Beschluss Nr. 39/2016 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2014/95/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen) (Nr. 25/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren fort mit Traktandum 19: Beschluss Nr. 39/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 25/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Diese Richtlinie verlangt von grossen Unternehmen von öffentlichem Interesse die Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung und die Integration von Ausführungen der Diversität in den konsolidierten Jahresberichten. In diesen Erklärungen ist über nichtfinanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeit wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie über Massnahmen zur Achtung von Menschenrechten und über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung Rechenschaft abzulegen. Zusätzlich haben künftig jene Unternehmen, die in einem EWR-Mitgliedstaat börsenkotiert sind, in ihrem Corporate-Governance-Bericht das von ihnen verfolgte Diversitätskonzept sowie dessen Ziele und deren Umsetzung zu erläutern. Für die Anwendung dieser Richtlinie ist ein weiteres Kriterium zu erfüllen, nämlich: Das Unternehmen muss im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen. Wichtiger Aspekt dieser Vorlage sind auch die Erhöhung der Transparenz der Geschäftsaktivitäten dieser Unternehmen und die Reduzierung des Risikopotenzials. Der Anwendungsbereich der Richtlinie gilt für Unternehmen von öffentlichem Interesse, welche gemäss Richtlinie wie folgt definiert sind: - Unternehmen, die in einem EWR-Mitgliedstaat börsenkotiert sind,
- Banken und Versicherungsunternehmen.
Dies bedeutet de facto, dass im Land Liechtenstein zurzeit nur die drei grossen Banken betroffen wären. Diese sind jedoch aufgrund ihrer Börsenkotierung sowie strengen Offenlegungsvorschriften unterworfen und zurzeit nur an der schweizerischen Börse kotiert. Die Vernehmlassungsteilnehmer haben die Ergänzungen und gesetzlichen Änderungen durchwegs grundsätzlich begrüsst und nur minimale Anpassungen angeregt. Auf das bilaterale Verhältnis Liechtensteins zur Schweiz ergeben sich aus dieser Anpassung und nationalen Implementierung keine Auswirkungen. Da es sich beim Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der Richtlinie um einen Staatsvertrag handelt, konkret bedeutet dies eine Anpassung, bedarf es zu seiner Gültigkeit der Zustimmung des Landtags. Ich bitte Sie deshalb, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diesem Bericht und Antrag der Regierung die Zustimmung zu erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich vorab den Ausführungen meiner Vorrednerin umfassend anschliessen. Es ist, wie sie schon erwähnt hat, problemlos für unser Land, diese Anpassungen vorzunehmen, zumal der Beschluss derzeit nur auf drei Unternehmen Anwendung findet. Ganz grundsätzlich ist das Thema «Diversity Management» schon länger in aller Munde und ich bin auch froh, dass es nunmehr kein zahnloser Tiger ist, der nur in öffentlichen Verwaltungen angewendet werden soll, sondern dass nun auch grössere Unternehmen in die Pflicht genommen werden, ihre Vorgaben und ihre Umsetzungsstrategien zum Thema «Diversity Management» und somit zum Diskriminierungsabbau innerhalb ihrer eigenen Belegschaft darzustellen und zu erläutern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Die vorliegende Richtlinie hat zum Ziel, dass grosse Unternehmen von öffentlichem Interesse nichtfinanzielle Erklärungen in ihren Jahresbericht aufnehmen. Es geht dabei vor allem auch darum, Rechenschaft über Aspekte abzulegen, die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange betreffen. Die Öffentlichkeit soll sich auch ein Bild machen können, wie sich grosse Unternehmen in der sogenannten guten Unternehmensführung verhalten. Unternehmen von öffentlichem Interesse sind dabei so definiert, dass diese in einem EWR-Staat börsenkotiert sind, Banken oder Versicherungsunternehmen sind und dabei im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Beschäftigte aufweisen. In Liechtenstein betrifft dies konkret die drei grossen Banken, die sich ohnehin bereits diesen Themen widmen. Gute Unternehmensführung und Aspekte der sozialen Verantwortung werden zunehmend wichtig für die Reputation und die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitnehmenden. Die Wichtigkeit dieser Aspekte werden sich gerade Unternehmen immer mehr bewusst, die über die Landesgrenzen hinweg tätig sind. Die Fraktion der Freien Liste spricht sich für die Übernahme der Richtlinie aus und wird dieser Vorlage ihre Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 39/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 5. Februar 2016 zur Übernahme der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen die Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 19 abgeschlossen. -ooOoo-