Abänderung des Staatspersonalgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Besoldungsgesetzes (Nr. 31/2016) [1. Lesung: 13. Mai 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 89/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 13: Abänderung des Staatspersonalgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Besoldungsgesetzes.Diese Vorlage wurde am 13. Mai 2016 in 1. Lesung beraten. Wir kommen heute zur 2. Lesung, die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 89/2016. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes durch Artikelaufruf beginnen. Art. 22 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. b, d und g sowie Abs. 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. b, d und g sowie Abs. 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 Abs. 1 Satz 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 1 Satz 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Dieser Art. 50 wurde aufgrund eines Vorschlages während der 1. Lesung von meinem Fraktionskollegen Christoph Wenaweser nun dahin geändert oder angepasst, dass Beanstandungen schriftlich vorzuhalten und zu begründen sind. Zudem wurde der Wortlaut «Bewährungsfrist» durch «innert angemessener Frist» ersetzt. Ich begrüsse diese Anpassung sehr und möchte hier an dieser Stelle bereits ankündigen, dass ich, wenn wir dann zum Lehrerdienstgesetz - Art. 31 - kommen, einen entsprechenden Antrag stellen werde, damit eine Gleichbehandlung sichergestellt wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 50 ab. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 54 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 Abs. 2 Bst. b sowie Abs. 3 Bst. f werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Abs. 2 Bst. b sowie Abs. 3 Bst. f stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und haben die Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen.-ooOoo-
gesetz über die Abänderung des besoldungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes. Art. 15 Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 39a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 39a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 39c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 39c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39d Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39d Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 39e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 39e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39e Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39e Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. -ooOoo-
gesetz über die Abänderung des lehrerdienstgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 Abs. 1 Satz 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 Satz 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 15 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wie bereits angekündigt, möchte ich hier folgende Änderung im Wortlaut beantragen - und als Zusatzinformation: dieses Wording wurde mit der Regierung abgesprochen -, die wie folgt lautet: «Beanstandungen sind dem Lehrer im Rahmen der Beurteilung nach Abs. 1 schriftlich vorzuhalten und zu begründen. Es sind Massnahmen zu deren Behebung innert angemessener Frist festzulegen.»Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den Antrag der Frau Abg. Karin Rüdisser-Quaderer gehört. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 17 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 32 bis 35 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 bis 35 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte keinen Änderungsantrag stellen, sondern diesen Artikel einfach noch einmal kommentieren. Es geht da um das Berufsausübungsverbot gegenüber einem Lehrer, wie es da heisst im Text. Das scheint mir etwas problematisch zu sein, weil nicht differenziert wird, wo dieser Lehrer ist. Einfach an den öffentlichen Schulen? Ich denke, es muss allen bewusst sein, dass es Kindergärten gibt und Sekundarschulen; und da können sich diese Verhaltensweisen, die da eben beanstandet werden können, doch auch unterscheiden, denke ich. Da geht es vor allem dann um Bst. a: Die Berufsausübung kann verboten werden, wenn durch das Verhalten des Lehrers «die seelisch-geistige oder körperliche Integrität der Schüler gefährdet» wird. Und wenn man dann in den Ausführungen auf Seite 15 liest, dann stellt man fest, dass diese Beispiele, die da angeführt werden, und eben diese Verhaltensweisen, die zu einem Berufsverbot führen können, doch sehr weit gefasst sind. Das können zum Beispiel sein, unangemessene Reaktionen auf freizügige Kleidung - ich denke jetzt einmal, das betrifft dann vor allem Sekundarschüler; die Kontrolle der Duschräume, während die Kinder duschen. Da werden Lehrer in Zwickmühlen gebracht: Einerseits müssen sie durchsetzen, dass die Kinder duschen nach dem Turnen. Dann hat es aber bestimmt in Primarschulen immer wieder Schüler, die trödeln, nicht fertigwerden. Was soll dann ein Lehrer machen, wenn er das nicht kontrollieren kann?Dann noch der dritte Punkt, der mir etwas Bauchweh gemacht hat: Missachtung der Intim- und Privatsphäre durch gezieltes Abfragen privater Sachverhalte. Also ich denke, die Missachtung der Intimsphäre, da wissen wir, worum es geht, und das ist kein Problem. Aber es geht auch um die Privatsphäre. Mir ist da eingefallen, es gibt einen Fragebogen, ich denke, der kommt vom Schulamt. Aber den müssen die Lehrer dann verteilen, die Schüler bringen ihn nach Hause, und da werden Dinge abgefragt: Wie viele Bücher habt ihr zu Hause? Das geht auch schon in die Privatsphäre. Ich weiss von Fällen, da wurde gefragt: Was wird am Abend ferngesehen? Ich weiss nicht, weshalb das Schulamt solche Erhebungen machen will. Damit man einen besseren Überblick hat, was für Schüler in einer Klasse