelabgaben setzen, und das wäre dann alles andere als gemütlich für unseren Staatshaushalt. Aber so weit sind wir noch nicht, das ist mir auch klar. Auch das wird in der Schweiz noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis man hier zu einer Lösung kommt. Aber hier gibt es doch auch von steuerlicher Seite Ungemach oder dunkle Wolken, die sich in der Schweiz etwas zusammenziehen.Dann zum konkreten Vorschlag: Der Abg. Wendelin Lampert hat auch nach den finanziellen Auswirkungen des Vorschlags von Christoph Wenaweser gefragt. Ich denke, ich habe mir diese Zahlen auch geben lassen, wie das aussieht, es wäre so - in der Modellwelt. Und wir stützen uns ja natürlich sehr stark in der ganzen Revision jetzt auf eine Modellwelt. Wir wissen sehr viel über die Zukunft, nämlich wie viele Personen wann in Rente kommen, das ist relativ verlässlich. Aber in anderen Bereichen, speziell was das Wirtschafts- und vor allem das Lohnwachstum anbelangt, sind wir natürlich auf Prognosen angewiesen. Und dieser Modellwelt unterliegen natürlich gewisse Annahmen. Wenn diese Modellwelt so eintrifft, wie sie die Regierung prognostiziert, dann könnte man sagen: Der Antrag des Abg. Wenaweser und der Regierungsantrag - das ist «gehupft wie gesprungen», weil in der Modellwelt das auf die nächsten zwölf Jahre keine Auswirkungen haben wird. Beide Vorschläge werden zu identischen Staatsbeiträgen führen, also die nächsten zwölf Jahre kein Unterschied zwischen diesen zwei Varianten. Über den gesamten Prognosehorizont, nämlich diese 15 Jahre, die wir ja hier laufend anschauen, wird es aber einen Unterschied geben. Der wird aber auch nicht gravierend sein. Der wäre dann beim Vorschlag des Abg. Wenaweser ein Durchschnitt von CHF 33,1 Mio. und beim Regierungsvorschlag von CHF 32,2 Mio., also CHF 0,9 Mio. Unterschied. Also selbst das wäre noch nicht der grosse Unterschied. Da könnte man jetzt natürlich sagen: Ja, es ist eigentlich «gehupft wie gesprungen», was solls, dieser Vorschlag des Abg. Wenaweser ist minim höher, also können wir das doch machen. Und das ist jetzt eben das Problem der Modellwelt: In dieser Prognose gehen wir von einem stetigen Wirtschafts- und Lohnwachstum aus, und das wird mit Sicherheit nicht der Realität entsprechen. Das ist eben das Problem, das Problem sind dann einmalige Schocks, das heisst Rezessionen. Wenn es in diesem Prognosehorizont von 15 Jahren zu Rezessionen kommt, und ich glaube, da kann man alles darauf verwetten, dass das der Fall sein wird. Rein statistisch und historisch betrachtet werden wir in dieser Zeit mit ein bis zwei Rezessionen rechnen müssen. Und das ist dann meiner Meinung nach der Nachteil dieses Vorschlags. Wenn es nämlich nicht ein stetiges Wachstum wie in dieser Modellwelt gibt, wenn es ein Wachstum gibt, das nicht stetig ist, das durch Rezessionen unterbrochen wird, dann wird dieser Vorschlag teurer. Das wurde ja auch nicht in Abrede gestellt vom Antragsteller, aber dessen muss man sich einfach bewusst sein, dass es dann eben prozyklisch wirkt. Und das Dumme an der ganzen Sache ist: Wenn es zu einer Rezession kommt, dann geht es dem Staatshaushalt schlecht, verzögert allerdings, weil die Steuereinnahmen zurückgehen. Das heisst, das Defizit wird grösser und gleichzeitig steigt auch das Problem bei der AHV. Auch dort geht die Schere auseinander und das ist eben das Dumme, dass das praktisch gleichzeitig passiert. In dem Sinne würde man quasi über diesen Mechanismus das Defizit beim Staat in einer Zeit, in der es dem Staat eben nicht gut geht, noch weiter erhöhen. Und wenn man das populistisch ausdrücken will: Man baut jetzt hier beim Staatshaushalt einen Massnahmenpaketsturbo ein. Das heisst, dann, wenn ohnehin schon ein Massnahmenpaket notwendig wird oder knapp notwendig wird, wird es durch diesen Mechanismus dazu kommen, dass das Massnahmenpaket entsprechend höher ausfallen muss. Das kann man wollen oder nicht wollen - ich finde es einfach etwas unglücklich. Und wenn man sich jetzt einmal vorstellt, wir hätten diesen Mechanismus in der Vergangenheit schon gehabt, dann hätte das dazu geführt in der letzten Rezession, und die ist noch nicht sehr lange her. Bekanntlich ist ja 2010, 2011 das Umlagedefizit innerhalb von 24 Monaten sehr stark, sprunghaft angestiegen, und zwar aufgrund der Rezession damals 2008 bis 2011. Und wenn man eben damals diese Ein-Drittel-Regelung schon gehabt hätte, dann hätte das dazu geführt, dass das letzte Massnahmenpaket um CHF 9,4 Mio. höher hätte ausfallen müssen, als es ohnehin schon ausgefallen ist. Also das ist natürlich eben das Unschöne an dieser Lösung meiner Meinung nach. Also wir hätten in einer Zeit, in der der Staat 2012 minus CHF 120 Mio. und 2013 minus CHF 65 Mio. geschrieben hat, das Massnahmenpaket noch stärker machen müssen, als es ohnehin schon war. Und was