Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Nr. 64/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 21: Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 64/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Der Beitritt zum Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, das sogenannte multilaterale Amtshilfeübereinkommen oder kurz MAK, stellt einen wichtigen Schritt in der Umsetzung der Finanzplatz- und Steuerstrategie der Regierung dar. Mit der Ratifikation des Amtshilfeübereinkommens und der Genehmigung des Multilateral Competent Authority Agreement, abgekürzt MCAA, kommt Liechtenstein seiner politischen Verpflichtung nach, die geltenden internationalen Standards anzuerkennen und umzusetzen.Liechtenstein hat mit der Regierungserklärung vom 14. November 2013 sein Engagement zu den geltenden internationalen Standards der OECD im Bereich der Steuerkooperation erneuert, sich frühzeitig zum neuen globalen Standard eines automatischen Informationsaustausches, kurz AIA, bekannt und der sogenannten Early-Adopters-Gruppe angeschlossen. Liechtenstein hat das Amtshilfeübereinkommen am 21. November 2013 unterzeichnet. Aufgrund der Unterstützung, die das Amtshilfeübereinkommen durch die G20 und die OECD geniesst und seiner breiten Basis an Unterzeichnerstaaten, gehört der Beitritt zum Amtshilfeübereinkommen heute zum Standard in der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen.Nun zum Amtshilfeübereinkommen: Dieses Amtshilfeübereinkommen ist ein umfassendes Instrument der multilateralen Zusammenarbeit im Steuerbereich. Es ermöglicht den Vertragsparteien, sich betreffend eine Vielzahl von Steuern gegenseitig Amtshilfe zu leisten. Das Amtshilfeübereinkommen beinhaltet neben dem Informationsaustausch weitere Formen der Amtshilfe. Der modulare Aufbau des Amtshilfeübereinkommens und die Möglichkeit, bestimmte Vorbehalte anzubringen, erlaubt es den Staaten, bestimmte Arten der Zusammenarbeit auszuschliessen und den Geltungsbereich individuell zu gestalten. Wichtig ist, hervorzuheben, dass die Staaten damit individuell entscheiden können, zu welchen Formen der Zusammenarbeit sie sich verpflichten wollen. Der Informationsaustausch auf Ersuchen und der spontane Informationsaustausch sind zwingend und können nicht vorbehalten werden. Das geltende liechtensteinische Steueramtshilfegesetz enthält mit Ausnahme des spontanen Informationsaustausches bereits die erforderlichen Bestimmungen zur Anwendung des neuen Übereinkommens. Die nötigen Anpassungen in diesem Bereich sind damit noch umzusetzen. Das Amtshilfeübereinkommen bildet darüber hinaus auch eine Grundlage für die bilaterale Umsetzung des AIA. Liechtenstein wird deshalb das Amtshilfeübereinkommen als Grundlage dafür nutzen, die länderbezogene Berichterstattung für grosse Unternehmen, sogenannte Country-by-Country-Reporting, sowie den spontanen Informationsaustausch, insbesondere den Austausch von sogenannten Rulings umzusetzen.Nun zum MCAA:Liechtenstein hat am 29. Oktober 2014 zusammen mit 50 anderen Staaten und Gebieten in Berlin eine multilaterale Vereinbarung über die Grundsätze der Durchführung des AIA unterzeichnet. Das MCAA stellt ein Instrument dar, um den von der OECD entwickelten AIA-Standard umzusetzen. Das MCAA basiert auf dem Gedanken einer einheitlichen Umsetzung des AIA-Standards der OECD. Es wird eine einzige Vereinbarung abgeschlossen und somit die Umsetzung eines einzigen Standards sichergestellt. Das MCAA enthält die Verpflichtung zum Austausch bestimmter Informationen, die nach den geltenden Melde- und Sorgfaltsvorschriften gemäss dem von der OECD mit den G20 Staaten ausgearbeiteten Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen, dieser gemeinsamer Meldestandard, beschafft wurden. Liechtenstein hat den gemeinsamen Meldestandard mit dem AIA-Gesetz bereits innerstaatlich umgesetzt.Mit den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt der AIA auf Basis des gemeinsamen Meldestandards über das Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Für weitere Staaten ausserhalb der EU soll der AIA für Liechtenstein über das MCAA und damit auch die MAK umgesetzt werden.Das MCAA ist als Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden konzipiert, hält