Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) (Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen) (Nr. 58/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 26: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 58/2016 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Einleitend möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft für den Bericht und Antrag bedanken. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen umgesetzt werden. Kern der neuen Offenlegungsbestimmungen ist, dass von grossen Unternehmen mit öffentlichem Interesse die Aufnahme einer sogenannten nichtfinanziellen Erklärung in den konsolidierten Jahresbericht verlangt wird. In dieser Erklärung ist über nichtfinanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeit wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie über Massnahmen zur Achtung der Menschenrechte und über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten. Der Anwendungsbereich der Bestimmungen beschränkt sich auf grosse Unternehmen mit öffentlichem Interesse. Dies sind Unternehmen, die in einem EWR-Mitgliedstaat börsenkotiert sind, sowie Banken und Versicherungsunternehmen, welche im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen.Zusätzlich haben künftig jene Unternehmen, die in einem EWR-Mitgliedstaat börsenkotiert sind, in ihrem Corporate-Governance-Bericht das von ihnen verfolgte Diversitätskonzept sowie dessen Ziele und Umsetzung zu erläutern. Die Auswirkungen der sich aus der Umsetzung der EU-Richtlinie ergebenden Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften sind gesamthaft betrachtet überschaubar. Konkret betroffen sind in Liechtenstein demnach nur die drei grossen Bankengruppen, die ohnehin bereits hohe Anforderungen an die Corporate Governance erfüllen. Zudem verfolgt der gegenständliche Vorschlag eine Minimalumsetzung der EWR-Vorgaben, was ich klar befürworte. Die Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen ist erstmalig, wie ich finde, adäquat für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2017 vorgesehen. Abschliessend möchte ich festhalten, nachdem alle drei von der Richtlinie betroffenen liechtensteinischen Banken bereits offen und transparent Rechenschaft im Nachhaltigkeitsbereich ablegen und die Richtlinie genügend Spielraum lässt, wie die massgeblichen Informationen offengelegt werden, wird der Richtlinie selbst kein grosser Neuigkeitsgehalt beigemessen. Aufgrund meiner Ausführungen bin ich für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Guten Morgen. Anlass dieser Vorlage ist ein EU-Rechtsakt. Es geht um eine Anpassung im Rechnungslegungsrecht bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und von einer bestimmten Grösse, nämlich bei mehr als 500 Mitarbeitenden. Es geht dabei konkret um Unternehmen, die entweder in einem EWR-Mitgliedsstaat börsenkotiert sind oder welche Banken oder Versicherungsunternehmen sind. Für Liechtenstein heisst dies, dass gerade drei Unternehmen angesprochen sind: die Liechtensteinische Landesbank, die LGT und die VPB. Diese Unternehmen sollen künftig in den konsolidierten Jahresbericht eine Erklärung zu nichtfinanziellen Aspekten der Unternehmenstätigkeit wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen und menschenrechtlichen Aspekten, Korruptions- und Bestechungs-Bekämpfungsmassnahmen aufnehmen. Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine kleine Änderung, die finanziell und personell keine Auswirkungen auf die Steuerverwaltung und wohl auch nicht auf die betroffenen Unternehmen haben wird. Dennoch sehe ich in der Notwendigkeit dieser künftigen Erklärung bei grossen Unternehmen von öffentlichem Interesse eine Chance und eine Vorbildwirkung für andere Unternehmen. Ich begrüsse die Vorlage und bin für Eintreten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich kann mich kurz halten. Ich unterstütze auch die Voten der Vorredner. Ergänzend möchte ich festhalten, dass das Thema Nachhaltigkeit bei den liechtensteinischen Banken seit jeher eine wichtige Rolle in unterschiedlicher Ausprägung bei den einzelnen Instituten einnimmt. Unter anderem zeigt sich dieses vielseitige Engagement der Banken beispielsweise über ihre eigenen gemeinnützigen Stiftungen oder auch die Mitgliedschaft beziehungsweise Einbindung aller drei grossen Banken bei den Klimastiftungen Schweiz und Liechtenstein. Es gibt verschiedene energieeffiziente und ressourcenschonende Betriebs-, Mobilitäts-, Beschaffungs- und Gebäudemanagementmassnahmen. Deshalb kann man sicher - wie das die Vorredner auch gemacht haben - von einer generell hohen Einhaltung dieser Corporate-Governance-Standards sprechen. Und die verschiedenen Aktivitäten und das aufgezeigte Grundverständnis fliessen denn auch bereits seit einigen Jahren in die jeweiligen Berichterstattungen ein, entweder im Rahmen des ordentlichen Geschäftsberichtes oder teilweise auch als separate Nachhaltigkeitsberichte. Die betroffenen Banken sind also generell bestrebt, ihr Engagement und auch die entsprechende Berichterstattung im nichtfinanziellen Bereich laufend auszubauen. Deshalb stellt die Umsetzung dieser EU-Richtlinie im PGR keine besondere Herausforderung für die betroffenen Banken dar. Und ich begrüsse das auch und bin für Eintreten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort, bevor wir über Eintreten befinden?Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Regierung dankt für die wohlwollende Aufnahme der Vorlage und möchte nur darauf hinweisen, dass wir ja bereits bei der Implementierung in die EWR-Thematik diese Vorlage hier im Landtag schon besprochen hatten und insofern schon Gelegenheit hatten, über diese Vorlage auch inhaltlich zu sprechen. Insofern gibt es keine Ergänzung seitens der Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die erste Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts durch Artikelaufruf vor. Art. 196 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 196 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1096a Abs. 1 Ziff. 7 sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096a Abs. 1 Ziff. 7 sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1096b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1121 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1121 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1131 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1131 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1137 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1137 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in 1. Lesung beraten. Wir haben Traktandum 26 erledigt.
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