Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie des Gesetzes über die Invalidenversicherung (Nr. 109/2015); [1. Lesung: 4. Dezember 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 44/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unserer Sitzung fort. Ich benutze die Gelegenheit, um die Klasse 4 wb des Liechtensteinischen Gymnasiums mit ihrer Lehrerin, Frau Elvira Schoch, bei uns zu begrüssen. Herzlich willkommen im Landtag. Wir fahren fort mit Traktandum 15: Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie des Gesetzes über die Invalidenversicherung.Diese Vorlage wurde am 4. Dezember 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 44/2016. Wir können mit der Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge beginnen. Art. 1 Sachüberschrift und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Sachüberschrift und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 Sachüberschrift sowie Abs. 1a und 3 Bst. e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Sachüberschrift sowie Abs. 1a und 3 Bst. e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4a Abs. 1, 4 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4a Abs. 1, 4 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 1a und 4 bis 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 1a und 4 bis 6 stehen zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe zu Art. 6 und in der Folge dann zu verschiedenen anderen noch kleine Abänderungsanträge. Aber ich bitte zu beachten, es handelt sich um reine Reparaturanträge, die akkordiert sind zwischen dem Pensionskassenverband, der FMA und dem Ministerium. Ich denke, der Herr Regierungschef-Stellvertreter kann dann auch noch ein Wort dazu sagen. Ich würde es gerne begründen: In der Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der 1. Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen (das war der Bericht Nr. 44/2016) hat die Regierung die Beibehaltung des Freibetrags in Bezug auf die Risikoleistungen zur Vermeidung von Überversicherungen vorgeschlagen. Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Leistungen der betrieblichen Vorsorge mit Leistungen von anderen Versicherungen oder Haftpflichtleistungen Dritter zusammenfallen und zusammen mit diesen anrechenbaren Einkünften 90% des mutmasslich entgangenen Verdienstes übertreffen. Die Vorsorgeeinrichtung kann im Falle einer Überversicherung ihre Leistungen kürzen. Dies bedeutet, dass Versicherte dann mit ihren Beiträgen Leistungen finanzieren würden, welche sie aufgrund der vorzunehmenden Kürzungen nicht beziehen können. Von der Überversicherung und somit von der Kürzung betroffen sind vor allem Versicherte mit tieferen Einkommen und Personen mit zwei oder mehr risikorentenberechtigten Kindern. In einem mir von der Geschäftsstelle des LPKV auf Anfrage hin zur Verfügung gestellten Schreiben vom 27. April 2016 an die Finanzmarktaufsicht spricht sich der Pensionskassenverband für die Aufhebung des Freibetrags - auch für den risikoversicherten Lohn - aus. Somit soll nach Wunsch des LPKV sowohl für die Altersvorsorge als auch in der Risikoversicherung für den Invaliditäts- und Todesfall im Rahmen des BPVG derselbe versicherte Lohn geführt werden. Im Vergleich zum höheren Kommunikations- und Administrationsaufwand, der mit der Führung von zwei verschiedenen versicherten Löhnen entstehen würde, seien die Mehrprämien für die Risikoleistungen eindeutig vernachlässigbar. Der LPKV argumentiert in erwähntem Schreiben, dass es in Einzelfällen durch den Wegfall des Freibetrages und die Erhöhung des versicherten Lohnes zu Überversicherungen in den Risikoleistungen kommen könne. Allerdings wäre davon vermutlich nur eine geringe Anzahl von Versicherten betroffen, weshalb es inkonsequent wäre, so der LPKV, aus diesem Grund am Freibetrag für die Risikoleistungen festzuhalten. Weiter legt der LPKV dar, dass dies dem ursprünglich anvisierten Ziel der Vereinfachung der Durchführung der zweiten Säule diametral zuwiderlaufe. Der von der Regierung im Rahmen der Stellungnahme vorgeschlagene Beibehalt des Freibetrages vom versicherten Lohn für die Berechnung der Risikobeiträge vermeidet zwar Überversicherungen sowie eine Erhöhung der Risikobeiträge, vor allem bei Geringverdienenden mit zwei oder mehr rentenberechtigten Kindern. Letztlich sind jedoch nicht nur die Geringverdienenden zu berücksichtigen, sondern auch die Mittelverdienenden, welche im Leistungsfall Alter eine Renteneinbusse hinzunehmen haben. Grund hierfür ist die Berechnungsgrundlage betreffend die Beitragsweiterführung während der Dauer der Invalidität: Im Falle einer Invalidität versichert die Vorsorgeeinrichtung zur Sicherstellung der Altersleistungen zusätzlich die Beitragsbefreiung für den Sparteil der Versicherung mit. Massgebend betreffend Weiterführung des Sparteils ist nicht der versicherte Lohn gemäss Art. 6 Abs. 1 der Vorlage, sondern jener von Art. 6 Abs. 1a, was letztlich zu einem tieferen Altersguthaben der Betroffenen führt. Solche Renteneinbussen würden dem Revisionsziel der Erhöhung des Leistungsniveaus zuwiderlaufen. Zudem führt der Beibehalt des Freibetrages in Bezug auf die Risikoleistungen zu einer Erhöhung der Komplexität und vereinfacht die Durchführung nicht. Ich beantrage daher, den in der Stellungnahme Nr. 44/2016 aufgenommenen Art. 6 Abs. 1a zu streichen. Da auf Art. 6 Abs. 1a in weiteren Gesetzesartikeln Bezug genommen wird, sind auch diese entsprechend anzupassen. Nun zu den ersten Anträgen zu Art. 6 Abs. 1, 1a und 4. Das begründe ich gerne wie folgt: In der Stellungnahme der Regierung war noch vorgesehen, die Alters- und die Risikobeiträge in Bezug auf den Freibetrag unterschiedlich zu behandeln, was zu einer Einführung eines neuen Abs. 1a führte. Abs. 1a der Vorlage legt fest, dass betreffend die Risikoleistungen vom massgebenden Jahreslohn ein Freibetrag in der Höhe von CHF 13'920 abzuziehen ist, um einer möglichen Überversicherung entgegenzuwirken. Unter Berücksichtigung der damit verbundenen Renteneinbussen betreffend Mittelverdiener bei Eintritt des Rentenalters, der geringen Anzahl an Betroffenen sowie der Erhöhung der Komplexität in der Durchführung erachte ich es für sinnvoll, den Abs. 1a der Vorlage zu streichen. Durch die Aufhebung von Abs. 1a ist auch Abs. 1 der Bestimmung anzupassen, da die Alters- und Risikobeiträge in Bezug auf den Freibetrag nicht mehr unterschiedlich behandelt werden sollen und somit auch keine unterschiedlichen Lohndefinitionen benötigt werden. Die in Abs. 1 aufgeführte Lohndefinition hat daher sowohl für die Berechnung der Alters- als auch der Risikobeiträge Geltung. Die Streichung des Abs. 1a führt ebenfalls zu einer Anpassung in Abs. 4. Der erste Satz von Abs. 4, welcher sich auf den Beibehalt des Freibetrages in Bezug auf die Risikoleistungen bezieht, ist ebenfalls zu streichen. Zusätzlich ist ein Einschub in Abs. 4 notwendig. Die Änderungsanträge liegen Ihnen allen vor, aber ich kann sie gerne nochmals wiederholen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ich werde sie wahrscheinlich vor der Abstimmung kurz darum bitten. Möchte sich die Regierung dazu äussern?Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Im Vernehmlassungsbericht vom 3. März 2015 legte die Regierung ein Bündel von Massnahmen zur Erhöhung des Leistungsniveaus in der zweiten Säule vor. Eine dieser Massnahmen ist die Aufhebung des Freibetrages zur Erhöhung des versicherten Lohnes. In ihrer Eingabe zur Vernehmlassung vom 12. Juni 2015 hat sich die LIHK aufgrund der damit einhergehenden Prämiensteigerung gegen die Aufhebung des Freibetrages ausgesprochen. Die LIHK führte weiter aus, dass sich durch die Abschaffung des Freibetrages auch die Risikoprämien erhöhen, was noch eine zusätzliche Mehrbelastung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeute. Am 20. Januar 2016 fand eine Versammlung des Liechtensteinischen Pensionskassenverbandes LPKV zur Besprechung aktueller Fragen der vorliegenden Revision statt, zu welcher auch die FMA eingeladen war. Die Geschäftsführerin einer Vorsorgeeinrichtung brachte vor, die Aufhebung des Freibetrages führe bei den Risikoleistungen zu einer massiven Überversicherung. Sie erläuterte, dass vor allem Personen mit zwei oder mehr Kindern Beiträge in die Risikoversicherung einzuzahlen hätten, die aufgrund der mit der Überversicherung einhergehenden Kürzung nie zur Auszahlung kommen könnten. Die anwesenden Mitglieder des LPKV stimmten darin überein, dass es wohl vermehrt zu solchen Überversicherungen kommen könne. Im Anschluss an die Veranstaltung kontaktierte die FMA vier Vorsorgeeinrichtungen zur beispielhaften Berechnung der tatsächlichen Überversicherung. Alle vier Vorsorgeeinrichtungen gaben an, dass es für einen Teil ihrer Versicherten zu einer Überversicherung kommen werde. Um der LIHK sowie den Mitgliedern des LPKV entgegenzukommen, wurde in der Stellungnahme an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der 1. Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen die Aufhebung des Freibetrags für die Risikoleistungen vorgelegt. Wie der Abg. Christoph Wenaweser ausgeführt hat, hat der Liechtensteinische Pensionskassenverband nach Verabschiedung der Stellungnahme am 27. April 2016 ein Schreiben betreffend Beibehalt des Freibetrages hinsichtlich der sogenannten Risikoleistungen übermittelt. Der LPKV sprach sich darin für die Wiederaufhebung des Freibetrages auf die Risikoversicherungen aus, obwohl er zugestand, dass es in Einzelfällen zu Überversicherungen in den Risikoleistungen kommen könne. Da aber vermutlich nur eine geringe Anzahl von Versicherten betroffen sei, wäre es aus Sicht der LPKV inkonsequent, aus diesem Grund am Freibetrag für die Risikoleistungen festzuhalten. Weiter legte der LPKV dar, dass dies dem ursprünglich anvisierten Ziel der Vereinfachung der Durchführung der zweiten Säule diametral zuwiderlaufe.
