Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste (Nr. 57/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Ich begrüsse den stv. Abg. Patrick Risch, der ab sofort den Abg. Wolfgang Marxer vertritt. Wie ich schon erwähnt habe, werden wir jetzt mit Traktandum 31 weiterfahren und Traktandum 30 später behandeln. Traktandum 31: Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 57/2016 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Kaum ein Bericht und Antrag der Regierung ist vermutungsweise in den letzten Jahren so eindringlich und öffentlichkeitswirksam eingefordert worden, wie der vorliegende. Endlich liegt er da und kann vom Landtag in Behandlung gezogen werden. Petitionen und internationale Empfehlungen forderten schon seit Längerem die Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution, die als politisch unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle für Menschenrechte aus eigener Initiative handelt und die Vorgaben der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen berücksichtigt. Die Regierung schlägt vor, ein Rahmengesetz für einen Verein für Menschenrechte in Liechtenstein zu erlassen. Dieser soll allein den Menschenrechten verpflichtet sein und die Aufgabe haben, dieselben zu schützen und zu fördern. Gleichzeitig soll der liechtensteinischen Aussenpolitik im Bereich der Menschenrechte mehr Glaubwürdigkeit verliehen und die seit dem Jahre 2009 anhängige Verwaltungsreform endlich umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, Kompetenzen und Ressourcen auf staatlicher Seite zu bündeln und die unabhängigen Ombudsaufgaben im Menschenrechtsbereich in die neue Menschenrechtsinstitution zu überführen. Dies betrifft Aufgaben, die heute durch die Stabsstelle für Chancengleichheit, das Ausländer- und Passamt, verschiedene Kommissionen und die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche wahrgenommen werden. Organisatorisch bedeutet dies, dass neu das Amt für Soziale Dienste die Funktion einer Fachstelle für Fragen der Integration und Chancengleichheit gemäss Gleichstellungsgesetz und Ausländergesetz übernimmt. Die Aufgaben werden namentlich sein: Information und Koordination, Mitwirkung bei Rechtsetzungsvorhaben, Sensibilisierungs- und Projektarbeit, finanzielle Unterstützung für Förderprojekte und Beratungsstellen, sowie die Mitarbeit in regionalen und internationalen Fachgremien. Beim Ausländer- und Passamt verbleiben jedoch der Abschluss von Integrationsvereinbarungen und die damit verbundene Förderung der Sprachkurse sowie die Durchführung der Staatskundeprüfungen. Das macht Sinn, weil davon die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abhängt. Ganz wichtig ist aber in diesem Zusammenhang, dass bei der Übertragung der Integrationsarbeit und der Integrationsprojekte vom APA zum ASD ein Wissenstransfer stattfindet. Die Fachkompetenzen des APA, die guten Kontakte und das Vertrauensverhältnis zu den Migrantenvereinen wurden über Jahre aufgebaut. Hier braucht es sicher das notwendige Fingerspitzengefühl.
Des Weiteren sollen Aufgaben wie die Unterstützung von Opfern von Diskriminierungen, das Verfassen von Studien und die Vorlage von Empfehlungen in Bezug auf das Thema Diskriminierung, die die Stabsstelle für Chancengleichheit in unabhängiger Weise vorzunehmen hatte, von der neuen Menschenrechtsinstitution wahrgenommen werden. Die Stabsstelle für Chancengleichheit, die Kommission für Integrationsfragen und die Kommission für Chancengleichheit sollen aufgelöst werden, nachdem kein weiterer Bedarf mehr für zusätzliche Beratungsorgane besteht. Als letzte Reorganisationsmassnahme steht die Eingliederung der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in den zu gründenden Verein für Menschenrechte auf dem Programm. Diese untersteht bisher dem Landtag und handelt neutral, vertraulich und unabhängig. Die amtierende Ombudsperson unterstützt den Schritt ausdrücklich, können so doch wertvolle Synergien genutzt werden.Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein wird gestützt auf ein neu zu schaffendes Rahmengesetz gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Im Sinne der Pariser Prinzipien sind die Grundzüge der Organisation und der Finanzierung gesetzlich geregelt, Näheres wird aber in den Vereinsstatuten bestimmt. Die Aufgaben können wie folgt umschrieben werden: Beratung von Politik und Gesellschaft, Menschenrechtsbildung, Untersuchungen zu menschenrechtlichen Themen, Behandlung von Beschwerden sowie Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevanten Stellen. Die geplante Reorganisation hat keine neuen finanziellen Auswirkungen. Die bisherigen Mittel in der Höhe von CHF 630'000 werden aufgeteilt. Das ASD bekommt CHF 280'000, wobei circa CHF 100'000 für eine Vollzeitstelle gerechnet werden können. CHF 170'000 stehen für Projekte und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Dem neuen Verein sollen jährlich im Rahmen des Landesvoranschlages rund CHF 350'000 zur Verfügung stehen. Zusätzlich kann sich der Verein über Mitgliederbeiträge, Spenden und eigene Leistungserträge finanzieren. Über die Verwendung und den Personalaufwand entscheidet der Verein autonom. Für die Errichtung der Geschäftsstelle wird einmalig der Betrag von CHF 30'000 - zulasten des Ministeriums für Gesellschaft - zur Verfügung gestellt. Ich bin für Eintreten auf die Regierungsvorlage und danke dem Ministerium für Gesellschaft und allen an der Ausarbeitung des Berichts und Antrags Beteiligten herzlich für die geleistete Arbeit. Es wird sich weisen, ob die so aufgesetzte Struktur im Bereich des Schutzes der Menschenrechte und die Zusammenarbeit unter den verschiedenen staatlichen und privaten Stellen funktionieren werden. Ich bin insofern zuversichtlich, als der Prozess nun so lange gedauert hat, dass alle, die dies wünschten, sich angemessen in die Reorganisation einbringen konnten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Bevor ich auf diesen Bericht und Antrag eingehe, eine Vorbemerkung: In der Liste der noch offenen parlamentarischen Vorstösse ist das Postulat zur verbesserten Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess aufgeführt, überwiesen im Dezember 2012. Mit Schreiben vom 14.4.2013 teilte das zuständige Ministerium mit, dass das Postulat erst nach Klärung der relevanten Fragen im Bereich der Chancengleichheit beziehungsweise Menschenrechte beantwortet wird. Nun, der uns vorliegende Bericht und Antrag ist wohl die Klärung dieser Frage aus Sicht des Ministeriums. Ich weiss nicht, was diese Klärung nun wirklich mit der Beantwortung dieses Postulats zu tun hat beziehungsweise hatte, denn im Bericht und Antrag ist dieses Postulat überhaupt nicht erwähnt. Die Frage bleibt offen: Bis wann ist nun mit der Postulatsbeantwortung zu rechnen? Nun zu diesem Bericht und Antrag: Damit soll die Grundlage für eine unabhängige Menschenrechtsinstitution in Liechtenstein geschaffen werden. In der Zusammenfassung heisst es: «Ausserdem wird dadurch eine langjährige internationale Empfehlung umgesetzt und somit die Glaubwürdigkeit der liechtensteinischen Aussenpolitik im Bereich Menschenrechte gestärkt.» Ich denke, dass es weniger um die Glaubwürdigkeit der liechtensteinischen Aussenpolitik geht, als um die Glaubwürdigkeit der liechtensteinischen Innenpolitik im Bereich der Menschenrechte, welche in diesem langen Entstehungsprozess dieser Vorlage Schaden genommen hat. Mit dem vorgeschlagenen Modell sollen behördliche - oder sagen wir für Liechtenstein aus Verpflichtungen übernommene - Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit sowie die Integrationsprojekte des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste, ASD, überführt werden. Das ASD wird somit zur Fachstelle der Regierung für Fragen der Integration und Chancengleichheit. Die unabhängigen Aufgaben der Stabstelle für Chancengleichheit, SCG, die Aufgaben der Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann sowie der Kommission für Integrationsfragen werden der neuen Menschenrechtsinstitution übertragen. Entsprechend können diese heute bestehenden Organe in der heutigen Form aufgelöst werden und nach einer Übergangszeit wird die unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in den Verein für Menschenrechte integriert.Wie die Regierung auch auf Seite 9 schreibt, gehören solche unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitutionen zum internationalen Standard im Menschenrechtsschutz und es wird damit auch einer Empfehlung der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz aus dem Jahre 1993 umgesetzt. Aber was sind nun behördliche Aufgaben? Was sind unabhängige Aufgaben? Die unabhängigen Aufgaben des Vereins für Menschenrechte sind in Art. 4 Abs. 2 VMLG auf Seite 64 beispielhaft beschrieben. Aber in der Begründung der Vorlage wird die Unabhängigkeit des Vereins und sein breites Mandat verschiedentlich betont und er selbst als ein kritischer Begleiter und aufmerksamer Wächter der Menschenrechtssituation in Liechtenstein beschrieben. Das führt zu einer Kernfrage: Weshalb konnte sich die Regierung nicht dazu durchringen, die im heutigen Gleichstellungsgesetz Art. 18 Abs. 2e definierte Monitoringaufgabe auch unter «Zweck und Aufgaben» des Vereins für Menschenrechte aufzunehmen? Insgesamt, dies mein Eindruck beim Studium dieses Berichts und Antrags, wurde hier auf dem Reissbrett in Managermanier eine Struktur für die Erfüllung der verschiedenen Aufgaben und Verpflichtungen in Zusammenhang mit den Menschenrechten entworfen. Die in diesem Bericht und Antrag geplante Aufgabenteilung zwischen dem Amt für Soziale Dienste und dem neuen Verein für Menschenrechte ist eine umfassende Strukturreform. Bestehende staatliche Strukturen werden abgeschafft. Es entsteht manchmal der Eindruck, dass der Staat versucht, die Verantwortung für Gleichstellung und Integration an NGOs, insbesondere an die neue NGO, Verein für Menschenrechte in Liechtenstein, zu delegieren und damit die internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Es entsteht der Eindruck, dass der Staat hier versucht, ein finanzielles Nullsummenspiel zu spielen. Der Staat muss sich seiner behördlichen Verantwortung bewusst sein und bleiben. Die breite Teilnahme am Vernehmlassungsprozess und - ich darf anfügen - die sehr fundierten Stellungnahmen in der Vernehmlassung zeigen einerseits den Unmut von x betroffenen Organisationen im Umgang und mit der stiefmütterlichen Behandlung dieses Themas in der Vergangenheit, was hoffentlich passé ist, andererseits aber auch die fundierte Skepsis mit verschiedenen Details in dieser Vorlage. Anzufügen ist grundsätzlich aber, dass mit der Schaffung einer Organisation für Menschenrechte ein grosser Konsens herrscht.Gerne komme ich nun zu den Details, die eben so klein nicht sind: Es herrscht nachvollziehbarer Zweifel, ob und wie die Ressourcen beim Amt für Soziale Dienste bereitgestellt