Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes und zur Annahme des Protokolls 8 über die Aufgaben und Befugnisse der EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der Finanzaufsicht (Nr. 39/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes und zur Annahme des Protokolls 8 über die Aufgaben und Befugnisse der EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der Finanzaufsicht. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 39/2016. Er steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die vorliegenden Berichte und Anträge mit den Nummern 39 - das ist der gegenwärtige -, 34, 35, 36, 37 und 38 sind als erstes Paket zu sehen, die den Rückstau im Bereich von Finanzdienstleistungen und deren Kontrollmechanismen beheben. Da es sich um inhaltlich ähnliche Vorlagen handelt, erlaube ich mir, auch aus Effizienzgründen, diese in einem einzigen Votum zu würdigen. Bei den ersten beiden Vorlagen geht es darum, eine Überwachungsbehörde und einen Gerichtshof zu errichten. Dies ist durch die Übernahme des Europäischen Finanzaufsichtssystems (EBA, ESMA, EIOPA und ESRB) notwendig geworden. Da bei den anderen beiden EWR-Staaten, Norwegen und Island, verfassungsrechtliche Schranken bei einem direkten Durchgriff auf die Ebene der Nationalstaaten bestehen, konnte eine Lösung über die bewährte Zwei-Pfeiler-Struktur von EFTA-Überwachungsbehörde und den ESAs erarbeitet werden. So sollen zuerst Institutionen vorgeschaltet werden und es soll nur in Ausnahmefällen zu einem Eingriff auf nationalstaatlicher Ebene übergegangen werden. Die dritte Vorlage reguliert die Alternativen Investmentfonds (AIF). Mit dieser Vorlage soll nun endgültig der Weg für den Vertrieb von AIF geregelt werden. Dadurch kann ein einheitlicher Binnenmarkt geschaffen werden und für Liechtenstein ein freier Marktzugang erwirkt werden. Es besteht auch die berechtigte Hoffnung, dass durch den EWR-Pass sich zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten aus Liechtenstein heraus ergeben und gerade Schweizer Firmen Liechtenstein als Vertriebsort wählen werden, da so beide Märkte, die Schweiz und die EU respektive der EWR, bedient werden können. Die Wichtigkeit dieser Vorlage ist hoch. Die vierte Vorlage schafft eine Aufsicht zum Handel von sogenannten OTC-Derivaten. Dadurch sollen Missbrauch und Risiko reguliert und gemindert werden. Die fünfte Vorlage beschäftigt sich mit Ratings und Ratingagenturen, für die auch ein einheitlicher Binnenmarkt geschaffen werden soll. Ratings spielen eine wesentliche Rolle bei der Abschätzung von Risiken sowie letztlich bei Investitionsentscheidungen. Die letzte Vorlage schafft einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Leerverkäufe und Credit Default Swaps. Hierdurch sollen mögliche Gefahren in Bezug auf die Stabilität der Finanzmärkte minimiert werden. Alle diese Vorlagen haben gemeinsam, dass sie ein Resultat der letzten Finanzkrise sind, für zusätzliche Stabilität sorgen und die Systemrisiken minimieren sollen. Gemeinsam ist den Vorlagen ausserdem, dass es sich bei den Richtlinien um finale Entwürfe handelt. Dies ist der Dringlichkeit und der Wichtigkeit der Vorlagen für den Finanzplatz Liechtenstein geschuldet. Dieses etwas unkonventionelle Vorgehen kann daher gerechtfertigt werden. Sollten sich, abgesehen von rein redaktionellen Änderungen, auch noch inhaltliche ergeben, würde der Landtag sich noch einmal mit der Materie zu befassen haben. Davon ist aber eher nicht auszugehen. Schliesslich gilt es festzuhalten, dass durch diese neuen Regulierungen, die für den Marktzugang und somit für den Finanzplatz elementar und existentiell sind, zusätzliche Aufwände nicht vermieden werden können. Vor allem bei der FMA ist mit mehr Arbeit zu rechnen. Die Bestrebungen gehen allerdings selbstverständlich dahin, die Kosten möglichst tief zu halten. Es wird wohl aber nicht ganz praktikabel sein, ohne zusätzliche Ressourcen bereit zu stellen. Auch