Unbestritten ist, dass es durch den Wegfall des Freibetrages und die Erhöhung des versicherten Lohnes vermehrt zu Überversicherungen in den Risikoleistungen kommen wird. Dies wurde seitens der befragten Vorsorgeeinrichtungen bestätigt. Dem Vorbringen des Abg. Wenaweser ist dahingehend zuzustimmen, dass durch die Revision keine Versichertengruppe benachteiligt werden soll - weder die Geringverdienenden noch die Mittelverdienenden. Zu beachten ist in dieser Angelegenheit auch das Vorbringen des LPKV vom 27. April 2016, gemäss dem der Freibetrag auf die Risikoleistungen die Durchführung erschwere. Unter Berücksichtigung des Schreibens des LPKV vom 27. April 2016 und nach neuerlicher Prüfung und Rücksprache mit Experten ist auch die Regierung der Ansicht, dass der Freibetrag für die Risikoleistungen nicht weitergeführt werden soll. Ich stimme dem Abg. Christoph Wenaweser daher zu, dass durch die Aufhebung des Art. 6 Abs. 1a BPVG auch das SBPVG angepasst werden muss. Die Anpassung des SBPVG steht jedoch auch in Zusammenhang mit einem Antrag seitens der Regierung und daher möchte ich dazu dann an jener Stelle darauf eingehen.Zusammengefasst: Die Regierung unterstützt den Antrag des Abg. Wenaweser.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über den Antrag des Abg. Wenaweser abstimmen. Ich gehe davon aus, Herr Abg. Christoph Wenaweser, dass sich die verschiedenen Anträge bedingen und dass wir das gemeinsam abstimmen können. Darf ich Sie bitten, den Antrag noch einmal zu formulieren?Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, das mache ich gerne. In Art. 6 Abs. 1 ist der Satzteil «für die Altersleistungen» zu streichen und der Abs. 1 würde neu lauten: «Der zu versichernde Lohn entspricht dem massgebenden Lohn.» Der Abs. 1a ist komplett zu streichen. Bei Abs. 4 ist der erste Satz: «Für teilbeschäftigte Arbeitnehmer ist der Freibetrag nach Abs. 1a dem Beschäftigungsgrad entsprechend niedriger festzusetzen.» Dieser Satz ist zu streichen. Im nächstfolgenden Satz kommt es dann hingegen zu einem Einschub. Der zweite Satz würde dann wie folgt lauten: «Der maximal zu versichernde Lohn nach Abs. 3 kann für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer entsprechend dem Beschäftigungsgrad niedriger festgesetzt werden. Der Beschäftigungsgrad entspricht dem Verhältnis der reduzierten zur vollen Arbeitszeit.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wir stimmen darüber ab. Wer dem Antrag des Abg. Christoph Wenaweser die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Die Freie-Liste-Fraktion hat Ihnen vor zehn Tagen unsere Änderungsanträge für diesen Artikel kommuniziert. Es handelt sich um zwei Anträge, die die Abs. 2 und 4 des Art. 7 betreffen. Es geht in diesen beiden um die Beiträge an die Personalvorsorge. Ich werde zuerst die Begründung verlesen und dann, wenn gewünscht, auch noch einmal die entsprechenden Formulierungen. Zur Begründung: Die Erhöhung der Beiträge für jede versicherte Person auf individuell 8%, resultierend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag, betrifft auf Landesebene 673 Personen. Es ist dabei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass es sich um Geringverdiener handelt. Obwohl die heute in der BPVG-Revision vorgeschlagenen Massnahmen eine Verbesserung darstellen, gehen die Massnahmen für uns nicht weit genug. Es ist evident, dass im anhaltenden Niedrigzinsumfeld und dem sich langsam aber sicher auswirkenden demografischen Wandel, der das Verhältnis von Rentnern zur aktiven Arbeiterschaft massgeblich verändert, die Umwandlungssätze in Konsequenz sinken werden. Der durchschnittliche Umwandlungssatz von 6,2% im Jahr 2014 ist im Sinkflug und wird sich aller Voraussicht nach auf einem Niveau von gegen 5% einpendeln. Das bedeutet, dass das generelle Renten-niveau um circa 20% sinken wird. Deutlicher gesagt, werden die Renten schon in wenigen Jahren um circa 20% tiefer ausfallen. Die vorgeschlagene Revision vermag dieser Entwicklung leider nur ungenügend gegenzusteuern. Eine Erhöhung der Beiträge im Minium erscheint aus diesem Anlass über kurz oder lang unumgänglich, wenn der Staat und die Gemeinden nicht mit aus dem Ruder laufenden Ergänzungsleistungen konfrontiert sein wollen. Eine ungenügende Altersvorsorge wird zweifellos auf die öffentliche Hand durchschlagen, wenn keine Gegenmassnahmen eingeleitet werden. Hingegen ist es klar, dass eine Beitragserhöhung beim BPVG-Minimum eine zusätzliche Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellt. Da es sich bei den Minimalversicherten in der zweiten Säule in aller Regel nicht um Verdiener der oberen Lohnsegmente handelt, wird mit einer Erhöhung der Beiträge an die zweite Säule eine Reduktion der Nettolöhne einhergehen. Um diese Massnahme für den Arbeitnehmer abzufedern, soll das Beitragsverhältnis so festgelegt werden, dass der Arbeitgeber sich stärker an der Erhöhung der Beiträge beteiligen soll. Dies entspricht im Übrigen dem landesweiten Trend, wie er im Bericht und Antrag Nr. 46/2013, Seite 32, dargelegt wurde, wo es heisst: Im Durchschnitt entrichteten die Arbeitgeber in Liechtenstein 2011 56,7% und die Arbeitnehmer 43,3% der Beiträge. Schliesslich ist anzumerken, dass die Regierung in der Stellungnahme zum BPVG, Bericht und Antrag Nr. 44/2016, auf der Seite 18 ausführt, dass es «mit Beiträgen von 8% verbunden mit nur geringen Kapitalmarktrenditen [...] tatsächlich schwierig [wird], das ursprüngliche Ziel der ‹Fortführung der angemessenen Lebenserhaltung› zu verwirklichen». Die Regierung führt weiter aus, dass «es längerfristig [...] ein Ziel sein [sollte], die Leistungen weiter auszubauen, was auch auf freiwilliger Ebene erfolgen kann und in der Mehrzahl der Vorsorgeeinrichtungen bereits der Fall ist». Sich auf eine Freiwilligkeit in Anbetracht der Dringlichkeit und der drohenden negativen Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft zu verlassen, erachtet die Fraktion der Freien Liste als ungenügend - dafür steht zu viel auf dem Spiel. Auch wenn der Antrag keine Mehrheit im Landtag finden sollte, ist es unserer Fraktion wichtig, ein weiteres Mal auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Erhaltung des Leistungsniveaus in der zweiten Säule hinzuweisen, die mit der vorliegenden Revision nicht erreicht wird. Ein weiterer Ausbau der Beiträge in der betrieblichen Vorsorge in naher Zukunft muss dringend angegangen werden. Auch wenn es klar ist, dass dies zu einer zusätzlichen Belastung der Lohnnebenkosten führen wird und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mehr für die Altersvorsorge investieren müssten. Es ist wichtig, weiter für das Thema zu sensibilisieren und die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge für ein angemessenes Auskommen neben der AHV und dem privaten Sparen im Alter zu betonen. Wenn es Ihnen recht ist, würde ich noch kurz die Anträge vorlesen. Art. 7 Abs. 2 und 4 würden also heissen: «2) Der Beitrag an die Altersversicherung beträgt mindestens 10% des versicherten Lohnes nach Art. 6.» Heute ist ja von der Regierung vorgesehen, dass es mindestens 8% sein sollen. Dann unser Vorschlag zu Abs. 4:«4) Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer mindestens 55% der Beiträge aufzubringen.» Der zweite Satz ist analog dem Vorschlag der Regierung, wie er in der 2. Lesung neu hineingekommen ist. Im Unterschied zum Vorschlag der Regierung ist es bei der Regierung mindestens die Hälfte der Beiträge und bei uns 55%, die der Arbeitgeber im Minimum entrichten muss. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Gerne nehme ich zu diesem Antrag Stellung und bitte erlauben Sie mir, etwas ausführlicher Stellung zu nehmen, weil ich glaube, diese Debatte ist immer wieder da und die Argumente kommen immer wieder. Und es ist der Regierung darum ein Anliegen, hier etwas ausführlicher dazu Stellung zu nehmen, einfach auch im Sinne eines Beitrags zu dieser sicher auch wichtigen Debatte über die notwendige Höhe an Vorsorge. Die Erhöhung der Beiträge für jede versicherte Person auf mindestens 8% betrifft, wie im Bericht und Antrag Nr. 109/2015 angeführt, 673 Arbeitnehmende - gemäss Stand zum Zeitpunkt dieses Berichts und Antrags. Es ist der Regierung bewusst, dass dies eine geringe Anzahl von Betroffenen widerspiegelt, unter Berücksichtigung der rund 34'000 aktiven Versicherten per Ende 2014. Wie die Freie Liste anführt, sind von der Beitragserhöhung auf 8% voraussichtlich in der Hauptsache Geringverdienende betroffen. Auch wenn von der Beitragserhöhung an sich nur ein kleiner Teil der in Liechtenstein in der betrieblichen Personalvorsorge versicherten Personen betroffen ist, so darf deren Wirkung dennoch nicht unterschätzt werden. Denn die Beiträge von 8% sind von einem höheren versicherten Jahreslohn zu leisten, womit ein Anstieg der Lohnnebenkosten verbunden ist, welcher ebenfalls nicht unterschätzt werden darf, wie später noch aufgezeigt werden soll.Es ist zutreffend, dass das Tiefzinsumfeld dazu führt, dass die Vorsorgeeinrichtungen ihre Leistungen zu überprüfen und zu analysieren haben, und zwar dahingehend, ob die zu erwartenden Anlageerträge mit den gegenwärtigen Portfoliostrukturen noch erreichbar sind. Sofern dies nicht der Fall ist, können die Vorsorgeeinrichtungen ihre Portefeuilles, die zukünftigen Leistungen oder die Beitragssätze anpassen. Es ist unbestritten, dass die Rentenumwandlungssätze infolge des Niedrigzinsumfeldes sowie der demografischen Entwicklung in Zukunft weiter sinken werden. So haben die Vorsorgeeinrichtungen bereits in den vergangenen Jahren sowohl den technischen Zinssatz als auch die Umwandlungssätze gesenkt, um die Finanzierung ihrer Leistungen sicherzustellen. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Die durchschnittliche Anlagerendite lag 2014 bei 5,3% - gegenüber 4,5% im Jahr 2013. Der Rentenumwandlungssatz lag im Durchschnitt im Jahr 2014 bei 6,2%. Dabei bewegten sich die Rentenumwandlungssätze zwischen 4,2% und 7%. Letztlich ist aber nicht nur der Rentenumwandlungssatz, sondern auch der Zins und eben auch die Höhe der Beiträge massgebend. Für das Jahr 2014 wurden im Durchschnitt 2,5% an Zins dem Altersguthaben der Versicherten gutgeschrieben. Wie die Regierung im Rahmen der Stellungnahme Nr. 44/2016 auf Seite 18, die Sie auch zitiert haben, ausführt, ist die Verwirklichung der Fortführung der angemessenen Lebenshaltung mit einem Beitragssatz von 8% sowie den geringen Kapitalmarktrenditen schwierig, das ist unbestritten. Die Regierung ist weiterhin der Ansicht, dass die Leistungen in Zukunft weiter auszubauen sind. Dieser Ausbau kann neben entsprechenden Anpassungen des gesetzlichen Minimums in der betrieblichen Personalvorsorge auch auf freiwilliger Ebene erfolgen, auch das haben Sie richtig erwähnt.Die heutigen reglementarischen Leistungen der Vorsorgeeinrichtungen umfassen bereits heute weit mehr als das gesetzliche Minimum. Es ist damit ersichtlich, dass bereits in der Vergangenheit die Mehrheit der Arbeitgeber mehr an die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter beigetragen haben, als dies gesetzlich gefordert war. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der Arbeitgeber weiterhin über das gesetzliche Minimum hinaus einen Beitrag leisten werden. Auch bereits vor Einführung des Obligatoriums der betrieblichen Personalvorsorge waren sich die Arbeitgeber ihrer sozialen Verantwortung bewusst und haben auf freiwilliger Basis die betriebliche Vorsorge für ihre Arbeitnehmenden eingeführt. So gehörten bereits 1974, 15 Jahre vor der Einführung des Obligatoriums, 42% aller unselbständig Beschäftigten einer betrieblichen Personalvorsorgeeinrichtung an. Im Jahr 1984 lag der Versicherungsgrad bereits bei 60%. Selbstverständlich wird es aber auch jene Arbeitgeber geben, welche sich im Rahmen ihrer betrieblichen Vorsorge an das gesetzlich festgelegte Minimum halten werden. Das ist ebenfalls zu befürchten.Die Freie Liste schlägt vor, den Beitrag an die Altersversicherung auf mindestens 10% des versicherten Lohnes zu erhöhen. Aufgrund der damit verbundenen steigenden Lohnnebenkosten regt die Freie-Liste-Fraktion weiter an, das Beitragsverhältnis so festzulegen, dass der Arbeitgeber sich stärker an der Erhöhung der Beiträge beteiligen soll, nämlich mit 55% statt - wie bis anhin - im Umfang von mindestens 50%.