werden, zumal die Regierung bei der Beschreibung dieser Fachstelle äusserst vage bleibt. All diese Punkte wie die organisatorische Einbettung im Amt für Soziale Dienste, die Leitungskompetenzen, eine Stellenbeschreibung inklusive der Aufgaben usw. in präziser Form werden verständlicherweise gewünscht, damit die Abgrenzung der behördlichen und unabhängigen Aufgaben des Vereins für Menschenrechte klar sind. Auch wenn 70 Stellenprozente von der Stabsstelle für Chancengleichheit übertragen werden sollen, scheint dies nicht genug zu sein. Wenn allein für die Projektarbeit im Bereich Integration, welche ja vom APA übernommen werden soll, 30 bis 50% benötigt werden, geht die Stellenprozent-Rechnung - das heisst, die personelle Ressourcenfrage im Amt für Soziale Dienste - einfach nicht auf, auch wenn man sich Synergiegewinne verspricht. Insgesamt kommt oftmals die grosse Befürchtung zum Ausdruck, dass dem gesellschaftlichen Thema der Integration und Gleichstellung von Mann und Frau weiterhin zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird beziehungsweise mit den verfügbaren Ressourcen gewidmet werden kann. Die Regierung hat entschieden, welche Institutionen in diesem neuen Verein zusammengefasst werden sollen und dabei auch entschieden, dass die Opferhilfestelle - heute weisungsunabhängig beim Amt für Justiz angegliedert - und das Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beim Liehtensteinischen Behindertenverband nicht in den Verein für Menschenrechte verlagert werden. Okay, das ist eine Entscheidung. Integriert wird mit einer Übergangszeit aber die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche. Diese hat ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht, wie übrigens auch ein Beschwerderecht. Dies führt zur zweiten Kernfrage: All diese Rechte, die heute im Gleichstellungsgesetz und im Kinder- und Jugendschutzgesetz verankert sind, werden aber im Gesetz für den Verein für Menschenrechte nicht übernommen. Wie passt dies zusammen? Und natürlich kann ich den Wunsch in vielen Vernehmlassungsstellungnahmen verstehen, dass der Visibilität der Chancengleichheits- und Menschenrechtsthemen Rechnung getragen wird, sei es mit einer Namensänderung des Amtes für Soziale Dienste oder der klaren organisatorischen Eingliederung auf der Ebene einer Fachstelle im Amt. Die wohl alles entscheidende Frage ist: Mit welchen Ressourcen werden die behördlichen Aufgaben im Amt für Soziale Dienste, und vor allem mit welchen personellen und finanziellen Ressourcen kann der Verein für Menschenrechte seinen unabhängigen Aufgaben nachkommen? Dies auch im Lichte, dass diese Vorlage der Prämisse untersteht, keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Staatshaushalt zu benötigen. Hier kamen in den Vernehmlassungen die grössten Bedenken. Ich gehe nicht näher auf die finanziellen Auswirkungen auf Seite 50 ein, denn solange die spezifischen Zuständigkeiten, Projektverantwortung und personellen Ressourcenfragen nicht näher ausgeführt sind, lassen sich keine nachvollziehbaren Zuteilungen bezüglich der finanziellen Mittel machen. Zum Teil sind Aufgaben sowohl beim Amt für Soziale Dienste wie auch dem Verein für Menschenrechte parallel zugeordnet. Und ganz wichtig: Der neue Verein wird sein Aufgabenspektrum breit verstanden wissen, was auch Aufgaben beinhaltet, welche heute von keiner Stelle adäquat behandelt werden. Als Beispiele: Rassismus, Umgang mit Ausländerfeindlichkeit und so weiter. Noch ein Wort zur Finanzierung: Ich würde vorschlagen, wenn die Finanzierung auf einen Dreijahresrhythmus eingestellt werden könnte, dass das Budget jeweils für drei Jahre gesprochen wird, analog dem TAK oder LIEmobil. Das erlaubt dem zukünftigen Verein eine bessere finanzielle Planung und Stabilität. Ich hoffe nicht, dass die Regierung die in den letzten Jahren vor allem personell tiefen Ressourcen bei der Stabsstelle für Chancengleichheit nun als Messlatte für die Zukunft nimmt, denn damit waren die internationalen Verpflichtungen kaum erfüllt, geschweige denn ein adäquates Engagement möglich. Das ganze Vorhaben steht oder fällt mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Abschliessend noch eine ganz praktische Frage: Wie sieht die Regierung nun die Gründung dieses Vereins? Wie wird er sich konstituieren? Von selbst? Oder ergreift hier die Regierung die Initiative? Denn Fragen ergeben sich auch aus den Übergangsbestimmungen beziehungsweise, dass Übergangsbestimmungen gänzlich fehlen. Ich glaube auch, hier ist die Regierung in der Pflicht, für einen geordneten Übergang der behördlichen Aufgaben von der Stabsstelle für Chancengleichheit in das Amt für Soziale Dienste zu sorgen und dort die entsprechenden Strukturen zu schaffen. Über die zeitlichen Abläufe enthält der Bericht wenig bis gar nichts. Aber mit der bevorstehenden erneuten Vakanz bei der Stabstelle für Chancengleichheit und der neuen Amtsleitung beim Amt für Soziale Dienste stehen die Vorzeichen nicht allzu gut. Und zu guter Letzt: Durch den Bericht zieht sich die Abkürzung VML für den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass unter VML Liechtenstein unter Google der «Verein für Mediation Liechtenstein» erscheint. Die Fraktion der Freien Liste begrüsst Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte ein paar Details noch ausführen zu meinem Vorredner. Ganz grundsätzlich sehe ich diese Vorlage nicht so kritisch wie offensichtlich die Freie-Liste-Fraktion. Im Gegenteil: Ich glaube, es ist gelungen, dem künftigen Verein die notwendigen Freiheiten zu geben, sich eben offen zu finanzieren, sich staatsunabhängig zu finanzieren, die eigenen Tätigkeiten wirklich unabhängig zu bestreiten. Und dahingehend möchte ich beginnen und möchte Ihnen gratulieren, dass Sie diese Entflechtung geschafft haben, diese Diskussionen, die wir jetzt jahrelang beobachten konnten, dass Sie auch wirklich diese komplizierte Rochade - meines Erachtens, wenn man den Bericht liest - in Angriff nehmen und, wie der Abg. Risch es umschrieben hat, diese umfassende Strukturreform nun einleiten.Besonders beglückwünschen möchte ich Sie zur frühzeitigen Einbeziehung der einzelnen Interessensvertreter. Man hatte wirklich durchweg das Gefühl, wenn man den Bericht und Antrag gelesen hat, dass die entsprechenden Meinungsaustausche stattgefunden haben, dass Gespräche geführt worden sind. Und das führte nicht zuletzt dazu, dass zumindest grösstenteils die vorliegende Lösung unterstützt wird und dass grösstenteils alle Betroffenen Vereine und Interessensvertretungen hier zustimmen können.Im Wesentlichen war für mich ebenfalls ein Kernpunkt, dass dieser Verein und die entsprechenden staatlichen Aufgaben entflechtet werden, also sprich: Der Staat soll sich künftig um seine Kerntätigkeiten kümmern, er soll präventive Aufgaben wahrnehmen, er soll Informationstätigkeiten wahrnehmen. Und eben diese unabhängige Stelle, der Verein, soll sich wieder um die Anliegen einzelner Personen oder von Vertretungen kümmern. Im Wesentlichen ist es natürlich so, dass man erst einmal davon ausgehen könnte, dass die Aufteilung ausreichen würde. Herr Abg. Risch, Sie haben es ebenfalls betont - es stellt sich hier die Ressourcenfrage, vor allem auch im Hinblick auf die Synergieeffekte, die zu erwarten sind. Ich persönlich muss sagen, dass ich sehr gerne bereit bin, über dieses Thema in ein paar Jahren noch einmal zu sprechen, wenn es sich dann herausstellt, dass hier ein Bedarf besteht beziehungsweise, dass die Aufgaben im Amt für Soziale Dienste nicht bewältigt werden können mit dem bestehenden Pensum. Ich glaube aber, wir sollten uns erst einmal davon überzeugen, dass überhaupt Doppelspurigkeiten ausgeräumt werden können und dann auch bemessen, was für Synergieeffekte aufgetreten sind. Das können wir jetzt natürlich nur abschätzen. Im Endeffekt ist es für mich auch ein wesentlicher Punkt gewesen, dass die Regierung - soweit ich weiss und soweit ich das verstanden habe - sich in die Gründung dieses Vereins überhaupt nicht einmischt, also weder in den Gründungszeitpunkt noch in die Namensbezeichnung dieses Vereins und vor allem nicht in der persönlichen Bestückung der Vorstandsmitglieder. Für mich deutet das eindeutig auf diese Unabhängigkeit hin, die ich wirklich sehr begrüsse. Und ich möchte hier noch einmal betonen, dass ich es auch wichtig finde, dass der Verein seine eigenen Mittel auch bestreiten kann. Er kann also auch zusätzliche Spenden erhalten, er kann sogar wirtschaftlich tätig sein bis zu einem gewissen Punkt. Und das, meine Damen und Herren, finde ich wirklich sehr löblich. Denn gerade in diesen Themen gibt es doch auch Veranstaltungen, die durchgeführt werden müssen, wo sich sicherlich auch Sponsoren finden, die das gerne unterstützen. Und hier haben wir mit Sicherheit auch der Unabhängigkeit Genüge getan, indem sich die Regierung eben nicht einmischt und keine Initiative gibt zum Zeitpunkt der Gründung und auch keine Stellenverschiebung, die bereits personifiziert ist, vornimmt. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Grundlage für diesen unabhängigen Verein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Was lange währt, wird dann hoffentlich gut. Ich freue mich, dass wir diesen Bericht nun endlich und, wie versprochen, vor den Sommerferien vor uns haben. Ich möchte mich dem Votum meiner Kollegin Violanda Lanter-Koller anschliessen. Ich muss nicht mehr alles ausführen, was schon gesagt wurde. Ich möchte einfach auf zwei, drei Punkte aufmerksam machen, die mir nicht klar sind. Die Aufgaben gehen ja zum Teil ans Amt für Soziale Dienste und an den Verein. Gerade wenn es um die nationale und internationale Zusammenarbeit geht, ist mir nicht klar, wer denn zuständig ist. Das wird bei beiden aufgeführt und da könnte es doch zu Verwirrung kommen. Dann möchte ich auch den Punkt mit den Ressourcen aufnehmen: Insbesondere Amnesty International weist ja auf die Differenz der Ressourcen hin. Und da steckt ja, wie wir wissen, eine Frau dahinter, die das Business kennt. Und sie sagt, dass früher 220 Stellenprozente angegeben waren und das ist jetzt heruntergefahren worden auf 170 Stellenprozente. Für die Integration bräuchte man 30 bis 50. Und sie ist der Meinung, dass 80 Stellenprozente mehr nötig wären. Und da wäre ich schon froh, wenn man das dann auf die 2. Lesung noch einmal detaillierter ausführen könnte, wie diese Differenz, die Amnesty International da jetzt reklamiert, zustande kommt und ob die Befürchtung reell ist oder ob man da zu schwarz sieht. Aber mir ist schon wichtig, dass die Stelle wirklich genug Stellenprozente hat, weil man ist hier ganz schnell bereit, zu sparen, wenn es um Menschenrechte geht. Das sieht man bei uns, wenn es um den Europarat geht. Wenn irgendwo das Thema Finanzen daneben steht, dann hat man genug Stellenprozente. Also da möchte ich schon dafür plädieren, dass man das wirklich richtig dotiert.
