Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes; 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Abänderung des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 59/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ja, mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung, denke ich, hat die Regierung die Zeichen erkannt. Sie hat nach einer Gefährdungsanalyse eine Neuorganisation der Führungsstrukturen geplant, in der die Instrumente gestrafft und auch vereinfacht werden sollen. Ein Beispiel, das die Gemeinden besonders betrifft, ist zum Beispiel, dass aus den elf Gemeindeführungsstäben neu noch zwei Führungsstäbe bestellt werden sollen, einer für das Unterland und einer für das Oberland. Das macht insofern Sinn, als dass sonst alle vier Jahre diese Führungsstäbe wieder neu bestellt werden müssten und immer wieder neue Leute ausgebildet werden müssten.Das Ganze wurde in den Gemeinden, in den Gremien, mehrfach durchdiskutiert und ist breit abgestützt, dass die Leute damit auch umgehen können. Ich denke, es ist eine gute Vorlage und bin für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Liechtenstein ist eine Region mit erhöhter Erdbebengefahr. Das letzte grosse Erdbeben im Rheintal war 1796, mit einer Stärke von 5,3 auf der Richterskala. Und in der Schweiz bebt die Erde alle 50 bis 150 Jahre mit einer Stärke von 6 oder mehr. Mit dem Rhein entlang der Grenze und den vielen Zuflüssen aus dem Berggebiet ist die Hochwassergefahr in Liechtenstein nicht zu unterschätzen. Kleine Hochwasser treten alle fünf bis zehn Jahre auf. 2011 war das letzte Hochwasser, bei welchem 40 Menschen kurzfristig evakuiert werden mussten. Der Rhein ist vermutlich einem Jahrhunderthochwasser nicht (mehr) gewachsen. Hier wird mit dem Feuer, pardon, mit dem Hochwasser gespielt. Die Sicherheit ist nicht mehr gegeben. Von einer Rheinausweitung und einer Dammsanierung wollen die Regierung und viele der Abgeordneten hier drin nichts wissen, respektive das Projekt wird auf die lange Bank geschoben. Was, wenn der Rheindamm heute bricht, wohin mit den vielen Schutzsuchenden? Bisher ist in Liechtenstein und in der Region zum Glück noch kein grösserer Chemieunfall passiert. Doch es könnte jeden Tag geschehen. Wie am Beispiel vor zwei Jahren, als auf einem Firmengelände in Bendern Ammoniak austrat und 50 Personen evakuiert werden mussten. Dies sind einige Bedrohungsszenarien, die so irreal eben nicht sind. Der Bevölkerungsschutz verdient - auch wenn wir oftmals in der vermeintlichen Sicherheit leben, alles kontrollieren zu können - heute und in Zukunft einen hohen Stellenwert. Mit dieser Vorlage setzt die Regierung einige Eckpfeiler neu, einerseits verwaltungstechnischer Art, die ich alle begrüsse, andererseits aber auch sicherheitspolitischer Natur, die ich nicht alle nachvollziehen kann. All die Änderungen bezüglich Führungsstrukturen, Einsatzleitungen und so weiter begrüsse ich. Für mich ist das Zusammenlegen der Gemeindeführungsorgane auf Unterland und Oberland noch nicht Gegenstand dieser Vorlage, sondern derzeit in Vernehmlassung, soll aber im Zuge dieser Revision mit eingeführt werden; das begrüsse ich ausdrücklich.Es wird zwar verschiedentlich erwähnt, dass es sich um «keine konzeptionelle Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes in Liechtenstein handelt». Dennoch werden substanzielle Änderungen beim künftigen Umgang mit den Schutzraumbauten vorgeschlagen - nicht nur dahingehend, dass keine neuen mehr erstellt oder gefördert werden (soweit, so gut), sondern, und jetzt wird es für mich kritisch, wie es auf Seite 19 heisst: «Der Unterhalt und Betrieb bei den bestehenden Bauten soll aber nach wie vor gewährleistet werden. Auf substantielle Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten wird bei vorhandenen Anlagen jedoch verzichtet. Mit diesem Ansatz findet ein sukzessiver Abbau des Schutzraum-Platzangebotes statt, sodass das Land spätestens nach 20 Jahren über keine funktionstüchtigen Anlagen mehr verfügt». Und das war jetzt nicht eine Interpretation, sondern ein Zitat aus dem Bericht. Ja selbst die Umnutzung und der Rückbau einer Anlage sind ein Thema, wobei beanspruchte Fördermittel verhältnismässig zurückgefordert werden. Wie gesagt, hier liegen für mich die Ungereimtheiten und die Widersprüche in dieser Vorlage: Bestehende Schutzraumbauten werden nicht unterhalten, mit einer geschätzten Rest-Lebensdauer von 20 Jahren, ohne sie zu sanieren und zu erneuern, weil dies angeblich inkonsistent wäre. Okay, ich verstehe, dass man sich angesichts der Bedrohungsszenarien entschieden hat, sich vom Konzept «jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz» zu verabschieden, und offiziell auf den Neubau von zusätzlichen Schutzplätzen verzichtet. Aber gleich die bisher getätigten Investitionen aufzulassen und nur «Unterhalt und Betrieb» zu gewährleisten, keine Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten durchzuführen und somit das wohl teuer erstellte Schutzraum-Platzangebot aufzugeben, erachte ich - ökonomisch, vor allem aber auch sicherheitstechnisch - als mutigen Schritt. Denn damit gehen dem Zivilschutz wertvolle Schutzräume verloren. Im Rahmen der beschriebenen Katastrophenszenarien, nach denen sich der Bevölkerungsschutz ausrichten soll, bilden wohl Schutzräume für die Betreuung und Versorgung von Schutzsuchenden ein zentrales Element. Dieser Strategiewechsel stellt nun den Zivilschutz - im Rahmen der Betreuung und Versorgung von Schutzsuchenden - vor eine grosse Herausforderung. Stehen nämlich Schutzraumbauten mittelfristig - wie geplant - nicht mehr zur Verfügung, sollen öffentliche Bauten (Schulen, Turnhallen, Säle) mögliche Alternativen zur vorübergehenden Beherbergung von Evakuierten bieten. Darauf läuft der künftige Bevölkerungsschutz hinaus, wobei all dies neu ist und auf Seiten des Zivilschutzes konzeptionelle Vorbereitungsarbeiten bedingt. Und das ist eben, was mir in dieser Vorlage fehlt: Nachdem der Zivilschutz die zentrale Komponente in Sachen Bevölkerungsschutz wird, wie sieht dessen Konzept aus? Wie gross soll das Schutzraum-Platzangebot bei Naturkatastrophen oder nötigen Evakuierungen sein? Die Regierung schreibt auf den Seiten 20 und 32, dass unter anderem Turnhallen Schutz den Notsuchenden bieten soll. Wie soll dies praktisch geschehen? Wo werden die Notbetten gelagert, so dass die Turnhallen, Schulen und Säle innert nützlicher Frist bezogen werden können? Und eine zynische Bemerkung sei erlaubt, und ich meine es nicht belustigend: Wie sollen Turnhallen Schutz bieten, wenn sie bei uns im Land schon von ganz alleine einbrechen? Werden die Eigentümer dieser angedachten Notunterkünfte entschädigt und können diese eine Aufnahme von Notsuchenden - wegen anderweitiger wichtiger Faktoren - verweigern? Die Verwendung von öffentlichen und gegebenenfalls privaten Einrichtungen muss im Gesetz geregelt werden, ansonsten laufen wir Gefahr, bei einer Notsituation zuerst über die Nutzung zu diskutieren, statt Hilfe zu leisten. Die Benutzung muss gesetzlich geregelt sein, vor allem wenn eine Nutzung als Notunterkunft Wochen und Monate dauert. Im Zuge der Vernehmlassung wurde die wichtige Frage gestellt, welche privaten Institutionen auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages zur Mitarbeit im Sicherheitsverbund verpflichtet sind. Wie die Regierung auf Seite 30 ausführt, besteht derzeit einzig ein Vertrag mit der Krisenintervention Liechtenstein. An welche anderen privaten Institutionen denkt die Regierung, welche sollten vertraglich in diesen Sicherheitsverbund aufgenommen beziehungsweise verpflichtet werden?Im Bericht und Antrag wird keine Antwort gegeben, aber stolz auf eine mögliche Einsparung von gut CHF 120'000 pro Jahr verwiesen, indem die bestehenden Schutzräume, einfach nicht mehr saniert und erneuert werden. Womit wir beim Thema Subventionen sind. Die Regierung will sich aus der Pflicht schleichen, sich nicht mehr finanziell bei Schutzraumbauten und Anschaffungen für Material mehr beteiligen zu müssen. Sie will die Subventionsregelung in eine Kann-Regelung ummünzen. Das geht nun etwas gar weit. Die Regierung sieht das Heil in Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern, zum Beispiel mit den Samaritern, und sie schreibt auf Seite 36: «Der Bevölkerungsschutz in Liechtenstein wird traditionell zurückhaltend alimentiert. Es bleibt zu prüfen», womit gesagt wird, es ist keinesfalls sicher, «inwieweit die bei den Schutzraumbauten eingesparten Mittel dem Bevölkerungsschutz zumindest teilweise erhalten bleiben, um die in der Gefährdungsanalyse erkannten Defizite in der liechtensteinischen Sicherheitsarchitektur schrittweise anzugehen.»Wirklich zwei erschreckend schöne Tatsachen schön formuliert. Übersetzt heisst das doch: «In Liechtenstein ist der Bevölkerungsschutz seit jeher unterfinanziert. Wir haben derzeit keine Ahnung, wie wir die erkannten Gefährdungen absichern können. Alles, was wir machen müssen, muss jedoch günstiger sein, als das, was wir durch die Einsparung der Schutzräume einsparen werden.»Diese Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes wird so zu nichts weiter als einer verkappten Sparmassnahme zur Sanierung des Staatshaushaltes. Selbst die möglicherweise eingesparten CHF 120'000 (was für ein Betrag!), sollen bei den Schutzraumbauten nicht mehr automatisch dem Bevölkerungsschutz in Sachen einer Stärkung des Zivilschutzes zur Verfügung stehen. Einzige Verbesserung - und das ist eine Verbesserung: Die Führungs- und die Entscheidungsmechanismen werden verbessert, um in Notsituationen effizienter handeln zu können. Damit begeben wir uns mit den Sparanstrengungen in einen heiklen, zugegebenermassen letztlich nicht messbaren, aber doch eben in einen heiklen Bereich, in dem für mich das Einsparungspotenzial mit den eingegangenen Risiken nicht spielt.Entsprechend stelle ich Eintreten infrage, bin auf die Ausführungen des zuständigen Ministers gespannt und würde auf die 2. Lesung hin auf jeden Fall Präzisierungen zum Konzept des Zivilschutzes erwarten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Die Abänderung des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung hat zwei Stossrichtungen zum Ziel. Zum ersten sind die veränderten Bedrohungslagen und Rahmenbedingungen neu im Gesetz aufzunehmen. Wie die Gefährdungsanalyse aufzeigt, haben sich die Rahmenbedingungen dahingehend verändert, dass die Bedrohung Liechtensteins durch einen bewaffneten Konflikt nicht mehr im Vordergrund steht. Die Schutzbauten werden daher nicht mehr im Bereich eines bewaffneten Konfliktes unterhalten. Im Übrigen steht derzeit nur etwa 45% der Bevölkerung ein Schutzplatz in einem Schutzraum zur Verfügung. Angesichts der Defizite beim Schutzplatzangebot verfügt Liechtenstein im Unterschied zur Schweiz, auch nach bald 50 Jahren Zivilschutztätigkeit, über kein stimmiges Schutzraumkonzept. Die zweite Stossrichtung besteht darin, die Landesführungsstäbe zu professionalisieren und flexibler auszugestalten. Es ist geplant, die elf Gemeindeführungsstäbe zusammenzuführen in einen Führungsstab Oberland und in einen Führungsstab Unterland. Eine gewisse Konstanz kann damit erreicht werden. Die Gemeinden müssen nicht jedes Mal nach den Gemeinderatswahlen den Führungsstab neu organisieren. Zudem können die Führungsstäbe nach Ereignisfall mit den jeweiligen Spezialisten bestückt werden. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Mitgliedern der Rettungsorganisationen für die Bereitschaft, rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für die Allgemeinheit da zu sein, bedanken. Es ist nicht selbstverständlich, die Freizeit für die Allgemeinheit zu opfern. Ich spreche mich für Eintreten aus. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke dem zuständigen Minister für diesen ausführlichen Bericht. Gerne möchte ich dazu einiges ausführen. Die Bevölkerung im Lande Liechtenstein hat einen sehr hohen Anspruch an die Sicherheit, sowohl für Personen als auch materielle Werte. Hierzu übernimmt das Land eine vielseitige Aufgabe, welche in Krisensituationen von zentraler, ja existenzieller Bedeutung sein kann. Es dürfte klar sein, dass eine Vielzahl von Gefahren nur mit grosser Unschärfe vorhersehbar sind. Ebenso klar dürfte es sein, dass auch Ereignisse auftreten können, mit denen wenig oder gar nicht gerechnet wurde. Gerade für solche Fälle ist eine schnelle und professionelle Führungsorganisation matchentscheidend. Ich begrüsse die Richtung, welche die Regierung mit dieser Vorlage einschlägt, nämlich die Zusammensetzung des Führungsstabes und die hinterlegten Entscheidungsmechanismen flexibler auszugestalten. Ebenfalls begrüsse ich, dass die Gemeinden verpflichtet werden, die Führungsstrukturen für die Bewältigung von besonderen Lagen funktional auszugestalten. Es ist auch erfreulich, dass sich die Gemeinden bereit erklärt haben, nur noch ein Führungsorgan im Oberland und eines im Unterland zu bilden. Ich bitte die Regierung hierzu, vielleicht noch weitere Ausführung zu machen. Bezüglich der Abkehr des bisherigen Schutzraumkonzeptes vertrete ich aber eine andere Ansicht als die Regierung. Ich würde es begrüssen, wenn die Regierung sich weiterhin an Erhalt und Unterhalt der bestehenden Schutzräume, analog der bisherigen Praxis, beteiligt und die nach meiner Ansicht geringen Kosten von CHF 40'000 für Unterhalt und rund CHF 80'000 für Ersatzinvestitionen im Jahr weiter für diese Infrastruktur aufbringt. Einer völligen Abkehr werde ich nicht zustimmen. Ich teile die Ansicht, dass aus heutiger Sicht das Risiko eines bewaffneten Konfliktes als sehr klein eingestuft werden kann. Nur wissen wir leider aus der Geschichte, dass Konfliktsituationen mit hoher Eigendynamik plötzlich und unerwartet entstehen können und das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung sich dann schlagartig verändern kann. Welche Szenarien hat die Regierung dafür vorgesehen? Höchstwahrscheinlich werden wir diese Anlagen nie und nimmer benötigen, trotzdem vermitteln sie ein gewisses Sicherheitsgefühl. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Auch noch einen guten Morgen. Vor uns liegt die Anpassung des Bevölkerungsschutzgesetzes. Nach Jahren des Aufrüstens in unseren Schutzanlagen ist nun das Abrüsten gekommen. Das Ziel, den Einwohnern so gut wie möglich einen Schutzplatz zu bieten, soll nicht mehr weiter verfolgt werden. Was mich doch ein wenig stört, ist, dass nur noch marginal Schutzplätze erhalten werden sollen. Gerade im Bereich des Katastrophenschutzes ist es immer wieder notwendig, Personen zu evakuieren und eine begrenzte Zeit einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen. Darum hätte ich jetzt gerne gesehen, wenn man in unserem Land wenigstens einen gewissen Status quo beibehalten hätte und weiterhin eine gewisse Anzahl Schutzplätze pro Gemeinde und Einwohner als Grundvoraussetzung für ein Schutzkonzept aufrechterhalten lassen könnte und dies auch finanziell unterstützt. Ich kann durchaus mit der Regierung einig gehen, dass gewisse öffentliche Bauten wie Turnhallen und Säle als mögliche Alternativen zur vorübergehenden Beherbergung von Evakuierten zur Verfügung gestellt werden könnten. Nur bei diesen öffentlichen Einrichtungen ist die Nutzung oft vielfältig und ich weiss nicht, inwieweit dann zu diesem Zeitpunkt, wo man sie braucht, die Infrastruktur wie Betten in diesen Räumen vorhanden sind. Und der Abg. Marxer hat es schon erwähnt, teils fallen unsere Säle ja von selbst zusammen. Heutige Schutzräume sind oftmals bereits sehr gut eingerichtet und können ohne Anpassung sofort genutzt werden, was eben bei gewissen Sälen nur mit rechtem Aufwand geschehen kann. Wir haben gestern über das Kulturgütergesetz abgestimmt beziehungsweise dieses abgesegnet. Nach dem neuen Kulturgütergesetz sollen alle Kulturgüter optimal bei allen erdenklichen Ereignissen geschützt werden. Aber auf der anderen Seite benötigen wir nach diesem Bericht und Antrag keinen Schutzraum mehr für die Bevölkerung. Ich frage mich, was ist nun wichtiger? Ich denke, es ist angebracht, über eine Reduzierung des Angebotes an Schutzraum nachzudenken. Aber sich über die nächsten 20 Jahre komplett aus den Schutzraumbauten zum Bevölkerungsschutz zu verabschieden, finde ich doch ein gewisses Risiko. Ein gewisser Bevölkerungsschutz muss für unsere Einwohner nach wie vor vorhanden sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich finde diese Neuorientierung des Bevölkerungsschutzes eine sehr gute Vorlage. Die Gesetzesänderung basiert auf einer Gefährdungsanalyse, die sich geändert hat, die Schadensanalyse präsentiert sich heute ganz anders. Und die Eintrittswahrscheinlichkeit wurde bei dieser Analyse ebenfalls berücksichtigt, insbesondere was die Schutzbauten anbetrifft. Die Mittel sollen - und das finde ich hier sehr gut - möglichst effizient eingesetzt werden. Sie wurden auf einer Basis der Risikomatrix aufgebaut und die Entschlackung des Gesetzes ist hier ein Vorbild gegenüber anderen Gesetzesvorlagen, dass hier wirklich das ausgemistet wird, was anders organisiert werden kann. Insbesondere die Führungsorganisationen werden neu strukturiert und auf zwei Gemeindeführungsorgane im Unterland und Oberland aufgeteilt, was ich an und für sich sehr gut finde, und dass man Richtung Task-Force arbeitet. Denn wenn das punktuell so ausgerichtet ist, kann man auch mit einem guten flexiblen Landesführungsstab, der gut und professionell organisiert ist, ganz punktuell eingreifen und sich dafür einsetzen. Nicht permanent einen Hochleistungsgrad an Sicherheit bieten, sondern dann, wenn solche Havarien eintreffen, man dann gerüstet ist, wenn da Profis am Werk sind, wenn diese Strukturen gut organisiert sind. Diese werden sicher auch üben, kleinere Gruppen können besser üben, als wenn es gross angelegt ist. Dann zum substanziellen Änderungsvorschlag bezüglich den Schutzraumbauten. Ich bin hier auf der gleichen Ebene wie die Regierung. Die Wahrscheinlichkeit eines bewaffneten Konfliktes hat sich geändert und wenn es andere Havarien gibt, müssen Konzepte erarbeitet werden, wie dann die Bevölkerung geschützt werden kann. Da ist in der Schweiz anders mit den Schutzraumbauten, dort ist es eine ganz andere Tradition, in Liechtenstein sind das zum Teil Abstellräume und so weiter, ich kann mir vorstellen, dass diese Schutzraumbauten, so wie sie heute sind, zwar gepflegt werden - das wäre auch eine Aufgabe der aktiven Zivilschutzgruppen in den Gemeinden - und auch über die Funktion nachgedacht wird. Dass diese weiter auf diesem Level gehalten werden oder weiter und neu ausgebaut werden, das sehe ich auch nicht. Ich finde, wie vorhin schon gesagt, dass man dort die Gelder und die Energien einsetzt, wo künftige Schutzkonzepte dies erfordern. Wie zum Beispiel die Dammsicherung ganz sicher, das Thema, das der Abg. Wolfgang Marxer angesprochen hat, da wird sich eine Verlagerung ergeben von den Gefährdungspotenzialen und da wird man sich neu ausrichten. Ich habe da dieselbe Einstellung wie die Regierung, ich unterstütze auch diese Richtung. Ich finde es eine gute Vorlage und ich werde da auch dahinterstehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Persönlich bin ich von dieser Vorlage hin- und hergerissen. Ein erster Punkt, der mich zum Nachdenken anregt, sind die Ausführungen auf den Seiten 23 und 24. Hier geht es um die Ergebnisse der Vernehmlassung und da führen die Vertreter der Zivilschutzorganisation unter anderem aus, dass sie zwar grundsätzlich Verständnis haben. Sie können das Vorgehen der Regierung nachvollziehen. Sie stellen allerdings fest, dass es sich für sie bei dieser Neuorganisation um eine grosse Herausforderung handelt. Und ich frage mich schon, wir haben hier im Lande sehr gute Zivilschutzgruppen, wie werden diese zukünftig eingesetzt? Wir haben diese freiwilligen Personen, die hier einen Einsatz erbringen, und ich denke mir, dieses Potenzial gilt es zu nützen, das sollte man nicht vergraulen mit solchen Vorgaben. Da möchte ich von der Regierung schon wissen, wie sie gedenkt, diese Gruppen am Leben zu erhalten, sprich, diese Motivation auch in die Zukunft zu transformieren. Dann einen Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Potenzial von möglichen Atomkraftwerksproblemen, die entstehen könnten. Wenn wir uns die Gefährdungsanalyse 2012 Liechtenstein betrachten, auf Seite 15 führt die Regierung unter anderem aus: «KKW-Unfall Ausland. Nach der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 wurden die Einschätzungen der Häufigkeit von Unfällen in Kernkraftwerken immer wieder kontrovers diskutiert und bestehende Schätzungen infrage gestellt. Bislang liess sich noch kein Konsens erzielen. Es ist durchaus möglich, dass die Grundlagen, auf die sich die Arbeiten der Gefährdungsanalyse Liechtenstein stützen, in absehbarer Zeit angepasst werden.» Und dann hat es hier eine Fussnote 17 und da wird eben auch erwähnt, dass die eidgenössische Kommission für ABC-Schutz hier die Referenzszenarien am Aktualisieren ist. Und anfangs 2013 sollen hier neue Erkenntnisse präsentiert werden. Kann die Regierung hier Ausführungen machen, was die neuen Erkenntnisse sind gemäss dieser Gefährdungsanalyse? Persönlich muss ich Ihnen halt schon sagen, ich gehe davon aus, wir werden in unserem Leben weitere Atomkraftwerksprobleme erleben, sprich Super-GAUs. Die Frage ist nur, wo werden diese stattfinden auf dieser Erde? Wird es in Gösgen sein, dann wird es wenig lustig für Liechtenstein, sollte der Wind dann noch in die falsche Richtung wehen. Wenn es irgendwo weiter weg ist, dann kann das mitunter weniger Probleme bedeuten. Wobei wir wissen alle, auch Tschernobyl war spürbar in Liechtenstein. Und dann komme ich eben zum grünen Teil dieser Vorlage. Auf den Seiten 85, 86 und 88 führt die Regierung unter anderem die polyvalente Nutzung von Schutzbauten aus. Und da sieht man schon auch, in der Schweiz sind die Meinungen sehr verschieden, unter anderem ist zum Beispiel das Bundesamt für Gesundheit der Ansicht, dass es diese Schutzraumbauten im Rahmen eines Super-GAUs bei einem Atomkraftwerk nicht braucht. Allerdings andere Personen in der Schweiz, konkret unter anderem zum Beispiel der Direktor des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, der sieht das ganz anders. Und er erwähnt hier eben auch auf den Seiten 85 und 86, dass der Schutz in diesen Schutzraumbauten wesentlich besser ist, als in einem Haus. Da wäre ich der Regierung noch dankbar um Ausführungen, wie sie dies sieht. Mir ist schon auch bewusst, auch den Schutzraum muss man einmal verlassen. Und wenn dann die Strahlung immer noch relativ hoch ist, dann ist das wenig zuträglich für die Gesundheit. Deshalb sollte man ja verhindern, dass es jemals einen Super-GAU gibt. Dann wären wir dann mitunter bei der Energiestrategiedebatte. Auf Seite 88 wird im grünen Teil dann eben auch ausgeführt: «Schutzbauten sind ein fester Bestandteil der Notfallplanung bei einem möglichen KKW-Unfall. Dies betrifft sowohl Unfälle in Kernkraftwerken in der Schweiz als auch solche im Ausland». Also für die Schweiz scheint mir das doch ein Punkt zu sein, der eben für Schutzräume spricht. Ich meine, mit der Argumentation, dass wir sagen, wir haben diese Schutzräume nie so umgesetzt wie die Schweiz, wir haben sowieso nicht für 100% der Bevölkerung Schutzräume, das ist natürlich eine relativ schwache Argumentation. Im Notfall ist man natürlich froh um jeden Schutzraum. Da kann man schon sagen, okay, wir haben nicht für alle einen Platz, aber zumindest für einen Teil hätten wir hier Schutzräume. Da möchte ich die Regierung doch auch noch bitten, hierzu Ausführungen zu machen, wie sie dieses Gefährdungspotenzial im Bereich eines Kernkraftwerkunfalles sieht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte doch noch einmal anhand des Votums des Abg. Kaisers meine Bedenken präzisieren. Er sagte, dass die heutigen Schutzraumbauten auf dem Level gehalten werden und das ist eben mein Punkt. So wie es die Regierung vorsieht, heisst es, mit diesem Ansatz wird ein sukzessiver Abbau des Schutzraumplatzangebotes stattfinden, sodass das Land spätestens nach 20 Jahren über keine funktionstüchtigen Anlagen mehr verfügt. Und das ist für mich eben nicht «auf dem Level halten». Die Regierung schreibt, die heutigen Räume werden noch unterhalten, aber nicht mehr saniert und renoviert. Und das ist eben für mich nicht auf dem Level halten, damit sollen Einsparungen von CHF 120'000 erzielt werden. Und es soll noch geprüft werden, ob dieses Geld grundsätzlich dem Bevölkerungsschutz oder dem Zivilschutz erhalten bleiben soll. Und das ist mein zweiter Kritikpunkt an dieser Vorlage. Um diese CHF 120'000 für den Zivilschutz kann es nicht gehen, aber der Herr Minister wird seine Ausführungen dazu machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe es in einer meiner Kleinen Anfragen erwähnt. Das Wort Sicherheit kommt in der Verfassung einmal vor, und zwar in Art. 10, wo es um die Aufgaben des Landesfürsten geht. Konkret heisst es da: «In dringenden Fällen wird er», also der Landesfürst, «das Nötige zur Sicherheit und Wohlfahrt des Staates vorkehren». Das Wort «Schutz» beziehungsweise «schützt» scheint auf acht Seiten in der Verfassung vorzukommen. Da geht es zum Beispiel im Art. 14 um den Schutz der religiösen, sittlichen und wirtschaftlichen Interessen. Dann schützt der Staat zum Beispiel das Recht auf Arbeit und die Arbeitskraft. Es ist auch die Rede vom Schutz der Würde des Menschen. Dann geniesst jeder, der hier wohnt, den Schutz nach der Verfassung und der übrigen Gesetze. Die römisch-katholische Kirche geniesst den vollen Schutz des Staates und am Schluss heisst es dann noch zum Beispiel - das ist das Schreiben von Fürst Johannes, als er die Verfassung in Kraft gesetzt hat -, dass er eben dann den Staat noch unter den besonderen Schutz Gottes stellt. Als ich die Vorlage gelesen habe, zuerst so beim kursorischen Durchsehen, da sind mir die zahlenmässig meisten Änderungen aufgefallen, es werden einzelne Absätze oder ganze Artikel aufgehoben. Ich mache es dem Kollegen Wolfgang Marxer nach und stelle eine vielleicht etwas zynische Frage: Heisst das, dass die Regierung etwas abrückt vom Schutz, von der Aufgabe, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz zu machen? Und heisst das, dass die Regierung wie damals die Verfasser der Verfassung sich mehr auf den Schutz Gottes verlassen wollen und sich weniger vorbereiten auf hoffentlich nie aktuell werdende Bedrohungen? