Abänderung des Steuergesetzes (Erhöhung Mindestertragssteuer) (Nr. 63/2016) [1. Lesung: 9. Juni 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 77/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 14: Abänderung des Steuergesetzes (Erhöhung Mindestertragssteuer).Diese Vorlage wurde am 9. Juni 2016 in 1. Lesung beraten. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 77/2016. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Steuergesetzes beginnen. Art. 62 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Wir haben Ihnen, Abgeordnete, im Vorfeld einen Änderungsantrag zugestellt. Er würde lauten: «Art. 62 Abs. 2: Die Mindestertragssteuer beträgt 2'000 Franken.» Anstatt der von der Regierung vorgeschlagenen CHF 1'800. Noch kurz zur Begründung, ich denke, die Argumente sind weitreichend bekannt, aber dennoch ganz kurz: Mit dem Bericht und Antrag Nr. 48/2010, welcher die Totalrevision des neuen Steuergesetzes behandelt, wurde vorgeschlagen, die Mindestertragssteuer von CHF 1'000 auf CHF 1'800 zu erhöhen. Diese Erhöhung um CHF 800 wäre die erste Nachbesserung seit dem Jahr 1974 gewesen. Der Landtag hat sich dann aber mit 13 Stimmen gegen die Erhöhung auf CHF 1'800 entschieden und legte die Mindestertragssteuer auf CHF 1'200 fest. Auch die im Rahmen des Massnahmepakets III des Bericht und Antrags Nr. 45/2013 vorgeschlagene Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'900 wurde vorläufig abgelehnt - Sie können sich sicher noch daran erinnern - und auf die zweite Hälfte der Legislatur verschoben. Inflationsbereinigt sollte die Mindestertragssteuer heute bei rund CHF 2'200 angesetzt sein, da seit 1974 die durchschnittliche jährliche Teuerung, gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise, knapp 3,7% betrug. Die Mindestertragssteuer oder die ehemalige besondere Gesellschaftssteuer ist real gesehen also heute billiger als 1974. Von diesem Standpunkt aus ist eine Erhöhung auf moderate CHF 2'000 also mehr als nur gerechtfertigt. Durch einen solchen Anpassungsschritt soll den Finanzintermediären zudem länger Rechtssicherheit geboten werden können. Denn es wäre falsch, die Mindestertragssteuer mittels Salamitaktik, also in mehreren Schritten in kurzen Zeitabschnitten, zu erhöhen. Die Erhöhung auf CHF 2'000 soll für die nächsten Jahre garantiert werden und dadurch Rechts- und Planungssicherheit bieten. Gemäss Bericht und Antrag Nr. 63/2016 wären durch eine Erhöhung der Mindestertragssteuer um CHF 600 circa CHF 15 Mio. zusätzlich in die Staatskasse geflossen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass durch die Erhöhung auf CHF 2'000, also CHF 200 mehr, rund CHF 20 Mio. pro Jahr zusätzlich in die Staatskasse fliessen würden. Liechtenstein kann und darf die Sanierung des Staatshaushaltes nicht alleine durch Sparmassnahmen, Sozialabbau und Steuererhöhungen bei natürlichen Personen bewerkstelligen, weil dies den sozialen Zusammenhalt und den Mittelstand gefährdet. Auch juristische Personen müssen herangezogen werden. Dies vor allem in einem Bereich, der über Jahre hinweg kaum angepasst wurde. Daher ist eine Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 2'000 massvoll und aus unserer Sicht angebracht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich kann dieser «moderaten» Erhöhung von CHF 1'200 auf CHF 2'000 leider nicht zustimmen. Ich denke, auch eine moderate Erhöhung von CHF 1'200 auf CHF 1'800 ist falsch. Wir setzen ein falsches Zeichen. Ich denke, dass wir die Mindestertragssteuer erhöhen, ist ganz einfach gesagt eine allgemeine Steuererhöhung, welche uns längerfristig einholen wird. Und ich kann das ganz einfach erklären: Im Jahr 2011 hatten wir 58'600 