Dann ist mir auch ein Anliegen, dass man beim Amt für Soziale Dienste sieht, dass da eine klare Abgrenzung der Stelle, der Aufgaben ist und nicht, dass das irgendwo verschwindet und dann auf einmal andere Aufgaben der Stelle zugeteilt werden. Aber das ist vielleicht auch so vorgesehen. Ein Punkt, der mir auch nicht unbedingt gefällt, ist, dass die Opferhilfestelle nicht in diesen Verein integriert ist. Für mich gehört die Opferhilfestelle da hinein. Ich weiss, es gibt die Begründung, dass die Opferhilfestelle dem Amt für Justiz zugeordnet ist, weil man das juristische Know-how benötigt. Aber ich glaube, das könnte man regeln, das ist eine organisatorische Sache. Und wenn wir schon eine Stelle machen mit Kompetenzen im Bereich der Menschenrechte, dann bitte jetzt richtig und alles zusammennehmen. Und das schliesst für mich auch das Büro für Menschen mit Behinderungen ein. Also bitte alles an einem Ort, weil sonst haben wir wieder x Stellen mit kleinen Teilzeitpensen, wo man hingehen möchte oder muss, und dann haben wir wieder nicht die gewünschten Synergien. Einzig bei der Ansiedelung der Informations- und Beratungsstelle Alter, da teile ich die Meinung der Regierung. Da sind die Aufgaben anders gelagert. Ich begrüsse, dass die Regierung auch Geld für den Aufbau der Geschäftsstelle, wie in den Stellungnahmen drin gewünscht, zur Verfügung stellt. Ich möchte der Regierung auch ein Kompliment machen, weil ich denke, man hat viele Punkte aus den Stellungnahmen doch aufgenommen und versucht, allen Rechnung zu tragen. Aber eben, der Sparteil gefällt mir als einziger Punkt wirklich nicht gut. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann grösstenteils meine Vorredner unterstützen. Ich begrüsse nicht zuletzt auch als Mitglied der Europaratsdelegation, der Menschenrechtsorganisation in Europa, diese Vorlage explizit. Sie war länger ausstehend und ich bin jetzt froh, dass wir sie haben und in einer, meines Erachtens, guten Qualität haben, auch wenn ich noch zwei, drei Punkte dazu anmerken möchte.Die Forderung wurde auch vonseiten des Europarates immer wieder an Liechtenstein gerichtet. Trotz hohem Standard, den wir sicherlich im Bereich der Menschenrechte haben - das hat auch der entsprechende Bericht ausgewiesen -, haben wir hier diesen institutionellen Mangel, den wir nun mit dieser Vorlage beheben. Es ist trotz des Standards für mich wichtig, dass es eine solche Anlauf- und Beratungsstelle gibt, das ist einfach heute State of the Art in diesen Ländern, die auch Mitglied sind im Europarat. Die Form des gemeinnützigen Vereins begrüsse ich sehr, ich finde das eine gute Variante, dies so zu organisieren und ich begrüsse es ebenfalls, dass die vorhandenen Ombudsfunktionen, die wir haben, grösstenteils in dieser Institution zusammengefasst wurden. Auch ich hätte mir allerdings gewünscht, dass möglichst alle themenverwandten Stellen in diesen Verein integriert hätten werden können. Vielleicht können Sie hier noch ein paar Ausführungen mehr machen, warum das nicht gewollt war oder nicht ging. Ich fände es auch schade, wenn dann der Output so wäre, dass Doppelspurigkeiten entstehen, nur weil die Themen an unterschiedlichen Orten angesiedelt sind. Ich befürworte es aber explizit, dass auch die genannten Kommissionen entsprechend aufgelöst werden und die Aufgaben dieser dann ehemaligen Kommissionen in diese neue Organisationsstruktur übergehen.Wichtig scheint mir, gerade auch in Bezug auf die Aussenwirkung, dass die Unabhängigkeit, gerade in politischen Belangen, uneingeschränkt gegeben ist, und hier sicher auch ein gewisses Augenmerk darauf zu legen, ist zentral. Dies verstärkt darum, weil hier auch in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit dem ASD zu sehen ist. Also das scheint mir doch auch wichtig. Also ich kann hier die Bedenken des Abg. Risch nicht sehen, dass eine Delegation an eine NGO - so habe ich das interpretiert - eine Abschiebung der Verantwortung mit sich bringt. Ich sehe das im Gegenteil eher als Vorteil - eher als Vorteil, dass eine gewisse Unabhängigkeit hier gegeben ist.Sein Punkt bezüglich des Prozesses, den hatte ich mir auch notiert. Da würde mich auch noch interessieren, wie der Prozess der Gründung, der Bestellung dieses Vereinsvorstandes oder was auch immer es noch alles braucht, damit hier operativ ans Werk gegangen werden kann, wie der vonstattengeht. Und zuletzt möchte ich mich auch noch kurz auf die Ressourcen einschiessen. Hier ist klar auf den Seiten 28 ff. zu lesen, dass die Schaffung dieser unabhängigen Menschenrechtsinstitution auch in Form dieses Vereins explizit begrüsst wird, aber von verschiedensten Seiten diese Bedenken bezüglich der Ressourcen vorhanden sind. Ich denke, auch gerade bezüglich der Unabhängigkeit als Anlauf- und Beratungsstelle, braucht es einfach angemessene finanzielle Mittel, um diese Institution mit Leben zu füllen. Und ich bin auch eher skeptisch, ob dies dann langfristig ausreichen wird, sehe aber auch, dass man sich beim Start hier auf den Status quo besinnt und sagt: Die Mittel, rund CHF 630'000, die heute für diese Themen eingesetzt werden, müssen jetzt beim Start reichen. Ich finde es, gerade auch in diesem Zusammenhang, ein bisschen speziell, wenn hier vor allem auch das Staatshaushaltsthema angeführt wird. Dennoch befürworte ich, dass das so gestartet wird. Ich würde, wie der Abg. Risch hier auch, eine gewisse Planungssicherheit auf zwei, drei Jahre sehen und dann eben die Chance auch nutzen, dass nach dieser Periode die Ausgangslage bezüglich der Ressourcen neu beurteilt wird, weil es doch eine neue Struktur, eine neue Organisation ist und hier auch gewisse Erfahrungen gesammelt werden müssen. Dies vorerst von mir. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bedanke mich auch bei den Vorrednern. Sie haben viel Information dazu beigetragen, welche auch der Meinungsbildung für mich zuträglich ist, obwohl ich nicht so ganz und so schnell überzeugt bin, ob diese Richtung dann die richtige sein wird. Ich habe hier ein bisschen eine kritischere Position. Wie schon oft gesagt: Die Vorlage soll ja die Grundlage schaffen, eine unabhängige Menschrenrechtsinstitution im Land zu werden. Diese Institution soll dann mit einem gemeinnützigen Verein organisiert und vom Staat mit jährlich rund CHF 350'000 finanziert werden. Weiter sollen dann behördliche Aufgaben, wie schon ausgeführt, der Stabsstelle Chancengleichheit sowie Integrationsprojekte des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste überführt werden. Das ist sicherlich zu begrüssen. In der Schweiz, möchte ich auch noch hier gesagt haben, ist ein Grundsatzentscheid zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsorganisation noch ausstehend. Sie haben die damit zusammenhängenden Aufgaben seit 2009 befristet einem universitären Dienstleistungszentrum übertragen und zahlen dafür rund CHF 1 Mio. pro Jahr.Dann habe ich mir überlegt, ob dann diese CHF 350'000 für unser Land realistisch sind, ohne dass ich hier alle Details kenne. Ich habe natürlich gedacht: Aufgrund der hohen Kosten, die ich hier sehe, diese CHF 350'000, und auch aufgrund der für mich noch zu wenig plausiblen Begründung für den tatsächlichen Bedarf einer solchen Institution, bin ich halt im Moment noch - möchte ich auch sagen - eher skeptisch eingestellt gegen die Einrichtung eines solchen Vereins. Für mich stehen im Moment Kosten und Nutzen noch nicht in einem ausgewogenen Verhältnis. Die Regierung sieht den Nutzen darin, dass mit einer neuen Institution wesentlich zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in Liechtenstein beigetragen wird. Dieser Verein VML soll ein kritischer Begleiter und aufmerksamer Wächter sein. Für mich ist das auch eine politische Aufgabe. Ich bin überzeugt, dass unsere politische Landschaft wenigstens einen Teil dieser Aufgaben wahrnehmen könnte und auch müsste. Wir können nicht für jede Anforderung, die an uns herangetragen wird, Institutionen schaffen, die für unser Land vielleicht einen zu geringen Mehrwert - ich weiss es nicht, da müsste man mich noch überzeugen - bringen und Kosten verursachen, die dann halt der Steuerzahler zu begleichen hat. Ich habe im Moment noch etwas Mühe, die tatsächliche Notwendigkeit zu erkennen und vermute, dass es hier wohl eher um Political Correctness gegenüber dem Europarat geht. Ich bitte die Regierung, hierzu, vor allem zur Notwendigkeit, noch