auf Seite der ESA ist mit Mehraufwand zu rechnen, dieser sollte sich aber durch die Anwendung bereits etablierter Strukturen in Grenzen halten. Die Fraktion der Freien Liste anerkennt die Bemühungen der Regierung sowie der EFTA-Überwachungsbehörde, die notwendigen Regulierungen schnell und mit möglichst geringem Aufwand in die Tat umzusetzen. Die Wichtigkeit und die Relevanz für den Finanzplatz sind hoch, Zeit ist kostbar. Die Fraktion der Freien Liste wird ihre Zustimmung zu allen Anträgen der Regierung bei den folgenden sechs Traktanden erteilen und bedankt sich für den Fortschritt, der in dieser wichtigen Materie erzielt werden konnte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Mein Vorredner hat bereits erwähnt, dass die folgenden Traktanden in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen, die Traktanden 20 bis 25, und deshalb können sie auch im Kontext behandelt werden. Diese Thematik ist ja ein längerer Wegbegleiter, auch dieses Hohen Hauses. Deshalb erlaube ich mir auch noch einen kurzen Rückblick. Nach der Finanzkrise 2007/2008 hat die EU-Kommission im November 2008 eine hochrangige Gruppe mit der Ausarbeitung von Empfehlungen beauftragt, wie die europäischen Aufsichtsregelungen gestärkt werden können, um die Bürger besser zu schützen und das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen. In ihrem Schlussbericht hat die hochrangige Gruppe unter anderem empfohlen, auf Unionsebene ein Gremium einzurichten, das die Risiken im Finanzsystem als Ganzes überwachen soll. Bereits im September 2009 legte die Kommission Entwürfe mit dem Inhalt vor, die bestehenden Überwachungsstrukturen der EU durch ein Europäisches System für die Finanzaufsicht zu ersetzen - bestehend aus drei europäischen Aufsichtsbehörden: nämlich eine Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), eine Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die drei europäischen Aufsichtsbehörden sowie ein Ausschuss für Systemrisiken haben ab Januar 2011 ihre Arbeit aufgenommen und die früheren Strukturen ersetzt. Um die Homogenität des Binnenmarktes zu wahren, war es wichtig, die EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island in dieses Aufsichtssystem zu integrieren. Gleichzeitig mussten die Besonderheiten des EWR-Abkommens berücksichtigt und eine Lösung gefunden werden, die verfassungsrechtlich für Norwegen und Island möglich war. Im Kern geht es bei dieser Integration darum, dass der Marktzugang zum europäischen Binnenmarkt für die EWR/EFTA-Staaten in diesem Bereich sichergestellt werden kann. Für Liechtenstein als kleine offene Volkswirtschaft und mit praktisch fehlendem Heimmarkt ist der offene und diskriminierungsfreie Zugang zu den europäischen und internationalen Märkten von essenzieller Bedeutung. Deshalb hat der Finanzplatz Liechtenstein ein eminentes Interesse, dass die vorliegende Thematik so schnell wie möglich einer Lösung zugeführt wird. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Finanzsektors ist dies aber auch im vorrangigen Interesse des Landes Liechtenstein. Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen hat seit dem Jahr 2013 die Federführung inne, um die notwendigen Schritte auf politischer und sachlicher Ebene koordiniert zu veranlassen. Es hatte in der massgeblichen Zeit bis Februar 2015 im Rahmen eines Rotationssystems auch den Vorsitz bei der EWR/EFTA-Task-Force, welche mit der EU die EWR-Lösung erarbeitete. Im ECOFIN-Ministerrat am 14. Oktober 2014 konnte nach intensiven Diskussionen während der vorangegangenen Monate zwischen der EU-Kommission und den EWR/EFTA-Staaten im Grundsatz eine Einigung über ein Modell zur Übernahme der EU-Rechtsakte zu den drei EU-Finanzmarktaufsichtsbehörden erzielt werden. Regierungschef Adrian Hasler hatte turnusgemäss den Vorsitz unter den EFTA-Staaten inne. Im Sinne der Zwei-Pfeiler-Struktur des EWR-Abkommens wird die Kompetenz zum Erlass von bindenden Entscheidungen von