Die Abänderung der Beitragsparität wurde bereits im Rahmen der 1. Lesung vom Dezember vergangenen Jahres vorgebracht. In der nunmehr vorliegenden Stellungnahme hat die Regierung die derzeit geltende Bestimmung von Art. 7 Abs. 4 BPVG angeführt und darauf hingewiesen, dass es dem Arbeitgeber freisteht, zugunsten seiner Arbeitnehmer einen grösseren Anteil der Beitragszahlung zu übernehmen. Gemäss den der FMA vorliegenden Berichterstattungsunterlagen beträgt das Beitragsverhältnis im Durchschnitt 56% Arbeitgeber zu 44% Arbeitnehmer, auch das haben Sie angeführt. Die betriebliche Personalvorsorge ist im Grundsatz als paritätisches System aufgebaut. Beispielsweise ist auch der Stiftungsrat je zur Hälfte mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt. Diese paritätische Besetzung ermöglicht eine gleichberechtigte Entscheidung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Festlegung der Versicherungsparameter. Die betriebliche Vorsorge ist ein gemeinschaftliches Werk unter Sozialpartnern, was sich eben auch in der paritätischen Wahrnehmung der Verantwortung widerspiegelt. Die Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmenden übernehmen gemeinsam die Führung und Ausgestaltung ihrer betrieblichen Vorsorge. Die Regierung möchte deshalb daran festhalten, die Parität in der betrieblichen Vorsorge zu belassen. Wie bis anhin steht es auch zukünftig jedem Arbeitgeber frei, die paritätische Beitragstragung zugunsten der Arbeitnehmer zu verändern. Die gesetzliche Regelung, welche vorsieht, dass der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge aufbringt, entspricht ausserdem der Absicht, im BPVG lediglich die Mindestvorsorge festzuhalten.Im Bezug auf die angeregte Anpassung des Art. 7 Abs. 2 der Vorlage, nämlich einen Beitrag an die Altersversicherung von mindestens 10% des versicherten Lohnes festzulegen, möchte ich Folgendes anführen: Auch wenn, wie bereits in der vorliegenden Stellungnahme festgehalten, die Leistungen in Zukunft weiter auszubauen sind, so ist aus Sicht der Regierung dennoch davon abzuraten, derzeit eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 10% vorzunehmen, und zwar insbesondere aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen Belastung der Arbeitnehmenden sowie der Arbeitgeber. Der Anstieg der Kosten soll anhand von nachfolgendem Beispiel kurz aufgezeigt werden: Angenommen wird ein Jahresgehalt von CHF 54'000. Gemäss geltendem Recht, das heisst unter Berücksichtigung eines Freibetrages sowie eines Altersbeitrages von 6% und einer Beitragsparität von 50 zu 50, resultieren Beiträge an die Altersvorsorge von je CHF 1'202, gesamthaft CHF 2'404. Wie ausgeführt, betraf dies gemäss der im Jahr 2015 durchgeführten Umfrage 673 Arbeitnehmende. Eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 8%, unter der Prämisse der Aufhebung des Freibetrages, ergibt einen jährlichen Beitrag von je CHF 2'160 beziehungsweise CHF 4'320 gesamthaft, was bereits einen merklichen Anstieg der Beiträge mit sich bringt. Sofern ein Beitragssatz von 10% bei Aufhebung des Freibetrages unter gleichzeitiger Abänderung der Beitragsaufteilung, nämlich 55 zu 45 angestrebt wird, ergeben sich eine jährliche Beitragssumme von CHF 5'400, wovon der Arbeitgeber CH 2'970 tragen würde und der Arbeitnehmende CHF 2'430. Diese Berechnung zeigt, dass die Beitragssatzanhebung von derzeit geltenden 6% auf 10% - unter gleichzeitiger Aufhebung des Freibetrages sowie der Abänderung der Beitragsaufteilung - zu einer Erhöhung des jährlichen Beitrages für die Altersvorsorge eines Arbeitnehmers mit einem Jahreslohn von CHF 54'000 zu einem Anstieg der Beiträge von mehr als dem Doppelten führen würde.Eine Erhöhung von 8% auf 10% bedeutet letztlich eine Erhöhung der Beiträge um 25%, also einen Viertel. Die damit verbundene zusätzliche Belastung der Arbeitnehmenden sowie der Arbeitgeber ist, wie aufgezeigt, massiv. Die vorliegende Gesetzesvorlage nimmt sowohl Rücksicht auf die Arbeitgeber, infolge des derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfelds, als auch auf die Arbeitnehmenden, hier in Bezug auf eine weitere Verminderung ihres Nettolohnes. Eine allzu hohe Schmälerung des verfügbaren Nettoeinkommens kann für den Arbeitnehmenden eine wirtschaftliche Härte bedeuten. Eine weitere Erhöhung der Beitragssätze würde meines Erachtens für beide Parteien, Arbeitnehmende und Arbeitgeber, eine sehr grosse zusätzliche Belastung bewirken. Das seitens der Regierung vorgeschlagene Bündel an Massnahmen ist effektiv und kann die Rentenhöhe bei tiefen Einkommen sogar nahezu verdoppeln. Insbesondere aufgrund der Aufhebung des Freibetrages erhöht sich der versicherte Lohn deutlich. Auch wenn die Verwirklichung der Fortführung der angemessenen Lebenshaltung mit einem Beitragssatz von 8% sowie infolge der Aussicht auf geringe Kapitalmarktrendite schwierig ist, so kann mittels der vorliegenden Revision die Erhöhung des Leistungsniveaus dennoch erreicht werden. Die Entwicklung der betrieblichen Vorsorge ist zu beobachten, auch das ist unbestritten. Mit der Frage einer weiteren Erhöhung der in dieser Vorlage vorgesehenen Beitragsleistungen wird sich der Gesetzgeber nach einem gewissen Beobachtungszeitraum sicher auseinandersetzen müssen, auch das ist unbestritten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Sie kennen meine Meinung zu diesem Vorschlag. Sie kennen die Vergleiche mit der Schweiz, und die Regierung hat diese Vergleiche uns auf Seite 19 auch kundgetan. Das Dilemma an dieser Seite 19 ist nur, dass man hier das Jahr 2016 mit dem Jahr 2062 vergleicht. Denn diese Revision wird ihre volle Wirkung in 46 Jahren erzielen, das schreibt übrigens dann die Regierung auf Seite 20 ja selbst, dass die Tabelle auf Seite 19 eben bereits alles berücksichtigt hat: die Kombination der erhöhten Beitragssätze, den Wegfall des Freibetrages, den früher einsetzenden Sparprozess und die Herabsetzung der Eintrittsschwelle. Das ist einfach das Dilemma. Und im Prinzip müssten wir hier fast auch einen Interventionsmechanismus wie bei der AHV einbauen. Dann könnten wir uns mitunter auch schon wieder schnellhaft über diesen Punkt unterhalten. Ich anerkenne die Argumente der Regierung schon, dass sie sagt, ja, die Lohnnebenkosten sind sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer wichtige Punkte. Aber Sie wissen natürlich auch, in der Schweiz sprechen wir hier von ganz anderen Lohnnebenkosten. Die Schweiz ist nicht überall besser als wir, das sieht man auf der Seite 19 natürlich auch: Gerade in den unteren Einkommensklassen bis etwa zu einem Jahreslohn von CHF 21'000 muss die Schweiz sicherlich auch noch nachbessern die nächsten Jahre.Dann haben Sie, Herr Vizeregierungschef, ausgeführt, eine Mehrheit der Arbeitgeber habe bereits bessere Leistungen. Das ist löblich und wunderbar - nur, versetzen Sie sich einmal in die Lage dieser Unternehmungen. Die haben höhere Lohnnebenkosten und müssen konkurrenzieren mit Unternehmungen, die hier das Minimum fahren. Auch aus dieser Betrachtungsweise wäre es doch gut, wenn man hier gleich lange Spiesse hätte, nicht nur über den Rhein, sondern auch innerhalb Liechtensteins. Denn da haben wir eine Konkurrenzsituation, die nicht unbedingt von Vorteil ist für eben fortschrittliche Arbeitgeber. Und dann im Endeffekt das Risiko von Ergänzungsleistungen: Mit diesen minimalen Beiträgen sprechen wir auf lange Sicht auch von zusätzlichen Ergänzungsleistungen. Diese Leistungen, die bezahlen Staat und Gemeinden, und ich wäre halt dafür, dass man selber spart: Spare in der Zeit, so hast du in der Not. Das gilt auch hier - und deshalb werde ich diesen Antrag der Freien Liste unterstützen.Und wie gesagt, auf Seite 19 vergleicht man 2016 mit 2062, das sind eben 46 Jahre Differenz und was dann in 46 Jahren in der Schweiz ist, das wissen wir alle nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Wenn ich das richtig verstanden habe, bewegen sich die Umwandlungssätze zwischen 4,2% und 7%, je nach Pensionskasse. Das ist eigentlich auch zu hinterfragen, weil der Arbeitnehmer ja nicht bestimmen kann, bei welcher Pensionskasse er in Pension geht. Und bei der einen bekommt er CHF 4'200 für die gleiche Einzahlung und bei der anderen CHF 7'000. Aber das hat jetzt nichts mit dieser Revision zu tun, aber ich meine, dieser Unterschied ist einfach frappant. Dann habe ich noch eine Frage zu Abs. 7: Die Arbeitslosenversicherungskasse bezahlt ja auch Beiträge. Wie viel bezahlt die Arbeitslosenkasse? Bezahlt die 8% oder bezahlt die mehr? Den Antrag der Freien Liste werde ich nicht unterstützen, weil 4% und 4% ab 19 Jahren schon eine Verbesserung ist und eine Lohnkostensteigerung von 0,2% am Morgen abgelehnt wurde. Und jetzt will man 2%, also das passt nicht zusammen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich möchte dem Abg. Wendelin Lampert für sein Votum danken. Er hat es noch einmal wunderbar zusammengefasst, worum es uns hier auch geht. Ich möchte aber auch die Ausführungen des Regierungschef-Stellvertreters verdanken. Sie waren auch sehr ausführlich und haben sich ernsthaft mit unseren Vorschlägen auseinandergesetzt. Für mich ist einfach noch einmal klar herausgekommen, dass ein Versuch gemacht wird, an die Freiwilligkeit zu appellieren, und zwar eigentlich bei beiden Themen, die wir angesprochen haben. Zum einen bei der Beitragshöhe, dort appelliert die Regierung, man solle freiwillig mehr tun. Aber auch bei der Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer appellieren Sie eigentlich auch an die Freiwilligkeit der Arbeitgeber, hier mehr zu tun. Und gleichzeitig denken wir aber schon laut über eine nächste Revision nach, weil wir ja heute schon wissen, dass es nicht reicht, um den Lebensstandard fortzuführen, wenn man eben im Minimum versichert wird und sich nicht auf diese Freiwilligkeit verlassen kann. Und damit sind wir - wie es auch der Abg. Wendelin Lampert noch einmal wiederholt hat - als Staat am Schluss dann einfach bei den Ergänzungsleistungen vermehrt gefordert. Und für mich ist das ein zentraler Satz, dass eben die Lebenserhaltung angemessen fortgeführt werden können sollte, auch im Pensionsalter, im Rentenalter. Und deshalb finden wir unsere Vorschläge zum heutigen Zeitpunkt, nicht bei einer späteren Revision, sondern jetzt angezeigt und richtig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bin schon sehr erstaunt, wie die Argumentation des Abg. Wendelin Lampert und der Freien Liste heute Nachmittag sich fast zu 180 Grad wendet. Heute Morgen konnte man gar nichts mit der Schweiz vergleichen und jetzt sind die Vergleiche mit der Schweiz anzustreben. Heute Morgen: Eine 0,2-prozentige Erhöhung wurde als «massiv», als «drastisch» erklärt. Und jetzt sind 2% angemessen. Ich verstehe Sie nicht, Herr Lampert, und die Freie Liste sowieso nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte einfach noch einmal kurz zusammenfassen, um was es geht. Es geht hier um die Minimumbeiträge. Hiervon sind eben genau jene Personen - man könnte sie vielleicht «verletzliche Gruppen» nennen - betroffen, und es geht hier eben nicht wie bei der AHV um eine generelle Anpassung der Sätze um 0,2%. Und vor allem der Vergleich mit der Schweiz bei der AHV hinkt eben, weil wir knapp