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte noch dem Abg. Wolfgang Marxer eine Replik geben. Ich habe mich da vielleicht nicht ganz deutlich oder fälschlich ausgedrückt. Den heutigen Stand halten, das ist nicht meine Meinung. Ich habe es so gesagt, ich weiss, aber ich habe damit gemeint, soweit pflegen, soweit es noch notwendig ist. Aber ich bin auch der Ansicht, dass die Schutzqualität, die Schutzsicherheit der Bevölkerung nicht von diesen Schutzbauten in Liechtenstein abhängt. Da sind andere Konzepte, die aufgezeigt werden. Da geht es um professionelle, personelle Strukturen, Landesführungsstab, Gemeindeorgane und da gibt es andere Möglichkeiten. Bei grösseren Havarien, die jetzt verschiedentlich genannt wurden, da bin ich überzeugt, dass nicht die absolute Sicherheit, die Hoheit von diesen Schutzraumbauten abhängt. Es gibt jetzt auch nicht die Möglichkeit, dass man Entweder-oder macht. Entweder man verfolgt das Konzept mit Schutzraumbauten, und zwar so, dass sie funktionstüchtig sind und im Havariefall funktionieren, oder man lässt sie auslaufen. Da gibt es nicht Fisch- und Vogelpflege. Man muss sich für eine Zielrichtung entscheiden und ich bin - wie die Regierung, ich habe es gesagt - der Meinung, ich würde diese pflegen, solange es möglich ist, und etwas investieren, aber dann auch dieses Auslaufkonzept machen und sich sicherheitstechnisch aufrüsten für grössere Havarien, die auf anderen Konzepten beruhen. Aber nicht auf diesen Schutzraumbauten, denn wenn an diesen weiter festgehalten wird, dann muss Geld investiert werden, dann müssen sie funktionieren, dann müssen sie frei sein, wenn Havarien da sind, dann muss auch dieses Konzept stimmen. Und ich unterstütze diese Zielrichtung, wie sie die Regierung im Bericht und Antrag vorlegt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. In Art. 38 ist für die Subvention des nicht unmittelbar für Schadenereignisse verwendeten Materials als Kann-Bestimmung in Abhängigkeit einer Leistungsvereinbarung geregelt. In der Beschreibung von Art. 38 ist dann erwähnt, dies erachtet die Regierung auch vor dem Hintergrund der im Zuge der Sanierung des Landeshaushaltes getroffenen Massnahmen als sinnvoll. Es gibt noch mehrere Stellen, in denen die Sanierung des Landeshaushaltes erwähnt wird, und ich denke, dass die Sicherheit in jedem Fall Priorität haben muss. Es ist nicht notwendig, dass man Material verschwendet oder zu viel kauft, aber die Sanierung des Landeshaushaltes scheint mir da zu oft erwähnt. Und das sollte eher zweitrangig sein. Dann zum Rhein: Also ich bin schon für eine Rheindammsanierung, aber nicht für eine Rheinaufweitung, aber der Damm der soll schon saniert und sicher sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Die sicherheitspolitische Lage hat sich sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene in den vergangenen Jahren deutlich verändert und an Dynamik und Komplexität gewonnen. Die im Ereignisfall durch das Ineinandergreifen von Gesellschaft, Technik und Natur immer häufiger auftretende Kombination von verschiedenen Gefahren stellt den Bevölkerungsschutz vor grosse Herausforderungen. Die möglichen Gefahrenherde liegen heute weniger in militärischen Konflikten als vielmehr in technisch, natur- oder gesellschaftlich bedingten Szenarien, welche aufgrund der zunehmenden Vernetzung der modernen Gesellschaft sowie der hohen Wertdichte zu grösseren Schäden führen als früher. Vor diesem Hintergrund besteht die Herausforderung im Bevölkerungsschutz für Liechtenstein darin, mit beschränkten Ressourcen einer zunehmend anspruchsvolleren Aufgabenstellung gerecht zu werden. Vorweg gilt es festzuhalten, dass das geltende Bevölkerungsschutzgesetz aus dem Jahr 2007 insgesamt nach wie vor ein stimmiges Lösungskonzept zur Bewältigung der aktuellen sowie absehbaren Herausforderungen im Bevölkerungsschutz darstellt. Ungeachtet dessen gilt es allerdings, die sicherheitspolitischen Entwicklungen zu berücksichtigen und in der Praxis festgestellte verwaltungstechnische und organisatorische Unzulänglichkeiten zu beheben.Als Grundlage für die Revision des Bevölkerungsschutzgesetzes dienten die Erkenntnisse verschiedener Projekte und Übungen, insbesondere die Erkenntnisse der im Jahr 2012 erarbeiteten Gefährdungsanalyse, im Rahmen derer 28 für Liechtenstein sicherheitsrelevante Ereignisse aus den Bereichen Natur (zum Beispiel Hochwasser), Technik (zum Beispiel Strommangel) und Gesellschaft (zum Beispiel Pandemie) evaluiert wurden. Die risikobasierte Bewertung der verschiedenen Szenarien zeigt unmissverständlich auf, welche Bereiche im Rahmen der Gefahrenprävention primär zu bearbeiten sind. Daneben haben wir aber auch die zivilmilitärische Katastrophenschutzübung «FLusSGau 2013» mit der Schweiz durchgeführt und die Stabsrahmenübung «SRU2015» mit Österreich. Diese Übung hat auch verdeutlicht, dass die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen aus dem Ausland das Vorhandensein von funktionierenden Führungsstrukturen auf Landes- und Gemeindeebene voraussetzt, und diesbezüglichen Handlungsbedarf haben wir eben festgestellt. Aufgrund der gewonnenen Übungserfahrungen wurden daher die aktuellen Strukturen des Sicherheitsverbunds unter Einbezug aller betroffenen Akteure überprüft, mit dem Ergebnis, dass es künftig statt elf Gemeindeführungsstäbe nur noch zwei Gemeindeführungsorgane, nämlich Oberland und Unterland, geben soll. Die gegenständliche Revision verfolgt somit in erster Linie das Ziel, das Bevölkerungsschutzgesetz zu aktualisieren und zu verschlanken, sowie gewisse Bereiche im Sinne der aufgezeigten Projekte und Trends neu zu strukturieren. Auf einen der Schwerpunkte der Gesetzesvorlage, nämlich die Neuausrichtung des Schutzraumkonzepts, den Sie in den Eintretensvoten ja auch bereits angesprochen haben, möchte ich bereits hier folgend ausführlicher eingehen.Die Regierung schlägt im Rahmen der vorliegenden Revision vor, von der bisherigen Schutzraumstrategie Abstand zu nehmen und in Zukunft auf den Neubau von zusätzlichen Schutzplätzen zu verzichten. Folglich werden auch die Errichtung von Schutzräumen auf privater Basis sowie Investitionen in Schutzraumbauten der Gemeinden nicht mehr gefördert. Grundlage für diesen Entscheid bildet die dem Bericht und Antrag beiliegende Studie des Liechtenstein-Instituts zur Bedeutung des bewaffneten Konflikts in Liechtenstein. Wie im Bericht und Antrag ausführlich dargestellt und mit Zahlen belegt, hat Liechtenstein das ursprünglich verfolgte Ziel, jedem Einwohner einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, zu keiner Zeit mit dem gleichen politischen Willen und der gleichen Intensität verfolgt, wie dies in der Schweiz der Fall war. Die Zahlen sprechen für sich und es verwundert daher nicht, dass aufgrund des ausgewiesenen Defizits beim Deckungsgrad bis heute auf eine Zuweisungsplanung verzichtet wurde. Auf der Grundlage der erwähnten Studie wurden bezüglich des künftigen Umgangs mit den Schutzraumbauten verschiedene Varianten geprüft, mit dem klaren Ergebnis, dass die mit einem Vollausbau verbundenen Aufwendungen zur Ausgleichung der vorhandenen Defizite sachlich überhaupt nicht vertretbar wären. Sie stimmen mir sicherlich zu, dass bei der Sicherheit nicht gespart werden darf, aber wie eingangs erwähnt, liegt die Herausforderung darin, die im Bevölkerungsschutz begrenzt verfügbaren Mittel bestmöglich einzusetzen. Die Gefährdungsanalyse, wie auch die Studie des Liechtenstein-Instituts haben gezeigt, dass andere Szenarien für unser Land viel bedrohlicher und realer sind, als ein bewaffneter Konflikt. Ziel muss es deshalb sein, die begrenzten Mittel abzuwägen und zu hinterfragen, wo die Gelder am sinnvollsten eingesetzt werden können. Die Evakuierung und alternative Unterbringung von in Not geratenen Personen stellt ungeachtet der beschlossenen Schutzraumpolitik weiterhin eine zentrale Aufgabenstellung des Bevölkerungsschutzes dar. Damit bleibt auch das angestammte Tätigkeitsfeld des Zivilschutzes und der Gruppen, die im Zivilschutz tätig sind, in modifizierter Form weiterhin erhalten. Auf den Zivilschutz warten neue Herausforderungen. Stehen die Schutzraumbauten nicht mehr zur Verfügung, bieten öffentliche Bauten wie Schulen, Turnhallen oder Säle mögliche Alternativen zur vorübergehenden Unterbringung von evakuierten Personen. Auch werden den Zivilschutzeinheiten im Zuge der Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes zusätzliche Aufgaben übertragen werden müssen.Die Regierung ist überzeugt, mit dieser Vorlage die Voraussetzungen zur erfolgreichen Schadensbewältigung zu optimieren. Gleichzeitig wird durch die Weiterentwicklung des Gesetzes in Richtung einer Rahmengesetzgebung die Möglichkeit geschaffen, in einem dynamischen Umfeld zeitnah und situationsgerecht auf Entwicklungen und Ereignisse reagieren zu können.Und damit möchte ich auf Ihre Voten im Rahmen der Eintretensdebatte gerne eingehen. Ich beginne mit dem Votum des Abg. Wolfgang Marxer, der doch einige pikante Äusserungen getätigt hat, auf die ich gerne eingehen möchte. Herr Abg. Marxer, Sie haben festgehalten, dass die Regierung bei Hochwassergefahr und bei der Rheinaufweitung und -sanierung dieses Thema auf die lange Bank schiebe. Das möchte ich doch klar zurückweisen. Sie wissen aus den Rechenschaftsberichten und Sie wissen auch aus den Berichten, die ich hier beim Landtag bei Kleinen Anfragen gegeben habe, dass dieses Projekt der Rheindammsanierung gestartet wurde. Nur können wir nicht innerhalb von Monaten mit Baggern am Rheindamm auffahren, sondern es braucht ein Konzept, es braucht Ingenieurwissen, es braucht Planung. Diese Planung der Rheindammsanierung ist im Moment angestossen und in der ersten Phase, nämlich in der Planungsphase. Und ich habe hier auch schon über Zahlen berichtet. Der Rhein ist bis zu einem 300-jährigen Hochwasser sicher, das wissen wir. Wenn das Hochwasser in einer Grössenordnung kommt, das über einer 300-jährigen Wahrscheinlichkeit liegt, dann ist der Rheindamm bei bestimmten Stellen eben nicht mehr sicher oder war nie sicher. Und diese Problematik wird noch vertieft analysiert und es werden die Stellen identifiziert und konkrete technische Lösungen geplant, wie diese Sicherheit weiter hinaufgetrieben werden kann, sodass zum Beispiel vielleicht ein 500-jähriges Hochwasser schadlos überstanden werden kann. Also diese Arbeiten haben begonnen und sind nicht auf die lange Bank geschoben. Die Gefährdungsanalyse hat eben gezeigt, dass diese Gefahr seitens des Rheins, betreffend Scha-denshöhe vor allem, eine ganz konkrete und ganz wichtige Gefahr darstellt, allerdings ist die Eintretenswahrscheinlichkeit etwas geringer als andere Gefahren. Und von daher haben wir sicher auch noch Zeit, die nötigen Planungen seriös und detailliert vorzunehmen und dann dieses Projekt zu starten. Dann haben Sie die Schutzraumthematik angesprochen. Darauf werde ich noch eingehen. Ich möchte noch zuerst auf den weiteren Punkt mit den Verträgen betreffend Sicherheitsorganisationen eingehen. Es gibt heute bereits praktisch für jede Sicherheitsorganisation Abmachungen und Verträge. Die Idee ist natürlich, dass diese Verträge standardisiert, konkretisiert und weiterentwickelt werden; zum Beispiel auch die Leistungsvereinbarungen mit den Samaritervereinen, auch dort ist eine Basis vorhanden. Wir möchten, wie auch bei den Sozialpartnern mit dem Sozialbereich, auch hier im Sicherheitsbereich diese Leistungsvereinbarungen modernisieren und noch weiter konkretisieren. Mir ist besonders wichtig festzuhalten - es hat auch andere Voten gegeben, die das angedeutet haben -, dass die Regierung nicht vor hat, im Rahmen der Staatshaushaltssanierung bei der Sicherheit zu sparen - im Gegenteil. Die Regierung möchte die Sicherheit keinesfalls aufgrund des Staatshaushaltes zurückfahren. Die Regierung ist sich aber auch im Zusammenhang des Gesamtkontextes eines Staatshaushaltes, der eben noch nicht in einer Lage ist, dass wir grossspurig Investitionen wieder tätigen können und sollten, bewusst, dass wir eben die Mittel, die wir haben möglichst gezielt und effizient einsetzten sollen. Und das bedeutet eben, dass wir uns fragen müssen, wo sind die Mittel am besten eingesetzt, was sind die Gefährdungen, die besonders relevant sind, wo entstehen die grössten Schäden, welche Eintretenswahrscheinlichkeiten sind am grössten? Und dort sollten wir die Mittel, die wir haben, einsetzen. Insofern ist vielleicht die Formulierung in dieser Vorlage etwas missverständlich, wenn geschrieben wird, hier auf der Seite 37, die Sie zitiert haben, «zumindest teilweise erhalten bleiben sollen». Für mich ist klar - und ich werde es auf die 2. Lesung gerne noch etwas genauer darstellen -, dass die Mittel für den Bevölkerungsschutz nicht zurückgefahren werden sollen. Sie sollen einfach am richtigen Ort eingesetzt werden. Das ist für mich eine ganz klare Ansage und zu dieser Ansage werde ich auch stehen.Sie haben gesagt, der Bevölkerungsschutz sei in Liechtenstein von jeher unterfinanziert. Diese Aussage möchte ich so zurückweisen. Ich glaube nicht, dass wir von einem unterfinanzierten Bevölkerungsschutz sprechen können. Ich glaube, der Bevölkerungsschutz in Liechtenstein ist schlank und effizient aufgestellt. Wir haben eine sehr engagierte Truppe im Einsatz, das Amt für Bevölkerungsschutz leistet hervorragende Arbeit und wir haben gerade im Bereich der Hochwasserprävention heute einen Vorbereitungs- und Präventionsstand erreicht, der sich nicht zu verstecken braucht. Ich glaube sogar, man kann sagen, der international spitze ist. Im Bereich Hochwasserschutz sind Detailkonzepte für alle relevanten Gewässer vorhanden, es wird geübt, es wird