Abänderung des Steuergesetzes (Erhöhung der Mindestertragssteuer) (Nr. 63/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Abänderung des Steuergesetzes (Erhöhung der Mindestertragssteuer). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 63/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Mit doch etwas Überraschung durfte ich den Antrag des Regierungschefs als zuständiger Finanzminister zur Kenntnis nehmen, die Mindestertragssteuer für ehemalige Sitzgesellschaften nun auf das mit dem 1. Januar 2017 beginnende Steuerjahr auf CHF 1'800 zu erhöhen und ich kann ihm vorweg bereits meine Zustimmung zusichern. Vorneweg lohnt sich aber ein Blick auf den jüngeren Teil der beinahe endlosen Geschichte der Mindestertragssteuer.Mit dem Massnahmenpaket III schlug der Regierungschef im Jahr 2013 bereits die Erhöhung der Mindestertragssteuer vor. Anlässlich der Debatte des Massnahmenpakets beschloss der Landtag im Herbst 2013 mehrheitlich allerdings eine Vertagung der Entscheidung. Dies geschah auf Antrag der FBP-Fraktionssprecherin Christine Wohlwend, sinngemäss damit begründet, dass man zunächst einmal die weitere Entwicklung abwarten sollte, um dann anhand von konkreten Zahlen in der zweiten Hälfte der Legislatur eine Entscheidung fällen zu können. Die damalige Entscheidung auf Antrag von Christine Wohlwend stützte sich auf eine zweiteilige Prognose der Treuhandkammer, die wie folgt aussah: - Nach Ablauf der im neuen Steuergesetz vorgesehenen Übergangsfrist bis Ende 2013 werden 70 Prozent aller ehemaligen Sitzgesellschaften in die ordentliche Besteuerung wechseln.
- Die in die ordentliche Besteuerung wechselnden, ehemaligen Sitzgesellschaften werden im ordentlichen Besteuerungsmodus so viel Steuern - nämlich im Durchschnitt CHF 3'000 - entrichten, dass eine Erhöhung der Mindestertragssteuer gar nicht nötig ist.
Das hat den Landtag auch mit Zustimmung einer Mehrheit der VU-Fraktion zu eben dieser Vertagung der Entscheidung bewogen. Das war richtig so. Auch nach Ansicht der VU-Fraktion hatte die Branche diese Chance verdient. Nach Ablauf der Übergangsfrist zur Wahl des künftigen Besteuerungsmodells haben allerdings nicht die prognostizierten 70 Prozent der ehemaligen Sitzgesellschaften in die ordentliche Besteuerung gewechselt, sondern nur deren 54 Prozent. Mit dem ersten, verhältnismässig einfachen Teil ihrer Prognose hat sich die Treuhandkammer also schon einmal gründlich vertan. In absoluten Zahlen waren es 6'000 ehemalige Gesellschaften, um die die Prognose danebengegangen war. Genau das bewog Vertreter der VU-Fraktion im Herbst 2014, anlässlich der damaligen Novelle des Steuergesetzes, den Antrag auf Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'900, also auf den vom Regierungschef im Rahmen des Massnahmenpakets III vorgeschlagenen Betrags, einzubringen. Das Vertrauen darauf, dass nach dem gründlichen Irrtum in Bezug auf den ersten Prognoseteil der zweite Prognoseteil eintrifft, war nicht mehr gegeben. Zudem war damals schon klar, dass auch in der zweiten Hälfte der Legislatur keine verlässlichen Zahlen rechtzeitig vorliegen werden, um auf der Grundlage endgültiger Zahlen eine Entscheidung zu treffen. Leider fand die VU-Fraktion mit ihrem Antrag keine Mehrheit im Landtag und scheiterte an einer FBP-dominierten und DU-sekundierten Landtagsmehrheit. Interessanterweise hat sich der Regierungschef als Finanzminister in der damaligen Debatte mit keiner Silbe zu Wort gemeldet, nicht für und nicht gegen den Antrag aus unseren Reihen.Ein Jahr später scheiterte die Freie Liste erwartungsgemäss mit einem identischen Vorstoss. Was ist seither geschehen? - Es sind für das Steuerjahr 2014 - jetzt im Frühjahr 2016 - noch immer erst 80 Prozent aller Steuererklärungen ehemaliger Sitzgesellschaften bei der Steuerverwaltung eingelangt. Gesetzlicher Abgabeschluss wäre der 30. Juni 2015 gewesen, mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit auf Antrag hin bis zum 31.12.2015. Nachdem auch diese Frist verhältnismässig ungenutzt verstrichen war, genehmigte die Regierung eine nochmalige pauschale Nachfrist bis zum 29.2.2016. Aber eben, es fehlen weiterhin 20 Prozent aller Steuererklärungen ehemaliger Sitzgesellschaften, in absoluten Zahlen geschätzte rund 4'000 Steuererklärungen. Die Treuhandbranche hat ihre diesbezügliche Bringschuld bei weitem nicht erfüllt.
- Auch unter dem Regime der ordentlichen Besteuerung liefern dem Vernehmen nach gute 90 Prozent der ehemaligen Sitzgesellschaften lediglich die Mindestertragssteuer von CHF 1'200 ab. Nach Auswertung von diesen 80 Prozent der ordentlich besteuerten ehemaligen Sitzgesellschaften könnte es sich abzeichnen, dass der Schnitt von CHF 3'000 pro Gesellschaft erreicht werden könnte. Allerdings schreibt die Regierung in ihrem Bericht und Antrag dazu, dass dies von einem Einzelfall abhänge, ansonsten wäre der Durchschnitt bei unter CHF 2'500. Unter Ausklammerung des Einzelfalls als massives Klumpenrisiko ist nun auch der zweite Teil der Prognose der Treuhandkammer Makulatur.
Fazit: Die damalige Einschätzung der Antragsteller aus den Reihen der VU-Fraktion, dass es in der zweiten Hälfte der Legislatur nicht rechtzeitig gesicherte Zahlen, Daten und Fakten gäbe, um auf das Steuerjahr 2017 eine endgültige Entscheidung zu treffen, ist eingetroffen. Die Mitglieder der Treuhandkammer haben in ihrer Mehrheit weder einem mehrfachen Aufruf des Kammervorstands zur Abgabe von Prognosen über die ordentlich besteuertem Rechtsträger zu erwartenden Steuereinnahmen Folge geleistet, noch waren sie in der Lage, die gesetzlichen Abgabefristen für die Steuererklärungen trotz insgesamt acht Monaten Verlängerung vollumfänglich zu erfüllen. Noch einmal: es fehlen weiterhin 20 Prozent aller zu erwartenden Steuererklärungen, in absoluten Zahlen rund 4'000.
