Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzierungsmechanismus 2014 - 2021 (Nr.53/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 10: Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzierungsmechanismus 2014 - 2017. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 53/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. In der gegenständlichen Vorlage geht es im Wesentlichen um die Genehmigung eines Verpflichtungskredites in Höhe von EUR 16,41 Mio. über einen Zeitraum von sieben Jahren für die Beteiligung Liechtensteins am EWR-Finanzierungsmechanismus. Der EWR-Finanzierungsmechanismus dient der Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte innerhalb des EWR und ist als Solidaritätsbeitrag zwingende Voraussetzung für den Zugang der EWR/EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein zum europäischen Binnenmarkt - also quasi der Eintrittspreis in den Europäischen Wirtschaftsraum. Liechtenstein trägt gerade einmal rund 1% der Gesamtkosten. Die restlichen 99% der Kosten dieses Eintrittstickets werden insbesondere von Norwegen, aber auch von Island getragen. Die Verhandlungen in dieser Angelegenheit mit der EU zeigten sich als ausserordentlich schwierig. Erst nach langen, zähen Verhandlungen konnte Einigkeit über den künftigen Beitrag Norwegens, Liechtensteins und Islands für die bereits im 2014 begonnene und 2021 endende Verpflichtungsperiode erzielt werden. Das lag insbesondere an der anfänglich völlig überrissenen, ja geradezu unverschämten und damit absolut inakzeptablen Forderung der EU, den Gesamtbeitrag der drei Staaten um über 80% zu erhöhen. Die erzielte Lösung sieht nun im Vergleich zur Verpflichtungsperiode 2009-2014 eine Erhöhung des Gesamtbeitrages der drei Staaten um 11,3% vor. Dies ist angesichts der sehr hartnäckigen und anfänglich überrissenen Forderung der EU klar als grosser Verhandlungserfolg zu betrachten. Der Anstieg des Gesamtbetrages um 11,3% für die drei EFTA-Staaten vergleicht sich mit einem Inflationsanstieg von 12,3% gegenüber der letzten Verpflichtungsperiode und entspricht auch der Beitragserhöhung der EU selbst von 11,5% zum gleichen Zwecke. Angesichts der Inflationsentwicklung und der gleich hohen Ausgabenerhöhung der EU selbst ist der Anstieg des Gesamtbetrages für die drei EFTA-Länder nun akzeptierbar. Da der Gesamtbeitrag der drei EFTA-Länder auf Basis des Bruttoinlandproduktes auf die drei Länder verteilt wird, ergibt sich für Liechtenstein aufgrund der starken Entwicklung des liechtensteinischen Bruttoinlandprodukts eine überproportionale Steigerung des Beitrages von plus 16,5%. Wenn auch das überdurchschnittliche Wirtschaftswachstum Liechtensteins im Vergleich zu Norwegen und Island natürlich erfreulich ist, so muss auf der anderen Seite ein erhöhter Beitrag unseres Landes in Kauf genommen werden. Eine Initiative Liechtensteins, künftig statt auf das Bruttoinlandprodukt auf das Bruttonationaleinkommen abzustellen, ist aus wohl nachvollziehbaren Gründen bei den bei Weitem die Hauptlast tragenden Norwegern auf Ablehnung gestossen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Liechtenstein, wie gesagt, gerade einmal rund 1% der Gesamtkosten trägt. Etwas kritisch darf noch angemerkt werden, dass von diesen Geldern insbesondere osteuropäische Staaten profitieren. Diese dürfen hier auf die Solidarität innerhalb des EWR und der EU zählen und erhalten Unterstützung zur Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Rückstandes in ihren Ländern. Dass es nun aber gerade einzelne dieser Länder sind, die sich selbst im Rahmen der europäischen Flüchtlingskrise sehr unsolidarisch verhalten, ist für mich stossend und sollte spätestens auch bei künftigen Neuverhandlungen thematisiert werden. Ich werde den Anträgen der Regierung in dieser Sache meine Zustimmung erteilen und gratuliere der Regierung zum erzielten Verhandlungserfolg. Und um es vorwegzunehmen: Auch dieses Lob ist ehrlich gemeint und nicht gekauft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf mich noch kurz korrigieren, es handelt sich um den Finanzierungsmechanismus der Jahre 2014-2021.