weitere Ausführungen zu machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Besten Dank der Regierung, dass sie endlich diesen Bericht und Antrag in den Landtag gebracht hat. Es hat nun wirklich lange genug gedauert. Ich bin eigentlich grundsätzlich einverstanden mit der Organisation dieser Menschenrechtsinstitution in Form eines Vereins, damit kann ich recht gut leben. Wo ich Probleme habe - und das wurde auch schon angesprochen -, das ist eher beim Prozess der Gründung. Und ich sehe hier die Regierung schon, im Gegensatz zur Abg. Christine Wohlwend, in der Funktion einer Hebamme, sozusagen. Also ich würde schon meinen, dass es hier Geburtshilfe gebrauchen würde, um diesen Verein auf die Beine zu stellen. Ich sehe das weniger im Sinne von, dass Personen oder Vereine ausgelesen oder ausgesucht werden, sondern vielmehr in einer koordinativen Funktion. Die Anschubfinanzierung von CHF 30'000, so nenne ich sie einmal, die Idee ist gut. Ich weiss einfach nicht, ob das Geld genügt. Für CHF 30'000 bekommen Sie ein paar Tische und Stühle und vielleicht noch ein Regal, mehr oder weniger. Und man darf ja auch nicht vergessen, dass, wenn das wirklich ein unabhängiger Verein für Menschenrechte sein wird, dann muss das auch örtlich, lokal getrennt sein, weil das ist immer wieder auch eine internationale Verpflichtung. Sie können diese Institution zum Beispiel nicht im Regierungsgebäude ansiedeln, das sehen die internationalen Organisa-tionen überhaupt nicht gerne. Das bedeutet, dass wir eben Synergieverluste haben werden, das ist der Preis der Unabhängigkeit. Es werden also Mietkosten für das Büro entstehen, Telefonkosten, Reinigung und so weiter und so fort, und es wird auch eine separate Buchhaltung zu erstellen sein - so stelle ich mir das zumindest vor - und eine Revision gemacht werden. Also ich denke, es werden einige Zusatzkosten entstehen. Dann führen Sie im Bericht und Antrag aus, dass eben auch Mitgliederbeiträge, Spenden und Erträge für erbrachte Leistungen in den Verein einfliessen können. Ja, gut, aber trotzdem haben wir eine staatliche Aufgabe, die durch internationale Verpflichtung, durch Konventionen, die wir unterzeichnet haben, zu erfüllen haben und auch wollen. Ich glaube nicht, dass wir eine dieser Konventionen kündigen wollen, im Gegenteil. Das sind für uns wichtige rechtsstaatliche Instrumente. Deshalb, und das ist auch die zweite Gretchenfrage: die Finanzierung. Ich bin eigentlich der Meinung, und das kommt auch ganz deutlich aus der Vernehmlassung heraus, dass eine grundsätzliche Unterfinanzierung vorliegt und für mich darf das eben kein Spar-Bericht-und-Antrag sein - ganz im Gegenteil. Die Stabsstelle für Chancengleichheit ist jetzt jahrelang auf Sparflamme gelaufen und man hat sozusagen schon jahrelang Geld eingespart. Und man sollte jetzt durchaus etwas investieren und «investieren» ist in diesem Zusammenhang ganz ein wichtiges Wort. Mir ist letzten Samstag, am 4. Juni, im «Wirtschaft regional» ein guter Artikel aufgefallen, er heisst: «In Gleichberechtigung investieren». Und es sind recht eindrückliche Zahlen dort aufgeführt, eben wie viel Geld auch aus solchen Massnahmen dann wieder indirekt resultiert. Es ist klar, das ist nicht sehr gut messbar, aber Investitionen, gerade in diesem Bereich, denke ich, werden sich auch rentieren.Schliesslich denke ich, ist es auch sehr wichtig, dass diese Institution nicht nur funktioniert, sondern eben auch Projekte, Sensibilisierung, Massnahmen und so weiter durchführen kann. Dass die Institution läuft, heisst noch nicht, dass dann etwas getan wird, das wirklich seine Wirkung entfaltet. Und ganz im Gegensatz zum Abg. Thomas Rehak hinkt für mich der Vergleich mit den Nachbarstaaten sehr stark, weil Sie haben hier eine Sockelfinanzierung. Sie müssen die Institutionen einmal grundsätzlich finanzieren und die Kosten für den Grundbetrieb sind eben überall gleich. Ob Sie dann die Konvention eben für das ganze Land, für ein kleines oder ein grosses Land am Laufen halten müssen, der Aufwand, die Einhaltung dieser Konventionen zu kontrollieren, ist mehr oder weniger der Gleiche. Das sind eben die Skaleneffekte, die wir als kleines Land leider nicht haben. Und das ist das Problem. Also für mich hinkt der Vergleich.Abschliessend: Der Bericht und Antrag ist insoweit gut, dass die Organisation des Vereins für mich kein Problem darstellt. Das ist absolut ein gangbarer Weg. Ich denke, dass die Finanzierung zu gering ausfällt und ich bin auch der Meinung, dass die Regierung - in welcher Form auch immer - Hand bieten muss, um den Verein auf die Beine zu stellen und einmal zum Laufen zu bekommen. Und ich glaube, da ist eine ganz wichtige Funktion der Regierung. Und das stösst für mich nicht an die Unabhängigkeit des Vereines. Es geht darum, hier Startressourcen zur Verfügung zu stellen, nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch zum Beispiel in organisatorischer und koordinativer Hinsicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte hier gerade anschliessen. Es stellt sich für mich hier eine grundsätzliche Frage im Zusammenhang mit dem Prozess der Gründung. Und natürlich kann man jetzt sagen, dass es vielleicht ein etwas gesuchtes Problem oder spitzfindig ist, aber es ist eben für mich schon nicht ganz klar, wer denn nun diesen Verein gründet. Und ich verstehe auch die Intention der Regierung, dass das bewusst offen gelassen wird und sich die Regierung hier eben zurücknehmen will, aber jetzt sind vielleicht auch zwei Extremsituationen denkbar oder mindestens nicht ganz auszuschliessen. Die eine: Was ist, wenn niemand gründet? Glaube ich jetzt eher nicht, aber es ist nicht auszuschliessen. Und die andere Variante: Was ist, wenn zwei verschiedene Institutionen eine Gründung vornehmen? Ich denke, die ganze Erarbeitung dieser Lösung hat ja auch gezeigt, dass sich diese verschiedenen betroffenen Institutionen nicht immer einig sind, und da könnte es ja sein, dass die eine der anderen zuvorkommen will und hier einen separaten Verein gründet, um dann eben auch stark Einfluss auf die Statuten und Ähnliches nehmen zu können. Ich will jetzt niemandem etwas unterstellen, aber es könnte ja sein, dass beispielsweise das Frauennetz und der Verein für Männerfragen gleichzeitig eine Gründung vornehmen. Welcher ist dann der richtige Verein? Also eine ganz praktische Frage. Vielleicht spitzfindig, aber ich denke, es sollte zumindest eine Antwort geben auf diese Frage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich beginne mit einem Zitat von Seite 8: «Liechtenstein weist einen sehr hohen Menschenrechtsstandard auf. Grund- und Freiheitsrechte sind von der Verfassung sowie durch zahlreiche Verträge des Völkerrechts gewährleistet. Der aktuell geltende Stand der Grundrechte ist aber nicht einfach gegeben. Jeder Einwohner und jede Einwohnerin in Liechtenstein kann sich plötzlich in einer Situation wiederfinden, in der ihre Grundrechte durch den Staat oder durch Dritte auf einschneidende Weise eingeschränkt oder gar verletzt wird.» Das wird so festgehalten für die Begründung, den Anlass, die Ausgangslage beziehungsweise die Notwendigkeit für die Gründung dieser Menschenrechtsinstitution. Mir scheint das wichtig. Menschenrechte sind mir sehr, sehr wichtig. Und der Staat hat eine zentrale Aufgabe, Menschenrechte zu schützen. Aber als ich diese Passage gelesen habe, habe ich doch gedacht: Das wird ein bisschen übertrieben. Denn, dass sich bei uns jeder und jede jederzeit davor fürchten muss, dass eben seine Grundrechte verletzt werden - ich sehe das etwas positiver. So schlimm steht es bei uns nicht. Ich möchte dazu zurückschauen: Was sind denn eigentlich die Menschenrechte ursprünglich? Es sind Grundrechte, haben zum Glück schon eine etwas längere Tradition und die Menschen - nicht die Regierung - mussten für diese Rechte kämpfen. Und in erster Linie sind Menschenrechte Abwehrrechte gegen den Staat. Die Menschen mussten sich das Recht auf Leben erkämpfen, weil sich der Staat, die Obrigkeit, viel zu lange das Recht herausnahm, Menschenleben zu töten. Der Mensch hat ein Recht gegenüber dem Staat auf körperliche Unversehrtheit, das betrifft dann natürlich das Folterverbot, dafür mussten Menschen lange kämpfen. Menschen mussten auch sehr lange kämpfen für das Recht auf Freiheit. Und schliesslich mussten sie auch recht lange kämpfen für das Recht auf Schutz des Eigentums.