EBA/ESMA und EIOPA im EFTA-Pfeiler der EFTA-Überwachungsbehörde übertragen, wobei die EFTA-Überwachungsbehörde ihre Entscheidung auf einen Entscheidungsentwurf der jeweiligen EU-Aufsichtsbehörde stützt. Die Zusammenarbeit der ESAs (so werden EBA, ESMA und EIOPA zusammengefasst) und der EFTA-Überwachungsbehörde beruht auf reziproken Informations-, Kooperations- und Konsultationspflichten. Von 2013 bis Anfang 2016 wurden vom Regierungschef zahlreiche Treffen zwischen ihm und den höchsten zuständigen Beamten der EU-Kommission initiiert: zuerst mit EU-Kommissar Michel Barnier und danach mit dessen Nachfolger, EU-Kommissar Jonathan Hill, sowie auch mit dem Präsidenten der EU-Kommission Jean-Claude Juncker. Mehrere Besprechungen mit den zuständigen Ministern der EWR/EFTA-Partner Norwegen und Island fanden parallel dazu statt. Zudem gab es Treffen zwischen dem Regierungschef und einigen EU-Finanzministern, um die zuständigen Minister der EU-Staaten zu sensibilisieren und Unterstützung der EU-Staaten zu erhalten. Seit der im Oktober 2014 erzielten politischen Einigung über die Grundsätze zur Übernahme der EU-Finanzmarktaufsichtsbehörden in das EWR-Abkommen arbeiteten die Experten der EWR/EFTA-Staaten in enger Kooperation mit der EU-Kommission an der Erstellung der Entwürfe für Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der entsprechenden Rechtsakte. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen EWR/EFTA-Experten und den Experten der EU-Kommission konnte man sich über den komplexen Inhalt der Beschlussentwürfe Anfang 2016 einigen. Auch der Entwurf für ein neues Protokoll 8 zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs konnte fertiggestellt werden. Das vorliegende erste Paket deckt 31 der aktuell über 180 Rechtsakte ab, welche sich im Finanzdienstleistungsbereich im EWR-Übernahmeverfahren befinden. Um das Verfahren zur Annahme der Beschlussentwürfe zu beschleunigen und ein schnelleres Inkrafttreten der Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu ermöglichen, wollen nun die Regierungen der drei EWR/EFTA-Staaten ihre nationalen Parlamente mit Beschlussentwürfen in der Fassung, die der EU-Kommission übermittelt wurde, befassen, anstatt zuzuwarten, bis die entsprechenden Beschlüsse vom Gemeinsamen EWR-Ausschusses angenommen wurden, wie dies normalerweise der Fall ist. Auch mein Vorredner ist darauf eingegangen. In Anbetracht der bisherigen Ausführungen muss, glaube ich, nicht mehr speziell auf die Schwierigkeiten, die Komplexität und Intensität der Arbeiten hingewiesen werden. Seit mehr als drei Jahren hat die Regierung alles daran gesetzt, um eine tragfähige Lösung zu finden und so schnell wie möglich umzusetzen. Ohne Übertreibung kann von einer Zangengeburt gesprochen werden. Ich möchte lobend hervorheben, dass die Regierung unter Federführung des Regierungschefs beziehungsweise die zuständigen Stellen der Landesverwaltung langwierige und schwierige Verhandlungen einerseits mit den EWR/EFTA-Partnern und andererseits mit der EU-Kommission mit Engagement und Erfolg geführt haben. Positiv soll auch erwähnt werden, dass die betroffenen Wirtschaftsverbände laufend im Rahmen der Konsultationsgruppe Finanzmarktregulierung beziehungsweise der Präsidentenrunde informiert und mit einbezogen wurden. Abschliessend danke ich der Regierung für die von ihr und den Mitarbeitenden der Landesverwaltung geleistete Arbeit und die guten und klar strukturierten Berichte. Ich werde den unterbreiteten Anträgen meine Zustimmung erteilen. Noch kurz eine Frage an den Regierungschef, wenn Sie mir erlauben: Wenn die parlamentarische Zustimmung in allen drei EWR/EFTA-Staaten vorliegt, können Norwegen, Island und Liechtenstein sowie die EU-Seite die EWR-Übernahmebeschlüsse des ersten Pakets unterzeichnen. Nach Abschluss aller nationalen Zustimmungsverfahren treten dann die EWR-Übernahmebeschlüsse in Kraft. Hierzu möchte ich die Regierung noch anfragen, wie der aktuelle Stand der Verfahren in Norwegen und Island ist, weil wir, wie gesagt, auch davon abhängig sind. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit Abänderungen des gegenständlichen Abkommens wird die Grundlage geschaffen, das seit 2011 existierende Europäische Aufsichtssystem im Finanzdienstleistungsbereich (ESFS) in das EWR-Abkommen zu übertragen. Die Änderung des EWR-Abkommens bildet zusammen mit der Übernahme des Europäischen Finanzaufsichtssystems, dem Traktandum 21, sowie weiteren EU-Regulierungen, Traktanden 22 bis 25, das sogenannte erste Übernahmepaket zum Abbau des Übernahmestaus von derzeit über 150 EU-Rechtsakten. Die vorliegenden Beschlussentwürfe sind aufgrund der damit verbundenen Kompetenzen in der neuen EWR-Aufsichtsstruktur im Finanzdienstleistungsbereich als integrierende Gesamtvorlage zu betrachten. Das Europäische Aufsichtssystem ist ein dezentrales, mehrstufiges System aus mikroprudenziellen Aufsichtsbehörden für Banken, Wertpapiere und Märkte und Versicherungen sowie aus einer makroprudenziellen Behörde ESRB. Seit Aufsetzung der neuen EU-Finanzaufsichtsstruktur können die national zuständigen EWR-Aufsichtsbehörden, zum Beispiel die FMA Liechtenstein, als Beobachter an der Tätigkeit von EBA, ESMA und EIOPA mitwirken, jedoch ohne Stimmrecht. Seit Dezember 2010 befinden sich die vier EU-Verordnungen zur Errichtung des neuen Europäischen Finanzaufsichtssystems im EWR-Übernahmeverfahren. Die Verhandlungen für die Übernahme der EU-Rechtsakte gestalten sich angesichts der verfassungsrechtlichen Ausgangslage Norwegens und Islands schwierig beziehungsweise langwierig.Das im ersten Übernahmepaket vorgeschlagene EWR-Aufsichtsmodell basiert weiterhin auf der sogenannten Zwei-Pfeiler-Struktur des EWR. Es wird vorgeschlagen, der EFTA-Überwachungsbehörde die neuen aufsichtsrechtlichen Kompetenzen im Dienstleistungsbereich zu übertragen. Konkret werden die EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen der EFTA-Überwachungsbehörde jene Kompetenzen hinsichtlich verbindlicher Entscheidungen im Finanzdienstleistungsbereich übertragen, welche auf EU-Seite bei den erwähnten EU-Finanzaufsichtsbehörden, der EBA, ESMA und EIOPA, liegt. Die Kompetenz für den Erlass von unverbindlichen Massnahmen verbleibt auch gegenüber den EWR/EFTA-Staaten bei den EU-Finanzaufsichtsbehörden. Die EFTA-Überwachungsbehörde kann auf die nationalen Aufsichtsbehörden der EWR/EFTA-Staaten und in bestimmten Fällen sogar auf die Finanzintermediäre, welche in einem EWR/EFTA-Staat ihren Sitz haben, direkt durchgreifen. Durch diese Aufteilung der bindenden Entscheidungskompetenzen zwischen der EFTA-Überwachungsbehörde und den EU-Finanzaufsichtsbehörden kann die im EWR geltende Zwei-Pfeiler-Struktur gewahrt werden. Zugleich ist mit diesem Lösungsmodell die Gleichwertigkeit der Finanzaufsichtsregelungen im EWR gegenüber der EU gegeben und alle damit zusammenhängenden pendenten Produkt- und Marktre-gulierungen der EU, welche den EU-Finanzaufsichtsbehörden seit 2011 Kompetenzen zuordnen, ebenfalls. Diese Gleichwertigkeit mit der EU-Finanzmarktregulierung ist von enormem volkswirtschaftlichem Nutzen. So gewährleistet sie einen elementaren Beitrag zur Sicherstellung des direkten Marktzugangs von liechtensteinischen Finanzintermediären und Produkten in den europäischen Binnenmarkt und damit zu über 500 Millionen Kunden. Liechtenstein hat aufgrund der Kleinheit keinen eigenen Binnenmarkt und ist deshalb auf den Export von Finanzdienstleistungen angewiesen. Es ist gerechtfertigt, dass sich die Politik, die Verbände und die betroffenen Finanzintermediäre mit aller Kraft dafür einsetzen, diesen Markt jederzeit sicherzustellen. An dieser Stelle möchte ich insbesondere dem Liechtensteinischen Bankenverband unseren Dank aussprechen, welcher unter anderem dafür gesorgt hat, dass norwegische und isländische Marktteilnehmer und Behördenvertreter frühzeitig auf das Risiko des fehlenden Marktzugangs