Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Bau eines Dienstleistungszentrums der LLV in Vaduz (Nr. 61/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 9: Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Bau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 61/2016. Er steht zur Diskussion.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Vorab möchte ich mich bei der Regierung für den Bericht und Antrag bedanken, der in die richtige Richtung geht. Um effizient arbeiten zu können, ist eine Zusammenführung eines Teils der verschiedenen Amts- und Stabsstellen unumgänglich. Die meist kleinräumigen und unwirtschaftlichen Mietobjekte sollen aufgegeben werden. Die Arbeitsgruppe der Regierung empfiehlt, die Standorte konzentriert in den Gemeinden Vaduz und Schaan zu belassen, und spricht sich weiters dafür aus, ein Dienstleistungszentrum in Vaduz zu erstellen. Nun soll eine Machbarkeitsstudie für den Bau eines Dienstleistungszentrums auf dem Giessen-Areal in Vaduz erstellt werden. Hier möchte ich der Arbeitsgruppe mit auf den Weg geben, dass mögliche Synergien mit der Gemeinde Vaduz abzuklären sind. Denn in unmittelbarer Nähe des geplanten Dienstleistungszentrums «Giessen-Areal» liegen der Vaduzer Saal und die Parkgarage Marktplatz. Es ist bekannt, dass die Parkgarage Marktplatz von der Gemeinde Vaduz in den nächsten Jahren saniert oder sogar abgebrochen werden muss. Hier sehe ich grosses Synergiepotenzial mit der Gemeinde Vaduz. So kann ich mir eine Doppelnutzung der Parkierungsanlage unter dem Dienstleistungszentrum für den Vaduzer Saal vorstellen. Gewisse Kosten für die Parkierungsanlage sollten von der Gemeinde Vaduz übernommen werden, dies auch angesichts des grossen finanziellen Polsters der Gemeinde Vaduz. Eine Arbeitsgruppe mit den Gemeindevertretern der Gemeinde Vaduz und des Amtes für Bau und Infrastruktur, ABI, erachte ich als angezeigt, um weitere Synergien zwischen Land und Gemeinden abzuklären. Die zonenfremden Nutzungen der Landesverwaltung, die zum Teil in den Wohnzonen liegen, müssen in die dafür vorgesehenen öffentlichen Zonen verschoben werden. Meiner Ansicht nach muss sich das Land Liechtenstein auch an die Zonenordnung der Gemeinde Vaduz halten, denn vom Otto Normalverbraucher oder - anders gesagt - von jedem einzelnen Bürger wird auch erwartet, dass er sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Trotz hoher Investitionskosten von CHF 28,5 Mio. für das neue Dienstleistungszentrum der Landesverwaltung, ergeben sich Kosteneinsparungen von jährlich CHF 3 Mio. bei den Mietkosten und CHF 0,4 Mio. bei den Bewirtschaftungskosten. Es ist daher betriebswirtschaftlich sinnvoll, ein neues Dienstleistungszentrum der Landesverwaltung zu erstellen. Ich spreche mich für Eintreten aus und werde dem Antrag der Regierung zustimmen. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Zuerst einmal möchte ich der zuständigen Ministerin, Frau Marlies Amann-Marxer, gratulieren für den Mut, diese Vorlage zu bringen. In Zeiten, wo der Ruf des Sparens laut ist, ist diese Vorlage nicht selbstverständlich. Im Endeffekt spart sie aber dann doch mit dieser Investition, wie die Zahlen über die Mieteinsparungen eindrücklich belegen. Ich hoffe allerdings, dass dieses Gebäude nun realisiert wird. Wieso sage ich das? Es war schon einmal vor 15 Jahren ein Gebäude geplant. Es gab eine Projektgruppe und es sollte ein Dienstleistungszentrum mit dem schönen Namen «Minigolf» realisiert werden. Es gab bereits wunderbare Modelle und wir hatten uns für einen Weg entschieden. Das Projekt wurde dann - warum auch immer - gestoppt. Das heisst, seit 15 Jahren hätte man schon Geld sparen können. Allein der Mut zur Realisierung, den sie jetzt beweisen, fehlte. Ich bin überzeugt, dass mit dem neuen Gebäude Kosten gesenkt und die Bürgerfreundlichkeit erhöht werden kann. Und ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Es ist sehr zu begrüssen, dass die Regierung in dieser Frage langfristig denkt und Sparpotenzial ortet, wo Investitionen in die Zukunft notwendig sind. Die durch die Regierung in Auftrag gegebenen Kostenschätzungen und darauf aufbauenden