Abänderung des 25. Hauptstücks des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und die Totalrevision des Verfahrens in Bestandstreitigkeiten (Nr. 133/2015) [1. Lesung: 3. März 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 67/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Ich benütze die Gelegenheit, unsere Gäste herzlich zu begrüssen. Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des 25. Hauptstücks des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und die Totalrevision des Verfahrens in Bestandstreitigkeiten. Diese Vorlage wurde am 3. März 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 67/2016. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches beginnen. § 1090 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 1090 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Diese Bestimmung wurde ja schon in der 1. Lesung weitläufig diskutiert und ich stelle hier den Antrag, dass die Frist von vier Wochen auf 14 Tage reduziert wird. Die Regierung hat ausgeführt, dass sie davon ausgeht, dass es zu mehr Kündigungen kommen wird. Ich kann diese Einschätzung nicht teilen. Ich denke, wenn Aussicht auf Zahlung besteht, dann wird ein vernünftiger Mieter nicht kündigen. Man muss einfach auch bedenken, dass wenn bereits ein Zahlungsrückstand besteht, dass es dann nicht zumutbar ist, dass man Gefahr läuft, über mehrere Monate nicht bezahlt zu werden. Man muss zuerst mahnen - jetzt wäre es eine vierwöchige Mahnfrist und wenn die abgelaufen ist -, dann hat man eine vierwöchige Frist zum kündigen. Wenn man dann das Gerichtsverfahren angestrengt hat, hat die Gegenseite nochmals vier Wochen Zeit, Einwendungen zu erbringen, und dann ist man erst im Verfahren und es kommt dann noch zur Beweisaufnahme und so weiter. Also da ziehen locker drei, vier oder mehr Monate ins Land und der Vermieter schaut eigentlich in die Röhre. Und ich stelle hier Antrag, wie per E-Mail mitgeteilt, dass die Frist verkürzt wird und dass dann Art. 13 Abs. 1 Satz 2 wie folgt lautet: «Die Zahlungsfrist beträgt mindestens 14 Tage.» Und Abs. 2: «Bezahlt der Mieter innert der gesetzten Frist nicht, so kann der Vermieter fristlos, bei Wohn-und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindestens 14 Tagen auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich komme gerne nochmals kurz auf die Gründe zu sprechen, welche die Regierung nach der Vernehmlassung bewogen haben, analog der Schweizer Zahlungsfrist bei Wohn- und Geschäftsräumen eine Frist von vier Wochen vorzusehen. Der Mieter hat vier Wochen anstatt nur 14 Tage, also zwei Wochen Zeit, den - aus welchen Gründen auch immer - entstandenen Zahlungsrückstand zu begleichen. Für den Mieter sind diese 14 Tage mehr vielleicht wesentlich, je nach Umständen. Für den Vermieter in den meisten Fällen ein geringes Übel, eine Verzögerung, aber wahrscheinlich im Verhältnis zum Mieter eben ein geringeres Übel. Und auch die Überlegung, dass es - wie das Landgericht in der Vernehmlassung argumentiert hat - bei einer verkürzten Frist zu mehr Kündigungen und in der Folge zu gerichtlichen Schritten kommen könnte, lässt sich nicht ganz von der Hand weisen. Das ist eine Argumentation, die ich zumindest auch nachvollziehen kann. Bei einer Verkürzung der Frist und aufgrund der Vereinheitlichung in der Folge auch von weiteren Artikeln, ginge das einfach ein bisschen zulasten der Mieter und nicht der Vermieter. Am Ende ist es am Landtag, hier zu entscheiden, welche Argumente er höher gewichtet. Wenn der Landtag einer Verkürzung der Frist zustimmt und einer Vereinheitlichung der weiteren Artikel, dann ist es aus Sicht der Regierung durchaus vertretbar. Man kann das auch so sehen. Also ich möchte da kein Dogma daraus machen. Aber ich denke einfach, dass es Gründe gibt, die dafür sprechen, und Gründe, die dagegen sprechen. Und die Regierung hat die Gründe, die gegen eine Fristverkürzung sprechen, etwas höher gewichtet im Sinne der Chanceneinräumung des Mieters, dass er mehr Gelegenheit hat, seinen Rückstand noch zu begleichen. Aber hier möchte ich keinen heiligen Krieg starten, das ist eine Ermessenfrage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter für Ihre Ausführungen. Ich möchte einfach noch in Erinnerung rufen: Das ist eine Kann-Bestimmung. Ich gehe davon aus, dass die Vertragsparteien miteinander sprechen. Und wenn schon ein Zahlungsrückstand besteht und dann noch eine Androhung kommt, innert 14 Tagen zu bezahlen, sonst wird gekündigt, dann gehe ich ja wirklich davon aus, dass der Mieter, der im Rückstand ist, mit dem Vermieter das Gespräch