aber explizit fest, dass eine Unterzeichnung allfällige nationale Genehmigungsverfahren nicht präjudiziert. In Liechtenstein ist das MCAA dem Landtag zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Frage, mit welchen Ländern der AIA umgesetzt werden soll, wird durch das MCAA nicht direkt festgelegt. Ich begrüsse, dass die bilaterale Aktivierung des AIA mit bestimmten Staaten dem Landtag separat zur Genehmigung unterbreitet wird. Erst dann kann das MCAA zwischen Liechtenstein und diesen Staaten seine Wirkung entfalten. Der Landtag hat dort eine entscheidende Aufgabe zu erfüllen.Ich komme zu den Schlussfolgerungen:Das Amtshilfeübereinkommen ist ein wichtiger und integraler Bestandteil der liechtensteinischen Finanzplatzstrategie, welche die internationalen Standards im Steuerbereich und insbesondere jene in Bezug auf die Transparenz und den Informationsaustausch vorsieht. Mit dem Amtshilfeübereinkommen kann Liechtenstein sein Netz an Partnerstaaten, mit denen standardkonform Informationen ausgetauscht werden können, ausweiten und damit einer Empfehlung des Global Forums nachkommen. Die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Liechtenstein kann nur abgesichert werden, wenn die internationalen Standards im Steuerbereich und insbesondere jene in Bezug auf die Transparenz und den Informationsaustausch umgesetzt und eingehalten werden. Der AIA wird mit dem Amtshilfeübereinkommen nicht eingeführt. Das Amtshilfeübereinkommen ist aber Voraussetzung, damit Liechtenstein den AIA, gestützt auf das MCAA, einführen kann, welches dem Landtag heute unterbreitet wird. Damit wird die Grundlage für die Umsetzung des AIA mit weiteren interessierten und geeigneten Partnern geschaffen. Hierzu hat sich Liechtenstein international als Mitglied des Global Forums verpflichtet. Das MCAA erscheint der mit vernünftigem Aufwand realisierbare Mechanismus zur weiteren Umsetzung des AIA zu sein. Alle 55 Early-Adopter-Länder werden das MCAA anwenden.Die Jurisdiktionen, die den AIA für einen Austausch im Jahre 2018 umsetzen werden, werden im Verlauf des Jahres 2016 vom Global Forum auf ihre Geeignetheit mit Blick auf die Vertraulichkeit und der Datensicherheit geprüft. Es ist meiner Ansicht nach äusserst wichtig, dass die Einhaltung der Standards zum Schutz der Vertraulichkeit und des Datenschutzes gewahrt wird. Ich begrüsse deshalb, dass die Notifikation der Länder gegenüber der OECD und somit die Aktivierung des AIA erst erfolgt, nachdem der Landtag der jeweiligen Notifikation zugestimmt hat. Ich danke der Regierung für die von ihr und den Mitarbeitenden der Landesverwaltung geleistete Arbeit und den guten und klar strukturierten Bericht in dieser zuweilen vielleicht komplizierten Thematik. Ich werde dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Das Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen, das sogenannte Amtshilfeübereinkommen oder die multilaterale Amtshilfekonvention, kurz MAK, ist ein elementarer Bestandteil der Weissgeldstrategie des Liechtensteiner Finanzplatzes. Das Übereinkommen ist bereits von 94 Staaten unterzeichnet und in 78 Staaten schon in Kraft gesetzt worden. Das Übereinkommen ist dabei ein umfassendes Instrument der multilateralen Zusammenarbeit im Steuerbereich, wobei der Aufbau modular ist und bestimmte Vorbehalte angebracht werden können, was auch Liechtenstein tut. Hingegen sind der Informationsaustausch auf Ersuchen und der spontane Informationsaustausch zwingend. Hier können konsequenterweise auch keine Vorbehalte angemeldet werden. Weiter bietet die MAK eine Grundlage, den automatischen Informationsaustausch, AIA, bilateral mit anderen Ländern umzusetzen. Weiter soll mit dieser Vorlage auch eine Vereinbarung über die Grundsätze der Durchführung des AIA, das sogenannte Multilateral Competent Authoritiy Agreement, kurz MCAA, genehmigt werden. Diese regelt eine einheitliche Umsetzung des AIA. Die MCAA erscheint auch als der geeignete Weg, den AIA mit so geringem Aufwand wie möglich umzusetzen und somit die Kosten so tief wie möglich zu halten. Die Abkommen basieren grundsätzlich auf dem Prinzip der Reziprozität, also der Gegenseitigkeit. Erwähnenswert ist sicher auch, dass die Kosten, die durch Anfragen von