Die durchschnittlichen CHF 3'000 pro ordentlich besteuertem Rechtsträger sind unter Ausklammerung eines Einzelfalls ebenfalls nicht realisiert. Damit ist auch der zweite Teil der Prognose der Treuhandkammer aus dem Jahr 2013 nur noch Makulatur.Wenn nun der Landtag auf der Grundlage dessen einen Antrag des Regierungschefs und Finanzministers zur Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'800 behandelt, so ist dieser auf politische Zeit- oder auf Geldnot begründet. Kollege Eugen Nägele erklärte die bisher stramm ablehnende Haltung der FBP-Fraktion hinsichtlich der Erhöhung der Mindestertragssteuer in einem Beitrag im Liechtensteiner Volksblatt vor einigen Wochen damit, dass man Wort halte. Und wenn die FBP-Abgeordneten heute zustimmen, dann werden sie - nach der Diktion - mit zwei Jahren Verzögerung halt ebenfalls nicht Wort halten. Denn auch heute sind, wie gesagt, erst 80 Prozent der Steuererklärungen vorliegend. Das «Wort halten» und dann halt doch nicht, kommt teuer zu stehen. Dem Staat sind gemäss Aussagen des Regierungschefs in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage vom Frühjahr 2015 damit für die Steuerjahre 2015 und 2016 zwischen CHF 30 Mio. und CHF 44 Mio. entgangen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Geschätzte Abgeordnete und geschätzte Mitglieder der Regierung. Im Namen der Landtagsfraktion der Freien Liste darf ich folgende Fraktionserklärung abgeben: Seit der Einführung des neuen Steuergesetzes im Jahr 2011 wurde im Bereich der Mindestertragssteuer auf konservativ geschätzte CHF 100 Mio. an für die Bevölkerung schmerzlosen Einnahmen verzichtet. Die Fraktion der Freien Liste spricht sich klar und deutlich für Eintreten auf die Vorlage aus. Eine Erhöhung der Mindestertragssteuer ist seit langem angebracht, verkraftbar und von der breiten Bevölkerung gefordert. Zudem gleicht eine Anhebung in der vorgeschlagenen Höhe nicht einmal die Teuerung seit 1974 aus. Die Fraktion der Freien Liste spricht sich aber für eine Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 2'000 aus. Die Regierung sollte auf die 2. Lesung hin eine Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 2'000 in Betracht ziehen. Ein zusätzliches Plus an Mindestertragssteuern von CHF 5 Mio. auf total CHF 20 Mio. wird willkommene Zusatzeinnahmen bringen und ein Plus an Verlässlichkeit in der Steuerpolitik bewirken. Somit könnte das leidige, aber durchaus spannende Thema Mindestertragssteuer für geschätzte mindestens zehn Jahre abgehakt werden. Wir hätten dann für die Markteilnehmer die immer wieder eingeforderte Stabilität und Rechtssicherheit. Und die Psychologie der runden Zahl würde für den Gesetzgeber ein zusätzliches Plus an Unverrückbarkeit bringen. Wir sprechen uns für ein Plus an Mindestertragssteuern aus und sind für Eintreten auf die Vorlage. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe zu zwei Aspekten Fragen an die Regierung: Erstens in Bezug auf den Löschungssturzflug im Gesellschaftswesen von rund 76'000 Rechtsformen im Jahr 2008 auf 41'000 im 2014. Jetzt in 2016 werden es erneut wesentlich weniger sein. Welche Auswirkung hat eine Mindestertragssteuererhöhung auf diese Löschungswelle? Besteht nicht die Gefahr, dass diese Situation künftig dadurch verschärft wird und ein weiterer Abfluss ins Haus steht? Zweitens, das ist für mich noch der zentralere Punkt: Die grosse Stärke Liechtensteins ist neben der politischen Stabilität, der Sicherheit, die Verlässlichkeit. Wie schätzt die Regierung die Wahrnehmung einer Mindestertragssteuererhöhung in Bezug auf diesen zentralen Standort- und Qualitätsvorteil Liechtensteins namens Verlässlichkeit ein?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Abend. Mit der gegenständlichen Vorlage soll die Mindestertragssteuer von derzeit CHF 1'200 auf CHF 1'800 erhöht werden. Die Erhöhung der Mindestertragssteuer war bekanntlich in den letzten Jahren immer wieder auf der politischen Agenda. Der Landtag hat die Regierung beauftragt, in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode die Erhöhung der Mindestertragssteuer nochmals zu überprüfen. Grund hierfür war, dass die Konsequenzen des neuen Steuergesetzes noch nicht bekannt waren. Die Treuhandkammer hat zum damaligen Zeitpunkt mitgeteilt, dass sie bei den ehemaligen Sitzgesellschaften zukünftig mit Einnahmen von CHF 3'000 pro Gesellschaft rechne. Zumindest meine Wahrnehmung war in der ersten Hälfte der Legislaturperiode so, dass die politischen Akteure mit Einnahmen in Höhe von CHF 3'000 pro Gesellschaft «zufrieden wären» und von einer weiteren Erhöhung absehen würden. Zwischenzeitlich befinden wir uns in der Zielgerade dieser Legislaturperiode. Die Regierung hat die Situation bei der Mindestertragssteuer nochmals geprüft. Als Grundlage für den gegenständlichen Bericht dienten der Regierung weniger als 80% der Steuererklärungen. Die Regierung geht nunmehr von Steuereinnahmen von rund CHF 53 Mio. aus. Die Regierung stellt nunmehr etwas vereinfacht folgendes fest: Die avisierten Einnahmen von CHF 3'000 pro Gesellschaft werden zwar erreicht, jedoch trage ein Einzelfall wesentlich für die Zielerreichung bei. Dies sei so nicht gewollt. Dieser Einzelfall müsse wieder herausgerechnet werden. Rechne man den Einzelfall heraus und erhöhe man die Mindestertragssteuer auf CHF 1'800, gelange man auf die von den politischen Akteuren als erstrebenswert erachteten CHF 3'000 pro ehemalige Sitzgesellschaft, ohne Berücksichtigung dieses Einzelfalles. Ich halte diese Vorgehensweise für bedenklich. Die Zielgrösse von CHF 3'000 pro Sitzgesellschaft werden erreicht. Dies war die einzige vorgegebene Zielgrösse. Eine bestimmte Verteilung dieser durchschnittlich CHF 3'000 auf die einzelnen Gesellschaften wurde nie thematisiert. Es war von Anfang an abzusehen, dass der Schnitt von CHF 3'000 pro Gesellschaft wohl nur dann erreicht werden kann, wenn einige wenige Gesellschaften eben sehr viel mehr bezahlen. Dies ist keine Neuigkeit. Wieso jetzt die avisierten CHF 3'000 pro Sitzgesellschaft