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Der EWR-Finanzierungsmechanismus dient der Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichts innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Vonseiten der EU wird er auch als «Eintrittsgebühr zum Binnenmarkt» gesehen. Die Solidaritätsbeiträge der EWR/EFTA-Staaten im Rahmen des EWR-Finanzierungsmechanismus werden von der EU weiterhin als unabdingbare Voraussetzung für den Marktzugang der EWR/EFTA-Staaten erachtet. Beim Mechanismus für die Jahre 2014 bis 2021 handelt es sich um den fünften Finanzierungsmechanismus seit Inkrafttreten des EWR-Abkommens, mit dem die EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen ihre finanziellen Anstrengungen zur Unterstützung der wirtschaftlich schwächeren EU-Mitgliedstaaten fortführen. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit dieser Staaten erhöht und mittelfristig für die EWR-Staaten neue Handelspartner und Absatzmärkte erschlossen werden. In Anlehnung an den EU-internen Kohäsionsfonds werden für 16 begünstigte EU-Staaten finanzielle Mittel für Programme beziehungsweise Projekte in definierten Bereichen bereitgestellt. Die Verpflichtungsperiode soll neu sieben statt fünf Jahre betragen. Dies bietet den EWR/EFTA-Staaten, also auch Liechtenstein, den Vorteil, dass die Beitragshöhe für sieben Jahre - anstatt nur für fünf Jahre - «eingefroren» wird. Der vorliegende Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen über den EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021 enthält die Verpflichtung der drei EWR/EFTA-Staaten sowie der EU, zuhanden der Empfängerstaaten während der Periode 2014-2021 einen Gesamtbetrag in der Höhe von rund EUR 1,5 Mia. zu leisten. Dieser ist in jährlichen Tranchen zu rund EUR 221 Mio. bereitzustellen. Die EFTA-interne Kostenverteilung wird auf dem Verhältnis der Bruttoinlandprodukte, also dem BIP, der EWR/EFTA-Staaten zueinander beruhen. Für Liechtenstein bedeutet dies voraussichtlich einen Betrag von EUR 2,34 Mio. pro Jahr, also insgesamt EUR 16,41 Mio. für die sieben Jahre. Das Verhandlungsergebnis entspricht einer Erhöhung des jährlichen Gesamtbeitrags der EWR/EFTA-Staaten - im Vergleich zum EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014 - um 11,3%. Der anteilige Jahresbeitrag für Liechtenstein erhöht sich gegenüber der Vorperiode 2009-2014 um 16,5%. Wie aus dem Bericht und Antrag hervorgeht, waren die Verhandlungen schwierig. Ich hätte dennoch gerne von der zuständigen Ministerin, Frau Dr. Aurelia Frick, gewusst, ob für Liechtenstein in den Verhandlungen nicht doch ein tieferer Beitragssatz hätte erzielt werden können. Abschliessend bedanke ich mich bei der Regierung für den Bericht und Antrag, welchem ich meine Zustimmung erteilen werde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. In diesem Traktandum geht es um nichts Geringeres als die Eintrittsgebühr zum europäischen Binnenmarkt mit seinen 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Der sogenannte EWR-Finanzmechanismus dient der Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichts innerhalb der EU. Gesamthaft werden von den EWR-Ländern Norwegen, Island und Liechtenstein für die Periode 2014-2021 mehr als EUR 1,5 Mia. bezahlt, wobei