hingewiesen hat. Für Liechtenstein von besonders hoher Wichtigkeit und oberster Priorität ist die EWR-Übernahme des AIFMD-Pakets, im Traktandum 22. Der damit verbundene EU-Pass für Alternative Investmentfonds könnte endlich im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt genutzt werden. Liechtensteinische Fondsprodukte würden von den EU/EWR-Mitgliedstaaten offiziell anerkannt und könnten damit vereinfacht in Europa vertrieben werden. Obwohl Liechtenstein das erste europäische Land war, das die Richtlinienbestimmungen in das nationale Recht übernommen hat, konnte man bislang aufgrund der fehlenden gleichwertigen Aufsichtsstruktur keinen Nutzen davon ziehen. Die AIFMD ist ein zentraler Baustein des Fonds- und Finanzplatzes Liechtenstein. Mit der langersehnten EWR-Übernahme könnte man wieder aktiv im internationalen Markt auftreten und den Fondsplatz Liechtenstein als attraktiven Fondsstandort und Alternative zu anderen europäischen Standorten vermarkten. Auch wurden für die weiteren Regulierungspakete betreffend OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister und Leerverkäufe bereits die nationalen Umsetzungsmassnahmen abgeschlossen. Beide Durchführungsgesetze liegen final vor. Einzig betreffend die Regulierung von Ratingagenturen sind die nationalen Umsetzungsmassnahmen noch nicht abgeschlossen. Die nationalen Bestimmungen haben mit der EWR-Übernahme Geltungskraft. Dies ist jedoch nur der erste Schritt zum Abbau des EWR-Übernahmestaus. Die Finanzplatzteilnehmer sind mit Beizug ihrer Verbände und den zuständigen Behörden sehr daran interessiert, einen gemeinsamen, mit Norwegen und Island abgestimmten Übernahmefahrplan zu definieren. Somit wird sich auch der Landtag in den nächsten rund 18 bis 24 Monaten laufend mit der Übernahme von EU-Finanzmarktregulierungen auseinandersetzen müssen, damit die restlichen über 150 Rechtsakte in das EWR-Abkommen paketweise überführt werden können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe nur eine administrative Frage. Ich beziehe mich jetzt nur auf das Traktandum 20: Seite 13, personelle und finanzielle Konsequenzen, hier steht geschrieben, es kann nicht ausgeschlossen werden, «dass die neuen Kompetenzen der EFTA-Überwachungsbehörde zu einem zusätzlichen Personalbedarf bei der EFTA-Überwachungsbehörde führen», was natürlich Kosten verursachen würde. Hier wäre einfach meine simple Frage: Von was geht man hier aus? Ich nehme doch an, dass man bei solchen Sachen die Konsequenzen in irgendeine Richtung analysiert hat. Also hat man hier eine Idee, was das heissen könnte? Das kann alles heissen, was hier steht. Dass finanzielle Konsequenzen beim Aufbau von neuen Kompetenzen entstehen, ist klar. Aber in welche Richtung kann das gehen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen herzlichen Dank für diese sehr positive Aufnahme dieser Traktanden. Ich möchte gerne zuerst zum Inkrafttreten der Beschlüsse einige Ausführungen machen. Norwegen und Island werden die Zustimmung des Parlaments vor den Sommerferien einholen. Ich war vor zwei Wochen mit dem isländischen Finanzminister in Kontakt und er hat mir versichert, dass die isländische Regierung alles unternimmt, um die sogenannte «Parliamentary Resolution» vor der Sommerpause zu behandeln. Die Resolution wurde schon am 12. April dem isländischen Parlament offiziell von der Regierung vorgelegt und am 28. April für die weitere Behandlung traktandiert. Das Verfahren in der EU betreffend die interne Konsultation wurde am 21. April 2016 positiv abgeschlossen. Gemäss dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) sollten die deutsche und französische Übersetzung aller relevanten Dokumente am 19. Mai 2016 vorliegen, was eine Entscheidung des Kollegiums der EU-Kommission eventuell sogar noch vor dem EWR-Rat am 25. Mai 2016 ermöglichen würde. Danach wird dieses Dossier dem EU-Rat zur Genehmigung unterbreitet werden. Das Verfahren im EU-Rat dauert