nur dann als politisches Ziel ihre Gültigkeit und ihren Bestand haben sollen, wenn diese unter den verschiedenen Gesellschaften gleichmässiger verteilt sind, entnehme ich als Voraussetzung diesem Bericht und Antrag das erste Mal. Auch bei anderen Steuerarten ist es so, dass die einzelnen Steuersubjekte nicht gleich hohe Steuern zahlen, sondern einzelne Steuersubjekte treiben den Durchschnitt wohl gewaltig in die Höhe. Würde man diese wegrechnen, sähe der jeweilige Schnitt doch wesentlich schlechter aus. Bei der Mindestertragssteuer handelt es sich um die Steuer, die sich unmittelbar mit anderen Finanzplätzen zu messen hat. Erhöhen wir diese Steuer, verschlechtern wir die Standortbedingungen für die bestehenden Gesellschaften als auch für die Gesellschaften, die sich bei uns ansiedeln möchten. In diesem Sinne stehe ich dieser Erhöhung der Mindestertragssteuer sehr skeptisch gegenüber. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, dem Votum des Abg. Thomas Vogt kann ich einiges abgewinnen. Auch ich bin der Meinung, dass eine Erhöhung der Mindestertragssteuer nicht der richtige Weg ist, obwohl das Thema Erhöhung der Mindestertragssteuer schon seit mindestens sechs Jahren ein Dauerthema im Landtag und in der Politik ist. Zu Anfang dieser Legislaturperiode hat sich der Landtag darauf verständigt, dass eine Erhöhung der Mindestertragssteuer ins Auge gefasst werden soll, wenn die zusätzlichen Einnahmen aus der ordentlichen Besteuerung der vormaligen Sitzgesellschaften nicht einen be-stimmten Betrag erreichen sollte. Gemäss Feststellungen der Regierung ist die Zeit nun gekommen, die Mindestertragssteuer zu erhöhen, weil die Einnahmen hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Wie wir allerdings gerade jetzt vom Abg. Thomas Vogt gehört haben, ist diese Rechnung auch nicht sauber zustande gekommen, denn rechnet man diesen Einzelfall ein, der eben doch höhere Steuereinnahmen bringt, dann wären diese CHF 3'000 pro ehemaliger Sitzgesellschaft erreicht gewesen. Es ist davon auszugehen, dass für die Erhöhung der Mindestertragssteuer eine Mehrheit im Landtag vorhanden ist. Ich persönlich bin trotzdem der Meinung, dass eine Erhöhung der Mindestertragssteuer keine gute Idee ist, da die Aussichten des Finanzplatzes sich damit weiter verschlechtern werden. Weil die Kuh jetzt weniger Milch gibt, diese noch stärker melken zu wollen, ist nach meiner Auffassung die falsche Strategie. Wenn wir dem Finanzplatz gute Standortfaktoren bieten wollen, dann dürfen wir die Mindestertragssteuer nicht erhöhen. Wenn man die Zahl der in Liechtenstein registrierten Gesellschaften anschaut, dann sieht man, dass die Zahl der Gesellschaften seit dem Jahr 2008 stark abnimmt. Das Tempo der Abnahme ist dabei nicht etwa kleiner geworden, sondern ist unvermindert hoch und liegt bei circa 12% des Gesamtbestandes. In der Annahme, dass die Erhöhung der Mindestertragssteuer das Tempo eher noch erhöhen wird, dann dürfte der Effekt einer Erhöhung der Mindestertragssteuer in zwei bis drei Jahren bereits wieder weg sein. Der Landtag kann sich dann wieder mit einer neuerlichen Erhöhung der Mindestertragssteuer befassen. Ich wünsche jetzt schon viel Spass. Auch wenn der Vorstand der Treuhandkammer eingeknickt ist und einer Erhöhung der Mindestertragssteuer grundsätzlich zugestimmt hat, gibt es immer noch eine grosse Zahl von Finanzplatzteilnehmern, die klar gegen eine Erhöhung der Mindestertragssteuer sind. Ich werde diesen Personen eine Stimme geben und gegen eine Erhöhung der Mindestertragssteuer sein, auch wenn ich mir bewusst bin, dass eine Erhöhung derselben wohl schon eine beschlossene Sache in diesem Hohen Hause ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, einmal mehr unterhalten wir uns über dieses Thema der Mindestertragssteuer. Nämlich jetzt zu jenem Zeitpunkt, für den es ein Commitment gab, sich wieder darüber zu unterhalten, nämlich dann, wenn wir eine Grössenordnung haben, wie es ausschaut bei den Gesellschaften, die in eine ordentliche Besteuerung übergehen und nicht zu jenem Zeitpunkt, wie es VU und Freie Liste gerne gehabt hätte, mit ihren doch voreiligen Vorstössen. Ich möchte mich ein wenig wiederholen zu dem, was ich vor zwei Jahren gesagt habe und möchte eigentlich nicht in das Horn der Treuhänder blasen, sondern ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir hier bei der Mindestertragssteuer eben nicht nur von den ehemaligen Sitzgesellschaften sprechen, sondern auch von Kleingewerbe und Gewerbebetrieben. Ich habe das letzte Mal schon dieses Beispiel gebracht von einem Betrieb, der vielleicht knapp über diesen CHF 500'000 Bilanzsumme ist, und das ist auch nicht so schwer zu erreichen, wenn man bedenkt, dass es doch produzierende Betriebe oder ähnliche gibt, die ein Anlagevermögen haben, das in diese Richtung gehen kann. Dann haben wir bei CHF 1'200 Mindestertragssteuer von einem Verlust bis hin zu CHF 9'600 Gewinn die CHF 1'200 gehabt und bei CHF 1'800 ist es bis und mit CHF 14'400, und alles, was darunter ist, unter diesem Betrag, ist einfach keine leistungsgerechte Steuer. Sie sehen, für mich steht die Mindestertragssteuer als Instrument immer noch schräg in der Landschaft. Ich finde das kein gutes Instrument, für diese eben nach kaufmännischer Art geführten Gewerbebetriebe und vor allem auch, weil es uns bei der Einführung des Steuersystems eigentlich «anders» versprochen wurde. Ich werde noch einmal zitieren, was dazumal im Bericht und Antrag der damaligen Regierung gestanden hat. Sie hat nämlich damals ausgeführt, als das neue Steuergesetz im Landtag war: «Das zukünftige liechtensteinische Steuersystem soll darüber hinaus die Gleichbehandlung der Landesangehörigen in Bezug auf gleiche Sachverhalte gewährleisten sowie Personen mit einer über den Veranlagungszeitraum hinaus gleichen Leistungsfähigkeit auch gleich belasten.» Gleichbehandlung sieht für mich anders aus, muss