Gesellschaften, Ende 2015 noch 36'306, also eine Abnahme von fast 40%. Dieser Löschungsüberhang ist noch lange nicht gebrochen und ich denke, die Mindestertragssteuer jetzt zu erhöhen, das ist einfach Brandbeschleuniger in ein offenes Feuer gespritzt, und das kann ich niemals verantworten. Ich frage mich ganz einfach auch: Ist es die Strategie eines Unternehmers, wenn sein Produkt nicht mehr verkauft wird, dass er ganz einfach seinen Preis anhebt? Ist es die Strategie eines Beizers, wenn er sein Tagesmenü für CHF 20 nicht verkauft, dann erhöht er es auf CHF 30? Wird das sein Geschäft retten? Nein, ich glaube nicht. Nun - ich kann den sozialistischen Gedanken der Freien Liste nicht nachleben, dass man vom Geld anderer lebt, bis es nicht mehr da ist. Also ich werde diesen Antrag nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Ich werde den Antrag der Regierung unterstützen, hingegen nicht den Erhöhungsantrag der Freien Liste. Ich glaube, man muss die lange Geschichte oder Leidensgeschichte hier nicht wiederholen und es ist sicher an der Zeit, dass man nun zu einem Abschluss oder zumindest vorläufigen Abschluss kommt, dass dann mittelfristig hier etwas Ruhe einkehrt. Ich glaube, der Vorschlag der Regierung ist ausgewogen. Es ist auch immerhin eine Erhöhung um 50%, und bei einer Mindestertragssteuer von CHF 1'800 hätte der bereinigte Durchschnitt für das Steuerjahr 2014 rund CHF 3'000 betragen. Ich glaube, man muss es auch im ganzen Zusammenhang mit dieser Geschichte sehen. Der Landtag hat ja ein klar strukturiertes Vorgehen gewählt. Man hat seinerzeit bei der Behandlung des Sanierungspaketes gewisse Bedingungen gestellt; die wurden dann eben abgewartet. In diesem ganzen Prozess scheint mir hier eben diese Lösung als ausgewogen oder folgerichtig, wie auch immer man das bezeichnen will. Ich glaube auch, dass hier mit diesen CHF 1'800 eine breite oder möglichst breite Abstützung erreicht wird - auch in Absprache mit den Verbänden -, deshalb möchte ich dafür plädieren, eben diese Lösung hier zu wählen, damit man dann zumindest mittelfristig Ruhe auf diesem Gebiet hat. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich werde den Erhöhungsantrag der Freien Liste natürlich auch nicht unterstützten. Ich werde aber auch, wie schon mehrmals angekündigt, die Erhöhung auf CHF 1'800 nicht unterstützen, aber aus anderen Gründen, wie es der Abg. Quaderer anführt. Die Freie Liste bemüht häufig die Begriffe Solidarität, Gerechtigkeit, Mittelstand stärken und so weiter. Bei den Unternehmen scheint dies nicht zu gelten. Diese Begriffe werden meines Erachtens in diesem Zusammenhang zu Worthülsen. Denn diese Mindestertragssteuer ist alles andere als solidarisch, alles andere als gerecht. Denn ich habe schon bei der 1. Lesung - wie meistens, wenn dieses Thema auf den Traktanden stand - die gleichen Fragen gestellt und auch die gleichen Argumente angeführt. Die Regierung hat dieses Mal ein paar Ausführungen dazu gemacht. Leider nicht ganz so vollständig, wie ich es mir erwartet hätte. Es ist ausgeführt, dass 436 Steuerpflichtige einen Steuerbetrag von CHF 1'200 entrichten. Ich finde das im Gegensatz zu den Ausführungen der Regierung viel und nicht wenig. Es wird angeführt, dass noch 170 dabei sind, die zu den eher mittleren oder grösseren Unternehmen gehören. Dennoch ist es meines Erachtens beträchtlich, wohlgemerkt die von der Regierung angeführten Zahlen gelten für die heutigen CHF 1'200. Mich hätten die Zahlen auch noch für CHF 1'800 interessiert, und ganz interessant wären sie dann auch bei CHF 2'000 gewesen. Also ich sehe es nicht so, dass, wie es die Regierung hier schreibt, meine Annahme, dass die Steuern nicht leistungsgerecht