Es gibt dann auch noch ein paar Anspruchsrechte gegenüber dem Staat. Es gibt zum Beispiel auch ein Anspruchsrecht auf Leben. Da ergeben sich dann diese Unterrechte, wenn man das so sagen könnte, zum Beispiel die Versorgung mit Grundgütern. Es würde heute bei uns niemand anzweifeln, dass zum Beispiel ein verarmter Mensch ein Recht hat darauf, dass der Staat für ihn sorgt. Diese Rechte gelten eigentlich für die Menschen gegenüber dem Staat. Trotzdem gibt es verschiedene Widersprüche. Wenn man jetzt diese Rechte einfordert gegenüber dem Staat und gleichzeitig den Staat einsetzt, um diese Rechte zu schützen und gewährleisten, dann entstehen natürlich gewisse Widersprüche, genau so, wie es unter den einzelnen Menschenrechten immer wieder zu Konfliktsituationen und zu Auslegungskonflikten kommt. Welche Rechte haben Vorrang vor welchen? Welche sind möglicherweise grundsätzlicher als andere? Deshalb heisst es eigentlich, dass die Menschenrechte universell, unveräusserlich und unteilbar sind. Aber eben, sie stehen auch immer in einem Auslegungskonflikt.Vor diesem Hintergrund betrachte ich eigentlich die Gründung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution mit einiger Skepsis. Es ist ganz einfach eine seltsame Konstruktion. Auf Seite 9 heisst es: Es sei weder eine staatliche Behörde noch eine Nichtregierungsorganisation. Aber die Regierung legt uns jetzt eine Vorlage und einen Gesetzesentwurf vor, in dem genau beschrieben wird, wie eben diese Institution, die dann unabhängig sein soll, gegründet werden soll und was in den Statuten zu stehen habe. Mir wäre lieber gewesen, diese Institution hätte sich als Verein entwickelt und wäre einfach gegründet worden auf Grundlage unseres PGRs. Von der Optik her, denke ich, wäre das schöner gewesen. Ein Verein für Menschenrechte ist sicher zu begrüssen und nicht zuletzt ist er für mich zu begrüssen, damit wir auch etwas abkommen von dieser Menschenrechtsdiskussion, wie wir sie hier im Land führen. Sie ist mir da zu partikulär, wenn man das so sagen kann. Wir reden meistens von der Gleichstellung von Mann und Frau, vielleicht vom Recht auf Bildung, von den Rechten von Asylsuchenden und so weiter. Das sind alles wichtige Rechte, da besteht kein Zweifel, aber es sind eben diese ursprünglichen Rechte, das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Freiheit und so weiter, die zentraler sind, könnte man vielleicht sagen. Und wenn der Verein dazu beiträgt, dass die Menschenrechtsdiskussion bei uns im Lande etwas allgemeiner, umfassender wird und etwas abkommt von dieser Fokussierung auf die Gleichstellung von Mann und Frau und anderen Dingen, von denen wir vorhin schon gehört haben, dann ist das umso besser. Ich komme nochmals zurück auf die Seiten 7 und 8. Da heisst es: «Viele Errungenschaften der Grund- und Menschenrechte sind von der Mehrheit der liechtensteinischen Bevölkerung bereits als so selbstverständlich verinnerlicht, dass oft vergessen wird, wie wichtig sie für uns alle sind: Der Schutz der Privatsphäre, die Meinungsfreiheit, die Gleichstellung von Frau und Mann, die klaren Kriterien für den Freiheitsentzug, das Recht auf Bildung, die Garantien der Versammlungsfreiheit und der Religionsfreiheit sind nur einige Beispiele.» Dann eben die Passage, die ich vorhin gelesen habe, und ich habe dann neben diesem Bericht und Antrag noch ein paar andere Dokumente gelesen und festgestellt, dass eben diese zwei Passagen, die ich vorgelesen habe, aus einem Arbeitspapier der NGO-Plattform «Menschenrechte in der Schweiz» entstammen. Und diese NGO-Plattform setzt sich seit 2001 für die Schaffung einer Menschenrechtsinstitution in der Schweiz ein. Und deshalb stellt sich jetzt mir die Frage, wie auch schon in anderem Zusammenhang: Wer hat eigentlich diesen Bericht und Antrag geschrieben? Diese Menschenrechtsorganisationen? Oder wurde hier zufällig von dieser NGO-Plattform Gedankengut übernommen, ohne aus diesem Flugblatt zu zitieren? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Besten Dank. Ich möchte nur einen Aspekt noch kurz beleuchten, nämlich die Organisation bezüglich dieses Vereins für Menschenrechte. Und es ist vielleicht ganz hilfreich, wenn wir hier einen Blick in einen anderen Bereich werfen. Sie alle kennen vermutlich die Bewährungshilfe. Dieses Gesetz über die Bewährungshilfe wurde im Jahre 2000 geschaffen. Übrigens wurde das in einer Motion vorher gemacht, das heisst, der Landtag hat sich selbst beauftragt. Das ist so ein Beispiel, wo man nicht die Regierung beauftragt hat, sondern das wurde im Landtag so festgelegt. Und vielleicht noch eine Kuriosität am Rande: Diese Kommission für Bewährungshilfe wurde durch eine Motion der FBP beantragt und dann wurde diese Kommission dann mit lauter Mitglieder von FBP-Leuten bestückt, weil sich die anderen weigerten. Das nur am Rande.Aber was war hier die Diskussion? Es gibt ja einen Verein für Bewährungshilfe. Und in der erwähnten Kommission hat man auch die Grundsatzdiskussion geführt, ob man das staatlich organisieren soll oder ob man das eher einer privaten Vereinigung übertragen soll. Und man hat sich dann in der Kommission geeinigt, dass man gesagt hat: Es ist besser, wenn man das einer privaten Vereinigung überträgt. Und man hat natürlich auch die Frage aufgeworfen, was passiert, wenn sich keine private Vereinigung findet, die das macht. Und man hat sich dann dahingehend geeinigt, im Gesetz heisst es dann: «Die Regierung überträgt in der Regel die Besorgung der Aufgaben der Bewährungshilfe vertraglich an eine private Vereinigung.» Also man hat hier noch eine Hintertüre offengelassen, falls es dann so weit kommen sollte, dass sich keine private Vereinigung zur Verfügung stellt, dass dann halt notfalls der Staat das organisieren muss. Und man hat dann eben «in der Regel» hineingeschrieben. Für uns in der damaligen Kommission war natürlich dann die praktische Umsetzung mit der Gesetzgebung abgeschlossen, aber nach meinem Kenntnisstand gab es nachher keine grossen Probleme. Und es hat sich schnell genug eine private Vereinigung gefunden. Aber vielleicht kann die Regierung dieses Beispiel heranziehen, um diese Erfahrungen auch für den aktuellen Fall nutzbar zu machen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Herr Abg. Pio Schurti hat die Frage gestellt, warum die Vereine oder die betroffenen Personen keinen eigenen Verein nach dem PGR gegründet haben. Nun ja, da darf man zurückfragen: mit was? Die betroffenen Leute sind meistens Frauen, die im Schnitt bis zu 20% weniger verdienen, also da wird oftmals wenig Geld vorhanden sein. Frauen, die zuhause von den Männern geschlagen werden - umgekehrte Fälle gibt es auch -, haben kein verfügbares Einkommen, weil ja der Mann oder der Partner - oder Partnerin - das Einkommen kontrolliert. Dann haben wir Gefangene, die von Amnesty International betreut werden, die können ja auch keinen Verein gründen. Dann haben wir Kinder und Jugendliche, die haben auch keine verfügbaren Mittel, und Ausländer, die im Land diskriminiert werden, also ihrer Menschenrechte entzogen werden. Wo sollen die denn das Geld herholen? Und klar kann man sagen: Man findet sicher irgendeinen wohlhabenden Spender oder eine Spenderin, die dann das Geld lockermacht. Aber das ist ein Leben von einem Topf in den nächsten rein, in der Hoffnung, das nächste Jahr zu überleben. Vielleicht erzürnt man ja genau einen dieser Spender, die das Überleben des Vereins sichern. Deswegen kann man nicht nur einfach gründen. Wir haben schon sehr viele Hilfswerke im Land, die gründen, und es fehlen dann einfach die Mittel, um auch wirklich sichtbar in der Bevölkerung und der Gesellschaft zu sein, um etwas bewirken zu können. Deswegen muss die Regierung hier den Anschub geben und wir müssen diesen Verein für Menschenrechte gründen. Die Stabsstelle für Chancengleichheit hat sehr viel bewirkt in Liechtenstein, aber ist noch lange nicht am Ziel angelangt, sei es mit dem Equal Payment - also für Frauen, die verdienen immer noch weniger in der Privatwirtschaft, auf Landesebene ist es ja richtig geregelt, auch da gibt es vermutlich noch Unterschiede -, dann haben wir noch die Immigration und Integration - das sind alles so Fälle, wo die Betroffenen nicht wirklich für sich selbst sprechen können. Wenn sie anfangen, für sich selbst zu sprechen, dann ist es vermutlich schnell so, dass einfach ihre Menschenrechte verletzt werden, nicht gehört werden oder sie allenfalls des Landes verwiesen werden, wenn sie nicht liechtensteinische Staatsbürger sind und keine Aufenthaltsgenehmigung haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor wir das Ping-Pong-Spiel fortsetzen, möchte ich doch zwischendurch der Regierung Gelegenheit geben, sich zu äussern.