für Liechtenstein voraussichtlich ein Betrag von EUR 2,34 Mio. jährlich fällig wird. Das bedeutet einen Gesamtbetrag von voraussichtlich EUR 16,41 Mio. für sieben Jahre. Voraussichtlich daher, weil sich der Betrag am Bruttoinlandprodukt, dem BIP, der Zukunft ausrichtet und dieses logischerweise heute noch nicht bekannt ist. Es handelt sich also um Schätzungen. Unter den Empfängerstaaten befinden sich 15 Nationen: Das sind Bulgarien, Kroatien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei und Slowenien. Liechtenstein wird sich aber gezielt auf Projekte in einigen wenigen Staaten konzentrieren, um die Visibilität und Wirksamkeit der Projekte zu verstärken. Gerne möchte ich die Aussenministerin hierzu bitten auszuführen, wie dafür gesorgt wird, dass durch den EWR-Finanzierungsmechanismus im Ausland Imagewerbung für Liechtenstein gemacht wird. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Vergleich zum Vorgängermechanismus eine Erhöhung der Mittel von 11,3% resultiert. Dies ist zum einen weniger als die Inflation, zum anderen wesentlich weniger als die von der EU anfänglich geforderte Erhöhung um 80%. Aber mit einer grossen Anfangsforderung verhandelt es sich zum einen leichter, und die Gegenseite kann dann auch, wenn sie keine Zugeständnisse bekommen hat, von einem Erfolg sprechen. Es war also taktisch eher klug von der EU, so vorzugehen. Hingegen konnte Liechtenstein nicht erreichen, dass als Bezugsgrösse das Bruttonationaleinkommen anstatt des Bruttoinlandprodukts herangezogen wurde. Dies hätte wesentliche finanzielle Vorteile für Liechtenstein gehabt und wäre auch sachlich die richtige Orientierungsgrösse, weil sie die Wirtschaftskraft einer Nation besser abbildet. Norwegen wollte dies allerdings leider nicht so akzeptieren. Die Fraktion der Freien Liste wird sowohl dem Übereinkommen als auch dem Finanzbeschluss ihre Zustimmung erteilen. Wir hoffen, dass die Regierung sowie die zuständigen Stellen auf Liechtensteiner Seite ihr Möglichstes dafür tun werden, dass die durch Liechtensteiner Geld finanzierten Projekte einen möglichst grossen Nutzen für die Empfängerstaaten und für das Image Liechtensteins in der EU haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Der Bericht und Antrag wurde von meinen Vorrednern detailliert erläutert und ich kann mich somit auf zwei, drei Fragen beschränken. Wie im Bericht ausgeführt, handelt es sich um den fünften Finanzierungsmechanismus, das haben wir schon gehört, angefangen im Jahr 1999. Es ist interessant und gleichzeitig auch erschreckend, dass seit Beginn dieses Finanzierungsmechanismus immer wieder die gleichen Namen unter den Empfängerstaaten auftauchen. Der Abg. Thomas Lageder hat die Empfängerstaaten für diese Periode aufgelistet, aber wenn man jetzt zurückgeht an den Anfang, waren es Spanien, Portugal, Griechenland, Nordirland, Irland. Dann: Spanien, Portugal, Griechenland kommen wieder vor. Auch jetzt kommen immer wieder die gleichen Länder vor. Das lasse ich einfach einmal so stehen. Aber ich frage mich gleichzeitig, ob dieser Finanzierungsmechanismus nicht auch Anreize schaffen muss, damit gewisse Staaten von dieser Liste verschwinden. Ich frage die Regierung, ob international Diskussionen geführt werden, in der Richtung, dass Staaten gezwungen werden sich - ich sage jetzt ein Wort, das ich so meine - aus der Komfortzone der Empfängerstaaten herauszubewegen. Das wäre interessant zu wissen, es hat auch ein bisschen mit dem Votum des Abg. Elfried Hasler zu tun, dass man auch gewisse Bedingungen an diese Zahlungen stellen soll. Dann habe ich eine Frage zu der Beilage 1 im Anhang: In Art. 10 sind die Durchführungsbestimmungen aufgelistet. Ich