sucht und ihm auch plausibel darlegt, dass er eine Zahlungsnot hat, aber in kürzester Frist bezahlen kann. Und dann liegt es am Vermieter schlussendlich. Aber wenn das plausibel dargelegt werden kann, wird es in der Praxis nicht zu einer Kündigung kommen. In den allermeisten Fällen ist es in der Praxis einfach so, dass schlichtweg nicht bezahlt wird und dann verstreicht Zeit und der Vermieter bleibt auf entgangenen Mieteinnahmen sitzen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. So wie ich den Regierungschef-Stellvertreter verstanden habe, hat die Schweiz mit dieser Frist gute Erfahrungen gemacht. Somit möchte ich beliebt machen, diese bei der Vorlage zu belassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich möchte ausdrücklich das Votum des Abg. Christian Batliner unterstützen. Ich bin überzeugt, dass in der Praxis Mieter und Vermieter zu diesem Thema sprechen werden und wenn ein Vermieter sieht, dass er einen normalerweise guten, zahlungsfähigen Mieter hat, wird er ganz sicher das Gespräch suchen und in der Praxis schauen, dass es da eine Regelung gibt. Also ich würde plädieren, die 14 Tage einzuführen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Batliner, habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihr Änderungsantrag sich auf Art. 13 Abs. 2 bezieht?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Auf beide Absätze, Abs. 1 Satz 2: «Die Zahlungsfrist beträgt mindestens 14 Tage» und in Abs. 2 am Schluss «von mindestens 14 Tagen auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen». Und es war ein Anliegen der Regierung, dass die gesetzlichen Fristen vereinheitlicht werden. Ich gehe davon aus, dass, wenn dieser Antrag angenommen wird, die Regierung das dann allgemein vereinheitlichen wird. Die entsprechenden Artikel sind im Bericht und Antrag auf Seite 55, Fussnote 42, ausgewiesen. Oder müssen wir dann jedes Mal separat einen Antrag stellen? Ist das inkludiert? Da bin ich offen, ich kann jedes Mal Antrag stellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ich habe Sie nicht gut verstanden.Abg. Christian Batliner
Jetzt geht es um Art. 13. Es gibt mehrere Vier-Wochen-Fristen im Gesetz. Ich kann bei jedem Artikel entsprechenden Antrag stellen oder - wenn es das allgemeine Verständnis ist - die Regierung vereinheitlicht das dann und passt es an.Landtagspräsident Albert Frick
Es wäre dann schon richtig, jeweils beim entsprechenden Artikel den Antrag zu stellen.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Aus meiner Sicht sind beide Wege möglich, weil ja auf Seite 55, wie erwähnt, in der Fussnote die betreffenden Artikel erwähnt sind im Bericht und Antrag. Aber ich kann auch gut mit dem konkreten Antrag bei jedem Artikel leben. Der Rechtsdienst der Regierung beziehungsweise die Legistik wird das sowieso dann noch nachprüfen, dass es wirklich stimmig ist und dass keine Bestimmung übersehen wird. Aber ich kann mit beiden Varianten gut leben, sofern der Landtag dem Antrag zustimmt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir zur Abstimmung schreiten. Wer dem Antrag des Abg. Christian Batliner in den Abs. 1 und 2, die Frist von «mindestens 4 Wochen» auf «mindestens 14 Tage» zu verkürzen, stattgeben will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 14 Stimmen stattgegeben. Ich komme auf meinen Entscheid zurück. Ich denke, es ist richtig, wenn sich diese Vier-Wochen-Fristen wiederholen, dass wir das jetzt allgemein anerkennen und nicht jedes Mal wiederholen müssen. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Einfach zur Sicherheit: Sie sehen hier das erste Beispiel, das ebenfalls einschlägig ist. Dieser Abs. 3 in Art. 15 wäre jetzt eben auch betroffen. Einfach, damit das klar ist. Hier wird jetzt ebenfalls in Abs. 3 von vier Wochen auf 14 Tage dann angepasst werden. Einfach, damit das am ersten Beispiel von einem weiteren betroffenen Artikel sozusagen visualisiert ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter für den Hinweis. Aber eben, wird das jetzt automatisch gemacht? Ich stelle nicht Antrag? Einfach bei allen anderen, wie es in der Fussnote steht.Landtagspräsident Albert Frick