elf Jahresausgaben auf der hohen Kante haben. Der Herr Regierungsrat Mauro Pedrazzini hat es treffend ausgeführt: Wir haben dort einen vierten Beitragszahler. Und hier haben wir eben leider keinen vierten Beitragszahler oder wir haben ihn indirekt darüber, dass eben diese Fonds auch eine Verzinsung haben. Nur - diese Verzinsung wird je länger, je weniger und die wird sich negativ auf die Umwandlungssätze, sprich auf die Renten, auswirken. Und dem muss man unbedingt entgegenhalten. Und ich anerkenne die Bemühungen des Herrn Regierungschef-Stellvertreters. Seine Vorlage - wir haben das auch schon mehrmals gesagt - geht in die richtige Richtung. Sie ist aber zu wenig stark ausgeprägt.Hier geht es um individuelles Ansparen, und wenn das individuelle Konto am Ende des Erwerbslebens eben nicht genug gefüllt ist, das Geld einfach nicht vorhanden ist, um würdig zu überleben respektive seinen Unterhalt zu finanzieren, dann wird der Staat direkt einspringen müssen und die Gemeinden auch. Die sind 50% zu 50% dann dafür besorgt, die Ergänzungsleistungen zu organisieren. Und das wird «lustig» werden die nächsten Jahre. Es wird eben leider nicht lustig werden, das ist das grosse Problem. Und Sie können sich dann darauf freuen, wenn dann die Babyboomer-Generation, die noch nicht 40 Jahre in dieses System eingezahlt hat, in die Rente kommen wird. Das wird ein Problem werden. Abschliessend: Mir ist klar, dass dieser Antrag heute keinen Erfolg haben wird, trotzdem war es uns äusserst wichtig, ihn einzubringen, weil ein weiteres Mal dieses Problem diskutiert gehört. Es ist wichtig, dass wir an diesem Problem dranbleiben und dass diese Reform nicht eine abschliessende Reform ist für die nächsten 20 Jahre. Man kann dieses Gesetz nicht 20 Jahre liegen lassen, wenn man verantwortungsvolle, weitsichtige Politik machen will. Die Beiträge müssen früher oder später erhöht werden oder es muss an einem anderen Punkt angesetzt werden, um die Sparbemühungen zu vergrössern, und zwar im Minimum. Es ist klar: Es ist schön und es ist auch gut, dass viele Personen in Liechtenstein mehr als obligatorisch versichert sind, dass sie höhere Beiträge haben und dass sich die Arbeitgeber stärker als mit 50% beteiligen. Das ist gut so - nur, wir müssen eben mit einem Gesetz vor allem auf die anderen achten. Freiwillig ist gut, aber es reicht leider nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Vergleiche hinken immer, aber ich denke, den Vergleich zu heute Morgen müssen wir trotzdem ziehen. Also wir haben ja heute Morgen die Frage gestellt: Ist der Antrag des Abg. Herbert Elkuch mit den Arbeitgebern/Arbeitnehmern abgesprochen? Da wurde ja die Antwort gegeben: Er ist nicht mit ihnen abgesprochen, und das war dann auch ein Argument, diesen Antrag abzulehnen. Und ich denke, man könnte diese Frage auch hier stellen: Ist dieser Erhöhungsantrag abgesprochen worden? Es sehen ja nicht alle Ihr Gesicht, Herr Lageder, aber Sie lächeln und Sie wissen ja auch, Sie haben es ja schon vorweggenommen: Dieser Antrag wird ja wahrscheinlich hier keine Mehrheit finden, weil dieser Antrag ja auch nicht abgesprochen worden ist mit den Betroffenen. Ich gebe Ihnen aber recht, so wie viele auch heute Morgen dem Abg. Herbert Elkuch recht gegeben haben. Er hatte eigentlich mit seinem Antrag in die richtige Richtung gezielt, hat aber trotzdem keine Mehrheit gefunden. Und das stimmt eigentlich für Ihren Antrag eben auch. Im Prinzip treffen Sie schon den richtigen Punkt. Nur, wir haben gesagt, vielleicht ist noch nicht die Zeit gekommen, vielleicht braucht es noch mehr Bewusststeinsmachung für dieses Problem. Ich werde diesem Antrag jetzt auch nicht zustimmen, so wie ich halt dem Antrag von heute Morgen auch nicht zugestimmt habe. Das scheint mir irgendwie konsequent. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich kann den Abg. Harry Quaderer vertrösten, ich verstehe auch nicht immer alles - das gibt es des Öfteren, das ist kein Problem. Der grosse Unterschied zu heute Morgen ist einfach: Da haben wir davon gesprochen, dass wir - fast - in der Nähe von der Schweiz sind. Die Schweizer haben 8,4% und wir haben heute 8,1% beschlossen, also 0,3% Differenz. Beim BPVG: Statt 12,5% wie die Schweizer haben wir 8%. Das sind 4,5% tiefer. Wenn wir jetzt den Vorschlag von Herbert Elkuch nehmen, müsste er einen Antrag stellen auf mindestens 12% - wenn wir die gleichen Bedingungen betreffend die Freibeträge hätten. Ich weiss schon, gerade wenn man sich die Seite 19 betrachtet, sieht man doch, dass gerade in den unteren Einkommensklassen eben die Schweiz sicherlich auch Nachholbedarf hat. Mitunter kann hier auch die Schweiz von uns einmal etwas übernehmen. Aber wie gesagt: Der Unterschied mit der Schweiz, also wenn wir den jetzt hernehmen, dann müsste der Abg. Herbert Elkuch einen Antrag stellen, der in etwa bei 12% liegen würde. Dann wäre er knapp unter dem Schweizer Niveau, das ist nämlich bei 12,5%, und dann wäre es in etwa synchron zum AHV-Antrag. Das könnte ich dann auch unterstützen.Dann zum Umwandlungssatz, den der Herr Vizeregierungschef erwähnt hat, von 4,2%: Können Sie hier noch genauere Ausführungen machen, wo das ist. Oder ist das eine Zahl aus der Schweiz?Landtagspräsident Albert Frick
Herr Regierungschef-Stellvertreter, wollen Sie direkt antworten?Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, wenn ich kurz hier präzisieren darf. Diese 4,2% stammen aus der Frühpensionierungslösung. Das ist der tiefste Satz bei Frühpensionierungen bei der staatlichen Pensionskasse - nach diesen neuen Vorgaben, die die SPL kommuniziert hat. Da ist man bei rund 4,2%, das ist aber nur bei Frühpensionierung mit 58. Beim ordentlichen Pensionsalter wäre das Minimum, der tiefste Satz, neu dann 5% bei der SPL; und aktuell sind die Umwandlungssätze beim ordentlichen Pensionsalter zwischen 5,4% und 7%. Also das hat auch der Abg. Elkuch richtig präzisiert. Dieser allertiefste Satz, den ich erwähnt habe, ist natürlich ein Sondersatz bei Frühpensionierungsmodellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, bevor man hier Beitragserhöhungen macht, würde ich einmal die erste Lohnabrechnung nach Einführung oder nach Einsetzung dieses Gesetzes abwarten, weil wir dann erstmals eine Meinungsbildung hören werden. Also im Moment ist ja alles noch still und ruhig; und ich denke, ein entsprechender Aufschrei wird dann noch kommen, wenn dann die erste Lohnabrechnung ins Haus flattert.Und ich denke auch, dass man eben zuerst diese Freiwilligkeit abwartet, dass die Sozialpartner dies verhandeln sollten. Also sie haben ja auch Gesamtarbeitsverträge, wo sie auch eigens und selbst verbesserte Leistungen vereinbaren können. Aber es ist eben auch wichtig, dass man Rücksicht nimmt, was in der Schweiz eben schon passiert, auch mit dieser Eintrittsschwelle, die wir jetzt auch dann wesentlich tiefer halten sollen. Und ich kann Ihnen nur sagen, es haben viele Liechtensteiner auch schweizerische Firmen, und dann ist die Mobilität auch gegeben, dass, wenn sie Teilzeitlöhne oder Niedriglöhne haben, die sie da werden umgehen können, dann sind die dann halt in der Schweiz angestellt und kommen dann als Dienstleister wieder zurück und rechnen so ab, wie sie eben wollen. Denn die Eintrittsschwelle bei uns ist ja dann heruntergesetzt auf CHF 13'920, und bei ihnen ist es CHF 21'120. Also ich möchte einfach sagen: Die Unternehmen sind mobil in so einem Grenzland und wir müssen schon aufpassen, dass wir da nicht zu grosse Differenzen aufweisen, die dann die Mobilität erhöhen und die nichts bringen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte noch zum Argument von Herrn Lageder zurückkommen: Die AHV habe ein Vermögen, das sei der vierte Beitragszahler. Ich hoffe natürlich, dass die Pensionskasse auch Vermögen hat, und das ist dann auch ein vierter Beitragszahler. Es ist also nicht so, dass nur die AHV einen vierten Beitragszahler hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Kollege Lageder, ich möchte das, was Sie gesagt haben, sogar verstärken: Es fehlt nicht nur der vierte Beitragszahler, es findet sogar ein Rentenklau statt. Das ist in der Schweiz die grosse Thematik. Und das kommt daher, weil die Rentenumwandlungssätze immer noch viel zu hoch sind. Was müssen die Pensionskassen jetzt halt tun? Die Rentenumwandlungssätze bringen sie nicht herunter, also muss man das Langlebenrisiko über höhere Rückstellungen absichern. Wie kommt man zu höheren Rückstellungen? Indem man halt die Erträge nicht den Altersvorsorgekonten der Versicherten gutschreibt, sondern in die eigenen Reserven bucht. Das ist halt heute schon eine Tatsache. Und das, was die Pensionskasse für das Staatspersonal mit dem Rentenumwandlungssatz gemacht hat, den auf knappe 5% runterzunehmen, das blüht in den nächsten Jahren gar allen Pensionskassen. Das ist einfach die neue Realität, die vorgezogen jetzt einfach in einer Stiftung hier im Lande realisiert worden ist. Nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben können die anderen Versicherungen den Rentenumwandlungssatz gar nicht so schnell herunternehmen, wie sie es wahrscheinlich gern täten. Das ist die eine Seite. Aber so sehr ich im Herzen das teile, was Sie sagen, so sehr ich auch der Überzeugung bin, wir müssen in der Altersvorsorge, auch in der betrieblichen Altersvorsorge, mehr tun, glaube ich einfach nicht, dass es die jetzt zur Debatte stehende Vorlage erträgt. Ich habe Angst, dass wir das Fuder überladen könnten. Es fällt mit dieser Revision ja schon der Freibetrag weg. Das Eintrittsalter wird um vier Jahre zurückgenommen. Die betragliche Eintrittsschwelle in die Versicherungspflicht wird tiefer; und seit heute Mittag wissen wir ja, dass ab Jahrgang 1958 noch ein Jahr länger gearbeitet wird. Das sind alles substanzielle Entwicklungen, die diese Vorlage beinhaltet, und mir persönlich wäre wohler, wir würden es damit gut sein lassen für den Moment.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ja, vielleicht hinken wir damit einfach mit unseren gesetzgeberischen Aktivitäten immer ein bisschen der Realität hinterher, das ist halt eben schade. Und das setzt uns auch einen gewissen Druck auf. Aber ja, das ist immer die Frage, wie weit man gehen will und wie weit man das Fuder beladen will. Ich möchte noch kurz auf das Votum des Abg. Eugen Nägele zurückkommen. Ich finde Ihre Argumentation überhaupt nicht schlüssig. Wenn Sie, nur weil wir diese beiden Vorlagen zusammen behandeln, was eigentlich Sinn macht, davon ausgehen oder so argumentieren, dass wir die Überlegungen, die dahinter stehen, eigentlich eins zu eins bei beiden Thematiken einsetzen und anwenden können. Ich denke, die Lage ist bei beiden unterschiedlich, die Voraussetzungen sind unterschiedlich, und auch die Lage, in der sich die Versicherten befinden, ist einfach sehr unterschiedlich. Dementsprechend müssen wir das auch unterschiedlich betrachten und unsere Schlüsse daraus ziehen. Und die DU-Argumentation finde ich deshalb auch nicht gerade besser als die Argumentation des Abg. Eugen Nägele. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank nochmals für das Wort. Ja, Herr Abg. Christoph Wenaweser, ich möchte Ihnen zuerst versichern, ich habe die Vorlagen im Detail gelesen, ich weiss, was drinsteht. Ich glaube, da komme ich relativ glaubwürdig herüber. Und Sie haben natürlich recht in dem, was Sie in Bezug auf die Umwandlungssätze sagen; und deswegen ist ja unser BPVBG auch wesentlich besser als das Schweizer, wo die Umwandlungssätze fixiert sind. Da werden nämlich riesige Transfers fixiert über diese Umwandlungssätze. Deshalb, versicherungsmathematisch ist völlig korrekt, dass die Pensionsversicherungen die Umwandlungssätze nun senken. Nur, für mich oder für Sie als Versicherten ist das ein relativ kleiner Trost. Sie werden de facto einfach weniger bekommen. Und das können wir halt nur auf einen Weg reparieren, wenn Sie so wollen, und zwar, dass eben mehr einbezahlt wird, gerade weil der Markt eben gegenwärtig und in naher bis mittlerer Zukunft wesentlich weniger als in der Vergangenheit liefern wird. Sie haben recht, es findet eine gewisse Verlagerung zu den Rentnern statt, weil die Umwandlungssätze nicht über Nacht angepasst werden können. Und ich finde das auch richtig, dass es nicht über Nacht passieren kann, weil auch ein gewisser Schutz - würde ich einmal sagen - in Richtung Treu und Glauben gegenüber den Rentnern vorherrschen muss. Es kann ja nicht sein, dass die Rente über Nacht dann um 30% geringer ausfällt, als sie noch am Vortag geplant war. Das geht ja auch nicht. Nur - Fakt ist und bleibt: Unser Minimum ist zu tief. Ich gebe Ihnen schon recht und ich verstehe auch die Argumentation des Herrn Regierungschef-Stellvertreters: Wir machen jetzt etwas und es geht in die richtige Richtung. Und sie könnten auch recht haben, dass die Vorlage vielleicht überladen ist mit diesem Antrag. Trotzdem ist es gerade wichtig, dass wir wieder über diesen Antrag diskutieren. Über kurz oder lang wird es keinen Weg an dieser oder ähnlichen Massnahmen vorbei geben, wenn nicht der Staat mit Ergänzungsleistungen einspringen soll. Und das ist das Problem. Aber ich verstehe Ihren Standpunkt und ich kann ihn auch so akzeptieren. Mir wäre es lieber, wir würden jetzt schon einen zweiten Schritt machen. Aber das Allerwichtigste ist, dass wir über diesen zweiten Schritt vor allem jetzt schon diskutieren und ihn nicht aus den Augen verlieren. Es darf nicht passieren, dass das BPVG wieder 25 Jahre liegen bleibt. Das darf nicht passieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte meinem Fraktionskollegen Wenaweser recht geben: Die Umwandlungssätze sind ein Problem. Sie können nicht so schnell gesenkt werden, wie man es müsste. Es besteht heute in den Schweizer Pensionskassen das Problem - ich bin ja auch in einer Schweizer Pensionskasse -, dass zurzeit eine Verlagerung von den Aktiven zu den Rentnern stattfindet. Das ist leider so, Sie können die Rentner nicht in dem Sinne zur Kasse bitten. Es ist ein Riesenproblem. Das Zweite an den Herrn Lageder: Sie haben schon recht, man müsste es erhöhen, aber - wie der Abg. Batliner sagt - schauen wir einmal die erste Lohnabrechnung an, was da draufsteht, wie die Leute dann aufschreien. Ich denke, es geht nur Schritt um Schritt, obwohl wir, wie die Frau Konzett gesagt hat, der Realität hinten nachhinken. Es wird nicht anders gehen, weil sonst der Katzenjammer relativ gross sein wird, wenn die ersten Lohnabrechnungen dann da sind und die Leute wissen, was sie in diese Rentenkasse bezahlen müssen. Das möchte ich nur zu bedenken geben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das Dilemma ist halt: Wenn man nur alle 25 Jahre einen Schritt macht, dann bewegt man sich relativ sehr, sehr langsam. In Menschenleben denkend, macht man dann etwa drei Schritte und nicht mehr; und das ist ein bisschen wenig und das ist hier das Kernübel. Ich befürchte, wir warten wieder viel zu lange zu, bis wir hier dann wirklich die nötigen Massnahmen setzen. Dann zu den Umwandlungssätzen: Das ist schon logisch, wenn der dritte Beitragszahler fehlt, dass hier etwas gehen muss. Was aber einfach sehr dubios ist, Herr Abg. Wenaweser, ist eben, wenn die Kasse, die bereits den tiefsten Umwandlungssatz hat, als erste bereits wieder den Umwandlungssatz kürzen muss. Das gibt doch zu denken. Ich denke mir, es gibt auch einigen Damen und Herren zu denken, sprich den 4'000 Direktbetroffenen, denen gibt das auch zu denken, da können Sie sicher sein. Denn etwas ist halt faul an der Sache.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Vielleicht ist es ein abschliessendes Votum. Wenn ich die Diskussion heute Morgen zur AHV, aber auch hier zum BPVG verfolge: Der AHV wurden ganz offensichtlich etliche Zähne gezogen, was man eigentlich hätte machen müssen, weil es eben politisch machbar oder politisch eben nicht machbar ist oder politisch gewollt oder eben nicht ganz so gewollt ist. Und hier haben wir jetzt eine ähnliche Diskussion. Man sieht bei beiden Vorlagen, insbesondere bei der AHV: Die Zielsetzung war die Staatshaushaltssanierung. Man kann das Kind immer noch «Revision der AHV» und so weiter nennen - das Ziel war, einen entscheidenden Beitrag zur Staatshaushaltssanierung zu leisten. In den Massnahmen, die man getroffen hat, die eine nachhaltige Reform der AHV und hier auch des BPVG erreicht hätten: Wenn man das alles hineingepackt hätte, was man hätte machen müssen, dann würden beide Vorlagen völlig anders ausschauen. Man hat davon gesprochen - und die Politik ist leider so -, das Machbare zu machen. Es ist ein Spiel auf Zeit und die Zeit wird immer knapper werden. Und wie verantwortungsvoll das von den heutigen Politikern letztlich ist, das werden zukünftige Generationen entscheiden. Wir werden von der Gegenwart eingeholt werden und dann werden wir von keinem «Katzenjammer» sprechen, sondern dann wird ein Geheule losgehen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke schön.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Herr Kollege Lampert, ja, das gibt den 4'000 Versicherten sehr zu denken und es gibt auch mir zu denken. Wir beide wissen, glaube ich, sehr genau, wo das herkommt. Ich glaube, diese Vorsorgeeinrichtung hat im Moment noch einfach etwas zu viel Fremdkapital. Und wo das herkommt, wissen wir auch. Aber diesen kalten Kaffee brauchen wir jetzt nicht mehr aufzuwärmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das Wort hat der Regierungschef-Stellvertreter. Danach denke ich doch, dass die Argumente in reichlichem Masse ausgetauscht wurden und wir zur Abstimmung schreiten könnten. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich beginne gerade hinten, Herr Abg. Marxer. Also beim BPVG kann ich keinerlei Staatshaushaltssanierungsmassnahme erkennen. Sie haben es etwas vermischt. Das andere dürfen gerne meine Kollegen auf der Regierungsbank mit Ihnen diskutieren. Aber bei der zweiten Säule ist sicher keine Staatshaushaltssanierung involviert. Dann zum Abg. Thomas Lageder und auch zum Abg. Wendelin Lampert: Ich möchte Ihnen schon noch einmal sagen, diese Massnahmen, die wir hier heute vorschlagen und hoffentlich auch beschliessen, die treffen eben genau diese Vorsorgeeinrichtungen, die bei den tiefen bis mittleren Einkommen angesiedelt sind. Das trifft besonders diese Menschen, und dort wollen wir ja helfen. Und diese Massnahme verdoppelt die Vorsorge für diese Menschen in diesem ersten Schritt. Und der Abg. Manfred Batliner hat völlig recht, wenn er sagt, wenn wir jetzt das Fuder überladen - oder es war der Abg. Wenaweser, der das gesagt hat - und noch einmal etwas draufpacken, dann befürchte ich auch, dass die Akzeptanz für diese Reform scheitern wird. Und ich glaube, wichtig ist auch bei Reformen einfach, dass man Dinge tut, die akzeptiert werden von der Mehrheit. Das ist Teil der Demokratie. Und wenn Sie sagen, Sie würden jetzt vorschlagen, dass man jetzt schon den zweiten Schritt macht, dann machen Sie den ersten und den zweiten Schritt gleichzeitig - und das ist halt wie beim Sport: Wenn man zwei Schritte auf einmal macht, kann man sich auch eine Zerrung holen. Und ich glaube, es wäre schade um die Reform, wenn wir uns bei dieser Reform eine Zerrung holen oder sogar den Fuss brechen. Darum schlage ich vor, wir machen eben einen Schritt nach dem anderen und warten aber nicht 25 Jahre, da bin ich völlig mit dem Abg. Lampert einverstanden.Ich glaube, es gibt noch weitere Probleme, die haben Sie jetzt noch gar nicht erwähnt heute. Denken Sie an das Thema Umwandlungssatzanwendung im Zusammenhang mit der Demografie. Es gehen immer mehr Menschen jetzt in Rente. Ein Umwandlungssatz auf einem hohen Niveau wird angewandt und der ist dann festgenagelt für die nächsten 20, 30 Jahre. Und wenn es sich weiter so entwickelt in Sachen Demografie, werden immer weniger Junge immer mehr in die Pensionskassen leisten müssen, damit die Pensionskassen diese Umwandlungssätze, die man angewandt hat, sich überhaupt noch auf die Länge leisten können. Und wenn wir dann hingehen müssen und bei den Rentnern die Umwandlungssätze nachträglich noch einmal kürzen müssen oder die Rentenberechnung - auf diesen Sturm freue ich mich gar nicht. Dieses Thema steht uns noch bevor. Diese Thematik der Solidarität zwischen Alt und Jung in der zweiten Säule haben wir hier noch gar nie diskutiert. Also es kommen die nächsten zehn Jahre in Sachen Vorsorge noch einige Themen auf uns zu - hier im Landtag und in der Regierung. Ich glaube einfach, machen wir Schritt für Schritt. Und dieser Schritt, den wir hier heute vorschlagen, hilft vor allem den tiefen bis mittleren Einkommen und trifft vor allem jene Vorsorgeeinrichtungen, die sich eben sehr nahe oder direkt am Minimum bewegen. Dort greift diese Lösung heute ein und verbessert die Situation um praktisch das Doppelte im Alter. Und natürlich ist es eine lange Wirkungsdauer, Herr Abg. Lampert, da haben Sie recht. Aber diese Reform ist ja auch für ein Vorsorgewerk, das eben ein Leben lang halten soll. Und natürlich, um Massnahmen jetzt zu ergreifen, die sofort wirken, dann müssten wir dann wahrscheinlich wirklich den Staatshaushalt bemühen, sonst können wir so eine Lösung nicht finanzieren. Das hat aber auch niemand vorgeschlagen. Also ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Antrag der Freien Liste als Anregung verstehen für die Diskussion. Aber diesen zweiten Schritt jetzt schon zu tun, das führt sicher zu einer Zerrung oder zu einem Beinbruch. Und das würde ich nicht empfehlen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Marxer, Ihre Aussage hat mich jetzt doch bewogen, auch noch kurz in die Diskussion einzusteigen. Dass die Sanierung des Staatshaushaltes als Treiber für die AHV-Revision gesehen wird, das kann ich jetzt wirklich nicht verstehen. Wenn Sie die beiden Vorlagen im Detail gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass diese Aussage wirklich komplett falsch ist. Natürlich ist es so, dass der Staatsbeitrag an die AHV eine relevante Grösse darstellt, insbesondere auch für den Staatshaushalt. Aber es ging ganz klar darum, die AHV langfristig zu sichern. Das ganze Massnahmenbündel, das dem Landtag vorgelegt worden ist, zeigt es, denke ich, sehr deutlich. Und wenn man die demografische Entwicklung betrachtet, wenn man das Wachstum der Ausgaben der AHV betrachtet, wenn man das Wachstum des Umlagedefizits anschaut, dann sieht man, in welchen Dimensionen hier gedacht werden muss. Und der Staatsbeitrag wird in Zukunft eben nicht mehr diese Wichtigkeit haben, wie er heute vielleicht noch hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Darf ich daran erinnern, dass wir die AHV-Vorlage heute Morgen beraten und auch bereits abgeschlossen haben. Ich möchte diese Diskussion jetzt wirklich nicht in die Länge ziehen. Herr Abg. Wolfgang Marxer, wenn Sie noch etwas erwidern wollen, fassen Sie sich bitte kurz.Abg. Wolfgang Marxer