werde sie jetzt nicht vorlesen, das dauert viel zu lange. Aber die ganze Geschichte tönt für mich etwas kompliziert, weil ja jeder Staat einzeln mit jedem Empfängerstaat eine Vereinbarung machen muss. Und ich frage mich, wie viel Geld durch Kontrolle und durch die Administration des Programmes aufgebraucht wird. Speziell interessieren würde mich im Art. 10 der Abs. 3 Bst. d, da heisst es: «Die EFTA-Staaten können die Finanzierung aussetzen und im Falle von Unregelmässigkeiten Mittel zurückfordern.» Für mich ist einfach die Frage, wie kann man sich so etwas vorstellen? Erstens frage ich mich, wie gross ist denn dieser Kontrollaufwand? Und wie könnte man denn allenfalls Mittel zurückfordern? Aber nichtsdestotrotz bedanke ich mich sehr für diesen guten Bericht und Antrag bei der Regierung und werde diesem Antrag auch zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, grundsätzlich waren diese Verhandlungen zäh, aber schlussendlich doch mit einem einigermassen befriedigenden Ergebnis abgeschlossen worden. Liechtenstein wird in Zukunft etwas mehr bezahlen müssen, aber das bewegt sich im Rahmen der Inflationsrate. Ich persönlich habe auch noch ein paar Fragen im Zusammenhang mit diesem Finanzierungsmechanismus. Das Geld wird ja von diesem Financial Mechanism Office (FMO) verwaltet und soll der Rechnungskontrolle unterliegen. Was mir im Prinzip bei diesem Bericht und Antrag fehlt, ist eigentlich einmal eine Auflistung von den Projekten, die überhaupt realisiert worden sind. In diesem Zusammenhang würde mich auch interessieren, ob es auch einen gewissen Rückfluss der Gelder für die einheimische Wirtschaft gibt. Ich erinnere daran: Die Schweiz hat CHF 1,3 Mia. für den Kohäsionsfonds zur Verfügung gestellt und die Schweiz kontrolliert die Projekte, die sie in den einzelnen Ländern durchführt, selber. Und ich weiss aus den vergangenen Jahren, dass es da doch zu etlichen Verzögerungen gekommen ist, weil gemäss den Abmachungen die einzelnen Länder eben auch Beiträge liefern und gewisse Bedingungen erfüllen müssen. Und diese Länder haben sehr oft diese Bedingungen eben nicht erfüllt, damit das Geld fliessen konnte. Es ist also zu starken Verzögerungen gekommen, sodass von diesen CHF 1,3 Mia. nach meinem Wissen eben nur ein Teil erst ausbezahlt worden ist. Und da würde mich eben schon interessieren, ob bei diesem Geld, das von den drei EWR-Ländern kommt, klar ist, wie das abgelaufen ist und wie das mit der Kontrolle steht. Wie gesagt, in gewissen Bereichen, sei es jetzt bei Investitionen in Neuerungen, Innovationen in Richtung Klimatechnologie, da könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass eben gewisses Geld wieder zurückfliesst in die einheimische Wirtschaft, wenn in diesen Ländern neue Infrastruktur aufgebaut wird. Und ich denke, so wird das wenigstens in der Schweiz gehandhabt. Also von daher gesehen sind diese CHF 1,3 Mia. eben nicht verlorenes Geld. Aber so wie das hier abläuft - und ich meine, ich muss einfach sagen: Aufgrund von diesem Bericht und Antrag sehe ich überhaupt gar nichts, was mit diesem Geld passiert ist. Ich habe keine Ahnung, was da gelaufen ist, und da fehlen mir schon einige Informationen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Verhandlungen scheinen gut gelaufen zu sein, das ist natürlich günstig. Aber trotzdem habe ich gewisse Bedenken. Bei diesem Finanzbeschluss für den Finanzierungsmechanismus handelt es sich um eine Eintrittsgebühr zum Binnenmarkt. Aus politischer Sicht soll dieser Beitrag für eine rasche Entwicklung in den wirtschaftlich schwächeren Regionen geleistet werden. Die Frage ist: Wie viel kommt am Schluss tatsächlich an? Ich glaube, gewisse Kreise