Ja, das ist so zu verstehen jetzt. Wir stimmen ab über Art. 15.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier eine kurze Frage. Am 18. Mai wurde ein Bundesgerichtsurteil publiziert, das sich um die Anfechtung des Anfangsmietzinses drehte. Dieses Bundesgerichtsurteil ist sehr, sehr weitgehend, das wurde sehr kontrovers diskutiert beziehungsweise scharf kritisiert. In der «NZZ» wird unter anderem vom Angriff auf die Vertragstreue gesprochen. Mir ist klar, dass die Rechtslage in diesem Bereich nicht eins zu eins übernommen wurde, aber dennoch ist das Urteil interessant. Es geht um subjektive Notlage, es geht um den Begriff «marktbeherrschende Stellung». Und der Fall war so: Man kündigt eine Wohnung, das waren zwei Leute aus einer Bankbranche mit CHF 80'000 oder CHF 100'000 Nettoeinkommen. Die wollten einfach in der Stadt Zürich wohnen und haben ihre bestehende Wohnung gekündigt. Und das wurde erst- und zweitinstanzlich abgeschmettert und vom Bundesgerichtsurteil dann schlussendlich gebilligt oder geschützt. Also die haben eiskalt einen Mietvertrag unterzeichnet und am nächsten Tag haben sie den Anfangsmietzins angefochten. Und das ist für mich sehr, sehr weitgehend, das ist für mich absolut stossend. Das ist für mich ein Fall des Rechtsmissbrauches. In der «NZZ» wird dann auch geschrieben: «als wäre es unzumutbar, sich ausserhalb Zürichs eine Bleibe zu suchen». Und wenn wir das auf Liechtenstein anwenden, wenn jemand in Vaduz keine Wohnung findet - ist es zumutbar, in Triesenberg zu wohnen oder sonst irgendwo? Ich sage das jetzt ein bisschen plakativ. Also es geht um solche Fragen. Und wir haben da ganz andere Marktverhältnisse. Und ich gehe schon davon aus, dass ein solches Bundesgerichtsurteil in Liechtenstein einfach keine Anwendung findet, dass das sehr, sehr restriktiv gehandhabt wird. Die Regierung führt das aus im Bericht und Antrag. Aber ich weiss nicht, kennen Sie das Urteil? Sehen Sie irgendeinen Handlungsbedarf? Und die Angemessenheit des Mietzinses - ich meine, wenn der Vormieter einen Mietzins bezahlt hat und der neue Mieter kriegt den gleichen Mietvertrag, dann ist das angemessen, dann ist es marktüblich und dann ist das kein unzulässiger Mietzins. Aber vielleicht können Sie etwas dazu sagen, wie Sie dieses Urteil einschätzen, ob das für uns irgendwelche Auswirkungen haben könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich gebe Ihnen zu 100% recht, Herr Abg. Batliner. Das Urteil ist mir natürlich am gleichen Tag, als es publik wurde, auch aufgefallen. Ich habe es auch heute hier und die verschiedenen Artikel dazu aus den Medien. Ich teile auch die Einschätzung, dass dieses Urteil - bei allem Respekt vor dem Bundesgericht, sagen wir es diplomatisch - etwas seltsam ist. Es ist auch bezeichnend, dass dieses Urteil ein Mehrheitsentscheid war. Ich habe mich zwischenzeitlich auch schon mit Richtern des VGH darüber auf der Treppe unterhalten, so quasi zwischen der Tür, und auch die spontane Einschätzung von VGH-Richtern war, dass das nicht haltbar sein könnte, dass das auch wieder ändern könnte. Ein 3-zu-2-Urteil ist nicht wirklich ein überzeugendes Urteil. Aber das ist alles nicht relevant. Sie haben schon darauf hingewiesen.Die Regierung hat - gerade, weil diese ganze Mietzinsregelung in der Schweiz sehr stark vom Bundesgericht durch die Rechtsprechung praeter legem noch geprägt wird - ganz bewusst in beiden Texten, im Bericht und Antrag und in der Stellungnahme, darauf hingewiesen, dass wir hier keine Rezeption des Schweizer Rechts gemacht haben, sondern eine autonome Liechtensteiner Lösung vorschlagen. Und wir haben auch in den Materialien an beiden Stellen klar darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht für uns hier keine massgebende Rechtskraft entfalten soll. Ich kann auch zur Sicherheit, damit es alle gehört haben, auch noch kurz vorlesen aus dem Bericht und Antrag, Seite 102: «Einerseits hat der Schweizer Gesetzgeber dem Schweizer Bundesgericht die konkrete Ausgestaltung der Mietzinsregelung überlassen.» Das tun wir nicht. «Demgemäss hat in der Vergangenheit das Schweizer Bundesgericht wiederholt in die gesetzlichen Regelungen dieser Artikel eingegriffen und dadurch ein ausgesprochen kompliziertes Regelungswerk (praeter legem) geschaffen. Nach der Rechtsprechung des Liechtensteinischen Staatsgerichtshofes wären die nur schwer zu praktizierenden Bundesgerichtlichen Regelungen wie im Ursprungsland auszulegen und würden zudem für Liechtenstein Geltung entfalten. Dieser Umstand bedingt eine quasi Delegation der konkreten Ausgestaltung der Mietzinsregelung an das Schweizer Bundesgericht, was nicht Intention des liechtensteinischen Gesetzgebers sein kann.» Und deshalb haben wir es eben anders gelöst und deshalb steht auch in der Stellungnahme: «Die konkrete Ausgestaltung der liechtensteinischen Mietzinsregelung soll nicht indirekt an das Schweizer Bundesgericht delegiert werden». Auf Seite 29 der Stellungnahme finden Sie das. Also hier ist ganz klar festgehalten, dass die ganze