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte ganz, ganz kurz in einer Art Einleitung sagen, wieso wir uns überhaupt mit diesem Thema heute befassen. Die Vorgängerregierung hat eine Verwaltungsreorganisation vorgenommen. Und eines der Ziele dieser Verwaltungsreorganisation war es eben, ganz, ganz kleine Amtsstellen oder ganz kleine Stabsstellen, von denen es einige gab, die vielleicht nur von einer oder zwei Personen besetzt waren, einzugliedern in grössere Amtsstellen, um Synergien zu nutzen und eine effizientere Verwaltungsarbeit machen zu können.Eine dieser Stellen war die Stabsstelle für Chancengleichheit. Und bei meinem Amtsantritt fand ich eben einen Bericht und Antrag vor, der war schon fertig von der Regierung verabschiedet, indem unter anderem die Eingliederung der Stabsstelle Chancengleichheit in das Amt für Soziale Dienste vorgeschlagen wurde. Diese Regierung hat dann diesen Bericht und Antrag zurückgezogen, nicht wegen diesem Aspekt, sondern wegen einem ganz anderen Aspekt. Und damit ist natürlich auch dieser Aspekt unerledigt geblieben in den ersten Monaten nach meinem Amtsantritt. Gleichzeitig aber wurde gefordert, dass Liechtenstein eine unabhängige Stelle für die Chancengleichheit, für die Menschrechte, zu schaffen habe und das war mir dann relativ schnell klar, dass das ein Overkill ist. Eine staatliche Stelle und dann noch eine unabhängige Stelle, die noch praktisch das Gleiche tun sollten, das wäre dann doch etwas zu viel des Guten gewesen. Also haben wir angefangen, die Aufgaben zu analysieren, es wurde auch eine Arbeitsgruppe gebildet. Und es hat sich dann eben herauskristallisiert, dass die Aufteilung der Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit in staatliche und unabhängige ein gangbarer Weg wäre und für die unabhängigen Aufgaben eben ein wirklich unabhängiger Verein für Menschenrechte zu schaffen sei.Der Abg. Patrick Risch hat einige Frage gestellt. Ich versuche, sie der Reihe nach zu beantworten, sowie auch die Fragen der anderen Abgeordneten zu beantworten in der Reihenfolge, in der sie gestellt wurden. Er fragte abermals nach dem Postulat für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Ja, wir arbeiten auch mit spärlichen Ressourcen und ich werde, wie schon mehrmals hier im Landtag, keinen Termin nennen für dieses Postulat. Dann hat er nach der Monitoringaufgabe gefragt. Also diese Monitoringaufgabe wurde nicht explizit hineingeschrieben, aber sie ergibt sich aus den Aufgaben dieses Vereins selbstredend und sie muss nicht noch separat erwähnt werden.Dann die Frage nach der organisatorischen Einbindung im Amt: Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir hier ein Gesetz machen, um die Aufgaben dieses Vereins und die Aufgaben des Staates festzulegen. Wenn wir gleichzeitig auch noch die organisatorische Eingliederung im Amt und die organisatorische Funktion im Amt festlegen würden, dann haben wir am Schluss überhaupt keine Freiheitsgrade mehr. Und für mich ist wichtig, dass man im Gesetz festlegt, was zu tun ist, es aber dann der Verwaltung überlässt, wie sie es tut und in welcher Organisationsform sie es tut. Dann haben Sie mehrmals gesagt, dass Sie die Ressourcen zu knapp finden. Diese Kritik kam auch von anderen Abgeordneten. Ich möchte Sie einfach daran erinnern: Stellen Sie sich einmal vor, was ein Vollzeitäquivalent wirklich heisst. Das ist ein Mensch, der in der Regel acht Stunden pro Tag einer Aufgabe nachgeht. Und fragen Sie sich einmal, wie viel man erreichen kann mit einem Vollzeitäquivalent. Wir werfen hier mit Stellenprozenten herum, wie wenn das einfach nichts wäre. Aber ein fleissiger Mensch, was der den ganzen Tag tun kann, ist sehr, sehr, sehr viel. Und hier muss ich schon sagen, müssen wir davon ausgehen, dass es hier fleissige Menschen sind, die in dieser Funktion arbeiten werden, und dass eine Person oder zwei Personen, zwei Vollzeitäquivalente, sehr, sehr viel leisten können. Es ist klar, und das geht auch aus dem Bericht hervor, dass der Verein eine sehr umfangreiche Aufgabenpalette hat. Aber es ist überhaupt nicht die Meinung, dass alle diese Themen dauernd und gleichzeitig beackert werden müssen. Es ist wie bei vielen anderen Aufgaben auch: Man nimmt sich dann als Schwerpunkt für ein Jahr ein Thema heraus und bearbeitet das. Und im nächsten Jahr nimmt man ein anderes Thema als Schwerpunkt und arbeitet an dem. Gleichzeitig steht der Verein natürlich immer zur Verfügung für Menschen, die sich persönlich beschwert fühlen. Aber was Projekte anbelangt, da muss man einfach, wie in anderen Bereichen des Lebens auch, Prioritäten setzen, Schwerpunkte setzen, diese Dinge richtig abarbeiten und, was auch wichtig ist, Projekte abschliessen. Wir haben eine Unsitte, dass wir Dinge anfangen und nie etwas beenden. Und eine Verwaltung muss auch so geführt werden, wenn es Projekte gibt, haben die einen Startzeitpunkt und auch einen Endzeitpunkt. Und wenn der Endzeitpunkt gekommen ist, dann werden sie als beendet erklärt und dann fallen dann auch weiter keine Kosten mehr an.Sie haben wieder gesagt, wir hätten personell tiefere Ressourcen bei der Stabsstelle für Chancengleichheit. Ich möchte nochmals betonen, dass dort immer genügend Ressourcen vorhanden waren. Dann haben mehrere Abgeordnete, unter anderem auch Sie, die Frage gestellt, wie die Regierung die Gründung sieht. Das ist ein bisschen ein «Henne und Ei»-Problem. Einerseits wollen wir nicht zu stark oder eigentlich überhaupt nicht in die Gründung eines unabhängigen Vereins eingreifen, weil ja sonst dann der Vorwurf besteht, die Regierung hätte sich da etwas zurecht gezimmert, das ihr bequem erschiene. Andererseits kann es aber sein, dass es einen gewissen Anschub braucht von der Regierung. So, wie die Dinge jetzt liegen, bin ich relativ optimistisch, dass die Regierung da nicht allzu viel machen muss, dass es schon Leute gibt, die in den Startlöchern stecken und die auch miteinander sprechen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch zu den Bedenken des Abg. Elfried Hasler kommen, der gefragt hat, was ist, wenn mehrere Leute, mehrere Organisationen gleichzeitig so einen Verein gründen. Also grundsätzlich wird der erste Verein, der eintragungsfähig ist, der Verein sein, den die Regierung mit diesen Aufgaben betraut. Andererseits muss man auch sehen: Ich sehe das nicht so, dass sich die Leute gerade darum prügeln, weil es wird ja verlangt, dass der Verein eine breite Abdeckung hat und viele Aspekte von Organisationen einbringt. Und da haben wir nicht so viele bei uns im Land. Also nur, weil sich zwei Organisationen streiten, können dadurch noch nicht zwei Menschenrechtsvereine im Sinne dieses Gesetzes entstehen, weil man eben diese breite Abstützung braucht. Und da müssten also von jeder Sorte Verein in dieser pluralistischen Vertretung zwei entstehen. Und diese Problem sehe ich im Moment nicht. Dann wurde die Frage, unter anderem von der Abg. Judith Oehri, nach der Zuständigkeit für die internationale Zusammenarbeit gestellt. Es ist so, dass das Amt für Auswärtige Angelegenheiten die internationalen Funktionen wahrnimmt, also zum Beispiel die Berichtstätigkeit im Rahmen von UNO-Konventionen oder solchen Dingen. Und die Nichtregierungsorganisation erstellt den sogenannten Schattenbericht. Das sind auch internationale Kontakte, die man dort hat. Aber eben, das sind zwei getrennte Aufgaben. Das heisst, bei der internationalen Zusammenarbeit oder bei der Zusammenarbeit mit Organisationen ausserhalb Liechtensteins gibt es eine klare Trennung der Funktionen.Sie haben eine Differenz in den Stellenprozenten angesprochen, ich konnte die jetzt im Moment nicht auf die Schnelle nachvollziehen. Das werden wir für die 2. Lesung abklären.
Dann wurde auch gefragt, die Opferhilfestelle und das Büro für Menschen mit Behinderung einzugliedern. Bei der Opferhilfestelle haben wir das abgeklärt. Das Resultat der Abklärung finden Sie im Bericht und Antrag. Es ist einfach so, dass Sie dort offenbar besser aufgehoben ist nach eigenem Bekunden. Das Büro für Menschen mit Behinderungen müsste nicht in den Verein, sondern das müsste, wenn schon, in das ASD eingegliedert werden. Und das wurde auch geprüft, aber wir sind zum Schluss gekommen, dass es besser ist, dass es mit dem ASD sehr engen Kontakt hat und eine Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste hat, dass das die bessere Lösung ist und dass die Angliederung dort, wo es heute ist, sinnvoller ist für diejenigen, die diese Leistungen beanspruchen.
Der Prozess der Gründung wurde von Rainer Gopp nochmals erfragt. Den konkreten Prozess wollten wir nicht festschreiben und ich denke, müssen wir auch nicht festschreiben. Ich habe sogar Indikationen, dass wenn der Landtag in der 1. Lesung signalisiert, dass dieses Gesetz entstehen wird, dass dann die ersten sich schon aufraffen und mit der Gründung beginnen. Denn dieser Verein kann ja, unabhängig davon, ob das Gesetz jetzt besteht oder nicht, gegründet werden. Also denke ich, dass wir hier nicht zuwarten müssen, bis die 2. Lesung abgeschlossen ist, die Referendumsfrist abgelaufen ist und dann die ersten Personen die Frage stellen, wo man sich melden kann, sondern dass diese Dinge eigentlich schon heute Abend beginnen könnten.