normalerweise sechs Wochen, wenn es um «einfache» Dossiers geht. Bei den vorliegenden Übernahmebeschlüssen handelt es sich um komplexe und auch für die EU-Staaten relevante Texte. Die EU-Seite schliesst nicht aus, dass die Finanzministerien von manchen EU-Staaten Bemerkungen zu den Beschlüssen haben könnten. Der Rat kann daher im besten Fall in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 18. Juli seine Zustimmung erteilen. Falls sich dies als nicht möglich erweist, findet die erste Sitzung des Rates nach der Sommerpause am 20. September 2016 statt. Nach der Zustimmungen der EWR/EFTA-Parlamente und des EU-Rates können die Übernahmebeschlüsse unterzeichnet werden. Wie schon in den Berichten erwähnt, hat Norwegen angekündigt, aufgrund der noch fertigzustellenden nationalen Umsetzungsmassnahmen nach der Beschlussfassung im Gemeinsamen EWR-Ausschuss noch ein Verfahren gemäss Art. 103 EWR-Abkommen anzumelden. Die jeweiligen Übernahmebeschlüsse können deshalb erst in Kraft treten, wenn alle drei EWR/EFTA-Staaten bereit sind - in diesem Falle erst, wenn Norwegen den Abschluss des Verfahrens notifiziert hat. Dies sollte gemäss den von Norwegen vorliegenden Informationen spätestens Ende September 2016 der Fall sein. Erfreulicherweise wird die isländische Regierung kein Verfahren gemäss Art. 103 EWR-Abkommen anmelden. Der liechtensteinische Landtag hat die notwendigen nationalen Anpassungen bereits verabschiedet; diese werden gleichzeitig mit den Beschlüssen des Gemeinsamen EWR-Ausschusses in Kraft treten. Die einzige Umsetzungsmassnahme, die noch nicht abgeschlossen ist, betrifft das Ratingagenturen-Durchführungsgesetz, welches im Herbst 2016 vom Landtag behandelt wird. Der Vernehmlassungsbericht wurde vor Kurzem von der Regierung verabschiedet.Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang, die führende Rolle Liechtensteins in der Lösungsfindung hervorzuheben. Die Regierung, die zuständigen Stellen in der Landesverwaltung, die Verbände und auch der Landtag - alle haben wesentlich dazu beigetragen, dass wir eine Lösung gefunden haben und diese auch im Detail umgesetzt werden konnte. Nach vielen Telefonkonferenzen, Sitzungen zwischen Fachexperten und Treffen zwischen Finanz- und Aussenministern war es möglich, die entsprechenden Texte zu finalisieren. Auf politischer Ebene führte ich ergänzend bilaterale Gespräche mit den zuständigen EU-Kommissaren Barnier und Hill sowie dem EU-Präsidenten Juncker. Die heute vorliegenden Texte der Übernahmebeschlüsse sind das Ergebnis intensiver, über Jahre andauernder Arbeit. Liechtenstein war in diesem Prozess unbestritten die treibende Kraft und wird weiter alle Anstrengungen unternehmen, um auch die noch pendenten EU-Rechtsakte so bald wie möglich in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Dann noch ganz kurz zur Frage des Abg. Rainer Gopp. Es ist zum heutigen Zeitpunkt sehr schwierig, hier konkrete Ausführungen zu machen. Wir gehen davon aus, dass es unter Umständen zusätzlichen Personalbedarf gibt bei der EFTA-Überwachungsbehörde. Was aber wichtig ist, ist der Verteilschlüssel. Ich denke, wenn man hier sieht, dass der liechtensteinische Anteil lediglich 2% beträgt, dann kann es sich hier nicht um eine grosse Summe handeln, sonst hätten wir es auch entsprechend ausgeführt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes und zur Annahme des Protokolls 8 über die Aufgaben und Befugnisse der EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der Finanzaufsicht unter dem Vorbehalt, dass keine inhaltlichen Änderungen bis zur Unterzeichnung mehr vorgenommen werden, seine Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 20 abgeschlossen.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe gerade noch eine Rückmeldung erhalten betreffend Ihre Frage, Herr Abg. Gopp: Man geht von zwei neuen Mitarbeiterstellen aus bei der ESA.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Information. -ooOoo-