haben vielleicht an einer wirtschaftlichen Verringerung des Ungleichgewichtes innerhalb Europas gar kein Interesse, da dann für sie günstige Produktionsstandorte verloren gehen. «Günstige Standortbedingungen in Osteuropa» - sind das Beschönigungen für die verarmten Zustände einiger Länder vor allem im Osten der EU? Das schrankenlose Angebot von Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten mit tiefen Löhnen wird genutzt, um billige Arbeitskräfte als Leiharbeiter in reichen Ländern zur Verfügung zu haben. Von einem homogenen Wirtschaftsraum ist Europa noch weit entfernt, und es macht auch den Anschein, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren nicht ändert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal ein Dankeschön für die positive Würdigung des Berichts und Antrags und vor allem auch für die Würdigung des Verhandlungserfolges. Es waren, wie sie richtig festgestellt hatten, ausserordentlich schwierige Verhandlungen, sie haben sehr lange gedauert, sie waren anspruchsvoll und haben vor allem auch von unseren zuständigen höchsten Beamten viel Standfestigkeit und auch von mir viel Nerven gekostet, da auch so hartnäckig zu bleiben. Aber wie sie sehen, es hat sich gelohnt. Und da komme ich schon zur Beantwortung der ersten Frage: Hätte man noch etwas mehr herausholen können? Da kann ich Ihnen ganz ehrlich in die Runde werfen: Nein, mehr lag nicht drin. Wir haben bis zum bitteren Ende auf stur gestellt. Wir hatten ein klares Verhandlungsmandat von der Regierung, das wir auch vom Aussenministerium der Regierung unterbreitet haben. Das war die kumulierte Teuerung plus/minus, und wir konnten unter dieser Vorgabe bleiben. Aber für mich war es ein ehrgeiziges Ziel, mit diesem Mandat abschliessen zu können. Das hat jetzt etwas gedauert, aber wir haben es erreicht, aber mehr hat nicht drinnen gelegen. Und wenn ich Ihnen nochmals vor Augen führe, dass der anfängliche Unterschied während langer Zeit, über ein halbes Jahr, mehr als 80% auseinander gelegen hat, dürfen wir uns mit unserem Ergebnis, bei dem wir uns viel, viel näher beim Ausgangspunkt von den EWR/EFTA-Staaten treffen konnten als im Bereich vom EU-Vorschlag, wirklich sehen lassen.Dann wurde die Frage gestellt, ob man anstatt dem BNE auch das BIP hätte nehmen sollen. Nein, es war nicht eine Frage, es war ein Hinweis. Ja, es wäre natürlich sachlogisch viel richtiger. Es ist uns schon seit Längerem ein grosses Anliegen, dieses System zu ändern. Aber wir haben da einen hartnäckigen grossen Partner. Das wurde jetzt auch verschiedentlich in den Voten hier drin festgestellt: Norwegen, der grosse Partner, schaltet in diesem Bereich auf stur. Wir hatten noch andere Sachen, die wir noch als gewichtiger eingestuft haben, und dieser Bereich musste jetzt einfach über die Klinge springen. Aber was wir erreichen konnten, und das war mir ein Anliegen, dass wir eine Überprüfungsklausel für den nächsten Finanzierungsmechanismus aushandeln konnten. Das heisst, dass man bei der nächsten Überprüfung nochmals über dieses Thema wirklich formell spricht und schaut, ob wir erreichen können, dass das BNE anstatt das BIP verwendet wird. Das ist ein kleiner Schritt, die grosse Arbeit muss noch gemacht werden, aber immerhin ist es ein Schritt.Dann kommen wir zu einem schwierigen Thema, nämlich zum Thema der 15 Empfängerstaaten. Und ja, Sie haben richtig ausgeführt, viele der Empfängerstaaten waren schon beim letzten Mechanismus dabei. Hinausgeflogen ist Spanien, das ist sicher gut so. Aber bei den Kriterien knüpfen wir an die Kriterien an - das übrigens schon über alle Mechanismen -, dass wir die gleichen Empfängerländer haben, wie der EU-Kohäsionsfonds