ABÄNDERUNG DER PRIVATSCHULGESETZGEBUNG IM SCHULGESETZ (NR. 63/1999, NR. 124/1999), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren. Wir setzen unsere Beratungen fort mit Traktandum 18 unserer Tagesordnung: Abänderung der Privatschulgesetzgebung im Schulgesetz. Wir haben von der Regierung eine Stellungnahme Nr. 124/1999 erhalten, diese steht jetzt zur 2. Lesung an. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Die Überschriften vor Art. 60 und Art. 60 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschriften vor Art. 60 und Art. 60 stehen zur Diskussion.Ich möchte den Herrn Landtagssekretär bitten, noch einen Abgeordneten zu beschaffen. Nein, wir sind 17, ich habe mich verzählt.Wir stimmen ab, meine Damen und Herren. Wenn ich mich nicht verzählt habe, sind wir 17. Jawohl. Wir stimmen ab über die Überschriften vor Art. 60 und Art. 60. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 61 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Überschrift vor Art. 62 und Art. 62 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 62 und Art. 62 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 63 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 64 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Überschrift vor Art. 65 und Art. 65 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 65 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 66 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich habe eine Frage zu Abs. 3, (unter Aufsicht von Schulleitung und Lehrern(. Was ist mit (Schulleitung( gemeint? Sind damit Personen als Schulleitung gemeint, Schulleiter, stellverretender Schulleiter? Dann kann ich mir das in der Praxis schlecht vorstellen, dann müsste man meines Erachtens eine andere Formulierung finden.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Meine Frage geht in die ähnliche Richtung. Ich meine, das "und" bedeutet das, dass beide gleichzeitig anwesend sein müssen, dann finde ich das nicht sinnvoll. Zumindest ein oder - ich meine aber, vielleicht könnte man eine Formulierung finden, die dahingehend geht "stehen unter der Aufsicht der dafür zuständigen Lehrpersonen". Ich weiss nicht, wie es bei den öffentlichen Schulen geregelt ist, aber diese Formulierung finde ich nicht gut.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist klar, wenn von Schulleitung die Rede ist, dass man damit die Personen meint. Das sind die Personen, die die Schulleitung innehaben. Betreffend, ob es ein "oder" oder ein "und" ist, die Verantwortlichkeit, die liegt bei der gesamten Schule, dass die entsprechenden Bedingungen eingehalten werden, und wie es dann die Schule im Einzelnen delegiert, ob sie irgendwie ein Reglement erlässt, das dann eine bestimmte Lehrperson dazu verpflichtet, diese Aufgabe wahrzunehmen. Das ist dann innerhalb der Schule zu regeln.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Werden irgendwelche Anträge gestellt? Wenn das nicht der Fall ist, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 66 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Die Überschrift vor Art. 67 und Art. 67 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 67 und Art. 67 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 68 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Überschrift vor Art. 69 und Art. 69 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 69 und Art. 69 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 70 und Art. 70 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 70 und Art. 70 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Überschrift vor Art. 71 und Art. 71 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 71 und Art. 71 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 72 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Überschrift vor Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 73 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 78 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 84 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 84 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 85 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 85 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 91 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 91 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 106 Abs. 3 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 106 Abs. 3 Bst. a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 108 Abs. 1 Bst. i wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 108 Abs. 1 Bst. i steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 127 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 127 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 129 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 129 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 130 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 130 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich hätte noch eine Frage, wenn ich die vielleicht stellen darf, ansonsten stelle ich dann einen Rückkommensantrag. Art. 129 besagt, dass, wer Subventionen erhält, ist verpflichtet seine Bücher offen zu legen und bei einer anerkannten Revisionsstelle überprüfen zu lassen. Müsste es hier nicht heissen "einer von der Regierung anerkannten Revisionsstelle", ansonsten beispielsweise aus Österreich oder Italien oder wo auch immer eine Revisionsstelle genommen werden kann, die das zu günstigen Tarifen macht. Bei praktisch allen Gesetzen steht dann an einer solchen Stelle "einer von der Regierung anerkannten Revisionsstelle". Wenn das aber klar ist dann - ansonsten würde ich einen Rückkommensantrag stellen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Herr Regierungsrat Marxer, können Sie dazu etwas sagen?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Wenn man sagt "von der Regierung anerkannten Revisionsstelle", dann müsste man zuerst eine diesbezügliche Liste erstellen. Das heisst, dann wüssten die Privatschulen, welche Revisionsstellen hier berücksichtigt werden könnten. Wenn es hingegen so formuliert ist "und bei einer anerkannten Revisionsstelle überprüfen zu lassen", werden die entsprechenden Bücher und dieser Revisionsbericht vorgelegt. Dann wäre nachgängig eine Möglichkeit gegeben, zu sagen, dies ist eine Revisionsstelle, die von der Regierung anerkannt wird oder nicht. Dann hätte man nachträglich noch die Möglichkeit, zu sagen, das reicht oder das reicht nicht. Ich glaube, es ist ein Unterschied, auch ein materieller Unterschied zwischen diesen zwei Formulierungen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wäre es nicht eine Lösung, Herr Regierungsrat, zu sagen "bei einer im Inland anerkannten Revisionsstelle"? Revisionsstellen müssen ja eine Bewilligung haben, die können ja nicht einfach ins Blaue hinein tätig werden.
Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, es kann beispielsweise schon eine schweizerische Revisionsstelle sein, wie das bei Banken oder bei Versicherungen üblich ist, aber sie muss von der Regierung hier anerkannt sein. Also, es kann schon eine ausländische sein, die aber hier anerkannt ist und diese Anerkennung erfolgt in der Regel durch die Regierung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Auch eine ausländische Revisionsgesellschaft kann im Inland zugelassen sein, was mit dem Wort anerkannt gemeint ist. Wollen Sie jetzt einen Rückkommensantrag stellen?
Abg. Rudolf Lampert:
Ja, ich stelle einen Rückkommensantrag.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Rückkommensantrag des Abg. Rudolf Lampert bezüglich Art. 129 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass wir auf Art. 129 zurückkommen, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Stellen Sie jetzt einen Antrag, Herr Abg. Lampert?
Abg. Rudolf Lampert:
Ja, ich stelle den Antrag, hier zu formulieren "und bei einer von der Regierung anerkannten Revisionsstelle überprüfen zu lassen". Ich hätte aber trotzdem nochmals gerne die Meinung der Regierung gehört.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich muss sagen, ich bin kein Insider in diesen Geschäften betreffend Revisionsstelle und kann hier keine viel weitergehenden Aussagen machen. Aber ich kann nur wiederholen bei einer anerkannten Revisionsstelle, da haben wir ja die Möglichkeit, aufgrund dieser Formulierung zu sagen, diese Revisionsstelle anerkennen wir oder anerkennen wir nicht.Also ich glaube, inhaltlich, materiell sind wir uns einig, und dann kann man diesen Vorschlag sicher auch akzeptieren.
Abg. Marco Ospelt:
Also für mich macht es schon einen Unterschied, weil dieser Artikel eigentlich nicht subsumiert, so wie er da steht, von wem denn diese Revisionsstelle anerkannt werden solle, und was man denn unter einer einfach anerkannten Revisionsstelle zu verstehen habe. Auf der anderen Seite gibt es ja schon für viele gesetzliche Zwecke eine Liste von Revisionsstellen, die durch die Regierung anerkannt werden. Und in diesem Sinne möchte ich den Antrag des Abg. Rudolf Lampert unterstützen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Es ist so, meine Damen und Herren, dass es ja ein Gesetz gibt über Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften. In diesem Gesetz wird genau definiert, wer alles in Liechtenstein, also im Inland, die Tätigkeit einer Revisionsgesellschaft ausüben darf. Da gibt es einerseits die Bewilligung zur geschäftsmässigen Ausübung gemäss Art. 21 dieses Gesetzes und dann gibt es die grenzüberschreitende Tätigkeit, den freien Dienstleistungsverkehr im Rahmen des EWR. Ich würde es für sinnvoll halten, das unter Bezugnahme auf dieses Gesetz zu formulieren, sodass es heissen könnte "und bei einer im Sinne des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften zugelassenen Revisionsgesellschaft überprüfen zu lassen". Weil die Formulierung von der Regierung anerkannt, die beinhaltet ein gewisses Element des freien Ermessens, ob die Regierung jetzt anerkennen kann oder nicht. Das nur als Anregung. Wird dazu das Wort gewünscht?
Abg. Rudolf Lampert:
Ich kann auch Ihrem Antrag oder Ihrer Formulierung folgen und ziehe meinen Antrag in diesem Fall zurück. Es ging mir nur darum, Klarheit zu schaffen, dass das ein in Liechtenstein zugelassenes Unternehmen ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stelle ich den Abänderungsantrag Art. 129 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: "Wer Subventionen erhält, ist verpflichtet, seine Bücher offen zu legen und bei einer gemäss Gesetz über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften, LGBl. 1993 Nr. 44, zugelassenen Revisionsstelle überprüfen zu lassen". Wer mit diesem Abänderungsantrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann müssen wir nochmals über Art. 129 gesamthaft abstimmen. Wer mit Art. 129 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 130 haben wir bereits gelesen. Wir kommen wieder zu Art. 130 zurück. Wird zu Art. 130 noch das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 130 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendet und kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, stimmen wir ab. Wer mit dieser Abänderung des Schulgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 18 behandelt. Wir unterbrechen jetzt unsere Sitzung und setzen Morgen um 9 Uhr vormittags fort.DIE SITZUNG IST UM 21.25 UHR GESCHLOSSEN.
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