Rechtsprechung des Bundesgerichts in der Schweiz zu den Mietzinsthemen für Liechtenstein nicht massgebend ist, das heisst nicht relevant ist. Und insofern ist auch dieses seltsame Urteil des Bundesgerichts zu einer Extremsituation in der Stadt Zürich, wo ein Leerbestand von 0,11% herrscht, das ist eine ganz spezielle Situation, für Liechtenstein nicht relevant. Dieses Bundesgerichtsurteil hat also keine Relevanz, auch nach neuem Mietrecht keine Relevanz für Liechtenstein. Ich bin froh, dass Sie diese Frage gestellt haben, damit das glasklar festgehalten ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Art. 55 abstimmen. Ich bitte Sie, Ihre Stimme jetzt abzugeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 66 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe diesbezüglich einen Änderungsantrag. Ich habe den im Vorfeld ebenfalls verschickt. Ich habe zuerst darauf tendiert, diesen Artikel zu streichen, den haben wir auch ausführlich diskutiert in der 1. Lesung. Der Oberste Gerichtshof hat sich ebenfalls auf den Standpunkt gestellt, dass diese Bestimmung zu unbestimmt ist, überflüssig ist, weil Treu und Glauben ja auch in Art. 67 angeschnitten wird. Ich hatte zwischenzeitlich mehrere Gespräche und ich habe auch verstanden, dass die Regierung beliebt machen möchte, dass die Bestimmung drin bleibt, einfach, weil es klarer ist. Ich habe kein Problem damit, wenn wir den Alternativvorschlag übernehmen. Und ich stelle in diesem Sinne Antrag des Alternativvorschlages, dass Art. 66 wie folgt lautet: «Die Kündigung ist anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäss Art. 2 PGR verstösst.» Hintergrund ist einfach - wenn man die Materialien zu diesem Artikel in der Schweiz liest: Es gibt ein Regelungsgefälle zwischen dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben und dieser Sonderbestimmung im Mietrecht. Und dieses Gefälle begrüsse ich gar nicht, das öffnet Tür und Tor, das habe ich in der 1. Lesung ausgeführt. Es sollte kein Sondertatbestand sein. Es braucht einen offenbaren Rechtsmissbrauch. Der Vermieter soll kündigen können, er muss nicht einen vernünftigen Grund haben oder ein schützenswertes Interesse nachweisen und so weiter. Das ist schlussendlich sein Eigentum, er hat in diesem Sinne keine besondere Begründungspflicht. Das haben wir ja auch nicht übernommen, auch nicht im Prozess. Die Beweislast trägt der Kläger und der muss einen offenbaren Rechtsmissbrauch nachweisen und dann ist das auch in Ordnung, wenn das dann angefochten wird. Wenn es effektiv rechtsmissbräuchlich ist, dann ist es eben ein Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Aber sonst haben wir zwei Mal Grundsätze von Treu und Glauben und das birgt einfach die Gefahr von Rechtsunsicherheit. Und so, denke ich, ist es dann klipp und klar und ich stelle entsprechend Antrag. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Batliner, ich kann Ihrer Argumentation durchaus etwas abgewinnen und ich finde Ihren Alternativvorschlag auch einen Gewinn. Ich finde es eine gute Idee, dass wir hier eine Korrelation mit dem PGR herstellen, damit es wirklich gleichgeschaltet ist. Und in diesem Sinne unterstützt die Regierung Ihren Änderungsvorschlag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich bitte den Abg. Christian Batliner, den Antrag zu Art. 66 nochmals vorzutragen, bevor wir darüber befinden.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter für Ihre Ausführung und die Unterstützung. Der Art. 66 würde wie folgt lauten: «Die Kündigung ist anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäss Art. 2 PGR verstösst.»Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den Antrag gehört, wer dem Antrag des Abg. Christian Batliner die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 78 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 79 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 85 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 87 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 88 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 89 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 90 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 92 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 93 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 94 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 95 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 97 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 97 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 98 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 98 