anderen Ländern in Bezug auf Steuerkonformität getätigt werden, zu Lasten des ersuchten Staates gehen. Auch werden bei der Landesverwaltung zum Wohle unseres Finanzplatzes Stellen geschaffen werden müssen. Fürs Erste wird daher mindestens eine neue Stelle bei der Steuerverwaltung benötigt, möglicherweise auch weitere. Weiter muss hervorgehoben werden, dass bei Einzelanfragen Steuerdaten rückwirkend bis 2013 geliefert werden müssen, hingegen bei Gruppenanfragen nur eine Rückwirkung auf Anfang 2016 vorgesehen ist. Hierzu eine kleine rückwirkende Bemerkung zu Traktandum 5: Herr Regierungschef, Sie haben völlig recht. Die Rückwirkung bis 2009, die ich fälschlicherweise zitiert habe, gilt natürlich nur für die USA. Das ist völlig korrekt. Entschuldigen Sie mir dieses Versehen.Die Fraktion der Freien Liste wird dem Übereinkommen samt der Anbringung der vorgeschlagenen Vorbehalte sowie der multilateralen Vereinbarung ihre Zustimmung erteilen. Ich bedanke mich bei der Regierung und den zuständigen Stellen für die Arbeit, die in dieses Unterfangen investiert werden musste. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Der von der Regierung beantragte Beitritt Liechtensteins zum Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten sind logische nächste Schritte in der konsequenten Fortsetzung der Finanzplatz- und Steuerstrategie gemäss Regierungserklärung vom 14. November 2013. Das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen ist bereits von 94 Staaten unterzeichnet worden, 78 davon haben es in Kraft gesetzt. Es gehört zum Standard in der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen. Die Frage, ob Liechtenstein beitreten sollte, stellt sich daher gar nicht. Lediglich das «Wann» könnte allenfalls eine Frage sein, doch auch hier hat die Regierung eine wohlbegründet klare Haltung. Die Ratifizierung soll noch im August dieses Jahres stattfinden. Anwendbar ist das Amtshilfeübereinkommen damit ab 1. Januar 2017.Bestandteile des Amtshilfeübereinkommens sind: - der Informationsaustausch auf Ersuchen
- der spontane Informationsaustausch
- und der automatische Informationsaustausch
Zum Informationsaustausch auf Ersuchen hat sich Liechtenstein bereits mit der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 bekannt. Umgesetzt wurde er bislang in Form von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen und Tax Information Exchange Agreements mit verschiedensten Staaten. Der Beitritt zum gegenständlichen Abkommen verdoppelt die Anzahl jener Staaten, mit denen Liechtenstein Informationen nach Ersuchen gemäss OECD-Standard austauschen kann. Neu für Liechtenstein ist der spontane Informationsaustausch. Im Rahmen dessen kann ein Staat einen anderen Staat von sich aus über Sachverhalte in Kenntnis setzen, bei denen er ein mögliches steuerliches Interesse des anderen Staates vermutet. Diese Regelung ist gleichzeitig auch die Grundlage für den im Rahmen der BEPS-Initiative der OECD international geforderten Austausch von Steuerrulings. Darüber hinaus ist das Amtshilfeübereinkommen auch die Grundlage für die Umsetzung des sogenannten Country-by-Country-Reportings, das ebenfalls Teil der BEPS-Initiative ist.Auf die Ausgestaltung der hierfür notwendigen innerstaatlichen Gesetzesanpassungen, die dem Landtag in der zweiten Jahreshälfte unterbreitet werden sollen, darf mit etlichem Interesse gewartet werden.Als drittes sieht das Amtshilfeübereinkommen vor, dass eine oder mehrere Vertragsparteien untereinander einvernehmlich einen automatischen Informationsaustausch vereinbaren können.Die ebenfalls zum gegenständlichen Bericht und Antrag gehörende Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, MCAA, stellt eine Vereinbarung dar, mit der der AIA auf Grundlage von Art. 6 des Amtshilfeübereinkommens zwischen zwei Staaten umgesetzt werden kann. Zusätzlich müssen insbesondere jeweils beide Staaten bestätigt haben, dass sie über die zur Umsetzung des AIA-Standards notwendigen Gesetze verfügen.Nachdem Liechtenstein mit der EU bereits ein gesondertes Abkommen zur Umsetzung des AIA abgeschlossen hat und davon ausgegangen werden kann, dass sämtliche EU-Staaten über die zur Umsetzung des AIA-Standards notwendigen Gesetze verfügen, wird das MCAA für