hier gerade noch sehr speziell war in dieser Phase, jetzt zuletzt, genau in diesen Jahren, in denen der Staat dann gezwungen worden wäre, das Massnahmenpaket noch zu erhöhen, genau in den Jahren 2012 und 2013 hat die AHV dank sehr guter Performance auf dem Vermögen über CHF 100 Mio. jeweils eingenommen. Das wäre damals wahrscheinlich recht schwer zu erklären gewesen. Damals, genau in diesen Jahren, hat es eigentlich bei der AHV blendend ausgesehen, dank der Performance auf den Vermögensanlagen. Und gleichzeitig hätte man den Beitrag an die AHV erhöhen und das Massnahmenpaket um knapp CHF 10 Mio. aufstocken müssen. Und damit habe ich einfach meine Mühe. Ich denke, wir sollten hier nicht noch - drastischer ausgedrückt - einen Brandbeschleuniger in den Staatshaushalt einbauen. Und daher habe ich meine Probleme mit diesem Vorschlag. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Abgeordneten Christoph Wenaweser und Thomas Lageder für ihre Ausführungen. Ich denke mir, die Problematik, gerade zum Vorschlag des Abg. Christoph Wenaweser, hat nun der Abg. Elfried Hasler treffend auf den Punkt gebracht. Das eine sind Modelle, das andere ist die Realität, die Realität ist relativ sprunghaft. Und wenn wir diesen Vorschlag unterstützen, ist es einfach so, dass das Risiko zumindest zu einem Drittel zum Staat kommt. Und da muss man sich dann einfach nicht wundern, wenn dieser Staat ein Problem hat, wenn die Politik solche Sachen beschliesst. Wir haben ja gestern gehört, einige Damen und Herren haben sich über das Steuergesetz aufgeregt, obwohl sie das selbst mitverursacht haben. Immerhin ist späte Einsicht vorhanden. Aber es ist natürlich müssig, da muss man vielleicht einmal in den Spiegel schauen, dann sieht man, wo das Problem ist, das könnte ja noch sein. Und da zeichnet sich für mich jetzt eine ähnliche Tendenz ab: Wenn wir das so beschliessen würden, haben wir einfach das Problem, dass wiederum ein gewichtiger Faktor zum Staatshaushalt kommt. Und dann müssen wir auf der anderen Seite einfach bereit sein, dem Staat die nötigen Gelder zur Verfügung zu stellen oder noch mehr zu sparen. Aber wir haben ja heute gerade die schönen Staatsquotenvergleiche in Europa gesehen. Da kann man schon sagen, man ist hier ineffizient. Dann frage ich Sie: Was ist denn die Schweiz oder was ist Österreich oder was ist Luxemburg? Dann sind diese Staaten sehr, sehr, sehr ineffizient. Dann komme ich auch gerade zum Votum von Thomas Lageder: Er hat schon recht. Sie versuchen es immer wieder. Nur die Realität ist auch bei Ihnen eine andere, das ist die Modellwelt. Sie wollen diese Einnahmen generieren, schaffen es aber eben nicht, Sie finden keine Mehrheiten. Und ich kann nur Geld ausgeben, das ich habe. Geld, das wir einfach nicht bekommen, das kann ich nicht ausgeben. Das ist das Dilemma. Und wir müssen hier die politischen Realitäten akzeptieren, es nützt nichts. Ich kann nicht das ausgeben, was nicht vorhanden ist. Das ist ein gröberes Problem. Auch noch zum Punkt betreffend die Aussage von Christoph Wenaweser, hier würde man typische Politikertendenzen erkennen, dass man sich hier natürlich nur um die Einnahmen kümmert. Nein, nein, Sie haben es ja vorhin gehört: Beim Abg. Elkuch habe ich explizit die Frage gestellt, wie er denn auch die Ausgaben in den Griff zu bekommen versuche, ob er sich auch bei den Ausgaben an die Schweiz anlehnen würde. Da habe ich dann wenig Konkretes gehört, da ist dann nichts gekommen. Ich kümmere mich schon auch um die Ausgaben, da müssen Sie keine Angst haben.Aber wie gesagt: Bei Ihrem Vorschlag geht es um die Einnahmenseite. Wie wird sich diese präsentieren? Und wie gesagt, im Endeffekt ist einfach die Gretchenfrage: Soll ein Drittel dieses Risikos zum Land kommen - ja oder nein? Das muss hier drinnen jeder selbst beantworten. Kann er das dem Staatshaushalt zumuten? Und schon noch ein wichtiger Punkt: Man kann sich hier schon als Retter der AHV präsentieren, aber Sie müssen dann auch das vierte Massnahmenpaket mitverantworten. Sie müssen dann mitunter auch den Bürgerinnen und Bürgern und auch den Rentnern sagen, dass man mitunter in der OKP wieder ein paar Millionen streicht und die Krankenkassenprämien entsprechend steigen. Ich weiss nicht, dann sind Sie zwar der Retter der AHV, aber leider nicht der Retter der Krankenkasse. Denn irgendwoher wird ja das Geld ja kommen müssen. Ich möchte schon davor warnen, hier jetzt nur die AHV zu betrachten. Sie müssen schon einen globalen Blick an den Tag legen, und da gehört eben der Staatshaushalt als zentrales Instrument dazu. Und wer hier mehr ausgibt, der muss mitunter an einem anderen Ort mehr sparen. Und das dürfte dann eben auch wieder bei den Bürgern anlangen, auch bei den Rentnern und bei den Rentnerinnen. Die werden dann wenig erfreut sein.