Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die durch private Versicherungsunternehmen betriebene Elementarschadenversicherung (Nr. 54/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die durch private Versicherungsunternehmen betriebene Elementarschadenversicherung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 54/2016. Und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage beantragt die Regierung, der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizer Eidgenossenschaft betreffend die durch private Versicherungsunternehmen betriebene Elementarschadenversicherung seine Zustimmung erteilen. Was soll nunmehr mit diesem Abkommen geregelt werden? Die Elementarschadenversicherung deckt neun Elementargefahren. Dies sind Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Hagel, Sturmwind, Lawinen, Felssturz, Steinschlag und Schneedruck. Sowohl das liechtensteinische als auch das schweizerische Recht sehen eine Begrenzung der Leistung aller Versicherungsunternehmen auf CHF 1 Mia. pro Ereignis vor. Diese Begrenzung der Versicherungsleistungen wurde bis zum Jahre 2007 grenzüberschreitend für die Schweiz und Liechtenstein berechnet. Mit einer einseitigen Rechtsanpassung im Jahre 2007 hat die Schweiz diese Versicherungssolidarität aufgehoben. Mit diesem heute zur Zustimmung vorliegenden Abkommen soll diese Solidarität wieder geschaffen werden. Gemäss Art. 1 dieses Abkommens ist ganz klar das Ziel, einen gemeinsamen Solidaritätskreis zwischen Liechtenstein und der Schweiz zu schaffen. Auch die freundnachbarlichen und engen Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz werden in der Präambel des Abkommens nochmals ausdrücklich betont. In der letzten Zeit war das Verhältnis zwischen Liechtenstein und der Schweiz doch ab und zu ein wenig getrübt. Umso wichtiger sind, meines Erachtens, solche Signale zwischen Liechtenstein und der Schweiz, mit welchen die gute Nachbarschaft und die Solidarität betont werden. Ich jedenfalls werde dieser Vorlage meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Durch das Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein zur Elementarschadenversicherung, die durch private Versicherungsunternehmen betrieben werden, soll sozusagen wieder der Zustand der Solidarität, der vor 2007 vorherrschte, hergestellt werden. Die Elementarschadenversicherung deckt die Vorkommnisse - wie es mein Vorredner schon gesagt hat - Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Hagel, Sturmwind, Lawinen, Felssturz, Steinschlag und Schneedruck, aber eben gerade nicht Erdbeben, was eine durchaus relevante Gefahr im Rheintal darstellt. Dabei sollen solche Grossschadenereignisse pro Ereignis bis zu einer Summe von CHF 1 Mia. abgedeckt sein, aber nicht darüber - dies jeweils CHF 1 Mia. für Gebäude und CHF 1 Mia. für Fahrhabe. Wäre nun ohne dieses Abkommen ein Schadensereignis eingetreten, dass beispielsweise in der Schweiz CHF 900 Mio. an Schaden angerichtet hätte und in Liechtenstein nochmals CHF 300 Mio., dann wären zuerst die CHF 900 Mio. in der Schweiz gedeckt gewesen und nur gerade CHF 100 Mio. in Liechtenstein, bis eben diese CHF 1 Mia. erreicht gewesen wären. Das Abkommen sieht nun aber vor, dass in einem solchen Fall wieder eine solidarische Verteilung - in diesem Fall wäre es ein Verhältnis 9 zu 3 - zur Anwendung kommt. Pro Versicherungsunternehmen ist eine Obergrenze von CHF 25 Mio. vorgesehen. Eine unglückliche Gesetzesänderung in der Schweiz hat zu diesem ungewollten Zustand geführt, der mit diesem Abkommen wieder korrigiert werden kann. Wichtig ist auch noch: Tarifänderungen für die Versicherten sind keine zu erwarten. Die Fraktion der Freien Liste wird dem Abkommen ihre Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Das vor uns