vorbereitet, es wird auch massiv mit Baumassnahmen investiert, ich glaube, im Bereich Hochwasserschutz sind wir heute «state of the art».Es gibt andere Bereiche, die wir noch nicht auf diesem Niveau haben, Stichwort Waldbrandgefahr, Stichwort Pandemieprävention und so weiter. Dort wollen wir uns in Zukunft noch verbessern. Aber ich glaube, man kann nicht sagen, dass der Bevölkerungsschutz unterfinanziert ist. Er ist finanziert, er ist vorbereitet, aber man kann natürlich immer noch besser werden.Dann zur Ausführung des Abg. Thomas Rehak, der weitere Ausführungen zu den Gemeindeführungsorganen gewünscht hat. Hier ist eine Konzeptarbeit losgegangen, also eine Organisationsarbeit, die vor allem von den Gemeinden geleistet werden muss. Es geht hier um die Gemeindeführungsorgane, gemäss der Aufgabenteilung Land/Gemeinden ist hier der Ball vor allem bei den Gemeinden. Aber das Amt für Bevölkerungsschutz und die Regierung unterstützen die Gemeinden und arbeiten intensiv zusammen bei der Entwicklung dieses neuen Ansatzes mit diesen Gemeindeführungsorganen. Also hier haben die Arbeiten begonnen, das zu konkretisieren, wie das genau funktionieren und aussehen soll. Insofern kann ich Ihnen auf die 2. Lesung vielleicht schon etwas Konkreteres in der Vorlage, in der Stellungnahme der Regierung dann auch zusammenstellen, wie der aktuelle Stand ist betreffend Planung dieser zwei Gemeindeführungsorgane. Vielleicht noch einmal ganz kurz zusammengefasst: Der Ansatz ist jener - abgesehen von diesem Task-Force Ansatz, den der Abg. Johannes Kaiser richtig erwähnt hat -, dass die Gemeindeführungsorgane vor allem operatives lokales Wissen haben sollten und die Verhältnisse vor Ort sehr gut kennen und vor Ort den Einsatz der Mittel koordinieren sollen. Während der Landesführungsstab auf strategischer und koordinativer Ebene, gerade zum Beispiel mit ausländischen Hilfsorganisationen oder Armeeeinheiten, die bei uns dann im Katastrophenfall vor Ort im Einsatz sind, diese Koordination gewährleisten soll. Also es geht sozusagen darum, mit den Gemeindeführungsorganen die Hilfe vor Ort an den Boden zu bringen und zu koordinieren, während der Landesführungsstab die Mittelkoordination landesweit in Angriff nehmen soll und weitere Themen, wie Kommunikationsplanung, Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit, Informationen, Sicherstellungen der Informationswege und so weiter, gewährleisten soll. Es gibt hier eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten und ich glaube, dieser Ansatz wurde auch von allen Vernehmlassungsteilnehmern - insbesondere von den Gemeinden - sehr begrüsst. Wir sind hier auf dem richtigen Weg. Sie haben dann gesagt, der bewaffnete Konflikt sei nicht auszuschliessen, die Geschichte zeige das. Da haben Sie sicher recht. Wer hätte gedacht, dass wir in der Ukraine, in Europa, wieder einen bewaffneten Konflikt erleben, das war vor wenigen Jahren noch unvorstellbar. Auf der anderen Seite zeigt die Geschichte auch, dass Liechtenstein und die Schweiz eine glückliche Situation haben. Ich glaube, das letzte Mal waren fremde Soldaten auf liechtensteinischem Boden mit böser Absicht, das war unter Napoleon vor ziemlich genau 200 Jahren. Seitdem hat kein feindlicher General mehr mit Soldaten unser Land betreten. Wir haben vielleicht einfach auch viel Glück gehabt, das mag sein. Aber Tatsache ist, dass der bewaffnetete Konflikt in der Region Liechtenstein, Schweiz, Rheintal oder Mitteleuropa generell eine sehr unwahrscheinliche Entwicklung ist. Der aktuelle sicherheitspolitische Bericht des Bundesrates der Schweiz, der vor wenigen Monaten in die Vernehmlassung gegangen ist, kommt zur absolut gleichen Einschätzung und zeigt, dass die Herausforderungen heute ganz anders liegen. Das zeigt ja auch, dass in der Stabsrahmenübung 2015 die Strommangellage das grosse Thema war. Und die grosse Diskussion im Moment in der Schweizer Sicherheitspolitik ist zum Beispiel, was bei der nächsten grossen Stabsrahmenübung geübt werden soll, und der Vorschlag ist bezeichnenderweise, dass wieder die Strommangellage geübt werden soll. Was heisst das für uns? Das heisst, dass dort bei dieser technischen Vernetzung mit Infrastrukturtechnik, mit volkswirtschaftlichen Grössen, die grossen Risiken liegen, dass wir uns dort die Ressourcen kumulieren sollten und dort investieren sollten, um uns besser vorzubereiten. In diesem Zusammenhang ist ja auch der Ausbau des Saminakraftwerks zum Beispiel ein wichtiger Schritt, den man auch aus Bevölkerungsschutzsicht sehr begrüssen muss, weil eben die Strommangellage eine grosse Problematik auch für Liechtenstein wäre. Und insofern glaube ich, dass die heutige Schutzraumpolitik - die übrigens auch in der Schweiz heftig diskutiert wird - eben insofern überholt ist.Es geht nicht darum - und damit komme ich jetzt zu diesem grossen Thema Schutzräume -, dass wir keine Evakuierungen mehr vornehmen wollen. Es geht darum, dass wir einfach im Falle einer Katastrophe solche Räume haben, die atomaren Schutz bieten oder vor Chemiekatastrophen, die im grossen Masse die ganze Bevölkerung betreffen, Schutz bieten, dass diese Szenarien heute einfach eine Wahrscheinlichkeit haben, die wirklich im Vergleich zu sehr vielen anderen Gefährdungen sehr gering ist. Und darum ist es auch klar, diese Schutzräume werden ja weiterhin dastehen, sie sind so stark betoniert und so stark gebaut, die werden weiterhin vorhanden sein, die Schutzräume per se. Aber es macht aus Sicht der Regierung keinen Sinn mehr, dass man investiert in besondere technische Investitionen, wie zum Beispiel atomare geschützte Türen, die besonders aufwendig zu bauen sind, oder weitere spezifische technische Investitionen, die eben diesen besonderen Risiken Rechnung tragen. Die Schutzräume werden weiterhin da sein, sie werden auch weiterhin in einem bestimmten Rahmen unterhalten werden im laufenden Unterhalt. Das heisst, es wird weiterhin einmal ein Lavabo ersetzt, es wird vielleicht eine Lampe ausgetauscht. Es wird weiterhin eine gewisse Grundfunktionalität gegeben sein. Es wäre ja dumm, wenn wir keinen Franken mehr in diese Schutzräume investieren würden. Das Ziel ist aber, dass wir keine neuen Schutzräume mehr in dieser Art bauen wollen, auf diesem Standard, und dass diese speziellen technischen Investitionen, die einen Schutzraum eben zu einem Schutzraum machen und nicht nur zu einer Unterkunft, einfach heute aus Sicht des Landes nur noch sehr wenig Sinn machen. Es ist ein besonderer Unterschied zur Schweiz, dass Liechtenstein eben nur zwischen 45% und 50% Abdeckung bei den Schutzplätzen in diesem Standard hat. Und das ist natürlich dann im Ernstfall ein grosses Problem, wenn wir keine Zuweisungsplanung haben. Wer hat dann Anspruch auf einen Platz in einem solchen Schutzraum? Diese Frage wurde in Liechtenstein nie aktiv angegangen, weil sich vor dieser heissen Kartoffel einfach auch alle gescheut haben. Und das zeigt einfach auch, dass Liechtenstein diese Konsequenz, die die Schweiz bei der Umsetzung ihrer Schutzraumpolitik gezeigt hat, nie gezeigt hat, weil wir vielleicht unterschwellig eben auch nicht an dieses Konzept geglaubt haben, sonst hätten wir doch bei dieser Mittellage, die wir noch vor zehn, fünfzehn Jahren im Staatshaushalt hatten, aktiver und stärker in dieses Konzept hineininvestiert. Es zeigt einfach, dass man, weil wir eben auch eng mit dem Schweizer Bevölkerungsschutz verbunden sind, mitgemacht hat, aber irgendwie etwas halbherzig mitgemacht hat. Und hier ist jetzt dieser Moment gekommen - und das ist dieser Mut, den der Abg. Wolfgang Marxer angesprochen hat, den diese Regierung bei diesem Thema aufbringt - den Mut, unbequeme oder vielleicht heikle Themen anzupacken. Und den Mut zu sagen, seien wir doch ehrlich, investieren wir unsere Mittel dort, wo es sie wirklich braucht, wo sie wirklich richtig eingesetzt sind, und auch wenn es nur CHF 120'000 sind, die wir einsparen, setzen wir die Mittel dort ein, wo sie sinnvoll und zielgerichtet sind, und sparen wir sie dort, wo sie nicht unbedingt am besten Ort eingesetzt sind. Zusammengefasst möchte ich sagen, die Regierung verabschiedet sich nicht komplett von einer Schutzraumpolitik im Sinne einer Evakuierungsmöglichkeit, aber wenn Bevölkerungsteile evakuiert werden müssen, sei es zum Beispiel durch einen grossen AKW-Unfall, dann haben wir sowieso die Thematik: eine Evakuation von knapp 50% der Bevölkerung in Schutzräumen, und die anderen 50% - ich bin dann gespannt, wer das auswählt - haben dann keine solchen Plätze. Dieses Problem werden wir nicht lösen, auch nicht mit zusätzlichen Investitionen. Und die Frage wird auch sein, bei einem AKW-Unfall in der Nähe Liechtensteins, ob dann eine Evakuierung in Schutzräume die richtige Lösung ist oder ob man dann nicht über ganz andere Themen sprechen müsste. Ob man nicht Teile der Bevölkerung, diejenigen, die bereit sind, in grössere Distanzen evakuieren, unterbringen müsste. Aber das sind natürlich Herausforderungen und Themen, die wir genau - da bin ich überzeugt - im Rahmen einer europäischen Sicherheitspolitik diskutieren müssen. Grossräumige Evakuationen von Bevölkerungsteilen im Rahmen eines schweren Kernkraftunfalls, das sind europäische Herausforderungen. Da kann nicht Liechtenstein mit der Schweiz Lösungen anbieten, das macht keinen Sinn. Solche Risiken, solche Katastrophen sind nur europäisch zu bewältigen und solche Gespräche in Europa laufen ja. Aber Sie sehen das ja bei der Migrationskrise, Europa ist im Moment nicht wirklich in der Lage, solche gesamteuropäischen Konzepte wirklich stringent auf den Tisch zu bringen. Die Diskussionen zu diesem Thema sind aber immerhin angestossen, gerade nach Fukushima. Ich werde gerne auf die 2. Lesung diese von Ihnen, Herr Wendelin Lampert, erwähnte Fussnote auch noch darstellen, wie die aktuellen Erkenntnisse betreffend diese ABC-Schutzthematik ist. Das kann ich gerne abklären und dann auch darstellen. Ich glaube, wir müssen hier einfach ehrlich sein und uns klar sein, dass wir im Bereich Schutz vor atomaren Katastrophen, dass dann unsere Schutzräume auf dem Niveau, auf dem wir sie heute haben, in diesem Ausbaustandard und in dieser Zahl, in der wir sie heute haben, dass sie dann sowieso nicht das Mittel der Wahl sind. Klar ist es dann für einen bestimmten Teil der Bevölkerung ein kurzfristiger Schutz, das kann ich nicht wegdiskutieren. Aber das rechtfertigt aus meiner Sicht nicht, dass wir weiterhin in solche Schutzplätze investieren, ohne dass wir ein stringentes Konzept haben, was wir eben in solchen Fällen dann wirklich tun wollen.
Und damit komme ich zu dieser Frage, wie die Zukunft des Bevölkerungsschutzes und vor allem des Zivilschutzes aussehen soll. Ich habe es auch bei Treffen mit Zivilschutzverantwortlichen schon mehrfach betont. Ich bin überzeugt, wir brauchen einen modernen, zukunftsfähigen Zivilschutz. Das ist sich die Regierung bewusst und das wollen wir auch unterstützen. Die Zivilschutzorganisationen sind die Spezialisten, die sind gefordert, diese Weiterentwicklung des Zivilschutzes in Angriff zunehmen. Das wurde auch in Angriff genommen, diese Diskussionen haben gestartet. Die Regierung wird diese Diskussionen auch unterstützen und da kommen auch neue Themen dazu. Heute liegt eine grosse Herausforderung beispielsweise in der Strommangellage oder Stichwort Trinkwasserversorgung und so weiter, es gibt Themen, die heute neu diskutiert werden müssen. Diese Evakuierung in Turnhallen, in öffentliche Gebäuden muss geplant sein. Die Betten müssen vorgesehen sein, der Aufbau und Organisation von solchen Situationen muss trainiert werden und so weiter. Ich glaube, der Zivilschutz hat genügend Herausforderungen für die Zukunft und ist nicht auf diese Schutzraumthematik als Legitimation angewiesen. Der Zivilschutz wird viele neue Betätigungsfelder bekommen und ich würde mich freuen, wenn sich noch mehr freiwillige Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sich im Zivilschutz organisieren würden, zusätzlich zu den Feuerwehren und anderen Rettungsorganisationen, und mitarbeiten würden bei diesen neuen Herausforderungen für den Zivilschutz.Zum Abg. Pio Schurti noch kurz betreffend den Abbau an Sicherheit. Das kann ich ganz schlicht und einfach dementieren, auch wenn in der Verfassung nur ein kurzer Passus ist. Die Regierung kümmert sich intensiv um diese Fragen und das ist ja nicht nur Bevölkerungsschutz, das ist Landespolizei, das ist Feuerwehr. Die Regierung kümmert sich intensiv um das Thema Sicherheit und gerade beim Bevölkerungsschutz habe ich vorhin schon ausgeführt, dass wir da sehr intensiv daran arbeiten, dass wir auch die Mittel zur Verfügung stellen, dass wir da auch nicht sparen wollen. Ich glaube nicht, dass ein Abbau ein Thema ist - im Gegenteil. Es geht um einen Ausbau der Sicherheit und es geht um einen effizienten Einsatz der Mittel, die wir haben für Sicherheit. Wir wollen nicht nur auf den Schutz Gottes vertrauen, den wir sicher auch in Zukunft brauchen werden, auch das nötige Quäntchen Glück, das wir auch gehabt haben, aber wir wollen nicht darauf vertrauen, sondern wir wollen uns vorbereiten, aber eben zeitgemäss. Die Gefährdungsanalyse hat gezeigt, wo die neuen Herausforderungen liegen, und wir wollen uns darauf einstellen und dort unsere Mittel einsetzen. Die Entschlackung des Gesetzes, die Sie angetönt haben, Herr Abg. Schurti, ist eben kein Abbau an