ich ehrlich sagen. Ich wäre nach wir vor dafür, dass wir 12,5% Steuern haben bei den Unternehmen und das für alle gilt. Auf die 2. Lesung würde ich beliebt machen, ob die Regierung hier vielleicht aufarbeiten könnte, um wie viele Betriebe es im Bereich des Gewerbes oder ähnlichem geht, dass man hier eine Grössenordnung hat abseits der ehemaligen Sitzgesellschaften, wie viele Betriebe hier eben keine leistungsgerechte Steuer bezahlen. Ich weiss nicht, ob man das erheben kann, wenn das möglich ist, wäre ich froh, weil das ja auch eine gewisse Grössenordnung gäbe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Dem Votum von Herrn Vogt kann ich einiges abgewinnen, also da ist einiges dran. Politische und wirtschaftliche Stabilität, beständige Sozial- und Wirtschaftsordnung ohne Streitkultur, grosse Kapitalkraft, solide Finanzpolitik, Staatsreserven, gerechte und geringe Steuerlast bilden die Grundlage für Sicherheit eines Unternehmensstandortes. Ein ausgeglichener Staatshaushalt ist für Liechtenstein von höchster Bedeutung. Nun soll gemäss vorliegendem Bericht und Antrag Nr. 63/2016 die Mindestertragssteuer um 50% von CHF 1'200 auf CHF 1'800 angehoben werden, weil die anvisierten Einnahmen pro Gesellschaft von durchschnittlichen CHF 3'000 nicht erreicht wurden, wenn eben dieser grosse Steuerzahler weggerechnet wird. Ob, wie erwartet, jährlich Mehreinnahmen von circa CHF 15 Mio. eingehen werden, hängt nebst anderen Faktoren weitgehend davon ab, wie viele kostensensible Strukturen überfordert sind und unser Land als Sitz verlassen. In diesem Zusammenhang wäre interessant zu wissen, wie viel geht mit dem Wegzug einer Sitzgesellschaft neben dem Verlust der Mindestertragssteuer an weiteren Einnahmen wie Mehrwertsteuer, Sozialbeiträge, Lohnsteuer und anderes im Zusammenhang mit der Betreuung einer Gesellschaft im Durchschnitt verloren? Das in der letzten Legislatur eingeführte Steuergesetz wird immer wieder als ungerechtes Steuersystem empfunden, man darf den Horizont nicht ausschliesslich auf diese Mindestertragssteuer beschränken. Im Bericht und Antrag Nr. 45/2013 vertritt die Regierung die Auffassung, dass aufgrund der aktuellen Situation die Entkoppelung weiter zu verfolgen ist. Sie schlägt vor, den Zinssatz für den Eigenkapitalzinsabzug auf 1,5% festzulegen. Für den Sollertrag soll am Satz von 4% festgehalten werden. Im Weiteren, knapp die Hälfte der Steuerpflichtigen bezahlen weniger als CHF 1'000 oder gar keine Einkommenssteuern. Der Landtagspräsident erklärt im Herbst 2013, dass es möglich ist, dass ein Betrieb mit CHF 40 Mio. Gewinn nur CHF 1'200 Steuern bezahlen muss. So mancher Pensionist bezahlt weit mehr als CHF 1'200 Steuer, da kommt natürlich Frust auf. Auch jemand, der mit dem Steuersystem überhaupt nicht vertraut ist, vermutet, mit diesem Steuergesetz stimmt etwas nicht. Wo ist da die Gerechtigkeit? Der Wähler darf erwarten, wenn dieses noch nicht lange eingeführte Steuergesetz Ungerechtigkeiten an den Tag legt, dass dann der Landtag und die Regierung die Sache in die Hand nehmen und Anpassungen vornehmen. Die Steuergerechtigkeit beruht einmal auf dem Prinzip der Gleichbehandlung, zum zweiten auf dem Prinzip der Sozialstaatlichkeit. Die gerechte Verteilung der Steuerlast ist oberstes Gebot. Jede Abweichung von der Steuergerechtigkeit ist streng genommen verfassungswidrig. Steuergerechtigkeit ist nicht Gleichmacherei, sondern Differenzierung. Sie orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Es braucht kein neues Steuergesetz, das würde die Kontinuität infrage stellen. Das Steuergesetz enthält Fehler, wer, wo, was bleibe mal dahingestellt, wichtig ist, dass Fehler gesucht und im Laufe der Zeit langsam und vorsichtig ausgemerzt werden. Ein kurzes Zitat aus dem «Vaterland» vom 12. Mai 2016: «Der Eigenkapital-Zinsabzug der LKW wurde von Erich Hasler (DU), Wendelin Lampert (FBP) und Thomas Lageder (FL) hinterfragt, sehr zur Freude von Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer. Dieser würde das Steuergesetz in diesem Punkt gerne anpassen.» Stimmen aus allen vier Fraktionen für mehr Steuergerechtigkeit, es fehlt nur noch der Antrag seitens der Regierung zur Umsetzung. Was sagt Herr Regierungschef Hasler dazu? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich wäre übrigens sehr dankbar, wenn man meine damalige Aussage vollständig zitieren würde. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich eigentlich kurz fassen, ich schliesse mich den Voten der Abg. Thomas Vogt, Erich Hasler und auch Herbert Elkuch an. Ich glaube wirklich nicht, dass wir hier dringenden Handlungsbedarf haben. Die anvisierten CHF 3'000, die im Sanierungsprojekt verlangt wurden, hat man erreicht. Von daher gesehen ist keine Dringlichkeit gegeben. Mehr Steuereinnahmen, das kann man immer haben, da kann man bei jeglichen Steuern Steuererhöhungen machen. Hier ist halt einfach am einfachsten, wenn man es von den ausländischen Kunden holt. Ich weiss, ich bin absolut auf verlorenem Posten. Ich mache mir hier keine Illusionen. Wir befinden uns in den Niederungen der Politik, da ist es am einfachsten, das zu holen. Das läuft auch ein bisschen auf Aktionismus hinaus. Ich bin äusserst skeptisch, dass diese Rechnung aufgehen wird. Das gibt einen Schuss ins Knie, davon bin ich überzeugt. Ich habe weniger Angst, was den Bestand der bestehenden Gesellschaften anbelangt. Es werden sicher einige gehen, wie viel Steuersubstrat verloren gehen wird, das ist alles Kaffeesatzlesen. Oder ob in den letzten zwei Jahren CHF 40 Mio. oder CHF 50 Mio. in den Sand gesetzt wurden, das sind einfach pauschale parteipolitische Vorwürfe, das zieht einfach nicht. Denn das können Sie selber auch nicht abschätzen. Wir haben damals auf die Empfehlung, die dringliche Empfehlung des Bankenverbandes und der Treuhänderkammer, die den Kundenkontakt haben, die am Markt sind, gehört und wir haben deren Anliegen