Ein Satz: Ich glaube, wir stimmen überein, dass man eine Vorlage lesen und zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das lobe ich mir - diese kurzen Aussagen.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, ich bin dem Abg. Herbert Elkuch noch eine Antwort schuldig betreffend Arbeitslosenkasse. Da habe ich jetzt aber noch eine Nachfrage: Die Versicherten in der Arbeitslosenkasse, wenn sie arbeitslos sind, sind nur in der Risikoversicherung als Arbeitslose und bekommen keine Alterssparleistung. Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz. Können Sie das nochmals präzisieren?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Das wusste ich eben nicht, ob da ein Beitragssatz ist oder nur die Risikoversicherung von momentan, glaube ich, 1,5%. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, werden wir jetzt über die beiden Anträge der Freien Liste befinden. Ich lasse zuerst über den Antrag zu Art. 7 Abs. 2 abstimmen, der lautet: «Der Beitrag an die Altersversicherung beträgt mindestens 10% des versicherten Lohnes nach Art. 6.» Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen die Zustimmung nicht erteilt. Dann lasse ich über den Antrag zu Art. 7 Abs. 4 abstimmen. In diesem Abs. 4 würde sich der erste Satz wie folgt ändern: «Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer mindestens 55% der Beiträge aufzubringen.» Der Rest bleibt unverändert. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht zugestimmt. Ich lasse jetzt über Art. 7 gemäss Regierungsvorlage abstimmen. Wer Art. 7 gemäss Regierungsvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Artikel wurde mit 24 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 8a Abs. 1 und 2a bis 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8a Abs. 1 und 2a bis 3a stehen zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Dann wären wir wieder bei den Reparaturanträgen. Die Aufhebung des Freibetrags in Bezug auf die Risikoleistungen und die entsprechende Streichung des Art. 6 Abs. 1a der Vorlage führt ebenfalls zu einer Anpassung des Art. 8a Abs. 1. Die entsprechenden Verweise auf Art. 6 Abs. 1a sind zu streichen. Der massgebliche Jahreslohn für die Invaliden- und Kinderrente entspricht infolge der Wiederaufhebung des Freibetrags in Bezug auf die Risikoleistungen dem zu versichernden Lohn gemäss Art. 6 Abs. 1. Sohin kann in Art. 8a Abs. 1 Bst. a und Bst. b jeweils der Zusatz «nach Art. 6 Abs. 1a» gestrichen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube, dieser Antrag ist allgemein verständlich und liegt Ihnen auch vor. Wir können darüber abstimmen. Wer dem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 8b Abs. 1 und 6a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8b Abs. 1 und 6a stehen zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Die Aufhebung des Freibetrags in Bezug auf die Risikoleistung und die entsprechende Streichung des Art. 6 Abs. 1a der Vorlage führt ebenfalls zu einer Anpassung des Art. 8b Abs. 1. Die entsprechenden Verweise auf Art. 6 Abs. 1a sind zu streichen. Der massgebliche Jahreslohn für die Hinterlassenenrenten entspricht infolge der Wiederaufhebung des Freibetrags in Bezug auf die Risikoleistungen dem zu versichernden Lohn gemäss Art. 6 Abs. 1. Das will meinen, dass in Art. 8b Abs. 1 Bst. a und auch in Bst. b der Hinweis «nach Art. 6 Abs. 1a» zu streichen wäre.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe nur noch eine Erläuterungsfrage. Was passiert mit den bestehenden Renten, werden die dann mit Gesetzesinkraftsetzung dann erhöht? Oder handelt es sich hier dann bei dieser Behandlung nur um die neuen Renten? Das würde diesen Artikel betreffen, aber auch den vorhergehenden. Danke für die Antwort.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Das ist schwierig spontan zu beantworten, da würde ich mich jetzt aufs Glatteis begeben. Ich gehe einmal spontan davon aus, dass es auch die bestehenden betrifft, aber das müsste ich Ihnen abklären. Diese Frage kann ich Ihnen spontan jetzt nicht beantworten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Das wären dann wesentliche Kostenerhöhungen, die dann in der Risikoversicherung entstehen würden, wenn das nicht nur auf die neuen Renten, die ausbezahlt werden, Anwendung finden würde. Das wäre noch interessant gewesen, was das für eine Wirkung gehabt hätte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich schlage vor, dass ich dazu noch etwas sage. Ich denke, dass die Experten der FMA auch mithören und dass ich vielleicht noch eine Rückmeldung bekomme. Dann könnte ich diese Frage auch noch beantworten. Ich möchte hier nicht ohne Rücksprache mit den Experten hier eine Auskunft geben. Ich denke, dazu wird in den nächsten Minuten eine Rückmeldung eintreffen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Eine Frage dazu: Hat das einen Einfluss auf das eventuelle Abstimmungsverhalten? Dann würde ich lieber die Sitzung kurz unterbrechen, bis wir diese Auskunft haben.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich habe soeben eine Rückmeldung seitens der FMA erhalten, dass laufende Renten dadurch nicht tangiert werden. Das ist die Einschätzung der FMA. Das würde heissen, Ihre Bedenken wären damit aus der Welt geräumt. Das ist die Rückmeldung der FMA.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann wäre das geklärt und wir können die Abstimmung vornehmen. Sie haben den Antrag des Abg. Christoph Wenaweser gehört, er liegt Ihnen auch vor und ich lasse jetzt darüber abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab, wenn Sie zustimmen wollen. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 8c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 Abs. 1a, 2a, 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1a, 2a, 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier, im Art. 9 Abs. 2a, einen kleinen Ergänzungsantrag, den ich gerne beliebt machen möchte. Ich habe Ihnen das im Vorfeld ebenfalls zukommen lassen und ich würde den Schlusssatz im Art. 9 Abs. 2a wie folgt formulieren: «Die Vorsorgeeinrichtung hat den Ehegatten vor der Zustimmung über den damit verbundenen Wegfall der Hinterlassenenleistungen zu informieren.»
Ich gebe gerne die Begründung hierzu ab: Auf den Seiten 28 ff. der Stellungnahme der Regierung äussert sich die Regierung zum Thema Ehegattensplitting - ein Thema, das ich und weitere Abgeordnete anlässlich der 1. Lesung in den Raum gestellt haben. Die Regierung bestätigt, dass als Folge des Kapitalbezugs des Altersguthabens keine Risikoabdeckung des überlebenden Ehepartners mehr besteht. Infolge der Beendigung des Versichertenverhältnisses erlischt das Recht auf die nachfolgenden Hinterlassenenleistungen. Dies steht im Gegensatz zum Rentenbezug, bei welchem dem überlebenden Ehepartner oder Kindern der versicherten Person im Falle von Tod oder Arbeitsunfähigkeit eine Rente ausgerichtet wird. Die Regierung sieht jedoch aus verschiedenen Gründen von der Einführung des Splittings der Altersgutschriften, insbesondere im Falle eines Kapitalbezugs, ab. Um den Ehepartner im Rahmen einer Kapital-auszahlung trotzdem besser zu schützen, schlägt sie in einem neuen Abs. 2a des Art. 9 vor, die Auszahlung des Altersguthabens als Kapitalleistung an die Voraussetzung der schriftlichen Zustimmung durch den Ehegatten zu knüpfen. Wie auf Seite 31 der Stellungnahme erwähnt, könnte den Vorsorgeeinrichtungen zudem die Pflicht auferlegt werden, betroffene Ehegatten vor der Zustimmung zur Kapitalauszahlung über den Verlust der Risikodeckung in Bezug auf Hinterlassenenleistungen zu informieren. Ich denke, diese Informationspflicht ist zwingend vorzusehen. Der Ehepartner sollte nur in voller Kenntnis über die Konsequenzen seines Einverständnisses zum Kapitalbezug die Unterschrift leisten. Weiss der Ehegatte nicht, wozu er zustimmen soll, macht das Zustimmungserfordernis keinen Sinn. Die Vorsorgeeinrichtungen sind zu verpflichten, aktiv über die Folgen des Einverständnisses zu informieren. Dies gilt aufgrund der Generalklausel in Art. 2b BPVG auch für den eingetragenen Partner eines Versicherten. Deshalb habe ich folgende Ergänzung und ich lese den ganzen Abs. 2a: «Ist der Versicherte verheiratet, so ist die Auszahlung der Kapitalabfindung für die Altersleistung nach Abs. 2 nur zulässig, wenn der Ehegatte schriftlich zustimmt. Kann die Zustimmung nicht eingeholt werden oder wird sie ohne triftigen Grund verweigert, so kann das Gericht angerufen werden. Die Vorsorgeeinrichtung hat den Ehegatten vor der Zustimmung über den damit verbundenen Wegfall der Hinterlassenenleistungen zu informieren.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Vielen Dank. Dieser Antrag ist für uns unbestritten und nötig, absolut sinnvoll. Bevor der Herr Minister vielleicht noch darauf antwortet, bitte ich ihn, in seine Antwort Folgendes miteinfliessen zu lassen: Es heisst auch in der Begründung: Die Regierung sieht jedoch aus verschiedenen Gründen von der Einführung des Splittings der Altersgutschriften, insbesondere im Falle des Kapitalbezuges, ab. Vielleicht können Sie diese Gründe nochmals nennen. Und ist es richtig, dass ein Splitting den grössten Schutz für den Ehepartner bringen würde? Und alles andere ist mit Unterschrift, mit Erklärungen etc., aber es bleibt de facto der grösste Schutz für den Ehepartner - und das ist in der Regel die Frau -, dieser Schutz wäre mit einem Splitting gegeben. Und deshalb wären die Gründe, weshalb das nicht möglich sein soll, wenn es gewünscht wird von beiden, schon interessant.