Sicherheit, das ist kein Signal, dass wir weniger Sicherheit wollen. Die Entschlackung des Gesetzes ist eine Erhöhung der Schlagkraft, eine Erhöhung der Flexibilität. Wir wollen die Details auf Verordnungsebene zusammen mit den spezifischen Organisationen regeln. Wir wollen mit dem Zivilschutz die Verordnungen betreffend den Zivilschutz konkretisieren. Wir wollen mit dem Lawinendienst die Fragen betreffend Lawinensicherheit und Lawinenschutz und Intervention bei Lawinensituationen auf Verordnungsebene detaillieren und aktualisieren. Auf Verordnungsebene können wir auch immer wieder sehr flexibel auf neue technologische Entwicklungen, auf neue Erkenntnisse reagieren. Das gehört nicht in das Gesetz, das gehört in die Verordnung. Im Gesetz sollen die Regeln klar aufgestellt sein, die Details wollen wir auf Verordnungsstufe. Und dort kann dann die Regierung dann jeweils aktuell reagieren, wenn sich neue Situationen ergeben. Also die Entschlackung des Gesetzes ist kein Abbau an Sicherheit, sondern eher eine Stärkung der Rechtslage, dass wir eben schneller, flexibler auf die Herausforderungen reagieren können. Dann zum Abg. Herbert Elkuch, Sie haben das richtig zusammengefasst, das Thema Rheinausweitung ist nicht prioritär ein Sicherheitsthema, sondern da geht es vor allem um auch um Lebensqualität, um Ökologie und weitere Themen. Aber ich möchte auch betonen, die Rheinausweitungen schliessen eine Dammsanierung nicht aus, eine Verbesserung der Dammsicherheit, das kann man kombinieren, aber muss es nicht kombinieren, da haben Sie völlig recht. Und wir wollen einfach bei der Rheinausweitungskonzeptplanung nicht «fait accompli» schaffen, also vollendete Tatsachen, sondern wollen die Planung von Rheinausweitungen - sollte es solche denn geben - und die Planung der Dammsanierung aufeinander abstimmen, nicht, dass wir heute den bestehenden Damm an Stellen sanieren und Geld investieren, wo dann in Kürze der Rhein ausgeweitet werden soll, das wäre ein Witz. Das wäre natürlich dumm, das darf nicht passieren. Darum geht es um die Koordination, aber das sind zwei verschiedene Themen, die nicht unbedingt miteinander verknüpft werden können. Ich hoffe, dass ich damit die wichtigsten Punkte der Eintretensvoten abgehandelt habe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn wir jetzt in eine zweite Runde der Debatte steigen, darf ich Sie wiederum um etwas kurze, prägnante Voten bitten.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte mich beim Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen bedanken. Ich bin froh, dass gerade die kritischen Anmerkungen zu dieser Vorlage zu einigen Präzisierungen geführt haben, die ich nun absolut auch teile, gerade was die Gefährdungsanalyse betrifft. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Froh war ich um die Präzisierungen, wie weit Unterhalt geht und weshalb keine Sanierungen und Renovationen auf den modernsten Stand geplant sind, so dass für jegliche atomare Gefahr die Schutzräume eben ihren Zweck erfüllen könnten. Es hat mich nur befremdet, dass im Bericht steht, das Schutzraumangebot wird in 20 Jahren nicht mehr funktionstüchtig sein, wo da die Grenze ist und was das benötigen würde. Und auch noch den ökonomischen Sinn, denn da wurden wahrscheinlich auch etliche Millionen investiert und die werden quasi indirekt abgeschrieben. Ich bleibe dabei, ergänzende Ausführungen zu dieser konzeptionellen Zivilschutzangelegenheit, eben den Prozess, den Sie haben, wenn dahingehend zusätzliche Ausführungen für die 2. Lesung mit dabei wären. Denn hier wird in einem Schritt etwas gemacht und der zweite Schritt, sagen Sie, der muss kommen, der muss präzisiert werden, der muss ausführlicher konzeptionell erarbeitet werden. Da wäre es sicherlich gut, darüber mehr in Kenntnis gesetzt zu sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Und danke Herr Regierungschef-Stellvertreter für diese sehr informativen Ausführungen und Antworten. Ich möchte noch anknüpfen an ein Stichwort, dass der Kollege Thomas Rehak gegeben hat. Er hat bei seiner skeptischen Analyse, dass man eben diese Schutzräume aufgibt, erwähnt, dass man sie doch nicht ganz aufgeben sollte, weil sie auch zu einem Sicherheitsgefühl beitragen. Und zu diesem Stichwort - Sicherheitsgefühl - ich denke man könnte schon sagen, Sicherheitsgefühle, eine gewisse Geborgenheit, das gehört auch ein Stück weit zur Volkswohlfahrt. Es gibt ganz extreme Beispiele, dass zum Beispiel die jüdische Gemeinde in Frankreich, sich in Frankreich selbst nicht so sicher fühlt wie in Israel, obwohl sich Israel in einem Kriegsgebiet befindet. Wovon hängt Ihrer Meinung nach so ein Sicherheitsgefühl ab, insbesondere bei uns im Land? Und was könnte die Regierung vielleicht machen, um das Sicherheitsgefühl, wenn es denn bei uns ungenügend ist, zu erhöhen? Liegt da etwas drin in der Kommunikation oder sonst in anderen Massnahmen? Dann noch eine Frage in Anknüpfung an das Votum des Kollegen Wendelin Lampert. Er hat da ein ziemlich schreckliches Horrorszenario aufgezeichnet, wenn Gösgen in die Luft gehen würde. Und ich denke, ja, man kann sich solche Dinge vorstellen. Die Frage da, wir hätten dann sicher nicht genügend Schutzplätze, aber hätten wir zum Beispiel genügend Jod, um die Menschen vor einer Bestrahlung zu schützen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte mich auch beim Regierungschef-Stellvertreter für diese sehr informativen Ausführungen und Erläuterungen bedanken. Das hat mir jetzt sehr geholfen, weil ich hatte ähnliche Gedanken wie die Abg. Wolfgang Marxer und auch Thomas Rehak, der seine Bedenken zum Schutzraumkonzept geäussert hat. Aber ich glaube, diese Bedenken sind bei mir jetzt ziemlich verschwunden. Also es geht nicht darum, dass man diese auflässt, sondern es geht darum, sinnvolle Investitionen zu machen, Werterhaltung ja, aber keine Spezialinvestitionen, nicht auf den neusten Stand der Dinge bringen. Ich finde, das ist ein sinnvoller Weg, diesen Weg könnte ich sehr gut unterstützen. Ich möchte noch kurz erwähnen, auf der Seite 14 dieses sehr informativen Berichtes, wird im Kapitel «Rettungsorganisation und Hilfsdienste» aufgelistet, wer alles hilft. Und das ist schon eindrücklich, wenn man sieht, welche Strukturen wir im Land haben und welche Koordination auch notwendig ist, um alle diese Personen zusammenzubringen. Es geht um die Feuerwehr, Samariter, Zivilschutzeinheiten, Wasserwehr, Sturmwehr, Werk-, Forstbetriebe, Bergrettung, Wasserrettung, Einheit des Zivilschutzes, Werkdienste, Lawinendienste, Polizei, Spitäler, Kliniken, Rettungsdienste, Ärzte und weitere Personen, die einen Gesundheitsberuf ausüben. Das ist eine enorme Herausforderung, diese Personen zu koordinieren. Und deshalb befürworte ich dieses Konzept der Professionalisierung sehr, ich denke, es ist wirklich schwer, diese Leute am richtigen Ort zur richtigen Zeit zu haben. Es ist vielleicht eine gute Möglichkeit, einmal diesen Leuten zu danken, die sich hier sehr oft - die meisten in der Freizeit - zur Verfügung stellen. Und ehrlich gesagt, sind wir ja alle froh, wenn wir sie nicht brauchen. Und ich denke, das ist ja auch das Problem. Wir sind froh, wenn wir sie nicht brauchen, aber trotzdem sollten wir darauf schauen, dass sie genügend Geld für ihre Arbeit haben, das sie genügend Infrastruktur zur Verfügung haben, wenn wir sie dann wirklich brauchen. Weil dann sind wir froh, wenn sie sofort zur Stelle sind. Rund um uns herum regnet es sehr stark, heute nicht bei uns, und wir sehen Überschwemmungen in Bereichen, die nicht weit weg sind von uns. Das ist für mich auch vielleicht ein exemplarisches Beispiel, dass wir früher und auch heute noch sehr sinnvoll investiert haben. Ich kann mich noch sehr gut an eine Eröffnung des unterirdischen Regenauffangbeckens in Schaan erinnern. Dieses Becken sieht man nicht mehr, ich glaube, viele Leute wissen heute gar nicht, welche Infrastruktur wir erstellt haben, mit viel Geld erstellt haben, damit eben solche Überschwemmungen nicht passieren. Und da denke ich mir, da habe ich Ihre Ausführungen auch geschätzt, dass Sie sagen wollen es wird nicht gespart, sondern bei der Sicherheit wird der Staat nicht sparen und das finde ich den richtigen Weg. Ich denke, das wäre sinnlos, und das haben Sie mit aller Deutlichkeit dargelegt, dass Sie das nicht wollen, in diesem Bereich zu sparen, weil langfristig lohnt sich das sicher nicht. Und das wollte ich einfach noch sagen, ich denke, Ihre Erläuterungen haben mir gefallen und Eintreten ist unbestritten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch ich möchte mich dem Dank an den Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen anschliessen. Noch einmal kurz zusammengefasst, es geht ja hier um den Schutz der Bevölkerung, das haben wir jetzt mitbekommen. Es geht wirklich um den Schutz der Bevölkerung, nicht um Sachwerte. Deshalb auch diese Schutzraumkonzeptdiskussion, denke ich, weil das ein wesent-licher Pfeiler im Rahmen dieses Gesetzes ist. Die Regierung will auf Neubauten von Schutzräumen verzichten, ich glaube, mit dem bin ich auch einverstanden, dass man keine weiteren Schutzräume mehr baut - wie gesagt, man hat es vorher ausgeführt -, aber dass man einen gewissen Investitionsschutz für die bestehenden Schutzräume nicht aufgibt. Vielleicht müsste man hier noch ein bisschen Ausführungen machen zur 2. Lesung, dass das einfach ein bisschen transparenter ist, was man jetzt noch macht und was man vielleicht nicht mehr tut. Ich glaube, dann kann man das besser abschätzen. Mir haben die Ausführungen über die 45% bis 50%, die heute einen Schutzraum zur Verfügung hätten, gefallen. Hier vielleicht eine kleine Kombination, was auch Herr Wendelin Lampert ausgeführt hat, mit diesem Szenario von AKW-Unfällen und auch mit dem, was der Regierungschef-Stellvertreter gesagt hat, ja man müsse sich dann europäisch Hilfe suchen. Man müsste europäische Konzepte bei solchen Fällen anwenden. Man müsste vielleicht Leute auf eine grössere Distanz evakuieren. Hier ist vielleicht einfach anzumerken, wir haben dann Schutzräume für 17'000 Personen in Liechtenstein, vielleicht könnten wir auch im Sinne von Nachbarhilfe dann irgendwie einer französischen Regierung so etwas anbieten, dass da ein paar Leute zu uns kommen, falls die ein Problem haben. Nur so eine Bemerkung am Rande, weshalb vielleicht eine gewisse Investition in diese Schutzräume doch auch in Zukunft Sinn machen können. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Innenminister für seine Ausführungen beziehungsweise die Beantwortung meiner Fragen. Eine Zusatzfrage betreffend diese Rheinaufweitungen: Ich höre in der Bevölkerung immer wieder das Argument, dass man sagt, vergangene Generationen haben diese Dämme gebaut, damit wir sicher sind. Können Sie Ausführungen machen über diese Rheinaufweitungen, wäre das im Bereich der Hochwassersicherheit eine Verbesserung oder eine Verschlechterung? Weil, wie gesagt, ich höre des Öfteren die Aussage, ja jetzt werden hier Dämme eingerissen, dann ist diese Sicherheit aus Sicht von vielen Personen nicht mehr gegeben. Ich habe hier eben ein wenig andere Informationen. Da wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie hier auch Ausführungen machen könnten. Dann zu diesen Investitionen auf Seite 36, da denke ich mir, da unterliegt man schon ein bisschen einer Fehlinformation. Es ist ganz klar, CHF 80'000 werden nicht mehr investiert für Ersatzinvestitionen und es wird auch kein Unterhalt mehr gemacht im Umfang von CHF 40'000. Das gibt dann summa summarum CHF 120'000, wenn wir das auf die Bevölkerung hochrechnen, gibt das CHF 3 pro Jahr und pro Person. Und ich frage mich schon, sind diese CHF 120'000 Einsparungen richtig? Wie gesagt, es sind CHF 3 pro Person pro Jahr, in 20 Jahren CHF 60. Da möchte ich schon ein Fragezeichen dahinter machen. Ich denke mir auch, zusätzliche grosse Neubauten nicht, aber diese CHF 120'000, ob die am richtigen Ort gespart sind, da wäre ich Ihnen schon auch noch dankbar wenn Sie hier nochmals Ausführungen machen könnten. Ich denke mir, wir lassen diese Schutzräume einfach «ausbluten», der Beton ist zwar noch hier, der ist zementiert, der Rückbau wäre zu teuer, aber ob die dann wirklich benutzt werden können? Für CHF 3 pro Jahr und Person, ich weiss schon, wir sagen sonst immer der Regierung, bitte sparen. Jetzt versucht die Regierung zu sparen, jetzt kommen solche Voten, ich möchte es einfach infrage stellen. Sind diese CHF 3 pro Person und pro Jahr am richtigen Ort gespart? Dann zu diesen Fukushima-Effekten, da ist eben die Seite 86 schon noch interessant, was die Schweizer sagen. Die sagen halt deutsch und deutlich, die Strahlung in Schutzräumen sind 50 bis 100 Mal geringer, als zum Beispiel im Hausinneren, da sind sie fünf bis zehn Mal geringer. Also sprechen wir von einem Faktor zehn weniger Strahlung in den Schutzräumen. Ich brauche keine Schutzräume, die einen Atom-bombenabwurf überstehen, aber diese Kernkraftwerkunfälle sind für mich schon ganz real. Kernkraftwerke haben ein Potenzial, dass sie nicht funktionieren, das haben wir bei Fukushima gesehen. Ich war in letzter Zeit per Zufall in der Nähe von Gösgen und da hat mir diese Anwohnerin eben genau erzählt, sie hätte sehr viele Jodtabletten zu Hause. Das spricht für mich schon auch Bände, das wissen eben alle. Deshalb sollten wir eben auch wegkommen von dieser Kernenergie. Denn es ist nicht nur das Thema des Super-GAU, viel grösser ist das Dilemma der Endlagerung. Da hinterlassen wir nachkommenden Generationen ein Riesenproblem, deshalb sollte dieser Ausstieg besser gestern als heute erfolgen. Und die Schweizer werden auch ihre Gründe haben, wieso sie hier eben doch einen Punkt für diese Schutzräume einfliessen lassen, dass sie diese auch haben möchten. Und nach meinem Dafürhalten frage ich mich schon, sind diese CHF 120'000, CHF 3 pro Person, am richtigen Ort gespart?