hat. Also wir haben die gleichen Empfängerstaaten, wir verhandeln auch nicht über die Empfängerstaaten, sondern es ist völlig klar, dass die EWR/EFTA-Staaten die gleichen Empfängerstaaten haben, wie der EU-Kohäsionsfonds hat. Die Entscheidung, welche Länder in diesen EU-Kohäsionsfonds integriert sind, also als begünstigte Länder hineinfallen, sollen auf objektiven Kriterien beruhen. Und das objektive Kriterium ist, dass das BNE pro Kopf weniger als 90% des EU-Durchschnitts aufweist. Wenn man diese 90% nicht erreicht, kommt man automatisch in diese Empfängerstaaten hinein; und dass sich so etwas auch nicht innerhalb von fünf Jahren ändert, ist wahrscheinlich auch klar.Im Bericht und Antrag ist erwähnt, dass die 15 Empfängerstaaten vom Finanzierungsmechanismus, den wir jetzt haben, also 2014 bis 2021, auch dieses Mal wieder entsprechend den Empfängerstaaten der aktuellen Periode vom Kohäsionsfonds festgelegt werden. Während es eine klare Forderung der EU in den Verhandlungen war, dass der Empfängerkreis des neuen EWR-Finanzierungsmechanismus nicht enger gefasst wird als jener des EU-Kohäsionsfonds, haben wir unsererseits darauf bestanden, dass der Direktempfängerkreis auf die Empfängerstaaten des EU-Kohäsionsfonds beschränkt bleibt und nicht wegen der Jugendarbeitslosigkeit von der EU auf andere EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt wird. Es war übrigens einer der kritischsten Punkte in den Verhandlungen, dass die EU ständig gesagt hat, wir haben ein so grosses Jugendarbeitslosigkeitsproblem, und dann wollte man Zahlungen beispielsweise für Italien oder Spanien, das Land, das jetzt beispielsweise früher erfasst war und jetzt nicht mehr erfasst ist, dass man hier den Kohäsionsfonds wieder öffnet. Wir haben das als grosses Präjudiz eingestuft und das Gefühl gehabt, dass dann plötzlich von einem Mechanismus zum nächsten immer wieder neue Bereiche dazukommen und dass uns dieses System dann auch in den Verhandlungen explodiert. Also sobald ein Staat diese 90-Prozent-Marke überschreitet, scheidet er automatisch aus diesem Kohäsionsfonds, also aus diesen Empfängerstaaten, aus. Und das ist eben, wie ich schon gesagt habe, letztmals in Bezug auf Spanien geschehen. Dann hat der Abg. Lageder noch die Frage gestellt, wie dafür gesorgt wird, dass mit den Projekten auch Imagewerbung für Liechtenstein gemacht wird. Wenn Sie sich die Projekte anschauen, auch die Kampagnen, die teilweise zu den Projekten gemacht werden, erscheint immer ein Logo vom EWR/EFTA-Finanzierungsmechanismus, ein vorgegebenes Logo, das sehen Sie an allen diesen Projekten. Also das sieht man, es wird Imagewerbung gemacht. Wir legen auch Wert darauf. Es ist nicht immer ganz einfach für uns. Es muss auch einen Stellenwert bei uns haben, dass wir darauf achten, das haben Sie richtig ausgeführt. Wir haben einen grossen Partner an unserer Seite, der schlussendlich den grossen Teil des Geldes spricht und auch locker macht. Wir sind der kleine Partner, aber wir müssen darauf schauen, dass wir in diesem vorgegebenen Logo auch erscheinen, da haben Sie recht - und das tun wir auch. Dann noch zum Abg. Nägele und zu den ganzen Aufwendungen in Bezug auf die Verwaltungskosten: Bei den Verwaltungskosten rechnet man mit 7,5% vom Gesamtvolumen des EWR-Finanzierungsmechanismus, wir haben also einen Anhaltspunkt, wie hoch diese Verwaltungskosten sind. Diese entsprechen den Verwaltungskosten und stehen im direkten Zusammenhang mit der Kontrolle und Durchsetzung einer rechtlich korrekten und effizienten Umsetzung vom Finanzierungsmechanismus. Es ist klar, dass alle Geberstaaten versuchen, diese Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Wir alle haben