seien, zu relativieren sei. Ich sehe das genau gegenteilig. Dann wird im nächsten Satz auch angeführt, die Abschaffung der Mindestertragssteuer hätte erhebliche negative Folgen auf die Steuereinnahmen. Das zeigt mir aber nur, dass wir auch in diesem Bereich im Steuergesetz Suboptimalitäten drin haben. Es kann meines Erachtens nicht sein, dass es eine derartige Ungleichbehandlung gibt, dass Gewerbebetriebe ab einer bestimmten Bilanzsumme hier wesentlich mehr als die 12,5% Steuern bezahlen. Der Betrag wird nun erhöht und deshalb werde ich das heute zum letzten Mal in die Runde geworfen haben. Aber ich bleibe hier konsequent, ich werde dem nicht zustimmen - und nicht in erster Linie wegen der Erhöhung des Betrages, sondern wegen der Ungerechtigkeit und weil meines Erachtens die Mindestertragssteuer einfach vom System her für mich falsch ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich werde diesem Erhöhungsantrag auch nicht zustimmen, möchte aber hier schon noch eine wichtige Korrektur zur Begründung machen. Die Freie Liste begründet diesen Erhöhungsantrag, wir haben es gehört und auch schriftlich erhalten, damit: «Liechtenstein kann und darf die Sanierung des Staatshaushaltes nicht alleine durch Sparmassnahmen, Sozialabbau und Steuererhöhung bei natürlichen Personen bewerkstelligen ...» Und dann weiter unten heisst es: «Auch juristische Personen müssen herangezogen werden.» Also «nicht alleine» bei natürlichen Personen, sondern auch juristische Personen müssen herangezogen werden. Da muss ich einfach sagen, da frage ich mich, ob Sie die letzten Jahre in diesem Parlament gesessen sind. Das ist einfach schlicht und einfach Unsinn und unwahr. Und wider besseres Wissen - ich glaube nicht, dass Sie das einfach vergessen haben, das ist wider besseres Wissen - wird hier einmal mehr versucht, Unternehmen in ein schlechtes Licht zu rücken und ganz bewusst Stimmung zu machen gegen Unternehmen, und suggeriert, dass die Sanierung des Staatshaushaltes durch diesen Landtag sehr einseitig erfolgt sei. Sie wissen sehr genau, dass das schlicht und einfach unwahr ist, dass das gelogen ist, anders kann ich es nicht sagen. Sie wissen, dass wir die Pro-rata-Besteuerung bei der Hebung der Mindestertragssteuer aufgehoben haben und damit CHF 2 Mio. Mehreinnahmen bei juristischen Personen ausgelöst haben. Sie wissen, dass durch die Verpflichtung zur Abbesteuerung von Altreserven hohe zweistellige Millio-nenbeträge an Staatseinnahmen von juristischen Personen entstanden sind. Sie wissen, dass die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Eigenkapitals für die Anwendung des Eigenkapitalzinsabzugs angepasst wurde, was weitere CHF 14 Mio. an zusätzlichen Steuereinnahmen bei juristischen Personen zur Folge hat. Sie wissen, dass im Zusammenhang mit der Neuregelung der AHV und den Krankenkassen auch die Arbeitgeberbeiträge erhöht worden sind und damit indirekt ein Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes geleistet wurde. Und Sie wissen, dass wir heute wohl auch noch die Mindestertragssteuer erhöhen, was weitere CHF 15 Mio. von juristischen Personen in die Staatskasse bringt. Diese Liste könnte noch um einige Positionen verlängert werden und das ist Ihnen alles bewusst. Diese immer wieder wiederholte Aussage, dass die Sanierung des Staatshaushaltes alleine auf dem Buckel der natürlichen Personen stattfand, ist schlicht und einfach Unsinn, ist unwahr, ist falsch. Und das wissen Sie. Aber das wissen Sie ebenso gut wie ich. Dennoch wiederholen Sie diese manipulative Aussage wider besseres Wissen immer wieder - einfach, um Stimmung zu machen. Und das ist nicht in Ordnung, das ist gefährlich, was Sie hier