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort und guten Morgen. Ja, die Schutzraumproblematik und die Verstrahlung, ich weiss nicht, ob wir Schutzräume brauchen. Weil die Strahlung, die hält länger als einen oder zwei Tage an, also niemand wird über Monate dann in einem Schutzraum bleiben. Also ich habe einmal eine Nacht in so einem Schutzraum übernachtet und ich würde keine Woche da bleiben, und ich denke, das löst dann auch das Problem nicht. Aber vielleicht kann man dazu noch Ausführungen machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Da war ausserhalb dieses Schutzraumes auch nicht ein akutes Problem vorhanden. Ich bin sicher, Sie wären mehrere Nächte im Schutzraum geblieben, wenn es draussen eine gewisse Strahlung hat, wo man Ihnen sagt, wenn du zwei Monate da drin bleibst, dann hat die Strahlung doch einen massiven Rückgang angenommen. Ich habe im Rahmen des ersten Votum bereits gesagt, wie sieht es mit dieser Langfristperspektive aus. Die Schweizer haben hier anscheinend andere Argumente, die sie ins Feld führen, und die Gretchenfrage ist halt: Sind die CHF 3 am richtigen Ort gespart, ja oder nein? Sollten wir nicht doch diese CHF 3 zukünftig investieren?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich gehe gerne noch einmal auf die erwähnten Punkte ein. Herr Abg. Marxer, Sie haben um zusätzliche Ausführungen zur konzeptionellen Planung betreffend Zukunft des Zivilschutzes gebeten. Wir werden gerne auf die 2. Lesung den aktuellen Planungsstand darstellen und wir können auch versuchen darzustellen, was die Nachbarländer in diesem Bereich aktuell so vorhaben, dass wir da mehr Information dazu haben. Das machen wir gerne. Dann zum Abg. Pio Schurti betreffend KKW-Unfall. Ja, es werden in Liechtenstein ebenfalls Jodtabletten vorgehalten, und zwar genügend. Es gibt eine zentrale Vorhaltung von Jodtabletten auch in Liechtenstein, wir sind diesbezüglich gut vorbereitet. Also wir haben diese Vorräte auch in Liechtenstein angelegt. Da kommt die gleiche Debatte wie beim anderen Thema: Wie lange sitzt man dann in so einem Schutzraum? Und da komme ich einfach fliessend zum anderen Thema, das Sie angesprochen haben, das sind eben auch emotionale Themen. Diese Vorstellung, dass wir bei einem schweren Kernkraftunfall dann Jodtabletten schlucken und monate- oder jahrelang in einem Schutzraum sitzen - ich weiss nicht, ob Sie gerne ins Kino gehen, aber es gab dazu ja auch in der Vergangenheit hervorragende Kinofilme, die auch die Probleme sehr realistisch von solchen Situationen aufzeigen. Es gab einen bekannten Sicherheitspolitiker, der einmal gesagt hat, diese Jodtabletten sind eigentlich nichts anderes als Sicherheitsplacebos. Darüber kann man natürlich trefflich streiten und es wird ja auch gestritten. Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben die gleichen Vorkehrungen wie die Schweiz getroffen. Es gibt genügend Jodtabletten in Liechtenstein vorrätig. Aber die ganzen Fragen rund um einen schweren Kernkraftunfall in der Nähe von Liechtenstein, was dann passiert, da kann man planen und vorbereiten, so viel man will, das ist auch eine emotionale Frage. Ich glaube, wir in diesem Hause machen uns doch nichts vor, dass in einer solchen Situation ganz andere Fragen noch in den Raum gestellt werden müssen: Zusammenhalt des Staates, Funktionieren der staatlichen Infrastrukturen, Sicherheitsfragen, von Plünderungen bis zu ganz anderen Themen. In einer solchen Situation kommt der Staat, kommt unsere Gesellschaft an die Grenze oder überschreitet eine Grenze. Und das kann man bis zu einem bestimmten Punkt planen und vorbereiten und irgendwann wird das dann einfach ad hoc funktionieren müssen. Da braucht es dann auch engagierte Menschen, die sich dann durchsetzen und einsetzen für die Sicherheit in der aktuellen Situation. Ich persönlich glaube nicht, dass man bis ins Detail und über mehrere Monate und Jahre hinweg das vorbereiten und planen kann. Da kommen die ganzen Konzepte irgendwann an eine Grenze. Der Mensch kann nicht alles planen und alles voraussehen. Ich glaube, da müssen wir einfach realistisch sein. Aber auch zu diesem Thema, diese ganze Frage von Kernkraftunfällen und was es bedeutet, welche Konzepte werden gegenwärtig diskutiert, werden wir versuchen, auf die 2. Lesung einen Überblick zu diesem spannenden und teilweise auch sehr emotionalen Thema zu machen. Es gibt in der Schweiz nicht eine Doktrin und eine Meinung zu diesem Thema, sondern es sind ganz unterschiedliche Meinungen und das ist wahrscheinlich bei uns nicht viel anders. Auch zur Frage der Investitionen, Herr Abg. Lampert, werden wir gerne auf die 2. Lesung das noch präzisieren. Ich merke, hier ist eine gewisse Unklarheit noch drin. Wie viel, für was noch investiert werden soll und was nicht, das werden wir, wie gesagt, noch einmal darstellen. Ich denke, das kann man noch besser und klarer umreissen, damit das wirklich geklärt ist. Sie haben auch gefragt, ob bei Rheinaufweitungen die Dammsicherheit gegeben ist. Dazu kann ich Ihnen nur sagen, wenn wir Rheinaufweitungen angehen würden, würde der Rheindamm in diesen Bereichen so sicher sein, wie er nach der Revision, nach der Reform bei den anderen Stellen, gerüstet ist. Also heutige Rheinaufweitungen werden ingenieurmässig so geplant, dass sie keine Dammunsicherheit generieren, sondern im Gegenteil, dass sie den neuen Sicherheitsstandards entsprechen. Also die Rheinaufweitung wird mit Sicherheit neutral sein oder sogar eine Steigerung an Sicherheit, was die Dammstabilität angeht, sein. Ansonsten wäre es politisch nicht vertretbar, da bin ich ganz klar der Meinung. Wenn wir Rheinaufweitungen angehen würden, müsste es so gemacht sein, dass es keinen Verlust, eher eine Steigerung an Sicherheit darstellt, das ist für mich ganz klar.Und zum Abg. Schurti: Wie kann man das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessern? Also erstens, denke ich, haben Sie recht mit der emotionalen Sicherheit. Sicherheit ist ein emotionales Thema, auch ein gefühltes Thema, da haben Sie sicher recht. Und ein Thema der Volkswohlfahrt, des Volkswohlbefindens, da sind Sie auf der richtigen Spur, denke ich. Dieses Sicherheitsgefühl hängt meines Erachtens aber eben nicht von den Schutzräumen ab, sondern hängt von der gefühlten Sicherheit ab. Und dazu tragen massgeblich die Sicherheitsorganisationen, die der Abg. Nägele erwähnt hat, unsere Vielzahl an Rettungsorganisationen, denen ein grosser Dank gebührt, bei. Ich glaube, das ist der wichtigste Beitrag zum Sicherheitsgefühl neben der Polizei, eben die Feuerwehr mit diesen freiwilligen Einsätzen, mit diesen Übungen, die immer wieder mitten in den Dörfern, in den Häusern stattfinden. Ich glaube, das trägt massgeblich zum Sicherheitsgefühl bei, dass die Menschen sehen, es wird geübt, es gibt Organisationen, die sich engagieren, das führt zu einem Sicherheitsgefühl. Ich denke auch, die Präsenz der Landespolizei führt zu einem bestimmten Sicherheitsgefühl, natürlich könnte man da auch noch mehr tun. Aber das ist eine personelle Frage, die wir an dieser Stelle vorgestern bereits bei der Landesrechnung diskutiert haben. Wir haben bestimmte Ressourcen, die müssen wir optimal einsetzen, das gilt auch für die Polizei. Man könnte immer noch mehr tun, aber das ist dann auch wieder eine Kostenfrage. Also Sicherheit ist ein emotionales Thema. In Liechtenstein trägt meines Erachtens vor allem die Sichtbarkeit der Rettungsorganisationen durch Übungen, durch Präsenz, durch Engagement der Freiwilligen aus der ganzen Bevölkerung ganz massgeblich zum Sicherheitsgefühl bei. Und ich denke auch, die Politik hat hier eine Verantwortung, dass wir eben auch der Bevölkerung nicht Unsicherheit suggerieren oder schüren, indem wir über Dinge debattieren und Aussagen tätigen, die in der Öffentlichkeit dann eine Unsicherheit erzeugen, indem wir Behauptungen zu Themen aufstellen, die völlig umstritten sind, wo es auch keine klare Gewissheit gibt, was in einer solchen Katastrophensituation passieren würde. Daher braucht es bei Diskussionen über Sicherheit auch eine gewisse Vernunft und Zurückhaltung, dass man nicht einfach spekuliert oder Unsicherheit schürt, indem man bestimmte Behauptungen in den Raum stellt. Das ist auch ein Appell an die Verantwortung aller, die in diesem Thema mitdiskutieren, dass man eben nicht fahrlässig oder unsorgfältig mit diesem Thema umgeht. Ich glaube, wir haben ein hohes Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung, aber absolute Sicherheit, das weiss die Bevölkerung, gibt es auch in Liechtenstein nicht. Ich glaube, da sind wir uns ebenfalls einig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke dem Vizeregierungschef für seine Ausführungen. Ja, Sie haben recht, man kann nicht alles planen. Man kann das Risiko nur ein wenig berechnen, aber ob die Annahmen dann stimmen, das wissen wir nicht. Ich möchte nur sagen, die Schutzräume haben wir jetzt und ich bin einfach dahingehend dafür, dass wir die nicht ganz vergessen. Wir brauchen auch einen Katastrophenschutz und der braucht halt eben seine Räume, beziehungsweise sie sind eben auch heutzutage in den Schutzräumen. Ich verstehe schon, dass wir nicht alle Gefährdungspotenziale über diese Schutzräume steuern können. Schutzräume haben Klassen, ich war schon mehrere Nächte in Schutzräumen und ich möchte es keinem raten, dort wochenlang darin zu wohnen, das ist dann schon mehr als schlimm. Zwei, drei Nächte gehen einmal. Wie gesagt, es gibt da vier verschiedene Klassen in Schutzräumen, wir müssten ja nicht unbedingt die höchste Klasse vorrätig halten, sondern wir können das sicher so weit reduzieren, dass es eben für den Katastrophenschutz oder den allgemeinen Bevölkerungsschutz eben noch anzuwenden wäre. Und ich denke eben, dieses neue Sicherheitskonzept, das entwickelt wird oder schon teilweise da ist, bringt sicher einiges für den Bevölkerungsschutz. Aber schlussendlich ist es so, die Ereignisse kommen meistens unerwartet und dann muss es irgendwie funktionieren. Und ich denke, wenn das halbwegs sauber und gut geplant wird, mit diesen Führungsstrukturen, die wir haben, dann habe ich eigentlich keine Angst vor der Zukunft. Auch nicht vor einer grösseren Havarie, die da kommen könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Innenminister für seine Ausführungen. Nochmals zu dieser Rheinaufweitungs-Thematik, Sie sprechen jetzt die einzelnen Rheinaufweitungen an und sagen, da ist es ganz klar, die Dämme werden so stabil sein wie vorher, eher noch stabiler. Aber es ist denn nicht so, dass entlang des Rheins eben diverse Rheinaufweitungen geplant sind? Dass man eben die Summe dieser Aufweitung betrachten muss und dass das dann eben einen zusätzlichen Schutz im Bereich des Hochwassers bringen würde, da man eben zusätzlich Stauräume hätte und damit auch die Abflusskapazitäten, sprich die Spitzenwerte, reduzieren kann? Muss man das nicht in diesem gesamten Kontext sehen? Ich weiss nicht, wie Sie das sehen? Oder haben Sie hier zusätzliche Informationen, wie das zusammen in der Schweiz, Österreich und Liechtenstein geplant ist?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe das Risiko einmal berechnet, was es heisst, wenn der Rhein eben ein Hochwasser hat und wie viel Wasser dann kommt. Also das können Sie schlichtweg vergessen, diese Überflutungsflächen sind in Nullkommanichts voll. Also das heisst, so ein Gebäude wie das Landtagsgebäude, würde in ein paar Sekunden voll sein, wenn der Rhein eben das Jahrhundert-Hochwasser bringt. Solche Flächen sind wohl schön anzusehen, es wird vielleicht bei normalen Hochwassern der Abfluss geringfügig verzögert, aber bei einem Jahrhundert-Hochwasser haben wir Mengen am Rhein, die können Sie schlichtweg in diesen Flächen auch nicht bewirtschaften. Das ist einfach schlichtweg unmöglich. Sie können das ruhig einmal berechnen, das ist relativ einfach, wie viel Kubikmeter der Rhein an Wasser dann bringt. Das ist effektiv so nicht zu handeln. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, diese Rheinaufweitungen sind natürlich ein grosses Themengebiet, das ich jetzt eigentlich heute für die Debatte nicht vorbereitet habe. Ich kann Ihnen aber doch ein paar Informationen geben, denke ich. Die Rheinaufweitungen sind betreffend Liechtenstein für den Hochwasserschutz wahrscheinlich im Sinne einer zusätzlichen Abflusskapazität nicht besonders relevant. Wir sprechen hier aber von einem Projekt, das natürlich - und das haben Sie angesprochen Herr Abg. Lampert - das gesamte Rheintal von Graubünden bis an den Bodensee betrifft. Und die Rheinaufweitungen im Oberlauf des Flusses haben vor allem für Vorarlberg und das untere St. Galler Rheintal durchaus eine gewisse Verbesserung der heutigen Situation. In Liechtenstein haben wir durch die Dämme einen Schutz bis zu einem 300-jährigen Hochwasser. Insofern ist für Liechtenstein die Abflusskapazitätenthematik, nach meiner Information nicht besonders relevant. Aber wir sind Teil einer Region und Teil des Rheintales und haben internationale Verträge mit den Nachbarn geschlossen, dass wir uns am Schutz der Rheinanlieger beteiligen. Also wir sind auch mitverantwortlich für den Schutz der Nachbarn unterhalb von uns und deshalb sind diese Rheinaufweitungen als Gesamtkonzept zu sehen, zur Verbesserung des Schutzes auch der Bevölkerung, die am Rhein unterhalb von Liechtenstein wohnt. Und dahingehend möchte ich den Abg. Büchel insofern etwas ergänzen, dass es durchaus Stellen am Rhein gibt, die eben nicht so stark geschützt sind wie wir in Liechtenstein, und dort bringen diese zusätzlichen Abflusskapazitäten durchaus Verbesserungen, sagen die Experten, das sage nicht ich. Aber es ist ein Riesenthema und ich weiss nicht, ob es hier der richtige Ort ist, um über die Rheinaufweitungen und weiter über dieses Thema zu diskutieren. Ich schlage vor, dass wir das an einer anderen Stelle dann diskutieren, weil ich glaube, das gehört jetzt nicht hierher. Aber ich finde das Thema spannend, da gebe ich Ihnen recht, aber heute geht es hier um das Bevölkerungsschutzgesetz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich mache es ganz kurz, ich habe gerade die Berechnung gefunden. Ich habe einmal gerechnet, der Landtag bei Normalwasser wird in eineinhalb Minuten mit Rheinwasser bei Normalwasserstand gefüllt und bei Hochwasser in 10 Sekunden. Also die Kubatur des Landtages, also man muss einfach sehen, Rhein ist ganz eine andere Geschichte und wir beschützen hier die Bevölkerung auf anderer Ebene. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über Eintreten einstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Sachüberschrift Abs. 1 und Bst. a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Sachüberschrift Abs. 1 und Bst. a stehen zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Eingedenk der sehr interessanten Eintretensdebatte, die vor Augen geführt hat, dass ein absoluter Schutz der Bevölkerung eigentlich gar nicht möglich sein wird, möchte ich die Regierung fragen, ob man hier nicht sagen sollte: «die Vorbereitungen, Durchführungen und Finanzierungen von Massnahmen zum bestmöglichen Schutz der Bevölkerung». Schutz alleine ist eine absolute Aussage, die nicht erfüllbar ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich mache es kurz, ich werde das auf die 2. Lesung prüfen, ob eine solche Präzisierung zu einem Gewinn an Klarheit, dass es keinen absoluten Schutz gibt, beitragen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 1, 2a, 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1, 2a, 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. In Abs. 1 wird dem Landesführungsstab bei besonderen und ausserordentlichen Lagen, «die strategische und operative Führung» des Bevölkerungsschutzes übertragen. Ich frage mich, braucht es diese Unterscheidung? Bei besonderen und ausserordentlichen Lagen wird einfach geführt, in Krisensituationen wird keine Unterscheidung zwischen «operativ und strategisch» notwendig sein. Und ich glaube, es hat dann auch niemand Zeit zu fragen, ist das nun operativ oder strategisch, was zu entscheiden ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, ich habe wenig Übung, habe ich gemerkt. Ich habe bei Art. 9 den Knopf verfehlt. Vielleicht könnte ich nachher noch etwas ausführen, wenn Sie das erlauben.Landtagspräsident Albert Frick
Das wird Ihnen selbstverständlich gestattet, aber vielleicht wollen wir erst noch die Diskussion zu Art. 10 weiterführen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 3, dieser lautet wie folgt: «Der Landesführungsstab kann bei dem nach der Geschäftsverteilung für den Bevölkerungsschutz zuständigen Regierungsmitglied einen Antrag auf Hilfeersuchen nach Art. 8 stellen.» Täusche ich mich, ist nicht dieses Regierungsmitglied Mitglied des Landesführungsstabes oder sogar der Vorsitzende des Landesführungsstabes? Muss hier der Vorsitzende bei sich selbst einen Antrag stellen? Oder will man einfach sagen, die Kompetenz liegt im Endeffekt beim Regierungsmitglied, welches zuständig ist?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst zum Abg. Christoph Wenaweser, auch das werde ich gerne auf die 2. Lesung noch etwas genauer darstellen. Ich bin überzeugt, dass die Unterscheidungen in strategische und operative Aufgaben Sinn macht, dass es klar ist. Aber vielleicht kann man auch darauf verzichten, weil es dann, wie Sie selbst sagen, im Ernstfall sowieso eine Vermischung von strategischen und operativen Aufgaben gibt. Das lässt sich kaum auseinanderhalten. Ich glaube, das ist hier auch eine Rezeption aus der Schweizer Rechtslage, dass wir hier unterscheiden. Ob es dann in der Praxis überhaupt noch relevant ist, über das kann man wahrscheinlich trefflich streiten. Wir werden prüfen, ob es im Sinne eines schlanken Gesetzes sogar weggelassen werden kann.Dann zum Abg. Wendelin Lampert betreffend diese Frage. Ja, es geht konkret darum, dass eben klar ist, wo die Zuständigkeit für ein solches Gesuch liegt. Das Regierungsmitglied und nicht der Landesführungsstab stellt ein entsprechendes Gesuch, das war bisher in der jetzigen Rechtslage nicht ganz klar. Auch dazu kann ich vielleicht kurz auf die 2. Lesung diesen Ablauf dann auch schildern, weil das doch ein spannendes Thema ist, wie läuft diese Frage nach Hilfestellung, wie läuft der Prozess ab. Das haben wir gerade im Zusammenhang mit FLusSGau und anderen Übungen jetzt gesehen, dass dort noch gewisse Unklarheiten waren, und das werden wir gerne auf die 2. Lesung präzisieren, dass man sieht, wie dieser Ablauf im Ernstfall dann gedacht ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ja, zur Bemerkung des Abg. Christoph Wenaweser: Vielleicht ein Hinweis zu den Seiten 9 und 10 vom Bericht und Antrag. Da steht ganz unten: «Die strategische Führung obliegt dem von der Regierung errichteten Landesführungsstab und die operative Einsatzleitung vor Ort kommt den von den Gemeinden vorzuhaltenden Führungsorganen zu.» Der Grund ist vielleicht deshalb, weil in einem ausserordentlichen Fall diese zusammengelegt werden. Also grundsätzlich ist es aufgeteilt, aber in einem ausserordentlichen Ereignisfall zusammengeführt. Vielleicht ist das der Hintergrund, warum man das hier speziell erwähnt, weil es sonst ja getrennt ist. Aber wenn Sie das auf die 2. Lesung dann nochmals ausführen können, ist es sicher okay. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Innenminister für seine Ausführungen zum Abs. 3. Ist es schon so, dass das zuständige Regierungsmitglied auch der Vorsitzende des Landes-führungsstabs ist? Dann könnte man im Prinzip an dieser Sitzung des Landesführungsstabs beschliessen, wir stellen jetzt einen Antrag an das zuständige Regierungsmitglied, das sitzt ja hier, denn es ist ja der Vorsitzende dieses Landesführungsstabs und dann kann man entscheiden, sprich, diese Entscheidungskompetenz liegt einfach «nur» beim Vorsitzenden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, zuerst zum Abg. Eugen Nägele: Ja, das ist dieser Kontext. Es ist aber manchmal schwierig, zu unterscheiden, was ist jetzt strategisch und was ist operativ. Der Landesführungsstab wird betreffend Kommunikation zum Beispiel eher operativ tätig sein oder wird dort sehr intensiv agieren, wird aber betreffend Lagebewältigung vor Ort eher strategisch sein und dem Gemeindeführungsorgan die operative Umsetzung übertragen. Also je nach Katastrophensituation kann es ganz unterschiedlich sein. Wir werden das, wie gesagt, noch einmal darstellen und vielleicht die zwei Wörter einfach auch weglassen, damit es gar nicht zur Frage kommt, was ist strategisch und was ist operativ. Zum Abg. Wendelin Lampert: Sie sehen auf Seite 26, dass es im Prinzip im Wesentlichen der Art. 11 ist, Abs. 1 bisher, der jetzt in diesen Abs. 3 von Art. 10 verschoben wurde. Es ändert sich inhaltlich nicht wesentlich viel, es ging einfach um die Klarstellung, wer diesen Antrag im Ausland dann stellt. Und Sie haben recht, das zuständige Regierungsmitglied ist im Katastrophenfall selber Vorsitzender des Landesführungsstabs. Es gibt aber auch hier je nach Lagesituationen abgestufte Szenarien. Der Landesführungsstab kann auch ohne das zuständige Regierungsmitglied in bestimmten Situationen arbeiten. Dann ist normalerweise der Polizeichef der Stabschef, der dann den Vorsitz führt. Und in einer solchen Situation, wenn sich da dramatisch und sofort etwas ändern würde, dann wäre eben klar, dass eben nicht der Landesführungsstab selbst direkt ein Gesuch in das Ausland stellen kann, sondern das muss über das zuständige Regierungsmitglied gehen. Aber wie gesagt, ich werde das noch auf die 2. Lesung klarstellen, wie hier die Abläufe geplant sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann kommen wir noch zurück auf Art. 9.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte hier gerade anschliessen, es geht auch um den Vorsitz im Art. 9 unter Abs. 2: «Der Vorsitz obliegt dem nach der Geschäftsverteilung für den Bevölkerungsschutz zuständigen Regierungsmitglied.» Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich traue Ihnen das natürlich zu in dem Moment, aber ich frage mich einfach, was kommt dann nach Ihnen? Das ist auch ein bisschen die Frage, das wissen wir heute alle nicht hier drinnen. In dem Sinne würde ich vielleicht beliebt machen, ob man nicht trotzdem hier das so ausgestalten soll, dass die Regierung aus ihrer Mitte den Vorsitz bestimmt. Man will das nicht unbedingt, aber wenn halt da die falsche Person sitzt, wie kann man dem Problem entgegnen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich sehe das eigentlich nicht als Problem, der Vorsitz obliegt dem Regierungsmitglied in finanziellen Sachen. Die Führung in strategischen oder in operativen Bereichen ist natürlich der Landesführungsstab selber zuständig. Bei mir geht es darum, wenn Kosten anfallen, dann ist die Regierung gefragt, das ist auch bei den Gemeindeführungsstäben bis anhin so gewesen. Natürlich ist der Bürgermeister oder Vorsteher der Chef vom Gemeindeführungsstab, aber eigentlich geht es dann um die finanziellen Konsequenzen, wenn ich mich richtig erinnere. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich sehe das wie mein Kollege Frank Konrad, es geht schlussendlich um die finanziellen und politischen Konsequenzen für den Führungsstab. Und ich denke, ein Führungsstab muss zum Vorneherein klar sein und nicht erst, wenn der Notfall eintritt. Man kann dann nicht noch fragen, wer macht jetzt den Chef. Das geht dann nicht, das muss vorher klar sein, dass das genau geregelt ist, wie das abläuft in der Notsituation.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, das ist eine sehr gute Frage, die ist aber glasklar aus meiner Sicht und die möchte ich auch keinesfalls ändern oder infrage stellen. Es ist klar, dass der Vorsitz im Landesführungsstab beim Innenminister liegt, weil er die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse der ganzen Rettungsorganisationen in Normalzeiten hat. Weil er der Fachinhaber für die ganzen Themen ist, die während Normalzeiten die ganzen Vorbereitungen, Planungen usw. betreffen und daher ist klar, dass der Vorsitz beim Innenminister ist. Und die Regierung hat eine ganz klare Stellvertretungsregelung: Wenn ich ausfalle, kommt der nächste zum Zug, das ist meine Amtskollegin Marlies Amann-Marxer. Und die Regierung hat ganz klare Nachfolgeregelungen und Stellvertretungsregelungen, das ist auch wichtig. Das kann man nicht im Katastrophenfall ad hoc dann bestimmen, das ist in allen Ländern in Europa so, dass der Innenminister der zuständige im Krisenstab ist. Denken Sie an die Terroranschläge in Frankreich, Herr Cazeneuve war sofort im Einsatz. Denken Sie an andere Situationen, die Migrationskrise in Österreich, die Verantwortlichkeit ist klar. Und es geht hier nicht nur um die finanziellen Fragen, sondern vor allem, wie es der Abg. Büchel richtig ergänzt hat, um die politische Verantwortung. In solchen Situationen müssen immer wieder sehr schnell ganz schwierige Entscheidungen gefällt werden. Und da ist es auch nicht möglich, jeweils die Gesamtregierung zu befassen in solchen Situationen. Das gehört dann einfach zur politischen Verantwortung des Innenministers, in solchen Krisensituationen Entscheide zu fällen. Wenn es möglich ist, wird er sich natürlich mit der Kollegialregierung rücksprechen. Je nach Situation wird es auch möglich sein, dass die Regierung im Umfeld des Landesführungsstabes aktiv ist. Das ist eine illusorische Vorstellung, dass die Gesamtregierung dann zu Hause oder im Schutzplatz unten sitzt. Die Regierung wird in Krisensituationen auch vorhanden sein, das ist klar, der Gesundheitsminister wird eine wichtige Funktion haben usw. Aber die Führung des Landesführungsstabes liegt beim Innenminister. Und die Stellvertretungsregelung ist glasklar gelöst. Ich glaube, viel mehr muss man dazu nicht sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Danke auch für Ihre Ausführungen. Ich wollte einfach damit andeuten oder zumindest sicherstellen, dass es hier drinnen diskutiert worden ist. Besondere Lagen bedürfen besonderer Fähigkeiten. Und ich denke einfach, dass gewisse Personen in besonderen Lagen mehr oder weniger geeignet sind. Da gibt es Personen, die vielleicht in der Regierungsarbeit durchaus sehr gute