Liechtenstein lediglich zur Umsetzung des AIAs mit den Unterzeichnerstaaten der MAK von ausserhalb der EU in Anwendung gelangen.Mit welchen Staaten von ausserhalb der EU und mit welcher Priorität unser Land den automatischen Informationsaustausch nach OECD-Standard umsetzen will, darf einer provisorischen Länderliste entnommen werden, welche unser Land gemäss vorliegendem Bericht und Antrag bis Ende dieses Monats beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums bei der OECD einreichen will.Den Aspekten der Verfassungsmässigkeit der Anwendung der MAK widmet die Regierung in ihrem Bericht und Antrag - insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anwendbarkeit der Rückwirkung - hohe Aufmerksamkeit und es ist davon auszugehen, dass die vorgeschlagenen Regelungen und von der Regierung getroffenen Annahmen sowohl in Bezug auf Einzelanfragen als auch in Bezug auf Gruppenanfragen von Bestand sein werden.Zudem sind die im Rahmen des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen von Liechtenstein angebrachten Vorbehalte, die einschränkenden Erklärungen und die Mitteilung hinsichtlich der vom Abkommen umfassten Steuerarten zu begrüssen.Verständlicherweise vage gehalten sind die personellen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen des Beitritts zu MAK und MCAA. Eine Stelle zusätzlich bei der Steuerverwaltung ist heute schon gewiss. Was weiter noch kommen wird, werden die Umsetzung des spontanen Informationsaustausches und das jeweils in gesonderten Vorlagen zu behandelnde Country-by-Country-Reporting ergeben. Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Regierung hat mit dem vorliegenden Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, kurz MAK, sowie die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, kurz MCAA, eine ausführliche und transparente Entscheidungsgrundlage für den Landtag ausgearbeitet. Hierfür möchte ich der Regierung meinen Dank aussprechen. Entsprechend kurz kann ich mich in meinen nachfolgenden Ausführungen halten. Die MAK ist ein umfassendes Instrument der multilateralen Zusammenarbeit im Steuerbereich. Sie bildet unter anderem eine rechtliche Grundlage für die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches. Das MCAA, als von der OECD entwickeltes multilaterales Instrument, setzt gleichsam darauf auf. Die MAK ist somit die rechtliche Grundlage, um mittels MCAA den automatischen Informationsaustausch im Rahmen einer einzigen Vereinbarung, aber mit mehreren Staaten und OECD-konform umzusetzen. Liechtenstein hat die MAK im November 2013 und das MCAA im Oktober 2014 unterzeichnet. Während mit den EU-Mitgliedstaaten der automatische Informationsaustausch über das im vergangenen Oktober unterzeichnete AIA-Abkommen dem Änderungsprotokoll betreffend die Zinsbesteuerung vereinbart wurde, soll der AIA mit weiteren Ländern über die MAK und das MCAA erfolgen. Die beiden Vereinbarungen bilden demzufolge eine notwendige Voraussetzung, um überhaupt mit weiteren Staaten nebst den EU-Ländern den automatischen Informationsaustausch gemäss OECD-Standard multilateral zur Anwendung zu bringen. Nun hat sich Liechtenstein im Rahmen seines Early Adopter Commitments dazu verpflichtet, den AIA in dem von der OECD vorgegebenen Zeitrahmen umzusetzen, was einem spätesten Austausch im Jahre 2018, bezogen auf die Meldeperiode 2017, gleichkommt. Um diesen Zeitplan und damit auch das Commitment von Liechtenstein einhalten zu können, bedarf es - wie von der Regierung vorgeschlagen - einer Ratifikation der MAK vor Ende August 2016 sowie der Genehmigung des MCAA. Sollte die Ratifikation der MAK zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, kann dies nicht mehr gewährleistet werden. Ich spreche mich deshalb klar für eine Ratifikation der MAK vor Ende August 2016 und die Genehmigung des MCAA aus. Die rechtzeitige Ratifikation der MAK und die Genehmigung des MCAA stellen einen logischen, notwendigen und weiteren Schritt dar, mit dem Liechtenstein seinen eingegangenen Verpflichtungen auch in Zukunft gerecht werden kann. Beides, die Ratifikation der MAK und die Genehmigung des MCAA, unterstreichen die konsequente Fortsetzung einer glaubwürdigen, standardkonformen internationalen Steuerstrategie. Über