liegende Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz betreffend die Elemetarschadenversicherung ist ein grosser Verhandlungserfolg für Liechtenstein. Für uns bedeutet das konkret, dass Liechtenstein in den Solidaritätskreis der Privatversicherungen der Schweiz wieder miteinbezogen wird. Somit ist Liechtenstein im Falle eines Elementarschadens, Beispiele wurden aufgezeigt, zum gleichen prozentualen Anteil versichert wie die Schweizer Kantone, bei denen private Versicherungen das Risiko decken. Damit steht pro Ereignis insgesamt CHF 1 Mia. für Gebäudeschäden sowie weitere CHF 1 Mia. für Schäden an Fahrhabe zur Verfügung. Die Elemetarschadenversicherung ist eine Versicherung, die in erster Linie für private Hauseigentümer gedacht ist und diesen zugutekommt. Das Abkommen ist deshalb besonders wichtig für die Hauseigentümer in Liechtenstein. Nach bestehendem Recht, also ohne das vor uns liegende Abkommen, wäre Liechtenstein nicht in den Solidaritätskreis der Schweiz mit eingebunden, das heisst, dass Schweizer Versicherungsnehmer Vorrang vor den liechtensteinischen hätten. Unsere Hauseigentümer würden ohne dieses Abkommen ein grösseres Risiko im Falle von Elementarschäden tragen. Generell ist auch darauf hinzuweisen, dass 98% der Gebäude und Fahrhabe in Liechtenstein durch schweizerische Gesellschaften versichert sind. Ich möchte hier auch anmerken, dass das System der Versicherungssolidarität, an dem sich Liechtenstein nun beteiligt, in Europa einzigartig ist. Liechtenstein gehört im Vergleich zu andern Gebieten zu denjenigen mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial. Trotzdem sind die Prämien für die Hauseigentümer in Liechtenstein gleich günstig wie in den Schweizer Kantonen, bei denen ein geringeres Risiko besteht. Die Liechtensteiner Hauseigentümer profitieren also massgeblich von dem Abkommen und der zusätzlichen Sicherheit, die dieses unserem Land bringt. Ich bin deshalb klar für die Zustimmung für dieses Abkommen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Dieses Abkommen ist völlig unbestritten. Jeden Tag, in dem dieses Abkommen nicht in Kraft tritt, beherbergt ein Risiko für die Versicherten in unserm Land. Und wenn ich mir die Seite 7 im vorliegenden Bericht und Antrag betrachte, wo die Regierung ausführt, dass dies im August 2016 in Kraft treten soll, so besteht einfach ein Risiko bis zu diesem Zeitpunkt. Wenn ich mir die aktuellen Wetterlage in Europa so betrachte, die Überschwemmungen in Deutschland oder in der Schweiz, wäre ich der Regierung einfach dankbar, wenn sie hier dieses Abkommen möglichst rasch in Kraft treten lässt. Wenn es hierzu eine Möglichkeit gibt, wenn dies noch im Juli oder noch früher stattfinden könnte, wäre das von Vorteil. Denn wie gesagt: Jeder Tag, in dem dieses Abkommen nicht in Kraft ist, beherbergt ein Risiko.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Den Hinweis von Ihnen, Herr Abg. Wendelin Lampert, habe ich entgegengenommen. Das ist völlig in unserem Interesse. Darum haben wir es auch schon in den Bericht und Antrag mit «voraussichtlich» hineingeschrieben. Also wir haben die grosse Absicht, es im August in Kraft treten lassen zu können. Und im Rest möchte ich mich einfach auch einmal beim Landtag bedanken, dass sie das Abkommen so würdigen. Dahinter steckt sehr viel Arbeit. Und ich glaube, dass ist auch eine Wertschätzung der zuständigen Leute, vor allem in der Aussenpolitik, die hier verhandelt haben. Und das weiss ich sehr zu schätzen, dass Sie ihnen diese Wertschätzung so auch entgegenbringen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die durch private Versicherungsunternehmen betriebene Elementarschadenversicherung seine Zustimmung erteilen». Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 19 abgeschlossen.-ooOoo-