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, zum Thema globale Betrachtung: Ich meine, wenn wir sagen, der Staat zieht sich aus der AHV zurück, indem er sich mit einem möglichst tiefen Staatsbeitrag einfach aus seiner solidarischen Verpflichtung für dieses Vorsorgewerk freikauft, dann bekommen wir halt in der AHV das Problem. Und ich habe es schon einmal gesagt: Dann müssen Sie den Versicherten, den Beitragszahlern, halt erklären, weswegen die Beiträge in die Höhe gehen. Sie müssen dann halt auch erklären, weswegen allenfalls das Rentenalter nicht nur auf 65, sondern auf 66, 67 Jahre erhöht wird. Sie müssen dann im schlimmsten Fall auch den Leuten erklären, warum sie Rentenkürzungen allenfalls bekommen könnten. Das wären dann die anderen Möglichkeiten, um die AHV im Lot zu behalten. Nochmals ganz kurz zum Kollegen Elfried Hasler: Es wurde ja auch vom zuständigen Regierungsrat bestätigt: Mit dieser Variante ist das prozyklische Risiko massgeblich gedämpft. Und nach meinem Dafürhalten reden wir nicht mehr von einem Turbo, wir reden von einem Zweitakter, wenn wir in Bildern sprechen wollen. Und wenn Sie sagen, die gesamte Geschichte des Staatsbeitrags, und jetzt auch noch die Einnahmen aus den Finanzerträgen mit ins Spiel bringen: Ja, dann hätte man ja zurückliegend die ganzen Jahre sich fragen müssen, warum zahlt man überhaupt einen Staatsbeitrag, wenn die AHV ihre Ausgaben oder das Umlagedefizit aus Finanzerträgen mehr als nur decken könnte? Wenn man da zurückschaut - 2014, zehn Jahre zurück bis ins Jahr 2005 -, hat es zweimal ein negatives Gesamtergebnis in der AHV gehabt. Acht Jahre waren positiv. Und wenn man in all den Jahren den Staatsbeitrag, der ja im 2014 noch bei CHF 60 Mio. lag, schon hinterfragt hätte - ja, warum muss man der AHV überhaupt etwas bezahlen, aus dem notleidenden Staatshaushalt herausnehmen und in die übervolle AHV-Kasse schieben? -, dann könnte man auch diese Rechnung machen und dann hätte man von 2014 zurück bis 2005 nur in den Jahren einen Staatsbeitrag zahlen müssen, wo die Gesamtrechnung defizitär gewesen ist. Ja, dann hätte der Staat heute CHF 500 Mio. mehr in seiner Kasse. Ich meine nur, man kann die Pandorabüchse der Staatsbeitragsdiskussion schon noch ein Stück weit auftun. Und dann müsste man diese Frage halt zwangsläufig auch stellen: Soll der Staat überhaupt etwas zahlen, wenn die Gesamtrechnung positiv ist? Ich meine: Ja, weil es eine Verpflichtung des Staates gibt. Und wir diskutieren nur über die Höhe dieser Verpflichtung und wir diskutieren darüber, ob sich der Staat zyklisch an den steigenden Verpflichtungen und allenfalls auch vielleicht einmal wieder sinkenden Verpflichtungen beteiligen soll. Und wie gesagt, die Auswirkungen sind nicht so dermassen gravierend.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Alois Beck
Ja, vielen Dank. Ich möchte auch noch ein paar Bemerkungen anbringen. Ich habe mich bereits bei der 1. Lesung durchaus kritisch gegenüber dieser Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit der AHV geäussert. In der Zwischenzeit wurde meine kritische Haltung durchaus noch verstärkt. Auch die Ausführungen im Regierungsbericht haben ganz klar am Beispiel der prozyklischen Wirkung aufgezeigt, dass das eben keine ideale Lösung ist, wenn man das so will. Ich möchte noch ganz grundsätzlich ein paar Ausführungen machen, gerade auch im Hinblick auf die Äusserungen des Abg. Christoph Wenaweser. Es ist in der letzten Zeit relativ stark in der öffentlichen Diskussion so gelaufen, dass man - ich sage jetzt vereinfacht ausgedrückt - gesagt hat, je mehr Staatsbeitrag, umso besser und umso solidarischer. Das so, auf einen kurzen Nenner gebracht, der Grundtenor. Und hier möchte ich doch etwas vor dieser Haltung warnen. Wir haben es heute schon gehört: Grundsätzlich sollte ja das System sich selbst tragen. Und der Staatsbeitrag ist eine gewisse Unterstützung und er wird ja auch nicht abgeschafft. Man tut ja hier so, als ob gar kein Staatsbeitrag mehr vorgesehen würde. Aber man sagt: Gedeih und Verderb dieser AHV seien mit der Höhe des Staatsbeitrages verbunden. Und das finde ich eine gefährliche Aussage, insofern auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre. Kommt die AHV wirklich in Probleme, wissen wir rein aufgrund der schieren Grösse, dass es dann für den Staat praktisch unmöglich wird, hier noch unterstützend einzugreifen. Und ich finde es auch gefährlich, wenn man sagt, wenn wir jetzt diese Lösung mit dem Staatsbeitrag nicht nehmen, dann muss man halt den Leuten erklären, es gibt dann Beitragserhöhungen und gibt eine Erhöhung des Pensionsalters. So einfach ist es nicht. Wir wissen alle, dass das unabhängig vom Staatsbeitrag gemacht wird, unabhängig von der Höhe des Staatsbeitrages, den wir hier heute diskutieren. Das ist dann wirklich den Leuten Sand in die Augen