machen.Der Zusammenhalt in einer Gesellschaft - und zu diesem Zusammenhalt gehört auch das Verhältnis zwischen Unternehmen, sprich Arbeitgebern und Arbeitnehmern - darf nicht durch bewusst falsche und manipulative Aussagen mutwillig gefährdet werden. Das, was Sie hier machen, hier zünseln Sie und das ist verwerflich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Vor einigen Stunden, bei der Behandlung der einfachen Initiative zur Umstellung des KVG auf eine erwerbsabhängige Prämie, haben wir gehört, dass die sogenannte Kopfprämie eigentlich steuerähnlich sei und dass eben deshalb mit Verweis auf Art. 24 der Verfassung gesagt wurde, ein Kopfgeld oder eine Prämie, die gleich hoch ist für alle, die sei dann auch verfassungswidrig, weil eben die Prämie steuerähnlich sei. Nun behandeln wir die Mindestertragssteuer, ich denke, hier können wir sicher davon ausgehen, dass es sich um eine Steuer handelt und nicht nur steuerähnlich ist. Und dann kann ich davon ausgehen, dass dann Art. 24 der Verfassung anwendbar wäre. Und da staune ich eigentlich, dass die Freie Liste jetzt nicht mehr von Art. 24 der Verfassung redet, sondern eben diese Steuerungerechtigkeit, auf die sie hingewiesen hat, hier eigentlich verschlimmern möchte. Wenn es ungerecht ist, dass man die Mindestertragssteuer von CHF 1'200 auf CHF 1'800 erhöht, wie das zum Beispiel auch der Kollege Gopp ausgeführt hat, dann ist die Erhöhung auf CHF 2'000 noch viel ungerechter. Wir hatten in den letzten Wochen Gelegenheit, in mehreren Leserbriefen eine - wie ich meine - ausführliche und auch wohldurchdachte Begründung lesen zu können, warum eben die Mindestertragssteuer ungerecht sei und dass man unbedingt Steuergerechtigkeit anstreben müsse. Und dazu möchte ich den Finanzminister noch fragen, ob er allenfalls diese Leserbriefe auch gelesen hat? Und wie er sich zu dieser Berufung auf Art. 24 der Verfassung stellt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die ganze Sache vielleicht einmal von einer etwas anderen Seite anschauen und einen anderen Gedanken noch einbringen. Aufgrund der Diskussionen meint man gerade, dass das Stiftungsgeschäft ausschliesslich kostengetrieben ist oder nur von tiefen Preisen abhängt. Dem ist keineswegs so. Wenn der Wirt keinen Erfolg hat, dann nützt es auch nichts, wenn er einfach die Menüpreise senkt. Vielleicht muss er an der Kochqualität etwas ändern, und dann müssen aber auch noch die Leute wissen, dass er gut kocht, und das in einer sauberen Küche. So verhält es sich vielleicht auch mit dem Stiftungsgeschäft. Die durch die Statistik des Öffentlichkeitsregisters belegte enorme Erosion der letzten Jahre ist mit der Beibehaltung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'200 nicht im geringsten aufgehalten worden und hat daher mit dieser nicht ausschliesslich zu tun. Vielmehr und nahezu ausschliesslich hat der drastische Schwund mit der Tatsache zu tun, dass Liechtenstein sich richtigerweise den internationalen regulatorischen Vorgaben hinsichtlich der Sicherstellung von Steuertransparenz unterworfen hat. Jene ehemaligen Sitzgesellschaften und Stiftungen, welche lediglich oder nahezu ausschliesslich zum Zweck der weiteren Anonymisierung von im Ausland geparkten Vermögen gedient haben, sind ohnehin verschwunden oder werden in absehbarer Zeit verschwunden sein. Das viele Jahre sehr ergiebige sogenannte Massengeschäft gehört der Geschichte an. Es bleiben jene Stiftungen, die im Sinne ihres Erfinders, Wilhelm Beck, zu mehr als legitimen und absolut legalen Zwecken - wie dem Vermögensschutz, der Nachlassplanung, dem Halten von Beteiligungen und der Philanthropie - fernab von steuerlichen Aspekten errichtet worden