Berechnungen zu Einsparmöglichkeiten scheinen plausibel. Da darüber hinaus für die Einwohnerinnen und Einwohner durch ein zentrumsnahes Dienstleistungszentrum Vorteile zu erwarten und auch die notwendigen Reserven für die Investition vorhanden sind, spricht nichts dagegen, das Projekt weiterzuverfolgen. Ganz im Gegenteil spreche ich mich sogar klar dafür aus, dass die Regierung die Arbeiten fortführt. Zur konkreten Planung des Projekts, vor allem zur Dimension des geplanten Gebäudes, ergeben sich jedoch einige Fragen, zu denen ich die Regierung bitte Stellung zu nehmen. Insbesondere in den Hochbautenberichten 2015 und 2016, in denen die Regierung kommuniziert hat, dass sie ein eigenes Verwaltungsgebäude am nun vorgeschlagenen Standort ins Auge gefasst hat, wurde noch von einem Gebäude für rund 300 Mitarbeitende ausgegangen. Nun liegt ein Finanzbeschluss für ein Gebäude für 200 Arbeitsplätze vor. Obwohl Mitarbeitende und Arbeitsplätze nicht gleichzusetzen sind, ist dies doch eine deutlich verkleinerte Variante. Wie kommt es zu dieser Redimensionierung? In diesem Zusammenhang frage ich mich auch, wie gut das Grundstück ausgenutzt werden soll. Im Bericht und Antrag habe ich dazu keine Angaben gefunden. Daran anschliessend stellt sich weiter die Frage, wie sehr beim Projekt darauf geachtet werden soll, eine mögliche Erweiterung vornehmen zu können. Wird, wenn das Grundstück nicht bestmöglich ausgenutzt wird, eine bestmögliche Nutzung bei einer allfälligen Erweiterung noch realisiert werden können? Gemäss den Ausführungen der Regierung werden bei dieser Dimension nach Bezug des Neubaus immer noch knapp ein Viertel aller Arbeitsplätze angemietet. Einen gewissen Prozentsatz anzumieten, kann sicher sinnvoll sein, um flexibel zu sein oder beispielsweise wenn Sanierungen anstehen und Verwaltungseinheiten temporär ausgesiedelt werden müssen. Mit 24% der Arbeitsplätze ist der Anteil an Mietobjekten aber immer noch hoch, weshalb die Frage der Redimensionierung des Projekts für mich wichtig ist. Zwar wurde in der Vergangenheit zu wenig rasch gehandelt, mit der Zustimmung zum Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 708 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen, Bericht und Antrag Nr. 102/2014, im Dezember 2014 hat der Landtag jedoch dafür gesorgt, dass der Zeitdruck etwas reduziert wird. Wir sollten also eine Lösung verabschieden, die wohl überlegt ist. Die Regierung könnte auch dazu erläutern, wie gut das geplante Gebäude in dieser Dimension in die Liegenschaftsstrategie der Regierung passt. Bevor ich dem Verpflichtungskredit zustimme, möchte ich die Regierung bitten, über die Alternativen zu informieren - nicht was Mietlösungen oder Private-Public-Partnership betrifft. In dieser Hinsicht ist für mich die Realisierung eines eigenen Verwaltungsgebäudes klar vorzuziehen. Wenn bei der Dimension aber Spielraum besteht, möchte ich diesen gerne im Landtag diskutieren. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Meine Vorredner haben schon einiges gesagt, dem ich durchaus zustimmen kann. Ich bin sehr gespannt, ob dieses Dienstleistungszentrum dann eben auch so realisiert werden kann, wie es da aufgeführt ist. Was ich gelesen habe, gibt es hier zehn Ämter darin, ungefähr 200 Mitarbeiter. Es soll flexibel sein, bürgerfreundlich, effizienzsteigernd. Es gibt dann Kundenzonen, einen zentralen Schalterraum, Besprechungszimmer und so weiter. Es wird sehr stark auf Kunden ausgerichtet. Dazu habe ich gleich die Frage: Es werden 85 Parkplätze vorgesehen. Ich frage mich einfach, ob das dann genügt für ein solches Dienstleistungszentrum. Jeder Supermarkt, der auch ein Dienstleistungszentrum ist, braucht eine gewisse Menge von Parkplätzen. Darum einfach die Frage: Reichen 85 Parkplätze für ein Dienstleistungszentrum, das zehn Ämter repräsentieren muss? Das ist das Eine. Und dann komme ich noch zum blauen Teil. Art. 2, da ist ein Fehler drin, da steht: «2016 in der Höhne». Ich nehme an, das müsste «Höhe von CHF 3'723'000 genehmigt» heissen. Nur als Anmerkung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ganz kurz: Ich werde dieser sinnvollen Investition meine Zustimmung erteilen. Und sehr ausschlaggebend für mich war eben auch die Ausführung im Bericht und Antrag, dass es sich hier eben um ein funktional gestaltetes Gebäude in erprobter Bauweise handeln soll - ganz im Gegensatz zum Gebäude, in dem wir uns heute hier befinden - und damit eben kein Repräsentationsbau, sondern eine Dienstleistungs- und Arbeitsstätte. Und hier werden wir sicher die Regierung beim Wort nehmen. Aber wie gesagt: Ich bin für Eintreten und auch für diese Investition. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Besten Dank, Herr Präsident. Auch für mich sind die Überlegungen, die hinter diesem Projekt stehen, schlüssig und stimmig. Das Dienstleistungszentrum «Giessen» macht wirklich Sinn. Ich hätte lediglich noch einige Fragen zum Thema «Architekturwettbewerb». - Ist dieser Architekturwettbewerb international auszuschreiben?
- Bedarf es für den Architekturwettbewerb zur Gestaltung eines rein funktionalen Verwaltungsgebäudes tatsächlich ein ganzes Jahr? Wenn ja, weshalb?
- Wie hoch sind die Kosten für den Architekturwettbewerb? Sind diese Kosten in dem 28,5-Millionen-Franken-Kredit enthalten und in welchen Positionen?
- Und letztlich eine immer wieder spannende Frage: Wem sollen die Rechte am Projekt des Wettbewerbsgewinners gehören? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, das wollte ich gerade noch aufbringen. Ich meine, da müsste man schauen, dass die Rechte beim Land sind und dass man dann Umbauten, Anbauten, Ergänzungen vornehmen kann und nicht jedes Mal ein Riesentheater ist, wenn man irgendeinen Ziegelstein verschiebt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort? Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen für die wohlwollende Aufnahme des Berichts und Antrags und für die anerkennenden Worte, die Sie gefunden haben. Ich gehe nicht weiter auf den Bericht und Antrag ein. Ich möchte aber zu Ihren Anregungen und Fragen Stellung nehmen: Die Anregung des Abg. Frank Konrad, Synergien mit der Gemeinde Vaduz abzuklären, nehmen wir gerne auf. Es wird das Gespräch mit der Gemeinde Vaduz geführt. Es ist geplant, Synergien zu nutzen. Insbesondere was die Parkierung betrifft, spricht nichts dagegen, dass wir entsprechende Verträge machen. Es könnte, müsste die Gemeinde Vaduz allerdings selbst finanzieren, was sie hinein reklamiert. Und da kann man sicher über Vereinbarungen und Verträge eine Lösung finden, die sinnvoll ist. Es ist der Regierung bekannt, dass das Parkhaus in Vaduz mittelfristig eine Veränderung erfahren soll beziehungsweise anderweitige Nutzung dort stattfinden soll. Im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung werden wir das in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde klären. Dann haben verschiedene Abgeordnete darauf hingewiesen, dass der Architekturwettbewerb eine grosse Bedeutung hat für die Rechte, die das Land bei sich behalten soll - wie die Abg. Judith Oehri sagt -, aber auch für die funktionale Gestaltung. Und der Abg. Christoph Wenaweser hat nach den Kosten gefragt. Als Erstes möchte ich sagen, der Architekturwettbewerb muss international ausgeschrieben werden. Der Schwellenwert liegt bei EUR 135'000. Bedarf es für den Architekturwettbewerb tatsächlich eines ganzen Jahres? Der Zeitraum von einem Jahr wird für solche grossen Projekte für den Architekturwettbewerb immer vorgesehen. Die Planungsvorgaben - ein funktionales, zweckmässiges und langlebiges Verwaltungsgebäude - haben keinen Einfluss auf die Dauer des Wettbewerbs. Der Wettbewerb ist ein Instrument zur Optimierung, um einen geeigneten Partner zur Realisierung zu finden, aber das bedarf einer Vorarbeit. Die Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Wettbewerbs ist, die gesicherten Grundlagen zu schaffen. Es braucht ein Funktionsprogramm, ein Raumprogramm, einen Kosten- und Terminrahmen. Es braucht planerische Vorgaben zu den Erschliessungen, Zufahrten, Parkierung, Energie, Ökologie, Behindertengerechtigkeit und eben auch die Funktionalität und den Standard, der gewünscht ist. Es braucht Vereinbarungen der nötigen Dienstbarkeiten mit den Nachbarn. Für diese Vorarbeiten ist ein