gestreut und das finde ich gefährlich. Auch wenn man sagt, man verabschiede sich als Staat aus der Solidarität mit der AHV: Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, dass alle Vorschläge hier dies machen. Wenn man so tut und suggeriert, dass mit einem Staatsbeitrag von CHF 30 Mio. man sich von dieser Solidarität verabschiedet, finde ich das erstens falsch und zweitens überhaupt nicht in Ordnung.Man könnte ja dann sagen: Ja, wir haben vorher einen höheren Staatsbeitrag gehabt, auch die Freie Liste entsolidarisiert sich, es ist ein niedriger Staatsbeitrag, auch die VU entsolidarisiert sich. Also mit dieser Diskussion kommen wir beim besten Willen nicht vorwärts. Ich unterstelle allen das Bemühen, hier eine gute Lösung, eine solidarische Lösung anzustreben. Das ist meine Meinung. Und noch ein Punkt, weshalb ich eben auch für eine Entkoppelung bin: Es ist klar, wenn eine Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit gemacht wird, dann haben wir auf lange Zeit diese Lösung. Und wenn das nächste Mal nach einem Gutachten festgestellt wird, es besteht Handlungsbedarf, liegt es, glaube ich, auf der Hand und ist es aufgrund der politischen Logik nachvollziehbar im Betrieb, dass dann der bestehende Mechanismus herangenommen und gesagt wird: Ja, jetzt müssen wir den erweitern und ausbauen - bevor wir wieder das Rentenalter erhöhen, bevor wir wieder die Beiträge erhöhen, machen wir doch statt CHF 55 Mio. CHF 70 Mio. oder CHF 80 Mio. oder was auch immer. Das ist politisch gesehen dann für die jeweiligen Verantwortungsträger sicherlich einfacher, als eben eine Reform anzustreben. Eine Reform im Sinne, dass man aufgrund des Umlageverfahrens eben die Beiträge anhebt, dass man am Rentenalter schraubt und so weiter. Wenn man ein solches System hat, werden künftige Reformen erschwert - das ist meine Überzeugung. Wir haben es bei der KVG Revision gesehen: Man hat relativ lange - vielleicht allzu lange - eben das System nicht reformiert, sondern man hat jeweils die Staatsbeiträge erhöht und den Leuten suggeriert, dass sich für sie ja nichts ändert. Die Versicherten hatten in dem Sinne eine Kostenillusion und es bestand kein dringender Reformbedarf, weil der Staat zu dieser Zeit die Beiträge jeweils noch einschiessen konnte. Und wie gesagt, wenn die AHV in gröbere Probleme kommen sollte, was in absehbarer Zeit selbstverständlich nicht der Fall ist und auch nicht zu hoffen ist, aber rein mit den Staatsbeiträgen den Leuten zu suggerieren, davon seien Gedeih und Verderb der AHV abhängig, das ist eine Illusion, die wir uns und den Leuten nicht einreden dürfen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich bin sehr froh über dieses Votum meines Kollegen Alois Beck. Ein sehr besonnenes Votum, das ganz wichtig ist. Ich habe ihm zugehört mit einem Ohr und einem Auge noch ein Interview des Direktors der AHV gesucht. Es wurde hier schon in beiden Anträgen der Verwaltungsrat der AHV zitiert und ich habe eben zwei Interviews mit dem Direktor der AHV im Kopf, in Erinnerung. Nach der Veröffentlichung des Vernehmlassungsberichts ging es noch um den Betrag von CHF 20 Mio., und da hat er geschrieben, bei einem Staatsbeitrag von CHF 20 Mio. ginge es vielleicht ein paar Jahre schneller, bis die Alarmventile pfeifen würden, aber ein Grounding ist dann auch noch Jahrzehnte entfernt. Und dann wurde in der Zwischenzeit - ein wenig später - gefragt, mit welchem Staatsbeitrag denn die AHV gut leben könnte. Und dann hat er gesagt: mit CHF 30 Mio. Wenn man jetzt heute von einem Rückzug des Staates aus der AHV spricht oder wenn man sagt, dass der Staat mit einem Beitrag von CHF 30 Mio. sich aus der Solidargemeinschaft zurückzieht, dann kann ich das jetzt nicht nachvollziehen. Ich kann es auch nicht einordnen. Ich habe das auch bei der 1. Lesung gesagt. Wenn der Verwaltungsrat der AHV sagt, mit CHF 30 Mio. kann man gut leben, dann, denke ich, ist das doch ein guter Vorschlag. Das ist doch ein Betrag, der nicht irgendwo aus der Luft gegriffen wird. Und deshalb bei CHF 30 Mio. jetzt von einem Rückzug zu sprechen, da habe ich jetzt einfach Mühe. Ich kann das nicht richtig einordnen, vor allem wenn ich dieses Interview nachlese. Deshalb würde ich für diesen Vorschlag plädieren, der wird ja auch vom Direktor der AHV als in Ordnung taxiert oder eingestuft. Und ich denke, damit sind wir auf dem guten Weg. Das wollte ich einfach noch gesagt haben. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Ich wurde noch angesprochen, wieso ich jetzt in diesem Zusammenhang jetzt auch die Finanzerträge anspreche. Und da möchte ich schon sagen, es ist natürlich ganz sicher nicht meine Absicht, einen Staatsbeitrag jetzt in irgendeiner Art und Weise abhängig von der volatilen Entwicklung der Börsen zu machen. Das war sicher nicht meine Absicht. Ich wollte einfach an einem Beispiel und einfach an der letzten Rezession einmal aufzeigen, was es für Folgen gehabt hätte, wenn wir diese Regelung damals schon in Kraft gehabt hätten. Und das ist kein Werweissen, das kann jeder einfach nachvollziehen. Diese Daten sind ja bekannt, und es wäre nun einmal so gewesen, dass ein Massnahmenpaket etwa CHF 10 Mio. höher hätte ausfallen müssen. Und jetzt ist auch wirklich die dumme Situation damals der Fall gewesen in der letzten Rezession, dass gerade alles zusammenkam, dass genau in diesem Zeitpunkt, in dem man eben das Massnahmenpaket um CHF 10 Mio. hätte erhöhen müssen, «dummerweise» gerade parallel dazu die AHV riesige Überschüsse durch die gute Börsenentwicklung erzielt hat. Und darauf wollte ich nur aufmerksam machen, das wäre natürlich einfach auch schwer erklärbar, wenn man dann sagt: Liebe Bürger, das Massnahmenpaket ist jetzt auch noch um CHF 10 Mio. höher aufgrund der AHV, obwohl die AHV im Moment gerade blendende Ergebnisse hat. Darauf wollte ich aufmerksam machen, dass da auch ein gewisser Erklärungsnotstand entstehen könnte, dass das dann vielleicht schwierig rüberzubringen ist in so einer Situation. Zugegeben: Damals ist gerade alles falsch gelaufen - in Anführungszeichen: Wir sind natürlich froh um diese gute Börsenentwicklung damals - parallel zu diesem Zeitpunkt. Aber das muss in Zukunft ja nicht auch alles gegen einen oder zumindest gegen diesen Vorschlag laufen, das ist mir auch bewusst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich denke mir, das Beispiel, welches der Abg. Elfried Hasler zitiert hat, zeigt uns im Prinzip den Spiegel der Zukunft auf, was passieren kann, wenn gerade solche Wirtschaftssituationen eintreffen werden. Dann werden wir ziemlich sicher genau solche Probleme haben. Und wie gesagt, es ist eben für den Staat nicht berechenbar, es ist eben genau unberechenbar. Der Staat trägt ein Teil, sprich ein Drittel, dieses Risikos mit. Was ich schon auch unterstützen möchte: Es wird wirklich immer suggeriert, der Staat würde sich hier komplett zurückziehen. Nein, der Staat würde gemäss Antrag der Regierung CHF 30 Mio. in die AHV einbringen, und diese CHF 30 Mio. sind auch noch an die Teuerungsentwicklung gekoppelt. Und dann wissen wir auch alle, es gibt diesen Interventionsmechanimus. Das ist sehr gut, ich begrüsse dieses Instrument explizit. Und dann werden wir eben zukünftig wieder darüber diskutieren müssen, wie wir diese AHV gesund erhalten möchten. Dann hat mir der Abg. Christoph Wenaweser gesagt, ich müsse dann den Leuten im Land sagen, dass sie vielleicht mehr Beiträge bezahlen müssen, vielleicht ein höheres Rentenalter akzeptieren müssen. Nein, ich denke mir, das müssen dann primär die Damen und Herren, die Steuergesetze beschliessen, die bei CHF 10 Mio. Gewinn CHF 1'200 Erträge für das Land generieren, die müssen das dann eher begründen nach meinem Dafürhalten: Leute, die etwa zehn Jahre brauchen, bis sie endlich Tarmed einführen, Geldverschwendung betreiben über x Legislaturen hin, es wird einem wind und weh! Landtagspräsident Albert Frick
Bleiben wir bitte beim Thema.Abg. Wendelin Lampert
Die müssen das dann sagen. Oder auch die Mindestertragssteuer, das ist auch so ein Paradebeispiel. Die müssen eben dann in den Spiegel schauen und ihren Wählerinnen und Wählern sagen: Ja, lieber Wähler, du musst jetzt leider bis 66 arbeiten, da das Geld hier halt fehlt, da wir es verpasst haben, an einem anderen Ort entsprechende Beträge zu generieren. Die müssen das dann machen, ich habe hier relativ eine reine Weste, sie ist auch nicht absolut rein. Aber ich denke, der Abg. Thomas Lageder hat es heute schon mehrmals erwähnt: Ich habe versucht, gewisse Erträge zu generieren. Ich habe x Jahre gekämpft, dass wir im Gesundheitswesen eben nicht jedes Jahr den OKP-Staatsbeitrag erhöhen, dass wir zuerst sparen. Ich denke, Sie können es mir nicht unterstellen, dass ich nicht dauernd auf diesen Punkt hingewiesen habe. Aber wie gesagt, die anderen müssen es dann erklären. Da möchte ich dann auch nicht mit diesen Damen und Herren die Position wechseln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Die Diskussion erschöpft sich jetzt dann ohnehin, aber vielleicht noch eine Kleinigkeit: Herr Kollege Lampert, ich lobe Ihren Einsatz für das Steuergesetz, und Sie haben es in Bescheidenheit jetzt nicht erwähnt, dass Sie gegen die letzte Steuergesetzreform gestimmt haben. Ich war noch gar nicht im Landtag, Sie haben dagegen gestimmt, ich lobe Sie dafür. Sie haben zehn Jahre für den Tarmed gekämpft, Sie haben ihn jetzt, ich lobe Sie dafür. Sie haben 2014 mit den Abgeordneten der VU und mit Abgeordneten der Freien Liste zusammen für die Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'900 gestimmt. Auch dafür ein grosses Lob an Sie, Herr Kollege Lampert, und das gleiche