ernst genommen und die machen das auch nicht einfach so. Und wenn dann da Vorwürfe kommen, dass die, die das damals nicht unterstützt hätten, irgendwie Steuersubstrat in den Sand gesetzt hätten, dann ist das für mich pure Parteipolitik - nicht fair und nicht seriös. Weil wenn man so kommt, dann hätte die VU das schon im Jahre 2013 unterstützen müssen. Sie haben damals noch darauf gehört und schlussendlich ist es Kaffeesatzlesen. Mir geht es um die Konkurrenzfähigkeit unter dem Strich. Die Frage ist, kommen Kunden noch nach Liechtenstein? Ich höre immer wieder, es geht schlussendlich um die Qualität. Nur, wenn die Eintrittsschwelle hoch ist, ausländische Kunden, die machen mal einen pauschalen Vergleich und sehen, dass wir viel teurer sind und dann kommen sie gar nicht mehr nach Liechtenstein. Ein liechtensteinischer Finanzdienstleister hat dann nicht einmal mehr die Chance, die Qualität unter Beweis zu stellen. Dann nützt dieses Argument schlussendlich nichts. Mich würde interessieren, ob die Regierung es auf die 2. Lesung hin einfach einmal aufarbeiten könnte, damit man das schwarz auf weiss hat: Wie viel Steuersubstrat generiert eine Sitzgesellschaft? Beim heutigen Aufwand, die eine Sitzgesellschaft generiert, wie Sorgfaltspflichtabklärungen, mit automatischem Informationsaustausch und so weiter, mit Verwaltungshonorar. Eine Sitzgesellschaft wirft CHF 10'000 bis CHF 15'000 im Durchschnitt an Honoraren ab. Jetzt nehmen Sie die durchschnittliche Ertragssteuer von CHF 2'500, dann nehmen Sie Mehrwertsteuern, dann nehmen Sie, sagen wir, CHF 10'000, die beim Treuhänder als Gewinn anfallen, das gibt wieder Ertragssteuer. Also, ich weiss nicht, ob ich jetzt da vollkommen falsch liege, aber da sind wir dann an Steuersubstrat pro Sitzgesellschaft von CHF 4'000, CHF 5000, ich weiss nicht, wie viel es am Schluss sind, aber irgendwo in diesem Bereich sind wir. Also wenn wir die CHF 15 Mio. hereinholen müssten, reden wir vielleicht von 3'000 Sitzgesellschaften. Einige werden gehen, viele werden auf lange Frist nicht kommen. Wir reden nicht von so viel Sitzgesellschaften. Ich wäre froh, wenn die Regierung sich da kundig machen könnte mit Rechenbeispielen, das einmal vor Augen führen könnte, von was wir da reden, von was man da ausgeht. Ich glaube, was wir hier machen, ist Aktionismus und kurzfristig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Politik ist halt zum Teil eben auch Parteipolitik, das gehört dazu, aber wie das Votum des Abg. Thomas Vogt hier bewiesen hat, ist die Weste der VU auch nicht so rein, wie man mitunter gerne suggeriert, das wissen alle, die hier drinnen vertreten sind und hier auch aktiv mitarbeiten. Auch die Weste der FPB ist nicht so schwarz, wie man es mitunter gerne suggerieren möchte. Fakt ist: Im Jahr 2013 habe ich persönlich diesen Antrag noch unterstützt, dass man es auf die zweite Hälfte der Legislaturperiode verschiebt. Nachdem dann aber eben im Jahr 2014 diese ersten Zahlen genannt wurden, die dann halt leider nicht den versprochenen Zahlen entsprochen haben, habe ich damals zumindest den VU-Antrag bereits unterstützt. Was das in Zukunft wirklich bringen wird, das ist schwierig zu sagen, selbstverständlich ist es kein Bonus, höhere Steuern, das dürfte unbestritten sein. Die Frage ist, wie stark ist der Malus und wie stark ist der Malus für die Zukunft. Ich denke mir, die Kritik an der Regierung ist schon nicht angebracht. Die Regierung hat im Massnahmenpaket III diese Erhöhung drin, auch betreffend dem Eigenkapitalzinsabzug. Da hatte die Regierung andere Ideen eingebracht und der Landtag ist jeweils eingeknickt und hat die Ideen der Regierung nicht umgesetzt. Da muss sich der Landtag schon an den eigenen Ohren ziehen, nach meinem Dafürhalten. Es braucht halt 13 Stimmen hier drinnen für diese Anträge. Es hat gerade beim Eigenkapitalzinsabzug auch das letzte Jahr wieder Anträge gegeben, die wurden nicht unterstützt. Dubios finde ich dann einfach, wenn man sich nun über die eigenen Entscheidungen massiv aufregt, da habe ich dann sehr wenig Verständnis. Das ist einfach die logische Konsequenz, wenn ich nicht A sage, dann gibt es auch kein B. Und das B heisst ganz konkret beim Eigenkapitalzinsabzug, dass gewisse Unternehmungen mit einem hohen Eigenkapital relativ wenig Steuern bezahlen. Das sind nicht nur die LKW. Und wie gesagt, ich denke mir, der Regierung können wir hier keinen Vorwurf machen, da müssen wir schon in diese Runde hier sehen und sagen, wo waren die 13 Abgeordneten, die diese Ideen auch bestätigt haben und das war des Öfteren nicht der Fall. Wie gesagt, ich bin hier für Eintreten. Ich bin der Regierung noch dankbar, wenn sie die gestellten Fragen auf die 2. Lesung beantwortet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich glaube, es war im letzten Landtag oder im vorletzten, da stellte der Kollege Harry Quaderer eine Kleine Anfrage nach der Anzahl der eingetragenen und nichteingetragenen Gesellschaftsformen, die per Ende Jahr in den Jahren 2008 bis 2015 vorhanden waren. Die Antwort fiel ziemlich ernüchternd, wenn nicht erschreckend aus. 2008 waren es 75'000, knapp 76'000, in 2015 war es dann noch die Hälfte 36'000. Der Trend ist deutlich erkennbar. Meine Einschätzung ist, dass es so weitergehen wird und nochmals um die Hälfte zurückgehen wird. Parallel dazu wird die FMA immer grösser, stärker und gebärdet sich immer allmächtiger. Der Kollege Johannes Kaiser hat das jüngst in einem Artikel gut auf den Punkt gebracht. Dann unter dem Motto «Wer ein Konto in Liechtenstein besitzt, hat was zu verbergen», hat sich Liechtenstein mit seiner übertriebenen Reputationspolitik erpressbar und herumschubsbar gemacht. Das Treuhandwesen sei ein Auslaufmodel, liess schon die Regierung Tschütscher verlauten. Mein Kollege Erich Hasler hat es eben erwähnt: Eine sterbende Kuh wird noch zu Tode gemolken. Aktive Sterbehilfe für das Treuhandwesen nennt man das