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin für Ihren Antrag. Ich möchte Sie nur fragen, erkennen Sie hier ein gewisses Missbrauchspotenzial mit diesem Kapitalbezug, der hier vonstattengeht? Haben Sie Angst um dieses bezogene Kapital? Und wäre nicht die Notlösung dann noch: Wenn das Kapital effektiv weg wäre, dann gibt es ja noch Ergänzungsleistungen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Wendelin Lampert, ich glaube, diese Diskussion hatten wir bei der 1. Lesung. Ich möchte jetzt auch nicht eine Diskussion über den vorzeitigen oder überhaupt den Kapitalbezug starten. Aber es ist - wie auch ausgeführt an der 1. Lesung und auch jetzt in der Stellungnahme - einfach eine Tatsache, dass diese Risikoabdeckung nicht mehr vorhanden ist im Falle eines Kapitalbezugs, auch im Falle eines vorzeitigen. Und aus diesem Grunde hat die Regierung teilweise jetzt doch eingelenkt, indem man eben unterrichtet werden muss, wenn bei einem Ehegatten dieses Risiko bestehen würde. Ich möchte jetzt einfach sichergehen, dass die Vorsorgeeinrichtungen auch wirklich beratend tätig sind, was ja eigentlich auch als selbstverständlich angesehen werden könnte. Aber wir wissen auch, dass die Vorsorgeeinrichtungen unter Umständen ein Interesse an einem Kapitalbezug haben könnten. Und deshalb möchte ich hier doch diese gesetzliche Verpflichtung haben. Andernfalls könnte man das auch über eine Verordnung oder eine Richtlinie regeln. Aber, ich denke, damit können wir es belassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Die Regierung unterstützt den Antrag der Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller und ist grundsätzlich - Sie haben es bereits selbst gesagt - der Meinung, man könnte das auch auf Verordnungsebene oder einem Merkblatt lösen. Aber natürlich, wenn es im Gesetz steht, ist es ganz klar. Aber die Absicht ist richtig, Ehegatten sollten über die Konsequenzen informiert sein, bevor sie unterschreiben. Daher ist diese Ergänzung durchaus vertretbar und wird meinerseits auch unterstützt.Zum Abg. Wolfgang Marxer habe ich eine Rückfrage. Auf den Seiten 28 bis 31 der Stellungnahme ist ausführlich begründet, warum das Ehegattensplitting eben nicht gemacht werden soll. Und Sie sagen, Sie hätten gerne die Gründe. Soll ich das jetzt nochmals vorlesen oder was ist Ihr Anliegen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Mein Anliegen ist, dass das auch im Protokoll ist und jetzt hier kurz zusammengefasst wird. Ich bitte Sie nicht, drei oder vier Seiten vorzulesen, sondern das Kernelement, warum das Splitting hier nicht möglich sein soll. Als kurze Aussage, ich musste mich kürzlich auch auf einen Satz beschränken, vielleicht lässt sich das in zwei Sätzen erledigen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich weiss nicht, ob sich das in einen Satz fassen lässt.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Ich kann es versuchen. Danke, Herr Präsident. Ein Satz: Ein Ehegattensplitting wäre zwar ein guter Schritt und ein guter Schutz, der aber sehr weit geht und eben zu weit geht aus Sicht der Regierung, weil verschiedene rechtliche Gründe auch gegen ein solches Splitting sprechen: Die fehlende Bindung zwischen der Pensionskasse und dem Ehegatten, es gibt keine Rechtsbeziehung, dann erbrechtliche Gründe, Fragen aus dem Ehegesetz, es gibt verschiedene rechtliche Gründe. Also insgesamt würde das zu weit gehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über den Antrag der Frau Landtagsvizepräsidentin abstimmen. Sie beantragt zu Art. 9 Abs. 2a, diesen mit einem Zusatzsatz zu versehen, der da lauten würde: «Die Vorsorgeeinrichtung hat den Ehegatten vor der Zustimmung über den damit verbundenen Wegfall der Hinterlassenenleistungen zu informieren.» Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Antrag hat mit 25 Stimmen einhellige Zustimmung gefunden. Wir stimmen noch über den Art. 9 als Gesamtes ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen, wir können weiterlesen. Art. 10 Abs. 1 und 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 und 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 Abs. 3 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 3 bis 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 Abs. 6 und 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 6 und 7 stehen zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Ich habe eine Anregung für die Verordnung, und zwar gibt es immer mehr nachrichtenlose Vermögen auf den Banken, unter anderem von Freizügigkeitskonten. Und die Konten verlangen neu Gebühren für die Bleibepost, für die Abklärungen. Und im dümmsten Fall fressen die Gebühren das ganze Vermögen auf. Ich denke, um dieses Thema müsste man sich im Rahmen einer Verordnung einmal kümmern, das einmal klären. Und das möchte ich einfach mit auf den Weg geben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, dieser Hinweis ist sicher berechtigt. Wir werden das betreffend die Verordnungsausgestaltung mitnehmen und entsprechend uns Gedanken machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann lasse ich über den Artikel abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter. Art. 13 Abs. 1 und 4a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 1 und 4a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 Abs. 2, 5, 7 und 8 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2, 5, 7 und 8 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18a Abs. 1, 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18a Abs. 1, 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 19a Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19a Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe das schon bei der 1. Lesung angemerkt. Art. 22 Abs. 3, da wurde gegenüber dem alten Gesetz beim Wort «grobfahrlässig» das Wörtchen «grob» gestrichen. Es heisst, zukünftig muss man einfach zu Bedenken geben, dass durch dieses Streichen des Wortes «grob» bei «grobfahrlässig» zusätzlich der Stiftungsrat unter Umständen eine höhere Versicherungspolice abschliessen muss, das auch wieder Kosten verursacht. Da möchte ich beliebt machen, diesen Artikel wie im alten Gesetz, Abs. 3, zu belassen - mit diesem Wort: «vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Die Regierung möchte beliebt machen, beim Vorschlag der Regierung zu bleiben - aus Gründen, die wir bereits in der 1. Lesung erwähnt haben. Denken Sie auch an andere Diskussionen, die wir in diesem Hohen Hause schon geführt haben betreffend Schwierigkeiten, in Liechtenstein eine Haftungsklage einzureichen. Wenn wir hier die Hürden so hoch halten, wie sie früher waren, werden wir niemals eine erfolgreiche Schadenersatz- und Haftungsklage hinbekommen, auch wenn eben vielleicht Anhaltspunkte gegeben wären. Ich glaube, hier geht es einfach darum, dass den verantwortlichen Organen klar sein muss, wie ihre Verantwortung ist. Es geht um Vorsorgegelder, es geht um Menschen, die damit ihr Alter planen, und es geht auch um das Einspringen des Staates, notfalls des Sicherheitsfonds. Und darum, denke ich, ist diese Aufweichung in Richtung «fahrlässig» eben richtig und angebracht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Beantwortung der Frage. Sie haben durchaus recht, es ist sicher, die Hürde hoch zu legen. Aber Sie müssen sich einfach im Klaren sein, Sie müssen auch noch Stiftungsräte zum Beispiel für eine Firmenpensionskasse finden, die dann dieses Mandat auch wahrnehmen. Das wird natürlich auf längere Zeit schwieriger, wenn Sie wirklich bei kleinem fahrlässigem Verhalten schon in der Art zur Rechenschaft gezogen werden. Ich kenne im Moment ausser einem Fall in Liechtenstein keinen Fall, wo dies stattgefunden hat. Darum möchte ich beliebt machen, diesen Artikel wie im alten Gesetz beizubehalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich möchte hier den Herrn Vizeregierungschef schon unterstützen. Ich denke mir, die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber verlassen sich auf diese Organe. Wer in ein solches Organ hineingeht, der muss sich dieses Risikos einfach bewusst sein. Er hat auch Pflichten, nicht nur Rechte. Und wie gesagt, die Versicherten gehen davon aus, dass diese Organe ihre Aufgaben korrekt wahrnehmen. Und deshalb finde ich es eben gut, wenn man hier doch auch präventiv diese Konsequenzen androht. Mitunter wirkt das Wunder, das wäre in der Vergangenheit sicherlich auch schon von Vorteil gewesen. Ich möchte jetzt hier keinen kalten Kaffee aufwärmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Nur für das Protokoll, wenn das jemand nachliest und sucht, wo das steht. Im Bericht und Antrag ist auf Seite 129 ausgeführt, warum die Regierung eben diese Streichung des Wortes «grob» vorschlägt. Auf Seite 129 des Berichts und Antrags finden Sie die entsprechende Begründung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Herr Peter Büchel, ich gehe davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag festhalten. Wir stimmen darüber ab. Der Abg. Peter Büchel schlägt vor, in Art. 22 Abs. 3 das Wort «fahrlässig» durch das Wort «grobfahrlässig» zu ersetzen. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht stattgegeben. Ich lasse über Art. 22 Abs. 3 und 4 als Ganzes abstimmen, gemäss Regierungsvorlage. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 23c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 23d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 1 Bst. b sowie Abs. 4 bis 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1 Bst. b sowie Abs. 4 bis 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 1 letzter Satz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1 letzter Satz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Sie haben letzte Woche einen Antrag der Regierung als Ergänzung zur vorliegenden Stellungnahme erhalten, in welcher die Regierung ausführlich argumentiert hat, weshalb bei den Übergangsbestimmungen ein neuer Abs. 4 eingefügt werden soll. Ich verzichte darauf, den gesamten Antrag vorzulesen. Die Anpassung wäre, in II. Übergangsbestimmungen einen neuen Abs. 4 einzufügen. Der würde lauten: «Vorsorgeeinrichtungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens von Art. 6 Abs. 1 nach Ziff. IV dieses Gesetzes in ihrem Reglement einen Freibetrag vorsehen, können weiterhin einen solchen vom Jahreslohn des Versicherten abziehen, sofern die Beiträge und Leistungen mindestens den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen. Der Pensionsversicherungsexperte hat in diesen Fällen jährlich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu bescheinigen, dass die reglementarischen Bestimmungen über die Leistungen und Beiträge den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.» Vielleicht kann ich noch ganz kurz zusammenfassen, was die Stossrichtung dieser Ergänzung ist. Es hat sich in den Diskussionen mit den Wirtschaftsverbänden, insbesondere mit dem Pensionskassenverband, mit einzelnen Pensionskassen, aber eben auch den Wirtschaftsverbänden - LIHK, Wirtschaftskammer etc. - herausgestellt, dass eben neben den bereits diskutierten Möglichkeiten, eine Lohnnebenkostenerhöhung durch die Abschaffung des Freibetrages auszubalancieren, nämlich dass man eben im Überobligatorium, über CHF 83'520, weiterhin einen Freibetrag oder zusätzlich einen Freibetrag einführt oder die Lohnobergrenze verändert in den überobligatorischen Bereichen, eine weitere Variante, die natürlich gesetzlich völlig zulässig wäre oder ist, eben eine Senkung der bestehenden Beitragssätze durch die Vorsorgeeinrichtung wäre. Das ist natürlich nur dann möglich, wenn eine Pensionskasse, eine Vorsorgeeinrichtung, sich heute schon deutlich über dem Minimum bewegt. Und es ist klar, dass jede Pensionskasse in diesem Fall die Möglichkeit hat, im Anschluss an diese Gesetzesreform die Abschaffung des Freibetrages zu kompensieren, indem sie die Beitragssätze nach unten anpasst. Ob das gemacht würde oder nicht, das ist eine Spekulation. Diese Diskussion kann man führen oder nicht. Tatsache ist, dass die Pensionskassen diese Möglichkeit sicher haben.Ein weiterer Aspekt aus dieser Erkenntnis heraus ist, dass in diesem Falle, wenn die Pensionskasse diesen Schritt unternimmt und im Bereich der obligatorischen Löhne Beitragssätze nach unten anpasst, um lohnnebenkostenneutral zu bleiben, sie dann vielleicht entweder generell eine Senkung des Beitragssatzes herbeiführt, die sogar zu einem tieferen Niveau führt, als es nötig wäre, um nur lohnnebenkostenneutral zu bleiben, oder dass individuell oder bestimmte Arbeitnehmer dann schlechter gestellt sind und andere bessergestellt sind, weil eine lineare Lösung je nach Arbeitnehmer, je nach Arbeitsverhältnis ein anderes Ergebnis zeitigen kann. Diese Diskussion und dieser Input haben die Regierung dazu bewogen, mit dem Hinblick auf die Tatsache, dass es natürlich keinesfalls die Idee dieser Vorlage ist, bestehende gute Lösungen zu verschlechtern, sondern eben vor allem tiefe und schlechte Lösungen oder ungenügende Lösungen zu verbessern, dass es daher angebracht ist, jenen Pensionskassen, die bereits heute deutlich über dem Minimum sind, diese Option offenzuhalten, dass sie weiterhin den Freibetrag anwenden können. Mit der Prämisse aber, dass sie eben in jedem einzelnen Fall durch ihren Pensionsversicherungsexperten der FMA bescheinigen müssen, jährlich, dass alle ihre Versicherten die Minimumvorgaben einhalten. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass eben viele Vorsorgeeinrichtungen oder Anschlusswerke reagieren müssen, wenn sie sich in der Nähe des aktuellen Minimums bewegen. Also eine Pensionskasse oder eine Vorsorgeeinrichtung, ein Vorsorgeplan, der im Moment nur 8% vorsieht als Beitragssatz, der kann unmöglich auf die Abschaffung des Freibetrags verzichten, weil ansonsten eben die Prämisse dieser Übergangsbestimmung, nämlich das neue Minimum einzuhalten, verletzt würde. Das heisst, Pensionskassen mit Vorsorgeplänen beziehungsweise Vorsorgeeinrichtungen mit Beitragssätzen in der Höhe des aktuellen Minimums und des neuen Minimums von 8%, die müssen den Freibetrag abschaffen. Also diese Möglichkeit, den Freibetrag stehen zu lassen, haben nur Pensionskassen, die sich deutlich über dem Minimum von heute bewegen. Die Wirtschaftsverbände haben diese zusätzliche Möglichkeit gewünscht und auch sehr gut begründet und insbesondere von diesen Verbänden wurde diese zusätzliche Möglichkeit jetzt auch explizit begrüsst.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann lasse ich über II. Übergangsbestimmungen in der von der Regierung geänderten Form abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Die Regierung hat hier ebenfalls bereits schriftlich den Antrag gestellt, dass Ziff. IV Abs. 2 um den Zusatz «und 4» ergänzt werden muss, weil eben die Übergangsbestimmungen vorher bei Ziff. II bereits angepasst wurden. Der neue Abs. 2 bei Inkrafttreten lautet demnach: «Art. 4, 4c, 6 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 1a und 4 bis 6, Art. 7, 8a Abs. 1, Art. 8b Abs. 1, Ziff. II Abs. 2 und 4 (Übergangsbestimmungen) und Ziff. III (Koordinationsbestimmung) treten am 1. Januar 2018 in Kraft.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ungern muss ich aber den Herrn Regierungschef-Stellvertreter in der Konsequenz meiner Reparaturanträge noch etwas korrigieren. In Abs. 2 des Inkrafttretens wäre das «1a» zu streichen. Den haben wir auch heute bereits ausser Kraft gesetzt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nur «1a»?Abg. Christoph Wenaweser
Lediglich das «1a» ist zu streichen. Dieser Antrag liegt Ihnen vor.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Vielleicht noch ergänzend eine Verständnisfrage zu diesem Absatz des Inkrafttretens. Es ist ja eher ungewöhnlich, dass ein Teil der Bestimmungen per 1. Januar 2017 in Kraft tritt und der andere Teil per 1. Januar 2018. Frage: Das ist eine Konzession an wen? Wenn es keine Konzession ist, dann können Sie das vielleicht ausführen. Und was mich auch interessieren würde: Lässt sich die Konsequenz aus diesen unterschiedlichen Inkrafttretensdaten zumindest in Worten quantifizieren? Wer, wo, was ändert sich per 1.1.2017 und danach per 1.1.2018? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Zuerst zum Abg. Wenaweser, Sie haben recht: Dieser Antrag, den ich vorgebracht habe, ist eine Woche älter als Ihr Antrag, deshalb fehlt die Streichung des «1a». Sie haben völlig recht, dieser Punkt «1a» muss natürlich heraus aus diesem Schlussabsatz. Danke für die Konsequenz, die Sie an den Tag legen bei dieser Rückanpassung. Dann zum Abg. Marxer: Das ist keine Konzession an irgendjemanden, sondern es hat erstens gleich wie bei der AHV auch damit zu tun, dass bestimmte Anpassungen nötig werden. Wir gehen davon aus, dass doch viele Pensionskassen oder Vorsorgeeinrichtungen den Freibetrag jetzt in Konsequenz abschaffen, weil damit eben auch viele Vorteile verbunden sind. Aufgrund der Altersveränderungen, aufgrund der sonstigen Anpassungen im Gesetz gibt es einige Dinge, die finanzielle Konsequenzen haben, und das braucht Anpassungen bei den Reglementen. Für diesen Prozess wollten wir genügend Zeit vorsehen, damit die Vorsorgeeinrichtungen genügend Zeit haben, diese Anpassungen in den Reglementen sauber aufzugleisen und mit den Arbeitnehmern in den entsprechenden Organen auch zu diskutieren. Also das ist einfach die Konzession bei den technischen, finanziellen Bestimmungen, dass man genügend Zeit hat, die Reglemente entsprechend anzupassen. Also die organisatorischen Bestimmungen, die einfach die Arbeit des Stiftungsrates, zum Beispiel Corporate Governance, betreffen, diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2017 schon in Kraft, weil die nicht die Reglemente betreffend die Versicherten betreffen, sondern das ist die Arbeitsweise der Organe. Das kann schneller passieren; und die Anpassungen in den Reglementen brauchen mehr Zeit - deshalb dieser Split in der Inkrafttretenssache.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann stimmen wir über Inkrafttreten ab. Der richtige Wortlaut unter Berücksichtigung der Änderungen wäre jetzt also: «2) Art. 4, 4c, 6 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 4 bis 6, Art. 7, 8a Abs. 1, Art. 8b Abs. 1, Ziff. II Abs. 2 und 4 (Übergangsbestimmungen) und Ziff. III (Koordinationsbestimmung) treten am 1. Januar 2018 in Kraft.» Wer diesem Inkrafttreten stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Somit haben wir die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. -ooOoo-
gesetz betreffend die Abänderung des gesetzes über die invalidenversicherung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Art. 77bis Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77bis Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt. Ich benutze die Gelegenheit, um unsere soeben eingetroffenen Gäste herzlich im Landtag zu begrüssen. Wir können weiterlesen. Art. 77ter Sachüberschrift und Abs. 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77ter Sachüberschrift und Abs. 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 77quater Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77quater Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Somit haben wir die Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. -ooOoo-
gesetz betreffend die Abänderung des gesetzes über die betriebliche personalvorsorge des staates
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates.Art. 8 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Auch hier verweise ich auf den schriftlich ergangenen Ergänzungsantrag seitens der Regierung. Die Ausgangslage bei der staatlichen Pensionsvorsorgeeinrichtung ist eine andere als bei den privaten im Rahmen des BPVG, weil bei der staatlichen Vorsorgeeinrichtung die Beitragssätze gesetzlich fixiert sind. Deshalb besteht für die staatliche Pensionskasse keine Möglichkeit, selber lohnnebenkostenneutral zu reagieren. Sie hat diese Wahlmöglichkeit im Unterschied zu den privaten Pensionskassen nicht, die deutlich mehr als das Minimum versichert haben. Auch die staatliche Pensionskasse hat ja deutlich höhere Beitragssätze als die minimalen von je 4%. Deshalb der Antrag der Regierung hier, aufgrund der anderen Ausgangslage den Freibetrag im Gesetz zu belassen, damit die staatliche Pensionskasse gleich lange Spiesse wie die private Seite hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich möchte hier auch keinen kalten Kaffee aufwärmen, aber Sie wissen ja, es gibt drei Sparpläne, A, B und C. Im Sparplan B ist die Basisvariante bei den Jahrgängen zwischen 24 Altersjahren und 33 Altersjahren nicht bei 8%. Jetzt frage ich mich nur: Ist in diesem Art. 8 Abs. 1 eben kein Sparplan B und C vertreten, ist es jetzt nur Sparplan A? Das könnte sein, ich weiss es nicht. Und wenn dem so wäre, dann frage ich mich zu Abs. 4: Müssten wir dann in Abs. 4 nicht fix vorsehen, dass, sollte ein freiwilliger Anschluss die Idee haben, dass man eben nur 8% versichert, man dann sagt, dann muss man diesen Freibetrag eliminieren, wie es ja bei anderen auch wäre. Wer bis jetzt nur 8% hatte, der muss diesen Freibetrag abziehen. Sprich, es ist 100% vom Lohn versicherungsberechtigt betreffend Pensionskasse. Und die zwei Fragen, die hätte ich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, diese Fragen sind natürlich sehr berechtigt, Herr Abg. Lampert. Sie finden die Ausführungen dazu auf Seite 9 des Regierungsantrags, dass eben die Anpassung bei Sparbeiträgen unter 8% auch die freiwilligen Anschlüsse betrifft, und das muss nachvollzogen werden, weil gemäss Art. 3 SBPVG eben das BPVG anwendbar ist, soweit das SBPVG nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Das heisst, auch die SBPVG-Versicherten müssen in Zukunft mindestens 4% und 4% haben. Also diese Sparpläne sind nicht mehr möglich unter 8%, da gilt die generelle Regel des BPVG. Und betreffend die freiwilligen Anschlüsse, also diese mit Anschlussvereinbarung angeschlossenen Betriebe, gilt ebenfalls auch die Bestimmung des BPVG. Das heisst, die sind zwar nicht an diese obligatorische Freibetragsbestimmung gebunden, haben sich aber an die Freibetragsbestimmung des BPVG eben zu halten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Heisst das jetzt konkret, sollte jemand in Art. 8 Abs. 1 inkludiert sein, sprich ein Anschluss, und er hat den Sparplan B gewählt, dann müsste er ja neu diesen Koordinationsabzug eliminieren? Und ich habe einfach ein wenig die Vermutung, dass wir auch in Art. 8 Abs. 1 Anschlüsse haben, die eben den Sparplan B haben. Und nach meinem Dafürhalten müssen dann alle in Art. 8 Abs. 4 inkludiert werden, und diese dürfen diesen Koordinationsabzug eben nicht mehr berücksichtigen, wenn sie nur 8% hätten. Aber man kennt ja die neuen Vorsorgepläne nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, Ihre Interpretation ist richtig. Diese Minimumgrenze von 8% gilt, und bei den angeschlossenen Betrieben gelten die neuen Vorgaben des BPVG. Das heisst, dort, wenn man nur bei 8% ist, muss man den Freibetrag abschaffen, ansonsten hält man das Gesetz nicht ein. Das ist wie bei den anderen Vorsorgeeinrichtungen auch. Das haben Sie richtig interpretiert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse über Art. 8 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 4 gemäss geänderter Regierungsvorlage abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir können weiterlesen. Art. 12 Abs. 3 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 3 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 15 erledigt. Wir machen jetzt 25 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16 bis 16:30 Uhr).
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