Arbeit leisten, aber für diese besondere Lage vielleicht wenig geeignet sind. Das wollte ich sagen. Und wenn man da dann ein Szenario findet, wie man diesem Problem entgegnet, dann bin ich natürlich damit zufrieden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin dem Herrn Innenminister schon noch dankbar, dass er schon sagt, es handelt sich nicht nur um die finanziellen Kompetenzen, sondern um die politischen Verantwortlichkeiten. Und dann sind wir dann eben doch wieder beim Art. 10 Abs. 3, nach meinem Dafürhalten ist das einfach ein Vetorecht, das hier das zuständige Regierungsmitglied hat, sprich, der Landesführungsstab kann die Meinung A vertreten und wenn das Regierungsmitglied B als richtig ansieht, dann wird hier B entschieden. Und Sie sagen es richtig, Sie haben im Endeffekt auch die politische Verantwortung, nicht nur die finanzielle. Und in diesen Notsituationen werden Sie sehr schnell reagieren müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Einfach, um es noch einmal klar auszudrücken, es geht hier vor allem um die politische Verantwortung bei Entscheidungen des Landesführungsstabes. Und das Regierungsmitglied muss nicht der Spezialist für alle möglichen Detailfragen sein, er muss nicht der Techniker sein. Aber er muss die Abläufe kennen, und das tun alle Regierungsmitglieder, die Strukturen in Liechtenstein kennen, wie die Organisationen aufgebaut sind. Das kennen auch meine Kollegen aufgrund der Situation, dass wir eben in der Gesamtregierung viele Dinge entscheiden. Wir verabschieden jedes Jahr verschiedenste Themen in der Regierung zu Bevölkerungsschutzrelevanz und die Gesamtregierung ist damit befasst. Das heisst, alle Regierungsmitglieder kennen zumindest grob oder teilweise sehr detailliert die Strukturen in Liechtenstein. Und es geht hier darum, dass am Schluss die Führung übernommen wird und die politische Verantwortung übernommen wird. Und der Abg. Wendelin Lampert hat es richtig auf den Punkt gebracht, am Schluss ist es natürlich im bestimmten Sinne, zum Beispiel, wenn man die Schweizer Armee anfordert in einer Situation, ist es eine hochpolitische Entscheidung; und wenn der Landesführungsstab vielleicht sagt, ja, jetzt brauchen wir die Schweizer Armee, und das Regierungsmitglied ist der Auffassung, nein, dieser Schritte wäre jetzt falsch, ist politisch nicht zu verantworten, jetzt hier die Schweizer Armee zu rufen, dann ist es am Regierungsmitglied zu sagen, ich übernehme die Verantwortung für die Entscheidung, im Moment ist es noch zu früh für ein Hilfegesuch ans Ausland. Das sind politische Entscheidungen, für die muss man dann auch die politische Verantwortung übernehmen, dafür sind die Regierungsmitglieder gewählt. Und ich bin überzeugt, dass auch alle Regierungsmitglieder sich dieser Verantwortung bewusst sind. Und sie müssen nicht Spezialisten in den Themen sein, sondern sie müssen wissen, dass sie diese Führungsverantwortung in einer Krisensituation dann einfach haben können. Das gehört zum Job dazu.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, um den Punkt des Stv. Abg. Rehak aufzugreifen, könnten wir natürlich die politische Ansicht vertreten, dass hier eben diese Kompetenz nicht beim zuständigen Regierungsmitglied liegt, sondern beim Landesführungsstab. Der entscheidet mittels Mehrheitsentscheidung, das ist ja genau unsere Spielmöglichkeit, die wir hier drinnen haben. Die Regierung sagt nein, sie möchte dieses Vetorecht, wir werden uns einfach überlegen müssen, was hier zielführend ist. Wenn man die Bedenken des Herrn Rehak ins Feld führt, kann man sagen, ja dann hätte ich das Risiko lieber verteilt auf den ganzen Landesführungsstab. Da kommen mitunter bessere Lösungen zustande. Und wenn man sagt, nein, die politische Verantwortung soll klar zugeteilt sein, die liegt beim zuständigen Regierungsmitglied, dann ist der Vorschlag, der hier vorliegend ist, sicherlich der richtige.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, dass ich hier kurz direkt antworten darf. Herr Abg. Lampert, Demokratie ist eine tolle Sache, aber in Krisensituationen und das ist bei militärischen Stäben - da habe ich eine gewisse Erfahrung - genau gleich. Am Schluss entscheidet der Chef. Wenn es Spitz auf Knopf steht, wenn es um Verantwortung übernehmen geht, können Sie das nicht demokratisch mit Mehrheitsentscheiden fällen. Wenn eine solche Situation eintritt, geht es um schwierige Entscheidungen und am Schluss muss der entscheiden, der dann die politische Verantwortung dafür tragen muss. Das erinnert mich ein bisschen an das Thema mit dem finalen Rettungsschuss bei Polizeieinsätzen, das sind nicht Entscheide, die der Führungsstab der Polizei mehrheitlich fällt, sondern am Schluss entscheidet das politisch verantwortliche Mitglied über einen solchen Einsatz, weil er muss am Schluss auch den Kopf hinhalten, er muss die politische Verantwortung gegenüber der Gesellschaft tragen. Und da funktionieren demokratische Ansätze einfach nicht, das hat die Erfahrung in der ganzen Welt immer wieder gezeigt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke Herr Präsident. Ich geben dem Vizeregierungschef natürlich völlig recht. Ich kann Ihnen ein kleines Beispiel geben: Es gibt ein Hochwasser im Rhein, der Landesführungsstab kommt zur Ansicht, die Rheinbrücke muss gesprengt werden. Wer übernimmt hier die politische und finanzielle Verantwortung? Das kann nicht der Landesführungsstab sein, das muss das Regierungsmitglied sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Im Einleitungssatz zu Art. 15 heisst es, dass bei Gefahr in Verzug die Landespolizei bei besonderen und ausserordentlichen Lagen die notwendigen Sofortmassnahmen einleite, «wenn und solange ein rechtzeitiges Tätigwerden des Landesführungsstabs nicht möglich ist». Ich frage mich, ob das nicht einfacher formuliert werden könnte. Solange der Landesführungsstab bei Gefahren in Verzug nicht tätig sein kann, ist er ohnehin nicht rechtzeitig. Ich meine das «wenn und» sowie das «rechtzeitig» könnte man durchaus streichen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Wir werden das auf die 2. Lesung prüfen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 17 Abs. 1 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 1 und 5 stehen zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. In Art. 17 Abs. 1 werden die Rettungs- und Hilfsdienste aufgezählt und unter Bst. a dann die Dienste der Gemeinden, unter b die Dienste des Landes unter c die Institutionen des Gesundheitswesens und unter d vertraglich verpflichtete private Institutionen und Einzelpersonen. Mir sind noch die Betriebsfeuerwehren in den Sinn gekommen. Wo kommen diese im Bevölkerungsschutzgesetz eigentlich vor? Sind Betriebsfeuerwehren private Institutionen und sollen diese auch zur Mithilfe verpflichtet werden können?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, das sind private Institutionen und inwieweit da schon Verträge vorhanden sind oder Details dazu, kann ich Ihnen jetzt spontan nicht sagen. Ich kann diese Frage auch gerne auf die 2. Lesung darstellen, es ist eine gute Frage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, in diesem Artikel geht es um die Kosten für die Aus- und Weiterbildung und es steht: «Das Land trägt die Kurskosten für die Aus- und Weiterbildung der Rettungs- und Hilfsdienste». Ich habe mich gefragt, warum hier die Gemeinden nicht auch involviert wird, weil die bezahlen ja auch Gelder für gewisse Rettungsorganisationen, sind teilweise involviert. Warum hier nicht? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Diese Formulierung bildet die heutige Praxis ab, die sich sehr bewährt hat, die völlig unumstritten ist und von daher ging es darum, das einfach im Gesetz sauber abzubilden, wie es heute gehandhabt wird. Ich kann gerne auf die 2. Lesung die Aufteilung, welche Kosten die Gemeinden übernehmen und wo das Land engagiert ist, noch darstellen. Aber das ist die heutige Lösung und diese Lösung ist eigentlich weitgehend unbestritten und funktioniert sehr gut.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 38 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. In diesem Abs. 2 steht jetzt: «Das Land kann auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung für nicht unmittelbar für Schadenereignisse verwendetes Material...». Eine Leistungsvereinbarung machen, wird hier dann generell darauf verzichtet oder gibt es hier nur ganz ausgewählte Rettungsunternehmen, die da berücksichtigt werden? Wie schaut das dann zukünftig aus, weil in der Vergangenheit war es so, dass das Land immer 30% bezahlt hat, so wie ich mich entsinnen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Es ist geplant und teilweise schon realisiert, dass jede Rettungsorganisation über eine Leistungsvereinbarung verfügt, wo die Finanzierung detailliert geregelt ist. Bei den Samaritervereinen geht es insbesondere um eine Anpassung, eine Präzisierung. Hier im Art. 38 geht es bei dieser Subvention nur um die Samariterorganisationen. Bei den anderen Organisationen ist es jetzt nicht im Detail geregelt, dort wird es in der Leistungsvereinbarung abgemacht, inwieweit das Land die Organisationen noch unterstützt im Rahmen der generellen Vorgaben des Bevölkerungsschutzes.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Ja, ich möchte auch auf diese Kann-Option hinweisen. Früher war es keine Kann-Option, da hat man diese a priori oder sprich in jedem sinnvollen Fall unterstützt, soweit ich weiss. Ich bin, glaube ich, gut informiert im Bereich Samariterwesen. Die Samariter gehen sehr kostenorientiert mit ihren Investitionen um, zum Beispiel mit ihren Fahrzeugen. Diese halten in der Regel 20 Jahre und länger. Und für diese grossen Investitionen in dem Bereich sind Ersatzinvestitionen für Fahrzeuge. Soweit ich weiss, ist ein Fahrzeug im Unterland irgendwann in den nächsten Jahren fällig und eines in Balzers in den nächsten fünf, sechs Jahren. Das wird irgendwann in diesem Bereich auf uns zukommen. Mit dieser Kann-Option habe ich dahingehend Mühe, weil diese Samaritervereine wenden sehr, sehr, sehr viel Arbeit in der Zwischenzeit auf, um diese Fahrzeuge zu spezifizieren, um die Kostenschätzung machen zu lassen. Das ist heute sehr aufwendig. Das machen die im Frondienst, in Freiwilligenarbeit, und wenn die dann kommen und diese Investitionen beantragen und diese Arbeit - ich sage einmal schlicht und salopp - für die Katz war, dann hat man natürlich Probleme mit der Akzeptanz am Schluss. Und kann sich dann vorstellen, dass die Motivation in diesem Verein nicht mehr sehr gross sein wird. Das sollte man sich überlegen, auch dahingehend, weil man in der Vergangenheit sehr, sehr, sehr kostenorientiert gehandelt hat. So ist zumindest mein Verständnis. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich bestreite nicht, dass bis jetzt sehr gut und kostenorientiert gearbeitet worden ist. Es geht hier um etwas anderes. Es geht einfach darum, dass nicht ein automatischer Anspruch bestehen soll, sondern dass die Regierung oder der Staat ein Wort mitreden will, wenn solche Anschaffungen gemacht werden, ob sie sinnvoll sind oder nicht. Es ist nicht ein generelles Misstrauen, sondern einfach eine logische Vorgabe, dass eben nicht die Situation sein kann, dass ein Samariterverein entscheidet: Wir brauchen jetzt unbedingt ein Fahrzeug für irgendetwas Exotisches - jetzt als Fiktion irgendeine exotische Anschaffung - und per Gesetz haben wir einen Anspruch von 30%. Sondern dass dann das Land die Möglichkeit hat und sagen kann: Entschuldigung, aber diese Investition, diese Anschaffung, passt überhaupt nicht ins Konzept, passt nicht in die aktuelle Gefährdungslage, das ist eine völlig unsinnige Investition. Und wenn wir eine zwingende Subventionsvorschrift haben, dann muss die 30% Bezahlung gemacht werden, auch wenn das Land das Gefühl hat, das ist ein Fehler. Ich denke nicht, dass das gross zur Anwendung kommen wird, aber ich glaube, wenn wir Steuergelder einsetzen, soll der Bezahlende mitreden können, ob er die Subventionen auch entsprechend sinnvoll findet in diesem Fall hier. Es ist kein Misstrauensvotum, sondern es geht einfach darum, dass wir inskünftig die Möglichkeit haben sollten, eine Subvention im Notfall auch einmal ablehnen zu können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Vielleicht noch ergänzend dazu, ich kenne das Beispiel von Triesen, weil ich da selber involviert war. Da hat man zum Beispiel einen Teil von einem Fahrzeug selbst finanziert oder mitfinanziert, das ist auch nicht unbedingt üblich. Es wäre einfach hilfreich, wenn man hier einen gangbaren Schlüssel hätte, den man auch anwenden kann. Weil wenn man das braucht und dieses vom Land abgelehnt wird, die Gemeinde zahlt dann 60% oder 70%, je nachdem, ist es einfach hilfreich, wenn man hier halbwegs verbindliche Schlüssel findet, die dann auch zur Anwendung kommen, sonst ist es zum Teil nicht sehr motivierend, solche Aufgaben anzupacken. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 39 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Keine weiteren Wortmeldungen? Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes in 1. Lesung beraten. Wir haben gleichzeitig Traktandum 27 erledigt. Wir machen jetzt eine Pause bis 11:30 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:10 bis 11:30 Uhr).
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