wohl. Besonders traurig ist für mich auch die Tatsache, dass auch manche Treuhänder angefangen haben, ihre Kunden, die weggehen, mit erhöhten Preisen für Löschungen abzuzocken. Hier scheint sich Panik breitzumachen. Ich finde eben diese Erpressbarkeit aufgrund dieser ewigen Reputationspolitik und diese Panik sehr ungünstig für unseren Finanzplatz. Noch gibt es einen Finanzplatz, aber wir sollten besser auf ihn schauen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte mich nur ganz kurz melden. Aktionismus möchte ich mir eigentlich nicht vorwerfen lassen. Ich denke, ich habe seit diesem Entscheid 2013 meine Haltung nicht verändert. Und wenn es ein Aktionismus ist, dann ist es ein Aktionismus mit Ansage. Wer heute sagt, er sei da nicht vorbereitet auf diesen Entscheid, der hat aber auch nicht gut zugehört. Also ich glaube, das war kommuniziert indirekt, dass hier diese Entscheidung kommen wird und wie wir uns entscheiden, das werden wir dann sehen. Ich denke, das war klar kommuniziert und da konnte man sich auch darauf einstellen.Ich kann einfach sagen, im Jahr 2013 ist ein Treuhänder auf mich zugekommen und hat gesagt: Bist du ein Trottel, erhöht doch die Mindestertragssteuer. Dann ist etwa vor drei Wochen ein Treuhänder auf mich zugekommen und hat gesagt: Bist du ein Trottel - jetzt erhöht ihr die Mindestertragssteuer. Ich kann jetzt für beide Situationen Personen anfügen oder ins Gespräch bringen, die sind völlig konträr. Ich habe damals in 2013 alles falsch gemacht und heute mache ich auch alles falsch, wenn ich jetzt dieser Vorlage oder diesem Bericht und Antrag zustimme. Und das werde ich machen. C'est la vie.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, der Abg. Christian Batliner hat eben schon einen wichtigen Punkt angesprochen, und zwar das mit dieser Eintrittsschwelle. Also wenn ich einen Kunden gewinnen möchte, dann muss ich eben schon schauen, dass die Eintrittsschwelle niedrig ist, ansonsten wird er eben gar nicht auf den Finanzplatz Liechtenstein kommen und ich halte das auch in meinem Geschäft so, wenn ich einen Kunden gewinnen will, dann muss die Eintrittsbarriere auch entsprechend niedrig sein, sonst ist das einfach von vornherein ein sinnloses Unterfangen. Also es braucht schon auch ein bisschen Gefühl für das Geschäft. Ansonsten stellt man sich selbst ein Bein. Was mich aber noch interessiert hätte und da hätte ich gerne eben auch eine Antwort auf die 2. Lesung hin: Wann muss eine Gesellschaft, die eine kleinere Bilanzsumme als CHF 500'000 hat, die Mindestertragssteuer zahlen? Welche Aktivitäten, nach welchen Kriterien werden die Gesellschaften eingeteilt? Eine Holding-Gesellschaft, die kommerziell nicht aktiv ist, muss wahrscheinlich die Mindestertragssteuer zahlen, aber es gibt ja wahrscheinlich auch gemischte Gesellschaften, die eine Beteiligung haben, aber keine Bilanzsumme von CHF 500'000, die dann eben doch noch irgendwelche Handelsaktivitäten haben. Ist eine solche Gesellschaft verpflichtet, diese CHF 1'800, oder wenn das dann so sein soll, zu zahlen, oder welche Aktivitäten reichen aus? Ich meine, im Gesetz gibt es ja keine handfesten Kriterien, wie diese Einteilung erfolgt und da hätte ich ganz gerne eine Antwort darauf.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Mit dieser Vorlage erfüllt die Regierung den Auftrag des Landtags aus dem Jahre 2013, die Mindestertragssteuer in der zweiten Hälfte dieser Legislaturperiode erneut zu evaluieren. Aufgrund der Ergebnisse dieser Evaluation schlägt die Regierung eine Erhöhung der Mindestertragssteuer von CHF 1'200 auf CHF 1'800 vor. Auf die ganze Vorgeschichte möchte ich nicht näher eingehen. Diese wurde ja bereits mehrfach erörtert. Wichtig zu erwähnen ist jedoch, dass das Ansinnen der Regierung in dieser Thematik seit Beginn des Sanierungsprojekts unverändert geblieben ist. Eine Erhöhung wurde seitens der Vorgängerregierung wie auch der jetzigen Regierung als notwendige Massnahme zur Erhöhung der Einnahmen für die Sanierung und Stabilisierung des Staatshaushaltes angesehen. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, gibt es zwei wesentliche Gründe für die Erhöhung: Die relativ tiefen durchschnittlichen Steuererträge der Ex-Sitzgesellschaften und der starke Rückgang der Anzahl von Gesellschaften respektive Strukturen. Die Anzahl der Ex-Sitzgesellschaften hat sich kontinuierlich reduziert und liegt mittlerweile deutlich unter den Eckdaten früherer Finanzplanungen. Seit dem Jahre 2010 hat sich die Anzahl dieser Strukturen von knapp 60'000 praktisch halbiert. Die Einnahmen aus der «Besonderen Gesellschaftssteuer» sind von CHF 67 Mio. im Jahre 2010 auf CHF 46 Mio. im Jahre 2013 abgesunken. Seit dem Steuerjahr 2014 werden diese Ex-Sitzgesellschaften entweder ordentlich oder als Privatvermögensstruktur besteuert. Nach aktueller Einschätzung können wir mit Einnahmen von CHF 53 Mio. aus der Ertragssteuer dieser ehemaligen Sitzgesellschaften für das Steuerjahr 2014 rechnen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Steuerbetrag von etwas über CHF 3'000 pro Gesellschaft, was praktisch der ursprünglichen Schätzung der Treuhandkammer von CHF 3'000 entspricht. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, liegt ein wesentlicher Grund für die Erreichung des budgetierten Durchschnittswertes darin, dass eine einzige Gesellschaft einen sehr hohen Steuerbetrag entrichtet hat. Die Nachhaltigkeit dieses Steuerbetrags kann aufgrund der erstmaligen Einreichung der Steuererklärung nicht beurteilt werden und stellt zudem ein erhebliches Klumpenrisiko dar. Deshalb wurde dieser Betrag für die Ermittlung eines repräsentativen Durchschnittswertes ausgeschlossen. Somit ergibt sich ein Durchschnittswert von weniger als CHF 2'500. Die Regierung erachtet eine Erhöhung der Mindestertragssteuer von derzeit CHF 1'200 auf neu CHF 1'800 als die richtige Grösse. Mit dieser Erhöhung wird der erwartete Durchschnittswert von CHF 3'000 pro Ex-Sitzgesellschaft erreicht, wie dies ursprünglich auch angedacht war. Nach Einschätzung verschiedener Branchenvertreter ist diese Erhöhung für die Gesellschaften verkraftbar, wenngleich es eine Zusatzbelastung in einem schwierigen Umfeld darstellt. Verschiedene Gespräche mit der Treuhandkammer haben dazu geführt, dass diese die Vorlage der Regierung zumindest akzeptieren kann. Es ist mir sehr bewusst, dass bei Steuererhöhungen Umsicht geboten ist. Deshalb bitte ich den Landtag, dem Vorschlag der Regierung zu folgen und keine Anpassung des Betrages vorzunehmen. Aufgrund von Art. 62 Abs. 3 sind kleinere gewerblich tätige Unternehmen in Liechtenstein mit einer Bilanzsumme bis zu CHF 500'000 im Durchschnitt der letzten drei Jahre nach wie vor von der Mindestertragssteuer befreit. Folglich sind diese von dieser Erhöhung nicht betroffen. Dass ein sehr hoher Anteil der Ex-Sitzgesellschaften lediglich die Mindestertragssteuer bezahlt, ist eine Tatsache und hat mehrere Gründe. Erstens werden in unserem Steuersystem die Dividenden freigestellt, das heisst, sie werden bei der Muttergesellschaft nicht besteuert. Zweitens leben wir derzeit in einem schwierigen Zinsumfeld. Bei den aktuell tiefen Zinsen, teilweise sogar Negativzinsen, erwirtschaften vermögensverwaltende Strukturen wenig Erträge auf den Anlagen. Das wirkt sich auf die Gewinnsituation entsprechend aus. Drittens profitieren insbesondere die Ex-Sitzgesellschaften vom EK-Zinsabzug. Das heisst, der steuerbare Gewinn wird durch den EK-Zinsabzug markant reduziert. Dadurch kommen viele der Vermögensstrukturen in eine sehr vorteilhafte steuerliche Situation. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass dieser Effekt mit der Steuerreform voraussehbar und auch explizit gewünscht war. Es ging darum, mit einer EWR-konformen Steuergesetzgebung zu ermöglichen, dass möglichst viele dieser Strukturen im Land verbleiben. Ich komme jetzt noch kurz auf die einzelnen Fragen der Abgeordneten zu sprechen. Die Frage des Abg. Johannes Kaiser betreffend die Entwicklung von Löschungen durch die Erhöhung einer Mindestertragssteuer ist natürlich ganz schwierig zu beantworten. Wir haben uns diese Frage auch gestellt und sehen in den vergangenen Jahren eine nach wie vor starke Anzahl von Löschungen und es ist ganz schwierig zu beurteilen, welchen Effekt eine Erhöhung der Mindestertragssteuer auf diese Löschungen haben wird. Wir gehen davon aus, dass diese Löschungen sich langsam deutlich reduzieren sollten, denn die ganze Transformation auf dem Finanzplatz sollte mittlerweile abgeschlossen sein und jene Strukturen, die jetzt noch vorhanden sind, sollten eigentlich auch nachhaltig oder längerfristig in Liechtenstein bleiben. Die Frage betreffend die Verlässlichkeit, die Sie gestellt haben, ist eine ganz schwierige Frage und wenn man den Bericht und Antrag liest, dann erkennt man auch, dass seit mittlerweile sechs Jahren die Erhöhung der Mindestertragssteuer ein ständiges Thema in diesem Hohen Hause ist. Ich bin überzeugt, wenn wir jetzt einen Entscheid fällen, dann haben wir dieses Thema für die nächsten Jahre erledigt. Das hilft wahrscheinlich mehr im Hinblick auf die Verlässlichkeit, als wenn jedes Jahr erneut wieder Diskussionen stattfinden um eine Erhöhung der Mindestertragssteuer.Der Abg. Thomas Vogt hat dann die Herausrechnung dieser einzelnen Gesellschaft als bedenklich eingestuft und hat gemeint, dass die Verteilung doch unerheblich sei. Ich bin hier nicht Ihrer Meinung. Grundsätzlich ist für mich klar, dass nicht jede Gesellschaft CHF 3'000 bringt. Dennoch war zu erwarten, dass die Verteilung etwas breiter sein wird. Wenn man die Verteilung nun anschaut, ist sie doch extrem schief, extrem einseitig. Wie gesagt, besteht doch ein sehr grosses Klumpenrisiko, wenn diese Gesellschaft den Standort wechselt. Deshalb sind wir klar der Auffassung, dass eben diese eine Gesellschaft zumindest herausgerechnet werden sollte.Zum Abg. Herbert Elkuch: Ihre Frage, die Sie gestellt haben, betreffend wie viel Geld mit dem Wegzug einer Gesellschaft verloren geht, werden wir auf die 2. Lesung versuchen aufzubereiten. Diese Fragen sind nicht ganz einfach, man kann hier vielleicht mit gewissen Schätzungen arbeiten. Ich werde sehen, was ich da machen kann. Ihre zweite Bemerkung hat mich dann doch sehr überrascht und der Abg. Wendelin Lampert hat das sehr gut erläutert. 2013 im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket habe ich genau diesen Antrag gestellt, die Entkoppelung zwischen Sollertrag und EK-Zinsabzug umzusetzen. Der Hohe Landtag ist nicht darauf eingestiegen und hat auf Druck der Wirtschaft eine alternative Lösung gefordert. Dass Sie jetzt kommen und quasi sagen, man soll endlich vorwärts machen, das erstaunt mich dann schon. Die Frage des Abg. Christian Batliner geht in eine ähnliche Richtung, wie viel Steuersubstrat generiert eine Ex-Sitzgesellschaft? Auch diese Frage werden wir so weit möglich auf die 2. Lesung vorbereiten. Dem Abg. Wendelin Lampert danke ich, wie bereits gesagt, für seine Ausführungen zur Klarstellung betreffend Massnahmenpaket III und Vorhaben der Regierung, welche dann im Landtag abgelehnt worden sind. Der Abg. Pio Schurti hat dann Ausführungen gemacht zu Erpressbarkeit und Reputation und da habe ich mich gefragt, was das jetzt ganz konkret mit dieser Vorlage zu tun hat. Ich habe Ihre Aussage nicht verstanden, muss ich Ihnen ganz ehrlich gestehen. Vielleicht können Sie das nochmals auf den Punkt bringen. Und auch die Frage des Abg. Erich Hasler werden wir auf die 2. Lesung vorbereiten. Ich habe in meinem Votum ja kurz ausgeführt, dass es gemäss Art. 62 Abs. 3 kleinere, gewerblich tätige Unternehmen sind, die mit einer Bilanzsumme bis zu CHF 500'000 im Durchschnitt der letzten drei Jahre keine Mindestertragssteuer zahlen müssen. Wir werden sehen, ob wir das noch ein bisschen präzisieren