sind. Diese Stiftungen sind per se nicht schlecht, nicht illegal und nicht illegitim. Und diese Stiftungen werden bleiben. Solche Stiftungen können auch wieder kommen und können ein nachhaltiges künftiges Erfolgsmodell darstellen. Ein enorm wichtiger Grundstein dafür wurde bereits mit der Stiftungsrechtsreform 2009 gelegt, die aber aufgrund des parallel erfolgenden Transformationsprozesses auf dem Finanzplatz noch nicht im gewünschten Masse Wirkung entfalten konnte.Liechtenstein und mit dem Land hat auch die Stiftung ein aus den Folgen des vergangenen Massengeschäfts herrührendes, noch nicht ausgestandenes, noch nicht aufgearbeitetes Reputations- und Anerkennungsproblem. Die Regierung tut gut daran, nicht nur sämtliche internationalen Standards zu übernehmen, sondern sich intensiv mit der internationalen Anerkennung und der Beseitigung der Diskriminierung der liechtensteinischen Stiftungen und anderer liechtensteinischer Rechtsträger zu befassen, will sie dem für unser Land als Wirtschaftsfaktor nach wie vor wichtigen Treuhandsektor ein Überleben ermöglichen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Man kann natürlich über die Höhe der Mindestertragssteuer geteilter Meinung sein, und die Argumente der Freien Liste kann man akzeptieren oder ablehnen. Ich möchte jedoch hier schon auch das Votum des Abg. Elfried Hasler klar unterstützen. Ich habe mich wirklich sehr darüber geärgert, was hier im letzten Absatz Ihres Antrages steht. Ich wiederhole es gerne nochmals: «Liechtenstein kann und darf die Sanierung des Staatshaushaltes nicht alleine durch Sparmassnahmen, Sozialabbau und Steuererhöhungen bei natürlichen Personen bewerkstelligen ...» Dann weiter unten: «Auch juristische Personen müssten herangezogen werden.» Also auch ich bin der Meinung, dass das komplett falsch ist, und ich bitte doch, hier den Abschlussbericht zu den Massnahmenpaketen I bis III heranzuziehen. Sie werden dort sehen, dass wir Massnahmen von über CHF 200 Mio. umgesetzt haben und dass rund CHF 123 Mio. keine Auswirkungen haben auf natürliche Personen. Das geht aus Ihrem Satz nicht hervor. Das negieren Sie schlichtweg. Und auch die Einnahmenseite hat der Abg. Elfried Hasler sehr klar dargelegt: CHF 44 Mio. wurden auf der Einnahmenseite umgesetzt und dort eben auch massgeblich bei den Unternehmen.Das Zweite ist die Begründung für diese Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'800. Wir haben schon im ersten Bericht und Antrag ausgeführt, dass durch diese Erhöhung der durchschnittliche Steuerertrag von CHF 3'000 pro ehemaliger Sitzgesellschaft erreicht wird. Und ich denke, das ist auch ein vernünftiges Argument, das man akzeptieren kann. Dann noch zur Frage des Abg. Pio Schurti: Ich kann Ihnen nur sagen, dass aus meiner Sicht keine Kollision besteht zwischen der Erhöhung der Mindestertragssteuer und Art. 24 der Verfassung. Und zu einzelnen Leserbriefen äussere ich mich nicht im Parlament. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir zu den Abstimmungen zu Art. 62 Abs. 2 kommen. Sie haben den Abänderungsantrag der Abg. Helen Konzett Bargetze zu Art. 62 Abs. 2 gehört. Der erste Satz soll wie folgt formliert werden: «Die Mindestertragssteuer beträgt 2'000 Franken.» Die restlichen Sätze bleiben unverändert. Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
3 Stimmen. Dem Antrag wurde somit nicht zugestimmt. Wir stimmen nun über den Regierungsantrag zu Art. 62 Abs. 2 ab - mit einer Mindestertragssteuer von CHF 1'800. Wer Art. 62 Abs. 2 zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
16 Stimmen. Damit wurde Art. 62 Abs. 2 zugestimmt und wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 14 erledigt. -ooOoo-