Zeitrahmen von neun Monaten notwendig. Das ist im Terminplan unter der Phase «Bedarfsplanung» aufgeführt. Das Wettbewerbsverfahren selbst benötigt mit der Ausschreibung und mit der Durchführung - und da ist vor allem auch der Zeitraum, den die Architekten brauchen, um ein Projekt zu kreieren, zu planen und auch aufzuzeichnen, die Jurierung und die Beschlussfassung - erfahrungsgemäss rund ein Jahr. Das ist die Phase «Architekturwettbewerb» im Bericht und Antrag. Bei den Zeitangaben handelt es sich um Annahmen. Es kann, je nach Situation, zu Verschiebungen kommen. Das Ziel ist, den Abschluss des Wettbewerbsverfahrens bis Mitte 2018 zu haben.Zum Thema «Rechte des Bauherrn behalten»: Das ist im Ministerium in der Regierung immer wieder ein Thema. Wir planen, neue Planerverträge zu erstellen, mit dem Ziel, dass das Land als Bauherr die Rechte bei sich hat, die Rechte am geistigen Eigentum. Es ist nicht das übliche Verfahren, aber es muss möglich sein, dass der Bauherr die Rechte bei sich behalten und nach Erstellung des Gebäudes auch eigene Entscheidungen treffen kann. Es wurde den Kosten für den Architekturwettbewerb nachgefragt. Die Kosten sind bei rund CHF 320'000. Der Betrag ist im Bericht und Antrag auf Seite 18 unter Position 3.4 «Projektbeschrieb», «Erstellungskosten», Position V «Planungskosten» enthalten. Der Abg. Peter Büchel hat der Parkierung nachgefragt. Es ist im Bericht und Antrag aufgeführt, dass die Anzahl von 85 Parkplätzen sich errechnet hat aufgrund der Arbeitsplätze, der Arbeitsplatzflächen. Und es wurde das betriebliche Mobilitätsmanagement einbezogen, was eine Reduktion bei den Parkierungsmöglichkeiten ergibt. Es ist aber selbstverständlich, dass beim Bau eines Dienstleistungszentrums - was dieser Verwaltungsneubau ja sein soll - grösserer Publikumsverkehr zu erwarten ist und deshalb müssen auch Kundenparkplätze erstellt werden. Die erforderliche Anzahl wird ungefähr 20 bis 30 Stück betragen. Die Anzahl ist gemeinsam mit der Baubewilligungsbehörde festzulegen, abhängig von der Kundenfrequenz, die zu erwarten ist, je nach dem, was für Ämter mit wie vielen Mitarbeitern dort drin Platz finden sollen. Die Anzahl wird im Zuge der Vorbereitungen zum Architekturwettbewerb festgelegt. Die Kundenparkplätze sollen nicht unbedingt in der Tiefgarage untergebracht werden. Erfahrungsgemäss sind grundsätzlich Freistellplätze im Aussenbereich vorzuziehen, so werden diese eben erfahrungsgemäss von den Kunden besser angenommen. Sie können aber auch in der Tiefgarage Platz finden. Die Kosten hierfür sind im Kredit nicht enthalten. Die Unterbringung der Kundenparkplätze ist auch denkbar in einer gemeinsamen Lösung mit der Gemeinde Vaduz - Mitbenutzung bestehender Flächen, das ist alles noch offen. Die Abg. Helen Konzett Bargetze hat die Frage gestellt nach der Anzahl der Arbeitsplätze, die im neuen Dienstleistungszentrum untergebracht werden sollen. Sie haben darauf hingewiesen, Frau Abgeordnete, dass in den Hochbautenberichten der letzten beiden Jahre 300 Arbeitsplätze erwähnt waren. Wir haben inzwischen eine Machtbarkeitsstudie gemacht. Wir haben die Vorgaben eruiert. Wir sind damals bei den Hochbautenberichten von dieser Zahl 300 ausgegangen. Es war eine grobe Schätzung, was auf Anhieb möglich wäre auf dieser Parzelle. Es wird jetzt so geplant werden, dass beim Architekturwettbewerb auch die Vorgabe enthalten ist, dass eine Erweiterungsmöglichkeit aufgezeigt wird. Also jedes Projekt, das eingegeben wird, muss aufzeigen, wie eine Erweiterung - und das soll bis auf die doppelte Anzahl möglich sein - bis auf 400 Arbeitsplätze gemacht werden könnte. Die Ausnutzung des Grundstücks ist somit bestmöglich gewährt und die Erweiterung, die Sie angesprochen haben, habe ich soeben aufgezeigt. Sie haben noch darauf hingewiesen, dass 26% Mietflächen, also 26% der Arbeitsplätze in gemieteten Liegenschaften verbleiben sollen. Die Überlegung ist folgende, dass das Land keine Arbeitsplätze auf Vorrat bauen sollte. Im Moment ist der Bedarf mit diesen 200 Arbeitsplätzen abgedeckt. Man kann natürlich immer darüber diskutieren, ob sämtliche Mietlösungen aufgegeben werden sollten