ein Interesse daran, dass das Geld möglichst direkt in die Projekte hineinfliesst. Darauf hat übrigens auch die EU in den Verhandlungen gedrängt, dass die Verwaltungskosten und Kontrollkosten so gering wie möglich gehalten werden und dass vor allem die Empfängerstaaten möglichst stark davon profitieren können.Dann wurde auch von Ihnen, Herr Abg. Nägele, noch die Frage gestellt, was passiert, wenn solche Unregelmässigkeiten gemäss Art. 10 Abs. 3 lit. d geschehen. Unter einer Unregelmässigkeit ist beispielweise zu verstehen, wenn nichtförderfähige Kosten verrechnet werden, also Kosten, die nicht in das Programm hineingehören und beispielsweise vom Empfängerland zu tragen wären: Wenn solche verrechnet werden, das nachträglich bei der Prüfung aufscheint, dann sind diese Kosten zurückzufordern. Und vielleicht noch, um ihnen ein Gefühlt zu geben, dass es uns EWR/EFTA-Staaten auch wirklich darum geht, dass es ordentlich abläuft, also dass diese Unregelmässigkeiten oder Regelmässigkeiten kein Papiertiger sind, können Sie sich vielleicht auch an die Berichterstattung in den Zeitungen in Bezug auf Ungarn erinnern. Dort wurden Programme sistiert, weil die Zusammenarbeit mit Ungarn in der Vergangenheit Unregelmässigkeiten aufgezeigt hat. Die EU hat Zahlungen sistiert und die EWR/EFTA-Staaten ebenfalls. Sehr anspruchsvolle Geschichte: können wir im Nachhinein sagen. Aber ich glaube, es ist notwendig, dass beide Seiten sich als Partner zeigen und sich auch an das halten, was vereinbart ist. Und auch nochmals, um Ihnen hier ein Gefühl zu geben: Man handelt ja mit jedem dieser Staaten separat ein MoU aus, ein Memorandum of Understanding. Wir werden uns auf einige Staaten spezialisieren. Diese Verhandlungen laufen nacheinander, es wird immer ein Land abgeschlossen, dann kommt das nächste Land. Wir werden uns auf einige Länder spezialisieren, weil wir schlicht und einfach die Ressourcen nicht haben, alle Verhandlungen mitzuverfolgen. Und wir haben uns auf Länder spezialisiert, mit denen wir eine spezielle Beziehung oder eine speziell enge Beziehung haben. Unter anderem fällt auch Polen darunter, das ist beispielsweise der grösste Empfängerstaat. Es ist uns wichtig, dass wir Projekte haben, bei denen wir auch erscheinen.Dann wurde noch die Frage gestellt, wo die Projekte auffindbar sind. Das war die Frage von Ihnen, Herr Abg. Hasler. Wir haben hier einen Bericht für die Zukunft. Die Vergangenheit finden Sie auf Websites, beispielsweise auf «eeagrants.org/What-we-do». Dort finden Sie die Projekte, die in der Vergangenheit gemacht wurden. Ich hatte jetzt keine Gelegenheit während der Voten, auf der Webseite der AIBA zu schauen, aber ich gehe davon aus, dass Sie auf der Webseite der AIBA, die ja ein grosser Durchführungspartner ist, auch viele der Projekte finden würden. Auf der Webseite, die ich Ihnen angegeben habe, «eeagrants.org», finden Sie übrigens auch Reports, Evaluationen und Reviews zu den einzelnen Projekten. Das ist sehr transparent gemacht. Es ist uns auch wichtig, dass es transparent gemacht wird, weil ich auch ein Interesse habe, zu wissen, wohin die Gelder gehen, die der Landtag spricht. Ich glaube, ich habe alle Fragen beantwortet, und sonst bitte ich Sie, diese nochmals zu stellen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ja, mich hätte eben interessiert, ob auch darauf geachtet wird, dass ein Teil des Geldes auch wieder zurück in die einheimische Wirtschaft fliesst, indem beispielsweise die einheimische Industrie liefern kann, zum Beispiel Ausrüstungsinvestitionen für Projekte, die in diesen Ländern realisiert werden. Ich denke, in der Schweiz passiert das - teilweise zumindest. Und von daher gesehen kann eben auch die einheimische Wirtschaft davon profitieren. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich weiss nicht, hat die Regierung betreffend die Konsequenzen für diese Nehmerländer auch ausgeführt, wie dies im Rahmen dieser Verhandlungen dieser Memorandum of Understanding ist, fordern sie da auch etwas ein? Ganz konkret: Es geht ja darum, Schengen soll weiter bestehen, auch osteuropäische Staaten sollen sich an diesen Quoten orientieren. Es kann ja nicht nur ein Nehmen, sondern es sollte auch ein Geben sein. Die Solidarität beruht nicht nur auf dem Nehmen, sondern auch auf dem Geben. Werden im Rahmen dieser Verhandlungen auch mitunter zumindest solche Punkte angesprochen und gewisse Forderungen gestellt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Danke für das Wort. Ich fange gleich mit der letzten Frage des Abg. Wendelin Lampert an. Ja, es werden Forderungen gestellt, es gibt übrigens auch vorgegebene Themenbereiche, in denen wir verhandeln werden. Das sind Themen im Zuständigkeitsbereich der AIBA, es geht um Kulturprojekte, die wir mitverhandeln, um Asyl und Migration und um gute Regierungsführung, Grundrechte und Grundfreiheiten. Und wenn Sie hören, in welchen Bereichen, insbesondere die zwei letzten Punkte, dann sieht man, dass wir dort auch Sachen einfordern werden. Also man schaut auf gute Regierungsführung. Man schaut auch, ob es Projekte gibt, die man diesbezüglich machen kann. Im Bereich Kultur kann man beispielsweise anfügen, dass wir mit Tschechien ein spezielles Verhältnis haben: Dort geht es beispielsweise darum, im Rahmen der Kultur zu schauen, finden wir Projekte, die das gegenseitige Verständnis der gemeinsamen Geschichte, die wir mit Tschechien teilen, verbessern könnten. Also es sind Projekte in solchen Bereichen - und ja, es werden Forderungen aufgestellt im Rahmen dieser MoUs. Dann wurde noch die Frage gestellt, ob Gelder zurückfliessen. Ja, es fliessen Gelder zurück. Wir werden ja nachher im Rechenschaftsbericht die AIBA im hinteren Teil kurz behandeln. Sie sehen, dass dort Gelder zurückfliessen, wir brauchen hier einen administrativen Aufwand, um diese Projekte realisieren zu können. Aber gleich wie in der Schweiz kommen sehr viele Gelder zu uns zurück, aber das hängt unmittelbar damit zusammen, wie viele Projekte wir realisieren können. Wenn man die Statistik anschaut, realisieren wir in der letzten Zeit einen grossen Prozentsatz mehr Projekte, als man das in der Vergangenheit gemacht hat. Also wir holen sehr, sehr viel mehr Geld nach Liechtenstein zurück. Aber ich kann Ihnen auch offen sagen, dass wir noch mehr Geld zurückholen würden, wenn wir etwas mehr personelle Ressourcen in der AIBA zur Verfügung hätten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wir befinden zuerst über den Antrag der Regierung und wenden uns dann dem Finanzbeschluss zu. Der Antrag der Regierung lautet: Der Hohe Landtag wolle dem Übereinkommen vom 3. Mai 2016 zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021 samt Anhang sowie der vorläufigen Anwendung des Übereinkommens die Zustimmung erteilen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt. Somit können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 23 Stimmen zugestimmt und wir haben Traktandum 10 erledigt. Bevor wir uns jetzt an die Beratung des Rechenschaftsberichtes und der Landesrechnung heranwagen, möchte ich nochmals eine kurze Verschnaufpause von 15 Minuten einschalten. Danach möchte ich den Rechenschaftsbericht und die Landesrechnung möglichst ohne Pause durchziehen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 19:30 bis 19:50 Uhr).
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