Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) (Nr. 134/2015); [1. Lesung: 4. Dezember 2015] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 26/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz).Diese Vorlage wurde am 4. Dezember 2015 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 26/2016. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes beginnen. Art. 2 Abs. 1 Bst. c und d sowie Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. c und d sowie Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 Abs. 1 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 Abs. 1 Einleitungssatz und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 Einleitungssatz und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 1 Bst. d und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1 Bst. d und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 45 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 Abs. 1 Bst. a bis c und e sowie Abs. 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Abs. 1 Bst. a bis c und e sowie Abs. 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49a steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe da eine Frage. Unter Abs. 1 Bst a steht: «im Inland einer Erwerbstätigkeit nachgehen und die Voraussetzungen nach Art. 20 Abs. 1 Bst. a erfüllen; oder ...» Meine Frage ist, Verbleiberecht nach dem Tod, das heisst, wenn er in der Schweiz arbeitet, hätte er kein Verbleiberecht, dieser Lebenspartner? Vielleicht kann die Regierung hier noch einen Satz dazu sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, der Wortlaut des Gesetzes sagt «im Inland», damit kann nur Liechtenstein gemeint sein. Das kann man nicht anders auslegen, denke ich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich denke nur, ein Verbleiberecht nach dem Tod eines Partners: Dass dieser Lebenspartner dann unbedingt im Inland arbeiten muss, um hier zu bleiben, finde ich doch ein wenig hart, dass er dann bei einer Beschäftigung in der Schweiz das Land zu verlassen hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich wäre froh gewesen, hätten Sie diese Frage bei der 1. Lesung gestellt, dann hätte man das sauber beantworten können. Art. 22 verweist auf ein Verbleiberecht mit CH-Tätigkeit, aber ich müsste das jetzt auch genauer nachprüfen. Die Voraussetzungen nach Art. 22 umfassen auch die Schweiz. Also wenn man dann Art. 22 nachschaut, ich habe das Gesetz jetzt auch hier, dann ist dort eben auch die Schweiz umfasst, so weit meine Auffassung. Und deshalb gilt das dann auch für die Schweiz. Aber Inland, das ist klar, Inland ist Liechtenstein. Aber es gibt eben eine andere Bestimmung, die dann die Schweiz auch umfasst. Aber sonst müssen Sie einen Änderungsantrag stellen. Wenn Sie das sauber abgeklärt haben, Herr Abg. Büchel, dann bitte ich Sie, einen entsprechenden Antrag zu stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Beantwortung der Frage. Nur beim Durchsehen ist mir eben das aufgefallen, dass hier Inland speziell erwähnt wird. Ich muss gestehen, ich habe das Gesetz - Art. 22 - nicht betrachtet. Wenn Sie das sagen, dass im Prinzip im Art. 22 die Schweiz auch erwähnt ist, dann reicht mir das. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 49a ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 50a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 50a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 50a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 50b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 50c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und haben die Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 17 abgeschlossen. -ooOoo-