Dann möchte ich nochmals betonen: Es ist kein Sparprogramm. Wir wollen keinen Rappen sparen. Wir wollen einfach die Ressourcen, die wir heute einsetzen, besser einsetzen, effizienter einsetzen und eben so einsetzen, dass wir diesen internationalen Verpflichtungen nachkommen können, die wir haben. Die Forderung nach der Planungssicherheit über drei Jahre können wir gerne auf die 2. Lesung prüfen, aber das ist immer so eine Sache. Der Landtag fordert manchmal eine Planungssicherheit über drei Jahre und dann wieder doch jährliche Festlegung der Beträge, um jährlich eine Debatte führen zu können. Also beim KVG hatten wir auch beide Lösungen, ich weiss nicht, welche die bessere ist. Wir werden das prüfen und der Landtag wird in der 2. Lesung dann seine Entscheidung fällen, was ihm lieber ist, jährlich oder alle drei Jahre. Dann hat der Abg. Thomas Rehak die Notwendigkeit infrage gestellt und die reine politische Korrektheit als Grund genannt für die Gründung des Vereins. Da kann ich sagen, das ist es nicht. Es ist eine Verpflichtung, die wir haben, eine EWR-rechtliche Verpflichtung, eine unabhängige Institution zu haben. Mittlerweile ist es ja schon ein Aufnahmekriterium in die EU, so etwas haben zu müssen. Und ich denke, das können und sollten wir uns leisten. Und diese Institution wird einige Diskussionen bei uns im Land, die in den letzten Jahren immer wieder aufflammten, nach einer unabhängigen Stelle, endlich einmal lösen.Der Abg. Thomas Lageder hat sich zu den Gründungskosten geäussert. Sie sehen, wie verschieden die Welt ist. Ich habe über diese CHF 30'000 mit verschiedenen Leuten gesprochen und es gab einige, die gesagt haben: Bist du wahnsinnig, nur für eine Vereinsgründung CHF 30'000? Also wie viel bezahlt ihr denn dann für die Statuten? Also das ist ja wild. Die einen finden das zu wenig, die anderen finden das zu viel. Wir haben darüber nachgedacht und gesagt: Für eine Möblierung, für die Gründungskosten und solche Dinge sollten eigentlich CHF 30'000 meines Erachtens locker ausreichen. Es ist klar, dass nachher Mietkosten entstehen werden, aber die sind auch eingerechnet in diesen Dingen. Dass eine Buchhaltung gemacht werden muss, davon gehe ich auch aus. Aber das ist ein Verein, der hat so wenige Geschäftsvorfälle, da sollte die geschäftsführende Person schon fähig sein, eine Buchhaltung zu führen. Ich kann mich sehr schlecht damit abfinden, dass man überall, wo man irgendetwas organisieren muss, jemanden organsiert und gleich noch ein ganzes Sekretariat dazu stellen muss, weil sich gewisse Leute einfach zu fein sind, eine Buchhaltung zu machen oder selbst einen Brief zu schreiben. Ich gehe davon aus, dass hier effiziente Leute arbeiten, die auch selber fähig sind, so eine einfache Buchhaltung zu machen. Revisionen können sie nicht, das ist klar, das muss extern und unabhängig geschehen. Aber ich gehe schon davon aus, dass es eine gewisse Effizienz ist. Und ich möchte eben nochmals betonen, das ist kein Spar-Bericht-und-Antrag, das ist eine Verlagerung der Kosten eins zu eins, wie wir sie heute haben, in diesen Verein oder an das Amt für Soziale Dienste.Dann hat der Abg. Pio Schurti die Menschenrechte als Abwehrrechte gegen den Staat bezeichnet. Und im Wikipedia heisst dann aber der nächste Satz: «Weil aber Menschenrechte auch von dritter Seite bedroht werden, wird davon ausgegangen, dass ausserdem zu jedem Menschenrecht eine staatliche Schutzpflicht gehört, mit der erst ein Menschenrecht vollständig verwirklicht werden kann.» Also es ist durchaus auch vorstellbar, dass Menschrechte von dritter Seite, also von Privaten oder Unternehmen, verletzt werden können und auch dort muss man den Dingen nachgehen. Das ist vielleicht ein bisschen wie beim Datenschutz. Da gibt es auch staatliche Stellen, die Datenbanken führen, aber es gibt vielleicht auch Krankenkassen, die mit Daten sorgfältig umzugehen haben. Und da muss man dann eben auch gewisse Vorkehrungen treffen. Dann zur Frage, wer diesen Bericht und Antrag geschrieben hat. Dieser Bericht und Antrag wurde im Ministerium geschrieben von der Mitarbeiterin, die heute ihren letzten Arbeitstag hat und die nachher unsere Botschafterin in Brüssel wird, und der ich an dieser Stelle herzlich danken möchte für ihre Arbeit. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte dann möglichst bald über Eintreten befinden, bitte beachten Sie, dass wir ja auch noch die Lesung vornehmen werden. Dort besteht ja auch Gelegenheit, sich zu äussern.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Nur ganz kurz. Ich möchte noch einmal den Gedanken der Übergangsbestimmungen aufnehmen, die mein Kollege Patrick Risch ausgeführt hat. Ich denke, das Ministerium würde sich nichts verschenken, wenn es in den Übergangsbestimmungen eben auch gewisse Einschränkungen aufführt, was mit dieser Gründung dieses Vereins für Bedingungen daran geknüpft sind, sodass der zu gründende Verein auch einen Anhaltspunkt hat, bis wann und wie er diesen Verein zu gründen hat. Und das könnte eben auch dienlich sein, falls es zu Anfangsschwierigkeiten kommt und dann hätten wir auch die nötige Handhabe dazu. Bis jetzt ist das meines Erachtens einfach zu wenig genau geregelt und ausgeführt. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Nur eine ganz kurze Antwort auf die Anregung des Kollegen Patrick Risch. Er sagt sicher zu Recht, dass die Menschen, deren Rechte verletzt werden - geschlagene Frauen, Menschen im Gefängnis und so weiter - unter Umständen kaum selbst einen Verein hätten gründen können oder könnten. Da hat er wohl recht. Ich denke aber, dass sowieso Leute, die sich für andere Menschen engagieren, diesen Verein gründen werden. Ich verweise da auf Art. 12, dort heisst es explizit - und da werden wir noch darauf zurückkommen: «Mitglieder des VML können natürliche und juristische Personen, die sich beruflich oder ehrenamtlich für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten einsetzen, sein.» Das finde ich sehr einschränkend, aber da werden wir zurückkommen. Aus meiner Perspektive wäre es schöner gewesen, wenn die Menschenrechtsorganisationen, von denen wir mehrere, sehr gute, haben - also Amnesty, Justitia et Pax, Flay und andere Vereine -, sich zu einem Verband zusammengeschlossen hätten, den sie ganz bestimmt auch hätten alimentieren können und mit dem sie gegenüber dem Staat gut auftreten könnten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich komme noch einmal auf die Opferhilfestelle zurück. Ich wäre froh, wenn man auf die 2. Lesung Ausführungen machen könnte, wie viele Fälle bei der Opferhilfestelle betreut wurden und was wir für die Opferhilfestelle ausgeben. Denn wir müssen ja da eine Infrastruktur haben und dann beim neuen Verein eine Infrastruktur haben. Ich würde das Geld dann lieber dem Verein zur Verfügung stellen. Und der zweite Punkt, die Prozente: Sie finden die Ausführungen in der Stellungnahme von Amnesty International auf Seite 3. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Besten Dank für die Ausführungen, Herr Regierungsrat Pedrazzini. Ich hätte aber doch noch die Bitte, auf die 2. Lesung aufzunehmen, was für Varianten es für die organisatorische Eingliederung ins ASD gäbe. Gibt es eine Fachstelle, ähnlich wie die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft, oder ist es einfach ein namenloses Büro auf der Etage zwei? Ich denke, wenn wir uns eine solche Stelle dann leisten, dann sollte sie nicht in der Verwaltung untergehen oder versteckt werden können.Ich habe es fast als Vorwurf empfunden, dass in Liechtenstein Projekte angefangen werden und nie beendet werden. Ich weiss nicht, auf was Sie abzielen, aber ich weiss aus Erfahrung, dass es nicht genügt, in einem Jahr einen Schwerpunkt in Sachen Menschenrechte in Liechtenstein zu haben. Ich weiss dies aus persönlicher Erfahrung. Die FLay hat mindestens zehn Jahre für die eingetragene Partnerschaft gekämpft und ist immer wieder mit Projekten jedes Jahr neu gekommen oder mit unterschiedlichen Sachen, und auch mit der Unterstützung der Stabsstelle für Chancengleichheit. Und ich bin überzeugt, das wäre in einem Jahr nicht durchgegangen und dann wäre es einfach vergessen und tschüss.Ein Kommentar, Herr Pio Schurti: CHF 350'000. Angenommen, es gäbe einen Verband mit zehn Mitgliedern. Ich glaube, Sie können jedes mögliche Verbandsmitglied fragen, ob sie CHF 35'000 jährlich stemmen könnten. Die lachen und gehen nach Hause. Ich glaube nicht, dass man von jemandem, der Freiwilligenarbeit leistet, erwarten darf, dass er noch CHF 35'000 oder CHF 5'000 einmal so schnell aus der Hosentasche zieht, wenn man eh schon knapp unten durch ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich muss die Debatte leider auch nochmals benützen. Es ist eben leider nicht möglich, alles bei den Artikeln einzubringen, weil eben gerade die Finanzierung nicht im Gesetz steht. Das ist ein grosses Problem hier. Denn die Finanzierung wird dann alljährlich vom Landtag gesprochen werden und es wird dann eben nicht sehr einfach sein, zum Beispiel die Finanzierung zu erhöhen. Da brauchen Sie 13 Stimmen dafür und das wird nicht einfach sein. Und deshalb ist die Anfangsfinanzierung eben schon ein ganz wichtiger Punkt.Dem Herrn Regierungsrat besten Dank für seine Ausführungen. Gerade im Bezug auf die Buchhaltung - ja klar, es kann schon sein, dass es da jemand hat, der fähig ist, die Buchhaltung zu machen. Aber dann fallen eben vielleicht wieder 5 bis 10% für diese Aufwände weg und das eigentliche Kernthema dieses Vereins für Menschenrechte wird dann wieder beschnitten, weil die Arbeit macht sich nicht von alleine und das Sekretariat muss auch gemacht werden. Und für was wir eigentlich hier das Geld sprechen wollen, sind die Kernaufgaben dieser Institution für Menschenrechte. Und das sind eben diese Synergiegewinne, die momentan hier sind. Momentan muss die Stabsstelle für Chancengleichheit keine Buchhaltung führen. Sie hat die ganze Zeit zur Verfügung, um sich ihrer eigentlichen Aufgabe zu widmen. Und das ist, denke ich, eines der Probleme. Und das meinte ich auch mit dem Grundaufwand, den eine solche Institution eben leisten muss. Es geht einfach darum, dass für die wirklichen Aufgaben im Bereich Chancengleichheit, gegen jegliche Diskriminierung und für die Einhaltung und Kontrolle dieser Konventionen die Zeit und die Ressourcen zur Verfügung stehen. Und das ist das Zentrale für mich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu den Fragen der Abg. Helen Konzett Bargetze, zu den Anregungen mit den Übergangsbestimmungen: Ich denke, dass wir in den nächsten Monaten, also lange vor der 2. Lesung schon sehen werden, ob sich da etwas formiert und inwiefern wir hier Übergangsbestimmungen oder «Geburtshilfebestimmungen» einbauen müssen und die nötig sind. Die Frage der Fälle bei der Opferhilfestelle nehme ich auf, das werden wir abklären auf die 2. Lesung.Dann hat der Abg. Patrick Risch nochmals gesagt, die Bezeichnung der Stelle, dass sie nicht untergeht. Ich meine, schauen Sie sich einmal an, was im Staat alles gemacht wird. Wenn ich jede Stelle, die beim Staat Aufgaben hat, irgendwie besonders mit einem Messingschild an der Türe annageln müsste, würden wir nicht mehr fertig. Zum Beispiel beim Amt für Gesundheit kümmern wir uns um Prävention, Gesundheitsprävention, eine extrem wichtige Sache. Das wird einfach gemacht, da ist eine Person dafür verantwortlich und da gibt es im Organigramm einen Kasten und es gibt Aufgaben, die im Gesetz vorgeschrieben sind. Aber da hängen wir nicht noch eine Fahne auf das Dach und sagen, hier ist jetzt die Präventionsstelle. Die Arbeit wird einfach gemacht. Und ich möchte mir da eben schon die Freiheit herausnehmen, dass ein Amt seinen Verpflichtungen nachkommt, seine Aufgaben erfüllt, aber