und ein grösseres Volumen zu planen ist. Das Baugrundstück liesse das zu. Das ist aber nicht gewollt, weil eine gewisse Jongliermasse in diesen 26% noch drin liegt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch darauf hinweisen, dass bei diesen 26%, die verbleiben, die Vermieter in einem gewissen öffentlichen Interesse liegen, denn es sind die AHV und die Pensionskassen.Was wären die Alternativen in der Dimension? Ich denke, diese Frage ist beantwortet. Ich denke, hiermit habe ich alle Fragen beantwortet. Ich danke Ihnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen. Ich möchte auch noch zwei, drei Punkte erwähnen, weil ich schon beim Hochbautenbericht zu dieser Thematik Stellung bezogen habe. Es ist wahrscheinlich ohne Zweifel, dass aufgrund der internen Optik, vieles oder fast alles dafür spricht, ein solches Gebäude zu erstellen. Es werden Prozesse erleichtert, die Amtsstellen rücken zusammen. Man hat eine gewisse Nähe, wo auch Effizienzsteigerungen gut möglich sind. Es freut mich auch auf Seite 17 zu lesen, dass hier eine gewisse flexible Bauweise angewandt wird, damit auch künftige alternative Nutzungsformen - Bemerkung: wir wissen nicht, was in 15 oder 20 Jahren ist - hier möglich gemacht werden. Das finde ich einen essentiell wichtigen Punkt, wenn man heute solche Gebäude baut. Dennoch hat mir gefehlt - und das habe ich mir eben beim Hochbautenbericht gewünscht und damals angebracht -, dass das dann in diesem Bericht und Antrag Einzug findet, dass man sich auch die volkswirtschaftliche Betrachtungsweise beziehungsweise die Konsequenzen auf volkswirtschaftliche Themen mit einem Bau eines solches Gebäudes hier vor Augen führt beziehungsweise analysiert. Das kann sowohl positive, wie auch negative Konsequenzen volkswirtschaftlicher Richtung haben. Und hier habe ich nichts gelesen in diesem Bericht. Und das finde ich schade, weil das ist für mich ein entscheidender Punkt, um solche Entscheidungen fällen zu können. Hier reicht mir irgendwo die interne Optik nicht, obwohl ich die ganze Geschichte vermutlich eher als sinnvoll betrachten würde, aber das hätte auch noch einen Fokus von der anderen Seite verdient gehabt. Ebenfalls hätte ich mir gewünscht - ich weiss, das ist in Liechtenstein und in der Schweiz noch nicht sehr opportun, in anderen Ländern ist es das bereits -, dass die Modelle beziehungsweise Varianten von Public-Private-Partnership-Konstrukten ein bisschen fundierter dargestellt würden, als wie das auf circa zehn Zeilen gemacht wurde, beziehungsweise doch eher einseitig betrachtet wurde. Es gibt auch in diesem Bereich unterschiedlichste Modelle, die theoretisch möglich wären. Und ich glaube, es hätte sich gelohnt, dies ein bisschen breiter darzustellen, auch aus Finanzierungs- und Folgekostensicht. Und noch ein anderer zentraler Punkt: Wenn dies verwirklicht wird, sollten, dies ist ansatzweise in Punkt 3.3. auf Seite 15 hineinzuinterpretieren, dringend auch im Bereich der Prozesse und im Bereich des Bürgerservices Potenziale genutzt werden. Es muss meines Erachtens eine effektive Verbesserung des Bürgerservices mit einem solchen Bau einhergehen, indem man Ansprechpersonen konzentriert und Informationen kanalisiert weitergibt, das heisst, eine Art Ein-Schalter-Bürgerservice oder so etwas Ähnliches anbietet, wie es zum Beispiel in unserer Region die Stadt Bludenz sehr erfolgreich praktiziert. Das wäre für mich ein Muss, wenn man so ein Gebäude hat, dass man sich einem One-stop-System mit fast jeglichen Bedürfnissen bezüglich Bürgerservice hinwenden kann. Das wäre für mich noch ein Muss, wenn so ein Gebäude, in dem man sich ja hohe Effizienz- und Prozesssteigerungen oder Optimierungen erwartet, das dann auch so lebt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke für das Wort. Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen. Ich habe hier nur noch eine Verständnisfrage. Sie sprechen von 30 Aussenparkplätzen beziehungsweise Kundenparkplätzen. Habe ich das richtig verstanden? Dazu habe ich eine Frage: Ist es in der heutigen Zeit noch zeitgemäss, 30 Aussenparkplätze zur Verfügung zu stellen? Können nicht alle Kunden oder die meisten Kunden in die Tiefgarage fahren? Das ist ja die Grösse von einem kleinen Pärkchen sprich einer Grünhaltefreizone, wo man ein paar Bäume und ein bisschen Gras pflanzen könnte. Da hätte ich noch gerne Ihre Einschätzung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Wenn ich jetzt dieses Wort unserer Abg. Karin Rüdisser-Quaderer aufnehmen könnte oder kann, dann stellt sich die Frage: Der Parkplatz ist auch nicht weit weg von diesem neuen Gebäude, da ist ja eine bestehende Parkhalle. Da ergibt sich natürlich schon die Frage, inwieweit man jemandem zumuten könnte, auch ein bisschen zu laufen. Aber über das möchte ich heute Abend nicht diskutieren. Ich begrüsse diese Vorlage. Ich finde diese Idee sehr sinnvoll. Ich habe einfach zwei Fragen, die sich ergeben haben. Und zwar ist die erste Frage zur Frage der Erweiterung: Auf der Seite 16 steht, «das Areal bildet den idealen Standort für den geplanten Neubau und lässt im Falle eines späteren Abbruchs des Schulgebäudes eine bauliche Erweiterung in Richtung Norden zu.» Heisst das jetzt, dass eine grössere Erweiterung automatisch einen Abbruch voraussetzt, oder erwarten Sie, dass in diesem Architekturwettbewerb auch Vergrösserungen eingebracht werden, die ohne Abbruch realisiert werden können? Das wäre für mich noch interessant. Und weil ich hier zum ersten Mal einem Verpflichtungskredit zustimme, einfach eine Frage zum Ablauf: Sie haben auf der Seite ganz hinten den Terminrahmen schon erwähnt, wie das abläuft. Das muss ich nicht wiederholen. Also wenn wir einem Verpflichtungskredit zustimmen, dann kann die Regierung über eine bestimmte Summe verfügen. Und diese Summe muss dann aber jedes Jahr im Voranschlag aufgenommen werden. Verstehe ich das richtig? Also wenn ich das Finanzhaushaltsgesetz anschaue, Art. 13 «Verpflichtungskredite», heisst es, dass der jährliche Zahlungsbedarf aus Verpflichtungen in den jeweiligen Voranschlag aufzunehmen ist. Also stelle ich mir das richtig vor, dass - vielleicht im Jahre 2016 noch nicht, im Jahre 2017, 2018 dann vielleicht schon - jeweils eine gewisse Summe für dieses Gebäude reserviert werden wird? Da wäre ich froh, wenn Sie noch etwas dazu sagen könnten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Das Parkplatzproblem, das ich eben angesprochen habe - zum Abg. Eugen Nägele: Ja, wenn ich heute ein Haus baue, kann ich nicht sagen: Ich habe dann Platz auf Nachbars Grundstück. Das ist halt leider so. Darum bitte ich die Regierung, da vorzusehen, dass man auch Kundenparkplätze hätte, da es ja ein flexibles Dienstleistungszentrum mit zehn Ämtern wird und da doch eine gewisse Frequenz von Kunden da sein wird, nehme ich einmal an. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der Abg. Rainer Gopp hat auf die flexible Bauweise hingewiesen, die er sehr gut findet. Ich möchte dazu noch ergänzen, dass da ein Raster-System, ein Modul-System geplant ist, das wir auch schon bei Schulbauten angewendet haben. Denn wir wissen ja nicht, wie die Unterrichtsformen in Zukunft sein werden, und dann muss man flexibel sein. Und mit dem Modul-System ist vieles möglich, das wollen wir auch beim Verwaltungsgebäude anwenden. Dann haben Sie volkswirtschaftliche Themen und Konsequenzen angesprochen. Ich gehe davon aus, dass Sie die Mietverträge mit Privaten angesprochen haben. Ist das richtig? Es werden Mietverträge natürlich aufgelöst. Es werden Gebäude zurückgegeben an die Vermieter und die müssen aus Sicht der Vermieter natürlich wieder belegt werden. Das ist eine volkswirtschaftliche Auswirkung. Es wird auch auf der anderen Seite Auswirkungen haben bei den Gewerbebetrieben. Es werden Aufträge zum Bau eines solchen Dienstleistungszentrums «Verwaltungsbau» vergeben. Sie haben Public-Private-Partnership angesprochen. Wir sind im Bericht und Antrag nur ganz kurz darauf eingegangen. Wir sind davon ausgegangen, dass sich auch Private dem öffentlichen Auftragswesen unterwerfen müssen. Jeder Private muss, darf und kann einen Gewinn erwirtschaften. Und wir sind davon ausgegangen, dass es nicht notwendig ist. Das Grundstück ist vorhanden und wir können den Bau errichten, ohne noch Private