den automatischen Informationsaustausch hinaus ermöglicht die MAK den Vertragsparteien, sich gegenseitig betreffend einer Vielzahl von Steuern anderweitig Amtshilfe zu leisten. Der Informationsaustausch auf Ersuchen und der spontane Informationsaustausch sind dabei zwingend und es können diesbezüglich keine Vorbehalte angebracht werden. Jedoch erlauben es der modulare Aufbau der MAK und die Möglichkeit, bestimmte Vorbehalte anzubringen, den Staaten, bestimmte Arten der Zusammenarbeit auszuschliessen und den Geltungsbereich individuell zu gestalten. Ich halte es für richtig, soweit wie möglich und sinnvoll von den in der MAK eingeräumten Vorbehalten und Spielräumen umfassend Gebrauch zu machen und kann mich deshalb auch hier den Anträgen der Regierung anschliessen. Gestützt auf meine gemachten Ausführungen, bin ich für ein Eintreten auf die Vorlage und stimme den von der Regierung gemachten Anträgen vollumfänglich zu. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann mich den Voten meiner Vorredner anschliessen und hätte noch zwei Fragen, die sich vor allem auch in der Finanzkommission gestellt haben. Die erste Frage bezieht sich auf das Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und den einzelnen TIEAs. Für mich stellt sich hier die Frage: Welchen Zweck haben dann noch die bestehenden TIEAs? Wenn Sie hierzu Ausführungen machen könnten. Weiters habe ich eine Frage zur Kostentragung. Die Kostentragung ist in Art. 26 des Übereinkommens geregelt. Der Grundsatz ist, dass der ersuchte Staat die Kosten zu tragen hat. Nur in aussergewöhnlichen Fällen hat der ersuchende Staat die Kosten zu tragen. Hier würde ich Sie bitten, Ausführungen zu machen, bei welchen Konstellationen allenfalls der ersuchende Staat die Kosten zu tragen hat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Sie haben das Übereinkommen und die multilaterale Vereinbarung sehr gut dargestellt und alle wichtigen Punkte erfasst und auch dargelegt und erwähnt. Ich möchte mich auch ganz herzlich beim Landtag bedanken, dass der aufgezeigte Weg der Regierung im Hinblick auf die Finanzplatzstrategie und die Steuerkonformitätsstrategie in diesem Umfang auch mitgetragen wird. Das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiges Signal für die Steuerkonformitätsstrategie. Ganz kurz zu den zwei Fragen des Abg. Thomas Vogt: Wir haben diese Themen ja auch in der Finanzkommission besprochen. Die bestehenden TIEAs haben natürlich weiterhin Bestand, das bedeutet, dass ein ersuchender Staat die Möglichkeit hat, basierend auf einem TIEA oder eben neu dann basierend auf dieser MAK entsprechende Ersuchen zu stellen.Zur Kostentragung in Art. 26 haben wir Abklärungen getroffen. Es ist so, dass es keine international einheitliche Definition dieser aussergewöhnlichen Kosten gibt, wie es in diesem Art. 26 dargelegt ist. Die Bestimmung erfolgt jeweils einzelfallbezogen, wobei eine Kostenübernahme relativ selten ist. Das heisst, in der Regel trägt der Staat, der ersucht wird, die Kosten. Beispiele kann man anführen im Hinblick auf die Vereinbarung mit dem US-Departement of Justice betreffend die anteilige Kostenübernahme bei der zweiten Gruppenanfrage. Hier hat die USA entsprechend Kosten übernommen. Und es gibt auch einen Fall mit Deutschland, in welchem die ersuchende Behörde einverstanden war, gewisse externe Kosten auch zu übernehmen. Aber es ist nicht so, dass es hier eine einheitliche Regelung gibt, die man herziehen kann, sondern man muss wirklich im Einzelfall dann diese Kostentragung vereinbaren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, bitte ich den Parlamentsdienst den Antrag der Regierung zu lesen. Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Nur für das Protokoll: Sie haben eine korrigierte Fassung des Antrags erhalten. Der Parlamentsdienst hat die korrigierte Fassung verlesen. Die Anpassung betrifft Bst. b. Hier wurde noch der kleine Bst. c eingefügt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Klarstellung. Ich lasse also über den Antrag der Regierung abstimmen. Wer dem Antrag der Regierung die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Somit haben wir Traktandum 21 abgeschlossen.
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