innerhalb des Amtes eine gewisse Freiheit herrscht, wie man sich denn organisiert. Und was Ihnen vorschwebt, ist, dass man sagt: Ja, das muss mindestens ein Abteilungsleiter sein oder mindestens diese Lametta haben. Aber das muss es nicht. Es muss die Arbeit gemacht werden, das ist das Wichtige, auf das muss man sich konzentrieren und der Rest ist nicht so wichtig. Dann haben Sie erwähnt aus eigener Erfahrung, dass man jahrelang kämpfen muss. Aber es ist ja nicht so, dass man jahrelang kämpft ohne Unterlass. Man macht dann wieder einmal ein Projekt, dann ist vielleicht wieder ein oder zwei Jahre Ruhe und dann nimmt man sich desselben Themas wieder an. Und so arbeitet man oft in solchen Dingen und es gibt auch mehrjährige Projekte, und es gibt vor allem auch sehr viele Projekte, die wir aus Effizienzgründen mit unseren Nachbarn machen. Zum Beispiel diese ganzen Interreg-Projekte im Rahmen der Chancengleichheit. Es ist viel zu aufwendig, für so ein kleines Land extra Broschüren zu gestalten, Broschüren drucken zu lassen, Arbeitsgruppen zu machen, die sich über Kernpunkte Gedanken machen. Da arbeiten wir mit den Nachbarn zusammen und dann kann man dieselbe Arbeit für Vorarlberg, Liechtenstein, St. Gallen und auch Graubünden nutzen. Und in der Regel haben wir genau, was diese Themen anbelangt, dieselben Diskussionen in diesen Ländern. Es ist halt mit etwas Lokalkolorit versehen, unterschiedlich, aber ich glaube, dass wir da sehr, sehr gut über die Grenzen zusammenarbeiten und eben umso mehr auch die Synergien nutzen können. Und das hoffe ich, dass das auch dieser Verein macht. Aber eben, vorschreiben können und dürfen wir ihm das nicht. Aber ich nehme an, der Verein wird schnell darauf kommen, dass es hervorragende Leute gibt in den umliegenden Bundesländern beziehungsweise Kantonen, mit denen man gerne sich in solchen Projekten vereinigt. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen, dass ich denke, dass Sie diesen Aufwand bewusst herunterspielen, ganz klar, vor allem den zusätzlichen Aufwand, der am Anfang entsteht. Also so einfach ist es nicht, wenn eben zusätzliche Aufgaben, die jetzt durch Synergien von der Verwaltung anderswo erledigt wurden, dann der Verein in der ersten Aufbauarbeit selber erledigen muss. Die Buchhaltung ist nur ein Beispiel dazu. Und auch dieses Beispiel mit diesen Broschüren, wo man sich da mit anderen umliegenden Ländern koordinieren kann, das ist sicher so. Aber ich denke, auch dort wird der Anfangsaufwand grösser sein, weil diese Stelle muss sich ja zuerst einmal bewähren, erklären, vorstellen, sie muss auch Klinken putzen gehen. Die sind jetzt weiter weg dann von der Regierung als bisher, also dieser Türöffner ist nicht mehr da. Gleichzeitig sollen sie aber eben für unser Land Aufgaben erledigen, die wir eben im Rahmen der internationalen Verpflichtungen vornehmen müssen. Also für mich spielen Sie diesen Aufwand ganz bewusst herunter. Und das ist keine Kritik. Da müsste der Verein mindestens mit 20% mehr Anfangsressourcen ausgestattet werden, um einfach hier ein bisschen diesem Mehraufwand Genüge zu tun. Das ist für mich ganz klar. Und sonst wird dieser Verein einfach von Beginn weg rudern und mehr mit diesem verwaltungstechnischen Anfangsaufwand beschäftigt sein als mit irgendeiner sinnvollen und notwendigen inhaltlichen Arbeit. Und das finde ich schade. Und ich denke, hier lösen wir eigentlich das Problem, indem wir einfach diese Ressourcen am Anfang vielleicht nicht gerade sehr passabel, aber doch wenigstens ein bisschen mehr zugestehen. Und ich habe viele dieser Stimmen hier drin gehört, also ich denke nicht, dass wir hier alleine dastehen mit dieser Forderung. Und deshalb bitte ich Sie, gerade diesen Punkt eben noch einmal zu überdenken. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Nur noch ganz kurz: Vielleicht könnte man auf die 2. Lesung eine detaillierte Auflistung der zu erwartenden Kosten machen, den die Vereinsgründung mit sich bringt und was es für Anfangskosten geben würde. Dann wissen wir, ob dieser Betrag, den Sie jetzt vorgeschlagen haben, realistisch ist oder ob wir daneben liegen. Denn es kommen vielleicht noch Sachen zum Vorschein, wenn man das genauer anschaut und dann kann man das ja anpassen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ja, diese Ausführungen können wir gerne machen. Was wir uns dabei gedacht haben bei diesen CHF 30'000: Also ich möchte in Abrede stellen, dass ich den Aufwand herunterspiele. Wir werden den Verein sicher auch vom Ministerium in der ersten Zeit mit dem Wissen, das wir haben, unterstützen. Aber ich gehe davon aus, dass Leute diesen Verein führen werden, die auch etwas können. Und wenn zum Beispiel jemand aus einem Verein kommt - ich nehme jetzt als Beispiel Amnesty: Das ist auch ein Verein, der hat eine gewisse Grösse und die Vereinsarbeit ist vollkommen bekannt, was man da machen muss. Das sind nicht Dinge, die man komplett neu lernen muss. Und wenn es irgendwelche Hilfestellungen braucht und Dinge, die wir halt eben gut erledigen können oder die von der Verwaltung oder Regierung leichter zu erstellen sind, dann stehen wir da natürlich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Und in einem Punkt täuschen Sie sich, glaube ich. Sie denken, die Regierungsfunktion ist ein Türöffner. Ich habe da ein bisschen andere Erfahrungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gleichstellungsgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gleichstellungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz über die Abänderung des ausländergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes. Art. 43 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 Abs. 2 Bst. f und Abs. 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67 Abs. 2 Bst. f und Abs. 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch das Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des Kinder- und jugendgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes.Überschrift vor Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 96 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 96 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 97 Abs. 1, 2 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 97 Abs. 1, 2 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 99 und 100 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99 und 100 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben das Gesetz über die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes in 1. Lesung beraten.
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gesetz über den verein für Menschenrechte in Liechtenstein
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage zu Art. 4 Abs. 2 Bst. d. Da heisst es: «er führt Untersuchungen durch und empfiehlt Behörden und Privaten geeignete Massnahmen». Die genau gleiche Bestimmung finden wir auf Seite 56, in Art. 19 Abs. 2 Bst. c. Gibt es jetzt da nicht, gerade wenn es um das Thema Gleichstellung von Frau und Mann geht, Überschneidungen zwischen dem Verein und dem ASD? Das war jetzt einer der Punkte, wo ich einen Konflikt gesehen habe. Besten Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Das wäre nur oder vielleicht nicht einmal dann ein Konflikt, wenn die jetzt zum selben Thema die selben Dinge untersuchen würden und zum Beispiel zu unterschiedlichen Schlüssen kämen. Aber an sich ist es jemandem unbenommen. Ich meine, das steht jetzt drin als spezielle Aufgabe. Aber an sich etwas untersuchen und eine Empfehlung abgeben, das kann man ja auch nicht jemandem verbieten, weder einem Amt noch einem Verein. Also ist das eine relativ allgemeine Regelung, die Konfliktpotenzial birgt, in dem Fall, dass diese beiden Institutionen zu unterschiedlichen Schlüssen kämen. Aber so ist das Leben. Das kann ja sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe mich gefragt, ob man den Gesetzestext nicht ziemlich massiv kürzen könnte und damit erreichen könnte, dass eben die Institution dann noch unabhängiger aussieht. Die soll ja unabhängig sein. Ich denke, wenn wir einfach auf die Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen hinweisen - da sind der Zweck und die Aufgaben solcher Institutionen eigentlich sehr gut umschrieben und wir müssten das eigentlich nicht einschränken. Das hat man ja hier gemacht, man hat selber eine Formulierung gefunden. Und dann könnte man im Zweck eben auf diese Pariser Prinzipien verweisen. Dann müsste man wahrscheinlich noch etwas zur Finanzierung sagen, ganz bestimmt. Ich werde dann bei den folgenden Artikeln auch wieder darauf hinweisen: Ich sehe nicht ganz, warum man hier in diesem Gesetz schon eigentlich die Statuten antizipiert. Denn der Verein wird es sich recht leicht machen können und das Gesetz zitieren und dann sind mehr als die Hälfte der Statuten beieinander. Also ich könnte mir sehr gut ein Gesetz vorstellen, das viel kürzer ist, ohne dass man genau hineinschreibt, wer jetzt da Mitglied sein darf und wer nicht. Und es fängt hier beim Art. 4 an. Ist es notwendig, den Zweck so genau zu umschreiben? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals auf die Frage der Abg. Judith Oehri zurückkommen. Also ich verstehe das schon so, dass zum Beispiel das ASD im Rahmen dieses Gleichstellungsgesetzes aktiv wird, so wie es in Art. 19 auch formuliert ist: «Das Amt für Soziale Dienste fördert die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen und setzt sich für die rechtliche und faktische Gleichstellung ein.» Und im selben Art. 19 - Abs. 2 Bst. c: «es führt Untersuchungen durch und empfiehlt Behörden und Privaten geeignete Massnahmen». Das ist ja im Rahmen dieses definierten Zweckes. Im Unterschied dazu ist dann beim Verein eben der Zweck der Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Und im Rahmen dieses Zweckes führt dann der Verein Untersuchungen durch und macht Empfehlungen. Also ich glaube, es kann durchaus der selbe Wortlaut sein. Es bezieht sich einfach auf den Zweck. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zur Anregung des Abg. Pio Schurti, das Gesetz entscheidend zu verkürzen: Die Pariser Prinzipien geben eben vor, dass man die Aufgaben des Vereins gesetzlich verankert. Und jetzt ist die Frage, ob man im Gesetz einfach schreiben kann: Es gelten die Pariser Prinzipien. So schwebt es Ihnen vor. Wir werden zur 2. Lesung die Sache nochmals anschauen, aber ich denke, dass es aus legistischen Gründen nicht so einfach ist, in ein Gesetz hineinzuschreiben, dass irgendein anderes Ding gilt. Aber die Prinzipien sehen vor, dass man die konkreten Aufgaben des Vereins gesetzlich verankert. Aber wir werden das nochmals anschauen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Mit diesem ersten Absatz habe ich schon etwas Mühe, wenn man da hineinschreibt: «natürliche und juristische Personen, die sich beruflich oder ehrenamtlich für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten einsetzen». Ich denke, wenn man Mitglied wird, dann setzt man sich für Menschenrechte ein. Es sollte doch keine Bedingung sein, dass man sich für Menschenrechte interessiert, damit man da Mitglied werden darf. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, Punkt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich sehe, dass sich da die Katze selbst in den Schwanz beisst. Wir werden das anschauen, ob man das herausnehmen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch das Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein in 1. Lesung beraten.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 31 erledigt. Ich würde vorschlagen, dass wir jetzt nochmals eine zehnminütige Pause machen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:40 bis 17:55 Uhr).
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