können, so wie Sie das formuliert haben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden. Herr Regierungschef, noch gestern haben Sie gesagt, Änderungen am Steuergesetz sind gefährlich für die Rechtssicherheit und Verlässlichkeit des Finanzplatzes. Und das scheint heute anders zu sein. Nun, ich nehme das nüchtern zur Kenntnis, dass wir die Mindestertragssteuer erhöhen werden, ist eine gemähte Wiese. Und ich nehme auch zur Kenntnis, dass im Jahr 2010 die Vorgängerregierung da eine Agenda 2020 ins Leben gerufen hat, die eigentlich vorsah, dass im Jahr 2020 der Treuhandsektor nicht mehr existiert, und ich glaube, Sie werden recht bekommen. Ich hoffe, dass es bald wieder einmal einen Triesenberger gibt, der mit einer bahnbrechenden Idee für Liechtenstein Geld generieren wird. Nun, ich sehe es im Moment noch nicht, aber ich hoffe es. Im Moment machen wir genau das Gegenteil. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen. Ich möchte nur einen kurzen Kommentar dazu geben. Anscheinend habe ich zwei schwierige Fragen gestellt betreffend die Löschungen und die Verlässlichkeit des Finanzstandortes. Ich finde genau diese zwei Sachen etwas sehr Zentrales. Insbesondere die Ausführungen des Abg. Christian Batliner haben hoffentlich einigen die Augen geöffnet, dass mit den Löschungen, die nicht absehbar sind, insbesondere die Neuzugänge oder die Eintrittsschwelle gepaart ist und das ist nicht nachhaltig. Auf der einen Seite haben wir die Löschungen, die wir nicht im Griff haben, auf der anderen Seite wird es wahrscheinlich eine viel grössere Barriere geben für Neukunden. Wir haben bis jetzt immer das vertreten, dass Steuererhöhungen für unseren attraktiven Standort Liechtenstein schädlich sind und insbesondere Steuererhöhungen der Mindestertragssteuer mit 50% im Bereich des Finanzplatzes. Das ist, meiner Ansicht nach, nicht kompatibel mit einem Liechtenstein-Marketing und insbesondere nicht mit einem Finanzplatz-Marketing. Ich werde dieser Erhöhung jedenfalls nicht zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte noch einmal auf mein Votum zurückkommen. Ich habe ja im Votum auch gesagt, dass im Bericht und Antrag Nr. 45/2013 die Regierung das gebracht hat, aber das wurde damals nicht umgesetzt. Aber jetzt scheint, dass da mehr Interesse an diesem da ist. Also, es hat sich geändert und jetzt glaube ich, dass man da wieder ansetzen könnte. So wollte ich das eigentlich sagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich resümiere, dass das Thema Gewerbe und gewerbliche Industrie in diesem Zusammenhang nur für mich ein Thema ist, dennoch möchte ich die Regierung bitten, auf die 2. Lesung hier einige Informationen zu liefern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Zuerst zum Abg. Harry Quaderer: Sie haben recht, ich habe gestern gesagt, Änderungen im Steuersystem sind gefährlich, wenn wir am System herumschrauben. Hier geht es um einen Betrag, der erhöht wird, aber das System an sich wird nicht verändert - das ist doch ein wesentlicher Unterschied. Dann zum Abg. Johannes Kaiser: Sie haben die Eintrittsschwelle angesprochen. Wenn Sie bei meinem Votum den Schluss nochmals sich in Erinnerung rufen, dann werden Sie sehen, dass unser aktuelles Steuersystem mit den Parametern, die wir haben, gerade für solche ehemaligen Sitzgesellschaften sehr attraktiv ist, weil diese Gesellschaften unter Umständen doch deutliche Gewinne erzielen und mit dem EK-Zinsabzug diese Gewinne praktisch eliminieren können. Ich möchte darauf hinweisen, dass damals die Vorgabe bestand, ein europakompatibles Steuersystem zu schaffen, mit dem Ziel, dass diese ehemaligen Sitzgesellschaften möglichst in Liechtenstein bleiben. Solange wir diesen EK-Zinsabzug haben, sind wir sehr attraktiv für diese Art von Gesellschaft. Es ist mir wichtig, das nochmals herauszustreichen.Dann ist für mich auch klar, dass Steuererhöhungen grundsätzlich schädlich sind und ich kein Freund von Steuererhöhungen bin. Das habe ich schon mehrfach betont. Dennoch müssen wir die grosse Aufgabe, nämlich die Sanierung des Staatshaushaltes, sehen. Im Rahmen dieses Sanierungsprojektes war auch die Einnahmenseite ein Thema und im Zusammenhang mit der Einnahmenseite war die Erhöhung der Mindestertragssteuer eine relevante Massnahme. Wie Sie im Bericht und Antrag gesehen haben - ich habe das vorhin schon ausgeführt -, ist diese Thematik seit Jahren immer wieder hier im Landtag diskutiert worden. Dann zum Abg. Herbert Elkuch: Ich habe Sie schon so verstanden, aber wenn man von Verlässlichkeit spricht, von Rechtssicherheit spricht und dann einfach sagt, ja, wir haben letztes Mal so entschieden, jetzt entscheiden wir in die andere Richtung, ist das einfach auch kein Zeichen von Verlässlichkeit. Wir haben dem Landtag damals aufgezeigt, in welche Richtung die Steuersystematik geändert werden könnte mit dieser Entkoppelung. Der Landtag wollte nicht - auch auf Druck der Wirtschaft. Und für mich stellt sich die Frage, ob die Regierung von sich aus erneut mit diesem Thema kommen soll. Und dann frage ich mich, ob die Wirtschaft heute plötzlich Ja sagen würde oder ob der gleiche Druck kommt wie vor drei Jahren und ob dann der Landtag einer Entkoppelung zustimmen würde. Sie sehen, man kann die gleiche Frage x-fach stellen und somit für Rechtsunsicherheit sorgen. Das sind für mich schon Themen, die nicht unbedingt förderlich sind, wenn man von Verlässlichkeit und Rechtssicherheit spricht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 17 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Steuergesetzes vor. Art. 62 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes in 1. Lesung beraten.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 25 erledigt. Ich schliesse jetzt die Landtagssitzung bis morgen, Freitag, 9 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 23 Uhr).
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