Lob nochmals, weil Sie im 2015 auf Antrag der Freien Liste auch wieder Ja gesagt hätten zu einer Mindestertragssteuererhöhung. Dafür soll Ihnen Lob und Dank gebühren.Vielleicht nur noch zum Herrn Kollegen Alois Beck: Sie meinten, der politische Mechanismus sei dann einfach so, bevor man dann andere unliebsame Massnahmen treffen würde, würde man halt in Gottes Namen auch wieder an der Bandbreite schrauben. Aber denselben politischen Mechanismus, den Sie jetzt der Bandbreite andichten, gilt doch beim Staatsbeitrag in einer absoluten Höhe genauso. Auch da würde man unter Umständen sagen: Okay, tun wir den Staatsbeitrag halt auf CHF 40 Mio. hinauf, dann haben die armen Seelen eine Ruhe und wir müssen sonst nichts Unliebsames tun. Und danke auch für Ihre Worte, dass wirklich alle guten Willens hier am Werk sind. Das unterstelle ich allen, die jetzt in dieser engagierten Diskussion teilgenommen haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion erschöpft sich tatsächlich. Somit können wir über die verschiedenen Anträge befinden. Es gibt zu Art. 50 sowohl zu Abs. 1 wie auch zu Abs. 2 und Abs. 2a jeweils Anträge. Ich möchte daher die Absätze gesondert behandeln. Wir beginnen mit Art. 50 Abs. 1, ich gedenke, die Anträge in der folgenden Reihenfolge zur Abstimmung zu bringen. Zuerst den Antrag der Freien Liste, der sich nach meiner Ansicht auch am weitesten von der Regierungsvorlage entfernt, danach den Antrag des Abg. Christoph Wenaweser und danach allenfalls den Regierungsantrag, sofern notwendig.Der Antrag der Freien Liste lautet, Art. 50 Abs. 1: «Der Staat leistet der Anstalt jährlich einen Staatsbeitrag in der Höhe von CHF 40 Mio.» Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
3 Stimmen, damit wurde dem Antrag die Zustimmung nicht erteilt. Wir kommen nun zum Antrag des Abg. Christoph Wenaweser. Er beantragt, bei Art. 50 Abs. 1 einen Zusatzabsatz 1a, Zusatzabsatz 1b und Zusatzabsatz 1c zuzufügen. Ich möchte Sie bitten, den Absatz noch einmal ganz kurz zu verlesen. Ich denke, das wäre sinnvoll. Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Das mache ich gerne. Bei Art. 50 wären zunächst die Abs. 1 bis 1c. Abs. 1 lautet: «Der Staat leistet der Anstalt jährlich einen Staatsbeitrag.» Abs. 1a: «Ist im Versicherungsbereich der Betriebsrechnung der Anstalt die Summe der Leistungen geringer als die Summe der Beiträge, so beträgt der Staatsbeitrag CHF 30 Mio.» Und Abs. 1b: «Ist im Versicherungsbereich der Betriebsrechnung der Anstalt die Summe der Leistungen höher als die Summe der Beiträge, so beträgt der Staatsbeitrag ein Drittel der entsprechenden Differenz, mindestens aber CHF 30 Mio. und höchstens CHF 55 Mio.» Und Abs. 1c: «Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage der letzten von der Regierung genehmigten Jahresrechnung der Anstalt im Zeitpunkt der Erstellung des Landesvoranschlags für das Folgejahr berechnet.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag noch einmal gehört. Wer dem Antrag des Abg. Christoph Wenaweser die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 12 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung nicht erteilt. Nachdem die Änderungsanträge keine Mehrheit gefunden haben, ergibt sich eine etwas schwierige Situation. Wenn Sie nun dem Regierungsantrag gemäss Art. 50 Abs. 1 nicht mehrheitlich zustimmen, wird es keinen Staatsbeitrag geben, null Franken. Ich bitte Sie einfach, bei der kommenden Abstimmung dies zu bedenken. Ich lasse jetzt über den Antrag gemäss Regierungsvorlage abstimmen. Art. 50 Abs. 1: «Der Staat leistet der Anstalt jährlich einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF 30 Mio.» Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 16 Stimmen die Zustimmung erteilt. Somit können wir weiterfahren mit Art. 50 Abs. 2. Auch hier gibt es einen Änderungsantrag des Abg. Christoph Wenaweser. Erübrigt sich dieser Antrag, Herr Abg. Christoph Wenaweser?Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Aber ich denke, nach dem Abstimmungsergebnis zu Abs. 1a, 1b, 1c erübrigen sich weitere Anträge zu diesem Thema. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Klarstellung. Somit lasse ich über Art. 50 als Gesamtes abstimmen. Wer Art. 50 Abs. 1, 2 und 2a gemäss Regierungsvorlage die Zustimmung erteilen will, möge die Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 16 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 54 Abs. 4bis und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 Abs. 4bis und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 63bis Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63bis Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe bei der 1. Lesung gefragt, was passiert mit den a) Einzahlern, die dann zukünftig vielleicht 49 Jahre bezahlt haben beziehungsweise eben massiv über diesen 44 Jahren sind? Vor allem, wenn sie schon in der Lehre begonnen haben einzuzahlen. Leider wurde das in der Stellungnahme nicht beantwortet, vielleicht kann hier noch die Regierung dazu eine Auskunft geben. Warum könnte man hier nicht einen Bonus einführen oder eine Verbesserung vor allem für die, die im Gewerbe arbeiten oder auf dem Bau arbeiten, die relativ lange einbezahlt haben? Könnten die nicht bevorzugt werden? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es entspricht eben dem Grundprinzip der AHV, so wie es heute ist: Mit diesen Jahren, die man davor oder, sagen wir, darüber hinaus gearbeitet hat, können mögliche fehlende Jahre, also Beitragslücken, gefüllt werden. Aber man kann nicht über diese Rentenskalen hinaus Beiträge anhäufen. Das ganze System der AHV, wie wir es heute kennen, müsste man dann wirklich von Grund auf verändern, um das zu machen. Man hat einfach eine bestimmte Zeit, diese Rentenskalen, und wenn man mehr Jahre einbezahlt hat, dann kann man die eben sozusagen für den Notfall verwenden - ein Notfall ist es ja nicht -, dass man zum Beispiel ein Auslandsjahr verbracht hat und dann trotzdem die volle AHV-Rente bekommt. Aber irgendeine Art Bonusmöglichkeit ergibt sich daraus nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse über Art. 63bis Abs. 3 abstimmen. Bitte stimmen Sie jetzt ab.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Art. 63quinquies wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63quinquies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 63sexies Abs. 4, 4bis und 5 Bst. d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63sexies Abs. 4, 4bis und 5 Bst. d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 72 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 73 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 74 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 77 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich stelle einen Antrag, den ich bereits schon angekündigt habe in der 1. Lesung und auch in verschiedenen Dokumenten, zu Art. 77 Abs. 1. Der geht in diese Richtung, dass das von der Regierung vorgeschlagene Teuerungsmoratorium mit der Ausdünnung der 13. Rente nicht umgesetzt werden soll und somit die 13. Rente weiterhin in vollem Umfange sichergestellt ist. Um dieses Ziel zu erreichen, ist im Art. 77 Abs. 1 eine Abänderung vorzunehmen, und zwar geht es um den Landesindex des Konsumentenpreises, der mit 107,5 angegeben ist, und auch die «Basis: Dezember 2015». Das würde dann heissen, dass dieser Landesindex auf 103,4 Punkte reduziert wird, und dann wäre diesem Antrag auch Rechnung getragen. Die Formulierung ist also grundsätzlich dieselbe wie Regierungsvorschlag, es wird lediglich die Zahl 107,5 durch die Zahl 103,4 ersetzt. Die Begründung dazu: Die Überführung auf den aktuellen Landesindex der Konsumentenpreise vom Dezember 2015 soll also, wie von der Regierung vorgeschlagen, erfolgen. Anstatt aber die Rentenhöhe bei einem Indexstand von 107,5 Punkten als ausgeglichen zu betrachten, soll sie bei einem Indexstand von 103,4 Punkten als ausgeglichen gelten. Durch die Veränderung dieser Zahl wird das von der Regierung vorgeschlagene Teuerungsmoratorium nicht umgesetzt und damit bleibt es beim bisherigen Zustand. Damit ändert sich nichts im Vergleich zur heutigen Situation, ausser dass der neueste Landesindex der Konsumentenpreise als Massstab genommen wird. Als Konsequenz dieser Änderung sind noch zwei Paragrafen bei den Übergangsbestimmungen abzuändern. Ich werde die entsprechenden Anträge, wenn dieser durchgehen würde, bei der Lesung der Übergangsbestimmungen stellen. Es geht um den Paragrafen 5, der ersatzlos zu streichen wäre, und dann würde der Paragraf 6 zu Paragraf 5 werden. So weit zu meinem Antrag und seiner Begründung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Weil wir Ihnen auch diesen Antrag vor zehn Tagen haben zukommen lassen, wissen Sie, dass wir einen Änderungsantrag einbringen wollten. Der Abg. Johannes Kaiser ist mir hier zeitlich zuvorgekommen, obwohl er seinen Antrag nicht zuvor eingereicht hat. Er deckt sich inhaltlich mit unserem Antrag.Ich möchte ihn der Form halber noch einmal stellen. Art. 77 Abs. 1 würde lauten: «Die Regierung passt die Renten durch Verordnung an die Preisentwicklung an. Die Mindestrente gemäss Art. 68 Abs. 3bis gilt bei einer Preisentwicklung bis zu einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 103,4 Punkten (Basis: Dezember 2015 = 100) als ausgeglichen.» Und noch einmal zur Begründung: Von Rentenkürzungen in der Grundversicherung ist grundsätzlich abzusehen, da sie vor allem jene Rentner, die es am nötigsten haben, am stärksten treffen wird. Zudem werden in den nächsten Jahren in Anbetracht des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes und der daraus