sind? Dann gerät ein Lehrer meines Erachtens in eine Zwickmühle, wenn er so etwas abfragen muss. Aber das nur als Kommentar, nicht als spezielle Ablehnung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Vielen Dank, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete, mir ist es doch ein Anliegen, etwas dazu zu sagen. Zuerst zu Ihrer Frage, was unter dem Lehrer genau zu verstehen ist, da verweise ich Sie gerne zum Art. 1, in dem der Geltungsbereich geregelt ist, und dort steht ausdrücklich, dass es für Dienstver-hältnisse von Lehrern an öffentlichen Schulen gilt. Also es sind Lehrer, die an öffentlichen Schulen über uns angestellt sind. Das ist der erste Teil zum Geltungsbereich. Und zum zweiten Teil: Ich wurde auch von Lehrern verschiedentlich auf dieses Thema angesprochen und ich möchte vorwegschicken, dass ich der tiefen Überzeugung bin, dass an unseren Schulen hervorragende Leistungen erbracht werden, von unseren Lehrern, vom Lehrerpersonal, und dass diese Vorlage keine Vorlage ist, um die Arbeit von unseren hochqualifizierten Lehrern auf irgendeine Art und Weise zu schmälern oder irgendwelches Misstrauen auszustrahlen, sondern es geht darum, in der jetzigen Vorlage diesen Balanceakt zu schaffen: Wie schützen wir die Kinder - Sie wissen selber auch, dass es Vorfälle gegeben hat in der Vergangenheit -, aber wie schützen wir auch die Lehrer? Und diesen Balanceakt haben wir versucht zu meistern, insbesondere indem wir, auch auf verschiedentliches Nachfragen während der 1. Lesung, uns entschieden haben, einen gewissen Katalog aufzuführen. Aber immer, wenn man Fallbeispiele bringt, gibt es wieder ein Fallbeispiel, das wieder etwas anders gelagert ist; und genau das Duschbeispiel ist übrigens in diesem persönlichen Gespräch mit Lehrern und Lehrerinnen bei mir auch aufgetaucht. Es geht also um eine Balance zwischen Nähe und Distanz, und diese Balance im Lehrerberuf zu finden, als Lehrer im Klassenzimmer zu finden, ist ganz entscheidend. Lehren und lernen basieren auf einer vertrauensvollen, verlässlichen pädagogischen Beziehung, die auch Zumutungen aushalten können muss. Die Beziehung zwischen Lehrern und Schülern ist asymmetrisch, auch wesentlich von der nonverbalen Kommunikation mitbestimmt. Einerseits braucht es klar gestaltete Nähe - erst diese Nähe ermöglicht das Lehren und das Lernen. Andererseits braucht es aber auch klar definierte körperliche und auch emotionale Distanz. Die geforderte Balance folgt nicht einfach einer bestimmten Mechanik und da haben wir einfach bei Gesetzestexten diese Unschärfe, die immer wieder dieses ungute Gefühl auslösen mag. Wir haben deshalb diesen Leitfaden vom Schweizerischen Dachverband von Lehrerinnen und Lehrern herangezogen und anhand von Beispielen versucht, im Graubereich aufzuzeigen, wie ein Fall gelagert sein könnte. Es soll eine Orientierungshilfe sein, es ist nichts Absolutes, nicht jedes Betreten eines Duschraumes ist per se ein solcher Fall, sondern es geht eben darum, wie der Fall genau gelagert ist. Zum Zweck der Raumkontrolle dürfen Duschräume nicht von Lehrpersonen betreten werden, solange sich die Schülerinnen und Schüler dort aufhalten. Das Beobachten von Schülerinnen und Schülern beim Duschen verletzt grundsätzlich die sexuelle Integrität, das steht so im Leitfaden, haben wir auch hier drinnen so kopiert. Aber wenn der Lehrer sich entsprechend ankündigt, kurz wartet und dann eine Kontrolle macht, kann das nicht als sexuelle Belästigung taxiert werden. Und da kommen wir a maiore ad minus auf dieses Beispiel, in dem es eine Prügelei in einer Dusche gegeben hat. Natürlich muss der Lehrer dort eingreifen, natürlich muss er diesen Duschraum betreten. Wir sind hier also in einem Graubereich, wo man wirklich die Einzelfälle anschauen muss. Ich habe ein gewisses Verständnis für die Unsicherheit, die auftauchen mag. Wir haben versucht, indem wir den schweizerischen Leitfaden heranziehen, etwas Klarheit in diesen Graubereich hineinzubringen. Und dann noch zu Ihrer Ausführung, dass man abfragt: Wie viele Bücher habt ihr zu Hause oder welche Fernsehprogramme werden wie viele Stunden oder Minuten pro Tag angeschaut? Das sind anonyme Befragungen, da geht es also nicht um persönliche Befragungen, sondern das sind anonyme Befragungen. Ich gehe davon aus, dass man solche Daten schlussendlich für das Amt für Statistik benötigt. Also da ist auf jeden Fall die persönliche Integrität gewährleistet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 42 ab, wenn es dazu keine weiteren Wortmeldungen ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 43a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 43a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 43b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 43b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 48a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 48b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 52 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und haben die Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes. Art. 102 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 102 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Ich habe hier nur eine Verständnisfrage bei Abs. 5, da heisst es: «dem Schulrat» - müsste das heissen: «dem Landesschulrat»?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich kann Ihnen ehrlich gesagt diese Detailfrage nicht beantworten, aber ich kann versuchen, ob ich von meinem Büro rasch eine Antwort bekomme. Ich habe schon eine Antwort bekommen, mein Büro ist ausserordentlich effizient, die Antwort vom Büro lautet: Nein, es würde so stimmen, diese Formulierung ist mit dem Rechtsdienst so abgesprochen, so wie sie hier steht mit «dem Schulrat».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Art. 102 Abs. 5 abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 13 erledigt. -ooOoo-