zwischenzuschieben. Sie haben auch die Steigerung des Bürgerservices angesprochen, der wünschenswert wäre. Sie haben die Anregung gemacht, dass eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden sollte. Das ist vorgesehen. Es ist auch vorgesehen, für die diversen Ämter, die darin einquartiert werden sollen, gemeinsame Besprechungsräume zu schaffen. Das wurde irgendwo im Bericht und Antrag auch ausgeführt, dass quasi eine Empfangsstelle für alle Amtsstellen geschaffen werden soll und von dort aus ein Verteilersystem zu den verschiedenen Ämtern und Fachpersonen geleitet werden soll. Und die Besprechungsräume werden gemeinschaftlich genutzt. Es wird in Zukunft nicht mehr so sein, dass der Bürger seine Ansprechpartner auf Fachebene in ihren jeweiligen Büros besuchen wird.Die Abg. Karin Rüdisser-Quaderer hat noch die Frage gestellt, ob die Kundenparkplätze wirklich im Aussenbereich sein sollen. Sie haben, Frau Abgeordnete, darauf hingewiesen, dass das Landschaftsbild dadurch auch eine Veränderung erfährt - da gebe ich Ihnen recht - und ob die Zahl von 30 auch nicht zu hoch sei. Ich möchte darauf hinweisen, dass das neue Dienstleistungszentrum in einem Bereich liegt, der gut vom öffentlichen Verkehr erschlossen ist. Die Haltestellen sind in der Nähe. Das Parkhaus der Gemeinde Vaduz ist auch in der Nähe, nur wird das mittelfristig abgebrochen werden. Und das Baugesetz schreibt auch vor, dass bei öffentlichen Gebäuden und Gebäuden in einer bestimmten Grössenordnung mit Publikumsverkehr eine entsprechende Anzahl Parkplätze geschaffen werden muss. Wir wollen uns selbst auch daran halten. Ob das nun aussen oder innen liegt - ich habe vorher ausgeführt, dass es sowohl in der Tiefgarage sein könnte, als auch aussen. Die Fachleute haben mich aber darauf aufmerksam gemacht, dass es einfach besser angenommen wird, wenn die Parkplätze draussen liegen. Aber ich denke: Wir sind jetzt zu tief im Detail. Das wird für die Vorbereitung des Architekturwettbewerbs geklärt werden, wie das genau auszusehen hat. Der Abg. Eugen Nägele hat die Erweiterung ohne Abbruch des Schulgebäudes erwähnt. Eine Erweiterung sollte möglich sein ohne diesen Abbruch. Wir haben aber den Abbruch miteinbezogen. Das wird dann die Schulbautenstrategie ergeben, die wir am Erstellen sind, die wir sozusagen im Rohentwurf fertig haben. Die wird ergeben, dass es mittelfristig nicht ratsam ist, unter anderem dieses Gebäude weiterhin als Schulgebäude zu halten. Wir können davon ausgehen, dass wir das anderweitig für die Landesverwaltung verwenden können und damit wären natürlich die Erweiterungsmöglichkeiten - ich darf einmal fast sagen, wenn man die Parzelle anschaut - fast unendlich. Es ist auf Seite 9 bei der Machbarkeitsstudie ein Situationsplan drin. Da sieht man die Gebäudemasse, wie sie auf der Parzelle ohne Abbruch des auf der Nachbarparzelle liegenden Schulgebäudes platziert ist. Zur Finanzfrage, die sie zum Ablauf der jährlichen Budgetierung gestellt haben und ob die Beträge jeweils pro Jahr aufzunehmen sind, darf ich an den Finanzminister weitergeben. Bitte schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Nägele, Sie haben das Finanzhaushaltsgesetz richtig interpretiert. Es ist so, dass der Verpflichtungskredit den Rahmen bildet und dann jährlich die entsprechenden Tranchen im Budget vorgesehen werden. Sie sehen es auch an diesem Bericht und Antrag: Wir haben zwei Finanzbeschlüsse enthalten. Der erste Finanzbeschluss betrifft den Verpflichtungskredit und beim zweiten geht es einerseits um die Umwidmung und dann zweitens um den Nachtragskredit in der Investitionsrechnung.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur noch eine kurze Anmerkung zu den vorgehenden Ausführungen machen. Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Antwort. Wir haben dieses Thema der volkswirtschaftlichen Konsequenzen beim Hochbautenbericht genau auf die gleiche Weise miteinander diskutiert, wie wir es jetzt gerade wieder machen. Und darum habe ich damals gebeten, dass es in einem allfälligen Bericht und Antrag ein bisschen detaillierter angeschaut wird. Das auf die Thematik des Mietens zu reduzieren, das ist natürlich die naheliegendste aber dennoch einseitige Betrachtungsweise. Hier hätte mich einfach interessiert, wie sich das, wenn man das ein bisschen analytischer anschaut, eben ganzheitlicher darstellt. Und das finde ich sehr schade, dass man das bei CHF 28,5 Mio. Investitionssumme eben nicht macht. Bezüglich Public-Private-Partnership, da haben Sie sicher recht, wenn Sie von der Rendite sprechen. Aber hier gibt es auch unterschiedlichste Formen, dies eben zu tun. Und auch hier wäre es sehr interessant gewesen - ich bin überzeugt, auch für die Regierung -, das ein bisschen fundierter darzustellen. Bezüglich Parkplätzen, da haben Sie recht, da sind wir sehr im Detail. Da kann man vielleicht einfach in die Waagschale werfen, sich aufs Minimum zu beschränken und den Rest mit der Gemeinde Vaduz über die Marktplatzgarage zu arrangieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Da habe ich gerade eine gegenteiligere Meinung als mein Vorredner Rainer Gopp. Ich denke, wenn das Land ein Gebäude baut, sollte es doch möglich sein, dass die Gemeinde hier mitfinanzieren kann, um allenfalls ein neues Grundstück oder die Marktplatzgarage einer anderen Nutzung zuzuführen. Dann sehe ich, bei dem Dienstleistungszentrum - ist für mich eine Überlegung wert - können wir hier noch zwei Stockwerke in die Tiefe gehen. Das bezahlt dann die Gemeinde. Diese Parkplätze sind vollumfänglich für den öffentlichen Gebrauch, wo man Parkgebühren bezahlt. Dafür haben wir ein Grundstück. Der Gemeinde Vaduz sollte ja viel daran liegen, hier eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Und darum sind dann eigentlich die 30 Aussenparkplätze oder das Parkhaus in der Nähe für die Kundenparkplätze gar nicht mehr wesentlich für mich. Das Ganze sollte im Gebäude drin sein, die ganze Parkierungsanlage. Wie schon in meinem ersten Votum gesagt: Die Gemeinde Vaduz ist sicher bereit, hier mitzufinanzieren. Die Gemeinde Vaduz hat volle Kassen und möchte doch das Grundstück der Marktplatzgarage einer anderen Nutzung zuführen. Also ich bin nicht mehr im Gemeinderat, aber ich denke mir, die Gemeinde Vaduz wird hier ein Interesse haben. Und darum möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass hier vielleicht eine Arbeitsgruppe installiert wird mit der Gemeinde Vaduz. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ich finde diese Parkplatzdiskussion spannend. Es ist mir gerade auch noch in den Sinn gekommen, dass wir bei diesem Kredit, den wir für das Ostschweizer Kinderspital gesprochen haben, auch gesehen haben, dass diese Parkplätze finanziert sind - wenn man nachher die Parkplatzbewirtschaftung dann einnimmt, und das ist bezahlt. Also da muss man gar nicht mehr lange und breit darüber diskutieren. Diese Modelle gibt es heute und sie funktionieren. Und deshalb möchte ich auch beliebt machen, dass diese Parkplätze im Boden verschwinden. Aber selbstverständlich ist das eigentlich nicht die Kompetenz des Landtages, das ist mir auch bewusst. Aber ich möchte dies als Anregung verstanden wissen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Angeordnete. Wir haben die Anregungen zu der Parkierungssituation und zu den Parkplätzen aufgenommen und werden das gerne miteinbeziehen.
Zum Abschluss möchte ich einfach noch sagen: Der Staat verwirklicht hier ein Dienstleistungszentrum «Verwaltungsgebäude» auch aus Sparmassnahmen. Wir tun das, was jeder Private in derselben Situation auch tun würde. Wir nutzen ein eigenes, eigens hierfür vorgesehenes Gelände, das schon in unserem Besitz ist, und bauen ein eigenes Haus, anstatt zu mieten. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns den beiden Finanzbeschlüssen zuwenden. Ich bitte den Parlamentsdienst, die Lesung des ersten Finanzbeschlusses vorzunehmen: Finanzbeschluss vom 8. Juni über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit stimmen wir ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen den nächsten Finanzbeschluss: Finanzbeschluss vom 8. Juni über die Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 738 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir Traktandum 9 erledigt. -ooOoo-