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 99 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 100 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 100 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 101 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 101 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 102 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 102 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 103 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 103 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 104 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 104 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 105 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 105 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 106 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 106 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 107 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 107 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 108 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 108 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 109 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 109 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch auf einen kleinen redaktionellen Fehler hinweisen. In Anhang 2, im grünen Teil hinten, bei Art. 45 ist noch die Version des Berichts und Antrags enthalten, das Wort «dringendes Wohnbedürfnis». Das Wort «dringend» muss dort natürlich ebenfalls gestrichen sein, das ist ein redaktioneller Fehler - einfach, damit das noch protokolliert ist. Art. 45 «3. Tod des Mieters», hinten im grünen Teil, Anhang 2, dort ist das Wort «dringend» nicht durchgestrichen. Das muss gestrichen sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über IV. ab. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und haben die Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
gesetz über die Abänderung der zivilprozessordnung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung. § 224 Abs. 1 Ziff. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 224 Abs. 1 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 560 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 560 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 561 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 561 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 562 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 562 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 563 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 563 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 564 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 564 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 565 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 565 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 566 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 566 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 567 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 567 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 568 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 568 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 569 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 569 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 570 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 570 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 571 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 571 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 572 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 572 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 573 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 573 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 574 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 574 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und haben die Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. Ich benütze die Gelegenheit, unsere Gäste herzlich zu begrüssen. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung der Exekutionsordnung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung der Exekutionsordnung.Art. 1 Abs. s wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. s steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 294 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 294 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und haben auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung der Exekutionsordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-