resultierenden Senkungen der Umwandlungssätze in der zweiten Säule, die gegen 5% oder gar darunter fallen werden, erneut diejenigen mit kleinen Renten aus der zweiten Säule am härtesten getroffen. Diese Entwicklung bedeutet eine um circa 20% geringere Rente aus der Pensionskasse. Die auch in diesem Landtag zu behandelnde Revision des PBVG vermag dieser Entwicklung nicht ausreichend gegenzusteuern. Sie stellt zwar einen Schritt in die richtige Richtung dar, ist aber ungenügend. Unter dem Strich wird schon bei den Leistungen aus der betrieblichen Vorsorge, über die wohlgemerkt auch nicht alle verfügen, eine geringere Leistung im Alter resultieren. Zusätzlich die Renten aus der AHV um real 4% zu senken, ist daher nicht angezeigt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem die beiden Anträge wortwörtlich gleichlautend sind, können wir das in einem Aufwasch erledigen. Es besteht also ein Änderungsantrag zu Art. 77 Abs. 1 der lautet wie folgt: «Die Regierung passt die Renten durch Verordnung an die Preisentwicklung an. Die Mindestrente gemäss Art. 68 Abs. 3bis gilt bei einer Preisentwicklung bis zu einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 103,4 Punkten (Basis: Dezember 2015 = 100) als ausgeglichen.» Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 16 Stimmen die Zustimmung erteilt. Somit können wir weiterlesen. Art. 98 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 98 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 99 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 99ter Abs. 1bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99ter Abs. 1bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimmen abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 5 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Nachdem bei Art. 77 Abs. 1 der Änderungsantrag durchgegangen ist, ist Paragraf 5 ersatzlos zu streichen, und Paragraf 6 würde dann zum neuen Paragrafen 5 werden. Dann müsst es wieder stimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich danke dem Kollegen Lageder für die legistische Unterstützung - herzlichen Dank - und ich unterstütze diesen Antrag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag, Paragraf 5 ersatzlos zu streichen, wodurch Paragraf 6 zum neuen Paragrafen 5 würde, gehört.Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Paragraf 6 entfällt somit. Wir lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich hätte eine Frage zu Paragraf 6. Hier wird von einer versicherungstechnischen Prüfung gesprochen. Ist das das Gutachten?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das ist das Gutachten, das findet sich jetzt eben in den Übergangsbestimmungen, damit es nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht fünf Jahre dauert, bis das nächste Mal ein Gutachten eingeholt wird - das letzte wurde ja 2013 eingeholt -, sondern dass es eben seit dem letzten Gutachten fünf Jahre sind; und dann jeweils wieder fünf Jahre. Denn sonst wären es ja seit dem letzten Gutachten neun Jahre im Maximum. Das wäre dann zu lange. Das wurde bei der 1. Lesung gewünscht.Landtagspräsident Albert Frick
Nachdem der Paragraf 6 vorgerückt ist und neu der Paragraf 5 wird, möchte ich diesen Paragrafen doch noch abstimmen lassen. Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Somit können wir weiterlesen. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. V. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
V. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. VI. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
VI. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 16 Stimmen seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung.Art. 53 Abs. 2 Bst. a bis c sowie Abs. 3 Bst. a und b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 Abs. 2 Bst. a bis c sowie Abs. 3 Bst. a und b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 63bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die Zustimmung wurde mit 20 Stimmen erteilt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.Art. 1 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 1 Bst. e und Abs. 1bis werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. e und Abs. 1bis stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 3bis Abs. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3bis Abs. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag mit 19 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfe
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfe.Art. 4 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfe die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen, damit haben wir alle Vorlagen abschliessend behandelt und haben Traktandum 14 erledigt. Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 14 Uhr. Mittagspause (von 12:25 bis 14 Uhr)
-ooOoo-